Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813): Unterschied zwischen den Versionen
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Wie im Info-Kasten erwähnt, hatte Herzog Friedrich Wilhelm 1702 das Jagdrecht in der Rostocker Heide von der Stadt Rostock bekommen. Sein Nachfolger Carl Leopold beanspruchte nun ebenfalls dieses Jagdrecht. Darüber gab es einen längeren, heftigen Streit zwischen Herzog und Stadt, in dessen Verlauf der Herzog auch einmal drei Bürgermeister inhaftieren ließ. In einem Vergleich von 1715 erhielt der Herzog schließlich das Jagdrecht, erregte aber aufs Neue den Ärger der Stadt, weil er etliche Schneisen in den Wald schlagen ließ. Zunächst befand die Rostocker Bürgerschaft das größte Kleinod der Stadt als völlig ruinieret, später stellte sich jedoch heraus, dass diese Schneisen durchaus mit Sinn und Verstand angelegt waren und eine Bewirtschaftung des Waldes erleichterten. Sie werden noch heute genutzt. | Wie im Info-Kasten erwähnt, hatte Herzog Friedrich Wilhelm 1702 das Jagdrecht in der Rostocker Heide von der Stadt Rostock bekommen. Sein Nachfolger Carl Leopold beanspruchte nun ebenfalls dieses Jagdrecht. Darüber gab es einen längeren, heftigen Streit zwischen Herzog und Stadt, in dessen Verlauf der Herzog auch einmal drei Bürgermeister inhaftieren ließ. In einem Vergleich von 1715 erhielt der Herzog schließlich das Jagdrecht, erregte aber aufs Neue den Ärger der Stadt, weil er etliche Schneisen in den Wald schlagen ließ. Zunächst befand die Rostocker Bürgerschaft das größte Kleinod der Stadt als völlig ruinieret, später stellte sich jedoch heraus, dass diese Schneisen durchaus mit Sinn und Verstand angelegt waren und eine Bewirtschaftung des Waldes erleichterten. Sie werden noch heute genutzt. |
Version vom 19. Januar 2021, 14:57 Uhr
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zum Zeitabschnitt bis zur napoleonischen Zeit (1813).
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Die Folgen des dreißigjährigen Krieges für Mönchhagen
Bauerndörfer waren 1598 Volkenshagen, Mönchhagen, Finkenberg, Vogtshagen, Bussewitz, Steinfeld (kam erst Ende 18. Jahrhundert zur Volkenshäger Kirche). Gleichzeitig Gutshöfe hatten Volkenshagen, Bussewitz und Poppendorf. Finkenberg wurde um 1637 Gutshof, Steinfeld erst um 1649.
Bauern waren ansässig:
im Dorf | Vor dem Krieg (1598) | nach dem Krieg (1649) |
Volkenshagen | 6 | 6 |
Mönchhagen | 16 | 8 |
Finkenberg | 2 | 0 |
Vogtshagen | 17 | 14 |
Bussewitz | 3 | 2 |
Poppendorf | 6 | 0 |
Steinfeld | 8 | 2 |
gesamt | 58 | 32 |
Im April 1649 ergibt die Kirchenvisitation in Volckenshagen für Mönnekehagen: Vorhin haben daselbst gewonet 17, itzo 8 Bauren. Die 8 Mönchhäger Bauern waren laut:
Visitationsprotokoll 1649
- Hans Brand
- Chim Haller
- Carsten Brand
- Claus Winter
- Chim Lützow
- Claus Heller (evtl. auch Haller)
- die Mühle
- Hans Heller (evtl. auch Haller)
- Peter Wake
Das Verzeichnis Was anietzo Vor Unterthanen an Bawleuten, Cossaten, Einlieger, Müller, Schäfer und Schmiede im Ambte Ribbenitze vorhanden vom 27. August 1635 führt für Mönnekehagen neben den 8 Bauern Dietrich Hennings und Chim Lützow als Cossaten auf, Hinrich Jesse und Chim Witte als Leineweber, Jochim Holst als Radmacher, Hinrich Hennings als Papiermüller, Jochim Lantauw als Schmied sowie zwei Hirten und Carsten Brandt als Altentheiler. (Hallier, nach nicht näher bezeichneten Akten des Domanialamtes Ribnitz)
Man sieht hier wieder das Problem mit unterschiedlichen Quellen: Lützow wird im Visitationsprotokoll als Bauer geführt.
Kurz vor der Kirchenvisitation des Jahres 1649 wurde die schon seit langem existierende Kornmühle auf Befehl des Landesherrn zu einer Papiermühle – da sie 1635 bereits als Papiermühle aufgeführt wurde, muss dies also vor 1635 passiert sein. Letzter Kornmüller war Claus Witte. Nach diesem kam sie lt. N. Grosser als Papiermühle an Simon Hennings; in Besitz der Familie Hennings befand sie sich noch 1743. Laut Hallier handelte es sich um eine unterschlächtige Wassermühle; leider nennt er keine Quelle dazu. In der Akte 5.12-4/2; 12047 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin) ist dagegen ausdrücklich von einer oberschlächtigen Mühle die Rede. Bei einer unterschlächtigen Wassermühle taucht das Mühlrad an seiner Unterkante in den Bach ein; bei einer oberschlächtigen lässt man das Wasser von oben auf das Mühlrad strömen. Deswegen sind oberschlächtige Mühlen eigentlich eher in bergigen Gegenden üblich.
Dabei handelt es sich nicht um die Mühle, deren Reste in Mühlendamm, Mühlenteich und steinerner Uferbefestigung des Baches sind noch heute zu im Oberdorf zu erkennen sind. Die Lage der Papiermühle kennen wir aus alten Karten, sie lag bachabwärts von dem Mühlenteich, der hinter der heute dort ansässigen Firma Göllnitz liegt, in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg setzte sich in den Gebieten östlich der Elbe allgemein die zweite Leibeigenschaft durch. Die Feudalherren schränkten die Selbständigkeit der Bauern ein und errichteten auf deren Ackerflächen Gutshöfe, auf denen die Bauern den größten Teil des Jahres für den Gutsherrn arbeiten mussten, sodass ihnen für die Bearbeitung ihrer eigenen Restwirtschaft kaum Zeit blieb. Dieser Prozess wurde als Bauernlegen bezeichnet. Auch die Gegend um Mönchhagen blieb nicht vom Bauernlegen verschont, z. B. sind von den 14 Bauern, die es nach dem 30-jährigen Krieg noch in Vogtshagen gab, 1773 nur noch 5 da. In Mönchhagen führt das Visitationsprotokoll von 1649 einen Hof auf, der 1662 nicht mehr genannt wird. Ob dies ebenfalls ein Versuch des Bauernlegens war, weiß man nicht. Da Mönchhagen im Unterschied zu vielen anderen Dörfern ein reines Bauerndorf blieb, ohne Gutshof, kann das Verschwinden des Hofes auch andere Ursachen haben.
Visitationsprotokoll 1662
- Claus Koppelow
- Hans Wulf
- Chim Brandt (wüst)
- Daniel Witte (wüst)
- Carsten Brandt
- Jochim Lantow, der Schmied
- Claus Jesse
- Claus Winter
- Carsten Holler
- Hans Holler
- Carsten Brandt (wüst)
- Hinrich Jesse, der Weber
- Claus Witte, der Müller, jetzt aber Simon Hennings, der Papiermacher
- Jochim Holtz, der Rademacher
- Chim Witte (wüst)
- Carsten Brandt
- Bartholomäus Jesse (wüst)
- Peter Waake (wüst)
- Hans Schenke (wüst)
Unter den Bauersleuten führt Visitationsprotokoll einen Schmied, einen Papiermacher und einen Rademacher auf. Die Schmiede dürfte diejenige am Stillen Frieden gewesen sein, die Papiermühle lag auf Höhe des heutigen Feuerwehrgerätehaus am Peezer Bach. Die Papiermühle muss also Mitte des 17. Jh aus einer Kornmühle hier entstanden sein. Außer den Bauersleuten benennt es noch 8 Einlieger und „die Hirten“.
Die sechs wüsten Bauernstellen deuten darauf hin, dass die Folgen des Dreißigjährigen Krieges in Mönchhagen im Jahr 1662 längst noch nicht überwunden waren. Wüste Stellen wurden von den Nachbarbauern mitbewirtschaftet oder von Cossaten übernommen, bis sich wieder ein Vollhüfner fand.
Bezeichnend für die schlechte Lage der Bauern nach dem Krieg sind auch Bemerkungen in den Visitationsprotokollen 1649 und 1662: Es heißt dort, dass die Leute am Sonntag arbeiten, an den Nachmittagen nicht zur Katechismuslehre gehen und auch ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Am 6. 11. 1662 waren zum Visitationsgottesdienst nur etwa die Hälfte der Hauswirte (Bauern) erschienen. Selbst der Pastor Jeremias Stein musste ermahnt werden, den christlichen Glauben in Zukunft wieder fleißiger zu studieren. Offenbar hatten die Menschen zu viel mit dem nackten Überleben zu tun.
Allerdings ersieht man aus dem Contributionsregister des Ambs-Ribbenitz nach dem Fürstlichen Edikt den 30. 10. 1656 für Mönnekehagen (nach Hallier), dass es wieder aufwärts ging: der Pferdebestand lag auch 5 Jahre nach dem Krieg nur bei 4 bis 5 Tieren pro Hof, 1656 besaß Carsten Brandt aber wieder 12 Pferde, andere hatten immerhin 9 Tiere.
Die Siechenkapelle
Zwischen Heidekrug und dem früheren Landkrug (bei der Schweinemastanlage in Oberhagen) stand seit dem 16. Jahrhundert eine Siechenkapelle. In den 1790er Jahren wurde sie abgerissen.
Sie war zwar dem Heiligen Georg geweiht, gehörte aber zum Hospital zum Heiligen Geist in Rostock (es gab in der Nähe des Steintors auch ein St.-Georgs-Hospital). Die Seuchen, die sich nach dem 30-jährigen Krieg ausbreiteten, wollte man natürlich aus der Stadt heraushalten und brachte die Kranken außerhalb unter.
Einschub: Das Hospital zum Heiligen Geist
wird erstmalig 1260 erwähnt. Damals lag es in der östlichen Altstadt von Rostock, bis 1264 ein Brand die Gebäude zerstörte. Es wurde dann zwischen Eselföterstraße und Fauler Grube um 1270 neu aufgebaut. Auch dieser Bau brannte 1297 ab. Der dritte Bau des Hospitals entstand an der gleichen Stelle, aber mit deutlich größerer Ausdehnung bis zur Langen Straße und zum Hopfenmarkt. Der heutige Heiligengeisthof war einmal der Wirtschaftshof des Hospitals. Die Gebäude wurden im 18. und 19. Jh. neu errichtet. Die Hospitalkirche, die am Hopfenmarkt/Ecke Faule Grube auf der heutigen Kröpeliner Straße stand, verfiel nach der Reformation und wurde 1818 abgerissen. Auch hier gab es ein Siechenhaus, das südlich des Heiliggeisthofes lag. Im Heilig-Geist-Hospital wurden Arme, Kranke, Alte und Waisen versorgt – alle diejenigen, um die sich ohne Angehörige und Sozialversicherungssystem niemand kümmerte. Das konnte auch für kinderlose alte, aber vermögende Menschen gelten. Diese konnten sich das Recht, dort im Alter versorgt zu werden, entweder durch eine finanzielle Zuwendung erwerben oder indem sie ihrerseits dort über einen längeren Zeitraum bei der Pflege der Aufgenommenen mitzuarbeiten. |
Bei der Siechenkapelle wohnte der Sage nach eine Hexe, ein junges Mädchen, das Vorbeifahrende um eine Gabe bittet. Als ein Bauer eines Tages von Klockenhagen nach Rostock fuhr, bat sei ihn ebenfalls um einen Schilling. Der arme Bauer hatte jedoch selbst nichts, was er ihr hätte geben können, und fuhr weiter. Er kam bis zum Krug des Schwarzen Pfostes – dort aber standen seine Pferde still und waren weder durch gute Worte noch durch die Peitsche zum Weitergehen zu bewegen. Irgendwann kam ein Händler mit seinem Wagen des Wegs und wollte vorbei, was nicht ging, da der Wagen des Bauern den Weg versperrte. Als der Bauer dem Händler das Problem erklärte, meinte der, es könne ja wohl nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn vier Pferde einen leeren Wagen nicht vom Fleck bekämen. Der Händler zog Leit- und Sattelpferd des Bauern auseinander (also die beiden Vorderpferde) und sah zwischen ihnen hindurch, dass das Mädchen von der Kapelle mit einem Hebel am Rad den Wagen festhielt. Daraufhin zog der Händler seinen buntgestreiften Rock aus, bat den Bauern um eine seiner Wagenrungen und schlug mit der Runge auf seinen Rock ein. Der Rock fing an zu schreien und der Händler fragte den Bauern, ob er sie ganz totschlagen solle. Das ging dem Bauern jedoch zu weit und er sagte: "Nein." Beide stiegen in ihre Wagen und setzten ihre Fahrt fort. Die Hexe saß wimmernd am Straßenrand. Als der Händler sie sah, drohte er ihr, sie solle verschwinden, sonst würde er sie noch ganz anders kriegen. (Wilfried Steinmüller: Heidegeschichten zwischen Rostock und Ribnitz. Redieck & Schade, Rostock, 2001)
In einem Artikel von Ludwig Krause erläutert er, was es wirklich mit der Hexe auf sich hatte. Am 22. Oktober 1773 wurde der Abriss der Kapelle beantragt, weil die Kapelle keine Pfarrgemeinde hatte. Lediglich einmal im Jahr hielt der Volkenshäger Pastor hier am 2. Sonntag nach Ostern (genannt Misericordias Domini) Gottesdienst, um anschließend im Landkrug mit dem Küster zu essen (das Essen sowie ein Opfer während des Gottesdienstes waren sein Lohn). Diese Gottesdienste waren zwar gut besucht, sollen den Leuten aber mehr der Unterhaltung und als netter Ausflug gedient haben, denn als geistliche Erbauung. Das Siechenhaus war schon länger nicht mehr als solches in Betrieb, sondern diente einer alten Frau zur Wohnung, die im Auftrag des Hospitals Almosen für dieses sammelte.
Der Unterhalt bedeutete für das Hospital zum Heiligen Geist erhebliche Kosten – nicht nur die Kapelle selbst musste instand gehalten werden, sondern auch die Wohnung einer alten Frau. Deren Aufgabe war es, von allen Vorbeyreisenden ein Allmosen für Arme zu erbitten. Dafür bekam sie Feuerholz und jährlich 4 Reichsthaler. Die Sammelbüchse brachte Ende des 18. Jh. aber nicht mehr ein. Für das Hospital käme es also günstiger, die Kapelle abzureißen und auf die Sammlung zu verzichten. Die Wohnung der Alten solle als Katen vermietet werden und der Pastor sollte als Ersatz ein Opfer aus Volkenshagen bekommen. Sodass letztlich niemand Schaden hätte. (Von der alten Frau war nicht mehr die Rede.) Wann die Kapelle dann tatsächlich abgerissen wurde, lässt sich lt. Krause nicht mehr nachvollziehen, denn die Diskussion zieht sich noch bis mindestens Juni 1783 hin.
Die Hexe war also in Wirklichkeit eine alte Frau, die nur ihre Aufgabe erfüllt hat – Almosen für Armen und Kranken im Hospital zu sammeln, im Auftrag des Hospitals.
Im Artikel von Krause findet man auch eine Beschreibung der Kapelle: Sie war 48 Fuß lang, 24 Fuß breit und 18 Fuß hoch. 6 Fuß hoch bestanden die Mauern aus Feldsteinen. Das ergibt sich aus einer Bestandsaufnahme der Materialien, weil man überlegte, das Baumaterial wiederzuverwenden. Auf einer Karte der Rostocker Heide von 1696 ist die Kapelle eingezeichnet als Gebäude ohne Turm, mit einem Dach aus Ziegeln. Am Ostende des Firstes stand ein Kreuz. Zu sehen sind die südliche Längswand mit zwei Paar Rundbogenfenstern, die von der Traufe bis unterhalb der Wandmitte reichen, sowie die westliche Giebelwand mit einem Bogenportal. Der Giebel wird als dreikantig beschrieben mit zwei kleinen, rechteckigen Luftlöchern. Des weiteren gab es noch 11 Pfeiler, die Krause sich als äußere Strebepfeiler denkt.
(L. Krause: Die Siechenkapelle an der Ribnitzer Landstraße und der geschichtliche Kern der Sage von der bettelnden Hexe beim Landkruge. In: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock, Band 6.: Verein für Rostocks Altertümer. Rostock, 1912)
Die Schneisen in der Rostocker Heide
Wie im Info-Kasten erwähnt, hatte Herzog Friedrich Wilhelm 1702 das Jagdrecht in der Rostocker Heide von der Stadt Rostock bekommen. Sein Nachfolger Carl Leopold beanspruchte nun ebenfalls dieses Jagdrecht. Darüber gab es einen längeren, heftigen Streit zwischen Herzog und Stadt, in dessen Verlauf der Herzog auch einmal drei Bürgermeister inhaftieren ließ. In einem Vergleich von 1715 erhielt der Herzog schließlich das Jagdrecht, erregte aber aufs Neue den Ärger der Stadt, weil er etliche Schneisen in den Wald schlagen ließ. Zunächst befand die Rostocker Bürgerschaft das größte Kleinod der Stadt als völlig ruinieret, später stellte sich jedoch heraus, dass diese Schneisen durchaus mit Sinn und Verstand angelegt waren und eine Bewirtschaftung des Waldes erleichterten. Sie werden noch heute genutzt.
Bei der Frage, wer diese Schneisen schlagen musste, kommen auch die Mönchhäger ins Spiel. Bei Dolberg heißt es: Vom 15. Juni 1717 während fünf Wochen ließ der Herzog durch 100 fürstliche Bauern, wo von die eine Hälfte die Vor-, die andere die Nachmittage arbeitete, in der Haide Schnesen hauen, „deren eine sogleich durchgeht fünfviertel Meil Weg und 30 Schritte breit, 13 aber, so in die Länge und Quere gemacht, halb so breit“ waren.
Da Mönchhagen ein Domanialdorf war, also dem Herzog gehörte, waren die Mönchhäger fürstliche Bauern und man kann davon ausgehen, dass auch sie beim Schneisenbau mit anpacken mussten.
Verpfändung von Mönchhäger Bauern an Dr. Friedrich Clatte
Bis ins 17. Jahrhundert hinein hatten die Mönchhäger Bauern das Recht gehabt, sich durch Geldzahlungen von den Hand- und Spanndiensten zu befreien, auf die der Grundherr an sich ein Anrecht hatte. Infolge des 30-jährigen Krieges nahmen die Finanznöte der herzoglichen Kammer jedoch derart zu, dass Dörfer im Domanialgebiet verkauft werden mussten. Ein Wechsel des Grundherrn barg natürlich die Gefahr, dass dieser dann die Dienste einfordern würde. Zwar wurde Mönchhagen nicht verkauft, aber einige seiner Bauern verpfändet, für 16 Jahren an den Herzoglichen Rath und Hofgerichts-Assessor Dr. Friedrich Clatte. Am Morgen des 28. Dezember 1665 nahm der Notar Daniel von Bredow auf Weisung der herzoglichen Kammer ein genaues Inventar der Häuser, Katen und sonstigen Gebäude auf von:
- Claus Winter
- Claus Jesse
- Hans Halleyer
- Hans Wolff
- Claus Coppelow
- dem Radmacher Jochim Holste
- und dem Schmied Jochim Lantow
allesamt im Unterdorf wohnend. Demnach müsste es sich bei dem Schmied um die Schmiede beim Krug „Stiller Frieden“ gehandelt haben. Die Schmiede gegenüber dem heutigen Feuerwehrgerätehaus (ebenfalls im Unterdorf) wurde erst zu Beginn des 20. Jhdts. gebaut.
Unter anderem stellte der Notar fest, dass bei Claus Winter an der einen Seite die abseite ausgewichen undt die Sohlen untüchtig waren; bei Claus Jesse waren zwar die Sohlen ümbher [...] ziemblich, aber das Dach taugte nicht viel. (Inventarium über die im Nieder-Mönckehagen belegenen Bauren vom 28. 12. 1665; Landeshauptarchiv Schwerin; zitiert nach Hallier, 2001)
Diese Bauern und Handwerker sollten sich am selben Tag noch auf dem Gut Studthof einfinden. Das Gut gehörte Clatte.
Einschub: Gut Stuthof
Stuthof ist auf der Karte oben gerade nicht mehr zu sehen – es liegt westlich von Jürgenshof, der Abzweig der Straße, der am linken Bildrand endet, führt nach Stuthof. Die Pension „Waldblick“ war früher das Gutshaus, allerdings nicht das, in dem Clatte gewohnt hat; der Waldblick wurde erst um die vorletzte Jahrhundertwende gebaut. |
Amtshauptmann Joachim Friedrich von Moltke (damals gehörte Mönchhagen noch zum Amt Ribnitz) nahm ebenfalls an der Versammlung teil. Von Moltke verkündete den anwesenden Bauern dann, sie seien für 16 Jahre an Dr. Clatte verpfändet und wären daher diesem ab sofort die Hand- und Spanndienste schuldig. Die Bauern hatten jedoch Glück – auch Dr. Clatte verzichtete auf die Dienste und gab sich mit dem Dienstgeld von 125 Talern im Jahr zufrieden. Er hatte der herzoglichen Kammer 2100 Reichstaler geliehen, sodass allein das Dienstgeld schon einen ordentliche Rendite bedeutete, und der Pachtzins kam ja noch dazu.
Dr. Clatte hatte sich im Pfandt-Contract zusichern lassen, dass Verluste der Bauern durch anzündung, Gottesgewitter, feindlichen Überfall, Raub und Plünderung nicht auf seine Rechnung gehen sollten. Das erwies sich als sinnvolle Klausel, denn in den folgenden Jahren zogen mehrfach fremde Truppen durch Mecklenburg wegen mehrerer Kriege zwischen Schweden, Polen, Dänemark, an denen Mecklenburg teilweise zwar gar nicht beteiligt war, dennoch als Durchzugsgebiet herhalten musste. Hallier zitiert aus der Krauseschen Fundchronik (Stadtarchiv Rostock), dass beim Durchzug der Königlich Dänischen Armee von Rostock nach Ribnitz 1675 des Herrn Klatten Leute in Monckehagen einen Schaden von 50 Reichstalern erlitten, beim Rückmarsch der Dänen kamen dann noch einmal 20 Taler dazu. Die Schweden verursachten im ersten Halbjahr 1676 einen Schaden von 55 Reichsthalern für zwei Ochsen, eine Kuh und zwei Pferde des Schulzen sowie noch einmal 40 Reichsthaler für zwei Ochsen und zwei Kühe des Bauern Hans Hollehr. Einige Reichsthaler bekam Clatte noch ersetzt für Hafer, den die Bauern den Regimentern hatten liefern müssen, sowie 2 Reichsthaler für das Brandschatzen von vier Bauern durch brandenburgische Truppen. (Dies scheint unverhältnismäßig wenig zu sein, wenn man bedenkt, dass ein Ochse schon mit 30 Talern zu Buche schlug.)
Wie sehr die Bauern vom Grundherrn abhängig waren, zeigt sich an einer Geschichte, die Hallier erzählt (und leider nicht so belegt, dass eindeutig ist, was Tatsache und was Ausschmückung ist). 1666 war der Bauer Claus Winter aufs Altenteil gezogen und hatte den Hof seinem ältesten Sohn Chim Winter überlassen. Dieser starb jedoch nur ein Jahr später, sodass der Hof einen neuen Besitzer brauchte. Die Familie wollte, dass der nächstältere Sohn Claus Winter den Hof übernähme, Clatte jedoch bestimmte Jochim Allehr zum Hofbesitzer. Vielleicht war ihm Claus Winter als zu jung erschienen, er war erst zwanzig Jahre alt. Chims Witwe war mehr oder weniger gezwungen, Allehr zu heiraten, um den Hof in der Familie zu halten. Denn wenn sie ihn heiratete, blieb er lediglich als Interimswirt auf dem Hof; hätte sie das nicht getan, hätte sie den Hof verlassen müssen und Allehr hätte sich eine andere Frau gesucht. Der als Hofbesitzer abgelehnte Claus Winter hatte das Dorf verlassen und war nach Brandenburg in die Armee gegangen. Aber der jüngste Bruder von Chim, Peter, blieb als Knecht auf dem Hof. Hallier erzählt nun, dass Allehr sich zunehmender Feindschaft im Dorf gegenüber sah und sich bedroht fühlte. Er bat Clatte, ihn wieder aus dem Hof zu entlassen, was der ihm aber verweigerte. Schließlich entschloss er sich 1673 offenbar zur Flucht, denn in den Contributionslisten des Domanialamtes Ribnitz von 1673 heißt es: Jochim Allehr ist weggeloffen. Man übertrug nach Allehrs Verschwinden Peter Winter zunächst die Aufsicht, ein Jahr später wurde er dann Hofbesitzer, sodass der Hof wieder in der Familie Winter war.
Das Clattesche Pfandgut ging später offenbar auf einen neuen Pfandherrn über, den Richter Mevius aus Wismar. Hallier berichtet, dass Carsten Allehr 1716 von diesem wegen des schlechten Zustandes seines Hofes abgesetzt und durch seinen Sohn Clas ersetzt wurde. Carsten Allehr zog aufs Altenteil. Clas gelang es 1722, die Unterstützung des Advokaten des Pfandherrn (mittlerweile die Erben des zwischenzeitlich verstorbenen Mevius) zu bekommen, für einen Antrag auf Bauholz bei der Herzoglichen Kammer, damit er entlich zu einer sichern wohnung gelangen, und außer Lebendsgefahr gesetztet werden möge. (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, Rostock, 2001)
Der Nordische Krieg
Allgemein
Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden die Nordischen Kriege teilweise auf mecklenburgischem Boden ausgetragen, mit den entsprechenden Folgen für die Bevölkerung – vier Kriege zwischen 1655 und 1701, deren längster der Große Nordische Krieg mit 21 Jahren war.
Im Nordischen Krieg von 1674 bis 1679, auch Schwedisch-Brandenburgischer Krieg beziehungsweise Schonischer Krieg genannt, kämpften Brandenburg-Preußen, Dänemark gegen Schweden. Brandenburger, Dänen und ihre Verbündeten eroberten bis 1678 die schwedischen Besitztümer in Norddeutschland, Schwedisch-Pommern und Bremen-Verden. Der Krieg zwischen Brandenburg und Schweden endete am 29. Juni 1679 mit dem Frieden von Saint-Germain. Trotzdem Brandenburg-Preußen gesiegt hatte, bekam es nur einen kleinen Teil seiner Eroberungen zugesprochen.
Der Nordische Krieg in Mönchhagen
In der Krauseschen Fundchronik (Stadtarchiv Rostock) findet sich eine Aufstellung der Kriegsschäden, die durch brandenburgische, dänische und schwedische Truppen 1675/76 im Amt Ribnitz verursacht wurden.
- Beim Zuge der dänische Armee von Rostock nach Ribbenitz 1675:
- Monkheger Schultz 27 Rthlr
- Herrn D. Klatten Leute in Mönckhagen rechnen damahlen ihren Schaden zu 50 Rthlr
- Für die Zeit, wie die Dänische Armee in Ribnitz gestanden, bringt die Vogtei Roggentin in Rechnung: So die Monnekeheger auf der Hin- & Rückreise der Wagen nach Rostock an Schaden gelitten 70 Rthlr
- Durch Dänsche Regimenter, wie sie im Sommer 1676 im Ambte gestanden:
- Die Vogtey Roggentin rechnet wegen ?? Regimenter: 30 Tag und Nacht in Monckhagen gestanden 30 Rthlr
- Desgleichen rechnet Herr D. Klatt wegen seiner Bauern im selbigen Dorff 30 Rthlr
- Durch die Dänsche Gernison in Rostock:
- Vom 27. December 1675 bis 27 Martii 1676 haben die fürstl. Ambts Unterthanen an Herrn Jochim Rickman in Rostock geliefert, ... Darunter Nieder Monckhagen an Habern 32 Pfund, Hexel 56 Pfund
- Wie die schwedischen ??? auff den Dörfern Damgarten und Triebsees vom 15. December 1675 bis 30. Juni 1676 gestanden und verpflegt wurden:
- darunter sind auf des Herrn Klatten Dorff Nieder Monkhagen, so unter daß Fürstl. Ambt gehören, genommen und behalten, so von dem besten Viehe gewesen: 11 Ochsen à 15 Rthlr; noch 7 Kühe à 8 Rthlr
- auf der Roggentinschen Vogtey: Monckhagen:
- Dem Schulze 2 Ochsen, 1 Kuh, 2 Pferde à 10 Rthlr
- Walken: 1 Pferd
- Hans Hollehr 2 Ochsen, 2 Kühe
- Hans Hollehr 3 Ochsen
- Beym Rückmarsch der dän. Armee von Ribnitz nach Rostock 1675
- Herr Klatte rechnet vor seine 6 Leute, welche er in Monckehagen von Ihr Hht. gepfändet hat, darbey 2 Regimenter gestanden, den Schaden und Abganck derselben 200 Rthlr
- Die Vogtey Roggentin rechnet den Abganck so bey dem Rückmarsch selbigen Unterthanen betroffen im Dorff Monckhagen 125 Rthlr
- Als Schäden der Mönckhäger durch die brandenburgischen Truppen wird nur erwähnt, daß die brandenburgische Armee 1675 vier Bauern in Monckhagen gebrandschatzt hat.
Aufgrund von Erbfolgestreitigkeiten kam es 1701 zur Dritten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung. Dabei wurden die beiden Teilherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gebildet.
Mönchhäger Schulzen im 17. und 18. Jahrhundert
Drei Mönchhäger Familien lebten von Anfang 1600 bis Ende 1800 kontinuierlich auf einer oder mehreren Mönchhäger Hofstellen: die Winters auf einem Hof in Nieder-Mönckehagen, die Halleers (in unterschiedlichen Schreibweisen) auf 3–5 Hufen sowie die Brandts auf 2 Hufen. Der Schulze kam in der Regel aus den Familien Halleer oder Brandt (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt Verlag, Rostock, 2001; Hallier nennt leider keine Quelle dazu):
Schulzen im 17. Jh. | |
1621 | Chim Holler |
1632 | Hans Halyer |
1635 | Carsten Holleer |
1649 | Hans Haller |
ab 1657 | Carsten Brandt |
1668–1689 | Jochim Pagels (als Interimswirt; er hatte Carsten Brandts Witwe geheiratet) |
1690 | Hans Brandt (Sohn von Carsten Brandt) |
bis 1742 | Friedrich Brand |
ab 1742 | Christian Brand |
Mönchhagens Einwohner 1743 bis 1758
Die politischen Ereignisse finden sich in den Aufzeichnungen zu Mönchhagen so gut wie nicht wieder – was aber keinesfalls bedeutet, dass diese Zeit im Dorf ereignislos gewesen ist. Es existieren aus dieser Zeit weitere Visitationsprotokolle:
Visitationsprotokoll 1743
- Jeß
- Hans Haller
- Claus Haller
- Lantau, der Schmied (Er war Kossate.)
- Hans Wulff
- Claus Winter
- Jochim Hallehr
- Franz Hallehr
- der Papiermacher Joh. Hinr. Hennings
- Jochim Hallehr
- Friedrich Brandt, der Schulze
- Jesse
Magister Rhön zählt im Visitationsprotokoll in Mönkhagen 1743 auf: 10 Bauern, die Papiermühle, den Schmid, einen Pantoffelmacher, einen Tischler und 14 andere Familien. Pastor Kliefoth (aus dessen Aufzeichnungen diese Information stammt) zweifelt aber, ob diese Aufzählung vollständig ist.
Im Jahre 1758 findet Kliefoth aufgeführt: 10 Bauernstellen, die Papier-Mühle, die Windmühle, die Schmiede- und Cossatenstelle und zwei Krüge.
Das Heilige-Geist-Hospital in Rostock, verantwortlich für Kranken- und Armenpflege, besaß bis etwa 1775 eine Außenstelle, die St. Jürgen-Kapelle, auch als Siechenkapelle bezeichnet. Sie stand neben dem einstigen Landkrug gegenüber der heutigen Schweinemastanlage in Oberhagen und wurde im erwähnten Jahr wegen Baufälligkeit zum Abbruch freigegeben.
Feldwirtschaft
In der Akte 2.22-10/22 Nr. 134e fasc. 24 findet sich in den Special-Bedingungen zur Verpachtung des Obermönckhäger Kruges (vermutlich vom Ende des 18. Jh.) Vorschriften, wie der Krugpächter mit seinem Ackerland umzugehen hatte:
Er musste das Ackerwerk nach der gegenwärtigen Eintheilung in 8 Schläge, wovon 4 besaat, 1 gebracht und 3 geweidet werden, unverrückt laßen und jeden Schlag so wie ihn die Reihe trifft aufnehmen oder zur Ruhe kommen laßen, des Endes eines hinlänglichen (?)Stoppel halten, den Acker jederzeit tüchtig bearbeiten und bedüngen, besonders die vorhandenen und weiter nöthigen Pflug- und Abzugs-Gräben jederzeit tüchtig aufgraben, nicht weniger die Hufe mit einem Korn besaat bey seinem Abzuge wider abliefern, wofür er alsdann die Vergütung der Urbarsaat nebst (?)lohn nach Abgang von 8 Scheffel Gersten und 10 Scheffel Hafer Inventarium Saat landüblich zu gewärtigen hat.
Commune Weide und Waldweide
1765 beschwert sich der Windmüller Otto Schencke bei der Herzoglichen Cammer. Damit hinterlässt er uns zwei interessante Erkenntnisse – zum einen ist dies die erste Erwähnung einer Windmühle, zum anderen erfährt man etwas über die Landnutzung damals. Er bat nämlich in seinem Brief um die Aufteilung der communen Weide. Auf der durften alle Bauern des Dorfes ihr Vieh weiden lassen. Nun waren aber offenbar die anderen Bauern mehr und mehr dazu übergegangen, auch ihren Kätnern (also den Einliegern, die auf den zum Hof gehörenden Katen wohnten) und auch den verheirateten Knechten zu erlauben, ihr Vieh auf dem gemeinschaftlichen Land weiden zu lassen. Selbstverständlich ließen die Bauern sich dieses Recht bezahlen, mit 6–7 Talern im Jahr. Der Müller Schencke hatte infolgedessen eine Überweidung des communen Landes beobachtet, sodass das Vieh nicht mehr satt wurde. Er beantragte daher, das commune Land aufzuteilen. Leider ist nicht bekannt, wie die herzogliche Cammer entschieden hat. (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, Rostock, 2001)
Bis der Forstinspektor Becker die Waldweide im Jahre 1790 abschaffte, war es üblich, das Vieh im Wald, also der Rostocker Heide weiden zu lassen. Inwieweit dies auch auf Mönchhagen zutraf, was ja auf Domanialgebiet lag, während der Wald der Stadt gehörte, ist unbekannt. Dolberg schreibt zur Waldweide: Auf diese lang bestandene Sitte ist es zurückzuführen, daß in der Haide sich vielfach heller gefärbte und gefleckte wilde Schweine finden, als Nachkömmlinge aus Kreuzung mit den zahmen. (L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)
An anderer Stelle beschreibt Dolberg die an der Küste üblichen Pferde: Treffliche Dienste leisten ihnen dabei [bei der Bestellung des Ackers] die Pferde von der alten heimischen Race. Leider daß sie mehr und mehr verschwinden. Mit ihren hängenden Bäuchen haben sie wenig Ansehen, aber sind stark und kräftig gebaut, dabei von unverwüstlicher Zähigkeit und Ausdauer, abgehärtet gegen Wind und Wetter. Nach geschehener Arbeit werden sie meistens, so lange nicht Schnee die Erde bedeckt, hinausgeführt und auf der Weide „getüdert“. Weiter hinten heißt es: Kuh und Schwein decken auch hier, wie überall auf dem Lande in Mecklenburg, vor Allem den Tisch. Nebenbei sei bemerkt, daß auch diese Thiere, gleich den Pferden, ja selbst wohl dem Federvieh, auf dem Felde an Pflöcken „getüdert“ werden. Gemeint ist mit dem Tüdern, dass die Tiere an einem Pflock angebunden werden, sodass sie in einem kleinen Kreis grasen, aber nicht weglaufen können. (L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)
Schulze, Domanialamt, Herzogliche Ministerien – die Zuständigkeiten
MecklenburgSchwerin gliederte sich nach Besitzstrukturen in
- Domanium (Grundbesitz der Landesherren)
- Ritterschaft (Grundbesitz meist adliger Privateigentümer oder Familien)
- Landschaft (Grundbesitz der Städte)
Alle diese Besitzstrukturen hatten entsprechende eigene Verwaltungsstrukturen. Mönchhagen lag im Domanialamt Toitenwinkel, ab 1928 Amt Rostock, gehörte also zum Grundbesitz des Großherzogs.
Das Domanium der (Groß)Herzogtümer stellte das unmittelbare Eigentum des jeweiligen Herzogs dar und umfasste etwa 40 % des ganzen Landes. Es vererbte sich zusammen mit der Landesherr schaft. Aus den Einkünften des Domaniums wurden die Kosten des fürstlichen Haushalts gedeckt. Die früheren Dominalbauern besaßen kein Eigentum an Grund und Boden, sondern waren jederzeit kündbare Zeitpächter des von ihnen bewirtschafteten Landes.
Kleinere Streitereien im Dorf schlichtete der Dorfschulze. Bei größeren Anliegen oder wenn der Schulze keine Einigung herbeiführen konnte, wandte man sich an den Herzog, genauer an das zuständige Ministerium. Der Kontakt zum Ministerium lief in der Regel über das Domanialamt. Der Amtmann gab eine Einschätzung ab, auf deren Grundlage das Ministerium entschied. Das Amt wiederum hatte dann die Aufgabe, die Umsetzung der herzoglichen Entscheidung anzuordnen und zu überwachen. Mönchhagen gehörte zunächst zum Domanialamt Ribnitz (wobei das Amt später in Hirschburg war), ab 1856 – nach einer Umstrukturierung – zum Amt Toitenwinkel. Die Diskussion um die Anschaffung einer Feuerspritze zum Ende des 19. Jahrhunderts zeigt diesen Ablauf beispielhaft (siehe bis 1920).
Feuergefahr
Die damalige Bauweise – Fachwerk mit Lehm-Stroh-Gemisch und Strohdächern barg eine erhebliche Brandgefahr, zumal im Herd und in Lampen mit offenem Feuer hantiert wurde. Auch Mönchhagen blieb nicht von Bränden verschont, so fielen bspw. 1742 gleich zwei Höfe einem Großbrand zum Opfer und zwar die Hofstellen Hans Halleer und David Brand. Zwar gaben Hans Halleer, seine Frau und ein Knecht an, es hätte ein Gewitter gegeben – aber die Dienstmagd geriet trotzdem in Verdacht, da sie mit einer Kerze in der Hand in ihre Kammer gegangen war. Endgültig geklärt werden konnte die Brandursache jedoch nicht. (H.-J. Hallier, nach Akten des Domanialamtes Ribnitz)
Nach einem solchen Brandunglück, wenn es zum Verlust des Hofes geführt hatte, wurden den Bauern die Abgaben für einige Jahre erlassen. Hallier zitiert einige solche Fälle, darunter den von Hans Allehr, der 1701 abbrannte. 1702 wurde in der Kontributionsliste vermerkt: Hans Allehr ist verwichenes Jahr abgebranndt und kann nichts geben. 1707 genießt Hans Allehr das freyjahr zum letzten mahl.
Da die Bauern ihre Höfe nur in Erbpacht hatten, hatte der Grundherr als Eigentümer auch Verpflichtungen ihnen gegenüber. Nach einem Brand musste er dem Bauern das notwendige Material zum Wiederaufbau zur Verfügung stellen. Nach dem Abbrennen der beiden Höfe 1742 erschien der Amts-Zimmermann und besichtigte den Schaden. Sodann wurde eine Aufstellung des für den Wiederaufbau von Wohnhäusern und Scheunen angefertigt und vom Amt Ribnitz an den Herzog gesandt.(H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001)
1777 brannte das Gut Purkshof vollständig ab – das dürfte auch von Mönchhagen aus nicht unbemerkt geblieben sein.
Pastoren in Volkenshagen: Der Streit zwischen Pastor Rhon und der Witwe Rosenow
Eine wichtige Rolle spielte im Leben der Bauern natürlich auch der Pastor – im Falle von Mönchhagen war dies der Pastor in Volkenshagen (noch heute ist der Pastor in Volkenshagen der für Mönchhagen zuständige). Die Pastoren mussten sich auf das Amt bewerben und wurden von den Gemeindemitgliedern gewählt. Ihren Unterhalt erhielten sie von den Einwohnern, diese mussten viermal im Jahr das so genannte Viertidengeld abliefern (zu Ostern, Weihnachten, Michaelis (29. 9.) und Johannis (24. 6.)); zusätzlich bekam der Pfarrer zu Ostern Eier, im Herbst Getreide und zu Weihnachten Mettwürste, wie Hallier für die Pfarre Volkenshagen aus einer Akte von 1662/63 zitiert.
Der erste Volkenshäger Pastor war Simon Pauli, der als Schüler Melanchthons bereits von 1560 in Volkenshagen die Reformation einführte. Sein Nachfolger David Wolter hatte das Amt mit 50 Jahren am längsten inne; sein Name ist auf einer der Glocken verewigt.
Die älteste der vier Volkenshägener Kirchenglocken (sie stammt aus dem Jahre 1584) trägt folgende Inschrift (Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogtums Mecklenburg-Schwerin. 1896):
H DAVID WOLTER BIN ICK GENANT EIN DIENER GADES BIN ICK DAT BIN ICK WOL BEKANT IAKOP DUVEL HANS SAGER KLAUS KALE ANDREAS HALLEER DIT SIN DIE KARCKSWAGERE VERE M: HARRMEN HOGEHUS 1584
(Diese Inschrift steht am oberen Rand der Glocke; der folgende Teil befindet sich am unteren Rand.)
WIR DANCKEN GODT VON HARTEN GRUNDT UND LAVEN EN MIT UNSER MUNT NICHT ALLEIN MIT PREDIGEN UND GESANGE BESUNDERN AUCH MIT LUDEN UND KLOCKEN KLANGE
David Wolter war Pfarrer in Volkenshagen, dem die KarksWagere (sonst sprach man von Karksvarene, d. h. Kirchgeschworenen) zur Seite standen. Hans Sager war der Mönchhäger Bauer Nr. 12, siehe weiter unten. H.-J. Hallier zitiert aus einem Visitationsprotokoll von 1574, wonach Jacob Düvel aus Volkenshagen, Hans Kroge (vermutlich auch aus Volkenshagen) neben Carsten Halleer aus Mönchhagen 1574 die Karksvarene waren. Der Pfarrer war auch 1574 bereits David Wolter. Harmen Hogehus war der Glockengießer.
übernächste war Jeremias Stein, dem das Haus im 30-jährigen Krieg angesteckt wurde. Als Nachfolger wurde oft ein Sohn des alten Pastors gewählt oder aber ein zweiter Ehemann der Witwe des verstorbenen Pastors.
1742 übernahm Joachim Gottlieb Rhon das Pastorenamt in Volkenshagen, konnte während der nur vier Jahre, die er es ausübte, aber nicht viel Freude daran gehabt haben. Denn in dieser kurzen Zeit brachte er es immerhin auf drei Gerichtsprozesse. In einem dieser Prozesse unterstellte Rhon der Witwe Rosenow, sie stehle Holz, und beschimpfte sie als „Kirchdiebin“ (und zwar – Hallier zufolge – sonntags von der Kanzel herunter) und „Liederliche Hure“. Sie nannte ihn einen „Schelm“. Es kam 1744 zum Prozess. Der Mann der Witwe Rosenos hatte unter dem vorigen Pastor den Kirchwald gepachtet, daher glaubte die Witwe sich wohl im Recht. Als Ergebnis des Prozesses zahlte die Witwe Rosenow 10 Taler Strafe, Rhon 20 Taler, beide teilten sich die Gerichtskosten.
Im August 1743 brannte dann das Pfarrhaus ab; Rhon verlor sein Hab und Gut. Im Durcheinander während der Löscharbeiten wurde auch noch das Silberzeug aus der Kirche gestohlen. Der für Mönchhagen größte Verlust waren wohl die Kirchenbücher, die ebenfalls ein Opfer der Flammen wurden, sodass diese Informationsquelle über die Einwohner Mönchhagens für die Zeit vor 1743 nicht mehr zur Verfügung steht.
Der nächste Ärger war auch Rhons letzter, er wurde im Zuge der Streitigkeiten mit dem Gutsherrn von Klein Kussewitz Thomas Spalding erschlagen. Davon handelt der nächste Abschnitt.
Die Angaben aus dem vorstehenden Abschnitt sind nach Hallier erzählt, er belegt sie leider (mit Ausnahme der im Text angeführten Quellen) nicht.
Die Pastoren hielten im Gottesdienst nicht nur die Predigt, sie gaben auch Erlasse der Obrigkeit bekannt und informierten über all das, was wir heute in der Zeitung lesen – Auktionen, verlorene Dinge usw.
Widerstand gegen die Spanndienste bei Spalding
1681 war der Pfandkontrakt mit dem Hofgerichtsassessor Klatte (siehe: bis 1700) verlängert worden. Die Erben des inzwischen verstorbenen Klatte hatten ihre Mönckehäger Pfandrechte an die Erben des ehemaligen Vizepräsidenten des Königl. Schwedischen Tribunals David Mevius abgetreten, woraufhin die verpfändeten Bauern am 28. Juli 1685 den Erben von Mevius zu Dienst verpflichtet wurden. Im Oktober 1730 traten die Mevius-Erben ihrerseits die Rechte aus dem Pfandkontrakt ab und zwar an den Rathsverwandten Thomas Spalding aus Güstrow, der Gutsherr auf Klein Kussewitz war. Am 9. November 1731 erfuhren die verpfändeten Mönchhäger Bauern (die Vollhüfner Hans Winter, Jochim, Claus und Hans Hallehr, Claus Wulff, die Witwe des Hüfners Jochim Brandt und der Schmied Jochim Lantau), dass sie dem neuen Pfandherrn Hand- und Spanndienste zu leisten hätten, denn dieser wollte sich nicht mit einem Dienstgeld zufrieden geben. 16 Jahre lang sollten die als Vollhüfner aufgeführten Bauern wöchentlich vier Spanndienste und einen Handdienst auf dem Hof zu Klein Kussewitz leisten: in den Sommermonaten von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, im Frühjahr von 7 Uhr morgens bis 5 Uhr, im Winter von 8 Uhr bis 4 Uhr, an den kürzesten Tagen um Mittwinter von da an, wenn es richtig hell geworden war, bis 3 Uhr. Hallier zitiert aus einem Protokoll vom 9. November 1731, dass die verpfändeten Bauren und Unterthanen in 30 und mehr Jahren keine würckliche Hofdienste geleistet, sondern von denen vorigen Pfandtsinhabern ihrer convenience nach nur in Dienstgeld gesetzet worden, der gegenwärtige Cessionarius Spalding [...] Fug und Macht haben sollen, selbige Bauern auf 16 Jahre für wieder würckliche und jetzo Amtsübliche Hof-Dienste zu ziehen, [...]
Einschub: Hüfner und Kossaten
Eine Hufe umfasste Ackerfläche mit dazugehöriger Hofstelle in einer Größe, sodass eine Familie davon leben und genügend Steuern und Kirchenzehnte abliefern konnte. Je nach Bodenbeschaffenheit schwankte die Hufengröße daher, bis sie im 18. und 19. Jh. vereinheitlicht wurde. Der Eigentümer einer solchen Hufe hieß Hüfner, die Bezeichnung Vollhüfner betont noch einmal, dass derjenige Besitzer einer ganzen Hufe war. Daneben gab es auch Leute mit weniger Land, diese konnten sich nur ernähren, wenn sie noch einen weiteren Verdienst hatten als Handwerker (wie Schmied oder Müller). Diese hießen Kossaten oder Kätner (weil sie in einem kleineren Haus, einem Katen, wohnten). Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts unterschied man zwischen Büdnern und Häuslern. Die Büdner erhielten Land für einen Garten, etwas Acker- und Weideland für eine vorgegebene Anzahl Tiere, mussten aber durch einen zusätzlichen Verdienst als Handwerker oder Lohnarbeiter ihren Lebensunterhalt sichern oder zusätzliches Land dazupachten. Ein Häusler durfte neben Schweinen und Geflügel eine Kuh halten, die jedoch auf einer Gemeinschaftsweide gehalten wurde. Auch eigenes Ackerland hatte ein Häusler nicht, die Häuslergemeinschaft konnte aber Ackerland pachten. Daher musste auch der Häusler wie der Büdner sich einen Zusatzverdienst suchen. (Die Bauern- und Waldarbeiterdörfer im Naturpark und seinem Umfeld. Schriftenreihe Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern und Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e.V., 2012) |
Anhand der Tageszeiten, zu denen die Dienste gefordert wurden, kann man erahnen, was das für die Bauern bedeutet haben musste – für ihre eigenen Höfe wäre ihnen so gut wie keine Zeit mehr geblieben. Zwar gab es noch ein halbes Jahr Gnadenfrist, aber das beruhigte niemanden. Es half auch nicht weiter, dass jeder von ihnen aus einer wüsten Hufe noch zusätzliches Ackerland erhalten sollte, bis alle über dieselbe Fläche verfügten – da sie nur bei gleicher Hufengröße auch zu gleichen Diensten verpflichtet werden konnten.
Die Bauern weigerten sich einfach, die Dienste zu absolvieren und zu Ostern 1732 erschien kein Gespann in Klein Kussewitz. Der Gutsverwalter sandte einen Boten nach Mönchhagen, aber die Bauern waren auf den Feldern. Spalding war verreist und das Ribnitzer Domanialamt wollte ohne Weisung von Herzog oder Gericht nichts unternehmen.
So passierte erst einmal gar nichts, bis im Februar 1737 Thomas Spalding bei Herzog Christian Ludwig beantragte, dieser möge den Nieder-Mönckehagener Bauern „die Exekution“ anbefehlen. Was der auch tat, am 23. Februar erhielten die Bauern eine Verfügung des Mecklenburgischen Landes- und Hofgerichtes.
Daraufhin wandten die betroffenen Bauern sich an den alten Herzog Carl Leopold, der zu Wismar residierte. Der stellte den Bauern tatsächlich am 3. April 1737 eine Verfügung aus, in der er Spalding untersagte, die Dienstpflichten einzufordern, er sollte sich stattdessen mit den Jahrlichen Dienst-Geldern vergnügen lassen.
Was die Bauern nicht wussten, war, dass der Kaiser schon neun Jahre zuvor Carl Leopold abgesetzt und durch dessen Bruder Christian Ludwig ersetzt hatte. Nun stand Ärger ins Haus, mit ihrer Bitte an Carl Leopold hatten die Bauern die Autorität des Kaisers infrage gestellt. Daraufhin wandten sich die Bauern am 15. April 1737 an die Kaiserliche Commissariats-Kasse in Güstrow, schilderten ihr Problem mit Spalding und den verlangten Diensten (zeigeten nomine der gantzen Dorfschaft an, wie sie abermahls von dem Rathsverwandten Spaldingen aus Güstrow als Pfandträger zu lütten Kussenwitz geangstet würden wegen angenichteter würcklicher Dienstleistung), erbaten Schutz vor Spaldings Forderungen (nichts zu geben, dass gedachter Spalding seinen willen erlange und sie zu den würcklichen Diensten bringe, wann solches geschehen sollte, würde ihrer gänztlicher ruin würcklich vor der Thür seyn und entschuldigten sich für ihren Gang nach Wismar, sie hätten nicht gewusst, dass das verboten war. (Hallier, zitiert nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, Nr. 134a, fasc. 2)
Das Papier von Carl Leopold scheint aber doch nicht völlig belanglos gewesen zu sein, denn Spalding wendet sich nun an den Kaiser, er möge das Mandat Carl Leopolds aufheben, und beschwert sich auch bei Christian II Ludwig, dass die Bauern das Exekutionsverfahren inhibiret hätten und sich aus der Tatsache, dass frühere Pfandherren die Dienste nicht eingefordert hätten, nicht das Recht ergäbe, auf alle Zeiten davon befreit zu sein. Die Dienste seien leidlich genug, aber die Bauern wollten offenbar lieber in Rostock Birr kosten als zu Hofe dienen. Im November 1738 fordert er beim Herzog gar militärische Zwangsmittel, um die Bauern zum Dienst zu zwingen. Anderenfalls würde er den Pfandschilling einschließlich Zinsen zurückfordern, seiner Rechnung zufolge hätte sich der Betrag inzwischen fast verdoppelt von 2100 Talern auf 4050 Taler.
Im Herbst 1739 verwarnt der Amtmann aus Ribnitz die Bauern noch einmal aller widersetzlichkeit, aber diese treiben einen Secretarius Niemann auf, der bereit war, den Pfandschilling an Spalding zu bezahlen, damit Mönchhagen als neuer Pfandträger zu übernehmen und als neuer Pfandherr die Mönchhäger von den Hofdiensten zu befreien. Die herzogliche Kammer zeigte sich damit einverstanden, wie der Ribnitzer Amtmann den Mönchhäger Bauern im Juli 1740 mitteilt. Nicht so jedoch Spalding, der zusätzlich zum Pfandschilling noch hohe Zinsen haben wollte und bis zur Einigung weiterhin auf den Diensten bestand. So berichtet Hallier unter Berufung auf Akten aus dem Landeshauptarchiv Schwerin. Doch auch danach haben wohl nicht alle Bauern regelmäßig ihren Dienst bei Spalding abgeleistet. Denn als 1744 Jochim Hallehr die Scheune abbrannte, weigerte sich Spalding, ihn bei den Kosten zum Wiederaufbau zu unterstützen – dazu war der Grundherr bzw. in diesem Fall der Pfandherr verpflichtet. Hallehr bat dann den Herzog, ihm die Abgaben zu erlassen, da er die 70 Gulden für die neue Scheune allein hatte aufbringen müssen und noch nicht einmal ein Jahr dienstfrei von Spalding bekommen hätte. Spalding wurde dazu vom Ribnitzer Amtmann befragt und gab an, dass Hallehr ein recht böser Mensch sein, der sich mit den Nachbarn nicht vertragen kann und auch mir selbst macht er allerhand Verdruß. Hallier zufolge, war Spalding verärgert, weil Hallehr offenbar schon längere Zeit seinen Dienstpflichten nicht nachgekommen war. Die Abgabenbefreiung wurde ihm jedoch verweigert, da er weder Korn noch Vieh verloren hatte.
Allerdings war der Spalding, der das Geld für die Scheune verweigerte, nicht mehr Thomas Spalding, sonder sein Sohn Dr. Johann David Spalding. Am 31. Mai 1743 verkaufte Thomas Spalding das Gut Klein Kussewitz und das verpfändete Domanialdorf Mönchhagen an seinen Sohn Johann David. Im Kaufvertrag heißt es:
2.) Überläßt und adiret auch zugleich Hl. Thomas Spalding für sich und seine Erben alle seine an das Domanial-Dorff Mönkhagen juze antichretia gehabte Pfand Rechte, so wie er sie genoßen und genießen können, an seinen Sohn D. Johann David Spalding und deßen Erben gäntzlich und völlig, nichts davon ausbeschieden, und sollen die dieses Dorff concernierende Briefschaften auf bevorstehenden Trinitatis Ihm gleichfalls ausgeliefert, und die Unterthanen zu seiner Bothmäßigkeit angewiesen werden.
3.) Dahingegen zahlet Käuffer und Cessionarius D. Johann David Spalding sowohl wegen des Guths Lütten Kussewitz und alles deßen, so auf dem Gute befindlich ist als auch wegen des Pfand-Dorffs Mönkhagen überhaupt Dreyzehen Tausen fünffhundert Reichsthaler an guten Brandenb. (?) und Lüneb. (?) 2/3 STE zu voll.
Der Reichstaler war zunächst eine Münze und ab 1750 nur noch eine Recheneinheit, also ein Art Standardwert. Er bestand aus 24 guten Groschen (288 Pfennige); es gab 2/3-Groschenstücke, die dann 16 Groschen entsprachen. Gemeint sind also vermutlich brandenburgische und lüneburgische 2/3-Groschenstücke. Bei allem Vorbehalt wegen des Umrechnens alter Währungen wären Mönchhagen und Klein Kussewitz zusammen dann 600 000 bis 700 000 Euro wert gewesen.
Einschub: Dienste der Bauern
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden die Bauern verstärkt zu Diensten herangezogen: Arbeitsleistungen mit eigener Hand wie säen, ernten, dreschen (Handdienste); Stellen von Zugvieh und Geschirr (Spanndienste) sowie Transport- und Botendienste. Schon vor dem Krieg waren bis zu drei Tagen Dienst pro Woche üblich gewesen. Durch den Arbeitskräftemangel nach dem 30-jährigen Krieg nahmen die Dienste teilweise kaum noch erträgliche Ausmaße an. Die Bauern waren gezwungen, zusätzliches Gesinde und Zugvieh anzuschaffen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Als Herzog Friedrich Franz I. 1785 den Thron bestieg, gab es einige Verbesserungen für die Bauern. Unter anderem wurden die kostenlos zu leistenden Hand- und Spanndienste auf den domanialen Gutshöfen durch ein Dienstgeld abgelöst, das die Bauern zu zahlen hatten. Beibehalten wurden jedoch die Dienste für die Gemeinde – in Mönchhagen gehörte dazu noch im beginnenden 20. Jh. bspw. das Einbringen von Brennholz für die Bewohner des Armenkatens, das die Erbpächter reihum übernehmen mussten. |
Ende des Jahres 1745 wandten sich einige Mönchhäger Bauern an den Pastor Rhon und beklagten sich über Dr. Spalding. Die verpfändeten Bauern wurden von Spalding mit ungewöhnlich harten Hofdiensten belastet. Sie sollten beispielsweise Holz fahren, wobei sie leicht Pferde und Gespanne ruinieren konnten. Rhon war von der Garstigkeit des Gutsherrn überzeugt und setzte drei Bittschriften an die herzogliche Kammer auf, weil Spalding durch die unangemessen hohen Geldforderungen verhinderte, dass ein nachsichtigerer Pfandherr die Bauern übernahm. Die Antwort der Kammer lautete aber lediglich, dass die Bauern nach 1747 von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kussewitzer Gutsherrn wieder entbunden werden sollten. (Nachrichten über die Kirchgemeinden Volkenshagen. Gesammelt von H. Th. Kliefoth, Pastor loci. zweiter Theil. Die eingepfarrten Ortschaften. 1873) Während dieser Zeit sprach Rhon nicht mit Dr. Spalding und rechnete auch mit nichst Bösem von dessen Seite. Aber der plante seine Rache am Pastor. Am 11. 6. 1746 wollte Rhon nach Rostock und machte sich zu Fuß auf den Weg. Bei Klein Kussewitz wurde er von Knechten des Gutsbesitzers derart brutal zusammengeschlagen, dass er am 6. 7. 1746 verstarb.
Während Pastor Kliefoth 1873 zu diesem Vorfall schreibt, dass eine Untersuchung auf Anordnung durch den Herzog Carl Leopold eingestellt worden sei, da sich Rhon noch zu Lebzeiten mit Dr. Spalding verglichen hätte, gibt es laut Grosser noch eine andere, jüngere Feststellung dazu. Nach dieser wurde der Gutsherr zum Tode durch den Strang verurteilt,das Urteil dann jedoch in eine Geldstrafe von 5000 Taler umgewandelt. Dr. Spalding ging 1766 konkurs. Leider gibt Grosser dazu keine Quelle an.
Die rechtliche Stellung der Bauern besserte sich in Mecklenburg wenige Jahrzehnte später. 1778 wurden die letzten Domanialbauern von den Hofdientsten befreit und 1819 beschloss der Landtag, die Leibeigenschaft aufzuheben.
Einschub: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich
1755 wurde der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) unterzeichnet. Damit erhielt der mecklenburgische Staat eine neue Verfassung, die den Großgrundbesitzern entscheidende Herrschaftsrechte übertrug und bis 1918 bestehen blieb. Die politische Vormachtstellung der mecklenburgischen Ritterschaft wurde gefestigt und bis 1918 quasi festgeschrieben. Daher rührte der Ruf Mecklenburgs, zum Ende der Monarchie das rückständigste Land im ganzen deutschen Kaiserreich zu sein. Beide Landesteile (Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz) waren weiterhin Teile eines gemeinsamen Staates, besaßen im LGGEV eine gemeinsame Verfassung und unterstanden einem gemeinsamen Landtag. Die Regenten garantierten sich gegenseitig, sich nicht in die Angelegenheiten des jeweils anderen Landesteils einzumischen und jeder der beiden Landesteile unterhielt eigene Regierungsbehörden. Grenzkontrollen zwischen beiden Landesteilen gab es jedoch nicht und Zölle wurden auch nicht erhoben. Auch die Napoleonischen Kriege gingen nicht spurlos an Mecklenburg vorbei, das im November 1806 von französische Truppen besetzt wurde. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz wurden französische Provinz, die von einem Generalgouverneur Napoleons verwaltet wurde. Große Teile der Bevölkerung wurden der französischen Armee unterstellt und mussten in den von Napoleon geführten Kriegen gegen England, Österreich und Russland als Soldaten dienen. Für die meisten von ihnen bedeutete dies den Tod. |
Schullehrer
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl. Auf die Schule in Mönchhagen wird weiter unten noch ausführlicher eingegangen.
Die Papiermühle
im 17. Jahrhundert
Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt – am 24. Oktober verfügte laut Hallier Wilhelm von Baumgarten vor einer Reise über seine Mühle in Monekehagen in seinem Testament. Diese alte Mühle könnte die Wassermühle gewesen sein, deren Reste heute am Ausgang Oberdorf Richtung Volkenshagen zu sehen sind (siehe bis 1500). Zu solch früher Zeit dürfte es sich bei der Mühle um eine Kornmühle gehandelt haben.
Später (nach dem 30-jährigen Krieg) baute der Papiermacher Hinrich Hennings eine wasserbetriebene Papiermühle. Der Mühlenteich lag in der Nähe des heutigen Feuerwehrgerätehauses, wo hinter der Firma Göllnitz noch ein verkrauteter Überrest des Teiches liegt. In der Karte von Schmettau von 1788 ist die Papiermühle am Nordarm des Peezer Baches bachabwärts des Mühlenteiches eingezeichnet. In der Karte von 1894 taucht die Papiermühle nicht mehr auf, wohl aber noch der Mühlenteich. Um 1900 verschwindet dann auch der Teich. (siehe Lage)
Erstmals taucht ein Hinrich Hennings 1635 als Papiermacher in einem Verzeichnis des Amtes Ribnitz auf, der 1652 in den Contributionslisten (Steuerlisten) des Domanialamtes Ribnitz ebenfalls genannt wird (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001). Es scheint, als hätte er die zugehörigen Ländereien nicht landwirtschaftlich genutzt, denn sein Viehbestand belief sich auf nur drei Kühe. Und noch im 18. Jh. wird die Mühlenhufe als wüste Hufe von den Nachbarn genutzt.
Hennings hat Papier auch an die Universität Rostock geliefert. Jedoch gab es am 18. November 1659 einen Beschwerdebrief der Universität an den Landesherrn über die miserable Papierqualität, es werde schlecht gelb und grob Druck-Papier verfertigt, [...] sowol an Littern kein Ansehen hat, als auch von litteratis und Buchhandlern nicht gern gekauffet, gelesen und angenommen wird. (Krausesche Fundchronik)
Da keine weiteren Klagen bekannt sind, hat der Papiermacher wohl auf die Kundenkritik reagiert (zumal damit gedroht wurde, eine weitere Papiermühle in Rövershagen zu errichten). Die Papiermühle blieb über 100 Jahre in der Familie Hennings.
Im 18. Jahrhundert
In den 1760er Jahren mussten sich das Ribnitzer Domanialamt und die herzogliche Kammer des öfteren in Streitigkeiten einmischen, in die der Papiermüller Johann Hinrichs Hennings verwickelt war.
1762 hieß der Papiermüller Johann Hinrich Hennings. Zu der Zeit hatte J. H. Hennings vor, neben der Mühle (die er bereits gepachtet hatte) nun auch die dazu gehörende Hufe, die bis dahin wüst gelegen hatte, wieder zu pachten. Er konnte sich jedoch mit der Kammer nicht über die Pacht einigen, denn Hennings forderte bessere Konditionen als den anderen Bauern zustanden. Obwohl der Vertrag noch nicht zustandegekommen war, begann Hennings mit dem Beackern der wüst liegenden Äcker. Ärger gab es zunächst, weil der Müller seinen Garten eigenmächtig vergrößert hatte. Befragungen älterer Einwohner im Amt ergaben, dass der Garten des Müllers früher nicht so groß gewesen war, sodass man dem Müller kein Gewohnheitsrecht zugestand und die Vergrößerung des Gartens nicht akzeptierte.
Der nächste Ärger kam bald. 1764 beschlagnahmte die herzogliche Kammer Hennings' Vermögen, weil er mit den Abgaben im Rückstand war. Henning führte die Schäden, die er während des 7-jährigen Krieges durch marodierende Soldaten erlitten hatte, als Entschuldigung an. Das nützte ihm jedoch nichts, Haus und Scheune wurden beschlagnahmt mit dem gesamten Inhalt. Seine Äcker und Wiesen sollten nun von Mönckehagener Bauern bewirtschaftet werden, das Heu eingebracht, die Wintersaat bestellt und die Sommersaat vorbereitet werden. Die beschwerten sich, dass der Mühlenacker zur Saat schlecht vorbereitet war und noch zweimal umgebrochen werden müsste. Außerdem müssten die Müllerin und die Tochter endlich aufhören, die Leute zu beschimpfen, sonst würden die Bauern sich nur um ihre eigenen Felder kümmern.
Im September berichtet der Oberamtmann aus Ribnitz dem Herzog, dass der Papiermüller die behördlichen Siegel an Haus und Scheune erbrochen und durch ein eigenes Schloss ersetzt hatte. Durch Ritzen im Tor war zu sehen, dass Hennings beschlagnahmtes Korn beiseite geschafft und gedroschen hatte. Die Behörde legte nun doppelte Schlösser an, was aber auch nichts nützte, denn einen Monat später drosch Hennings wieder beschlagnahmten Roggen, Gerste und Erbsen.
Daraufhin ordnete der Oberamtmann Brandt die Verhaftung an. Hennings wurde in eine Kammer in der Schmiede eingesperrt und von einem Unteroffizier bewacht. Am 8. 10. 1764 wurde Henning dem Amtsrichter vorgeführt. In der Gerichtsverhandlung verhielt er sich unhöflich, wenn nicht dreist. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die Schlösser amtlich waren, schließlich habe er nicht gesehen, wer sie angelegt hatte, er sei nicht zu Hause gewesen. Hallier zitiert nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, weil Henning im Gericht hin und her spatzirte und den Rücken kehrte, ließ ihm das Gericht einen Puckel voll Prügel androhen. Um auf sein Urteil zu warten, wurde er wieder in die Schmiede gebracht. Nach einigen Tagen konnte er fliehen und entkam nach Rostock. Der Rostocker Kaufmann Brüssing war dann bereit, für Hennings Schulden zu bürgen, und der Papiermüller durfte zurück auf die Mühle.
Neuer Ärger bahnte sich an, weil der Müller an der Freiarche einen Graben vom Mühlteich direkt in den Südarm des Peezer Baches (in die Pepernitz) gegraben hatte, um das Mühlrad für Reparaturzwecke stilllegen zu können.
Das führte dazu, dass das Wasser direkt vom Teich in die Paepernitz floss und das Mühlrad stand still. Damit floss aber im Nordarm kaum noch Wasser und den Hausleuten im Dorf fehlte ihre Wasserzufuhr direkt hinter den Höfen. Im Gegenzug trat die Pepernitz, die nun das gesamte aus dem Teich abfließende Wasser fassen musste, über die Ufer und die Wiesen versumpften. Im November 1764 beschwerten sich die Bauern beim Herzog, woraufhin dieser am 5. Dezember 1764 dem Oberamtmann Brandt drohte, er solle endlich tätig werden, nachdem das Treiben des Papiermüllers nun schon zwei Jahre dauerte, ansonsten kämen auf ihn (Brandt) Schadensersatzforderungen zu.
Der Oberamtmann setzte dann einen Ortstermin an. In der Verhandlung in Hirschburg (dort war damals das Amt) mussten die Bauern zwar zugestehen, dass der Müller im Prinzip das Recht hatte, den Bach umzuleiten und das Rad stillzulegen, um es reparieren zu können, aber dieser sollte den Bach nun binnen zwei Monaten (beginnend am 17. Januar 1765) zuschütten. Bis auf eine Verzögerung wegen Frostes klappte das dann wohl auch, im Mai 1765 war der Graben zugeschüttet.
Aber Ruhe war deswegen noch lange nicht. Der Müller ließ sein Geflügel in anderer Leute Erbsenfelder herumspazieren, worauf die nächste Beschwerde fällig wurde. Oberamtmann Brandt wies den Müller schriftlich an, sein Kleinvieh einzusperren. Wenn es weiterhin durch die Erbsenfelder spazierte, würde der Schulze Brandt es pfänden. Das tat der Dorfschulze dann auch. Doch als er es am 22. Juli 1766 dem Müller zurückbringen und 8 Taler Pfandgeld dafür kassieren wollte, war der Müller nicht zu Hause und die Ehefrau weigerte sich, die Enten zurückzunehmen – obwohl der Schulze von einer Amtsperson begleitet wurde. Sie beschimpfte den Schulzen als Spitzbuben und Schelm und gab noch anderes von sich, was nicht druckreif war. Sodass der Schulze und sein Begleiter vom Amt unverrichteter Dinge abziehen mussten.
Erst als die Kammer die Mühle 1771 zum Verkauf freigab, hatte der Ärger ein Ende.
Quellen zu den Gegebenheiten um die Papiermühle sind verschiedene Akten des Domanialamtes Ribnitz, zitiert in H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001.
Die Papiermühle ist auf dem Messtischblatt von 1888 noch eingezeichnet, 1900 nicht mehr. Auch der Mühlenteich existiert 1900 nicht mehr. (siehe Lage)
Der Weg nach Purkshof ging noch nicht geradeaus am damaligen Schulacker/heutigen Sport- und Festplatz bis zur Dorfstraße, sondern schlug einen Bogen an der Windmühle vorbei.
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Windmühlen in Mönchhagen
Windmühlen sind in Mönchhagen zwei belegt – eine lag auf dem Land der Hufe XIII, die andere an der Bahnlinie im Oberdorf auf der Häuslerei 11, später Büdnerei 9. Letztere wurde erst 1882 erbaut und brannte Anfang der 1930er Jahre ab. Diese Mühle wird daher erst im Abschnitt zur Zeit bis 1920 behandelt werden.
Für die Windmühle auf der Hufe XIII stellte der Müller Otto Schaenicke (derselbe, der weiter oben Schenck geschrieben wurde) aus Kösterbeck 1753 einen Bauantrag auf seinem Erbpachtgrund in Nieder-Mönckhagen und zwar beantragte er den Mühlenbetrieb für 24 Jahre. Der Antrag wurde genehmigt. Schaenicke durfte Bauholz aus dem herzoglichen Wald schlagen (das dürfte der Wald um Gelbensande gewesen sein, denn bis zum Stromgraben gehörte der Wald ja der Stadt Rostock). Für Mühle, Wohnhaus und Garten durfte er 4 Scheffel Acker verwenden (also so viel Ackerland, wie man mit 4 Scheffeln hätte einsäen können). Wie bereits für Erbpachthöfe beschrieben, war also auch bei der Erbpachtmühle der Grundherr für die Baukosten bzw. die Stellung des Materials zuständig. Dafür konnte er aber eben auch bestimmen, wie groß die Mühle sein sollte. Der Bau scheint sich jedoch noch etwas hingezogen zu haben, denn 1759 forderte der Herzog ein Konzept zum Bau der Windmühle. Das Wohnhaus sollte 68 Fuß in der Länge und 42 Fuß in der Breite messen und 377 Reichstaler kosten, die Mühle 600 Reichstaler.
Eine Mühle braucht auch Leute, die in ihr mahlen lassen, und zu der Zeit wurde den Bauern vorgeschrieben, zu welcher Mühle sie ihr Korn zum Mahlen zu bringen hatten – man das den „Mahlzwang“ oder „Mühlenzwang“ Im Fall der neuen Windmühle in Mönchhagen wurde neben den Mönchhäger Bauern auch den Blankenhäger Bauern befohlen, ihr Korn ab sofort in Mönchhagen mahlen zu lassen, denn deren bisherige Mühle existierte nicht mehr. Den Mönchhäger Hausleuten, dem Papiermüller, dem Krüger Jahnke sowie dem Cossaten Hans Halloer wurde 1762 befohlen, in der neuen Mühle mahlen zu lassen, in dem Jahr muss die Mühle also betriebsbereit gewesen sein. 1779 wird der Erbpachtvertrag mit allen Mönchhäger Hauswirthen für 20 Jahre neu aufgesetzt und enthält auch den Mahlzwang in der Mönchhäger Windmühle:
- Schultze Brandt
- Hans Jesse
- Joachim Hallier sen.
- Franz Hallier
- Hinrich Jesse jun.
- Christian Winter
- Friedrich Halleur
- Johann Hinrich Halleur
- Claus Halleur
- David Brandt
- Krüger Keding
- Cossat Halleur
1766 kamen dann noch die Bauern aus Alberstorff und Harmstorff dazu, wobei diese sich zunächst weigern, ihr Korn in Mönchhagen mahlen zu lassen. Auch die Bauern aus dem fernen Petersdorf (östlich der alten Heide; DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 1)) wurden zum Mahlen in Mönchhagen gezwungen.
Im Pachtcontract für den Müller Joh. Friedr. Lemke über die Windmühle zu Moenckhagen auf 24 Jahre von Joh. 1799 bis 1323 werden im Verzeichniß der bey der Moenckhaeger Wind-Mühle zugelegten Mahlgäste aus dem Dorfe Moenckhagen als mahlpflichtig aufgeführt (DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 2)):
- 10 Vollhüfner
- 1 Coßat
- der obere Pfandt-Krug
- der niedere Pfandt-Krug
- der Papiermacher Behrens
- 9 Einlieger
- der Schulmeister
Schaenicke oder Schenck war offenbar ein erfolgreicher Müller, denn er hatte auch das Amt des Altermannes in der Zunft inne: 1759 wurde er Mitmeister des Mülleramtes Ribnitz, wurde also in die Zunft der Müller aufgenommen; 1776 wurde er Altermann im Ribnitzer Mülleramt. Amt meint hier „Zunft“. In einer Zunft (oder eben ein Amt, dieser Begriff wurde in Norddeutschland verwendet) schlossen sich seit dem Mittelalter die Meister eines Handwerks zusammen, im Fall des Mülleramtes also die Müllermeister. Ein einzelner Meister dieser Zunft war daher ein Mitmeister. Der Altermann, Ältermann oder Eldermann war der Vorsteher der Zunft bzw. des Amtes.
Zur Windmühle gehörte offenbar auch ein Teil der Papiermacher-Hufe (XV); zumindest Ende des 19. Jahrhunderts haben beide Hufen direkt nebeneinandergelegen. Aus einem Zitat aus den Akten des Domanialamtes Ribnitz geht hervor, dass ein Viertel der Hufe XV der Windmühle beigelegt war, wofür dann auch nur ein Viertel der Pacht fällig wurde zzgl. der Mühlenpacht selbst.
Weitere Müller sind: Johann Friedrich Lembke 1799–1803 Ernst Carl Heyden aus Ribnitz 1803–1805 Bolte 1805–1822 Krempien 1822–1823 Köhn 1823–? Johann Eggert 1858–1875 Ludwig Prüter 1875–1875 Ernst Prüter 1906–1928 Klaus Prüter 1933–?
Abgaben musste nicht nur an den Herzog, sondern auch an die Kirche gezahlt werden:
- Der Kornmüller zu Mönckhagen hat an die Pfarre zu Volkenshagen zu entrichten:
- Für jede confirmierte Person seines Hauses 4 ? als Vierzeiten-Geld
- An Maßkorn 1 1/2 Scheffel gehäufte Maaße an Rogken (in Termino Michaelis)
- eine Portion Eier von 15 Stück (in Termino Ostern)
- Ein Stück Wurst von 3 Ellen Länge und 1 ? Taufgeld (in Termino Weihnachten)
- Wüstgeld 12 ?
Volkenshagen, den 27ten Februar 1822, Pastor Joh. Gottfr. Simonis
DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 3)
Erläuterungen:
- Michaelis war am 29 September.
- Unter Punkt 2 ist wahrscheinlich gemeint, dass für je 1 1/2 Scheffel gemahlenes Korn ein gehäuftes Maß Roggen abzuliefern war. Die Maße waren kupferne Becher mit einem amtlichen Stempel. Ein Maß entsprach 1/16 Scheffel.
- Wüstgeld ist möglicherweise eine Abgabe dafür, dass Teile des Landes wüst lagen. Da die Abgaben sich auf die Ernte bezogen, vermindert wüst liegendes Land die Abgaben.
Einwohner 1780
Visitationsprotokoll 1780:
10 Hauswirthe, 1 Krug, 1 Cossate, die Papiermühle und die Windmühle
- Brandt
- Joach. Brandt
- die Krügerwitwe Kädingen
- Claus Joachim Halleur
- Halleur, der Kossate
- Friedrich Halleur
- Winter
- Franz Halleur
- Hennings
- Feistel, der Papiermüller
- Lemke, der Windmüller
- Hinrich Jess
- der Schulze Brandt
- Joh. Jess
Die Krüge in Mönchhagen
Mönchhagen hatte an den eingangs erwähnten Landstraßen zwei Krüge: am Hansischen Botenweg und an der Fischländer Landstraße. Die hier genannte Witwe Kädingen war Besitzerin des Kruges „Stiller Frieden“ an der Fischländer Landstraße. Aus dem Vergleich der Einwohner, wie Kliefoth sie auflistet und der Volkszählung von 1867 ergibt sich, dass die Hufe 16 die Hufe war, auf der der Krug gelegen hat (s. u.).
Napoleonischer Krieg
Auch Napoleon ging nicht unbemerkt an Mönchhagen vorbei. Zwar war Mecklenburg neutral, aber als die Preußen 1806 bei Jena und Auerstedt geschlagen wurden, flüchteten sie durch Mecklenburg, verfolgt von den Franzosen.
Die Mönchhäger brachten sich und ihr Vieh in der Rostocker Heide in Sicherheit vor den Truppen, weshalb sich 1806 der Forstinspektor Becker empört über die Dreistigkeit, mit welcher die Mönchhäger Hausleute im vorigen Monath ihr sämtliches Vieh in hiesige Heide und vorzüglich in den Radelbruch getrieben hatten, bei der Stadt Rostock beschwerte. Beim Einrücken des Lavarischen Corps in Rostock bemächtigete sich derselben ein panischer Schrecken, und die Vorstellung, daß alles Vieh genommen werden würde, veranlaßter diese Hausleute, ihre Pferde, Füllen, Ochsen, Kähe und Kälber in das Radelbruch zu treiben. Becker ist selbst zu ihnen ins Holtz gegangen und hat ihnen ernsthafte Vorstellungen und Drohungen gemacht. Zwar trieben die Bauern ihr Vieh zunächst zurück, brachten des Nachts ihre Pferde aber wieder in den Wald, viele pflockten die Tiere an und fütterten sie mit Heu, etliche ließen sie aber auch frei grasen, welches ohne Nachtheil im Gehege nicht abgegangen ist..
Das Heidedepartment der Stadt Rostock wandte sich daraufhin an das Amt in Hirschburg und forderte (um die gute Nachbarschaft zu erhalten), das Amtsgericht in Hirschburg möge die Mönchhäger vorladen, ihnen jene Ungebühr zu verweisen und für die Zukunft bey namhafter Strafe zu untersagen, sie auch auf die verursachten Kosten zu verurtheilen. Auch wenn man gerne glaube, daß die Mönkhäger in der Tat vorzüglich aus übertriebener Furchtsamkeit gehandelt hatten. Am 4. Februar 1807 verfügte das Amtsgericht dann Entsprechendes und die Mönkhäger mussten binnen 14 Tagen sich wegen der Kosten mit dem Heidedepartment abfinden.
Zusätzlich beschwerten sich auch der Niederhäger Röper und der Rostocker Kaufmann Hinrichs beim Amt Hirschburg über die Mönchhäger – denn diese beiden hatten die Mast im Wald gepachtet. Sie wollten Schadensersatz für vier Tage Mast, nämlich vom 8. bis zum 12. November. In dieser Zeit ließen nicht nur die Mönchhäger, sondern auch der Krüger Erdbeer vom Heidekrug das Vieh im Wald weiden. Dafür wollten die Pächter 84 Taler Schadensersatz haben. Die Mönchhäger mussten sich dazu vom Amt befragen lassen und den Pächtern wurde vom Amt mitgeteilt, dass die Sache bereits mit dem Heidedepartment geklärt und hingelegt ist. Leider ist nicht bekannt, was aus dieser Schadensersatzforderung geworden ist.
(Krausesche Fundchronik)
Eine Geschichte über einen Mönchhäger erzählt Dolberg in seiner Küstenwanderung. 1806 verboten die Franzosen jeglichen Handel mit England, Schiffe konnten nicht mehr auslaufen, der Handel stockte. Als in dieser Zeit der Dierhäger Bürgermeister starb, fand sich im Ort keiner, der unter den schwierigen Bedingungen die Nachfolge antreten wollte. Da aber gedachte man eines Handelsmannes, der schon oftmals in letzter Zeit das Dorf mit seinen Wagen voll Graupen und Grütze und anderen schönen und nützlichen Dingen besucht hatte, dessen Redlichkeit und Einsicht man beim Handle und durch manchen guten Rath erprobt. Ein Landeskind war er, in Mönchhagen geboren; die Fremde hatte er kennen gelernt, denn auf einem großen Hofe in Pommern war er mehrere Jahre Holländer gewesen, und nun heimsete er in Völkshagen. Leider wird der Name nicht genannt. Jedenfalls übernahm dieser Händler das Amt und verschaffte dem Dorf neue Absatzmärkte, indem er den Bau eines großen Räucherhauses anregte und den durch Räuchern haltbar gemachten Fisch in den Süden zu bringen, wo die Katholiken ihn während der Fastenzeit gern abnahmen. (L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)
Die weitere Geschichte Mönchhagens
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.
- Ortschronik Mönchhagen
- spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)
- Reformation und Nachreformationszeit
- bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)
- bis zur Reichseinigung (bis 1871)
- Deutsches Reich bis 1918
- Deutsches Reich bis 1945
- SBZ und DDR bis 1990
- die heutige Zeit
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: