Dosts Vorschläge zur Regulierung der Heide
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- Ein Wald, der aus so verschiedenenHolzgewächsen besteht wie die Rostocker Heide, erfordert zum Besten des gemeinsamen Wesens, daß dessen Teile nach der Natur bewirtschaftet, angebaut, so daß nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das zukünftige gemeine Beste besorget wwerde und besonders der Forstcasse höhere Einnahmen zukomme."
- Unter diesen Voraussetzungen erhielt Dost von der Forstcommission erstmalig den Auftrag, die ganze Hölzung in Haue zu legen und "abzutheilen".
- Dies konnte nur geschehen, sofern für jede Holzart eine Umtriebszeit festgesetzt wurde, "womit das Wachstum des Holzes und das Interesse der Stadt übereinstimmt."
- Dost gliederte daraufhin die Bestockung, gleich dem Holzschlagregister in 6 Abteilungen
- 1. Eichen und Buchen mit aller harten Hölzung
- 2. Melirte Eichen, Buchen, Tannen
- 3. Kiefern
- 4. Ellerbrüche
- 5. Lange Heide
- 6. Die noch unbebauten Heiden und Moore.
- zu 1.
- Mit Rücksicht auf die schon genannten Schläge, so führt Dost weiter aus, sei die Hauung stets ohne Schaden für den Jungwuchs durchzuführen, jedoch seien alle kranken ---