Forstliche Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Jahre 1952 - 1990

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Der dritte Teil der "Chronik der Rostocker Heide" und der "Heidestammtisch"

Von 1992 bis 2002 trafen sich in wechselnder Besetzung insgesamt 15 meist schon pensionierte Forstmänner die von 1952 bis 1992 die Forstwirtschaft und das Jagdwesen in der Rostocker Heide wesentlich mit geprägt haben. Dieser "Heidestammtisch" traf sich in der Regel alle 6-8 Wochen um mit verteilter thematischer Zuständigkeit die Forstgeschichte der Rostocker Heide von 1952 bis 1990 zusammenzutragen, aufzuarbeiten, Erinnerungen zu tauschen und am Ende in gemütlicher Runde den Kontakt mit einander zu pflegen.

Im Ergebnis zehnjähriger Arbeit ist damals ein Manuskript zur Forstgeschichte der Heide für den Zeitraum von 1952, also unmittelbar anschließend an die Aufzeichnungen des Forstmeisters Charles Bencard, bis zur Wiedergründung der kommunalen Forstverwaltung 1992 umfasst. Nun erfolgt seine redaktionelle Endbearbeitung und schrittweise Einarbeitung.

"Forstliche Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Zeit 1952 - 1990"

1992 - 2002 erstellt von der Autorengruppe "Heidestammtisch"


Kapitel 1 - Struktur und Organisation (Fläche und Personal)

Lage, Fläche und Eigentumsstruktur

Die Beschreibung bezieht sich auf das Waldgebiet “NÖ-Heide auf der Grundlage von Herrn Dr. O. Kolp in seinem Buch “Die Nordöstliche Heide Mecklenburgs” in den Tabellen 21, 22 und 23 veröffentlichten Flächenangaben. (siehe auch Anlage 1)
Danach ist das Gebiet Nordöstliche Heide östlich des Breitlings- südlich bis Behnkenhagen über Blankenhagen von dort nördlich über Rostocker-Wulfshagen nach Ribnitz verlaufend.
Nach 1945 besteht folgende Eigentumsstruktur:
Eigentümer und deren Flächengröße [ha]
Rostocker Stadtforst 5841
Landesforst Altheide 4037
Stadtforst Ribnitz 601
Wobei zu bemerken ist, dass die ehemals großherzoglichen Reviere Hirschburg und Gelbensande bereits 1945 dem Landesforstamt angegliedert wurden.
Die Wirtschaftsstruktur (Reviergliederung siehe Tabelle 1) blieb ohne größere Änderung bis 1952 und auch nach der Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe bis 1962 erhalten.
Durch die Beibehaltung der Wirtschaftsstruktur nach 1945 war eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung weiterhin möglich.
Das lag auch im Interesse der Besatzungsmacht, welche bis 1949 sehr stark und direkt in den Wirtschaftsablauf eingriff, um gewaltige Holzmengen für Reparationen sowie für die Wirtschaft und Bevölkerung zu sichern.
Der Einschlag betrug 15-20 fm/ha und je Revier 10 – 20.000 fm im Jahr.
Bei der Durchführung der Bodenreform 1945 wurden insgesamt 477 ha Wald in den staatlichen Bodenfonds überführt und an die Neubauern verteilt.
Die Fläche betrug dabei je Neubauern 1-2 ha.

Die Entwicklung der Struktur nach Bildung des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes

Eine einschneidende Änderung für die Bewirtschaftung erfolgte mit der Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) ab 1.01.1952.
Mit dieser Maßnahme wurde der Wald aller Besitzkategorien (außer Bodenreform- und Kirchenwald) zu Volkseigentum erklärt. Damit waren die kommunalen Waldbesitzer, Städte und Gemeinden praktisch enteignet.
Der gesamte Waldbestand der NÖ-Heide wurde nunmehr durch den StFB Rostock bewirtschaftet, der seinen Sitz in Rövershagen nahm und auch bis zur Auflösung 1991 behielt.
Die Revier-Struktur wurde ohne große Änderung so belassen.
Mit der Bildung des StFB wurden große Oberförstereien gebildet. Alle Reviere der NÖ-Heide wurden in der Oberförsterei Rövershagen zusammengefaßt.
Diese Wirtschaftsstruktur blieb bis 1961 erhalten. In dieser Zeit hat Herr Kaiser als Oberförster die Heide-Reviere geleitet. :Unter seiner Leitung wurden gewaltige Leistungen in der Wiederaufforstung vollbracht, die Pflanzenanzucht begründet und der Pflegezustand verbessert.
1956 wurde die erste Forsteinrichtung durchgeführt und damit eine gründliche Bestandes-Inventur durchgeführt und wissenschaftlich begründete Wirtschaftsunterlagen für die nächsten 10 Jahre geschaffen.
Der Einschlag wurde ab 1956 auf eine normale Nutzung von 6-7 fm/ha zurückgeführt.

Veränderungen ab 1960 (Abgang von Flächen an die NVA, weitere strukturelle Änderungen)

1960 wurde die Oberförsterei Altheide gebildet, wo durch die Reviere Altheide und Ribnitz (Körkwitz) durch die neue Oberförsterei geleitet wurden.
1962 erfolgten durch große Flächenabgänge an die NVA, ca. 5000 ha, auch eine Veränderung der Revier-Struktur.
Dabei gingen die Reviere Wiethagen und Meyershausstelle sowie Torfbrücke, Hinrichshagen und Hirschburg zum Teil in die Bewirtschaftung der NVA über.
Dieser Teil wurde bis zur Wende durch den Militärforstbetrieb Prora bewirtschaftet.
Damit war der gesamte zentrale Teil der Rostocker Heide Sperrgebiet geworden.
In den 60er und 70er Jahren gab es wiederholte Änderungen in der Wirtschaftsstruktur.
So wurden 1965 wieder kleinere Oberförstereien geschaffen, 1970/71 größere Forstbezirke gebildet.
1972/73 wurden dann spezialisierte Nutzungsbrigaden mit der dazugehörigen Rücketechnik aus den Oberförstereien herausgelöst und übernahmen mit eigener Leitungsstruktur die Durchführung der Nutzung und des Transportes.
Das Ziel war, eigene industriemäßige Produktion mit hoher Effizienz und Planmäßigkeit zu erreichen.
Dieses Produktionsprinzip hat sich nicht durchgesetzt, es wurde 1984 durch einen Beschluß über die Umsetzung der Verantwortung der Revier- und Oberförster wieder ausgesetzt.
Damit wurde in der Wirtschaftsstruktur das Territorialprinzip Oberförster/Revierförster wiederhergestellt.

Die Bedeutung der Plätze in der Struktur der Forstwirtschaft der NÖ-Heide

Die Holzverlade- und Ausformungsplätze hatten für die technisch-technologische Entwicklung des Forstbetriebes und die sozialen Bedingungen eine große Bedeutung.
Mit zunehmender industrieller Entwicklung der Wirtschaft erlangte der Transport des Holzes zum Verbraucher und auch später die maschinelle Ausformung besondere Bedeutung für den Forstbetrieb.
1952 gab es im Bereich der nordöstlichen Heide die Plätze Rövershagen, Müggenburg, Gelbensande und Ribnitz.
Die Plätze dienten in erster Linie zur Verladung des Holzes sowie der Nebenprodukte Harz und Rinde für den Transport auf der Schiene, zweitens wurde Grubenholz in erheblichem Umfang auf den Plätzen ausgeformt und verladen.
In der Mitte der fünfziger Jahre wurden die Plätze bis auf den Platz Rövershagen geschlossen.
Der Platz Rövershagen wurde in den sechziger Jahren zum zentralen Holzausformungs- und Verladeplatz ausgebaut.
Hier wurden erhebliche Investitionen getätigt und mechanische Anlagen für den Einschnitt von Nadel- und Laubholz gebaut.
Die Holzverladung wurde anfangs mit Winden, später dann mit modernen Kränen und Radladern vorgenommen.
Die Belegschaft des Platzes Rövershagen schwankte zwischen 10 und 15 Arbeitskräften.
Es wurden ca. 40.000 fm Holz jährlich dort umgeschlagen.
Die sozialen Arbeitsbedingungen für die Arbeiter waren günstig.
Es gab regelmäßig warme Verpflegung und später auch Umkleide- und Duschmöglichkeiten.
Bedingt dadurch, dass Bahntransport vorherrschend war, wurden viele Arbeitsverrichtungen aus dem Wald auf den Holzausformungs- und Verladeplatz verlagert.
Der Holzverladeplatz wie auch der Fuhrpark unterstanden leitungsmäßig dem Produktionsdirektor.
Dem Platzkollektiv stand ein Platzmeister vor. Langjähriger Platzmeister in Rövershagen war Herr Voß.
Ein betriebseigener Fuhrpark mußte ab 1952 nach Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe aufgebaut werden.
Ab diesem Zeitpunkt mußte der Forstbetrieb die Anlieferung zum Verbraucher übernehmen.
Bisher galt der Verkauf ab Wald. Die ersten motorisierten Transportmittel waren Traktoren mit Langholzhängern vom Typ “IFA Pionier” aus DDR- Produktion.
Es folgten “Zetor Super 42” aus der CSSR.
Ende der sechziger Jahre folgten dann Ausrüstungen für den Schichtholztransport mit LKW H3A, KAMAS, W 50 und für den Langholztransport W50L, MAS (SU-Produktion) mit Beladeseilwinde zur Selbstbeladung.
1974 erfolgten dann sowohl für Lang- als auch Schichtholztransport Importe von modernen LKW mit Selbstbeladekran vom Typ “Volvo” aus Schweden.
Dies war bis 1990 neben W 50 Lkws die Ausrüstung unseres Fuhrparks.
Der Fuhrpark unterstand wie auch der Platz dem Produktionsdirektor und wurde von einem Fuhrparkleiter geleitet.

Industrielle Warenproduktion

Die industrielle Warenproduktion entwickelte sich in den 60er Jahren in Folge des Rückganges des Holzeinschlages.
Damit sollte der Vertragsrückgang (wertmäßig) ausgeglichen werden.
Diese Entwicklung wurde von neutraler Stelle stark gefördert.
Leitungsmäßig wurde dieser Bereich durch einen Forstdirektor geleitet.
Schwerpunktmäßig war dieser Bereich im Gebiet der Rostocker Heide, mit der Nerzfarm und dem Laubenbau, in Wiethagen angesiedelt. :Hier waren etwa 30 Kollegen beschäftigt.

(Anlagen noch als Jpeg Galerie einpflegen!)


Revieränderungen nach 1945
In der Rostocker Heide wurden 1952 die kleineren Reviere aufgelöst und den Nachbarrevieren zugeordnet:
Markgrafenheide zu Hinrichshagen
Wallensteinslager zu Wiethagen
Lünenburg zu Meyershausstelle
Im Forstamt Altheide wurde 1945 das Revier Wilmshagen aufgelöst und dem Revier Altheide zugeordnet.
Revieränderungen durch Abgang zu NVA
  : • 1962 waren die Reviere Wiethagen, Meyershausstelle und Hirschburg in den Bestand der NVA übergegangen
     
  : • 1966 wurde das Revier Schnatermann aufgelöst und mit dem Revier Hinrichshagen vereinigt

Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock in Rövershagen

Im Jahre 1952 wurden die bisherige staatliche Lenkung der Forstwirtschaft durch die Kreisforstämter als untere Forstbehörde und die bestehende Haushaltsrechnung abgelöst und die Waldflächen und die forstlichen Vermögenswerte eines größeren Bereiches als Volkseigentum den mit Wirkung vom 01.01.1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben zur operativen Verwaltung übertragen, d.h. die StFB wurden Rechtsträger des im Rahmen ihrer Aufgaben zu verwaltenden Vermögens.
Die StFB waren selbständig planende, wirtschaftende und abrechnende Betriebe nach den Grundzügen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und auf der Grundlage zentraler Volkswirtschaftspläne.
Sie waren juristische Personen und im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragen.
In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung vom 01.01.1952 auch der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock mit Sitz in Rövershagen im Gebäude des bisher bestehenden Stadtforstamtes Rostock gebildet.
Mit der AO vom 15.06.1949 waren der im Bereich des StFB Rostock liegende Waldbesitz und die forstwirtschaftlichen Vermögenswerte der Städte Rostock und Ribnitz in Volkseigentum überführt worden. (ZV0 Bl.. 49, S. 498)
Danach erstreckte sich die Rechtsträgerschaft des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock über alle volkseigenen Waldflächen und forstwirtschaftlichen Vermögenswerte in den im Zuge der Verwaltungsreform im Jahre 1952 gebildeten Kreisen Rostock‑Stadt, Rostock‑Land und dem ehemals mecklenburgischen Teil des Kreises Ribnitz‑Damgarten mit der Recknitz als Ostgrenze.
Das waren die Waldflächen und forstwirtschaftlichen Vermögenswerte der ehemaligen mecklenburgischen Forstämter Altheide, Billenhagen und Gelbensande sowie des im Kreis Rostock verbliebenen Teils des Forstamtes Cammin, der kreisfreien Stadt Rostock und der Stadt Ribnitz, im Bereich liegender Waldflächen aus im Zuge der Bodenreform enteignetem Großgrundbesitz, die nicht versiedelt worden waren.
Nicht unter die Rechtsträgerschaft des StFB fielen die
• Waldflächen, die über gesondert gebildete Kreisforstämter betreut wurden
• vorhandener bäuerlicher und anderer Kleinwaldbesitz
• Wald, der im Zuge der Bodenreform an Neusiedler und landarme Bauern verteilt worden war. Er war zum überwiegenden Teil aus enteignetem Großgrundbesitz hervorgegangen, in begrenztem Umfang aber auch aus ehemaligem Landes- oder Kommunalwald verteilt worden.
• Wald im Eigentum der Kirche, der in der Regel eigenständig bewirtschaftet wurde. Die Fläche des im Betriebsbereich des StFB Rostock vorhandenen Kirchenwaldes betrug nur 93 ha.

Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes (StFB) Rostock

Grundlage
Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben 14.2.1952.(GB1 52/149)
§1
(1) Mit Wirkung vom 1.1.1952 werden Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe gebildet.
(2) Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
"Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen StFB verantwortlich.
§2
(1) Der StFB arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt wird.
In diesem Sinne ist der StFB eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft.
Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung.
(2) Der StFB ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum ... .
§3
(1) Die StFB sind Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte.
(2) Die Übertragung der Rechtsträgerschaft gemäß Abs. 1 erfolgt mit Wirkung vom 1.1.1952 für alle forstwirtschaftlich genutzten volkseigenen Vermögenswerte ... .
§9
Aufgabe, Organisation und Tätigkeit der StFB ergeben sich aus dem Statut der StFB .........


Im Jahre 1959 wurde der StFB Rügen aufgelöst und dessen Waldflächen dem StFB Stralsund zugeordnet.
In diesem Zusammenhang wurden westlich gelegene Waldflächen aus dem StFB Stralsund herausgelöst und dem StFB Rostock angegliedert, die Ostgrenze des StFB Rostock von der Recknitz auf die östliche Kreisgrenze des Kreises Ribnitz-Damgarten verlegt, auf eine ungefähre Linie von östlich Dabitz, Zipke, westlich Friedrichshof, nördlich Manschenhagen, Starkow, Altenhagen, Neu- und Altseehagen, Weitenhagen, Behrenwalde, Leplow, Hugoldsdorf-Siedlung, westlich Landsdorf, Tangrim, Bezirksgrenze.
Es waren dies die in Volkseigentum überführten Waldflächen der Oberförsterei Born (Darss/Zingst), der Reviere Saal, Fuhlendorf, Planitz, Buchenhorst, Ravenhorst, Camitz.
Dazwischen lagen die Bauernwaldreviere Tempel, Schlemmin und Eixen.

Kapitel 2 Der Wechsel der Rechtsträgerschaft und die Veränderung der Eigentumsverhältnisse für die Waldungen der Stadt Rostock nach 1945

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges ist die Geschichte der Rostocker Heide eng mit der grundlegenden Umgestaltung der Eigentums- und Besitzverhältnisse verknüpft.
Mit der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse nach 1945 in der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR war auch die Umwandlung des Eigentums für die seit dem Jahre 1252 im ­Besitz der Stadt Rostock befindlichen Waldflächen verbunden.
Von Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1949, dem Gründungstag der DDR, war in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands das Besatzungsrecht gültig, das durch die sowjetische Militäradministration in Deutschland ausgeübt wurde.
Die von der Besatzungsmacht herausgegebenen Befehle waren für die deutschen Verwaltungsorgane und die Bürger im Bereich der Besatzungszone verbindlich.
Daneben wurden in der Regel auf der Grundlage der erlassenen Befehle von den deutschen Verwaltungen Ausführungsbestimmungen und Anordnungen herausgegeben.
So wurde z.B. am, 29. 10. 1945 die "Ordnung der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone" erlassen, in der die Verminderung der Anzahl der Verwaltungs‑ und Betriebsbezirke (Forstämter und Revierförstereien) geregelt wurde, begründet mit dem Mangel an ausgebildeten Fachkräften und zur Senkung von Personal und Verwaltungskosten.
Mit der Gründung der DDR ging die Gesetzgebung und deren Durchführung an die entsprechenden Organe der DDR über.
Der erste Eingriff in den Waldbesitz der Stadt Rostock erfolgte im Zuge der Bodenreform.
Obwohl die "Verordnung über die Bodenreform im Lande Mecklenburg/Vorpommern vom 05.09.1945 keine Aufsiedelung kommunalen Waldbesitzes vorsah, wurden wie aus einem Schreiben der Forstinspektion Rövershagen vom 15.02.1949 hervorgeht aus dem Revier Schnatermann insgesamt 114,58 ha Wald an Neu‑ und Kleinbauern der umliegenden Ortschaften verteilt, davon nach Purkshof 33,00 ha, Stuthof 27,08 ha, Niederhagen 22,62 ha, Peez 31,88 ha
Am 24.11.1948 wurde durch die Deutsche Wirtschaftskommission die "Verordnung über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise erlassen, in der u.a. festgelegt war, daß die gewerblichen land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe und wirtschaftlichen Einrichtungen der Gemeinden und Kreise in einem Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammenzufassen sind.
In den hierzu im Jahre 1949 erlassenen Durchführungsverordnungen wurde angeordnet, daß die kommunalen Forstflächen von den Gemeinden und Kreisen bis zum 31.12.1949 den KWU zu übergeben sind.
Die KWU wurden gleichzeitig Rechtsträger der im Eigentum der Gemeinden und Kreise befindlichen Betriebe einschließlich der land ‑und. forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Auf Grund dieser Verordnung gingen die Waldflächen der Stadt Rostock und die mit diesen verbundenen sonstigen Flächen, Gebäude und Einrichtungen in die Rechtsträgerschaft des Kommunalwirtschaftsunternehmen der Stadt Rostock über.
Mit der Übertragung der Rechtsträgerschaft waren jedoch keine Veränderungen der bisherigen Eigentumsverhältnisse verbunden. :Die entscheidende Veränderung des Eigentums am kommunalen Waldbesitz wurde durch die Deutsche Wirtschaftskommission mit der Anordnung über die Bildung der Vereinigung volkseigener Güter vom 15.06.1949 ausgelöst, in der u.a. bestimmt wird:
"Alle bisher in Eigentum der Länder, Kreise, Gemeinden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Kirchen, befindlichen Betriebe der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft einschließlich aller zugehörigen Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstungen und sonstiger Art von Vermögen sind Eigentum des Volkes..."
Damit war der Stadt Rostock nicht nur die Rechtsträgerschaft, sondern auch das Eigentum an ihrem Waldbesitz einschließlich der forstwirtschaftlichen sonstigen Vermögenswerte entzogen und in Volkseigentum überführt worden.
Da dieser Anordnung zu nächst keine konkretisierenden Durchführungsbestimmungen folgten, konnte die Stadt Rostock bis auf weiteres unentgeltlicher Nutzer ihrer Waldflächen bleiben.,*
Am 22.02.1951 wurde die "Verordnung über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen erlassen (GBl.25, S.143), in der die Auflösung der kommunalen Wirtschaftsunternehmen,( KWU ), zum 31.03.1951 angewiesen wird.
Mit der Auflösung dieser kommunalen Unternehmen wurde die Waldfläche der Rostocker Heide und die zugehörigen forstwirtschaftliche Vermögenswerte als Volkseigentum in die Rechtsträgerschaft des Landes Mecklenburg/Vorpommern überführt, das die Verwaltung dem Kreisforstamt Rostock übertrug.
Diese Übertragung wurde mit einem Protokoll vom 27.04.1951 aktenkundig vollzogen, nach dem von der KWU der Stadt Rostock an das Ministerium für Landwirtschaft - Hauptabteilung Forsten -, vertreten durch das Kreisforstamt Rostock, formal übergeben wurden
1. an Grund und Boden 6049,65 ha, davon entfallen auf die Rostocker Heide, 5582,00 ha.
2. 62 Gebäude, vor allem Waldarbeiterwohnungen - meist als Katen, vereinzelt als Büdnereien bezeichnet - und Forstdienstgehöfte
in Rövershagen das Forstinspektionsgebäude, 2 Förstereien, 10 Wohngebäude, 1 Samendarre
in Wiethagen 1 Försterei, 7 Wohngebäude, 1 Teerschwelerei
in Hinrichshagen 1 Försterei, 14 Wohngebäude
in Torfbrücke 1 Försterei, 4 Wohngebäude
in Willershagen 5 Wohngebäude
in Schnatermann 1 Kruggehöft mit Fuhrmannsstelle
in Meyershausstelle, Gelbensande, Behnkenhagen, Wallensteinslager, Müggenburg, Ostseebad Graal, Markgrafenheide und Göldenitz je 1 Wohnhaus meist mit Nebengebäuden.
Das Protokoll enthält für jedes Gebäude den Brutto‑ und Restbuchwert sowie die im laufenden Jahr bereits erledigten und noch durchzuführenden Reparaturmaßnahmen nach Art und Wert.
In einer Richtlinie des Ministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft der DDR zur Durchführungsbestimmung v. 04.05.1951 zur "VO über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen” v. 22.02.1951 ist u.a. festgelegt, daß die allgemeine Bewirtschaftung der angegliederten KWU‑Forsten nach den für den Volkswald allgemein bestehenden Richtlinien zu erfolgen hat und für Wälder in der Nähe größerer Industriestädte, Kurorte, Sanatorien u.ä., für Naturschutzgebiete, Parkanlagen, Wassereinzugsgebiete Ausnahmeregelungen getroffen werden können.
Ebenfalls wird verfügt, daß die in den KWU-Forsten vollbeschäftigten Waldarbeiter und Forstangestellten zu übernehmen und nach den geltenden Tarifen zu entlohnen sind.
Hierzu vermerkt der langjährige Verwalter der Rostocker Heide ( von 1918 bis 1951 ), Oberforstmeister Charles Bencard:
"Im Juli 1951 geht die Rostocker Heide, die am 1. März gerade 700 Jahre Eigentum der Stadt gewesen wäre, in das Eigentum des Staates über".
Da die Verwaltung der Rostocker Heide in dieser Zeit der wechselnden Unterstellungsverhältnisse in den bewährten Händen des Oberforstmeisters Bencard geblieben war, hatten sie wenig Einfluß auf die Wirtschaftsführung und sind auch wohl kaum der Stadtverwaltung und der Allgemeinheit bewußt geworden.
Zur Haltung der Stadt zu ihrem Wald beklagt sich schon am 20.03.1944 Oberforstmeister Bencard:
“Ich habe in den 25 Jahren, die ich hier bin, trotz der zwei Kriege alles getan, um die Waldschönheit der Heide zu erhalten, ohne daß ein einziger der maßgebenden Leute in der Stadt sich in geringsten darum gekümmert hätte, weil sie zufällig alle nur Städter waren. Daher hat aber auch der verwaltende Beamte eine große Verantwortung und darf sich nicht durch etwaige andere staatliche Ideen darin irre machen lassen".
Andererseits ist verständlich, daß unmittelbar nach Kriegsende sowohl Stadtverwaltung als auch die Bürger andere Sorgen hatten, als sich um den Wald als auch um die Gebäude und Anlagen in den Ortsteilen Wiethagen, Hinrichshagen, Torfbrücke und der Gemeinde Rövershagen zu kümmern.
Der Wald war stets für jedermann zugänglich, und Holz zunächst lebensnotwendig und später kontingentiert.
Am 14. Februar 1952 wurde vom Ministerrat der DDR die “Verordnung zur Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe" (GB1.1951, S.149) verabschiedet.
Auf Grund dieser Verordnung wird der in Volkseigentum befindliche Wald eines größeren Gebietes in einem staatlichen Betrieb (StFB ) zusammengefaßt.
Die StFB sind selbständig planende und wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheiten.
Sie arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung, sind juristische Personen und Rechtsträger von Volkseigentum.
Auf der Grundlage dieser Verordnung wurde auch der StFB Rostock gebildet, dem die Bewirtschaftung und die Rechtsträgerschaft des volkseigenen Waldes in den damaligen Kreisen Rostock‑Land und Rostock‑Stadt und den Westteil des Kreises Ribnitz‑Damgarten übertragen wurde.
Damit gingen auch die Waldflächen der Rostocker Heide mit Ausnahme des versiedelten Teiles im Revier Schnatermann und die zugehörigen forstwirtschaftlichen Vermögenswerte, im wesentlichen aus den Wohn‑ und Verwaltungsgebäuden in den Ortsteilen Wiethagen Hinrichshagen, Torfbrücke und der Gemeinde Rövershagen bestehend, in die Rechtsträgerschaft des StFB Rostock über.
In der zweiten Hälfte der 50er Jahre begann die militärische Nutzung eines ständig zunehmenden Teiles der Rostocker Heide.. :Die zu militärischen Zwecken mit entsprechenden Sicherheitszonen beanspruchten Flächen wurden aus der Rechtsträgerschaft des StFB Rostock herausgelöst und in die Rechtsträgerschaft des Ministeriums für Nationale Verteidigung überführt und von den Forstorganen und Forstdienststellen dieses Ministeriums bewirtschaftet.
Seit Anfang der 70er Jahre sind mehr als die Hälfte der Waldfläche der Rostocker Heide der zivilen Bewirtschaftung entzogen.
Auf Anordnung des Landwirtschaftsministers des Landes Mecklenburg/Vorpommern vom 12.12.1991 stellt der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock mit Wirkung vom 31.12.1991 seine wirtschaftliche Tätigkeit ein.
Damit erlischt auch die Rechtsträgerschaft des StFB Rostock über den nicht militärisch genutzten Teil der Rostocker Heide, der auf Antrag der Stadt Rostock dieser als Eigentum rückübertragen wird.
In den Folgejahren wird auch der militärisch genutzte Teil etappenweise in das Eigentum der Stadt zurückgeführt.

Aufgaben des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes (StFB)

Bewirtschaftung und Schutz des volkseigenen Waldes

Mit Wirkung vom 08.05.1958 wurde den StFB die staatliche Betreuung und Anleitung des Genossenschafts- und Privatwaldes sowie die Anleitung und Kontrolle der Durchführung der im Volkswirtschaftsplan für die gesamte Forstwirtschaft festgelegten Aufgaben übertragen.
(Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft 1959 Nr. 6 S. 49 ) (Anordnung über die Aufgaben der StFB und die Betreuung des LPG‑ und Privatwaldes vom 11.02.1959, GB1. I S. 121, Anlage Rahmenstatut der StFB )
Die Betreuungsfunktion der StFB für den Genossenschaftswald wurde im Laufe der 70er Jahre schrittweise auf der Grundlage von Bewirtschaftungsverträgen zwischen StFB und LPG in eine vollständige Bewirtschaftung durch den StFB überführt.
Das Ziel bestand darin, trotz der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse eine einheitliche Bewirtschaftung und den Schutz des Waldes auf ganzer Fläche zu gewährleisten.
3.Absatz (Verkauf)
des eingeschlagenen Rohholzes erfolgte auf der Grundlage zentral vorgegebener Liefermengen, Rohholzsortimente und Rohholzabnehmer sowie der Transport des Rohholzes zu den jeweiligen Empfängern.Abnahme, Aufkauf, Absatz und Transport des nicht für den Eigenbedarf vorgesehenen, staatlich beauflagten Nutzholzes aus dem Genossenschafts- und Privatwald sowie dem Wald anderer juristischer Personen.

Der Transport des Rohholzes erfolgte mit betriebseigenen Fahrzeugen des StFB, bei größeren Entfernungen mittels Bahn- oder Schiffsversand.

4. Wildbewirtschaftung.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Jagdwesens am 25.11.1953 wurde dem StFB die Bewirtschaftung der Jagdgebiete mit vorwiegendem Staatswaldanteil übertragen, während alle übrigen Jagdgebiete durch das Kreisforstamt bewirtschaftet werden.( GB1. S. 1175, § 23 ) Mit Wirkung vom 19.10.1962 wurden die StFB mit der Bewirtschaftung allen jagdbaren Wildes und der Erledigung sämtlicher jagdwirtschaftlicher Angelegenheiten in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der gegebenen Weisungen der Jagdbehörde beauftragt. (Verfügung über die Bewirtschaftung der Jagdgebiete vom 19.10.1962 in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, Sonderdruck Nr. 7 S. 1 )

5. Unterhaltung von Werkstätten
zur Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung des sich nach der Bildung der StFB immer stärker entwickelnden Fahrzeug- und Geräteparks zur Baumschulwirtschaft, zur Walderneuerung und Waldpflege, zum Holzrücken, zur Holzabfuhr und Verladung, zum Wegebau und zur Melioration sowie im nichtforstlichen Bereich des StFB.
6. Aufbau und Unterhaltung der verschiedensten Bereiche forstlicher Nebenproduktion
sowie von Betriebsteilen zur Herstellung von industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. (erstmalig erwähnt im Rahmenstatut der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe v. 11.02.1959, § 2 - GBI. I. S.121)
"Die Betriebe haben ... die Volkswirtschaft planmäßig mit Rohholz, Harz und Rinde sowie anderen Produkten der Forstwirtschaft, insbesondere Erzeugnissen der Massenbedarfsgüterproduktion, zu versorgen."

Unterstellung des StFB Rostock

2.1
In der VO über die Bildung von StFB vom 14.02.1952 ist in § 1 (2) FESTGELEGT:
Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR.
Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe verantwortlich.
Der StFB Rostock unterstand also direkt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft des Landes Mecklenburg‑Vorpommern.
2.2
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 23.07.1952 wurden die in der DDR bestehenden Länder aufgelöst und Bezirke gebildet.
An Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstanden die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg.

In diesem Zusammenhang wurden auf Bezirksebene "Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe" gebildet, denen die StFB des jeweiligen Bezirkes zugeordnet waren.

Grundlage der Bildung der Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe war die Anordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der DDR über Maßnahmen zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung vom 10.08.1952 (MB1. j127) und vom 22.12.1952 (ZB1.1953/11)
Der StFB Rostock unterstand ab Ende 1952 der Verwaltung staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe Rostock.
2.3
Am 01.04.1955 wurde die "Anordnung über die Auflösung der Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe und die Eingliederung in die Abteilungen Landwirtschaft bei den Räten der Bezirke" erlassen (GB1. 11 55/130).
Gemäß dieser Anordnung ging das Anlagevermögen ab 01.04.1955 in die Verwaltung der Räte der Bezirke über, die auch die mit der Tätigkeit der Verwaltungen zusammenhängenden Forderungen und Verbindlichkeiten übernahmen.
Damit ging die Anleitung und Kontrolle des StFB Rostock mit Wirkung vom 01.04.1952 an den Rat des Bezirkes Rostock über und wurde wahrgenommen durch die Unterabteilung Forstwirtschaft in der Abteilung Landwirtschaft beim Rat des Bezirkes Rostock.
2.4
Im Jahre 1963 wurden die "Vereinigungen Volkseigener Betriebe ( VVB ) Forstwirtschaft" gebildet. Die Verantwortlichkeit für die StFB wurde aus den Bezirken herausgelöst und den VVB übertragen.
Der StFB Rostock unterstand seit 1963 der VVB Forstwirtschaft Waren, die für die forstwirtschaftlichen Belange der Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg zuständig war und damit die staatlichen Waldflächen des ehemaligen Landes Mecklenburg‑Vorpommern und den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Brandenburg umfaßte.
Beschluß über die Veränderung der Leitung der Forstwirtschaft (Bildung einer VVB Forstwirtschaft in Suhl), vom 10.10 1963 GB1. II Nr. 93, 1963


2.6
Mit Wirkung vom 01.01.1976 stellten die VVB Forstwirtschaft ihre Tätigkeit ein und die Aufsicht, Anleitung und Kontrolle der StFB gingen wieder an die Räte der Bezirke über. Für den StFB Rostock wurde diese wahrgenommen durch die Abteilung Forstwirtschaft im Bereich Land- und Nahrungsgüterwirtschaft beim Rat des Bezirkes.

Anlage: "Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952"

"KLEINE MITTEILUNG"
"Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952"
Zur Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft, deren Aufgaben als Lieferant des Rohstoffes Holz für die gesamte Volkswirtschaft bei der Erfüllung des Fünfjahrplanes, ständig wachsen, bedarf es der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates.
Die Anleitung in der Forstwirtschaft sowie die Aufsicht über den Wald aller Besitzarten werden durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik für die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen wahrgenommen. Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmnis in der Weiterentwicklung der Staatlichen Forstwirtschaft. Zur Verbesserung der Arbeitsweise der Staatlichen Forstwirtschaft wird deshalb Folgendes verordnet:

§ 1 Mit Wirkung vom 1. Januar 1952 werden Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe gebildet.

Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dein Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung- und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe verantwortlich.

§ 2 Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt ist. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, selbständig wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der Staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung.

Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Als Rechtsträger von Volkseigentum hat er zur Durchführung seiner Planaufgaben die Rechte zu verwirklichen und die Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem ihm übertragenen Volkseigentum ergeben.

§ 3 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe sind Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte.

Die Übertragung der Rechtsträgerschaft gemäß Abs. 1 erfolgt:

a) mit Wirkung vom 1. Januar 1952 für alle forstwirtschaftlich genutzten volkseigenen Vermögenswerte mit Ausnahme derjenigen, die bei Rechtsträgern der volkseigenen Wirtschaft bilanziert werden.

3. Die Regelung der Rechtsträgerschaft volkseigener forstwirtschaftlich genutzter Flächen, die im Laufe der nächsten Jahre zur anderweitigen Nutzung (Bergbau usw.) durch volkseigene Betriebe benötigt werden, erfolgt in Durchführungsbestimmungen,

§ 4 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe übernehmen die Verbindlichkeiten, die mit den ihrer Rechtsträgerschaft übertragenen Vermögenswerten in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

§ 5 Für die wirtschaftliche Tätigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Wirtschaft verbindlich.

§ 6 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe haben mit Stichtag 1. Januar 1952 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

§ 7 Alle den staatlichen Forst betreffenden Forderungen der Kreisforstämter sehen auf die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe über.

§ 8 Den Kreisforstämtern obliegt die Anleitung und Kontrolle der Durchführung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Planaufgaben.

Die Anleitung für die Betreuung des Privatwaldes obliegt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, den Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen und den Kreisforstämtern.

Die Grenzen der Tätigkeitsgebiete der Kreisforstämter werden von der Hauptabteilung Forstwirtschaft festgelegt. Für den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb ist jeweils das Kreisforstamt zuständig, in dem sich. der Sitz des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes. befindet.

§ 9 Aufgabe, Organisation und Tätigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe ergeben sich aus dem Statut der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, das vorn Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zu erlassen ist.

§ 10 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.

§ 11 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in Kraft.

Berlin, den 14. Februar 1952.

Die Regierung der Deutschen Demokratischen Ministerium für Republik Land‑ und Forstwirtschaft Der Ministerpräsident gez. Scholz gez. Grotewohl Minister

Kapitel 3 Waldbau von 1952 – 1989

1956 schreibt Otto Kolp in seinem Buch “ Die Nordöstliche Heide Mecklenburgs”: “ in den Jahren 1946 – 1952 wurde die zweite große Aufforstung der 700 ha umfassenden Kriegskahlschläge und Brandflächen in der Rostocker Heide unter Leitung von Oberforstmeister Charles Bencard in Angriff genommen. Beim Abgang des Oberforstmeisters 1951 war die große Aufgabe bis auf einen Rest von 90 ha ausgeführt worden.” Wieder einmal hatten die gesellschaftlichen Verhältnisse den Umfang, die Örtlichkeit , die Bedingungen und das Tempo der Wiederaufforstung bestimmt. Charles Bencard und viele Hundert fleißige Männer und Frauen haben aus den vorhandenen Möglichkeiten das Beste gemacht. Es würde an Zynismus grenzen, diese Leistung heute zu zerreden und kluge Ratschläge geben zu wollen, wie man die Sache ökologisch und waldbaulich besser hätte machen müssen. Ich will damit sagen, daß Forstleute oft nur so gut tun können, wie sie die Politik sein läßt. Das war eigentlich seit der geregelten Forstwirtschaft immer maßgeblich und um so besser, wenn eine Gesellschaftsidee, der Sozialismus, den Wald fast generell staatlich macht. So können wachsende biologische und zunehmend vor allem ökologische Erkenntnisse und Erfahrungen zwar gesammelt, aber nur im Rahmen der politischen und ökonomischen Möglichkeiten des Staates umgesetzt werden. Immerhin muß für den Waldbau in der DDR und damit in der Rostocker Heide gesagt werden:

• Alle Förster und Waldbesitzer haben eine sehr solide und umfassende Ausbildung erhalten.
• Wissenschaftliche Grundlagen wurden in Eberswalde, Tharandt und Graupa geschaffen, die über Forsteinrichtungs- und Standorterkundungsbetriebe praxisreif durch Betriebsregelungsanweisungen umgesetzt wurden.
• Der zentrale Datenspeicher Waldfonds war seit 1970 ein wirksames Instrument zur Steuerung und Planung auch der waldbaulichen Prozesse auf höherer Ebene. Er wurde aber auch benutzt, um z. B. die übermäßige Abnutzung des Nadelaltholzblockes, den massiven Aushieb der besten Buchen (Buchenfurniere) vor ihrer natürlichen Verjüngung oder die Verlagerung der Harzung in immer jüngere Kiefernbestände durchzusetzen (Zentralismus).
• Die Waldbaurichtlinien lassen den Einfluß der Politik auf die Forstwirtschaft erkennen. Das Problem der Forstleute war, den enormen Nutzungsdruck mit den waldbaulichen Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen.
Auch für die Rostocker Heide lassen sich 4 Perioden der waldbaulichen Entwicklung unterscheiden.

Die Kahlschlagwirtschaft 1945-51

Kriegs- und Nachkriegswirkungen (Nutzung und Waldverwüstung) sowie die Reparationsleistungen haben in Ostdeutschland ca. 10 % der Waldfläche als Kahlflächen hinterlassen. (Im Normalfall bei einer nachhaltigen Wirtschaft = 1%) In der Rostocker Heide betrug der Kahlflächenanteil sogar 14% an der Holzbodenfläche. Weiterhin waren viele Althölzer stark aufgelichtet worden. Somit war der stehende Holzvorrat deutlich unter dem Normalwert gesunken. Die intensive Brennholzwerbung verschärfte die Situation weiter. Es ging um eine schnelle Wiederaufforstung aller Flächen. Es fehlte an Saatgut, Pflanzen, Technik und Zugkräften. So wurde die große Aufgabe vornehmlich mit per Hand erfüllt und es kamen Pflanzen zum Einsatz, die greifbar waren. N den Mittelgebirgen die Fichte, im Nordostdeutschen Tiefland die Kiefer. So finden wir in den Revieren Hinrichshagen, Wiethagen, Meyershausstelle und Torfbrücke große zusammenhängende Komplexe von heute 50-jähriger Kiefernbeständen. Bis auf wenige Ausnahmen ist autochthones Pflanzenmaterial verwendet worden, so daß eine gute Qualität auf den Flächen stockt. Bis 1952 existierte in Rövershagen eine eigene Samendarre, in der die großen Saatgutmengen für die umfangreichen Aufforstungen geklengt wurden. Das Pflanzenmaterial wurde in den jeweiligen Kleinkämpen der Reviere angezogen. Da es bis Mitte der 50er Jahre keine nennenswerten Bestände an Rot- und Rehwild in der Heide gab (waren durch Fleischerwerb in der Nachkriegszeit stark dezimiert worden) blieben die umfangreichen Aufforstungen von Verbiß-, Tritt- und Fegeschäden weitgehend verschont. Bis auf eine Rüsselkäferkalamität Mitte der 50er Jahre blieben die Pflanzungen vor biotischen und abiotischen Schäden bewahrt. Bis auf wenige Ausnahmen war die künstliche Verjüngung dominierend. Ein Bodenfeuer zwischen Klein-Müritz und dem heutigen Waldparkplatz vor Graal schaffte die Voraussetzung für ein bürstendichte Kiefern-naturverjüngung, die wenn auch stets unter Schütte gelitten, heute eine überzeugende Bestockung aufweist.

Die vorratspflegliche Waldwirtschaft 1951 – 1961

Der Forstpolitiker M. Heidrich schrieb 1952 im Sonderheft “Der Wald” das Vorwort zur vorratspfleglichen Waldwirtschaft. In der Begründung zur Einführung dieser Waldwirtschaftsform führte er auf: “In der ersten Generation nach der ungeregelten Forstwirtschaft waren natürlich die Massenleistungen gut. Die damalige nach kapitalistischen Gesichtspunkten ausgerichtete staatliche und private Forstwirtschaft rechnete nur mit einer hohen Rente, einem hohem Profit. Obwohl bedeutende Forstwissenschaftler der damaligen Zeit darauf aufmerksam machten, daß diese Reinbestands- und Kahlschlagwirtschaft auf die Dauer nicht das leisten könne, was sie anfänglich zu leisten in der Lage war. Man blieb jedoch trotz der Warnungen, aus Gründen des Strebens nach einem hohen Bodenreinertrag weiterhin bei diesen den Standort verschlechternden Methoden.” Ein weiteres Argument zur Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft war nach Heidrich: “Die Holzerzeugung reicht nicht aus um nachhaltig den Holzbedarf zu decken. Die Forstwirtschaft kann und darf diesen Widerspruch zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht bedingungslos hinnehmen.” Diese Argumentation war neben den biologischen Erkenntnissen aber auch geprägt aus dem Zustand der Wälder zu dieser Zeit. Riesige Kahlflächen und Kulturen aus Kriegs- und Nachkriegszeiten waren vorhanden. Um den Holzhunger der Volkswirtschaft ohne weitere Kahlschläge stillen zu können, mußte eine Wirtschaftsform gefunden werden, die beides erfüllen konnte. Die Forstleute Kahlitzsch, Möller und insbesondere der sächsische Forstplanungsbeamte Krutzsch hatten aus biologischen Erkenntnissen heraus sie Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft vollzogen und sich der vorratspfleglichen Einzelstammwirtschaft zugewandt. Das Prinzip: “Das jeweils Schlechteste fällt zuerst, das Bessere bleibt erhalten. Mit möglichst hohen und wertvollen Vorrat soll ein möglichst hohes Zuwachsprozent erwirtschaftet werden.” Formulierte Professor Blankmeister aus Tharandt. Er sagte aber auch: “Vorratspflegliche Waldnutzung in dieser Form ist der einzig gangbare Weg, um mit den spärlichen Restvorräten aus älterem Holz möglichst lange hauszuhalten und einen leistungsfähigen – möglichst ungleichaltrigen- Mischwald aus standortgemäßen Holzarten und Rassen aufzubauen.” Auch hier wird deutlich, daß die Gesellschaftssituation das Wirken der Forstleute wesentlich bestimmte.

Durch Verfügung der Landesregierung Mecklenburg – Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde im 1. Halbjahr 1951 die KWU-Forsten (Kommunale Wirtschaftsunternehmen) in die Rechtsträgerschaft des Landes übernommen. Die Städte und Gemeinden wurden enteignet. Die Wälder, Immobilien und das Personal wurde den Kreisforstämtern übertragen und als volkseigen betrachtet. Mit Wirkung vom 1.01.1952 wurden mittels der Verordnung zur Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe vom 14. Februar 1952 der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock in Rövershagen gebildet. Am 22.07.1955 bereits konnte Herr Severin einen Extrakt der Standorterkundung, der Forsteinrichtung und der Vermessung an alle Reviere des Forstbetriebes übergeben. Seit der Forstbetriebsbildung war in 3,5 Jahren eine große Arbeit vor allem auch durch Forstmeister Wendt aus Gelbensande geleistet worden. Dabei sollte in diesem Zeitraum auch ein forstliches Umdenken erfolgen. Nach der Altersklassenwirtschaft sollte vorratspfleglich gewirtschaftet werden. Der Brigadeleiter der Forsteinrichtung Klaus Frese in einem Überblick über die forstwirtschaftlichen Verhältnisse des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock in Rövershagen: “Man verstößt meines Erachtens nicht gegen die Prinzipien der vorratspfleglichen Waldwirtschaft, wenn man in dem Gebiet des Forstwirtschaftsbetriebes in dem die grundwassernahen und grundwasserbeeinflußten Standorte vorwiegen und das ist der weit größere Teil von dem Ziel der Erziehung horst- und gruppenweisen ungleichaltrigen Mischwaldes abweicht und auf Grund der besonderen Verhältnisse femelschlagartige Hiebe vermeidet. Es ist nun mal Tatsache, und nicht zuletzt beweisen es die hohen Windwurfzahlen, daß Räumungshiebe unter Beachtung der Hauptwindrichtung in nicht zu großer Ausdehnung mit vielfach vorangegangenen Loshieben weit zweckmäßiger und nutzbringender, ja, ich möchte sogar sagen, allein vertretbar sind. Die vorratspflegliche Waldwirtschaft war ja nichts weiteres, als der Aufbau eines optimalen Waldgefüges mit höchster Massen- und Wertleistung. Dieses Ziel ist auf Grund der besonderen Verhältnisse auf diese Art schneller und vor allem sicherer zu erreichen.” Forstmeister Wendt äußert sich in den Waldbaurichtlinien, die er zur Forsteinrichtung erarbeitet hat wie folgt: “ Die alten Kiefernbestände der Heide sind mit nur wenigen Ausnahmen so stark verlichtet, daß vorratspflegliche Eingriffe mit dem Ziel, die Leistung zu verbessern paradox erscheinen. Eine Durchlöcherung der Bestände, in dem die schlechteren Bestandespartien zuerst geschlagen werden kann ohne Berücksichtigung der Windrichtung zu Katastrophe führen.” Die Richtlinien von Wendt enthalten eine Vielzahl von Empfehlungen und Hinweisen, die auf Grund ihrer fundierten Aussage auch heute noch zum Teil waldbauliche Prinzipien sein sollten.

Wendt sagte u.a.
• “Bencard hat richtig beobachtet, daß zum Gedeihen des Kiefernanwuchses Sonnenwärme gehört.”
• “Der Pflug ist überhaupt für die Heide ein denkbar ungeeignetes Instrument, da er den Rohhumus beiseite wirft und einen äußerst ungünstigen Pflanzenstandort schafft, wie ihn die Sanddeckkultur vermeidet.”
• Nach Wendt und Bencard sollte das Umtriebsalter der Kiefer mindestens 140 Jahre betragen.
• Schwierigkeiten bei der Kiefernsaat nach Fichten-Vorbestand. Hoher Säuregrad und lockere Beschaffenheit scheinen das Gelingen zu verhindern.
• Die Eiche hat in der Heide schon immer das größte Ansehen. Flächige Eichen-Bestände haben in der Heide aber nie überzeugt, deshalb
   :   -Die Eiche darf nur in wesentlich geringerem Umfang als bisher bestandesweise angebaut werden.
   :   -Ihre Standorte, wo sie künftig bestandesbildend sein soll, sollten sehr sorgfältig ausgesucht werden.
   :   -Der Erziehung einzelner Starkeichen auf geeigneten Standorten verstreut muß größere Aufmerksamkeit geschen werden.
• Eichenbestände mit einer Umtriebszeit von 160 – 180 Jahren bewirtschaften. Einzelne besonders wüchsige und gute Eichen durchwachsen lassen.
• “Vor allem die ungünstige Wirkung auf den Boden haben zu dem Urteil geführt, das? Die Buche von wenigen fällen mit besonders gutem Wasserzug im Revier Schnatermann nicht mehr als bestandesbildende Holzart aufführen kann. Sie wird als Windschutz auf den Klimastandorten besonders entlang der Küste, auf kleinen Flächen innerhalb der Heide als Windschutz und als Einzelüberhalt aus Schönheitsrücksichten dem Bild der Heide nicht verloren gehen und weiter auch überall unter den Kiefernbeständen als lichtes Unterholz vorkommen.”
• Die flache Durchwurzelung, die starke Rohhumusbildung, der hohe Säuregrad führen bei der Fichte zu einer frühen Rotnadeligkeit und zum Absterben. Deshalb Fichte auf Kleinflächen und gesunde Einzelstämme zu Starkholz wachsen lassen, um die gewaltige Massenleistung auszuschöpfen. “Nun ist man z.Z. nicht frei in seinen Entschlüssen. Die großen Kahlschläge mit der gewaltigen Vergrasung und den ungeheuren Schwierigkeiten der Wiederbewaldung zwingen dazu, die robuste Wuchskraft der Fichte und ihre Beschattung auszunutzen, um zunächst den Graswuchs zu töten und der nachfolgenden primären Baumart den Weg frei zu machen.” - “Die der Fichte nach Kahlschlag folgende Lichtholzart wird wegen des hohen Säuregrades und der Struktur des Fichten-Rohhumuses häufig Schwierigkeiten machen. Besonders sorgfältige Kulturausführung und eventuell Kalkung.”
• Die Sitkafichte wird von Wendt etwas positiver bewertet. Sie sollte aber im wesentlichen auch als Vorwald bei verwilderten Böden dienen, um wieder Kiefer bringen zu können.
• Erhaltung eines tadellos funktionierenden Grabensystems. Dabei ist es nicht Aufgabe der Grabenräumung, dem Boden das Wasser abzuschöpfen. Das müßte für die Waldwirtschaft in der Heide katastrophale Folgen haben. Es kommt darauf an, das Bodenwasser beweglich zu machen., so daß ständig sich erneuerndes sauerstoffreiches Wasser an den Pflanzenwurzeln herankommt. Geringe Grundwasserabsenkung kann förderlich sein, da der Wurzelraum vergrößert wird.

Wendts beachtliches waldbauliches Gespür kommt vor allem auch in einer Aussage zu einer mäßigen Wuchsleistung der Kiefer bei einer Erstaufforstung zum Ausdruck, als er sagt: “Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit die Richtigkeit der neuzeitlichen Waldbetrachtung, daß der Wald keine Aneinanderreihung von Beständen ist mit wirtschaftlichen und technischen Zielen, sondern eine Lebensgemeinschaft, ein Sozialwesen, wo ein Partner ohne den anderen nicht leben kann.” Sein Nachwort zu den Waldbaurichtlinien für den Forstbetrieb in Rövershagen stellt einen machbaren Kompromiß zwischen Holzproduktion und ökologischer Notwendigkeit dar und ist besonders bemerkenswert, da Wendt zu dem Zeitpunkt der Äußerungen noch wenig ahnte wie sehr die Lebensgemeinschaft Wald durch den Menschen in ihrer ökologischen Stabilität bedroht wird. Das Nachwort läßt aber auch den Druck der damaligen Zeit (Holzverknappung und viele Kahlflächen) erkennen. Und weil jede Förstergeneration ihrem Erkenntnisstand und den jeweils herrschenden politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen ausgesetzt ist, soll das Nachwort in vollem Wortlaut folgen:

“Ich habe mich bemüht, Ihnen in meinen Ausführungen einen Überblick zu geben über die ungeheure Mannigfaltigkeit der forstlichen Bilder und der waldbaulichen Möglichkeiten in dem Wuchsraum, den der StFB Rövershagen umfaßt. Ein Verständnis der Verschiedenheiten ist nur möglich, wenn wir den von Standort, also dem durch Boden, Klima und Lage bedingten Landschaftsbereich ausgehen und jeden Standort als eine Lebensgemeinschaft auffassen, in welcher nur bestimmte Pflanzen ihr Gedeihen finden und alle Lebensvorgänge in allen Aufbauschichten des Waldes vom Edaphon des Bodens bis zum Kronenbereich einen ungestörten harmonischen Ablauf nehmen. Es ist ein anderer Blickwinkel, aus dem wir den Wald heute betrachten. Früher sahen wir ihn von außen als eine Summe von Beständen der verschiedenen Holzarten. Heute sehen wir ihn sozusagen von innen heraus und bekommen dadurch eine andere Einstellung zu ihm. Wir erkennen, daß wir in dem Lebensraum einer natürlichen gewachsenen Pflanzengesellschaft nichts fremdes hineinbringen dürfen, wollen wir nicht ihr Gleichgewicht stören und ihre Produktionskraft mindern. Durch Gesunderhaltung der Lebensgemeinschaft, die Möller als “Waldwesen” bezeichnet, und ungestörten Ablauf aller Lebensvorgänge erreichen wir eine größtmögliche Holzerzeugung bei Erhaltung der Bodenkraft und sichern damit die Nachhaltigkeit der Bedarfsdeckung und der Holzerzeugung. Wir müssen uns dabei darüber klar sein, daß unser waldbauliches Handeln sehr oft einen Eingriff in die Lebensgemeinschaft darstellt. Wir müssen aber das Wirtschaftsprinzip ebenfalls in den Vordergrund stellen und einen Kompromiß finden zwischen den von der Natur gegebenen Möglichkeiten und den betrieblich- technischen Notwendigkeiten. Weder das eine noch das andere verdient ausschließliche Berücksichtigung. Ich habe auf meinen Revierbegängen mit Hasel bestockte biologisch vorzüglich in Ordnung befindliche Bestände gesehen. Sie wären aber kein Wirtschaftswald. Ich habe massenreiche Fichten- Bestände auf kräftigen frischen Grundwasserböden gesehen mit toter Bodendecke. Sie waren ein Wirtschaftswald, aber eine vernichtete natürliche Lebensgemeinschaft mit allen nachteiligen Folgen für den Boden. Die Kenntnis von den inneren Lebensvorgängen des Waldes und die Betrachtung derselben als einer Lebensgemeinschaft stellt unsere waldbauliche Einsicht und unser waldbauliches Handeln auf eine höhere Stufe. Wir erkennen, daß hier ein Schematismus nicht am Platze ist und daß eine individuelle Behandlung jeder Lebensgemeinschaft vonnöten ist. Die forstliche Welt hat seit langer Zeit erkannt, daß in der Waldwirtschaft jedes Generalisieren von Übel ist, aber es wird noch immer wieder dagegen gesündigt. Ich habe mit meinen Ausführungen hoffentlich nicht den Eindruck erweckt, als hätte ich ein Rezept für jeden Fall bereit. Ich habe versucht, Ihnen aufzuzeigen, daß vom Kahlschlag über den Großschirmschlag zur saumweisen und horst- und gruppenweisen Verjüngung alle Wege möglich sind. Immer aber treten neben die Wirtschaftsholzarten oder ihre Mischungen andere Holzarten, welche den biologischen Notwendigkeiten dienen, wobei sowohl den einen wie dem anderen ein möglichst vollkommener Lebensraum zugewiesen werden muß. Man kann nicht mit Pulver ohne Schrot, und auch nicht mit Schrot ohne Pulver schießen. Die Natur arbeitet oft nicht in unserem Sinne. Sie geht mitunter andere Wege, die zwar auf Vervollkommnung des Einzelindividuums abzielend, unseren Wirtschaftszielen keineswegs entsprechen. Denken Sie an die groben Sperrwüchse in den Jungwüchsen, welche die Natur bevorzugt, wir aber heraushauen. Ein Beispiel hierfür:

In der Rostocker Heide findet sich vielfach noch die Buche auf Böden von der Standortsform GS2b,d.h. also grundwassernahen Sanden mit mittlerer Nährstoffversorgung. Bodenzustand und Bestandesverfassung zeigen uns, daß die Buche hier nicht länger bestandesbildende Holzart sein kann. Wohin würde der heutige Bestand in der durch den Menschen ungestörten Entwicklung führen? Die Buche verjüngt sich nicht mehr natürlich. Eines Tages müßte der Bestand zusammenbrechen und einer anderen Holzart Platz machen, die ohne Zweifel die Birke sein wird. Sie wird der Vorläufer sein für einen Mischwald von Kiefer, Eiche, Fichte und Buche, in dem schließlich die biologisch kräftigsten Holzarten Fichte und Buche siegen werden. Eine solche Entwicklung entspricht nicht unseren Wirtschaftszielen. Wir werden daher eingreifen und nach Beseitigung der unseren Zwecken nicht dienlichen Bestockung nach den gegebenen standörtlichen Verhältnissen auf künstlichem Wege einen Wald möglichst hoher Vollendung sowohl in biologischer wie in wirtschaftlicher Sicht schaffen. Sie mögen in diesem Beispiel auch die innere Berechtigung des Kahlschlages in unserem Wirtschaftsbetrieb erkennen. Unser heutiger Wald ist voller Disharmonien. Vergraste Kahlschläge, verlichtete Bestände, Nadelholzreinbestände, gedrängte Jungwüchse sind uns ein Zeichen für das zerstörte Gefüge unserer Lebensgemeinschaft Wald. An seinem Aufbau zu arbeiten ist unsere Aufgabe, und unser Ziel letztendlich die Harmonie aller Lebensvorgänge in einem reich gegliederten Walde. Und nun ein kleines Wort an Sie meine Herren Revierleiter, denen draußen in der grünen Praxis das Wohl unseres Waldes in erster Linie anvertraut ist. Was ist die Zeit? Die Zeit begann nicht gestern, sie beginnt auch nicht morgen oder übermorgen. Die Zeit beginnt heute, Die Natur macht keine Sprünge. Versäumen Sie ein Glied im Naturgeschehen, so ist es schwer oder gar nicht wieder einzuholen. Darum sorgen Sie, daß alles zur rechten Zeit geschieht. Ihr Wirken ist vielfältiger Art und Ihre Verantwortung groß. Das Wort “zu spät” sollte es aber niemals geben.

Gefertigt v. Forstm. H. Wendt
Somit war für die Heide durch die Forsteinrichtung 1956 eine schablonenhafte Anwendung der Kriterien der vorratspfleglichen Waldwirtschaft begründet abgelehnt. Das anfängliche Kahlschlagverbot zeigte schon nach kurzer Zeit, daß auf den kleinen Lücken, die durch die Entnahme der schlechten Bestandespartien entstanden waren, keine lebensfähige Verjüngung der Kiefer erfolgen konnte.
Auch die Marscherleichterung bei der Nutzung wirkte sich positiv auf die Waldqualität aus. Waren es 1953 noch fast 10 Festmeter, die im Jahr von einem Hektar genutzt wurden, halbierte sich die Menge nach der Neueinrichtung und vor allem der Beendigung der intensiven Reparationshiebe. War es nach Kriegsende vor allem Stammholz, welches als Reparationsholz geliefert werden mußte, so waren es 1948-50 auch Rammpfähle, Eisenbahnschwellen und Grubenholz, die durch die sowjetische Administration nach England verkauft wurden.

1957-58 kamen dann zwei Sortimente, Masten und Holz für Rinderoffenställe, hinzu, die hohe Qualitätsansprüche stellten. Die gezielten Sortimentshiebe waren mit den Grundsätzen der Vorratspflege “Das Schlechteste fällt zuerst” nicht machbar. Kleine Kahlschläge bis 3 Hektar waren der praktische Ausweg und trotzdem mußten noch gezielte Sortimentshiebe in Beständen durchgeführt werden. Auch Sturmschäden in dieser Zeit, wie 1954/55 im Bereich der Georgschneise schafften großflächige Wiederaufforstungen. Insofern finden wir in der Heide wenige Beispiele aus der Zeit der vorratspfleglichen Waldwirtschaft. In dieser Zeit wurden auch die sowjetischen Biologen Mitschurin und Lyssenko bemüht, um in der Forstwirtschaft voranzukommen. Die Auflockerung der Erbanlagen von Pflanzen durch Umwelteinflüsse sollten auch für den Wald ertragreichere und widerstandsfähigere Baumarten in kürzerer Zeit als bei der natürlichen Entwicklung bringen. So sah es die Landesregierung Mecklenburg am 10.06.1951 in einer Broschüre. Lyssenkos Radiumtheorie und Jarowisation wurde zum Anlaß genommen, um Saatgut zu stratifizieren und so ein Überliegen von Hainbuchen-, Linden-, Eiben- und Eschensamen zu verhindern. Auch in Rövershagen gab es praktische Arbeiten auf dieser Strecke.

In diesen Zeitraum fiel aber auch der Beginn einer verstärkten Fichtenaufforstung. Um die Wuchskraft der Fichten auf den stark vergrasten Flächen zu nutzen, um ausreichend Weihnachtsbäume und Fichtenfaserholz zu haben, wurden immer häufiger die problemlose Fichtenaufforstung gewählt. Es gab hervorragende Wuchsleistungen von Altfichten (6-7 fm pro Stamm und gesund in der Nahe der Schwebrutenwiese und des Hohlebruches) in gruppen- und horstweisen Vorkommen, diese haben allerdings auch bewiesen, daß großflächiger Anbau wie bei der Eiche auf Grund kleinflächiger optimaler Standortbedingungen nicht sinnvoll ist. Fehlschläge bei der Kiefernpflanzung (in trockenen Jahren) rückten das “Gelbensander Sanddeckverfahren” wieder in den Vordergrund bei der Kiefernaufforstung. Während anfangs wie in früherer Jahren alles per Hand gemacht wurde, gab es verschiedenste Lösungen, um den Sand auf die Streifen zu bekommen (Traktor-Hänger, Rückeschlepper mit Kastenaufbau u.a.). In der Armeeforst hat es im Raum Hirschburg einen Versuch gegeben, die verdunstungshemmende Sandabdeckung durch Spritzbitumen zu ersetzen. In den Abteilungen 39 und 47 des Reviers ist die nicht überzeugende Methode probiert worden. Mitte der 50er bis Anfang der 60er Jahre wurden viele Flächen mit Anfostan (einem chlorathaltigen Mittel) vorbehandelt, um bessere Startbedingungen für die jungen Forstpflanzen zu gewähren. Bei entsprechender Dosierung kapitulierte sogar der Adlerfarn. Auch die Grasbekämpfung in Eichenkulturen wurde bei entsprechender Dosierung erreicht. Die hohe Sauerstofffreisetzung bei Wärme führte aber auch zu einigen Bränden und anderen Nebenwirkungen. Ende der 60er Jahre, Anfang der 70er Jahre wurden viele Jungwuchs- und erste Jungbestandspflegearbeiten mittels Selest ausgeführt, einem Herbizid auf Basis von Äthyl-Buthyl-Ester mit der Trägersubstanz Dieselöl. Während der waldbauliche Pflegeeffekt gut war, die abgestorbenen Bestandesglieder stützten bis zum Zusammenbruch das Bestandesgefüge, war die gesundheitliche Beeinträchtigung für die Waldarbeiter nicht zu verantworten. Diese Methoden mit Nebenwirkungen verschwanden mal schneller, mal langsamer und es blieb die Suche nach Besserem.

Die standortgerechte Forstwirtschaft 1961-70

Bereits 1950 wurde mit standortskundlichen Arbeiten in den Wäldern der DDR begonnen. !952 wurde festgelegt, daß die Standorterkundung grundsätzlich der Forsteinrichtung vorauszugehen hat. Damit wurden Voraussetzungen geschaffen, die Zusammenhänge zwischen Standort, Ertragsleistung und waldbauliche Behandlung, der auf den einzelnen Standortformen möglichen Bestockung zu erkennen. Bei konsequenten waldbaulichen Bezug auf den Standort ergeben sich viele Formen der Nutzung und des Waldbaus. Sie reichen vom begrenzten Kahlschlag bis zum typischen Plenterhieb. Die waldbauliche Auseinandersetzung um die Vorratspflege und über den Standort als Primat führte zum naturnahen Denken und Handeln bei der Bewirtschaftung der Wälder. Es hätte ein Waldbau entstehen können, der den heutigen Ansprüchen von Ökologie und Ökonomie vollauf entsprochen hätte. Aber die fortschreitende Industrialisierung der DDR führte zur Abwanderung von Arbeitskräften aus der Forstwirtschaft und die technische Entwicklung von Arbeitsgeräten kam nur langsam voran. So stellte Prof. Wagenknecht anläßlich der 150-Jahrfeier der Humboldt-Universität Berlin fest: “Was nützen uns waldbauliche Theorien, und mögen sie auch noch so schön sein, wenn sie von der Praxis im Großen nicht zu verwirklichen sind, weil beispielsweise die erforderlichen Arbeitskräfte nicht vorhanden sind. Und da bin ich der Meinung, daß gerade der Waldbau dazu berufen ist, von sich aus alles zu tun, die Rationalisierung voranzutreiben und entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen. Denn nur dann kann er dafür sorgen, das wirklich unabdingbare Belange des Waldbaus gewahrt werden.”

Am 18. Oktober 1961 wurden die Grundsätze zur waldbaulichen Behandlung der Forsten in der DDR beschlossen. Das war der Schlußstrich unter die vorratspflegliche Waldwirtschaft. In diesen Grundsätzen heißt es: “Es sind grundsätzliche Verfahren anzustreben, die eine Rationalisierung des Waldbaus nach allen Richtungen bewirken.” Im Kommentar heißt es: “Es bestand die Notwendigkeit, die vorhandenen waldbaulichen Richtlinien weiterzuentwickeln. Durch sie werden die zu einseitig auf die Schattbaumarten und auf Nutzungsgrundsätze gerichteten Empfehlungen vom 20.November 1951 berichtigt. Der Waldbau hat nunmehr die erforderliche Freiheit und damit die Möglichkeit, die für die Rationalisierung der waldbaulichen Arbeit entwickelten Technik richtig einzusetzen und rationelle Verfahren einzusetzen.” Auf der Grundlage der Grundsätze vom 18.Oktober 1961 wurden von maßgebenden Forstwissenschaftlern praktische Waldbaurichtlinien erarbeitet. Forstmeister i.R. Wendt aus Gelbensande hat sich zur Behandlung der Buchenbestände geäußert. Zusammenfassend sagte er: “Es wäre das Ideal für jeden Waldbauer, der mit bestem wissenschaftlichem Rüstzeug versehen, frei von Schema und Schablone, einen Waldbau auf standörtlicher, ökologischer und biologischer Grundlage treiben und dadurch den Wald seiner größten Vollkommenheit hinsichtlich seines Aufbaus, seiner Ertragsfähigkeit und seiner landeskulturellen Bedeutung zuführen kann.” Diese modernen und auch ökologischen fundierten Richtlinien hätten in Gemeinsamkeit mit Grundsätzen aus der Vorratspflege einen fruchtbaren Waldbau in jeder Hinsicht hervorbringen können. Aber wieder waren es gesellschaftliche und politische Zwänge, die alles in eine andere Richtung brachten. Der Einfluß des für die Land- und Forstwirtschaft zuständigen Politbüromitgliedes der SED G. Grünberg führte zur Einführung sogenannter industriemäßiger Produktionsmethoden (IPM). Die Kahlschlaggrößen wuchsen enorm, die Mechanisierung beschränkte sich im wesentlichen auf die Nutzung, der Waldbau, ja selbst die waldbaulichen Grundforderungen der räumlichen und zeitlichen Ordnung gerieten ins Hintertreffen. Selbst in der Wissenschaft wurden solche Zeit- und Materialzwänge angelegt, daß Fehlleistungen (z.B. Stickstoffdüngung in Kiefernbeständen, um SO2 Immissionen zu kompensieren) nicht ausbleiben konnten. Die Grundsätze zur Bewirtschaftung des Waldfonds vom 3. August 1975 waren voll auf die sogenannten IPM ausgerichtet. Wie im Kapitel Forstwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz bereits geschildert, wuchs in der forstlichen Praxis beginnend und schnell alle forstlichen Leitungsebenen erfassend eine sehr kritische Haltung zu diesen Methoden. Diese führte ohne größere politische Auseinandersetzung zur dann neu von oben geduldeten Abkehr vom extremen Gigantismus. Auch die sich negativ auswirkende Trennung von Rohholzerzeugung und Rohholzbereitstellung bis auf Revierebene als absolutes Gift für ordentlichen Waldbau konnte schrittweise überwunden werden. Die 2. Forsteinrichtung und die ergänzende und überarbeitete Standorterkundung in den Jahren 1966 und 67 lassen auch für den StFB Rostock in Rövershagen erkennen, daß der Standort dominierend für die waldbauliche Planung war. Die Optimierung der Bestockungszieltypen erfolgte vor allem unter dem Aspekt der Massenleistung, der Ertragssicherheit, der Bewirtschaftungskosten und der zu erwartenden Erlöse. Die ökologische Stabilität und biologische Vielfalt fiel vor allem den vergebenen Produktionszielen zum Opfer. Vor allem der Schematismus läßt Zweifel an der vom Grundsatz “Standort” her richtigen Herangehensweise erkennen. Ein im VVB-Bereich Waren vom Institut für Forstwirtschaft in Eberswalde durchgeführte Großexperiment hat Bestockungszieltypen unter den oben genannten Aspekten optimiert und dieses Schema wurde auf den StFB Rostock umgesetzt. Auch vorgesehene und vorgenommene Retuschierungen sicherten die Wirksamkeit der 4 genannten Aspekte in den Wäldern der Heide. Und auch bei der Planung der Endnutzungen wird das Problem erkennbar. In den Planungsrichtlinien für die Betriebsregelung im StFB heißt es wörtlich: “Ein weiteres Problem der Endnutzung ist die Frage der konzentrierten Nutzung, Sie bietet durch konzentrierten Einsatz von Arbeitskräften und Maschinen von der Nutzung über die Abfuhr bis zur Jungwuchspflege des neuen Bestandes arbeitsorganisatorische und ökonomische Vorteile, auf die wir in Zukunft nicht verzichten können. Das Problem dabei ist es, die konzentrierte Nutzung mit den Belangen der räumlichen Ordnung und Betriebssicherheit einerseits und der Optimierung andererseits in Übereinstimmung zu bringen.” So hat die Forstpartie selbst, beseelt von dem Gedanken der Rationalisierung, einige Grundlagen für die waldbaulichen Fehler durch die industriemäßigen Produktionsmethoden geschaffen. Die Politiker brauchten nur noch den warnenden Teil der forstlichen Strategie ignorieren und das Unheil nahm seinen Lauf. Auch im StFB Rostock waren im Zeitraum von ca. 1967-75 eine Reglementierung auf breiter Ebene zu spüren. Die Schaffung von Komplexbrigaden, die Trennung von Waldbau und Nutzung und die Schaffung des Jagdbetriebes Rövershagen mit den Waldflächen von Lübeck bis Barth waren organisatorische Maßnahmen zur Durchsetzung. Für die soziale Entwicklung war diese Zeit positiv. Neben der Warmwasserversorgung für die Forstarbeiter entstand der generelle Arbeitertransport mit betriebseigenen Fahrzeugen. Auch die Verlagerung von Arbeitsprozessen aus dem Wald auf den Holzverladeplatz Rövershagen, die Schaffung von Einschnittanlagen für Buchen und Nadellangrohholz bewirkten eine Minimierung der schweren körperlichen Arbeit der Forstarbeiter. Solche Einrichtungen verlangten nach großen Partien gleicher Holzsortimente, die aus größeren Räumen nach Rövershagen gefahren wurden. Dort ausgeformt wurden sie in Eisenbahnwaggons verladen. Um dies alles rationell machen zu können, wurden die Rücksichten auf einen standortgerechten und ökologischen Waldbau kleiner. Je nach individueller Veranlagung der Leiter war die Wirkung für den Waldbau neutral oder negativ. Der Tod Grünebergs, die gemäßigte Natur seines Nachfolgers, die Mißerfolge nach der großflächigen Nutzung in der Waldbegründung und die wachsenden Immissionsschäden führten dann schnell zu einer stärkeren Beachtung biologischer und vor allem ökologischer Faktoren in der Waldwirtschaft. Wenn der industriemäßigen Produktion für den Wald eine positive Seite abgerungen werden kann, dann die Schaffung von technischen Voraussetzungen, um die umfangreichen Pflegehiebe in den Jungbeständen zu ermöglichen. Neben der Durchforstungsmaschinen EPAK und MAKERIE?, war es die Einschnittanlage für Langrohholz und die Hackschnitzeltechnologie (mobile Hackmaschinen und großvolumige Transporthänger zum Hackschnitzeltransport in das Faserplattenwerk Ribnitz-Damgarten). Damit waren Voraussetzungen geschaffen, daß die Jungbestandspflegearbeiten sich wie folgt entwickelten:


hier noch Tabelle einfügen

Waldschäden zwingen zum ökologischen Waldbau

hier noch die Tabellen einfügen!

Anfang der 80er Jahre, als man die negativen waldbaulichen Ergebnisse der industriemäßigen Produktionsmethoden auf allen Ebenen der Forstwirtschaft wohl erkannt hatte und schon dagegen vorging, wurde auch in der DDR das Waldsterben durch sauren Regen und durch neuartige Waldschäden aktuell. Zu der bereits klassischen Rauchschadensforschung wurden neue Ansprüche an die Wissenschaft gestellt. Man erkannte in Wissenschaft und Praxis, daß Waldbau eben doch mehr als Rohholzerzeugung ist. Die Waldbaurichtlinien von 1985 (Verfügung über die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Wälder der DDR vom 10.Juni 1985) waren deshalb eine logische Konsequenz aus den Fehlern der IPM und der wachsenden Waldschäden. Aber auch diese Richtlinien waren zu strenge Schablonen für die örtlichen Wirtschafter. Sie waren vorrangig auf maximale Holzproduktion gerichtet, stellten völlig überzogene Forderungen bei der Aufbereitung von Bruch- und Dürrholz und machten die Qualitätssicherung nach vorgegebenen Kriterien zum Fetisch. Die Waldfondskontrolle, wobei nach einem Stichprobenverfahren die Walderneuerung, die Pflege der Kulturen, Jungwüchse und Jungbestände, die sogenannte Ordnung und Sauberkeit im Wald und andere Kriterien beurteilt wurden, zwang einerseits alle zur intensiven Forstwirtschaft störte aber andererseits die kreative Bewirtschaftung durch den örtlichen Wirtschafter. Es war alles vorgegeben, es mußte alles so gemacht werden, um bei der Waldfondskontrolle nicht anzuecken und Leistungsprämien zu verlieren. So wurde zentralistisch viel Gutes, aber auch viel Schlechtes flächendeckend umgesetzt. Das Gute waren die intensive Pflege der jungen Bestände, der umfassende Schutz der Kulturen vor biotischen Schäden und der wachsende Umfang der Unter- und Voranbauten. Das Schlechte war unter anderem eine fast restlose Beseitigung von Totholz mit großem Aufwand und negativem ökonomischen Ergebnissen, war die strikte Vorgabe zu hoher Pflanzenzahlen je Hektar, war die umfangreiche Anwendung von Herbiziden, um die Kulturen in den geforderten Standard zu bringen. Die Kontrolle war teilweise so scharf, daß zu unlauteren Mitteln gegriffen wurde, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Es wird berichtet, daß in der Oberförsterei Tessin des Forstbetriebes Rostock der Revierförster W.A. eine bereits öfter wiederholte Aufforstungsfläche endlich mit einer leidlichen Fichtenbestockung versehen hatte, die aber den vorgegebenen Standart nicht gerecht geworden wäre. Der Revierförster wußte, daß aus standörtlichen Gründen ein besseres Ergebnis nicht erreicht werden konnte. So hat er am Tag vor der Kontrolle aus einer überbestockten Fichten-Naturverjüngung Spitzen herausgeschnitten, angespitzt und so auf die Fläche verteilt, daß 4500 Fichten in etwa gleichmäßiger Verteilung vorhanden waren. Oder der Kontrolleur wurde mittels jagdlicher, fischereilicher oder kulinarischer Genüsse wohlgesonnen gemacht. Neben wenigen schwarzen Schafen waren solche Methoden in einigen Fällen gewählt worden, um den Schematismus zu brechen und das örtliche zu wahren. Insgesamt muß man die Waldfondskontrolle positiv bewerten. Zu einer schnellen und standortgerechten Wiederaufforstung, zur rechtzeitigen und richtigen pflege in den Jungwüchsen und Jungbeständen und zur konsequenten Verhinderung von biotischen und abiotischen Schäden waren alle Praktiker gezwungen. Die jährliche betriebliche Selbstkontrolle verpflichtete den Oberförster in seinem Verantwortungsbereich zur Besichtigung und Bewertung aller Arbeiten. Die Anerkennung der Ergebnisse durch eine Überprüfung der staatlichen Kontrollgruppe führte zu einer finanziellen Zuführung im Betriebsfonds (Nettogewinn), der die bestimmende Größe für die Zahlung von Prämien war. So wurde ordentliche Arbeit gewürdigt und eine Überbetonung der gewinnträchtigen Nutzung vermindert. Neben dem moralischen Kontrolleffekt konnte die Waldfondskontrolle also auch für die Betriebsangehörigen finanzielle Vorteile bringen. In diese Phase kam es endlich zur Neueinrichtung des Forstbetriebes Rostock. Endlich deshalb, weil die letzte mittelfristige (10jährige) Planung bereits 18 Jahre (1967) zurücklag. Der DSWF (Datenspeicherwaldfonds) war also über die Gebühr hinaus mittels Wachstums- und Entwicklungsmodellen fortgeschrieben worden. Logischerweise nahm die Fehlerquote zu. Mit der Forsteinrichtung 1985 wurde eine Bestandsaufnahme mit vielfachem Vergleich zur Situation 1967 vorgenommen und eine 10jährige Planung vorgelegt, die zum Abbau von Deformationen im Waldaufbau, in der Altersstruktur und bei den Flächenanteilen der Baumarten beitragen sollte. Die Bestandsaufnahme gestattet uns einen guten Einblick in die Waldbestände des Forstbetriebes Rostock, wobei es schwierig ist, konkrete Zahlen für die Heidereviere darzustellen. Zum Forstbetrieb gehörten neben den verbliebenen Heiderevieren

Gelbensande 1583 ha Hinrichshagen 2099 ha Torfbrücke 1453 ha

noch die Oberförstereien Sanitz, Ribnitz, Barth und die staatlichen Jagdwirtschaften Born und Eixen. Für die staatlichen Jagdwirtschaften gab es zu Gunsten der Jagd Marscherleichterungen bei der Nutzung von Furnieren und Stammhölzern und bei der Harzung. Für alle anderen war der Druck der Holzindustrie etwa gleich groß und somit können die Tendenzen aus der Bestandsaufnahme verallgemeinert werden. Jetzt eine Abfolge der Aussagen der Forsteinrichtung zur Situation am 1.01.1985, wobei die Aussagen zur Gesamtwaldfläche des Forstbetriebes mit (StFB) und die konkreten Aussagen zur Oberförsterei Rövershagen mit (Obf.) gekennzeichnet werden.

Fläche:

Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Rostock 35.587 ha Oberförsterei Eixen 2.536 ha Oberförsterei Barth 5.940 ha Oberförsterei Born 7.347 ha Oberförsterei Ribnitz 5.551 ha Oberförsterei Sanitz 6.713 ha Oberförsterei Rövershagen 7.500 ha

Oberförsterei Rövershagen Revier Billenhagen 1.331 ha Revier Stäbelow 1.034 ha Revier Gelbensande 1.583 ha Revier Hinrichshagen 2.099 ha Revier Torfbrücke 1.453 ha

Holzvorrat ab 7 cm

StFB 5.918.000 Efm Obf. Rövershagen 1.183.000 Efm Revier Gelbensande 283.000 Efm Revier Hinrichshagen 254.000 Efm Revier Torfbrücke 231.000 Efm

Zuwachs

StFB Rostock 7,4 Vfm/Hektar/Jahr Obf. Rövershagen 8,2 Vfm/Hektar/Jahr

Nutzung

StFB Rostock 5,0 Efm/Hektar/Jahr Obf. Rövershagen 4,3 Efm/Hektar/Jahr

Zuwachsakkumulation

Differenz zwischen laufenden Zuwachs und durchschnittlich jährlicher Nutzung.. Ist Gradmesser der Wahrung der Nachhaltigkeit)

StFB Rostock 27 % Obf. Rövershagen 33 %

Baumartenanteil

StFB

Obf. 1956 1967 1985 BA 1956 1985 36 29 24 Ki 49 23 10 13 17 Fi 7 18

2 4 Lä 1 5 2 3 1 SNdh 2 1 13 10 9 Ei 11 11 15 15 14 Bu 14 17 5 6 6 SHL 2 5 10 9 10 RErl 8 8 0 1 1 Pa 0 1 9 13 14 SWL 6 11

Diese Tabelle zeigt, daß die Kiefer, der Brotbaum der Norddeutschen Tiefebene, in der Fläche rückläufig ist. Die durch Kriegs- und Nachkriegswirkungen und Sturmkatastrophen aufgelichteten Kiefernalthölzer, die schon vergrast zur Wiederaufforstung gelangten, haben vielfach und übergebührlich die Fichte als Nachfolger bekommen. Die Aufforstung ist mit der Fichte problemloser, die hohen Anforderungen der Gesellschaft an Weihnachtsbäumen und Fichtenzellstoffholz paßten in den forstlich falschen Ausweg. Die Quittung gibt es später durch Absterbeerscheinungen der Fichte (Grundwasserschwankungen in erster Linie) und mangelnde Betriebssicherheit (Sturmschäden).

Bewirtschaftungsgruppen

Die Festlegung einer Vorrangfunktion sichert die Wirksamkeit der Wohlfahrtswirkungen des Waldes. Bereits 1966 wurden Schutzwälder BWGR I Schon- und Sonderforsten BWGR II u. Wirtschaftswälder BWGR III im Zuge von Neueinrichtungen ausgewiesen. Stand 01.01.1985:

BWGR I BWGR II BWGR III StFB Rostock 1.270 4% 13.639 42% 17.266 54% Obf. Rövershagen 183 3% 2.525 39% 3.728 58% Revier Hinrichshagen 34 2% 990 67% 448 30% Revier Torfbrücke 109 8% 1.136 86% 81 6%

Vorwiegend Küstenschutzwälder, Trinkwassereinzugsgebiete, Erholungsgebiete und Saatgutbestände haben in den Jahren von 1966-1985 den Anteil der normalen Wirtschaftswälder schrumpfen lassen. Da der Holzbedarf in den von der Industrie begehrten Sortimenten den Trend nicht mitging, wurden die verbleibenden Wirtschaftsflächen noch stärker gefordert.

Saatgutbestände

Im Zuge der Neueinrichtung wurden für den StFB Waldbestände ausgewählt, die auf Grund ihrer genetischen Veranlagung und ihrer standörtlichen Wuchsleistung in Qualität und Masse die künftigen Waldgenerationen schaffen sollen:

Baumart Kiefer Fichte Lärche Douglasie Eiche Buche Roterle ha 219 26 6 7 43 8 22

Jungbestandspflege

27% der Holzbodenfläche nehmen die 6-39jährigen Bestände ein. Ziel ist es, keinen Bestand aus einem festgesetzten Höhenbereich herauswachsen zu lassen. Dieser optimale Höhenbereich war wie folgt festgelegt:

Baumarten Höhenbereich Ki 7-10 m Fi, Lä, Dgl, Ei 7-12 m Bu, RErl 8-12 m

Diese Pflegephasen, nach Höhenbereichen festgelegt, haben sich besser bewährt als eine Rahmenvorgabe nach dem Alter.

Höchstertragskonzeptionen

Eine Kampagne, um an Hand von vielen Kriterien in jedem Waldteil ein Höchstmaß von Holzproduktion zu erreichen. Der Ertragsbezug dominierte auch hier vor der ökologischen Funktion.

Waldschäden

Im Schriftsatz zur Forsteinrichtung 1985 heißt es: “Die Minimierung der Ertragsverluste ist eine Kernfrage des Forstschutzes.” Rotwildschäle, Sturmschäden durch Verletzung der räumlichen Ordnung und die Rotfäule bei Fichte wurden als die Schwerpunkte bei Schäden festgestellt.

Räumliche und zeitliche Ordnung

Es wurde festgestellt, daß diese Wirtschaftsprinzipien im Flachland der DDR vernachlässigt wurden. Für die hydromorphen Standorte der Rostocker Heide wird ausdrücklich festgelegt, keine Großkahlschläge auszuführen. Von 1975-1985 wurden folgende Kahlschlaggrößen erreicht:

Größe ha StFB Oberförsterei

Fläche ha % Fläche ha % Bis 0,99 165,83 6,5 46,36 8,9 1 - 2,99 731,07 28,5 163,89 31,6 3 - 4,99 635,63 24,8 134,32 25,9 5 - 9,99 730,85 28,4 162,79 31,4 10 - 19,99 280,88 11,0 11,62 2,2 Ab 20 20,81 0,8 0 0 Summe 2565,07 100 518,98 100

Es wird deutlich, daß sowohl im StFB als auch in der Oberförsterei Rövershagen der schlagweise Hochwald die dominierende Wirtschaftsform in den 10 Jahren bis 1985 war. Die neue mittelfristige Planung bis 1995 sah deutlich geringere Kahlschlaggrößen vor.

Harzung

Die Harzung bestimmte bei der Altkiefer die Nutzungsintensität. Vor allem die Verluste durch Holzentwertung und Ertragsminderung zählten zu den Faktoren der schnellen Endnutzung einerseits, aber andererseits mußten abgeharzte Bestände im Küstenschutzwald, in Erholungs- und Naturschutzgebieten länger erhalten werden. Der ständige Druck zur Gewinnung von Rohharz verlangten zunehmend auch jüngere Kiefernbestände, notfalls mit einer Lachte am Stamm, in die Harzung einzubeziehen. Rücksichten auf räumliche Ordnung bei der späteren Nutzung konnte weniger genommen werden. Dazu gab es in den staatlichen Jagdwirtschaften eine Schonung der harzungsreifen Kiefernalthölzer. Diese Schonung erhöhte den Druck auf die Restflächen. Der StFB hatte am 1.01.1985 1034 ha ausgeharzte Kiefernalthölzer, die Oberförsterei davon 235 ha.

Altersklassenverhältnis am 1.01.1985

Um nachhaltig wirtschaften zu können ist es erforderlich, in jedem Altersbereich einer Baumart annähernd gleiche Flächenanteile zu haben. Die Störung dieser Verhältnisse führt früher oder später zu fehlenden Nutzungsmöglichkeiten. Aus der Flächengliederung nach Altersstufen kann man bei den Hauptbaumarten der Heide deutliche Abweichungen vom Normalanteil erkennen.


Anteile in % der Baumartenfläche: Kiefer – Umtriebszeit 110 Jahre

Altersstufe 1956 1967 1985 Normalanteil Blöße 17,0 3,9 2,0 0,0 1-9jährig 14,0 7,6 7,9 9,1 10-19jährig 6,0 12,7 5,4 9,1 20-29jährig 7,0 5,9 9,3 9,1 30-39jährig 7,0 7,0 14,8 9,1 40-59jährig 12,0 15,7 15,1 18,2 60-79jährig 11,0 18,2 15,4 18,2 80-99jährig 8,0 13,8 13,8 18,2 100-119jährig 9,0 8,8 8,5 10,0 Ab 120jährig 9,0 6,4 7,8 0,0

100 % 100 % 100 % 100 %

Fichte – Umtriebszeit 90 Jahre

Altersstufe 1956 1967 1985 Normalanteil Blöße 6,0 3,7 1,1 0,0 1-9jährig 9,0 26,5 11,0 11,1 10-19jährig 13,0 5,9 24,2 11,1 20-29jährig 18,0 12,0 24,5 11,1 30-39jährig 16,0 14,2 5,2 11,1 40-59jährig 23,0 24,4 16,4 22,2 60-79jährig 7,0 10,4 12,7 22,2 80-99jährig 5,0 2,1 4,2 11,2 100-119jährig 2,0 0,8 0,5 0,0 Ab 120jährig 1,0 0,0 0,2 0,0

100 % 100 % 100 % 100 %

Buche – Umtriebszeit 110 Jahre

Altersstufe 1956 1967 1985 Normalanteil Blöße 1,0 0,2 0,0 0,0 1-9jährig 2,0 0,2 0,3 7,1 10-19jährig 4,0 1,6 0,4 7,1 20-29jährig 5,0 4,1 1,3 7,1 30-39jährig 7,0 3,6 2,6 7,1 40-59jährig 11,0 13,9 9,7 14,2 60-79jährig 10,0 18,3 17,4 14,2 80-99jährig 12,0 17,9 20,7 14,2 100-119jährig 15,0 17,5 18,0 14,2 Ab 120jährig 33,0 22,7 29,6 14,8

100 % 100 % 100 % 100 %


Schwerpunkte:

   -0 Vornutzung des Nadelaltholzblockes
   -1 Fichtenanbau zu Lasten der Kiefer (siehe Baumartenanteile)
   -2 Buchenrückgang – fehlende Naturverjüngung
   -3 Holzvorratsentwicklung

StFB in Vfm/ha Baumart 1956 1967 1985 Kiefer 141 161 207 Fichte 160 172 189 Lärche 0 59 137 SNdh 0 44 175 Eiche 154 193 280 Buche

231 333 SHlbh 217 141 254 RErl

110 171 SWlbh 60 66 134

Der Zahlenvergleich aus den Einrichtungsjahren 1956, 1967 und 1985 bescheinigte den Menschen in der Rostocker Heide eine aktive und erfolgreiche Arbeit. Auch wenn viele Bedingungen nicht optimal waren, wurde das Beste aus dem Vorhandenen gemacht. Der Rohstoff Holz wurde in Größenordnungen bereitgestellt, die Wohlfahrtswirkungen des Waldes blieben erhalten und den folgenden Generationen wurde weiterhin eine nachhaltige Forstwirtschaft ermöglicht. Bliebe abschließend die Nennung von besonders verdienstvollen Förstern und Waldarbeitern, die den Waldbau im Besonderen förderten:

   • Charles Bencard, bei den Forstarbeitern “Uns Ober” genannt, hatte ein sehr soziales Verhältnis zu seinen Unterstellten. Damit verstand er, bei allen Beschäftigten ein großes Engagement zu erreichen.
     
   • Severin war eine sehr koordinierende Persönlichkeit, mit viel Humor und engagiert für Waldbau und Naturschutz.
     
   • Felix und Gerd Westphal haben viele Jahre die praktische Umsetzung von waldbaulichen Strategien durch Baumschul- und Samenplantagenwirtschaft ermöglicht.
     
   • Heinz Kaiser, als Oberförster hat er viele Jahre gute Wirkung auf die Forstwirtschaft in der Heide ausgeübt.
     
   • Klaus Dohse hat beim Aufbau der Großbaumschule und der Bewässerung große Verdienste erworben.
     
   • Armin Blaufuß war immer da, wenn die Komplexität der waldbaulichen Arbeit gesichert werden mußte.
     
   • Klaus Mauroschat und Günter Abraham haben auf technischem Gebiet viel für die Waldpflege getan.
     
   • Jürgen Hildebrandt war mehr als 15 Jahre ein kluger und engagierter Gesamtleiter. Neben seinen großen waldbaulichen Erfahrungen verstand er es, die ökonomischen und technischen Voraussetzungen für alle Waldbauarbeiten zu sichern.

Kapitel 4 Nebenproduktion (Autor: Eberhard Meusel)

Allgemeines

Den 1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben (StFB) wurden gegenüber den bisherigen Kreisforstämtern größere Aufgaben gestellt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben war die Errichtung neuer Produktionsstätten erforderlich. Der StFB Rostock in Rövershagen wählte dafür einen Standort am Rande des Waldarbeiterdorfes Wiethagen aus. Diese Standortwahl wurde beeinflußt daß 1. die Fläche in Rechtsträgerschaft des Betriebes war, 2. 2. auf dem Standort bereits Baulichkeiten vorhanden waren, 3. eine kurze Entfernung zum Sitz der Betriebsverwaltung vorlag und 4. die Lage zu den Waldarbeiterdörfern, in denen die zukünftigen Beschäftigten angesiedelt werden konnten, recht günstig war. Mit dieser Entscheidung entwickelte sich Wiethagen im Laufe der Jahre zum Zentrum der Nebenproduktion des StFB Rostock in Rövershagen.

Holzbearbeitung

Massenbedarf Wiethagen/ Schwarzenpfost

Der beim Aufbau dieser Produktionsstätte zu Grunde liegende Gedanke, die im Laufe des Jahres anfallenden Schlechtwetterzeiten produktiv zu nutzen, ließ sich auf die Dauer nicht verwirklichen. Hierfür war es günstiger direkt vor Ort die Scheunen auf den Förstereien zu nutzen. Damit wurde der "Massenbedarf '.wie diese Produktionsstätte kurz genannt wurde, zur ständigen Arbeitsstätte.. In den ersten Jahren besonders für Waldarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit im Wald nicht mehr ausführen konnten. Produziert wurden aus Reiser- und Derbstangen Zäune unterschiedlicher Form, Wäschestützen, Zaunpfähle u.ä. und durchaus nicht nur aus Nadelholz. Mit der Notwendigkeit der Erweiterung der Werkstatt in Wiethagen und der mit der Vergrößerung des Fuhrparks notwendigen Erweiterung des Garagenkomplexes machte sich eine Verlagerung der Produktionsstätte erforderlich. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort erinnerte man sich eines ungenutzt stehenden Gebäudes gegenüber dem Haltepunkt Schwarzenpfost. Dieses Gebäude war der Überrest einer ausgelagerten Produktionsanlage der ehem. Heinkel Flugzeugwerke und zeigte sich für die vorgesehenen Zwecke mit einem geringen Investitionsaufwand als sehr gut geeignet. Ein zusätzliches Plus ergab sich aus der günstigen Verkehrslage an der Fernverkehrsstraße Rostock-Ribnitz. Die neue Produktionsstätte bot die Möglichkeit das Produktionsprofil zu erweitern und auch eine bescheidene Erweiterung des Maschinenparkes durchzuführen. Jetzt wurden neben der bisherigen Produktion in Größerem Umfang Kellertüren und -lattenverschläge für die Bauwirtschaft produziert, die zum Einbau in die Plattenbauten der Rostocker Neubaugebiete bestimmt waren und bald zur Hauptproduktion wurden. Aber auch Faschinenpfähle für die Meliorationsbetriebe und Vermessungspfähle in verschiedenen Längen wurden produziert, so daß eine fast vollständige Ausnutzung des Stangenmaterials gegeben war. Einen maßgeblichen Anteil am Aufbau dieser Produktionsstätte hatte ihr erster Leiter der Kollege Karl Dreher aus Hinrichshagen.

Laubenbau Wethagen

Im Rahmen des Aufbaus der neuen Stadtteile im NW Rostocks entstanden für deren Bewohner neue Kleingartenanlagen. Um mitzuhelfen die dadurch entstandene erhöhte Nachfrage nach Gartenlauben besser zu befriedigen, entstand in der Leitung des Betriebes 1972 der Gedanke, im Rahmen der auch dem StFB erteilten Auflage zur besseren Versorgung mit Konsumgütern beizutragen, eine gesonderte Produktionsstätte zur serienmäßigen Herstellung von Gartenlauben aufzubauen. Eine solche Laube sollte 1. auch für kleine Einkommen erschwinglich sein, 2. durch den Kleingärtner leicht selbst zu errichten sein und 3. auch später erweiterbar und ausbaubar sein.

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern für Stadtplanung und -projektierung der Stadt Rostock wurde die Gartenlaube vom Typ "Rövershagen" in kürzester Zeit entwickelt und zur Produktionsreife geführt. Für die Produktion der Testserie wurde als Räumlichkeit die vorher von Herrn Steinmöller gepachtete alte Tischlerei in Wiethagen ausgewählt. Herr Steinmöller hatte kurz vorher sein Gewerbe aufgegeben. Die vorhandenen alten Tischlereimaschinen wurden von Herrn Steinmöller käuflich erworben, so daß zumindest ein Minimum an Mechanisierung vorhanden war. Gleichzeitig begann als Erweiterung der alten Tischlerei der Neubau einer Produktionshalle, die nach ihrer Fertigstellung dann auch mit leistungsfähigeren –wenn auch gebraucht erworbenen- Holzbearbeitungsmaschinen ausgestattet wurde. Trotzdem leisteten die alten Maschinen aus der Tischlerei Steinmöller noch viele Jahre gute Dienste. Einen wesentlichen Anteil am zügigen Aufbau der Produktionsstätte und der schnell erreichten Serienproduktion der Laube "Rövershagen" hatte der bisherige Leiter der Handwerkerbrigade Paul Kleist aus Wiethagen mit den beiden Tischlern Fritz Möller aus Hinrichshagen und Josef Pittner aus Rövershagen die als langjährige Mitglieder der Handwerkerbrigade ebenfalls in die neue Produktionsstätte wechselten. Erwähnt werden müssen aber auch die älteren Waldarbeiter wie Rudolf Klinkmann und Gustav Matzek aus Hinrichshagen, die aus Gesundheitsgründen die schwere Arbeit im Holzeinschlag nicht mehr ausführen konnten und die durch ihren Fleiß und ihrer Exaktheit zu einer wichtigen Stütze beim Aufbau der Laubenproduktion wurden. Nach Fertigstellung der Produktionshalle wurde in Eigenleistung der Belegschaft des Laubenbaus gegenüber der Produktionshalle ein offener Lagerschuppen errichtet, unter dessen Dach auch eine Tränkgrube zur Holzschutzbearbeitung der Holzteile eingebaut wurde. Nach einigen Jahren entsprach diese Tränkgrube nicht mehr den inzwischen strenger gewordenen Bedingungen des Umweltschutzes, so daß sich der Bau einer diesen Bedingungen entsprechenden Holzschutzanlage notwendig machte. Nach einem längeren Planungs- und Bauzeitraum konnte diese Tränkhalle endlich 1987 in Betrieb genommen werden. Sie ist im übrigen das einzige Gebäude, daß nach dem durch die Stadt Rostock 1997/98 veranlaßten Rückbau von den Gebäuden und Anlagen des Laubenbaus und der Handwerkerwerkstatt noch übrig geblieben ist. Zur besseren Nutzung dieser Tränkhalle kamen Überlegungen auf, das Produktionsprofil um die Produktion von Dachbindern zu erweitern, die dann der Landwirtschaft in den Typen U17 und U22 für ihre Stallbauten zugeliefert wurden. In den fast 20 Jahren der Existenz dieser Produktionsstätte haben mehr als 10.000 Stück Gartenlauben und ca. 3500 Stück Brettbinder diese Werkstatt verlassen. Die Gartenlauben wurden über eine zentrale Erzeugnisgruppe bis nach Thüringen und in das Erzgebirge geliefert, was dann eine Verladung in Bahnwaggons erforderlich machte. Der Verkauf erfolgte nicht direkt an die Kleingärtner, sondern über Handelsorganisationen wie BHG und Baustoffversorgung. Die benötigten Schnitthölzer wurden in dem zum StFB Rostock gehörenden Sägewerk in Gresenhorst hergestellt. Die beschichteten und unbeschichteten Hartfaserplatten wurden vom Faserplattenwerk in Ribnitz bezogen. Die Dacheindeckung erfolgte mit Zementasbestplatten, die mitgeliefert wurden. Da auf Grund der Statik keine andere Dacheindeckung möglich war, bereitete des Einsatzverbot von Asbest seit 1984 große Schwierigkeiten und konnte nur mit einer jährlichen Sondergenehmigung bis 1989 überbrückt werden. Der Vorteil der Laube "Rövershagen" bestand vor allem darin, daß sie aus Fertigteilen in genormtem Rastermaß bestand, komplett mit allen Zubehörteilen ausgeliefert wurde, leicht auf einer vorgefertigten Grundplatte aufstellbar war und vom Grundtyp GL12 (12 m2) auf 14,16,18,20 bis 24 m2 erweiterbar war. Im gesamten Produktionszeitraum blieb auf Grund der umstrittenen Preispolitik der DDR-Regierung der Verkaufspreis der Laube unverändert, was letztlich zu dem Kuriosum führte, daß 1989 die dem Forstbetrieb aus dem Staatshaushalt gezahlten Subventionen etwa genau so hoch waren wie die Verkaufserlöse. Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen war eine solche Produktion natürlich unhaltbar.

Köhlerei Wiethagen

Die Köhlerei Wiethagen wurde seit ihrer Gründung 1837 stets an interessierte Köhler verpachtet, die die Köhlerei in eigener Regie und Verantwortung betrieben. Dem Trend der Zeit folgend, war die Leitung des Forstbetriebes als nunmehriger Verpächter der Meinung die Köhlerei in staatliche Regie übernehmen zu müssen. Deshalb wurde Anfang der 60er Jahre der Pachtvertrag mit dem damaligen Köhler, Herrn Otto Heuer nicht mehr verlängert. Herr Heuer wurde als sogenannter mitarbeitender Produktionsstättenleiter vom Forstbetrieb eingestellt. Sein Mitarbeiter wurde ebenfalls übernommen und nunmehr nach Forstarbeitertarif vergütet. Bereits nach dem ersten Jahresabschluß wurde klar, daß diese Entscheidung zu einem finanziellen Fiasko führt. Deshalb wurde nach 2 Jahren der Köhlereibetrieb wegen Unrentabilität vom Forstbetrieb eingestellt und die Köhlerei geschlossen. Herr Heuer bewarb sich erneut als Pächter und führte die Köhlerei, wenn auch eingeschränkt, dann wie vorher bis zu seiner altersbedingten Aufgabe alleine weiter. Damit trat etwas ein, was in der DDR nicht alltäglich war. Ein verstaatlichtes Unternehmen wurde reprivatisiert. Diese 2 Jahre "Interimszeit" hatten für Herrn Heuer durchaus ihre positiven Seiten. Neben dem festen Gehalt vom Forstbetrieb fand er nunmehr die Zeit mit Hilfe des Forstbetriebes seine Erfindung den Lehm-Betonstein" zur Patentreife zu führen. Eine Kleinserie dieses Steines, von dem sich Herr Heuer neben der Festigkeit des Betons eine hohe Wärmedämmung durch die eingelagerte Lehmschicht versprach, wurde in teilweiser freiwilliger Arbeit von Mitarbeitern der Betriebsverwaltung hergestellt. Diese Steine fanden Verwendung in einem von der Gemeinde Rövershagen finanzierten Versuchsbau in Form eines Zweifamilienhauses im Tannenweg in Rövershagen. Er ist heute in Eigentum der Familien Gensich und Wiedner. Nachdem Herr Heuer aus Altersgründen sein Gewerbe aufgab, war es das Verdienst von Herrn Oberförster Gerhard Heil, daß auf dem Gelände der Köhlerei der heutige Forst- und Köhlerhof als technisches Denkmal verbunden mit einem kleinen Forstmuseum entstand.

Mykoholzanlage Hinrichshagen

Am Anfang der 60er Jahre erhielten einige ausgewählte Forstbetriebe den Auftrag sogenanntes "Mykoholz" zu produzieren. Dazu wurden etwa 30 cm lange und 15-25 cm starke Buchenrollen in überdachten Erdbunkern eingelagert und mit Pilzmyzel vom Stockschwämmchen "geimpft". Das erfolgte in gleicher Weise wie auch heute noch Kleingärtner Holzklötzer mit Pilzbrut behandeln, um in ihren Gärten Waldpilze wie Austernseitling oder Stockschwämmchen zu ernten. Nur bestand der Sinn der Mykoholzproduktion nicht in der Anlage einer Pilzplantage sondern in der Erzeugung von Holz, das durch die Durchwucherung mit Pilzmyzel andere physikalische Eigenschaften erhielt, die einen Einsatz in der Bleistiftindustrie ermöglichen. Der Forstbetrieb Rostock errichtete 2 solcher Erdbunker an der Försterei in Hinrichshagen und produzierte über mehrere Jahre dieses Mykoholz. Mit der Spezialisierung innerhalb der Wirtschaft der im RGW zusammenarbeitenden Staaten hatte die Tschechoslowakei die Produktion von Bleistiften für das gesamte RGW übernommen und die weitere Erzeugung von Mykoholz entfiel dadurch.

Tierische Produktion

Nerzfarm Wiethagen

Um zur Verbesserung des Devisenhaushaltes der DDR beizutragen, wurden Ende der 50er Jahre einige Forstbetriebe angehalten mit dem Aufbau von Pelztierfarmen zu beginnen. Durch die günstige Lage zu den Lieferanten von Futterfisch wurden die 4 Forstbetriebe an der Ostseeküste mit dem Aufbau von Nerzfarmen beauftragt. Der Forstbetrieb Rostock/Rövershagen begann 1959 in Wiethagen mit der Haltung von Nerzen. Neben den offenen Schuppen zur Unterbringung der Tiergehege wurde 1960/61 eine massive Futterküche mit integriertem Kühlhaus errichtet. Damit konnte nunmehr der in der Fangsaison bei den Fischereibetrieben reichlich anfallende Futterfisch tiefgefroren über längere Zeit gehalten werden und stand dann im Sommer während der Aufzucht der Jungtiere zur Verfügung. Futterfleisch konnte ganzjährig vom Schlachthof in Rostock bezogen werden. Mit der Errichtung des Kühlhauses stand einer schnellen Vergrößerung des Tierbestandes nichts mehr im Wege. Die fachliche Anleitung einschl. der tierärztlichen Betreuung erfolgte durch die Volkseigene Pelztierfarm in Plau/Appelburg. Dieser Betrieb übernahm auch die Ausbildung der Mitarbeiter der Farm zu Facharbeitern. Diese Ausbildung erfolgte als Erwachsenenqualifizierung in einem Fernstudium, so daß der Farmbetrieb ungestört weiter laufen konnte. Da 1961 weder Wiethagen noch Rövershagen an ein zentrales Wassernetz angeschlossen waren, wurde die Nerzfarm in Absprache mit dem VEG Rövershagen durch dessen betriebsinternes kleines Wasserwerk versorgt. Über diese Leitung wurden dann auch ein Teil der Wohnungen in Wiethagen mit fließendem Wasser versorgt. Durch die geringe Leistung der Wasserpumpe kam es während der Hauptentnahmezeiten regelmäßig zu einem starken Druckabfall der doch mitunter erhebliche Probleme mit sich brachte. Erst mit Anschluß von Wiethagen und damit auch der Nerzfarm an das öffentliche Wassernetz hat sich dieses Problem gelöst. Nach der Pelzung jeweils ab November jeden Jahres wurden die Felle in mehreren Lieferungen direkt nach Leipzig transportiert. Dort wurden sie weiter bearbeitet und für die jährliche Pelzauktion vorbereitet. Erst das Ergebnis dieser Auktion brachte dem Forstbetrieb die Kenntnis über die erzielten Fellerlöse und damit Gewißheit über das ökonomische Ergebnis der Farm. 1990 wurde der gesamte Tierbestand gepelzt und die Farm geschlossen.

Anfang 1998 wurde durch die Stadt Rostock, in deren Eigentum der Grund und Boden rückübertragen wurde, alle baulichen Anlagen der Farm zurückgebaut.

Entenfarm Wiethagen

Anfang der 60er Jahre erhielten die Forstbetriebe den Auftrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorübergehend mit landwirtschaftlicher Produktion zur besseren Versorgung der Bevölkerung beizutragen. Der Forstbetrieb Rostock/Rövershagen entschied sich dabei für die Entenmast und wählte dazu die Koppel an der Försterei in Wiethagen aus. Da diese Produktion ursprünglich nur für 5 Jahre vorgesehen war, wurden keine großen Investitionen getätigt. Die Mast wurde sehr rationell organisiert, so daß die Entenmast in den Jahren ihres Bestehens stets gute bis sehr gute ökonomische Ergebnisse brachte. Nach 7 Jahren war eine Weiterführung ohne größere Investitionen nicht mehr zu vertreten. Sie war auch auf Grund der inzwischen stabilen landwirtschaftlichen Betriebe nicht mehr nötig und wurde eingestellt. Die genutzte Fläche wurde dann mit Blaufichten aufgeforstet. Frau Heide als Leiterin und ihre Mitarbeiterin Frau Bolz hatten mit ihrer hohen Einsatzbereitschaft einen wesentlichen Anteil an den permanent guten Ergebnissen in dieser Produktionsstätte.

Pflanzliche Produktion

Obstplantage Wiethagen

Die ehem. Dienstländereien des städtischen Forstinspektors wurden nach 1945 an den sogen. Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB)", später VEG Rövershagen zur Bewirtschaftung übergeben. Mit dem Aufbau der Nerzfarm wurde ein Teil dieses Ackers als Standort für die Nerzschuppen benötigt. Um aufwendige Vermessungsarbeiten zu sparen, nahm der Forstbetrieb das gesamte Flurstück in einer Größe von ca. 5 ha in seine Rechtsträgerschaft zurück. Da für das Farmgelände nur etwa 1/3 der Fläche benötigt wurde, müßte die Restfläche anderweitig genutzt werden. Dabei entschied man sich für den Anpflanzung von Obstbäumen. Angebaut wurden Äpfel und Birnen in verschiedenen Sorten sowie Hauszwetschen als 1/4- und 1/2- stämmige Bäume. Die Plantage bestand etwa 25 Jahre. Nach ihrer Rodung wurde die Fläche mit Fichten zur Weihnachtsbaumgewinnung aufgeforstet. Ein kleiner Rest der alten Obstbäume ist an der Straße nach Wiethagen noch zur Freude der Sauen und der Rehe erhalten geblieben.

Weidenheger

Die Anbau von Korbweiden für das Korbmacherhandwerk wurde mehr und mehr alleinig den Forstbetrieben übertragen. Dadurch waren in vielen Revieren, die über geeignete Standorte verfügten, in unterschiedlicher Größe die sogen. Weidenheger vorhanden. Im Bereich der Rostocker Heide waren solche Flächen im Revier Gelbensande auf der "Hagbäukenhau Wisch" und am Ortsrand von Gelbensande am Weg nach Meyershausstelle, in der Baumschule des Reviers Meyershausstelle sowie in der zentralen Baumschule Hinrichshagen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, daß der Forstbetrieb Rostock in seinen betrieblichen Werkstätten eine Maschine zum Schneiden und Bündeln der Weiden entwickelte, die eine wesentliche Erleichterung der Arbeit bei der Weidenernte bei gleichzeitiger Steigerung der Produktivität brachte. Ein Rückgang in der Herstellung von Korbwaren und der verstärkte Import von Korbweiden aus Polen und China führte dazu, daß von o.a. Weidenhegern 1990 nur noch die Flächen in Hinrichshagen bestanden.


Handwerkerbrigade Wiethagen

Unter dem Dach des kommunalen Kreisbaubetriebes Rostock existierte bereits Ende der 40er Jahre eine Baubrigade, die vorrangig zur Instandhaltung der Bausubstanz der kommunalen Waldarbeiterwohnungen in den Heidedörfern eingesetzt wurde. Mit der Bildung des StFB Rostock in Rövershagen wurden diesem Betrieb auch diese Wohnungen in Rechtsträgerschaft übergeben. Um den Umfang der Aufgaben bei der Bewirtschaftung dieser Häuser zu erfassen muß man wissen, daß fast alle Gebäude ohne Wasseranschluß und nur mit unzureichenden Elektroanschluß ausgestattet waren. Dazu kam die nicht gerade kleine Anzahl an Häusern, die zu betreuen waren. In den Ortsteilen Wiethagen, Torfbrücke und Klein-Müritz gehörten alle zu dieser Zeit vorhandenen Gebäude dem Forstbetrieb, in Hinrichshagen stand nur die Gaststätte und die Schule außen vor. Letztere wurde dann nach ihrer Schließung auch noch vom Forstbetrieb übernommen und zu Wohnungen umgebaut. Dazu kam noch ein großer Wohnungsbestand in den anderen Heidedörfern. Anfan der 80er Jahre wohnten in den betriebseigenen Wohnungen in Wiethagen 79 Personen. davon 65 Betriebsangehörige mit Familie, in Hinrichshagen 147 Personen, davon 110 Betriebsangehörige mit Familie und in Torfbrücke 66 Personen, davon 22 Betriebsangehörige mit Familie.

Im Jahre 1989 war der StFB Rostock Rechtsträger von 157 Wohnhäusern mit 389 Wohnungen, davon entfielen

   • auf den Kreis Rostock-Stadt		33 Häuser mit 100 Wohnungen, 
   • auf den Kreis Rostock-Land		65 Häuser mit 157 Wohnungen und 
   • auf den Kreis Ribnitz-Damgarten	59 Häuser mit 132 Wohnungen.

Die Bewältigung der mit der Bewirtschaftung dieser Wohnungen anstehenden Aufgaben zur Zufriedenheit der Bewohner sah die Leitung des Betriebes in der Bildung einer Baubrigade in eigener Regie des Betriebes. Als Grundstock dieser Brigade wurden die beim Kreisbaubetrieb beschäftigten Handwerker aus den Heidedörfern geworben und nach und nach weiter aufgestockt. Zu ihrer größten Blütezeit 1965-1970 zählte die Brigade 21 Beschäftigte und umfaßte außer Installateur und Fliesenleger alle Baugewerke. Neben den Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten wurden auch eine Reihe Wohn- und Wirtschaftsgebäude neu errichtet. Mit dem altersbedingten Ausscheiden vieler Mitglieder besonders auch ihres langjährigen Leiters Paul Kleist ging die Stärke und damit die Leistungsfähigkeit der Brigade stark zurück. Neueinstellung von Beschäftigten aus volkseigenen Baukombinaten bedurften der staatlichen Genehmigung. Der Forstbetrieb erhielt solche Genehmigung nur in Ausnahmefällen, so daß er für die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen mehr und mehr auf Fremdbetriebe angewiesen war. Das führte bei der ständig überforderten Bauwirtschaft in der DDR dazu, daß viele Bauvorhaben nicht oder nur verzögert fertiggestellt wurden. Zur Werterhaltung und Modernisierung der Werkwohnungen wurden seit Mitte der 70er Jahre durchschnittlich jährlich zwischen 800.000.- und 1,2 Millionen Mark ausgegeben. Der Schwerpunkt der Modernisierungsarbeiten war in diesen Jahren auf den Einbau von Bad und WC gerichtet. Die Durchführung dieser Arbeiten brachte für die Handwerker erhebliche Probleme mit sich. Einerseits war in den alten Waldarbeiterhäusern sehr wenig Platz vorhanden, andererseits bestand zu diesem Zeitpunkt in den Waldarbeiterdörfern noch keine zentrale Wasserversorgung und -entsorgung. In der Regel war nur der Einbau von Hauswasserversorgungsanlagen möglich, die aus den vorhandenen Hofbrunnen das Wasser entnahmen und der Bau von individuellen Kleinkläranlagen. Oftmals konnten in den Sommermonaten die Hofbrunnen den jetzt wesentlich höheren Wasserbedarf nicht abdecken. Trotz dieser Schwierigkeiten konnten bis 1990 in fast alle Wohnungen diese sanitären Eirichtungen eingebaut werden. Waren im Jahre 1970 nur 39% der Werkwohnungen mit Bad und WC ausgestattet waren es 1980 bereits 54% und 1988 96%.


Gaststätte Schnatermann

Nachdem 1972 die Konsumgenossenschaft Rostock die weitere Bewirtschaftung der Gaststätte am Schnatermann aufgab, trat der Oberbürgermeister der Stadt Rostock an den StFB Rostock mit der Bitte heran, als Rechtsträger des Gebäudes die Bewirtschaftung der Gaststätte selbst zu übernehmen. Nachdem durch die Konsumgenossenschaft eine umfassende Unterstützung bei diesem Unternehmen zugesagt wurde, hat sich die Leitung des Betriebes entschlossen ab Mai 1973 die Gaststätte in eigener Regie wieder zu eröffnen. Ein wesentlicher Grund für die Schließung der Gaststätte durch den Konsum waren die sehr mangelhaften hygienischen Verhältnisse in der Gaststättenküche und in den Toiletten, die nur mit einem größeren Investitionsaufwand zu beseitigen waren. Deshalb hat der Forstbetrieb bereits für 1974 Investitionsmittel für den Bau eines Küchen- und Sanitärtraktes als Anbau an das alte Gebäude eingeplant und die Errichtung dieses Gebäudes bis 1976 abgeschlossen. Um den späteren Um- und Ausbau des alten Gebäudes zu ermöglichen, wurde die Ausgabe der Mahlzeiten in Selbstbedienung konzipiert. Obwohl die ersten Entwürfe für die Umgestaltung des alten Gebäudes bereits erarbeitet wurden, wurde diese Baumaßnahme aus Mangel an Investitionsmitteln und Baukapazitäten vom Forstbetrieb nicht mehr durchgeführt. Nachdem die Konsumgenossenschaft ihre Zusagen zur Unterstützung der Leitung des Forstbetriebes bei der Führung des Gaststättenbetriebes nicht eingehalten hat, war es nur eine Frage der Zeit bis der Forstbetrieb dieses branchenfremde Unternehmen nicht mehr voll kontrollieren konnte. 1986 hat dann der Forstbetrieb die Bewirtschaftung der Gaststätte wieder an die Konsumgenossenschaft Rostock übergeben. Der Forstbetrieb hatte in der Gaststätte Schnatermann ständig 2 Arbeitskräfte beschäftigt, die in der Saison auf bis zu 4 Beschäftigte aufgestockt wurden. Neben dem Betrieb der Gaststätte engagierte sich der StFB stark beim Ausbau des Gebietes um den Schnatermann zu einem ansprechenden Naherholungsgebiet für die Einwohner der Stadt Rostock und ihrer Gäste. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung Rostock brachte der Forstbetrieb in den Jahren 1970 bis 1989 erhebliche Leistungen besonders auf materiellen und personellen Gebiet. So wurden folgende Objekte fertiggestellt: 1. Spiel- und Liegewiese, 2. Kleinfeldfußballfeld, 3. Volleyballplatz, 4. Abenteuerspielplatz, 5. überdachte Sitzplätze für die Gaststätte, 6. Bau eines Schotterweges von Stuthof zum Schnatermann, der später durch das Stadtstraßenbauamt eine Schwarzdecke erhielt. 7. Bau eines Parkplatzes für ca. 130 PKW, 8. Errichtung eines Gebäudes als Lager und Ausleihstation für Sportgeräte, das später auch als Kiosk und Kaffeestube genutzt wurde. 9. Aufbau von Wildgehegen in der angenzenden Abt. 32. In den Gehegen konnten durch die Besucher im Gegensatz zum Zoo, in natürlicher Umgebung heimische Wildarten beobachtet werden. Im Durchschnitt waren 4-5 Stck. Rotwild, 12-15 Stück Damwild und 10-12 Stück Schwarzwild in den Gattern vorhanden. 10. Anlage eines Gaststättengartens. Die Projektierung dieses kleinen Parks übernahm kein Geringerer als der bekannte Rostocker Gartenbauarchitekt F. K. Evert, der auch die Pflanzarbeiten anleitete. Bei der Errichtung dieser Objekte zeigten der Leiter des Sachgebietes Vermessung und Liegenschaften Revierförster Ulrich Saß und der Leiter des Wegebauzuges des Forstbetriebes Hans Kaczmarek besonders hohe Einsatzbereitschaft die auch durch die Stadtverwaltung mehrfach gewürdigt wurde. Für die Versorgung des Wildes und die Pflege und Erhaltung der Anlagen war der Gespannführer Witt aus Hinrichshagen ständig zum Schnatermann abgestellt. Mit der Auflösung des StFB ging 1990 der einzige Sponsor für dieses Naherholungsgebiet verloren und damit auch ein Teil der Attraktivität des Schnatermann.

Kapitel 5 Wegebau, Wegeinstandsetzung

Seit Bestehen des StFB Rostock, insbesondere seit 1968 (Windwurf) wurden enorme Mittel in die Walderschließung (Wegebau) investiert. Der Zustand des Waldwegenetzes war im allgemeinen schlecht. Es bestand zumeist aus Sandwegen, an nassen Stellen waren es übersandete Knüppeldämme. Nach längeren Regenperioden oder im Frühjahr waren die Wege grundlos. Die Befahrbarkeit war nur mit Gespann oder Radtraktoren (oft nur mit Vorspann) möglich. ** Die Wegeinstandsetzungsmaßnahmen bestanden im wesentlichen aus Wasser ablassen und Ausflicken der Löcher mit Sand oder Kies. Im Sommer wurden die Wege mit Traktoren (mit hintergehängten Schleppen) abgeschleppt. Ab 196 ? erfolgte der systematische Aufbau eines Wegebauzuges, der im gesamten StFB, insbesondere im Bereich der NO Heide und im Bereich Sanitz zum Einsatz kam. Die Einsatzlenkung erfolgte zunächst durch den Produktionsleiter, später durch ?

Die für Wegebau und Melioration (Grabenräumung) eingesetzte Technik bestand aus:

   :• Autograder - Einsatz seit
   :• Bagger ÜB 20 
   :• Kran T 172
   :• Traktor
   :• LKW 50 Kipper 
   :• Arbeitskräfte:

Mit dem Aufbau des Wegebauzuges erfolgte die Abkehr vom bisherigen Wegeausflicken hin zum Ausbau größerer Wegstrecken bzw. ganzer Weg Die Wegeinstandsetzung erfolgte in der Regel als sandgeschlämmte Schotterdecken, seltener waren es reine Kiesschüttungen und vereinzelt kamen auf schwierigen Standorten Betonspurplatten zum Einsatz. Materialbezug: Sand und Kies wurde aus örtlichen Gruben entnommen (s. Aufstellung). Schotter wurde per Waggon aus dem Harz ( ) bzw. aus Thüringen (Kalkschotterwerk Kamsdorf) bezogen. Die Entladung und Zwischenlagerung erfolgte auf einem Schotterplatz in Rövershagen. In einigen Fällen (Kiesweg Neuheide, Graaler Landweg) kam Asche bzw. Ofenschlacke aus dem FPW Ribnitz zum Einsatz.

Sand- und Kiesentnahmestellen: Revier Willershagen Grube in Abt. 10 (Wendfeldsberg), wichtigste Grube im östl. Bereich der Heide, sehr guter Kiessand, damit größter Teil des Wegebaues im gesamten Bereich der Heide. Durch die enorme Entnahme von Kies bis unter Flur entstand ein größeres Gewässer. Die Grube wurde noch bis 1995 genutzt. Revier Gelbensande Grube in Abt. 92 (Fuchsberg), mit dem Feinsand wurden der Schwarze Weg und die Haubachschneise im Revier ausgebaut. Es entstand ein Kleingewässer. Revier Altheide Grube in Abt. 108 (ehem. Acker), der feine Heidesand der Grube wurde für die Wegeinstandsetzung im Revier - Försterschneise, Langer Damm, Bahnhof s und Jagddamm eingesetzt. Die Grube wurde nur zwischen 1970 und 1975 genutzt und ist jetzt mit Weiden und Erlen zugewachsen. Revier Altheide - jetzt Völkshagen Grube in Abt. l (Sandberg), wichtige Grube im S der Heide für Wegeinstandsetzung im Revier (Gretenschneise, Grenzschneise, Birkholzschneise, Moorschneise) sowie Wegebau in den Revieren Kuhlrade und Völkshagen. Grube wurde nach der Wende aufgegeben, an der Abbauwand entstand eine Wasserfläche.


Revier Völkshagen Die Gruben in Abt. 27 und 139 wurden für den Wegebau im Revier genutzt (Taterholzschneise, Hohe Warthe, Dick Eichenschneise).Sie wurden ab 1975 bzw. ab 1987 aufgegeben.

Revier Neuheide Kiessandgrube in Abt. 26 (Deckbusch)Die Grube wurde schon seit Kriegsende genutzt (als Nebenbetrieb mit eigener Aussetzbrigade). Der Kies wurde an Baufirmen und an Privatleute verkauft, aber auch für eigene Wegeinstandsetzungen genutzt. Mitte der 60er Jahre wurde vom StFB ein Raupenbagger ÜB 20 erworben und in der Grube eingesetzt. Im Jahre 197 mußte diese Grube auf Weisung des Rates des Kreises Ribnitz-Damgarten an eine volkseigene Baufirma abgetreten werden. Danach erfolgte durch Einsatz großer Abbaugeräte und durch Abpumpen des Grundwassers ein tiefer Abbau mit enormem Flächenverbrauch. Der östliche Teil der abgebauten Grube (am Dorf Körkwitz) wurde von der Stadt Ribnitz als Mülldeponie genutzt.

Sandgrube in Abt. 3 Nach der Abgabe vorgenannter Grube in Abt. 26 wurde diese Grube in Abt. 3 (Ecke Kiesweg - Heuweg) erschlossen und für den Ausbau des Moorweges und für Baukies zum Ausbau des Forstgehöftes eingesetzt. Die Grube wurde 198 aufgegeben und ist jetzt eine als Feuerlöschteich genutzte Wasserfläche.

Kapitel 6 Waldkrankheiten

Auftreten, Besonderheiten und Bekämpfung in der Nordöstlichen Heide

Wie in. allen Wirtschaftswäldern so herrschen auch in den Forsten der nordöstlichen. Heide meist sehE unnatürliche Verhältnisse. So können überraschend Insektenschäden und auch andere Schaderreger über das Normale hinaus auftreten. Die Hauptgründe hierfür sind die Störungen des biologischen Gleichgewichts im Walde durch die verstärkte Erziehung von Reinbeständen und der Anbau nicht standortgemäßer Baumarten. So treten trotz des maritim getönten Klimas auch im o. g. Wuchsbezirken verschiedene biotische und abiotische Schäden auf, die sich aber infolge des ausgeglichenen Klimas nur selten zu einer Katastrophe ausgedehnt haben. In den Jahren von 1946 bis 1955 mußte der Große Braune Rüsselkäfer auf jeder Nadelholzaufforstungsfläche mit den damals zur Verfügung stehenden Mitteln wie Fangkloben, Fanggräben und auch durch Spritzen und Tauchen mit einem Insektizid bekämpft werden, Später mußten dann nur einseine Flächen behandelt werden auf denen die Forstschutzüberwachung ein Ansteigen der Gradation erkennen ließ. So wurden die gefährdeten Nadelholzjungpflanzen gleich nachdem Ausheben in der Baumschule in eine Emulsion getaucht, um sie vor dem Rüsselkäferfraß zu schützen. Der Käferfraß ist deshalb so gravierend, weil schon ein Drittel Schädigung des Stämmchenumfanges zum Absterben der Jungpflanze führen. Witterungsabhängig tritt auch die Kiefernschütte ( lophodermium pinastri )immer wieder verstärkt auf, so daß in einzelnen Jahren eine Bekämpfung mit Fungiziden durchgeführt werden mußte. In den Kiefernrevieren erfolgten jährlich die Winterbodensuchen. Hierdurch erhält man die umfangreichsten Prognoseergebnisse, da hierbei alle im Kiefernwald vorkommenden Schadinsekten in irgendeinem Stadium ihrer Entwicklung gefunden werden. Falter-, Ei- oder Puppenhülsenzählung bei der Könne (Lymantria monacha L. ) ergänzten die Prognose. m Bereich der nordöstl. Heide wurden Bekämpfungsmaßnahmen auf Grund der Prognoseergebnisse nicht oder nur selten notwendig. Anders bei den Nachfolgeschädlingen der großen Windwurfkatastrophe 1957. Obwohl die Küstenreviere jährlich mit Windwurf und Windbruch in Höhe von 3-5% des jährlichen Einschlages zu rechnen haben, kam es am 15./17. 10.1967 zu einer Weststurmkatastrophe mit einer Windstärke über 12 der Beaufort-Skala. Außergewöhnlich hohe Wurfschäden traten ein. Die in ihrer Bestandesfestigkeit aufgelockerten Bestände wurden dann erneut durch einen Wintersturm am 11. Januar 1968 heimgesucht, der in seiner Bedeutung jedoch hinter dem Herbststurm zurück blieb. Wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen ergaben, daß sich die Himmelsrichtungen SW – SW eindeutig als Hauptgefahrenbereich, erweisen und hierauf die waldbaulichen Maßnahmen. Langfristig auszurichten sind. Der ehemalige Forstbetrieb Rostock in .Rövershagen und. insbesondere die Reviere der nordöstl. Heide sind durch ihre besonderen standörtlichen Gegebenheiten sehr störanfällig gegen Windwürfe. Mit Schäden ist erfahrungsgemäß wie schon erwähnt jährlich zu rechnen, mit großen Schäden aller 15 Jahre, mit Katastrophen aller 70-100 Jahre ( vgl. Abschlußbericht "Sturmschaden im Staatl. Forstwirtschaftsbetrieb Rostock" Seite 1o). Bei dieser Windwurfkatastrophe wurde offiziell ein Schaden von 300-350 Tfm angegeben, der aber nach restloser Aufarbeitung sich über 500 Tfm belief, wobei die Darßreviere den Schwerpunkt bildeten. Aber auch das damalige Revier ..?. wies erhebliche Schäden auf (Hohe Warte). Obwohl die Aufarbeitung des Schadens durch überregionale Hilfe recht zügig erfolgte, kam es zu Nachfolgeschäden bis weit in die 70er Jahre hinein. In den Darßrevieren mußte der Große und Kleine Waldgärtner sowie der Blaue Kiefernprachtkäfer durch Fangbäume und vorgreifende Sanitärhiebe eingedämmt werden. In den Revieren der Rostocker Heide, den der Alten Heide und. im Dänschenburger - Reppeliner Raum trat der Fichtenborkenkäfer ( Ips typographus ) verstärkt auf. In diesen Revieren mußten noch Jahre nach dem großen, Windwurf alle Möglichkeiten der Borkenkäferbekämpfung und -überwachung angewandt werden. Stockumkreisbegiftung, Fangbaumserien, vorgreifende Sanitärhiebe und nicht zuletzt die Beseitigung des Fichtenkronenholzes durch Entrindung oder Verbrennen um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Auch eine exakte Erfassung und Meldung gehörten dazu (. siehe Tabelle )

Berichterstattung Dezember 19.....

Schadmeldung Oberförsterei



Buchdrucker TFl/cbm



Stand 3.11.



Zugang Dez.



Abgang Dez.



Stand 31.12.



Zugang auflfd. ab 01.01.



Abgang auflfd.





Kiefernprachtkäfer



wie oben





Andere Stammschädlinge



Wie oben






Termin bei der Abt. Forstwirtschaft 08.01.19...

Unterschrift Mäuseschäden hielten sich in Grenzen. Laubholzkulturen mußten jedoch durch gezielte Fangmaßnahmen geschützt werden, um die Ausfälle an Jungpflanzen zu minimieren. Eine Möglichkeit der biologischen Vorbeugung wie Sitzkrücken auf den Flächen und konsequenter Greifvogelschutz boten, sich hier regelrecht an. Oft mußte aber auch auf chemische Präparate zurück gegriffen werden. Eine nicht zu unterschätzende Größe waren die Wildschäden von der Anpflanzung bis ins Dickungsalter. Abhilfe konnte nur durch Gatterung, Ausbringen von Wildverbißmitteln und nicht zuletzt durch die Einhaltung der bonitierten Wilddichte erreicht werden.

In allen Revieren wurde ein Forstschutzmeldebuch geführt, in das der Verlauf der Y«'Witterung, die Entwicklung der Forstschädlinge, Wildschäden. und andere forstparasitäre Vorkommnisse exakt eingetragen wurden. Aus diesen Angaben wurde dann über die Oberförsterei den Forstbetrieb die zentrale Forstschutzüberwachung erarbeitet. Aus den gesammelten Ergebnissen in Revier und. Oberförsterei wurde dann die Forstschutzkonzeption des Forstbetriebes für das laufende Jahr mit Vorbeugungs-, Bekämpfungsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten festgelegt. Auch die Waldbrandvorbeugung und der Waldbrandbereitschaftsplan waren ein Teil dieser Konzeption. Mit dem Auftreten, der "Neuartigen Waldschäden" waren auch Flächen ab Mitte der 30er Jahre in die "ökologische Waldzustandskontolle (ÖWK) der nordöstl. Heide einbezogen. So befinden sich Weiserflächen in den Revieren Hinrichshagen - Abt. 30 bzw. 130 – und Torfbrücke - Abt. 9 - . Einbezogen waren die Baumarten Kiefer, Fichte, Eiche und Buche. Die Untersuchung erstreckte sich auf Blatt- und Nadelverfärbung und die allgemeine Vitalität der Bäume. Neben der Stufe 0, d.h. der Einzelbaum ist ohne erkennbare Schädigung, wurden 4 Schadstufen ausgewiesen. Die Statistik sagt aus, daß eine Erkrankung in den Jahren von 1986 bis 1989 z. B. bei der Baumart Kiefer in der Schadstufe 2-4 von 14,68% 1986 auf 55,57% 1989 im Bereich des Forstbetriebes Rostock zunahm. Ab 1990 ist ein jährlicher leichter Rückgang der Erkrankungen n festzustellen. Ab 1991 erfolgt die Waldschadenserhebung nach neuen Richtlinien - EG/ECE-Methodik (4 x 4 km Rasternetz) mit einem verdichteten Aufnahmenetz - . Auch eine Entnahme von Bodensubstrat gehört zu dieser Überwachung. leben der ÖWK war auch die jährliche Bruch- und Dürrholzerhebung ein guter Weiser für die Vitalität des Waldes. Wie schon in den 50er Jahren von namhaften Forstwissenschaftlern gefordert und am Ende des 90er Jahre verstärkt die Schaffung von Mischbeständen und der Übergang zum naturnahen Wald in den Vordergrund des forstlichen Handelns rücken, wird der Wirtschaftswald stabiler gegen Krankheiten und Gefahren jeglicher Art; aber ganz gefeit gegen forstliche Schaderreger wird auch der naturnahe Wald als Organismus in der freien Natur nicht sein.

Die Pflanzenanzucht in der Nordöstlichen Heide

Wie in vielen Revieren des Landes Mecklenburg gab es auch in einzelnen Revieren der Rostocker Heide kleine Kämpe. Es waren Pflanzenanzuchtstätten, die vorübergehend oder auch über einer längeren Zeitraum das benötigte Pflanzgut zur Verfügung stellten. So waren Kleinkämpe in den Revieren Wiethagen -Abt. 30- , Hinrichshagen -Abt. 36 - und im Revier Meyershausstelle vorhanden. Die Wiederaufforstung der riesigen Kahlflächen z.B. um den. Rosenort ca. 800 ha, sowie der Unterbau der vielen verlichteten Bestände zu Anfang der 50er Jahre erforderten ungeheure Pflanzenmengen. Wenn auch. in großem Umfang die Gewinnung von I .,:. e durchgeführt und auch die wenigen vorhandenen Forstbaumschulen Pflanzen lieferten, konnte hierdurch jedoch nur ein Bruchteil von dem beschafft werden, was tatsächlich an Pflanzgut gebraucht wurde.

Die Eigenanzucht in besonderen Saat- und Pflanzkämpen wurde in den Vordergrund gerücktem den Bedarf abdecken zu können. Die Pflanzenanzucht erfordert eine ganz besondere Liebe zur Sache, Begabung und vor allem Erfahrung; sie ist eine ausgesprochene Spezialistenarbeit und so sind es nur einzelne Reviere, die sieh mit der Pflanzenanzucht befaßten. Im Bereich der nordöstlichen Heide war es das Revier Meyershausstelle unter Revierförster Felix Westphal und in kleinerem Umfang auch das Revier Neuheide mit Revierförster Gerd Westphal. Die notwendigen Arbeiten wurden manuell und in geringen Umfang mit Pferden getätigt. Die Einzäunung bestand vorwiegend aus schwachen Holzstanger gefertigten Hordengattern. Neben vielen kleinen Kämpen unter 1 Hektar im Einzugsbereich des Forstbetriebes Rostock gab es im Revier Meyershausstelle am Ende der 50er Jahre schon eine Konzentration von ca. 15 Hektar, bestehend aus 5 Teilflächen. Die Abnahme der Arbeitskräfte und das Vorhandensein von Baumschultechnik erforderte ein erneutes Umdenken in der Pflanzenbereitstellung. Die Anzucht verlagerte sich in das Revier Hinrichshagen, weil hier Acker- und Waldrodungsflächen sowie Humusabbauflächen in guter Qualität vorhanden waren. Auch Arbeitskräfte standen zunächst aus den umliegenden Heidedörfern zur Verfügung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Strukturwandel in der Pflanzenanzucht zu Beginn der 60er Jahre im ehemaligen Forstbetrieb Rostock in Rövershagen wieder:

Mit der zunehmenden Konzentration der Pflanzenanzucht im Revier Hinrichshagen

wurden die Anzuchtflächen im Revier Meyershausstelle wie auch die Kleinflächen in anderen Revieren aufgeforstet. Die .herrlichen Lawsonzypressenbestände und Tannenvorkommen in diesen Revieren künden aus dieser Zeit.

Die Pflanzenanzucht erfolgte ab 1965 konzentriert in der Forstbaumschule Hinrichshagen mit der entsprechenden Technik, qualifizierten Fachkräften und einem Baumschulleiter. Die Flächengröße pendelte sich bei 42 hs. ein, von denen ab 1983 24 Hektar durch eine Rollregneranlage beregenbar waren. Das benötigte Nasser wurde aus einem Tiefbrunnen im Revier Schnatermann bezogen. Diese Fläche war ausreichend, weil in der Forstbaumschule Hinrichshagen vorwiegend verschulte Pflanzen aus Sämlingen gezogen, die durch die Baumschulen Güstrow und Schwerin bereit gestellt wurden. Die Flächen waren dauerhaft mit Maschendraht und Betonpfählen gezäunt; die Tore stabil und abschließbar. Der innerbetriebliche Transport der Arbeitskräfte zu den einzelnen Teilflächen erfolgte mit einem Kleinbus. Als Pausen- und Aufenthaltsraum diente ein großer Arbeitsschutzwagen, der mittels eines Traktors mitgeführt wurde. Kamen wie Karl-heinz Kaczmarek, Ilse Promnitz, Frieda Dreher sind untrennbar mit der Forstbaumschule Hinrichshagen verbunden.

Regelmäßige Bodenuntersuchungen, Düngeberatungsdienst und Humuszufuhren konnten den geringen Nährstoffmangel an den Pflanzen infolge der hydromorphen Standorte nur zum Teil kompensieren. Obwohl die Humusversorgung "zwischen 3 und 5 % lag, war er infolge des liehen Grundwasserstandes für die Pflanzen nur schwer zugänglich bzw., die Auswaschung der Nährstoffe war sehr hoch. Im Durchschnitt der Jahre belief sich der Pflanzenbestand auf 4,5 Mio. Stück, von denen jährlich etwa 2,6 Mio. Stck. an die 28 Reviere des ehemaligen Forstbetriebes Rövershagen ausgeliefert wurden. Die Übersicht zeigt den Bestand nach Baumarten:

Baumart Mio. Stck Kiefer 1,3 Fichte 1,0 Lärche, Douglasie, Tannenarten 0,2 Eiche, Buche, u.a. Lbh-Arten 2,0

Für Fremdbetriebe und andere Waldbesitzer wurden keine Pflanzen angezogen, jedoch Pflanzenüberschüsse und auch geringe Mengen an die o.g. Besitzer abgegeben. Im Durchschnitt der Jahre waren 12 ständige Arbeitskräfte vorhanden, die in Spitzenzeiten (Frühjahr, Herbst ) durch Saisonkräfte ergänzt wurden .Eine Beschäftigung im Winter war durch die Angliederung eines Weidenhegers, eines Pappelmutterquartieres sowie einer Obstbaumplantage von insgesamt 10, ha gewährleistet. Auch Möglichkeiten in den anliegenden Revieren zu arbeiten gab es.

Mit der Rückübertragung des Waldes an die Stadt Rostock fiel auch die Baumschule mit ihren Flächen an die Stadt Rostock. Geringer werdende Aufforstungsflächen und private Anbieter von Forstpflanzen lassen die stadteigene Baumschule nicht mehr rentabel erscheinen und eine Aufforstung der Flächen notwendig werden, die 1999/2000 als abgeschlossen gilt. Koch vorhandene Technik und Gebäude werden in die Reviere Hinrichshagen und Schnatermann integriert. Die Samenplantage auf dem " Schapfeld " - Revier Neuheide


Um die Forderung der forstlichen Praxis - " Nachfrage nach hochwertigem Saatgut " - erfüllen zu können, wurden die Staatlichen Forstbetriebe zur Begründung von forstlichen Samenplantagen aufgerufen. Anleitung und Betreuung sollte durch die Wissenschaft erfolgen, in diesem Falle durch das Institut für Forstpflanzenzüchtung in Waldsieversdorf. Der humide Klimaeinfluß mit hoher Luftfeuchtigkeit und 595 mm Niederschlag im Jahr erschienen für die Anlage einer Saatgutplantage geeignet .Die Nachteile des späten Frühjahres wurden erst in der Folge erkannt, nämlich, daß die Lärchenblüte fast kontinuierlich erfror.

Unter diesen Voraussetzungen wurde mit der Zaunsetzung und der Ausbringung der von Elitebäumen gewonnenen ersten Pfröpflinge im Frühjahr 1957 auf dem "Schapfeld", einem ehemaligen Forstacker, begonnen. Nach der Fertigstellung hatte die Plantage eine Größe von 11,38 ha, davon: 6,55 ha Kiefer 1,73 ha Fichte 1,04 ha Japanlärche 1,00 ha Sitkafichte 1, o1 ha Roterle

Ein Versuch- mit der Douglasie scheiterte und wurde bald nach der Anlage wieder aufgegeben. Die Fruktifikation und somit auch die Erträge der einzelnen Baumarten waren und sind sehr unterschiedlich. Während die Roterle schon relativ früh. die ersten Erträge brachte, setzte die Zapfenbildung bei der Japanlärche sehr spät ein und dann meistens nur Einzelbäume. Ähnlich der Douglasienanlage mußte auch das Quartier der Fichte nach einigen Jahren aufgegeben werden (endgültig 1973/74). Schneebruch, und Spätfröste waren die hauptsächlichen Ursachen.

Regelmäßige Erträge liefert die Kiefer, selbst nach der Entnahme jeder zweiten Reihe wurden im Durchschnitt der Jahre 20 dt Zapfen geerntet. 1 Dezitonne lieferten die Baumarten Japanlärche, Sitkafichte und Roterle.

Infolge der guten züchterischen Auswahl der Pfröpflinge und der hervorragenden Qualität der aus den Samen gezogener Sämlinge und Pflanzen wurde von der Hauptstelle für Forstsaatgut/Forstpflanzen am 13.12. 1986 für sämtliches Saatgut aus der Plantage die Anerkennungsklasse I festgelegt, Damit wurde und. wird für die Wiederaufforstung und Begründung von neuen Waldbeständen der o.g. Baumarten qualitätsgerechtes und authochtones Pflanzgut im Bereich der nordöstlichen Heide verwendet. Die Anlage und. Betreuung der Samenplantage erfolgte maßgeblich durch den Revierförster Gerd Westphal und nach der Pensionierung Mitte der 70er Jahre durch seinen Sohn Revierförster Hubertus Westphal. Seit der Übernahme des Revieres Neuheide durch die Stadt Ribnitz gehört auch die Plantage der Stadt. Die Bewirtschaftung sollte wie bisher fortgeführt und. die zur zeit starken Ausfälle im Erlenquartier sollten nach und nach durch neue Pfropfungen ergänzt werden, damit auch weiterhin gutes und authochtones Saatgut für die nordöstliche Heide zur Verfügung steht.

Die Harzgewinnung in den Revieren der Nordöstlichen Heide

Mit der Normalisierung der Forstwirtschaft nach dem großen Krieg, der Wiederaufnahme der Waldarbeit begannen im Jahr 1945 auch die Arbeiten in der Harzgewinnung wieder. Anfänge wurden schon Während des Krieges getätigt. Der Rohstoff Harz hatte für die chemische Industrie große Bedeutung, andererseits waren in den Jahren 1946 - 1950 Arbeitskräfte im ländlichen Raum im Überangebot. So waren in den Revieren um Torfbrücke ca. 15 Arbeitskräfte allein in der Harzung tätig. Zeugen aus dieser Zeit sind die alten Kiefern mit den überwallten Harzlachten in und um Graal-Müritz. Standen bis in die fünfziger Jahre hinein genügend Altkiefern für die Harzgewinnung zur Verfügung wurden die Kiefern immer jünger und ab 1965 etwa wurde das Alter der Bestände ab 80 Jahre festgesetzt. Dieses Zielalter konnte auch annähernd bis zum Auslaufen der Harzgewinnung im Frühjahr 1990 gehalten werden. Kriterien für die Auswahl der Harzbestände waren: - Bestockungsgrad der Bestände über 0,4 - Brusthöhendurchmesser über 21 GIB - Alter ab So Jahre Naturschutz-, Küstenschutzgebiete, Moore, Campingplätze, Kurorte, Versuchsflächen und ähnliche Sondergebiete sollten ausgespart bleiben.

Um die Ertrage in der Harzgewinnung zu steigern, wurden auch Stimulationsmittel eingesetzt (es war eine Hefeextraktlösung, die unmittelbar nach dem Riß in die Schnittrille mit einer Sprühpistole eingespritzt wurde). Hierdurch wurde der Baum angeregt, eine höhere Harzabgabe in der gleichen Zeiteinheit zu vollziehen. Eine Auswertung der Ergebnisse zeigte eindeutig die Überlegenheit der mit Stimulationsmittel behandelten Flächen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick für das Jahr 1989 im ehemaligen Forstbetrieb Rostock wieder; von den 68.982 kg wurden 21.984 kg in den Revieren der nordöstlichen Heide geerntet.

Im Durchschnitt waren 16 Arbeitskräfte in den letzten Jahren bis zur Einstellung der Harzung, darunter zwei Frauen, beschäftigt. Im Bereich der Rostocker Heide waren es die Ehepaare PRAGST und JOCHEM.

Während in den ersten Jahren nach 1945 drei Harzmeister tätig waren, erfolgte die Anleitung der Harzarbeiter seit Mitte der 70er Jahre durch einen Harzmeister. Nicht nur der Witterungsverlauf im Jahr, sondern auch. die Sorgfalt bei der Ausführung der Arbeiten hatte Einfluß auf die Ausbeute an Terpentin, Kolophonium und dem Schmutzanteil, der sich im Rohharz befand. Die Firma EICH in Sachsen war alleiniger Weiterverarbeiter des Rohharzes. Während eine Tonne Rohharz einen Erlös von 600,- DM brachte, mußten weit über 1000,- DM für die Gewinnung von einer Tonne eingesetzt werden, womit auch die Einstellung der Harzgewinnung im Frühjahr 1990 als ein Faktor angeführt wird.

Wege-, Wegeinstandsetzungs- und Meliorationsarbeiten in der Nordöstlichen Heide

Mit der Entstehung der Forstwirtschaft entstand auch das heute noch in leicht veränderter Form existierende Wege- und Grabennetz. Seine Entwicklung war etwa um 1900 abgeschlossen und gliederte sich in Haupt- und Nebenwege bzw. Gräben. Die Wege unterteilen auch gleichzeitig die Forsten in einzelne Abteilungen und sind dadurch ein wichtiges Element der räumlichen Ordnung. Der Zustand des Waldwegenetzes war im allgemeinen nicht zufriedenstellend. In der Regel waren es Erdwege mit einem Seitengraben, deren moorige Partien durch übersandete Knüppellagen, sogenannte Knüppeldämme, befestigt waren. Die Befahrbarkeit war mit Pferdegespannen und in den Sommermonaten auch mit Motorfahrzeugen möglich. Für die Anfahrt der Forstarbeiter zum Arbeitsplatz wurden Fuß- bzw. Fahrradwege seitlich durch Pfähle begrenzt von den oben genannten Wegen abgezweigt, wie z.B. Kuh- und Meyershausstellenschneise. Hier waren noch Reste der Begrenzung bis in die Mitte der 80er Jahre erhalten. Die Wegeinstandsetzungsarbeiten bestanden im wesentlichen aus dem Ableiten von Oberflächenwasser und dem Ausflicken der entstandenen Löcher manuell mit Sand oder Kies durch die Forstarbeiter. Grabenräumungsarbeiten wurden in den Sommermonaten durchgeführt, erstreckten sich meistens nur auf Drainagen. Säubern und Astwerk aus den Gräben entfernen. Der befestigte Ausbau der Wege entwickelte sich parallel mit dem jeweiligen Stand der Rücke- und Abfuhrtechnik, lag bis zum Jahr 1953 die Abfuhrpflicht des Holzes noch beim Käufer und wurde vorwiegend von privaten Holzfuhrleuten ( Bauern, Sägewerke) getätigt, ging sie mit der Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe an diese über ( Bringepflicht ). Das hatte zur Folge, daß ein betriebseigener Fuhrpark gebildet wurde. Dieser bestand dem damaligen Stand, der Technik entsprechend aus Traktoren mit Anhängern und wenigen LKW für die Schichtholzabfuhr. Der Forstbetrieb Rostock erhielt den ersten Schichtholz-LKW im Herbst 1953. Damit erhöhte sich die Belastung der Wege um 100 und mehr Prozent, wodurch die Befahrbarkeit sich zunehmend verschlechterte. Es mußte also betrieblicherseits etwas unternommen werden, um den Zustand zu verbessern. Aus dieser Situation heraus wurde etwa um 1960 begonnen, die Hauptabfuhrwege mechanisch zu profilieren, vernäßte Stellen und Löcher mit Kies auszufüllen. Es wurde ein eigenständiger, dem Produktionsleiter unterstellter, im ganzen Betriebsbereich arbeitender Wegeinstandsetzungszug aufgebaut. Kies und Sand wurde aus betriebseigenen Sandgruben entnommen. Besonders ergiebige und geeignete Tagebaue im Bereich der Rostocker Heide waren Körkwitz, Willershagen ( Wendfeldsberg ) und Hinrichshagen, Abteilung 30. Mit. weiterer Profilierung des Wegebauzuges, der am Ende der 60er Jahre aus : 1 Autograder 1 Bagger ÜB 20 4 LKW-Kipper W 50 1 .Planierraupe 1 Vibrationswalze und 1o Arbeitskräfte bestand, wurden jährlich 5 - 10 Tausend. Tonnen Steinschotter aus Thüringen per Bahn zum zentralen Schotterplatz des Betriebes in Rövershagen transportiert, um später verbaut zu werden. Die Hauptabfuhrwege konnten somit nach der MAKADAM-Bauweise ausgebaut werden Eine größere Bedeutung erlangte der Wegebauzug noch nach dem großen Windwurf 1967/68. Es mußten große Mengen Holz in kurzer Zeit. transportiert werden. So wurden neben der Schotterbauweise ( Bauernwiesenschneise, Blocksbrückenweg, Langer Damm ) Betonspurplatten verlegt, vorwiegend auf dem Darß und im Osterwald. der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Mitglied, war instand gesetzt bzw. neu gebaut. So gelang es in den 70er und 80er Jahren die Grabensysteme zu überholen, Staueinrichtungen einzubauen und somit das Grundwasser auf eine für die forstliche Produktion angemessene Hohe zu halten. Dafür standen im Durchschnitt der Jahre für den Bereich des Betriebes Rostock etwa 1,2 Mio. Mark zur Verfügung, Die Sperrung der meisten Wege für den öffentlichen Verkehr sorgt gegenwärtig dafür, daß die Waldwege im Bereich der nordöstl. Heide in einem recht ordentlichen Zustand sind. Wegeinstandsetzungsarbeiten werden durch entsprechende Firmen nach Auftragserteilung ausgeführt.

Kapitel 7 * Die Militärforst in der Heide Autor: Horst Friesecke

Kapitel 8 Jagd und Wildbewirtschaftung. (Autor Horst Dieck)

Die Nachkriegszeit nach 1945

Mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8.Mai 1945 wurden in der unmittelbaren Folgezeit die bis dahin bestehenden Jagdorganisationen des Reichsbundes deutscher Jägerschaft restlos beseitigt. Das Reichsjagdgesetz vom 4.Juli 1934 wurde vom Alliierten Kontrollrat außer Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Jagdrecht an das Eigentum von Grund und Boden gebunden. Alle Jagd- und Schußwaffen mußten bei der sowjetischen Besatzungsmacht abgeliefert werden und kein Deutscher durfte die Jagd nach Kriegsende mehr ausüben. Es fand keine Bewirtschaftung der Wildbestände mehr statt. Bereits in den letzten Kriegsjahren war eine geregelte Wildbewirtschaftung kaum noch möglich. Der sowjetischen Besatzungsmacht war es alleine vorbehalten die Jagd auszuüben. Diese Zeit war gezeichnet vom unwaidmännischen Erlegen und Fangen von Wild. Vereinzelt wurde auch Wilddieberei durch Schlingen und Fallen stellen sowie durch illegalen Waffenbesitz festgestellt. Diese Situation umfaßte die Zeitspanne von 1945 bis 1948. Es konnte in dieser Zeit festgestellt werden, daß die Wildbestände, insbesondere das Schwarzwild, wieder zunahmen. Das hatte zur Folge, daß auf den Äckern am Rande der Rostocker Heide im steigendem Maße Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht wurden. Entsprechend der damals sehr schlechten Versorgungslage wurde es notwendig dieser Wildbestandsentwicklung entgegen zu wirken. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration (SMA) durften und konnten erstmals ab 1947 ausgewählte deutsche Forstangestellte die Jagd wieder ausüben, sofern sie eine Jagderlaubnisbescheinigung seitens der Kommandantur erhalten hatten. Das waren damals z.B. Herr Severin vom Forstamt Altheide und die Revierförster Felix-Ernst Westphal, Gerd Westphal und Karl Behm. Ab 1948 wurden die Reviere der Rostocker Heide durch Abschuß-Sonderkommandos bejagt. Insbesondere ging es dabei um die Bejagung des Schwarzwildes. Diese Jagdkommandos wurden anfangs aus Forstangestellten zusammengestellt. Von den Angestellten aus der Rostocker Heide wurde keiner aufgenommen. Wegen Unzuverlässigkeit der in die Jagdkommandos berufenen Angestellten wurden diese wieder aufgelöst und somit kaum wirksam. Anstelle dieser Jagdkommandos wurden bei den Polizeibereitschaften Jagdkommandos aus Angehörigen der Volkspolizei gebildet, die dann bei ihren Einsätzen auch recht erfolgreich waren. In der Folgezeit wurden in diese Jagdkommandos auch Personen aus dem zivilen Bereich einbezogen. Aus dem Bereich der Rostocker Heide waren dies z.B. die Forstarbeiter Franz Effenberger aus Hinrichshagen, Paul Krüger aus Rövershagen, Hermann Nilson aus Altheide. Diesen Kommandos wurden Jagdwaffen mit glatten Läufen (Doppelflinten) und die Munition (Flintenlaufgeschosse und Schrot) von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Diese Jagdwaffen und Munition wurden vom Polizeikreisamt verwaltet, aufbewahrt und für die Jagden der Jagdkommandos bereitgestellt. Diese Jagdkommandos existierten bis in das Jahr 1954 hinein. Abschußergebnisse aus dieser Zeit liegen nicht vor. Jedoch ist bekannt, daß mitunter Tagesstrecken von bis zu 20 Stücken Schwarzwild erzielt wurden. Da die Treib- und Ansitzjagden aber sehr unregelmäßig im gleichen Revier durchgeführt wurden, läßt sich ein reales Streckenergebnis für den Bereich der Rostocker Heide nicht nachweisen bzw. ermitteln. Hierzu muß gesagt werden, daß für die damaligen Kreise Bad Doberan, Rostock-Land, Rostock-Stadt und Teile vom Kreis Ribnitz-Damgarten nur zwei Jagdkommandos die Jagd ausübten. Ihre Personal Stärke betrug bis zu 20 Mitgliedern. Die Ausübung der Jagd erfolgte auf der Grundlage von Jagdeinsatzplänen, die am Anfang für eine Woche später für einen Monat in Zusammenarbeit zwischen Volkspolizeikreisamt und Kreisforstamt aufgestellt wurden. Mit der Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock 1952 wurde dieser in die Aufstellung der Einsatzpläne, besonders zur Organisation des Personen- und Wildtransportes, mit einbezogen .


Organisation, Struktur und Ergebnisse des Jagdwesens nach Verabschiedung des Jagdgesetzes von 1953

Am 25.November 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens in der DDR in Kraft gesetzt. Auf dieser Grundlage wurden somit auch im Bereich der Rostocker Heide neue Strukturen und Organisationsformen eingeführt. Damit verbunden konnten und wurden wieder die Anfänge einer Wildbewirtschaftung und eine weidgerechte Jagd Schritt für Schritt durchgesetzt werden. 1954 wurde in der "Gesellschaft für Sport und Technik" (GST) die Sparte Jagd gegründet. Alle, die die Jagd ausüben wollten, mußten Mitglied in dieser Organisation werden. In zunehmenden Maße haben ab 1954 jagdinteressierte Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung eine Jagdeignungsprüfung abgelegt. Arbeiter und Bauern wurden bevorzugt zu diesen Prüfungen zugelassen. In der Folge wurde dadurch der Kreis der Jäger immer größer. Die politische Zuverlässigkeit war eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Jagdprüfung und Aufnahme in die Sparte Jagd der GST.

8.2.1.

Es sei an dieser Stelle vermerkt welche Fachgebiete damals bei den Jagdeignungsprüfungen, die die Kreisjagdbehörde in Rostock durchführte, geprüft wurden. Prüfungsgebiete waren: 1.Handhabung der Jagdwaffe und Vorsichtsmaßregeln auf der Jagd. 2.Wildhege und Naturschutz. 3.Erkennungsmerkmale des einheimischen Nutz- und Raubwildes, einschließlich Fährtenkunde. 4.Das Jagdgesetz und seine Durchführungsbestimmungen. 5.Jagdhundehaltung und -führung. 6.Wildversorgung und -verwertung. 7.Schießtechnische Prüfung. Aus diesen Prüfungsfächern wird deutlich, daß hohe Wissensanforderungen an die Prüfungsteilnehmer gestellt wurden.

8.2.2.

Mitte des Jahres 1955 bildeten sich im Bereich der Rostocker Heide -die Grundorganisation der GST Rövershagen, -das Jagdkollektiv der Warnowwerft -und die Grundorganisation der GST Ribnitz. Für den Bereich der Nördlichen Heide wurden aus letztgenannter GO die Reviere Altheide, Willershagen und Körkwitz mit den angrenzenden Ackerflächen der Gemeinden Petersdorf, Neuhof, Klockenhagen, Hirschburg, Dändorf, Dierhagen, Wustrow und Althagen, d.h. bis zur Mecklenburger Grenze jagdlich betreut. Flächenmäßig erfolgte die Einteilung nach Jagdgebieten und Jagdbezirken. Die Jagden wurden in den Jagdbezirken durch die Jagdbezirksleiter und in den Jagdgebieten durch die Jagdgebietsverantwortlichen, später auch Jagdleiter genannt, organisiert und geleitet. Waffen und Munition wurden den Jagdbezirksleitern bzw. Jagdgebietsverantwortlichen durch die Volkspolizei bereitgestellt. So bestanden ab 1955 mit Bildung der Grundorganisationen bzw. Jagdkollekiven der GST in der Rostocker Heide folgende Jagdbezirke und Jagdgebiete: Jagdbezirk Rövershagen mit den Jagdgebieten Wiethagen,

                                            Meyershausstelle,
                                            Gelbensande,
                                            Hirschburg und
                                            Torfbrücke.

Jagdbezirk Hinrichshagen mit dem Waldjagdgebiet Hinrichshagen. Jagdbezirk Ribnitz mit den Jagdgebieten Altheide,

                                            Willershagen und
                                            Körkwitz(später Neuheide genannt).

Jagdbezirksleiter waren im Jagdbezirk Rövershagen der Wg. Günter Abraham und im Jagdbezirk Hinrichshagen der Wg. Karl Behm. Im Jahre 1960 wurde ein Teil der Rostocker Heide durch die Nationale Volksarmee übernommen und aus der Bewirtschaftung durch die zivile Jagdorganisation ausgegliedert. Dadurch ergab sich eine Veränderung der Struktur in den verbliebenen Flächen. 3645 ha Waldfläche wurde ab Mitte 1960 durch den Militärforstbetrieb (VEB) Prora übernommen. Ab diesem Zeitpunkt bis zur Bildung der Jagdgesellschaften im Jahre 1962 wurden die im MFB Prora neugebildeten 3 Jagdgebiete Wiethagen, Hirschburg und Wallensteinslager durch das Jagdkollektiv der Nationalen Volksarmee bejagt und jagdlich bewirtschaftet. Die Grundorganisation Rövershagen und das Jagdkollektiv Warnowwerft der GST verkleinerten sich zahlen- und flächenmäßig. So wurden aus dem Jagdbezirk Rövershagen die Jagdgebiete Wiethagen, Meyershausstelle und Hirschburg sowie ein Teil des Jagdgebietes Hinrichshagen des Jagdbezirkes Hinrichshagen ausgegliedert. Der Jagdbezirk Rövershagen umfaßte jetzt die Jagdgebiete Rövershagen, Gelbensande und Torfbrücke. Mit der Veränderung ergaben sich auch kleinere Veränderungen der Jagdgebietsgrenzen. Als Nachteil erwies sich für die Bewirtschaftung, daß im Jagdbezirk Rövershagen nur die beiden Jagdgebiete Rövershagen und Gelbensande zusammen- hängend geblieben sind, während das Jagdgebiet Torfbrücke durch das Armeegebiet abgetrennt wurde und isoliert von den anderen beiden Gebieten weiter bestand.

8.2.3.

Für den Zeitraum des Bestehens der Jagdkollektive der GST von 1955 bis zur Bildung der Jagdgesellschaften 1962 ist die bestehende "Zweigleisigkeit" erwähnenswert. Einerseits gab es eine staatliche Leitung für die Wildbewirtschaftung, einschließlich der Aufstellung und Abrechnung der Abschuß- und Ablieferungsspläne sowie der Vermarktung des erlegten Wildbrets. Diese Aufgaben wurden für die Heidejagdgebiete durch den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb (StFB) Rostock in Rövershagen wahrgenommen. Andererseits war die GST zuständig für die Organisierung und Entwicklung der Jagdkollektive, einschließlich der Qualifizierung der Jäger und Erfüllung der jagdlichen Aufgaben 1960 war die Anzahl der Jäger im Gebiet der Heide auf 85 angewachsen. In der Zeit des Bestehens der Jagdkollektive der GST von 1955 -1962 wurden im Bereich der Heide nach unvollständigen Angaben und aus Erfahrungswerten abgeleitet in etwa erlegt:

120 Stück Rotwild     -durchschnittlich jährlich ca. 15 Stück,

2500 Stück Rehwild -durchschnittlich jährlich ca. 290 Stück und

650 Stück Schwarzwild -durchschnittlich jährlich ca. 80 Stück.

Über den Abschuß und den Fang von Raubwild liegen keine gesicherten Angaben vor. Aus der Chronik der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" geht hervor, daß z.B. im Jahr 1958 553 Stück Rehwild, 00 Stück Schwarzwild und 115 Stück Raubwild und Raubzeug erlegt wurden 1958 war auf die Reduzierung des stark angestiegenen Rehwildbestandes orientiert worden. Wie aus vorstehenden Zahlen ersichtlich blieb das Ergebnis nicht aus. Zur Beseitigung der Zweigleisigkeit in der Jagd und zur Erhöhung der Effektivität und Wirksamkeit des gesamten Jagdwesens mit allen seinen Teilaufgaben wurden im Mai 1962 die Jagdgesellschaften gegründet. Damit hörten die Jagdgesellschaften der GST auf zu existieren. Mit dem Beschluß über die Gründung der Jagdgesellschaften und des Musterstatutes erhielten die Jagdgesellschaften Rechtsfähigkeit und wurden juristische Personen mit verbindlichen Namen. Übergeordnetes Organ waren die Kreisjagdbehörden. Für das Gebiet der Rostocker Heide war die Kreisjagdbehörde Rostock-Land und für das Gebiet Körkwitz/ Altheide die Kreisjagdbehörde Ribnitz-Damgarten zuständig. Der Stadtkreis Rostock hatte keine eigene Kreisjagdbehörde. Die Mitgliedschaft der Jäger in der GST war mit Gründung der Jagdgesellschaften nicht mehr Bedingung für die Jagdausübung. Eine weitere Mitgliedschaft in der GST war nun jedem Jäger freigestellt. Mit der Verfügung über die Bewirtschaftung der Jagdgebiete vom 19.Oktober 1962,die die gleichnamige Anweisung vom 1.August 1957 ersetzte, wurde die Verantwortung, Rolle und Bedeutung der StFB noch deutlicher hervorgehoben. Mit dieser Verfügung wurde die gesamte Verantwortung für die Widbewirtschaftung an den StFB übertragen. Bis dahin oblag diese Verantwortung dem Staat. Diese Verfügung des Ministers für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft regelte weitere wichtige Fragen des jagdlichen Lebens und der Wildbewirtschaftung, so die Versorgung des erlegten Wildes, die Ablieferung, Abrechnung und Verwertung des Wildes und des Rauchwerkes. Sie beschäftigte sich ferner mit der Zahlung von Abschuß- und Fangprämien, mit Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden, der Planung, Finanzierung und Errichtung jagdlicher Einrichtungen, der Jagdhundehaltung und weiterer Fragen Jagdwirtschaft. Auf dieser Grundlage wurden in der Folgezeit die Beziehungen zwischen den Jagdgesellschaften und dem StFB jährlich vertraglich geregelt. Diese Verträge enthielten Verpflichtungen beider Seiten. So z.B. die jährlichen Wildzählungen, die Abschuß- und Ablieferungspläne, Angaben über finanzielle Mittel, über den Bau und die Anlage jagdlicher Einrichtungen und weitere beidseitig interessierende Fragen.

8.2.4.

Im Bereich der Rostocker Heide waren es folgende Jagdgesellschaften, die unter Beibehaltung der bestehenden flächenmäßigen Strukturen gegründet wurden:

   -1 Die Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" mit Sitz in Rövershagen mit den Jagdgebieten   Rövershagen, Gelbensande und Torfbrücke,
   -2 die Jagdgesellschaft der Nationalen Volksarmee mit den Jagdgebieten Wiethagen,  Wallensteinslager und Hirschburg,
   -3 die Jagdgesellschaft Hinrichshagen mit den Jagdgebieten Mönchhagen, Toitenwinkel und  Hinrichshagen/Schnatermann, davon war nur Letzteres Bestandteil der nordöstlichen Heide
   -4 und die Jagdgesellschaft Ribnitz, zu der aus dem Gebiet der Nordöstlichen Heide die Jagdgebiete Altheide und Körkwitz/Neuheide gehörten.

Das Jagdgebiet Altheide mit einem Flächenanteil von rd. 800 ha Wald und rd. 1000 ha Feld war bereite seit 1958 als Sonderjagdgebiet der Roten Armee ausgeschieden worden. In diesem Gebiet waren jagdberechtigt die sowjetischen Militärangehörigen, im besonderen das Flugplatzpersonal des sowjetischen Flugplatzes Pütnitz bei Ribnitz und von deutscher Seite der eingesetzte Jagdleiter und seine 2-3 Stellvertreter. Die Jagdleiter waren ehrenamtlich tätig. Zirka 40 sowjetische Militärangehörige übten die Jagd in diesem Gebiet aus. Die Jagdleiter waren bis 1962 der WG. Helms, 1962-1964 der WG. Josef Rußnack und ab 1964 bis zu Auflösung 1990 der WG. Armin Blaufuß. Formal waren der Jagdleiter und seine Stellvertreter sowie auch das Jagdgebiet Altheide der Jagdgesellschaft Ribnitz zugeordnet. Später, ab 1968, als das Revier Körkwitz/Neuheide als Sonderjagdgebiet des Ministerrates der DDR ausgeschieden wurde, wurde die Jagdgesellschaft Ribnitz als Jagdgesellschaft Kuhlrade geführt. Das Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide mit einem Flächenanteil von rd. 1150 ha Wald und rd. 1500 ha Feld wurde zentral geleitet. Jagdleiter in diesem Gebiet war von 1968 -1974 der Revierförster Gerd Westphal und von 1974 bis zur Auflösung des Gebietes 1989 sein Sohn der Revierförster Hubertus Westphal. Stellvertreter des Jagdleiters war der WG. Friedrich Fietz. Weitere 2-3 Jäger waren zur Betreuung und notwendigen Hegeabschüssen tätig. Das Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide wurde von Mitgliedern des Ministerrates der DDR bejagt und zwar 1968 - 1975 vom Minister für Schwermaschinenbau Zimmermann und von 1975 bis zu seiner Auflösung 1989 vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission der DDR Schürer . Bei Gründung der Jagdgesellschaften waren im Gebiet der Nordöstlichen Heide 90 Jäger tätig. Davon in der Jagdgesellschaft Rostocker Heide 32, in der Jagdgesellschaft der NVA 31, im Jagdgebiet Hinrichshagen/Schnatermann 12 und in den Gebieten Körkwitz/Neuheide und Altheide zusammen 15. Für die Leitung der gegründeten Jagdgesellschaften wurden Vorstände gewählt. Diese Vorstände bestanden aus jeweils 4 Mitgliedern. Den Vorständen gehörten weiterhin die Jagdleiter an. Sie wurden nicht gewählt sondern staatlicherseits berufen und eingesetzt waren aber im Vorstand gleichberechtigt. Die Zahl der gewählten Vorstandsmitglieder wurden in den Folgejahren in den einzelnen Jagdgesellschaften unterschiedlich erweitert. So z.B. für die Aufgabengebiete Wildbewirtschaftung, Naturschutz, Landeskultur, Hundewesen und Ordnung und Sicherheit. ====8.2.4.1.==== Bei der Gründung der Jagdgesellschaften im Mai 1962 waren folgende Funktionsbesetzungen in den Vorständen vorgesehen:

              Vorsitzender,
              Stellvertretender Vorsitzender,
              Verantwortlicher für Finanzen und
              Verantwortlicher für Ausbildung.

Neben den Vorständen wurden ebenfalls die Revisionskommissionen in Stärke von jeweils 3 Mitgliedern gewählt. Für spezielle Aufgaben wie z.B. Ordnung und Sicherheit, Wildbewirtschaftung, Schulung, Aus- und Weiterbildung wurden in der Folgezeit Arbeitsgruppen gebildet. Als erste Vorsitzende der Jagdgesellschaften im Gebiet der Rostocker Heide wurden 1962 gewählt: in der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" der Wg. Hermann Nilson, in der Jagdgesellschaft der NVA der Wg. Heinz Putlitz, in der Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" der Wg. Helmut Kuschke. Auf die Erwähnung der Jagdgesellschaft Ribnitz bzw. später Kuhlrade wird verzichtet, da von deren Vorstand auf die Sonderjagdgebiete kein Einfluß genommen werden konnte. Die Neuwahlen der Vorstände und Revisionskommissionen erfolgte alle 2 Jahre und wurde entsprechend den übergeordneten Weisungen auch regelmäßig durchgeführt. Dabei gab es auch Veränderungen in den Funktionsbesetzungen. An dieser Stelle sei erwähnt, daß die Vorstände in der Regel monatlich zu ihren Beratungen zusammenkamen. Mitgliederversammlungen fanden 3-4 mal im Jahr statt. Dazwischen wurden in den Jagdgebieten Versammlungen durchgeführt. Seit Bestehen der Jagdgesellschaften 1962 bis zu ihrer Auflösung im März 1992 - die Jagdgesellschaft der NVA löste sich bereits im März 1991 auf - waren als Vorsitzende der Jagdgesellschaften tätig:

Von den gewählten Vorsitzenden waren 63% Forstleute. Zum Zeitpunkt der Auflösung der Jagdgesellschaften 1991 bzw. 1992 waren in den 9 Jagdgebieten insgesamt 153 Jäger Mitglied der Jagdgesellschaften. In die Vorstände der 3 Jagdgesellschaften waren in den Jahren ihres Bestehens insgesamt ca. 50 Mitglieder gewählt worden. Die in die Vorständen obligatorisch berufenen Jagdleiter sind in dieser Zahl nicht mit enthalten. In den einzelnen Jagdgebieten waren für den Zeitraum des Bestehens der Jagdgesellschaften folgende Jagdleiter eingesetzt:


Den namentlich genannten Vorsitzenden und Jagdleitern oblag es die umfangreichen jagdlichen Aufgaben auszuarbeiten und durchzusetzen. Es wurde eine sehr intensive ehrenamtliche Tätigkeit von allen Vorstandsmitgliedern, Jagdleitern wie auch von den Mitgliedern der Revisionskommission geleistet.

8.2.5.

Neben allen Aufgaben des Jagdwesens wie die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit im Umgang mit Jagdwaffen und Munition, der Schulung und Weiterbildung der Mitglieder, Aufgaben des Naturschutzes, des Hundewesens, der Finanzen, des jagdlichen Brauchtums und der Führung des Wettbewerbs stand die Wildbewirtschaftung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen im Mittelpunkt der Arbeit der Vorstände und auch der Jagdleiter. Die bereits vor Bildung der Jagdgesellschaften begonnene Durchsetzung des Wahlabschusses beim Schalenwild wurde nunmehr noch straffer und zielgerichteter durchgeführt. Grundlage dafür waren die ausgearbeiteten Abschußrichtlinien. Die jährlich im Frühjahr durchgeführten Wildzählungen und die darauf aufbauende Errechnung des Zuwachses waren die Kriterien für die Bestandsermittlung. Auf der Grundlage des so ermittelten Wildbestandes, der bonitierten Wilddichten - die Bonitierung in den Jagdgebieten erfolgte nach dem jeweiligen Äsungsangebot - und den Abschußrichtlinien für die einzelnen Schalenwildarten wurden die jährlichen Abschußpläne nach Quantität und Qualität in den einzelnen Jagdgebieten und zusammenfassend in den Jagdgesellschaften aufgestellt. U.a. wurden starke Eingriffe in die Jugendklassen vorgesehen. Mit den 1964 eingeführten Güteklassen wurde ebenfalls eine wesentliche Basis für die Abschußplanung und dabei insbesondere für den Wahlabschuß gelegt. Daraus resultierte folgerichtig das jährliche Pflichttrophäenschauen durchgeführt wurden. Sie dienten der weiteren Qualifizierung der Jäger und damit der weiteren qualitativen Verbesserung des Wahlabschusses und somit auch der Wildbewirtschaftung. Durch Meliorationsmaßnahmen und der Rekultivierung der Waldwiesen sowie durch den Austritt des Wildes zur Äsung auf die angrenzenden Felder wurden die Äsungsbedingungen wesentlich verbessert, was sich auf eine steigende Qualität des Wildbestandes günstig auswirkte. Im Gebiet der nordöstlichen Heide waren und sind an Wildarten vorhanden Rotwild, Rehwild und Schwarzwild. Das Damwild bürgerte sich erst ab 1978 nach Öffnung des Wildgatters in Kuhlrade auch in der Heide ein. Zu erwähnen ist auch das kleine Damwildgatter im Schnatermann, dessen Öffnung ebenfalls zur Verbreitung des Damwildes in der Heide beitrug. Ab Mitte der 80-er Jahre wechselt vereinzelt von Billenhagen aus auch Muffelwild in die Heidereviere. An Raubwild sind alle einheimischen Arten vorhanden. Seit Bestehen der Jagdgesellschaften 1962 bis zu ihrer Auflösung 1992 wurden erlegt:

A. Schalenwild



Insgesamt wurden von 1962 - 1992 26.846 Stück Schalenwild erlegt. Das entspricht aufgebrochen ca. 700 Tonnen Wildbret. Wenn man das erlegte Schalenwild aus den Jahren 1945 - 1962 hinzurechnet, ergibt sich eine Zahl von rd. 30.300 Stück Schalenwild, die in der Zeit von 1945 - 1992 in der Heide erlegt wurden. An dieser statistischen Darstellung wird deutlich, daß sich der Abschuß im Laufe der Jahre ständig erhöht hat wobei die Wildbestände im gleichen Verhältnis anstiegen. War in den ersten Jahren des Bestehens der Jagdgesellschaften beim Rehwild der Anteil der männlichen Stücke am Abschuß höher als weibliche Stücke, hat sich dieses Verhältnis in den Jahren ab 1970 verändert. Das war notwendig um die Wildbestände besser unter Kontrolle zu bringen und die Zuwachszahlen nicht weiter anwachsen zu lassen. Beeinflußt wurde der Abschuß beim Rehwild in den Jahren 1970/1971 und 1979/1980 durch die jeweils vorangegangenen strengen Winter 1968/69 bzw. 1977/78 wodurch beim Rehwild erhebliche Verluste zu verzeichnen waren. Zum Beispiel geht aus der Chronik der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" in Rövershagen hervor, daß im Jahre 1968 235 Stück Rehwild erlegt wurden. Nach dem strengen Winter 1968/89 wurden nur noch 82 Stück im Jahr 1970 und 85 Stück 1971 erlegt. Danach erfolgte wieder ein Anstieg im Abschuß. Ähnlich war es nach dem Winter 1977/78. Ähnliche Auswirkungen hatte die Schweinepest in den ersten 80er Jahren auf den Schwarzwildabschuß. Wurden in den Jahren 1979 bis 1981 noch jährlich 215,202 und 227 Stück Schwarzwild erlegt, kamen in den Folgejahren 1982 bis 1984 nur 21,29 und 52 Stück zum Abschuß. Die jährlichen Abschußergebnisse wurden überwiegend durch Pirsch- und Ansitzjagden erreicht. Ab Anfang November begannen die Drück- und Treibjagden. Auftakt gaben jährlich in den Jagdgesellschaften die Hubertusjagden. Ab Ende der 60er Jahre wurde mit den kombinierten Ansitz-Drückjagden eine neue Jagdmethode eingeführt. Großräumige Abstellung und nur ein Treiben am Tag mit 2 bis 3 Stunden Dauer waren hierfür kennzeichnend. Von da an wurden die herkömmlichen Treibjagden von Treiben zu Treiben nicht mehr durchgeführt. Die neue Methode erwies sich auch als erfolgreicher. Durch erhöhten Abschuß und insbesondere die Durchführung des Wahlabschußes mit starkem Eingriff in die Jugendklassen wurde auch eine qualitativ höhere Trophäenausbeute erreicht. So betrug der erlegte Anteil in der Jugendklasse beim männlichen Rotwild (Kälber und IIc-Hirsche) ca. 70%, beim männlichen Rehwild (Kitze und einjährige Böcke) ca. 65-70% und beim Schwarzwild (Frischlinge und Überläufer) sogar ca. 80%. Mit Beginn der 70er Jahre wurden die Anstrengungen in der Wildbewirtschaftung nach und nach durch stärkere Trophäen besonders beim Rotwild durch die Zunahme an Medaillentrophäen sichtbar. Dagegen war beim Reh- und Schwarzwild im Verhältnis zu den erlegten Trophäenträgern die Ausbeute an Medaillentrophäen äußerst gering. Es muß dazu erwähnt werden, daß die Heideböcke im Verhältnis zu anderen Einstandgebieten immer schon, von Ausnahmen abgesehen, in der Gehörnmasse und im Gehörngewicht niedriger lagen. Insgesamt wurden im Zeitraum von 1962 bis 1992 folgende Medaillentrophäen erbeutet:


Zu bemerken ist, daß der größte Anteil der Medaillentröphäen im nordöstlichen Teil der Heide, im Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide erbeutet wurden. So wurden von den 115 Rotwildmedaillentrophäen alleine 75 und von den 19 Schwarzwildmedaillientrophäen 13 im Gebiet Körkwitz/Neuheide erbeutet, davon der größte Teil in den 80er Jahren. 1984 erlegte der Wg. Wilhelm Wegner aus der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide in Rövershagen im Jagdgebiet Rövershagen auf einem dem Wald angrenzenden Getreidefeld der Gemarkung Behnkenhagen den Hirsch mit der stärksten Trophäe der Rostocker Heide mit 223,23 Punkten und 9,6 kg Geweihgewicht. Von Vorteil für die Wildbewirtschaftung war, daß es keine Wald-/Feldgrenzen bei der Abgrenzung der Jagdgebiete gab. Das wurde möglich, weil die Jagd nicht am Eigentum von Grund- und Boden gebunden war.

B. Niederwild

Abgesehen von einzelnen erlegten Waldhasen wurden in den Jahren bis 1978 auf den an die Heide angrenzenden Feldmarken der Jagdgebiete Rövershagen, Gelbensande, Altheide und Hinrichshagen einschließlich der Ödlandflächen im Hafengebiet ca. 1200 Hasen erlegt. Da der Hasenbesatz und damit auch die Streckenergebnisse von Jahr zu Jahr geringer wurden, wurden die Hasenjagden 1978 ganz eingestellt. Die Hasenstrecken waren ohnehin immer gering. Sie schwankten zwischen 83 Stck.1967 und 13 Stck. 1974.Im Winter 1960/61 wurden im Jagdgebiet Rövershagen einmalig über 100 Hasen erlegt.

C. Raubwild/Raubzeug

Nach unvollständigen Angaben wurden im Zeitraum von 1962 bis 1992 erlegt bzw. gefangen:

         3590 Füchse,
         1145 Marder,
          315 Iltisse und Wiesel,
          225 Hunde,
         2825 Katzen und
         2310 Krähen.

Diese Zahlen sind Mindestzahlen, sie liegen aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich höher.

8.2.6.

Auf Initiative der Jagdgesellschaften "Hinrichshagen" und "Rostocker Heide" wurden 1975 in Hinrichshagen und 1976 in Gelbensande in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Kühlzellen für die vorübergehende Lagerung des erlegten Wildes gebaut bzw. eingerichtet. Damit wurden gute Bedingungen für die Ablieferung des erlegten Wildes geschaffen. Für die Jäger war dies eine große Erleichterung. Desweiteren wurde in Gelbensande, kombiniert mit dem Bau der Kühlzelle, eine Abbalgestation für das Raubwild errichtet. Wie aus der Chronik der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" in Rövershagen hervorgeht wurden in dieser Abbalgestation von Januar 1978 bis Ende 1985 474 Füchse,497 Marder,100 Iltisse,17 Wiesel, 819 Katzen, 7 Nerze, 92 Bisam und 4 Dachse gebalgt. Diese Bälge brachten einen Gesamterlös von 87.590.- Mark der DDR. An diesem doch recht gutem Ergebnis hatte der Wg. Erhard Erbe großen Anteil. Durch die Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" wurde in Hinrichshagen eine Schliefanlage für Bauprüfungen der Erdhunde errichtet. Diese Anlage wurde auch über die Kreisgrenzen hinaus genutzt. An dieser Stelle sei auch der Bau des Wurftaubenstandes 1964 und der Rekonstruktion des alten Schießstandes 1966 durch die Mitglieder der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" in Rövershagen erwähnt. Mit der Vollendung der Arbeiten an den beiden Schießanlagen verfügte die Jagdgesellschaft über eine komplexe Anlage, die aus dem Wurftaubenstand, einer 100 m Schießbahn und einer 50 m Bahn bestand. Auf der 100 m Bahn wurde eine handbetriebene Anlage für laufende Scheiben installiert. Diese Schießanlage wurde auch von anderen Jagdgesellschaften gegen die geringe Gebühr von 1.-Mark pro Schießen teilnehmenden Jäger genutzt. Mehrmals wurden auf dieser Anlage auch Kreismeisterschaften im jagdlichen Schießen ausgetragen. Das jährliche Pflichtschießen war mit ein Schwerpunkt in der Schulung und Ausbildung der Jäger. In der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" wurde dem besten Schützen des Pflichtschießens ein Wanderpokal übergeben. Dieser wurde gefertigt und gestiftet vom Wg. Ulrich Krohn aus Ribnitz. Neben den genannten baulichen Maßnahmen wurden in allen Jagdgesellschaften und Jagdgebieten weitere jagdliche Anlagen wie Ansitzleitern, Hochsitze und Kanzeln gebaut und erneuert wie auch die Anlage von Wildfütterungen und Äsungsflächen. Erwähnt sei auch der Bau von einzelnen Jagdhütten.

8.2.7.

Zum Staatl. Forstwirtschaftsbetrieb (StFB) bestand eine gute Verbindung und eine gute Zusammenarbeit. Getragen von dem Gedanken der gegenseitigen Unterstützung wurden von den Weidgenossen in ihren Forstrevieren alljährlich Arbeitseinsätze bei der Frühjahrsaufforstung und bei der Waldpflege durchgeführt. Organisiert wurden die Pflegeeinsätze durch die Jagdleiter, die gleichzeitig auch die zuständigen Revierförster waren. Die gebrachten Leistungen lagen in den einzelnen Jahren zwischen 3 und 6 ha Aufforstung.

8.2.8.

Von den zuletzt 153 tätigen Jägern in der Nordöstlichen Heide waren 72 Mitglieder der Jagdgesellschaft der NVA. Von diesen 72 Jägern hatten 65, das sind 90%,eine eigene private Jagdwaffe. Von den verbleibenden 81 Mitgliedern der anderen Jagdgesellschaften hatten nur 37 oder 45% eine eigene private Jagdwaffe. Für die Jäger ohne eigene Jagdwaffe standen volkseigene Waffen, die Eigentum des StFB waren zu Verfügung. Im Durchschnitt entfielen auf 1,5 Jäger 1 Waffe. Diese Waffen waren bei den Jagdleitern stationiert und wurden von diesen ausgegeben und verwaltet. Von den 153 Jägern hatten somit 102 = 67% eine eigene Jagdwaffe. Dieser in der DDR relativ hohe Anteil resultierte aus den Sonderbedingungen in der Jagdgesellschaft der NVA. In der Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" betrug der Anteil privater Jagdwaffen 35% und in der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" 48%.Die Sonderjagdgebiete waren ohnehin voll mit Jagdwaffen ausgestattet.

8.2.9.

Neben der Ausstattung der Jäger mit Jagdwaffen waren für erfolgreiche Jagden ,vor allem für Nachsuchen, die vierbeinigen Helfer, die Jagdgebrauchshunde unentbehrlich. Die Entwicklung des Jagdgebrauchshundewesens war im allgemeinen, besonders ab der 70-er Jahre befriedigend. Für die Nachsuchen waren ausreichend Hunde vorhanden. Es machte sich jedoch bemerkbar, daß der überwiegende Teil der Mitglieder der Jagdgesellschaften in der in der Nähe gelegenen Großstadt und damaligen Bezirksstadt Rostock ihren Wohnsitz hatten und in den Neubauwohnungen keine günstigen Haltungsmöglichkeiten gegeben waren. Diesen Umständen rechnungtragend wurden in der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" zeitweilig 6 Hunde mit Leistungszeichen gehalten, davon 2 Hunde mit erschwerter Schweißprüfung. In der Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" waren es durchweg 8 Gebrauchshunde mit Leistungszeichen. Gehalten wurden die Rassen Deutsch Drahthaar, Münsterländer, Jagdspaniel, Jagdterrier und Teckel. In den Sonderjagdgebieten wie auch in der Jagdgesellschaft der NVA waren ebenfalls ständig die erforderlichen Gebrauchshunde vorhanden. Die angegebenen Zahlen der vorhandenen Hunde unterlagen in einzelnen Jahren Veränderungen. Im Sonderjagdgebiet der Roten Armee "Altheide" brachten die russischen Jäger Laikas zum Stöbern mit.

8.2.10.

Im Sonderjagdgebiet "Altheide" ereignete sich 1969 auf einer Treibjagd ein folgenschwerer tödlicher Jagdunfall. Ein russischer Jäger hatte trotz Verbot durch den Jagdleiter ins Treiben geschossen und dabei einen seiner Kameraden, einen Offizier der als Treiber mitging, tödlich getroffen. Ende der 50-er Jahre wurde auf einer Treibjagd im Jagdgebiet Wiethagen einem Jäger ein Finger der rechten Hand abgeschossen. Eindeutig eine Verletzung der Sicherheitsbestimmungen durch den Verursacher. Auf einer Treibjagd 1963 im Jagdgebiet Willershagen wurde einem Jäger durch ein Flintenlaufgeschoß ein Keulenschuß versetzt. Das Geschoß wurde durch den Lodenmantel abgebremst und hinterließ dennoch einen erheblichen Bluterguß am Allerwertesten. Weitere Verletzungen mit der Schußwaffe sind nicht bekannt geworden. Ein noch erwähnenswerter Jagdunfall ereignete sich in der zweiten Hälfte der 80-er Jahre. Als der Forstarbeiter Wg. Paul Krüger im Monat Mai Abends gegen 22.30 Uhr im Jagdgebiet Rövershagen die Ansitzjagd beendete und er sich mit seinem Moped auf den Heimweg machte. Auf der Meyershausstellenschneise kam er im lockeren Sand ins Schleudern und stürzte in den Seitengraben. Dabei zog er sich eine Oberschenkelfraktur zu. So mußte er unter Schmerzen und der Mückenplage ausgesetzt, die Nacht im Graben verbringen. Sein Glück war jedoch, daß der Graben infolge längerer Trockenheit kein Wasser führte. Erst am anderen Morgen fanden ihn Forstarbeiter, die auf dem Weg zur Arbeit waren und dann die medizinische Versorgung veranlaßten.

8.2.11.

Neben der Erfüllung der doch umfangreichen jagdlichen Aufgaben stand die Pflege des jagdlichen Brauchtums immer mit im Mittelpunkt. Das begann mit der Weidmannssprache. Auf ordentliche und zweckmäßige Jagdbekleidung auf den Jagden und bei anderen jagdlichen Veranstaltungen wurde großer Wert gelegt. Das Legen und Verblasen der Strecken mit der Überreichung des Schützenbruches nach den Ansitz-Drückjagden und nicht zu vergessen das Anwenden von Bruchzeichen für die Nachsuchen und auch das Schüsseltreiben gehörte zu den selbstverständlichen Gepflogenheiten. Zeitweilig bestanden Bläsergruppen wie z.B. in Rövershagen eine Jugendbläsergruppe der dortigen Schule. Zur Pflege des Brauchtums gehörten weiter die jährlichen Trophäenschauen. Die organisiert durchgeführten Schützenfeste mit Schüsseltreiben unter Teilnahme der Ehepartner waren immer begehrte Anziehungspunkte. Mit großer Beliebtheit wurden mit Abschluß eines Jagdjahres, bzw. auch schon in den Herbstmonaten, die Jagdfeste mit Angehörigen und Gästen in den Jagdgesellschaften durchgeführt. Alle geselligen Veranstaltungen waren dazu angetan sich in den menschlichen Beziehungen näher zu kommen.

8.2.12.

Abgesehen von den jährlich zu entrichtenden Gebühren wie Mitgliedsbeitrag, Haftpflichtversicherung und die Gebühren zur Verlängerung des Jagdscheins war die Jagd kostenlos. Die genannten Gebühren betrugen im Durchschnitt jährlich ca.100.- Mark der DDR. Jäger, die ein gutes Streckenergebnis hatten, erhielten nicht in Anspruch genommene Schützenanteile finanziell vergütet, so daß nicht selten die Ausgaben mehr als kompensiert wurden. Diese Vergütung wurde vom StFB erstattet.

Zusammenfassend kann man feststellen, daß durch die Weidgenossen ,die die Jagd in der Rostocker Heide ausübten, umfangreiche Tätigkeiten, stets verbunden mit der Pflicht der Pflege der Wildbestände, ausgeübt wurden. Oft unter großen Anstrengungen, persönlichen Einsatz und Ausdauer und mit Leidenschaft wurden die Aufgaben in den Jagdgebieten der Jagdgesellschaften gelöst.


Auflösung der Jagdgesellschaften infolge der politischen Wende

Mit der eingeleiteten politischen Wende Ende 1989 in der DDR war die Beendigung der Existenz der Jagdgesellschaften vorprogrammiert da das Jagdrecht wieder an das Eigentum von Grund und Boden gebunden wurde. Das Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide löste sich bereits Ende 1989 auf. Es wurde bis zur Auflösung der Jagdgesellschaften 1992 der Jagdgesellschaft "Kuhlrade" als Jagdgebiet Neuheide zugeordnet und unterstellt. Ab 01.04.1992 wurde der Wald des Reviers Neuheide Treuhandwald und wurde durch das inzwischen gebildete Forstamt Altheide bis Ende 1992 bejagt. Ab 01.01.1993 wurde der Wald in das Jagdgebiet Neuheide durch Rückübertragung wieder Eigentum der Stadt Ribnitz. Ab diesem Zeitpunkt ist das Jagdgebiet Neuheide durch die Stadt Ribnitz an 2 Jagdpächter verpachtet und wird von diesen bejagt. Das Sonderjagdgebiet Altheide löste sich ebenfalls Anfang 1990 auf und wurde mit dem Revier Altheide dem Forstamt Altheide unterstellt und seit diesem Zeitpunkt vom Forstamt durch Inhaber von Begehungsscheinen bejagt. Die Jagdgesellschaft der NVA wurde mit Wirkung vom 31.03.1991 aufgelöst. Das Jagdgebiet Hirschburg wird weiter durch die Bundesforstverwaltung bewirtschaftet. Die Jagdgesellschaften "Hinrichshagen" und "Rostocker Heide" in Rövershagen wurden zum gesetzlich festgelegten Termin am 31.03.1992 aufgelöst. Die Auflösungsversammlung der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" wurde z.B. am 25.03.1992 durchgeführt. Danach ging die Bejagung an das inzwischen gebildete Forstamt der Hansestadt Rostock in Wiethagen mit seinen Revieren Schnatermann, Wiethagen, Torfbrücke und Hinrichshagen über.

Kapitel 9 Forstwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz (Autor Cristian Kähler)

Allgemeine Betrachtungen

Schon immer diente der Wald den Menschen. Als Energie-, Baumaterial- und Nahrungslieferant spielte er in der frühen Menschheitsgeschichte eine besonders große Rolle. Später haben sich die Nutzfunktionen durch die Landwirtschaft, durch die Rodungsprozesse und der quantitativen Menschheitsentwicklung nicht redigiert sondern lediglich verschoben. Die große Holznot in Europa vor etwa 300 Jahren hat dann zur geregelten Forstwirtschaft geführt, die die Holzproduktion vordergründig organisierte. Landschaftspflege und Naturschutz waren in den Waldflächen nicht aktuell. Umweltbeeinflussung der Wälder bestanden lediglich in der übergebührlichen Nutzung.

Heute wird den Forstleuten des 19. und 20. Jahrhunderts vorgeworfen, ökologisch instabile Waldformationen geschaffen zu haben. Objektive Betrachter können nicht umhin, die Leistungen der Forstleute bis zur Mitte das 20. Jahrhunderts als gute Taten zu bewerten. Aus ihrem Erkenntnisstand über die Beziehungen zwischen Boden und Bestockung und unter den gesellschaftlichen Druck Holz zu erzeugen, haben sie das Beste getan. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es bereits viele Forstwirtschaftler, die wieder eine naturnähere Waldwirtschaft forderten. Die Erkenntnis, daß Mischbestockungen ungleichaltrig gemischter Bestockungen und autochthoner Baumarten weniger unter biotischen und abiotischen Schäden zu leiden hatten, wuchs permanent. Bei den langen Produktionszeiträumen der Forstwirtschaft ist es aber nicht möglich, solche Erkenntnisse über Nacht und gleich auf großer Fläche umzusetzen. Hinzu kommt, und das auch heute noch, daß der Waldbesitzer (egal welcher Kategorie) für die sozialen Wohlfahrtswirkungen seines Eigentums nicht bezahlt wird. Und allein aus dem Erlös des Holzverkaufs ist keine kostendeckende geschweige denn gewinnbringende Forstwirtschaft zu betreiben. Die beiden Weltkriege und vor allem die Nachkriegszeit haben in Europa die nackte Holzproduktion wieder vordergründig werden lassen. Die Stabilisierung der Lebensverhältnisse in den 50er Jahren hat neben der Nutzung auch Schutz- und Erholungsbedürfnisse geweckt und entwickelt. Die zunehmende Industrialisierung, der wachsende Straßenverkehr und die weitere Zersiedelung von kompakten Waldgefügen führten in den 60er und 70er Jahren zu erkennbaren Waldschädigungen. Es wuchs die Erkenntnis etwas dagegen tun zu müssen. In der DDR wurde eine Strategie entwickelt, die hauptsächlich davon ausging, den Wald stabiler zu machen und die Ursachen der Destabilisierung als gegeben hinzunehmen. Technische Möglichkeiten wie Filtersysteme, moderne Heizungen mit Erdgas oder Öl betrieben oder Katalysatoren bei den Verkehrsmaschinen scheiterten am ökonomischen Unvermögen. Die Eigenversorgung der Wirtschaft und der Export von Rohholz forderten von der Forstwirtschaft eine maximale Holzproduktion und –ernte. Unter diesen Bedingungen Landschaftspflege und Naturschutz zu betreiben war schwierig aber nicht unmöglich. Die biologisch gut ausgebildeten Forstleute und eine Vielzahl von ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten haben in der ehemaligen DDR mit dazu beigetragen, daß großräumige Naturlandschaften erhalten geblieben sind und laut damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer als “ökologisches Tafelsilber” in die Einheit eingebracht wurde. Diese großflächigen Biotope und das teilweise absolute Betretungsverbot für Gebiete im Rahmen des völlig übertriebenen Sicherheitsbedürfnisses des Staates heben bewirkt, daß ein erstaunlich hoher Bestand an seltenen Pflanzen- und Tierarten erhalten wurde.

Die Organisation des Naturschutzes

Als zentrale Naturschutzverwaltung fungierte bis 1956 das Amt für Wasserwirtschaft. Danach wurde der Naturschutz dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Damit war die Staatliche Leitung des Naturschutzes immer eng in die Nähe der Forstwirtschaft gerückt. So nahm seit 1954 die Unterabteilung Forstwirtschaft, von 1965 – 1975 die Arbeitsgruppe Forstwirtschaft, Jagd und Naturschutz und ab 1975 die Abteilungen Forstwirtschaft bei den Räten der Bezirke die Aufgaben der Bezirksnaturschutzverwaltung wahr. In den Kreisen war der Bereich Naturschutz personell eng mit der Jagd gekoppelt und hat bei der überzogenen Stellung der Jagd in der DDR meistens gelitten. So stellte die Bezirksnaturschutzverwaltung mit Schreiben vom 10.11.1988 an das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in Berlin fest, daß auf Basis Forstwirtschaft lediglich 2 hauptamtliche Kräfte im gesamten Küstenbezirk für den Naturschutz tätig sind und kritisiert die Kreise, daß die Personalunion von Jagd und Naturschutz in den wenigsten Fällen für den Naturschutz funktioniert. Die wissenschaftliche Beratung erfolgte über das Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz in Halle. Für den Bereich der Heide war die Zweigstelle in Greifswald zuständig. Ein wesentliches Arbeitspensum für den Naturschutz wurde durch die Beauftragten auf Bezirks-, Kreis- und Ortsebene erledigt. Hierüber war die wissenschaftliche Anleitung der Naturschutzgebiet bis zur Basis gewährleistet. Diese wichtige Arbeit war ehrenamtlich und muß hoch bewertet werden. Nach der 1. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz vom 15.05.1970 hatten die Naturschutzbeauftragten die für den Naturschutz zuständigen Staatsorgane zu beraten und die Naturschutzhelfer anzuleiten. Die Beauftragten und Helfer heben gemeinsam die Aufgebe, den Naturschutz zu fördern und dazu unter der Bevölkerung aufklärend, werbend und beratend zu wirken und zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Naturschutzes beizutragen. Es wurde eine große Arbeit geleistet und es erfolgte lediglich eine Erstattung von genehmigten Reisekosten. Die gesellschaftliche Organisation der Umwelt- und Naturschutzinteressierten war im Kulturbund der DDR angesiedelt. Verschiedene Arbeitskreise, die nicht immer mit der staatlichen Linie einverstanden sein wollten und konnten, wurden 1980 administrativ zur Gesellschaft für Kultur und Umwelt zusammengefaßt. Abhängig von politisch-fachlichem Toleranzvermögen der gewählten Leitung auf Bezirks- oder Kreisebene und in den Folgegruppen war die Arbeit fruchtbar oder weniger effektiv.


Die gesetzlichen Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Im Zeitraum von der Gründung der DDR bis zur politischen Wende 1989 gab es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die der Landschaftspflege und dem Naturschutz gewidmet waren. Diese Regularien waren vom Grundsatz her absolut den Bedürfnissen der natürlichen Umwelt angepaßt. Wirtschaftliche Zwänge, ideologische Intoleranz und der permanente Personalmangel haben die Umsetzung der guten Ansätze oft verhindert oder halbherzig realisiert. Die Aufzählung nachfolgender Gesetze, Verordnungen und Richtlinien kann nicht vollzählig sein, da vieles zwar verabschiedet, aber nicht alles verwirklicht wurde. Aufgezählt werden vorrangig auch nur die Regularien, die Einfluß auf den Wald hatten.

   • Verordnung zum Schutze von Feldgehölzen und Hecken		29.10.1953
   • Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur		04.08.1954
   • Anweisung zur Einstufung der Wälder in Bewirtschaftungsgruppen	06.03.1956
   • Landeskulturgesetz vom							15.05.1970
   • Erste Durchführungsverordnung (Naturschutzverordnung)		14.05.1970
   • Zweite Durchführungsverordnung (Landschaft und Erholung)		14.05.1970
   • Gesetz zur Regelung des Jagdwesens					25.11.1953
   • Beringungsanordnung 							30.01.1964
   • Bodennutzungsverordnung						17.12.1964
   • Anordnung über den Schutz und die Reinhaltung der Wälder		11.03.1969
   • Vorratspflegliche Waldwirtschaft – Tagung der deutschen demokratischen Forstwirtschaft in Menz am 14./15.06.1951 – (Anweisung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die “Umstellung der Kahlschlagswirtschaft auf vorratspflegliche Waldwirtschaft” vom 					20.11.1951
   • Ende der vorratspfleglichen Waldwirtschaft - Grundsätze zur waldbaulichen Behandlung der Forsten in der DDR vom 				18.10.1961
   • Industriemäßige Produktionsmethoden - Grundsätze zur Bewirtschaftung des Waldfonds der DDR 							03.08.1975
   • Verstärkter ökologischer Waldbau - Verfügung über die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Wälder vom					10.06.1985

Dabei war die Einstufung der Wälder in Bewirtschaftungsgruppen vom 6.03.1965 eine für die Landschaftspflege und den Naturschutz in den Wäldern sehr stark wirkende Verordnung. Der intensiven Holznutzung im Wirtschaftswald mußten sehr oft und vorrangig Aspekte des Naturschutzes, der Waldästethik und des Biotopschutzes geopfert werden. Um so günstiger wirkte sich die durch die Forsteinrichtung auf Antragstellung der Forstbetriebe vorangetriebene Einstufung der Waldflächen in Schutzwälder oder Schon- und Sonderforsten aus. So verringerte sich der Anteil der Wirtschaftswälder im damaligen Küstenbezirk Rostock im Zeitraum von 1975-1986 um 20,3 %.

Die Wirkungen der zentralen Festlegungen auf die Waldflächen der Rostocker Heide

Biotopschutz

Bereits am 14.01.1958 hat die Kreisnaturschutzverwaltung Rostock folgende Flächen als Waldschutzgebiete der Heide einstweilig sichergestellt: Die Forstabteilungen 10-19, 21-23, 25, 33-35, 37, 48-52, 54, 42, 46a der Reviere Hinrichshagen und Schnatermann Die Forstabteilungen 24, 25, 35, 37-40 und das Waldgebiet zwischen Graal und Bad Müritz des Reviers Torfbrücke.

In diesen Gebieten waren verboten:

   • Den Zustand der Gebiete zu verändern oder zu beeinträchtigen,
   • Pflanzen zu entnehmen oder Teile von ihnen abzutrennen,
   • Tiere zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten,
   • Die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, zu zelten oder die Gebiete zu verunreinigen.

Diese Forderungen waren also schon echte Kriterien für die Behandlung von Naturschutzgebieten. Durch weitere Schreiben der Kreisnaturschutzverwaltung Rostock im Jahr 1958 wurden Einzelgebilde der Natur zu Naturschutzdenkmälern erklärt. (siehe Anlage 1)

Am 31.03.1971 beschloß der Bezirkstag Rostock für die Naturschutzgebiete Behandlungsrichtlinien auszuarbeiten. Für die Heide bedeutete das die Festlegung der Behandlung auch auf der Basis von allgemeinen Grundsätzen, die bereits 1968 vom ILN erarbeitet wurden (siehe Anlage 2a) für die NSG Heiligensee und Hüttelmoor und für das NSG Schnatermann (siehe Anlage 2). Diese Festlegungen wurden 1984 aktualisiert und erneut bestätigt. Damit war ein Bruchteil der Heide weitgehend gegenüber wirtschaftlichen Eingriffen geschützt. Auf etwa 45 der Holzbodenfläche des Forstbetriebes Rostock waren Schutzwälder ausgewiesen. Hier hatte die Schutzfunktion absolut Vorrang, die Rohstoffproduktion war dem untergeordnet. Weitere Flächen waren den Schon- und Sonderforsten, etwa 42% der Waldflächen des Forstbetriebes Rostock, zugeordnet Sie dienten als wissenschaftliche Versuchsflächen, als Saatgutbestände, als anerkannte Schutzgebiete der Kurorte, als Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnung, als waldbestockte Naturschutzgebiete oder Flächennaturdenkmale, die nicht als Totalreservate geführt wurden und als Grünzonen und Naturschutzgebiete der größeren Städte und Industriezentren. Auch hier war die Nutzfunktion eingeschränkt und es dominierten Maßnahmen, die die Schutz- und Erholungsfunktionen besonders beförderten. Knapp 46 % der Waldflächen war somit Ende der 80er Jahre aus der intensivsten Nutzzone herausgenommen worden. Die Forstbetriebe waren immer bemüht, bei der Forsteinrichtung weitere Flächen mit einem Sonderstatus zu versehen. Auch wenn sie wußten, daß die Forderungen der Wirtschaft und des Exportes nach Rohholz dadurch nicht geringer wurden. Aber so war es möglich wertvolle Bestockungen, Bestockungen in exponierten Lagen und ästhetische bedeutungsvolle Waldteile zu erhalten. Die Wucht der Rohholzlieferforderungen traf den “Rest” des Waldes dadurch besonders. Es war ein Spagat zwischen Wirtschaft und Landschaftserhaltung; der Wolf mußte satt werden und das Schaf sollte ganz bleiben. Sicher gab es auch schwarze Schafe in der Forstpartie, aber die meisten Forstleute waren auf allen Leitungsebenen bedachtet, positiv für den Wald zu wirken. Es ist damit bemerkenswert, was von den Forstleuten in der DDR geleistet wurde. Der Wald, die Forstleute und die vielen ehrenamtlichen Helfer für Naturschutz und Landschaftspflege hatten im Zeitraum 1950 – 1990 auch besonders schwierige Phasen zu überstehen. Der permanente Mangel an Arbeitskräften sollte Ende der 70er Jahre durch Konzentration und Spezialisierung der Produktion verringert werden. Dabei kam es zur Trennung von Nutzung und Waldbau ab Revierebene und zur Bildung sogenannter Technikkomplexe, die Rohholz auf großer Fläche besonders effektiv bereitstellen sollten. Entsprechend den industriemäßigen Produktionsmethoden (IPM) in der Landwirtshaft sollte auch im Wald auf größerer zusammenhängender Flächen gearbeitet werden. Ist der schlagweise Hochwald schon bezüglich der ökologischen Stabilität dem naturnahen Waldgefüge unterlegen, so bedeutet die Aufgabe von zeitlicher und räumlicher Ordnung im Altersklassenwald eine kleine Katastrophe. Die Spezialisierung hat die Verantwortung für die einzelne Waldfläche dann noch geteilt und somit vermindert. Es wurde eine regelrechte politisch-ideologische Kampagne gestartet und wer nicht gegen den Frieden sein wollte machte mit. Die Kahlschläge wurden immer größer und die nachfolgende Waldbegründung und –pflege immer schwieriger und mit nachlassendem Erfolg. Eher still und unauffällig, anfangs langsam und dann immer schneller wurde diese kritische Waldwirtschaftsphase überwunden und alte Grundsätze wurden wieder beachtet. Qualität und Stabilität gewannen wieder Oberhand, ohne daß die Partei und Regierung diese deutliche Absage an industriemäßige Produktionsmethoden voll erfaßt hatte. Ob, mit etwas mehr Zivilcourage auf den oberen Leitungsebenen der Forstwirtschaft, diese kleinen Katastrophe zu verhindern gewesen wäre, bezweifle ich. Es bleibt der Vorwurf, es nicht versucht zu haben. Aber der Wald hat auch diese Phase überstanden und Landschaftspflege und Naturschutz haben die Schramme ebenfalls weggesteckt.

Artenschutz

1974 wurde durch die Naturschutzbehörde der Stadt Rostock (Abt. Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Erholungswesen beim rat der Stadt Rostock) eine Neufassung der im Territorium der Stadt Rostock vorhandenen Naturdenkmale durchgeführt. Unter Schutz gestellt und mit der “Naturschutzeule” gekennzeichnet wurden in der Heide:

Revier Schnatermann:

   • 200jährige Ulme (U. effusa)
   • Starkeiche (Qu. robur)
   • 3 Starkbuchen (F. sylvatica)
   • Am Reitstieg 8 Buchen
   • Abt. 27 die stärkste Kiefer

Revier Hinrichshagen:

   • Abt. 50 – 300 jährige Eiche
   • Abt. 45 - schönste Stieleiche der Heide
   • Waldrand Radelwiesen mit Eiche, Buche, Ilex, Juniperus
   • Eichenallee am Moorkanal

Rev. Torfbrücke:

   • Abt. 27 Fünfbrüdereiche
   • 400 jährige Eiche
   • Abt. 25 Holzapfel
   • Abt. 29 - 450jährige Eiche

Aber auch geologische Bodendenkmale wurden ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Im Bereich der Heide war es z. B. der Schnatermannstein im Breitling. Besonders aktiv beim Schutz und der Betreuung der Arten waren immer die Ornithologen. Bereits 1964 hat Forstmeister H. Wendt aus Gelbensande eine quantitative Vogelbestandsanalyse in ausgewählten Teilen des Reviers Gelbensande durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden 1983 von L. Plath aus Rostock dargestellt und in der Zeitschrift “Natur und Umwelt” veröffentlicht(siehe Anlage 3). Für vom aussterben bedrohte Großvogelarten gab es eine Vereinbarung zwischen der ehemaligen VVB Forstwirtschaft Waren und dem Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz Halle. Diese Vereinbarung wurde am 26.01.1978 und am 20.03.1984 durch Ausweisungen des Rates des Bezirkes Abt. Forstwirtschaft als sogenannte Horstschutzanweisung aktualisiert (siehe Anlage 4a und 4b). Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus einer über eine Beratung beim Rat des Bezirkes Rostock am 11.11.1971. Der Beauftragte des Bezirkes für den Großvogelschutz Matthes gab dort folgende Fakten bekannt:

   • Die Forstwirtschaft hat bisher nicht alle Möglichkeiten zum Schutz der Großvögel genutzt, deshalb ist eine engere Zusammenarbeit notwendig.
   • Auf Rügen wurden Adlerhorste freigeholzt, da der Nutzungsingenieur sich nicht in dem Revier auskannte und fälschlicherweise nur der Rohholzerzeuger über den Adlerhorst unterrichtet war.
   • Seeadler gibt es im Bezirk noch etliche Paare, aber keine Nachkommen.
   • Wanderfalken gibt es im Bezirk nur noch ein Paar.
   • Fischadler gibt es nicht mehr auf dem Darß.

Es wurden eine Reihe von Schutzmaßnahmen ergriffen, die 1978 und 1980 ergänzt wurden und insgesamt zu einer Stabilisierung und Vergrößerung der Populationen bei Seeadler, Schreiadler, Kranich, Turmfalke und Wanderfalke im Küstenbereich führten. Dabei wurde der Personenkreis, der Kenntnis über Horststandorte hatte, sehr klein gehalten. Hier hat sich die DDR übliche VD-Manie bewährt. Nur beim Schwarzstorch, der in den 60er Jahren noch in der Heide brütete, waren die Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt.

In einem Bericht von H. Wenck und G. Rogge vom 8.04.1986 (Anlage 5) wird Bilanz gezogen über einen Zeitraum 1969-1985 für das Revier Schnatermann. Die Überlegungen und Feststellungen der beiden Herren kennzeichnen die spezielle Situation in der Heide, machen die Zusammenarbeit der Forstleute mit den Ornithologen deutlich und lassen vor allem dass intensive Bemühen um den Großvogelschutz erkennen. In den fast 4 Jahrzehnten Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe kann auch für den Forstbetrieb Rostock eine positive Gesamtwertung beim Schutz der Natur und in der Landschaftspflege festgestellt werden. Es gibt viele Beispiele guter Zusammenarbeit zwischen Naturschutzspezialisten und Forstleuten. So hat die damalige Mitarbeit im Institut für Landesforschung und Naturschutz Zweigstelle Greifswald, Dr. Leberecht Jeschke, oft und nachdrücklichen Einfluß auf Formen der Waldwirtschaft genommen. Beginnend mit den allgemeinen Grundsätzen der forstlichen Behandlung waldbestockter Naturschutzgebiete vom $.04.1968 (Anlage 2a) bis zu begleitenden Reden auf der Einleitungs- und Abschlußverhandlungen der Forsteinrichtung 1984/85 hat er oft mit den Waldbauleitern des Forstbetriebes Armin Blaufuß und Klaus Dohse Gespräche und Beratungen zu naturnaher Waldbewirtschaftung und zu Naturschutzproblemen durchgeführt. Als Leiter des Nationalparkamtes des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat er nach der Wende seine Arbeit fortgesetzt. Die intensive Forstwirtschaft der DDR hat immer dann im Naturschutz und in der Landschaftspflege wenig Schäden angerichtet, wenn auf beiden Seiten kompromißbereite Personen sich um den Wald gekümmert haben. Die solide naturwissenschaftliche Ausbildung des Forstpersonals und das Spezialwissen der meist ehrenamtlichen Naturschutzhelfer konnte bei verständnisvoller Zusammenarbeit positive Lösungen finden Die bestellten Naturschutzbeauftragten heben in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit viel getan, um neben der intensiven Holzproduktion in den Wäldern die ökologischen Wirkungen der Wälder zu erhalten. Auch die Verbindung von Waldästhetik, Biotopschutz und Erhaltung von Naturdenkmalen war gemeinsames Anliegen von Forstleuten und Naturschützern in der Rostocker Heide. Ein Beispiel aus den 80er Jahren ist der in Anlage 6 dargestellte Artikel aus den “Rostocker Heften”. Wären abschließend Personen zu nennen, die in besonderer Weise zum Naturschutz und zur Landschaftspflege in der Rostocker Heide beigetragen haben.


Anlagen 1-5 (sind noch abzuschreiben!)

Kapitel 10 Arbeits- und Lebensbedingungen der Forstarbeiter und Angestellten in der Rostocker Heide nach 1945 (Autor: Günter Abraham)

Beschäftigtenzahlen, Lohn- und Lebensbedingungen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsweise, Qualifizierung und Lohnentwicklung

Betrachtungsgebiet:

Das Betrachtungsgebiet “Nordöstliche Heide" wird im Westen begrenzt durch die Warnow und den Breitling, im Süden durch die Bundesstraße 105 bis Rövershagen, dann über Oberhagen nach Südosten über Behnkenhagen- Blankenhagen verlaufend. Von Blankenhagen nach Norden abbiegend über Rostocker- Wulfshagen nach Ribnitz- Damgarten und von dort über Körkwitz zur Küste. Die forstwirtschaftliche Struktur beinhaltet folgende Reviere:

   • Die ehemaligen Reviere der Stadtforst Rostock
   • Die ehemaligen großherzoglichen Reviere Gelbensande, Hirschburg und Klein- Müritz
   • Das Revier Neuheide/ Körkwitz der Stadt Ribnitz- Damgarten.

Beschäftigte:

Die Zahl der beschäftigen Forstarbeiter (ohne Angestellte) betrug zur Zeit der Bildung des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock 1952 ca. 115 (siehe Tabelle l) im Bereich der Nordöstlichen Heide. Ein noch entwickeltes Berufsethos, eine stark ausgeprägte Verbundenheit mit ihrem Wald zeichneten den alten Forstarbeiter aus. Besonders stark ausgeprägt war dieses Verhalten in den Heidedörfern östlich von Rostock.

Arbeits- und Lebensbedingungen:

Ein wesentlicher Einfluß auf diese Situation hatte die in Jahrhunderten gewachsene Struktur des Gebietes, welche die Lebens- und Lohnbedingungen prägte. So bildeten sich mit der Entwicklung der Forstwirtschaft, gefördert durch die Stadt Rostock, im 17. bis 19. Jahrhundert in der Rostocker Heide und in den Randgebieten reine Forstarbeiterdörfer wie Wiethagen, Hinrichshagen, Torfbrücke. Diese Dörfer waren ausschließlich Eigentum der Stadt Rostock. Hier wohnten Forstarbeiter, Fuhrleute, Förster und kleine Handwerker deren Gewerbe mit Holz und Landwirtschaft zu tun hatte. Weitere stark durch Forstarbeitersiedlungen geprägte Dörfer sind Gelbensande, Willershagen, Altheide, Hirschburg und Rövershagen. Die Stadt Rostock, wie auch die großherzogliche Verwaltung stellten Arbeitern und übrigen Bediensteten Wohnungen zur Verfügung, sowie kleine Ackerflächen, Koppeln und Wiesen zur Führung einer individuellen Hauswirtschaft. Damit waren auch für schlechte Zeiten gute Existenzbedingungen für die Familien geschaffen worden. Das versetzte die Forstarbeiterfamilien in die Lage nebenbei eine kleine Landwirtschaft zu führen. So hatten fast ausnahmslos alle Forstarbeiter eine Kuh (tlw. 2), mehrere Schweine und diverse Geflügel. So war man in den Mangeljahren nach dem Kriege sozial abgesichert und hatte neben dem geringen Geldeinkommen Naturalien zum Tausch für Kleidung und Werkzeug zur Verfügung. Der Verdienst eines Forstarbeiters betrug vor 1950 ca. 200,- M im Monat; das entsprach etwa dem Schwarzmarktpreis für ein Pfund Butter. Das hatte zur Folge, daß trotz hoher Ausfälle durch Kriegseinwirkung in den ersten Nachkriegsjahren ausreichend Stammarbeiter für die forstlichen Maßnahmen zur Verfügung standen. Teils waren die Kriegsausfälle durch Umsiedlerfamilien ausgefüllt. Vielfach gab es Familien, die über mehrere Generationen Ihrem Betrieb die Treue hielten. In Spitzenzeiten, so im Brennholzeinschlag und bei der Frühjahrsaufforstung, wurden auch Saisonkräfte beschäftigt. Die Arbeitskräftesituation änderte sich schon ab Mitte der 50er Jahre grundlegend. Mit dem Beginn des industriellen Wiederaufbaus der Wirtschaft der DDR und Beseitigung der Mangelwirtschaft an Nahrungsmitteln, rückte bei allen Arbeitnehmern die Verdienstmöglichkeit in den Vordergrund. Der Aufbau der Werften in Rostock, Warnemünde und Ribnitz und später des Rostocker Hafens schaffte viele neue Arbeitsplätze mit besseren Verdienstmöglichkeiten. Das führte zu einer starken Abwanderung von Arbeitskräften aus der Land- und Forstwirtschaft.

Ausrüstung, Arbeitsweise und Arbeitsorganisation

Die eigentliche forstliche Produktion fand in den Revieren statt, Holzernte und Wiederaufforstung waren die Hauptbereiche. Im Bereich der Rostocker Heide gab es noch die Holzverladeplätze Rövershagen. Müggenburg, Gelbensande und Ribnitz. Hier wurde das Holz hintransportiert, welches weiterverarbeitet werden mußte. z.B. Grubenholz, und das gesamte Holz, welches per Bahntransport zum Verbraucher ging. Die Arbeitsweise war nach dem Krieg manuelle Handarbeit. Die Ausrüstung der Forstarbeiter beim Holzeinschlag bestand aus Axt, Schrotsäge, Bügelsäge. Schäleisen, Spalthammer. (Tabelle 2) Nur sehr wenige 2- Mann Kettensägen hatten den Krieg überdauert und befanden sich in Privathand. Um diese Sägen möglichst lange in Betrieb zu halten bezahlte man die Reparaturen und Ersatzteile mit Butter und sonstigen Lebensmitteln, welche die Hauswirtschaft hergaben. Naturalwirtschaft war bis Mitte der 50er Jahre an der Tagesordnung. Die vorherrschende Arbeitsorganisation war zu dieser Zeit die 2- Mann- Rotte. (Anton und Bernhard) Der Weg zur Arbeit wurde mit dem Fahrrad zurückgelegt, später ab Mitte der 50er Jahre mit dem Moped. Bis zu 15 km Entfernung zum Arbeitsplatz waren normal, auch im Winter. Bei Umsetzungen waren es auch oft mehr. Die Verpflegung der Arbeiter bestand aus mitgenommenen Schnitten und Getränken. In den Pausen saß man am offenen Feuer und nahm sein Essen ein. Erst in den 50er Jahren wurden den Beschäftigten in geringem Umfang Arbeitsschutzbekleidung (Schuhe, Gummistiefel und Arbeitshandschuhe) und auch einfache Schutzhütten zur Verfügung gestellt. Auch wurde versucht, die Arbeiter durch Kostenzuschüsse (50 Pf pro Tag) dazu zu bewegen, Verpflegung mitzunehmen und in Kochgeschirren aufzuwärmen. Das führte wegen der Umständlichkeit jedoch nur teilweise zum Erfolg. Ab 1954 erfolgte die erste Zuführung von 2- Mann Motorsägen aus DDR- Produktion. Nachdem die Ausrüstung mit diesen Sägen etwa 1956 abgeschlossen war, änderte sich die Arbeitsorganisation im Holzeinschlag. Zum Teil wurden Brigaden mit geländegängigen Fahrzeugen ausgerüstet (JEEP). Damit wurde die Frage der sozialen Betreuung wie Warmverpflegung, Unterkunft (Wohnwagen am Arbeitsplatz) umfassend gelöst. Hiermit wurde aber auch das System der traditionelle reviergebundenen Brigaden beendet. Die Rückung war zu diesem Zeitpunkt fast 100% motorisiert, der Einschnitt von Schichtholz erfolgte zum großen Teil auf Waldausformungsplätzen. (Kronen und Langrohholzrücken) Parallel zur fortschreitenden Mechanisierung und Technisierung erfolgte besonders Anfang der 60er Jahre eine breit angelegte Qualifizierungskampagne zur Ausbildung von Forstfacharbeitern. Die Ausbildung an Spezialmaschinen fand überbetrieblich auf Lehrgängen statt. Mit der breiten Qualifizierung (in 10 Jähren ca. 2/3 aller Kollegen Siehe Tabelle ) sollte auch der zunehmenden Abwanderung in die Industrie entgegengewirkt und die Möglichkeit einer tariflichen Höherstufung erreicht werden. Die Schulungen erfolgten überwiegend im Selbststudium mit Unterstützung der Revier- und Oberförster. Die Prüflingen wurden durch betriebliche Kommissionen abgenommen. Mit der technischen Entwicklung in der Forstwirtschaft, der veränderten Arbeitsorganisation und der persönlichen Qualifizierung war ein neuer Forstarbeitertyp herangewachsen. Ein Typ, der leistungsstark, selbstbewußt auch ein höheres Anspruchsdenken entwickelte was Lohn und Wohnkultur betrifft. Die kleine Hauswirtschaft war, bis auf geringe Ausnahmen, abgeschafft. In der Regel waren in den Familien beide Ehepartner berufstätig. Die Modernisierung der Forstwohnungen erfolgte nur zögernd, so daß viele dieser Wohnungen inzwischen von Rentnern und Betriebsfremden bewohnt waren. So trat in den 70er Jahren e in gewisser Arbeitskräftemangel ein. Indessen ging die Arbeitsorganisation zu immer größeren Arbeitseinheiten über. Über die Komplexbrigaden (6 bis 10 Mann) führte die Entwicklung zu eigenständig produzierenden Technikkomplexen, die unter eigener Leitung Einschlag, Rückung und Transport durchführten. Das führte letztlich zu immer größeren Endnutzungsflächen und Rückständen in der Pflege. Die negativen Auswirkungen der industriemäßigen Produktion wurden bereits 1984 wieder korrigiert und die Verantwortlichkeit der Revier- und Oberförster wiederhergestellt.

Kapitel 11 Die Wende in der Forstwirtschaft des Bezirkes Rostock (Autor Christian Kähler)

In den Jahren der Trennung Deutschlands haben die Forstleute der DDR nichts von dem Wirken ihrer Berufskollegen in der Bundesrepublik erfahren. Auch die Forstwirtschaft in der BRD hatte keine Informationen über die Bewirtschaftung der Wälder in der DDR. Beide Seiten wurden durch die Medien lediglich über Naturkatastrophen biotischer oder abiotischer Natur mit entsprechender politischer Wertung informiert. Um so größer war das Bedürfnis für beide Seiten Kontakte aufzunehmen, als der politische und ökonomische Niedergang der DDR folgte. Die westdeutsche Seite zuerst, in Person des Landesforstmeisters von Schleswig-Holstein Dr. Georg Volquardts, hat an die Abteilung Forstwirtschaft des damaligen Bezirkes Rostock einen freundlichen Brief geschrieben. Das erfolgte bereits am 10. Januar 1990! Am 8. Februar 1990 besuchten der Landesforstmeister und zwei weitere Beamte die Abteilung Forstwirtschaft in Rostock. Vor den Mitarbeitern der Abteilung und den Direktoren der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe Wismar, Rövershagen, Stralsund und Wolgast gab es einen ersten Gedankenaustausch. Der Tag verlief in sehr angenehmer, fairer Athmosphäre und erlaubte beiden Seiten einen ersten Eindruck vom Wirken der Forstleute in Ost und West. In einem Buch über Geschichten zur Wende hat Dr. Volquardts über diesen Tag u.a. folgendes geschrieben: “Doch was sagt man? Die Situation war neu, es gab keine Vorlagen. Warum kommt man? Unser Wissen über den Wald in Mecklenburg hatten wir ja aus dem Forsthandbuch von 1937, und über Waldbau zu sprechen sollte man sich hüten, ehe man den Wald gesehen hat. Und man darf getrost unterstellen, daß Forstleute auch in einem anderen System das Ihre für den Wald nach bestem Vermögen getan haben. Bloß keine Besserwisserei!” Bereits am 14. Februar war Herr Dr. Volquardts wieder an der Ostseeküste der DDR und sprach in Heiligendamm vor allen Oberförstern des Bezirkes Rostock über die Organisation der Forstwirtschaft in der BRD, über forstliche und Jagdliche Gesetze und Verordnungen sowie auch über forstpolitische Perspektiven. Die Forderungen der Rostocker Oberförster, daß der Wald auch weiterhin von einer Hand bewirtschaftet werden sollte, wurde von Dr. Volquardts wie folgt beantwortet: “Niemand wird die Forstleute fragen, ob es Privateigentum wieder geben soll, weil ohne Eigentum dieses Land eben nicht wieder zu entwickeln ist.” Vom 5.-7. März waren 8 leitende Forstkollegen aus dem Bezirk Rostock in Rendsburg bei dem Landesforstmeister zu Gast. Ohne Pathos wurden die Bereiche der Waldbewirtschaftung in Schleswig-Holstein vorgeführt. Und am abend gab es lange Diskussionen mit Forstbeamten der Landwirtschaftskammer, mit dem Waldbesitzerverband, dem Jagdverband und natürlich der Landesforstverwaltung. Am 11. April 1990 waren alle Oberförster des Bezirkes Rostock im Forstamt Reinfeld zu einer Exkursion. Vom 29. – 31. Mai 1990 waren 7 Forstbeamte des Landes Schleswig-Holstein im Bezirk Rostock zu Gast. Auch hier wurden ohne Scheu und Vorauswahl Waldbilder in allen Regionen der Ostseeküste gezeigt und viele Stunden freimütiges und ehrlicher Diskussionen geführt. Es folgten dann Konsultationen von Experten der Jagd, des Holzverkaufs u.a. Bereiche in Kiel. Vom 3.9. – 26.10.1990 wurden vier 14tägige Seminare durch Referenten der Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein in Teerofen bei Mirow für die Forstleute in Mecklenburg-Vorpommern gestaltet. Daran nahmen etwa 700 leitende Forstangestellte der damaligen Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg teil. Innerhalb von 9 Monaten waren die Forstleute in Mecklenburg-Vorpommern mit informiert über die Dinge, die auf sie zukommen würden. Die Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern war in dieser Phase ohne Beispiel entlang der damaligen Grenze. Die relativ kleine Landesforstverwaltung in Schleswig-Holstein ist bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen, um ihren Beitrag zur Einheit, zum Verstehen und zur Zukunft zu leisten. Für diese uneigennützige und faire Starthilfe für die Forstleute im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ist nachhaltige Dankbarkeit angezeigt und immer wieder spürbar. Neben dieser überaus tatkräftigen Hilfe der Kollegen aus Schleswig-Holstein haben auch die Mecklenburg-Vorpommern für und in Schleswig-Holstein Wort und Schrift benutzt, um Verständnis und Einsichten zu fördern. Im Mitteilungsblatt des Bauernverbandes, dem Organ der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holsteins hat der im Mai 1990 noch amtierende Forstchef im Bezirk Rostock, Christian Kähler, einen Artikel zu Fakten und Gedanken zu Gegenwart und Zukunft geschrieben. (Anlage) Auch vor den Forstamtsleitern des Landes Schleswig Holstein hat Kähler am 21.05.1990 einen Vortrag über sie Forstwirtschaft der DDR (Rückblick und Perspektive) gehalten. (Anlage) Vielleicht geben diese beiden Aussagen einen Einblick in die Situation der Forstwirtschaft insgesamt und auch zu diesem Zeitpunkt. Wenige Fakten sollen zeigen, wie kompliziert und stürmisch die Wende in der praktischen Forstwirtschaft verlief.

   • Die Harzung mußte über Nacht von 100 % Erfüllung auf 0 % gefahren werden, da die Pechsiederei in Eich nur noch weniger als 1/10 des bisherigen Erlöses zahlen wollte.
   • Für die Konsumgüter (vom Böttchereierzeugnis bis zum Dachbinder), die in der Forstwirtschaft produziert wurden, gab es keinen Absatz mehr, da viele neue und zum Teil bessere und billigere Artikel den Markt überschwemmten.
   • Bereits ab 1.7.1990 mußte der Rohholzabsatz, also die wichtigste Erlösquelle der Forstwirtschaft, marktwirtschaftlich organisiert werden. Unter dem Druck großer vom Sturm geworfener und gebrochener Holzmengen, die auf den Markt drängten und den Wegbruch von Holzverarbeitungsbetrieben der DDR, war es völlig unmöglich ein optimales Ergebnis zu erzielen.
   • Forstbetriebswerkstätten für Motorsägen, Rückeschlepper und Holzabfuhr-LKW wurden über Nacht bedeutungslos. Ganz zu schweigen von Kapazitäten für die Herstellung von Maschinen und Geräten im forstlichen Eigenbau.

Und alle neuen Situationen waren verbunden mit Menschen, mit Kolleginnen und Kollegen, die vielfach ein Arbeitsleben im Forstbetrieb verbrachten und nun nicht mehr gebraucht wurden. So ist verständlich, daß neben einer grundsätzlichen Bejahung der Entwicklung auch viele Vorbehalte und Zweifel den neuen Weg der Forstwirtschaft begleiteten. (Anlage 1 – Artikel in der Landpost v. 5.5.1990 Anlage 2 – Broschüre der Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein: Forstamtsleiter-Fortbildung 1990)


Anlagen zur "Forstlichen Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Jahre 1952-1990"

Anhang

Karten-Anhang