Mönchhagen: Die Mühlen
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den Mühlen in Mönchhagen.
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zu den Mühlen aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.
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Die erste Mönchhäger Mühle
Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt – am 24. Oktober vermachte laut Hallier Wilhelm von Baumgarten vor einer Reise seine Hufe und die kleine Mühle in Monekehaghen seiner Frau und seinen beiden Söhnen Willikin und Gerlach. Diese alte Mühle könnte die Wassermühle gewesen sein, die am heutigen Weg nach Häschendorf gelegen hat. Die beiden Windmühlen entstanden erst später – wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dieser mittelalterlichen Mühle um eine frühere Mühle an einem dritten Standort gehandelt hat.
Spätere Erwähnungen von Müllern in Mönchhagen tauchen in den Rostocker Landgüterrechnungen von 1437 bis 1438 auf, die einen Pranghe als Müller nennen. Im Pachtregister des Klosters Marienehe für 1468 gibt es einen Henrik der molend master.
Reste einer Wasserbau-Anlage im Oberdorf
Am Ausgang Oberdorf Richtung Volkenshagen findet man noch Reste der Uferbefestigung eines angelegten Kanals sowie das sumpfige Bett des alten Bachlaufes. Zudem sollen in den 1920er Jahren noch die großen Eichenpfähle im Durchbruch im Mühlenwall zu sehen gewesen sein, an denen früher das Mühlrad befestigt war, so berichtet ein Zeitzeuge.
Zunächst wurde diese Anlage als Reste der ersten Mönchhäger Wassermühle gedeutet. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich hier um eine Entwässerungsanlage aus dem 19. Jh. gehandelt hat. Das Gebiet ist auch heute noch sehr sumpfig, durch seine Lage in einer Geländesenke. Gerade die Tatsache, dass das Mühlrad an Pfählen befestigt war, spricht dagegen, dass es sich um eine Mühle gehandelt hat (persönlich Mitteilung des Vorsitzenden des Mühlenvereins Mecklenburg-Vorpommern). Wenn die Entwässerungsanlage durch ein Wasserrad angetrieben wurde, wurde sie möglicherweise im Volksmund auch als Mühle bezeichnet. (Wir sprechen ja oftmals heute auch von Windmühlen, wenn wir eigentlich Windräder meinen.) Die Entwässerungsanlage wurde möglicherweise im Zuge der Gründung (Beginn 19. Jh.) oder der Erweiterung (1840) der Büdnerei 8 gebaut,
Oben links: Ein neuer künstlicher Wasserlauf wurde südlich des alten angelegt (Blickrichtung: nach Westen auf den Weg zur früheren Büdnerei Nr. 8.; oben rechts: der alte Bachlauf, der durch die sumpfige Geländesenke fließt; unten links: alte Uferbefestigung des neuen Kanals; unten rechts: der alte Bachlauf des Mühlenbaches; im Gelände ist noch zu erahnen, wo früher einmal das Wasserrad war. Foto: privat
Ungefähre Lage der Reste der alten Wasserbau-Anlage. Der alte Bach führt etwas nördlich des neuen Bachlaufs durch den Teich durch – der alte Lauf fehlt auf der Karte. Die Karte ist aus OpenStreetMap (Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL) – dort ist der Verlauf des Baches allerdings falsch eingezeichnet und wurde in der dargestellten Karte nach offiziellen Karten (nach Augenmaß) korrigiert. Die violette gestrichelte Linie gibt die Gemeindegrenzen an mit Amts- bzw. Gemeindebezeichnungen)
Die Wassermühle als Papiermühle
Kurz vor der Kirchenvisitation des Jahres 1649 wurde die schon seit langem existierende Kornmühle auf Befehl des Landesherrn zu einer Papiermühle – da sie 1635 bereits als Papiermühle aufgeführt wurde, muss dies also vor 1635 passiert sein. Das Verzeichnis Was anietzo Vor Unterthanen an Bawleuten, Cossaten, Einlieger, Müller, Schäfer und Schmiede im Ambte Ribbenitze vorhanden vom August 1635 führt bereits 1635 eine Papiermühle in Mönchhagen auf.
Zu der Zeit hatte es in Mecklenburg 5 Papiermühlen gegeben, von denen jedoch keine in der Umgebung von Rostock lag. Hier wurde aber Papier gebraucht, denn die Universität in Rostock hatte eine der ersten deutschen Buchdruckereien.
Letzter Kornmüller war Claus Witte. Nach diesem kam sie lt. N. Grosser als Papiermühle an Simon Hennings; in Besitz der Familie Hennings befand sie sich noch 1743. Laut Hallier handelte es sich um eine unterschlächtige Wassermühle; leider nennt er keine Quelle dazu. In der Akte 5.12-4/2; 12047 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin) ist dagegen ausdrücklich von einer oberschlächtigen Mühle die Rede. Bei einer unterschlächtigen Wassermühle taucht das Mühlrad an seiner Unterkante in den Bach ein; bei einer oberschlächtigen lässt man das Wasser von oben auf das Mühlrad strömen. Deswegen sind oberschlächtige Mühlen eigentlich eher in bergigen Gegenden üblich.
Die Lage der Papiermühle kennen wir aus alten Karten, sie lag bachabwärts von dem Mühlenteich, der hinter der heute dort ansässigen Firma Göllnitz liegt, in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses.
Peezer Bach, Mühlgraben und Mühlenteich
Etwa dort, wo der Weg nach Häschendorf heute Mönchhagen verlässt, teilt sich der Peezer Bach in zwei Arme – das lässt sich auf allen drei Karten wiederfinden, allerdings ändert sich der Ort der Teilung von Karte zu Karte. Auf der aktuellen Karte fehlt zudem der Mühlenteich, der auf einigen älteren Karten an dieser Stelle eingezeichnet ist.
In der Karte von 1788 ist der Teich vorhanden, im Messtischblatt von 1888 nicht mehr. In der Karten der Dorffeldmark von 1894 ist er wiederum eingezeichnet – aber diese Karte wurde kopiert von einer Karte von 1855 und möglicherweise an dieser Stelle nicht aktualisiert. Zusammen mit Informationen aus der Akte 5.12-4/2 12048 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin) kommt man zu dem Schluss, dass der mit dem Ablassen des Teiches nach 1850 begonnen wurde und er bis spätestens 1900 nicht mehr existierte; die Papiermühle war in 1870er Jahren bereits abgerissen. Heute ist nur noch ein Rest vom Mühlenteich (oder eigentlich nur noch ein sumpfiges Areal mit Schilf bestanden) hinter dem Gelände der Fa. Göllnitz zu sehen, wenn man der Straße nach Häschendorf ein Stück über die Brücke über den Peezer Bach folgt.
Die Papiermühle war eine Wassermühle und lag am heutigen Ortsausgang nach Häschendorf – diese Straße gab es im 19. Jh noch nicht. Hier teilt sich der Peezer Bach in Nord- und Südarm. Nach der Teilung knickt der Nordarm nach Norden ab, um sich dann direkt hinter den Grundstücken wieder nach Westen zu wenden. Ähnlich war der Verlauf auch 1788. Hier hatte man den Mühlengraben zwischen Teich und Nordarm gezogen und an diesem die Mühle errichtet. Die Schleife über Südarm und abknickendem Nordarm konnte man vermutlich als Umfluter nutzen und hier das Wasser bei Reparaturarbeiten um die Mühle herumleiten.Die Papiermühle lag am Mühlgraben, den man zwischen dem Mühlenteich und dem nach Norden abknickenden Nordarm des Baches gezogen hatte, dies ist auf der Karte von 1788 zu erkennen.
Einschub: Zur Lage des Mühlenteichs
Am Höhenprofil erkennt man, dass die Lage für den Mühlenteich gut gewählt war. Je dunkler das Blau, desto tiefer das Gelände, je heller das Grün, desto höher das Gelände. Man erkennt gut, dass der Bach durch ein Tal fließt. Mit dem Gelände fällt auch das Tal nach Westen (d. h. zur See hin) ab. Dort, wo der Mühlenteich lag, befinden sich zwei besonders tiefe Mulden (dunkelblaue Flecken). (Zu beachten ist aber, dass die Höhenunterschiede sehr gering sind – zwischen dem höchsten (hellgrün) und dem tiefsten (dunkelblau) Bereich liegen gerade mal etwa 12 m.) Man sieht hier auch, warum sich der Peezer Bach hinter dem Teich teilt – er muss dem Hügel ausweichen und es gibt zumindest was den Höhenverlauf angeht, keinen Grund, die eine oder die andere Seite zu bevorzugen. Die Farben und Kontraste wurden geändert, um die sehr geringen Höhenunterschiede deutlicher hervortreten zu lassen und anschließend wurde die Höhenstufenkarte der Karte aus der letzten Abbildung transparent überlagert. |
Sowohl zum Mühlengraben als auch zum Südarm muss es eine Stauvorrichtung gegeben haben. In einer Akte von 1827 ist von Fachbaum und Schützenwerk die Rede. Der Fachbaum ist der oberste Balken an einem Wehr. Nach alter Literatur zu Wassermühlen muss man sich das so vorstellen: Am Ausgang des Teiches zum Mühlgraben befand sich ein Wehr, auf dem das Gerinne (die Arche) lag. Das war eine hölzerne, oben offene kastenförmige Wasserleitung, die das Wasser zum Wasserrad transportierte. Auf dem Wehr befand sich das Schützenwerk – dieses staute das Wasser über das Wehr hinaus auf. Durch Klappen im Schützenwerk konnte mehr oder weniger Wasser in die Arche gelassen werden. Der Wasserstand im Teich lag also oberhalb der Arche und sorgte für den nötigen Druck.
Die Bachschleife über den Südarm diente als Freiarche oder Freischleuse. Zur Freiarche musste der Teich natürlich ebenfalls aufgestaut werden, sonst wäre das Wasser hier ja abgeflossen. Dies scheint ebenfalls durch ein Wehr mit daraufliegendem Schützenwerk geschehen zu sein. Das feste Wehr musste jedoch niedriger sein als das zum Mühlengraben, damit man den Mühlgraben für Reparaturzwecke trocken legen konnte (nicht jedoch das aufliegende Schützenwerk, dieses musste höher sein, denn im Normalfall sollte das Wasser ja über den Mühlengraben und nicht über die Freiarche abfließen).
In einer Akte von 1827 wird die Mühle als oberschlächtige Wassermühle bezeichnet – also als eine Mühle, bei der das Wasser von oben auf das Mühlrad trifft. Das Wasser wurde über eine (vermutlich hölzerne) Arche (Gerinne) zum Rad geleitet, dazu passt, dass die Mühle lt. der schmettauschen Karte direkt am Mühlteich gelegen hat. So konnte das Wasser direkt von der Oberkante des Stauwehrs über die Arche zum Rad geleitet werden.
Der Wasserstand im Peezer Bach, der später auch als Löschwasserversorgung oftmals zu niedrig war, bereitete auch dem Papiermüller Probleme – am 27. April 1686 bat der Papiermacher Heinrich Hennings in einer Eingabe um die Anweisung des Bauholzes, welches ihm bereits bewilligt war. Die Mühle geriet schon wegen des häufigen Wassermangels ins Stocken und würde ohne das Bauholz bald völlig unbrauchbar.
Die Papiermühle
Dank einer Inventarliste von 1751 wissen wir einiges über das Aussehen der Mühle. Das Wohnhaus hatte 2 Etagen, war 65 Fuß lang und 35 Fuß breit – wobei 1 Fuß ca. 30 cm entsprach. Es war ein Fachwerkgebäude mit Strohdach.
An der Westseite befanden sich die Mühlräder – denn die Mühle hatte zwei Wasserräder. Diese lagen nicht auf derselben Welle, waren also wohl seitlich versetzt hintereinander angebracht. Dafür spricht die Breite der Arche (der Wasserzuführung), diese war mit 8 Fuß Breite doppelt so breit wie ein Rad. Die Räder waren mit 4 Fuß Breite und 7 Fuß Höhe recht klein für die Breite.
Die Mühlräder saßen an einer Giebelseite, der Westgiebel war oben mit Tannenbrettern verkleidet, die oberste Etage mit Eichenbrettern verkleidet. Die untere Etage war nur halb mit Eichenbrettern verkleidet, die andere Hälfte hatte Lehmgefache. Leider geht aus dem Inventar nicht hervor, welche Hälfte – die unter, obere, rechte, linke …
Auf der Nordseite befand sich eine Abseite von 50 Fuß Länge, am Ostgiebel waren ebenfalls zwei strohgedeckte Kammern angebaut. Dieser Giebel war mit Eichenbrettern verkleidet.
Nach Süden war die Haustür, welche von Eychen Brettern und Mitten durch geschnitten – es war also offenbar eine „Klöntür“, deren obere und untere Hälfte getrennt geöffnet werden konnten.
Von der Haustür ging es rechts in die Stube, diese hatte einen Ofen von Schwartzen Kacheln und einen Lehmboden. Anhand der Anzahl der Fenster lassen sich die Größenverhältnisse der Räume vergleichen – die Stube hatte 8 Fenster.
Von der Stube aus kam in eine Kammer (2 Fenster) mit einem Bettschrank und einem Bierkeller sowie in die Küche. In der Küche stand der Schornstein, der ebenfalls aus Fachwerk war. Von der Küche aus ging es in eine weitere Kammer (3 Fenster) sowie auch auf die Diele. In der Diele führte eine Treppe auf den Boden. Dieser war mit Eichenbrettern ausgelegt. An seiner Ostseite befand sich noch eine Kammer (5 Fenster), zur Rechten eine weitere Kammer (2 Fenster). Über dem Boden gab es noch einen weiteren, der mit Tannenbrettern ausgelegt war.
Von der Diele aus führte eine Tür in den Viehstall, daneben eine weitere Tür in den Pferdestall, sowie auch eine Tür in die Papiermühle. Die Mühle hatte ein so genanntes Deutsches Werk, das Stampfwerk hatte 16 Hämmer, zwei Getriebe und zwei Kammräder.
Presse und Bütte standen in der Diele, neben der Bütte gab es noch einen kleinen Schornstein. Die Mühle hatte 10 Fenster, die Werkstube 9.
Weitere Gebäude waren die 80 Fuß lange und 46 Fuß breite Scheune mit 2 Abseiten. An ihrer Nordseite war ein Wagenschauer. Die Durchfahrt durch die Scheune war in Nord-Süd-Richtung, denn ein zweiflügeliges Scheunentor befand sich auf der Südseite, dann wird das andere gegenüber gelegen haben. Der Wagen war vor diesem Tor dann auch durch das Schauer geschützt. Auf der Ostseite gab es drei kleine Stalltüren. Zu einem kleinen angebauten Stall ist nicht aufgeführt, auf welcher Seite er lag.
Es gab noch einen Schweinekoben von 12 Fuß Länge und 8 Fuß Breite, sowie einen Katen. Dieser war für zwei Familien gedacht, denn er hatte zwei Stuben mit je einem Ofen. Bei jeder Stube gab es noch eine Kammer. Auf der Diele standen zwei Schwibbogenherde. Links von der Haustür lagen die Stuben, rechts befanden sich zwei Ställe.
Die Papiermüller und immer wieder Ärger
Nach dem 30-jährigen Krieg baute der Papiermacher Hinrich Hennings eine wasserbetriebene Papiermühle. Der Mühlenteich lag in der Nähe des heutigen Feuerwehrgerätehauses, wo hinter der Firma Göllnitz noch ein verkrauteter Überrest des Teiches liegt. In der Karte von Schmettau von 1788 ist die Papiermühle am Nordarm des Peezer Baches bachabwärts des Mühlenteiches eingezeichnet. In der Karte von 1894 taucht die Papiermühle nicht mehr auf, wohl aber noch der Mühlenteich. Um 1900 verschwindet dann auch der Teich. (siehe Lage)
Erstmals taucht ein Hinrich Hennings 1635 als Papiermacher in einem Verzeichnis des Amtes Ribnitz auf, der 1652 in den Contributionslisten (Steuerlisten) des Domanialamtes Ribnitz ebenfalls genannt wird (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001). Es scheint, als hätte er die zugehörigen Ländereien nicht landwirtschaftlich genutzt, denn sein Viehbestand belief sich auf nur drei Kühe. Und noch im 18. Jh. wird die Mühlenhufe als wüste Hufe von den Nachbarn genutzt.
Hennings hat Papier auch an die Universität Rostock geliefert. Jedoch gab es am 18. November 1659 einen Beschwerdebrief der Universität an den Landesherrn über die miserable Papierqualität, es werde schlecht gelb und grob Druck-Papier verfertigt, [...] sowol an Littern kein Ansehen hat, als auch von litteratis und Buchhandlern nicht gern gekauffet, gelesen und angenommen wird. (Krausesche Fundchronik)
Da keine weiteren Klagen bekannt sind, hat der Papiermacher wohl auf die Kundenkritik reagiert (zumal damit gedroht wurde, eine weitere Papiermühle in Rövershagen zu errichten). Die Papiermühle blieb über 100 Jahre in der Familie Hennings.
Nach dem der Papiermüller Heinrich Hennings um 1700 gestorben war, führte seine Witwe die Papiermühle weiter. Das war einer Witwe erlaubt, sofern sie tüchtige Gesellen hatte. Diese Frau Hennings verfügte zudem wohl über genügend Durchsetzungsvermögen, denn sie verklagte die Buchdruckerei der Universität Rostock, nachdem diese die Papierlieferungen aus Mönchhagen 1713 nicht bezahlt hatten. Zu der Zeit soll die Papierqualität sehr gut gewesen sein.
In den 1760er Jahren mussten sich das Ribnitzer Domanialamt und die herzogliche Kammer des öfteren in Streitigkeiten einmischen, in die der Papiermüller Johann Hinrichs Hennings verwickelt war.
1762 hieß der Papiermüller Johann Hinrich Hennings. Zu der Zeit hatte J. H. Hennings vor, neben der Mühle (die er bereits gepachtet hatte) nun auch die dazu gehörende Hufe, die bis dahin wüst gelegen hatte, wieder zu pachten. Er konnte sich jedoch mit der Kammer nicht über die Pacht einigen, denn Hennings forderte bessere Konditionen als den anderen Bauern zustanden. Obwohl der Vertrag noch nicht zustandegekommen war, begann Hennings mit dem Beackern der wüst liegenden Äcker. Ärger gab es zunächst, weil der Müller seinen Garten eigenmächtig vergrößert hatte. Befragungen älterer Einwohner im Amt ergaben, dass der Garten des Müllers früher nicht so groß gewesen war, sodass man dem Müller kein Gewohnheitsrecht zugestand und die Vergrößerung des Gartens nicht akzeptierte.
Der nächste Ärger kam bald. 1764 beschlagnahmte die herzogliche Kammer Hennings' Vermögen, weil er mit den Abgaben im Rückstand war. Henning führte die Schäden, die er während des 7-jährigen Krieges durch marodierende Soldaten erlitten hatte, als Entschuldigung an. Das nützte ihm jedoch nichts, Haus und Scheune wurden beschlagnahmt mit dem gesamten Inhalt. Seine Äcker und Wiesen sollten nun von Mönckehagener Bauern bewirtschaftet werden, das Heu eingebracht, die Wintersaat bestellt und die Sommersaat vorbereitet werden. Die beschwerten sich, dass der Mühlenacker zur Saat schlecht vorbereitet war und noch zweimal umgebrochen werden müsste. Außerdem müssten die Müllerin und die Tochter endlich aufhören, die Leute zu beschimpfen, sonst würden die Bauern sich nur um ihre eigenen Felder kümmern.
Im September berichtet der Oberamtmann aus Ribnitz dem Herzog, dass der Papiermüller die behördlichen Siegel an Haus und Scheune erbrochen und durch ein eigenes Schloss ersetzt hatte. Durch Ritzen im Tor war zu sehen, dass Hennings beschlagnahmtes Korn beiseite geschafft und gedroschen hatte. Die Behörde legte nun doppelte Schlösser an, was aber auch nichts nützte, denn einen Monat später drosch Hennings wieder beschlagnahmten Roggen, Gerste und Erbsen.
Daraufhin ordnete der Oberamtmann Brandt die Verhaftung an. Hennings wurde in eine Kammer in der Schmiede eingesperrt und von einem Unteroffizier bewacht. Am 8. 10. 1764 wurde Henning dem Amtsrichter vorgeführt. In der Gerichtsverhandlung verhielt er sich unhöflich, wenn nicht dreist. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die Schlösser amtlich waren, schließlich habe er nicht gesehen, wer sie angelegt hatte, er sei nicht zu Hause gewesen. Hallier zitiert nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, weil Henning im Gericht hin und her spatzirte und den Rücken kehrte, ließ ihm das Gericht einen Puckel voll Prügel androhen. Um auf sein Urteil zu warten, wurde er wieder in die Schmiede gebracht. Nach einigen Tagen konnte er fliehen und entkam nach Rostock. Der Rostocker Kaufmann Brüssing war dann bereit, für Hennings Schulden zu bürgen, und der Papiermüller durfte zurück auf die Mühle.
Neuer Ärger bahnte sich an, weil der Müller an der Freiarche einen Graben vom Mühlteich direkt in den Südarm des Peezer Baches (in die Pepernitz) gegraben hatte, um das Mühlrad für Reparaturzwecke stilllegen zu können.
Einschub: Überlegungen zum technischen Ablauf
Um eine Wassermühle betreiben zu können, muss das Wasser genügend Kraft haben, um das Mühlrad in Gang zu setzen. Je größer das Gefälle ist, desto mehr Energie bringt das Wasser mit. Um ein hohes Gefälle zu erreichen, staut man das Gewässer an – durch das Anstauen entstehen die Mühlenteiche. Wenn das Mühlrad ausgetauscht oder repariert werden musste, musste die Mühle jedoch stillgelegt werden. Über einen Umfluter, also einen Graben, wird das Wasser dann um die Mühle herumgeführt, sodass das Mühlrad trocken liegt. Der Papiermüller hat daher einen Graben gebaut, der das Wasser direkt hinter dem Teich in die Paepernitz führte und den Peezer Bach trocken fallen ließ. |
Das führte dazu, dass das Wasser direkt vom Teich in die Paepernitz floss und das Mühlrad stand still. Damit floss aber im Nordarm kaum noch Wasser und den Hausleuten im Dorf fehlte ihre Wasserzufuhr direkt hinter den Höfen. Im Gegenzug trat die Pepernitz, die nun das gesamte aus dem Teich abfließende Wasser fassen musste, über die Ufer und die Wiesen versumpften. Im November 1764 beschwerten sich die Bauern beim Herzog, woraufhin dieser am 5. Dezember 1764 dem Oberamtmann Brandt drohte, er solle endlich tätig werden, nachdem das Treiben des Papiermüllers nun schon zwei Jahre dauerte, ansonsten kämen auf ihn (Brandt) Schadensersatzforderungen zu.
Der Oberamtmann setzte dann einen Ortstermin an. In der Verhandlung in Hirschburg (dort war damals das Amt) mussten die Bauern zwar zugestehen, dass der Müller im Prinzip das Recht hatte, den Bach umzuleiten und das Rad stillzulegen, um es reparieren zu können, aber dieser sollte den Bach nun binnen zwei Monaten (beginnend am 17. Januar 1765) zuschütten. Bis auf eine Verzögerung wegen Frostes klappte das dann wohl auch, im Mai 1765 war der Graben zugeschüttet.
(In der schmettauschen Karte von 1786 ist ebenfalls eine Verbindung vom Südarm zum Nordarm eingezeichnet, aber diese liegt bachabwärts der Mühle. Wenn nun der Mühlgraben abgesperrt wurde, lag ebenfalls die Mühle trocken und konnte repariert werden. Das Wasser floss aber nun hinter der Mühle über den Verbindungsgraben in den Nordarm und versorgte die Höfe mit Wasser.)
Aber Ruhe war deswegen noch lange nicht. Der Müller ließ sein Geflügel in anderer Leute Erbsenfelder herumspazieren, worauf die nächste Beschwerde fällig wurde. Oberamtmann Brandt wies den Müller schriftlich an, sein Kleinvieh einzusperren. Wenn es weiterhin durch die Erbsenfelder spazierte, würde der Schulze Brandt es pfänden. Das tat der Dorfschulze dann auch. Doch als er es am 22. Juli 1766 dem Müller zurückbringen und 8 Taler Pfandgeld dafür kassieren wollte, war der Müller nicht zu Hause und die Ehefrau weigerte sich, die Enten zurückzunehmen – obwohl der Schulze von einer Amtsperson begleitet wurde. Sie beschimpfte den Schulzen als Spitzbuben und Schelm und gab noch anderes von sich, was nicht druckreif war. Sodass der Schulze und sein Begleiter vom Amt unverrichteter Dinge abziehen mussten.
Auch die Eintragungen im Kirchenrechnungs-Buch aus Volkenshagen deuten auf Zahlungschwierigkeiten von Papiermacher Hennings hin. Damals konnte man sich einen bestimmten Platz in der Kirche kaufen und zahlte dafür die so genannte Stuhlmiete. Je nachdem, wo der Platz war, zahlte man mehr oder weniger. In der Kirche Volkenshagen hatte der Papiermacher einen Stuhl im Wert einer jährlichen Stuhlmiete von 36 Schilling, der Schmied Possehl zahlte in den 1780er und 1790er Jahren bspw. nur ein Chorgeld von 12 Schillling. Von 1761 bis 1764 restierte die Kirchenstuhlmiete für den Papiermüller Hennings – das bedeutete, der Papiermüller blieb die Miete für diesen Zeitraum schuldig. 1765 liest man den Eintrag: Von den Papier Müller Hennings, errechnet in diesem Jahr von 7ben Jahre entrichtet im Jahr 36 Schilling, macht auf 7 Jahre 5 Taler 12 Schilling. Er hat demnach offenbar die Schulden der vergangenen 7 Jahre beglichen. 1766 ist wieder „restiert“ vermerkt, aber 1767 zahlt der Papiermüller für 3 Jahre 2 Taler 12 Schillinge, was wiederum einem Betrag von 36 Schilling pro Jahr entspricht.
Einschub: Zu den damaligen Währungseinheiten in Mecklenburg:
1 Taler waren 48 Schilling und 1 Schilling entsprach 12 Pfennigen. Pro Jahr 36 Schilling macht in 7 Jahren 252 Schilling; dividiert durch 48 ergibt 5,25 Taler pro Jahr, also 5 und ¼ Taler. Ein Viertel von 48 Schilling sind wiederum 12 Schilling, womit sich die Miete für 7 Jahre auf die im Kirchenbuch vermerkten 5 Taler und 12 Schillinge beläuft. |
Erst als die Kammer die Mühle 1771 zum Verkauf freigab, hatte der Ärger ein Ende. Am 28. Dezember 1778 wird der Papiermacher Budacher aus Mönchhagen bei einer Taufe als Pate genannt. 1781 war Feistel Papiermacher in Mönchhagen, die Papierqualität gab jedoch Anlass zu Klagen und die Lieferungen an die Universität kamen ständig zu spät.
Ab 1768 wurden an die Kirche Volkenshagen regelmäßig jährlich 36 Schillinge Stuhlmiete vom Papiermacher bezahlt, 1783–1786 wird Feistel als Papiermacher genannt, die Jahre davor wird der Name in den Aufstellungen der Einnahmen nicht genannt. Ab 1787 tauchen keine Stuhlmieten für den Papiermüller mehr auf. Die mit Feistel und Behrends nachlassende Papierqualität und verspätete Lieferungen sollen zu Klagen der Universität Rostock geführt haben.
1798 folgte Behrens als Papiermacher. 1819 gehörte die Papiermühle immer noch Heinrich Dethloff Behrens, da dieser lt. der Fundchronik von Ludwig Krause ein Testament erstellt. Bereits 1809 wird der starke Verfall der Papiermühle erwähnt.
Ab 1779 hat die Papiermacherhufe wüst gelegen und war an 5 Mittel-Mönchhäger Hausleute zur Nutzung verpachtet – da diese Angabe dem oben Gesagten widerspricht, bezog sich die Verpachtung möglicherweise nur auf das Land, nicht auf die Mühle. 1814 (1819?) wurde die Papiermacherhufe dann an den Papiermacher Ledder verpachtet. Dieser hatte damals schon einige Jahre in Mönchhagen gewohnt. Die Bauern, die bis dahin das Land hatten nutzen dürfen, beschwerten sich natürlich beim Großherzog darüber.
Quellen zu den Gegebenheiten um die Papiermühle sind verschiedene Akten des Domanialamtes Ribnitz, zitiert in H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001.
In den Mecklenburg-Schwerinschen Anzeigen vom 19. März 1842 bietet Ledder die Papiermühle zum Verkauf an:
erkauf einer Papiermühle mit Ländereien in Erbpacht. Wegen herangerückten Alters und körperlicher Schwäche beabsichtige ich, mein an der Rostock-Ribnitzer Chaussee, eine Meile von Rostock belegenes Erbpachtgehöft hier in Mönchhagen, im Amte Ribnitz, unter Vorbehalt der Genehmigung hoher Großherzogl. Cammer, aus freier Hand zu verkaufen. Kauflustige können deswegen zu jeder Zeit das Gehöft besehen und mit mir unterhandeln. Seit 28 Jahren ist die Fabrikation des Papiers mit gutem Erfolge betrieben, und kann wegen der Nähe Rostocks, wo der Absatz mit Leichtigkeit Statt findet, noch bedeutend vergrößert werden. An Ländereien befinden sich dabei 3 ½ Last schöner Weizen- und Gersteboden nebst Wiesen. Die Erbpacht ist nicht bedeutend; auch kann nach dem Wunsche des Käufers das Inventarium mit überlassen werden.
Nach 1873 wurden die wasserbaulichen Anlagen von der neu errichteten Feilenhauerei genutzt, die Papiermühle muss also spätestens um 1870 ihren Betrieb eingestellt haben.
Die Papiermühle ist auf dem Messtischblatt von 1888 noch eingezeichnet, 1900 nicht mehr. Auch der Mühlenteich existiert 1900 nicht mehr. (siehe Lage)
Der Weg nach Purkshof ging noch nicht geradeaus am damaligen Schulacker/heutigen Sport- und Festplatz bis zur Dorfstraße, sondern schlug einen Bogen an der Windmühle vorbei.
Lumpen als Rohmaterial für die Papierherstellung
Bis ins 19. Jh wurden Lumpen für die Papierherstellung verwendet. Der Papiermüller hatte daher auch das Vorrecht vom Herzog gepachtet, in der Umgebung Lumpen sammeln zu dürfen. Allerdings musste er sich 1763 beim Herzog beschweren, dass nicht nur die Kesselträger, Bettler und Ratzenfänger ihm dieses Recht streitig machen, sondern auch die Schulzen und Bauern Lumpen aufkaufen und in Rostock wieder verkaufen.
Die Lumpen wurden erst mit dem Messer zerkleinert und dann einige Wochen eingeweicht. Dann waren sie so weit verfault, dass sie im Stampfwerk zerkleinert werden konnten. Das Stampfwerk hämmerte auf den Lumpenbrei ein, während ständig nachlaufendes Wasser den Schmutz abführte. Nach mehreren Tagen war der Lumpenbrei so weit, dass er mit Wasser stark verdünnt in einen Bottich kam (die Bütte) und dort mit Sieben abgeschöpft und dann zu Papier gepresst wurde.
Streit ums Wasser
Um 1850 begann ein Streit zwischen dem Großherzog als Grundherr und den Rittergütern Poppendorf und Groß Kussewitz, der über mehr als zwei Jahrzehnte andauerte. Diese beiden Gutsherren entnahmen dem Peezer Bach Wasser, um ihre Felder zu berieseln. Der Wasserstand sank daher in Mönchhagen und die Papiermühle konnte nicht mehr betrieben werden. Im Laufe der Zeit riss der Erbpächter der Papiermühlenhufe das Mühlengebäude ab und errichtete an dessen Stelle einen Viehstall für 24 Kühe. Zudem ersetzte er die Wehre durch eine provisorische 75 cm niedrigere Stauvorrichtung und senkte den Wasserspiegel des Mühlenteiches, da er diesen als Wiese nutzen wollte.
Da auf diese Weise der Mühlenbetrieb eingestellt war, wurde der Rechtsstreit beigelegt und der Erbpächter des Mühlengrundstücks verzichtete dauerhaft auf die Mühlengerechtigkeit.
Es ist allerdings etwas kurios, wie es dazu kam – der Herzog hatte nämlich Gutachter von der Universität Rostock beauftragt, sich die Situation vor Ort anzusehen. Man nahm daher Messungen des Wasserstandes und der Auswirkungen vor, in Groß Kussewitz und auch in Poppendorf. Aber niemand dachte daran, sich mal in Mönchhagen umzusehen. Erst als die Messung zur Sicherheit wiederholt werden sollte und ein wichtiges Mitglied der Kommission verhindert war, weshalb die Messungen nicht stattfinden konnten, beschloss man, da man sich schon getroffen hatte, sich doch mal die Situation in Mönchhagen anzusehen. Und stellte fest, dass die Mühle gar nicht mehr existierte und der Grund für den langen Rechtsstreit somit gar nicht mehr vorhanden war.
Der Mühlenteich wurde dann vollständig abgelassen. Der Erbpächer verpflichtete sich jedoch, durch den ehemaligen Mühlenteich Gräben zu ziehen, die das Wasser sowohl in den Mühlenbach (Nordarm) als auch in den Fribach (Südarm) leiten. Im Mühlbach wollte er ein festes Wehr einrichten, das 1 m niedriger lag als der frühere Fachbaum und dafür sorgte, dass genügend Wasser in die Freiarche floss, dass die Grundstücke am Mühlbach nicht unter Hochwasser zu leiden hatten.
Das funktioniert nur dann, wenn am Südarm gar kein Wehr mehr oder ist oder zumindest ein sehr viel niedrigeres. Dann fließt das Wasser aus dem Teich über den Südarm ab und nicht über den Mahlgraben. Solange der Wasserstand nicht über den 1 m steigt – steht das Wasser höher, fließt es auch über den Mahlgraben in den Nordarm.
Windmühlen in Mönchhagen
Windmühlen sind in Mönchhagen zwei belegt – eine lag auf dem Land der Hufe XIII, die andere an der Bahnlinie im Oberdorf auf der Häuslerei 11, später Büdnerei 9.
Die Windmühle auf Häuslerei 11
Häuslerei 11 bzw. Büdnerei 9 lag im Oberdorf direkt jenseits der Bahnschienen (gesehen von der Kreuzung aus). Diese Windmühle wurde 1882 als Holländermühle erbaut.
Am 23. Februar 1881 bittet das Domanialamt Toitenwinkel das Großherzogliche Ministerium in Schwerin um Entscheidung über ein Gesuch des Müllers Carl Beckmann. Beckmann wünscht nämlich in Moenckhagen eine Häuslerei nebst einer Windmühle zu erbauen und ist der Erbpächter Wel[??] daselbst bereit, demselben aus seiner Erbpachthufe No. XI eine Fläche von 480 Quadratruten abzutreten. Das Ministerium hatte nur finanzielle Bedingungen, scheint aber insgesamt an dem Handel verdient zu haben, denn der Erbpächter ist einverstanden damit, dass trotz der Abtretung der 480 Quadratruten der Kanon und der steuerbare Hufenstand seines Erbpachtgehöftes trotz der Abtrennung unverändert bleiben, mit anderen Worten, er zahlt dieselben Abgaben und Steuern wie vorher. Trotzdem zahl Beckmann auf seine Häuslerei ebenfalls Steuern. Am 25. Mai 1881 wird die Abtrennung der Fläche dann ausgeführt.
1888 wurde Müllermeister Beckmann im Oktober als Amtsmeister in das Mülleramt Ribnitz aufgenommen. 1900 werden in der Volkszählung auf Hufe 14 als Mühlenbesitzerin Hulda Beckmann und der Müller Friedrich Burmeister als Geschäftsleiter aufgeführt, zudem neben zwei Söhnen und einer Tochter Beckmanns noch zwei Knechte, ein Arbeiter, ein Dienstmädchen sowie ein Mühlenbauer und ein Bäckergeselle und ein Müllergeselle. Nach dem Kirchenbuch von Volkenshagen verstarb Hans Karl Beckmann, Müller und Erbpächter zu Mönckhagen im Alter von 41 Jahren und 8 Tagen am 15. März 1895.
Ein Friedrich Burmeister, der Sohn des Lehrers Ludwig Burmeister, fiel im 1. Weltkrieg am 2. Februar 1917. Frau Beckmann beantragte im September 1919 Armenholz bei der Gemeindeversammlung (sie bekam dies auch genehmigt, sollte aber vorher den Nachweis führen, dass ihre Kinder sie nicht unterstützen konnten).
In einer Gewerbesteuerliste von 1904 wird Beckmann nicht nur als Müller, sondern auch als Bäcker geführt. Damit dürfte dann aber nur der Betrieb gemeint gewesen sein (der ja offenbar noch auf Beckmanns Namen eingetragen war, s. nächster Abschnitt), nicht mehr Beckmann selbst.
Im Rostocker Anzeiger vom Juni 1909 findet sich eine Anzeige, dass Im Wege der Zwangsvollstreckung [...] das in Mönchhagen belegene, im Grundbuche von Mönchhagen, Blatt 14, Abt. I, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Carl Beckmann eingetragene Erbpacht-Gehöft Nr. 14 am 13. August 1909, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 27 versteigert werden [soll]. Das Grundstück ist kanonfrei, 20 ha 4 ar 39 qmr (= 9246 Quadratruten) groß und hat einen Hufenstand von 55 Scheffeln. Die Volkszählung von 1900 führt die Familie Beckmann auf Hufe 14 auf, Carl Beckmann muss die Hufe nach 1890 erworben haben (1890 gehörte sie noch Geisler). 1910 wird ein Stellmacher Siebrecht auf der Hufe 14 genannt; diese Hufe war eine kleine, sodass die hier Wohnenden wohl nicht von der Landwirtschaft allein leben konnten. Auf der Häuslerei 11 lebte 1919 der Molkereibesitzer Bodenstein, auf Hufe 14 Friedrich Siglow.
Im Staatshandbuch für Mecklenburg-Schwerin von 1927 wird die Mühle auf der Häuslerei noch aufgeführt, 1930 nicht mehr. Da das Staatshandbuch (für frühere Jahre heißt es Staatskalender) immer den Stand von Dezember des Vorjahres angibt, muss die Mühle also zwischen 1927 und Ende 1929 den Betrieb aufgegeben haben. Die Mühle soll einem Brand zum Opfer gefallen sein. Allerdings gibt es in den recht lückenlosen Protokollen der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen keinerlei Einträge zu einem Mühlenbrand in Mönchhagen, sodass der Brand vermutlich Mitte der 40er Jahre passierte. Die Freiwillige Feuerwehr Mönchhagen wurde nach dem 2. Weltkrieg erst 1949 neu gegründet, weshalb es aus der ersten Hälfte der 40er Jahre keine Aufzeichnungen gibt.
Das Foto unten zeigt die Mühle zu Beginn der 40er Jahre (abgeschätzt aus dem Alter der auf dem Original abgebildeten Kinder). Mitte der 1950er Jahre standen von der Mühle nur noch die Ziegelmauern des Erdgeschosses, die Balken lagen wüst darin. Ältere Einwohner erzählten, dass sie als kleine Jungen dort gespielt (um Reste der Munition aus dem Ende des Krieges gesprengten Zuges zu sammeln, was ihnen natürlich regelmäßig Ärger eintrug ...) In den 1970er Jahren waren auch diese Mauern verfallen und zu Beginn des 21. Jh existierten nur noch Fundamentreste, die im Gestrüpp jedoch nicht mehr zu sehen waren.
Die Windmühle auf Hufe XIII
In der Karte der Mönchhäger Feldmark von 1894 unterscheiden sich die Symbole für die beiden Windmühlen. Wenn dies nicht nur darauf zurückzuführen ist, dass die Karte von Hand gezeichnet wurde und der Zeichner da variabel gearbeitet hat, könnte dies darauf hindeuten, dass die Mühle auf Hufe XIII eine Bockwindmühle war – denn das Symbol stellt eindeutig eine solche dar.
Für die Windmühle auf der Hufe XIII stellte der Müller Otto Schaenicke (derselbe, der weiter oben Schenck geschrieben wurde) aus Kösterbeck 1753 einen Bauantrag für eine Windmühle auf seinem Erbpachtgrund in Nieder-Mönckhagen und zwar beantragte er den Mühlenbetrieb für 24 Jahre. Der Antrag wurde genehmigt. Schaenicke durfte Bauholz aus dem herzoglichen Wald schlagen (das dürfte der Wald um Gelbensande gewesen sein, denn bis zum Stromgraben gehörte der Wald ja der Stadt Rostock). Für Mühle, Wohnhaus und Garten durfte er 4 Scheffel Acker verwenden (also so viel Ackerland, wie man mit 4 Scheffeln hätte einsäen können). Wie bereits für Erbpachthöfe beschrieben, war also auch bei der Erbpachtmühle der Grundherr für die Baukosten bzw. die Stellung des Materials zuständig. Dafür konnte er aber eben auch bestimmen, wie groß die Mühle sein sollte.
Der Bau scheint sich jedoch noch etwas hingezogen zu haben, denn 1759 forderte der Herzog ein Konzept zum Bau der Windmühle. Das Wohnhaus sollte 68 Fuß in der Länge und 42 Fuß in der Breite messen und 377 Reichstaler kosten, die Mühle 600 Reichstaler. An der Westseite des Wohnhauses wurde noch ein Stall mit Schweinekoben angebaut.
Am 14. April 1763 bescheinigt Otto Schänke, dass der Müllerbursche Friedrich Müller 1/2 Jahr bei ihm gearbeitet hat (Garduhn-Archiv, Mühlenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V.).
Eine Mühle braucht auch Leute, die in ihr mahlen lassen, und zu der Zeit wurde den Bauern vorgeschrieben, zu welcher Mühle sie ihr Korn zum Mahlen zu bringen hatten – man nannte das den „Mahlzwang“ oder „Mühlenzwang“. Im Fall der neuen Windmühle in Mönchhagen wurde neben den Mönchhäger Bauern auch den Blankenhäger Bauern befohlen, ihr Korn ab sofort in Mönchhagen mahlen zu lassen, denn deren bisherige Mühle existierte nicht mehr. Den Mönchhäger Hausleuten, dem Papiermüller, dem Krüger Jahnke sowie dem Cossaten Hans Halloer wurde 1762 befohlen, in der neuen Mühle mahlen zu lassen, in dem Jahr muss die Mühle also betriebsbereit gewesen sein. 1766 kamen dann noch die Bauern aus Alberstorff und Harmstorff dazu, wobei diese sich zunächst weigern, ihr Korn in Mönchhagen mahlen zu lassen. Auch die Bauern aus Petersdorf (das lag dort, wo heute der Seehafen von Rostock ist (2.22-10/22, 134e, fasc. 1)) wurden zum Mahlen in Mönchhagen gezwungen.
Die Bauern mussten Wartezeiten bis zu 48 Stunden hinnehmen, erst darüber durften sie ihr Korn auch in anderen Mühlen mahlen lassen.
Von 1778 bis 1798 übernahmen die Bauern Mönchhagens die Mühlenpacht von 115 Reichstaler pro Jahr – darin sahen sie offenbar das kleinere Übel, verglichen mit dem ständigen Streit über überhöhte Abgaben an den Müller in Form des Mattenkorns. Zusätzlich mussten sie dem Müller, der die Mühle verließ, 600 Reichstaler Baukosten erstatten. 1779 wird der Erbpachtvertrag mit allen Mönchhäger Hauswirthen für 20 Jahre neu aufgesetzt und enthält auch den Mahlzwang in der Mönchhäger Windmühle:
- Schultze Brandt
- Hans Jesse
- Joachim Hallier sen.
- Franz Hallier
- Hinrich Jesse jun.
- Christian Winter
- Friedrich Halleur
- Johann Hinrich Halleur
- Claus Halleur
- David Brandt
- Krüger Keding
- Cossat Halleur
1798 entzog die herzogliche Kammer der Dorfschaft die Mühle wieder und übertrug sie dem Müller Lembke am 10. Juli 1798. (Es war sogar vorgekommen, dass Dorfschaften Domanialhöfe übernahmen, um den Hand- und Spanndiensten zu entgehen. Es konnte nicht im Interesse des Adels sein, dass sich die unteren Klassen selbstständig machten und der Herrschaft auf die Weise entzogen, sodass die herzogliche Regierung diese Entwicklung Ende des 18. Jhs eindämmte.)
Im Pachtcontract für den Müller Joh. Friedr. Lemke über die Windmühle zu Moenckhagen auf 24 Jahre von Joh. 1799 bis 1823 werden im Verzeichniß der bey der Moenckhaeger Wind-Mühle zugelegten Mahlgäste aus dem Dorfe Moenckhagen als mahlpflichtig aufgeführt (DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 2)):
- 10 Vollhüfner
- 1 Coßat
- der obere Pfandt-Krug
- der niedere Pfandt-Krug
- der Papiermacher Behrens
- 9 Einlieger
- der Schulmeister
Schaenicke oder Schenck war offenbar ein erfolgreicher Müller, denn er hatte auch das Amt des Altermannes in der Zunft inne: 1759 wurde er Mitmeister des Mülleramtes Ribnitz, wurde also in die Zunft der Müller aufgenommen; 1776 wurde er Altermann im Ribnitzer Mülleramt. Amt meint hier „Zunft“. In einer Zunft (oder eben einem Amt, dieser Begriff wurde in Norddeutschland verwendet) schlossen sich seit dem Mittelalter die Meister eines Handwerks zusammen, im Fall des Mülleramtes also die Müllermeister. Ein einzelner Meister dieser Zunft war daher ein Mitmeister. Der Altermann, Ältermann oder Eldermann war der Vorsteher der Zunft bzw. des Amtes. Im Protokollbuch des Ribnitzer Mülleramtes heißt es zur Beeidigung des neu gewählten Altermanns Schäning am 16. September 1766 daß demselben zuvor die Eidesformular eines Müller Altermanns vorgelesen, hierauf die Verwarnung vor dem Meineid geschahe und demnächst derselbe den Altermannseid mit aufgehobenen Fingern vor offener Lade und versamleten Amtsmeister ablegete. Als dies geschehen, empfing dieser geschworne Altermann von den übrigen Meistern den Glückwunsch und erlegte Inhalts Privilegii in die Amtslade 1 Rthlr.
1778 verließ Schaenicke die Mühle. Er hatte auch das Recht, ein Viertel der benachbarten Papiermacherhufe zu bewirtschaften.
1779 ließ Müller Buchholz die Mühle taxieren, der Wert betrug 704 Reichsthaler. Buchholz war bis 1784 Müller in Mönchhagen, ihm folgten die Müller Heister und Buchin.
Zur Windmühle gehörte offenbar auch ein Teil der Papiermacher-Hufe (XV); zumindest Ende des 19. Jahrhunderts haben beide Hufen direkt nebeneinandergelegen. Aus einem Zitat aus den Akten des Domanialamtes Ribnitz geht hervor, dass ein Viertel der Hufe XV der Windmühle beigelegt war, wofür dann auch nur ein Viertel der Pacht fällig wurde zzgl. der Mühlenpacht selbst.
Weitere Müller sind:
- Johann Friedrich Lembke 1799–1803
- Ernst Carl Heyden aus Ribnitz 1803–1805
- Bolte 1805–1822
- Krempien 1822–1823 (kauft die Mühle am 18. Juni 1822 für 2715 Taler)
- Köhn 1823–1826
- Johann Eggert 1858–1875
- Ludwig Prüter 1875–1906
- Ernst Prüter 1906–1928
Johann Eggert war kein Müller, sondern Ökonom. Auf Anweisung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Schwerin musste das Amt der Müller zu Bützow ihn dennoch als Amtsmeiser aufnehmen, allerdings durfte er nicht Altermann werden. Eggert war hiemittelst sowohl von der zünftigen Erlernung des Mühlenhandwerks, als auch von der Verpflichtung zum Wandern dispensirt. Eggert muss demnach Gesellen gehabt haben, die die Mühle fachgerecht führen konnten. In der Volkszählung von 1867 wird auf dem Eggertschen Mühlengehöft der Bruder seiner Frau Theodor Grabow als Müllergeselle genannt. Der Pächter des Stadtgutes Purkshof ließ einen Drainagegraben bauen, der den Acker nach Mönchhäger Gebiet entwässerte. Eggert klagte dagegen, geriet aufgrund der Klage aber in Konkurs. Die Mühlenhufe wurde dann versteigert, den Zuschlag erhielt Ludwig Prüter aus Zeetz, der die Mühle am 3. Juli 1875 für 486000 Mark kaufte.
Da die Mühle zwischen 1927 und 1930 stillgelegt wurde, muss Ernst Prüter der letzte Müller gewesen sein. Den Hof übernahm sein Sohn Klaus Prüter.
Gegen Müller Boldt führte Hans Christian Hallier Beschwerde, weil der Müller ihn im November 1816 auf eine gefährliche Art mißhandelt habe. Als Hallier von einer Fahrt nach Rostock zurückkehrte, wo er Holz hingefahren hatte, ärgerte Boldt ihn wohl massiv. Z. B. wenn er langsam fuhr und ich ihm vorbeyfahren wollte, fuhr er immer quer über den Weg, und als ich ihn darauf zur Rede stellte, schimpfter er. [...] Kurz vor Mönckhagen schickter er seinen Burschen voran und als wir im Dorfe ankamen, stand seine Frau und seine Leute da. Die Ehefrau des Müllers forderte von mir Geld, welches ich ihr aus dem Grunde schuldig seyn sollte, da ich früher ihr Bräutigam gewesen wäre, da ich aber bestimmt weiß, daß dieses nicht der Fall ist, so erwiderte ich: Wenn sie rechtmäßige Forderung an mir hätte, so könne sie mir verklagen beym Hirschburger Amtsgericht. Hierauf schlug der Müller so auf mich loß, daß ich zu Boden fiel. Hallier hatte Boldt verklagt, der Prozess zog sich jedoch in die Länge. In dieser Zeit muss Hallier einige Ängste ausgestanden haben, denn Der Müller Boldt sucht [...] mir auf alle mögliche Art zu kränken, er sagt Sachen in meiner Gegenwart zu anderen Leuthen: noch hätte ich keine Schläge bekommen, ich solle sie erst haben, weil ich ihn verklagt hätte. Hallier traute sich jedenfalls nicht mehr, seine Holzfuhren unbegleitet zu unternehmen.
Abgaben musste nicht nur an den Herzog, sondern auch an die Kirche gezahlt werden:
- Der Kornmüller zu Mönckhagen hat an die Pfarre zu Volkenshagen zu entrichten:
- Für jede confirmierte Person seines Hauses 4 ? als Vierzeiten-Geld
- An Maßkorn 1 1/2 Scheffel gehäufte Maaße an Rogken (in Termino Michaelis)
- eine Portion Eier von 15 Stück (in Termino Ostern)
- Ein Stück Wurst von 3 Ellen Länge und 1 ? Taufgeld (in Termino Weihnachten)
- Wüstgeld 12 ?
Volkenshagen, den 27ten Februar 1822, Pastor Joh. Gottfr. Simonis
DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 3)
Erläuterungen:
- Michaelis war am 29 September.
- Unter Punkt 2 ist wahrscheinlich gemeint, dass für je 1 1/2 Scheffel gemahlenes Korn ein gehäuftes Maß Roggen abzuliefern war. Die Maße waren kupferne Becher mit einem amtlichen Stempel. Ein Maß entsprach 1/16 Scheffel.
- Wüstgeld ist möglicherweise eine Abgabe dafür, dass Teile des Landes wüst lagen. Da die Abgaben sich auf die Ernte bezogen, vermindert wüst liegendes Land die Abgaben.
Der Erbmüller Johann Eggert ging 1874 in Konkurs, weil er sich bei einer Klage gegen den Pächter des Gutes von Purkshof übernommen hatte. Der Gutspächter von Häffken hatte einen Drainagegraben gezogen. Nach dem Konkurs wurde die Mühle zwangsversteigert und vom Müller Ludwig Prüter aus Zeez für 48 600 Mark erworben. Der Herzog besaß (wie immer wenn eine Hufe den Besitzer wechselte), ein Vorkaufsrecht. Erst wenn er darauf verzichtete, wurde der Vertrag gültig. In dem Schriftgut zum Besitzerwechsel von Eggert auf Prüter wird auch klar, dass es sich um einen Erbpachthof mit Mühle handelte. Die Ländereien werden in einem weiteren Vertrag von 1881 mit 46 ha 44 a 849 qm angegeben, das entspricht 26 426 Quadratruten.
Als Ernst Prüter starb, war Klaus Prüter noch minderjährig. Am 7. September 1933 wurde er als Erwerber des Bauerngutes Nr. 13 zu Mönchhagen, Amts Rostock, in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.
Nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, fasc. 134e 1–3.
Im Staatshandbuch für Mecklenburg-Schwerin von 1927 wird die Erbpacht-Mühle aufgeführt, 1930 wird sie auch noch genannt, aber mit dem Zusatz „außer Betrieb“. Da das Staatshandbuch (für frühere Jahre heißt es Staatskalender) immer den Stand von Dezember des Vorjahres angibt, muss die Mühle also irgendwann in den Jahren 1927–1929 stillgelegt worden sein.
Andererseits heißt es in der Aufstellung alter Flurnamen (Quelle: Mecklenburgisches Flurnamenarchiv (wossidia.de)) in Mönchhagen zum „Mühlenweg“, dass dort bis zum Krieg eine Mühle gelegen habe, die später abgerissen wurde. Mit dem Krieg muss der 1. Weltkrieg gemeint sein, denn die Aufzeichnungen sind von 1928. Die Mühle wäre demnach bis längstens 1914 in Betrieb gewesen.
Der Mahlzwang
Damals durfte man sein Getreide nicht mahlen lassen, wo man wollte – wegen des Mühlenzwangs mussten die Bauern dies in einer bestimmten Mühle tun. Das war entweder eine Mühle, die dem Grundherrn gehörte, oder – wie in Mönchhagen – eine Mühle, die zwar in Erbpacht vergeben war, aber dem Grundherrn (in Mönchhagen dem Großherzog) entsprechend hohe Pachtzahlungen einbrachte. Eine Mühle mahlte für 5 bis 9 Dörfer. Durch den Mahlzwang hatte ein Müller keine Konkurrenz, die Kunden konnten ihm nicht weglaufen, wenn er schlecht arbeitete oder zu hohe Preise verlangte – was solche Praktiken beförderte. Der Müller behielt das sogenannte Matten- oder Metzenkorn als Lohn ein, das war 1/16 bis 1/12 des Mahlgutes, welches ihm ein Bauer brachte. Die Bauern mussten Wartezeiten bis zu 48 Stunden hinnehmen, erst darüber durften sie ihr Korn auch in anderen Mühlen mahlen lassen. Zudem führte die unterschiedliche Zuständigkeit mitunter zu sehr langen Anfahrtswegen, da bspw. Domanialdörfer auch nur in zum herzoglichen Amtsbereich zählenden Mühlen mahlen lassen durften, auch wenn eine ritterschaftliche oder städtische Mühle viel näher lag.
Einen entsprechenden Zwang gab es auch bei anderen Handwerken, wie bspw. den Schmiedezwang.
Es war möglich, sich vom Mahlzwang befreien zu lassen, dafür musste man jedoch ein Surrogatgeld zahlen – schließlich wollte der Grundherr trotzdem zu „seinem‟ Geld kommen.
Mit der Einführung der Gewerbefreiheit wurde der Mahlzwang zwar bis 1866 aufgehoben, das Surrogatgeld wurde in einigen Büdnereien in Mönchhagen jedoch weiter erhoben. Darüber beschwerte sich L. Rath, Büdnerei Nr. 1, im März 1899 beim hohen Großherzoglichen Ministerium.
Die Antwort darauf zeigt, dass die Auslegung von Verträgen mit spitzfindiger Logik, aber nicht immer mit gesundem Menschenverstand zu tun haben muss:
Man wies ihn zunächst daraufhin, dass für seine Büdnerei noch nie ein Mahlzwang an sich bestanden habe – Doch aber enthält der erste für die Büdnerei ertheilte Grundbrief die Bestimmung, daß sich der Besitzer den Anordnungen und Einrichtungen in Betreff des Mühlenzwanges zu unterwerfen habe. Eine dieser Einrichtungen sei das Surrogatgeld, das er für die Befreiung vom Mahlzwang zu zahlen habe. Weil das Surrogatgeld aber schon immer zu zahlen war, obwohl noch nie Mahlzwang bestanden habe, habe auch die allgemeine gesetzliche Aufhebung des Mahlzwanges keinen Einfluss auf das Surrogatgeld und er müsse weiterhin zahlen.
Das dürfte bei Büdner Rath einen mittelschweren Wutanfall ausgelöst haben ...
Die weitere Geschichte Mönchhagens
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.
- Ortschronik Mönchhagen
- spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)
- Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)
- bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)
- bis zur Reichseinigung (bis 1871)
- Deutsches Reich bis 1918
- Deutsches Reich bis 1945
- SBZ und DDR bis 1990
- die heutige Zeit
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: