Mönchhagen: Der Brandschutz

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Deutsches Reich bis 1918

Durch die revidierte Gemeindeordnung vom 29. Juni 1869 ging das Feuerlöschwesen in die Verantwortung der Gemeinden über. Aufgabe des Domanialamtes blieb aber die Feuerschau, wie sie in der Feuerordnung vom 28. März 1772 festgelegt wurde. Begutachtet wurden dabei die gesetzlich zu unterhaltenden Feuerlöschanstalten, also Geräte, die man zum Feuerlöschen brauchte (Feuerkufen, Leitern, Löscheimer, Feuerpatschen usw.). Die Feuerschau nahmen die Feuerschaumänner vor, die dafür vom Amt eine Aufwandsentschädigung erhielten.

Am 3. Sept. 1873 ist der zu der Bastianschen Erbzinsstelle gehörige Kathen abgebrannt. Die beiden Kathenleute Below und Peters sind gegen Feuerschaden versichert. (Kliefoth, 1873)

Spritzenverbände im Amt Toitenwinkel

Mönchhagen hatte Ende des 19. Jahrhunderts keine eigene Feuerspritze, sondern gehörte dem Pastower Spritzenverband an.

Im Amtsbereich Toitenwinkel gab es 1878 drei Spritzenverbände. Am 4. März 1878 erschien eine neue Verordnung zum Feuerlöschwesen, woraufhin das Amt Toitenwinkel ein neues „Re­gulativ für die Spritzenverbände“ aufsetzte. Der Entwurf wurde an die Verbände verschickt und diese konnten Änderungen beantragen. Vorher galten die Feuerlöschordnung des Amtes Toiten­winkel für den Hinrichsdorfer Spritzenverband, das Regulativ des Amtes Schwaan für den Bie­stower Spritzenverband und das Regulativ des Amtes Ribnitz für den Pastower Spritzenverband. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Äm­tern war neu geordnet worden (Mönchhagen ge­hörte damals zum Amt Ribnitz).

Der Pastower Spritzenverband existierte seit mindestens 1877, denn in diesem Jahr musste die Gemeindeversammlung Mönchhagens eine Stel­lungnahme zum Austritt von Albrechtsdorf und Fienstorff aus dem Verband abgeben. Dem Aus­tritt der genannten Dorfschaften aus dem Pas­tower Spritzenverbande zuzustimmen, jedoch mit der Beschränkung, daß dieselbe erst erfolgen kann, wenn dieselben nachweisen, daß sie entweder selbst eine Spritze haben oder einem anderen Spritzenverbande beigetreten sind. Aus der Ver­einskasse können sie jedoch nur den Theil ihres gezahlten Beitrages zurückempfangen, der ver­bleibt, wenn die nöthigen Reparaturen an der Spritze und dem Spritzenhause beschafft sind.

An sich waren Spritzenverbände, in denen sich mehrere Dörfer eine Spritze teilten, damals in Mecklenburg­Schwerin gar nicht so selten – Spritzen waren teuer und die Gemeindekassen auch nicht voller als heute. Aber wenn man weiß, wie weit entfernt Pastow ist (nämlich etwa 10 km), kann man nur den Kopf schütteln über diese Kon­stellation, zumal einige Dörfer in der Umgebung offenbar schon eigene Spritzen gehabt haben. Die Spritzen aus Bentwisch, Purkshof, Klein und Groß Kussewitz werden im im Artikel zum Großbrand 1903 im Rostocker Anzeiger genannt. Aus einem Bericht aus derselben Zeitung vom September 1904 über einen Waldbrand beim Schloss Gel­bensande wissen wir, dass auch Rövershagen, Blankenhagen und Willershagen schon eigene Spritzen hatten. Der Grund für den Zusam­menschluss von Mönchhagen und Pastow (sowie dreier weiterer Dörfer, deren Namen wir leider in den Akten nicht gefunden haben) zum Pastower Spritzenverband dürfte eine Frage der Zuständig­keiten gewesen sein: Sowohl Mönchhagen wie auch Pastow lagen auf Domanialgebiet, während beispielsweise Klein Kussewitz zum Ritterschafts­amt Ribnitz gehörte und Purkshof ein Kämmerei­gut der Stadt Rostock war.

Am 19. Juli 1878 verhandelt die Gemeindeversammlung über die Anschaffung von Löschgeräten. Es geht nicht direkt aus dem Protokoll hervor, was der Anlass dafür war, dieses Thema zu besprechen, es ist aber zu vermuten, dass die neue Feuerlöschverordnung der Anlass war. Im Protokoll heißt es:

Anlangend die von der Gemeinde anzuschaffenden Löschgerätschaften, so wird bemerkt, daß die Gemeinde 2 Feuerkufen mit Schleifen besitzt und hiervon genug zu haben vermeint, weil das Dorf am Wasser entlang gebaut ist. Eine Feuerleiter, Feuerhaken u. Feuereimer sind auf jeder Hofstelle vorhanden unter diesen auch eine erstere mit Rollen. Eine Feuerleiter mit Stützen ist bei der Bauart des Dorfes nicht verwendbar.
Zur Hülfeleistung bei auswärtigem Feuer sind die von der Gemeinde zu stellenden 6 resp. 2 Pferde nicht ausreichend, es müssen 8 resp. 4 sein. Falls die Gemeinde gesetzlich zur Anschaffung von 4 Feuerkufen gehalten sein sollte, müßte sich die Anspannung auch erhöhen.

Das klingt, als hätte die Gemeinde lt. der neuen Feuerlöschordnung 4 statt der vorhandenen 2 Feuerkufen besitzen müssen.

Spritzenverband oder eigene Spritze? Die Geschichte des Spritzenkaufs

Bereits 1899 wurde darüber verhandelt, ob Mönchhagen im Pastower Spritzenverband bleiben oder sich eine eigene Spritze anschaffen sollte. (Akte: Ordnung des Feuerlöschwesens auf Grund der Verordnung vom 4. März 1878 im Amt Rostock 1878–1923)

Am 28. Mai 1899 schrieben die Mönchhäger Büdner E. Schmieter, Joach. Timm, Heinr. Hallier, Fr. Hallier und E. Düwel an das Großherzogliche Ministerium des Inneren zu Schwerin, mit der Bitte, dass die Ortschaft Mönkhagen im Pastower Spritzenverbande verbleiben dürfe. Zuvor hatte es eine Beschwerde der Büdnervertreter Meuser und Rath beim Hohen Ministerium gegeben, dass sich die Beschaffung einer Feuerspritze für Mönkhagen vernotwendige. Nach Ansicht der ganz gehorsamst Unterzeichneten (Schmieter, Timm, Hallier, Hallier, Düwel) war eine eigene Spritze in Mönchhagen jedoch nicht notwendig, da die Gehöfte sehr weit auseinanderlagen (100 m und mehr). Ein Brand konnte sich daher kaum ausbreiten. Die Beschaffung einer Spritze würde Kosten verursachen, die umso mehr empfunden werden, als die Gemeinde Mönkhagen Vermögen nicht besitzt. Das Hohe Ministerium wurde gebeten, den Verbleib Mönkhagens im Pastower Spritzenverband fortbestehen zu lassen.

Der Grund der Beschwerde von Meuser und Rath war übrigens gewesen, dass der Gemeindevorstand anlässlich der letzten Reichstagwahl 30 Mark als Entschädigung der Wahlvorstandsmitglieder bewilligt hatte. Meuser und Rath waren der Meinung, das Geld wäre in einer Feuerspritze besser angelegt gewesen. (Allerdings vertrat das Domanialamt die Meinung, die Höhe der Entschädigung sei nicht übertrieben gewesen.)

Darauf folgte ein längerer Schriftwechsel zwischen dem Domanialamt Toitenwinkel, dem Ministerium des Inneren und der Gemeinde Mönchhagen. Eigentlich war Pastow als Spritzenstandort mit einer Entfernung von 10 km zu weit entfernt von Mönchhagen, denn die Verordnung zum Feuerlöschwesen vom 4. März 1878 schrieb vor, dass die Mitgliedsgemeinden eines Spritzenverbandes maximal 5 km entfernt vom Spritzenstandort liegen durften. Das Ministerium empfahl daraufhin offenbar die Anschaffung einer eigenen Spritze, denn am 22. Juni 1899 führte der ganz gehorsamst unterzeichnete Gemeindevorstand in einem weiteren Brief noch einmal aus, dass an der 3 km langen Dorfstraße nur 19 Gehöfte lägen, die durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Höfen also 170 m betrug. Alle übrigen Gehöfte lägen ausgebaut und durchweg vereinzelt.

Am 29. Juni wandte sich das Domanialamt Toitenwinkel an das Ministerium und berichtete sehr ausführlich, dass die Beiträge, die Mönchhagen zum Spritzenverband geleistet hatte und noch würde leisten müssen, in keinem Verhältnis standen zu der geringen Hilfe, die im Ernstfall aufgrund der großen Entfernung zu erwarten war. Als Beispiel wurde ein Brand im Jahre 1879 erwähnt. Das Amt empfahl daher dem Gemeindevorstand, eine eigene Spritze anzuschaffen – was in Mönchhagen auf wenig Begeisterung stieß. Aufgrund der Ablehnung in der Gemeinde sah das Domanialamt dann davon ab, die Anschaffung einer Spritze anzuordnen, wiederum mit der Begründung, dass die Gebäude weit voneinander entfernt waren und fast durchweg eine feuersichere Bedachung hatten. Außerdem gab es sowohl in dem zum Domanium gehörenden Nienhagen, als auch im Kämmereigut der Stadt Rostock in Rövershagen je eine Spritze nur wenige Kilometer entfernt. Beide waren nach verschiedenen Verordnungen zur Hülfeleistung verpflichtet.

Auch wenn evtl. Feuerversicherungen und die Domanialbrandkasse einen Anteil der Spritze finanzieren würden, bliebe immer noch die Hälfte der Kosten für Spritze und Spritzenhaus von der Gemeinde aufzubringen, weshalb das Domanialamt angesichts der geringen Einkünfte aus den Gemeindeländereien sein Schreiben an das Ministerium mit der Empfehlung beendete, Mönchhagen zu erlauben, im Spritzenverbande Pastow zu bleiben.

Daraufhin ordnete das Ministerium an, dass Mönchhagen zwar im Spritzenverband bleiben durfte, aber jährlich 100 Mark zinsbar anlegen musste, um das Geld für eine Spritze anzusparen. Die Gemeinde sah sich jedoch außerstande, mehr als 50 Mark im Jahr zurückzulegen, da noch weitere Ausgaben anstanden, wie drei neue eiserne Feuerkübel, von denen jeder 200 Mark kosten dürfte. Im Gemeindeprotokoll vom 24. Juli 1899 wird jedoch bereits vorsorglich beschlossen, dass 100 M sollen nur dann gezahlt werden, indem dem Hohen Ministerium der Betrag von 50 M nicht genügt. Man hatte also schon damit gerechnet, dass die 50 M dem Ministerium nicht reichen würden. Dieser Betrag soll durch eine besondere Hebung, zu der auch Häusler und Einlieger zahlen, beschafft werden.

Nun wollte das Ministerium aber genau wissen, in welchem Zeitraum die erwähnten Feuerkübel angeschafft werden sollten (einer sofort, die anderen beiden in den nächsten 2 bis 4 Jahren) und wollte eine genaue Aufstellung der in Mönchhagen vorhandenen öffentlichen Löschgeräte und der für Spritze und Spritzenhaus zu erwartenden Kosten. Die bekam es dann auch, am 30. August 1899 schrieb das Großherzogliche Amt Toitenwinkel:

An öffentlichen Löschgerätschaften sind in Mönchhagen zur Zeit vorhanden:

  • 3 Feuerkufen mit dazugehörigen Schlitten
  • 9 Feuereimer
  • 2 Feuerleitern, davon 1 mit Rollen und Stützen
  • 2 Feuerhaken


Das entsprach den damaligen Vorschriften, wie sie in der Feuerlöschordnung von 1878 für das Domanialgebiet festgelegt waren – lediglich Feuerhaken hatte Mönchhagen zu wenige.

Die Anschaffung einer fahrbaren Spritze sollte 800–900 Mark kosten, wovon die Domanialbrandversicherungsanstalt einen Anteil übernehmen würde. Beim Austritt aus dem Spritzenverbande bekäme Mönchhagen zwar einen Anteil ausgezahlt, der aber gering ausfiele, da die Pastower Spritze alt war und bei einem Austritt Mönchhagens aus dem Verband verkauft werden sollte. Die Kosten für das Spritzenhaus veranschlagte der Beamte des Domanialamtes mit 600–800 Mark. Er erwähnte noch, dass Mönchhagen nun doch (auf weitere diesseitige Anregungen hin) bereit war, 100 Mark pro Jahr anzusparen. Im Gemeindeprotokoll vom 29. Jänner 1902 ist ebenfalls von 100 M die Rede, die angelegt werden sollen.)

Dabei blieb es dann erst einmal vier Jahre lang, bis im August 1903 der Großbrand mehrere Menschenleben kostete (siehe unten). Daraufhin kam prompt eine Nachfrage vom Ministerium ans Domanialamt, wie weit denn der angesparte Fonds der Gemeinde schon gewachsen wäre und ob das Amt Toitenwinkel wegen des letzten Schadensfeuers Anlaß genommen hat, auf die baldige Aufstellung einer Feuerspritze daselbst hinzuwirken.

400 Mark hatte Mönchhagen schon zusammen, die Spritze würde aber 1200 Mark kosten. Von der Domanialbrandversicherungsanstalt waren weitere 400 Mark zu erwarten; für Spritze und Spritzenhaus wären aber immer noch 1000 Mark zu zahlen – wofür man noch 10 Jahre hätte sparen müssen. Wegen des eben fertiggestellten Schulbaues und der Lehrerwohnung hatte die Gemeinde aber bereits Schulden von 6000 Mark.

Das Großherzogliche Amt hat Veranlassung genommen die Gemeinde zur Anschaffung einer eigenen Spritze anzuhalten. Daraufhin hat die Gemeinde beschlossen, eine solche zum Frühjahr 1905 zu beschaffen.

So lautete die Antwort des Domanialamtes. Dieser Beschluss der Gemeindeversammlung wurde am 1. September 1903 gefasst: Die Versammlung beschließt, daß für Mönckhagen eine Feuerspritze angeschafft werden soll, jedoch soll diese Anschaffung in Rücksicht auf die Kosten des eben vollendeten Schulausbaus u. des Durchbaues der alten Lehrerwohnung bis in den Frühling 1905 verschoben werden. Ein Spritzenhaus soll sodann ebenfalls gebaut werden.

Das Domanialamt gestattete sich hierbei in Ehrerbietung zu bemerken, daß das traurige Brandunglück in Mönchhagen auch durch das Vorhandensein einer Spritze nicht verhindert worden wäre und daß, wie gesagt, ein eigentlicher Notstand nicht vorhanden ist, [...] Diese Einschätzung ist wohl richtig. Ein einmal brennendes Haus mit Strohdach und Fachwerk-Lehm-Wänden ist kaum noch zu retten, auch wenn die Spritze nebenan steht. Durch die ganze Diskussion zieht sich ja das Argument der großen Entfernung zwischen den Mönchhäger Gehöften. Es ging bei einem Brand nicht darum, dass brennende Gebäude zu retten, sondern darum, den Rest des Dorfes davor zu bewahren, ebenfalls in Flammen aufzugehen. Eine leidvolle Erfahrung, die man in früheren Jahrhunderten nur zu oft machen musste.

Nun wartete man nur noch darauf, wie hoch die Entschädigungszahlungen an Mönchhagen beim Austritt aus dem Spritzenverband ausfallen würden. Dazu hieß es in einem Schreiben des Domanialamtes an das Ministerium, dass auch der Spritzenverband sich eine neue Spritze anschaffen wollte. Die alte war zu alt und zu schwer. Man wollte versuchen, sie beim Kauf der neuen auf den Kaufpreis in Anrechnung zu bringen. Der Gemeindevorstand zu Pastow rechnete mit einem Erlös von 100 Mark. Das Spritzenhaus war ebenfalls alt und nur noch etwa 70 Mark wert. Mönchhagen hatte sich zu einem Drittel an den Kosten für die Verbandsspritze und das Spritzenhaus beteiligt, sodass es bei einem Austritt aus dem Verband mit Zahlungen von lediglich 50 bis 60 Mark rechnen konnte. Vom Ministerium hieß es am 17. Okt. 1903 schließlich:

Das unterzeichnete Ministerium ist unter den obwaltenden Umständen damit einverstanden, daß der Gemeinde Mönchhagen die Anschaffung einer neuen eigenen Feuerspritze bis spätestens zum Frühjahr 1905 aufgegeben wird.

Durch ein Feuer am Sonntag Mittag verbrannt beim Retten

(so das Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen, 1903)

In mönchhagen ist gestern der zu hufe nr 15 gehörige, mit stroh gedeckte tagelöhnerkaten nebst stall abgebrannt und sind beim retten von sachen die im katen wohnhaft gewesene tagelöhnerfrau witt sowie schmied leverenz und tagelöhner möller und schwerin im brennenden hause umgekommen, ausserdem tagelöhner jess an kopf und händen stark verbrannt.

So telegrafierte das Domanialamt Toitenwinkel, in dessen Verwaltungsbezirk Mönchhagen damals lag, am 10. August 1903 an das Großherzogliche Finanzministerium Mecklenburg-Schwerin.

In einem solchen „Zwei-­Familien­-Katen“ lebten die Familie Witt mit 5 Kindern und die Familie Freimann mit 4 Kindern. Der abgebildete Katen stammt aus Stäbelow, wurde um 1800 er­baut und steht heute im Freilichtmuseum Klockenhagen. Er bot jeder Familie zwei Kammern, eine Stube, eine winzige Küche und einen kleinen Stall. Übrigens ist hier über den Eingangstüren ein Gitter angebracht, dass das Herabstürzen von brennendem Stroh verhindern soll. Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen; Foto: privat


Ausführlicher berichtet der Rostocker Anzeiger (RA) am 11. August 1903 von diesem entsetzlichen Brandunglück. Das Feuer brach mittags gegen 12 Uhr aus. Ein Augenzeuge berichtete, daß man zuerst einen in der Mitte des Hofes liegenden Haufen Stroh brennen sah. Das Feuer breitete sich im Nu auf das Strohdach des aus Fachwerk bestehenden Wohnhauses und das […] Dach des massiven Stalles [aus].

Die Bewohner des Wohnhauses, das Ehepaar Witt, kehrten gerade aus der Kirche in Volkenshagen zurück. Frau Witt […] stürzte entsetzt in das brennende Haus, in dem Glauben, ihre Kinder befänden sich noch darin. Schrecklich klang ihr Rufen aus dem brennenden Gebäude […] und alarmierte die Nachbarn, schreibt die Mecklenburgische Zeitung (MZ) am 11. August. Die Mutter stürzte sich mit Todesverachtung in das schon hell brennende Haus und rettete den Säugling, heißt es im RA. Die übrigen vier Kinder der Witts hatten draußen gespielt und befanden sich bereits in Sicherheit beim Vater. Nach den Unterlagen zur Volkszählung von 1900 und den Kirchenbüchern waren diese vier Kinder zwischen 2 und 6 Jahren alt, der Säugling erst 6 Wochen.

Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915). Foto: privat

Obwohl der Hofbesitzer Schulze vor dem Betreten des brennenden Gebäudes warnte (Kein Mensch darf hineingehen! Laßt brennen, was brennen will! [MZ]), liefen noch acht Menschen wieder hinein, um Sachen zu retten. Binnen 5 Minuten war jeder Zugang zum Hause abgeschnitten und stand das Dach vollständig in Flammen. Zwei Personen – Lehrer Burmeister und dem anderen Katenbewohner Freimann – gelang es noch, nur leicht verletzt ins Freie zu kommen, dann stürzte das Dach ein. […] das Strohdach schoß herunter und versperrte die Tür, Mauerwerk und Balken brachen zusammen und prasselten nieder. [MZ] Man glaubte die Menschen bereits verloren, da gelang es den Arbeitern Wustnack und Jeß, ein Fenster einzuschlagen. Durch das herunterschießende brennende Dach hindurch sprangen Jeß und Wustnack ins Freie [MZ], während die anderen den Tod in dem Flammenmeer fanden. [RA] Weiter heißt es in der MZ: Furchtbare Szene der Verzweiflung spielten sich auf der Brandstätte ab. Der Sohn des Schmiedemeisters Leverenz wollte sich in das brennende Haus stürzen, um seinem Vater Hilfe zu bringen; nur mit Mühe konnte er durch die Umstehenden von seinem verzweifelten Schritte zurückgehalten werden.

Auch der Erbpächter Schulz, also der Hofbesitzer, blieb nicht untätig. Er heizte den Dampfkessel der ihm ebenfalls gehörenden Molkerei an und setzte Pumpen in Betrieb, die Wasser aus dem Peezer Bach zur Brandstelle förderten. Die Leute, die zur Rettung herbeigeeilt waren, taten nun ihr Möglichstes, um das Feuer von dem ungefähr 10 Meter von der Brandstätte entfernt liegenden Wohnhause des Schmiedes Lewerenz abzuhalten, was ihnen auch gelang. [RA]

Die 1869 errichtete Schmiede gegenüber dem Feuerwehrgebäude. Foto: privat

Der 59-jährige Schmiedemeister Karl Lewerenz selbst gehörte jedoch zu denjenigen, die in dem brennenden Katen den Tod fanden. Er war Vater von fünf Kindern – der älteste Sohn arbeitete mit 26 bereits als Schmiedegeselle und dürfte derjenige gewesen sein, der den Vater hatte retten wollen; der jüngste war erst 10 Jahre alt. Außerdem fanden den Tod der 27-jährige Arbeiter Wilhelm Möller, der erst vor Kurzem geheiratet hatte und Vater eines noch ganz kleinen Kindes war. Dieses Kind war ein Mädchen und erst 7 Monate alt. Möller hatte Ende Oktober 1902 die damals (gerade noch) 17-jährige Emma Luise Johanna geheiratet. Die junge Frau Möller wurde also mit nur 18 Jahren zur Witwe. (Und ehe jetzt jemand lange nachrechnet – das Kind kam gut zwei Monate nach der Hochzeit zur Welt ...).

Die dritte Tote war die 32 Jahre alte Frau Witt, das vierte Todesopfer der 63-jährige Tagelöhner Heinrich Schwerin, der beim Versuch, das Vieh aus dem brennenden Stall zu retten, ums Leben kam. Diese drei wurden als stark verbrannte Leichen in der Kammer der Witt'schen Wohnung aufgefunden […]. Sie werden, vom Rauch erstickt, Opfer der Flammen geworden sein., heißt es in den Akten des Finanzministeriums.

Drei Tage später, am 12. August wurden die Brandopfer beerdigt, wie im Kirchenbuch des Kirchspiels Volkenshagen vermerkt ist (Alter und Vornamen werden in den Zeitungen leicht abweichend genannt, aber das Kirchenbuch dürfte hier die zuverlässigere Quelle sein):

Sämtliche Verunglückten waren verheiratet, höchst angesehen, achtbare, fleißige und brauchbare Arbeiter, schreibt der Beamte des Großherzogl. Mecklenb. Amtes Toitenwinkel an das Finanzministerium während der Verhandlungen um die Bewilligung von Rentenzahlungen an die Verletzten und die Hinterbliebenen. Daraufhin haben der schwer verletzte Tagelöhner Jeß bis Ende 1907 und der nun verwitwete Hermann Witt bis Ende 1909 eine Unterstützung von jährlich 50 Mark bekommen. Witt bekam die Unterstützung, weil er ja nun eine Frau anstellen musste, die sich um die zum Teil noch kleinen Kinder kümmern konnte.

Jeß war vom Rostocker Anzeiger schon für tot erklärt worden: Der Arbeiter Jeß wurde schwer verletzt in das hiesige Universitäts-Krankenhaus gebracht. Dem Benehmen nach hat der Unglückliche dort bereits seinen Geist aufgegeben. Er hat überlebt, hat aber lange im Krankenhaus gelegen und war danach arbeitsunfähig, weshalb ihm die lange Rentenzahlung gewährt wurde.

Datei:Moenchhagen lage hufe XV.JPG
Etwa hier hat der Hof Nr. 15 gelegen. Wo genau der Katen stand, wissen wir nicht. Blick aus Richtung Peezer Bach: ganz rechts das heutige Feu­erwehrgerätehaus; hinter der alten Scheune versteckt sich hinter den Bäumen der Kindergarten (damals Schule). Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie des Schicksals, dass an der Stelle mit dem einzigen bekannten Großfeuer in Mönchhagen mit Todesopfern heute das Feuerwehrgerätehaus steht. (Foto: privat, von 2011)


Die betroffene Hufe 15 lag übrigens etwa dort, wo heute das Feuerwehrgerätehaus steht, das ersehen wir aus einer alten Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen, D. A. [Domanialamt] Teutenwinkel von 1894. Gegenüber liegen heute noch alte Schmiedegebäude. Das Schulhaus lag ebenfalls direkt nebenan, in westlicher Richtung – heute beherbergt das Gebäude den Kindergarten. Schmied und Lehrer waren also direkte Nachbarn. Der Hof Nr. 15 war auch als Mittelhof bekannt, da der Erbpächter Schulze drei Höfe besessen hat.


Die Mönchhäger Feuerspritze

Auf diesem Gruppenfoto der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen von 1929 ist die Spritze leider kaum zu erkennen. Auf dem Wasserkasten kann man jedoch in Vergrößerung das Baujahr 1905 oder 1906 erkennen. (Die freiwillige Feuerwehr wurde in Mönchhagen 1925 gegründet, hat also zu der hier beschriebenen Zeit noch nicht existiert.) Foto: unbekannt

In den Dorfversammlungen vom 22. Juli 1908 und vom 18. Februar 1909 wird über die Anbringung von Federn unter die Feuerspritze debattiert.

Protokoll über die Gemeindeversammlung am 22. Juli 1908 im Schulzenhause zu Mönchhagen 3. Sollen noch Federn unter die Feuerspritze gebracht werden? 3. Über die Unterbringung von Federn an der Feuerspritze sollen vom Gemeindevorstand über die Kosten noch Erkundigungen eingezogen u. später hiervon Mitteilung gemacht werden.

Protokoll über die Gemeindeversammlung am 18. Februar 1909 im Schulzenhause zu Mönchhagen. 2. Anbringung von Federn unter die Feuerspritze Über Anbringung von Federn unter die Feuerspritze wurde lebhaft debattiert, es wurde über für und gegen gesprochen. Die mittels Stimmzettel vorgenommene Abstimmung ergab, daß 7 Stimmen für, 5 Stimmen gegen Anbringung von Federn. Der Lieferant der Spritze Herm. Koebe in Luckenwalde, fordert für die Ausführung incl. Fracht 270 M. Der Gemeindevorstand soll über den Kostenpunkt noch in Rostock bei dem Wagenbauer [???] Erkundigungen einziehen und nach seinem Ermessen über die Anbringung der Federn handeln. Eine Gemeindeversammlung soll deswegen nicht angesetzt werden.

Das Ergebnis ist leider unbekannt; da es keine weitere Versammlung zum Thema gab, gibt es auch keine Protokolle dazu.

So in etwa dürfte die Feuerspritze von Mönchhagen ausgesehen haben. Das Bild zeigt die Leichte Landspritze der Fa. Koebe, im Besitz der Freiwilligen Feuerwehr Lorsch: (Feuerwehrmuseum in der Karolingerstadt Lorsch http://www.feuerwehr-lorsch.de) (siehe Kasten); Foto: privat

Zwei Dinge erfährt man hier – der Lieferant der Spritze war die Firma Koebe in Luckenwalde und die Spritze hatte offenbar „von Hause aus“ keine Federn. Nun hatte die Fa. Koebe mehrere Handdruckspritzen im Programm. Hermann Koebe, der Urenkel des Hermann Koebe, der 1878 die Feuerwehrgerätefabrik in Luckenwalde gründete, hat ein Buch verfasst („Leben für die Feuerwehr – Feuerwehrtechnik damals“), in dem die Geschichte und die Produkte der Firma beschrieben werden. Die Spritze, zu der die wenigen Angaben, die es gibt, passen, ist die „Leichte Landspritze“. Dafür spricht auch, dass diese Spritze laut der im Buch abgedruckten Katalogbeschreibung keine Federn hatte (dieser Hinweis ist fettgedruckt, das war also wohl nicht selbstverständlich).

Man fragt sich vielleicht, ob Mönchhagen schon wieder sparte, als eine Spritze ohne Federn angeschafft wurde. Aber die Federung störte beim Pumpen – das Pumpen auf einem gefederten Spritzenwagen kostet viel mehr Kraft. Bei Spritzen mit Federn waren diese deshalb feststellbar.

Die Leichte Landspritze war in sechs Größen erhältlich; in Anbetracht der zur Bedienung erforderlichen Personenzahl und der knappen Geldmittel ist es wahrscheinlich, dass Mönchhagen eher eine der kleineren Varianten besaß. Es existiert eine handschriftliche Notiz, dass zur Bedienung der Spritze 4 Mann nötig waren. Leider ist unbekannt, von wem und von wann diese Notiz ist. Zur Leichten Landspritze heißt es im Buch von Hermann Koebe, dass sie im Notfall mit 4–6 Personen zu bedienen war – ein Hinweis, der sich auf alle Varianten der Leichten Landspritze zu beziehen scheint. In den Akten des Schweriner Finanzministeriums von 1903 wurde ein Betrag von 1200 Mark genannt, der in Mönchhagen zur Anschaffung einer Spritze anzusparen war. Danach hätte Mönchhagen das zweit- oder das drittkleinste Modell im Auge gehabt, für 1150 bzw. 1250 Mark. Allerdings musste nach dem Großbrand von 1903 der Spritzenkauf ja um einige Jahre vorgezogen werden, sodass dann wahrscheinlich sogar nur das kleinste Modell der Leichten Landspritze angeschafft wurde, für 1050 Mark (denn bis 1905 konnte die Gemeinde nur 600 Mark angespart haben). Für 45 Mark Aufschlag gab es die Spritze zweistrahlig, also mit zwei Anschlussmöglichkeiten für Druckschläuche. Auf dem Foto der freiwilligen Feuerwehr von 1929 sieht man die linke Seite der Spritze, diese trägt den Anschluss für den Saugschlauch, deshalb kann man nicht sagen, ob Mönchhagen diese 45 Mark investiert hat. Aufgrund der finanziellen Situation scheint dies aber eher unwahrscheinlich.

Die kleinste Ausführung der Spritze erforderte im Normalfall 8 Mann zur Bedienung, wobei im Notfall auch 4 bis 6 Mann ausreichten. Sie lieferte bei 50 bis 55 Doppelhüben (pro Minute! – Man kann sich vorstellen, wie „lange“ die Mannschaften diese Anstrengung durchhielten und dass alle paar Minuten gewechselt werden musste) 180 bis 200 l/min. Die horizontale Wurfweite wird mit 27 bis 29 m angegeben.

Zur Ausstattung der Spritze gehörten lt. Produktbeschreibung: 6 m Saugschlauch in drei Längen mit kupfernem Sauger nebst Korkschwimmer, 5 m gummierter Druckschlauch, ein Strahlrohr, zwei Mundstücke (12 mm), eine Glocke, zwei Laternen. Vier bis sechs Personen konnten auf der Spritze sitzen.


Die Leichte Landspritze der Freiwilligen Feuerwehr Lorsch
Die Leichte Landspritze der Fa. Koebe, im Besitz der Freiwilligen Feuerwehr Lorsch; (Feuerwehrmuseum in der Karolingerstadt Lorsch http://www.feuerwehr-lorsch.de) Foto: privat

Ich hätte nun natürlich gern ein Foto der alten Spritze gehabt. Bekanntlich gibt es im Internet alles, also suchte ich dort. Und tatsächlich – ich fand ein Foto der Leichten Landspritze. Eigentümer dieser Spritze ist die Freiwillige Feuerwehr Lorsch, die im Keller ihres Gerätehauses ein Feuerwehrmuseum eingerichtet hat. Lorsch liegt bei Frankfurt/Main und so dauerte es eine Weile, bis ich einen Abstecher dorthin machen konnte. Eine spannende und lehrreiche Führung durch den Lorscher Feuerwehrkameraden Friedrich Emig bot dann auch neben vielen Informationen die Gelegenheit, Fotos von der Leichten Landspritze zu machen.

Die Lorscher Leichte Landspritze unterscheidet sich in einigen Details von der Mönchhäger Spritze, sie ist ein paar Jahre jünger als die aus Mönchhagen, nämlich von 1910. Lorsch hatte die Spritze mit Federn ausrüsten lassen, außerdem war die Lorscher Spritze eine zweistrahlige Spritze, verfügte also über zwei Anschlüsse am Wasserkasten. Lorsch hat nach Auskunft von Herrn Emig damals 1734 Mark für die Spritze bezahlt. Dieser Preis lässt vermuten, dass Lorsch eines der beiden größten Modelle hatte (bzw. immer noch hat) für 1400 bzw. 1500 Mark; zzgl. Federn und zweitem Schlauchanschluss kommt man dann auf die gut 1700 Mark. Das größte Modell lieferte 380 bis 400 l/min bei einer horizontalen Wurfweite von 31 bis 34 m, erforderte im Normalfall ein 16 Mann starke Bedienmannschaft und hatte Normalmundstücke der Weite 18 mm.

Das Spritzenhaus

Das alte Spritzenhaus in Mönchhagen. Aufgenommen wurde das Foto Anfang der 50er Jahre – dies ist meines Wissens das älteste noch existierende Bild. Links: Horst Krüger, Wehrführer 1967–1977; rechts daneben: Erich Malchow, Wehrführer 1949–1967. Foto: unbekannt

Im Gemeindebuch findet sich folgender Eintrag vom 24. Februar 1905:

Punkt 1. Es wird beschlossen, im kommenden Frühling ein Spritzenhaus auf dem Armenacker nahe der Dorfstraße am Schulgarten zu bauen. Es wird eine Baukommission [???] bestehend aus dem Gemeindevorstand und den anwesenden Herrn Haller und Heydtmann, dieser Komission wird die Durchführung des genannten Baus übertragen; sie hat einen Riß nebst Kostenanschlag anfertigen zu lassen und den Bau auf Submission zu vergeben. Die Größe des Spritzenhauses mit Raum zur Aufbewahrung der Wasserkübel und alles Weitere hat genannte Kommission zu bestimmen.

Das Spritzenhaus ist also 1905 gebaut worden, im selben Jahr, in dem auch die Spritze angeschafft wurde.

Das Spritzenhaus lag (bzw. liegt) neben dem damaligen Schulgebäude (dem heutigen Kindergarten), und zwar auf der Westseite. Das damalige Spritzenhaus wurde zu DDR-Zeiten umgebaut und erweitert; ein Versammlungsraum wurde angebaut, dazu mehr im entsprechenden Teil dieser Chronik. Nach dem Bau des heutigen Gerätehauses 1996 beherbergte das alte Spritzenhaus den Jugendclub. Seit 2013 ist der Jugendclub geschlossen; das Gebäude wurde noch etwa 1 Jahr von einem Mönchhäger Verein genutzt und steht z. Zt. (2017) leer, wird lediglich als Geräteabstellraum von der Gemeinde genutzt.


Organisation des Brandschutzes vor Gründung der freiwilligen Feuerwehr

Seit 1905 gab es also eine Spritze in Mönchhagen. Aber wie heute nützte auch damals die beste Technik nichts ohne die Menschen, die sie bedienten. Wer bediente die Spritze, mit anderen Worten: Wer rückte im Brandfall zum Löschen aus? Aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juli 1909 im Schulhause zu Mönchhagen erfahren wir Genaueres, wie die Arbeit im Brandfalle eingeteilt war.

Hier ist die Lage der Hufen in Mönchhagen skizziert. Eigenes Werk

Punkt 3: Anordnung betreffs Bedienung und Anspannung der Feuerspritze sowie der Mannschafts- und Wasserwagen

zu 3: Der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15. März 1907, Abt. 3, wird dahin abgeändert, dass die Gespanne für die hiesige Feuerspritze von den Hufen 6, 15 und 10 zu stellen sind, mit dem Hinzufügen, dass dem Besitzer dieser Hufen, Herrn H. W. Schulze jede 4. Fuhre der Spritze durch Befreiung einer Holzfuhre (Armenholz gg.) vergütet werden soll. Die übrigen 10 Erbpächter – die Hufen 12, 4 und 14 sind ausgenommen – haben die Gespanne für die Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen, und zwar in der Weise, dass bei Ausbruch einer Feuersbrunst 2 Wasser- und 2 Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang hiermit machen die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostrand der Dorfstraße wohnen. Es sollen also von den Hufen 1 und 2 ein Wasser- und ein Mannschaftswagen, desgl. von Nr. 11 und 9 gefahren werden und so der Reihe nach. Die Bedienung der Spritze durch Mannschaften soll in der Weise geregelt werden, dass die 12 vollen Erbpachthufen – Nr. 12 und 15 sind ausgenommen; Nr. 15 übernimmt das Ansagen des Feuerausbruchs – je einen Mann zu stellen haben. Die Stunde für einen Mann soll mit 30 Pfennig entschädigt werden aus der Gemeindekasse, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zum Rückkehren.

Die Hufen 6, 15 und 10 gehörten alle drei dem Hofbesitzer H.W. Schulze, sodass nur er für das Fahren der Spritze zuständig war. Die Hufen 12 und 14 hatten keine Hilfskräfte zu stellen, möglicherweise wegen der großen Entfernung dieser Höfe zum Dorf. Hufe 4 ist möglicherweise aufgrund ihrer geringen Größe von der Beteiligung am Spritzendienst ausgenommen: Ein Blick auf die Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen, D. A. Teutenwinkel von 1894 zeigt, dass diese Hufe kaum über Ländereien verfügt zu haben scheint. Dafür spricht auch, dass diese Hufe in die Gemeinde- und Armenkasse nur ein Viertel des Beitrages der großen Hufen zu entrichten hatte. Hufe 14 ist ebenfalls kleiner und brauchte nur den halben Beitrag zu zahlen.

Man erfährt hier auch, dass es in Mönchhagen zwei Wasserwagen gegeben hat. Einer davon ist höchstwahrscheinlich ebenfalls auf dem Foto von 1929 – ihm gehört das Rad ganz links.

Die Spritzenbedienung war in der Gemeindeversammlung am 1. Juli 1921 wieder Thema. Es ändert sich jedoch nichts an der Verteilung, zusätzlich erwähnt wird lediglich, dass jedermann zur Bedienung der Spritze verpflichtet ist, der nicht das 60. Lebensjahr überschritten hat.

Der Häusler Franz Geissler war ab 1919 Schulze in Mönchhagen. Zuvor war er 2 Jahre lang Spritzenmeister. Foto: unbekannt

Zuständig für den Brandschutz in der Gemeinde war der Brandmeister. Brandmeister und Stellvertreter wurden von der Gemeindeversammlung gewählt, ebenso Spritzenmeister und dessen Stellvertreter, so am 22. Juni 1917:

Zu 1. An Stelle des von hier verzogenen stellvertretenden Brandmeisters H. Eggert wurde der Hofbesitzer Hermann Brandt einstimmig gewählt. Zu 2. An Stelle des von hier verzogenen stellvertretenden Spritzenmeisters Tessmann wurde der Häusler Franz Geißler einstimmig gewählt.

Eine weitere Wahl eines stellvertretenden Spritzenmeisters gab es am 24. April 1919:

ad 2. Zum stellvertretenden Spritzenmeister wurde für den ausscheidenden Schulzen Geißler der Schmiedemeister Hagen einstimmig gewählt. Letzterer nahm die Wahl an.

Geißler war 2 Monate zuvor Bürgermeister geworden, was der Grund gewesen sein dürfte, das Amt des Spritzenmeisters aufzugeben. Die nächste Wahl eines Spritzenmeisters war am 24. Januar 1923:

2. Antrag verschiedener orstansässiger Personen betreffend Wahl eines Spritzenmeisters an Stelle des Sägereibesitzers H. Lange, weil selbiger zu weit entfernt vom Spritzenhaus wohnt. ad. 2 An Stelle des hiesigen Spritzenmeisters Hans Lange ist der Schmiedemeister Hagen als Spritzenmeister einstimmig gewählt, desgleichen der Landwirt Ernst Heydtmann jun. als Stellvertreter. Hagen erhält dieselbe Vergütung, die der bisherige Spritzenmeister erhalten hat.

Schmiedemeister Paul Hagen arbeitete in der Schmiede gegenüber dem heutigen Feuerwehrgerätehaus und damit auch nicht weit vom damaligen Spritzenhause entfernt.

Hofbesitzer Ernst Heidtmann war ab 1924 Brandmeister in Mönchhagen. Foto: unbekannt

Am 2. Januar 1924 wurde wiederum gewählt, diesmal Brandmeister und Spritzenmeister:

2. Wahl eines Brandmeister für den bisherigen Hofbesz. A. Haller, welcher auf seinen Wunsch sein Amt als solcher am 1. Jan. 1924 niederlegt. 3. Als Brandmeister wurde einstimmig gewählt der Landwirt E. Heydtmann j., als Stellvertreter bleibt der Hofbs. H. Brandt. Da Herr Heydtmann stellvertretender Spritzenmeister war, wurde dafür der Schmiedemstr. R. Möller gewählt.

Die Schmiede von Rudolf Möller lag am Stillen Frieden, auf Häuslerei 9. Ihm zu Ehren wurde das Gruppenfoto der freiwilligen Feuerwehr 1929 aufgenommen. Er hat 1928 seine Hofstelle verkauft, hat also wohl das Dorf verlassen.

Aus der Instruktion für die Spritzenmeister

(Quelle: Akte: Ordnung des Feuerlöschwesens auf Grund der Verordnung vom 4. März 1878 im Amt Rostock 1878–1923 (Landeshauptarchiv Schwerin))

§1: Die Spritzenmeister sind dafür verantwortlich, dass Spritze und dazugehörige Geräte im gehörigen Zustand und vollständig vorhanden sind.

§2: Den Schlüssel zum Spritzenhause haben sie an einem sicheren, ihren Hausgenossen bekannt zu machenden Orte in ihrer Wohnung aufzubewahren, sodaß derselbe in ihrer Abwesenheit schnell zu haben ist.

§ 6: Die Spritze muss immer einsatzbereit sein. Bei Gewitter ist die Spritze zur augenblicklichen Hülfeleistung in Bereitschaft zu setzen.

§9: Die Zylinder sollen mit reinem Schmalz, die Gelenke der Kolben mit Öl geschmiert werden.

§10: Wenn es die Spritzenmeister sich vor allem angelegen sein lassen müssen, die Bauart der Spritze, die Construction ihrer einzelnen Maschinentheile, [...] genau kennen zu lernen, so haben sie auch die besondere Verpflichtung, ihre Spritzenmänner gehörig über die Handhabung der Spritze zu unterrichten, damit diese ihre Kräfte sparsam, der Maschine unnachtheilig, aber auch mit möglichster Schnelligkeit anwenden lernen.

§11: Das Anschrauben der Schläuche, sowie überhaupt die Instandsetzung der Spritze muß, wenn dieselbe beim Feuer ankommt, unbedingt immer von der Spritzenmannschaft geschehen, unkundige Hände sind absolut nicht zuzulassen.

§13: Nach jedem Einsatz ist die Spritze zu reinigen und zu untersuchen, [...].

Das beste Feuer ist das, welches gar nicht erst entsteht. Die Feuergefahr durch Kontrollen der Feuerstätten und der Brennstofflagerung möglichst gering zu halten, war die Aufgabe des Feuerschaumannes. Auch der Feuerschaumann wurde in der Gemeindevertretung gewählt, bspw. in der Gemeindeversammlung am 23. Oktober 1911 als Punkt 1 auf der Tagesordnung. Der Erbpächter Peter Sass wurde anstelle des auf eigenen Antrag hin zurückgetretenen H. W. Schulze als Feuerschaumann gewählt.

Die Bestellung eines Feuerschaumannes war auch am 16. November 1914 Thema der Gemeindeversammlung, es wurde wieder Peter Saß gewählt.

Da Herr Schulze Brandt das Amt des Feuerschaumannes niedergelegt hat, so wählte die Versammlung den Erbpächter P. Saß hies. als Feuerschaumann. Die Satzung über Feuerlöschwesen sind vorgelegt.

P. Saß ist der spätere erste Wehrleiter Peter Saß.