Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918

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Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.

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Quellenlage zwischen 1870 und 1920

Titelseite des Gemeindebuches von 1907; Foto: privat

Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.

Die Situation 1870

(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)

Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:

Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.

Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.

Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.

Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M zu veranschlagen sein.

Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).

Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.

Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.

Die Situation 1873

Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:

Mönchhagen hatte 1873:

  • 1 Hauswirt
  • 15 Erbpachtstellen, darunter
    • 2 Krüge
    • 2 Mühlen
    • 1 Kossate
  • 8 Büdner
  • 6 Häusler
  • 1 Schmied
  • 1 Schullehrer
  • 33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.

Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit 14 Pfennigen zu zahlen ist.

Erbpacht

Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel.

Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zudem neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.

Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb.

Der Erbpachthof Nr. III um 1900. Foto: privat

Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre die sogenannten Erbstandsgelder zahlen (quasi der Kaufpreis für die überlassenen Gebäude und deren Inventar) oder den Hof verlassen und an den Grundherrn zurückgeben.

Bauernhufen in Mönchhagen 1869

In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869 geht es um die Vererbpachtung. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren: Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M

Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:

Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.

Hufe I

Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.

Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.

5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner

Hufe II

Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.

Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.

5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner

Hufe VI

Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.

Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten

6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner

Hufe VII

Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.

Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten

6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner

Hufe IX

Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil.

Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten

6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner

Erbpachtverträge

Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch das sogenannte Kanonkapital die Regel: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag ansonsten blieb in Kraft. Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war.

Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m2 umfassen und der Canon zu 16 425 Mark capitalisiert wird. Dazu heiß es in §.4:

Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.
[...]
Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.
[...]
Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.

Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und ausgezahlt haben wollte. Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.

Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die Hohe Cammer zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).

Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.

In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.

Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen, heißt es in §.9.

Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.

Die Häusler 1869

(Akte 5.12-4/2 12034)

Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.

Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachackerparzellen von je 200 Quadratruten.

Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln

In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man sich einsadeln.

Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.

Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869

Die revidierte Gemeindeordnung

Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. Foto: privat
Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. Foto: privat

Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die in Ausführung begriffene Vererbpachtung anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.

Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.

Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.

Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.

Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.


Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.

Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.

Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.

Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren Frauenzimmer, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).

Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.


Die Mönchhäger Gemeindebücher

Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.

Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste – da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!


Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.

Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.

Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.

Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.

Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.

Aus der Verordnung über das Armenwesen

Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.

Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.

Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel hinwirken. Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.

Aus der Verordnung über das Schulwesen

Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu, dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.

Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.

Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.

Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.

Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug

(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)

Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.
Zu § 1
1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.
2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.
Zu §11
Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.
Zu §13
Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.
Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870

Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.

Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???. Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.

Gemeinde-Dotation

Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde Ländereien am 28. April 1871 zum Eigentum, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde dann auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...

Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.

Die zur Disposition stehenden Flächen waren:

  • Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten
  • Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten
  • das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten
  • das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten
  • das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten
  • die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten
  • der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten
  • in Summe: 2915 Quadratruten

Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen – wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet.

Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.

Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:

§4
Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.
Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.
Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.
Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.

Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.

Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.

(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)

Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden – Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).

Ernennung von Schulze und Schöffen

Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.

Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:

  • der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen
  • der Erbmüller Eggers
  • der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6
1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:

die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter. Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.

3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.
4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.
7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.
8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.
9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.

(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)

Bestechungsskandal

Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.

Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten. Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.

Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):

Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!
Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:
Der Schulze Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.
Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.
Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.
Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.
Erbpächter R. Oehmisch
Erbpächter C. Beckmann
Lehrer L. Burmeister
Erbpächter H. Saß
Erbpächter J. Brandt
Erbpächter D. Brandt
Erbpächter R. Uhlig
Erbpächter F. Bastian
Büdner C. Düwel
Büdner E. Schneider
Büdner J. Timm
Büdner H. Hallier
Büdner F. Hallier
Büdner C. Lewerenz
Häusler G. Geißler
Häusler J. Lau
Häusler U. Mahnke
Häusler J. Hallier
Häusler J. Peter
Häusler Stiegmann
Häusler J. Behrens
Häusler J. Foth
Häusler C. Wulff

Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die Schulzencompetenz bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.

Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.

Weitere Schulzen

Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:

Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.
Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe.
Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.
Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.

Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.

Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:

Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!
Der Schulze Saß wurde hierauf:
1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie
2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,
bekannt gemacht.

Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.

Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich leidend ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.

Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.

Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.

Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.

Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:

  1. aus der Nutzung der Schulzendienstländereien
  2. aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse
  3. aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse

Kassenbestände waren:

  • Gemeindekasse 379,14 M
  • Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg
  • Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M

Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.

Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.

Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen.

Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.

Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.

Stimmenverhältnisse

Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde. Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.

Zeitzeugenprotokoll

Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:

Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.

Betriebe und Einrichtungen

Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.

Kolonialwarenhandlung

Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus Sammlung V. Schmidt.

An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.

Mühlen und Handwerksbetriebe

Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief – nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz'schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. Foto: privat

Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:

Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.

Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.

Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.


Sägerei Lange um 1904. Foto: privat

1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.


Die Industrieschule

Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.

Die Spar- und Darlehnskasse

Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.

Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.

Der Imkerverein

In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.

Wohnbebauung

Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:

Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.

(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)

Die Höfe

In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.

In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren aufs Liebenswürdigste bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.

Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen.

Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt.

Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel – tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.


Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh
Eine Kuh der Rasse Simmentaler. Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709]

Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.


Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel. Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit Kraftdünger) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.

Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:

  • Hufe 3: Bastian, dann Saß
  • Hufe 5: Haller
  • Hufe 6: Schulze
  • Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte
  • Hufe 8: Heitmann
  • Hufe 9: Haller
  • Hufe 10: Schulze
  • Hufe 12: Jäkel
  • Hufe 13: Prüter
  • Hufe 15: Schulze
  • Hufe 16: Saß

Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.

Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.

Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: Die Höfe.

Die Büdnereien

Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.

Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.

Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz „Neu-“.

Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.

Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.

Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: Die Büdnereien.

Häuslereien

Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.

Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: Die Häuslereien.

Infrastruktur

Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.

Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.

Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.

Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.

Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein Bahnhof eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.

1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.

Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)

(Auszug)

A. Die Umpflasterung des Steindammes
§1
Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.
§2
Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.
§5
Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.
§6
Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.
§7
Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.
§10
B. Erhaltung des Steindamms.
Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.
§11
C. Die Reinigung des Steindamms.
Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.
Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.
§12
Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.

Kultur

Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern. (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)

Steuern und soziale Absicherung

(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)

Gemeinde- und Armenkasse

Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:

  • die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark
  • Erbpächter Nr. 4: 10 Mark
  • Erbpächter Nr. 14: 20 Mark
  • 8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark
  • 15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark
  • 50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark
  • der Lehrer 6 Mark
  • Arbeiter und Gesellen je 1 M
  • Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren je 0,50 M

Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig. An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.

Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden – zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium ehrerbietigst, daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.

Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:

Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner:

  • Erbpächter 8 M.
  • Erbpachthufen Nr. 4 2 M.
  • Erbpachthufe Nr. 14 5,60 M
  • Büdner 2 M.

Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.

Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:

  • Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10 je 15 M
  • Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16 je 14 M
  • Erbpachthufen Nr. 4 6 M
  • Erbpachthufen Nr. 5 17, 50 M
  • Erbpachthufen Nr. 11 18,50 M
  • Erbpachthufen Nr. 14 3,50 M
  • Büdnereien Nr. 1–4 je 1,50 M
  • Büdnereien Nr. 5–8 je 1 M
  • der Lehrer 1,25 M
  • jeder Häusler und Einlieger 0,50 M

Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die vergrößerte Armenschaft stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:

  • Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,
  • freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,
  • Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,
  • Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.

Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.

Die Hebamme

Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh

Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.

Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.

Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:

An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,
Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame [d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte] und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:
Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, – wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.
Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:
die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.
Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer
ehrerbietig-gehorsamste
Wittwe Jeß
Hebamme
Mönkhagen b. Rövershagen,
d. 12. Mai 1870
Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen

Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.

Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:

Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.

Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.

Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.
Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.

Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.

Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter „und Genossen“ an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.

Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.

Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.

[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]

Hebamme Peters

Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.

Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.

Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz pro anno nebst freier Anfuhr (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.

Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.

In derselben Sitzung wird die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird. Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern. Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.

Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben. Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme. Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.

Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.

Krankenhauskosten

Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.

Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen und zwar für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztliche Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.

Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.

Schnürstiefel nur für Selbstzahler

Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:

  • 50 Pf für Äther und Chloroform
  • 80 Pf für Cambricbinden
  • 2 Mark für Gypsbinden
  • 4 Mark für Flanellbinden
  • 50 Pf für Watte
  • 6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.

Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher ergebenst an das Domanialamt Toitenwinkel, ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne.

Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.

Aus den Gemeindebüchern

Der Armenkaten

Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer.

Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. 18. Juni 1877: Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.

Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:

26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.

Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen. 18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.

Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.

Die Armenkasse

Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh.

Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.

9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.

25. April 1883 Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht.

Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.

24. April 1894 Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird. (1 Tonne waren 145 kg).

Der Unterstützungswohnsitz

Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man 2 Jahre, ab 1908 1 Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.

26. Juni 1877 Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.

1. Februar 1888 Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen.

Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.

29. Oktober 1891 Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg. Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.

Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts

Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike.

Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:

Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß.

Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen. Offenbar wollte Friederike ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht der Eintrag vom 18. 10. 1880:

[...]diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.

Die Ausgaben fielen erst im Herbst 1883 an, bis dahin reichte das Erbe der Kinder für deren Unterhalt. Im Februar 1889 beantragte Harder eine Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation. Die Gemeindeversammlung beschloss, dass er eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.

Die Konfirmation fand lt. Kirchenbuch am Palmsonntag, dem 14. April 1889 statt. Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.

Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...

Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. Die unbegebene (d. h. unverheiratete) Henriette Holz brachte Anfang 1877 ein Kind zur Welt, über dessen Unterbringung die Gemeindeversammlung am 19. Febr. 1877 verhandelte. Henriette wohnte bei ihrem Stiefvater, dem Katenmann Rinow, der für den Unterhalt des Kindes von der Gemeinde 195 Mark pro Jahr forderte. Der Tagelöhner Klünner aus Häschendorf jedoch wollte Henriette in Dienst nehmen und das Kind alimentieren für 30 Mark und ein Fass Leinsamensaat im Jahr. Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette sogar 48 Mark. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.

Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen. Das jüngere Kind wurde für 135 Mark beim Häusler Suhrbier untergebracht. Am 29. Nov. 1879 beschloss die Gemeindeversammlung aber, dass Henriette 60 Mark davon selbst zu zahlen habe. Ihr damaliger Brotherr Erbpächter Schulze solle diese Summe vom Lohn einbehalten. Schulze war auch der Vormund des jüngeren Kindes.

Auch damals schon hat man versucht, die Väter zur Verantwortung zu ziehen. So beantragte Schulze 1882 die Erstattung der Anwaltskosten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind.

Es blieb nicht bei diesen beiden Kindern, und die Geduld der Gemeindeversammlung erschöpfte sich. Am 26. Nov. 1883 beschloss sie, als die 4. Geburt bevorstand:

Wenn die Henriette Holz die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll das Kind, wenn es lebt, untergebracht, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.

Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer

  • Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M
  • Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz 12 M
  • Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M
  • Büdner Nr. 7, Gastwirt Schmieter 15 M
  • Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)
  • Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M
  • Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M
  • Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M
  • Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M
  • Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M

Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen

Als Naturallieferungen

mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.

Die Spann- und Handdienste

mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.

Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.

Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.

Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)

Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20–30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.

Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:

a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.

b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.

Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation

Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.

Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.

1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz.

Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert.

Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.

Schule und Schulanbau

Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.

Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel – am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.

Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:

  • Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,
  • Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,
  • Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,
  • Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,
  • Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,
  • Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,
  • Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,
  • Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.

Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:

  • Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,
  • nach Baubeendigung 1/3,
  • nach Bauabnahme 1/3 der Summe.

Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.

1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).

Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.

Folgende Lehrer sind bekannt:

  • Olerich 1762 bis 1783,
  • Peter Möller 1784 bis 1791,
  • Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),
  • F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,
  • Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)
  • Freitag.

1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.

Der Schulacker

Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.

Die Post

Die Postagentur

Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.

Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens.

In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.

Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.

Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 – die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.

Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.

Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post – Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete – kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.

Telefonvermittlung

Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das „Fräulein vom Amt“ durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte.


Die Telefonvermittlung

Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar – von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.


Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.

Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.

Lustbarkeitssteuer

Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt.

Der Erste Weltkrieg

Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.

Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:

  • 1914 August Suhrbier
  • 1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,
  • 1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters
  • 1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp
  • 1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster

Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.

Aus den Gemeindebüchern

Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg

Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. Eigenes Werk

Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt. Immerhin heißt es weiter: Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.

Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben. Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 Kriegerfrauen die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse Haulohn für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock.

Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.

Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen

Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere.

Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern.

Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.

Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914.

Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.

Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.

Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.

Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg

Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen.

Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).

Elektrifizierung Mönchhagens

Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.

Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war.

Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen. Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.

Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.

Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß. Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.

Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark.

Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.

Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.

Die weitere Geschichte Mönchhagens

Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.

Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: