Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)

Aus Ortschroniken
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Mönchhagen und die Reformation Die Reformation in Mecklenburg

1523 begann auch für Mecklenburg das Zeitalter der Reformation, die hier hauptsächlich durch Joachim Slüter (Rostock) und Heinrich Never (Wismar) vorangetrieben wurde. Die Lehren des Reformators Martin Luther verdrängten die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche. Rostock war schon 1531 offiziell evangelisch, Johann Albrecht I setzte 1549 die lutherische Lehre für alle Landstände durch, womit die Reformation praktisch per Landesgesetz eingeführt worden war. Da Kaiser Karl V die reichsrechtliche Anerkennung des Protestantismus jedoch verhindern wollte und Johann Albrecht I sich nicht allein gegen den Kaiser stellten konnte, schloss er sich mit anderen norddeutschen Fürsten zusammen zum Fürstenaufstand gegen Karl V. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde den Protestanten dann Religionsfreiheit zugesichert. Johann Albrecht I löste bereits 1552 fast alle mecklenburgischen Klöster auf, verleibte sie den herzoglichen Domänen ein (also seinem eigenen Besitz) und beraubte die Kirche damit ihres Einflusses. Der Landesfürst wurde Kirchenoberhaupt in seinem Land und gewann so weiter an Macht.