Geschichte Boizenburger Schifferamt

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Die Geschichte der Stadt und des Amtes Boizenburg wurde von Dieter Greve verfasst.

Zeittafel

In den kommenden Jahrzehnten kommt es offensichtlich immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Lüneburg und dem Boizenburger Schifferamt, was an den wechselnden Privilegierungen zu Ausdruck kommt. Diese sollen hier unabhängig von der chronologischen Folge im Übrigen zusammenhängend dargestellt werden:

1422
Der Herzog Albrecht V. privilegiert das Boizenburger Schifferamt mit der ausschließlichen Benutzung des Schwarzen Wassers (Unterlauf der Sude) bis zum Bandekower See (Dieser ist jetzt nicht mehr existent.) mit Flößen und Schiffen. Der Rat sollte gegen Störer nach lübischem Recht vorgehen. Das widersprach dem Lüneburger Privileg.
1430
Katharina, die Vormünderin der Herzöge Heinrich III. und Johann V. bestätigt in Wittenburg das Lüneburger Privileg aus dem Jahre 1412. Im gleichen Jahre findet sich ein Vergleich zwischen den Lüneburgern und den Boizenburgern, das beide berechtigt die Schaalfahrt und den weiteren Transportweg nach Wismar zu benutzen.[1]
1510
Das Boizenburger Schifferamt wird mit der alleinigen Beschiffung der Sude privilegiert. Das erfolgte als Bestätigung auch in den Jahren 1532, 1540 und 1544.[2]
1553
Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin bestätigt das Lüneburger Privileg für die Schaalfahrt.[3]
1557
Auch Herzog Ulrich bestätigt in Güstrow das Lüneburger Privileg.[4]
1550 bis 1560
Lüneburg beginnt mit dem Bau der Schaalfahrt.
 „Die Lüneburger legten nun 15 Schleusen auf der Schaale an, leiteten Bäche hinein und gruben Krümmungen ab. Der Weg aus dem Schaalsee in die Elbe war demnach folgender: von dem Schaalsee in den Schaalstrom, unter der Zarrentiner Brücke durch, bis auf die Schaalmühle, auf Kölzin, bei Kogel vorbei, Vitkau, Bennin, die Schildmühle, auf das breite Wasser, Bengerstorff, Wiebendorff, die Zahrensdorffer Brücke, Blücher, Bandekower See, das schwarze Wasser, Wappau vorbei in die Elbe.“

Über diese Trasse wird 1562 duch Herzog Johann Albrecht eine Urkunde ausgestellt, die die Privilegien von 1412 bestätigt und einige neue Bedingungen für den Besitz durch Lüneburg festlegt. Im gleichen Jahr, wenige Wochen danach, bestätigt Herzog Ulrich in Güstrow dem Boizenburger Schifferamt noch einmal das Privileg zur alleinigen Beschiffung der Sude und 1563 kommt es zu einem Vertrag zwischen Lüneburg und Boizenburg über den Holzhandel und das Stapelrecht auf dem Schaalsee. [5]

1565
Boizenburg: „das Schiffampt gibt jerlichen, das se frey über das schwartze wasser mugen fahren 6 fl. 16 ß“ (6 Gulden, 16 Schillige).[6]
1568
Herzog Ulrich bestätigt nochmals das Privileg des Boizenburger Schifferamts zur Beschiffung der Sude.[7]
1570
Die Herzöge setzen fest, dass sich die Lüneburger und die Boizenburger jährlich im Herbst nach dem Gallustag in Boizenburg treffen sollten, um sich über die Modalitäten der Holzflößerei auf der Schaale (Mengen und Preise) zu verständigen. Diese Festlegung war getroffen worden, weil die Nutzung des Schaalekanals sich hauptsächlich auf den Brennholztransport beschränkte und Boizenburg diesen zuvor allein betrieben hatte. Die Treffen fanden bis 1719 statt, als Lüneburg kein Interesse mehr zeigte.[8]
1586 und 1587
wurden Verträge zwischen Lüneburg und Boizenburg über den Holzhandel und das Stapelrecht geschlossen.[9]
1587
Herzog Johann von Schwerin bestätigt das lüneburgische Privileg, 1603 auch Herzog Carl in Güstrow, der Gleiche 1604 auch für Boizenburg.[10]
1587
Der aus Dithmarschen stammende Lüneburger Maler und Kartograph Daniel Frese bereist den Schaalelauf, ausgehend von der Sudemündung in die Elbe bis an das nördliche Ende des Schaalsees. Daraus entsteht die Karte des Schaalelaufs und des Schaalsees.[11] Diese enthält die Schleusen und Zollstätten, die Hudeplätze der Lüneburger bei Kölzin und bei Schwarzen Wasser sowie der Boizenburger bei Schaalmühle und am Bandekower See, die Brücken bei Schaalmühle, Kogel, Bennin, Zahrensdorf, Blücher und Gülze sowie die an der Schaale liegenden Dörfer mit ihren Grundbesitzern.
1610
bestätigt Adolf Friedrich in Strelitz das Lüneburger Privileg nochmals.[12]
1612
Herzog Adolf Friedrich bestätigt in Schwerin das Boizenburger Schiffahrts-Privileg. [13]
1662
Herzog Christian Ludwig I. bestätigt das Privileg des Boizenburger Schifferamtes wegen der Befahrung der Sude.[14]
1674
Herzog Christian Ludwig I. bestätigt das Privileg der Stadt Lüneburg für die Schaalfahrt.[14]
1688
Auf dem Landtag in Schwaan beklagen die Boizenburger u. a.
 „daß den Bürgern und Schifferamtsgenossen vor zwei Jahren aufgebürdet worden, für jeden Faden Holz in dem Amte Boitzenburg einen Schilling sogenanntes Grundgeld zu erlegen, wodurch nicht allein die Handlung hintertrieben, sondern auch die Schifferamtsgenossen in diesen nahrlosen Zeiten desto mehr geschwächt würden“

und

 „daß die Schifferamts-Interessenten bei ihren alten, 1422 erhaltenen, und von Fürsten zu Fürsten confirmirten, Privilegien nicht geschützt würden, sondern Fremden verstattet würde, die Handlung den Boitzenburgern aus den Händen zu ziehen, indem die Regierung zu Schwerin den Ersteren nicht allein den Vorzug im Handel, sondern auch das Verflössen, in alle Wege verstattete, wodurch nicht allein die Boitzenburger zu Grunde gerichtet würden und keinen Credit erhalten könnten, sondern auch Andere, bei der Handlung Interessierte , Schaden nehmen müßten;“

und

 „daß den Interessenten des Schifferamts zu Boitzenburg durch die Fürstlichen Beamten aufgedrungen, in ihrer Handlung im Amte Boitzenburg keine adeliche, noch andere, sondern nur fürstliche Unterthanen, und nicht einmal zur Arbeit tüchtige Leute, zu bestellen, sondern dieselben der Ordnung nach, wie sie wohnten, in Arbeit zu nehmen.“[15]
1697
Das Lüneburger Privileg für die Schaalfahrt wird erneut von Herzog Friedrich Wilhelm bestätigt.[15]
1855
Lüneburg verzichtet vollständig auf seine Rechte an der Schaalfahrt, auf die Erhebung des Schaalzolls in Kölzin und Blücher und tritt die Zollgehöfte an die großherzogliche Kammer ab und wird gleichzeitig von allen Instandhaltungspflichten entbunden. Im Jahre 1874 regelt ein Regulativ die Instandhaltung der Schaale durch die Anlieger zwischen der Schildemündung und der Mündung in die Sude. [16]

Referenzen

  1. Ebenda, § 20, Seite 16
  2. Jugler, wie Anm. 17, § 22, Seite 17
  3. Ebenda
  4. Ebenda, § 24, Seite 17
  5. Ebenda, Seite 17f.
  6. Tessin, Georg, Mecklenburgische Bauernlisten des 15. Und 16, Jahrhunderts, Heft 1: Das Amt Boizenburg, Schwerin 1937, Seite 108
  7. Jugler, wie Anm. 17, § 25, Seite 18
  8. Ebenda, § 26, Seite 18
  9. Ebenda, § 29, Seite 20
  10. Ebenda
  11. Goldammer, Götz, Der Schaale-Kanal. Relikterforschung historischer Binnenkanäle zwischen Elbe und Ostsee, Stuttgart 1997, Seite 99ff. und Anlage Karte 26
  12. Jugler, wie Anm. 17, § 26, Seite 18
  13. Ebenda, § 27, Seite 18
  14. 14,0 14,1 Ebenda,
  15. 15,0 15,1 Ebenda, § 30, Seite 20f.
  16. Balck, wie Anm. 62, § 273, Seite 248