Urkundliche Gerichtsverhandlung am 14.02.1340

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  • Urkundliche Gerichtsurteil zu Bömitz


Zur Urkundlichen Ersterwähnung am 14.02.1340 kam es wegen eines Streites über den Besitz (Grund und Boden) von Bömitz,

zwischen Conradus Dowat (Dowit), Hinricus Stonehals und Nicolaus Longus. Alle drei Parteien sind Lehnnehmer (Kopie der Gerichtsverhandlung)

Das wir über den den Inhalt der Gerichtsverhandlung erfahren, ist nur Dank der Hilfe von Herrn Professor Hartmut Lutz möglich geworden!!


Gerichtsurteil zu Bömitz:

Am Montag, den 14.02.1340, trafen sich auf dem Kirchhof vor der Marienkirche in Anklam folgende Herren:


Auf Seiten der Kirche, (als Vermutlicher Besitzer-Lehngeber):

Gotfridus von Golnow, Abtei Stolpe (Stolpe an der Peene)

Tidericus Labese, Priester und Hauptschiedsrichter, Stellv. Von Herrn Otto von Kerkow , Rektor der Marienkirche zu Anklam;( eingesetzt von Domherrn Volterus , Kammin)


Auf Seiten der Brüder Dowit:

Hinricus Faber, Priester und

Hinricus Tessekin, Notar der Stadt Anklam, gewählt als Schiedsmänner (eingesetzt von Johannes Varlen, dem Prokurator der Brüder)

Conradus (Konrad) Dowat (Dowit) [Bauer]

Henning Dowat (Dowit) [Soldat]

Gerhard Dowat( Dowit) [Landsknecht]

Marquard Dowat (Dowit) [Landsknecht]


  • Streitobjekt:

4 Hufen Land Böhmitz(4X16ha = 64ha)

2 Hufen beackert von Konrad Dowit(2X16ha = 32ha)

2 Hufen beackert von Hinricus Stonehals und Nicolaus Longus(2X16ha = 32ha) [die aber im Vertrag nicht weiter erwähnt werden, was die Vermutung zu lässt,

das der Vergleich-das Gerichtsurteil nur noch als Vertrag per Urkunde rechtskräftig gemacht wird] .


  • Beschluss:

1) Die 4 Hufen Land bleiben im Besitz der Kirche

2) Die vier Brüder Dowit und deren Erben bestellen, als Pächter von nun ab die 4 Hufen Land [damit sind Stonehals und Longus Ihren Teil von dem Bömitzer Besitz los]

3) Die Brüder zahlen jährliche zu einem gesetzten Datum (11.November bis spätestens 6.Januar [ als Pacht]) folgendeAbgaben:

4) 40 Scheffel Weizen (ca.40X40kg = 1600kg = 32 Zentner) 40 Scheffel Gerste (ca.40X35kg = 1400kg = 28 Zentner) 40 Scheffel Hafer (ca.40X25kg = 1000kg = 20 Zentner)

5) Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen alle die Rechte an die Kirche zurück (Ende desPachtverhältnisses)

6) Die erste Pacht wird unmittelbar fällig, nachdem “ alles Übrige vom Vertrag durch die genannten Dowits gewährt worden ist

und durch freie Schenkung [Bestechungsgeld, kleiner Obolus - Bonus??] angenannten Herrn Otto von Kerkow bezahlt worden ist“.

Und nach dem überalle weiteren in diesem Streitfall gemachten Zahlungen Stillschweigen vereinbart worden ist.

7) Den Dowits und Ihren Erben wird ewiges Stillschweigen auferlegt.

8) Nach der Verlesung des Schiedsspruches geloben die Anwesenden per Handschlag die Gültigkeit und Einhaltung des Beschlusses.

Der Schiedsspruch wird durch folgende Zeugen (?)bestätigt:

Johannes, Leutepriester in Görke

Magister Hermannus Glinkermann , Leutepriester in Nordin (Nerdin)

Nicolaus Treptow, Vikar an der Heiliggeistkapelle in Anklam

Johannes Malchin, Geistlicher


Was aus den beiden „Hinricus Stonehals und Nicolaus Longus“ geworden ist, wird uns für immer verschlossen bleiben.

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Erklärungen und Quellenangaben:

Das Geschlecht der Dowat(Dowit)

Der Stammvater des Geschlechts, dessen Urheimat noch nicht ermittelt ist, ist Hinricus Dowat.

Er wird als Ritter aufgeführt im Zeitraum von 1249-1258.

Er gehört zu den ältesten Einwanderern Pommerns und erscheint bei Greifswald.

Im Polnischen bedeutet es: dowiad_Erkundigung und im Böhmischen: dowdeti_erkundigen'‘.

In dem Text aus dem Landbuch Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen steht:

dass ein Hinricus Dowat ein Teil von Groß Bünzow Besitz , während der andere Teil den Bünnings gehöre.

Am 29.August 1251 ist Hinricus Dowat (mit anderen zusammen) Zeuge, als Barnim I. (Herzog von Pommern und Herr von Stettin) und Wartislaw III (Herzog von Demmin) einen festen und ewigen Frieden mit Lübeck schließen.

Um 1258 wird er nochmal mit aufgeführt, als Herzog Wartislaus der Stadt Greifswald die Wiese und Weide am salzen Meer belegen(gelegen)schenkt.

1406 war ein Marquard Dowat Knappe und Besitzer von Bünzow bei Lubmin.

Es ist durch aus möglich, das dieser Marquard der gleiche ist, der bei der Gerichtsverhandlung zu Bömitz zu gegen war.

Noch um 1483 wird ein Joachim Dowet auf Bünzow und Lubmin erwähnt, in der Musterroller von 1532 wird er nicht mehr geführt.

So dass es angenommen wird, dass das Geschlecht erloschen ist.

Quellen:

  • Matrikel und Verzeichnisse der Pommerschen Ritterschaft von XIV. bis XIX. Jahrhundert (Seite_109)
  • Landbuch Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen (Band 2, Teil 4_Seite 960-961)
  • Codex Diplomaticus Lubecensis(Seite_160_CLXXIV)
  • Coder Pomeraniae Diplomatiecus oder Sammlung der die Geschichte Pommerns und Rügen betreffenden Urkunden (Seite 932)
  • Pommersche Bibliothek (Band 3_Seite 406)
  • Bagmihl V (Pommersches Wappenbuch V_Seite 64 und Seite 65)
  • Landesarchiv Greifswald Rep 40 I 28a_S 68 RS - 69 VS

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