Die Lehnbesitzer bis 1810: Unterschied zwischen den Versionen

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  Und wie verhält es sich mit Merten Leepel und Clawes Bolhagen?
 
  Und wie verhält es sich mit Merten Leepel und Clawes Bolhagen?
 
  Das wird wohl im dunklen der Zeit bleiben!!
 
  Das wird wohl im dunklen der Zeit bleiben!!
  Was man wohl gut sagen kann, das die Kirche im Falle Bömitz der Lehngeber war. Wer das    Ausführende Kloster-oder die Abtei  war ?? ist bis jetzt nicht eindeutig.
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  Was man wohl gut sagen kann, ist, das die Kirche im Falle Bömitz der Lehngeber war. Wer das    Ausführende Kloster-oder die Abtei  war ?? ist bis jetzt nicht eindeutig.
 
  Denn wie aus der Urkundlichen Erwähnung hervor geht, war die Kirche der Lehngeber.''
 
  Denn wie aus der Urkundlichen Erwähnung hervor geht, war die Kirche der Lehngeber.''
 
   
 
   

Version vom 23. Januar 2025, 19:16 Uhr


  • Die Lehnbesitzer zu Bömitz bis ca.1810


Die Reihenfolge der Lehnbesitzer ist zeitlich gesehen, doch etwas sehr durch wachsen.

Nun gut, sollte sich durch neue Erkenntnisse ein anderes Bild als das Momentane ergeben, ist es kein Problem die mit einzupflegen.

Vor an sei folgendes bemerkt, wenn es Zeiträume gibt wo zwei-drei Lehnbesitzer benannt werden, so liegt es daran, das die Höfe eines Ortes-Dorfes,
verschiedene Lehnbesitzer haben konnten.

Die Frage ist:
war ein Teil von Bömitz durchweg von 1321 bis 1465 (oder länger) im  Besitz der Kedinge geblieben und haben Sie sich dann Bömitz mit den Dowat / Stonehals, Longus, 
Merten Leepel und Clawes Bolhagen Bömitz geteilt?? (wenn es mindestens 4 bis 6 Häuser / Feuerstellen gab).
Oder haben die besagten (Dowat / Stonehals und Longus) Bömitz von dem Steffanus Keding übernommen und mussten Bömitz wieder an das Geschlecht der Kedinge übergeben?? 
Und wie verhält es sich mit Merten Leepel und Clawes Bolhagen?
Das wird wohl im dunklen der Zeit bleiben!!
Was man wohl gut sagen kann, ist, das die Kirche im Falle Bömitz der Lehngeber war. Wer das     Ausführende Kloster-oder die Abtei  war ?? ist bis jetzt nicht eindeutig.
Denn wie aus der Urkundlichen Erwähnung hervor geht, war die Kirche der Lehngeber.

1321

1340

In diesem Zeitabschnitt sind die drei unten genannten Lehnnehmer gleichzeitig zu Bömitz , separat nach zu lesen 
Urkundliche Gerichtsverhandlung" Streitobjekt "Bömitz) von 14.02.1340.

1396

1460

1462 und 1465

1495



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stand 22.01.2025

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