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Herzog Ulrich III. zu Mecklenburg (-Güstrow) und die Landesteilung

Ulrich, Herzog zu Mecklenburg (-Güstrow)
(* 5. März 1527 in Schwerin; † 14. März 1603 in Güstrow) war Herzog zu Mecklenburg von 1555/56 bis 1603 und zuletzt Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er wird einerseits (als Administrator des Bistums Schwerin) als Ulrich I., andererseits (als Herzog zu Mecklenburg) auch als Ulrich III. gezählt.
Ulrich war der dritte Sohn von Herzog Albrecht VII. dem Schönen (1488–1547) und dessen Gemahlin Anna von Brandenburg. Nachdem durch die Beteiligung Albrechts VII. an der dänischen Grafenfehde der Güstrower Landesteil völlig überschuldet war, überließ Ulrich nach dem Tod des Vaters die Regierung dieses völlig überschuldeten Teilgebietes zunächst seinem älteren Bruder Johann Albrecht I., wurde aber wie sein nächst jüngerer Bruder, Herzog Georg († 1552), vom Kaiser belehnt.
Ulrich kam 12-jährig zur Erziehung an den bayerischen Hof. Nach dem Tod des Vaters verzichtete er zunächst auf eine Regierungsbeteiligung. Er nahm seinen Wohnsitz in Bützow. Am 15. Februar 1556 heiratete er die Witwe Elisaseines Vetters Magnus III. Elisabeth, eine Tochter König Friedrichs I. von Dänemark.
Nach dem Tod seines Onkels Herzog Heinrich V. zu Mecklenburg (1503–1552) drang Ulrich vertragsgemäß auf eine Beteiligung an der Landesherrschaft, zumal sein Bruder Johann Albrecht I. auch wenig zur Tilgung der Schulden beitrug, sondern diese eher noch vermehrte durch seine Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg gegen den Kaiser 1552 und durch großzügiges Mäzenatentum von Kunst und Wissenschaft. Es entbrannte ein heftiger Erbschaftsstreit, der 1556 mit dem Ruppiner Machtspruch des brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. beigelegt wurde.
Am 17. Februar 1555 wurde Ulrich Mitregent seines Bruders in Güstrow. 1556 erhielt er unter Beibehaltung der gemeinsamen Landesregierung mit seinem Bruder „Amt und Hauß“ Güstrow überwiesen als Regent des östlichen Landesteils, während Johann Albrecht I. den westlichen Landesteil mit der Residenz Schwerin wählte. Nach dem Tod des Bruders (1576) übernahm Ulrich mehrfach die vormundschaftliche Regierung für dessen Nachkommen. So für dessen Sohn Johann VII. von 1576–1585 und dessen Enkel Adolf Friedrich I. bis 1603. Ulrich errichtete das Güstrower Schloss als seine Hauptresidenz. Seine Nebenresidenzen waren die Burg Stargard, der Fürstenhof Neubrandenburg sowie die Schlösser Dargun, Doberan und Bützow.
Er entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Fürsten der mecklenburgischen Dynastie. Ihm kam dabei seine ruhige und bedachte Art, mitunter auch das Glück des Tüchtigen zugute. Ihm gelang es, seine Landeshälfte weitgehend schuldenfrei zu halten, er hinterließ bei seinem Tod sogar ein Vermögen von ungefähr 200.000 Gulden. Ulrich beteiligte sich im Austausch mit Tycho Brahe und David Chytraeus an der wissenschaftlichen Diskursen seiner Zeit und korrespondierte mit Humanisten wie Heinrich Rantzau und Johannes Caselius. Er organisierte 1594 als Oberster des Niedersächsischen Reichskreises die Militär- und Finanzhilfe gegen den drohenden Türkeneinfall und war lange Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er wurde einen Monat nach seinem Tod mit den prunkvollsten Begräbnisfeierlichkeiten, die Güstrow jemals erlebt hat, im dortigen Dom bestattet, wo Philipp Brandin ein monumentales Wandgrab für ihn und seine Gemahlinnen schuf, welches von dessen Nachfolger Claus Midow vollendet wurde.
„Anno 1603, den 14. Martij, ist der hochlobliche furst und herr hertzogh Ulrich von Meckelnburg gestorben zu Gustrow. Und ist die furstliche leiche den 14. Aprilius in großer solennitet und großer versamlung vieler vornehmer hern und leuten zu Gustrow in das furstliche begrebnißgewölbe in einem zinnern sarcke zu ihrer ruhe niedergesetzet worden. Die deutsche leichendpredige ist von doctor Luca Backmeistern [d. h. Lucas Bacmeister ] gehalten worden.“
Ulrich war vor allem Innenpolitiker. Sein besonderes Augenmerk galt dem gemeinen Nutzen. Er ordnete Landeskirche, Justiz und Landesverwaltung nicht allein auf dem Papier, sondern sorgte mit Strenge und Hartnäckigkeit dafür, dass vielem davon auch nachgekommen wurde. Besonders langlebig war die noch kurz vor seinem Tod veröffentlichte Revidierte Kirchenordnung, die bis zum Ende der Monarchie galt.

Auch die Außenpolitik Ulrichs wurde bedächtig geführt. Vom Regierungsantritt bis zum Tod führte er nicht einen Krieg. Noch weniger konnte er Konfessionskriegen abgewinnen, war daher auch nicht wie die Brüder am Schmalkaldischen Krieg oder dem Feldzug von 1552 beteiligt. Ulrich war strenggläubiger Lutheraner, weil er diesen Glauben durch Schriftgemäßheit fest begründet sah.

Sophie Königin von Dänemark

Sein einziges Kind aus der Ehe mit Elisabeth von Dänemark, Sophie, wurde mit König Friedrich II. von Dänemark verheiratet. Neben König Christian IV. ging aus dieser Ehe auch Prinz Ulrich von Dänemark hervor, seinem Großvater zu Ehren benannt. Dieser Ulrich folgte seinem Großvater auch als Administrator des Stifts Schwerin. Auch ein Sohn Christians IV. wurde zum Gedächtnis an den bedeutenden mecklenburgischen Herzog gleichfalls Ulrich genannt, dieser folgte als Ulrich III. im Stift Schwerin. Ulrichs zweite Ehe mit Anna von Pommern († 1626) blieb kinderlos.

Elisabeth von Dänemark und Norwegen (* 14. Oktober 1524; † 15. Oktober 1586 in Gedser) war eine dänische Prinzessin und durch Heirat Herzogin von Mecklenburg.

Elisabeth war zweites Kind und älteste Tochter aus der (für ihn zweiten) Ehe von König Friedrich I. von Dänemark und Norwegen mit Sophia von Pommern. Nach dem Tod ihres Vaters 1533 wuchs sie am Hof seines Erben, ihres Halbbruders, König Christian III. auf. 1542 wurde sie mit Herzog Magnus III. von Mecklenburg verlobt; ihre Hochzeit fand am 26. August 1543 im Kieler Schloss statt. Die Ehe blieb kinderlos, und nach dem Tod von Magnus 1550 kehrte Elisabeth nach Dänemark zurück. 1556 heiratete sie in zweiter Ehe Herzog Ulrich von Mecklenburg, der seinem Vetter Magnus als Administrator des Stifts Schwerin gefolgt war. Das Paar hatte eine einzige Tochter, Sophie, die durch Heirat mit ihrem Cousin Friedrich II. von Dänemark im Alter von 14 Jahren Königin von Dänemark und Norwegen wurde. Gedenkstein im Everstorfer Forst an die Aufforstung durch Elisabeth 1559 Elisabeth engagierte sich sozial und erbaute Armenhäuser in Grabow, Stargard, Bützow, Güstrow und Stavenhagen. Im Everstorfer Forst bei Plüschow (1559) und auf dem Güstrower Heidberg ließ sie Wald anpflanzen. Auf religiösem Gebiet förderte sie die Erneuerung des Güstrower Doms (1565–1568) und des Doberaner Münsters. Zusammen mit Ulrich richtete sie 1575 im Kloster Rühn eine Schule für adlige Töchter ein. Sie starb auf einer Reise zu ihrer Tochter in Gedser und wurde im Güstrower Dom beigesetzt. An Elisabeth erinnert ihr Wappen im Tor von Schloss Güstrow, der Altar in Rühn, der sie als Stifterin zeigt, sowie das monumentale Wandgrabmal im Güstrower Dom, das Ulrich ihr, seiner zweiten Frau Anna von Pommern und sich selbst von Philipp Brandin setzen ließ. Im dänischen Schloß Kronborg (Hamlet-Schloß) findet sich noch heute der Elisabeth-Flügel und ihr Wappen thront über dem Haupteingang von Kronborg.