Dosts Vorschläge zur Regulierung der Heide

Aus Ortschroniken
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ein Wald, der aus so verschiedenen Holzgewächsen besteht wie die Rostocker Heide, erfordert zum Besten des gemeinsamen Wesens, daß dessen Teile nach der Natur bewirtschaftet, angebaut, so daß nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das zukünftige gemeine Beste besorget wwerde und besonders der Forstcasse höhere Einnahmen zukomme."
Unter diesen Voraussetzungen erhielt Dost von der Forstcommission erstmalig den Auftrag, die ganze Hölzung in Haue zu legen und "abzutheilen".
Dies konnte nur geschehen, sofern für jede Holzart eine Umtriebszeit festgesetzt wurde, "womit das Wachstum des Holzes und das Interesse der Stadt übereinstimmt."
Dost gliederte daraufhin die Bestockung, gleich dem Holzschlagregister in 6 Abteilungen
1. Eichen und Buchen mit aller harten Hölzung
2. Melirte (gemischte) Eichen, Buchen, Tannen
3. Kiefern
4. Ellerbrüche
5. Lange Heide
6. Die noch unbebauten Heiden und Moore.
zu 1.
Mit Rücksicht auf die schon genannten Schläge, so führt Dost weiter aus, sei die Hauung stets ohne Schaden für den Jungwuchs durchzuführen, jedoch seien alle kranken und abgängigen Bäume nicht zu schonen. Sollten aber keine letzteren vorhanden sein, so schlage man 1000 der Ältesten, "damit die Casse zu ihrer Rechnung käme". dost setzte auf 3 Quadratruthen eine Eiche oder Buche, d.h. auf 55 890 Quadratruthen stünden 18 630 Stämme.
Würden davon 1000 gefällt, seien 372 Jahre notwendig, ehe alle 18 630 gehauen werden könnten.
Bei einer Umtriebszeit von rund 200 Jahren bleibe die Nachhaltigkeit gewahrt.
Der Unterbusch könne für Zaunholz, Faschinen und Brennholz Verwendung finden, die dabei entstehenden Zuschläge seien mit der Holzart zu bebauen "die darauf passed".
Die letzte Entscheidung mögen aber diejenigen fällen, die später die Aufsicht haben, um nicht zu weit im voraus zu planen.
zu2.
Auch hier seien als erstes alle kranken abgängigen Eichen, Buchen und Tannen zu hauen.
Alle 60 Jahre sollte derselbe Schlag zur Nutzung kommen, die Tannen können aber auch 120 Jahre stehen bleiben, umdieselben später als Schiffsmasten auszuhalten.
zu3.
Die Tannen seien in 60jährigem Umtrieb zu bewirtschaften, die dabei entstehenden Zuschläge sichere man besonders gegen das Vieh, dessen Schaden bisher schon zu große Folgen hatte. Da die Tannen sehr dicht in ihrem Anwachse stünden, können Bohnen- und Hopfenstangen, falls sie noch größer, Dachlatten und kleine Sparren geworben werden, damit das Vertrocknen verhindert, das Wachstum gefördert und der wahre Nutzen daraus gezogen werden könne.
zu4.
Eine ertragreiche Nutzung der vielen Ellernbrücher sei aber nur bei guter Entwässerung möglich. Der sogenannte Scheide-Strom (Stromgraben) müsse mit einem tiefen Graben aufgezogen werden, zum Nutzen der ganzen Heide.
zu5.
Der einzige Nutzen würde darin bestehen, wenn jedes Jahr ein Teil der "Langenheide mit zu der harten Hölzung gehauen würde, und was ein Wachstum zu haben scheine, könne stehen gelassen werden," um zu sehen, ob dadurch eine Verbesserung zu erreichen wäre. Der "Buschoage" (sic. ?) sei als Brennmaterial abzugeben.
Dies sei wohl ein Vorschlag, der sich schwer durchführen lasse, der aber auswärtig , "dort, wo man die Kunst, mit dem Holze zu wirtschaften, höher getrieben, mit großem Nutzen angewendet wird."
zu6.
Dost weist auf die großen Erfahrungen hin, die ein Fostmann besitzen müsse, die Heiden und Moore anzubauen und zu verbessern.
Jegliche Einteilung in Haue und Schläge hinge aber von dem Einrichten eines Schneisennetzes ab, und es ist bemerkenswert, wie auffallend vorsichtig Dost auch hier diese Notwendigkeit der Comission klar zu machen suchte.
Er schrieb, "bein einem derart großen Forste würde es nicht nur zur Zierde und Vergnügen gereichen, als nutzbar seyn, wenn Schneisen gehauen würden, so breit, daß sich zwo Wagen bequemlich und bey der Jagd auch Dienste leisten könnten.
Viele unnötige Wege fielen dadurch fort, zumal wenn im Centro der Schneisen ein Jagdhaus erbauet werden könnte, in dem ein Jäger in derunteren Etage wohnen, oben jedoch die Räume einer Gesellschaft zu einem Vergnügen gereichen könnte."
Dost dachte bei der Anlegung der Schneisen an ein sternförmiges Netz mit einem "Centrum." (vergleich Stern-Buchholz bei Schwerin).
Dort sollte nicht nur das Jägerhaus stehen, sondern gleichzeitig das entlegene Holz zum Schutze gegen, sondern gleichzeitig das entlegene Holz zum Schutze gegen Diebstahl gelagert werden. Dabei berief sich Dost auf auswärtige Verhältnisse und wünschte deren Anwendung so, wie es im Hannöverschen und anderen Forsten schon vor vielen Jahren mit großem Nutzen und Vorteil eingerichtet worden sei.
Das vorstehende Gutachten beantwortete das "löbl Forstcollegium" ausführlich und wies in dem Zusammenhang auf die Richtigkeit der Vorschläge hin.
Interessant sind aber die Gründe, die das Collegium veranlaßten, nicht gänzlich einverstanden zu sein.
Die Frage, ob "eine wohl eingerichtete Hölzung in gewisse Cavel und Schonungen zu legen sei", wird bejaht. Die Vorschläge des Ing. Dost hätten nach den Grundsätzen einer Forstordnung ihre Richtigkeit, "nur müßte man anraten, folgende Gedanken in Überlegung zu nehmen:" (79, N 4).
1. es bliebe zu erwägen , ob bei 400 Caveln in der harten Hölzung nicht "allemahl Triften zur notwendigen Weide liegen bleiben", um so mehr, "da nicht ein Gut, sondern 7 aparte Höfe darin die Hütung hätten."
2. der Forstcommission müsse müsse überlassen bleiben, Caveln mit der gleichen QuadratRuthenzahl und Holzart auszuschneiden.
3. die Kiefernumtriebszeit auf 100 zu erhöhen.
4. in Kieferndickungen Läuterungen, Entnahme der Abgestorbenen, durchzuführen, um die Gewissheit zu haben, die schlechtesten Bäume würden beseitigt.
5. das legen von Schneisen sei gut! Sollten aber Brücher in irem Wege liegen, würde die Anlage zu kostspielig und man könnte an den Stellen davon absehen, "wenn nur die gehörigen Communicationen der Hütungen und Holz-Wege sonsten erhalten bleiben."
6. Es sei ratsam, von der Schafweide gänzlich abzusehen.
7. Das Collegium vertrete die Meinung, 1600 - 2000 Quadratruthen Buschweide wären ausreichend, 1000 und mehr Stücken Haupt-Vieh zu ernähren.
8. Die Vorschläge betreffs der Ellerbrüche seien gut. Besonderer Wert sei aber auf die Entwässerung zu legen, damit auch in den Jahren, in denen der Frost ausbleibt, die Hölzung nach dem vorgesetzen Plan genutzt werden könne.
Das Forst-Collegium wäre der Ansicht, daß für die Errichtung einer Forst-Ordnung eines solchen ausgedehnten Waldes noch mehr zu beachten bliebe. So wurde angeraten, sich die Darmstädtische und Württemberg´sche Forstordnung kommen zu lassen, welche bei der hiesigen "Einrichtung" nicht ohne Nutzen angewandt werden könnte.
Dost erachtete es jedoch als notwendig, zu dem 8-Punkte-Programm Stellung zu nehmen (1.7.1766). (79,K 5).
Gegen 1. Die Triften seien so angelegt, wie es der Hau der Schneisen mit sich bringt.
Gegen 2. In einem solchen Walde, der umfangreiche Veränderungen der Grundflächen aufzuweisen hatte, sei es sehr schwer, "ein recht pünktliches Verhältnis durch die Bonitierung zu bestimmen." Sonst müsse man Abteilungen ausscheiden, deren Zahl ins Unendliche gehen. Die Bestockung sei räumlich und in der Güte recht unterschiedlich, und es bedürfe großer Anstrengungen der Verwaltung, die Bestände zu vebessern.
Gegen 3. Eine Umtriebszeit von 100 Jahren für Kiefer müsse abgelehnt werden, da auf Grund von Probestammkluppungen die Meinung berechtigt sei, eine Kiefer könne bereits mit 64 Jahren Bauholzsortimentsmaße erreichen .
Ein 40jähriges Überhalten würde den Produktionskreislauf nur unnütz unterbrechen.
Gegen 4. Bäume auch den Dickungen zu entnehmen, wäre von vornherein geplant. Nur sehe man in der Entnahme der Abgestorbenen keinen Nutzen, sondern denke vielmehr an die Werbung von schwachen Sortimentshölzern.
Gegen 5. Das Schneisennetz solle ja gerade die überflüssigen Wege abschaffen, müsse also demnach in allen Beständen angelegt werden, auch in Brüchen.
Gegen 6. Ein Verbot der Schafweide wäre mehr zu begrüßen. Man schätzte die Zahl der jährlich eingetriebenen Schafe auf 2800. Wenn ein Schaf nur eine Buche, Eiche oder Tanne abfressen würde, entstünde in 5 Jahren ein Verlust von 140 000 Pflanzen !
Gegen 7. Die veranschlagte Kopfzahl an Weidevieh sei zu hoch gegriffen. Eine einfache Rechnung erläutert der Commission, daß selbst 850 Stücke nicht genügend Weidefläche vorfinden könnten, und somit daran gedacht werden müsse, um Schäden zu verhüten, die Waldweide in engen Grenzen zu halten.
Dost machte abschließend die Feststellung, er hätte die Vorarbeiten beendet und der Beginn seiner Hiebsmaßnahmen in der harten Hölzung stünden bevor und bittet um evtl. "Abänderungsbefehle", sobald die Herren Änderungen in der Regulierung vorzunehmen wünschen.
Der Rat erbat sich wiederholt Bedenkzeit, die Regulierungsvorschläge der Commission zu prüfen.
Trotzdem konnte die Bürgerschaft keine klare Entscheidung der Annahme oder Ablehnung fällen. Zu viele Bedenken behinderten sie daran.
Man suchte wohl hohen Gewinn, war aber nicht gewillt, vorerst finanzielle Mittel in das Heideprojekt zu investieren.
Den Kaufleuten und Handwerkern schien das Geschäft zu riskant, als daß sie zu dessen Abschluß eine klare Zustimmung hätten geben können.
Am 30.VI. 1774 sandten Bürgermeister und Rath dem Herzog ein Promemoria zu, in dem zum Ausdruck kam, Rath und Bürgermeister würden sich nur so lange an ein Regulativ halten, wie es nach deren Ansicht zum Wohle der Stadt sein könne.
Der Herzog besäße in der Regulierungssache nur eine beratende, keine administrative Funktion, da die Heide reines Privatvermögen der Stadt darstelle.
(80, Kr.1416)
Solche Äußerungen mußten unweigerlich zum Abbruch der Verhandlungen führen.
Die Bürger beschwerten sich zwar, die Bürgervertretung hätte eigenmächtig gehandelt, - es entstand also ein innerstädtischer Meinungskampf-, die Commission nahm trotzdem ihre Tätigkeit nicht wieder auf, sondern verständigte Rath und Quartiere, daß am 30.VII.1774 um 10 Uhr die Publikation des "Herzoglichen Regulativs" erfolgen werde. (80, Nr. 1421)
Der Schweriner Forstverwaltung wurde vermutlich zum ersten Mal seit ihrem Bestehen die Einrichtung eines größeren Privatwaldbesitzes übertragen, der schon allein auf Grund der standörtlichen Verhältnisse große technische Schwierigkeiten in sich vereinigte, und so ist der gute Wille, die Aufgabe mit Erfolg zu lösen, besonders zu würdigen.
Auch Dost erkannte ganz richtig die Hauptfaktoren, von denen der Erfolg abhängig sein mußte.
Er grenzte 6 verschiedene Wirtschaftsblöcke von einander ab und strebte ihre gesonderte Bewirtschaftung an.
Dieses Ziel war nur zu erreichen, solange man jeder Holzart eine bestimmte wirtschaftliche Umtriebszeit zuordnete und danach eine Einteilung des Blockes in Haue und Schläge vornahm.
Die Commission verurteilte wohl die Unzulänglichkeit der Umtriebszeit für Kiefer, konnte jedoch im großen den Plänen Dosts nichts wesentliches hinzufügen.
Beide, Commission und Dost, vernachlässigten die Notwendigkeit der Bestandspflege.
Der Hieb sollte sich gegen Abgängige und Abgestorbenen richten und das nur zum Zwecke der Verwendung, nicht zur Erziehung der übrigen Bestandesglieder.
Wenn Dost auch die Nützlichkeit, die abgestorbenen Bäume in den Dickungen zu schlagen, keineswegs einsah, im Gegensatz zur Commission, so fügte er sich doch den Anordnungen und erklärte anläßlich einer Wiederholung dieses strittigen Verhandlungspunktes seine Bereitwilligkeit.
Die größeren Erfahrungen bei der Beurteilung der Erträge müssen der Commission zugesprochen werden. Sie durchschaute z.B. schnell die Nichtigkeit spekulativer Berechnungen über den jährlichen Holzanfall und einzubeziehender Huwachs, um daraus den jährlichen Geldertrag errechnen zu können
(79, Lit.C.N 10)
Bemerkenswert ist ausserdem der ausdrückliche Hinweis auf die Nachzucht wertvoller Eichen, die schon zur damaligen Zeit das wertvollste Kapital lieferten, und den Anbau von schnellwüchsigen Holzarten, für den auch, für den auch Wippert anlässlich einer Bereisung plädierte.
Vorläufig äußerte sich noch niemand über die Art der Wiederverjüngung. Es wurde nicht gesagt, wo im einzelnen Natur- oder Kunstverjüngung - ob Saat oder Pflanzung - anzuwenden seien. Auch die Berücksichtigung der Wind- und Sturmgefahr bei Ausführung von Hiebsmaßnahmen kam, mit Ausnahme einer kurzen Anführung von Hiebsmaßnahmen kam, mit Ausnahme einer kurzen Anmerkung seitens der Bürgerschaft in Zusammenhang mit den Schneisen, nicht zur Sprache, obwohl dies in Seenähe nicht vernachlässigt werden dürfte.
Vielmehr wurde die Ausführung der Kulturen und Hiebsvorhaben dem jeweiligen aufsichtführenden Wirtschafter überlassen.
Zur entsprechenden Zeit sollte dieser dann die entsprechenden Anordnungen erteilen und dabei stets den standortsgerechten Holzartenanbau beachten !


Um....