Goldenbow Transkriptionen aus den Hofakten

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl transkribierter Texte aus den Hofakten

  • Hufe 1

1856 - Notiz

Die Fortführung der Wirthschaft auf dem Gehöfte N. 1. zu Goldenbow durch die Wittwe des verstorbenen Hauswirths Viehstädt, wird unter den zum Protocolle vom 13ten d. M. festgestellten und den weiteren Bedingungen genehmiget, daß die Witten nicht zur zweiten Ehe schreiten darf, auch die Abnahme des Gehöftsvorbehaltes bleibt, falls sie ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommt.

Schwerin den 18 Nov. 1856, Großherzogliche Mecklenburgische Cammer, Schwanck

An die Beamten zu Crivitz pr 22 Nov.


  • Hufe 2

1867 - Protokoll

Protocollum gehalten Amt Crivitz, den 16 Juli 1867, sub directione des Herrn Drost von Wickede, a subscripto

Es erschien heute der Knecht Joh. Beckendorf von Goldenbow und trug vor: Nachdem die älteste Tochter des Hauswirths Hagen zu Goldenbow sich bereits vor längeren Jahren mit dem Hauswirth Schwartz dah. verheirathet hat, habe ich mich mit der einzigen noch ledigen Tochter des Ersteren, Friederika Hagen verlobt und bitte, da der Hausw. Hagen mir in Ermangelung von Söhnen nach meiner Verheirathung mit seiner Tochter das Gehöft übergeben will, um den Trauschein.

Amtswegen wurde Comparent damit bekannt gemacht, daß, falls er vor der Einweisung verstürbe, seine Kinder kein Recht auf die Gehöftsnachfolge hätten, weshalb er von seiner geschehenen Verheirathung sofort Anzeige zu machen habe.

Verlesen, genehmigt, geschlossen, In fidem, Otto


  • Hufe 3

1836 - Anordnung

Da der Hauswirth Christoph Schwarz auf dem Gehöfte No. 3. zu Goldenbow mit mehr als 2 Quartalen der laufenden Gefälle in Rückstand ist; so haben Dominus Registrator auf diesem Gehöfte den Korn- und Viehbestand genau zu inventiren, dem Hauswirth jede Veräußerung von diesen Gegenständen bei Strafe der Nichtigkeit bis auf Weiteres zu untersagen, und dem Schulzen bei eigener Verantwortlichkeit aufzugeben, darüber zu wachen, daß diesem Befehle nicht zuwider gehandelt werde, eventualiter davon sofort beim Amte Anzeige zu machen.

Crivitz, den 29ten März 1836, Großherzogliches Amt, XXX (unleserlich)

An den Herrn Registrator Hornmann hieselbst


1854 - Anordnung

Aus den Bericht vom 7. d. werden Sie angewiesen, das Gehöft Nro 3. zu Goldenbow sofort von dem Interimswirthe Kludt inventarienmäßig zurückzunehmen, falls er nicht durch Bestellung einen Caution von 200 rtr.(?) und durch Zahlung einer angemeßenen Ueberpacht hinlänglich Sicherheit für das Intereße des Gehöftsnachfolgers gewähret. Uebrigens haben Sie den Interimswirth für die Entfernung von Heu und Stroh von der Hofstelle angemeßen zu bestrafen, auch seine Wirthschaft, wenn selbige fortbestehen sollte, strenger controliren zu lassen.

Schwerin den 22. Juni 1854, Großherzoglich Mecklenburgsche Cammner, Schwandt

An die Beamten zu Crivitz


  • Hufe 4
  • Hufe 5
  • Hufe 6
  • Hufe 7
  • Hufe 8
  • Hufe 9
  • Hufe 10