Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.
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Quellenlage zwischen 1870 und 1920
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Mönchhäger wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.
Die Situation 1870
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:
Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.
Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.
Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.
Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M zu veranschlagen sein.
Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).
Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.
Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.
Die Situation 1873
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:
Mönchhagen hatte 1873:
- 1 Hauswirt
- 15 Erbpachtstellen, darunter
- 2 Krüge
- 2 Mühlen
- 1 Kossate
- 8 Büdner
- 6 Häusler
- 1 Schmied
- 1 Schullehrer
- 33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit 14 Pfennigen zu zahlen ist.
Erbpacht
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel.
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zudem neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb.
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre die sogenannten Erbstandsgelder zahlen (quasi der Kaufpreis für die überlassenen Gebäude und deren Inventar) oder den Hof verlassen und an den Grundherrn zurückgeben.
Bauernhufen in Mönchhagen
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869 geht es um die Vererbpachtung. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren: Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.
Hufe I
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner
Hufe II
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner
Hufe VI
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner
Hufe VII
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner
Hufe IX
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil.
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner
Erbpachtverträge
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch das sogenannte Kanonkapital die Regel: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag ansonsten blieb in Kraft. Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war.
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m2 umfassen und der Canon zu 16 425 Mark capitalisiert wird. Dazu heiß es in §.4:
- Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.
- [...]
- Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.
- [...]
- Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und ausgezahlt haben wollte. Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die Hohe Cammer zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen, heißt es in §.9.
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.
Die Häusler 1869
(Akte 5.12-4/2 12034)
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hoflplat. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachackerparzellen von je 200 Quadratruten.
Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man sich einsadeln.
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.
Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869
Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)
- Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.
- Zu § 1
- 1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.
- 2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.
- Zu §11
- Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.
- Zu §13
- Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.
- Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.
Gemeinde-Dotation
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde Ländereien am 28. April 1871 zum Eigentum, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde dann auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:
- Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten
- Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten
- das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten
- das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten
- das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten
- die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten
- der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten
- in Summe: 2915 Quadratruten
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen – wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet.
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:
- §4
- Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.
- Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.
- Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.
- Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)
Ernennung von Schulze und Schöffen
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:
- der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen
- der Erbmüller Eggers
- der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6
- 1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter. Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.
- 3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.
- 4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.
- 7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.
- 8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.
- 9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)
Bestechungsskandal
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten. Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):
- Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!
- Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:
- Der Schulze Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.
- Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.
- Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.
- Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.
- Erbpächter R. Oehmisch
- Erbpächter C. Beckmann
- Lehrer L. Burmeister
- Erbpächter H. Saß
- Erbpächter J. Brandt
- Erbpächter D. Brandt
- Erbpächter R. Uhlig
- Erbpächter F. Bastian
- Büdner C. Düwel
- Büdner E. Schneider
- Büdner J. Timm
- Büdner H. Hallier
- Büdner F. Hallier
- Büdner C. Lewerenz
- Häusler G. Geißler
- Häusler J. Lau
- Häusler U. Mahnke
- Häusler J. Hallier
- Häusler J. Peter
- Häusler Stiegmann
- Häusler J. Behrens
- Häusler J. Foth
- Häusler C. Wulff
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die Schulzencompetenz bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:
- Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.
- Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe.
- Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.
- Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:
- Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!
- Der Schulze Saß wurde hierauf:
- 1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie
- 2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,
- bekannt gemacht.
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich leidend ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:
- aus der Nutzung der Schulzendienstländereien
- aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse
- aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse
Kassenbestände waren:
- Gemeindekasse 379,14 M
- Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg
- Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.
Stimmenverhältnisse
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde. Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.
Zeitzeugenprotokoll
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:
Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.
Betriebe
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.
Mühlen und Handwerksbetriebe
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1757 erstmalig genannte, Mühle, verfiel nach 1900 allmählich und brannte vor 1933 ab. Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Reste der Antriebsanlage sind hinter dem Gebäude noch heute zu erkennen. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.
Die Industrieschule
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Ruhsdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.
Landwirtschaftliche Betriebe
In Mönchhagen gab es Erbpachthöfe, die im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien groß genug waren, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.
Im Rostocker Anzeiger von 1914 (das genaue Datum ist auf der Kopie leider nicht mehr zu entziffern) findet man eine Anzeige, in der Wilh. Brandt (Hufe II) den Original Brandts Gretschenhafer, anerkannt vom Mecklenburgischen Saatbauverein, anbietet:
Brandts Gretchenhafer stand in den Anbauversuchen des Meckl. Saatbauvereins 1912 an zweiter, 1913 an erster Stelle und hat sich nach Urteilen praktischer Landwirte im größeren Anbau in den verschiedensten Gegenden durch seine hohen Erträge (bis 25,20 Ztr pro 1/4 ha) und seine große Lagersicherheit vorzüglich bewährt.
Das Korn ist weiß, sehr schwer und sitzt fest an der Rispe. Brandts Gretchenhafer wird auf lehmigem Sand- und sandigem Lehmboden in rauhem Ostseeklima gezüchtet und vermehrt und eignet sich besonders für mittlere und bessere feuchte Bodenarten. Reinheit 100 %, Keimfähigkeit 90–94 %. 100 kg 30 M., ..., bei 10000 kg 27 M. ab Station Mönchhagen oder Wismar gegen Nachnahme des Betrages.
Der Boden in Mönchhagen ist in der Tat mit sandigem Lehm gut beschrieben.
In derselben Anzeige preist Wilhelm Brandt auch seine Saatkartoffeln an:
- Böhms Erfolg, 1. Nachbau 100 kg 8 M.
- Böhms Odenwälder Blaue, 1. Nachbau 100 kg 11 M.
- Kirschen Schneeglöckchen, 1. Nachbau 100 kg 11 M.
- Richters Fürstenkrone, 3. Nachbau 100 kg 6 M.
- Magnum Benum, [??] Nachbau 100 kg 6,50 M.
Sämtliche Kartoffeln sind auf lehmigem Sandboden angebaut. Der Versand erfolgt ab Mönchhagen gegen Nachn.
Infrastruktur
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein Bahnhof eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.
- Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)
(Auszug)
- A. Die Umpflasterung des Steindammes
- §1
- Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.
- §2
- Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.
- §5
- Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.
- §6
- Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.
- §7
- Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.
- §10
- B. Erhaltung des Steindamms.
- Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.
- §11
- C. Die Reinigung des Steindamms.
- Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.
- Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.
- §12
- Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.
Anekdote: Ecke ab für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die Ecke an der alten Schmiede ist abgeschnitten. Das war nicht von Anfang an so und nicht der Originalität des Architekten geschuldet. Als einer der Mönchhäger Großbauern sich in den 1920er Jahren das erste Auto anschaffte, hatte er Schwierigkeiten, an der Stelle um die Ecke zu kommen, weil die Schmiede ihm die Sicht versperrte. Als Erbpächter hatte er in der Gemeindeversammlung eine entsprechend gewichtige Stimme, sodass der Schmied gezwungen wurde, den Winkel an seiner Gebäudeecke zu verändern, damit der Autofahrer besser gucken konnte ... |
Steuern und soziale Absicherung
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)
Gemeinde- und Armenkasse
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:
- die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark
- Erbpächter Nr. 4: 10 Mark
- Erbpächter Nr. 14: 20 Mark
- 8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark
- 15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark
- 50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark
- der Lehrer 6 Mark
- Arbeiter und Gesellen je 1 M
- Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren je 0,50 M
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig. An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden – zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium ehrerbietigst, daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner:
- Erbpächter 8 M.
- Erbpachthufen Nr. 4 2 M.
- Erbpachthufe Nr. 14 5,60 M
- Büdner 2 M.
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:
- Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10 je 15 M
- Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16 je 14 M
- Erbpachthufen Nr. 4 6 M
- Erbpachthufen Nr. 5 17, 50 M
- Erbpachthufen Nr. 11 18,50 M
- Erbpachthufen Nr. 14 3,50 M
- Büdnereien Nr. 1–4 je 1,50 M
- Büdnereien Nr. 5–8 je 1 M
- der Lehrer 1,25 M
- jeder Häusler und Einlieger 0,50 M
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die vergrößerte Armenschaft stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:
- Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,
- freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,
- Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,
- Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.
Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer
- Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M
- Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz 12 M
- Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M
- Büdner Nr. 7, Gastwirt Schmieter 15 M
- Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)
- Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M
- Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M
- Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M
- Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M
- Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M
Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen
Als Naturallieferungen
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.
Die Spann- und Handdienste
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten.
Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.
Brandschutz
Durch die revidierte Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869 ging das Feuerlöschwesen in die Verantwortung der Gemeinden über. Aufgabe des Domanialamtes blieb aber die Feuerschau, wie sie in der Feuerordnung vom 28. März 1772 festgelegt wurde. Begutachtet wurden dabei die gesetzlich zu unterhaltenden Feuerlöschanstalten, also Geräte, die man zum Feuerlöschen brauchte (Feuerkufen, Leitern, Löscheimer, Feuerpatschen usw.). Die Feuerschau nahmen die Feuerschaumänner vor, die dafür vom Amt eine Aufwandsentschädigung erhielten.
Am 3. Sept. 1873 ist der zu der Bastianschen Erbzisstelle gehörige Kathen abgebrannt. Die beiden Kathenleute Below und Peters sind gegen Feuerschaden versichert. (Kliefoth, 1873)
Durch ein Feuer am Sonntag Mittag verbrannt beim Retten
(so das Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen, 1903)
- In mönchhagen ist gestern der zu hufe nr 15 gehörige, mit stroh gedeckte tagelöhnerkaten nebst stall abgebrannt und sind beim retten von sachen die im katen wohnhaft gewesene tagelöhnerfrau witt sowie schmied leverenz und tagelöhner möller und schwerin im brennenden hause umgekommen, ausserdem tagelöhner jess an kopf und händen stark verbrannt.
So telegrafierte das Domanialamt Toitenwinkel, in dessen Verwaltungsbezirk Mönchhagen damals lag, am 10. August 1903 an das Großherzogliche Finanzministerium Mecklenburg-Schwerin.
Ausführlicher berichtet der Rostocker Anzeiger (RA) am 11. August 1903 von diesem entsetzlichen Brandunglück. Das Feuer brach mittags gegen 12 Uhr aus. Ein Augenzeuge berichtete, daß man zuerst einen in der Mitte des Hofes liegenden Haufen Stroh brennen sah. Das Feuer breitete sich im Nu auf das Strohdach des aus Fachwerk bestehenden Wohnhauses und das […] Dach des massiven Stalles [aus].
Die Bewohner des Wohnhauses, das Ehepaar Witt, kehrten gerade aus der Kirche in Volkenshagen zurück. Frau Witt […] stürzte entsetzt in das brennende Haus, in dem Glauben, ihre Kinder befänden sich noch darin. Schrecklich klang ihr Rufen aus dem brennenden Gebäude […] und alarmierte die Nachbarn, schreibt die Mecklenburgische Zeitung (MZ) am 11. August. Die Mutter stürzte sich mit Todesverachtung in das schon hell brennende Haus und rettete den Säugling, heißt es im RA. Die übrigen vier Kinder der Witts hatten draußen gespielt und befanden sich bereits in Sicherheit beim Vater. Nach den Unterlagen zur Volkszählung von 1900 und den Kirchenbüchern waren diese vier Kinder zwischen 2 und 6 Jahren alt, der Säugling erst 6 Wochen.
Obwohl der Hofbesitzer Schulze vor dem Betreten des brennenden Gebäudes warnte (Kein Mensch darf hineingehen! Laßt brennen, was brennen will! [MZ]), liefen noch acht Menschen wieder hinein, um Sachen zu retten. Binnen 5 Minuten war jeder Zugang zum Hause abgeschnitten und stand das Dach vollständig in Flammen. Zwei Personen – Lehrer Burmeister und dem anderen Katenbewohner Freimann – gelang es noch, nur leicht verletzt ins Freie zu kommen, dann stürzte das Dach ein. […] das Strohdach schoß herunter und versperrte die Tür, Mauerwerk und Balken brachen zusammen und prasselten nieder. [MZ] Man glaubte die Menschen bereits verloren, da gelang es den Arbeitern Wustnack und Jeß, ein Fenster einzuschlagen. Durch das herunterschießende brennende Dach hindurch sprangen Jeß und Wustnack ins Freie [MZ], während die anderen den Tod in dem Flammenmeer fanden. [RA] Weiter heißt es in der MZ: Furchtbare Szene der Verzweiflung spielten sich auf der Brandstätte ab. Der Sohn des Schmiedemeisters Leverenz wollte sich in das brennende Haus stürzen, um seinem Vater Hilfe zu bringen; nur mit Mühe konnte er durch die Umstehenden von seinem verzweifelten Schritte zurückgehalten werden.
Auch der Erbpächter Schulz, also der Hofbesitzer, blieb nicht untätig. Er heizte den Dampfkessel der ihm ebenfalls gehörenden Molkerei an und setzte Pumpen in Betrieb, die Wasser aus dem Peezer Bach zur Brandstelle förderten. Die Leute, die zur Rettung herbeigeeilt waren, taten nun ihr Möglichstes, um das Feuer von dem ungefähr 10 Meter von der Brandstätte entfernt liegenden Wohnhause des Schmiedes Lewerenz abzuhalten, was ihnen auch gelang. [RA]
Der 59-jährige Schmiedemeister Karl Lewerenz selbst gehörte jedoch zu denjenigen, die in dem brennenden Katen den Tod fanden. Er war Vater von fünf Kindern – der älteste Sohn arbeitete mit 26 bereits als Schmiedegeselle und dürfte derjenige gewesen sein, der den Vater hatte retten wollen; der jüngste war erst 10 Jahre alt. Außerdem fanden den Tod der 27-jährige Arbeiter Wilhelm Möller, der erst vor Kurzem geheiratet hatte und Vater eines noch ganz kleinen Kindes war. Dieses Kind war ein Mädchen und erst 7 Monate alt. Möller hatte Ende Oktober 1902 die damals (gerade noch) 17-jährige Emma Luise Johanna geheiratet. Die junge Frau Möller wurde also mit nur 18 Jahren zur Witwe. (Und ehe jetzt jemand lange nachrechnet – das Kind kam gut zwei Monate nach der Hochzeit zur Welt ...).
Die dritte Tote war die 32 Jahre alte Frau Witt, das vierte Todesopfer der 63-jährige Tagelöhner Heinrich Schwerin, der beim Versuch, das Vieh aus dem brennenden Stall zu retten, ums Leben kam. Diese drei wurden als stark verbrannte Leichen in der Kammer der Witt'schen Wohnung aufgefunden […]. Sie werden, vom Rauch erstickt, Opfer der Flammen geworden sein., heißt es in den Akten des Finanzministeriums.
Drei Tage später, am 12. August wurden die Brandopfer beerdigt, wie im Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen vermerkt ist (Alter und Vornamen werden in den Zeitungen leicht abweichend genannt, aber das Kirchenbuch dürfte hier die zuverlässigere Quelle sein):
Sämtliche Verunglückten waren verheiratet, höchst angesehen, achtbare, fleißige und brauchbare Arbeiter, schreibt der Beamte des Großherzogl. Mecklenb. Amtes Toitenwinkel an das Finanzministerium während der Verhandlungen um die Bewilligung von Rentenzahlungen an die Verletzten und die Hinterbliebenen. Daraufhin haben der schwer verletzte Tagelöhner Jeß bis Ende 1907 und der nun verwitwete Hermann Witt bis Ende 1909 eine Unterstützung von jährlich 50 Mark bekommen. Witt bekam die Unterstützung, weil er ja nun eine Frau anstellen musste, die sich um die zum Teil noch kleinen Kinder kümmern konnte.
Jeß war vom Rostocker Anzeiger schon für tot erklärt worden: Der Arbeiter Jeß wurde schwer verletzt in das hiesige Universitäts-Krankenhaus gebracht. Dem Benehmen nach hat der Unglückliche dort bereits seinen Geist aufgegeben. Er hat überlebt, hat aber lange im Krankenhaus gelegen und war danach arbeitsunfähig, weshalb ihm die lange Rentenzahlung gewährt wurde.
Die betroffene Hufe 15 lag übrigens etwa dort, wo heute das Feuerwehrgerätehaus steht, das ersehen wir aus einer alten Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen, D. A. [Domanialamt] Teutenwinkel von 1894. Gegenüber liegen heute noch alte Schmiedegebäude. Das Schulhaus lag ebenfalls direkt nebenan, in westlicher Richtung – heute beherbergt das Gebäude den Kindergarten. Schmied und Lehrer waren also direkte Nachbarn. Der Hof Nr. 15 war auch als Mittelhof bekannt, da der Erbpächter Schulze drei Höfe besessen hat.
Schule und Schulanbau
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel – am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:
- Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,
- Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,
- Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,
- Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,
- Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,
- Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,
- Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,
- Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:
- Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,
- nach Baubeendigung 1/3,
- nach Bauabnahme 1/3 der Summe.
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.
Folgende Lehrer sind bekannt:
- Olerich 1762 bis 1783,
- Peter Möller 1784 bis 1791,
- Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),
- F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,
- Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)
- Freitag.
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.
Der Schulacker
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.
Die Postagentur
Die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront. Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens.
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.
Lustbarkeitssteuer
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt.
Der Erste Weltkrieg
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:
- 1914 August Suhrbier
- 1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,
- 1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters
- 1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp
- 1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.
Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. Am 31. 7. 1922 wurde beschlossen, dass elektrische Ortsnetz auszubauen und die Schule daran anzuschließen. Der Anschluss der Lehrerwohnung wurde allerdings zunächst abgelehnt und erst am 20. 12. 1922 bewilligt. Lehrer Burmeister hatte den Elektroanschluss seiner Wohnung mit 27_796 Mark und Junglehrer Ihde mit 11_800 Mark erst einmal selbst bezahlt. Beide mussten zusehen, dass sie ihr Geld von der Gemeinde zurückbeka-men, da diese seit 3. 8. 1923 pleite war.
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).
Die weitere Geschichte Mönchhagens
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.
- Ortschronik Mönchhagen
- spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)
- Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)
- bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)
- bis zur Reichseinigung (bis 1871)
- Deutsches Reich bis 1918
- Deutsches Reich bis 1945
- SBZ und DDR bis 1990
- die heutige Zeit
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: