Forstliche Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Jahre 1952 - 1990: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kapitel 5 Wegebau, Wegeinstandsetzung==
 
==Kapitel 5 Wegebau, Wegeinstandsetzung==
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Seit Bestehen des StFB Rostock, insbesondere seit 1968 (Windwurf) wurden enorme Mittel in die Walderschließung (Wegebau) investiert.
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Der Zustand des Waldwegenetzes war im allgemeinen schlecht. Es bestand zumeist aus Sandwegen, an nassen Stellen waren es übersandete Knüppeldämme. Nach längeren Regenperioden oder im Frühjahr waren die Wege grundlos. Die Befahrbarkeit war nur mit Gespann oder Radtraktoren (oft nur mit Vorspann) möglich.                      **
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Die Wegeinstandsetzungsmaßnahmen bestanden im wesentlichen aus Wasser ablassen und Ausflicken der Löcher mit Sand oder Kies. Im Sommer wurden die Wege mit Traktoren (mit hintergehängten Schleppen) abgeschleppt.
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Ab 196 ? erfolgte der systematische Aufbau eines Wegebauzuges, der im gesamten StFB, insbesondere im Bereich der NO Heide und im Bereich Sanitz zum Einsatz kam.
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Die Einsatzlenkung erfolgte zunächst durch den Produktionsleiter, später durch
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Die für Wegebau und Melioration (Grabenräumung) eingesetzte Technik bestand aus:
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    :• Autograder - Einsatz seit
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    :• Bagger ÜB 20
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    :• Kran T 172
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    :• Traktor
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    :• LKW 50 Kipper
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    :• Arbeitskräfte:
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Mit dem Aufbau des Wegebauzuges erfolgte die Abkehr vom bisherigen Wegeausflicken hin zum Ausbau größerer Wegstrecken bzw. ganzer Weg
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Die Wegeinstandsetzung erfolgte in der Regel als sandgeschlämmte Schotterdecken, seltener waren es reine Kiesschüttungen und vereinzelt kamen auf schwierigen Standorten Betonspurplatten zum Einsatz.
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Materialbezug:
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Sand und Kies wurde aus örtlichen Gruben entnommen (s. Aufstellung).
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Schotter wurde per Waggon aus dem Harz (        ) bzw. aus Thüringen (Kalkschotterwerk Kamsdorf) bezogen. Die Entladung und Zwischenlagerung erfolgte auf einem Schotterplatz in Rövershagen. In einigen Fällen (Kiesweg Neuheide, Graaler Landweg) kam Asche bzw. Ofenschlacke aus dem FPW Ribnitz zum Einsatz.
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Sand- und Kiesentnahmestellen:
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Revier Willershagen
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Grube in Abt. 10 (Wendfeldsberg), wichtigste Grube im östl. Bereich der Heide, sehr guter Kiessand, damit größter Teil des Wegebaues im gesamten Bereich der Heide. Durch die enorme Entnahme von Kies bis unter Flur entstand ein größeres Gewässer. Die Grube wurde noch bis 1995 genutzt.
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Revier Gelbensande
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Grube in Abt. 92 (Fuchsberg), mit dem Feinsand wurden der Schwarze Weg und die Haubachschneise im Revier ausgebaut. Es entstand ein Kleingewässer.
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Revier Altheide
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Grube in Abt. 108 (ehem. Acker), der feine Heidesand der Grube wurde für
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die Wegeinstandsetzung im Revier - Försterschneise, Langer Damm, Bahnhof s
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und Jagddamm eingesetzt. Die Grube wurde nur zwischen 1970 und 1975
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genutzt und ist jetzt mit Weiden und Erlen zugewachsen.
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Revier Altheide - jetzt Völkshagen
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Grube in Abt. l (Sandberg), wichtige Grube im S der Heide für Wegeinstandsetzung im Revier (Gretenschneise, Grenzschneise, Birkholzschneise, Moorschneise) sowie Wegebau in den Revieren Kuhlrade und Völkshagen. Grube wurde nach der Wende aufgegeben, an der Abbauwand entstand eine Wasserfläche.
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Revier Völkshagen
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Die Gruben in Abt. 27 und 139 wurden für den Wegebau im Revier genutzt (Taterholzschneise, Hohe Warthe, Dick Eichenschneise).Sie wurden ab 1975 bzw. ab 1987 aufgegeben.
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Revier Neuheide
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Kiessandgrube in Abt. 26 (Deckbusch)Die Grube wurde schon seit Kriegsende genutzt (als Nebenbetrieb mit eigener Aussetzbrigade). Der Kies wurde an Baufirmen und an Privatleute verkauft, aber auch für eigene Wegeinstandsetzungen genutzt.
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Mitte der 60er Jahre wurde vom StFB ein Raupenbagger ÜB 20 erworben und in der Grube eingesetzt. Im Jahre 197  mußte diese Grube auf Weisung des Rates des Kreises Ribnitz-Damgarten an eine volkseigene Baufirma abgetreten werden. Danach erfolgte durch Einsatz großer Abbaugeräte und durch Abpumpen des Grundwassers ein tiefer Abbau mit enormem Flächenverbrauch. Der östliche Teil der abgebauten Grube (am Dorf Körkwitz) wurde von der Stadt Ribnitz als Mülldeponie genutzt.
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Sandgrube in Abt. 3
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Nach der Abgabe vorgenannter Grube in Abt. 26 wurde diese Grube in Abt. 3 (Ecke Kiesweg - Heuweg) erschlossen und für den Ausbau des Moorweges und für Baukies zum Ausbau des Forstgehöftes eingesetzt. Die Grube wurde 198 aufgegeben und ist jetzt eine als Feuerlöschteich genutzte Wasserfläche.
  
 
==Kapitel 6 Waldkrankheiten==
 
==Kapitel 6 Waldkrankheiten==

Version vom 19. Februar 2022, 23:13 Uhr

gerade Schwerpunkt in der Bearbeitung !!!

Der dritte Teil der "Chronik der Rostocker Heide" und der "Heidestammtisch"

Von 1992 bis 2002 trafen sich in wechselnder Besetzung insgesamt 15 meist schon pensionierte Forstmänner die von 1952 bis 1992 die Forstwirtschaft und das Jagdwesen in der Rostocker Heide wesentlich mit geprägt haben. Dieser "Heidestammtisch" traf sich in der Regel alle 6-8 Wochen um mit verteilter thematischer Zuständigkeit die Forstgeschichte der Rostocker Heide von 1952 bis 1990 zusammenzutragen, aufzuarbeiten, Erinnerungen zu tauschen und am Ende in gemütlicher Runde den Kontakt mit einander zu pflegen.

Im Ergebnis zehnjähriger Arbeit ist damals ein Manuskript zur Forstgeschichte der Heide für den Zeitraum von 1952, also unmittelbar anschließend an die Aufzeichnungen des Forstmeisters Charles Bencard, bis zur Wiedergründung der kommunalen Forstverwaltung 1992 umfasst. Nun erfolgt seine redaktionelle Endbearbeitung und schrittweise Einarbeitung.

"Forstliche Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Zeit 1952 - 1990"

1992 - 2002 erstellt von der Autorengruppe "Heidestammtisch"


Kapitel 1 - Struktur und Organisation (Fläche und Personal)

Lage, Fläche und Eigentumsstruktur

Die Beschreibung bezieht sich auf das Waldgebiet “NÖ-Heide auf der Grundlage von Herrn Dr. O. Kolp in seinem Buch “Die Nordöstliche Heide Mecklenburgs” in den Tabellen 21, 22 und 23 veröffentlichten Flächenangaben. (siehe auch Anlage 1)
Danach ist das Gebiet Nordöstliche Heide östlich des Breitlings- südlich bis Behnkenhagen über Blankenhagen von dort nördlich über Rostocker-Wulfshagen nach Ribnitz verlaufend.
Nach 1945 besteht folgende Eigentumsstruktur:
Eigentümer und deren Flächengröße [ha]
Rostocker Stadtforst 5841
Landesforst Altheide 4037
Stadtforst Ribnitz 601
Wobei zu bemerken ist, dass die ehemals großherzoglichen Reviere Hirschburg und Gelbensande bereits 1945 dem Landesforstamt angegliedert wurden.
Die Wirtschaftsstruktur (Reviergliederung siehe Tabelle 1) blieb ohne größere Änderung bis 1952 und auch nach der Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe bis 1962 erhalten.
Durch die Beibehaltung der Wirtschaftsstruktur nach 1945 war eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung weiterhin möglich.
Das lag auch im Interesse der Besatzungsmacht, welche bis 1949 sehr stark und direkt in den Wirtschaftsablauf eingriff, um gewaltige Holzmengen für Reparationen sowie für die Wirtschaft und Bevölkerung zu sichern.
Der Einschlag betrug 15-20 fm/ha und je Revier 10 – 20.000 fm im Jahr.
Bei der Durchführung der Bodenreform 1945 wurden insgesamt 477 ha Wald in den staatlichen Bodenfonds überführt und an die Neubauern verteilt.
Die Fläche betrug dabei je Neubauern 1-2 ha.

Die Entwicklung der Struktur nach Bildung des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes

Eine einschneidende Änderung für die Bewirtschaftung erfolgte mit der Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) ab 1.01.1952.
Mit dieser Maßnahme wurde der Wald aller Besitzkategorien (außer Bodenreform- und Kirchenwald) zu Volkseigentum erklärt. Damit waren die kommunalen Waldbesitzer, Städte und Gemeinden praktisch enteignet.
Der gesamte Waldbestand der NÖ-Heide wurde nunmehr durch den StFB Rostock bewirtschaftet, der seinen Sitz in Rövershagen nahm und auch bis zur Auflösung 1991 behielt.
Die Revier-Struktur wurde ohne große Änderung so belassen.
Mit der Bildung des StFB wurden große Oberförstereien gebildet. Alle Reviere der NÖ-Heide wurden in der Oberförsterei Rövershagen zusammengefaßt.
Diese Wirtschaftsstruktur blieb bis 1961 erhalten. In dieser Zeit hat Herr Kaiser als Oberförster die Heide-Reviere geleitet. :Unter seiner Leitung wurden gewaltige Leistungen in der Wiederaufforstung vollbracht, die Pflanzenanzucht begründet und der Pflegezustand verbessert.
1956 wurde die erste Forsteinrichtung durchgeführt und damit eine gründliche Bestandes-Inventur durchgeführt und wissenschaftlich begründete Wirtschaftsunterlagen für die nächsten 10 Jahre geschaffen.
Der Einschlag wurde ab 1956 auf eine normale Nutzung von 6-7 fm/ha zurückgeführt.

Veränderungen ab 1960 (Abgang von Flächen an die NVA, weitere strukturelle Änderungen)

1960 wurde die Oberförsterei Altheide gebildet, wo durch die Reviere Altheide und Ribnitz (Körkwitz) durch die neue Oberförsterei geleitet wurden.
1962 erfolgten durch große Flächenabgänge an die NVA, ca. 5000 ha, auch eine Veränderung der Revier-Struktur.
Dabei gingen die Reviere Wiethagen und Meyershausstelle sowie Torfbrücke, Hinrichshagen und Hirschburg zum Teil in die Bewirtschaftung der NVA über.
Dieser Teil wurde bis zur Wende durch den Militärforstbetrieb Prora bewirtschaftet.
Damit war der gesamte zentrale Teil der Rostocker Heide Sperrgebiet geworden.
In den 60er und 70er Jahren gab es wiederholte Änderungen in der Wirtschaftsstruktur.
So wurden 1965 wieder kleinere Oberförstereien geschaffen, 1970/71 größere Forstbezirke gebildet.
1972/73 wurden dann spezialisierte Nutzungsbrigaden mit der dazugehörigen Rücketechnik aus den Oberförstereien herausgelöst und übernahmen mit eigener Leitungsstruktur die Durchführung der Nutzung und des Transportes.
Das Ziel war, eigene industriemäßige Produktion mit hoher Effizienz und Planmäßigkeit zu erreichen.
Dieses Produktionsprinzip hat sich nicht durchgesetzt, es wurde 1984 durch einen Beschluß über die Umsetzung der Verantwortung der Revier- und Oberförster wieder ausgesetzt.
Damit wurde in der Wirtschaftsstruktur das Territorialprinzip Oberförster/Revierförster wiederhergestellt.

Die Bedeutung der Plätze in der Struktur der Forstwirtschaft der NÖ-Heide

Die Holzverlade- und Ausformungsplätze hatten für die technisch-technologische Entwicklung des Forstbetriebes und die sozialen Bedingungen eine große Bedeutung.
Mit zunehmender industrieller Entwicklung der Wirtschaft erlangte der Transport des Holzes zum Verbraucher und auch später die maschinelle Ausformung besondere Bedeutung für den Forstbetrieb.
1952 gab es im Bereich der nordöstlichen Heide die Plätze Rövershagen, Müggenburg, Gelbensande und Ribnitz.
Die Plätze dienten in erster Linie zur Verladung des Holzes sowie der Nebenprodukte Harz und Rinde für den Transport auf der Schiene, zweitens wurde Grubenholz in erheblichem Umfang auf den Plätzen ausgeformt und verladen.
In der Mitte der fünfziger Jahre wurden die Plätze bis auf den Platz Rövershagen geschlossen.
Der Platz Rövershagen wurde in den sechziger Jahren zum zentralen Holzausformungs- und Verladeplatz ausgebaut.
Hier wurden erhebliche Investitionen getätigt und mechanische Anlagen für den Einschnitt von Nadel- und Laubholz gebaut.
Die Holzverladung wurde anfangs mit Winden, später dann mit modernen Kränen und Radladern vorgenommen.
Die Belegschaft des Platzes Rövershagen schwankte zwischen 10 und 15 Arbeitskräften.
Es wurden ca. 40.000 fm Holz jährlich dort umgeschlagen.
Die sozialen Arbeitsbedingungen für die Arbeiter waren günstig.
Es gab regelmäßig warme Verpflegung und später auch Umkleide- und Duschmöglichkeiten.
Bedingt dadurch, dass Bahntransport vorherrschend war, wurden viele Arbeitsverrichtungen aus dem Wald auf den Holzausformungs- und Verladeplatz verlagert.
Der Holzverladeplatz wie auch der Fuhrpark unterstanden leitungsmäßig dem Produktionsdirektor.
Dem Platzkollektiv stand ein Platzmeister vor. Langjähriger Platzmeister in Rövershagen war Herr Voß.
Ein betriebseigener Fuhrpark mußte ab 1952 nach Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe aufgebaut werden.
Ab diesem Zeitpunkt mußte der Forstbetrieb die Anlieferung zum Verbraucher übernehmen.
Bisher galt der Verkauf ab Wald. Die ersten motorisierten Transportmittel waren Traktoren mit Langholzhängern vom Typ “IFA Pionier” aus DDR- Produktion.
Es folgten “Zetor Super 42” aus der CSSR.
Ende der sechziger Jahre folgten dann Ausrüstungen für den Schichtholztransport mit LKW H3A, KAMAS, W 50 und für den Langholztransport W50L, MAS (SU-Produktion) mit Beladeseilwinde zur Selbstbeladung.
1974 erfolgten dann sowohl für Lang- als auch Schichtholztransport Importe von modernen LKW mit Selbstbeladekran vom Typ “Volvo” aus Schweden.
Dies war bis 1990 neben W 50 Lkws die Ausrüstung unseres Fuhrparks.
Der Fuhrpark unterstand wie auch der Platz dem Produktionsdirektor und wurde von einem Fuhrparkleiter geleitet.

Industrielle Warenproduktion

Die industrielle Warenproduktion entwickelte sich in den 60er Jahren in Folge des Rückganges des Holzeinschlages.
Damit sollte der Vertragsrückgang (wertmäßig) ausgeglichen werden.
Diese Entwicklung wurde von neutraler Stelle stark gefördert.
Leitungsmäßig wurde dieser Bereich durch einen Forstdirektor geleitet.
Schwerpunktmäßig war dieser Bereich im Gebiet der Rostocker Heide, mit der Nerzfarm und dem Laubenbau, in Wiethagen angesiedelt. :Hier waren etwa 30 Kollegen beschäftigt.

(Anlagen noch als Jpeg Galerie einpflegen!)


Revieränderungen nach 1945
In der Rostocker Heide wurden 1952 die kleineren Reviere aufgelöst und den Nachbarrevieren zugeordnet:
Markgrafenheide zu Hinrichshagen
Wallensteinslager zu Wiethagen
Lünenburg zu Meyershausstelle
Im Forstamt Altheide wurde 1945 das Revier Wilmshagen aufgelöst und dem Revier Altheide zugeordnet.
Revieränderungen durch Abgang zu NVA
  : • 1962 waren die Reviere Wiethagen, Meyershausstelle und Hirschburg in den Bestand der NVA übergegangen
     
  : • 1966 wurde das Revier Schnatermann aufgelöst und mit dem Revier Hinrichshagen vereinigt

Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock in Rövershagen

Im Jahre 1952 wurden die bisherige staatliche Lenkung der Forstwirtschaft durch die Kreisforstämter als untere Forstbehörde und die bestehende Haushaltsrechnung abgelöst und die Waldflächen und die forstlichen Vermögenswerte eines größeren Bereiches als Volkseigentum den mit Wirkung vom 01.01.1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben zur operativen Verwaltung übertragen, d.h. die StFB wurden Rechtsträger des im Rahmen ihrer Aufgaben zu verwaltenden Vermögens.
Die StFB waren selbständig planende, wirtschaftende und abrechnende Betriebe nach den Grundzügen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und auf der Grundlage zentraler Volkswirtschaftspläne.
Sie waren juristische Personen und im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragen.
In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung vom 01.01.1952 auch der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock mit Sitz in Rövershagen im Gebäude des bisher bestehenden Stadtforstamtes Rostock gebildet.
Mit der AO vom 15.06.1949 waren der im Bereich des StFB Rostock liegende Waldbesitz und die forstwirtschaftlichen Vermögenswerte der Städte Rostock und Ribnitz in Volkseigentum überführt worden. (ZV0 Bl.. 49, S. 498)
Danach erstreckte sich die Rechtsträgerschaft des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock über alle volkseigenen Waldflächen und forstwirtschaftlichen Vermögenswerte in den im Zuge der Verwaltungsreform im Jahre 1952 gebildeten Kreisen Rostock‑Stadt, Rostock‑Land und dem ehemals mecklenburgischen Teil des Kreises Ribnitz‑Damgarten mit der Recknitz als Ostgrenze.
Das waren die Waldflächen und forstwirtschaftlichen Vermögenswerte der ehemaligen mecklenburgischen Forstämter Altheide, Billenhagen und Gelbensande sowie des im Kreis Rostock verbliebenen Teils des Forstamtes Cammin, der kreisfreien Stadt Rostock und der Stadt Ribnitz, im Bereich liegender Waldflächen aus im Zuge der Bodenreform enteignetem Großgrundbesitz, die nicht versiedelt worden waren.
Nicht unter die Rechtsträgerschaft des StFB fielen die
• Waldflächen, die über gesondert gebildete Kreisforstämter betreut wurden
• vorhandener bäuerlicher und anderer Kleinwaldbesitz
• Wald, der im Zuge der Bodenreform an Neusiedler und landarme Bauern verteilt worden war. Er war zum überwiegenden Teil aus enteignetem Großgrundbesitz hervorgegangen, in begrenztem Umfang aber auch aus ehemaligem Landes- oder Kommunalwald verteilt worden.
• Wald im Eigentum der Kirche, der in der Regel eigenständig bewirtschaftet wurde. Die Fläche des im Betriebsbereich des StFB Rostock vorhandenen Kirchenwaldes betrug nur 93 ha.

Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes (StFB) Rostock

Grundlage
Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben 14.2.1952.(GB1 52/149)
§1
(1) Mit Wirkung vom 1.1.1952 werden Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe gebildet.
(2) Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
"Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen StFB verantwortlich.
§2
(1) Der StFB arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt wird.
In diesem Sinne ist der StFB eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft.
Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung.
(2) Der StFB ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum ... .
§3
(1) Die StFB sind Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte.
(2) Die Übertragung der Rechtsträgerschaft gemäß Abs. 1 erfolgt mit Wirkung vom 1.1.1952 für alle forstwirtschaftlich genutzten volkseigenen Vermögenswerte ... .
§9
Aufgabe, Organisation und Tätigkeit der StFB ergeben sich aus dem Statut der StFB .........


Im Jahre 1959 wurde der StFB Rügen aufgelöst und dessen Waldflächen dem StFB Stralsund zugeordnet.
In diesem Zusammenhang wurden westlich gelegene Waldflächen aus dem StFB Stralsund herausgelöst und dem StFB Rostock angegliedert, die Ostgrenze des StFB Rostock von der Recknitz auf die östliche Kreisgrenze des Kreises Ribnitz-Damgarten verlegt, auf eine ungefähre Linie von östlich Dabitz, Zipke, westlich Friedrichshof, nördlich Manschenhagen, Starkow, Altenhagen, Neu- und Altseehagen, Weitenhagen, Behrenwalde, Leplow, Hugoldsdorf-Siedlung, westlich Landsdorf, Tangrim, Bezirksgrenze.
Es waren dies die in Volkseigentum überführten Waldflächen der Oberförsterei Born (Darss/Zingst), der Reviere Saal, Fuhlendorf, Planitz, Buchenhorst, Ravenhorst, Camitz.
Dazwischen lagen die Bauernwaldreviere Tempel, Schlemmin und Eixen.

Kapitel 2 Der Wechsel der Rechtsträgerschaft und die Veränderung der Eigentumsverhältnisse für die Waldungen der Stadt Rostock nach 1945

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges ist die Geschichte der Rostocker Heide eng mit der grundlegenden Umgestaltung der Eigentums- und Besitzverhältnisse verknüpft.
Mit der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse nach 1945 in der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR war auch die Umwandlung des Eigentums für die seit dem Jahre 1252 im ­Besitz der Stadt Rostock befindlichen Waldflächen verbunden.
Von Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1949, dem Gründungstag der DDR, war in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands das Besatzungsrecht gültig, das durch die sowjetische Militäradministration in Deutschland ausgeübt wurde.
Die von der Besatzungsmacht herausgegebenen Befehle waren für die deutschen Verwaltungsorgane und die Bürger im Bereich der Besatzungszone verbindlich.
Daneben wurden in der Regel auf der Grundlage der erlassenen Befehle von den deutschen Verwaltungen Ausführungsbestimmungen und Anordnungen herausgegeben.
So wurde z.B. am, 29. 10. 1945 die "Ordnung der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone" erlassen, in der die Verminderung der Anzahl der Verwaltungs‑ und Betriebsbezirke (Forstämter und Revierförstereien) geregelt wurde, begründet mit dem Mangel an ausgebildeten Fachkräften und zur Senkung von Personal und Verwaltungskosten.
Mit der Gründung der DDR ging die Gesetzgebung und deren Durchführung an die entsprechenden Organe der DDR über.
Der erste Eingriff in den Waldbesitz der Stadt Rostock erfolgte im Zuge der Bodenreform.
Obwohl die "Verordnung über die Bodenreform im Lande Mecklenburg/Vorpommern vom 05.09.1945 keine Aufsiedelung kommunalen Waldbesitzes vorsah, wurden wie aus einem Schreiben der Forstinspektion Rövershagen vom 15.02.1949 hervorgeht aus dem Revier Schnatermann insgesamt 114,58 ha Wald an Neu‑ und Kleinbauern der umliegenden Ortschaften verteilt, davon nach Purkshof 33,00 ha, Stuthof 27,08 ha, Niederhagen 22,62 ha, Peez 31,88 ha
Am 24.11.1948 wurde durch die Deutsche Wirtschaftskommission die "Verordnung über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise erlassen, in der u.a. festgelegt war, daß die gewerblichen land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe und wirtschaftlichen Einrichtungen der Gemeinden und Kreise in einem Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammenzufassen sind.
In den hierzu im Jahre 1949 erlassenen Durchführungsverordnungen wurde angeordnet, daß die kommunalen Forstflächen von den Gemeinden und Kreisen bis zum 31.12.1949 den KWU zu übergeben sind.
Die KWU wurden gleichzeitig Rechtsträger der im Eigentum der Gemeinden und Kreise befindlichen Betriebe einschließlich der land ‑und. forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Auf Grund dieser Verordnung gingen die Waldflächen der Stadt Rostock und die mit diesen verbundenen sonstigen Flächen, Gebäude und Einrichtungen in die Rechtsträgerschaft des Kommunalwirtschaftsunternehmen der Stadt Rostock über.
Mit der Übertragung der Rechtsträgerschaft waren jedoch keine Veränderungen der bisherigen Eigentumsverhältnisse verbunden. :Die entscheidende Veränderung des Eigentums am kommunalen Waldbesitz wurde durch die Deutsche Wirtschaftskommission mit der Anordnung über die Bildung der Vereinigung volkseigener Güter vom 15.06.1949 ausgelöst, in der u.a. bestimmt wird:
"Alle bisher in Eigentum der Länder, Kreise, Gemeinden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Kirchen, befindlichen Betriebe der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft einschließlich aller zugehörigen Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstungen und sonstiger Art von Vermögen sind Eigentum des Volkes..."
Damit war der Stadt Rostock nicht nur die Rechtsträgerschaft, sondern auch das Eigentum an ihrem Waldbesitz einschließlich der forstwirtschaftlichen sonstigen Vermögenswerte entzogen und in Volkseigentum überführt worden.
Da dieser Anordnung zu nächst keine konkretisierenden Durchführungsbestimmungen folgten, konnte die Stadt Rostock bis auf weiteres unentgeltlicher Nutzer ihrer Waldflächen bleiben.,*
Am 22.02.1951 wurde die "Verordnung über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen erlassen (GBl.25, S.143), in der die Auflösung der kommunalen Wirtschaftsunternehmen,( KWU ), zum 31.03.1951 angewiesen wird.
Mit der Auflösung dieser kommunalen Unternehmen wurde die Waldfläche der Rostocker Heide und die zugehörigen forstwirtschaftliche Vermögenswerte als Volkseigentum in die Rechtsträgerschaft des Landes Mecklenburg/Vorpommern überführt, das die Verwaltung dem Kreisforstamt Rostock übertrug.
Diese Übertragung wurde mit einem Protokoll vom 27.04.1951 aktenkundig vollzogen, nach dem von der KWU der Stadt Rostock an das Ministerium für Landwirtschaft - Hauptabteilung Forsten -, vertreten durch das Kreisforstamt Rostock, formal übergeben wurden
1. an Grund und Boden 6049,65 ha, davon entfallen auf die Rostocker Heide, 5582,00 ha.
2. 62 Gebäude, vor allem Waldarbeiterwohnungen - meist als Katen, vereinzelt als Büdnereien bezeichnet - und Forstdienstgehöfte
in Rövershagen das Forstinspektionsgebäude, 2 Förstereien, 10 Wohngebäude, 1 Samendarre
in Wiethagen 1 Försterei, 7 Wohngebäude, 1 Teerschwelerei
in Hinrichshagen 1 Försterei, 14 Wohngebäude
in Torfbrücke 1 Försterei, 4 Wohngebäude
in Willershagen 5 Wohngebäude
in Schnatermann 1 Kruggehöft mit Fuhrmannsstelle
in Meyershausstelle, Gelbensande, Behnkenhagen, Wallensteinslager, Müggenburg, Ostseebad Graal, Markgrafenheide und Göldenitz je 1 Wohnhaus meist mit Nebengebäuden.
Das Protokoll enthält für jedes Gebäude den Brutto‑ und Restbuchwert sowie die im laufenden Jahr bereits erledigten und noch durchzuführenden Reparaturmaßnahmen nach Art und Wert.
In einer Richtlinie des Ministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft der DDR zur Durchführungsbestimmung v. 04.05.1951 zur "VO über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen” v. 22.02.1951 ist u.a. festgelegt, daß die allgemeine Bewirtschaftung der angegliederten KWU‑Forsten nach den für den Volkswald allgemein bestehenden Richtlinien zu erfolgen hat und für Wälder in der Nähe größerer Industriestädte, Kurorte, Sanatorien u.ä., für Naturschutzgebiete, Parkanlagen, Wassereinzugsgebiete Ausnahmeregelungen getroffen werden können.
Ebenfalls wird verfügt, daß die in den KWU-Forsten vollbeschäftigten Waldarbeiter und Forstangestellten zu übernehmen und nach den geltenden Tarifen zu entlohnen sind.
Hierzu vermerkt der langjährige Verwalter der Rostocker Heide ( von 1918 bis 1951 ), Oberforstmeister Charles Bencard:
"Im Juli 1951 geht die Rostocker Heide, die am 1. März gerade 700 Jahre Eigentum der Stadt gewesen wäre, in das Eigentum des Staates über".
Da die Verwaltung der Rostocker Heide in dieser Zeit der wechselnden Unterstellungsverhältnisse in den bewährten Händen des Oberforstmeisters Bencard geblieben war, hatten sie wenig Einfluß auf die Wirtschaftsführung und sind auch wohl kaum der Stadtverwaltung und der Allgemeinheit bewußt geworden.
Zur Haltung der Stadt zu ihrem Wald beklagt sich schon am 20.03.1944 Oberforstmeister Bencard:
“Ich habe in den 25 Jahren, die ich hier bin, trotz der zwei Kriege alles getan, um die Waldschönheit der Heide zu erhalten, ohne daß ein einziger der maßgebenden Leute in der Stadt sich in geringsten darum gekümmert hätte, weil sie zufällig alle nur Städter waren. Daher hat aber auch der verwaltende Beamte eine große Verantwortung und darf sich nicht durch etwaige andere staatliche Ideen darin irre machen lassen".
Andererseits ist verständlich, daß unmittelbar nach Kriegsende sowohl Stadtverwaltung als auch die Bürger andere Sorgen hatten, als sich um den Wald als auch um die Gebäude und Anlagen in den Ortsteilen Wiethagen, Hinrichshagen, Torfbrücke und der Gemeinde Rövershagen zu kümmern.
Der Wald war stets für jedermann zugänglich, und Holz zunächst lebensnotwendig und später kontingentiert.
Am 14. Februar 1952 wurde vom Ministerrat der DDR die “Verordnung zur Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe" (GB1.1951, S.149) verabschiedet.
Auf Grund dieser Verordnung wird der in Volkseigentum befindliche Wald eines größeren Gebietes in einem staatlichen Betrieb (StFB ) zusammengefaßt.
Die StFB sind selbständig planende und wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheiten.
Sie arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung, sind juristische Personen und Rechtsträger von Volkseigentum.
Auf der Grundlage dieser Verordnung wurde auch der StFB Rostock gebildet, dem die Bewirtschaftung und die Rechtsträgerschaft des volkseigenen Waldes in den damaligen Kreisen Rostock‑Land und Rostock‑Stadt und den Westteil des Kreises Ribnitz‑Damgarten übertragen wurde.
Damit gingen auch die Waldflächen der Rostocker Heide mit Ausnahme des versiedelten Teiles im Revier Schnatermann und die zugehörigen forstwirtschaftlichen Vermögenswerte, im wesentlichen aus den Wohn‑ und Verwaltungsgebäuden in den Ortsteilen Wiethagen Hinrichshagen, Torfbrücke und der Gemeinde Rövershagen bestehend, in die Rechtsträgerschaft des StFB Rostock über.
In der zweiten Hälfte der 50er Jahre begann die militärische Nutzung eines ständig zunehmenden Teiles der Rostocker Heide.. :Die zu militärischen Zwecken mit entsprechenden Sicherheitszonen beanspruchten Flächen wurden aus der Rechtsträgerschaft des StFB Rostock herausgelöst und in die Rechtsträgerschaft des Ministeriums für Nationale Verteidigung überführt und von den Forstorganen und Forstdienststellen dieses Ministeriums bewirtschaftet.
Seit Anfang der 70er Jahre sind mehr als die Hälfte der Waldfläche der Rostocker Heide der zivilen Bewirtschaftung entzogen.
Auf Anordnung des Landwirtschaftsministers des Landes Mecklenburg/Vorpommern vom 12.12.1991 stellt der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock mit Wirkung vom 31.12.1991 seine wirtschaftliche Tätigkeit ein.
Damit erlischt auch die Rechtsträgerschaft des StFB Rostock über den nicht militärisch genutzten Teil der Rostocker Heide, der auf Antrag der Stadt Rostock dieser als Eigentum rückübertragen wird.
In den Folgejahren wird auch der militärisch genutzte Teil etappenweise in das Eigentum der Stadt zurückgeführt.

Aufgaben des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes (StFB)

Bewirtschaftung und Schutz des volkseigenen Waldes

Mit Wirkung vom 08.05.1958 wurde den StFB die staatliche Betreuung und Anleitung des Genossenschafts- und Privatwaldes sowie die Anleitung und Kontrolle der Durchführung der im Volkswirtschaftsplan für die gesamte Forstwirtschaft festgelegten Aufgaben übertragen.
(Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft 1959 Nr. 6 S. 49 ) (Anordnung über die Aufgaben der StFB und die Betreuung des LPG‑ und Privatwaldes vom 11.02.1959, GB1. I S. 121, Anlage Rahmenstatut der StFB )
Die Betreuungsfunktion der StFB für den Genossenschaftswald wurde im Laufe der 70er Jahre schrittweise auf der Grundlage von Bewirtschaftungsverträgen zwischen StFB und LPG in eine vollständige Bewirtschaftung durch den StFB überführt.
Das Ziel bestand darin, trotz der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse eine einheitliche Bewirtschaftung und den Schutz des Waldes auf ganzer Fläche zu gewährleisten.
3.Absatz (Verkauf)
des eingeschlagenen Rohholzes erfolgte auf der Grundlage zentral vorgegebener Liefermengen, Rohholzsortimente und Rohholzabnehmer sowie der Transport des Rohholzes zu den jeweiligen Empfängern.Abnahme, Aufkauf, Absatz und Transport des nicht für den Eigenbedarf vorgesehenen, staatlich beauflagten Nutzholzes aus dem Genossenschafts- und Privatwald sowie dem Wald anderer juristischer Personen.

Der Transport des Rohholzes erfolgte mit betriebseigenen Fahrzeugen des StFB, bei größeren Entfernungen mittels Bahn- oder Schiffsversand.

4. Wildbewirtschaftung.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Jagdwesens am 25.11.1953 wurde dem StFB die Bewirtschaftung der Jagdgebiete mit vorwiegendem Staatswaldanteil übertragen, während alle übrigen Jagdgebiete durch das Kreisforstamt bewirtschaftet werden.( GB1. S. 1175, § 23 ) Mit Wirkung vom 19.10.1962 wurden die StFB mit der Bewirtschaftung allen jagdbaren Wildes und der Erledigung sämtlicher jagdwirtschaftlicher Angelegenheiten in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der gegebenen Weisungen der Jagdbehörde beauftragt. (Verfügung über die Bewirtschaftung der Jagdgebiete vom 19.10.1962 in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, Sonderdruck Nr. 7 S. 1 )

5. Unterhaltung von Werkstätten
zur Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung des sich nach der Bildung der StFB immer stärker entwickelnden Fahrzeug- und Geräteparks zur Baumschulwirtschaft, zur Walderneuerung und Waldpflege, zum Holzrücken, zur Holzabfuhr und Verladung, zum Wegebau und zur Melioration sowie im nichtforstlichen Bereich des StFB.
6. Aufbau und Unterhaltung der verschiedensten Bereiche forstlicher Nebenproduktion
sowie von Betriebsteilen zur Herstellung von industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. (erstmalig erwähnt im Rahmenstatut der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe v. 11.02.1959, § 2 - GBI. I. S.121)
"Die Betriebe haben ... die Volkswirtschaft planmäßig mit Rohholz, Harz und Rinde sowie anderen Produkten der Forstwirtschaft, insbesondere Erzeugnissen der Massenbedarfsgüterproduktion, zu versorgen."

Unterstellung des StFB Rostock

2.1
In der VO über die Bildung von StFB vom 14.02.1952 ist in § 1 (2) FESTGELEGT:
Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR.
Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe verantwortlich.
Der StFB Rostock unterstand also direkt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft des Landes Mecklenburg‑Vorpommern.
2.2
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 23.07.1952 wurden die in der DDR bestehenden Länder aufgelöst und Bezirke gebildet.
An Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstanden die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg.

In diesem Zusammenhang wurden auf Bezirksebene "Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe" gebildet, denen die StFB des jeweiligen Bezirkes zugeordnet waren.

Grundlage der Bildung der Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe war die Anordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der DDR über Maßnahmen zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung vom 10.08.1952 (MB1. j127) und vom 22.12.1952 (ZB1.1953/11)
Der StFB Rostock unterstand ab Ende 1952 der Verwaltung staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe Rostock.
2.3
Am 01.04.1955 wurde die "Anordnung über die Auflösung der Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe und die Eingliederung in die Abteilungen Landwirtschaft bei den Räten der Bezirke" erlassen (GB1. 11 55/130).
Gemäß dieser Anordnung ging das Anlagevermögen ab 01.04.1955 in die Verwaltung der Räte der Bezirke über, die auch die mit der Tätigkeit der Verwaltungen zusammenhängenden Forderungen und Verbindlichkeiten übernahmen.
Damit ging die Anleitung und Kontrolle des StFB Rostock mit Wirkung vom 01.04.1952 an den Rat des Bezirkes Rostock über und wurde wahrgenommen durch die Unterabteilung Forstwirtschaft in der Abteilung Landwirtschaft beim Rat des Bezirkes Rostock.
2.4
Im Jahre 1963 wurden die "Vereinigungen Volkseigener Betriebe ( VVB ) Forstwirtschaft" gebildet. Die Verantwortlichkeit für die StFB wurde aus den Bezirken herausgelöst und den VVB übertragen.
Der StFB Rostock unterstand seit 1963 der VVB Forstwirtschaft Waren, die für die forstwirtschaftlichen Belange der Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg zuständig war und damit die staatlichen Waldflächen des ehemaligen Landes Mecklenburg‑Vorpommern und den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Brandenburg umfaßte.
Beschluß über die Veränderung der Leitung der Forstwirtschaft (Bildung einer VVB Forstwirtschaft in Suhl), vom 10.10 1963 GB1. II Nr. 93, 1963


2.6
Mit Wirkung vom 01.01.1976 stellten die VVB Forstwirtschaft ihre Tätigkeit ein und die Aufsicht, Anleitung und Kontrolle der StFB gingen wieder an die Räte der Bezirke über. Für den StFB Rostock wurde diese wahrgenommen durch die Abteilung Forstwirtschaft im Bereich Land- und Nahrungsgüterwirtschaft beim Rat des Bezirkes.

Anlage: "Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952"

"KLEINE MITTEILUNG"
"Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952"
Zur Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft, deren Aufgaben als Lieferant des Rohstoffes Holz für die gesamte Volkswirtschaft bei der Erfüllung des Fünfjahrplanes, ständig wachsen, bedarf es der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates.
Die Anleitung in der Forstwirtschaft sowie die Aufsicht über den Wald aller Besitzarten werden durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik für die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen wahrgenommen. Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmnis in der Weiterentwicklung der Staatlichen Forstwirtschaft. Zur Verbesserung der Arbeitsweise der Staatlichen Forstwirtschaft wird deshalb Folgendes verordnet:

§ 1 Mit Wirkung vom 1. Januar 1952 werden Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe gebildet.

Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dein Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung- und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe verantwortlich.

§ 2 Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt ist. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, selbständig wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der Staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung.

Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Als Rechtsträger von Volkseigentum hat er zur Durchführung seiner Planaufgaben die Rechte zu verwirklichen und die Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem ihm übertragenen Volkseigentum ergeben.

§ 3 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe sind Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte.

Die Übertragung der Rechtsträgerschaft gemäß Abs. 1 erfolgt:

a) mit Wirkung vom 1. Januar 1952 für alle forstwirtschaftlich genutzten volkseigenen Vermögenswerte mit Ausnahme derjenigen, die bei Rechtsträgern der volkseigenen Wirtschaft bilanziert werden.

3. Die Regelung der Rechtsträgerschaft volkseigener forstwirtschaftlich genutzter Flächen, die im Laufe der nächsten Jahre zur anderweitigen Nutzung (Bergbau usw.) durch volkseigene Betriebe benötigt werden, erfolgt in Durchführungsbestimmungen,

§ 4 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe übernehmen die Verbindlichkeiten, die mit den ihrer Rechtsträgerschaft übertragenen Vermögenswerten in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

§ 5 Für die wirtschaftliche Tätigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Wirtschaft verbindlich.

§ 6 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe haben mit Stichtag 1. Januar 1952 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

§ 7 Alle den staatlichen Forst betreffenden Forderungen der Kreisforstämter sehen auf die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe über.

§ 8 Den Kreisforstämtern obliegt die Anleitung und Kontrolle der Durchführung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Planaufgaben.

Die Anleitung für die Betreuung des Privatwaldes obliegt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, den Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen und den Kreisforstämtern.

Die Grenzen der Tätigkeitsgebiete der Kreisforstämter werden von der Hauptabteilung Forstwirtschaft festgelegt. Für den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb ist jeweils das Kreisforstamt zuständig, in dem sich. der Sitz des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes. befindet.

§ 9 Aufgabe, Organisation und Tätigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe ergeben sich aus dem Statut der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, das vorn Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zu erlassen ist.

§ 10 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.

§ 11 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in Kraft.

Berlin, den 14. Februar 1952.

Die Regierung der Deutschen Demokratischen Ministerium für Republik Land‑ und Forstwirtschaft Der Ministerpräsident gez. Scholz gez. Grotewohl Minister

Kapitel 3 Waldbau von 1952 – 1989

1956 schreibt Otto Kolp in seinem Buch “ Die Nordöstliche Heide Mecklenburgs”: “ in den Jahren 1946 – 1952 wurde die zweite große Aufforstung der 700 ha umfassenden Kriegskahlschläge und Brandflächen in der Rostocker Heide unter Leitung von Oberforstmeister Charles Bencard in Angriff genommen. Beim Abgang des Oberforstmeisters 1951 war die große Aufgabe bis auf einen Rest von 90 ha ausgeführt worden.” Wieder einmal hatten die gesellschaftlichen Verhältnisse den Umfang, die Örtlichkeit , die Bedingungen und das Tempo der Wiederaufforstung bestimmt. Charles Bencard und viele Hundert fleißige Männer und Frauen haben aus den vorhandenen Möglichkeiten das Beste gemacht. Es würde an Zynismus grenzen, diese Leistung heute zu zerreden und kluge Ratschläge geben zu wollen, wie man die Sache ökologisch und waldbaulich besser hätte machen müssen. Ich will damit sagen, daß Forstleute oft nur so gut tun können, wie sie die Politik sein läßt. Das war eigentlich seit der geregelten Forstwirtschaft immer maßgeblich und um so besser, wenn eine Gesellschaftsidee, der Sozialismus, den Wald fast generell staatlich macht. So können wachsende biologische und zunehmend vor allem ökologische Erkenntnisse und Erfahrungen zwar gesammelt, aber nur im Rahmen der politischen und ökonomischen Möglichkeiten des Staates umgesetzt werden. Immerhin muß für den Waldbau in der DDR und damit in der Rostocker Heide gesagt werden:

• Alle Förster und Waldbesitzer haben eine sehr solide und umfassende Ausbildung erhalten.
• Wissenschaftliche Grundlagen wurden in Eberswalde, Tharandt und Graupa geschaffen, die über Forsteinrichtungs- und Standorterkundungsbetriebe praxisreif durch Betriebsregelungsanweisungen umgesetzt wurden.
• Der zentrale Datenspeicher Waldfonds war seit 1970 ein wirksames Instrument zur Steuerung und Planung auch der waldbaulichen Prozesse auf höherer Ebene. Er wurde aber auch benutzt, um z. B. die übermäßige Abnutzung des Nadelaltholzblockes, den massiven Aushieb der besten Buchen (Buchenfurniere) vor ihrer natürlichen Verjüngung oder die Verlagerung der Harzung in immer jüngere Kiefernbestände durchzusetzen (Zentralismus).
• Die Waldbaurichtlinien lassen den Einfluß der Politik auf die Forstwirtschaft erkennen. Das Problem der Forstleute war, den enormen Nutzungsdruck mit den waldbaulichen Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen.
Auch für die Rostocker Heide lassen sich 4 Perioden der waldbaulichen Entwicklung unterscheiden.

Die Kahlschlagwirtschaft 1945-51

Kriegs- und Nachkriegswirkungen (Nutzung und Waldverwüstung) sowie die Reparationsleistungen haben in Ostdeutschland ca. 10 % der Waldfläche als Kahlflächen hinterlassen. (Im Normalfall bei einer nachhaltigen Wirtschaft = 1%) In der Rostocker Heide betrug der Kahlflächenanteil sogar 14% an der Holzbodenfläche. Weiterhin waren viele Althölzer stark aufgelichtet worden. Somit war der stehende Holzvorrat deutlich unter dem Normalwert gesunken. Die intensive Brennholzwerbung verschärfte die Situation weiter. Es ging um eine schnelle Wiederaufforstung aller Flächen. Es fehlte an Saatgut, Pflanzen, Technik und Zugkräften. So wurde die große Aufgabe vornehmlich mit per Hand erfüllt und es kamen Pflanzen zum Einsatz, die greifbar waren. N den Mittelgebirgen die Fichte, im Nordostdeutschen Tiefland die Kiefer. So finden wir in den Revieren Hinrichshagen, Wiethagen, Meyershausstelle und Torfbrücke große zusammenhängende Komplexe von heute 50-jähriger Kiefernbeständen. Bis auf wenige Ausnahmen ist autochthones Pflanzenmaterial verwendet worden, so daß eine gute Qualität auf den Flächen stockt. Bis 1952 existierte in Rövershagen eine eigene Samendarre, in der die großen Saatgutmengen für die umfangreichen Aufforstungen geklengt wurden. Das Pflanzenmaterial wurde in den jeweiligen Kleinkämpen der Reviere angezogen. Da es bis Mitte der 50er Jahre keine nennenswerten Bestände an Rot- und Rehwild in der Heide gab (waren durch Fleischerwerb in der Nachkriegszeit stark dezimiert worden) blieben die umfangreichen Aufforstungen von Verbiß-, Tritt- und Fegeschäden weitgehend verschont. Bis auf eine Rüsselkäferkalamität Mitte der 50er Jahre blieben die Pflanzungen vor biotischen und abiotischen Schäden bewahrt. Bis auf wenige Ausnahmen war die künstliche Verjüngung dominierend. Ein Bodenfeuer zwischen Klein-Müritz und dem heutigen Waldparkplatz vor Graal schaffte die Voraussetzung für ein bürstendichte Kiefern-naturverjüngung, die wenn auch stets unter Schütte gelitten, heute eine überzeugende Bestockung aufweist.

Die vorratspflegliche Waldwirtschaft 1951 – 1961

Der Forstpolitiker M. Heidrich schrieb 1952 im Sonderheft “Der Wald” das Vorwort zur vorratspfleglichen Waldwirtschaft. In der Begründung zur Einführung dieser Waldwirtschaftsform führte er auf: “In der ersten Generation nach der ungeregelten Forstwirtschaft waren natürlich die Massenleistungen gut. Die damalige nach kapitalistischen Gesichtspunkten ausgerichtete staatliche und private Forstwirtschaft rechnete nur mit einer hohen Rente, einem hohem Profit. Obwohl bedeutende Forstwissenschaftler der damaligen Zeit darauf aufmerksam machten, daß diese Reinbestands- und Kahlschlagwirtschaft auf die Dauer nicht das leisten könne, was sie anfänglich zu leisten in der Lage war. Man blieb jedoch trotz der Warnungen, aus Gründen des Strebens nach einem hohen Bodenreinertrag weiterhin bei diesen den Standort verschlechternden Methoden.” Ein weiteres Argument zur Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft war nach Heidrich: “Die Holzerzeugung reicht nicht aus um nachhaltig den Holzbedarf zu decken. Die Forstwirtschaft kann und darf diesen Widerspruch zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht bedingungslos hinnehmen.” Diese Argumentation war neben den biologischen Erkenntnissen aber auch geprägt aus dem Zustand der Wälder zu dieser Zeit. Riesige Kahlflächen und Kulturen aus Kriegs- und Nachkriegszeiten waren vorhanden. Um den Holzhunger der Volkswirtschaft ohne weitere Kahlschläge stillen zu können, mußte eine Wirtschaftsform gefunden werden, die beides erfüllen konnte. Die Forstleute Kahlitzsch, Möller und insbesondere der sächsische Forstplanungsbeamte Krutzsch hatten aus biologischen Erkenntnissen heraus sie Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft vollzogen und sich der vorratspfleglichen Einzelstammwirtschaft zugewandt. Das Prinzip: “Das jeweils Schlechteste fällt zuerst, das Bessere bleibt erhalten. Mit möglichst hohen und wertvollen Vorrat soll ein möglichst hohes Zuwachsprozent erwirtschaftet werden.” Formulierte Professor Blankmeister aus Tharandt. Er sagte aber auch: “Vorratspflegliche Waldnutzung in dieser Form ist der einzig gangbare Weg, um mit den spärlichen Restvorräten aus älterem Holz möglichst lange hauszuhalten und einen leistungsfähigen – möglichst ungleichaltrigen- Mischwald aus standortgemäßen Holzarten und Rassen aufzubauen.” Auch hier wird deutlich, daß die Gesellschaftssituation das Wirken der Forstleute wesentlich bestimmte.

Durch Verfügung der Landesregierung Mecklenburg – Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde im 1. Halbjahr 1951 die KWU-Forsten (Kommunale Wirtschaftsunternehmen) in die Rechtsträgerschaft des Landes übernommen. Die Städte und Gemeinden wurden enteignet. Die Wälder, Immobilien und das Personal wurde den Kreisforstämtern übertragen und als volkseigen betrachtet. Mit Wirkung vom 1.01.1952 wurden mittels der Verordnung zur Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe vom 14. Februar 1952 der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock in Rövershagen gebildet. Am 22.07.1955 bereits konnte Herr Severin einen Extrakt der Standorterkundung, der Forsteinrichtung und der Vermessung an alle Reviere des Forstbetriebes übergeben. Seit der Forstbetriebsbildung war in 3,5 Jahren eine große Arbeit vor allem auch durch Forstmeister Wendt aus Gelbensande geleistet worden. Dabei sollte in diesem Zeitraum auch ein forstliches Umdenken erfolgen. Nach der Altersklassenwirtschaft sollte vorratspfleglich gewirtschaftet werden. Der Brigadeleiter der Forsteinrichtung Klaus Frese in einem Überblick über die forstwirtschaftlichen Verhältnisse des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock in Rövershagen: “Man verstößt meines Erachtens nicht gegen die Prinzipien der vorratspfleglichen Waldwirtschaft, wenn man in dem Gebiet des Forstwirtschaftsbetriebes in dem die grundwassernahen und grundwasserbeeinflußten Standorte vorwiegen und das ist der weit größere Teil von dem Ziel der Erziehung horst- und gruppenweisen ungleichaltrigen Mischwaldes abweicht und auf Grund der besonderen Verhältnisse femelschlagartige Hiebe vermeidet. Es ist nun mal Tatsache, und nicht zuletzt beweisen es die hohen Windwurfzahlen, daß Räumungshiebe unter Beachtung der Hauptwindrichtung in nicht zu großer Ausdehnung mit vielfach vorangegangenen Loshieben weit zweckmäßiger und nutzbringender, ja, ich möchte sogar sagen, allein vertretbar sind. Die vorratspflegliche Waldwirtschaft war ja nichts weiteres, als der Aufbau eines optimalen Waldgefüges mit höchster Massen- und Wertleistung. Dieses Ziel ist auf Grund der besonderen Verhältnisse auf diese Art schneller und vor allem sicherer zu erreichen.” Forstmeister Wendt äußert sich in den Waldbaurichtlinien, die er zur Forsteinrichtung erarbeitet hat wie folgt: “ Die alten Kiefernbestände der Heide sind mit nur wenigen Ausnahmen so stark verlichtet, daß vorratspflegliche Eingriffe mit dem Ziel, die Leistung zu verbessern paradox erscheinen. Eine Durchlöcherung der Bestände, in dem die schlechteren Bestandespartien zuerst geschlagen werden kann ohne Berücksichtigung der Windrichtung zu Katastrophe führen.” Die Richtlinien von Wendt enthalten eine Vielzahl von Empfehlungen und Hinweisen, die auf Grund ihrer fundierten Aussage auch heute noch zum Teil waldbauliche Prinzipien sein sollten.

Wendt sagte u.a.
• “Bencard hat richtig beobachtet, daß zum Gedeihen des Kiefernanwuchses Sonnenwärme gehört.”
• “Der Pflug ist überhaupt für die Heide ein denkbar ungeeignetes Instrument, da er den Rohhumus beiseite wirft und einen äußerst ungünstigen Pflanzenstandort schafft, wie ihn die Sanddeckkultur vermeidet.”
• Nach Wendt und Bencard sollte das Umtriebsalter der Kiefer mindestens 140 Jahre betragen.
• Schwierigkeiten bei der Kiefernsaat nach Fichten-Vorbestand. Hoher Säuregrad und lockere Beschaffenheit scheinen das Gelingen zu verhindern.
• Die Eiche hat in der Heide schon immer das größte Ansehen. Flächige Eichen-Bestände haben in der Heide aber nie überzeugt, deshalb
   :   -Die Eiche darf nur in wesentlich geringerem Umfang als bisher bestandesweise angebaut werden.
   :   -Ihre Standorte, wo sie künftig bestandesbildend sein soll, sollten sehr sorgfältig ausgesucht werden.
   :   -Der Erziehung einzelner Starkeichen auf geeigneten Standorten verstreut muß größere Aufmerksamkeit geschen werden.
• Eichenbestände mit einer Umtriebszeit von 160 – 180 Jahren bewirtschaften. Einzelne besonders wüchsige und gute Eichen durchwachsen lassen.
• “Vor allem die ungünstige Wirkung auf den Boden haben zu dem Urteil geführt, das? Die Buche von wenigen fällen mit besonders gutem Wasserzug im Revier Schnatermann nicht mehr als bestandesbildende Holzart aufführen kann. Sie wird als Windschutz auf den Klimastandorten besonders entlang der Küste, auf kleinen Flächen innerhalb der Heide als Windschutz und als Einzelüberhalt aus Schönheitsrücksichten dem Bild der Heide nicht verloren gehen und weiter auch überall unter den Kiefernbeständen als lichtes Unterholz vorkommen.”
• Die flache Durchwurzelung, die starke Rohhumusbildung, der hohe Säuregrad führen bei der Fichte zu einer frühen Rotnadeligkeit und zum Absterben. Deshalb Fichte auf Kleinflächen und gesunde Einzelstämme zu Starkholz wachsen lassen, um die gewaltige Massenleistung auszuschöpfen. “Nun ist man z.Z. nicht frei in seinen Entschlüssen. Die großen Kahlschläge mit der gewaltigen Vergrasung und den ungeheuren Schwierigkeiten der Wiederbewaldung zwingen dazu, die robuste Wuchskraft der Fichte und ihre Beschattung auszunutzen, um zunächst den Graswuchs zu töten und der nachfolgenden primären Baumart den Weg frei zu machen.” - “Die der Fichte nach Kahlschlag folgende Lichtholzart wird wegen des hohen Säuregrades und der Struktur des Fichten-Rohhumuses häufig Schwierigkeiten machen. Besonders sorgfältige Kulturausführung und eventuell Kalkung.”
• Die Sitkafichte wird von Wendt etwas positiver bewertet. Sie sollte aber im wesentlichen auch als Vorwald bei verwilderten Böden dienen, um wieder Kiefer bringen zu können.
• Erhaltung eines tadellos funktionierenden Grabensystems. Dabei ist es nicht Aufgabe der Grabenräumung, dem Boden das Wasser abzuschöpfen. Das müßte für die Waldwirtschaft in der Heide katastrophale Folgen haben. Es kommt darauf an, das Bodenwasser beweglich zu machen., so daß ständig sich erneuerndes sauerstoffreiches Wasser an den Pflanzenwurzeln herankommt. Geringe Grundwasserabsenkung kann förderlich sein, da der Wurzelraum vergrößert wird.

Wendts beachtliches waldbauliches Gespür kommt vor allem auch in einer Aussage zu einer mäßigen Wuchsleistung der Kiefer bei einer Erstaufforstung zum Ausdruck, als er sagt: “Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit die Richtigkeit der neuzeitlichen Waldbetrachtung, daß der Wald keine Aneinanderreihung von Beständen ist mit wirtschaftlichen und technischen Zielen, sondern eine Lebensgemeinschaft, ein Sozialwesen, wo ein Partner ohne den anderen nicht leben kann.” Sein Nachwort zu den Waldbaurichtlinien für den Forstbetrieb in Rövershagen stellt einen machbaren Kompromiß zwischen Holzproduktion und ökologischer Notwendigkeit dar und ist besonders bemerkenswert, da Wendt zu dem Zeitpunkt der Äußerungen noch wenig ahnte wie sehr die Lebensgemeinschaft Wald durch den Menschen in ihrer ökologischen Stabilität bedroht wird. Das Nachwort läßt aber auch den Druck der damaligen Zeit (Holzverknappung und viele Kahlflächen) erkennen. Und weil jede Förstergeneration ihrem Erkenntnisstand und den jeweils herrschenden politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen ausgesetzt ist, soll das Nachwort in vollem Wortlaut folgen:

“Ich habe mich bemüht, Ihnen in meinen Ausführungen einen Überblick zu geben über die ungeheure Mannigfaltigkeit der forstlichen Bilder und der waldbaulichen Möglichkeiten in dem Wuchsraum, den der StFB Rövershagen umfaßt. Ein Verständnis der Verschiedenheiten ist nur möglich, wenn wir den von Standort, also dem durch Boden, Klima und Lage bedingten Landschaftsbereich ausgehen und jeden Standort als eine Lebensgemeinschaft auffassen, in welcher nur bestimmte Pflanzen ihr Gedeihen finden und alle Lebensvorgänge in allen Aufbauschichten des Waldes vom Edaphon des Bodens bis zum Kronenbereich einen ungestörten harmonischen Ablauf nehmen. Es ist ein anderer Blickwinkel, aus dem wir den Wald heute betrachten. Früher sahen wir ihn von außen als eine Summe von Beständen der verschiedenen Holzarten. Heute sehen wir ihn sozusagen von innen heraus und bekommen dadurch eine andere Einstellung zu ihm. Wir erkennen, daß wir in dem Lebensraum einer natürlichen gewachsenen Pflanzengesellschaft nichts fremdes hineinbringen dürfen, wollen wir nicht ihr Gleichgewicht stören und ihre Produktionskraft mindern. Durch Gesunderhaltung der Lebensgemeinschaft, die Möller als “Waldwesen” bezeichnet, und ungestörten Ablauf aller Lebensvorgänge erreichen wir eine größtmögliche Holzerzeugung bei Erhaltung der Bodenkraft und sichern damit die Nachhaltigkeit der Bedarfsdeckung und der Holzerzeugung. Wir müssen uns dabei darüber klar sein, daß unser waldbauliches Handeln sehr oft einen Eingriff in die Lebensgemeinschaft darstellt. Wir müssen aber das Wirtschaftsprinzip ebenfalls in den Vordergrund stellen und einen Kompromiß finden zwischen den von der Natur gegebenen Möglichkeiten und den betrieblich- technischen Notwendigkeiten. Weder das eine noch das andere verdient ausschließliche Berücksichtigung. Ich habe auf meinen Revierbegängen mit Hasel bestockte biologisch vorzüglich in Ordnung befindliche Bestände gesehen. Sie wären aber kein Wirtschaftswald. Ich habe massenreiche Fichten- Bestände auf kräftigen frischen Grundwasserböden gesehen mit toter Bodendecke. Sie waren ein Wirtschaftswald, aber eine vernichtete natürliche Lebensgemeinschaft mit allen nachteiligen Folgen für den Boden. Die Kenntnis von den inneren Lebensvorgängen des Waldes und die Betrachtung derselben als einer Lebensgemeinschaft stellt unsere waldbauliche Einsicht und unser waldbauliches Handeln auf eine höhere Stufe. Wir erkennen, daß hier ein Schematismus nicht am Platze ist und daß eine individuelle Behandlung jeder Lebensgemeinschaft vonnöten ist. Die forstliche Welt hat seit langer Zeit erkannt, daß in der Waldwirtschaft jedes Generalisieren von Übel ist, aber es wird noch immer wieder dagegen gesündigt. Ich habe mit meinen Ausführungen hoffentlich nicht den Eindruck erweckt, als hätte ich ein Rezept für jeden Fall bereit. Ich habe versucht, Ihnen aufzuzeigen, daß vom Kahlschlag über den Großschirmschlag zur saumweisen und horst- und gruppenweisen Verjüngung alle Wege möglich sind. Immer aber treten neben die Wirtschaftsholzarten oder ihre Mischungen andere Holzarten, welche den biologischen Notwendigkeiten dienen, wobei sowohl den einen wie dem anderen ein möglichst vollkommener Lebensraum zugewiesen werden muß. Man kann nicht mit Pulver ohne Schrot, und auch nicht mit Schrot ohne Pulver schießen. Die Natur arbeitet oft nicht in unserem Sinne. Sie geht mitunter andere Wege, die zwar auf Vervollkommnung des Einzelindividuums abzielend, unseren Wirtschaftszielen keineswegs entsprechen. Denken Sie an die groben Sperrwüchse in den Jungwüchsen, welche die Natur bevorzugt, wir aber heraushauen. Ein Beispiel hierfür:

In der Rostocker Heide findet sich vielfach noch die Buche auf Böden von der Standortsform GS2b,d.h. also grundwassernahen Sanden mit mittlerer Nährstoffversorgung. Bodenzustand und Bestandesverfassung zeigen uns, daß die Buche hier nicht länger bestandesbildende Holzart sein kann. Wohin würde der heutige Bestand in der durch den Menschen ungestörten Entwicklung führen? Die Buche verjüngt sich nicht mehr natürlich. Eines Tages müßte der Bestand zusammenbrechen und einer anderen Holzart Platz machen, die ohne Zweifel die Birke sein wird. Sie wird der Vorläufer sein für einen Mischwald von Kiefer, Eiche, Fichte und Buche, in dem schließlich die biologisch kräftigsten Holzarten Fichte und Buche siegen werden. Eine solche Entwicklung entspricht nicht unseren Wirtschaftszielen. Wir werden daher eingreifen und nach Beseitigung der unseren Zwecken nicht dienlichen Bestockung nach den gegebenen standörtlichen Verhältnissen auf künstlichem Wege einen Wald möglichst hoher Vollendung sowohl in biologischer wie in wirtschaftlicher Sicht schaffen. Sie mögen in diesem Beispiel auch die innere Berechtigung des Kahlschlages in unserem Wirtschaftsbetrieb erkennen. Unser heutiger Wald ist voller Disharmonien. Vergraste Kahlschläge, verlichtete Bestände, Nadelholzreinbestände, gedrängte Jungwüchse sind uns ein Zeichen für das zerstörte Gefüge unserer Lebensgemeinschaft Wald. An seinem Aufbau zu arbeiten ist unsere Aufgabe, und unser Ziel letztendlich die Harmonie aller Lebensvorgänge in einem reich gegliederten Walde. Und nun ein kleines Wort an Sie meine Herren Revierleiter, denen draußen in der grünen Praxis das Wohl unseres Waldes in erster Linie anvertraut ist. Was ist die Zeit? Die Zeit begann nicht gestern, sie beginnt auch nicht morgen oder übermorgen. Die Zeit beginnt heute, Die Natur macht keine Sprünge. Versäumen Sie ein Glied im Naturgeschehen, so ist es schwer oder gar nicht wieder einzuholen. Darum sorgen Sie, daß alles zur rechten Zeit geschieht. Ihr Wirken ist vielfältiger Art und Ihre Verantwortung groß. Das Wort “zu spät” sollte es aber niemals geben.

Gefertigt v. Forstm. H. Wendt
Somit war für die Heide durch die Forsteinrichtung 1956 eine schablonenhafte Anwendung der Kriterien der vorratspfleglichen Waldwirtschaft begründet abgelehnt. Das anfängliche Kahlschlagverbot zeigte schon nach kurzer Zeit, daß auf den kleinen Lücken, die durch die Entnahme der schlechten Bestandespartien entstanden waren, keine lebensfähige Verjüngung der Kiefer erfolgen konnte.
Auch die Marscherleichterung bei der Nutzung wirkte sich positiv auf die Waldqualität aus. Waren es 1953 noch fast 10 Festmeter, die im Jahr von einem Hektar genutzt wurden, halbierte sich die Menge nach der Neueinrichtung und vor allem der Beendigung der intensiven Reparationshiebe. War es nach Kriegsende vor allem Stammholz, welches als Reparationsholz geliefert werden mußte, so waren es 1948-50 auch Rammpfähle, Eisenbahnschwellen und Grubenholz, die durch die sowjetische Administration nach England verkauft wurden.

1957-58 kamen dann zwei Sortimente, Masten und Holz für Rinderoffenställe, hinzu, die hohe Qualitätsansprüche stellten. Die gezielten Sortimentshiebe waren mit den Grundsätzen der Vorratspflege “Das Schlechteste fällt zuerst” nicht machbar. Kleine Kahlschläge bis 3 Hektar waren der praktische Ausweg und trotzdem mußten noch gezielte Sortimentshiebe in Beständen durchgeführt werden. Auch Sturmschäden in dieser Zeit, wie 1954/55 im Bereich der Georgschneise schafften großflächige Wiederaufforstungen. Insofern finden wir in der Heide wenige Beispiele aus der Zeit der vorratspfleglichen Waldwirtschaft. In dieser Zeit wurden auch die sowjetischen Biologen Mitschurin und Lyssenko bemüht, um in der Forstwirtschaft voranzukommen. Die Auflockerung der Erbanlagen von Pflanzen durch Umwelteinflüsse sollten auch für den Wald ertragreichere und widerstandsfähigere Baumarten in kürzerer Zeit als bei der natürlichen Entwicklung bringen. So sah es die Landesregierung Mecklenburg am 10.06.1951 in einer Broschüre. Lyssenkos Radiumtheorie und Jarowisation wurde zum Anlaß genommen, um Saatgut zu stratifizieren und so ein Überliegen von Hainbuchen-, Linden-, Eiben- und Eschensamen zu verhindern. Auch in Rövershagen gab es praktische Arbeiten auf dieser Strecke.

In diesen Zeitraum fiel aber auch der Beginn einer verstärkten Fichtenaufforstung. Um die Wuchskraft der Fichten auf den stark vergrasten Flächen zu nutzen, um ausreichend Weihnachtsbäume und Fichtenfaserholz zu haben, wurden immer häufiger die problemlose Fichtenaufforstung gewählt. Es gab hervorragende Wuchsleistungen von Altfichten (6-7 fm pro Stamm und gesund in der Nahe der Schwebrutenwiese und des Hohlebruches) in gruppen- und horstweisen Vorkommen, diese haben allerdings auch bewiesen, daß großflächiger Anbau wie bei der Eiche auf Grund kleinflächiger optimaler Standortbedingungen nicht sinnvoll ist. Fehlschläge bei der Kiefernpflanzung (in trockenen Jahren) rückten das “Gelbensander Sanddeckverfahren” wieder in den Vordergrund bei der Kiefernaufforstung. Während anfangs wie in früherer Jahren alles per Hand gemacht wurde, gab es verschiedenste Lösungen, um den Sand auf die Streifen zu bekommen (Traktor-Hänger, Rückeschlepper mit Kastenaufbau u.a.). In der Armeeforst hat es im Raum Hirschburg einen Versuch gegeben, die verdunstungshemmende Sandabdeckung durch Spritzbitumen zu ersetzen. In den Abteilungen 39 und 47 des Reviers ist die nicht überzeugende Methode probiert worden. Mitte der 50er bis Anfang der 60er Jahre wurden viele Flächen mit Anfostan (einem chlorathaltigen Mittel) vorbehandelt, um bessere Startbedingungen für die jungen Forstpflanzen zu gewähren. Bei entsprechender Dosierung kapitulierte sogar der Adlerfarn. Auch die Grasbekämpfung in Eichenkulturen wurde bei entsprechender Dosierung erreicht. Die hohe Sauerstofffreisetzung bei Wärme führte aber auch zu einigen Bränden und anderen Nebenwirkungen. Ende der 60er Jahre, Anfang der 70er Jahre wurden viele Jungwuchs- und erste Jungbestandspflegearbeiten mittels Selest ausgeführt, einem Herbizid auf Basis von Äthyl-Buthyl-Ester mit der Trägersubstanz Dieselöl. Während der waldbauliche Pflegeeffekt gut war, die abgestorbenen Bestandesglieder stützten bis zum Zusammenbruch das Bestandesgefüge, war die gesundheitliche Beeinträchtigung für die Waldarbeiter nicht zu verantworten. Diese Methoden mit Nebenwirkungen verschwanden mal schneller, mal langsamer und es blieb die Suche nach Besserem.

Die standortgerechte Forstwirtschaft 1961-70

Bereits 1950 wurde mit standortskundlichen Arbeiten in den Wäldern der DDR begonnen. !952 wurde festgelegt, daß die Standorterkundung grundsätzlich der Forsteinrichtung vorauszugehen hat. Damit wurden Voraussetzungen geschaffen, die Zusammenhänge zwischen Standort, Ertragsleistung und waldbauliche Behandlung, der auf den einzelnen Standortformen möglichen Bestockung zu erkennen. Bei konsequenten waldbaulichen Bezug auf den Standort ergeben sich viele Formen der Nutzung und des Waldbaus. Sie reichen vom begrenzten Kahlschlag bis zum typischen Plenterhieb. Die waldbauliche Auseinandersetzung um die Vorratspflege und über den Standort als Primat führte zum naturnahen Denken und Handeln bei der Bewirtschaftung der Wälder. Es hätte ein Waldbau entstehen können, der den heutigen Ansprüchen von Ökologie und Ökonomie vollauf entsprochen hätte. Aber die fortschreitende Industrialisierung der DDR führte zur Abwanderung von Arbeitskräften aus der Forstwirtschaft und die technische Entwicklung von Arbeitsgeräten kam nur langsam voran. So stellte Prof. Wagenknecht anläßlich der 150-Jahrfeier der Humboldt-Universität Berlin fest: “Was nützen uns waldbauliche Theorien, und mögen sie auch noch so schön sein, wenn sie von der Praxis im Großen nicht zu verwirklichen sind, weil beispielsweise die erforderlichen Arbeitskräfte nicht vorhanden sind. Und da bin ich der Meinung, daß gerade der Waldbau dazu berufen ist, von sich aus alles zu tun, die Rationalisierung voranzutreiben und entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen. Denn nur dann kann er dafür sorgen, das wirklich unabdingbare Belange des Waldbaus gewahrt werden.”

Am 18. Oktober 1961 wurden die Grundsätze zur waldbaulichen Behandlung der Forsten in der DDR beschlossen. Das war der Schlußstrich unter die vorratspflegliche Waldwirtschaft. In diesen Grundsätzen heißt es: “Es sind grundsätzliche Verfahren anzustreben, die eine Rationalisierung des Waldbaus nach allen Richtungen bewirken.” Im Kommentar heißt es: “Es bestand die Notwendigkeit, die vorhandenen waldbaulichen Richtlinien weiterzuentwickeln. Durch sie werden die zu einseitig auf die Schattbaumarten und auf Nutzungsgrundsätze gerichteten Empfehlungen vom 20.November 1951 berichtigt. Der Waldbau hat nunmehr die erforderliche Freiheit und damit die Möglichkeit, die für die Rationalisierung der waldbaulichen Arbeit entwickelten Technik richtig einzusetzen und rationelle Verfahren einzusetzen.” Auf der Grundlage der Grundsätze vom 18.Oktober 1961 wurden von maßgebenden Forstwissenschaftlern praktische Waldbaurichtlinien erarbeitet. Forstmeister i.R. Wendt aus Gelbensande hat sich zur Behandlung der Buchenbestände geäußert. Zusammenfassend sagte er: “Es wäre das Ideal für jeden Waldbauer, der mit bestem wissenschaftlichem Rüstzeug versehen, frei von Schema und Schablone, einen Waldbau auf standörtlicher, ökologischer und biologischer Grundlage treiben und dadurch den Wald seiner größten Vollkommenheit hinsichtlich seines Aufbaus, seiner Ertragsfähigkeit und seiner landeskulturellen Bedeutung zuführen kann.” Diese modernen und auch ökologischen fundierten Richtlinien hätten in Gemeinsamkeit mit Grundsätzen aus der Vorratspflege einen fruchtbaren Waldbau in jeder Hinsicht hervorbringen können. Aber wieder waren es gesellschaftliche und politische Zwänge, die alles in eine andere Richtung brachten. Der Einfluß des für die Land- und Forstwirtschaft zuständigen Politbüromitgliedes der SED G. Grünberg führte zur Einführung sogenannter industriemäßiger Produktionsmethoden (IPM). Die Kahlschlaggrößen wuchsen enorm, die Mechanisierung beschränkte sich im wesentlichen auf die Nutzung, der Waldbau, ja selbst die waldbaulichen Grundforderungen der räumlichen und zeitlichen Ordnung gerieten ins Hintertreffen. Selbst in der Wissenschaft wurden solche Zeit- und Materialzwänge angelegt, daß Fehlleistungen (z.B. Stickstoffdüngung in Kiefernbeständen, um SO2 Immissionen zu kompensieren) nicht ausbleiben konnten. Die Grundsätze zur Bewirtschaftung des Waldfonds vom 3. August 1975 waren voll auf die sogenannten IPM ausgerichtet. Wie im Kapitel Forstwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz bereits geschildert, wuchs in der forstlichen Praxis beginnend und schnell alle forstlichen Leitungsebenen erfassend eine sehr kritische Haltung zu diesen Methoden. Diese führte ohne größere politische Auseinandersetzung zur dann neu von oben geduldeten Abkehr vom extremen Gigantismus. Auch die sich negativ auswirkende Trennung von Rohholzerzeugung und Rohholzbereitstellung bis auf Revierebene als absolutes Gift für ordentlichen Waldbau konnte schrittweise überwunden werden. Die 2. Forsteinrichtung und die ergänzende und überarbeitete Standorterkundung in den Jahren 1966 und 67 lassen auch für den StFB Rostock in Rövershagen erkennen, daß der Standort dominierend für die waldbauliche Planung war. Die Optimierung der Bestockungszieltypen erfolgte vor allem unter dem Aspekt der Massenleistung, der Ertragssicherheit, der Bewirtschaftungskosten und der zu erwartenden Erlöse. Die ökologische Stabilität und biologische Vielfalt fiel vor allem den vergebenen Produktionszielen zum Opfer. Vor allem der Schematismus läßt Zweifel an der vom Grundsatz “Standort” her richtigen Herangehensweise erkennen. Ein im VVB-Bereich Waren vom Institut für Forstwirtschaft in Eberswalde durchgeführte Großexperiment hat Bestockungszieltypen unter den oben genannten Aspekten optimiert und dieses Schema wurde auf den StFB Rostock umgesetzt. Auch vorgesehene und vorgenommene Retuschierungen sicherten die Wirksamkeit der 4 genannten Aspekte in den Wäldern der Heide. Und auch bei der Planung der Endnutzungen wird das Problem erkennbar. In den Planungsrichtlinien für die Betriebsregelung im StFB heißt es wörtlich: “Ein weiteres Problem der Endnutzung ist die Frage der konzentrierten Nutzung, Sie bietet durch konzentrierten Einsatz von Arbeitskräften und Maschinen von der Nutzung über die Abfuhr bis zur Jungwuchspflege des neuen Bestandes arbeitsorganisatorische und ökonomische Vorteile, auf die wir in Zukunft nicht verzichten können. Das Problem dabei ist es, die konzentrierte Nutzung mit den Belangen der räumlichen Ordnung und Betriebssicherheit einerseits und der Optimierung andererseits in Übereinstimmung zu bringen.” So hat die Forstpartie selbst, beseelt von dem Gedanken der Rationalisierung, einige Grundlagen für die waldbaulichen Fehler durch die industriemäßigen Produktionsmethoden geschaffen. Die Politiker brauchten nur noch den warnenden Teil der forstlichen Strategie ignorieren und das Unheil nahm seinen Lauf. Auch im StFB Rostock waren im Zeitraum von ca. 1967-75 eine Reglementierung auf breiter Ebene zu spüren. Die Schaffung von Komplexbrigaden, die Trennung von Waldbau und Nutzung und die Schaffung des Jagdbetriebes Rövershagen mit den Waldflächen von Lübeck bis Barth waren organisatorische Maßnahmen zur Durchsetzung. Für die soziale Entwicklung war diese Zeit positiv. Neben der Warmwasserversorgung für die Forstarbeiter entstand der generelle Arbeitertransport mit betriebseigenen Fahrzeugen. Auch die Verlagerung von Arbeitsprozessen aus dem Wald auf den Holzverladeplatz Rövershagen, die Schaffung von Einschnittanlagen für Buchen und Nadellangrohholz bewirkten eine Minimierung der schweren körperlichen Arbeit der Forstarbeiter. Solche Einrichtungen verlangten nach großen Partien gleicher Holzsortimente, die aus größeren Räumen nach Rövershagen gefahren wurden. Dort ausgeformt wurden sie in Eisenbahnwaggons verladen. Um dies alles rationell machen zu können, wurden die Rücksichten auf einen standortgerechten und ökologischen Waldbau kleiner. Je nach individueller Veranlagung der Leiter war die Wirkung für den Waldbau neutral oder negativ. Der Tod Grünebergs, die gemäßigte Natur seines Nachfolgers, die Mißerfolge nach der großflächigen Nutzung in der Waldbegründung und die wachsenden Immissionsschäden führten dann schnell zu einer stärkeren Beachtung biologischer und vor allem ökologischer Faktoren in der Waldwirtschaft. Wenn der industriemäßigen Produktion für den Wald eine positive Seite abgerungen werden kann, dann die Schaffung von technischen Voraussetzungen, um die umfangreichen Pflegehiebe in den Jungbeständen zu ermöglichen. Neben der Durchforstungsmaschinen EPAK und MAKERIE?, war es die Einschnittanlage für Langrohholz und die Hackschnitzeltechnologie (mobile Hackmaschinen und großvolumige Transporthänger zum Hackschnitzeltransport in das Faserplattenwerk Ribnitz-Damgarten). Damit waren Voraussetzungen geschaffen, daß die Jungbestandspflegearbeiten sich wie folgt entwickelten:


hier noch Tabelle einfügen

Waldschäden zwingen zum ökologischen Waldbau

hier noch die Tabellen einfügen!

Anfang der 80er Jahre, als man die negativen waldbaulichen Ergebnisse der industriemäßigen Produktionsmethoden auf allen Ebenen der Forstwirtschaft wohl erkannt hatte und schon dagegen vorging, wurde auch in der DDR das Waldsterben durch sauren Regen und durch neuartige Waldschäden aktuell. Zu der bereits klassischen Rauchschadensforschung wurden neue Ansprüche an die Wissenschaft gestellt. Man erkannte in Wissenschaft und Praxis, daß Waldbau eben doch mehr als Rohholzerzeugung ist. Die Waldbaurichtlinien von 1985 (Verfügung über die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Wälder der DDR vom 10.Juni 1985) waren deshalb eine logische Konsequenz aus den Fehlern der IPM und der wachsenden Waldschäden. Aber auch diese Richtlinien waren zu strenge Schablonen für die örtlichen Wirtschafter. Sie waren vorrangig auf maximale Holzproduktion gerichtet, stellten völlig überzogene Forderungen bei der Aufbereitung von Bruch- und Dürrholz und machten die Qualitätssicherung nach vorgegebenen Kriterien zum Fetisch. Die Waldfondskontrolle, wobei nach einem Stichprobenverfahren die Walderneuerung, die Pflege der Kulturen, Jungwüchse und Jungbestände, die sogenannte Ordnung und Sauberkeit im Wald und andere Kriterien beurteilt wurden, zwang einerseits alle zur intensiven Forstwirtschaft störte aber andererseits die kreative Bewirtschaftung durch den örtlichen Wirtschafter. Es war alles vorgegeben, es mußte alles so gemacht werden, um bei der Waldfondskontrolle nicht anzuecken und Leistungsprämien zu verlieren. So wurde zentralistisch viel Gutes, aber auch viel Schlechtes flächendeckend umgesetzt. Das Gute waren die intensive Pflege der jungen Bestände, der umfassende Schutz der Kulturen vor biotischen Schäden und der wachsende Umfang der Unter- und Voranbauten. Das Schlechte war unter anderem eine fast restlose Beseitigung von Totholz mit großem Aufwand und negativem ökonomischen Ergebnissen, war die strikte Vorgabe zu hoher Pflanzenzahlen je Hektar, war die umfangreiche Anwendung von Herbiziden, um die Kulturen in den geforderten Standard zu bringen. Die Kontrolle war teilweise so scharf, daß zu unlauteren Mitteln gegriffen wurde, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Es wird berichtet, daß in der Oberförsterei Tessin des Forstbetriebes Rostock der Revierförster W.A. eine bereits öfter wiederholte Aufforstungsfläche endlich mit einer leidlichen Fichtenbestockung versehen hatte, die aber den vorgegebenen Standart nicht gerecht geworden wäre. Der Revierförster wußte, daß aus standörtlichen Gründen ein besseres Ergebnis nicht erreicht werden konnte. So hat er am Tag vor der Kontrolle aus einer überbestockten Fichten-Naturverjüngung Spitzen herausgeschnitten, angespitzt und so auf die Fläche verteilt, daß 4500 Fichten in etwa gleichmäßiger Verteilung vorhanden waren. Oder der Kontrolleur wurde mittels jagdlicher, fischereilicher oder kulinarischer Genüsse wohlgesonnen gemacht. Neben wenigen schwarzen Schafen waren solche Methoden in einigen Fällen gewählt worden, um den Schematismus zu brechen und das örtliche zu wahren. Insgesamt muß man die Waldfondskontrolle positiv bewerten. Zu einer schnellen und standortgerechten Wiederaufforstung, zur rechtzeitigen und richtigen pflege in den Jungwüchsen und Jungbeständen und zur konsequenten Verhinderung von biotischen und abiotischen Schäden waren alle Praktiker gezwungen. Die jährliche betriebliche Selbstkontrolle verpflichtete den Oberförster in seinem Verantwortungsbereich zur Besichtigung und Bewertung aller Arbeiten. Die Anerkennung der Ergebnisse durch eine Überprüfung der staatlichen Kontrollgruppe führte zu einer finanziellen Zuführung im Betriebsfonds (Nettogewinn), der die bestimmende Größe für die Zahlung von Prämien war. So wurde ordentliche Arbeit gewürdigt und eine Überbetonung der gewinnträchtigen Nutzung vermindert. Neben dem moralischen Kontrolleffekt konnte die Waldfondskontrolle also auch für die Betriebsangehörigen finanzielle Vorteile bringen. In diese Phase kam es endlich zur Neueinrichtung des Forstbetriebes Rostock. Endlich deshalb, weil die letzte mittelfristige (10jährige) Planung bereits 18 Jahre (1967) zurücklag. Der DSWF (Datenspeicherwaldfonds) war also über die Gebühr hinaus mittels Wachstums- und Entwicklungsmodellen fortgeschrieben worden. Logischerweise nahm die Fehlerquote zu. Mit der Forsteinrichtung 1985 wurde eine Bestandsaufnahme mit vielfachem Vergleich zur Situation 1967 vorgenommen und eine 10jährige Planung vorgelegt, die zum Abbau von Deformationen im Waldaufbau, in der Altersstruktur und bei den Flächenanteilen der Baumarten beitragen sollte. Die Bestandsaufnahme gestattet uns einen guten Einblick in die Waldbestände des Forstbetriebes Rostock, wobei es schwierig ist, konkrete Zahlen für die Heidereviere darzustellen. Zum Forstbetrieb gehörten neben den verbliebenen Heiderevieren

Gelbensande 1583 ha Hinrichshagen 2099 ha Torfbrücke 1453 ha

noch die Oberförstereien Sanitz, Ribnitz, Barth und die staatlichen Jagdwirtschaften Born und Eixen. Für die staatlichen Jagdwirtschaften gab es zu Gunsten der Jagd Marscherleichterungen bei der Nutzung von Furnieren und Stammhölzern und bei der Harzung. Für alle anderen war der Druck der Holzindustrie etwa gleich groß und somit können die Tendenzen aus der Bestandsaufnahme verallgemeinert werden. Jetzt eine Abfolge der Aussagen der Forsteinrichtung zur Situation am 1.01.1985, wobei die Aussagen zur Gesamtwaldfläche des Forstbetriebes mit (StFB) und die konkreten Aussagen zur Oberförsterei Rövershagen mit (Obf.) gekennzeichnet werden.

Fläche:

Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Rostock 35.587 ha Oberförsterei Eixen 2.536 ha Oberförsterei Barth 5.940 ha Oberförsterei Born 7.347 ha Oberförsterei Ribnitz 5.551 ha Oberförsterei Sanitz 6.713 ha Oberförsterei Rövershagen 7.500 ha

Oberförsterei Rövershagen Revier Billenhagen 1.331 ha Revier Stäbelow 1.034 ha Revier Gelbensande 1.583 ha Revier Hinrichshagen 2.099 ha Revier Torfbrücke 1.453 ha

Holzvorrat ab 7 cm

StFB 5.918.000 Efm Obf. Rövershagen 1.183.000 Efm Revier Gelbensande 283.000 Efm Revier Hinrichshagen 254.000 Efm Revier Torfbrücke 231.000 Efm

Zuwachs

StFB Rostock 7,4 Vfm/Hektar/Jahr Obf. Rövershagen 8,2 Vfm/Hektar/Jahr

Nutzung

StFB Rostock 5,0 Efm/Hektar/Jahr Obf. Rövershagen 4,3 Efm/Hektar/Jahr

Zuwachsakkumulation

Differenz zwischen laufenden Zuwachs und durchschnittlich jährlicher Nutzung.. Ist Gradmesser der Wahrung der Nachhaltigkeit)

StFB Rostock 27 % Obf. Rövershagen 33 %

Baumartenanteil

StFB

Obf. 1956 1967 1985 BA 1956 1985 36 29 24 Ki 49 23 10 13 17 Fi 7 18

2 4 Lä 1 5 2 3 1 SNdh 2 1 13 10 9 Ei 11 11 15 15 14 Bu 14 17 5 6 6 SHL 2 5 10 9 10 RErl 8 8 0 1 1 Pa 0 1 9 13 14 SWL 6 11

Diese Tabelle zeigt, daß die Kiefer, der Brotbaum der Norddeutschen Tiefebene, in der Fläche rückläufig ist. Die durch Kriegs- und Nachkriegswirkungen und Sturmkatastrophen aufgelichteten Kiefernalthölzer, die schon vergrast zur Wiederaufforstung gelangten, haben vielfach und übergebührlich die Fichte als Nachfolger bekommen. Die Aufforstung ist mit der Fichte problemloser, die hohen Anforderungen der Gesellschaft an Weihnachtsbäumen und Fichtenzellstoffholz paßten in den forstlich falschen Ausweg. Die Quittung gibt es später durch Absterbeerscheinungen der Fichte (Grundwasserschwankungen in erster Linie) und mangelnde Betriebssicherheit (Sturmschäden).

Bewirtschaftungsgruppen

Die Festlegung einer Vorrangfunktion sichert die Wirksamkeit der Wohlfahrtswirkungen des Waldes. Bereits 1966 wurden Schutzwälder BWGR I Schon- und Sonderforsten BWGR II u. Wirtschaftswälder BWGR III im Zuge von Neueinrichtungen ausgewiesen. Stand 01.01.1985:

BWGR I BWGR II BWGR III StFB Rostock 1.270 4% 13.639 42% 17.266 54% Obf. Rövershagen 183 3% 2.525 39% 3.728 58% Revier Hinrichshagen 34 2% 990 67% 448 30% Revier Torfbrücke 109 8% 1.136 86% 81 6%

Vorwiegend Küstenschutzwälder, Trinkwassereinzugsgebiete, Erholungsgebiete und Saatgutbestände haben in den Jahren von 1966-1985 den Anteil der normalen Wirtschaftswälder schrumpfen lassen. Da der Holzbedarf in den von der Industrie begehrten Sortimenten den Trend nicht mitging, wurden die verbleibenden Wirtschaftsflächen noch stärker gefordert.

Saatgutbestände

Im Zuge der Neueinrichtung wurden für den StFB Waldbestände ausgewählt, die auf Grund ihrer genetischen Veranlagung und ihrer standörtlichen Wuchsleistung in Qualität und Masse die künftigen Waldgenerationen schaffen sollen:

Baumart Kiefer Fichte Lärche Douglasie Eiche Buche Roterle ha 219 26 6 7 43 8 22

Jungbestandspflege

27% der Holzbodenfläche nehmen die 6-39jährigen Bestände ein. Ziel ist es, keinen Bestand aus einem festgesetzten Höhenbereich herauswachsen zu lassen. Dieser optimale Höhenbereich war wie folgt festgelegt:

Baumarten Höhenbereich Ki 7-10 m Fi, Lä, Dgl, Ei 7-12 m Bu, RErl 8-12 m

Diese Pflegephasen, nach Höhenbereichen festgelegt, haben sich besser bewährt als eine Rahmenvorgabe nach dem Alter.

Höchstertragskonzeptionen

Eine Kampagne, um an Hand von vielen Kriterien in jedem Waldteil ein Höchstmaß von Holzproduktion zu erreichen. Der Ertragsbezug dominierte auch hier vor der ökologischen Funktion.

Waldschäden

Im Schriftsatz zur Forsteinrichtung 1985 heißt es: “Die Minimierung der Ertragsverluste ist eine Kernfrage des Forstschutzes.” Rotwildschäle, Sturmschäden durch Verletzung der räumlichen Ordnung und die Rotfäule bei Fichte wurden als die Schwerpunkte bei Schäden festgestellt.

Räumliche und zeitliche Ordnung

Es wurde festgestellt, daß diese Wirtschaftsprinzipien im Flachland der DDR vernachlässigt wurden. Für die hydromorphen Standorte der Rostocker Heide wird ausdrücklich festgelegt, keine Großkahlschläge auszuführen. Von 1975-1985 wurden folgende Kahlschlaggrößen erreicht:

Größe ha StFB Oberförsterei

Fläche ha % Fläche ha % Bis 0,99 165,83 6,5 46,36 8,9 1 - 2,99 731,07 28,5 163,89 31,6 3 - 4,99 635,63 24,8 134,32 25,9 5 - 9,99 730,85 28,4 162,79 31,4 10 - 19,99 280,88 11,0 11,62 2,2 Ab 20 20,81 0,8 0 0 Summe 2565,07 100 518,98 100

Es wird deutlich, daß sowohl im StFB als auch in der Oberförsterei Rövershagen der schlagweise Hochwald die dominierende Wirtschaftsform in den 10 Jahren bis 1985 war. Die neue mittelfristige Planung bis 1995 sah deutlich geringere Kahlschlaggrößen vor.

Harzung

Die Harzung bestimmte bei der Altkiefer die Nutzungsintensität. Vor allem die Verluste durch Holzentwertung und Ertragsminderung zählten zu den Faktoren der schnellen Endnutzung einerseits, aber andererseits mußten abgeharzte Bestände im Küstenschutzwald, in Erholungs- und Naturschutzgebieten länger erhalten werden. Der ständige Druck zur Gewinnung von Rohharz verlangten zunehmend auch jüngere Kiefernbestände, notfalls mit einer Lachte am Stamm, in die Harzung einzubeziehen. Rücksichten auf räumliche Ordnung bei der späteren Nutzung konnte weniger genommen werden. Dazu gab es in den staatlichen Jagdwirtschaften eine Schonung der harzungsreifen Kiefernalthölzer. Diese Schonung erhöhte den Druck auf die Restflächen. Der StFB hatte am 1.01.1985 1034 ha ausgeharzte Kiefernalthölzer, die Oberförsterei davon 235 ha.

Altersklassenverhältnis am 1.01.1985

Um nachhaltig wirtschaften zu können ist es erforderlich, in jedem Altersbereich einer Baumart annähernd gleiche Flächenanteile zu haben. Die Störung dieser Verhältnisse führt früher oder später zu fehlenden Nutzungsmöglichkeiten. Aus der Flächengliederung nach Altersstufen kann man bei den Hauptbaumarten der Heide deutliche Abweichungen vom Normalanteil erkennen.


Anteile in % der Baumartenfläche: Kiefer – Umtriebszeit 110 Jahre

Altersstufe 1956 1967 1985 Normalanteil Blöße 17,0 3,9 2,0 0,0 1-9jährig 14,0 7,6 7,9 9,1 10-19jährig 6,0 12,7 5,4 9,1 20-29jährig 7,0 5,9 9,3 9,1 30-39jährig 7,0 7,0 14,8 9,1 40-59jährig 12,0 15,7 15,1 18,2 60-79jährig 11,0 18,2 15,4 18,2 80-99jährig 8,0 13,8 13,8 18,2 100-119jährig 9,0 8,8 8,5 10,0 Ab 120jährig 9,0 6,4 7,8 0,0

100 % 100 % 100 % 100 %

Fichte – Umtriebszeit 90 Jahre

Altersstufe 1956 1967 1985 Normalanteil Blöße 6,0 3,7 1,1 0,0 1-9jährig 9,0 26,5 11,0 11,1 10-19jährig 13,0 5,9 24,2 11,1 20-29jährig 18,0 12,0 24,5 11,1 30-39jährig 16,0 14,2 5,2 11,1 40-59jährig 23,0 24,4 16,4 22,2 60-79jährig 7,0 10,4 12,7 22,2 80-99jährig 5,0 2,1 4,2 11,2 100-119jährig 2,0 0,8 0,5 0,0 Ab 120jährig 1,0 0,0 0,2 0,0

100 % 100 % 100 % 100 %

Buche – Umtriebszeit 110 Jahre

Altersstufe 1956 1967 1985 Normalanteil Blöße 1,0 0,2 0,0 0,0 1-9jährig 2,0 0,2 0,3 7,1 10-19jährig 4,0 1,6 0,4 7,1 20-29jährig 5,0 4,1 1,3 7,1 30-39jährig 7,0 3,6 2,6 7,1 40-59jährig 11,0 13,9 9,7 14,2 60-79jährig 10,0 18,3 17,4 14,2 80-99jährig 12,0 17,9 20,7 14,2 100-119jährig 15,0 17,5 18,0 14,2 Ab 120jährig 33,0 22,7 29,6 14,8

100 % 100 % 100 % 100 %


Schwerpunkte:

   -0 Vornutzung des Nadelaltholzblockes
   -1 Fichtenanbau zu Lasten der Kiefer (siehe Baumartenanteile)
   -2 Buchenrückgang – fehlende Naturverjüngung
   -3 Holzvorratsentwicklung

StFB in Vfm/ha Baumart 1956 1967 1985 Kiefer 141 161 207 Fichte 160 172 189 Lärche 0 59 137 SNdh 0 44 175 Eiche 154 193 280 Buche

231 333 SHlbh 217 141 254 RErl

110 171 SWlbh 60 66 134

Der Zahlenvergleich aus den Einrichtungsjahren 1956, 1967 und 1985 bescheinigte den Menschen in der Rostocker Heide eine aktive und erfolgreiche Arbeit. Auch wenn viele Bedingungen nicht optimal waren, wurde das Beste aus dem Vorhandenen gemacht. Der Rohstoff Holz wurde in Größenordnungen bereitgestellt, die Wohlfahrtswirkungen des Waldes blieben erhalten und den folgenden Generationen wurde weiterhin eine nachhaltige Forstwirtschaft ermöglicht. Bliebe abschließend die Nennung von besonders verdienstvollen Förstern und Waldarbeitern, die den Waldbau im Besonderen förderten:

   • Charles Bencard, bei den Forstarbeitern “Uns Ober” genannt, hatte ein sehr soziales Verhältnis zu seinen Unterstellten. Damit verstand er, bei allen Beschäftigten ein großes Engagement zu erreichen.
     
   • Severin war eine sehr koordinierende Persönlichkeit, mit viel Humor und engagiert für Waldbau und Naturschutz.
     
   • Felix und Gerd Westphal haben viele Jahre die praktische Umsetzung von waldbaulichen Strategien durch Baumschul- und Samenplantagenwirtschaft ermöglicht.
     
   • Heinz Kaiser, als Oberförster hat er viele Jahre gute Wirkung auf die Forstwirtschaft in der Heide ausgeübt.
     
   • Klaus Dohse hat beim Aufbau der Großbaumschule und der Bewässerung große Verdienste erworben.
     
   • Armin Blaufuß war immer da, wenn die Komplexität der waldbaulichen Arbeit gesichert werden mußte.
     
   • Klaus Mauroschat und Günter Abraham haben auf technischem Gebiet viel für die Waldpflege getan.
     
   • Jürgen Hildebrandt war mehr als 15 Jahre ein kluger und engagierter Gesamtleiter. Neben seinen großen waldbaulichen Erfahrungen verstand er es, die ökonomischen und technischen Voraussetzungen für alle Waldbauarbeiten zu sichern.

Kapitel 4 Nebenproduktion (Autor: Eberhard Meusel)

4.1. Allgemeines

Den 1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben (StFB) wurden gegenüber den bisherigen Kreisforstämtern größere Aufgaben gestellt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben war die Errichtung neuer Produktionsstätten erforderlich. Der StFB Rostock in Rövershagen wählte dafür einen Standort am Rande des Waldarbeiterdorfes Wiethagen aus. Diese Standortwahl wurde beeinflußt daß 1. die Fläche in Rechtsträgerschaft des Betriebes war, 2. 2. auf dem Standort bereits Baulichkeiten vorhanden waren, 3. eine kurze Entfernung zum Sitz der Betriebsverwaltung vorlag und 4. die Lage zu den Waldarbeiterdörfern, in denen die zukünftigen Beschäftigten angesiedelt werden konnten, recht günstig war. Mit dieser Entscheidung entwickelte sich Wiethagen im Laufe der Jahre zum Zentrum der Nebenproduktion des StFB Rostock in Rövershagen.

4.2. Holzbearbeitung

4.2.1. Massenbedarf Wiethagen/ Schwarzenpfost

Der beim Aufbau dieser Produktionsstätte zu Grunde liegende Gedanke, die im Laufe des Jahres anfallenden Schlechtwetterzeiten produktiv zu nutzen, ließ sich auf die Dauer nicht verwirklichen. Hierfür war es günstiger direkt vor Ort die Scheunen auf den Förstereien zu nutzen. Damit wurde der "Massenbedarf '.wie diese Produktionsstätte kurz genannt wurde, zur ständigen Arbeitsstätte.. In den ersten Jahren besonders für Waldarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit im Wald nicht mehr ausführen konnten. Produziert wurden aus Reiser- und Derbstangen Zäune unterschiedlicher Form, Wäschestützen, Zaunpfähle u.ä. und durchaus nicht nur aus Nadelholz. Mit der Notwendigkeit der Erweiterung der Werkstatt in Wiethagen und der mit der Vergrößerung des Fuhrparks notwendigen Erweiterung des Garagenkomplexes machte sich eine Verlagerung der Produktionsstätte erforderlich. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort erinnerte man sich eines ungenutzt stehenden Gebäudes gegenüber dem Haltepunkt Schwarzenpfost. Dieses Gebäude war der Überrest einer ausgelagerten Produktionsanlage der ehem. Heinkel Flugzeugwerke und zeigte sich für die vorgesehenen Zwecke mit einem geringen Investitionsaufwand als sehr gut geeignet. Ein zusätzliches Plus ergab sich aus der günstigen Verkehrslage an der Fernverkehrsstraße Rostock-Ribnitz. Die neue Produktionsstätte bot die Möglichkeit das Produktionsprofil zu erweitern und auch eine bescheidene Erweiterung des Maschinenparkes durchzuführen. Jetzt wurden neben der bisherigen Produktion in Größerem Umfang Kellertüren und -lattenverschläge für die Bauwirtschaft produziert, die zum Einbau in die Plattenbauten der Rostocker Neubaugebiete bestimmt waren und bald zur Hauptproduktion wurden. Aber auch Faschinenpfähle für die Meliorationsbetriebe und Vermessungspfähle in verschiedenen Längen wurden produziert, so daß eine fast vollständige Ausnutzung des Stangenmaterials gegeben war. Einen maßgeblichen Anteil am Aufbau dieser Produktionsstätte hatte ihr erster Leiter der Kollege Karl Dreher aus Hinrichshagen.

4.2.1. Laubenbau Wethagen

Im Rahmen des Aufbaus der neuen Stadtteile im NW Rostocks entstanden für deren Bewohner neue Kleingartenanlagen. Um mitzuhelfen die dadurch entstandene erhöhte Nachfrage nach Gartenlauben besser zu befriedigen, entstand in der Leitung des Betriebes 1972 der Gedanke, im Rahmen der auch dem StFB erteilten Auflage zur besseren Versorgung mit Konsumgütern beizutragen, eine gesonderte Produktionsstätte zur serienmäßigen Herstellung von Gartenlauben aufzubauen. Eine solche Laube sollte 1. auch für kleine Einkommen erschwinglich sein, 2. durch den Kleingärtner leicht selbst zu errichten sein und 3. auch später erweiterbar und ausbaubar sein.

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern für Stadtplanung und -projektierung der Stadt Rostock wurde die Gartenlaube vom Typ "Rövershagen" in kürzester Zeit entwickelt und zur Produktionsreife geführt. Für die Produktion der Testserie wurde als Räumlichkeit die vorher von Herrn Steinmöller gepachtete alte Tischlerei in Wiethagen ausgewählt. Herr Steinmöller hatte kurz vorher sein Gewerbe aufgegeben. Die vorhandenen alten Tischlereimaschinen wurden von Herrn Steinmöller käuflich erworben, so daß zumindest ein Minimum an Mechanisierung vorhanden war. Gleichzeitig begann als Erweiterung der alten Tischlerei der Neubau einer Produktionshalle, die nach ihrer Fertigstellung dann auch mit leistungsfähigeren –wenn auch gebraucht erworbenen- Holzbearbeitungsmaschinen ausgestattet wurde. Trotzdem leisteten die alten Maschinen aus der Tischlerei Steinmöller noch viele Jahre gute Dienste. Einen wesentlichen Anteil am zügigen Aufbau der Produktionsstätte und der schnell erreichten Serienproduktion der Laube "Rövershagen" hatte der bisherige Leiter der Handwerkerbrigade Paul Kleist aus Wiethagen mit den beiden Tischlern Fritz Möller aus Hinrichshagen und Josef Pittner aus Rövershagen die als langjährige Mitglieder der Handwerkerbrigade ebenfalls in die neue Produktionsstätte wechselten. Erwähnt werden müssen aber auch die älteren Waldarbeiter wie Rudolf Klinkmann und Gustav Matzek aus Hinrichshagen, die aus Gesundheitsgründen die schwere Arbeit im Holzeinschlag nicht mehr ausführen konnten und die durch ihren Fleiß und ihrer Exaktheit zu einer wichtigen Stütze beim Aufbau der Laubenproduktion wurden. Nach Fertigstellung der Produktionshalle wurde in Eigenleistung der Belegschaft des Laubenbaus gegenüber der Produktionshalle ein offener Lagerschuppen errichtet, unter dessen Dach auch eine Tränkgrube zur Holzschutzbearbeitung der Holzteile eingebaut wurde. Nach einigen Jahren entsprach diese Tränkgrube nicht mehr den inzwischen strenger gewordenen Bedingungen des Umweltschutzes, so daß sich der Bau einer diesen Bedingungen entsprechenden Holzschutzanlage notwendig machte. Nach einem längeren Planungs- und Bauzeitraum konnte diese Tränkhalle endlich 1987 in Betrieb genommen werden. Sie ist im übrigen das einzige Gebäude, daß nach dem durch die Stadt Rostock 1997/98 veranlaßten Rückbau von den Gebäuden und Anlagen des Laubenbaus und der Handwerkerwerkstatt noch übrig geblieben ist. Zur besseren Nutzung dieser Tränkhalle kamen Überlegungen auf, das Produktionsprofil um die Produktion von Dachbindern zu erweitern, die dann der Landwirtschaft in den Typen U17 und U22 für ihre Stallbauten zugeliefert wurden. In den fast 20 Jahren der Existenz dieser Produktionsstätte haben mehr als 10.000 Stück Gartenlauben und ca. 3500 Stück Brettbinder diese Werkstatt verlassen. Die Gartenlauben wurden über eine zentrale Erzeugnisgruppe bis nach Thüringen und in das Erzgebirge geliefert, was dann eine Verladung in Bahnwaggons erforderlich machte. Der Verkauf erfolgte nicht direkt an die Kleingärtner, sondern über Handelsorganisationen wie BHG und Baustoffversorgung. Die benötigten Schnitthölzer wurden in dem zum StFB Rostock gehörenden Sägewerk in Gresenhorst hergestellt. Die beschichteten und unbeschichteten Hartfaserplatten wurden vom Faserplattenwerk in Ribnitz bezogen. Die Dacheindeckung erfolgte mit Zementasbestplatten, die mitgeliefert wurden. Da auf Grund der Statik keine andere Dacheindeckung möglich war, bereitete des Einsatzverbot von Asbest seit 1984 große Schwierigkeiten und konnte nur mit einer jährlichen Sondergenehmigung bis 1989 überbrückt werden. Der Vorteil der Laube "Rövershagen" bestand vor allem darin, daß sie aus Fertigteilen in genormtem Rastermaß bestand, komplett mit allen Zubehörteilen ausgeliefert wurde, leicht auf einer vorgefertigten Grundplatte aufstellbar war und vom Grundtyp GL12 (12 m2) auf 14,16,18,20 bis 24 m2 erweiterbar war. Im gesamten Produktionszeitraum blieb auf Grund der umstrittenen Preispolitik der DDR-Regierung der Verkaufspreis der Laube unverändert, was letztlich zu dem Kuriosum führte, daß 1989 die dem Forstbetrieb aus dem Staatshaushalt gezahlten Subventionen etwa genau so hoch waren wie die Verkaufserlöse. Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen war eine solche Produktion natürlich unhaltbar.

4.2.3. Köhlerei Wiethagen

Die Köhlerei Wiethagen wurde seit ihrer Gründung 1837 stets an interessierte Köhler verpachtet, die die Köhlerei in eigener Regie und Verantwortung betrieben. Dem Trend der Zeit folgend, war die Leitung des Forstbetriebes als nunmehriger Verpächter der Meinung die Köhlerei in staatliche Regie übernehmen zu müssen. Deshalb wurde Anfang der 60er Jahre der Pachtvertrag mit dem damaligen Köhler, Herrn Otto Heuer nicht mehr verlängert. Herr Heuer wurde als sogenannter mitarbeitender Produktionsstättenleiter vom Forstbetrieb eingestellt. Sein Mitarbeiter wurde ebenfalls übernommen und nunmehr nach Forstarbeitertarif vergütet. Bereits nach dem ersten Jahresabschluß wurde klar, daß diese Entscheidung zu einem finanziellen Fiasko führt. Deshalb wurde nach 2 Jahren der Köhlereibetrieb wegen Unrentabilität vom Forstbetrieb eingestellt und die Köhlerei geschlossen. Herr Heuer bewarb sich erneut als Pächter und führte die Köhlerei, wenn auch eingeschränkt, dann wie vorher bis zu seiner altersbedingten Aufgabe alleine weiter. Damit trat etwas ein, was in der DDR nicht alltäglich war. Ein verstaatlichtes Unternehmen wurde reprivatisiert. Diese 2 Jahre "Interimszeit" hatten für Herrn Heuer durchaus ihre positiven Seiten. Neben dem festen Gehalt vom Forstbetrieb fand er nunmehr die Zeit mit Hilfe des Forstbetriebes seine Erfindung den Lehm-Betonstein" zur Patentreife zu führen. Eine Kleinserie dieses Steines, von dem sich Herr Heuer neben der Festigkeit des Betons eine hohe Wärmedämmung durch die eingelagerte Lehmschicht versprach, wurde in teilweiser freiwilliger Arbeit von Mitarbeitern der Betriebsverwaltung hergestellt. Diese Steine fanden Verwendung in einem von der Gemeinde Rövershagen finanzierten Versuchsbau in Form eines Zweifamilienhauses im Tannenweg in Rövershagen. Er ist heute in Eigentum der Familien Gensich und Wiedner. Nachdem Herr Heuer aus Altersgründen sein Gewerbe aufgab, war es das Verdienst von Herrn Oberförster Gerhard Heil, daß auf dem Gelände der Köhlerei der heutige Forst- und Köhlerhof als technisches Denkmal verbunden mit einem kleinen Forstmuseum entstand.

4.2.4. Mykoholzanlage Hinrichshagen

Am Anfang der 60er Jahre erhielten einige ausgewählte Forstbetriebe den Auftrag sogenanntes "Mykoholz" zu produzieren. Dazu wurden etwa 30 cm lange und 15-25 cm starke Buchenrollen in überdachten Erdbunkern eingelagert und mit Pilzmyzel vom Stockschwämmchen "geimpft". Das erfolgte in gleicher Weise wie auch heute noch Kleingärtner Holzklötzer mit Pilzbrut behandeln, um in ihren Gärten Waldpilze wie Austernseitling oder Stockschwämmchen zu ernten. Nur bestand der Sinn der Mykoholzproduktion nicht in der Anlage einer Pilzplantage sondern in der Erzeugung von Holz, das durch die Durchwucherung mit Pilzmyzel andere physikalische Eigenschaften erhielt, die einen Einsatz in der Bleistiftindustrie ermöglichen. Der Forstbetrieb Rostock errichtete 2 solcher Erdbunker an der Försterei in Hinrichshagen und produzierte über mehrere Jahre dieses Mykoholz. Mit der Spezialisierung innerhalb der Wirtschaft der im RGW zusammenarbeitenden Staaten hatte die Tschechoslowakei die Produktion von Bleistiften für das gesamte RGW übernommen und die weitere Erzeugung von Mykoholz entfiel dadurch.

4.3. Tierische Produktion

4.3.1. Nerzfarm Wiethagen

Um zur Verbesserung des Devisenhaushaltes der DDR beizutragen, wurden Ende der 50er Jahre einige Forstbetriebe angehalten mit dem Aufbau von Pelztierfarmen zu beginnen. Durch die günstige Lage zu den Lieferanten von Futterfisch wurden die 4 Forstbetriebe an der Ostseeküste mit dem Aufbau von Nerzfarmen beauftragt. Der Forstbetrieb Rostock/Rövershagen begann 1959 in Wiethagen mit der Haltung von Nerzen. Neben den offenen Schuppen zur Unterbringung der Tiergehege wurde 1960/61 eine massive Futterküche mit integriertem Kühlhaus errichtet. Damit konnte nunmehr der in der Fangsaison bei den Fischereibetrieben reichlich anfallende Futterfisch tiefgefroren über längere Zeit gehalten werden und stand dann im Sommer während der Aufzucht der Jungtiere zur Verfügung. Futterfleisch konnte ganzjährig vom Schlachthof in Rostock bezogen werden. Mit der Errichtung des Kühlhauses stand einer schnellen Vergrößerung des Tierbestandes nichts mehr im Wege. Die fachliche Anleitung einschl. der tierärztlichen Betreuung erfolgte durch die Volkseigene Pelztierfarm in Plau/Appelburg. Dieser Betrieb übernahm auch die Ausbildung der Mitarbeiter der Farm zu Facharbeitern. Diese Ausbildung erfolgte als Erwachsenenqualifizierung in einem Fernstudium, so daß der Farmbetrieb ungestört weiter laufen konnte. Da 1961 weder Wiethagen noch Rövershagen an ein zentrales Wassernetz angeschlossen waren, wurde die Nerzfarm in Absprache mit dem VEG Rövershagen durch dessen betriebsinternes kleines Wasserwerk versorgt. Über diese Leitung wurden dann auch ein Teil der Wohnungen in Wiethagen mit fließendem Wasser versorgt. Durch die geringe Leistung der Wasserpumpe kam es während der Hauptentnahmezeiten regelmäßig zu einem starken Druckabfall der doch mitunter erhebliche Probleme mit sich brachte. Erst mit Anschluß von Wiethagen und damit auch der Nerzfarm an das öffentliche Wassernetz hat sich dieses Problem gelöst. Nach der Pelzung jeweils ab November jeden Jahres wurden die Felle in mehreren Lieferungen direkt nach Leipzig transportiert. Dort wurden sie weiter bearbeitet und für die jährliche Pelzauktion vorbereitet. Erst das Ergebnis dieser Auktion brachte dem Forstbetrieb die Kenntnis über die erzielten Fellerlöse und damit Gewißheit über das ökonomische Ergebnis der Farm. 1990 wurde der gesamte Tierbestand gepelzt und die Farm geschlossen.

Anfang 1998 wurde durch die Stadt Rostock, in deren Eigentum der Grund und Boden rückübertragen wurde, alle baulichen Anlagen der Farm zurückgebaut.

4.3.2. Entenfarm Wiethagen

Anfang der 60er Jahre erhielten die Forstbetriebe den Auftrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorübergehend mit landwirtschaftlicher Produktion zur besseren Versorgung der Bevölkerung beizutragen. Der Forstbetrieb Rostock/Rövershagen entschied sich dabei für die Entenmast und wählte dazu die Koppel an der Försterei in Wiethagen aus. Da diese Produktion ursprünglich nur für 5 Jahre vorgesehen war, wurden keine großen Investitionen getätigt. Die Mast wurde sehr rationell organisiert, so daß die Entenmast in den Jahren ihres Bestehens stets gute bis sehr gute ökonomische Ergebnisse brachte. Nach 7 Jahren war eine Weiterführung ohne größere Investitionen nicht mehr zu vertreten. Sie war auch auf Grund der inzwischen stabilen landwirtschaftlichen Betriebe nicht mehr nötig und wurde eingestellt. Die genutzte Fläche wurde dann mit Blaufichten aufgeforstet. Frau Heide als Leiterin und ihre Mitarbeiterin Frau Bolz hatten mit ihrer hohen Einsatzbereitschaft einen wesentlichen Anteil an den permanent guten Ergebnissen in dieser Produktionsstätte.

4.4. Pflanzliche Produktion

4.4.1. Obstplantage Wiethagen

Die ehem. Dienstländereien des städtischen Forstinspektors wurden nach 1945 an den sogen. Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB)", später VEG Rövershagen zur Bewirtschaftung übergeben. Mit dem Aufbau der Nerzfarm wurde ein Teil dieses Ackers als Standort für die Nerzschuppen benötigt. Um aufwendige Vermessungsarbeiten zu sparen, nahm der Forstbetrieb das gesamte Flurstück in einer Größe von ca. 5 ha in seine Rechtsträgerschaft zurück. Da für das Farmgelände nur etwa 1/3 der Fläche benötigt wurde, müßte die Restfläche anderweitig genutzt werden. Dabei entschied man sich für den Anpflanzung von Obstbäumen. Angebaut wurden Äpfel und Birnen in verschiedenen Sorten sowie Hauszwetschen als 1/4- und 1/2- stämmige Bäume. Die Plantage bestand etwa 25 Jahre. Nach ihrer Rodung wurde die Fläche mit Fichten zur Weihnachtsbaumgewinnung aufgeforstet. Ein kleiner Rest der alten Obstbäume ist an der Straße nach Wiethagen noch zur Freude der Sauen und der Rehe erhalten geblieben.

4.4.2. Weidenheger

Die Anbau von Korbweiden für das Korbmacherhandwerk wurde mehr und mehr alleinig den Forstbetrieben übertragen. Dadurch waren in vielen Revieren, die über geeignete Standorte verfügten, in unterschiedlicher Größe die sogen. Weidenheger vorhanden. Im Bereich der Rostocker Heide waren solche Flächen im Revier Gelbensande auf der "Hagbäukenhau Wisch" und am Ortsrand von Gelbensande am Weg nach Meyershausstelle, in der Baumschule des Reviers Meyershausstelle sowie in der zentralen Baumschule Hinrichshagen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, daß der Forstbetrieb Rostock in seinen betrieblichen Werkstätten eine Maschine zum Schneiden und Bündeln der Weiden entwickelte, die eine wesentliche Erleichterung der Arbeit bei der Weidenernte bei gleichzeitiger Steigerung der Produktivität brachte. Ein Rückgang in der Herstellung von Korbwaren und der verstärkte Import von Korbweiden aus Polen und China führte dazu, daß von o.a. Weidenhegern 1990 nur noch die Flächen in Hinrichshagen bestanden.


4.5. Handwerkerbrigade Wiethagen

Unter dem Dach des kommunalen Kreisbaubetriebes Rostock existierte bereits Ende der 40er Jahre eine Baubrigade, die vorrangig zur Instandhaltung der Bausubstanz der kommunalen Waldarbeiterwohnungen in den Heidedörfern eingesetzt wurde. Mit der Bildung des StFB Rostock in Rövershagen wurden diesem Betrieb auch diese Wohnungen in Rechtsträgerschaft übergeben. Um den Umfang der Aufgaben bei der Bewirtschaftung dieser Häuser zu erfassen muß man wissen, daß fast alle Gebäude ohne Wasseranschluß und nur mit unzureichenden Elektroanschluß ausgestattet waren. Dazu kam die nicht gerade kleine Anzahl an Häusern, die zu betreuen waren. In den Ortsteilen Wiethagen, Torfbrücke und Klein-Müritz gehörten alle zu dieser Zeit vorhandenen Gebäude dem Forstbetrieb, in Hinrichshagen stand nur die Gaststätte und die Schule außen vor. Letztere wurde dann nach ihrer Schließung auch noch vom Forstbetrieb übernommen und zu Wohnungen umgebaut. Dazu kam noch ein großer Wohnungsbestand in den anderen Heidedörfern. Anfan der 80er Jahre wohnten in den betriebseigenen Wohnungen in Wiethagen 79 Personen. davon 65 Betriebsangehörige mit Familie, in Hinrichshagen 147 Personen, davon 110 Betriebsangehörige mit Familie und in Torfbrücke 66 Personen, davon 22 Betriebsangehörige mit Familie.

Im Jahre 1989 war der StFB Rostock Rechtsträger von 157 Wohnhäusern mit 389 Wohnungen, davon entfielen

   • auf den Kreis Rostock-Stadt		33 Häuser mit 100 Wohnungen, 
   • auf den Kreis Rostock-Land		65 Häuser mit 157 Wohnungen und 
   • auf den Kreis Ribnitz-Damgarten	59 Häuser mit 132 Wohnungen.

Die Bewältigung der mit der Bewirtschaftung dieser Wohnungen anstehenden Aufgaben zur Zufriedenheit der Bewohner sah die Leitung des Betriebes in der Bildung einer Baubrigade in eigener Regie des Betriebes. Als Grundstock dieser Brigade wurden die beim Kreisbaubetrieb beschäftigten Handwerker aus den Heidedörfern geworben und nach und nach weiter aufgestockt. Zu ihrer größten Blütezeit 1965-1970 zählte die Brigade 21 Beschäftigte und umfaßte außer Installateur und Fliesenleger alle Baugewerke. Neben den Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten wurden auch eine Reihe Wohn- und Wirtschaftsgebäude neu errichtet. Mit dem altersbedingten Ausscheiden vieler Mitglieder besonders auch ihres langjährigen Leiters Paul Kleist ging die Stärke und damit die Leistungsfähigkeit der Brigade stark zurück. Neueinstellung von Beschäftigten aus volkseigenen Baukombinaten bedurften der staatlichen Genehmigung. Der Forstbetrieb erhielt solche Genehmigung nur in Ausnahmefällen, so daß er für die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen mehr und mehr auf Fremdbetriebe angewiesen war. Das führte bei der ständig überforderten Bauwirtschaft in der DDR dazu, daß viele Bauvorhaben nicht oder nur verzögert fertiggestellt wurden. Zur Werterhaltung und Modernisierung der Werkwohnungen wurden seit Mitte der 70er Jahre durchschnittlich jährlich zwischen 800.000.- und 1,2 Millionen Mark ausgegeben. Der Schwerpunkt der Modernisierungsarbeiten war in diesen Jahren auf den Einbau von Bad und WC gerichtet. Die Durchführung dieser Arbeiten brachte für die Handwerker erhebliche Probleme mit sich. Einerseits war in den alten Waldarbeiterhäusern sehr wenig Platz vorhanden, andererseits bestand zu diesem Zeitpunkt in den Waldarbeiterdörfern noch keine zentrale Wasserversorgung und -entsorgung. In der Regel war nur der Einbau von Hauswasserversorgungsanlagen möglich, die aus den vorhandenen Hofbrunnen das Wasser entnahmen und der Bau von individuellen Kleinkläranlagen. Oftmals konnten in den Sommermonaten die Hofbrunnen den jetzt wesentlich höheren Wasserbedarf nicht abdecken. Trotz dieser Schwierigkeiten konnten bis 1990 in fast alle Wohnungen diese sanitären Eirichtungen eingebaut werden. Waren im Jahre 1970 nur 39% der Werkwohnungen mit Bad und WC ausgestattet waren es 1980 bereits 54% und 1988 96%.


4.6. Gaststätte Schnatermann

Nachdem 1972 die Konsumgenossenschaft Rostock die weitere Bewirtschaftung der Gaststätte am Schnatermann aufgab, trat der Oberbürgermeister der Stadt Rostock an den StFB Rostock mit der Bitte heran, als Rechtsträger des Gebäudes die Bewirtschaftung der Gaststätte selbst zu übernehmen. Nachdem durch die Konsumgenossenschaft eine umfassende Unterstützung bei diesem Unternehmen zugesagt wurde, hat sich die Leitung des Betriebes entschlossen ab Mai 1973 die Gaststätte in eigener Regie wieder zu eröffnen. Ein wesentlicher Grund für die Schließung der Gaststätte durch den Konsum waren die sehr mangelhaften hygienischen Verhältnisse in der Gaststättenküche und in den Toiletten, die nur mit einem größeren Investitionsaufwand zu beseitigen waren. Deshalb hat der Forstbetrieb bereits für 1974 Investitionsmittel für den Bau eines Küchen- und Sanitärtraktes als Anbau an das alte Gebäude eingeplant und die Errichtung dieses Gebäudes bis 1976 abgeschlossen. Um den späteren Um- und Ausbau des alten Gebäudes zu ermöglichen, wurde die Ausgabe der Mahlzeiten in Selbstbedienung konzipiert. Obwohl die ersten Entwürfe für die Umgestaltung des alten Gebäudes bereits erarbeitet wurden, wurde diese Baumaßnahme aus Mangel an Investitionsmitteln und Baukapazitäten vom Forstbetrieb nicht mehr durchgeführt. Nachdem die Konsumgenossenschaft ihre Zusagen zur Unterstützung der Leitung des Forstbetriebes bei der Führung des Gaststättenbetriebes nicht eingehalten hat, war es nur eine Frage der Zeit bis der Forstbetrieb dieses branchenfremde Unternehmen nicht mehr voll kontrollieren konnte. 1986 hat dann der Forstbetrieb die Bewirtschaftung der Gaststätte wieder an die Konsumgenossenschaft Rostock übergeben. Der Forstbetrieb hatte in der Gaststätte Schnatermann ständig 2 Arbeitskräfte beschäftigt, die in der Saison auf bis zu 4 Beschäftigte aufgestockt wurden. Neben dem Betrieb der Gaststätte engagierte sich der StFB stark beim Ausbau des Gebietes um den Schnatermann zu einem ansprechenden Naherholungsgebiet für die Einwohner der Stadt Rostock und ihrer Gäste. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung Rostock brachte der Forstbetrieb in den Jahren 1970 bis 1989 erhebliche Leistungen besonders auf materiellen und personellen Gebiet. So wurden folgende Objekte fertiggestellt: 1. Spiel- und Liegewiese, 2. Kleinfeldfußballfeld, 3. Volleyballplatz, 4. Abenteuerspielplatz, 5. überdachte Sitzplätze für die Gaststätte, 6. Bau eines Schotterweges von Stuthof zum Schnatermann, der später durch das Stadtstraßenbauamt eine Schwarzdecke erhielt. 7. Bau eines Parkplatzes für ca. 130 PKW, 8. Errichtung eines Gebäudes als Lager und Ausleihstation für Sportgeräte, das später auch als Kiosk und Kaffeestube genutzt wurde. 9. Aufbau von Wildgehegen in der angenzenden Abt. 32. In den Gehegen konnten durch die Besucher im Gegensatz zum Zoo, in natürlicher Umgebung heimische Wildarten beobachtet werden. Im Durchschnitt waren 4-5 Stck. Rotwild, 12-15 Stück Damwild und 10-12 Stück Schwarzwild in den Gattern vorhanden. 10. Anlage eines Gaststättengartens. Die Projektierung dieses kleinen Parks übernahm kein Geringerer als der bekannte Rostocker Gartenbauarchitekt F. K. Evert, der auch die Pflanzarbeiten anleitete. Bei der Errichtung dieser Objekte zeigten der Leiter des Sachgebietes Vermessung und Liegenschaften Revierförster Ulrich Saß und der Leiter des Wegebauzuges des Forstbetriebes Hans Kaczmarek besonders hohe Einsatzbereitschaft die auch durch die Stadtverwaltung mehrfach gewürdigt wurde. Für die Versorgung des Wildes und die Pflege und Erhaltung der Anlagen war der Gespannführer Witt aus Hinrichshagen ständig zum Schnatermann abgestellt. Mit der Auflösung des StFB ging 1990 der einzige Sponsor für dieses Naherholungsgebiet verloren und damit auch ein Teil der Attraktivität des Schnatermann.

Kapitel 5 Wegebau, Wegeinstandsetzung

Seit Bestehen des StFB Rostock, insbesondere seit 1968 (Windwurf) wurden enorme Mittel in die Walderschließung (Wegebau) investiert. Der Zustand des Waldwegenetzes war im allgemeinen schlecht. Es bestand zumeist aus Sandwegen, an nassen Stellen waren es übersandete Knüppeldämme. Nach längeren Regenperioden oder im Frühjahr waren die Wege grundlos. Die Befahrbarkeit war nur mit Gespann oder Radtraktoren (oft nur mit Vorspann) möglich. ** Die Wegeinstandsetzungsmaßnahmen bestanden im wesentlichen aus Wasser ablassen und Ausflicken der Löcher mit Sand oder Kies. Im Sommer wurden die Wege mit Traktoren (mit hintergehängten Schleppen) abgeschleppt. Ab 196 ? erfolgte der systematische Aufbau eines Wegebauzuges, der im gesamten StFB, insbesondere im Bereich der NO Heide und im Bereich Sanitz zum Einsatz kam. Die Einsatzlenkung erfolgte zunächst durch den Produktionsleiter, später durch ?

Die für Wegebau und Melioration (Grabenräumung) eingesetzte Technik bestand aus:

   :• Autograder - Einsatz seit
   :• Bagger ÜB 20 
   :• Kran T 172
   :• Traktor
   :• LKW 50 Kipper 
   :• Arbeitskräfte:

Mit dem Aufbau des Wegebauzuges erfolgte die Abkehr vom bisherigen Wegeausflicken hin zum Ausbau größerer Wegstrecken bzw. ganzer Weg Die Wegeinstandsetzung erfolgte in der Regel als sandgeschlämmte Schotterdecken, seltener waren es reine Kiesschüttungen und vereinzelt kamen auf schwierigen Standorten Betonspurplatten zum Einsatz. Materialbezug: Sand und Kies wurde aus örtlichen Gruben entnommen (s. Aufstellung). Schotter wurde per Waggon aus dem Harz ( ) bzw. aus Thüringen (Kalkschotterwerk Kamsdorf) bezogen. Die Entladung und Zwischenlagerung erfolgte auf einem Schotterplatz in Rövershagen. In einigen Fällen (Kiesweg Neuheide, Graaler Landweg) kam Asche bzw. Ofenschlacke aus dem FPW Ribnitz zum Einsatz.

Sand- und Kiesentnahmestellen: Revier Willershagen Grube in Abt. 10 (Wendfeldsberg), wichtigste Grube im östl. Bereich der Heide, sehr guter Kiessand, damit größter Teil des Wegebaues im gesamten Bereich der Heide. Durch die enorme Entnahme von Kies bis unter Flur entstand ein größeres Gewässer. Die Grube wurde noch bis 1995 genutzt. Revier Gelbensande Grube in Abt. 92 (Fuchsberg), mit dem Feinsand wurden der Schwarze Weg und die Haubachschneise im Revier ausgebaut. Es entstand ein Kleingewässer. Revier Altheide Grube in Abt. 108 (ehem. Acker), der feine Heidesand der Grube wurde für die Wegeinstandsetzung im Revier - Försterschneise, Langer Damm, Bahnhof s und Jagddamm eingesetzt. Die Grube wurde nur zwischen 1970 und 1975 genutzt und ist jetzt mit Weiden und Erlen zugewachsen. Revier Altheide - jetzt Völkshagen Grube in Abt. l (Sandberg), wichtige Grube im S der Heide für Wegeinstandsetzung im Revier (Gretenschneise, Grenzschneise, Birkholzschneise, Moorschneise) sowie Wegebau in den Revieren Kuhlrade und Völkshagen. Grube wurde nach der Wende aufgegeben, an der Abbauwand entstand eine Wasserfläche.


Revier Völkshagen Die Gruben in Abt. 27 und 139 wurden für den Wegebau im Revier genutzt (Taterholzschneise, Hohe Warthe, Dick Eichenschneise).Sie wurden ab 1975 bzw. ab 1987 aufgegeben.

Revier Neuheide Kiessandgrube in Abt. 26 (Deckbusch)Die Grube wurde schon seit Kriegsende genutzt (als Nebenbetrieb mit eigener Aussetzbrigade). Der Kies wurde an Baufirmen und an Privatleute verkauft, aber auch für eigene Wegeinstandsetzungen genutzt. Mitte der 60er Jahre wurde vom StFB ein Raupenbagger ÜB 20 erworben und in der Grube eingesetzt. Im Jahre 197 mußte diese Grube auf Weisung des Rates des Kreises Ribnitz-Damgarten an eine volkseigene Baufirma abgetreten werden. Danach erfolgte durch Einsatz großer Abbaugeräte und durch Abpumpen des Grundwassers ein tiefer Abbau mit enormem Flächenverbrauch. Der östliche Teil der abgebauten Grube (am Dorf Körkwitz) wurde von der Stadt Ribnitz als Mülldeponie genutzt.

Sandgrube in Abt. 3 Nach der Abgabe vorgenannter Grube in Abt. 26 wurde diese Grube in Abt. 3 (Ecke Kiesweg - Heuweg) erschlossen und für den Ausbau des Moorweges und für Baukies zum Ausbau des Forstgehöftes eingesetzt. Die Grube wurde 198 aufgegeben und ist jetzt eine als Feuerlöschteich genutzte Wasserfläche.

Kapitel 6 Waldkrankheiten

Auftreten, Besonderheiten und Bekämpfung in der nordöstlichen Heide
Die Pflanzenanzucht in der nordöstl. Heide
Die Harzgewinnung in den Revieren der nordöstlichen Heide
Wege-, Wegeinstandsetzungs- und Meliorationsarbeiten in der nordöstlichen Heide

Kapitel 7 * Die Militärforst in der Heide Autor: Horst Friesecke

Kapitel 8 Jagd und Wildbewirtschaftung. (Autor Horst Dieck)

8.1 Die Nachkriegszeit nach 1945.
8.2 Organisation, Struktur und Ergebnisse des Jagdwesens nach Verabschiedung des Jagdgesetzes von 1953.
8.3. Auflösung der Jagdgesellschaften infolge der politischen Wende.

Kapitel 9 Forstwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz (Autor Cristian Kähler)

9.1. Allgemeine Betrachtungen
9.2. Die Organisation des Naturschutzes
9.3. Die gesetzlichen Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
9.4. Die Wirkungen der zentralen Festlegungen auf die Waldflächen der Rostocker Heide

Kapitel 10 Arbeits- und Lebensbedingungen der Forstarbeiter und Angestellten in der Rostocker Heide nach 1945 (Autor: Günter Abraham)

10.1. Beschäftigtenzahlen, Lohn- und Lebensbedingungen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsweise, Qualifizierung und Lohnentwicklung

Kapitel 11 Die Wende in der Forstwirtschaft des Bezirkes Rostock (Autor Christian Kähler)

Anhang

Karten-Anhang