Chronologie und fortlaufende Ortschronik von Ribnitz

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Chronologischer Abriss der Geschichte von Ribnitz

Um die Ribnitzer Chronik übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.


Ortschronik Ribnitz spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)

1210 Älteste sichere Urkunde über Ribnitz (HE)

1230 um Baubeginn an der Ribnitzer Stadtkirche (HE)

1233 Ribnitz erstmalig als Stadt bezeichnet (HE)

1257 Ribnitz bedient sich des lübischen Rechts (HE)

1286 Ribnitz kauft die Recknitzbrücke (HE)

1290 Rostocker Tor zum ersten Mal genannt (HE)

1311 Erik von Dänemark bestätigt Ribnitzer Rechte (HE)

1322 Witzlaw von Pommern wird durch Heinrich II. (der Löwe) von Mecklenburg bei Ribnitz besiegt (HE)

1323 Stiftungsjahr des St. Klarenklosters (HE)

1330 Weihe der Klosterkirche (HE)

1339 Ribnitz kauft die Dörfer Klockenhagen und Schmachthagen (HE)

1384 Großer Brand von Ribnitz (HE)

1395 um Zerstörung der Durchfahrt zur Ostsee am Permin bei Wustrow (HE)

1408 Die Pest wütet in der Stadt (HE)

1412 Bestätigung des Strandrechts fürs Kloster (HE)

1455 Riesenbrand. Die Stradt brennt bis auf ein Haus ab (HE)

1455 Ribnitz erhält die Geleitsfähigkeit (HE)

1456 Ältestes Stadtbuch von Ribnitz (HE)

1514 Erste Erwähnung der Schützengilde (HE)

Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)

1526 Die Klockenhäger Klosterbauern begehren gegen das Kloster auf (HE)

1528 Erwähnung der ersten Märkte in Ribnitz (HE)

1537 Schlimmes Brand und Pestjahr (HE)

1539 - 1586 Amtszeit der Äbtissin Prinzessin Ursula (HE)

1556 Stadtkirche wird evangelisch (HE)

1558 und 1577 Vergleiche zwischen Stadt und Kloster (HE)

1572, 1.März Beschwerde an Herzog Johann Albrecht und den Amtshauptmann zu Ribnitz wegen unerlaubtem Holzfällen in der Rostocker Heide im Strombruch. (Rostocker Extractus Libri Missivarum de anno 1572) 1572, 28.Juni "Ribbeniciensis" schenken zum Petri-Turmbau 20 Stück eichenes Bauholz. (Rostocker Extractus Libri Missivarum de anno 1572)

1577 Sturmflut (HE)

1582 Pest (HE)

1586 Äbtissin Ursula stirbt und das Kloster wird evangelisch (HE)

1588 Einführung der neuen Bürgersprache (HE)

1591 Grenzvertrag zwischen Mecklenburg und Pommern (Malchiner Grenzrezess) (HE)

1599 Übergabe des Klosters an die mecklenburgischen Stände und Umwandlung in ein Damenstift (HE)

1624 - 1626 Pestjahre, 448 Menschen sterben (HE)

1625 Sturmflut (HE)

1626 Ribnitzer Pestordnung (HE)

1630 Gustav Adolf von Schweden erobert Ribnitz (HE)

1632 Ribnitzer Kleiderordnung (HE)

Bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)

1678 Schwedengeneral von Königsmark erstürmt Ribnitz (HE)

1688 Große Beschwerde der Bürger über die Bürgermeister (HE)

1704 Bildung einer neuen Schützengilde (HE)

1724 Erbauung des Gerichtsgebäudes (HE)

1733 Beide Bürgermeister gefangen (HE)

1748 Die Ribnitzer Bürger begehren gegen den Rat auf (HE)

1759 Großer Brande - Von 325 Häusern werden 300 eingeäschert (HE)

1788 Während des russisch-schwedischen Krieges erwerben über 200 Schiffer aus Vorpommern das Bürgerrrecht in Ribnitz (HE)

1793 Handwerkerunruhen (HE)

1806 Die Franzosen besetzen auch die Stadt Ribnitz (HE)

1809 Von jetzt ab nur ein Bürgermeister (HE)

1809 Ferdinand von Schill in Ribnitz, die Schillschen Husaren erkämpfen den Übergang an der Recknitz (HE)

Bis zur Reichseinigung (bis 1871)

1832 Cholera-Epedemie (HE)

1832 - 1834 Schul- und Rathausbau (HE)

1835 Neue Stadtverfassung (HE)

1835 - 1870 Dr. med. Nizze Bürgermeister (HE)

1839 Gründung der Sparkasse (HE)

1840 J.H. Wilken gründet in Ribnitz eine zweite Segelschiffswerft. (HE)

1840 Die Stadtwälle werden abgetragen (HE)

1842 Fertigstellung der Chaussee Ribnitz - Rostock (HE)

Anzeige zum Schützenfest im Ribnitzer Stadt- und Landboten am 13ten Juli 1855

1847 Erste Zeitung in Ribnitz gedruckt (HE)

1848 Aufstellung einer Bürgerwehr (HE)

1855 Großer Scheunenbrand (HE)

1864 Ribnitz erhält Gasbeleuchtung (HE)

1870 - 1902 Dr. Reinhold Nizze Bürgermeister (HE)

1870 Der Stadtpark wird angelegt (HE)

1871 Gründung der Realschule (HE)

Deutsches Reich bis 1918

Die Ribnitzer Mühle

1872 November Große Sturmflut (HE)

1881 Der Raddampfer "Verein" eröffnet eine ständige Verbindung zum Fischland (HE)

1888 Ribnitz bekommt eine Bahnverbindung und seinen Bahnhof (HE)

1890 Weiterführung der Bahnstrecke von Ribnitz nach Stralsund

1904 Silvesterstturmflut (HE)

1905 Errichtung der Gerberschen Höheren Töchter-Schule (HE)

1908 Dr. Anschütz ist erster Autofahrer in Ribnitz (HE)

1913 Sturmflut (HE)

Deutsches Reich bis 1945

1919 Neue Städteordnung eingeführt und eine Stadtverordnetenversammlung gebildet (HE)

1920 Aufhebung des Damenstiftes (HE)

1923 Ribnitz erhält elektrisches Licht (HE)

1928 Entstehung des Ostseebades Ribnitz (HE)

1929 Hundertjahrfeier des Kinderfestes (HE)

1929 Ankauf von Freudenberg (HE)

1929 Eröffnung der Fischland-Chaussee (HE)

1930 Bau des Ribnitzer Wasserwerkes (HE)

1931 Wasserleitung in Betrieb (HE)

1932 Die Stadt Ribnitz ist zahlungsunfähig (HE)

1932 Der Goldschmied Kramer entwickelt den Fischlandschmuck (HE)

1933 700-Jahrfeier der Stadt (HE)

1935 Bau der Walter Bachmann Flugzeugwwerke (HE)

1935 Der Goldschmied Kramer entwickelt den Fischland-Schmuck (HE)

1935 Die hölzerne Recknitzbrücke wird durch eine Hubbrücke ersetzt (HE)

1937 Bau von Siedlungshäusern in Ribnitz und Damgarten (HE)

1939 Richard Wossidlo wird auf dem Ribnitzer Friedhof beigesetzt (HE)

1945 1.Mai Die Ribnitzer Bevölkerung verhindert die Erschießung von KZ-Haftlingen aus dem Lager Barth auf dem Marktplatz (HE)

1945 8.Mai Ende des zweiten Weltkrieges (HE)

SBZ und DDR bis 1950

1948 Gründung des VEB Fischlandschmuck in Fortsetzung der Tradition der Firma Kramer (HE)

1950 Vereinigung der Städte Ribnitz und Damgarten (HE)

Weiter folgende Chronologie ab 1950 unter der gemeinsamen Stadtgeschichtsschreibung von Ribnitz-Damgarten !

Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:

Die Stadt Ribnitz

Die Ribnitzer Stadtkirche

Die Ribnitzer Stadtwaldungen

Angesichts der von der Fläche bedeutend größeren benachbarten Rostocker- und Fürstlichen Heide vollzog sich am nordöstlichen Rande, im Kommunalwald der Stadt Ribnitz eine häufig zu wenig beachtete eigenständige jahrhundertelange entwicklung. Schon im Jahre 1272 findet der große Kern der heutigen städtischen Waldungen erstmals Erwähnung.
Am 12. September 1618 ließ Herzog Johann Albrecht II. an den Amtmann Restorff und den Rat zu Ribnitz eine Verordnung wegen der Jagd ergehen, die nach altem Recht jedem Ribnitzer Bürger lediglich noch auf der Stadtwiese und dem Ribnitzer Binnensee die Ausübung der niederen Jagd erlaubte. Die herzogliche Bestimmung, Freunde oder andere Schützen nicht mit auf die Jagd zu nehmen, wurde erneuert und dadurch erweitert, dass das Mitführen von Jagdtüchern, Fangnetzen und Hunden nicht mehr gestattet wurde.
Ein Vertrag vom 25. November 1772 regelte die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den herzoglichen und den Ribnitzer Waldungen. Darin war auch festgeschrieben, dass dem Landesfürsten in den städtischen Waldungen das alleinige Jagdrecht oblag (nachdem eigentlich mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich 1755 selbst das Recht der Hohen Jagd seitens der Landesfürsten in ritterschaftlichen und städtischen Wildbahnen abgeschafft worden war und ihm somit hier gar keine jagdlichen Rechte mehr oblagen !), aber der Stadt wenigstens ein Teil des Wildbrets daraus zustehe. In der praktischen Umsetzung dieser Übereinkunft jedoch gab es immer wieder Konfliktstoff zwischen den herzoglichen Beamten des Amtes Hirschburg und den Vertretern der Stadt. Um Pfingsten des Jahres 1775 ließ der herzogliche Hirschburger Amtmann Brandt ...

Torfgewinnung im Ribnitzer Moor

Die Bachmann-Werke

Von Kramers Fischlandschmuck bis VEB Ostseeschmuck

Das Deutsche Bernsteinmuseum

Das Klarissen-Kloster Ribnitz

Die Gründung des Klarissen-Klosters

Das Klarissen-Kloster in der Reformationszeit und die Säkularisation

Das Landeskloster Ribnitz

1671 Der Verkauf des Rostocker Stadtdorfes Willershagen an das Klarissen-Kloster Ribnitz

1671 Kaufte das Kloster Ribnitz das verpfändete Gut Willershagen mit der Hölzung für 9000 Gulden. (BK)
Die Witwe des Vorstehers von St. Nikolai, Sophia Engelbrecht, eine Schwester des Rostocker Senators Johann Dankwart, verkauft die von ihrem Mann von Johann Lange, Johann Beselin, Friedrich Thesant und Chim Boyens Erben erhandelten Rechte an Willershagen an die Ritter- und Landschaft des Herzogtums Mecklenburg. Die Ritter- und Landschaft wiederum verschenkt Willershagen dem Landeskloster Ribnitz zu dessen besseren Ausstattung und zur Verpflegung der dort wohnenden Conventualinnen.
Das Kloster Ribnitz war nach der Säkularisation dem Landesherren anheim gefallen und 1572 den Ständen vom Landesherren als Gegenleistung für die Bewilligung einer Steuer zur Deckung der fürstlichen Schulden in Höhe von 400.000 Gulden zugesprochen. Es sollte der „Christlichen ehrbaren Auferziehung der inländischen Jungfrauen“ dienen. Entgegen der Stiftungsurkunde wurden sie aber fast ausschließlich für die Versorgung der unverheirateten Töchter des „eingeboren“ Adels und einiger Töchter aus den städtischen Oberschichten (Bürgermeister- und Ratstöchter) verwandt. Das Kloster erhielt mit dem Kaufvertrag alle zu dem Dorf gehörigen Grundstücke, nebst „allen Herrlich- und Gerechtigkeiten und mit den Bauern, Einliegern, Erbzinsleuten, Krügen, Schmieden, samt der Hofwehr, nicht weniger mit allen Untertanen, den Mühlen, der Civil- und Kriminalgerichtsbarkeit, hoher und niederer Jagd, harter und weicher Hölzung, Kirchenstühlen, Begräbnissen ....“
Bei der Übergabe an das Kloster wird ein Inventar angefertigt, in dem die Veränderungen am Dorf seit dem dreißigjährigen Krieg erfaßt werden.
Die von Jacob Engelbrecht vorgenommenen Veränderungen werden wie folgt beschrieben:
1. Auf der Stelle des Hinrich Broeken ist ein neuer Katen errichtet worden, in dem der Einlieger Chim Wilcke wohnt. :Dieser Katen wird auf 60 Gulden taxiert. Ein anderer neuer Katen, in dem der frühere Kuhhirte Cheel Lafrentz wohnt, schlägt mit 40 Gulden zu Buche.
2. Auf der Stelle Chim Ströffers ist ebenfalls ein neuer auf 70 Gulden taxierter Katen errichtet worden, in dem jetzt der Schulz Claus Ströffers wohnt.
Das Backhaus, das auf dieser Stelle gestanden hat, ist nach Aussage der Bauern jedoch längst „herunter gefallen“.
3. Das Haus des Hans Wollenböker blieb erhalten, ist aber mit neuen Sohlen, Balken, Ständern und einem teilweise neuen Dach versehen worden und repräsentiert einen Wert von 40 Gulden.
Die neu errichtete große Scheune auf diesem Hof hat dagegen einen Wert von 160 Gulden.
4. Die Verbesserungen am Haus von Chim Lehmhus sind noch nicht ganz abgeschlossen und erhöhen den Wert des Hauses auf lediglich 20 Gulden.
Daneben ist ein noch nicht ganz fertiges neues Haus im Wert von 280 Gulden und aus altem Holz eine neue Scheune im Wert von 60 Gulden errichtet worden.
5. Das Haus der fünften Stelle – von Hinrich Wollenböker – ist ebenfalls aus altem und neuem Holz errichtet worden und hat einen Wert von 60 Gulden, die neu errichtete Scheune mit Wagenschauer dagegen 180 und ein neuer Katen 50 Gulden.
6. Auf dem Hof von Claus Daden ist ein neues Haus gebaut worden, in dem Christoffer Hoff wohnt. Es wird auf 70 Gulden taxiert.
Insgesamt wird der Jacob Engelbrecht gehörende Teil des Dorfes auf 1.020 Gulden taxiert.


Der Johann Beselin gehörende Teil von Willershagen sieht offensichtlich nicht so gut aus, denn die Spuren des Krieges sind noch augenscheinlich:
1. Die Scheune auf Peter Wilckens Stelle ist, da das Dach fehlt, inzwischen „gantz verrottet und herunter fallen“.
2. Hinrich Broekens und
3. Jacob Jessen Stelle sind noch im alten Stand.
4. Von Hinrich Wollenbokers Stelle ist „nichts mehr vorhanden, sondern alles veraltet und verrottet.“
5. Der auf dem Hof von Hinrich Hoff errichtete neue Katen, in dem Hans Jurges wohnt, wird auf 80 Gulden taxiert.
6. Cheel Lafrentz neues Bauernhaus schlägt mit 300 Gulden zu Buche.
7. Auf Chim Hoffs Katenstädte ist ein neuer Katen im Wert von 80 Gulden errichtet worden.
8. Claus Stroffers Katen ist mit neuem Holz und einem neuen Dach verbessert worden und hat einen Wert von 30 Gulden.
Das auf der Stelle errichtete neue Wohnhaus des Bauern wird auf 320 Gulden veranschlagt.
9. Die Stellen von Hans Schultze, Chim Wilcke und Hinrich Wollenbokers liegen „annoch öde und wueste“.
Der Wert der von Hans Beselin vorgenommenen baulichen Veränderungen beträgt also 810 Gulden, zuzüglich der Investitionen für Saatgut und Vieh 1.191 Gulden und 8 Schillinge.
Die Investitionen von Jacob Engelbrecht und Hans Beselin belaufen sich zusammen demnach auf 2.211 Gulden und 8 Schillinge.
1671, nach
In einem undatierten Verzeichnis der der Stadt Rostock und den dortigen Hospitälern und Bürgern zustehenden Landgüter und Dörfer heißt es zu Willershagen:
„Ist auch ein Rostogker Dorf gewesen, ist aber von den Creditoren an das Closter zu Ribbenitz vorkaufft“.

Der klösterliche Waldbesitz

Volkskunde, Sagen, Geschichten und Legenden aus der Ribniter Gegend

To de Ribnitzer Geschicht up platt (Läuschen un Rimels in uns tweit Amtssprak)

Anmerkung
Mecklenburg-Vorpommern ist wohl das einzige Bundesland, das bereits in seiner Verfassung der plattdeuschen Sprache einen besonderen Schutz und besondere Pflege angedeihen läst. Daß es sogar offizielle Amtssprache ist, kann man nicht nur in der plattdeutschen Version der * Verfassung von Mecklenburg-Vorpommen nachlesen, sondern in einer Vielzahl von Orten und Regionen hören und lesen. Plattdeutsches us den Regionen sollte auch im volkskundlichen Kapitel der Orte festgehalten und bewahrt werden.

Anregung

Übrigens im Wossidlo-Archiv kann fast jeder heimatverbundene Meklenburger etwas zur niederdeutschen Volkskunde seines Ortes finden.
"De hett eenen Ribnitzer in de Frömd nah Pommern schickt" (Gerd Lüpke)

Renovierte Ribnitzer „Börgersprak“ von 1588

In einer Zeit, als es noch keine Zeitungen gab und das Lesen und Schreiben nicht jedermanns Sache war, rief der Bürgermeister jedes Jahr die ganze Bürgerschaft am 22. Februar (cathedra Petri) vor dem Rathaus zusammen und las ihr die wichtigsten Anordnungen und Bekannt­machungen vor. Das war die „Börgersprak“. Die uns überlieferte „renovierte Rbnitzer Börgersprak“ von 1588 ist in Mittelniederdeutsch aufgezeignet, läßt sich aber heute ohne große Schwierigkeiten von einem des Plattdeutschen Kundigen verstehen.
Dit is de börgersprak, welche jährlich auf cathedra petri der Börgerschaft von dem oldesten Börgermeister vom Rahthuse wird vorgespraken. Renovieret Anno 1588.
1. Erstlich ein jeder schal sehen zu sinen feuer und licht.
2. Nemandt schal in den hof mitt bloten (offenem) licht gahn.
3. Ein jeglicher schall heben rechte wichte un fulle Mas.
4. Ein jeglicher schall sehen, wen he herberget.
5. Ein jeglicher schall hebben ein höfischen mundt up Herren und Fürsten, Knappenfruwen un Jungfruwen.
6. Ein jeglicher sall sülvest sitten vor dem Dohr.
7. Nemand schall dröschen by bloten lichte.
8. Nemand schall decken sondern mitt Stein oder lemdack.
9. Nemand schall in den Stadtgrawen fischen oder schep leggen.
10. Nemand schall köpen ewige rente in der Stadt egendom.
11. Nemand schall verkopen oder verlaten der Stadt Kohlhöfe ohne des Rahts willen.
12. Ein jeglicher schall hebben sin wehre to redem rechte unde nich versetten.
13. Nemand schall leggen fuder (Futter) int hus.
14. Ein jeder sall full don vor sien erfe oder sall so buwe.
15. Nemand schall (Flachs) röten in den Stadtgrawen.
16. Wer Korn kauft, de schall redtlich köpen, mehten (messen) und empfangen.
17. Up den Stadtgrawen schall nemandt vehe driewen.
18. Ein jeder sall dem andern den feltgrawen vorrumen.
19. Nemand schall ein frömden sien mohr (Torf) verköpen bi ein tonne behr (Bier) straf.
20. Ein jeglicher sall sinen Loß bringen uht der Stadt.
21. Nemand schal den lantwehre daltreden oder holtz daraff hauwen.
22. Nemant schall den lantweg toh nah grawen.
23. Ess soll nemand liggende grunde oder stahende stocke verköpen oder verpfanden ohne mitt weten oder willen dess Rahts bei Straf 10 Taler.
24. Wer fenster het to der straten, de schall se schluten.
25. Nemand schall lopen mit vordeckten angesichte.
26. Nemand schall werpen den mess öwer den rönstein.
27. Den marckt sall man holden rein.
28. Wahnduchtig vehe schall man driewen vor den Hirten.
29. Nemand schall erbschichtung holden ahn willen des Rahts.
30. Wer gepant wert van der Stadt wegen, de schall sin pant (Pfand) lösen binnen 14 tagen, oder de Caemeri sol dortoh antwort nich schuldig sien.
31. Nemand schall Heu Kaweln köpen up gewinnst ahn willen des Rahts.
32. Nemand (Kein Fremder) schall up den Stadtwater fischen un de fische hier to marckt bringen.
33. Nemand schall stigen in de böte (Boote) bei strafs 4 Schillings.
34. Vorkop (Bruch des Marktzwanges) schall nemand den andern don.
35. Nemand schall hebben Verbunt wedder den Raht.
36. Wer want up de örden (Boden), de schall hebben Leddern up den örden hengen bi siene hüsern.
37. Ein jeder schall sin Soot (Brunnen) holden rein un fertig.
38. Nemand schall werpen up de Straten bi Straf von 4 Schilling.
39. Ein jeden schall heuden sin schwin un ander vieh vor den Kerckhoff.
40. Nemand schall holt oder strucke hauen von der Stadt wohld.
41. Nemand schall vehe driewen up den rosengarden.
42. Ein jeder Börger schall holden sin tohgeordnet lederspann. (Feuereimer)
43. Ein jeder börger hohes oder niedriges standes soll nah disser tiet sin flass (Flachs) buten der Stadt in brackelhuse bracken.
44. So sall ock keiner einen, de kein börger is, in sinen hüsern, boden oder kellern zu hure (Heuer, Miete) innehemen, ahn vorweten un willen eines Rahts.
45. Ein jeglicher vorminder (Vormund) sall van sienen vertrauten gütern des dingstags nah Trinitatis für E. E. Raht Rechnung tuhn bi straf van 10 Taler.
46. Auch sall nemand fluchen un den namen Gott unnützlich führen bei straf des halseisen oder ander geltstraff.


In: Paul Kühl, Geschichte der Stadt und des Klosters Ribnitz. Neubrandenburg 1933. Seite 225 - 226.

Plattdeutsch-Autoren aus der Region Ribnitz-Damgarten

*Richard Wossidlo

*Helmuth Schröder

*Richard Suhr

*Richard Fett ("Schauster Harms")

*Gerd Lüpke

*Hans-Friedrich Fischer

*Hans Erichson

*Hilde Neumann

*Eleonore Rösel

Plattdeutsche Volksüberlieferung, Sagen und Geschichten