Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)

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Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zum späten Mittelalter in Mönchhagen.

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Die Neubesiedlung mit Deutschen

Archäologische Funde in Mönchhagen

1894 soll auf Hufe 6 ein Steinhammer gefunden worden sein (Hufe 6 lag westlich der Eibenhufe, an diese angrenzend) – darüber berichtet Ludwig Krause in seiner Fundchronik. Leider weiß er nichts über dessen Verbleib.

Auf Hufe 2 wurde Ende des 19. Jh. ein Feuersteindolch gefunden (Hufe 2 erstreckte sich am Westrand des Fischländer Landwegs). Diesen wollte Ludwig Krause für ein Museum erwerben, es war zu dem Zeitpunkt, als Krause dies niederschrieb, aber noch nicht geklärt. Der Dolch war 15,5 cm lang, wobei die Klinge 10 cm betrug und der Griff 5,5 cm; die Klinge war 2,8 cm breit, der Griff 2,6 cm breit und 1,3 cm dick. Die Farbe des Feuersteins war graugelb. Das Messer beschreibt Krause als sehr sorgfältig kleinmuschelig zugehauen.

Heinrich der Löwe und Niklot

In Rostock-Dierkow am Primelberg werden in archäologischen Ausgrabungen Reste slawischer Siedlungen aus dem 8./9. Jahrhundert gesucht. Auf dem Bild zu sehen ist ein Flechtzaun aus dieser Zeit. Foto: W. Steinmüller

Bis zum Mittelalter war das Gebiet des heutigen Mecklenburgs von slawischen Völkern, u. a. den Obodriten, besiedelt.

1147 versuchten sächsische Feudalherren, die Slawen mit militärischer Gewalt zu unterwerfen und ihnen den christlichen Glauben aufzuzwingen. Dieser Versuch ging als Slawenkreuzzug oder Wendenkreuzzug in die Geschichte ein, war Teil des zweiten Kreuzzuges und dauerte drei Monate. Dabei zogen sächsische, dänische und polnische Fürsten gegen die Elbslawen (Wenden), unter ihnen Heinrich der Löwe. Neben der Missionierung der slawischen „Heidenvölker“ war das eigentliche Anliegen (wie so oft), die eigene Macht zu erhalten und auszudehnen. Vor allem Heinrich der Löwe und Albrecht der Bär hatten großes Interesse an den Slawengebieten: Ersterer beanspruchte das Gebiet nördlich der Elbe, letzterer die Gebiete südlich davon. Der Slawenkreuzzug war der Auftakt für die zunehmende Machtausdehnung der sächsischen Fürsten auf das Slawengebiet.

Auch die Kirche profitierte vom Slawenkreuzzug: Die deutschen Bistümer Oldenburg und Mecklenburg hatten Vorposten im Slawenland, die jedoch dem Slawenaufstand zu Beginn des 11. Jh. zum Opfer fielen. 1149 konnte der Bremer Erzbischof die Bistümer dann erneuern.

Der Gegner der deutschen Eroberer auf slawischer Seite war der Obodritenfürst Niklot, der nach dem Slawenkreuzzug 1147 zum Vasall Heinrich des Löwen wurde. Niklot musste Tributzahlungen an Heinrich den Löwen leisten und um dies tun zu können, unternahm er Raubzüge an die dänische Küste. Darüber beschwerten sich die Dänen bei Kaiser Barbarossa, der sich wiederum mit Heinrich dem Löwen einigte – dieser sollte Niklots Raubzüge unterbinden. Daraufhin begehrte Niklot 1158 gegen den Sachsenherzog auf, wurde aber von Heinrich und dem dänischen König 1160 geschlagen. Niklot steckte seine Burgen in Brand, verschanzte sich in der Burg Werle, fiel dort aber bei einem Ausfall aus der belagerten Burg.

Heinrich der Löwe baute neben der von Niklot verbrannten Burg Zuarin auf der jetzigen Schlossinsel die Stadt Schwerin als Stützpunkt seiner Macht auf. Zudem holte er Siedler aus Flandern und Westfalen ins Land.

Mönchhagen und Halle/Westfalen: Die Halliers

Die westfälischen Einwanderer des 12. und 13. Jh. haben auch in Mönchhagen ihre Spuren hinterlassen: Der im Laufe der Geschichte des Dorfes immer wieder mehrfach vorkommende Name Hallier (auch in anderen Schreibweisen wie Alleer, Holler, Halleer, Haller, Hollehr, Holleer, Hallehr, Halyer, Haller, Hallör; Hans-Joachim Hallier: Das Dorf. Eine mecklenburgische Chronik; Altstadt Verlag Rostock, 2001) bezieht sich auf die Stadt Halle in Westfalen. Von dort her ist im Mittelalter ein Teil der ersten Mönchhäger Siedler zugewandert.

Die Zeit nach Niklot und Heinrich dem Löwen

Macht schafft immer auch Neider: Niklots Sohn und Nachfolger Pribislaw verbündete sich mit christlichen deutschen Fürsten in Nord- und Mitteldeutschland, denen Herzog Heinrich der Löwe ebenfalls zu mächtig zu werden drohte. Im Obodritenaufstand von 1164 konnte Pribislaw den ganzen Südosten seines väterlichen Besitzes zurückerobern. Angesichts des deutsch-slawischen Bündnisses gab Heinrich so weit nach, dass er Pribislaw das Erbe Niklots als Lehen gab. Damit hatte Pribislaw der Einwanderung deutscher Siedler im Raum des Schweriner Sees eine Grenze gesetzt.

Im Jahre 1180 wurde Heinrich der Löwe geächtet. Das nutzen die Dänen, die ihrerseits Feldzüge gegen die Slawen in Pommern geführt hatten, und festigten ihre Vormachtstellung bis zur Recknitz. In Mecklenburg entbrannte danach eine Reihe von lang anhaltenden Kämpfen; erst mit der Vorherrschaft Dänemarks im südlichen Ostseeraum kehrte allmählich Ruhe ein. 1185 unterwarfen sich die mecklenburgischen Slawenfürsten Borwin von Ilow und Mecklenburg und Niklot von Rostock.

Nach den ständigen Kriegen war das Land entvölkert und Pribislaws Nachfolger, sein Sohn Heinrich Borwin I. (1172 bis 1227), förderte wiederum ab etwa 1200 die Einwanderung deutscher Siedler (zumeist aus Niedersachsen und Westfalen).


Hagenhufendörfer

Buchenwald im Durchbruchtal der Mildenitz. Die Gletscher der Eiszeit zermahlten das Gestein unter sich und schoben Geröll vor sich her. Unter dem Gletscher entstanden die Grundmoränen aus Geschiebemergel, vor sich lagerten die Gletscher das Geröll zu Wällen ab, den Endmoränen. Die Mildenitz hat eine solche Endmoräne durchschnitten und das Durchbruchtal geformt. Foto: privat

Die Siedler rodeten die dichten Buchenwälder, die auf den schweren Böden der Endmoränen wuchsen. Sie vermaßen das Ackerland und teilten es in so genannte Hufen. Eine Hufe umfasste Ackerfläche mit dazugehöriger Hofstelle in einer Größe, sodass eine Familie davon leben und genügend Steuern und Kirchenzehnte abliefern konnte. Je nach Bodenbeschaffenheit schwankte die Hufengröße daher, bis sie im 18. und 19. Jh. vereinheitlicht wurde.

Auf die Weise entstanden die so genannten Hagenhufendörfer, die noch heute an den Ortsnamen mit der Endung „-hagen“ erkennbar sind, da die Rodungen „Hagen“ genannt wurden. Die Höfe reihten sich entlang der Dorfstraße auf, bei den Hagenhufendörfern handelte es sich also um Straßendörfer. Die Hufen, also die Ländereien der einzelnen Höfe bildeten langgestreckte Rechtecke quer zur Dorfstraße. Auf den alten Karten ist dies noch gut zu erkennen.

Im Gebiet der Rostocker Heide ist schön zu sehen, dass die Siedler entlang des Hansischen Botenweges nach Osten vordrangen und sich immer dort, wo ein Bach den Weg kreuzte, entlang des Baches niederließen (persönliche Mitteilung Wilfried Steinmüller). Im Falle Mönchhagens ist dies der Peezer Bach gewesen.

Einschub: Die Hägergüter

Nach Hagemann Ueber die Hägergüter (1794) ist die wahrscheinlichste Herkunft des Wortes Hagen der Hag, eine lebendige Häcke oder einen Zaun und Hagen heißt ihm zufolge umzäunen. (Man denke an das Wort Gehege.)

Zwei Urkunden vom 26. Juli 1268 bescheinigen den Verkauf einiger Mönchhäger Hufen an die Rostocker Bürger Engelbert von Baumgarten und Wilhelm von Baumgarten, die jeder 1,5 Hägerhufen (haghersche houen) in Monekehagen erwarben.

Die Urkunde von 1268 erwähnt ausdrücklich das haghersche Recht im Zusammenhang mit diesen Mönchhäger Hufen. Zum hagerschen Recht hat Hagemann 1794 eine Abhandlung verfasst mit dem Titel Ueber die Hägergüter. Hier sollen einige Aussagen zusammengefasst werden.

Der eigentliche Sitz der Hägergüter war das Fürstentum Wolfenbüttel, in Mecklenburg war diese Form des Eigentumsrechts eher selten. Wolfenbüttel liegt einige Kilometer südlich von Braunschweig, wo Heinrich der Löwe Herzog war. Mit ihm und den einwandernden Sachsen sind dann wohl auch die Hägergüter nach Mecklenburg gekommen. (F. Kämmerer, Beyträge zur Kenntniß des Mecklenburgischen Rechts, 1826).

Bei den Hägergütern war das Eigentum geteilt – der Hägerherr oder Hägerjunker besaß einen Teil, jedoch ohne den Nießbrauch, den anderen Teil misamt dem Nießbrauch besaß der Häger oder Hägermann. Die Hägerleute mussten an den Hägerherrn Abgaben leisten, ihn als ihren Herrn anerkennen, eventuelle Verkäufe ihres Landbesitzes von ihm genehmigen lassen und waren seiner Gerichtsbarkeit unterworfen. Zudem waren sie dem Hägerherrn gegenüber dienstpflichtig und er besaß ein Vorkaufsrecht auf das Land. Dafür hatten die Hägerleute das Recht, das Land zu nutzen, seien es Felder, Gärten, Gehölze oder Wiesen. Bei der Nutzung musste er jedoch darauf achten, dass das Land sich nicht verschlechterte, weil dadurch der Besitz des Hägerherrn Schaden genommen hätte. Bspw. durfte nicht ohne Zustimmung des Hägerherrn aus einem Feld ein Garten gemacht werden, wenn dies den Wert verringert hätte. Er durfte das Land jedoch verpachten.

Ein Hägergut durfte auch nicht ohne Einwilligung des Hägerherrn verkauft, verpfändet oder als Mitgift weitergegeben werden. Der Hägerherr hatte in jedem Fall das Vorkaufsrecht. Hatte ein Häger sein Gut verkauft und der Hägerherr verweigerte die Zustimmung, war der Häger das Gut zwar los, der Käufer aber auch, denn der Hägerherr konnte es sich zurückholen. War der Häger jedoch ohne Verschulden verarmt (bspw. durch einen Brand), durfte er verkaufen, musste aber den Hof erst seinen nächsten Erben und Verwandten zum Kauf anbieten und, wenn diese nicht wollten, dem Hägerherrn. Erst wenn dieser auch kein Interesse hatte, durfte der Häger den Hof frei verkaufen. Der Verkauf musste durch den Hägerherrn bestätigt werden.

Starb ein Häger, ging der Hof an seinen Erben. Gab es mehrere Söhne und hatte der Häger keinen zum Erben bestimmt, durften sie das Gut nicht unter sich aufteilen, sondern der Hägerherr bestimmte den Erben. Dieser musste seine Brüder auszahlen und auch den Schwestern einen Brautschatz auszahlen. Der Hägerherr konnte auch dann, wenn bspw. der älteste Sohn den Hof erbte, diesen durch einen anderen Bruder ersetzen, wenn er den Ältesten für unfähig hielt. (Eine Teilung des Gutes war auch unter anderen Bedingungen, bspw. beim Verkauf, nicht erlaubt.) Gab es keinen Erben, fiel der Hof an den Hägerherrn zurück. Mit dem Tode eines Hägers erhielt der Hägerherr das Sterbelehn, wie viel, war unterschiedlich – es konnte sein ein Pferd für einen verstorbenen Häger und eine Kuh für eine verstorbene Hägerfrau, wobei die Tiere meist als Geldwert entrichtet wurden.

Die Witwe konnte bei Kinderlosigkeit das Hägergut nur dann erben, wenn der Hägerherr dem bei der Eheschließung zugestimmt hatte. Gab es minderjährige Kinder, hatte die Witwe den Nießbrauch, bis die Kinder (bzw. das erbende Kind) volljährig waren.

Die Häger hatten im Ausgleich zum Recht, das Land nutzen zu dürfen, Pflichten zu erfüllen. Sie mussten dem Landesherrn Steuern zahlen und dem Hägerherrn Hand- und Spanndienste leisten (wobei diese mitunter auch in Geld abgegolten wurden) sowie auch Zins entrichten und den Zehnten abgeben.

Verlieren konnten die Hägerleute ihren Hof, wenn sie ohne Erlaubnis des Hägerherrn diesen verkauften oder teilten, wenn sie Abgaben oder Dienste nicht pflichtgemäß leisteten, aber auch wenn sie schlecht wirtschafteten. Jedoch musste der Hägerherr die Häger anhören und eine Untersuchung durchführen, bevor er einem Häger den Hof wegnahm.

Der Hägerherr übte die Gerichtsbarkeit über die Häger aus, eine Niedergerichtsbarkeit, die sich über geringe Verbrechen und die Klagen, die die Häger und ihre Güter betrafen – also Klagen zum Verkauf, Verpachtung usw. –, erstreckte. Die Klage wurde mündlich eingereicht und es gab eine Verhandlung ohne Schriftverkehr. Früher wurde mindestens einmal im Jahr das Hägergericht unter freiem Himmel abgehalten, es gab einen Richter, einen Schreiber und 12 Schöffen. Ende des 18. Jh. fand das Hägergericht nicht mehr unter freiem Himmel statt, war in vielen Orten sogar gar nicht mehr üblich.


Die Gründung von Mönchhagen

Die Häufung von Namen, die auf eine Herkunft der Einwohner aus Westfalen hindeutet, sowie die Endung auf „-hagen“ erzählt schon einiges über die Gründung Mönchhagens: Offenbar haben westfälische Siedler sich hier niedergelassen und zunächst den Wald roden müssen, um Ackerland zu gewinnen. Weitere Hinweise gibt die Silbe „Mönch“ im Ortsnamen. Die Vermutung liegt nahe, dass bei der Gründung des Dorfes Mönche oder ein Kloster eine Rolle gespielt haben. Mönchhagen scheint also nicht aus einer ursprünglich slawischen Siedlung hervorgegangen zu sein; Orte slawischen Ursprungs enden dagegen meist auf „-itz“, „-in“ oder „-ow“. Das Gründungsjahr liegt nach so vielen Jahrhunderten im Dunkeln, die erste schriftliche Erwähnung Mönchhagens findet man in einer Urkunde von 1252.

In einem Artikel im Rostocker Anzeiger vom 19. September 1909 von Ludwig Krause ist dazu zu lesen:

Wann Mönkhagen angelegt wurde, wissen wir nicht genau. In der Verkaufsurkunde über die Rostocker Heide vom Jahre 1252 wird es zuerst erwähnt. Da Fürst Borwin bei der Grenzbestimmung aber noch ausdrücklich angibt, Mönkhagen solle nicht mehr als 20 Hufen umfassen, so war seine Feldmark damals jedenfalls noch nicht genauer vermessen und nicht viel früher erfolgt ist. Auch von wem diese Gründung veranlasst wurde, ist nicht bekannt. Nur soviel scheint aus der ersten Namensform: Indago monschorum (der Hagen der Mönche) hervorzugehen, daß ein Mönchskloster der erste Besitzer des Ortes war, vielleicht das livländische Cisterciensienkloster Dünamünde, das 1235 Besitzungen in unserer Umgegend hatte.

Die erste Erwähnung von Mönchhagen

Auf Heinrich Borwin I folgte dessen Sohn Heinrich Borwin II. Dessen Söhne teilten den Besitz im Jahre 1229 unter sich auf: Johann bekam Mecklenburg, Nicolaus erhielt Werle, Pribislaw erhielt Parchim und Heinrich Borwin III. bekam Rostock mit dem dazugehörigen Landbesitz. Heinrich Borwin III. ist nun auch für die Mönchhäger Geschichte von Bedeutung, denn er hat eine für die Stadt Rostock, für Mönchhagen und für die gesamte Rostocker Heide äußerst wichtige Urkunde hinterlassen – eben jene Urkunde vom 25. März 1252, die auch Krause in seinem Artikel erwähnt (Mecklenburgisches Urkundenbuch II, Nr 686). Die Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche lautet:

Wir, Borwin von Gottes Gnaden, Herr von Rostock, tun kund allen Christen, welche diese Urkunde lesen: Die menschlichen Handlungen und Einrichtungen würden oft sehr ungewiss oder ganz unbekannt werden, wenn nicht durch schriftliche Nachrichten die Kenntnis derselben erhalten würde. Daher mögen sowohl die jetzt Lebenden als auch Nachkommen wissen, dass unser Großvater seligen Gedächtnisses, Herr Borwin, auf den Rat seiner Söhne die Stadt Rostock gegründet und durch nachstehendes Privilegium gesichert hat.
Da wir nun gleiche, ja größere Zuneigung zu gedachter unserer Stadt hegen und mit väterlicher Vorsorge auf das Beste und den Nutzen ihrer Einwohner Bedacht nehmen, so bestätigen Wir ihnen bereitwillig und unabbrüchlich alle Gerechtsame des Lübeckschen Rechts, so wie sie solche unter Unsern Vorfahren besessen haben. Ferner hat die Bürgerschaft unserer Stadt Rostock einen Wald nebst Grund und Boden für 450 Mark Pfennige von Uns mit gutem Vorbedacht erworben, dessen Grenze folgendergestalt bestimmt sein soll. Sie geht von Hinrichsdorf, welches zwanzig Hufen begreift, nach Mönchhagen, das ebenfalls zwanzig Hufen aber nicht mehr enthalten soll; von da zieht sie sich nach Volckenshagen von elf Hufen und verfolgt den geraden Weg nach Ribnitz zu der Stelle, wo vormals Wilhelm Vulebresme ermordet worden ist. Dann geht sie nach dem Zarnezstrom, und von da durch den Grasweg jenseits bis zur See endlich längs derselben bis an das östliche Flussufer bei Warnemünde. Diesen Flächenraum erhält die Stadt mit allen Nutzungen als Weide, Wiesen, Holzungen, Acker, Wasser und Wasserläufe mit Ausnahme der Mast für unsere Schweine und acht Hufen bei dem Zarnezstrom, welche Wir den Mönchen zu Doberan in Gnaden zugewiesen haben. [...]
Damit nun diese Unsere Verleihung stets in aller Kraft und Wirksamkeit bleiben und weder von Uns noch Unsern Nachkommen zurückgenommen werde, bekräftigen Wir die gegenwärtige Urkunde durch Beidrückung Unseres Siegels und die Unterschrift glaubwürdiger Zeugen.

Die Mark war damals keine Münzeinheit, sondern eine Gewichtseinheit für Edelmetalle. Eine Mark entsprach damals gut 230 g Silber. Aus dieser Mark wurden silberne Pfennige geschlagen. Die Kaufsumme von 450 Mark entsprach einer Summe von ungefähr 50 000 Vorkriegsmark; der tatsächliche Wert der Rostocker Heide wurde 1899 mit 2 Millionen Goldmark angegeben, nach einer anderen Schätzung von 1918 betrug er 7–8 Millionen.

Bedeutung der Urkunde für Mönchhagen

  • Sie ist die älteste Urkunde, welche die Existenz des Dorfes Mönchhagen – im lateinischen Urtext Indago Monachorum genannt – belegt, und gibt somit ein Mindestalter des Ortes an.
  • Sie erlaubt eine Schätzung der (geplanten) Größe des Dorfes, da sie festhält, dass Mönchhagen nicht mehr als 20 Hufen umfassen soll. Eine Hufe waren in Mecklenburg etwa 13 ha, das Dorf hätte also damals um die 250 ha umfasst.
  • Die Schenkung von acht Hufen an die Doberaner Mönche könnte ein Hinweis darauf sein, welches Kloster an der Gründung von Mönchhagen Anteil gehabt haben könnte.
  • Da die Urkunde Mönchhagen als Grenzort der Rostocker Heide nennt, muss umgekehrt damals der Wald bis an die Grenzen des Ortes gereicht haben.
  • Wenn sich die Größe einer Hufe nicht sehr geändert hat, hat Mönchagen schon damals in etwa seine heutige Größe gehabt. Im 19. Jh. sind es 16 Hufen; im Laufe der Geschichte sind aber auch immer wieder Hufen zusammengelegt worden.

Welche Mönche gründeten Mönchhagen?

Auf dieser Karte sind die in der Schenkungsurkunde zum Grenzverlauf des Rostocker Waldes genannten Orte markiert (Hinrichsdorf, Mönchhagen, Volkenshagen, die Mordstelle, der Stromgraben, Warnemünde) sowie diejenigen, die in der Nähe der Rostocker Heide im Besitz der Klöster Doberan (Behnkenhagen) und Dünamünde (Bentwisch und Volkenshagen) waren. Kartenbild ©Hansestadt Rostock (CC BY 4.0); Kartendaten Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL - und LkKfS-MV; mit eigenen Ergänzungen

Zisterzienser aus Doberan?

Da in der Schenkungsurkunde von 1252 festgehalten ist, dass acht Hufen beim Zarnezstrom an das Kloster Doberan gehen, käme als möglicher Gründer Mönchhagens somit das Zisterzienserkloster Bad Doberan infrage. Leider ist nicht bekannt, wo genau sich diese Schenkung bei dem Zarnezstrom befand.

Das Kloster Doberan besaß Ländereien östlich von Rostock – 1248 erhielt es Dänschenburg, 1250 Behnkenhagen, 1268 Zarnewanz, 1308 Prangenort und 1365 Sanitz (Sven Wichert: Das Zisterzienserkloster Doberan im Mittelalter. Die Überlassungen sind in Urkunden festgehalten, die im Mecklenburgischen Urkundenbuch enthalten sind, und zwar lt. Wichert die Urkunden 603, 640, 1141, 3147 und 9379, in derselben Reihenfolge wie oben die Ortsnamen.)

Der in der Urkunde angegebene Zarnezstrom ist der heutige Stromgraben, der bei Gelbensande beginnt und zwischen Torfbrücke und Graal-Müritz in die Ostsee mündet und der bis heute die östliche Grenze der Rostocker Heide bildet (Paul Kühnel: Die slavischen Ortsnamen in Meklenburg. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 46 (1881), S. 3–168) Sodass die acht Hufen des Klosters Doberan wohl am heutigen Stromgraben gelegen haben, irgendwo zwischen Gelbensande und Graal-Müritz.

Da das Kloster Doberan erst 1218 die Erlaubnis bekam, Leute anzusiedeln, wäre Mönchhagen dann frühestens 1218 gegründet worden.

Oder Zisterzienser aus Dünamünde?

In dem oben zitierten Zeitungsartikel im Rostocker Anzeiger von 1909 stellt Ludwig Krause die Vermutung an, Mönche aus dem Kloster Dünamünde (ebenfalls Zisterzienser) könnten die Namensgeber Mönchhagens gewesen sein. Dünamünde (lettisch: Daugavgriva) ist heute ein Teil von Riga, der lettischen Hauptstadt. (Die alte Bezeichnung Livland umfasste die Gebiete der heutigen Staaten Estland und Lettland.) Der Fluss Daugava (deutsch: Düna) mündet in Riga in die Ostsee. Allerdings ist die heutige Mündung nicht die, die der Fluss im 13. Jh. hatte. Damals floss die Daugava in einem heute noch als Altarm vorhandenen Bett. Der heute als Vecdaugava bezeichnete Teil Rigas an diesem Altarm der Düna war damals eine Halbinsel in einer Flussschleife. Auf dieser Halbinsel wurde im Jahr 1205 das Zisterzienserkloster Dünamünde gestiftet. Das Kloster wurde zu Beginn des 14. Jahrhunderts an den Deutschen Orden verkauft und in eine Burg umgewandelt. Von dieser sind im Wohngebiet Vecdaugava nur noch Erdwälle mit einem Graben vorhanden.

Es klingt zunächst etwas merkwürdig, dass ein Kloster im fernen Lettland ein Dorf in Mecklenburg gegründet haben soll, aber so unmöglich scheint das gar nicht zu sein: Im Dezember 1235 bestätigte Papst Gregor IX. dem Kloster Dünamünde die in der Herrschaft Rostock belegenen Güter Bentuwisk (Bentwisch), (Indagno Volquini) Volkenshagen und Wostrowe (Wustrow) auf Fischland. (Mecklenburgisches Urkundenbuch Band I). Es ist daher durchaus möglich, dass dazu auch das Land zwischen Bentwisch und Volkenshagen gehörte – und damit die Wälder, in denen dann Mönchhagen gegründet wurde. Damit wäre Mönchhagen zwischen 1235 und 1252 gegründet worden.

Welches der beiden Klöster die Gründung Mönchhagens angestoßen hat (oder ob es am Ende ein ganz anderes drittes war), wird wohl im Dunkel der Geschichte bleiben müssen. Aufgrund der räumlichen Anordnung der jeweiligen Klosterländereien kann man jedoch vermuten, dass die Gründung Mönchhagens durchlettische Mönche die plausiblere Annahme ist. Denn die Ländereien der Doberaner Zisterziensermönche lagen weiter vom heutigen Mönchhagen entfernt als Bentwisch und Volkenshagen – während diese beiden Orte Mönchhagen mehr oder weniger einschließen und in direkter Nachbarschaft liegen.

Die Eibe

Der berühmteste Baum Mönchhagens, die alte Eibe steht auf dem Privatgrundstück Unterdorf 19, direkt an der Dorfstraße. Während die meisten Mönchhäger die Eibe als Überrest des früheren Waldes ansehen, vermuten andere, dass die Eibe aus Anlass des Freikaufes einiger Mönchhäger Bauern gepflanzt wurde und nehmen an, dass sich an dieser Stelle der Hof des ersten Mönchhäger Schulzen befunden hat.

Wie alt die Eibe tatsächlich ist, ist unbekannt, da die Schätzung des Alters von noch lebenden Eiben schwierig ist. Forstinspektor K. F. Becker hat in seinem Buch Beschreibung der Bäume und Sträucher, welche in Mecklenburg wild wachsen von 1791 ihr Alter auf 1500 Jahre geschätzt. Noch älter, nämlich bis zu 2000 Jahre, schätzte sie um 1900 der Botaniker J. Trojahn, während der Dendrologe H. Edelbüttel 1935 ein Alter von 330 Jahren angab. Heutige Fachleute schätzen die Eibe auf 550 bis 600 Jahre.

Dann wäre sie frühestens zu Beginn des 15. Jh. gekeimt, also zu einer Zeit, als Mönchhagen bereits 200 Jahre lang existierte.

Ludwig Krause schreibt in seiner Fundchronik (Stadtarchiv Rostock), dass die deutschen Siedler die Eiben häufig stehen ließen, wenn sie den Wald rodeten. Zwar sei ihm kein speziell in Mecklenburg herrschender Aberglaube im Zusammenhang mit Eiben bekannt, aber die Eibe galt allgemein als Totenbaum und es sei schwer vorstellbar, dass sie im Mittelalter nicht auch in Mecklenburg diesen Ruf hatte.

Die Wohnbedingungen im frühen Mönchhagen

Zur Größe der Höfe

Die niedersächsischen und westfälischen Bauern kamen so bereitwillig in das zum Teil urwaldähnliche Rodungsgebiet, weil einerseits ihre ehemaligen Heimatgebiete (relativ betrachtet) dicht besiedelt waren, und die Siedler andererseits in den Rodungsgebieten während der ersten Zeit – meist 10 Jahre – keine Feudalabgaben zu zahlen brauchten. So kamen hauptsächlich jüngere Bauernsöhne (also diejenigen, die nicht erbten) und andere Landlose.

Berechnungsgrundlage bei der Verteilung des Landes war die so genannte Hufe. Der Begriff wird in mehreren Bedeutungen verwendet – in diesem Zusammenhang ist diejenige Bodenfläche gemeint, die eine Familie ernähren konnte (und den Bauern genug Überschüsse einbrachte, dass sie auch dem Gutsherrn noch ausreichend Steuern zahlen konnten). Je nach Bodenbeschaffenheit war eine Hufe daher unterschiedlich groß. Erst später wurde die Größe einer Hufe normiert.

Hagenhufendörfer wie Mönchhagen waren Rodungsdörfer, deren Gehöfte sich meist entlang der Dorfstraße aufreihten. Ludwig Krause hebt in seiner Fundchronik hervor, dass sich in Mönchhagen die Gehöfte ausnahmslos an der Südseite der Dorfstraße befanden, im Gegensatz zu Rövershagen, wo sie auf der Nordseite lagen. Er beruft sich auf das Werk von Dolberg aus dem Jahr 1885. Das Ackerland wurde hinter der Hofstelle als breiter Streifen in den Wald gerodet, sodass die Äcker der Höfe wie Handtücher nebeneinanderlagen. Oft, wie auch in Mönchhagen, wurde auf der anderen Straßenseite ebenfalls ein Ackerstreifen gerodet. Diese einstige Streifenstruktur beidseitig der Dorfstraße ist in der Karte von 1894 noch zu erahnen. Nimmt man die dort noch erkennbaren Streifen und misst sie aus, kommt man auf eine Breite von ca. 200 m und eine Länge von je ca. 1 km nördlich und südlich der Dorfstraße. Das ergibt eine Flächengröße von etwa 40 ha pro Hufe. Bei 16 Hufen wären das um die 600 ha für das ganze Dorf gewesen.

Nach Hallier (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, Rostock, 2001) waren die Hufen, da sie Rodungsland waren, von der Entrichtung des bischöflichen Zehnten befreit, mussten aber Abgaben an den Fürsten zahlen, bei denen zwischen der Bede, einer Art Grundsteuer, und dem Pachtzins unterschieden wurde. Diese Abgaben waren für die ersten 3 Jahre erlassen worden. Nach dem Verkauf der Rostocker Heide an die Stadt Rostock war die Bede weiterhin an den Fürsten, die Pacht jedoch an Rostock zu zahlen.

Zur Bewirtschaftung der Felder

Skizze der Einteilung der Schläge in der Mönchhäger Feldmark nach der schmettauschen Karte von 1786 (online auch einsehbar unter www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php: schwarz: Hufengrenzen; rot: Grenzen der Schläge; beige: Straßen und Wege; blau: Bäche und Teiche; hellgrün: Wiese der Pepernitz; dunkelgrün: Gärten und Land direkt an den Hofplätzen; Markierungen: eigene Ergänzungen

Es gab zwei Wege, das Land zu bewirtschaften: Zum einen in Mehrfelderwirtschaft – hierbei war das Land in Schläge aufgeteilt, auf denen nacheinander Sommergetreide und Wintergetreide angebaut wurde und das Land im dritten Jahr brach lag. Dabei wurde auf dem ganzen Schlag jeweils dasselbe angebaut und jeder Bauer hatte an jedem Schlag seinen Anteil. Bearbeitung und Ernte fanden für alle gleichzeitig statt und waren genau geregelt (man nannte das Flurzwang). Da es keine Wege gab, wurde so vermieden, dass die Arbeiten des einen die Felder des anderen zerstören konnten.

In den Hagenhufendörfern wie Mönchhagen soll es keinen Flurzwang gegeben haben, da hier jeder Bauer seine eigene geschlossene Fläche hatte (Die Bauern- und Waldarbeiterdörfer im Naturpark und seinem Umfeld. Schriftenreihe Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern und Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e.V., 2012). Auf der schmettauschen Karte erkennt man aber Querlinien, die die streifenförmigen Grundstücke unterteilen, und zwar alle in gleicher Weise. Dies deutet darauf hin, dass auch hier alle Hufen auf dieselbe Weise in Schläge unterteilt waren. Zudem existieren Verträge, in denen ausdrücklich die Bewirtschaftung nach Schlägen gefordert wurde.


Die Bauweise der Höfe

Neben Sitten und Trachten brachten die Siedler auch ihre Bauweise in die neue Heimat mit. In Mecklenburg war daher lange Zeit das Niederdeutsche Hallenhaus typisch, ein lang gestrecktes Fachwerkhaus mit hohem Strohdach und niedrigen Wänden. Dieser Haustyp entstand bereits im Mittelalter ab dem 13. Jahrhundert und war bis ins 19. Jahrhundert vom Niederrhein bis nach Hinterpommern verbreitet. Ausgeführt als Fachwerkbau umfasste das Hallenhaus in einem Gebäude Wohnung, Stall und Scheune. Das Eingangstor – die Grotdör – befand sich an der Giebelseite und führte in die große Diele. Die Diele war groß genug, dass die Erntewagen hineinfahren konnten. Hier wurde gedroschen, gefeiert, aber auch die Toten aufgebahrt. Die Diele war auf beiden Seiten durch die Ständer begrenzt, die die ganze Last des Daches trugen und damit die Außenwände entlasteten. In der Abseite, dem Raum zwischen den tragenden Ständern der Diele und den Außenwänden, befanden sich die Ställe für Pferde und Kühe (nicht jedoch für Schweine, die hatten wegen des Geruchs ein eigenes Gebäude) sowie die Kammern für Knechte und Mägde.

Leider ist der hier beschriebene Haustyp in Mönchhagen nicht mehr erhalten, nur auf einigen alten Fotos sieht man ihn noch.

Als derzeit ältestes Haus in Mönchhagen gilt das Wohnhaus im Unterdorf 35, das laut Inschrift 1744 erbaut wurde (ehemals Hufe 2, heute der „Rosenhof“).

In der Fundchronik von Ludwig Krause (Rostocker Stadtarchiv) ist in einer Notiz von 1906 zu lesen, dass das echte altsächsische Bauernhaus in Mönchhagen noch mehrfach vorhanden ist, obwohl es infolge von Neubauten im Abnehmen begriffen sei. Sogar sogenannte Rauchhäuser (also Häuser ohne Schornstein) fänden sich noch mehrfach.

Ohne Schornstein zog der Rauch die Diele entlang. Das hatte nicht nur Nachteile – in feuchten Jahren konnte er das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknen.

Der Katen oder die Kate

Katen wurden in derselben Bauweise als Zweiständer-Fachwerkhaus wie die Höfe errichtet, waren aber kürzer und dienten mitunter mehreren Familien zur Wohnung. Sie hatten ebenfalls eine große Deele, die sich von Giebel zu erstreckte.

Nicht nur die Katen selbst waren kleiner als die Höfe, zu ihnen gehörte auch weniger Land. Ihre Bewohner gingen oftmals noch einem Handwerk nach, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

In den sogenannten Altenteilerkaten lebten die (Groß-)Eltern, wenn der Hof vom Erben übernommen worden war.

Mönchhagen bis zur Reformation

Die frühe Geschichte Mönchhagens

Zwei Urkunden vom 26. Juli 1268 zeugen davon, dass Ritter Reiner von Hamburg einige Mönchhäger Hufen verkauft hat – demzufolge müssen sie ihm gehört haben. Käufer waren die Rostocker Bürger Engelbert von Baumgarten und Wilhelm von Baumgarten, die jeder 1,5 Hägerhufen (haghersche houen) in Monekehagen erwarben. Beide Urkunden wurden später im Jahre 1323 von Heinrich II (genannt der Löwe, aber nicht zu verwechseln mit Heinrich dem Löwen), Fürst zu Rostock, noch einmal bestätigt.

Einem Artikel von Ludwig Krause zufolge, der am 19 September 1909 im Rostocker Anzeiger erschien, wird Reiner von Hamburg vom Rostocker Rat versetzt, weil er einige Rostocker Bürger verwundet hatte. Krause vermutet daher, dass von Hamburg damit aus der Gegend verschwunden war.

Die erste Mönchhäger Mühle

Zu den von Wilhelm von Baumgarten erworbenen Hufen muss eine Mühle gehört haben, denn im Jahre 1270 hat seine Hufe und die kleine Mühle in Monekehaghen seiner Frau und seinen beiden Söhnen Willikin und Gerlach vermacht. Diese Mühle war möglicherweise die Wassermühle, die am heutigen Ortsausgang Richtung Häschendorf gelegen hat.

Spätere Erwähnungen von Müllern in Mönchhagen tauchen in den Rostocker Landgüterrechnungen von 1437 bis 1438 auf, die einen Pranghe als Müller nennen. Im Pachtregister des Klosters Marienehe für 1468 gibt es einen Henrik der molend master.


Einzelne Erwähnungen von Mönchhagen

Um das Jahr 1296 hatten Mönchhäger Bauern zu Michaelis an die Stadt Rostock 10 Mark für Weide zu zahlen. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts war der reiche Kaufherr Johann Tölner Bürgermeister von Rostock. Dieser Johann Tölner übereignet 1312 seinem Sohn aus erster Ehe Hermann 5 Hufen in Ober-Mönchhagen (superior parte) eo jure, sicut ipse tennit (mit dem Recht, als ob er es selbst besäße).

1329 gestattete Mechthildis, Witwe des Ritters Wolderi dicti Bernekur (Wolder von Bernekur), dass Gertrudus, Witwe des Ritters Johannes dicti Bernekus, über ihre Güter in Mönchhagen frei verfügen könne.

Die spärlichen Erwähnungen Mönchhagens lassen einen immer größeren Einfluss der Stadt Rostock bzw. ihrer reichen Bürger erkennen, ihren ländlichen Besitz zu erweitern.

Im Besitz des Rostocker Bürgermeisters Johann Töllner

Entscheidend für die Besitzverhältnisse in Mönchhagen ist das Jahr 1340. Georg, Johann und Marquard Bernefür (Bernevur; andere Schreibweisen für den oben genannten Namen Bernekur), die Söhne des Ritters Marquard Bernefür, und Johann Bernefür, Sohn des Ritters Wolder Bernefür, verkauften am 2. Februar 1340 das ganze Dorf Mönchhagen an Johann Töllner für 1473 Mark Rostocker Pfennige, mit Ausnahme der Roßdienste, die den Landesherren zustanden. Landesherren waren damals die Söhne Heinrichs II: Albrecht II. der Große (1329 bis 1379, seit 1348 Herzog) und Johann I. von Mecklenburg-Stargard. Am 18. 3. 1340 von Fürst Albrecht bestätigt den Verkauf und gibt Tölner das Dorf zum Lehen. Am 7. Juni 1340 überlässt Albrecht II. Johann Tölner auch die Roßdienste zum Preis von 200 Mark Rostocker Pfennige.

Blick auf das Steintor in Richtung Neuer Markt. Das Kloster hat aus dieser Blickrichtung links hinter dem Steintor gelegen. Der Dominikanerorden war ein Predigerorden. Ihr Kloster in Rostock war das Johanniskloster und befand sich nordwestlich des Steintores, zwischen der Buchbinderstraße und der Steinstraße (also zwischen Hopfenmarkt und Neuem Markt). Die Klosterkirche wurde 1831 abgerissen, die letzten Reste der Anlage wurden in den 1950er Jahren beim Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Steinstraße entfernt. Foto: privat

In der Bestätigungsurkunde wird Johann Töllner nicht wie in der Verkaufsurkunde civis (einfacher Bürger), sondern procondac (Stellvertreter des Gründers oder der Bürgerschaft, später Bürgermeister) in Rostock genannt.

Man liest aus dem Handel, dass Mönchhagen bis dahin dem Landesherrn gehört hat, im Jahre 1340 aber ganz in den Privatbesitz des Rostocker Bürgermeisters Johann Töllner übergegangen ist.

Der Bürgermeister Johann Töllner scheint ein recht wohlhabender Mann gewesen zu sein; im Jahr 1360 spendete er dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock die stattliche Summe von 130 Mark. Am 18. Februar 1358 stiftet er den Rostocker Dominikanern sechs Mark aus einem 1,5 Hufen umfassenden Mönchhäger Gehöft für eine ewige Lampe in der Johanniskirche sowie acht Mark jährliche Hebung aus der Mühle von Mönckehagen für vier Klostermahlzeiten im Jahr (Mecklenburgisches Urkundenbuch, Band 14, Nr. 8457). In dieser Urkunde, die die Schenkung festhält, taucht erstmals ein Mönchhäger Bürger namentlich auf: der Bauer Nicolaus Hegher, der der Besitzer der 1,5 Hufen war. Er hatte dafür zu sorgen, dass die sechs Mark alljährlich zu St. Martin an die Dominikaner ausgezahlt wurden.

Wichtig ist, dass Hegher der Besitzer, aber nicht der Eigentümer der Hufe war – er wohnte dort und bewirtschaftete den Hof, konnte aber nicht frei darüber verfügen, ähnlich einem Mieter oder Pächter.

Aus den Landgüterrechnungen der Stadt Rostock (Stadtarchiv Rostock) ist die Reihe der Nachfolger Nicolaus Heghers abzulesen: über Clas Hegher, Clawes Heghert bis zu Peter und Carsten Heger ist der Hof bis 1557 in der Familie geblieben.

Mönchhagen im Besitz von Marienehe

Die weitere Geschichte Mönchhagens ist bis in die Mitte des 16. Jahrhundert eng mit Marienehe verbunden.

Der Landhof Mernowe

Mernowe, Mergenewe und Mergnewa – so lauten die slawischen Namen für Marienehe, das seit 1304 als ein Landhof bekannt ist – weil am 1. 5. 1304 dort der dänische König Erich eine Urkunde ausstellte. Der Rostocker Fürst Nicolaus das Kind hatte den Dänenkönig am 22. 12. 1300 mit Rostock und den zugehörigen ländlichen Besitzungen belehnt, weil er dessen Unterstützung gegen seine Verwandten und Nachbarfürsten brauchte. Der Landhof wechselte später mehrfach und rasch hintereinander den Besitzer – die Familien Barnekow, von Alkun, Wilde, Fritze oder Wanzeberg, von Axekow, Baggel und von Borken reichten sich sozusagen die Klinke in die Hand.

Die politischen Hintergründe

Die Enkel von Heinrich Borwin I. hatten 1234 in der Ersten Hauptlandesteilung das Land unter sich aufgeteilt: Johann bekam Mecklenburg, Nicolaus erhielt Werle, Pribislaw erhielt Parchim und Heinrich Borwin III. bekam Rostock mit dem dazugehörigen Landbesitz. Die Mecklenburger Teilherrschaft gewann unter Heinrich II dem Löwen (1266–1329) jedoch immer mehr die Oberhand. Die Herrschaft Rostock konnte sich mit dänischer Hilfe bis 1312 behaupten, unterlag dann aber doch. 1323 schloss Heinrich II. Frieden mit dem dänischen König und erhielt die Herrschaft Rostock als Lehen. Sein Sohn Albrecht II. wollte den mecklenburgischen Einfluss über den Ostseeraum ausweiten. Er heiratete die Schwester des schwedischen Königs Magnus und verhalf seinem Sohn Albrecht III. auf den schwedischen Thron, nachdem Magnus abgesetzt worden war. Seinen Sohn und Nachfolger Heinrich III. verheiratete er mit der Tochter des dänischen Königs Waldemar IV. Nach Waldemars Tod wurde jedoch nicht der Sohn Heinrichs III. dänischer König, sondern der Sohn der zweiten Tochter Waldemars, der norwegische Thronfolger Olav. Nach dessen Tod folgte seine Mutter Margareta auf den dänischen Thron. Die hielt nicht viel von der mecklenburgischen Vorherrschaft und nahm 1389 den Schwedenkönig Albrecht und dessen Sohn Erich nach einer Schlacht gefangen. Mit der Hilfe von Rostock und Wismar versuchte Albrecht II. das Ruder im Krieg herumzureißen, jedoch vergebens. Sodass man schließlich auf dem Verhandlungswege versuchte, Albrecht III. freizubekommen.

Stiftung des Karthäuser-Klosters Marienehe

Und hier kommt nun der Rostocker Bürgermeister Winold Baggel ins Spiel, der seinen Teil zur Freilassung Albrechts III. beitrug, indem er 500 Mark Silber aus seinem persönlichen Vermögen zum Lösegeld beisteuerte. Die Verhandlungen und das Lösegeld führten zum Erfolg, Albrecht III. wurde aus der Gefangenschaft entlassen.

Zum Dank dafür stiftete Baggel am 2. 2. 1396 das Karthäuser-Kloster auf dem Landhof Marienehe, der ihm und seinem Schwiegervater Mathias von Borken gehörte. Dieser Akt wurde am 28. 2. 1396 von Albrecht III., Herzog von Mecklenburg und König von Schweden, und am 7. 3. 1396 auch von Rudolf, Bischof von Schwerin, bestätigt. Bischof Rudolf legte für das Kloster zunächst den Namen Himmelszinnen fest, der sich jedoch nicht durchsetzen konnte gegen den alten Namen des Ortes Mergene, der dann christlich umgedeutet wurde zu Marienehe.

Mönchhagen und Marienehe

Karte: Rostocker Stadtgebiet und die Gebiete östlich von Rostock; Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL, mit eigenen Ergänzungen

Alsbald füllte sich das Kloster mit den Mönchen des Kartäuserordens vom heiligen Bruno. Die Kartäuser leben eremitisch, in Schweigen und Einsamkeit suchen sie nach Gott. Im Fürstentum Rügen hatte das Kloster bald Anteile an neun Dörfern, Devin und Götenitz besaß es dort ganz. In unserem Gebiet gehörten dem Kloster die Dörfer Schutow, Sievershagen, Evershagen, Elmenhorst, Stove, Pastow, Groß Peez, Klein Peez und Mönchhagen. Ob Mönchhagen durch Kauf oder Schenkung in Besitz des Klosters geriet und wann das geschah, lässt sich nicht mehr feststellen. Landgüterrechnungen (die vom Rat der Stadt Rostock erstellt wurden) von Marienehe aus den Jahren 1437–1439 enthalten aber Namenslisten der Hofbesitzer und Höhe der zu entrichtenden Pachtgelder aus Mönchhagen, damals muss Mönchhagen demnach im Besitz des Klosters gewesen sein. In den Landgüterrechnungen aufgeführte Mönchhäger Namen um 1438 sind bspw. Heger, Lützow, Brandt, Hurler und der Mühlenbesitzer Prange.

Die Schreibweisen der Namen wechselten stark, da die Bauern weder lesen noch schreiben konnten und demzufolge auch nicht wussten, wie ihre Namen zu schreiben waren. Aufgeschrieben hat daher jeder Schreiber das, was er verstanden hat.

Schon damals zahlten die Mönchhäger Bauern ein Dienstgeld, das sie von Hand- und Spanndiensten befreite, die sie ansonsten dem Grundherren hätten leisten müssen. Diese Pflichten führten oftmals dazu, dass die verpflichteten Bauern mehr Zeit und Kraft in die Ländereien des Grundherren investierten als in ihre eigenen und sie diese dann aufgeben mussten – sodass eine finanzielle Abgabe das kleinere Übel gewesen sein dürfte.

Um 1430 scheint es etwa ein Dutzend Steuerpflichtiger in Mönchhagen gegeben zu haben, im Pachtregister von 1468 sind 18 Abgabepflichtige, darunter ein Müllermeister namens Henrik. Während auf einigen Hofstellen die Besitzer oft wechselten, blieben andere über Generationen in derselben Familie, wie die der Hurlers (auch Holler oder Halleer), Lützows, Brandts, Heger, Wittes, Wilkens und Pranges. (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag Rostock, 2001.)

Die weitere Geschichte Mönchhagens

Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.

Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: