Das mecklenburgische Ribnitz - Ortsgeschichte bis 1950

Aus Ortschroniken
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Das Wappen von Ribnitz

In blau ein aufsteigender goldener Greif

Wappen der Stadt nach Teske 1885


Zur Ortsgründung von Ribnitz

nach Teske 1885
"Die Stadt Ribnitz wird noch in der ersten Hölfte des 13. Jahrhunderts gestiftet sein, bereits eine Urkunde Heinrich Borwins III. von Rostock aus dem Jahr 1252 (MUB II. 708.-) handelt von Ansprüchen eines Bürgers Bernhard Scheel zu Ribnitz (Bernardus Luscus, civis in Ribeniz), die derselbe auf Güter des Klosters Bersenbrück bei Osnabrück erhoben hatte, und im Jahre 1257 (MUB II. 794) bezeugt der Rath von Rostock, daß die Ribnitzer Bürger sich des zu Rostock und Lübeck üblichen Rechts bedienen. Fürst Waldemar von Rostock (1266 - 1282) bestätigte darauf - nach neuen Angaben im Jahre 1271 - die Privilegien der Stadt (MUB II. 1212).
In ihr ältestes sigillum setzt Ribnitz den Stierkopf, wie ihn anfänglich die Rostocker Fürsten und auch die Stadt Rostock in ihren Siegeln führten.
Beseitet wird dieses Herrschaftsbild von zwei aufsteigenden Fischen welche den Namen der Stadt (altslavisch ryba = Fisch, Ribnitz also Fischort) sich leicht erklären lassen; das nämliche Bild hat das zweite sigillum aus dem 14. Jahrhundert.
In das secretum wurde das spätere alleinige Wappen der Rostocker Herren, der Greif, aufgenommen.
Bemerkenswerth ist, daß der Greif des Sekrets aufsteigend, also in der nun von Nicolaus dem Kinde (gest. 1314) zuletzt geführten Gestalt erscheint, was darauf schließen läßt, daß das fragliche Siegel zur Regierungszeit dieses Fürsten entstanden sein wird, und damit stimmt denn auch sein Styl überein.
Der Greif ging in der Folge, sicher seit dere ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in die sämmtlichen Stadtsiegel über.
Für das im Jahre 1857 offiziell fixirte Stadtwappen wurde er ebenfalls beibehalten, und ist so das bezeichnende Bild der alten sigilla leider ganz beiseite gesetzt."


Ribnitzer Siegel nach Kühl


Die Gründung der Stadt Ribnitz

Ribnitz Gesamtansicht von Südwest nach der Tott-Chronik von 1853


(Auszug Karl Hoffmann In Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 94 (1930), S. 70-73,
Vgl. Tott, Geschichte von Ribnitz, Ribnitz 1852, Schlie a. a. O. I, S. 348 ff., Bachmann a. a. O. S. 333/34. Tott konnte 1852 die Urkundenbücher noch nicht benutzen.)
An der Straße, die von Rostock an der Ostsee entlang nach Stralsund führt, liegt dicht an der pommerschen Grenze die Stadt Ribnitz.
An derselben Stelle bestand schon vor mehr als 700 Jahren in der Zeit, als noch die Wenden in Mecklenburg herrschten, eine landesherrliche Krugwirtschaft, die vielleicht der Mittelpunkt eines kleineren Bezirks innerhalb des größeren Burgwardgebietes gewesen ist (M.U.B. I, 192.
Fürst Borwin belehnt Heinrich von Bützow "mit der helffte des gerichtes und deß Kruges in Rybenitz".), da uns ausdrücklich auch von einem Gericht, das mit dem Krug verbunden war, berichtet wird (Für das benachbarte Westpommern oder Slawien berichtet H. F. Schmid in „Die Burgbezirksverfassung bei den slavischen Völkern in ihrer Bedeutung für die Geschichte ihrer Siedlung und ihrer staatlichen Organisation.“, Jahrbücher für Kultur und Geschichte der Slaven. Her. von E. Hanisch, N. F., Band II, Heft II, S. 97) folgendes:
"Man nimmt an, daß innerhalb des Burggebietes für Abgabenerhebung und Rechtspflege kleinere Bezirke vorhanden waren, deren Mittelpunkte landesherrliche Schenken waren." ).
Eine Stadt hat es damals hier noch nicht gegeben.
Es ist aber wahrscheinlich, daß außer diesem Krug auch noch eine Burg in Ribnitz gestanden hat.
Von großer Bedeutung wird sie zwar nicht gewesen sein; denn die Hauptburg in der Ribnitzer Gegend war damals Marlow, und Ribnitz gehörte wahrscheinlich zum Burgbezirk Marlow (M.U.B. I, 192. ).
Schon Lisch hat auf Grund einer Urkunde von 1329 (M.U.B. VIII, 5016.), durch welche Heinrich von Mecklenburg, der damalige Herr, zur Erbauung eines Klosters in Ribnitz den fürstlichen Hof außerhalb der Stadtmauern hergibt, vermutet, daß dieser Hof eine ehemalige wendische Burgstelle gewesen sei (Nach Wigger, Mecklbg. Annalen, S. 126.).
Wir wollen im folgenden versuchen, diese Vermutung von Lisch noch wahrscheinlicher zu machen.
Eine Burg in Ribnitz wird uns 1233, wenn wir ein Exzerpt, das uns von einer Urkunde aus diesem Jahre überliefert ist, richtig deuten, urkundlich genannt (M.U.B. I, 421. ).
Dieses Urkundenexzerpt stammt von Daniel Clandrian, einem Notar, der in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts lebte.
In diesem Auszug Clandrians befindet sich über Ribnitz folgender Satz:
Bischof Brunward von Schwerin verleiht "aus der Stadt Ribenitz alle Zehenden, so dem Bischoffe von den bawleuten zukommen."
Zunächst scheint diese Nachricht von einer Burg in Ribnitz nichts zu erwähnen.
Es wird sich jedoch zeigen, daß das Wort "Stadt" durch "Burg" zu ersetzen ist.
Bereits Schmaltz hat darauf aufmerksam gemacht, daß es auffällig ist, daß aus einer Stadt, wie Ribnitz hier genannt ist, der Bischof Zehnten einnimmt, da ihm "keine mecklenburgische Stadt bekannt sei, von deren Feldmark Zehnten an den Bischof gezahlt worden wären" ( M.J.B. Bd. 72, S. 255.).
Daher hielt er es für unwahrscheinlich, daß Ribnitz 1233 eine Stadt war. Wie kommt es nun, daß Clandrian trotzdem von einer Stadt in Ribnitz berichtet?
Um diesen Widerspruch zu erklären, müssen wir uns vergegenwärtigen, daß Clandrian einen lateinischen Originaltext exzerpierte, den er ins Deutsche übersetzte.
Es ist also sehr wohl möglich, daß Clandrian lateinische Worte, die im Deutschen in verschiedenen Bedeutungen gebraucht werden, in einem Sinne übersetzt hat, in dem der Originaltext sie nicht verstanden wissen wollte.
Solche doppelte Bedeutung im Deutschen hat nun auch das Wort " urbs", das entweder Burg oder Stadt bedeutet. Dieses Wort "urbs" hat Clandrian wahrscheinlich in der lateinischen Vorlage für unsere Stelle gelesen.
Es läßt sich nämlich auch an einem andern Exzerpt von Clandrian nachweisen, daß er das lateinische Wort "urbs" , das ihm bei diesem Auszug aus dem Original nur vorgelegen haben kann, mit Stadt und nicht mit Burg übersetzt hat.
1210 erwähnt Clandrian bei einer Belehnung Heinrichs von Bützow mit einem Teil der Burg und des Landes Marlow auch den "Flecken, so vor der Stadt (Marlow) liegt", der dem Heinrich gleichfalls zugeteilt wird (M.U.B. I, 192.).
Die Stadt Marlow hat es 1210 aber noch nicht gegeben, da sie erst nach 1286 gegründet ist.
1210 von einem Flecken vor der Stadt Marlow zu reden, ist also sinnlos (So schon Hegel, Geschichte der mecklenburgischen Landstände, Rostock 1856, S. 21 Anm. 2.).
Diese Unstimmigkeit ist jedoch leicht zu erklären, wenn man annimmt, daß Clandrian das Wort "urbs" im Original gelesen und dies statt mit Burg fälschlich mit Stadt übersetzt hat.
So wird Clandrian auch bei seinem Auszug der Urkunde von 1233, wo er Ribnitz eine Stadt nennt, sich in der gleichen Weise wie bei Marlow geirrt haben.
Es besteht danach Grund zu der Annahme, daß 1233 noch eine Burg in Ribnitz vorhanden war.
Die Stadt wird uns zuerst sicher 1252 bezeugt (M.U.B. II, 708.).
Ratmänner, allerdings nicht ihre einzelnen Namen, werden in diesem Jahre genannt.
Die Stadtgründung ist somit nach 1233 und vor 1252 anzusetzen.
Bevor die Stadt gegründet wurde, bestand wahrscheinlich in Ribnitz ein Dorf.
Zu dieser Annahme bestimmt uns der bereits zitierte Urkundenauszug Clandrians vom Jahre 1233:
Bischof Brunward von Schwerin verleiht "aus der Stadt Ribnitz alle Zehenden, so dem Bischoff von den bawleuten zukommen".
Man erkennt aus diesem Satz, daß vor der Gründung der Stadt ein Dorf Ribnitz bestand, da 1233 "bawleute" in Burg Ribnitz den Zehnten bezahlten.
Da diese Ansiedler der Burg natürlich nicht in der Burg gewohnt haben, können sie nur in einer besonderen Ansiedlung daneben sich niedergelassen haben
(d. h. in einem Dorf gewohnt haben neben der Burg).
Das Dorf scheint nach der Stadtgründung nicht mehr fortbestanden zu haben, da es seitdem spurlos verschwunden ist.
Vielleicht zogen die Bauern in die neu gegründete Stadt und erwarben hier das Bürgerrecht.
Die Lage des Dorfes läßt sich nicht mehr angeben.
Anscheinend ist auch die heutige Stadt aus ihm nicht hervorgegangen, weil der Stadtplan dem widerspricht.
Eine Straße führt in grader Linie am Markt vorbei durch die ganze Stadt hindurch.
Ihr parallel läuft eine andere Straße, die jedoch nicht die ganze Stadt durchzieht, sondern am Markt aufhört.
Von diesen beiden Längsstraßen führen genau rechtwinklig und in gleichen Abständen die Nebenstraßen ab.
Der Marktplatz ist ein großes: Rechteck.
Die Länge seiner beiden Seiten verhält sich ungefähr wie 1: 2.
Der Ribnitzer Stadtplan widerspricht demnach der Annahme, daß die Stadt aus einem Dorf entstanden ist.
Vielmehr geht aus ihm unzweifelhaft hervor, daß bei der Stadtgründung eine bauliche Neuanlage erfolgte.
Die Stadt ist in ihrer Anlage und Grundrißbildung eine kolonisatorische Neuschöpfung.
Auszug: Karl Hoffmann : Die Gründung der Stadt Ribnitz
In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 94 (1930), S. 70-73

Ribnitz im Jahre 1894

Auszug aus "Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe Ausgabe Gustav Quade" 1894; Seite 420-430

"Ribnitz liegt an einem, mit der etwa eine Meile entfernten Ostsee in Verbindung stehenden Binnensee - der Ribnitzer Binnensee genannt - und an einem Graben, der zum Theil ein Rest des ehemaligen Befestigungsgrabens, die Südwestseite der Stadt umfließend, den (meist trockenen) Klosterteich mit dem gedachten Binnensee vereinigt.
Die Stadt liegt auf einer Anhöhe, übrigens in ziemlich ebener Gegend, an dem breiten Wiesensaume des 1/4 Meile von der Stadt in den Binnensee mündenden Recknitzflusses, 3 km von der pommerschen Grenzstadt Damgarten und 27 km von Rostock, mit welchen beiden Städten Ribnitz durch eine Chaussee verbunden ist.
Eine weitere Chausseeverbindung hat Ribnitz mit Sanitz (19,5 km), wodurch es Anschluß an das im Süden gelegene Chausseenetz erhält.
Die ehemaligen Thorgebäude sind alle bis auf das des Rostocker Thors, welches von sehr alter Bauart, wahrscheinlich zwischen 1200 und 1230 aufgeführt worden ist, abgebrochen. Ribnitz hat 21 Straßen und 680 Häuser.
Die Versicherungssumme der auf dem 7339,4 ha umfassenden städtischen Gebiet gelegenen und in der städtischen Brandsocietät versicherten Gebäude beträgt nach dem Abschluß von Ostern 1891 3 191 700 Mark.
Die Einwohnerzahl beträgt 1890 4061 (1855 4072), darunter 1890 53 (1855 90) Juden.
Ribnitz ist Sitz eines Amtsgerichts, eines Domanial- (zugleich Strand-) Amts, eines Seemanns-Amts, eines Post- und Telegraphenamts II. Classe, eines Krankenhauses, zweier Armenhäuser, eines Vorschußvereins und einer am 1. Mai 1839 begründeten Ersparniscasse, in die am 1. Januar 1891 491 967 Mark eingelegt waren.
Ribnitz ist sehr regelmäßig gebaut, hat gerade und breite, gut gepflasterte und mit Klinkertrotoirs versehene Straßen, in der Mitte einen großen mit dem Kirchenplatz zusammenhängenden Marktplatz, der ein längliches Viereck bildet und woran auch die Lange Straße, die als Hauptstraße die Stadt der Länge nach durchschneidet, belegen ist.
Parallel mit der Langen Straße läuft eine andere Straße während von Süden nach Norden durch die ganze Breite des Ortes 7 Querstraßen laufen, die, besonders nach dem Binnensee zu, abschüssig sind.
Am Marktplatz liegt das etwa 37 m lange, zweistöckige, stattlich gebaute, mit einem Balkon versehene Rathaus, welches früher auch das Local der Stadtschule hergab, jetzt aber nur 6 Classen dereselben aufnimmt. Die Stadtkirche ist ein altes wahrscheinlich zu Anfang des 13. Jahrhunderts errichtetes ansehnliches Gebäude, das nicht mehr durch Capellen und andere Anhängsel verunziert, aber auch die Arme dieser ehemaligen Kreuzkirche sind längst abgebrochen.
Die von zwei Baumreihen umgebene Kirche ist etwa 63 m lang, 20 m breit und ihr Turm ist 55 m hoch.
Mit dem Amtshaus, das an der Hauptstraße gelegen, ist das Amtsgericht verbunden.
Ebenfalls an der Hauptstraße und zwar in der Nähe der Bahnhofstraße ist erst in neuerer Zeit angelegt, weist eine Reihe stattlicher Gebäude auf und führt an einem Platz vorbei, an dem sich das Realschulgebäude befindet.
Das Kloster, von dem bei den Klostergütern die Rede sein wird, begreift den südöstlichen Theil der Stadt in sich.
Die ehemaligen Stadtmauern sind bis auf einen unbedeutenden Rest abgebrochen und die früheren Stadtwälle sind sämmtlich abgetragen.
Der dadurch gewonnene Raum ist mit zur Stadt gezogen und zu neuen Straßen, sowie zu Anpflanzungen benutzt.
Der Strand ist gut gepflastert und mit Brücken zum Anlegen von Fahrzeugen versehen. die nähere Umgebung der Stadt hat sehr durch Anpflanzungen gewonnen, hauptsächlich aber durch Anlegung des sogenannten Stadtparks.
In diesem befindet sich auch das jetzige, dicht bei der Damgartener Chaussee errichtete Schützenhaus der 1704 gestifteten Schützenzunft.
Eigentliche Vorstädte gab es früher nicht, doch kann jetzt der Stadtteil vor dem Rostocker Thor, der in den letzten dreißig Jahren entstanden ist und mehrere hundert Einwohner zählt, als Vorstadt bezeichnetn werden.
Die nächste Landumgebung der Stadt hat zwar durch die ebenen waldlosen Flächen etwas Einförmiges, doch hat sie durch die schon erwähnten Anlagen neuerdings sehr gewonnen, die Nordseite aber hat den Spiegel des weiten Binnensees, an dessen jenseitigen Ufern die Halbinsel Fischland mit ihren hübschen Fischerdörfern sich ausdehnt, auch zeigt sich das benachbarte Damgarten.
Eine Fahrt auf dem Binnensee, auf welchem Passagier-Dampfboote verkehren, gewährt viele Annehmlichkeiten.
Lohnend sind ferner Aussichten vom Waschenberg, vom Neuhöfer Wege und von der Rostock-Ribnitzer Chaussee.
Ribnitz macht ganz den Eindruck einer Kleinstadt, die im Verhältnis zu ihrer Lage und ihrem Umfang in allen ihren Einrichtungen sich der Zeit angemessen fortentwickelt hat.
Immerhin hatte ihre Entwicklung, wie schon der Vergleich der Einwohnerzahlen von 1855 und 1890 errathen läßt, mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Diese Schwierigkeiten erklären sich vorwiegend durch den Rückgang der Segelschifffahrt und den Mangel einer directen Verbindung mit der Ostsee.
So lange die Segelschifffahrt blühte, hatten Ribnitzer Einwohner an der mecklenburgischen Kauffahrteiflotte und namentlich an der Erbauung der Schiffe einen reichen Antheil.
Der Nahrungszweig, der sich auf diese Weise gebildet, litt jedoch mehr und mehr, als überwiegend die großen Dampfer die Frachtschifffahrt übernahmen.
Für Ribnitz war diese Wandlung der Verhältnisse viel bedenklicher als für Rostock oder Wismar, da es seine Schiffahrt nach wie vor nur mittelst kleiner Yachten und Spitzkähne betreiben konnte.
Früher bestand allerdings ein Ribnitzer Seehafen und eine directe Wasserverbindung mit der Ostsee, aber soviel Mühe man sich in Ribnitz auch schon gegeben hat, diesen alten Vorzug wieder zu erlangen, so waren diese Bemühungen bisher doch erfolglos.
Die Schiffahrt ist aber jetzt nur eine sehr beschränkte Nahrungsquelle.
Von industriellen und gewerblichen Anlagen führt der Staatskalender auf:
1 Genossenschafts-Dampfmolkerei, 9 Gastwirthschaften, darunter eine Herberge zur Heimath, 13 Schenkwirthschaften, 2 Werften, 1 Mühlenbrauerei, 1 Dampfsägerei, 8 Windmühlen, 1 Badeanstalt, 1 Gasanstalt und 1 Kalkbrennerei.
Eine bedeutende Anlage ist die von E.H.Staben 1876 begründete.
Sie umfaßt ein Säge- und Hobelwerk, eine Ziegelei und Schiffsbauerei, beschäftigt durchschnittlich 70 Arbeiter und hat 2 Dampfmaschinen von 30 und 80 Pferdekräften.
In der hiesigen Buchdruckerei erscheint das Ribnitzer localblatt bereits im 40. Jahrgang.
Außer den gewöhnlichen Handwerken und einem starken Ackerbau, den auch viele Handwerker nebenbei betreiben, ist die Fischerei, die in älteren Zeiten freilich viel ergiebiger gewesen sein soll, ein Hauptnahrungszweig.
Sehr lohnend ist ferner für die Stadt der Verkehr mit dem Fischlande und den Seedörfern, nach deren Hauptort Wustrow im sommer täglich zwei Dampfböte gehen, auch im Winter wird der Verkehr durch einen Dampfer thunlichst bei Bestand gehalten.
Neben der Wasser- besteht mit mdem Fischlande eine regelmäßige Fahrpostverbindung.
Die Verbindung zwischen Rostock und Stralsund ist ebenfalls sehr lebhaft, namentlich nachdem die Rostock-Stralsunder Bahn erbaut und die Strecke Stralsund-Ribnitz (43,3 km) am 1.Juli 1888, die Strecke Rostock-Ribnitz (28,6 km) am 1.Juni 1889 dem Verkehr übergeben war.
Vom Stadtgebiet entfallen etwa 3400 ha auf die der Stadt gehörigen Gewässer.
Die Stadtfeldmark umfasst dagegen rund 3900 ha.
Bis Ende der 60er Jahre waren die großen und wohlhabenden Ortschaften Fischlands mit ihrem Verkehr vorzugsweise auf Ribnitz angewiesen, durch die Gewerbefreiheit erhielten jene Ortschaften eigene Kaufleute und Handwerker.
Es stellte sich dadurch eine empfindliche Geschäftslosigkeit für die städtischen Gewerbetreibenden ein.
Auf der andern Seite machten sich aber namentlich durch die Aufbesserung der Schulen größere Ansprüche an die Steuerkraft der Stadt geltend.
Um nun der Stadt neue Einnahmequellen zu eröffnen, wurde Anfang der 70er Jahre nach heftigen Kämpfen die Aufhebung der Communionweiden durchgesetzt.
Aus diesen Weiden zogen nur 91 Wirtschaften einen nennenswerten Vortheil, die Stadt hatte davon gar keine Einnahmen, mußte im Gegentheil jährlich noch namhafte Zuschüsse leisten.
Eine Berechnung des Nutzungswerthes der betreffenden Flächen ergab, daß sich der Ertrag derselben erheblich vermehren würde, wenn man das Weideland in Acker und Wiese verwandelte und die Viehbesitzer auf die Stallfütterung verwies.
Rath und Bürgerschaft beschlossen daher am 19. April 1871 die Aufhebung der Weide, welche Aufhebung nach eingeholtem Erachten des Kammer-Ingenieurs Senator Beyer zu Parchim landesherrlich bestätigt wurde.
Die Stadt verwandte die auf diese Weise gewonnenen Mittel hauptsächlich zur Aufbesserung des Schulwesens.
In erster Linie ward hier eine sogenannte höhere Bürgerschule ins Leben gerufen.
Das äußerst geschmackvoll und zweckmäßig eingerichtete Schulhaus wurde vom Baumeister Prahst zu Bützow erbaut und besitzt eine Turnhalle.
Durch die in der Gründerperiode von 1872 und 1873 unvorhergesehen gesteigerten Preise der Baumaterialien und Arbeitslöhne wurden die Baukosten leider sehr hohe.
Sie betrugen über 97 000 M. Auch für Hebung der Bürger- und Elementarschule gab die Stadt Anfangs der 70er Jahre beträchtliche Mittel her.
Da die Vorhandenen Räume nicht ausreichten, ward noch ein besonderes Schulhaus errichtet.
Abgesehen von der Aufbesserung des Schulwesens bestand ein wesentlicher Vortheil der Weide-Reform in der Schöpfung der schon erwähnten öffentlichen Parkanlage zwischen der Dammgartener Chaussee und dem Binnensee.
Bei dem Mangel an Bauholz in der Nähe der Stadt war diese Anlage eine wahre Wohlthat, zumal sie den Einwohnern nicht bloß in den Stunden der Muße zu einem erquickenden und angenehmen Aufenthalt dient, sondern zugleich auch einem sehr geeigneten Turnplatz für die Schüler aller städtischen Schulen hergiebt.
Die Anlage wurde 1871 bis 1875 nach einem (übrigens nur theilweise zu Ausführung gekommenen) Plan des Kunstgärtners Finck zu Doberan errichtet.
Die Stadtforst umfaßt 586 ha, und zwar 436 ha Hochwald, 150 ha Niederwald.
Der Hochwald besteht fast ausnahmslos aus Kiefernbeständen, der Niederwald aus Erlen-Bruchholz.
Das städtische Torfmoor an der Ostsee incl. Dünen umfaßt 184, 5 ha.
Zur städtischen Kämmerei gehören:
Bollhagen bei Dändorf, nordwestlich etwa eine Meile von Ribnitz, unfern des Binnensees, Erbpachthof von 89,4 ha, mit 1890 9 und 1955 6 Einwohnern.
Borg bei Ribnitz, westlich von der Stadt, unfern der Rostocker Chaussee.
Borg war längere Zeit das einzige städtische Gut, welches nicht in Erbpacht verkauft, sondern auf Zeit verpachtet war. :Mitte der 80er Jahre erfolgte nun die Parzellierung und Vererbpachtung dieses Kämmereigutes. Dasselbe welches 270,3 ha umfaßt, wurde eingetheilt in 1 Erbpachthof (136,6 ha) und 10 Büdnereien (84,3 ha), außerdem in Eigenthumsgrundstücke, Reservate, Wege (zus. 49,4 ha). Borg, das 1855 nur 34 Einwohner zählte, hat jetzt deren 71.
Einhusen bei Ribnitz, östlich von der Stadt, nahe der Recknitz. Auf Antrag des Erbpächters von Einhusen, des Rittergutsbesitzers Albrecht auf Freudenberg, ward Einhusen mit dem Albrecht´schen Familienfideicommiß vereinigt (Vertrag vom 30.Mai 1884).
Der nach diesem Vertrag auf Einhusen ruhende Canon ist 1885 durch Zahlung von 60 000 M an die Stadtcasse abgelöst; der Erbpächter hat das Recht der niederen und hohen Jagd, im Uebrigen ist die Eigenschaft Einhusens als Kämmereigut und Erbpachthof von Bestand geblieben.
Einhusen umfaßt 201 ha und zählt 1890 6 und 1855 13 Einwohner, 1 Jäger, 1 Ziegler.
Körkwitz bei Ribnitz, nordwestlich von der Stadt, am Binnensee, hof (263 ha) und Dorf (71 ha): Schule, Krug, 1 Erbpächter, 17 Büdner, 1 Jägerhof.
Der Hof hat 1890 40 und 1855 57 Einwohner, Das Dorf 1890 126 und 1855 158 Einwohner.
Neuhaus bei Dändorf (in Ribnitz wird der Ort amtlich als "Niehusen" bezeichnet), unfern der Ostsee, über eine Meile nordwestlich von Ribnitz, Erbpachthof von 167 ha mit 1890 22 und 1855 35 Einwohnern.
Der Grenzpaß bei Ribnitz, Krug an der Recknitz, dicht an der pommerschen Grenze.
Die Stadtverwaltung geschieht auf Grund der Stadtordnung vom 23. Februar 1835.
Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt durch den Bürgerausschuß auf Vorschlag von drei zum Richteramt befähigten Candidaten Seitens des Magistrats.
Die Senatoren, deren im Magistrat drei angestellt sind, wählt der Magistrat auf Präsentation von drei Candidaten durch den Bürgerausschuß.
Sämmtliche Magistratsmitglieder werden durch landesherrliche Bestätigung gewählt.
Der Bürgerausschuß besteht aus 12 Bürgervorstehern, welche von den Bürgern der Stadt in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt werden.
Es gilt in der Stadt das lübsche Recht.
In ihrem ältesten Siegel führte die Stadt den Stierkopf, wie ihn anfänglich die Rostocker Fürsten und auch Rostock in ihren Siegeln führten.
Beseitet war dieses Herrschaftsbild von zwei aufsteigenden Fischen, welche durch den Namen der Stadt (ryba=Fisch, Ribnitz also Fischort) sich leicht erklären lassen.
In die späteren Siegel wurde das alleinige Wappen der Rostocker Herren, der Greif, aufgenommen, in dem im Jahre 1857 amtlich festgestellten Stadtwappen wurde der Greif ebenfalls beibehalten und ist somit das bezeichnende Bild der alten Siegel ganz bei Seite gestzt.
Was die städtischen Vemögensverhältnisse anbelangt, so wurden der Stadt durch die schon erwähnte Weide-Reform zwar bedeutende Einnahmequellen eröffnet, andererseits mehrten sich aber auch die nothwendigen Ausgaben.
Die Ausgaben für Hebung des Schulwesens erwähnten wir bereits. zu bemerken ist ferner, daß die Stadt sich gezwungen sah, 1871 die Gasanstalt käuflich zu erwerben, da der damalige Inhaber im Begriff war, sie verfallen zu lassen.
In folge der Einführung des Petroleums und der Steigerung der Kohlenpreise war es lediglich der Stadtcasse zu danken, daß der Stadt die große Annehmlichkeit der Gasbeleuchtung erhalten wurde.
Bei der vielfachen Inanspruchnahme der Stadtcasse konnte indeß eine Verschlechterung des Capitalvermögens der Stadt nicht ausbleiben, und während der Abschluß der Stadtcassenrechnung für 1870 einen Capitalbestand von 42 428 Mark aufwies, schloß das Jahr 1875 mit einer Schuld von rund 135 000 Mark.
Da auch die Armencasse mit vermehrten Ausgaben zu rechnenhatte, so wurde schon Anfang der 70er Jahre eine Reform der städtischen Steuern durchgeführt werden.
Dieser Reform wurde das Princip der progressiven Einkommensteuer zu Grunde gelegt.
Auf diesem Princip beruhte die Armensteuer und wurde die Hälfte derselben seit 1875 als Einkommensteuer zur Stadtcasse erhoben.
Neben der Einkommensteuer wurde zur Stadtcasse noch eine Wohnungssteuer mit 4 % des Wohnungswertes erhoben.
Die städtischen Steuern berechneten sich in Folge dessen: Armensteuer 6165 Mark, Einkommensteuer 3082 Mark, Wohnsteuer 3811 Mark, zusammen 13 058 Mark.
Neu geregelt ist die Erhebung der Einkommensteuer durch Statut vom 26. Januar 1891.
Danach steigt die Steuer progressiv von jährlich 1 Mark bei 400 M Einkommen bis 200 Mark für 10 000 Mark sind 2 Mark Steuer mehr zu entrichten.
Der Magistrat giebt seit 1875 alle 5 Jahre einen städtischen Verwaltungsbericht heraus, der über das Cassenwesen so klare Aufschlüsse giebt, wie sie ähnlich leider nur von sehr wenigen Städten in Mecklenburg in die Oeffentlichkeit kommen.
Der neueste Bericht erstreckt sich auf die Jahre 1886 bis incl. 1890.
Danach hatte die Kämmereicasse pro 1890 eine Einnahme von 52 546 Mark und eine Ausgabe von 67 489 Mark.
Von den Haupt-Einnahmeposten heben wir hervor: Ertrag 10 295 Mark, der Stadtforst 8228 Mark, des Torfmoors 1193 Mark, der Stadtäcker, Gärten, Wiesen und Weiden 15 558 Mark, Reingewinn aus der Sparcasse, welcher zur Kämmereicasse fließt, 2443 Mark, Einkommensteuer 3556 Mark, Haussteuer 1355 Mark, Wohnungssteuer 4759 Mark, Hundesteuer 363 Mark, Fischereisteuer 647 Mark.
Von den Hauptausgaben pro 1890 sind zu nennen: Stadtverwaltungskosten 14 896 Mark, -zinsen für angeliehene Capitalien 5989 Mark, Realprogymnasium 9250 Mark, Bürger- und Elememtarschule 10 981 Mark, Gasanstalt 8102 Mark, Hafenbauten 5904 Mark.
Der Vermögensstand am 31.December 1890 wies eine Schuld von 138 889 Mark auf, zu deren theilweiser Erklärung zu bemerken ist, daß die Stadt allein zum Eisenbahnbau 1887/89 30 679 Mark und zum Chausseebau nach Sanitz 1886/89 11 974 Mark, ferner für größere Hafenschutzbauten in den Jahren 1882 und 1883 durch Errichtung des westlichen Hafenbassins und neuen Landes, sowie für Ausbaggerung eines Fahrwassers bis zu pommerschen Küste (2,2 M) im Ganzen 15 445 Mark herzugeben hatte.
Die Armencasse zeigte 1890 eine Einnahme von 13 402 Mark, wovon durch die Armensteuer 7277 Mark aufgebracht wurden, und eine Ausgabe von 8645 Mark gegen 10 994 Mark im Jahre 1886.
Die Armencasse verfügt über die Einnahmen aus sechs Legaten und den Ertrag von einem Morgen Ackere.
Nach dem Werth des Ackers, der Legate und einem baaren Cassenbestand von 4758 Mark stellten sich die Activa der Casse Ende 1890 auf 12 558 Mark.
Bei der Stadtkirche, die Großherzoglichen Patronats ist, sind zwei Prediger angestellt, die unter drei präsentirten Candidaten von der Gemeinde gewählt werden.
Das Kloster bildet mit Müritz, Neuhof und Petersdorf eine besondere Gemeinde.
Die Juden haben hier eine Synagoge.
Von Schulen besteht hier das Real-Progymnasium, 1871, wie schon erwähnt, als höhere Bürgerschule eröffnet, Michaelis 1881 als Realschule I. Ordnung anerkannt.
Das Patronat hat der Magistrat.
Außer dem Direktor sind 6 Lehrer und 2 Hilfslehrer angestellt.
An der Bürgerschule unterrichten außer dem Rector 10 Lehrer, 2 Lehrerinnen und 2 Industrielehrerinnen.
Außerdem befinden sich in Ribnitz noch zwei Privat-Kleinkinderschulen.

Geschichliches - Ribnitz, in alten Urkunden auch Rybnitz, Ribbenitz, Ribbenitze usw.

geschrieben, war ursprünglich wohl ein von dem wendischen Stamm der Kissiner angelegtes Fischerdorf, denn sein Name bedeutet Fischort, vom wendischen Riba, Fisch, mit der, einen Ort in Bezug auf die ihn umgebende Natur bezeichnenden Endsilbe: -itz. Auch der Name der Halbinsel Fischland scheint diese Ableitung zu bestätigen. Schon 1192 kommt Ribnitz unter den Besitzungen des Klosters Doberan vor, aus dessen Besitz es jedoch bald wieder verschwindet. Dann wird Ribnitz wieder in Urkunden erwähnt im Jahre 1252 und 1257, in welchem letzteren Jahre der Rath zu Rostock an den zu Lübeck berichtet, daß in der Stadt Ribnitz das lübsche Recht gelte. Wahrscheinlich wird das wendische Ribnitz in der Zeit von 1200 bis 1230 in die deutsche Stadt Ribnitz verwandelt sein, wozu wohl die hier befindliche fürstliche Burg die Gelegenheit gab. Fürst Waldemar von Rostock bestätigte nur 1271 die Privilegien der Stadt, gründete dieselbe aber damals nicht erst, wie von den Chronisten früher irrthümlich angenommen wurde, denn nach Ausweis der Stadtacten kaufte die Stadt bereits 1260 die Pacht aus Tressentin und verpflichtete sich gegen den Fürsten Waldemar zur Zahlung von 20 Mark jährl. Orbör. Die Stadtprivilegien sind aber nicht allein 1271, sondern auch später zu wiederholten Malen von den Landesherren bestätigt. Am Sonnabend nach Ostern 1286 kaufte die Stadt mit Zustimmung des des Fürsten Witzlav II. von Rügen von den Rittern Heinrich und Hermann von Dechow auf Putenitz, dem jetzigen Gute Pütnitz an der Recknitz in Pommern, die über die Recknitz führende Brücke sammt Zollgerechtigkeit für 70 Mark Rostocker Münze. Nach dem Aussterben des Fürstenhauses Rostock, dem Ribnitz bis dahin gehörte, ging es 1317 mit der Herrschaft Rostock an die Linie Mecklenburg über. Um die Geistlichkeit zu versöhnen, stiftete Heinrich der Löwe von Mecklenburg 1324 in Ribnitz ein Kloster und schenkte dazu den innerhalb der städtischen Ringmauern belegenen fürstlichen Hof. Die Vollendung des Klosters traf jedoch noch auf manche Widerwärtigkeiten, da die Stadt und die Stadtgeistlichkeit, die Beschränkung der Stadtgerechtsame fürchtend,das Kloster mit scheelen Augen ansahen. Der Rath ließ die ersten Nonnen nicht eher in die Stadt, als bis er durch schriftlichen Revers gegen jede Beeinträchtigung seiner Rechte gesichert war. Von der damaligen Bedeutung der Stadt geben auch die vielen Kirchen und Kapellen ein Zeugniß. Außer der Kloster- oder St. Clarenkirche gab es nicht weniger als 7 Kirchen und Kapellen, von denen aber nur noch die Marienkirche , die jetzige Stadtkirche vorhanden ist. Wir finden in Ribnitz die 1290 vom Rathe gegründete Heiligengeistkirche, nach der noch jetzt eine größtentheils bebaute Stelle benannt wird, die St. Jürgen- oder St. Georgskirche auf dem jetzigen Klosterkirchhofe, die St. Jobstkapelle auf dem noch heute St. Jost benannten Ackerstücke, die St. Gertrudenkapelle am Wege nach Klockenhagen, die Dreifaltigkeitskirche, 1514 an der Stelle, wo sich einst die Rostocker- und Ribnitzer Heide schieden, erbaut, die Heiligenkreuz- oder Blutskapelle, wozu einige noch die Gotthards- und St. Katharinenkapelle nennen. - Die Lage an der Straße nach Pommern gab der Stadt auch in Kriegen eine gewisse Wichtigkeit. Nahe bei der Stadt, auf dem darnach so genannten "Stridebrink" wurde 1322 Fürst Wizlav III. von Rügen durch die Brandenburger und Heinrich den Löwen von Mecklenburg geschlagen. Auch in späterer Zeit hat die Stadt oft Gefechte und Durchmärsche gesehen. In dem nordischen Kriege (1675 und 1678) nahmen die Schweden die von den Dänen besetzte Stadt und zerstörten die Befestigungswerke bis auf den kleinen, jetzt noch vorhandenen Rest des Walls. auch noch zur Zeit des letzten französischen Krieges hat Ribnitz viel von Durchmärschen und Requisitionen zu leiden gehabt. Am 23. Mai 1809 wurde der Grenzpaß durch den Major v. Schill, derauf dem Zuge nach Stralsund begriffen war, mit stürmender Hand genommen, wobei derselbe die auf der pommerschen Seite sich ihm entgegenstellenden Mecklenburger überwältigte. - Große Feuersbrünste fanden in Ribnitz statt in den Jahren 1384, 1435, 1455, 1537, 1759, wobei die Marienkirche sehr litt, das Kloster aber stets unversehrt blieb. In der Nacht vom 17. auf den 18. September 1855 brannten 51 gefüllte Scheunen ab."

Ribnitz im Spiegel von Karten und Luftbildern


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