Der Sachsenspiegel: Unterschied zwischen den Versionen

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;Der Sachsenspiegel war in den Gebieten Mecklenburgs und Pommerns, besonders in der Zeit der deutschen Ostexpansion im 13. bis 15. Jahrhundert in den deutschen Siedlungskorridoren die Grundlage für die Rechtsanwendung und Rechtsprechung.
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Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Sachsenspiegel Sachsenspiegel] des Eike von Repgow war im niedersächsischen Kreis, aber auch in den Gebieten Mecklenburgs und Pommerns, besonders in der Zeit der deutschen Ostexpansion im 13. bis 15. Jahrhundert und in Teilen bis in das 19. Jahrhundert hinein,verbreitet. Zunächst war es in den deutschen Siedlungskorridoren die Grundlage für die Rechtssprechung und Rechtsanwendung.
:Besonders ausgeprägt war das in den Siedlungen in Gebieten mit Hägerschem Recht (Hagendörfer).
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Besonders ausgeprägt war dessen Anwendung in den aus "frischer Wurzel" angelegten deutschen Siedlungen, in Gebieten mit Hägerschem Recht (Hagendörfer).
:Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Erst um 1300 erfuhr er eine Dreiteilung.
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Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnsrecht. Erst um 1300 erfuhr er eine Dreiteilung.
  
;-Das Landrecht  
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;Das Landrecht  
:ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten und eine Ansammlung von Gewohnheitsrecht. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.[4]
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:ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten und eine Ansammlung von Gewohnheitsrecht. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.
;-Das Lehnrecht
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;Das Lehnsrecht
 
:regelt die Ordnung seines Adels und die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.
 
:regelt die Ordnung seines Adels und die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.
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* [[medium:Der Sachsenspiegel oder Das Sächsische Recht.pdf| "Der Sachsenspiegel oder das sächsische Landrecht" Dr. Homeyer 1827 - pdf]]
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* [[medium:Der Sachsenspiegel nach der ältesten Leipziger Handschrift.pdf| "Der Sachsenspiegel nach der ältesten Leipziger Handschrift Prof. Dr. Weiske 1863 - pdf]]
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[[Kategorie:Rechtsprechung]]

Aktuelle Version vom 27. August 2023, 16:11 Uhr

Der Sachsenspiegel des Eike von Repgow war im niedersächsischen Kreis, aber auch in den Gebieten Mecklenburgs und Pommerns, besonders in der Zeit der deutschen Ostexpansion im 13. bis 15. Jahrhundert und in Teilen bis in das 19. Jahrhundert hinein,verbreitet. Zunächst war es in den deutschen Siedlungskorridoren die Grundlage für die Rechtssprechung und Rechtsanwendung. Besonders ausgeprägt war dessen Anwendung in den aus "frischer Wurzel" angelegten deutschen Siedlungen, in Gebieten mit Hägerschem Recht (Hagendörfer). Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnsrecht. Erst um 1300 erfuhr er eine Dreiteilung.

Das Landrecht
ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten und eine Ansammlung von Gewohnheitsrecht. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.
Das Lehnsrecht
regelt die Ordnung seines Adels und die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.