Mönchhagen: Die Mühlen

Aus Ortschroniken
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Die erste Mönchhäger Mühle

Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt – am 24. Oktober vermachte laut Hallier Wilhelm von Baumgarten vor einer Reise seine Hufe und die kleine Mühle in Monekehaghen seiner Frau und seinen beiden Söhnen Willikin und Gerlach. Diese alte Mühle könnte die Wassermühle gewesen sein, deren Reste heute am Ausgang Oberdorf Richtung Volkenshagen zu sehen sind (siehe bis 1500). Zu solch früher Zeit dürfte es sich bei der Mühle um eine Kornmühle gehandelt haben.

Hier findet man noch einen fast völlig verlandeten Mühlenteich, die Reste der Uferbefestigung eines künstlichen als Umfluter künstlich angelegten Kanals sowie das sumpfige Bett des alten Bachlaufes. Zudem heißt der Peezer Bach hier auch Mühlbach, was darauf hindeutet, dass es an seinem Lauf mal eine Mühle gegeben hat.

Spätere Erwähnungen von Müllern in Mönchhagen tauchen in den Rostocker Landgüterrechnungen von 1437 bis 1438 auf, die einen Pranghe als Müller nennen. Im Pachtregister des Klosters Marienehe für 1468 gibt es einen Henrik der molend master.

Die zweite Wassermühle als Papiermühle

Ein oberschlächtiges Mühlrad. Wassermühle im Freilichtmuseum zur Kultur der deutschen Einwanderer in Frutillar in Chile aus dem 19. Jh.

Kurz vor der Kirchenvisitation des Jahres 1649 wurde die schon seit langem existierende Kornmühle auf Befehl des Landesherrn zu einer Papiermühle – da sie 1635 bereits als Papiermühle aufgeführt wurde, muss dies also vor 1635 passiert sein. Das Verzeichnis Was anietzo Vor Unterthanen an Bawleuten, Cossaten, Einlieger, Müller, Schäfer und Schmiede im Ambte Ribbenitze vorhanden vom August 1635 führt bereits 1635 eine Papiermühle in Mönchhagen auf.

Letzter Kornmüller war Claus Witte. Nach diesem kam sie lt. N. Grosser als Papiermühle an Simon Hennings; in Besitz der Familie Hennings befand sie sich noch 1743. Laut Hallier handelte es sich um eine unterschlächtige Wassermühle; leider nennt er keine Quelle dazu. In der Akte 5.12-4/2; 12047 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin) ist dagegen ausdrücklich von einer oberschlächtigen Mühle die Rede. Bei einer unterschlächtigen Wassermühle taucht das Mühlrad an seiner Unterkante in den Bach ein; bei einer oberschlächtigen lässt man das Wasser von oben auf das Mühlrad strömen. Deswegen sind oberschlächtige Mühlen eigentlich eher in bergigen Gegenden üblich.

Dabei handelt es sich nicht um die Mühle, deren Reste in Mühlendamm, Mühlenteich und steinerner Uferbefestigung des Baches sind noch heute zu im Oberdorf zu erkennen sind. Die Lage der Papiermühle kennen wir aus alten Karten, sie lag bachabwärts von dem Mühlenteich, der hinter der heute dort ansässigen Firma Göllnitz liegt, in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses.


Peezer Bach, Mühlgraben und Mühlenteich

Die ungefähre Lage von Papiermühle, Mühlgraben und Mühlenteich. Über dem r von „Papiermühle“ liegt das heutige Feuerwehrgerätehaus, über dem roten Punkt die alte Scheune, darüber das gelbe Gebäude der Kita. Die Straße nach Häschendorf liegt etwa am linken Rand des Teiches und folgt dann dem Südarm. Am rechten Bildrand das Gelände der Fa. AET, dahinter das Neubaugebiet.

Etwa dort, wo der Weg nach Häschendorf heute Mönchhagen verlässt, teilt sich der Peezer Bach in zwei Arme – das lässt sich auf allen drei Karten wiederfinden, allerdings ändert sich der Ort der Teilung von Karte zu Karte. Auf der aktuellen Karte fehlt zudem der Mühlenteich, der auf einigen älteren Karten an dieser Stelle eingezeichnet ist.

In der Karte von 1788 ist der Teich vorhanden, im Messtischblatt von 1888 nicht mehr. In der Karten der Dorffeldmark von 1894 ist er wiederum eingezeichnet – aber diese Karte wurde kopiert von einer Karte von 1855 und möglicherweise an dieser Stelle nicht aktualisiert. Zusammen mit Informationen aus der Akte 5.12-4/2 12048 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin) kommt man zu dem Schluss, dass der mit dem Ablassen des Teiches nach 1850 begonnen wurde und er bis spätestens 1900 nicht mehr existierte; die Papiermühle war in 1870er Jahren bereits abgerissen. Heute ist nur noch ein Rest vom Mühlenteich (oder eigentlich nur noch ein sumpfiges Areal mit Schilf bestanden) hinter dem Gelände der Fa. Göllnitz zu sehen, wenn man der Straße nach Häschendorf ein Stück über die Brücke über den Peezer Bach folgt.

Die Papiermühle war eine Wassermühle und lag am heutigen Ortsausgang nach Häschendorf – diese Straße gab es im 19. Jh noch nicht. Hier teilt sich der Peezer Bach in Nord- und Südarm. Nach der Teilung knickt der Nordarm nach Norden ab, um sich dann direkt hinter den Grundstücken wieder nach Westen zu wenden. Ähnlich war der Verlauf auch 1788. Hier hatte man den Mühlengraben zwischen Teich und Nordarm gezogen und an diesem die Mühle errichtet. Die Schleife über Südarm und abknickendem Nordarm konnte man vermutlich als Umfluter nutzen und hier das Wasser bei Reparaturarbeiten um die Mühle herumleiten.Die Papiermühle lag am Mühlgraben, den man zwischen dem Mühlenteich und dem nach Norden abknickenden Nordarm des Baches gezogen hatte, dies ist auf der Karte von 1788 zu erkennen.

Einschub: Zur Lage des Mühlenteichs
Höhenstufenkarte: Landesamt für Innere Verwaltung M-V (www.laiv-mv.de); einsehbar online unter: https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php; © GeoBasis-DE/M-V; 2016.

Am Höhenprofil erkennt man, dass die Lage für den Mühlenteich gut gewählt war. Je dunkler das Blau, desto tiefer das Gelände, je heller das Grün, desto höher das Gelände. Man erkennt gut, dass der Bach durch ein Tal fließt. Mit dem Gelände fällt auch das Tal nach Westen (d. h. zur See hin) ab. Dort, wo der Mühlenteich lag, befinden sich zwei besonders tiefe Mulden (dunkelblaue Flecken).

(Zu beachten ist aber, dass die Höhenunterschiede sehr gering sind – zwischen dem höchsten (hellgrün) und dem tiefsten (dunkelblau) Bereich liegen gerade mal etwa 12 m.)

Man sieht hier auch, warum sich der Peezer Bach hinter dem Teich teilt – er muss dem Hügel ausweichen und es gibt zumindest was den Höhenverlauf angeht, keinen Grund, die eine oder die andere Seite zu bevorzugen.

Die Farben und Kontraste wurden geändert, um die sehr geringen Höhenunterschiede deutlicher hervortreten zu lassen und anschließend wurde die Höhenstufenkarte der Karte aus der letzten Abbildung transparent überlagert.

Sowohl zum Mühlengraben als auch zum Südarm muss es eine Stauvorrichtung gegeben haben. In einer Akte von 1827 ist von Fachbaum und Schützenwerk die Rede. Der Fachbaum ist der oberste Balken an einem Wehr. Nach alter Literatur zu Wassermühlen muss man sich das so vorstellen: Am Ausgang des Teiches zum Mühlgraben befand sich ein Wehr, auf dem das Gerinne (die Arche) lag. Das war eine hölzerne, oben offene kastenförmige Wasserleitung, die das Wasser zum Wasserrad transportierte. Auf dem Wehr befand sich das Schützenwerk – dieses staute das Wasser über das Wehr hinaus auf. Durch Klappen im Schützenwerk konnte mehr oder weniger Wasser in die Arche gelassen werden. Der Wasserstand im Teich lag also oberhalb der Arche und sorgte für den nötigen Druck.

Die Bachschleife über den Südarm diente als Freiarche oder Freischleuse. Zur Freiarche musste der Teich natürlich ebenfalls aufgestaut werden, sonst wäre das Wasser hier ja abgeflossen. Dies scheint ebenfalls durch ein Wehr mit daraufliegendem Schützenwerk geschehen zu sein. Das feste Wehr musste jedoch niedriger sein als das zum Mühlengraben, damit man den Mühlgraben für Reparaturzwecke trocken legen konnte (nicht jedoch das aufliegende Schützenwerk, dieses musste höher sein, denn im Normalfall sollte das Wasser ja über den Mühlengraben und nicht über die Freiarche abfließen).

In einer Akte von 1827 wird die Mühle als oberschlächtige Wassermühle bezeichnet – also als eine Mühle, bei der das Wasser von oben auf das Mühlrad trifft. Das Wasser wurde über eine (vermutlich hölzerne) Arche (Gerinne) zum Rad geleitet, dazu passt, dass die Mühle lt. der schmettauschen Karte direkt am Mühlteich gelegen hat. So konnte das Wasser direkt von der Oberkante des Stauwehrs über die Arche zum Rad geleitet werden.

Die Papiermühle

Mögliche Ansicht der Mühle von Westen um 1750: Belegt sind die beiden Mühlräder, das oberschlächtige Gerinne und die Verschalung mit Tannenbrettern am oberen Giebel sowie mit Eichenbrettern am unteren Giebel und halben Erdgeschoss. Eine Abseite gab es lediglich auf der Nordseite. Das Dach muss hoch gewesen sein, denn es gab einen oberen und einen unteren Boden.

Dank einer Inventarliste von 1751 wissen wir einiges über das Aussehen der Mühle. Das Wohnhaus hatte 2 Etagen, war 65 Fuß lang und 35 Fuß breit – wobei 1 Fuß ca. 30 cm entsprach. Es war ein Fachwerkgebäude mit Strohdach.

An der Westseite befanden sich die Mühlräder – denn die Mühle hatte zwei Wasserräder. Diese lagen nicht auf derselben Welle, waren also wohl seitlich versetzt hintereinander angebracht. Dafür spricht die Breite der Arche (der Wasserzuführung), diese war mit 8 Fuß Breite doppelt so breit wie ein Rad. Die Räder waren mit 4 Fuß Breite und 7 Fuß Höhe recht klein für die Breite.

Die Mühlräder saßen an einer Giebelseite, der Westgiebel war oben mit Tannenbrettern verkleidet, die oberste Etage mit Eichenbrettern verkleidet. Die untere Etage war nur halb mit Eichenbrettern verkleidet, die andere Hälfte hatte Lehmgefache. Leider geht aus dem Inventar nicht hervor, welche Hälfte – die unter, obere, rechte, linke …

Auf der Nordseite befand sich eine Abseite von 50 Fuß Länge, am Ostgiebel waren ebenfalls zwei strohgedeckte Kammern angebaut. Dieser Giebel war mit Eichenbrettern verkleidet.

Nach Süden war die Haustür, welche von Eychen Brettern und Mitten durch geschnitten – es war also offenbar eine „Klöntür“, deren obere und untere Hälfte getrennt geöffnet werden konnten.

Von der Haustür ging es rechts in die Stube, diese hatte einen Ofen von Schwartzen Kacheln und einen Lehmboden. Anhand der Anzahl der Fenster lassen sich die Größenverhältnisse der Räume vergleichen – die Stube hatte 8 Fenster.

Von der Stube aus kam in eine Kammer (2 Fenster) mit einem Bettschrank und einem Bierkeller sowie in die Küche. In der Küche stand der Schornstein, der ebenfalls aus Fachwerk war. Von der Küche aus ging es in eine weitere Kammer (3 Fenster) sowie auch auf die Diele. In der Diele führte eine Treppe auf den Boden. Dieser war mit Eichenbrettern ausgelegt. An seiner Ostseite befand sich noch eine Kammer (5 Fenster), zur Rechten eine weitere Kammer (2 Fenster). Über dem Boden gab es noch einen weiteren, der mit Tannenbrettern ausgelegt war.

Von der Diele aus führte eine Tür in den Viehstall, daneben eine weitere Tür in den Pferdestall, sowie auch eine Tür in die Papiermühle. Die Mühle hatte ein so genanntes Deutsches Werk, das Stampfwerk hatte 16 Hämmer, zwei Getriebe und zwei Kammräder.

Presse und Bütte standen in der Diele, neben der Bütte gab es noch einen kleinen Schornstein. Die Mühle hatte 10 Fenster, die Werkstube 9.

Weitere Gebäude waren die 80 Fuß lange und 46 Fuß breite Scheune mit 2 Abseiten. An ihrer Nordseite war ein Wagenschauer. Die Durchfahrt durch die Scheune war in Nord-Süd-Richtung, denn ein zweiflügeliges Scheunentor befand sich auf der Südseite, dann wird das andere gegenüber gelegen haben. Der Wagen war vor diesem Tor dann auch durch das Schauer geschützt. Auf der Ostseite gab es drei kleine Stalltüren. Zu einem kleinen angebauten Stall ist nicht aufgeführt, auf welcher Seite er lag.

Es gab noch einen Schweinekoben von 12 Fuß Länge und 8 Fuß Breite, sowie einen Katen. Dieser war für zwei Familien gedacht, denn er hatte zwei Stuben mit je einem Ofen. Bei jeder Stube gab es noch eine Kammer. Auf der Diele standen zwei Schwibbogenherde. Links von der Haustür lagen die Stuben, rechts befanden sich zwei Ställe.

Die Papiermüller und immer wieder Ärger

Die Lage des Mühlenteiches auf der Karte von 1894/1850 und die Lage der Papiermühle nach der Karte von 1788. Im 18. Jh gab es noch bachaufwärts der Mühle einen Verbindungsgraben zwischen dem Nord- und dem Südarm des Baches, in etwa dort, wo heute der Nordarm verläuft. Man beachte die Ausdehnung, die der Teich hatte – er reichte nach der Karte von 1894 bis auf Höhe der heutigen Fa. AET.
Zum Vergleich die heutige Situation: der Mühlenteich ist zusammengeschrumpft und der Nordarm macht nördlich der heutigen Straße nach Häschendorf einen Bogen, um an der Brücke auf den Südarm zu treffen (dunkelblau). Der Peezer Bach führt am Mühlenteich vorbei und nicht mehr hindurch.

In den 1760er Jahren mussten sich das Ribnitzer Domanialamt und die herzogliche Kammer des öfteren in Streitigkeiten einmischen, in die der Papiermüller Johann Hinrichs Hennings verwickelt war.

Nach dem 30-jährigen Krieg baute der Papiermacher Hinrich Hennings eine wasserbetriebene Papiermühle. Der Mühlenteich lag in der Nähe des heutigen Feuerwehrgerätehauses, wo hinter der Firma Göllnitz noch ein verkrauteter Überrest des Teiches liegt. In der Karte von Schmettau von 1788 ist die Papiermühle am Nordarm des Peezer Baches bachabwärts des Mühlenteiches eingezeichnet. In der Karte von 1894 taucht die Papiermühle nicht mehr auf, wohl aber noch der Mühlenteich. Um 1900 verschwindet dann auch der Teich. (siehe Lage)

Erstmals taucht ein Hinrich Hennings 1635 als Papiermacher in einem Verzeichnis des Amtes Ribnitz auf, der 1652 in den Contributionslisten (Steuerlisten) des Domanialamtes Ribnitz ebenfalls genannt wird (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001). Es scheint, als hätte er die zugehörigen Ländereien nicht landwirtschaftlich genutzt, denn sein Viehbestand belief sich auf nur drei Kühe. Und noch im 18. Jh. wird die Mühlenhufe als wüste Hufe von den Nachbarn genutzt.

Hennings hat Papier auch an die Universität Rostock geliefert. Jedoch gab es am 18. November 1659 einen Beschwerdebrief der Universität an den Landesherrn über die miserable Papierqualität, es werde schlecht gelb und grob Druck-Papier verfertigt, [...] sowol an Littern kein Ansehen hat, als auch von litteratis und Buchhandlern nicht gern gekauffet, gelesen und angenommen wird. (Krausesche Fundchronik)

Da keine weiteren Klagen bekannt sind, hat der Papiermacher wohl auf die Kundenkritik reagiert (zumal damit gedroht wurde, eine weitere Papiermühle in Rövershagen zu errichten). Die Papiermühle blieb über 100 Jahre in der Familie Hennings.

1762 hieß der Papiermüller Johann Hinrich Hennings. Zu der Zeit hatte J. H. Hennings vor, neben der Mühle (die er bereits gepachtet hatte) nun auch die dazu gehörende Hufe, die bis dahin wüst gelegen hatte, wieder zu pachten. Er konnte sich jedoch mit der Kammer nicht über die Pacht einigen, denn Hennings forderte bessere Konditionen als den anderen Bauern zustanden. Obwohl der Vertrag noch nicht zustandegekommen war, begann Hennings mit dem Beackern der wüst liegenden Äcker. Ärger gab es zunächst, weil der Müller seinen Garten eigenmächtig vergrößert hatte. Befragungen älterer Einwohner im Amt ergaben, dass der Garten des Müllers früher nicht so groß gewesen war, sodass man dem Müller kein Gewohnheitsrecht zugestand und die Vergrößerung des Gartens nicht akzeptierte.

Der nächste Ärger kam bald. 1764 beschlagnahmte die herzogliche Kammer Hennings' Vermögen, weil er mit den Abgaben im Rückstand war. Henning führte die Schäden, die er während des 7-jährigen Krieges durch marodierende Soldaten erlitten hatte, als Entschuldigung an. Das nützte ihm jedoch nichts, Haus und Scheune wurden beschlagnahmt mit dem gesamten Inhalt. Seine Äcker und Wiesen sollten nun von Mönckehagener Bauern bewirtschaftet werden, das Heu eingebracht, die Wintersaat bestellt und die Sommersaat vorbereitet werden. Die beschwerten sich, dass der Mühlenacker zur Saat schlecht vorbereitet war und noch zweimal umgebrochen werden müsste. Außerdem müssten die Müllerin und die Tochter endlich aufhören, die Leute zu beschimpfen, sonst würden die Bauern sich nur um ihre eigenen Felder kümmern.

Im September berichtet der Oberamtmann aus Ribnitz dem Herzog, dass der Papiermüller die behördlichen Siegel an Haus und Scheune erbrochen und durch ein eigenes Schloss ersetzt hatte. Durch Ritzen im Tor war zu sehen, dass Hennings beschlagnahmtes Korn beiseite geschafft und gedroschen hatte. Die Behörde legte nun doppelte Schlösser an, was aber auch nichts nützte, denn einen Monat später drosch Hennings wieder beschlagnahmten Roggen, Gerste und Erbsen.

Daraufhin ordnete der Oberamtmann Brandt die Verhaftung an. Hennings wurde in eine Kammer in der Schmiede eingesperrt und von einem Unteroffizier bewacht. Am 8. 10. 1764 wurde Henning dem Amtsrichter vorgeführt. In der Gerichtsverhandlung verhielt er sich unhöflich, wenn nicht dreist. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die Schlösser amtlich waren, schließlich habe er nicht gesehen, wer sie angelegt hatte, er sei nicht zu Hause gewesen. Hallier zitiert nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, weil Henning im Gericht hin und her spatzirte und den Rücken kehrte, ließ ihm das Gericht einen Puckel voll Prügel androhen. Um auf sein Urteil zu warten, wurde er wieder in die Schmiede gebracht. Nach einigen Tagen konnte er fliehen und entkam nach Rostock. Der Rostocker Kaufmann Brüssing war dann bereit, für Hennings Schulden zu bürgen, und der Papiermüller durfte zurück auf die Mühle.

Neuer Ärger bahnte sich an, weil der Müller an der Freiarche einen Graben vom Mühlteich direkt in den Südarm des Peezer Baches (in die Pepernitz) gegraben hatte, um das Mühlrad für Reparaturzwecke stilllegen zu können.

Einschub: Überlegungen zum technischen Ablauf
a) Vom aufgestauten Mühlenteich fließt das Wasser in den Peezer Bach und in die Paepernitz. Am Peezer Bach treibt es das Mühlrad an. Die nötige Energie dazu hat es durch die Aufstauung und das so erreichte Gefälle. b) 1764 hatte der Papiermüller einen Graben gebaut, der das Wasser direkt hinter dem Mühlteich in die Paepernitz lenkte, worauf der Peezer Bach trocken fiel und die Paepernitz Hochwasser führte. c) So wie der Verbindungsgraben auf der schmettauschen Karte von 1786 eingezeichnet ist, dient er als Umfluter um die Mühle herum, sodass zwar das Mühlrad trocken lag, der Peezer Bach aber trotzdem noch Wasser zu den Höfen brachte.

Um eine Wassermühle betreiben zu können, muss das Wasser genügend Kraft haben, um das Mühlrad in Gang zu setzen. Je größer das Gefälle ist, desto mehr Energie bringt das Wasser mit. Um ein hohes Gefälle zu erreichen, staut man das Gewässer an – durch das Anstauen entstehen die Mühlenteiche. Wenn das Mühlrad ausgetauscht oder repariert werden musste, musste die Mühle jedoch stillgelegt werden. Über einen Umfluter, also einen Graben, wird das Wasser dann um die Mühle herumgeführt, sodass das Mühlrad trocken liegt. Der Papiermüller hat daher einen Graben gebaut, der das Wasser direkt hinter dem Teich in die Paepernitz führte und den Peezer Bach trocken fallen ließ.

Skizze nach einer Karte von Schmettau von 1788 (Vorlage einsehbar unter https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php); eingezeichnet sind die Papiermühle auf Hufe XV und die Windmühle auf Hufe XIII. Ende des 18. Jh gab es offenbar einen Verbindungsgraben von der Paepernitz in den Peezer Bach – dieser ermöglichte es, die Mühle stillzulegen, indem man den Ausgang des Mühlteichs zur Wassermühle sperrte, das Wasser nur in die Paepernitz und von da zurück in den Nordarm leitete. Auf die Weise war die Mühle ohne Wasser, der Peezer Bach bekam aber noch genug Wasser ab.

Das führte dazu, dass das Wasser direkt vom Teich in die Paepernitz floss und das Mühlrad stand still. Damit floss aber im Nordarm kaum noch Wasser und den Hausleuten im Dorf fehlte ihre Wasserzufuhr direkt hinter den Höfen. Im Gegenzug trat die Pepernitz, die nun das gesamte aus dem Teich abfließende Wasser fassen musste, über die Ufer und die Wiesen versumpften. Im November 1764 beschwerten sich die Bauern beim Herzog, woraufhin dieser am 5. Dezember 1764 dem Oberamtmann Brandt drohte, er solle endlich tätig werden, nachdem das Treiben des Papiermüllers nun schon zwei Jahre dauerte, ansonsten kämen auf ihn (Brandt) Schadensersatzforderungen zu.

Der Oberamtmann setzte dann einen Ortstermin an. In der Verhandlung in Hirschburg (dort war damals das Amt) mussten die Bauern zwar zugestehen, dass der Müller im Prinzip das Recht hatte, den Bach umzuleiten und das Rad stillzulegen, um es reparieren zu können, aber dieser sollte den Bach nun binnen zwei Monaten (beginnend am 17. Januar 1765) zuschütten. Bis auf eine Verzögerung wegen Frostes klappte das dann wohl auch, im Mai 1765 war der Graben zugeschüttet.

Aber Ruhe war deswegen noch lange nicht. Der Müller ließ sein Geflügel in anderer Leute Erbsenfelder herumspazieren, worauf die nächste Beschwerde fällig wurde. Oberamtmann Brandt wies den Müller schriftlich an, sein Kleinvieh einzusperren. Wenn es weiterhin durch die Erbsenfelder spazierte, würde der Schulze Brandt es pfänden. Das tat der Dorfschulze dann auch. Doch als er es am 22. Juli 1766 dem Müller zurückbringen und 8 Taler Pfandgeld dafür kassieren wollte, war der Müller nicht zu Hause und die Ehefrau weigerte sich, die Enten zurückzunehmen – obwohl der Schulze von einer Amtsperson begleitet wurde. Sie beschimpfte den Schulzen als Spitzbuben und Schelm und gab noch anderes von sich, was nicht druckreif war. Sodass der Schulze und sein Begleiter vom Amt unverrichteter Dinge abziehen mussten.

Erst als die Kammer die Mühle 1771 zum Verkauf freigab, hatte der Ärger ein Ende.

Quellen zu den Gegebenheiten um die Papiermühle sind verschiedene Akten des Domanialamtes Ribnitz, zitiert in H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001.

Die Papiermühle ist auf dem Messtischblatt von 1888 noch eingezeichnet, 1900 nicht mehr. Auch der Mühlenteich existiert 1900 nicht mehr. (siehe Lage)

Der Weg nach Purkshof ging noch nicht geradeaus am damaligen Schulacker/heutigen Sport- und Festplatz bis zur Dorfstraße, sondern schlug einen Bogen an der Windmühle vorbei.

Windmühlen in Mönchhagen

Windmühlen sind in Mönchhagen zwei belegt – eine lag auf dem Land der Hufe XIII, die andere an der Bahnlinie im Oberdorf auf der Häuslerei 11, später Büdnerei 9. Letztere wurde 1882 erbaut und brannte Anfang der 1930er Jahre ab. Diese Mühle wird daher erst im Abschnitt zur Zeit bis 1920 sein. Für die Windmühle auf der Hufe XIII stellte der Müller Otto Schaenicke (derselbe, der weiter oben Schenck geschrieben wurde) aus Kösterbeck 1753 einen Bauantrag für eine Windmühle auf seinem Erbpachtgrund in Nieder-Mönckhagen und zwar beantragte er den Mühlenbetrieb für 24 Jahre. Der Antrag wurde genehmigt. Schaenicke durfte Bauholz aus dem herzoglichen Wald schlagen (das dürfte der Wald um Gelbensande gewesen sein, denn bis zum Stromgraben gehörte der Wald ja der Stadt Rostock). Für Mühle, Wohnhaus und Garten durfte er 4 Scheffel Acker verwenden (also so viel Ackerland, wie man mit 4 Scheffeln hätte einsäen können). Wie bereits für Erbpachthöfe beschrieben, war also auch bei der Erbpachtmühle der Grundherr für die Baukosten bzw. die Stellung des Materials zuständig. Dafür konnte er aber eben auch bestimmen, wie groß die Mühle sein sollte. Der Bau scheint sich jedoch noch etwas hingezogen zu haben, denn 1759 forderte der Herzog ein Konzept zum Bau der Windmühle. Das Wohnhaus sollte 68 Fuß in der Länge und 42 Fuß in der Breite messen und 377 Reichstaler kosten, die Mühle 600 Reichstaler.

Eine Mühle braucht auch Leute, die in ihr mahlen lassen, und zu der Zeit wurde den Bauern vorgeschrieben, zu welcher Mühle sie ihr Korn zum Mahlen zu bringen hatten – man das den „Mahlzwang“ oder „Mühlenzwang“ Im Fall der neuen Windmühle in Mönchhagen wurde neben den Mönchhäger Bauern auch den Blankenhäger Bauern befohlen, ihr Korn ab sofort in Mönchhagen mahlen zu lassen, denn deren bisherige Mühle existierte nicht mehr. Den Mönchhäger Hausleuten, dem Papiermüller, dem Krüger Jahnke sowie dem Cossaten Hans Halloer wurde 1762 befohlen, in der neuen Mühle mahlen zu lassen, in dem Jahr muss die Mühle also betriebsbereit gewesen sein. 1779 wird der Erbpachtvertrag mit allen Mönchhäger Hauswirthen für 20 Jahre neu aufgesetzt und enthält auch den Mahlzwang in der Mönchhäger Windmühle:

  • Schultze Brandt
  • Hans Jesse
  • Joachim Hallier sen.
  • Franz Hallier
  • Hinrich Jesse jun.
  • Christian Winter
  • Friedrich Halleur
  • Johann Hinrich Halleur
  • Claus Halleur
  • David Brandt
  • Krüger Keding
  • Cossat Halleur

1766 kamen dann noch die Bauern aus Alberstorff und Harmstorff dazu, wobei diese sich zunächst weigern, ihr Korn in Mönchhagen mahlen zu lassen. Auch die Bauern aus dem fernen Petersdorf (östlich der alten Heide; DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 1)) wurden zum Mahlen in Mönchhagen gezwungen.

Im Pachtcontract für den Müller Joh. Friedr. Lemke über die Windmühle zu Moenckhagen auf 24 Jahre von Joh. 1799 bis 1323 werden im Verzeichniß der bey der Moenckhaeger Wind-Mühle zugelegten Mahlgäste aus dem Dorfe Moenckhagen als mahlpflichtig aufgeführt (DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 2)):

  • 10 Vollhüfner
  • 1 Coßat
  • der obere Pfandt-Krug
  • der niedere Pfandt-Krug
  • der Papiermacher Behrens
  • 9 Einlieger
  • der Schulmeister

Schaenicke oder Schenck war offenbar ein erfolgreicher Müller, denn er hatte auch das Amt des Altermannes in der Zunft inne: 1759 wurde er Mitmeister des Mülleramtes Ribnitz, wurde also in die Zunft der Müller aufgenommen; 1776 wurde er Altermann im Ribnitzer Mülleramt. Amt meint hier „Zunft“. In einer Zunft (oder eben ein Amt, dieser Begriff wurde in Norddeutschland verwendet) schlossen sich seit dem Mittelalter die Meister eines Handwerks zusammen, im Fall des Mülleramtes also die Müllermeister. Ein einzelner Meister dieser Zunft war daher ein Mitmeister. Der Altermann, Ältermann oder Eldermann war der Vorsteher der Zunft bzw. des Amtes.

Zur Windmühle gehörte offenbar auch ein Teil der Papiermacher-Hufe (XV); zumindest Ende des 19. Jahrhunderts haben beide Hufen direkt nebeneinandergelegen. Aus einem Zitat aus den Akten des Domanialamtes Ribnitz geht hervor, dass ein Viertel der Hufe XV der Windmühle beigelegt war, wofür dann auch nur ein Viertel der Pacht fällig wurde zzgl. der Mühlenpacht selbst.

Weitere Müller sind: Johann Friedrich Lembke 1799–1803 Ernst Carl Heyden aus Ribnitz 1803–1805 Bolte 1805–1822 Krempien 1822–1823 Köhn 1823–? Johann Eggert 1858–1875 Ludwig Prüter 1875–1875 Ernst Prüter 1906–1928 Klaus Prüter 1933–?

Abgaben musste nicht nur an den Herzog, sondern auch an die Kirche gezahlt werden:

Der Kornmüller zu Mönckhagen hat an die Pfarre zu Volkenshagen zu entrichten:
  1. Für jede confirmierte Person seines Hauses 4 ? als Vierzeiten-Geld
  2. An Maßkorn 1 1/2 Scheffel gehäufte Maaße an Rogken (in Termino Michaelis)
  3. eine Portion Eier von 15 Stück (in Termino Ostern)
  4. Ein Stück Wurst von 3 Ellen Länge und 1 ? Taufgeld (in Termino Weihnachten)
  5. Wüstgeld 12 ?

Volkenshagen, den 27ten Februar 1822, Pastor Joh. Gottfr. Simonis

DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 3)

Erläuterungen:

  • Michaelis war am 29 September.
  • Unter Punkt 2 ist wahrscheinlich gemeint, dass für je 1 1/2 Scheffel gemahlenes Korn ein gehäuftes Maß Roggen abzuliefern war. Die Maße waren kupferne Becher mit einem amtlichen Stempel. Ein Maß entsprach 1/16 Scheffel.
  • Wüstgeld ist möglicherweise eine Abgabe dafür, dass Teile des Landes wüst lagen. Da die Abgaben sich auf die Ernte bezogen, vermindert wüst liegendes Land die Abgaben.
Ein Mühlstein im Garten eines Nachfahren des letzten Mühlenbesitzers – das letzte Überbleibsel der Mönchhäger Windmühle im Unterdorf.

Der Erbmüller Johann Eggert ging 1874 in Konkurs, weil er sich bei einer Klage gegen den Pächter des Gutes von Purkshof übernommen hatte. Der Gutspächter von Häffken hatte einen Drainagegraben gezogen. Nach dem Konkurs wurde die Mühle zwangsversteigert und vom Müller Ludwig Prüter aus Zeez für 48 600 Mark erworben. Der Herzog besaß (wie immer wenn eine Hufe den Besitzer wechselte), ein Vorkaufsrecht. Erst wenn er darauf verzichtete, wurde der Vertrag gültig. In dem Schriftgut zum Besitzerwechsel von Eggert auf Prüter wird auch klar, dass es sich um einen Erbpachthof mit Mühle handelte. Die Ländereien werden in einem weiteren Vertrag von 1881 mit 46 ha 44 a 849 qm angegeben, das entspricht 26 426 Quadratruten.

Als Ernst Prüter starb, war Klaus Prüter noch minderjährig. Am 7. September 1933 wurde er als Erwerber des Bauerngutes Nr. 13 zu Mönchhagen, Amts Rostock, in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.

Nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, fasc. 134e 1–3.

Die weitere Geschichte Mönchhagens

Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.

Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: