Schloss Pudagla

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Das Schloss wurde 1574 auf den Mauern und Grund des Klosters Pudagla errichtet.

Schloss Pudagla

Abgeschrieben von einem Schild, welches am Schloss angebracht war:

Schild am Schloss Pudagla - Eingang

Entstanden 1574 als Witwensitz der Herzogin Marie zu Sachsen Mutter des Pommernherzogs Ernst Ludwig der Linie Pommern-Stettin

Errichtet unter teilweiser Verwendung der Fundament und Materialien eines Prämonstratenserklosters aus dem Jahre 1310, das abgebrochen wurde

Zentrum der Landesverwaltung und Sitz des Amtmannes auf Usedom. In der Zeit des 30jährigen Krieges, ab 1647 sogar Sitz des Schwedischen Gouverneur

Ab 1721 vom Soldatenkönigs Preußens, Friedrich Wilhelm, zur Domäne erhoben und als solche bis 1824 in Ausübung preußischer Zentralgewalt in Funktion.

Bis zum Jahre 1934 Rentamt

Ab 1934 Aufsiedlung des Grundbesitzes des Schlosses Pudagla durch Siedler aus Thüringen, Pommern und anderen Landesteilen.

Ab 1935 Stammsitz des Landjahrlagers Pudagla

Ab 1943 Nebenproduktionsstätte der Heeresversuchsanstalt Peenemünde und Produktion der V-Waffen.

AK Schloss Pudagla

Ab 1945 Umsiedlerzufluchtsstätte und Sitz der Gemeindeverwaltung Pudagla. Gleichzeitige Nutzung als kulturelles und gastronomisches Zentrum des Ortes.

Seit 1991 umfassende Rekonstruktion der gewölbten Kellerräume sowie des Gaststättenbereiches.

Die Rückführung in den ursprünglichen architektonischen Zustand wird angestrebt.


Urkundenfälschung

Urkundenfälschung durch das Kloster Pudagla

Chronik der Insel Usedom Band I Robert Burkhardt 1909:

S. 88 „ Bisher hatte unser Kloster die Mehrzahl seiner Güter an Dritte, meistens Adlige, verliehen, oft auf bestimmte Jahre, oft auf Lebenszeit …. Es war dann schwer, dem einmal festgesessenen …das Kirchengut zu entreißen. …… Der Papst befahl dem Bischof zu Schwerin dafür zu sorgen, dass die Güter wieder dem Kloster zur freien Verfügung zugewendet würden - Das war für alle Beteiligten eine böse Sache, die viel Ärgernis erregte; die Mönche mußten, um Rom gerecht zu werden, im Kampfe mit dem Adel sogar zu Urkundenfälschungen schreiten.„

S. 97 Steuereinnahmen und Gerichtsbarkeit (auch Einnahmen) waren unterschiedlich mal Dorf, Gutsherren, mal Kloster - „ In einzelnen Dörfern gab es auch „Zehtbauern“, die vielleicht nur dem Herzoge zinsten. Auch konnte es vorkommen, daß in einem Ort ein Adliger die Gerichtsbarkeit und ein Kloster die Steuereinnahmen besaß; besonders im 14. Jahrhundert eine Quelle von langen Prozessen, zu deren glücklichen Ausgang die Klöster selbst Lug und Trug nicht scheuten.“