Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.
 
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.
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(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)
  
 
===Ernennung von Schulze und Schöffen===
 
===Ernennung von Schulze und Schöffen===

Version vom 25. Januar 2017, 19:46 Uhr

Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.

Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter „Versionsgeschichte“ das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.

Umgekehrt können Die Hinweise gern unter dem Reiter „Diskussion“ oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:

ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de

Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person – mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.

Quellenlage zwischen 1870 und 1920

Titelseite des Gemeindebuches von 1907; Foto: privat

Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Mönchhäger wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.

Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:

Mönchhagen hatte 1873:

  • 1 Hauswirt
  • 15 Erbpachtstellen, darunter
    • 2 Krüge
    • 2 Mühlen
    • 1 Kossate
  • 8 Büdner
  • 6 Häusler
  • 1 Schmied
  • 1 Schullehrer
  • 33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.

Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit 14 Pfennigen zu zahlen ist.

Erbpacht

Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel.

Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zudem neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.

Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb.

Der Erbpachthof Nr. III um 1900. Foto: privat

Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre die sogenannten Erbstandsgelder zahlen (quasi der Kaufpreis für die überlassenen Gebäude und deren Inventar) oder den Hof verlassen und an den Grundherrn zurückgeben.

Da es sich nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch das sogenannte Kanonkapital die Regel: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag ansonsten blieb in Kraft. Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war.

Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m2 umfassen und der Canon zu 16 425 Mark capitalisiert wird. Dazu heiß es in §.4:

Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.
[...]
Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.
[...]
Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.

Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und ausgezahlt haben wollte. Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.

Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die Hohe Cammer zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).

Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.

In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.

Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen, heißt es in §.9.

Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.

Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869

Gemeinde-Dotation

Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde Ländereien am 28. April 1871 zum Eigentum, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog.

Es waren dies:

  • Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten
  • Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten
  • das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten
  • das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten
  • das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten
  • die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten
  • der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten
  • in Summe: 2915 Quadratruten

Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.

Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:

§4
Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.
Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.
Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.
Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.

Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.

Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.

(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)

Ernennung von Schulze und Schöffen

Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.

Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:

  • der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen
  • der Erbmüller Eggers
  • der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6
1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:

die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter. Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.

3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.
4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.
7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.
8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.
9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.

(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)

Betriebe

Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.

Datei:Moenchhagen Feilenhauerei Reste 2016.JPG
Am Ortsausgang Richtung Häschendorf hinter dem Feuerwehrgerätehaus erkennt man noch Reste der Antriebsanlage der Feilenhauerei. Zwischen den Mauerresten und dem Wall dahinter floss früher der Mühlbach bzw. Nordarm des Peezer Baches. Foto: privat

Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:

Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1757 erstmalig genannte, Mühle, verfiel nach 1900 allmählich und brannte vor 1933 ab. Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Reste der Antriebsanlage sind hinter dem Gebäude noch heute zu erkennen. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.

Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Ruhsdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.

1871 wurde in Mönchhagen eine neue Gemeindeordnung eingeführt, die zu vielen Streitigkeiten führte. Die Ursachen dafür sind nicht mehr nachzuweisen, könnten aber in den neuen Reichsgesetzen gelegen haben.

Infrastruktur

Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.

Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.

Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.

Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein Bahnhof eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.

1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig, wahrscheinlich eine Neupflasterung. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.

Anekdote: Ecke ab für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die 1869 errichtete Schmiede gegenüber dem Feuerwehrgebäude; Foto: privat

Die Ecke an der alten Schmiede ist abgeschnitten. Das war nicht von Anfang an so und nicht der Originalität des Architekten geschuldet. Als einer der Mönchhäger Großbauern sich in den 1920er Jahren das erste Auto anschaffte, hatte er Schwierigkeiten, an der Stelle um die Ecke zu kommen, weil die Schmiede ihm die Sicht versperrte. Als Erbpächter hatte er in der Gemeindeversammlung eine entsprechend gewichtige Stimme, sodass der Schmied gezwungen wurde, den Winkel an seiner Gebäudeecke zu verändern, damit der Autofahrer besser gucken konnte ...

Soziale Absicherung

Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:

  • die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark
  • Erbpächter Nr. 4: 10 Mark
  • Erbpächter Nr. 14: 20 Mark
  • 8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark
  • 15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark
  • 50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark
  • der Lehrer 6 Mark

Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:

  • Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,
  • freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,
  • Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,
  • Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.

Alle, die im Jahr über 1000 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark Zinsen 75 Pfennig Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als zweimal jährlich erhoben werden.

Brandschutz

Durch die revidierte Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869 ging das Feuerlöschwesen in die Verantwortung der Gemeinden über. Aufgabe des Domanialamtes blieb aber die Feuerschau, wie sie in der Feuerordnung vom 28. März 1772 festgelegt wurde. Begutachtet wurden dabei die gesetzlich zu unterhaltenden Feuerlöschanstalten, also Geräte, die man zum Feuerlöschen brauchte (Feuerkufen, Leitern, Löscheimer, Feuerpatschen usw.). Die Feuerschau nahmen die Feuerschaumänner vor, die dafür vom Amt eine Aufwandsentschädigung erhielten.

Durch ein Feuer am Sonntag Mittag verbrannt beim Retten

(so das Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen, 1903)

In mönchhagen ist gestern der zu hufe nr 15 gehörige, mit stroh gedeckte tagelöhnerkaten nebst stall abgebrannt und sind beim retten von sachen die im katen wohnhaft gewesene tagelöhnerfrau witt sowie schmied leverenz und tagelöhner möller und schwerin im brennenden hause umgekommen, ausserdem tagelöhner jess an kopf und händen stark verbrannt.

So telegrafierte das Domanialamt Toitenwinkel, in dessen Verwaltungsbezirk Mönchhagen damals lag, am 10. August 1903 an das Großherzogliche Finanzministerium Mecklenburg-Schwerin.

Ausführlicher berichtet der Rostocker Anzeiger (RA) am 11. August 1903 von diesem entsetzlichen Brandunglück. Das Feuer brach mittags gegen 12 Uhr aus. Ein Augenzeuge berichtete, daß man zuerst einen in der Mitte des Hofes liegenden Haufen Stroh brennen sah. Das Feuer breitete sich im Nu auf das Strohdach des aus Fachwerk bestehenden Wohnhauses und das […] Dach des massiven Stalles [aus].

Die Bewohner des Wohnhauses, das Ehepaar Witt, kehrten gerade aus der Kirche in Volkenshagen zurück. Frau Witt […] stürzte entsetzt in das brennende Haus, in dem Glauben, ihre Kinder befänden sich noch darin. Schrecklich klang ihr Rufen aus dem brennenden Gebäude […] und alarmierte die Nachbarn, schreibt die Mecklenburgische Zeitung (MZ) am 11. August. Die Mutter stürzte sich mit Todesverachtung in das schon hell brennende Haus und rettete den Säugling, heißt es im RA. Die übrigen vier Kinder der Witts hatten draußen gespielt und befanden sich bereits in Sicherheit beim Vater. Nach den Unterlagen zur Volkszählung von 1900 und den Kirchenbüchern waren diese vier Kinder zwischen 2 und 6 Jahren alt, der Säugling erst 6 Wochen.

Obwohl der Hofbesitzer Schulze vor dem Betreten des brennenden Gebäudes warnte (Kein Mensch darf hineingehen! Laßt brennen, was brennen will! [MZ]), liefen noch acht Menschen wieder hinein, um Sachen zu retten. Binnen 5 Minuten war jeder Zugang zum Hause abgeschnitten und stand das Dach vollständig in Flammen. Zwei Personen – Lehrer Burmeister und dem anderen Katenbewohner Freimann – gelang es noch, nur leicht verletzt ins Freie zu kommen, dann stürzte das Dach ein. […] das Strohdach schoß herunter und versperrte die Tür, Mauerwerk und Balken brachen zusammen und prasselten nieder. [MZ] Man glaubte die Menschen bereits verloren, da gelang es den Arbeitern Wustnack und Jeß, ein Fenster einzuschlagen. Durch das herunterschießende brennende Dach hindurch sprangen Jeß und Wustnack ins Freie [MZ], während die anderen den Tod in dem Flammenmeer fanden. [RA] Weiter heißt es in der MZ: Furchtbare Szene der Verzweiflung spielten sich auf der Brandstätte ab. Der Sohn des Schmiedemeisters Leverenz wollte sich in das brennende Haus stürzen, um seinem Vater Hilfe zu bringen; nur mit Mühe konnte er durch die Umstehenden von seinem verzweifelten Schritte zurückgehalten werden.

Auch der Erbpächter Schulz, also der Hofbesitzer, blieb nicht untätig. Er heizte den Dampfkessel der ihm ebenfalls gehörenden Molkerei an und setzte Pumpen in Betrieb, die Wasser aus dem Peezer Bach zur Brandstelle förderten. Die Leute, die zur Rettung herbeigeeilt waren, taten nun ihr Möglichstes, um das Feuer von dem ungefähr 10 Meter von der Brandstätte entfernt liegenden Wohnhause des Schmiedes Lewerenz abzuhalten, was ihnen auch gelang. [RA]

Der 59-jährige Schmiedemeister Karl Lewerenz selbst gehörte jedoch zu denjenigen, die in dem brennenden Katen den Tod fanden. Er war Vater von fünf Kindern – der älteste Sohn arbeitete mit 26 bereits als Schmiedegeselle und dürfte derjenige gewesen sein, der den Vater hatte retten wollen; der jüngste war erst 10 Jahre alt. Außerdem fanden den Tod der 27-jährige Arbeiter Wilhelm Möller, der erst vor Kurzem geheiratet hatte und Vater eines noch ganz kleinen Kindes war. Dieses Kind war ein Mädchen und erst 7 Monate alt. Möller hatte Ende Oktober 1902 die damals (gerade noch) 17-jährige Emma Luise Johanna geheiratet. Die junge Frau Möller wurde also mit nur 18 Jahren zur Witwe. (Und ehe jetzt jemand lange nachrechnet – das Kind kam gut zwei Monate nach der Hochzeit zur Welt ...).

Die dritte Tote war die 32 Jahre alte Frau Witt, das vierte Todesopfer der 63-jährige Tagelöhner Heinrich Schwerin, der beim Versuch, das Vieh aus dem brennenden Stall zu retten, ums Leben kam. Diese drei wurden als stark verbrannte Leichen in der Kammer der Witt'schen Wohnung aufgefunden […]. Sie werden, vom Rauch erstickt, Opfer der Flammen geworden sein., heißt es in den Akten des Finanzministeriums.

Drei Tage später, am 12. August wurden die Brandopfer beerdigt, wie im Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen vermerkt ist (Alter und Vornamen werden in den Zeitungen leicht abweichend genannt, aber das Kirchenbuch dürfte hier die zuverlässigere Quelle sein):

Sämtliche Verunglückten waren verheiratet, höchst angesehen, achtbare, fleißige und brauchbare Arbeiter, schreibt der Beamte des Großherzogl. Mecklenb. Amtes Toitenwinkel an das Finanzministerium während der Verhandlungen um die Bewilligung von Rentenzahlungen an die Verletzten und die Hinterbliebenen. Daraufhin haben der schwer verletzte Tagelöhner Jeß bis Ende 1907 und der nun verwitwete Hermann Witt bis Ende 1909 eine Unterstützung von jährlich 50 Mark bekommen. Witt bekam die Unterstützung, weil er ja nun eine Frau anstellen musste, die sich um die zum Teil noch kleinen Kinder kümmern konnte.

Jeß war vom Rostocker Anzeiger schon für tot erklärt worden: Der Arbeiter Jeß wurde schwer verletzt in das hiesige Universitäts-Krankenhaus gebracht. Dem Benehmen nach hat der Unglückliche dort bereits seinen Geist aufgegeben. Er hat überlebt, hat aber lange im Krankenhaus gelegen und war danach arbeitsunfähig, weshalb ihm die lange Rentenzahlung gewährt wurde.

Die betroffene Hufe 15 lag übrigens etwa dort, wo heute das Feuerwehrgerätehaus steht, das ersehen wir aus einer alten Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen, D. A. [Domanialamt] Teutenwinkel von 1894. Gegenüber liegen heute noch alte Schmiedegebäude. Das Schulhaus lag ebenfalls direkt nebenan, in westlicher Richtung – heute beherbergt das Gebäude den Kindergarten. Schmied und Lehrer waren also direkte Nachbarn. Der Hof Nr. 15 war auch als Mittelhof bekannt, da der Erbpächter Schulze drei Höfe besessen hat.

Schule und Schulanbau

Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929. Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:

  • Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,
  • Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,
  • Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,
  • Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,
  • Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,
  • Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,
  • Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,
  • Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.

Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:

  • Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,
  • nach Baubeendigung 1/3,
  • nach Bauabnahme 1/3 der Summe.

Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.

1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).

Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.

Folgende Lehrer sind bekannt:

  • Olerich 1762 bis 1783,
  • Peter Möller 1784 bis 1791,
  • Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),
  • F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,
  • Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)
  • Freitag.

1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.

Die Postagentur

Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen. Foto: privat
Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Foto: privat

Die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront. Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.

Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens.

In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.

Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.

Lustbarkeitssteuer

Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt.

Der Erste Weltkrieg

Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.

Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:

  • 1914 August Suhrbier
  • 1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,
  • 1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters
  • 1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp
  • 1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster

Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.

Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg

Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. Am 31. 7. 1922 wurde beschlossen, dass elektrische Ortsnetz auszubauen und die Schule daran anzuschließen. Der Anschluss der Lehrerwohnung wurde allerdings zunächst abgelehnt und erst am 20. 12. 1922 bewilligt. Lehrer Burmeister hatte den Elektroanschluss seiner Wohnung mit 27_796 Mark und Junglehrer Ihde mit 11_800 Mark erst einmal selbst bezahlt. Beide mussten zusehen, dass sie ihr Geld von der Gemeinde zurückbeka-men, da diese seit 3. 8. 1923 pleite war.

Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).

Die weitere Geschichte Mönchhagens

Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.

Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: