Das Dorf und Gut Garvensdorf und seine Bewohner: Unterschied zwischen den Versionen

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Generell sind die weltlich, administrativen Hierachien von den kirchlichen zu unterscheiden. Für die Darstellung stützen wir uns hier auf eine sehr umfangreiche Online-Resource, dem ''Geschichtlichen Orts-Verzeichnis'' (GOV<ref>http://gov.genealogy.net/</ref>) des Vereins für Computer-Genealogie.
 
Generell sind die weltlich, administrativen Hierachien von den kirchlichen zu unterscheiden. Für die Darstellung stützen wir uns hier auf eine sehr umfangreiche Online-Resource, dem ''Geschichtlichen Orts-Verzeichnis'' (GOV<ref>http://gov.genealogy.net/</ref>) des Vereins für Computer-Genealogie.

Version vom 28. Dezember 2023, 15:39 Uhr


Das Gut Garvensdorf und seine Besitzer

Datei:Garvensdorf-Gutshaus-Hofseite-1924
caption Das Gutshaus Garvensdorf von der Hofseite um ca. 1924

Über viele Jahrhunderte haben die Gutsbesitzer den Grund und Boden eines Gutes als Lehen von den Landesherren, den Mecklenburg-Schweriner Herzögen, erhalten. Beim Lehen waren mit dem Besitz bestimmte Rechte verbunden, etwa das Erbrecht, das Recht einen Krug oder eine Mühle zu betreiben und die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben. Zu den Pflichten zählten neben der loyalen Ergebenheit eine bestimmte Anzahl Pferde nebst Ritter, Bewaffnung, Knappen und Verpflegung im Kriegsfalle dem Landesherren zur vollen Verfügung zu stellen.


Siegel-Haus-Garwensdorf-1384.jpg

Quelle: (Lisch 1847)

Beim Landesherren blieb die höhere Gerichtsbarkeit, das Parochialrecht in kirchlichen Dingen sowie ein Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung des Besitzes. Ein Lehen konnte zu erster oder vollen Hand vererbt werden, je nachdem, wie der Grundherr dies bestimmt hatte. Bei erster Hand fiel das Lehen an den Landesherrn zurück, wenn kein erstgeborener Sohn das Erbe antreten konnte. Bei einem Lehen zur vollen Hand könnten alle erbberechtigten Glieder der Familie das Lehen übernehmen.

In der wechselvollen Geschichte der Gutsbesitzer von Garvensdorf treten oft auch Mitbesitzer auf, immer dann, wenn ein oder mehrere Teile des Besitzes verpfändet wurden (der Pfandinhaber wird hier dann als Pfandträger bezeichnet), ein Erbberechtigter noch nicht volljährig war oder eine Frau das Gut inne hatte.

5. Januar 1319
Detwig von Oertzen wird als Besitzer in einer Verkaufsurkunde genannt, die die erste Erwähnung des Ortes Gherwenstorp enthält[1].
1362
Das Kloster Neukloster besitzt zwei Hufen und einen Katen in Garvensdorf[2].
1384–1386
Nicolaus I. (Claus) von Oertzen ist Besitzer von Garvensdorf[3].
4. Dezember 1386
Knappe Detwig von Oertzen (ein Enkel obigen Detwigs) tritt als Besitzer von Garvensdorf in Erscheinung. Er verpfändet 20 Mark jährlicher Pacht an Curt Sperling auf Rubow[4].
ab 1400
Das Gut Garvensdorf wird nur noch als Pertinenz[5] von Clausdorf erwähnt. Keiner derer von Oertzen wohnt hier mehr[6].
1415
Segeband von Oertzen aus dem Hause Clausdorf und sein Vetter Heinrich aus dem Hause Garvendorf, beide als zu Clausdorf wohnend erwähnt, teilen das Gut. Burchard von Oertzen erhält den “alten Hof” zu Clausdorf und Mahlfreiheit in der Mühle zu Garvensdorf[7]. Die Mühle zu Garvensdorf wird an keiner anderen Stelle genannt, evtl. ist dies die spätere Clausdorfer Mühle, die an der Grenze zu Teschower Gemarkung in einem Gebiet liegt, dass zu den Hufen und der Hofstelle, die Garvensdorf in Teschow besaß, gehört.
1433
Segeband von Oertzens Sohn Reimar überließ Burchard von Oertzen für eine Anleihe von “13 1/2 lübischer Mark” die Burgstätte[8] und die Teiche zu Garvensdorf. Zu diesem Zeitpunkt hat also keine Ritterburg mehr auf dem Gute Garvensdorf gestanden[9].
1438
Hans Barsse zu Garvensdorf wird in einer Urkunde als Bürge genannt. Dieser ist ein Verwandter des Heinrich von Oertzen und hat Garvensdorf zu der Zeit als Pfand inne[10].
1552–1569
Die Bauernlisten nennen Sievert von Oertzen auf Roggow als Besitzer von Garvensdorf und Clausdorf.
1640
Die Pertinenz Garvensdorf als “Dorf und Meierei” wird an den Dr. Arnold Böddiker zu Wismar verpfändet[11].
1695
Joachim von Oertzen kauft für 23.000 Gulden die Güter Gerdshagen und Clausdorf, zu dem auch Garvensdorf gehört, von den Pfandträgern zurück. Diese befanden sich nach dem dreißigjährigem Krieg ab 1660 im Konkurs und im Besitz vieler Gläubiger[12]. Da aber alle Güter durch den Krieg arg in Mitleidenschaft gezogen sind, konzentriert sich Joachim auf Gerdshagen. Clausdorf wird an den Obristen Baron Dethlof von Göden auf Damekow verpfändet einschließlich des Rechts Garvensdorf wieder zum Hauptgut zu erheben[13].
1697–1731
Das Gut Clausdorf cum pertinenzien[14] Garvensdorf ist verpfändet, unter anderem an den Baron von Göden[15].
1704
Das Beichtkinderverzeichnis nennt Garvestorf als dem Herrn Oberleutnant von Goeden zugehörig, der das Gut als Pfand derer von Oertzen besitzt.
1720
erwirkt Sievert von Oertzen einen Befehl gegen die Verwüstung der Holzungen durch den Baron von Göden, welcher das Gut zum Pfande hatte[16].
1730
Sievert von Oertzen will das Gut wieder einlösen und kündigt dem Baron von Göden den Pfandvertrag zu Trinitatis[17] 1731[18].
1731
Sievert von Oertzen entsagt am 13. Februar 1731 allen seinen Ansprüchen gegen eine Entschädigung von 2833 Reichsthalern und 16 Schillingen[19].
1746–1798
waren Clausdorf und Garvensdorf bereits im Besitz der Familie von Tornow (R. R. von Tornow und Erben), die auch Friedrichsdorf besaß.
1751
Die Familie von Oertzen vertreten durch Claus Detlof II. verliert durch richterlichen Entscheid alle zwischenzeitlich durch die Gorower und Vogelsanger Linien[20] geltend gemachten Ansprüche an dem Gute Clausdorf mit Garvensdorf[21]. Garvensdorf wird erst wieder 1810 zu einem Hauptgut.
1783
Clausdorf mit Garvensdorf mit Anteil in Teschow (Kätnerei) im Besitz von R. R. von Tornow (Quelle: Staatskalender)
1788
Christoph Felix Friedrich von Tornow erbt die Güter, Hofrat Anton von Gröning[22] ist Pfandträger[23].
1795
Der Staatskalender erwähnt eine Mühle in Clausdorf und zwei besetzte Bauern- und Kossatengehöfte[24] in Garvensdorf.
1799
wurden Clausdorf und Garvensdorf verpfändet. Christoph Felix Friedrich von Tornow auf Stubbendorf hat eine Liste von 11 Gläubigern und Schulden in Höhe von 35.500 Reichsmark[25], später erfolgt ein Verkauf[26].
1799
Der Staatskalender nennt Hofjägermeister Carl von Plessen als Besitzer von Clausdorf und Garvensdorf.
1800–1803
Heinrich Andreas Flügge als Besitzer von Garvensdorf und Clausdorf[27].
1804–1808
Hans Friedrich Thomsen auf Altenhagen als Besitzer von Clausdorf und Garvensdorf. Er besitzt auch Horst, Klein Nienhagen, Panzow, Alt Mulsow, Langendorf und Einhusen.
1809
Nach dem Tode Hans Friedrich Thomsens sind seine Erben Besitzer von Clausdorf und Garvensdorf u.a.
1809–1819
Subhastation (Zwangsversteigerung) der A. C.  Thomsenschen Güter[28]. Garvensdorf umfasst laut Taxation in Summa 6770 qRuthen, dies entspricht ca. 147 ha[29].
1810
Advokat Wachenhusen tritt für die Thomsenschen Gläubiger auf. Die Akte zur Zwangsversteigerung zählt 35 Gläubiger auf.
1813
Das Stammgut Altenhagen derer von Thomsen ist im Besitz des Kammerherrn Friedrich Leopold von Vieregg. Clausdorf ist im nießbräuchlichen[30] Besitz von Kammerherrin Marie Sophie von Plessen, Pfandträger ist Kammerherr Friedrich von Plessen. Garvensdorf gehört Hans Friedrich Christian Pauli.
1813–1819
Garvensdorf im Besitz von Hans Friedrich Christian Pauli.
1819
Die Volkszählung vom Oktober 1819 nennt Christian Reichhoff (*1793-Dec-22 in Horst, Kirchspiel Bützow) als Bewohner seit einem 1/4 Jahr.
1821–1830
Der Staatskalender nennt Friedrich Reichhoff als Besitzer von Garvensdorf. Es liegt die Vermutung nahe, dass der Besitzübergang von Pauli auf Reichhoff wahrscheinlich Mitte oder Ende des Jahres 1819 erfolgte. Christian Reichhoff ist ein Sohn Friedrich Reichhoffs.
1830
Friedrich Reichhoff[31], Eigentümer auf Garvenstorf und Pächter von Hohen Pritz stirbt am 12. August in Hohen Pritz und wird dort begraben.
1831–1845
Die Erben Friedrich Reichhoffs, Christian Friedrich Johann Reichhoff und Christian Martin Theodor Reichhoff, sind die neuen Eigentümer von Garvensdorf. Der Bau des Gutshauses fällt wohl in diese Zeit.
1846
Christian Friedrich Johann Reichhoff, der seit 1841 Clausdorf und seit 1844 Alt Karin und Anteile in Gerdshagen besitzt, wird alleiniger Eigentümer von Garvensdorf. Garvensdorf verfügt zu diesem Zeitpunkt über eine Schmiede, zwei Bauernstellen in Teschow und eine Schule.
Oktober 1890
August Reichhoff, ein Sohn Christian Friedrich Johann Reichhoffs, hat seinen Neffen, den Sohn seiner Schwester, Henning Bernhard August von Platen, *12. Juli 1877, <math display="inline">\dagger</math> 26. Mai 1960, als Erben des Gutes Garvensdorf eingesetzt.
1901
Henning von Platen übernimmt die Leitung des Gutes. Bis Juni 1901 führte der Vater Hubert das Gut, erst wegen der nicht erlangten Volljährigkeit dann wegen der anstehenden Ausbildung (Quelle: Raabe, Quade).
1945
Henning von Platen wird als Gutsbesitzer durch die sowjetische Besatzungsmacht im Zuge der Bodenreform entschädigungslos enteignet. Er verlor nicht nur Grund und Boden, sondern sämtliches Eigentum. Im September erfolgte seine Ausweisung aus dem Landkreis — Grundbesitzer über 100 Hektar durften sich nicht wieder ihrem ehemaligen Besitz nähern. Die Familie Henning von Platen siedelte im Oktober 1945 nach Plön, dann Lübeck über. Zwischen dem Kriegsende und der Übersiedlung lag eine wochenlange Odyssee in der Umgegend von Garvensdorf, die Henning von Platen in einem Tagebuch dokumentierte (Archiv der Familie von Platen, Sig Cb57).
1945–1990
Die Gemeinde Garvensdorf bzw. Kirch Mulsow nutzen das Gutshaus für Gemeinderat, Gemeindeschwester und Arztzimmer, Kindergarten, Konsum, Kinosaal und andere öffentliche Einrichtungen.
1993
Eine Grundstücksgemeinschaft wird neuer Eigentümer des Gutshauses.

Die Bewohner des Dorfes

Der Gutsbesitzer hat nicht zwangsläufig auf dem Gut gesessen, d. h., es bewohnt. Vielmehr ist es im Fall von Garvensdorf so, dass eigentlich nur in der Anfangszeit im 14. Jhd. und ab Mitte des 19. Jhd. der Gutsherr auch auf Garvensdorf gewohnt hat.

Es gab Zeiten, da waren Hofstellen nur durch Hufner, Kossaten, Kätner und Tagelöhner bewohnt. Den Gutsherren vertrat dann oftmals ein Voigt. Hufner oder Bauern bewirtschafteten Hufen und bewohnten eine dazugehörige Hofstelle. Kossaten, manchmal auch als Halbhufner bezeichnet — heute würde man Kleinbauer sagen, bewirtschafteten keine volle Bauernstelle, sondern nur einen Teil einer Hufe, der nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes einer Familie reichte. Darum gab es meist noch einen Nebenerwerb, etwa als Handwerker, Zimmermann, Schmied o.ä. Der einen Katen mit unmittelbar umgebenden Garten- und geringfügigen Ackerland bewohnende Kätner musste sich darüber hinaus oft als Tagelöhner oder Landarbeiter verdingen.


Charte-1768-Dorffeldmark-Clausdorf-cp-Garvensdorf-FN-Mühle.jpg


Bezüglich der Bevölkerungsstruktur gab es für Mecklenburg drei wesentliche Einschnitte, die sich auch in Garvensdorf widerspiegeln:

  • Die Zeit der Ostsiedlung (11./12. Jhd,), in der, durch wendische und deutsche Landesherren gefördert, eine Ansiedlung deutscher Siedler östlich der Elbe, nördlich der Saale und westlich der Oder in die durch Wenden (Slaven) nur dünn besiedelten Gebiete erfolgt.
  • Der Dreißigjährige Krieg, der besonders in seiner dritten Phase, der Auseinandersetzung zwischen Frankreich und Schweden, die Bevölkerung Mecklenburgs im ländlichen Raum auf ein Drittel schrumpfen ließ.
  • Die Zeit nach dem II. Weltkrieg mit der Flüchtlingswelle aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, der sowjetischen Besatzungszone und der Bodenreform.

Quellen für nachfolgende Einblicke in die Bevölkerungssituation sind die Bauernlisten des 15. und 16. Jahrhunderts (Tessin 1938) der Mecklenburgische Staatskalender des 18. und 19. Jahrhunderts, das Beichtkinderverzeichnis von 1703/04 und 1751, durchgeführte Volkszählungen (1819, 1867, 1890, 1900 und 1919) und andere statistische Erhebungen zur Bevölkerungssituation wie dem Gemeindeverzeichnis, etwa von 1900.

Die Bewohner im 16. Jahrhundert

Für das Jahr 1552 verzeichnen die Bauernlisten[32] in Gervestorp vier Bauernhöfe und einen Krug dem Sievert von Oertzen auf Roggow zugehörig. Abgaben leisten Clawes Eggert, Claves Eggebrecht, Hans Magerflesch, Hans Engelicke, Claves Bordinck sowie Hinrich Hagemester 9 Schilling und Achim Mormeler, Lutke Snuver, Clawes Magerflesk sowie Achim Garst 1 Schilling.

Auch 1556 und 1569 wird Sievert von Oertzen als Besitzer genannt. In beiden Jahren umfasst Garvensdorf vier Bauernstellen und einen Krug, der offensichtlich wie in den Jahren zuvor nicht besetzt ist und etwas abwirft (“est pauper”).

1556 werden der mit den Abgaben im Rückstand befindliche Gorgeß Winters sowie Hynrich Haghemester und Cordt Hiddesacker als Bewohner genannt.

Für 1569 werden leider keine Namen von Einwohnern erwähnt. Die Pachtzahlungen umfassen 5 Scheffel[33] Roggen. Der Küster erhält von den 6 Bauernleuten (Hufner und Kätner) 6 Scheffel Gerste.

Die Pacht für Garvensdorf beträgt 1 Mark im Jahr 1581. Das Messkorn[34] für die 5 Bauernstellen und den unter den Kätnern geteilten Acker (einer sechsten Hufe) beträgt 6 Scheffel Roggen. Der Küster erhält Korn, “wie im Visitierbuch verzeichnet”[35].

Das Jahr 1594 verzeichnet 4 Bauernstellen und 6 Kätner auf den sechs Hufen in Garvensdorf. Pro Bauer wird ein Scheffel Roggen an Messkorn gezahlt. Von den zwei wüsten Höfen insgesamt zwei Scheffel, die von den sechs Kätnern aufgebracht werden, die den geteilten Acker der beiden Hufen nutzen.

Für das 17. Jahrhundert liegen keine systematischen Auswertungen wie die Bauernlisten[36] vor.

Die Bewohner im Jahr 1704

Das Beichtkinderverzeichnis von 1704, das der Pastor Joachim Siemering gemeldet haben muss, nennt den Herren Oberleutnant von Goeden als Besitzer von Garvensdorf. Es werden die Meierei, zwei Bauern- und zwei Kossatenstellen sowie ein Einlieger und Hirte gezählt[37]. Im Einzelnen sind dies:

  • Auf der Meierei wohnt Johann Mülck, 56, Holländer mit Ehefrau Dorthie, 60, der Tochter Ann, 20, der Magd Ilsch Dortie Rosen, 18 sowie Sophie Nagels, 40.
  • Auf der ersten Bauernstelle sitzt der freie[38] Jochen Barner, 27, mit Ehefrau Agneß, 20, und Margreth, Reders, 60 ihre Mutter, Knecht Hans Schröder, 24 sowie der Knecht Christopher Bockhäuser, 14.
  • Die zweite Bauernstelle belegt der unfreie Jacob Vick, 41, mit der Ehefrau Ann Marie, 36, und den Kindern Johann Jochen, 9, Jacob Hinrich, 8, Trien Marie, 6, Ann Trien, 5, Eve Sabien, 2, und die Magd Ann Greth Fahls, 12, Trien Hinrichsen, 22, sowie der Knecht Andreas Techel, 17.
  • Die erste Kossatenstellen hat der unfreie Martin Köster, 33, mit Ehefrau Adelheid Ilsch, 21.
  • Die zweite Kossatenstelle belegt der freie Christoffer Jürgs, 40, mit der Ehefrau Sissel, 41, die aus Dänemark stammt, sowie die Kinder Hinrich, 12, Greth Liesch, 10, Johann, 7, Christien Marie, 4, Lehn Dorthie, 7 Wochen alt, sowie die Schwester Marie Böttchers, 20, mit der halbjährigen Lehn Liesch sowie ihrer Mutter Ingbahr Böttchers, 60.
  • Der unfreie Einlieger Jochen Scharfenberg, 70, mit Ehefrau Anna, 50 sowie den Sohn Hinrich, 28, der sich losgekauft hat, die Tochter Ann Liesch Scharfenbergs, 16, und die freie Magd Ilse Dummen, 20.
  • Der freie Hirte Hans Stapel, 60, mit Ehefrau Margreth, 50, und Ilsch Zanders, 48, ihrer Schwester.

Das Dorf um 1750

Um einen Eindruck vom Dorfbild Garvensdorf im 18. Jahrhundert zu bekommen, können wir auf zwei Quellen zurückgreifen. Zum einen gibt es ein Beichtkinderverzeichnis von 1751, in dem die Bewohner namentlich gelistet werden. Zum anderen existieren für Clausdorf mit der Garvensdorfer-Dorf- und Feldmark sowohl Karten als auch die Akte zur Bonitierung der einzelnen Flurstücke aus der Direktorialvermessung, die 1768 in Clausdorf und Garvensdorf stattfand (im LHAS).

Aus diesen Unterlagen erfahren wir, wie die Bewohner hießen und welchen Beruf sie ausübten. Das Erste, was zu bemerken ist: zwar gehört Garvensdorf zum ritterschaftlichen Amt Bukow und dem Herren von R. R. Tornow. Dieser selbst wohnte, oder wie es damals hieß, saß auf Friedrichsdorf. Garvensdorf bestand zu dieser Zeit aus drei Bauernstellen, einer Meierei und einer Schäferei. Den Gutsherren vor Ort hat wohl ein Holzvoigt vertreten.

Von der Ortsanlage her zählt Garvensdorf zu den Wegedörfern in Form eines Gassendorfes[39]. Die Bauernstellen sind entlang des Weges so angelegt, dass sie eine Gasse bilden.


Charte-1768-Dorffeldmark-Clausdorf-cp-Garvensdorf-Dorfmark-Garvensdorf.jpg


Die freien Einwohner von Garvensdorf laut Beichtkinderverzeichnis von 1751[40]:

  • Auf dem Hof: Holzvogt[41] Detlof Wichert, Ehefrau Charlotte und Schneider Helm Wichert, Ehefrau Ann Dorothea
  • Auf der Meyerey: Hinrich Westphal, Dirn[42] Trin Krögers und Gret Flegels
  • Häcker[43] Ernst Schult, Ehefrau Trin und Hirte Hinrich Saufkleber, Ehefrau Sabin

Die Untertanen des Gutsherren[44] waren:

  • Bauer Ulrich Müller, Ehefrau Ann Ilsche, Knecht Dieterich Krüger, Dirnen Lenor Krügers und Hanna Blimeisters
  • Bauer Friedrich Viuck, Ehefrau Ilsche Trin, Vater Jacob Viuck, Ehefrau Gret Brinners, Knecht Hans Heinrich Kröger
  • Bauer Friederich Berner, Ehefrau Eva Marie, Vater Jochen Berner, Ehefrau Anna, Knecht Pagel Zarn und Jochen Nülck, Dirn Anna Dorothea Schröders
  • Einlieger: Witwe Liesbeth Zarns, Witwe Lenor Kätelhons und Witwe Dorothea Schultzsche
  • Hirte Jürgen Ketelhon mit Ehefrau Dorothea


Was der Hof und was die Meierei in der Karte ist, ist leider nicht den Bonitierungslisten zu entnehmen. Auch für die Bauernstellen finden sich keine Angaben, wer genau welches Gehöft (in der Abbildung [map:dorf:1768:rekonstruktion] Gehöft I–II) bewohnt hat.

Welche Gebäude die Zeit überdauert haben, ist in fast allen der in der Karte eingezeichneten Fälle ungeklärt. Es gibt nur einen Fall, in dem ein Hallenhaus, das sogenannte Kloster (siehe Abbildung [fig:garvensdorf:kloster]), an der Stelle des Gehöftes II wohl noch bis in die 1950er Jahren existierte, bevor es abgerissen wurde. Zumindest legen Details der Bauweise (Zweiständerbau, Zweidrittelwalmdach und Auskragung, siehe (Folkers 1961)) eine Entstehung im 18. Jhd. nahe.

Die Bewohner im 19. Jahrhundert

Um etwas über die Bewohner im Garvensdorf des 19. Jahrhunderts zu erfahren, werfen wir einen Blick in die Volkszählungen von 1819, 1867 und 1900.

Die Volkszählung von 1819 nennt 78 Einwohner von Garvensdorf. Namentlich sind dies die Familien Ahrens, Altschwager, Bautzen, Behrens, Blievernicht, Bockmann, Bolzien, Bormann, Born, Esch, Falck, Finck, Hahn, Heeckt, Herms, Höpper, Hünemörder, Hünerjäger, Jonas, Künne, Lange, Mannerow, Mantow, Medel, Melendorf, Neuhaus, Pfeistaedt, Rehm, von Rieckhoff (Reichhoff), Rode, Schröder, Schulz, Stahr, Steinhagen, Stockmann, Trann, Vick, Voß, Wend, Winter, Witt, Zarn und Zeus. Neben dem späteren Gutsherren Christian Reichhoff waren dies Knechte, Pferdeknechte, Dienstmädchen, Mägde, Tagelöhner, Maurergesellen, Schmiedemeister und Schmiedegesell, ein Kuh- und ein Ochsenhirte sowie zwei Holländer[45] und Holländerknecht.

Im Jahr 1867[46] lebten in Garvensdorf 76 männliche und 57 weibliche Personen. Dies waren der Gutsbesitzer Christian Reichhoff mit Familie und Personal, der Verwalter und Voigt Sandmann mit Familie, die Tagelöhner Johann Witt, Fritz Witt, Johann Ketelhohn, Fritz Hartwig, Johann Steinhagen, Christian Schult, Carl Homann, Joachim Peters, Joachim Moeller, Joachim Selk, Johann Wolf mit Familien, die Tagelöhner Witwen Friederike Schulte und Maria Maler, der Knecht Johann Geitmann, der Kuhhirte Fritz Mahler, der Lehrer Fritz Peters, der Schäfer Johann Evert und der Holzwärter[47] Heinrich Polz mit ihren Familien.

Dazu kommt der zugehörige Anteil in Teschow mit der Büdner"=Witwe Sophie Rabe und dem Büdner Johann Radlof sowie ihren Angehörigen.

Die Bewohner im Jahr 1919

Über die Bewohner unmittelbar nach dem I. Weltkrieg gibt uns die Volkszählung von 1919[48] Auskunft. Es leben 1919 44 männliche und 45 weibliche Einwohner in Garvensdorf.

Dies sind im Einzelnen der Gutsherr Henning von Platen mit Familie und Personal, der Kutscher Piel, der Pferdeknecht Schuldt, der Schäfer Schmidt, der Lehrer Mattendorf, der Maschinist Blohm, der Rademacher Schriever, der Oberschweizer Abt, der Schweinemeister Schultz, die Tagelöhner Peters, Rumohr, Faltyn, Klöckner, Pawelzik, Karszewsky, Prualsky und Witt mit ihren Familien.

Die Volkszählung nennt nicht nur Name und Beruf, man findet auch Geburtsdatum und Ort aller Familienmitglieder. Eine genaue Auswertung steht noch aus.

Der Gutshof im Jahr 1940

Einen Eindruck des Gutshauses und -hofes im Jahr 1940 vermitteln folgende Abbildungen aus dem Archiv der Familien von Platen[49]. Dies sind eine Darstellung des Gutshauses von der Gartenseite aus gesehen mit dem Gutspark sowie eine Abbildung der Wirtschaftsgebäude auf dem Gutshof, hier die Scheune und das sogenannte Viehhaus.

Die Umsiedler und Neubauern

Eine detaillierte Auswertung von Melderegistern und der Akten in den Kreisarchiven Wismar und Doberan steht noch aus. Wir können zumindest die Begünstigten der Bodenreform einer Auflistung des Rates des Kreises Wismar vom März 1947[50] entnehmen. Die 42 Grundstücke sind den, im Zuge der Bodenreform vom 28. März 1946, gebildeten Bauernstellen und folgenden Eigentümern zugeordnet worden:


(1) Hille, Ernst (2) Schimanski, Agathe (3) Callies, Hermann (4) Meier, Rudolf (5) Meier, Lieselotte (6) Wohlfeil, Hermann (7) Wohlfeil, Martha (8) Schulz, Martha (9) Briesemeister, Wilhelm (10) Kühl, Otto (11) Wegner, Karl (12) Buck, Hermann (13) Nedel, Helmut (14) Hein, Karl (15) Karsten, Waler (16) Brandenburg, Gertrud (17) Grodotzki, Emma (18) Schulz, Erich (19) Langnan, Robert (20) Lagnan, Otto (21) Wilhelms, Helene (22) Lehnert, Friedrich (23) Marquardt, Margarete (24) Hirsack, Richard (25) Hauptmann, Frieda (26) Karsten, Hans (27) Heimann, Paul (28) Halm, Emil (29) Mogck, Emil[51] (30) Benske, Johann (31) Schulz, Getrud (32) Fenske, NN (33) Klotz, Emil (34) Peters, Wilhelm (35) Heldt, Wilhelm (36) Schulz, Hermann (37) Brenneke, Otto (38) Stoll, Friedrich (39) Phillip, Horst (40) Schedler, Paula (41) Fenski, Willy (42) Verein der gegenseitigen Bauernhilfe.


Die zugesprochenen Flächen waren zwischen 6 und 9 Hektar groß, mit Ausnahme des Grundstücks des VdgB[52], dessen Fläche nur ca. 6.900 qm betrug.

Der Ort in administrativen und kirchlichen Strukturen

Zur Zeit der Ersterwähnung ist Garvensdorf Teil des Landes und Burgwardbezirkes Ilow. Das historische Land Ilow geht später im Lande Bukow und dann dem ritterschaftlichen Amte Bukow auf, zu dem es bis in das 20. Jahrhundert gehört. Den Umfang dieses Amtes Bukow kann man anhand der Karte in Abbildung [map:amt:bukow:1550] ermessen.


Generell sind die weltlich, administrativen Hierachien von den kirchlichen zu unterscheiden. Für die Darstellung stützen wir uns hier auf eine sehr umfangreiche Online-Resource, dem Geschichtlichen Orts-Verzeichnis (GOV[53]) des Vereins für Computer-Genealogie.

–13. Jhd.
die ursprüngliche wendische Siedlung ist Teil des Landes und Burgwardbezirk Ilow
–14. Jhd.
Gerwenstorf gehört zum Land Bukow
–1921
Garvensdorf Gemeinde im Ritterschaftlichen Amt Bukow
1921–25
Garvensdorf gehört zum Amt Doberan
1925–52
Garvensdorf zum Landkreis Wismar
1939–45
Garvensdorf ist Ortsteil von Kirch Mulsow
1946–73
Clausdorf ist Ortsteil von Gemeinde Garvensdorf
1952–2011
Garvensdorf zum Landkreis Bad Doberan
1973–
Ortsteil der Gemeinde Kirch Mulsow
1992–
Gemeinde Kirch Mulsow gehört zum Amt Neubukow-Salzhaff
2011–
Landkreis Mittleres Mecklenburg, Rostock

Ein Bürgermeister wurde erst seit 1918 gewählt, vorher durfte zwar zum Reichstag gewählt werden, die Mehrheit der Bevölkerung verfügte aber aufgrund der Mecklenburgischen Ständeverfassung[54] über keine Vertretung auf Landesebene(Werz and Schmidt 1996). Erst mit der Weimarer Republik wurde auch auf kommunaler Ebene gewählt. Bis 1939, der Angliederung an Kirch Mulsow, wurde Henning von Platen jeweils zum Gemeindeschulzen (1921) bzw. Gemeinderatsvorsitzenden (1932) gewählt[55]. Nach 1945 war Garvensdorf dann wieder eigenständig bzw. mit dem Ortsteil Clausdorf verbunden und hatte Friedrich Stoll bis 1947 zum Bürgermeister. Dann folgten Herbert Lehnert, Otto Rochow, und Walter Schülke bis zum Anschluss an die Gemeinde Kirch Mulsow 1973.

Garvensdorf gehörte früher zum Kirchspiel Kirch-Mulsow und jetzt zur Kirchgemeinde Kirch Mulsow in der Kirchenregion Wismar.

Verwendete Literatur

Buchsteiner, Ilona, und Ernst Münch. 1997. “Modernisierung und Beharrung in der ländlichen Gesellschaft Mecklenburgs. Einleitende Bemerkungen.” In Mecklenburg und seine ostelbischen Nachbarn, edited by Ilona Buchsteiner, Rainer Mühle, Erst Münch, Gyula Papay, and Ralph Schattkowsky, 20–31. Schwerin: Stock & Stein.

Folkers, Johann Ulrich. 1961. “Mecklenburg.” In Haus und Hof deutscher Bauern, edited by Gustsav Wolf. Vol. 3. Münster: Verlag Aschendorff.

Lisch, Georg Christian Ffriedrich. 1837. Urkunden des Klosters Dargun. Vol. 1. Meklenburgische Urkunden. Schwerin: In Kommission Stiller’sche Hofbuchhandlung.

Lisch, Georg Christian Friedrich. 1847. Vom Ursprunge des Geschlechts bis zum Jahre 1400. Vol. 1. Urkundliche Geschichte des Geschlechts von Oertzen. Schwerin: Stiller’sche Hofbuchhandlung.

———. 1860. Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700. Vol. 2. Urkundliche Geschichte des Geschlechts von Oertzen. Schwerin: Stiller’sche Hofbuchhandlung.

———. 1866a. Urkunden vom Jahre 1400 bis zum Jahre 1600. Vol. 3. Urkundliche Geschichte des Geschlechts von Oertzen. Schwerin: Stiller’sche Hofbuchhandlung.

———. 1866b. Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725. Vol. 4. Urkundliche Geschichte des Geschlechts von Oertzen. Schwerin: Stiller’sche Hofbuchhandlung.

———. 1886. Der Meklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart. Vol. 5. Urkundliche Geschichte des Geschlechts von Oertzen. Schwerin: In Kommission Stiller’sche Hofbuchhandlung.

Raabe, Wilhelm, and Gustav Quade. 1894. Specielle Ortskunde beider Großherzogthümer Mecklenburg. Mecklenburgische Vaterlandskunde. Wismar: Hinstorff.

Tessin, Georg. 1938. “Das Amt Bukow mit dem Lande Poel.” In Mecklenburgische Bauernlisten des 15. und 16. Jahrhunderts, edited by Urkundenkommission des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde unter Leitung von Friedrich Stuhr. Schwerin: Bärensprung.

Werz, Nikolaus, and Jochen Schmidt. 1996. “Wahlen in Mecklenburg und Vorpommern.” In Rostocker Information zu Politik und Verwaltung. 6. Universität Rostock.

Anmerkungen

  1. Vgl. MUB 3951, 3952
  2. Vgl.(Lisch 1837)
  3. Vgl.(Lisch 1847)
  4. Vgl.(Lisch 1847)
  5. Pertinenz, soviel wie Anhang oder Teil von etwas.
  6. Vgl.(Lisch 1860)
  7. Vgl.(Lisch 1860)
  8. Burgstätte wie Dorfstätte ist der Hinweis auf einen ehemaligen Standort einer Burg oder eines Dorfes.
  9. Vgl.(Lisch 1860)
  10. Vgl.(Lisch 1860)
  11. Vgl.(Lisch 1860) und (Georg Christian Friedrich Lisch 1866a)
  12. Vgl.(Georg Christian Friedrich Lisch 1866b)
  13. Vgl.(Georg Christian Friedrich Lisch 1866b)
  14. cum pertinenzien lat. soviel wie: mit dem angeschlossenen oder zugehörigen.
  15. Vgl.(Lisch 1860)
  16. Vgl.(Georg Christian Friedrich Lisch 1866b)
  17. Trinitatis von lat. trinitas für Dreifaltigkeit, im Kirchenjahr erster Sonntag nach Pfingsten.
  18. Vgl. ebenda
  19. Vgl. ebenda
  20. Vgl.(Lisch 1886)
  21. Vgl.(Lisch 1860)
  22. Anton von Gröning wird im Staatskalender von 1788 von Groeningen genannt.
  23. Vgl. LHAS 2.23-3 Sign. 18137 sowie Staatskalender von 1788
  24. Der Kossate oder Kätner bewohnte einen Katen. Er hatte nur geringen Landbesitz.
  25. Vgl. LHAS 2.23-3 Justizkanzleien Güstrow, Rostock und Schwerin, 24876
  26. Vgl. LHAS 2.23-3 Sign. 18137, Taxation der Thomsenschen Güter Clausdorff und Garvenstorff von 1809
  27. Vgl.(Raabe and Quade 1894) und Staatskalender von 1803
  28. Vgl. LHAS 2.23-3 Sign. 18137
  29. (Buchsteiner and Münch 1997) verweisen auf die Vielzahl an Konkursen aufgrund des Preisverfalls für Getreide nach 1806. Für das Jahr 1811 werden 60 ritterschaftliche Güter in Konkurs gezählt.
  30. Gemeint ist ein lebenslanges Wohn- und Bleiberecht.
  31. Es findet sich auch die Schreibweise Friederich Reichhoff im Sterbergister.
  32. Vgl.(Tessin 1938)
  33. Scheffel ist ein altes Hohlmaß, das je nach Region unterschiedlich bemessen war. In Mecklenburg entsprach es ca. 40 Liter.
  34. Das Messkorn ist eine kirchliche Einnahme, die jährlich von allen Höfen und Mitgliedern der Pfarre zu entrichten war.
  35. Gemeint ist hier die Aufzeichnungen, die bei regelmäßigen Visitationen (Begehungen vor Ort) in den Kirchspielen erfolgten.
  36. Vgl.(Tessin 1938)
  37. In der Regel zählen Kinder unter 14 Jahren nicht, da sie üblicherweise noch nicht beim Pastor beichten.
  38. Frei und unfrei bezieht sich auf die Leibeigenschaft, d. h., die Freiheit, Aufenthalt und Arbeit frei zu bestimmen, ohne den Grundherren zu fragen bzw. sich frei kaufen zu müssen.
  39. Gassendorf sind Wegedörfer, die entlang eines meist vorhandenen, natürlichen Weges angelegt wurden.
  40. Die Beichtkinderverzeichnisse von 1703/04 und 1751 können als Vorläufer der Volkszählungen angesehen werden. Als Beichtkinder zählten alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die zur Beichte gehen konnten, also in der Regel Personen ab dem 14. Lebensjahr.
  41. Holzvogt ist ein Amtsvorsteher im Forstwesen und entspricht unseren heutigen Forstverwaltern. In diesem konkreten Fall war er auch Vertreter des Gutsherren im Dorf.
  42. Als Dirn wurde früher die Magd bezeichnet.
  43. Häcker ist die Bezeichnung für einen Landwirt.
  44. Gutsherr war 1751 R. R. von Tornow.
  45. Ein Holländer ist mit der Milchproduktion befasst.
  46. Vgl. LHAS 5.12-3/20
  47. Forstarbeiter
  48. Vgl. LHAS 5.12-3/20
  49. Vgl. Archiv der Familien von Platen, Sign. RIII-Cb57
  50. Vgl. LHAS 5.12-6-3 Sign. 1111
  51. In der Liste fälschlicherweise als Emil Mogek.
  52. VdgB — Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe
  53. http://gov.genealogy.net/
  54. Den mecklenburgischen Fürsten waren die Landstände aus Ritterschaft und Landschaft gegenübergestellt um absolutistische Bestrebungen zu verhindern. Die Vertreter der Ritterschaft im Landtag bildeten sich aus den Reihen der Gutsbesitzer und die Landschaft aus Vertretern der Städte.
  55. LHAS 5.12-9/10