Mehr über Julius Ludwig Garthe und sein Wirken
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Autor: Wilfried Steinmüller
- Julius Ludwig Garthe
- geb. 14. März 1780 in Kirchheim (Kurhessen), gest. 17. Januar 1855 in Güstrow
- J.L. Garthe hat über 50 Jahre im Dienste des Fürsten von Schaumburg-Lippe gestanden und galt als wissenschaftlich gebildeter, sehr erfahrener und verdienstvoller Forstpraktiker.
- Besondere Anerkennung erwarb er sich u. a. durch die von ihm in den 1820er und 1830er Jahren eingerichteten größeren Kommunal- und Privatforsten nach dem Flächenfachwerk von Cotta, das dieser 1808 erstmalig beschrieb.
- So auch das "Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen erarbeitet und vorgelegt von Hermann Friedrich Becker und Julius Ludwig Garthe am 17.Juli 1833".
- Das war für die damalige Zeit ein bedeutsamer Schritt in die geregelte, nachhaltige Forstwirtschaft.
- Garthe entwickelte Remplin zu einem forstlichen Beispielbetrieb.
- Er gilt zu Recht als ein Pionier der norddeutschen Buchenwirtschaft.
- Von 1822 bis 1834 leitete er die erste und einzige private Forstlehranstalt in Mecklenburg.
- Seine forstliche Laufbahn begann nach dem Besuch des Gymnasiums in Kassel 1796 mit der Forstausbildung bei dem Oberförster Bril in Holzhausen in Reinhardswalde.
- Nach Abschluß seiner Forstlehre 1799 trat er noch im Oktober in die Dienste des Fürsten zu Schaumburg-Lippe, zunächst als Forstgehilfe des Oberforstmeisters von Kaas in Bückeburg.
- Unter der Anleitung dieses erfahrenen Forstmannes hat J.L. Garthe sich vor allem mit Vermessungs- und Forsteinrichtungsaufgaben beschäftigen müssen.
- Von 1802 bis 1803 besuchte J.L. Garthe die private Forstlehranstalt von H.Cotta in Zillbach/ Thüringen.
- Danach nahm er seine frühere Tätigkeit als Hofjäger wieder auf.
- 1805 wurde ihm die Leitung des Spiessingholer Revieres übertragen.
- Er unterhielt hier von 1810 bis 1816 eine private Forstlehranstalt.
- Die Gründung dieser und der späteren Lehreinrichtung in Remplin dürfte auf den Einfluß Cottas zurückzuführen sein.
- 1816 erwarb der Fürst von Schaumburg-Lippe vom Grafen Hahn zu Basedow den 5.000 ha umfassenden Besitz Remplin.
- Zur Betreuung des 1.00 ha großen Waldes erfolgte 1817 die Versetzung von J.L. Garthe nach Mecklenburg.
- Gleichzeitig hatte er die Inspektion über weitere Besitzungen seines Dienstherrn wahrzunehmen.
- Mit der Förderung des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin, Friedrich-Franz I., eröffnete J.L.Garthe 1822 in Remplin (Forsthof Niendorf) eine forstliche Meisterschule als private Lehreinrichtung.
- Vorwiegend Mecklenburger wurden in einem zweijährigen Ausbildungskurs auf ihren zukünftigen Beruf vorbereitet.
- Jährlich wurden 5 bis 10 Schüler aufgenommen.
- Die Ausbildung hatten u.a. J.L.Garthe und sein Sohn Georg übernommen.
- Der Unterricht, der auch naturwissenschaftliche Grundlagenfächer einbezog, war sehr praxisnah ausgerichtet.
- Pfeil schrieb (1834), daß "man daselbst alles das erlernen könne, was nur allein durch den Aufenthalt im Walde und durch längere Beschäftigung damit zu erlernen ist."
- Da jegliche staatliche Unterstützung fehlte, auch Schulgeld nur begrenzt aufgrund der geringen Schülerzahl zur Verfügung stand, mußte Garthe auch aus seinem Privatvermögen die geringen Gehälter der Lehrer bezahlen.
- 1834 schloß diese erste forstliche Lehreinrichtung in Mecklenburg ihre Pforten.
- 1847 wurden die Rempliner Güter an Freiherrn von Maltzahn auf Sommersdorf verkauft.
- J.L.Garthe wurde nicht übernommen.
- Es folgte kurzzeitig die Leitung des Vietgester Reviers und bald darauf seine Versetzung nach Güstrow.
- Auf Grund seiner Verdienste wurde Garthe durch den Großherzog zum Forsttaxator für Konkursverfahren von Landgütern berufen und war Mitglied der "Forstexaminations-Kommission.
- Von seinen fünf Söhnen schlugen zwei ebenfalls die Forstlaufbahn ein:
- Georg Garthe (1805 - 1877) und Julius Garthe (1815-1897).
- Beide waren auf einander folgend Forstinspektoren in der Rostocker Heide.
(unter Mit-Verwendung eines Beitrags von Forstmeister Quirin von der Oelsnitz und Dr. Manfred Schorcht, Redefin 1999)