Dosts Vorschläge zur Regulierung der Heide
Version vom 6. Dezember 2024, 14:27 Uhr von Windfluechtermv (Diskussion | Beiträge)
- Ein Wald, der aus so verschiedenenHolzgewächsen besteht wie die Rostocker Heide, erfordert zum Besten des gemeinsamen Wesens, daß dessen Teile nach der Natur bewirtschaftet, angebaut, so daß nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das zukünftige gemeine Beste besorget wwerde und besonders der Forstcasse höhere Einnahmen zukomme."
- Unter diesen Voraussetzungen erhielt Dost von der Forstcommission erstmalig den Auftrag, die ganze Hölzung in Haue zu legen und "abzutheilen".
- Dies konnte nur geschehen, sofern für jede Holzart eine Umtriebszeit festgesetzt wurde, "womit das Wachstum des Holzes und das Interesse der Stadt übereinstimmt."
- Dost gliederte daraufhin die Bestockung, gleich dem Holzschlagregister in 6 Abteilungen
- 1. Eichen und Buchen mit aller harten Hölzung
- 2. Melirte Eichen, Buchen, Tannen
- 3. Kiefern
- 4. Ellerbrüche
- 5. Lange Heide
- 6. Die noch unbebauten Heiden und Moore.
- zu 1.
- Mit Rücksicht auf die schon genannten Schläge, so führt Dost weiter aus, sei die Hauung stets ohne Schaden für den Jungwuchs durchzuführen, jedoch seien alle kranken und abgängigen Bäume nicht zu schonen. Sollten aber keine letzteren vorhanden sein, so schlage man 1000 der Ältesten, "damit die Casse zu ihrer Rechnung käme". dost setzte auf 3 Quadratruthen eine Eiche oder Buche, d.h. auf 55 890 Quadratruthen stünden 18 630 Stämme.
- Würden davon 1000 gefällt, seien 372 Jahre notwendig, ehe alle 18 630 gehauen werden könnten.
- Bei einer Umtriebszeit von rund 200 Jahren bleibe die Nachhaltigkeit gewahrt.
- Der Unterbusch könne für Zaunholz, Faschinen und Brennholz Verwendung finden, die dabei entstehenden Zuschläge seien mit der Holzart zu bebauen "die darauf passed".
Die letzte Entscheidung mögen aber diejenigen fällen, die später die Aufsicht haben, um nicht zu weit im voraus zu planen.
,zu2.
- Auch hier seien...