Goldenbow Transkriptionen aus den Hofakten: Unterschied zwischen den Versionen

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Notiz von 1856
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Die Fortführung der Wirthschaft auf dem Gehöfte N. 1. zu Goldenbow durch die Wittwe des verstorbenen Hauswirths Viehstädt, wird unter den zum Protocolle vom 13ten d. M. festgestellten und den weiteren Bedingungen genehmiget, daß die Witten nicht zur zweiten Ehe schreiten darf, auch die Abnahme des Gehöftsvorbehaltes bleibt, falls sie ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommt.
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Schwerin den 18 Nov. 1856, Großherzogliche Mecklenburgische Cammer, Schwanck
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An die Beamten zu Crivitz pr 22 Nov.
  
 
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Version vom 5. Februar 2023, 19:50 Uhr

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl transkribierter Texte aus den Hofakten

  • Hufe 1

Notiz von 1856

Die Fortführung der Wirthschaft auf dem Gehöfte N. 1. zu Goldenbow durch die Wittwe des verstorbenen Hauswirths Viehstädt, wird unter den zum Protocolle vom 13ten d. M. festgestellten und den weiteren Bedingungen genehmiget, daß die Witten nicht zur zweiten Ehe schreiten darf, auch die Abnahme des Gehöftsvorbehaltes bleibt, falls sie ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommt.

Schwerin den 18 Nov. 1856, Großherzogliche Mecklenburgische Cammer, Schwanck

An die Beamten zu Crivitz pr 22 Nov.

  • Hufe 2
  • Hufe 3
  • Hufe 4
  • Hufe 5
  • Hufe 6
  • Hufe 7
  • Hufe 8
  • Hufe 9
  • Hufe 10