Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 19 August 1875 meldet die Rostocker Zeitung, dass <span style="color:#006600">''Herr Heinrich Brandt zu Mönkhagen seine daselbst belegene Erbpachtstelle nebst Häuslerei, nachdem solche über 300 Jahre in derselben Familie gewesen ist, für 63 750 M. an einen Herrn Schulze verkauft.''</span> Die betreffende Hufe war die Nr. 10, mitsamt der Häuslerei 20. | Am 19 August 1875 meldet die Rostocker Zeitung, dass <span style="color:#006600">''Herr Heinrich Brandt zu Mönkhagen seine daselbst belegene Erbpachtstelle nebst Häuslerei, nachdem solche über 300 Jahre in derselben Familie gewesen ist, für 63 750 M. an einen Herrn Schulze verkauft.''</span> Die betreffende Hufe war die Nr. 10, mitsamt der Häuslerei 20. | ||
− | + | In der Volkszählung von 1890 wird Gebhardt als Erbpächter auf Hufe X genannt. | |
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Version vom 20. August 2019, 18:46 Uhr
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.
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Quellenlage zwischen 1870 und 1920
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Mönchhäger wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.
Die Situation 1870
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:
Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.
Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.
Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.
Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M zu veranschlagen sein.
Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).
Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.
Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.
Die Situation 1873
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:
Mönchhagen hatte 1873:
- 1 Hauswirt
- 15 Erbpachtstellen, darunter
- 2 Krüge
- 2 Mühlen
- 1 Kossate
- 8 Büdner
- 6 Häusler
- 1 Schmied
- 1 Schullehrer
- 33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit 14 Pfennigen zu zahlen ist.
Erbpacht
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel.
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zudem neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb.
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre die sogenannten Erbstandsgelder zahlen (quasi der Kaufpreis für die überlassenen Gebäude und deren Inventar) oder den Hof verlassen und an den Grundherrn zurückgeben.
Bauernhufen in Mönchhagen
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869 geht es um die Vererbpachtung. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren: Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.
Hufe I
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner
Hufe II
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner
Hufe VI
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner
Hufe VII
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner
Hufe IX
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil.
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner
Erbpachtverträge
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch das sogenannte Kanonkapital die Regel: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag ansonsten blieb in Kraft. Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war.
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m2 umfassen und der Canon zu 16 425 Mark capitalisiert wird. Dazu heiß es in §.4:
- Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.
- [...]
- Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.
- [...]
- Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und ausgezahlt haben wollte. Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die Hohe Cammer zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen, heißt es in §.9.
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.
Die Häusler 1869
(Akte 5.12-4/2 12034)
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachackerparzellen von je 200 Quadratruten.
Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man sich einsadeln.
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.
Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869
Die revidierte Gemeindeordnung
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die in Ausführung begriffene Vererbpachtung anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren Frauenzimmer, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.
Die Mönchhäger Gemeindebücher
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste – da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten! |
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.
Aus der Verordnung über das Armenwesen
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel hinwirken. Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.
Aus der Verordnung über das Schulwesen
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu, dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.
Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)
- Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.
- Zu § 1
- 1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.
- 2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.
- Zu §11
- Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.
- Zu §13
- Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.
- Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.
Gemeinde-Dotation
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde Ländereien am 28. April 1871 zum Eigentum, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde dann auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:
- Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten
- Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten
- das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten
- das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten
- das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten
- die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten
- der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten
- in Summe: 2915 Quadratruten
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen – wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet.
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:
- §4
- Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.
- Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.
- Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.
- Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden – Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).
Ernennung von Schulze und Schöffen
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:
- der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen
- der Erbmüller Eggers
- der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6
- 1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter. Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.
- 3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.
- 4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.
- 7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.
- 8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.
- 9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)
Bestechungsskandal
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten. Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):
- Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!
- Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:
- Der Schulze Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.
- Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.
- Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.
- Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.
- Erbpächter R. Oehmisch
- Erbpächter C. Beckmann
- Lehrer L. Burmeister
- Erbpächter H. Saß
- Erbpächter J. Brandt
- Erbpächter D. Brandt
- Erbpächter R. Uhlig
- Erbpächter F. Bastian
- Büdner C. Düwel
- Büdner E. Schneider
- Büdner J. Timm
- Büdner H. Hallier
- Büdner F. Hallier
- Büdner C. Lewerenz
- Häusler G. Geißler
- Häusler J. Lau
- Häusler U. Mahnke
- Häusler J. Hallier
- Häusler J. Peter
- Häusler Stiegmann
- Häusler J. Behrens
- Häusler J. Foth
- Häusler C. Wulff
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die Schulzencompetenz bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.
Weitere Schulzen
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:
- Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.
- Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe.
- Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.
- Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:
- Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!
- Der Schulze Saß wurde hierauf:
- 1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie
- 2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,
- bekannt gemacht.
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich leidend ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:
- aus der Nutzung der Schulzendienstländereien
- aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse
- aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse
Kassenbestände waren:
- Gemeindekasse 379,14 M
- Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg
- Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen.
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.
Stimmenverhältnisse
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde. Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.
Zeitzeugenprotokoll
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:
Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.
Betriebe und Einrichtungen
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.
Kolonialwarenhandlung
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.
Mühlen und Handwerksbetriebe
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.
Die Industrieschule
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.
Die Spar- und Darlehnskasse
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.
Der Imkerverein
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.
Die Höfe
In Mönchhagen gab es 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren aufs Liebenswürdigste bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen.
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt.
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel – tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.
Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg. |
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel. Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit Kraftdünger) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:
- Hufe 3: Bastian, dann Saß
- Hufe 5: Haller
- Hufe 6: Schulze
- Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte
- Hufe 8: Heitmann
- Hufe 9: Haller
- Hufe 10: Schulze
- Hufe 12: Jäkel
- Hufe 13: Prüter
- Hufe 15: Schulze
- Hufe 16: Saß
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.
Hufe I
Nach den Gehöftsakten vom Landratsamt Rostock (Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12.9/6) umfasste Hufe I 1 Wohnhaus, 1 Viehhaus, 1 Scheune, 2 Wagenremisen, 1 Pferde- und Schweinestall, 1 Holzschuppen, 1 Katen, 2 Ställe mit Abort. 1923 wurde der Katen für 2 Familien gebaut, der heute noch als Wohnhaus dient. Die Hufe umfasste 21297 Quadratruten.
Hufe II
Hufe II umfasste 21981 Quadratruten oder 47 ha 69 a 18 qm, die Hofstelle bestand aus 2 Viehhäusern, Scheune und Wohnhaus. 1926 wurden 8716 qm aus Hufe II abgetrennt und der Domäne Nienhagen zugeschlagen, im Gegensatz erhielt Hufe II 9120 qm aus der Domäne Nienhagen.
Seit 1870 gehörte Hufe II Johann Brandt. Der Eigentümer von Hufe II ab 1905 war Dr. Wilhelm Brandt, ein Diplomlandwirt und Getreidezüchter. Im Rostocker Anzeiger vom 27. Aug. 1910 bietet Wilhelm Brandt von Hufe II Strubes Schlanstedter Hafer an zu einem Preis von 100 kg zu 23 Mark und Original Brandts Gretchenhafer für 34 Mark pro 100 kg. Brandts Gretchenhafer ist ein Neuzüchtung aus Strubes Schlanstedter Hafer. Er brachte 1912 in einwandfreien Anbauversuchen des Meckl. Saatbauvereins einen höheren Gesamtertrag wie dieser. Auch in der Praxis zeigte er sich infolge seiner hohen Erträge und seiner großen Lagersicherheit als eine hervorragende Züchtung.
An Saatkartoffeln bietet Wilh. Brandt in derselben Anzeige an:
- Richters Jubel: eine hochertragreiche, durchaus widerstandsfähige Universalkartoffel allerersten Ranges, mittelfrüh für 10 M. pro 100 kg.
- Böhms Erfolg: mittelfrühe, hervorragende Speise- und Industriekartoffel (ausverkauft)
- Richters Fürstenkrone: mittelfrühe, sehr ertragreiche Speisekartoffel für 8 M. pro 100 kg
- Kirsches Schneeglöckchen: frühreife, sehr ertragreiche, wohlschmeckende Speisekartoffel; Form langoval mit ganz flachen Augen für 7 M. pro 100 kg
- Medrows Industrie: gelbfleischige Speise- und Massenkartoffel für 7 M. pro 100 kg
Und er empfiehlt zur Saat den Leutewitzer Squarehead-Weizen, 100 kg für 26 Mark.
Im Rostocker Anzeiger von 1914 (das genaue Datum ist auf der Kopie leider nicht mehr zu entziffern) findet man ebenfalls eine Anzeige, in der Wilh. Brandt den Original Brandts Gretschenhafer, anerkannt vom Mecklenburgischen Saatbauverein, anbietet:
Brandts Gretchenhafer stand in den Anbauversuchen des Meckl. Saatbauvereins 1912 an zweiter, 1913 an erster Stelle und hat sich nach Urteilen praktischer Landwirte im größeren Anbau in den verschiedensten Gegenden durch seine hohen Erträge (bis 25,20 Ztr pro 1/4 ha) und seine große Lagersicherheit vorzüglich bewährt.
Das Korn ist weiß, sehr schwer und sitzt fest an der Rispe. Brandts Gretchenhafer wird auf lehmigem Sand- und sandigem Lehmboden in rauhem Ostseeklima gezüchtet und vermehrt und eignet sich besonders für mittlere und bessere feuchte Bodenarten. Reinheit 100 %, Keimfähigkeit 90–94 %. 100 kg 30 M., ..., bei 10000 kg 27 M. ab Station Mönchhagen oder Wismar gegen Nachnahme des Betrages.
Der Boden in Mönchhagen ist in der Tat mit sandigem Lehm gut beschrieben. Brandts Gretchenhafer wurde auch in der Pflanzenforschung als Versuchsgegenstand eingesetzt, so z. B. in dem Artikel Der Einfluß moderner Reinigungsanlagen auf die Güte des Saatgutes von M. Heinrich, erschienen 1918 in der Zeitschrift für Pflanzenzüchtung. Die Reinigungsanlage, die das Untersuchungsmaterial lieferte, befindet sich bei Herrn Rittergutsbesitzer Kuhlenkampff auf Klein-Kussewitz i. M., Anbaustelle von Brandts Gretchenhafer (Züchter Herr Wilh. Brandt, Mönchhagen i. M.)Das für die Untersuchung zur Verfügung stehende Material war ein verhältnismässig bereits hochwertiger und reiner „Brandts Gretchenhafer" mit einer Reinheit von 99,5 %. Die Untersuchungen erstreckten sich auf den Einfluss der Reinigungsmaschine auf: a) Reinheit, b) Hektolitergewicht, c) Sortierung, d) Korngewicht, e) Anteil nackter Früchte, f) Spelzengehalt, g) Keimfähigkeit (einschl. Keimschnelligkeit), h) Keimtriebkraft, i) Reinheit.
In derselben Anzeige preist Wilhelm Brandt auch seine Saatkartoffeln an:
Böhms Erfolg, 1. Nachbau 100 kg 8 M.
Böhms Odenwälder Blaue, 1. Nachbau 100 kg 11 M.
Kirschen Schneeglöckchen, 1. Nachbau 100 kg 11 M.
Richters Fürstenkrone, 3. Nachbau 100 kg 6 M.
Magnum Bonum, [??] Nachbau 100 kg 6,50 M.
Sämtliche Kartoffeln sind auf lehmigem Sandboden angebaut. Der Versand erfolgt ab Mönchhagen gegen Nachn.
Alte Kartoffelsorten
Die Kartoffel Böhms Erfolg wurde von Georg-Friedrich Böhm auf dem Kohlbacher Hof im Odenwald gezüchtet und übertraf 1906 alle in Ertrag, Geschmack und Festigkeit. Interessant ist dies auch deshalb, weil es dem Odenwälder erst nicht gelang, mit den norddeutschen Kartoffelzüchtern mitzuhalten – und nun fanden sich seine Sorten an der Ostseeküste wieder. Die Odenwälder Blaue wurde ebenfalls von Georg-Friedrich Böhm gezüchtet, sie hat eine blaue Schale und gelbes Fleisch und ist eine mehlig kochende Sorte, die auch heute noch erhältlich ist. Generell wurden früher mehr mehlige Sorten gegessen (v. A. zu Soßengerichten), während heute eher die festkochenden bevorzugt werden. Die Magnum bonum stammt aus Großbritannien und wurde 1876 gezüchtet; wegen ihres hohen Solaningehaltes ist sie heute fast vom Markt verschwunden. (Solanin ist der Stoff, der grüne Kartoffeln giftig macht.) |
Hufe III
Die Hufe III umfasste 21826 Quadratruten oder 47 ha 31 a 57 qm. Es gab ein Wohnahus, Stall, Scheune und Pferdestall, Schweinestall, Katen mit 2 Anbauten, Stall zum Katen, Katen mit Futtergelass, Wagenschauer, Strohschuppen mit Viehwaage, Backhaus.
Gehörte bis 1910 Heinrich Sass, der den Hof von Fritz Bastian und dessen Mutter Frau Beese übernommen hatte. Ab 1910 gehörte der Hof Peter Sass I. Von diesem Hof steht heute noch die große Scheune, die von der LPG als Speicher genutzt wurde, wenn sie auch inzwischen verfällt. Die Scheune liegt neben Unterdorf 28/28a; dieses Haus war früher der Leutekaten von Hufe 3.
1936 verkaufte Peter Sass II. 50 ha der Hufe an Rasch, dort, wo früher der Krug am Stillen Frieden lag, also Hufe XVI.
Hufe IV
Bis 1865 war die Hufe IV eine Cossatenstelle, auf der der Cossate Hallier lebte. Nach weiteren Besitzern aus der Familie Hallier ging die Stelle 1872 an Hans Schütt, 1902 an Wilhelm Schütt, 1903 an Tessmann, 1917 an Johann Bölkow und schließlich 1943 an Elisabeth Dobbert.
Hufe IV lag dort, wo das Haus Unterdorf 27 liegt. Dieses zum Hof gehörende Gebäude entstand 1912. Die Hufe IV umfasste 8,3 ha und war die kleinste Hufe in Mönchhagen. Die Stelle gehörte zu Beginn des 20. Jahrhunderts Teßmann. Dieser ging 1915 nach Neu-Thulendorf und verkaufte an Bölkow. Die Hufe ging dann über an den Schwiegersohn Franz Dobbert. In den 1920er Jahren hatte die Hufe 2 Pferde, 4 Kühe sowie 1 bis 2 Zuchtsauen und mehrere Mastschweine. Auf dem Markt in Rostock wurden Butter, Kartoffeln und Rotdornsträuße verkauft, so die Erinnerungen einer Zeitzeugin.
Nachdem Dobbert 1942 im 2. Weltkrieg gefallen war, bewirtschaftete die Witwe den Hof zunächst allein, verpachtete ihn dann aber an Peter Sass. Nach dem Krieg hatte der Hof nur noch Hühner und eine Kuh und diese wurde von den Russen beschlagnahmt. Die Witwe Dobbert ging jedoch mit einem Strick zu der Weide, auf der die Russen die beschlagnahmten Kühe laufen ließen und holte sich die Kuh heimlich zurück.
Im November 1945 sollte die Familie enteignet werden, wegen der politischen Vergangenheit von Dobbert. Da der Hof aber rechtlich gesehen seiner Frau gehörte, denn deren Eltern Bölkow hatten ihn nur ihr vererbt, konnte sie erfolgreich gegen die Vertreibung von dem Hof vorgehen und nach Ende des Pachtvertrags mit Sass wieder einziehen.
Die nächsten Besitzer wollten zunächst nicht in die LPG eintreten, bis sie 1960 schließlich in die LPG Typ III eintreten mussten; drei Kühe und zwei Pferde wurden von der LPG übernommen, eine Kuh blieb Eigentum der Familie. Auch das Land wurde in die LPG eingebracht.
Hufe V
Hufe V umfasste 19586,9 Quadratruten oder 42 ha 46 a 19 qm. 1889 übernahm der Oeconom August Haller die Hufe von Erbpächter Scheffler; 1894 folgt der Oeconom Conrad Meyer, der sie jedoch 1905 durch eine Zwangsversteigerung wieder an August Haller abtreten muss, der das höchste Gebot abgibt.
Hufe VI
Besitzer:
1877 Joachim Winter aus Mönchhagen
1878 Theodor Thiel aus Dänschenburg
1889 Baumgarten
1892 Heinrich Schulze
1926 Marie Schulze geb. Gebhard
Hufe VI umfasste 20819 Quadratruten oder 45 ha 13 a 23 qm.
Hufe VII
Die Hufe VII ist der Eibenhof. Sie gehörte seit mindestens 1870 bis 1919 der Familien Hallier. 1919 übernahm Franz Spenker aus Lohmen den Eibenhof, von dem Sass ihn kaufte. 1927 ging die Hufe VII an Albert Krüger.
Sie umfasste 20367 Quadratruten oder 44 ha 15 a 25 qm.
Das Inventarverzeichnis führt auf: 7 Pferde, 18 Rinder, 28 Schweine, 4 Schafe, 1 Ziege.
1924 wurden 10 ha für eine Büdnerei abgetrennt und verkauft an Herbert Haller.
Hufe VIII
Hufe VIII umfasste 44 ha 75 a 96 qm. 1852 gehörte sie Christian Hallier, 1853 Bastian und ab 1891 Heydtmann.
Im Wohnhaus der Hufe VIII wurde nach dem 2. Weltkrieg der erste Mönchhäger Kindergarten eingerichtet. Später befand sich hier das LPG-Büro.
Hufe IX
Hufe IX umfasste 19110 Quadratruten oder 41 ha 21 a 3 qm. Im Wohnhaus der Hufe befand sich zu DDR-Zeiten die Bürgermeisterei.
Besitzer:
1870 Heinrich Jess
1878 Reinhard Uhlig
1902 August Haller
1937 Arthur Haller
1883 wurden ca. 2000 qm als Häuslerei XII abgetrennt.
1927 brannte das Viehhaus ab. 1937 wurde die Scheune neu gebaut.
Viehhausbrand am 3. September 1927 bei Bauer Haller
Aus dem Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen: Heute mittag 11.30 wurde die Wehr plötzlich alarmiert. Es brannte das Viehhaus des Hofbesitzers Haller. Dem entschlossenen und mutigen Eingreifen der Wehrmitglieder ist es zu verdanken, daß sämtliches Vieh gerettet werden konnte. Das Feuer konnte dank dem aufopfernden Sinn der Wehr nur mit Unterstützung der Ortseinwohner auf seinen Herd beschränkt werden. Nachmittags um 3 Uhr wurde die Wehr je zur Hälfte aufgeteilt zur Brandwache um ein Aufflammen des Feuers zu verhindern. Am Sonntag morgen mußten noch sämtliche Ortseinwohner zur Unterstützung der Wehr alarmiert werden. Endlich am Nachmittag um 4 Uhr konnte die Wehr nach 29stündiger anstrengender Tätigkeit vom Wehrleiter entlassen werden. Der Rostocker Anzeiger meldet zu diesem Brand: Rostock, 3. September. Heute 11,14 wurde die Rostocker Berufsfeuerwehr telephonisch nach Mönchhagen alarmiert. Die Überlandspritze rückte sofort nach dorthin ab und traf das ganze Dach des Viehhauses in hellen Flammen an. Die Bodenräume waren mit Kleeheu angefüllt, dessen Selbstentzündung angenommen wird. Mit 4 Schlauchleitungen ging die Rostocker Wehr gegen das Feuer vor, und es gelang ihr, es auf den vor gefundenen Herd zu beschränken. Der nur durch eine Fachwerkwand abgetrennte Pferdestall konnte ganz erhalten werden, trotzdem diese durch eine Tür durchbrochen war, und ebenso die unter dem Kleeboden gelegenen Viehställe, sodaß das ganze Vieh, von dem kein Verlust zu beklagen ist, wieder untergebracht werden konnte. In angestrengtester Tätigkeit hatte die Feuerwehr bis 15 Uhr zu tun, ehe jede Gefahr für die anderen Gebäude beseitigt war. Um 15 1/2 Uhr kehrte die Rostocker Feuerwehr wieder in ihre Wache zurück. Rostock, 7. September. Zu dem Feuer in Mönchhagen ist zu berichten: Nach Abrücken der Rostocker Wehr schien das Feuer gelöscht zu sein und so rückte auch die Mannschaft der Mönchhäger Feuerwehr nach Hinterlassung einer Brand wache ab. Im Laufe des Sonnabend nachmittags kam das Feuer jedoch wieder auf und bedrohte den Schweine und Pferdestall, sowie den Korn boden. Sofort wurden die Löscharbeiten von der Ortswehr wieder aufgenommen, sie erreichten erst nachts um 12 Uhr ihr Ende. Am Sonntag vormittag entstand zum dritten Male Gefahr für die angrenzenden Stallungen und wieder riefen die Signalhörner die freiwillige Feuerwehr und alle Gemeindeglieder im Alter von 18 bis 60 Jahren auf die Brandstätte. Wiederum mußte fieberhaft gearbeitet werden, und erst um 4 Uhr nachmittags war es gelungen, das Feuer zu löschen und damit jede Gefahr endgültig zu beseitigen. Das wieder holte Wiederentstehen des Feuers ist damit zu erklären, daß die Unmengen Klee (40 bis 50 Fuder) trotz reichlichen Wassers immer wieder von innen heraus zu brennen anfingen. |
Hufe X
Am 19 August 1875 meldet die Rostocker Zeitung, dass Herr Heinrich Brandt zu Mönkhagen seine daselbst belegene Erbpachtstelle nebst Häuslerei, nachdem solche über 300 Jahre in derselben Familie gewesen ist, für 63 750 M. an einen Herrn Schulze verkauft. Die betreffende Hufe war die Nr. 10, mitsamt der Häuslerei 20.
In der Volkszählung von 1890 wird Gebhardt als Erbpächter auf Hufe X genannt.
Hufe XI
Ebenfalls 1909 erschien folgende Meldung im Rostocker Anzeiger, am 29. Oktober:
- Verkauf von Erbpachtstellen. Der unter dieser Spitzmarke im Rostocker Anzeiger veröffentlichten Notiz tragen wir noch nach, daß der Erbpachthof des Herrn Reinhold Oemisch zu Mönchhagen etwa 24000 Quadratruten groß und an Herrn C. F. Haller-Bentwisch ohne Inventar, Ernte und sonstige Vorräte für 140 000 Mark verkauft ist.
Familie Oemisch hatte die Hufe XI seit 1883. Den Gehöftsakten des Landratsamts Rostock (Landeshauptarchiv Schwerin) zufolge, kaufte Rittergutsbesitzer Julius Kulenkampff aus Klein Kussewitz 1909 die Hufe XI für 133000 Mark. Dieser Widerspruch löst sich vermutlich dadurch auf, dass Haller-Bentwisch auch diese Hufe dann wohl kurz nach dem Kauf an Kulenkampff weiterverkauft hat, wie er dies mit Hufe XIV gemacht hat. 1920 bietet Kulenkampff die Hufen XI und XIV der Gemeinde zum Kauf an. Ab ca. 1924 ist Leopold Begemeier Besitzer der Hufe XI. Teile seines Landes verpachtete er an Kulenkampf.
Hufe XI umfasste 24519 Quadratruten oder 53 ha 15a 41 qm. 1881 wurden 480 Quadratruten für die Windmühle als Häuslerei abgetrennt.
Hufe XII
Die Hufe XII war der Heidekrug. Er umfasste 27816 Quadratruten oder 60 ha 30 a 12 qm; dazu gehörten ein Viehhaus, ein Wohnhaus und eine Scheune. Früher war hier auch ein Krug.
Besitzer:
1845 Georg Beller
1878 Wilhelm Jäckel
1917 Friedrich Hintz, Kaufmann aus Rostock
1919 Max Scharlach
1925 Heinrich Liehe
1938 Wilhelm Liehe
Hufe XIII
Besitzer dieser 21426 Quadratruten = 46 ha 84 a umfassenden Hufe, auf der sich auch eine Windmühle befand:
1828 Carl Friedrich Ebell, vorher Müller Köhn
1855 Ludwig Wienke
1858 Johann Eggert
1875 Ludwig Prüter
1907 Ernst Prüter
1933 Klaus Prüter
Im Januar 1919 kündigte Ernst Prüter das Kanonkapital von 16425 Mark. Damit musste er diese Summe an das Großherzogliche Finanzministerium zahlen. Pachtabgaben entfielen damit, siehe oben. Die Übertragungsurkunde für den Hof sollte auf den Namen seiner Frau Betty Prüter lauten.
Weitere Informationen zu dieser Hufe siehe Die Mühlen.
Hufe XIV
Im Rostocker Anzeiger vom Juni 1909 findet sich eine Anzeige, dass Im Wege der Zwangsvollstreckung [...] das in Mönchhagen belegene, im Grundbuche von Mönchhagen, Blatt 14, Abt. I, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Carl Beckmann eingetragene Erbpacht-Gehöft Nr. 14 am 13. August 1909, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 27 versteigert werden [soll]. Das Grundstück ist kanonfrei, 20 ha 4 ar 39 qmr (= 9246 Quadratruten) groß und hat einen Hufenstand von 55 Scheffeln. Demnach hat Carl Beckmann neben der Mühle auf Häuslerei 11 auch die Hufe 14 besessen. Laut Kirchenbuch Volkenshagen ist Carl Beckmann jedoch bereits 1895 verstorben. 1910 wird ein Stellmacher Siebrecht auf der Hufe 14 genannt; diese Hufe war eine kleine, sodass die hier Wohnenden wohl nicht von der Landwirtschaft allein leben konnten.
Nach der Zwangsversteigerung 1909 kaufte H.C. Haller aus Bentwisch die Hufe, um sie bereits eine gute Woche später an Kulenkampf aus Klein Kussewitz zu verkaufen. Um 1920 brannten die Gebäude brannten ab und Kulenkampf bot die Bauernstelle der Gemeinde an. Diese nahm an und nachdem die Teilung genehmigt war, verkaufte sie das Land an Begemeier und Geisler. 1921 kaufte Ehlert von Geisler und Begemeier 6 bzw. 2 ha, wo heute die Gebäude Oberdorf 9 stehen.
Von 1921 bis zum 2. Weltkrieg wurden auf Hufe XIV Kartoffeln, Rüben, Getreide angebaut. Bohnen, Kartoffeln und Zwiebeln wurden mit dem Pferdewagen auf der Chaussee nach Rostock gebracht und dort auf dem Neuen Markt verkauft. Der Hof hatte um die 10 Schweine, 5 Kühe sowie Pferde und Hühner. Die Milch wurde in die Molkerei nach Rövershagen gefahren. Zur Ernte kam manchmal eine ganze Schulklasse aus Mönchhagen samt Lehrer und fragte nach Arbeit, auch Schulkinder aus Rostock. Die Kinder haben meist Kartoffeln gesammelt.
Besitzer:
1856 Johann Possehl
1859 Johann Krempien
1878 Gottlieb Geisler
1892 Carl Beckmann
1910 Julius Kulenkampf Klein Kussewitz
Mit 9246 Quadratruten = 20 ha 4 a 39 qm war die Hufe XIV weniger als halb so groß wie die anderen Hufen.
Hufe XV
Zu dieser Hufe gehörte die Papiermühle.
Besitzer:
1751 Papiermüller Johann Hinrich Hennings
1789 Papiermacher Heinrich Behrens
1818 Papiermacher Ledder
1863 Rentier Carl Friedrich Peters aus Rostock
1877 Wilhelm Gebhardt
1890 Maria Schulze geb. Gebhardt
Die Hufe XV umfasste 21592 Quadratruten = 46 ha 80 a 84 qm, wovon 1277 Quadratruten = 2 ha 76 a 84 qm auf den Mühlenteich entfielen.
Hufe XVI
Hufe XVI hatte ein Wohnhaus, Pferdestall mit Kornboden, Scheune und Stall, Viehhaus, Katen mit Futtergelass, Stall zum Katen, Stall. Sie umfasste 24153 Quadratruten oder 52 ha 36 a 50 qm.
Besitzer:
1855 Friedrich Burgwardt überträgt sein Erbpachtrecht auf den Oeconom Carl Rosenow zu Ribnitz.
1875 Heinrich Sass
1911 Peter Sass
1937 Ludwig Rasch
1910 wird die Häuslerei Nr. 18 aus der Hufe 3 abgetrennt.
Die Büdnereien
In den Büdnereien und Häuslereien wohnten die Handwerker, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.
Büdnerei 1
1028 Quadratruten; entstand durch Abtrennung aus Hufe IV
1847 Pensionär Hane aus Häschendorf
1853 Heinrich Mahning
1884 Ludwig Rath
1905 Maurer Joachim Tolzin
1912 Heinrich Wilken aus Häschendorf
1928 Karoline Holthusen geb. Wilken
Büdnerei 2
1047 Quadratruten
1847 der Weber C. Schroeder
1854 Krüger, überläßt sie seinem Holländer
1854 Ehlers
1863 Marie Dorothea Meuser geb. Ehlers
1911 Joachim Tolzin
1921 Friedrich Sass
Büdnerei 3
1106 Quadratruten, hier wurde 1867 die Schmiede angelegt von Babendererde.
1845 Johann Carl Hallier
1846 Johann Joachim Walter Ledder
1862 Adolph Techentin
1867 Theodor Babendererde, Schmied und Krüger aus Groß-Lüsewitz
1872 Wilhelm Sievers, Schmied aus Groß-Grischow
1877 Carl Leverentz, Schmiedemeister aus Rostock
1909 Hermann Brinker
1911 Carl Dobbertin, Schmied
1913 Paul Hagen, Schmied
1933 wurden aus den Gemeindeländereien 5032 qm hinzugefügt, die Fläche betrug dann 2 ha 96 a 37 qm.
Büdnerei 4
wurde 1850 angelegt mit 1444 Quadratruten.
1850 Chausseewärter Joachim Brandt
1871 dessen Sohn Joachim Brandt nach Tod des Vaters
1875 Fritz Hallier
1905 Witwe Sophie Hallier geb. Hoff
1922 Stellmacher Heinrich Hallier und Zimmerer Gustav Hallier
Büdnerei 5
1483 Quadratruten oder 2 ha 21 a 53 qm
1850 Johann Lau
1892 Heinrich Hallier
1930 Willi Schuldt, Arbeiter aus Gehlsdorf
1932 Friedrich Baade
Büdnerei 6
1448 Quadratruten
1850 Baumwärter Johann Krampe aus Rövershagen-Hinrichshagen
1851 Johann Möller, Schneidergeselle
1854 Joachim Stallbohm
1862 Joachim Timm
1923 dessen Sohn Heinrich Timm
Büdnerei 7
Gaststätte an der Chaussee; nach einem Ankauf von 0,8 Quadratruten im Jahr 1881 betrug die Fläche 1449,1 Quadratruten oder 3 ha 14 a 16 qm.
1850 Boller
1850 Stallbohm, Arbeitsmann und Gastwirt
1858 Christoph Jahn, Gastwirt
1868 Anlegung einer Schmiede
1884 Schmieter, Schwiegersohn von Jahn, übernimmt Büdnerei und Krug
1891 Bau eines großen Viehhauses
1909 Conrad Klatt, Gastwirt und Schmied aus Kankel, baut 1909 neues Wohnhaus und einen Saal
1929 Ladung wegen fahrlässiger Brandstiftung
1937 Elisabeth Kölzow geb. Klatt, Gastwirtsfrau
Der Brand bei Klatt
Die Freiwillige Feuerwehr Mönchhagen schreibt in ihrem Protokollbuch: Alarmprotokoll v. 12. März 1929 Mittags um 2 Uhr wurde plötzlich Alarm geblasen. Es brannte beim Kameraden Klatt der Räucherboden. Dem schnellen und energischen Eingreifen einiger Kameraden ist es zu verdanken, daß der Brand sich nicht weiter ausdehnen konnte. Wie die Spritze erschien, war soweit abgelöscht, daß sie nicht mehr in Tätigkeit zu treten brauchte. Nach Zurücklassen einer Brandwache rückte die Wehr um 3 Uhr wieder ab. Soweit aus den (aus der Zeit recht ausführlichen) Unterlagen der Feuerwehr bekannt, war Klatt trotz der Bezeichnung als Kamerad nicht in der freiwilligen Feuerwehr Mitglied. |
Büdnerei 8
3047 Quadratruten; nach 1921 durch die Neuvermessung von Hufe XI 6 ha 60 a 54 qm. Die Büdnerei lag dort, wo die Reste der alten Wasserbau-Anlage liegen.
1816 Johann Hallier und der Rademacher Friedrich Hallier
1840 Joachim Düwel; übernimmt von dem inzwischen 68 Jahre alten und gebrechlichen Hallier die 2300 Quadratruten, aus denen durch die Regulierung der Feldmark 1840 3047 Quadratruten werden, davon 2291 Quadratruten Acker
1842 Carl Düwel
1919 Fritz Düwel
Büdnerei 9
Diese Büdnerei entstand 1925 aus Häuslerei 11, weil sie zusätzliches Land aus den Hufen XI und XIV erhielt und dann 4 ha 89 a 44 qm umfasste.
1919 Gertrude Bodensten
1927 Hans Klöcking
1928 Hermann Burr
Büdnerei 10
3000 Quadratruten oder 6 ha 50 a 35 qm
Durch die Aufteilung der Hufe XIV 1920 entstand die Büdnerei 10. Der Besitzer von Hufe XIV, Rittergutsbesitzer Kulenkampf, verkaufte die Hufe an die Gemeinde und diese wiederum verkaufte 1920 an Carl Ehlert. Dessen Sohn Karl Ehlert kaufte dann von Leopold Begemeier (Hufe XI) noch 6 Morgen dazu.
1920 Carl Wilhelm Johann Ehlert
1941 Karl Ehlert
Büdnerei 11
10 ha 69 a 6 qm, hat östlich der Häuslerei 5 (Gaststätte zur Eibe) gelegen und war bis 1937 unbebaut.
1937 Dr. Herbert Haller; dessen Vater August Haller bewirtschaftete die Büdnerei zusammen mit seinen Hufen V und IX. 1935 erbt Herbert Haller die Hufe V.
1937 lässt Herbert Haller ein Zweifamilienhaus mit Stall auf der Büdnerei 11 erbauen und gibt 2500 qm an die Gemeinde ab. 1950 geht die Büdnerei an den Neubauern Karl Schwerin.
Büdnerei 12
enstand 1925 aus Häuslerei 10, nachdem 34804 qm aus Hufe VII (? kann eigentlich nicht sein) dazugekommen waren; damit hatte die Büdnerei 12 3 ha 66 a 47 qm.
1923 Schmiedemeister Rudolf Möller
1929 Gastwirt Albert Weller aus Bentwisch
Büdnerei 13
Hierzu gibt es keine Unterlagen, daher ist auch nicht bekannt, ob sie überhaupt existiert hat – was wegen der fortlaufenden Nummerierung aber anzunehmen ist.
Büdnerei 14
entstand 1933 aus der Häuslerei 5, nachdem 12660 qm dazugelegt wurden und die Fläche damit 1 ha 45 a 46 qm umfasste; hier befand sich die Gaststätte zur Eibe.
1913 Johann Piehl
1935 seine Witwe Frieda Piehl
1936 Walter Gipp
Büdnerei 15
entstand 1932 aus der Häuslerei 6, nachdem 16306 qm aus dem Amtsreservat dazugelegt worden waren. Die Büdnerei 15 umfasste dann 1 ha 81 a 49 qm
1904 Albert Düwel
Häuslereien
Häuslerei 1
umfasste 1851 15 Quadratruten; 1924 wurde sie zu einer Doppelhäuslerei, nachdem 7338 qm dazugekommen waren und die Fläche jetzt 91 a 81 qm betrug. Häuslerei I lag am Stillen Frieden dort, wo heute das dritte Grundstück gerechnet von der Kreuzung an liegt.
1851 Jochen Hallier
1859 dessen Schwiegersohn Block
1913 Stellmacher Ernst Zander
1920 Privatier Kaufmann Eduard Drenger
1921 Stellmacher Ernst Zander (kein Fehler, er übernahm tatsächlich wieder)
1938 Flugzeugtischler Arthur Krüger
Da Krüger kein Landwirt war, verkaufte er 1943 formell seine Häuslerei an Dr. Brandt (Hufe 2) als Unterkunft für dessen Landarbeiter. Seinen Betrieb verlegte Krüger in seine Häuslerei 16.
Häuslerei 2
15 Quadratruten
1851 Joachim Suhrbier
1908 Hanna Suhrbier geb Stuth zu 1/4 und der Sohn Ernst Suhrbier zu 3/4 Hanna stirbt 1917, Ernst 1918 im Feldlazarett
1928 Ernsts Witwe Karoline Suhrbier sowie die Kinder
Häuslerei 3
15 Quadratruten, wird 1870 auf 85 Quadratruten erweitert; heute Transitstr. 7/7a
1851 Chausseewärter Maibohm
1873 Erbpächter Heinrich Brandt
1876 Erbpächter Heinrich W. Schulze
1929 Erbpächterin Marie Schulze geb. Gebhardt
Häuslerei 4
zunächst 15 Quadratruten, später 85 Quadratruten; heute Transitstr. 9.
1855 Heinrich Witt
1875 Heinrich Millahn, Chausseewärter
1887 Jah. Lau
1903 Emma Loheit geb. Lau
1911 Bäcker Karl Abst
1926 Meta Kentzler geb. Sültmann (Kaufmannsfrau)
Frage: Es gab noch den Kolonialwarenhändler Wilhelm Kentzler von mindestens 1925 an bis in die 1930er Jahre – wie gehört der da rein? Vermutlich der Mann von Meta.
Häuslerei 5
85 Quadratruten; spätere Gaststätte zur Eibe
1851 Heinrich Hallier
1890 Johann Hallier
1902 Eduard Tessmann, Dampfdreschmaschinenbesitzer
1912 Carl Düring, Briefträger
1919 Johann Piehl
Nach 1902 wurde das Haus durch die Baufirma Lange aufgestockt, 1927 wurde eine Bühne an den Saal angebaut. Bereits Johann Hallier betrieb eine Gaststätte auf der Häuslerei 5.
1933 wurde Häuslerei 5 zur Büdnerei 14.
Häuslerei 6
85 Quadratruten
1874 Schuhmacher Christian Düwel
1903 Friederike Düwel
1904 Albert Düwel
Häuslerei 6 wurde 1932 zur Büdnerei 15.
Häuslerei 7
87 Quadratruten
1875 Tischler Johann Schier
1889 Carl Wulff
1919 Arbeiter Peter Pingel
1928 Arbeiter Otto Lenz
Häuslerei 8
89 Quadratruten
1875 Stellmacher Christian Lorenz
1877 Johann Stiegmann
1879 Arbeitsmann Johann Peters
1909 dessen Sohn Stellmacher Johann Peters
1912 Bertha Peters geb. Koch
1941 Stellmachermeister Hermann Peters
Anmerkung: Diese Auflistung ist möglicherweise falsch, denn ein Häusler Hans Stiegmann unterschreibt noch bis 1896 die Gemeindeprotokolle, muss also der Häuslerdeputierte gewesen sein. 1897 verzieht er nach Rostock, weshalb die Gemeinde einen neuen Trichinenbeschauer braucht. Dieses Amt übte Stiegmann seit 1895 aus. Eine andere Häuslerei im Besitz eines Stiegmann ist nicht bekannt. Möglicherweise ist 1879 ein Zahlendreher und heißt eigentlich 1897 und Hans die Kurzform für Johann.
Häuslerei 9
1876 Stellmacher Christian Lorenz
1897 Schmied Wilhelm Busch
1909 Schmied Karl Arndt
1918 Schmied Rudolf Möller aus St. Hubertus
Das Schmiedegebäude auf Häuslerei 9 lag mit der Tür zur Landstraße und stand 2,5 m entfernt von der Grenze zur Büdnerei 12/Häuslerei 10. Am zum Garten gelegenen Teil gab es noch einen Stall. Der Schmiedemeister Möller hatte wenig Platz und musste seine Gerätschaften, Maschinen usw. vor der Schmiede und auf der Straße aufstellen. Aus diesem Grund erwarb er noch die nebenan liegende Büdnerei 12 und ließ den Grenzzaun entfernen.
1928 Schmied und Gastwirt Albert Wellert aus Bentwisch; er erwarb auch Büdnerei 12
Die Landdrostei sperrte sich erst dagegen, dass Wellert beide, Häuslerei 9 und Büdnerei 12, zusammenlegen wollte, das Argument seines Anwalts aus einem Schreiben vom 11. April 1928, bereits der Vorbesitzer Möller hätte dies gemacht, überzeugte nicht – dann hätte bereits Möller gegen diese Vorschrift verstoßen hätte, sie sich aus den Grundbedingungen für Häuslerein ergäbe.
Der Amtshauptmann des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock empfahl jedoch, die Trennung der Grundstücke nicht zu erzwingen, da der Bericht des Gemeindevorstands bestätigte, dass die Verschmelzung der beiden Grundstücke im Interesse des Schmiedebetriebs notwendig war. Allerdings sollte man für die Genehmigung eine jährliche Gebühr verlangen. Am 14. Juni 1928 schließlich erteilte das Ministerium die Genehmigung, beide Grundstücke zusammenzulegen und befand auch eine zusätzliche Gebühr für nicht nötig. (Akte 5.12-4/2 Landeshauptarchiv Schwerin)
Häuslerei 10
85 Quadratruten
1871 Johann Voth
1899 Friederike Müller geb. Voth
1922 Schmiedemeister Rudolf Möller
1925 wird Häuslerei 10 zu Büdnerei 12, nachdem sie Land dazubekommen hatte.
Häuslerei 11
480 Quadratruten aus Hufe XI abgetrennt zur Errichtung einer Häuslerei mit Windmühle. Später wurden aus der Häuslerei 122,3 Quadratruten oder 26 a 52 qm an die Eisenbahn abgetreten zum Bau der Strecke Stralsund–Rostock.
1881 Müller Carl Beckmann (Carl Beckmann verstarb 1895; als Mühlenbesitzerin wird in der Volkszählung von 1900 Hulda Beckmann aufgeführt.)
1911 Helmuth Mentz
1918 Hermann Kasten
1919 Gertrude Bodenstein
1925 wurde aus der Häuslerei Nr. 11, auf der die Windmühle an der Bahn lag, die Büdnerei Nr. 9, weil Land von den Hufe XI und XIV dazu kam. Heute Oberdorf 20.
Häuslerei 12
100 Quadratruten; heute direkt gegenüber der ESSO-Tankstelle an der nördlichen Gemeindegrenze.
1885 Schuster Johann Mahncke
1907 ging über Zwangsversteigerung an August Haller, Erbpächter Hufen V und IX
1934 erhält dessen Frau Else Haller geb. Uhrig die Häuslerei 12
Häuslerei 13
170,8 Quadratruten; heute Oberdorf 3.
1893 Gottlob Geisler
1905 Schiffszimmermann Friedrich Rummelhagen
1908 Franz Geisler
1935 nach dem Tode Franz Geislers verkaufen die Erben an Else Haller geb. Uhrig
1925 wird aus Häuslerei 13 durch Landzukauf eine Doppelhäuslerei.
Häuslerei 14
93,1 Quadratruten, heute Transitstr. 4
1896 Schneider Hermann Behrens
1917 Landwirt Johann Roggendorf
Hier befand sich zu Beginn des 20. Jh auch die Postagentur.
Häuslerei 15
92,9 Quadratruten, abgetrennt aus Hufe X, heute Transitstr. 5
1897 Arbeitsmann Hans Lange
1919 Wilhelm Jahnke
1920 Bauunternehmer Max Schlottfeldt
1920 Landwirt Hans Lange aus Mönchhagen
1920 Schumacher Ernst Hausmann
1920 Geschäftsmann Ernst Schwiedeps (nachdem der Stall abbrannte, hatte Schwiedeps kein Geld für einen Neubau mit zwei Aborten für die Mieter)
1926 Verkauf an die Reichsbahndirektion in Stettin
Häuslerei 16
Zu dieser gibt es keine Angaben, lediglich, dass der Flugzeugtischler Krüger aus Häuslerei 1 in den 1930er Jahren seinen Betrieb hierher verlegte. Heute Transitstr. 6
Häuslerei 17
1903 Bauunternehmer Hans Lange
1929 Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stall auf Ländereien, die aus der Hufe X abgetrennt wurden; Veranda angebaut sowie Umbau des Stalls in eine Werkstatt: Durch den Landzuwachs jetzt eine Doppelhäuslerei.
1939 OHG Hans Lange
Heute Oberdorf 2.
Häuslerei 18
20 Ar durch Abtrennung aus Hufe XII (kann nicht sein, muss Hufe XVI gewesen sein).
1910 Erbpächter Heinrich Sass
1936 Lehrer Wilhelm Freitag aus Lambrechtshagen
Häuslerei 19
26 a 55 qm; Doppelhäuslerei
1912 Sägewerk Hans Lange
1939 OHG Lange
Heute Oberdorf 1.
Häuslerei 20
23 a 46 qm; durch Abtrennung aus Hufe X entstanden, heute Transitstr. 23
1914 Carl Müller
Später war hier der Tierarzt Bobsien.
Häuslerei 21
200 Quadratruten oder 43 a 35 qm; Doppelhäuslerei
1920 verkauft die Gemeinde Siedlungsland aus Hufe XI, grenzend an die künftige Büdnerei Bodenstein, an Maurer Methling zur Errichtung einer Doppelhäuslerei. Demnach muss sich Häuslerei 21 im Oberdorf direkt östlich neben der Bäckerei befunden haben (heute etwa Oberdorf 15).
1924 Maurer Paul Methling aus Mönchhagen
1927 Hofpächter Gustav Behrens aus Kankel
Häuslerei 22
Die Doppelhäuslerei entstand 1921 aus dem Siedlungsland, welches die Gemeinde aus Hufe XI verkauft hat; umfasste 43 a 35 qm (heute Oberdorf 17).
1923 Postschaffner Wilhelm Wolfgramm
Häuslerei 23
Doppelhäuslerei von 43 a 35 qm; erbaut 1922 von Fritz Suhrbier, der hier die Poststelle des Ortes einrichtete. (Heute Oberdorf 16.)
Häuslerei 24
keine Angaben bekannt; wegen der fortlaufenden Nummerierung wird aber auch eine Häuslerei 24 existiert haben. Eventuell Oberdorf 11, die 1935 errichtete Häuslerei Fritz Brüß.
Häuslerei 25
21 a 67 qm; 1920 errichtet auf Siedlungsland aus Hufe XI, das die Gemeinde verkaufte. Heute Oberdorf 19.
1920 Emil Bodenstein, Molkereibesitzer
1921 Molkereibesitzer Rudolf Stahl
1922 Bäcker, Müller und Landwirt Gustav Bendlin
1927 Ella Häcker geb. Fahr ersteigert die Häuslerei; sie ist die Frau des Bäckers Häcker
1928 baute Bäcker Häcker eine Wellblechgarage für sein Auto.
Häuslerei 26
eine Doppelhäuslerei von 27 a 46 qm, 1921 an der Chaussee errichtet von Malermeister Franz Severt. (Heute Transitstr. 11)
Häuslerei 27
Doppelhäuslerei von 43 a 24 qm, errichtet 1922 vom Zimmerer Gustav Hallier, als die Gemeinde unbebautes Gemeindeland verkaufte. Um 1926 wurde noch ein Stall gebaut. (Heute Transitstr. 13)
Häuslerei 28
Doppelhäuslerei von 43 a 37 qm auf Land, das aus Hufe XI abgetrennt wurde; errichtet 1926. (Heute Oberdorf 14)
1926 Georg Neumann
1930er Jahre Krüger
Häuslerei 29
lag etwa zwischen Gaststätte zur Eibe und Büdnerei 11; 43 a 35 qm; 1934 von Hans Wegner errichtet, auf Land, das aus Amtsreservaten abgetrennt wurde.
Häuslerei 30
1936 errichtet von Karl Ehlert (Hufe XIV) für seine Mutter; 24 a 53 qm; aus Gemeindeland erworben. Heute Oberdorf 13.
Häuslerei 31
entstand 1936 als Arbeiterhaus der Fa. Lange; 22 a 61 qm; heute Oberdorf 12. 1939 OHG Hans Lange, Sägewerk
Häuslerei 32
Diese Häuslerei wurde erst 1949 gegründet, vom Landarbeiter Eduard Zich, und es ist leider nicht bekannt, wo sie gelegen hat.
Infrastruktur
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein Bahnhof eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.
- Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)
(Auszug)
- A. Die Umpflasterung des Steindammes
- §1
- Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.
- §2
- Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.
- §5
- Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.
- §6
- Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.
- §7
- Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.
- §10
- B. Erhaltung des Steindamms.
- Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.
- §11
- C. Die Reinigung des Steindamms.
- Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.
- Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.
- §12
- Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.
Anekdote: Ecke ab für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die Ecke an der alten Schmiede ist abgeschnitten. Das war nicht von Anfang an so und nicht der Originalität des Architekten geschuldet. Als einer der Mönchhäger Großbauern sich in den 1920er Jahren das erste Auto anschaffte, hatte er Schwierigkeiten, an der Stelle um die Ecke zu kommen, weil die Schmiede ihm die Sicht versperrte. Als Erbpächter hatte er in der Gemeindeversammlung eine entsprechend gewichtige Stimme, sodass der Schmied gezwungen wurde, den Winkel an seiner Gebäudeecke zu verändern, damit der Autofahrer besser gucken konnte ... |
Kultur
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern. (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)
Steuern und soziale Absicherung
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)
Gemeinde- und Armenkasse
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:
- die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark
- Erbpächter Nr. 4: 10 Mark
- Erbpächter Nr. 14: 20 Mark
- 8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark
- 15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark
- 50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark
- der Lehrer 6 Mark
- Arbeiter und Gesellen je 1 M
- Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren je 0,50 M
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig. An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden – zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium ehrerbietigst, daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner:
- Erbpächter 8 M.
- Erbpachthufen Nr. 4 2 M.
- Erbpachthufe Nr. 14 5,60 M
- Büdner 2 M.
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:
- Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10 je 15 M
- Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16 je 14 M
- Erbpachthufen Nr. 4 6 M
- Erbpachthufen Nr. 5 17, 50 M
- Erbpachthufen Nr. 11 18,50 M
- Erbpachthufen Nr. 14 3,50 M
- Büdnereien Nr. 1–4 je 1,50 M
- Büdnereien Nr. 5–8 je 1 M
- der Lehrer 1,25 M
- jeder Häusler und Einlieger 0,50 M
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die vergrößerte Armenschaft stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:
- Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,
- freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,
- Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,
- Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.
Aus den Gemeindebüchern
Der Armenkaten
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer.
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. 18. Juni 1877: Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:
26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen. 18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.
Die Armenkasse
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh.
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.
9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.
25. April 1883 Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht.
Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.
24. April 1894 Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird. (1 Tonne waren 145 kg).
Der Unterstützungswohnsitz
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man 2 Jahre, ab 1908 1 Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.
26. Juni 1877 Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.
1. Februar 1888 Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen.
Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.
29. Oktober 1891 Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg. Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.
Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike.
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:
Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß.
Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen. Offenbar wollte Friederike ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht der Eintrag vom 18. 10. 1880:
[...]diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.
Die Ausgaben fielen erst im Herbst 1883 an, bis dahin reichte das Erbe der Kinder für deren Unterhalt. Im Februar 1889 beantragte Harder eine Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation. Die Gemeindeversammlung beschloss, dass er eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.
Die Konfirmation fand lt. Kirchenbuch am Palmsonntag, dem 14. April 1889 statt. Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.
Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. Die unbegebene (d. h. unverheiratete) Henriette Holz brachte Anfang 1877 ein Kind zur Welt, über dessen Unterbringung die Gemeindeversammlung am 19. Febr. 1877 verhandelte. Henriette wohnte bei ihrem Stiefvater, dem Katenmann Rinow, der für den Unterhalt des Kindes von der Gemeinde 195 Mark pro Jahr forderte. Der Tagelöhner Klünner aus Häschendorf jedoch wollte Henriette in Dienst nehmen und das Kind alimentieren für 30 Mark und ein Fass Leinsamensaat im Jahr. Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette sogar 48 Mark. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen. Das jüngere Kind wurde für 135 Mark beim Häusler Suhrbier untergebracht. Am 29. Nov. 1879 beschloss die Gemeindeversammlung aber, dass Henriette 60 Mark davon selbst zu zahlen habe. Ihr damaliger Brotherr Erbpächter Schulze solle diese Summe vom Lohn einbehalten. Schulze war auch der Vormund des jüngeren Kindes.
Auch damals schon hat man versucht, die Väter zur Verantwortung zu ziehen. So beantragte Schulze 1882 die Erstattung der Anwaltskosten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind.
Es blieb nicht bei diesen beiden Kindern, und die Geduld der Gemeindeversammlung erschöpfte sich. Am 26. Nov. 1883 beschloss sie, als die 4. Geburt bevorstand:
Wenn die Henriette Holz die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll das Kind, wenn es lebt, untergebracht, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.
Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer
- Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M
- Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz 12 M
- Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M
- Büdner Nr. 7, Gastwirt Schmieter 15 M
- Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)
- Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M
- Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M
- Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M
- Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M
- Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M
Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen
Als Naturallieferungen
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.
Die Spann- und Handdienste
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten.
Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.
Brandschutz
Durch die revidierte Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869 ging das Feuerlöschwesen in die Verantwortung der Gemeinden über. Aufgabe des Domanialamtes blieb aber die Feuerschau, wie sie in der Feuerordnung vom 28. März 1772 festgelegt wurde. Begutachtet wurden dabei die gesetzlich zu unterhaltenden Feuerlöschanstalten, also Geräte, die man zum Feuerlöschen brauchte (Feuerkufen, Leitern, Löscheimer, Feuerpatschen usw.). Die Feuerschau nahmen die Feuerschaumänner vor, die dafür vom Amt eine Aufwandsentschädigung erhielten.
Am 3. Sept. 1873 ist der zu der Bastianschen Erbzinsstelle gehörige Kathen abgebrannt. Die beiden Kathenleute Below und Peters sind gegen Feuerschaden versichert. (Kliefoth, 1873)
Spritzenverbände im Amt Toitenwinkel
Mönchhagen hatte Ende des 19. Jahrhunderts keine eigene Feuerspritze, sondern gehörte dem Pastower Spritzenverband an.
Im Amtsbereich Toitenwinkel gab es 1878 drei Spritzenverbände. Am 4. März 1878 erschien eine neue Verordnung zum Feuerlöschwesen, woraufhin das Amt Toitenwinkel ein neues „Regulativ für die Spritzenverbände“ aufsetzte. Der Entwurf wurde an die Verbände verschickt und diese konnten Änderungen beantragen. Vorher galten die Feuerlöschordnung des Amtes Toitenwinkel für den Hinrichsdorfer Spritzenverband, das Regulativ des Amtes Schwaan für den Biestower Spritzenverband und das Regulativ des Amtes Ribnitz für den Pastower Spritzenverband. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Ämtern war neu geordnet worden (Mönchhagen gehörte damals zum Amt Ribnitz).
Der Pastower Spritzenverband existierte seit mindestens 1877, denn in diesem Jahr musste die Gemeindeversammlung Mönchhagens eine Stellungnahme zum Austritt von Albrechtsdorf und Fienstorff aus dem Verband abgeben. Dem Austritt der genannten Dorfschaften aus dem Pastower Spritzenverbande zuzustimmen, jedoch mit der Beschränkung, daß dieselbe erst erfolgen kann, wenn dieselben nachweisen, daß sie entweder selbst eine Spritze haben oder einem anderen Spritzenverbande beigetreten sind. Aus der Vereinskasse können sie jedoch nur den Theil ihres gezahlten Beitrages zurückempfangen, der verbleibt, wenn die nöthigen Reparaturen an der Spritze und dem Spritzenhause beschafft sind.
An sich waren Spritzenverbände, in denen sich mehrere Dörfer eine Spritze teilten, damals in MecklenburgSchwerin gar nicht so selten – Spritzen waren teuer und die Gemeindekassen auch nicht voller als heute. Aber wenn man weiß, wie weit entfernt Pastow ist (nämlich etwa 10 km), kann man nur den Kopf schütteln über diese Konstellation, zumal einige Dörfer in der Umgebung offenbar schon eigene Spritzen gehabt haben. Die Spritzen aus Bentwisch, Purkshof, Klein und Groß Kussewitz werden im im Artikel zum Großbrand 1903 im Rostocker Anzeiger genannt. Aus einem Bericht aus derselben Zeitung vom September 1904 über einen Waldbrand beim Schloss Gelbensande wissen wir, dass auch Rövershagen, Blankenhagen und Willershagen schon eigene Spritzen hatten. Der Grund für den Zusammenschluss von Mönchhagen und Pastow (sowie dreier weiterer Dörfer, deren Namen wir leider in den Akten nicht gefunden haben) zum Pastower Spritzenverband dürfte eine Frage der Zuständigkeiten gewesen sein: Sowohl Mönchhagen wie auch Pastow lagen auf Domanialgebiet, während beispielsweise Klein Kussewitz zum Ritterschaftsamt Ribnitz gehörte und Purkshof ein Kämmereigut der Stadt Rostock war.
Am 19. Juli 1878 verhandelt die Gemeindeversammlung über die Anschaffung von Löschgeräten. Es geht nicht direkt aus dem Protokoll hervor, was der Anlass dafür war, dieses Thema zu besprechen, es ist aber zu vermuten, dass die neue Feuerlöschverordnung der Anlass war. Im Protokoll heißt es:
- Anlangend die von der Gemeinde anzuschaffenden Löschgerätschaften, so wird bemerkt, daß die Gemeinde 2 Feuerkufen mit Schleifen besitzt und hiervon genug zu haben vermeint, weil das Dorf am Wasser entlang gebaut ist. Eine Feuerleiter, Feuerhaken u. Feuereimer sind auf jeder Hofstelle vorhanden unter diesen auch eine erstere mit Rollen. Eine Feuerleiter mit Stützen ist bei der Bauart des Dorfes nicht verwendbar.
- Zur Hülfeleistung bei auswärtigem Feuer sind die von der Gemeinde zu stellenden 6 resp. 2 Pferde nicht ausreichend, es müssen 8 resp. 4 sein. Falls die Gemeinde gesetzlich zur Anschaffung von 4 Feuerkufen gehalten sein sollte, müßte sich die Anspannung auch erhöhen.
Das klingt, als hätte die Gemeinde lt. der neuen Feuerlöschordnung 4 statt der vorhandenen 2 Feuerkufen besitzen müssen.
Spritzenverband oder eigene Spritze? Die Geschichte des Spritzenkaufs
Bereits 1899 wurde darüber verhandelt, ob Mönchhagen im Pastower Spritzenverband bleiben oder sich eine eigene Spritze anschaffen sollte. (Akte: Ordnung des Feuerlöschwesens auf Grund der Verordnung vom 4. März 1878 im Amt Rostock 1878–1923)
Am 28. Mai 1899 schrieben die Mönchhäger Büdner E. Schmieter, Joach. Timm, Heinr. Hallier, Fr. Hallier und E. Düwel an das Großherzogliche Ministerium des Inneren zu Schwerin, mit der Bitte, dass die Ortschaft Mönkhagen im Pastower Spritzenverbande verbleiben dürfe. Zuvor hatte es eine Beschwerde der Büdnervertreter Meuser und Rath beim Hohen Ministerium gegeben, dass sich die Beschaffung einer Feuerspritze für Mönkhagen vernotwendige. Nach Ansicht der ganz gehorsamst Unterzeichneten (Schmieter, Timm, Hallier, Hallier, Düwel) war eine eigene Spritze in Mönchhagen jedoch nicht notwendig, da die Gehöfte sehr weit auseinanderlagen (100 m und mehr). Ein Brand konnte sich daher kaum ausbreiten. Die Beschaffung einer Spritze würde Kosten verursachen, die umso mehr empfunden werden, als die Gemeinde Mönkhagen Vermögen nicht besitzt. Das Hohe Ministerium wurde gebeten, den Verbleib Mönkhagens im Pastower Spritzenverband fortbestehen zu lassen.
Der Grund der Beschwerde von Meuser und Rath war übrigens gewesen, dass der Gemeindevorstand anlässlich der letzten Reichstagwahl 30 Mark als Entschädigung der Wahlvorstandsmitglieder bewilligt hatte. Meuser und Rath waren der Meinung, das Geld wäre in einer Feuerspritze besser angelegt gewesen. (Allerdings vertrat das Domanialamt die Meinung, die Höhe der Entschädigung sei nicht übertrieben gewesen.)
Darauf folgte ein längerer Schriftwechsel zwischen dem Domanialamt Toitenwinkel, dem Ministerium des Inneren und der Gemeinde Mönchhagen. Eigentlich war Pastow als Spritzenstandort mit einer Entfernung von 10 km zu weit entfernt von Mönchhagen, denn die Verordnung zum Feuerlöschwesen vom 4. März 1878 schrieb vor, dass die Mitgliedsgemeinden eines Spritzenverbandes maximal 5 km entfernt vom Spritzenstandort liegen durften. Das Ministerium empfahl daraufhin offenbar die Anschaffung einer eigenen Spritze, denn am 22. Juni 1899 führte der ganz gehorsamst unterzeichnete Gemeindevorstand in einem weiteren Brief noch einmal aus, dass an der 3 km langen Dorfstraße nur 19 Gehöfte lägen, die durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Höfen also 170 m betrug. Alle übrigen Gehöfte lägen ausgebaut und durchweg vereinzelt.
Am 29. Juni wandte sich das Domanialamt Toitenwinkel an das Ministerium und berichtete sehr ausführlich, dass die Beiträge, die Mönchhagen zum Spritzenverband geleistet hatte und noch würde leisten müssen, in keinem Verhältnis standen zu der geringen Hilfe, die im Ernstfall aufgrund der großen Entfernung zu erwarten war. Als Beispiel wurde ein Brand im Jahre 1879 erwähnt. Das Amt empfahl daher dem Gemeindevorstand, eine eigene Spritze anzuschaffen – was in Mönchhagen auf wenig Begeisterung stieß. Aufgrund der Ablehnung in der Gemeinde sah das Domanialamt dann davon ab, die Anschaffung einer Spritze anzuordnen, wiederum mit der Begründung, dass die Gebäude weit voneinander entfernt waren und fast durchweg eine feuersichere Bedachung hatten. Außerdem gab es sowohl in dem zum Domanium gehörenden Nienhagen, als auch im Kämmereigut der Stadt Rostock in Rövershagen je eine Spritze nur wenige Kilometer entfernt. Beide waren nach verschiedenen Verordnungen zur Hülfeleistung verpflichtet.
Auch wenn evtl. Feuerversicherungen und die Domanialbrandkasse einen Anteil der Spritze finanzieren würden, bliebe immer noch die Hälfte der Kosten für Spritze und Spritzenhaus von der Gemeinde aufzubringen, weshalb das Domanialamt angesichts der geringen Einkünfte aus den Gemeindeländereien sein Schreiben an das Ministerium mit der Empfehlung beendete, Mönchhagen zu erlauben, im Spritzenverbande Pastow zu bleiben.
Daraufhin ordnete das Ministerium an, dass Mönchhagen zwar im Spritzenverband bleiben durfte, aber jährlich 100 Mark zinsbar anlegen musste, um das Geld für eine Spritze anzusparen. Die Gemeinde sah sich jedoch außerstande, mehr als 50 Mark im Jahr zurückzulegen, da noch weitere Ausgaben anstanden, wie drei neue eiserne Feuerkübel, von denen jeder 200 Mark kosten dürfte. Im Gemeindeprotokoll vom 24. Juli 1899 wird jedoch bereits vorsorglich beschlossen, dass 100 M sollen nur dann gezahlt werden, indem dem Hohen Ministerium der Betrag von 50 M nicht genügt. Man hatte also schon damit gerechnet, dass die 50 M dem Ministerium nicht reichen würden. Dieser Betrag soll durch eine besondere Hebung, zu der auch Häusler und Einlieger zahlen, beschafft werden.
Nun wollte das Ministerium aber genau wissen, in welchem Zeitraum die erwähnten Feuerkübel angeschafft werden sollten (einer sofort, die anderen beiden in den nächsten 2 bis 4 Jahren) und wollte eine genaue Aufstellung der in Mönchhagen vorhandenen öffentlichen Löschgeräte und der für Spritze und Spritzenhaus zu erwartenden Kosten. Die bekam es dann auch, am 30. August 1899 schrieb das Großherzogliche Amt Toitenwinkel:
An öffentlichen Löschgerätschaften sind in Mönchhagen zur Zeit vorhanden:
- 3 Feuerkufen mit dazugehörigen Schlitten
- 9 Feuereimer
- 2 Feuerleitern, davon 1 mit Rollen und Stützen
- 2 Feuerhaken
Hakenleitern können an Balkonen oder Fenstern eingehängt werden, wodurch ihre Arbeitshöhe praktisch unbegrenzt ist. Später hatten die Haken Zähne, um ein Abrutschen der Leiter zu verhindern. Heute werden sie nur noch selten eingesetzt. (Internationales Feuerwehrmuseum Schwerin e.V.: http://www.ifm-schwerin.com); Foto: privat
Hakenleiter und zwei Feuerpatschen oder Brandklatschen im Internationalen Feuerwehrmuseum Schwerin. Heute haben die Feuerpatschen Metallstreifen, die fächerförmig am Stiel befestigt sind, damals waren sie aus Leinen, Leder oder Stroh. Vor dem Einsatz wurden sie in Wasser getaucht. (Internationales Feuerwehrmuseum Schwerin e.V.: http://www.ifm-schwerin.com) Foto: privat
Ein Feuerhaken diente (und dient) dazu, Gebäude einzureißen, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Der eiserne Haken war ursprünglich an einer Holzstange befestigt. (Internationales Feuerwehrmuseum Schwerin: http://www.ifm-schwerin.com); Foto: privat
Eine Feuerkufe (auch Feuerschleife oder Feuerschlitten genannt) war ein Wasserbottich, der auf Kufen stand und von Pferden gezogen wurde. (Internationales Feuerwehrmuseum Schwerin: http://www.ifm-schwerin.com) Foto: privat
Lederne Feuerkübel. (Feuerwehrmuseum in der Karolingerstadt Lorsch http://www.feuerwehr-lorsch.de) Foto: privat
Das entsprach den damaligen Vorschriften, wie sie in der Feuerlöschordnung von 1878 für das Domanialgebiet festgelegt waren – lediglich Feuerhaken hatte Mönchhagen zu wenige.
Die Anschaffung einer fahrbaren Spritze sollte 800–900 Mark kosten, wovon die Domanialbrandversicherungsanstalt einen Anteil übernehmen würde. Beim Austritt aus dem Spritzenverbande bekäme Mönchhagen zwar einen Anteil ausgezahlt, der aber gering ausfiele, da die Pastower Spritze alt war und bei einem Austritt Mönchhagens aus dem Verband verkauft werden sollte. Die Kosten für das Spritzenhaus veranschlagte der Beamte des Domanialamtes mit 600–800 Mark. Er erwähnte noch, dass Mönchhagen nun doch (auf weitere diesseitige Anregungen hin) bereit war, 100 Mark pro Jahr anzusparen. Im Gemeindeprotokoll vom 29. Jänner 1902 ist ebenfalls von 100 M die Rede, die angelegt werden sollen.)
Dabei blieb es dann erst einmal vier Jahre lang, bis im August 1903 der Großbrand mehrere Menschenleben kostete (siehe unten). Daraufhin kam prompt eine Nachfrage vom Ministerium ans Domanialamt, wie weit denn der angesparte Fonds der Gemeinde schon gewachsen wäre und ob das Amt Toitenwinkel wegen des letzten Schadensfeuers Anlaß genommen hat, auf die baldige Aufstellung einer Feuerspritze daselbst hinzuwirken.
400 Mark hatte Mönchhagen schon zusammen, die Spritze würde aber 1200 Mark kosten. Von der Domanialbrandversicherungsanstalt waren weitere 400 Mark zu erwarten; für Spritze und Spritzenhaus wären aber immer noch 1000 Mark zu zahlen – wofür man noch 10 Jahre hätte sparen müssen. Wegen des eben fertiggestellten Schulbaues und der Lehrerwohnung hatte die Gemeinde aber bereits Schulden von 6000 Mark.
Das Großherzogliche Amt hat Veranlassung genommen die Gemeinde zur Anschaffung einer eigenen Spritze anzuhalten. Daraufhin hat die Gemeinde beschlossen, eine solche zum Frühjahr 1905 zu beschaffen.
So lautete die Antwort des Domanialamtes. Dieser Beschluss der Gemeindeversammlung wurde am 1. September 1903 gefasst: Die Versammlung beschließt, daß für Mönckhagen eine Feuerspritze angeschafft werden soll, jedoch soll diese Anschaffung in Rücksicht auf die Kosten des eben vollendeten Schulausbaus u. des Durchbaues der alten Lehrerwohnung bis in den Frühling 1905 verschoben werden. Ein Spritzenhaus soll sodann ebenfalls gebaut werden.
Das Domanialamt gestattete sich hierbei in Ehrerbietung zu bemerken, daß das traurige Brandunglück in Mönchhagen auch durch das Vorhandensein einer Spritze nicht verhindert worden wäre und daß, wie gesagt, ein eigentlicher Notstand nicht vorhanden ist, [...] Diese Einschätzung ist wohl richtig. Ein einmal brennendes Haus mit Strohdach und Fachwerk-Lehm-Wänden ist kaum noch zu retten, auch wenn die Spritze nebenan steht. Durch die ganze Diskussion zieht sich ja das Argument der großen Entfernung zwischen den Mönchhäger Gehöften. Es ging bei einem Brand nicht darum, dass brennende Gebäude zu retten, sondern darum, den Rest des Dorfes davor zu bewahren, ebenfalls in Flammen aufzugehen. Eine leidvolle Erfahrung, die man in früheren Jahrhunderten nur zu oft machen musste.
Nun wartete man nur noch darauf, wie hoch die Entschädigungszahlungen an Mönchhagen beim Austritt aus dem Spritzenverband ausfallen würden. Dazu hieß es in einem Schreiben des Domanialamtes an das Ministerium, dass auch der Spritzenverband sich eine neue Spritze anschaffen wollte. Die alte war zu alt und zu schwer. Man wollte versuchen, sie beim Kauf der neuen auf den Kaufpreis in Anrechnung zu bringen. Der Gemeindevorstand zu Pastow rechnete mit einem Erlös von 100 Mark. Das Spritzenhaus war ebenfalls alt und nur noch etwa 70 Mark wert. Mönchhagen hatte sich zu einem Drittel an den Kosten für die Verbandsspritze und das Spritzenhaus beteiligt, sodass es bei einem Austritt aus dem Verband mit Zahlungen von lediglich 50 bis 60 Mark rechnen konnte. Vom Ministerium hieß es am 17. Okt. 1903 schließlich:
Das unterzeichnete Ministerium ist unter den obwaltenden Umständen damit einverstanden, daß der Gemeinde Mönchhagen die Anschaffung einer neuen eigenen Feuerspritze bis spätestens zum Frühjahr 1905 aufgegeben wird.
Durch ein Feuer am Sonntag Mittag verbrannt beim Retten
(so das Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen, 1903)
- In mönchhagen ist gestern der zu hufe nr 15 gehörige, mit stroh gedeckte tagelöhnerkaten nebst stall abgebrannt und sind beim retten von sachen die im katen wohnhaft gewesene tagelöhnerfrau witt sowie schmied leverenz und tagelöhner möller und schwerin im brennenden hause umgekommen, ausserdem tagelöhner jess an kopf und händen stark verbrannt.
So telegrafierte das Domanialamt Toitenwinkel, in dessen Verwaltungsbezirk Mönchhagen damals lag, am 10. August 1903 an das Großherzogliche Finanzministerium Mecklenburg-Schwerin.
Ausführlicher berichtet der Rostocker Anzeiger (RA) am 11. August 1903 von diesem entsetzlichen Brandunglück. Das Feuer brach mittags gegen 12 Uhr aus. Ein Augenzeuge berichtete, daß man zuerst einen in der Mitte des Hofes liegenden Haufen Stroh brennen sah. Das Feuer breitete sich im Nu auf das Strohdach des aus Fachwerk bestehenden Wohnhauses und das […] Dach des massiven Stalles [aus].
Die Bewohner des Wohnhauses, das Ehepaar Witt, kehrten gerade aus der Kirche in Volkenshagen zurück. Frau Witt […] stürzte entsetzt in das brennende Haus, in dem Glauben, ihre Kinder befänden sich noch darin. Schrecklich klang ihr Rufen aus dem brennenden Gebäude […] und alarmierte die Nachbarn, schreibt die Mecklenburgische Zeitung (MZ) am 11. August. Die Mutter stürzte sich mit Todesverachtung in das schon hell brennende Haus und rettete den Säugling, heißt es im RA. Die übrigen vier Kinder der Witts hatten draußen gespielt und befanden sich bereits in Sicherheit beim Vater. Nach den Unterlagen zur Volkszählung von 1900 und den Kirchenbüchern waren diese vier Kinder zwischen 2 und 6 Jahren alt, der Säugling erst 6 Wochen.
Obwohl der Hofbesitzer Schulze vor dem Betreten des brennenden Gebäudes warnte (Kein Mensch darf hineingehen! Laßt brennen, was brennen will! [MZ]), liefen noch acht Menschen wieder hinein, um Sachen zu retten. Binnen 5 Minuten war jeder Zugang zum Hause abgeschnitten und stand das Dach vollständig in Flammen. Zwei Personen – Lehrer Burmeister und dem anderen Katenbewohner Freimann – gelang es noch, nur leicht verletzt ins Freie zu kommen, dann stürzte das Dach ein. […] das Strohdach schoß herunter und versperrte die Tür, Mauerwerk und Balken brachen zusammen und prasselten nieder. [MZ] Man glaubte die Menschen bereits verloren, da gelang es den Arbeitern Wustnack und Jeß, ein Fenster einzuschlagen. Durch das herunterschießende brennende Dach hindurch sprangen Jeß und Wustnack ins Freie [MZ], während die anderen den Tod in dem Flammenmeer fanden. [RA] Weiter heißt es in der MZ: Furchtbare Szene der Verzweiflung spielten sich auf der Brandstätte ab. Der Sohn des Schmiedemeisters Leverenz wollte sich in das brennende Haus stürzen, um seinem Vater Hilfe zu bringen; nur mit Mühe konnte er durch die Umstehenden von seinem verzweifelten Schritte zurückgehalten werden.
Auch der Erbpächter Schulz, also der Hofbesitzer, blieb nicht untätig. Er heizte den Dampfkessel der ihm ebenfalls gehörenden Molkerei an und setzte Pumpen in Betrieb, die Wasser aus dem Peezer Bach zur Brandstelle förderten. Die Leute, die zur Rettung herbeigeeilt waren, taten nun ihr Möglichstes, um das Feuer von dem ungefähr 10 Meter von der Brandstätte entfernt liegenden Wohnhause des Schmiedes Lewerenz abzuhalten, was ihnen auch gelang. [RA]
Der 59-jährige Schmiedemeister Karl Lewerenz selbst gehörte jedoch zu denjenigen, die in dem brennenden Katen den Tod fanden. Er war Vater von fünf Kindern – der älteste Sohn arbeitete mit 26 bereits als Schmiedegeselle und dürfte derjenige gewesen sein, der den Vater hatte retten wollen; der jüngste war erst 10 Jahre alt. Außerdem fanden den Tod der 27-jährige Arbeiter Wilhelm Möller, der erst vor Kurzem geheiratet hatte und Vater eines noch ganz kleinen Kindes war. Dieses Kind war ein Mädchen und erst 7 Monate alt. Möller hatte Ende Oktober 1902 die damals (gerade noch) 17-jährige Emma Luise Johanna geheiratet. Die junge Frau Möller wurde also mit nur 18 Jahren zur Witwe. (Und ehe jetzt jemand lange nachrechnet – das Kind kam gut zwei Monate nach der Hochzeit zur Welt ...).
Die dritte Tote war die 32 Jahre alte Frau Witt, das vierte Todesopfer der 63-jährige Tagelöhner Heinrich Schwerin, der beim Versuch, das Vieh aus dem brennenden Stall zu retten, ums Leben kam. Diese drei wurden als stark verbrannte Leichen in der Kammer der Witt'schen Wohnung aufgefunden […]. Sie werden, vom Rauch erstickt, Opfer der Flammen geworden sein., heißt es in den Akten des Finanzministeriums.
Drei Tage später, am 12. August wurden die Brandopfer beerdigt, wie im Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen vermerkt ist (Alter und Vornamen werden in den Zeitungen leicht abweichend genannt, aber das Kirchenbuch dürfte hier die zuverlässigere Quelle sein):
Sämtliche Verunglückten waren verheiratet, höchst angesehen, achtbare, fleißige und brauchbare Arbeiter, schreibt der Beamte des Großherzogl. Mecklenb. Amtes Toitenwinkel an das Finanzministerium während der Verhandlungen um die Bewilligung von Rentenzahlungen an die Verletzten und die Hinterbliebenen. Daraufhin haben der schwer verletzte Tagelöhner Jeß bis Ende 1907 und der nun verwitwete Hermann Witt bis Ende 1909 eine Unterstützung von jährlich 50 Mark bekommen. Witt bekam die Unterstützung, weil er ja nun eine Frau anstellen musste, die sich um die zum Teil noch kleinen Kinder kümmern konnte.
Jeß war vom Rostocker Anzeiger schon für tot erklärt worden: Der Arbeiter Jeß wurde schwer verletzt in das hiesige Universitäts-Krankenhaus gebracht. Dem Benehmen nach hat der Unglückliche dort bereits seinen Geist aufgegeben. Er hat überlebt, hat aber lange im Krankenhaus gelegen und war danach arbeitsunfähig, weshalb ihm die lange Rentenzahlung gewährt wurde.
Die betroffene Hufe 15 lag übrigens etwa dort, wo heute das Feuerwehrgerätehaus steht, das ersehen wir aus einer alten Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen, D. A. [Domanialamt] Teutenwinkel von 1894. Gegenüber liegen heute noch alte Schmiedegebäude. Das Schulhaus lag ebenfalls direkt nebenan, in westlicher Richtung – heute beherbergt das Gebäude den Kindergarten. Schmied und Lehrer waren also direkte Nachbarn. Der Hof Nr. 15 war auch als Mittelhof bekannt, da der Erbpächter Schulze drei Höfe besessen hat.
Die Mönchhäger Feuerspritze
In den Dorfversammlungen vom 22. Juli 1908 und vom 18. Februar 1909 wird über die Anbringung von Federn unter die Feuerspritze debattiert.
Protokoll über die Gemeindeversammlung am 22. Juli 1908 im Schulzenhause zu Mönchhagen 3. Sollen noch Federn unter die Feuerspritze gebracht werden? 3. Über die Unterbringung von Federn an der Feuerspritze sollen vom Gemeindevorstand über die Kosten noch Erkundigungen eingezogen u. später hiervon Mitteilung gemacht werden.
Protokoll über die Gemeindeversammlung am 18. Februar 1909 im Schulzenhause zu Mönchhagen. 2. Anbringung von Federn unter die Feuerspritze Über Anbringung von Federn unter die Feuerspritze wurde lebhaft debattiert, es wurde über für und gegen gesprochen. Die mittels Stimmzettel vorgenommene Abstimmung ergab, daß 7 Stimmen für, 5 Stimmen gegen Anbringung von Federn. Der Lieferant der Spritze Herm. Koebe in Luckenwalde, fordert für die Ausführung incl. Fracht 270 M. Der Gemeindevorstand soll über den Kostenpunkt noch in Rostock bei dem Wagenbauer [???] Erkundigungen einziehen und nach seinem Ermessen über die Anbringung der Federn handeln. Eine Gemeindeversammlung soll deswegen nicht angesetzt werden.
Das Ergebnis ist leider unbekannt; da es keine weitere Versammlung zum Thema gab, gibt es auch keine Protokolle dazu.
Zwei Dinge erfährt man hier – der Lieferant der Spritze war die Firma Koebe in Luckenwalde und die Spritze hatte offenbar „von Hause aus“ keine Federn. Nun hatte die Fa. Koebe mehrere Handdruckspritzen im Programm. Hermann Koebe, der Urenkel des Hermann Koebe, der 1878 die Feuerwehrgerätefabrik in Luckenwalde gründete, hat ein Buch verfasst („Leben für die Feuerwehr – Feuerwehrtechnik damals“), in dem die Geschichte und die Produkte der Firma beschrieben werden. Die Spritze, zu der die wenigen Angaben, die es gibt, passen, ist die „Leichte Landspritze“. Dafür spricht auch, dass diese Spritze laut der im Buch abgedruckten Katalogbeschreibung keine Federn hatte (dieser Hinweis ist fettgedruckt, das war also wohl nicht selbstverständlich).
Man fragt sich vielleicht, ob Mönchhagen schon wieder sparte, als eine Spritze ohne Federn angeschafft wurde. Aber die Federung störte beim Pumpen – das Pumpen auf einem gefederten Spritzenwagen kostet viel mehr Kraft. Bei Spritzen mit Federn waren diese deshalb feststellbar.
Die Leichte Landspritze war in sechs Größen erhältlich; in Anbetracht der zur Bedienung erforderlichen Personenzahl und der knappen Geldmittel ist es wahrscheinlich, dass Mönchhagen eher eine der kleineren Varianten besaß. Es existiert eine handschriftliche Notiz, dass zur Bedienung der Spritze 4 Mann nötig waren. Leider ist unbekannt, von wem und von wann diese Notiz ist. Zur Leichten Landspritze heißt es im Buch von Hermann Koebe, dass sie im Notfall mit 4–6 Personen zu bedienen war – ein Hinweis, der sich auf alle Varianten der Leichten Landspritze zu beziehen scheint. In den Akten des Schweriner Finanzministeriums von 1903 wurde ein Betrag von 1200 Mark genannt, der in Mönchhagen zur Anschaffung einer Spritze anzusparen war. Danach hätte Mönchhagen das zweit- oder das drittkleinste Modell im Auge gehabt, für 1150 bzw. 1250 Mark. Allerdings musste nach dem Großbrand von 1903 der Spritzenkauf ja um einige Jahre vorgezogen werden, sodass dann wahrscheinlich sogar nur das kleinste Modell der Leichten Landspritze angeschafft wurde, für 1050 Mark (denn bis 1905 konnte die Gemeinde nur 600 Mark angespart haben). Für 45 Mark Aufschlag gab es die Spritze zweistrahlig, also mit zwei Anschlussmöglichkeiten für Druckschläuche. Auf dem Foto der freiwilligen Feuerwehr von 1929 sieht man die linke Seite der Spritze, diese trägt den Anschluss für den Saugschlauch, deshalb kann man nicht sagen, ob Mönchhagen diese 45 Mark investiert hat. Aufgrund der finanziellen Situation scheint dies aber eher unwahrscheinlich.
Die kleinste Ausführung der Spritze erforderte im Normalfall 8 Mann zur Bedienung, wobei im Notfall auch 4 bis 6 Mann ausreichten. Sie lieferte bei 50 bis 55 Doppelhüben (pro Minute! – Man kann sich vorstellen, wie „lange“ die Mannschaften diese Anstrengung durchhielten und dass alle paar Minuten gewechselt werden musste) 180 bis 200 l/min. Die horizontale Wurfweite wird mit 27 bis 29 m angegeben.
Zur Ausstattung der Spritze gehörten lt. Produktbeschreibung: 6 m Saugschlauch in drei Längen mit kupfernem Sauger nebst Korkschwimmer, 5 m gummierter Druckschlauch, ein Strahlrohr, zwei Mundstücke (12 mm), eine Glocke, zwei Laternen. Vier bis sechs Personen konnten auf der Spritze sitzen.
Die Leichte Landspritze der Freiwilligen Feuerwehr Lorsch
Ich hätte nun natürlich gern ein Foto der alten Spritze gehabt. Bekanntlich gibt es im Internet alles, also suchte ich dort. Und tatsächlich – ich fand ein Foto der Leichten Landspritze. Eigentümer dieser Spritze ist die Freiwillige Feuerwehr Lorsch, die im Keller ihres Gerätehauses ein Feuerwehrmuseum eingerichtet hat. Lorsch liegt bei Frankfurt/Main und so dauerte es eine Weile, bis ich einen Abstecher dorthin machen konnte. Eine spannende und lehrreiche Führung durch den Lorscher Feuerwehrkameraden Friedrich Emig bot dann auch neben vielen Informationen die Gelegenheit, Fotos von der Leichten Landspritze zu machen. Die Lorscher Leichte Landspritze unterscheidet sich in einigen Details von der Mönchhäger Spritze, sie ist ein paar Jahre jünger als die aus Mönchhagen, nämlich von 1910. Lorsch hatte die Spritze mit Federn ausrüsten lassen, außerdem war die Lorscher Spritze eine zweistrahlige Spritze, verfügte also über zwei Anschlüsse am Wasserkasten. Lorsch hat nach Auskunft von Herrn Emig damals 1734 Mark für die Spritze bezahlt. Dieser Preis lässt vermuten, dass Lorsch eines der beiden größten Modelle hatte (bzw. immer noch hat) für 1400 bzw. 1500 Mark; zzgl. Federn und zweitem Schlauchanschluss kommt man dann auf die gut 1700 Mark. Das größte Modell lieferte 380 bis 400 l/min bei einer horizontalen Wurfweite von 31 bis 34 m, erforderte im Normalfall ein 16 Mann starke Bedienmannschaft und hatte Normalmundstücke der Weite 18 mm. |
Das Spritzenhaus
Im Gemeindebuch findet sich folgender Eintrag vom 24. Februar 1905:
Punkt 1. Es wird beschlossen, im kommenden Frühling ein Spritzenhaus auf dem Armenacker nahe der Dorfstraße am Schulgarten zu bauen. Es wird eine Baukommission [???] bestehend aus dem Gemeindevorstand und den anwesenden Herrn Haller und Heydtmann, dieser Komission wird die Durchführung des genannten Baus übertragen; sie hat einen Riß nebst Kostenanschlag anfertigen zu lassen und den Bau auf Submission zu vergeben. Die Größe des Spritzenhauses mit Raum zur Aufbewahrung der Wasserkübel und alles Weitere hat genannte Kommission zu bestimmen.
Das Spritzenhaus ist also 1905 gebaut worden, im selben Jahr, in dem auch die Spritze angeschafft wurde.
Das Spritzenhaus lag (bzw. liegt) neben dem damaligen Schulgebäude (dem heutigen Kindergarten), und zwar auf der Westseite. Das damalige Spritzenhaus wurde zu DDR-Zeiten umgebaut und erweitert; ein Versammlungsraum wurde angebaut, dazu mehr im entsprechenden Teil dieser Chronik. Nach dem Bau des heutigen Gerätehauses 1996 beherbergte das alte Spritzenhaus den Jugendclub. Seit 2013 ist der Jugendclub geschlossen; das Gebäude wurde noch etwa 1 Jahr von einem Mönchhäger Verein genutzt und steht z. Zt. (2017) leer, wird lediglich als Geräteabstellraum von der Gemeinde genutzt.
Organisation des Brandschutzes vor Gründung der freiwilligen Feuerwehr
Seit 1905 gab es also eine Spritze in Mönchhagen. Aber wie heute nützte auch damals die beste Technik nichts ohne die Menschen, die sie bedienten. Wer bediente die Spritze, mit anderen Worten: Wer rückte im Brandfall zum Löschen aus? Aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juli 1909 im Schulhause zu Mönchhagen erfahren wir Genaueres, wie die Arbeit im Brandfalle eingeteilt war.
Punkt 3: Anordnung betreffs Bedienung und Anspannung der Feuerspritze sowie der Mannschafts- und Wasserwagen
zu 3: Der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15. März 1907, Abt. 3, wird dahin abgeändert, dass die Gespanne für die hiesige Feuerspritze von den Hufen 6, 15 und 10 zu stellen sind, mit dem Hinzufügen, dass dem Besitzer dieser Hufen, Herrn H. W. Schulze jede 4. Fuhre der Spritze durch Befreiung einer Holzfuhre (Armenholz gg.) vergütet werden soll. Die übrigen 10 Erbpächter – die Hufen 12, 4 und 14 sind ausgenommen – haben die Gespanne für die Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen, und zwar in der Weise, dass bei Ausbruch einer Feuersbrunst 2 Wasser- und 2 Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang hiermit machen die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostrand der Dorfstraße wohnen. Es sollen also von den Hufen 1 und 2 ein Wasser- und ein Mannschaftswagen, desgl. von Nr. 11 und 9 gefahren werden und so der Reihe nach. Die Bedienung der Spritze durch Mannschaften soll in der Weise geregelt werden, dass die 12 vollen Erbpachthufen – Nr. 12 und 15 sind ausgenommen; Nr. 15 übernimmt das Ansagen des Feuerausbruchs – je einen Mann zu stellen haben. Die Stunde für einen Mann soll mit 30 Pfennig entschädigt werden aus der Gemeindekasse, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zum Rückkehren.
Die Hufen 6, 15 und 10 gehörten alle drei dem Hofbesitzer H.W. Schulze, sodass nur er für das Fahren der Spritze zuständig war. Die Hufen 12 und 14 hatten keine Hilfskräfte zu stellen, möglicherweise wegen der großen Entfernung dieser Höfe zum Dorf. Hufe 4 ist möglicherweise aufgrund ihrer geringen Größe von der Beteiligung am Spritzendienst ausgenommen: Ein Blick auf die Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen, D. A. Teutenwinkel von 1894 zeigt, dass diese Hufe kaum über Ländereien verfügt zu haben scheint. Dafür spricht auch, dass diese Hufe in die Gemeinde- und Armenkasse nur ein Viertel des Beitrages der großen Hufen zu entrichten hatte. Hufe 14 ist ebenfalls kleiner und brauchte nur den halben Beitrag zu zahlen.
Man erfährt hier auch, dass es in Mönchhagen zwei Wasserwagen gegeben hat. Einer davon ist höchstwahrscheinlich ebenfalls auf dem Foto von 1929 – ihm gehört das Rad ganz links.
Die Spritzenbedienung war in der Gemeindeversammlung am 1. Juli 1921 wieder Thema. Es ändert sich jedoch nichts an der Verteilung, zusätzlich erwähnt wird lediglich, dass jedermann zur Bedienung der Spritze verpflichtet ist, der nicht das 60. Lebensjahr überschritten hat.
Zuständig für den Brandschutz in der Gemeinde war der Brandmeister. Brandmeister und Stellvertreter wurden von der Gemeindeversammlung gewählt, ebenso Spritzenmeister und dessen Stellvertreter, so am 22. Juni 1917:
Zu 1. An Stelle des von hier verzogenen stellvertretenden Brandmeisters H. Eggert wurde der Hofbesitzer Hermann Brandt einstimmig gewählt. Zu 2. An Stelle des von hier verzogenen stellvertretenden Spritzenmeisters Tessmann wurde der Häusler Franz Geißler einstimmig gewählt.
Eine weitere Wahl eines stellvertretenden Spritzenmeisters gab es am 24. April 1919:
ad 2. Zum stellvertretenden Spritzenmeister wurde für den ausscheidenden Schulzen Geißler der Schmiedemeister Hagen einstimmig gewählt. Letzterer nahm die Wahl an.
Geißler war 2 Monate zuvor Bürgermeister geworden, was der Grund gewesen sein dürfte, das Amt des Spritzenmeisters aufzugeben. Die nächste Wahl eines Spritzenmeisters war am 24. Januar 1923:
2. Antrag verschiedener orstansässiger Personen betreffend Wahl eines Spritzenmeisters an Stelle des Sägereibesitzers H. Lange, weil selbiger zu weit entfernt vom Spritzenhaus wohnt. ad. 2 An Stelle des hiesigen Spritzenmeisters Hans Lange ist der Schmiedemeister Hagen als Spritzenmeister einstimmig gewählt, desgleichen der Landwirt Ernst Heydtmann jun. als Stellvertreter. Hagen erhält dieselbe Vergütung, die der bisherige Spritzenmeister erhalten hat.
Schmiedemeister Paul Hagen arbeitete in der Schmiede gegenüber dem heutigen Feuerwehrgerätehaus und damit auch nicht weit vom damaligen Spritzenhause entfernt.
Am 2. Januar 1924 wurde wiederum gewählt, diesmal Brandmeister und Spritzenmeister:
2. Wahl eines Brandmeister für den bisherigen Hofbesz. A. Haller, welcher auf seinen Wunsch sein Amt als solcher am 1. Jan. 1924 niederlegt. 3. Als Brandmeister wurde einstimmig gewählt der Landwirt E. Heydtmann j., als Stellvertreter bleibt der Hofbs. H. Brandt. Da Herr Heydtmann stellvertretender Spritzenmeister war, wurde dafür der Schmiedemstr. R. Möller gewählt.
Die Schmiede von Rudolf Möller lag am Stillen Frieden, auf Häuslerei 9. Ihm zu Ehren wurde das Gruppenfoto der freiwilligen Feuerwehr 1929 aufgenommen. Er hat 1928 seine Hofstelle verkauft, hat also wohl das Dorf verlassen.
Aus der Instruktion für die Spritzenmeister
(Quelle: Akte: Ordnung des Feuerlöschwesens auf Grund der Verordnung vom 4. März 1878 im Amt Rostock 1878–1923 (Landeshauptarchiv Schwerin)) §1: Die Spritzenmeister sind dafür verantwortlich, dass Spritze und dazugehörige Geräte im gehörigen Zustand und vollständig vorhanden sind. §2: Den Schlüssel zum Spritzenhause haben sie an einem sicheren, ihren Hausgenossen bekannt zu machenden Orte in ihrer Wohnung aufzubewahren, sodaß derselbe in ihrer Abwesenheit schnell zu haben ist. § 6: Die Spritze muss immer einsatzbereit sein. Bei Gewitter ist die Spritze zur augenblicklichen Hülfeleistung in Bereitschaft zu setzen. §9: Die Zylinder sollen mit reinem Schmalz, die Gelenke der Kolben mit Öl geschmiert werden. §10: Wenn es die Spritzenmeister sich vor allem angelegen sein lassen müssen, die Bauart der Spritze, die Construction ihrer einzelnen Maschinentheile, [...] genau kennen zu lernen, so haben sie auch die besondere Verpflichtung, ihre Spritzenmänner gehörig über die Handhabung der Spritze zu unterrichten, damit diese ihre Kräfte sparsam, der Maschine unnachtheilig, aber auch mit möglichster Schnelligkeit anwenden lernen. §11: Das Anschrauben der Schläuche, sowie überhaupt die Instandsetzung der Spritze muß, wenn dieselbe beim Feuer ankommt, unbedingt immer von der Spritzenmannschaft geschehen, unkundige Hände sind absolut nicht zuzulassen. §13: Nach jedem Einsatz ist die Spritze zu reinigen und zu untersuchen, [...]. |
Das beste Feuer ist das, welches gar nicht erst entsteht. Die Feuergefahr durch Kontrollen der Feuerstätten und der Brennstofflagerung möglichst gering zu halten, war die Aufgabe des Feuerschaumannes. Auch der Feuerschaumann wurde in der Gemeindevertretung gewählt, bspw. in der Gemeindeversammlung am 23. Oktober 1911 als Punkt 1 auf der Tagesordnung. Der Erbpächter Peter Sass wurde anstelle des auf eigenen Antrag hin zurückgetretenen H. W. Schulze als Feuerschaumann gewählt.
Die Bestellung eines Feuerschaumannes war auch am 16. November 1914 Thema der Gemeindeversammlung, es wurde wieder Peter Saß gewählt.
Da Herr Schulze Brandt das Amt des Feuerschaumannes niedergelegt hat, so wählte die Versammlung den Erbpächter P. Saß hies. als Feuerschaumann. Die Satzung über Feuerlöschwesen sind vorgelegt.
P. Saß ist der spätere erste Wehrleiter Peter Saß.
Schule und Schulanbau
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel – am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:
- Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,
- Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,
- Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,
- Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,
- Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,
- Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,
- Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,
- Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:
- Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,
- nach Baubeendigung 1/3,
- nach Bauabnahme 1/3 der Summe.
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.
Folgende Lehrer sind bekannt:
- Olerich 1762 bis 1783,
- Peter Möller 1784 bis 1791,
- Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),
- F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,
- Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)
- Freitag.
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.
Der Schulacker
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.
Die Post
Die Postagentur
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens.
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 – die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post – Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete – kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.
Telefonvermittlung
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das „Fräulein vom Amt“ durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte.
Die Telefonvermittlung
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar – von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig. |
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.
Lustbarkeitssteuer
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt.
Der Erste Weltkrieg
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:
- 1914 August Suhrbier
- 1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,
- 1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters
- 1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp
- 1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.
Aus den Gemeindebüchern
Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt. Immerhin heißt es weiter: Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben. Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 Kriegerfrauen die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse Haulohn für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock.
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.
Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere.
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern.
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914.
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.
Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen.
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).
Elektrifizierung Mönchhagens
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war.
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen. Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß. Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark.
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.
Die weitere Geschichte Mönchhagens
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.
- Ortschronik Mönchhagen
- spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)
- Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)
- bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)
- bis zur Reichseinigung (bis 1871)
- Deutsches Reich bis 1918
- Deutsches Reich bis 1945
- SBZ und DDR bis 1990
- die heutige Zeit
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: