Studie über die Anfänge des Postwesens in Güstrow

Aus Ortschroniken
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Ein Vorwort

Die Post ist gewissermaßen die um 350 Jahre viel ältere und größere Schwester des Fernmeldewesens. Post und Fernmeldewesen existierten in unserer Region die längste Zeit als staatlich verwaltete und organisierte Bereiche für die Ortsveränderungen von Nachrichten. Diese Aufgaben erledigten die beidenh Zweige sowohl eigenständig als auch lange Zeit unter einem gemeinsamen Dach vereinigt. Beide Bereiche gehören aus wirtschafts-philosophischer Sicht dadurch eng zusammen, weil in beiden Bereichen mit unterschiedlichsten Mitteln und Methoden der Transport von Nachrichten in verschiedensten Formen über mehr oder minder große Entfernungen durchgeführt wurde.

Die einst von Wallenstein eingeführte Organisationsform des Postwesens ist in Mecklenburg grundsätzlich erhalten geblieben. Nach der Einnahme Deutschlands durch Napoleon am Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der Einfluss von Thurn und Taxis weiter verkleinert. 1867 kaufte schließlich die Preußische Post die fast wertlosen Rechte von Thurn und Taxis auf. Das gesamte Postwesen war nun in staatlicher preußischer Hand. Die einheitliche Organisation führte im Volksmund zu der Bezeichnung „Staat im Staate“. Mit der späteren Einführung des Kraftfahrwesens bei der Reichspost wurde der Postdienst stetig beschleunigt. Die Modernisierung der Reichspost führte zur Verkürzung der Laufzeiten bei hoher Sicherheit der Zustellung. Diese Prozesse liefen auch in den Kriegs- und Nachkriegszeiten und bei allen Änderungen der politischen Verhältnisse bis in die 1990er Jahre mit großer Regelmäßigkeit ab.

Ab den 1990er Jahren erfolgte die Teilung in die drei eigenständigen privatwirtschaftlich orientierten Einrichtungen Post AG, Telekom AG und Postbank. Mit deren Einrichtung hörte das staatlich organisierte Post- und Fernmeldewesen auf zu existieren. In dieser Studie wird zunächst von den anfänglichen Entwicklungen des Postwesens in der Region Güstrow und anschließend von denen des Fernmeldewesens bis zu deren beider Einzug in das 1896 errichtetet Kaiserliche Postamt am Pferdemarkt berichtet.

Lamoral von Taxis, Reichs-Generalpostmeister

Spätestens seit dem 30-jährigen Krieg war Deutschland in viele einzelne Länder zerfallen, die alle ihre eigenen Landesposten gründeten (sofern es diese nicht schon gab). Eine davon war die preußische Post, die später zur Reichspost (1871) für ganz Deutschland wurde. So wie die Thurn und Taxis Post den süddeutschen Raum seit dem 30-jährigen Krieg formte, so prägte die Preußische Post den Nordosten des 1. Deutschen Reiches. Durch den Verlust deutscher Gebiete im 30-jährigen Krieg bekam die Thurn und Taxis Post in den verlorenen Gebieten Konkurrenz.

Es gab in einigen Ländern auch Landesposten die durch die Wirren des Krieges wieder erstarkten. Da das große Römische Reich Deutscher Nation praktisch nicht mehr bestand, achtete keiner mehr auf die Monopolrechte der Thurn und Taxis. Im 18. Jahrhundert hatte sich das Gebiet der Thurn und Taxis Postverwaltung auf Süddeutschland und das Rheinland konzentriert und damit verkleinert.

Die nun folgenden Ausführungen zum Postwesen im Herzogtum Mecklenburg-Güstrow entnahmen wir einem umfangreichen Beitrag von Ludwig Dube, veröffentlicht unter dem Thema „Die Landespost des Herzogtums Mecklenburg- Güstrow“, erschienen im Verlag, Archiv für deutsche Postgeschichte, Heft 2/1973. Diese Zeitschrift ist bei posthistorisch interessierten Lesern sehr geachtet, der Allgemeinheit jedoch eher wenig bekannt. In seinem Artikel, auf den wir bei unseren stadtgeschichtlichen Recherchen aufmerksam wurden, würdigt Ludwig Dube vor allem das umsichtige Wirken des Güstrower Geheimen Kammerherren Mumme, der zunächst am Güstrower herzoglichen Hof und später beim Herzog in Schwerin als zielstrebiger und langjähriger Reformer des Güstrower und mecklenburgischen Postwesens in die mecklenburgische Postgeschichte einging. Die umfassenden Ausführungen Ludwig Dubes sind die einzigen uns bekannten Aufzeichnungen über das Güstrower Postwesen von seinen Anfängen im 13. Jahrhundert bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts.


Das Postwesen im Herzogtum Mecklenburg-Güstrow bis zur Residenzzeit Herzog Gustav Adolfs

Durch den Erbvergleich von 1621 wurde Mecklenburg in die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow aufgeteilt. Das Herzogtum Mecklenburg-Güstrow, Residenzstadt Güstrow, umfasste den östlichen Teil des Landes und im Westen als Enklave die Stadt und das Amt Boizenburg an der Elbe. Dazu kam ein Anteil an Stadt und Land Rostock, welches im gemeinsamen Besitz der beiden Herzöge verblieb. Schon vor der Residenzzeit Wallensteins in Güstrow gab es verschiedene postgeschichtlich interessante Vorläufer eines planmäßigen Aufbaus der Post im Herzogtum Mecklenburg-Güstrow, die erst später mit der Errichtung der Herzoglich Mecklenburg-Güstrowschen Landespost nach Wallensteins Residenzzeit und der Wiedereinsetzung des vertriebenen Herzog Gustav Adolfs, auf der Grundlage von Beratungen und Beschlüssen auf den mecklenburgischen Landkreistagen 1661/62 und 1664 einen zwischenzeitlichen Abschluss fand.

Hierauf wird nachstehen Rückblick gehalten. So gab es schon lange vor der Errichtung der staatlichen Post in Mecklenburg-Güstrow Boteneinrichtungen in Mecklenburg. Aus dem 13. Jhdt. ist die Botenanlage der Hansestädte, die als Danziger Bote in die mecklenburgische Postgeschichte einging, bekannt. Dieser Einrichtung der Hanse gehörten auch Botenstellen in Rostock und Wismar an. Die Aufsicht über diesen Botendienst übten zwei Älterleute der Hamburger Kaufmannschaft aus, die später einen Botenmeister als Obmann der Läufer bestellten, der für mehr Sicherheit und Pünktlichkeit der Läufer sorgte. Der Botenweg führte von Brügge über Gent, Antwerpen, Herzogenbusch, Nimwegen, Arnheim, Bentheim, Lingen, Bremen, Hamburg, Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Anklam, Stettin, Kolberg, Danzig, Königsberg nach Riga. Die Boten führten ihre Dienste, zu der sie ein Bestallungsschreiben mitführten, reitend oder mit bespannten Wagen aus. Die mecklenburgischen Herzöge hatten Läufer an ihren Höfen, die die Verbindungen zu diesem Hansekurs hielten. Ihnen waren Schutzbriefe durch die Herzöge erteilt worden, die ihnen freien Lauf und Sicherheit gewähren sollten. Abgesehen von diesem Kurs fehlte jegliche Regelmäßigkeit im mecklenburgischen Botenwesen. Am 14.09.1564 ordnete Herzog Ulrich zu Güstrow an, auf der Strecke Neubrandenburg, Malchin, Güstrow, Neukloster eine Reitpost einzurichten und an den genannten Orten Relaisstationen mit einem tüchtigen Knecht und einem guten Pferd zu stellen. Die Postillione und Pferde wurden an diesen Orten gewechselt, um einen schnellen Postlauf zu haben. Diese Reitpost, die nur kurze Zeit bestanden hat, sollte auch „den gemeinen Untertanen mit zum Höchsten gelegen sein“ und war somit allen Bevölkerungskreisen, zumindest laut Papier zugänglich.

Dies war die erste regelmäßig verkehrende öffentliche Post durch Güstrow und in ganz Mecklenburg, die vermutlich infolge zu hoher Kosten wieder eingestellt werden musste.

(Das Mecklenburg-Schwerin‘sche Postwesen dokumentierte als erste staatliche Postverbindung die Verbindung zwischen Schwerin und Lübeck aus den Jahre 1644.) Mit dem Niedergang der Hanse zerfiel auch der bisherige vollständige Botendienst. Hamburg und Lübeck betrieben lediglich Teilstrecken weiter. Amtsboten der mecklenburgischen Herzöge erfüllten nur für die Landesfürsten Botendienste außerhalb des Landes zu Fuß oder zu Pferde. Sie hatten ihnen einen Boteneid zu leisten. Diese Boten wurden mit einem festen Gehalt entlohnt, erhielten Bekleidung und Schuhe und trugen auf der Brust ein metallenes später silbernes Schild mit herzoglichen Wappen. Der Güstrower Herzog hatte 1588 drei geschworene Boten, die wie die Schweriner Boten besoldet wurden. Sie erhielten:

8 Gulden Besoldung, 16 Gulden Monatsgeld, 8 Gulden Kleidergeld und 6 Schilling Hutgeld, außerdem Lauf-und Zehrgeld von 3 – 4 Schilling je Meile und für Warten am Ort 3 Schilling pro Tag. (1 fl. = 1 Gulden = ½ Th,, 1Th (Thaler) = 24 ß Schilling = 288 Pfennige).

Mit der Bestellung eines Botenmeisters in Güstrow und durch die Erstellung einer Kanzleiordnung des Herzogs Johann Albrecht zu Güstrow im Jahre 1569 wurden eingehende Vorschriften zur Registerführung im Botenamt Güstrow erlassen. Dieses Botenamt hielt die Verbindung zum hanseatischen Botenamt in Rostock, welches die Weiterbeförderung der herzoglichen Korrespondenz sicherte. Innerhalb Mecklenburgs wurden Botengänge je nach Bedarf von geeigneten Personen gegen ein Entgelt des Auftraggebers erledigt. Die mecklenburgischen Städte, Gerichte, Ämter, Klöster, Kirchen, Universität usw. haben zeitweilige Botenreisen veranlasst. Diese Einrichtungen beauftragten vorwiegend zuverlässige Amtspersonen, die im Nebenamt Botendienste leisteten. Auch diese mussten den Boteneid schwören, der sie u.a. verpflichtete „ gegenwärtig, gehorsam, getreulich zu sein und den Auftrag förderlich mit Fleiß aus(zu)richten“. Das Herzogtum Mecklenburg-Güstrow, Residenzstadt Güstrow, umfasste den östlichen Teil des Landes und im Westen als Enklave die Stadt und das Amt Boizenburg an der Elbe. Dazu kam ein Anteil an Stadt und Land Rostock, weiche im gemeinsamen Besitz der beiden Herzöge verblieben.