Goldenbow Transkriptionen aus den Hofakten: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | '''1805''' - ''Aktenvermerk zur wirtschaftlichen Situation des Hauswirths Carl Schwart'' | ||
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+ | Actum Crivitz, den 30sten Novbr. 1805, in Gegenwart des Herrn Amtmann zur Nedden, et me subscripti | ||
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+ | Der Schulze Rohde zu Goldenbow hatte die Anzeige gemacht, daß des dortigen Hauswirths Carl Schwartz häusliche Umstände gegenwärtig von so schlechter Beschaffenheit wären, daß er wenigstens für sich selbst nicht im Stande sich befinde, die Gehöfts Wirthschaft fortzusetzen. Amtswegen ward hierauf den Schulzen aufgegeben, ein Verzeichniß von dem auf diesem Gehöfte vorhandenen Vieh und Fahreiß, auch den Korn Vorrath aufzunehmen, solches an heutigen Tage einzuliefern, und zugleich sich mit dem Hauswirth Cart Schwart und einigen andern Hausleuten hieselbst zugestellen, damit man sich wegen der künftigen Bewirthschaftung des Gehöfts, mit ihmo besprechen, und darauf die deshalb nöthigen Maaßregeln treffen könne. | ||
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+ | Hierauf erschien nun heute der Schulze Rohde, wie auch die Hauswirthe Cords und Ahrens Namens der Dorfschaft nicht weniger der H. W. Carl Schwart. Nachdem ihnen sämtlich der Vortritt verstattet, zeigte der Schulze an, wie er mit den ihn von Dorfschafts wegen zugeordneten beyden gegenwärtigen Hauswirthen Cords und Ahrens das Gehöft des Hauswirth Carl Schwart nach gesehen und von den daselbst vorgefundenen sämtlichen Vieh, hauptsächlichsten Ackergeräth, und den Korn und Kartoffel Vorrath im Vergleich befohlner maaßen gefertiget habe und solches nunmehr überreiche. Dies Verzeichniß ward diesem Protocolle sub signo. Olis angeleget und der Schulze, nebst gedachten beiden Hauswirthen fügten hiebei hinzu: die Zug-Pferde des H. W. Carl Schwart wären bis auf das eine alt und schlecht und wenig brauchbar. Durch den in abgewichenen Frühjahr eingetretenen Futter Mangel hätten sie hauptsächlich sehr abgenommen, und sich auch in Sommer nichtnerholen können, weil überhaupt auf ihren Feldern wenig Gras vorhanden gewesen waren. | ||
+ | Dorfschaftswegen hätte man einen um den Haus Wirth Carl Schwart mit seiner Ackerwirthschaft in die Reihe zu halten, ihn, um so mehr, als er doch noch in diesem Sommer das Unglück gehabt hatte, einen Ochsen zu verliehren, mit Leistung der Extradienste übersehen, und er hätte sich auch so durchgeholfen, daß die Wintersaat bei seinem Gehöfte, den Nachbaren gleich bestellet, und er auch in den übrigen Ackerbearbeitungen nur wenig zurück gekommen wäre, und bald nachgeholfen werden könnte. Zur Ausfutterung des Viehes möchte wohl noch nothdürftiger Vorrath an Stroh und Heu am Gehöfte seyn, aber mit dem Brod- und Sommer-Saat Korn Vorrath sehe es daselbst traurig aus. 14 Tage hindurch möchten sie wohl mit den vorgefundenen Brod im Gehöfte Auskommen haben, an ausgedroschenen Rogken hätten sie aber nichts daselbst vorgefunden und der noch in Stroh befindliche Rogken Vorrath scheine ihnen, nach der von ihnen deshalb angestellten Untersuchung so klein, daß, da der Rogken bekanntlich dies Jahr so außerordentlich schlecht lohne, davon, wenn das bereits noch schuldige Hirtenkorn abgetragen würde und für die Wirthschaft ohngefehr 2 Scheffel pro M. übrig bleiben möchten. An Sommerrogken möchten ohngefehr in Stroh noch 6 Scheffel vorräthig seyn wovon 5 Scheffel gesäet werden müßte. | ||
+ | Der von ihnen in Stroh vorgefundene Gersten hätten sie ohngefehr zu 6 Scheffel taxiret, und was den im Stroh vorräthigen Hafer anbelange, so zweifelten sie recht sehr daran, daß, wenn davon die erforderlichen Harben(?) für die Pferde abgingen, noch die hinlängliche | ||
+ | Aussaat die wenigstens 3 Drömbt betrüge, übrig bleiben würde. Die Kartoffeln wären dies Jahr auch auf ihrem Felde nicht wohl gerathen und überdem noch bei dem früh eingetretenen Frostwetter im Acker verfroren. Von denselben hatten sie von guten Kartoffeln nur einen geringen Vorrath von etwa 6 Scheffel pr. M. im Gehöfte vorgefunden, und außer diesen sollten nach der Versicherung des Carl Schwart etwa noch 12 Scheffel Vieh und andere Kartoffeln zur Saat eingegraben seyn. | ||
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+ | Bei dieser schlechten Lage des H. W. Carl Schwart könne derselbe ohne besondern Hülfe die Wirthschaft im Gehöfte unmöglich fortsetzen, noch weniger die Pacht bezahlen, und zu den fehlenden Ochsen und beßern Zugpferden Anstalt machen. | ||
+ | Der gegenwärtige Hs. Wth. Carl Schwart konnte diese von dem Schulzen und beiden Hauswirthen angegebene schlechte Beschaffenheit seines Gehöfts Zustandes im Geringsten nicht wiedersprechen. Er führte aber zu seines Entschuldigung an, daß er vor einigen Jahren von seinem verstorbenen Vater das Gehöfte schon in schwachen Umständen mit mehreren Geschwistern, wovon er die Kleineren, bis sie sich selbst ihr Brod verdienen könnten, unterhalten, und den Erwachsenen, bei ihrer Verheirathung einige Aussteuer geben müßen, und mit Schulden erhalten. Dazu komme, daß er bekanntlich während seiner Gehöftswirthschaft viel und mancherlei Unglück mit seinem Vieh gehabt habe. Um sich durchzuhelfen, hätte er bei Herzogl. Hoher Cammer um gnädigste Unterstützung gebeten, diese sey ihn aber abgeschlagen worden. Es hätte also nicht fehlen können, daß er in seinen Vermögens Umständen immer mehr zurückgekommen und außerdem in mehreren Schulden gerathen wäre. Auf Befragen worin diese beständen gab er an, er schuldige | ||
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+ | 1. dem Holländer Gatz zu Friedrichsruhe aus einer Anleihe 8rt | ||
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+ | 2. seinen Schwager Tagelöhner Wiechmann zu Crivitz 3rt 16f | ||
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+ | 3. dem Kaufmann Hoft zu Crivitz 4 rt | ||
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+ | 4. dem Knecht Christoph Beckendorf zu Goldenbow 8rt | ||
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+ | 5. dem H. W. Ernst Schwartz daselbst 10rt. | ||
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+ | 6. dem Küster Reincke zu Frauenmark 6rt | ||
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+ | 7. dem Christoph Kroeger daselbst 3rt 32f | ||
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+ | 8. dem Carl Stein zu Goldenbow 6rt | ||
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+ | 9. dem Knecht Joh. Schwart 2rt | ||
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+ | 10. dem Tagelöhner Lau zu Goldenbow 3rt | ||
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+ | 11. dem Jochim Felten Knechtslohn 2rt 16f | ||
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+ | 12. dem Jungen Johann Warnck Hose nemlich eine anständige Jacke und einen Hut 2rt 32f | ||
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+ | 13. dem Schmied Pflughaupt zu Friedrichsruhe 11rt | ||
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+ | 14. dem Kaufmann Matzenburg zu Parchim für von ihm bei der Rußischen Einquartirung genommene Brantwein 1rt 42f | ||
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+ | Summa 71rt 42f | ||
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+ | Außer diese glaube er Niemanden etwas mehr schuldig zu seyn, als was einige seiner Eheschwistern zu ihres Abfindung noch aus dem Gehöft zu gewärtigen hätten. Er für seine Person wäre zur Zeit nicht mehr im Stande, sich selbst zu helfen, und seine Schulden zu bezahlen, vielmehr befinde er sich in die traurige Nothwendigkeit sein bishero inne gehabtes Gehöfte abzutreten, falls Seremissimus in Hinsicht des ihm betreffenen vielen Unglükes nicht die Gnade für ihn hätten, ihm sowohl mit dem nöthigen Brod und Saat Korn zu unterstützen und daneben zum Verkauf eines Pferdes und Ochsen gnädigst zu verhelfen. Amtswegen erwiederte man ihn hierauf, wie man sehr daran zweifle, daß er die gewünschte Unterstützung erhielte, wolle indeßen die Dorfschaft ihn beim Gehöfte conserviren, und zu seinen läuftigen(?) Fortkommen behülflich seyn, so werde er in alle Woege(?) in den Bestand des Gehöftes gelassen werden. Der Schulze Rohde und die mit ihm erschienenen beyden Hs Leute, erklärten Namens der Dorfschaft, wie sie sämtlich dem H. W. C. Schwart den ferneren Besitz seines Gehöftes umso mehr gerne gönnten, als ihm viele Unglücksfälle betroffen und er sowohl als seine Frau nicht ihre Gesundheit hätten. Ohne eine ansehnliche Unterstützung wäre dem Hauswirth Cart Schwart aber nicht geholfen, und diese wären sie von Dorfschafts wegen nicht im Stande, ihn zugeben, da sie in diesem schlechten Jahre, genug mit sich selbst zu thun hätten, und fast alle statt zu verkaufen, Korn kaufen müßten. | ||
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+ | Falls nun dem Hs W. Carl Schwart von Herzogs Cammer nicht geholfen würde, so müßten sie bitten, daß Amtswegen zur anderweitigen Besetzung des Gehöfts mit einem tüchtigen Hauswirth ehe möglichst die Verfügung(?) getroffen werden möchte. Sie selbst wüßten zur Zeit Niemanden dazu vorzuschlagen, und überließer daher die Besetzung desselben dem Herzogl. Amte, in der (?) Voraussetzung, daß solche dazu ein solches Subject wähle werde, wodurch dem Gehöfte wieder aufgeholfen und davon sowohl die rückständig bleibenden als currenten Praestanda abgetragen werden könnten. | ||
+ | Amtswegen ward ihnen versichert, daß man deshalb möglichst Sorge tragen, und auch die Herzogl. hohen Cammer von diesem Vorfalle die schuldigste unterthänigste Anzeige machen werde. | ||
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+ | Zugleich aber ward auch den Schulzen in Beiseyn des Carl Schwart aufgegeben, von Heute an mit 2 von den übrigen aus der Dorfschaft zu wählenden Hausleuten genau auf die Wirthschaft in deßen Gehöfte zu sehen, in derselben bis zur ander weitigen Höchsten Bestimmung die bestthunlichsten Einrichtungen zu treffen und falls der Hauswirth Carl Schwart und dessen Ehefrau sich ihren Verfügungen nicht unterziehen, wider spänstig bezeigen, oder gar etwas heimlich aus dem Gehöfte zu entwenden suchen würden, davon sofort die Anzeige beim hiesigen Amte zu machen. | ||
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+ | Der Hauswirth Carl Schwart versprach, sich nebst den Seinigen der von den Schulzen und Hausleuten in dem Gehöfte zu machenden Anordnungen willig zu unterziehen, und bat er dabei, daß da er ohne sein Verschulden durch Unglücksfälle auf dem Gehöfte zurückgekommen, daneben in seinen einen Armen eine Art von Schwieden(?) habe, auch seine Frau in einer ihrer Wochen Schaden an ihren Körper erlitten habe, sie also beide nicht gesund wären, er mit seiner Frau und Kinder, wenn er das Gehöfte nicht behielte, doch nicht ganz verstossen, sondern ihm zu seinem anderweitigen Fortkommen eine gnädige Unterstützung angedeihen möchte. | ||
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+ | Ambes Conclusum(?), in fidem JKL(?) zur Nedden, Amtsauditor | ||
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'''1841''' - ''Inventarverzeichnis'' | '''1841''' - ''Inventarverzeichnis'' |
Version vom 9. Juni 2023, 19:33 Uhr
Quelle: LHA Schwerin, 2.22-10/5, Gehöftsakten - Nr. 1635 ... 1648, Extradienste - Nr. 1651a, Transkription: Ch. Pagenkopf
Hufe 1
1836 - Befehl zur Überwachung auf Grund nicht bezahlter Forderungen
Da der Hauswirth Johann Schwarz auf dem Gehöfte No.1 zu Goldenbow mit mehr als 2 Quartalen der laufenden Gefälle im Rückstand ist, so haben Dominus Registrator auf diesem Gehöfte den Korn- und Viehbestand auf diesem Gehöfte genau zu inventieren, dem Hauswirth jede Veräußerung von diesen Gegenständen bei Strafe der Nichtigkeit bis auf Weiteres zu untersagen, und dem Schulzen bei eigener Verantwortlichkeit aufzugeben, darüber zu wachen, dass diesem Befehle nicht zuwider gehandelt werde, eventualiter davon sofort beim Amt Anzeige zu machen.
Crivitz, den 29. März 1836, Großherzogliches Amt, 3x XXX (unleserlich)
1848 - Beschreibung des Wohnhauses
Inventarium, aufgenommen am 24. August 1848 zu Goldenbow über die herrschaftliche Hofwehr und die Gebäude auf dem Gehöfte No. 1 hieselbst im Beisein des Schulzen Cords und des Hauswirthes Johann Schwartzen hier.
I. Familäre Verhältnisse: Der Hauswirth Johann Schwartz 63 Jahre alt hatt eine Frau, welche 57 Jahre ist und 3 Kinder nämlich: 1. Dorothea 27 Jahre alt, verheirathet an den Einlieger Viehstedt hiselbst, 2. Sophie 17 Jahre alt auf dem Gehöft, 3. Maria 15 Jahre alt, Althentheiler sind auf dem Gehöfte nicht vorhanden.
II. Gehöfts Gebäude: 1. Wohnhaus - dasselbe ist von 9 Fach mit 2 Vorschauern, der Ring ist von Eichenholz, die Tafeln sind geklehmt, das Innere ist aus Tannenholz, das Dach ist von Stroh, ein Ofenschornstein und ist in Dach und Fach gut erhalten, das Haus ist ungefähr 70 Jahre alt u. zu 700 rT. bei der Domanial-Brandkasse versichert. In dem Hause befindet sich die Webstäte, welche mit Brettern ausgelegt ist u. wobei ein Alkoven und 2 Kammern sich befinden, unter der einen Kammer befindet sich ein Keller, aus der Stube führt ein Flur zur Küche, wo sich ein Schwibbogen befindet, die Küche ist von der Diele durch eine Wand getrennt. An dem Wohnhause befinden sich 2 Vorschauer, in dem Vorschauer rechts ist der Kuhstall, links ist der Schafstall, rechts der Diele befinden sich 2 Pferdeställe u. links deselben ein Ochsen u. Füllenstall u. die Mädchenkammer. Von der Küche links ist die Knechts- u. die Schäferkammer.
1856 - Fortführung der Wirtschaft durch die Wittwe Viehstädt
Die Fortführung der Wirthschaft auf dem Gehöfte N. 1. zu Goldenbow durch die Wittwe des verstorbenen Hauswirths Viehstädt, wird unter den zum Protocolle vom 13ten d. M. festgestellten und den weiteren Bedingungen genehmiget, daß die Witten nicht zur zweiten Ehe schreiten darf, auch die Abnahme des Gehöftsvorbehaltes bleibt, falls sie ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommt.
Schwerin den 18 Nov. 1856, Großherzogliche Mecklenburgische Cammer, Schwanck, An die Beamten zu Crivitz pr 22 Nov.
1864 - Protokoll zur Übergabe des Gehöfts an den ältesten Sohn Johann Viehstädt
Protocollum, gehalten Amt Crivitz auf dem Gehöfte Nro1 zu Goldenbow am 6. Juli 1864, sub Directione des Herrn Amtshauptmanns von Wickede, a me subscripto
Nach dem der Gehöftserbe Johann Viehstedt, geb. den 23. Mai 1839, seine Majorennität erlangt und die Erfüllung seiner Militairpflicht dorirt(?) hatte, ist zu seiner Einweisung in das Gehöft Nr 1 hierselbst der heutige Termin berahmt und fand man denselben, nebst seiner Mutter, der Wittwe Viehstedt, die Vormünder ihrer Kinder, Hauswirth Kluth und Interimswirth Pagenkopf, sowie auch den Schulzen Beckendorf mit den Hauswirthen Hagen und Kords auf den Gehöfte vor. Sowohl die Vormünder, als die übrigen Hauswirthe erklärten auf Befragen, daß sie den Gehöftserben Joh. Viehstedt, der die Austenwirthschaft bereits geführt, zur Uebernahme des Gehöfts vollkommen qualificirt hielten. Zuvörderst wurde das aufgenommene Inventar durchgegangen und mit dem hinten angelegten Verzeichniße der herrschaftlichen Hofwehre verglichen, wobei sich ergab, daß 1. an der Hofwehen fehlen: 4 Ochsen a 32rt 40 f, 1 Stier a 14 rt 2. dagegen überwehrig sind 5 Kühe a 17rt 24f (Anm.: Es folgt eine Aufzählung des weiteren veränderten Viehbestandes und die Beschreibung des Gehöfts, die hier nicht wiedergegeben werden) Das übrige, außer der Hofwehre, noch vorhandene Mobiliar gehört zum Allodialnachlasse, resp. ...(?) und wird dem Gehöftserben nicht mit überwiesen.
Hierauf erklärte die Wittwe Viehstedt: Vor 3 Jahren wurde mir ein Roggenschlag so stark von Hagel beschädigt, daß ich nicht mehr als die Einsaat davon erndtete, im vorigen Sammer aber wurde mir alles Korn in der Art durch Hagelschlag verrichtet, daß ich Saat- Brod- und Futterkorn kaufen mußte. Durch solche Unglücksfälle bin ich, da ich nicht versichert war, so zurück gekommen, daß ich dem Schmied 38 rt 16f, dem Rademacher 20 rt, dem Hauswirth Pagenkopf für Saatkorn 6rt 13f, dem Müller für 12 Scheffel Mehl 14rt, zusammen 78rt 24f schuldig geblieben bin. Ich habe während meiner Wohnjahre 9 Kinder zu ernähren und zu kleiden gehabt, von welchen jetzt noch drei schulpflichtig sind. Deshalb habe ich während meiner Wohnjahre nichts erübrigen können u. weiß nicht, wovon ich diese Schuld bezahlen soll. Verlegt habe ich nur 11rt 12f für Lupinen, welche mein Sohn in der Brache gesäet zu haben wünschte. Nach Abzug dieser Auslage bleibe ich noch in Schuld mit 67rt 17f, welche mein Sohn übernehmen muß, wogegen ich ihm die jenigen 58 rt überweise, welche mir nach dem Protocolle vom 29. August 1848 von meinem verstorbenen Ehemanne auf Superinventarium bezahlt werden sollten, die ich aber nicht erhalten habe.
Hierauf wurde das Gehöft nebst Zubehör von der Wittwe Viehstedt zurück genommen und dem Gehöftserben Joh. Viehstedt unter nachstehenden Bedingungen überwiesen:
1) Der Gehöftlerbe Viehhstedt übernimmt das Gehöft Nro 1 mit dazu gehörigen Gebäuden, Ländereien und Saaten, tritt als Hauswirth in den Dorfsverband ein, unterwirft sich der neuen Regulirung und tritt in den neu zu ertheilenden Pachtcontract der Hauswirthe ein, indem er alle von Joh. d. J. exrt(?). an fällig werdenden Lasten u. Abgaben übernimmt.
2) Derselbe übernimmt das gesammte Vieh, …(?) aus Wirthschafts-Inventarium und verpflichtet sich, die herrschaftl. Hofwehr nach dem anliegenden Verzeichnisse dereinst wieder abzuliefern.. An die Curatel seiner minorennen Geschwister zahlt derselbe nach der voraufgeführten Berechnung für die Ueberwehre 90rt 42f, wovon er jedoch diejenigen 58rt 16f welche seine Mutter überwiesen hat in Abzug bringen kann, so daß er noch 32rt 26f zu bezahlen hat.
3) Dagegen übernimmt Antreter die Berichte der von seiner Mutter schuldig geblieben 67 rt 17f.
4) Der Antreter verpflichtet sich ferner, die alten Pachtrückstände des Gehöfts im Betrage von 31rt 2f lot(?) sofort zu berichtigen und die wegen Hagelschadens creditirte Pacht des abgelaufenen Jahrgangs im Betrage von 86rt 3f in den 4 Jahrgängen von Johannis 1865 bis dahin 1869 abzutragen.
5) Da der Gehöftserbe das Salzgeld pro 1864/65 bereits selbst bezahlt hat, so hat die Wittwe in dieser Beziehung nichts mehr zu fordern.
6) An Dienstboten sind auf den Gehöfte vorhanden: a. der Knecht Chr. Schwank, welcher außer 12 Ell.flächsen 12 Ellen herden. Lein und 1 (?), Wolle und Kartoffelcarel(?) , 17rt Lohn erhält; b. der Hirtenjunge Oldenburg, welcher für das Sommerhalbjahr 5rt Lohn erhält. Die Naturalien hat die Wittwe bereits abgegeben und hat der Gehöftserbe den baren Lohn an beide Dienstboten zum 24. October d. J. zu berichtigen.
7) Sowohl an die Schwester seiner Mutter, Marie Lonie Schwarz, als an jedes seiner Geschwister hat Antreter, sobald sie sich verheirathen, die dorfsübliche Abfindung vom Gehöfte, nämlich eine tragende 2- bis 3-jährige Starke, die halbe Hochzeit und das Ehrenkleid, evtl. für letztere beide zusammen 11rt 32 f Crt. zu verabreichen.
8) Bei einem Hufenstande der Gehöftsländereien von 135 bonitirten Scheffeln, hat Antreter an seine Mutter, die Wittwe Viehstedt, an lebenslänglichem Altentheil zu verabreichen: a. freie Wohnung in der Altentheilswohnung des Gehöftshauses, bestehend aus einer Stube mit Kammer, worunter ein Keller, mit dem Boden darüber, Antheil an der Küche, Kuhstall im Vorschauer, Schweinestall, Bodenraum für Heu und Stroh und Platz für die erforderliche Feurung, welche Antreter derselben verabreichen muß; b. an Gartenland bei Hause 20 Quadratruthen, zu Kartoffeln 60 Quadratruthen und zu Lein 20 Quadratruthen im Felde, sowie den Kohlhof am Langenberge; c. an Korn von der Diele alljährlich 10 Scheffel, 2 Scheffel Gerste, 2 Schffl. Hafer, 2 Schffl. Buchweizen, alles in Rostocker Maße, sowie auch 1 Vaß Backobst, wenn es geräth; d. freie Weide für eine Kuh und 2 Schafe, sowie zur Winterfütterung 18 Centner Heu, 1 Schock Winter- und 1 Schork Sommerstroh, das Bund zu 20 Pfund; e. freie Ackerbestellung und Fuhren, wogegen die Witten nach Kräften in der Wirthschaft Hülfe leisten muß. Uebrigens bleibt Prißst.(?) hoher Cammer anderweitige Bestimmung des Altentheils vorbehalten. Wegen der Vorräthe an Speck, Schinken u. Wurst verhießen die Wittwe und Antreter sich privatim auseinander zu setzen.
9) Für jedes seiner schulpflichtigen Geschwister verabreicht Antreter bis zur Confirmation jährlich 2 Schffl. Roggen Rostocker Maße und eine Kartoffelearel. Zur Düngung der Altentheilsländereien muß Altentheilerin den Dung von ihrem Vieh mit hergeben.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protocolls bezahlte Antreter die alten Pachrückstände von 31rt 2f, worauf ihm, unter Vorbehalt hoher Cammergenehmigung, das Gehöft No1 zur contractlichen Bewirthschaftung überwiesen wurde.
In fidem Peters
Hufe 2
1799 - Inventarverzeichnis
1867 - Protokoll zur Gehöftsnachfolge
Protocollum gehalten Amt Crivitz, den 16 Juli 1867, sub directione des Herrn Drost von Wickede, a subscripto
Es erschien heute der Knecht Joh. Beckendorf von Goldenbow und trug vor: Nachdem die älteste Tochter des Hauswirths Hagen zu Goldenbow sich bereits vor längeren Jahren mit dem Hauswirth Schwartz dah. verheirathet hat, habe ich mich mit der einzigen noch ledigen Tochter des Ersteren, Friederika Hagen verlobt und bitte, da der Hausw. Hagen mir in Ermangelung von Söhnen nach meiner Verheirathung mit seiner Tochter das Gehöft übergeben will, um den Trauschein.
Amtswegen wurde Comparent damit bekannt gemacht, daß, falls er vor der Einweisung verstürbe, seine Kinder kein Recht auf die Gehöftsnachfolge hätten, weshalb er von seiner geschehenen Verheirathung sofort Anzeige zu machen habe.
Verlesen, genehmigt, geschlossen, In fidem, Otto
1868 - aus dem Inventarverzeichnis - Bäume
4 Äpfel, 5 Birnen, 2 Kirschen, 100 Schleien, 100 buschtragende Weiden, 16 Eichen, 14 Rüstern - (die Hofwehr wurde nicht transkribiert, da schwer lesbar)
1869 - Einweisung des Hauswirthes Johann Beckendorf
Protokollum, gehalten auf dem Gehöft Nr.2 zu Goldenbow d. 11. Juli 1868 sub direction des Herrn Droßt von Wickede a subscripto.
Auf den Antrag des bejahrten Hauswirths Hagen war zur Ueberweisung seines Gehöfts Nr. 2 hies. an seinen Schwiegersohn, Knecht Johann Beckendorf von hier, der sich schon vor einem Jahre mit dessen Tochter Friederike Hagen, der Gehöftserbin verheirathet hatte, der heutige Termin berahmt und fand man den Hauswirth Hagen, den Knecht Johann Beckendorf u. dessen Ehefrau sowie auch den Schulzen Beckendorf mit den Hauswirthen Cords u, Kluth auf dem Gehöfte vor.
Nachdem bemerkt war, daß der Hausw. Hagen keinen Sohn und nur 2 Töchter hat, von denen die älteste mit dem Hauswirth Schwartz verheirathet ist, wurde zuvörderst das am 3 d. M. aufgenommene Gehöftsinventarium durch gegangen und danach das angelegte Verzeichniß der Ueberwehr und Defecte aufgenommen. Der Hauswirth Hagen bemerkte hiezu, daß die fehlenden Ochsen und der Stier durch die überwehrigen Kühe und Starken reichlich ausgeglichen würden und daß er seinem Schwiegersohn Beckendorf auch die sonstige Ueberwehr und so mehr überlassen wolle, als seine älteste Tochter an ihrer Verheirathung außer der Abfindung vom Gehöfte 2 Betten u. Leinenzeug, 2 Pferde u. 1 Kuh u. Su. (?) 174 rt bares Geld erhalten habe. Der Knecht Beclendorcf stoirte(?) hierauf die Erfüllung seiner Militärpflicht, gab sein Alter auf 29 Jahre an u. wurden sodann nachfolgende Bedingungen regulirt:
1. Der Hautwirth Hagen tritt das Gehöft Nr. 2 hieselbst mit dazu gehörigen Gebäuden und Ländereien an seinen Schwiegersohn Joh. Beckendorf ab und überläßt demselben zugleich das gesammte lebende und todte Wirthschafts Inventarium.
2. Der Knecht Beckendorf übernimmt das Gehöft i. p. in dem Zustande, worin sich alles befindet u.trägt von Joh. d. J. exol. an alle mit dem Besitz und Genuß dieses Gehöfts verbundenen Lasten u. Abgaben.
3. Derselbe übernimmt auch das gesammte Inventerium, erklärt sich wegen der Defecte abgefunden und verheißt, die herrschaftliche Hofwehr nach dem sub lit. B anliegenden Verzeichnisse dereinst wieder abzuliefern
4. Die auf dem Gehöfte vorhandenen Dienstboten muß Antreter übernehmen und ihnen zum 24. Octbr. den bedungenen baaren Lohn zahlen, wogegen der Abtreter denselben die bedungene Leinwand und Wolle bereits gegeben hat.
5. Bei einem Hufenstande von 135 bon. Schffl. hat der angehende Hauswirth Beckendorf dem Abtreter u. dessen Ehefrau folgendes Altentheil zu verabreichen:
a. freie Wohnung in einer noch anzulegenden Altentheilswohnung, welche Antreter auf seine Kosten einrichten will, mit dazu gehörigen Stall- u. Bodenraum; b. 30 Quadratruthen Gartenland bei Hause, sowie das Altentheilsstück im Felde; c. Kartoffel u. 1 Leinvarel, dort wo der Hauswirth seine Kartoffel u. sein Lein hat; d. alljährlich 20 Schffl. Roggen, 2 -"- Gerste, 2 -"- Erbsen, 4 -"-Hafer, 2 -"-Buchwaizen, ferner 1 Vaß Backobst, wenn es geräth, alles u Rostocker Maaß; e. zur Ausfütterung der aus der Hofwehr zu nehmen den Altentheilskuh 20 Ctr Heu a 100 U(?), 1 Schock Winter- u. 1 Schock Sommerstroh, des Bund zu 20 U(?), nebst freier Winde; f. freie Eeuderung, bestehend in 8mille Torf und 2 Fuder Abfallholz; g. die nöthige Ackerbestellung nebst Fuhren, wogegen Altentheiler nach Kräften in der Wirthschaft behülflich sein müssen.
Stirbt einer derselben, so behält der Ueberlebende von den Ländereien u. dem Korn die Hälfte, alles Uebrige aber ungekürzt. Dem Amte bleibt jedoch andererweitige Regulirung des Altentheils vorbehalten.
6. Sollte die jetzige Ehefrau des Hauswirths Beckendorf versterben ohne Kinder zu hinterlassen, so ist er berechtiget, die Wirthschaft bis an sein Lebensende fortzusetzen, ohne das Gehöft auf seine in 2. Ehe etwa nachfolgenden Kinder zu vererben.
Das Protocoll wurde verlesen u. nachdem der angehende Hausw. Beckendorf die Erfüllung vorstehender Bedingungen verheißen, demselben das Gehöft Nr 2 zur contractlichen Bewirthschaftung überwiesen.
In fidem XXX (unleserlich)
Der §6 ist durch die hohe Circ. VO. vom 5 Juli 1866 nicht begründet und deshalb gestrichen.
Hufe 3
1836
Da der Hauswirth Christoph Schwarz auf dem Gehöfte No. 3. zu Goldenbow mit mehr als 2 Quartalen der laufenden Gefälle in Rückstand ist; so haben Dominus Registrator auf diesem Gehöfte den Korn- und Viehbestand genau zu inventiren, dem Hauswirth jede Veräußerung von diesen Gegenständen bei Strafe der Nichtigkeit bis auf Weiteres zu untersagen, und dem Schulzen bei eigener Verantwortlichkeit aufzugeben, darüber zu wachen, daß diesem Befehle nicht zuwider gehandelt werde, eventualiter davon sofort beim Amte Anzeige zu machen.
Crivitz, den 29ten März 1836, Großherzogliches Amt, XXX (unleserlich)
An den Herrn Registrator Hornmann hieselbst
1854
Aus den Bericht vom 7. d. werden Sie angewiesen, das Gehöft Nro 3. zu Goldenbow sofort von dem Interimswirthe Kludt inventarienmäßig zurückzunehmen, falls er nicht durch Bestellung einen Caution von 200 rtr.(?) und durch Zahlung einer angemeßenen Ueberpacht hinlänglich Sicherheit für das Intereße des Gehöftsnachfolgers gewähret. Uebrigens haben Sie den Interimswirth für die Entfernung von Heu und Stroh von der Hofstelle angemeßen zu bestrafen, auch seine Wirthschaft, wenn selbige fortbestehen sollte, strenger controliren zu lassen.
Schwerin den 22. Juni 1854, Großherzoglich Mecklenburgsche Cammner, Schwandt
An die Beamten zu Crivitz
Hufe 4
1811 - Die Hofwehr und der Baumbestand entsprechend dem Inventarverzeichnis
Ackergeräth – 2 Wagen mit Zubehör, 2 Haken mit 2 Eisen, 4 Eggen, 1 Pflug, 3 Siehlen mit Zäunen und Halskuppel, 1 Holzkette, 2 Mistforken, 2 Schott- und 2 Stackforken, 2 Kornsensen, 2 Grassensen, 1 Misthaken und 2 Gräber, 4 Dreschflegel
Hausgeräth - 2 Volksbetten bestehend aus 1 Oberbett, 1 Unterbett mit Pfühl, Küßen und 2 Paar Laken, 1 Milchbort, 1 Kannenbort, 2 Keßelhaken, 1 Lechel, 1 Handsäge, 1 Axt, 1 Beil, 1 Zugbank mit Meßels, 1 Schneidelade mit Meßer, 1 Eggetinnen und 1 Scheidenbohrer, 1 Desen, 1 Tisch, 2 Bänke und 2 Stühle, 1 Butterfaß, 1 Backtrog, Rüben von 2-3 Scheffl, 2 Waßereimer, 1 halbe Kanne, 1 großer kupferner Kesse, 1 dito meßingner, 1 kleiner dito, 1 Eyerkeßel, 1 Bratpfanne; Feuergeräthschaften - 1 Stallleuchte, 1 Feuereymer, 1 Feuerhaken
Bäume - 3 Apfelbäume, 10 Birnbäume, 24 Pflaumenbäume
1850 - Aktenvermerk zum Hauswirth Rohde
Exed extracte aus dem Protokolle 19 Arh, Ale. 18 Nov 1850,
Rohde soll jetzt täglich betrunken seyn, derselbe Mand.(?) dem Schulzen Beckendorf binnen 8 Tagen zu berichten, ob der Hauswirth Rohde seine Hufe gehörig mit Winter-Korn bestellt u. den Brachschlag umgehakt habe; ferner ob derselbe sich wieder öfter betrinke u. sich um seine Wirthschaft nicht bekümmere. Zugleich habe er ein Verzeichniß von den Pferden, dem Rindvieh u. den Schaafen auf dem Rohdischen Gehöfte einzureichen u. zu bemerken, ob der Schäfer Fromm wieder Heu u. Stroh von dem selben erhalten habe. Ale. 18 Nov. 1810.
XXX (unleserlich)
1851
Schreiben des Domanialamtes Crivitz an die Großherzogliche Kammer in Schwerin
Der Hauswirth Rohde auf dem Gehöfte Nr.4 zu Goldenbow ist nun Weihnacht d. J. gestorben u. hat eine 34 Jahre alte Wittwe mit 5 Kindern nachgelassen, von welchen der älteste Sohn erst 12 Jahr alt ist. Der Verstorbene war dem Trunke sehr ergeben u. deshalb so zu sich gekommen, daß er sich bereits entschlossen hatte, in die Verpachtung des Gehöftes bis zur Majoramatät des Gehöftserben zu willigen.
Nach dem sub lit A hierneben angeschlossenes Inventario sind die Dächer der Gebäude, namentlich der Scheune, verfallen u. die herrschaftliche Hofwehr ist schlecht u. unvollständig. An Brod- u. Futterkorn ist Mangel, Saatkorn fehlt gänzlich, die Außen..dentl(?) Contribution, die Nebensteuern u. die Weiden Pacht sind beständig u. Einnahmen aus der Wirtschaft sind an der Erndte nicht mehr zu erwarten, als die Pacht des Schäfers im Betrage von 40 rM (?), wofür derselbe den letzten Weideschlag, die Brache u. das Roggenstoppel noch bis Martini mit einer Herde zu behüten hat. Die Wittern Rohde ist nach ihrer u. der Vormünder Erklärung zum Protocoll von 16 d. M, welches wir
sub lit B. anschließen, außer Stand die Wirthschaft während des Trauerjahres fortzusetzen, wünscht aber sich anderweitig zu verf…tsen(?), weil sie auf diese Weise am besten für sich u. ihre Kinder zu sorgen glaubt. Eine Verpachtung des Gehöfts bis zur Majoramatät des Gehöftserben empfiehlt sich nicht, weil noch die Eltern des verstorbenen Hauswirths Rohde am Leben sind, 2. für die Wittern u. deren Kinder nicht einmal eine Wohnung vorhanden wäre, da das Hause nur 2 Stuben enthält. Die Verpachtung an einen oder mehren Hauswirthe des Dorfes scheint um des willen nicht inthens, weil sie alle genug mit ihren eigenen Hufen zu thun haben u. weder eine Ueberpacht noch die genügende Versorgung der Gehöftsfamilie von ihnen zu erwarten stünde. Unter diesen Umständen bleibt nichts weiter übrig, als einen Interimswirth, der die Mittel hat die Wirtschaft anzufassen, anzunehmen u. hat die Witten dazu den Müllergesellen Heinrich Pagenkopf aus Gr. Kötel, welcher seit 7 Jahren auf der Mühle zu Kladrum gearbeitet, ein Vermögen an 400 bis 500 rT (?)
u. des sublit C. angeschlossene Zeugniß über seine Nüch…heit(?) u. Betriebsamkeit übergeben hat, in Vorschlag gebracht. Derselbe ist 36 Jahre alt, anscheinend ein vernünftiger Mann u. seiner Versicherung auch mit den Landwirthschaft bekannt, so daß, da wir in die Glaubwürdigkeit des beigebrachten Attestes keinen Zweifel setzen, zu erwarten ist, daß er das Gehöft wohl noch besser, wie ein Interimswirth aus dem Bauernstande bewirthschaften würde. Da dasselbe aber augenblicklich so sehr herunter gewirtschaftet ist u. der Interimswirth nicht allein bedeutende Kapitalien aufwenden, sondern auch den nächsten Jahren vielleicht noch zusetzen muß, so verlangt er zu mindestens …(?), nach deren Ablaufe der Gehöftserbe bereits das 28te Lebensjahr vollendet haben würde. Erwägt man jedoch, daß ihm nur auf diese Weise das Gehöft erhalten werden kann u. daß er, wenn der Vater am Leben geblieben u. ein ordentlicher Wirth gewesen wäre, vielleicht noch längen hätte warten müssen, so dürften diese 16 Jahre dem Interimswirthe zuzugestehen seyen.
Das Ghhlblleg(?) bitten wir deshalb ehrerb. uns zu weiter Verhandlungen wegen Einführung einer Interimswirthschaft auf dem Rohdedeschen Gehöfte zu ermächtigen. Indem wir noch ein Protocoll vom 27.d. M. sub lit G. anschließen, wonach Vor…(?) sich sub spe orti mit dem Schäfer Fromm über die demselben bis Martin d. J. zu überlassene Weid verglichen haben, u. auf die hohe Genehmigung dieses Vergleichs antragen, legen wir auch noch die Gehöfts-Acten sub Nr. 1-56 vor, aus welchen Ghh… …(?) wird, wie wir uns schon seit mehreren Jahren, wie oft vergebens, bemühet haben, den Hauswirth Rohde auf dem Gehöfte zu ares…viren(?)) u. bitten ehrerb. uns bei Zurückgabe der Acten recht bald mit hoher Resolution versehen zu wollen.
XXX (unleserlich)
gefordertes Zeugnis als Voraussetzung für die Einsetzung H. P. als Interimswirth
Unterzeichnete bescheinigen u hiedurch, ist der Müllergeselle Heinrich Pagenkopf dieser gebürtig aus Wesenberg, - zuletzt war sein Vater zu Gr. Köthel Müller - sieben Jahre zu Kladrum zur ganz besondern Zufriedeheit seiner Ger...(?) an der Mühle gearbeitet hat u. sich durch Nüchternheit, Betriebsamkeit u. Sparsamkeit stets ausgezeichnet hat, wie er denn auch zwischen 4 bis 500 rt Vermögen sich erworben hat.
Kladrum, 3. Februar 1851 Dettmann, Erbmüller/A W Kindler, Pastor
Bericht des Domanialamtes Crivitz an die Großherzogliche Kammer zur Einsetzung des Interimswirtes H.P.
ad Camerau Alr. 28 Febr. 1851. Ehrerb. Bericht b. z. W. betr. die Einführung einer Interimswirthschaft auf dem Rhodeschen Gehöfte Nr. 4 zu Goldenbow,
mit Anl. A. Mund den 3. März 51. 2.lito.
Mit Anleitung des hohen Rescripts vom 10ten d.M. haben wir die Vormünder der Hauswirths der Rohdeschen Kinder über die Verpachtung des Gehöftes Nr.4 zu Goldenbow bis zur Volljährigkeit des Gehöftserben vernommen u. nachdem sie ihre motivirte Ansicht ausgesprochen haben, daß eine solche sich nicht empfehle, vielmehr die von der Witten Rohde gewünschte Einführung einer Interimswirthschaft der Vorzug verdiene, zumal der zum Interimswirthe ausersehene Müllergeselle Pagenkopf nicht nur das erforderliche Vermögen sondern auch die zur Führung einer Bauernwirthschaft erforderlichen Fähigkeiten besitze, haben wir die Auflaßungsbedingungen regulirt und legen das dabei abgehaltene Protocoll sub lit A hierneben vor.
Indem wir uns auf unsern ehrerb Bericht von 3ten d. M. beziehen, wonach zur Conservation der Rohdischen Familie auf dem Gehöfte die Einführung einer Interimswirthschaft unvermeidlich u. der Müllergeselle Pagenkopf in jeder Beziehung zum Interimswirth Ihn qualificirt erscheint, bemerken wir sibnißest(?)
ad I. Bei dem überaus schlechten Zustande des Gehöfts u. der Verpflichtung des Interimswirths alle rückständige Abgaben zu übernehmen, kann es ihm nicht verdacht werden, daß er 17 Jahren schon verlangt. Der Gehöftserbe wird nach dem Ablaufe derselben, falls er am Leben bleibt, zwar 30 Jahre alt seyn, dafür aber auch das Gehöft in guter Ordnung u. frei von allen Schulden, welche jetzt auf demselben haften, zurück empfangen. Wäre der Vater ein ordentlicher Wirth gewesen u. am Leben geblieben, so würde der Gehöftserbe vielleicht noch später zur Nachfolge gekommen seyn.
ad II. Zur Hofwehr gehören 3 Pferde und 1 Füllen, 4 Ochsen und 1 Stier, 2 Kühe und 1 Starke. Die Hauswirthe halten aber fast alle 4 Pferde, gar keine Ochsen und dagegen bedeutend mehr Kühe u. junges Vieh, weshalb wir es für angemessen gehalten haben zu bedingen, daß der Interimswirth statt jedes Ochsen eine dreijährige u. eine zweijährige, sowie statt des Stiers eine dreijährige Starke wieder abliefen könne.
ad III. Da ein Superinventurium nicht vorhanden, vielmehr die Hofwehr unvollständig ist, dürfte die Caution vor 100g Co genügen u. eine höhere um soweniger zu fordern seyn, als der Interimswirth dadurch der Mittel beraubt würde, den übernommenen Verpflichtungen zu genügen. Auch haben Vormünde es für billig erachtet, ihm die Zinsen von der Caution nicht zu entziehen.
Des Collag.(?) bitten wir deshalb ehrerb. die regulirten Auflassungsbedingungen hoch zu genehmigen u. die Einweisung des Interimswirths, nach geschehener Verheirathung mit der Witten Rohde zu gestatten Wegen des nothwendigen Ankaufs von Futter u. Saatkorn, sowie der nahe bevorstehenden Ackerbestellung schauen wir einer baldigen hohen Resolution entgegen.
GM(?) ???
Genehmigung der Großherzoglichen Kammer zur Einsetzung von H.P. als Interimswirth
Friedrich Franz von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg
Wir genehmigen die Verhandlung zum Amts Protocolle vom 27. v. M. wegen Annahme des Müllergesellen Pagenkopf zum Interimswirthe auf dem Gehöfte No 4. zu Goldenbow. Die Einweisung desselben in Grundlage des Protocolls ist nach vollzogener Ehe mit der Witten Rohde zu beschaffen und wie es geschehen, binnen 3 Wochen zu berichten.
Gegeben durch Unser Finanz Ministerium. Abtheilung für Verwaltung der Domainen. Schwerin den 11. März 1851.
An die Beamten zu Crivitz d. 26. März 1851
W. Brook
Anzeige der Heirat von H.P. und Dorothea Krull, verw. Rohde als Voraussetzung für die Führung der Interimswirtschaft
Nach Anzeige des Schulzen Beckendorf hat der Interimswirth Pagenkopf die Wittern Rohde bereits geheirathet.
Jung die Gehöftsacten. Alr. 8 Jul. 1851.
1868
Einsetzung des gesetzlichen Gehöftserben Christoph Rohde nach Erreichung des erforderlichen Alters für eine wirtschaftliche Selbständigkeit
Protocollum, gehalten auf dem Gehöft No 4 zu Goldenbow den 22. Juni 1868, sub directione des Herrn Drost von Wickede, a subsor.
Nach dem Ablaufe der Wohnjahre des Inthwirths Pagenkopf auf dem Gehöfte No. 4 hieselbst war zur Zurücknahme desselben u resp. zur Einweisung des Gehöftserben Chrph. Rohde der heutige Termin beraumt, u. fand man sowohl Ab- als Antreter, als die Vormünder der Rhode'schen Kinder, Hausw. Hagen u. Cords und den Schulzen Beckendorf mit den Hauswirthen Kluth u. Viehstädt auf dem Gehöfte vor.
Zuvörderst wurde das Protocoll v. 27 Febr. 1851 durchgegangen und bemerkt, daß der Interimswirth Pagenkopf seinen danach übernommenen Verpflichtungen vollkommen genügt und nur noch die wegen Hagelschadens ihm creditirte Pacht zu bezahlen hat, deren Berichtigung er verhieß. Die Ländereien sind voll u. wohlbestellt, die nöthige Brödung ist vorhanden, und wollen Ab- u. Antreter sich wegen der Vorräthe privatim auseinander setzen. Von dem vorhandenen lebenden Inventario erhält Antretat
1 braune Stute - 9 Jahre alt, 1 braune Stute - 3 Jahre alt, 1 Wallach - 4 Jahre alt, 1 hellbraun Stutfüllen - 1 ¼ Jahr alt;
an Rindvieh: 2 Kühe u. 1 Starke; statt der fehlenden 4 Ochsen, 4 Kühe u. 4 Starken, statt des Stieres 1 Bullen;
an Schweinen: 1 Zuchtsau, 1 Pölk;
10 Schafe mit Lämmern;
12 Hühner u. 1 Hahn, statt der fehlenden Gänse - 1 Schaf,
An Acker u. Hausgeräth hat Antreter dasjenige zu beanspruchen, was in dem sub lit. A. anliegenden Hofwehrverzeichnisse aufgeführt ist. Nachdem noch bemerkt war, daß die Altentheiler verstorben sind, wurden nachstehende Antrittsbedingungen regulirt:
1. Der Gehöftserbe Chph. Rohde übernimmt das väterliche Gehöft No. 4 hies. mit dazu gehörigen Gebäuden, Einfriedigungen, Ländereien u. Saaten, tritt in den laufenden Pachtcontract der Hauswirthe ein u. trägt alle mit dem Besitz u. Genuß des Gehöfts verbundenen Kosten u. Abgaben.
2. Derselbe übernimmt auch die herrschaftliche Hofwehr u. liefert solche darauf nach dem anliegenden Verzeichnisse wieder ab.
3. Den auf dem Gehöfte vorhandenen Knecht muß Antreter behalten u. ihm den bedungenen bauren(?) Lohn geben, wogegen Abtreter ihm Leinen u. Wolle zu geben versprochen hat.
4. Seinen noch unverheiratheten Schwestern, sowie seines Vatersbruder, den Zieglerges. Joh. Rohde, hat Antreter, wenn sie sich verheirathen als Abfindung vom Gehöfte 1 zwei bis dreijährige tragende Stärke, die halbe Hochzeit u. 1 Brautkleid, went. für letztere beide zus. 11p 32 Crt.(?) zu verabreichen, jedoch hat er in keinem Jahre mehr als eine Aussteuer abzugeben, so daß der zuletzt Heiratende event. ein Jahr warten muß. Die Kinder des Interimswirths haben auf Gehöftsabfindung keinen Anspruch.
5. Bei einem Hufenstande von 435 bon. Schffl. hat Antreter dem bisherigen Int.wirth Pagenkopf und dessen jetzigen Ehefrau an lebenslänglichem Altentheil zu verabreichen
a, freie Wohnung in der im Hause befindlichen Altentheilswohnung nebst dem nöthigen Boden-, Stall- u. Hofraum;
b, 30 Quadrat-R. Gartenland bei Hause nebst 8 Kartoffel, und 1 Leinravel and Quadrat-Ruten im Felde, sowie auch ein Altentheilskohlgarten am Frauenmarker Wegen
c, an Korn von der Diele alljährlich 20 Schffl. Roggen, 2 Schffl. Gerste, 2 Schffl. Erbsen, 4 Schffl. Hafer, 2 Schffl. Buchweizen sowie auch 1 Mß. Backobst, wenn es gereift (Rostocker Maaß).
d, zur Ausfütterung einer Kuh: 20 Ltr. Heu à 100 M, 1 Schock Winter- u. 1 Schock Sommerstroh, das Bund zu 20 M nebst freier Weide;
e, freie Feuerung, bestehend in 8 mille Torf und 2 Fuder Abfallholz;
f, die nöthige Ackerbestellung u. Fuhren, wogegen Altentheiler nach Kräften in der Wirthschaft behülflich sein müssen.
Stirbt einer derselben, so behält der überlebende vom Korn und dem Kartoffellande die Hälfte, alles übrige aber ungekürzt. Dem Amte bleibt indessen anderweitige Regulirung des Altentheils vorbehalten.
Nachdem noch das Protocoll verlesen und genehmigt war, wurde dem Gehöftserben Chrph. Rohde das Gehöft N. 4 zur contractlichen Bewirthschaftung überwiesen und ihm zu seiner Wirthschaft Glück gewünscht. Nachdem Abtreter noch erklärt hatte, daß die bedungene Quotion von 100z beim Büdner Bandow in Neurutenbeck belegt u. der Hypothekenschein deponirt wäre, wurde ihm die Zurückgabe des letzteren gegen Ablieferung des Depositenscheins zugesichert
Womit das Protocoll geschlossen. In fidau XXX (unleserlich)
Die Hofwehr und der Baumbestand entsprechend dem Inventarverzeichnis
Ackergeräthe - 1 beschlagener Wagen mit eisernen Achsen, Vorder, u. Hinterwachte u. allem sonstigen Zubehör, 1 desgl. desgl, 1 kleiner beschlagener Einspännerwagen 2 Rädelhaken mit 2 Wachten u. 3 Eisen, 1 s.g. schottischer Pflug, 3 hölzerne Eggen, 2 Paar s. g. schottische Eggen, 1 Dreschreister(?), Antheil an einer Ackerwalze, 1 Scheidenkarre, 1 Dungkarre, 1 Schlitten, 1 Dungtrage, 1 Holzkette, 4 Sielen mit 2 Paar Halbkoppeln, Bausattel, 2 Leitseiten u. 4 Zäumen, 1 Radeaxt, 3 Mist-, 3 Stak-, 3 Schottforken, 2 Korn-, 2 Heuforken, 3 Grubern, 2 Dreschflegel, 24 Kornsäcke;
Bäume und Holzungen - 5 Apfel-, 6 Birnen-, 8 Kirschen-, 70 Pflaumenbäume, 64 buschtragende Weiden, 27 Rüstern (Ulmen), 4 starke Eichenbäume
Der Hausrath und die Brandschutzgerätschaften werden hier nicht mehr erwähnt, vermutlich sind sie inzwischen in das Eigentum des Bauern über gegangen.
Hufe 5
1788 - Inventarverzeichnis
Copia Actum Goldenbow den 16ten Detbr.(?) 1788, In Prasent Cchst(?). Amtshauptmann Schlüter, Arisenraler zur Nelkens(?)
Der Hauswirth Friedrich Völtzer hieselbst, wer vor einiger Zeit mit Tode abgegangen, und die 58 jährige Witen deshalben hatte ihrer Vermögens halber dem Amte angezeiget, wie sie wünsche, daß ihrem Sohn Johann Christian Völtzer, alles(?) mit 22 Jahr das Gehöfte angewiesen werden möge. Man hatte sich zur Willfahrung ihrer Bitte, anhero verfüget, und man schritt zuersten zur Aufnahme des
Inventarii
1. Das Wohngebäudes hat 5 Fach vorne und hinten ein Vorschauer. An Sohlen und Stender ist es in wirtschaftl. haltbarem Stande. Das Dach gegen Mittag ist zu Hälften erst neulich gedecket. Die andere Hälfte sindt zwar hie um da die Deckelschichten(?) zu sehen, jedoch ist solche auch noch haltbahr. Die Seite gegen Norden ist in gutem wirtschaffl. Stande.
2. Die Scheune hat 4 Fach und eine Abseite. Das Dach nach Norden ist zwar bis jetzt halltbahr. Es müsten, aber hier, wenn es wiederum neu gedecket wird, von der Abseite, bis auf die Sparren des Daches einige Aufschichten angebracht, werden, damit dadurch die jetzt vorhandene, Hölung vermieden werde. Das Dach gegen Abend ist vor einigen Jahren neu gedeckt. Auch hierbei die am Gebäude sind Fundament Sohlen, Stender und Riegel in gutem Stande.
3. Der Backofen ist in haltbarem Stande, so wie
4. Hackelwerke und Zaun sind im mehrha...(?) haltbahrem Stande.
5. An Obstbäume sind vorhanden: Apfel - 4 Stück, Birn - 8 Stück, Pflaumen - 39 Stück
6. An Vieh ward zum vorhandenen, zur Hofwehr fest gesetzt:
Die Pferde: 1 Fuchs Stute a 14 Jahr, 1 Schimmel Stute a 11 Jahr, 1 Fuchs Stute a 10 Jahr, 1 Fuchs Hengstfüllen von diesem Jahr.
Das Rindvieh: 1 …(?) Ochse a 13 Jahr, 1 rohtbunter dto. a 10 Jahr, 1 rother dto. a 10 Jahr, 1 schwarzer a 9 Jahr, 1 gelber Stier a 4 Jahr, 1 rohtblißte Kuh a 7 Jahr, 1 dto. a 3 Jahr, 2 born(?) Kälber von diesem Jahre.
Die Schweine: 1 Sau, 7 Pölke seit Ostern
Die Schafe: 4 alte und 2 Jährlinge, auch 4 Lämmer.
Das Federvieh: 3 Gänse und 1 Gänserich, 12 Hüner und 1 Hahn
7. An Acker-Geräth: 1 weiter u. 1 enger Wagen mit allem Zubehör, 2 Haken mit Eisen, 4 Eggen, 1 Ganzferliger(?) Pflug, 3 Siehlen gut, 1 paar Hals Koppel, 1 vor- und 1 hinten Wacht, 1 Schneide-Lade mit Meßer, 1 Halte-Kette, 1 Hand-Säge, 1 Mist-Haken, 3 Mist-Forken, 2 Schott-Forken, 1 Stroh-Forken, 2 Graß-Sensen mit Haar-Zeuge, 2 Heu-Sensen mit Haar-Zeuge.
8. An Haus-Geräth: 1 Axt, 1 Beil, 1 Feuereimer am ...(?) zur Hof-Stelle, 1 Feuer Haken, 1 Zug-Bank mit Meßer, 1 Eggleinen(?)-Bohrer, 1 Scheiden-Bohrer, 1 L...lgen-Bohrer, 1 Tisch, 2 Bäncken, 2 Brett-Stühle, 1 Butter-Faß, 1 Backl.-Trog, 1 Rüren zu ...(?), 2 Sitz...(?), 2 Waßer-Eimer, der eine mit 1 eisern Sieb, 2 halbe Tonnen, 1 Stall-Leuchte, 1 Besenn
An Keßel: 1 kupferner 1/2 Cannen Keßel a 14? mit Sieb, 1 Meßingene dto. mit Sieb 10?, 1 dto 4?, 1 dto 2?, 2 Keßelständer, 1 Milchen-Bohrt, hinreichende Volks-Betten
9. Die Saahten: Die Winter-Saath ist seinen Nachtbahren gleich, bestellet, und zur Sommer Saath und dem Brodt Korn, ist hinlänglich eingewerdtet.
Außer dem zur HofWehre vorsehendermaßen genommenen Vieh, warn nochmals in der Hofstallung vorhanden: 1 schwartzer Wallach a 17 Jahr, 1 Stier mit einer Bleß ins 3te Jahr, 1 Schwartzer dto ins 2te Jahr, 1 braune Kuh a 13 Jahr, 2 Starken ins 3te Jahr, 2 dto ins 2te Jahr, 1 börn Kalb, 1 Sau, 2 Mißingene Keßel a ?
Die Activis: war nach Angaben der Witen Völtzern nichts vorhanden.
Die Pasivis (nicht transkribiert)
1811 - Fürsprache der Goldenbower Bauern für den zahlungsunfähigen Hauswirth Völtzow (Völtzer) im Amt Crivitz
Actum, Crivitz den 27. Julius 1811, in Gegenwart des Herrn Amtman zur Nedden, a me Subscripto
Auf die von den Schulzen Rohde zu Goldenbow unter 21 Jul: d. J. gemachte Anzeige u. Antrag von dem schlechten Zustande der Wirthschaft des dortigen Gehft. Völtzow u. dabei gemachten Antrag, daß denselben das Gehöfte abgenommen und andere Verfügungen damit getroffen werden möchte, hatte man denselben beschieden heute hieselbst mit einigen Hauswirthen zu erscheinen, um mit denselben wegen dieser Gehöfts Sache zu reden. In Abwesenheit des zeitigen Amtl. Actuarie A. V. Reudhner, adsibiate war den Unterschriebenen, bei der heutigen Protocollarischen Verhandlung und nachden derselbe den sub, Litt A. anliegenden schriftl. Eid geleistet hatte, ließ man den erschienenen Schulzen Rohde nebst den beiden mitgebrachten Hauswirthen Christopher Beckendorff und Johann Cordts vortreten. Beide Hauswirthe gaben hierauf, nachdem man mit ihnen wegen der etwa vorzunehmenden Veränderung mit der Völtzowschen Gehöfte geredet hatte, an: Auf die ihnen von dem gegenwärtigen Schulzen zum heutige Erscheinen bei hiesigen Amt mitgebrachte Ordre hatten sie sich sämmtlich über diese Angelegenheit besprochen und waren auf Zustimung des gegenwärtigen Schulzen der Ueberzeugung geworden, daß der Hausw. Völtzow ohnerachtet, das dem selben noch mehr als jemanden von ihnen betroffenen Unglücks mit seiner Viehzucht dennoch gegenwärtig damit so weit in solchem Zustande daß er jetzo seine Rückstände F nun ihm erlaubet werde, einen von seinen Ochsen zu verkaufen, sämtlich berichtigen könne. Wenn das Herzogl. Amt geneigen würde, seinen Viehbestand nachzusehen, so würde es finden, daß solcher gegenwärtig in 2 Pferden, 4 Ochsen, einem Stier ins 4te, einen ins 3te Jahr, 2 Kühen, eine 3 jährige Starcke, 4 einjährige, 4 diesjährige Kälber u. " Schaafen, 2 Sauen und Pölke bestehe. Außerdem wäre sein Wagen und Ackergeräth-Zeug alles in guten Stande, keiner von ihnen kann ihm das Zeugniß verweigern, daß er bei allem Unglücke, welches ihm beträfen, denoch äußerst fleißig gewesen sey, und seine Ackerwirthschaft immer so gut betrieben habe, wie einer von ihnen. Es hätte sich zwar jemand, und zwar eines Nahmens Schliemann, eines Bauern Sohn aus Niendorf Amts Lübz, der ein Jahr von dem Pens. Fischer zu Sellin eine Wohnung und den dazu gelegten Acker gepachtet gehabt, der aber Johannis d. J. wieder von da weggegangen u. sich gegenwärtig in Goldenbow aufhalte, zur Annahme des Völzowschen Gehöfts gemeldet, der auch erbötig sey, die Rückstände desselben zu bezahlen, indessen glaubten sie, daß Völtzow da das Gehöfte an sich mit dem Viehbesatz in gutem Stande sei, seine Rückstände bezahlen und mit ihnen gleich seine Praestanda leisten könne, und würde mit seiner Frau und 7 Kindern conserginet(?) werden könnte. Der Hauswirth Völtzer habe überdies bereits eine erwachsene Tochter. Diese könnte, da der Vater bereits schwächlich werde, einen heirathen. Sie wollten vor Dorfschafts wegen sämmtlich, wenn das Einheirathen dieser Tochter Genehmigug finde, dahin streben ihr einen Mann zu verschaffen, der etwas Vermögen hätte u. sich selbst helfen könne, wodurch dann das Gehöft in bessern Stande kommen u. der Hausw. Völtzow selbst mit seinen Kindern bei Brod bliebe. Es wurde hierauf auch der anwesende Hausw. Völtzow vorgelaßen u. von ihm verlanget, seine Erklärung abzugeben, ob er in Stande zu seyn glaube, seine Rückstände zu bezahlen und dann mit seinem Neben Hau...(?) gleiche Praestanda zu leisten oder nicht. Er erwiederte hierauf: nach seinen gegenwärtigen Viehbestand könne er die Rückstände beim Amte sogleich bezahlen u. würde sie bereits bezahlet haben, wenn ihm nicht einen Tag vor dem letzten Parchimschen Markte untersaget worden sey, seinen einen Ochsen, der er dafür zum Verkauf häthe bringen wollen, zu verkaufen. Gegen seine Bewirthschaftung des Gehöfts würde keiner seiner Mithauswirthe etwas eingewendet haben u. nach vielen ausgestandenem Unglücke wäre er gegenwärtig auch mit seinem Viehbestand in solcher Lage gekommen, daß er durch Verkauf desselben sich helfen und seinen Nachbaren gleich die Praestanda vom Gehöfle leisten zu können glaubte. Er hätte sich heuer genug werden lassen und werde es fernerhin an seinem Fleiße nicht ermangeln, hoffe auch daß, wenn ihm verstattet werden sollte, seine Tochter einheirathen zu dürfen, dem Gehöfte u. sich vollends aufzuhelfen, wodurch er und seine übrigen 6 Kinder Brod behalten würden. Er bat, daß ihm um diese Einrichtung zu treffen, eine Frist bis Michaelis d. J. verstattet werde, wolle mit Zuziehung des Schulzen und,seine übrigen Mithauswirthe, durch Viehverkauf sobald als möglich seine Rückstände bezahlen, und bat daß man ihn dazu deshalb auch einige Nachsicht geben möchte.Der Schulze und die beiden gegengwärtigen Hauswirthe versprachen, binnen höchstens 14 Tagen selbst dahin bestrebt zu seyn, daß von dem Hauswirth Völzow die Rückstände beim hiesigen Amte bezahlt würden und baten, daß einstweilen dem Hausw. Völtzow die Bewirthschaftung des Gehöfts, worauf sie selbst ein genaues Augenmerk haben wollten, gelassen würde, da sie hoften, daß er demnächst mit ihnen seine Abgaben beim Amte zu bestreiten in Stande seyn würde.
Nachdem dem gegenwärtigen Schulzen, Hauswirthen Beckendorff, Cordts u. Völtzow ihre ad protocollum gegebene Erklärungen vorgelesen, und sie solche genehmiget halten, wurden sie F dimilliret.
in fidem F. H. F. Schubach qaa Actuar juratus, schriftl. Eid (nicht transkribiert)
1813 - Genehmigung der Übergabe des Gehöfts von Voeltzer an Schliemann
An die Beamte zu Crivitz
Friedrich Franz von Gottes Gnaden, Souverainer Herzog zu Mecklenburg
Unsere respee(?): gnädigsten Gruß zuvor! Ehrenwester, Ehrsame, Vester, liebe Getreun. Wir geben euch auf euren unterthänigsten Vortrag vom 9. d. M. hiemittelst zum Bescheide: wie bewandten Umständen nach dem Johann Schliemann aus Grossen Niendorff, Amts Lübz, unter den ad protocollum vom 9t. d. M. regulirten Bedingungen, das Gehöft des verarmten Hauswirths Voeltzer zu Goldenbow, sofort zu überweisen, und wie solches geschehen, anzuzeigen ist. Wir verbleiben euch mit Gnaden gewogen.
Gegeben auf Unsren Vestung Schwerin den 30stn July 1813, Ad Sandatum Serenissimi proprium, Herzogl. Mecklenburgl. Cammer.
1837 - Beschreibung des Gehöfts aus dem Inventarverzeichnis
Inventarium, aufgenommen zu Goldenbow d. 28 Aug. 1837 auf dem Gehöfte des verstorbenen Schulzen Schliemann No. 5 im Beisein des Hauswirths Hagen und des Hauswirths Rohde, a me subscripto.
1. Das Wohnhaus mit 2 Vorschauern
82 Fuß lang 43 Fuß breit. Ist von Fachwerk, der Ring von eichen, die Tafeln geklemt, das Innere tannen. Sten- u. Dachhöhe 12 Fuß. Abseitenstender 7 Fuß. Das Dach von Stroh, ohne Schornstein. Das Gebäude ist circa 50 Jahr alt und in Dach und Fach in gutem hauswirthlichen Stande. Man kommt mittelst einer großen Flügelthür, wovon der eine Flügel durch geschnitten und mit dem gewöhnlichen Beschlag versehen ist, außer daß der untere noch Klink u. 2 Stück Klinkhaken hat, auf die mit Lehm ausgeschlagene Hausdiele. Eingangs dieser gr. Thür rechter Hand befindet sich eine tannen Leistenthür mit dem gewöhnlichen Beschlag u. Holz-Schieber zum Pferdestall führend. Gleich neben dieser Thür befindet sich eine andere der beschriebenen gl. Thür zum 2. Pferdestall führend. Dann folgt eine gleiche Thür, jedoch hat diese Klink, Klink-Haken u. Stach(?) zur Futterk…(?) führend. Hierauf folgt noch eine andere Thür mit Hespen, Haken, 2 Krampen u. 1 Ueberfall. Diese führt zur Rauchkammer, woselbes(?) den Fußoden u. übern Dache verbunden sind. Die Lichtöfnung bestehet aus einem Rahmen mit 24 Scheiben in Blei. Unter dieser Kammer befindet sich ein Keller, wohin man mittels einer Leiter steigt. Dann geht man grade zu rechts nach hinten in die Wohnstube, wovon eine tannen Leistenthür mit Hespen, Haken, Klink, Klinkhaken, Rach(?), auch eich. Handgrif, Häkel und Haken ist. In diese Wohnstube ist der Fußboden mit Brettern belegt, der obere Boden gewunden und mit den Wänder alt abgeweißt. Der Ofen bestehet aus Mauersteinen. Die Lichtöffnung enthält 3 Luchten, 2 hiervon haben jede 4 Rahmen, jeder Rahmen 2 Scheiben in Blei und haben alle Rahmen den Beschlag zum Oefnen, die dritte Lucht bestehet aus 1 Rahmen mit 4 Scheiben in Blei u. den Beschlag zum Oeffnen. Nach der Diele zu neben der Stubenthür ist noch ein kl. Fenster mit 4 Scheiben in Blei. Neben des Stubenthür befindet sich eine andere Thür mit Hespen, Haken, eich. Hänkel, Zaken u. H…(?) zu einer Kammer führend. Der untere und obere Boden sind gewunden und mit den Wänden abgeweißt. Die Lichtöfnung bestehet aus 1 Rahmen mit 16 Scheiben in Blei und dem Beschlag zum Oefnen. Unter dieser Kammer verbreitet sich noch der in der letzt beschriebenen Kammer erwähnte Keller, und ist auch hier eine Oefnung zu denselben, wohin man mittelst einer Leiter steigt. Links der großen Haus …(?) auf der Diele befindet sich ein Kuhstall mit tannen Thür mit Hespen, Haken u. hölz. Sticken. Dann folgt eine gl. Thür zu einem andern Kuhstall führend, woselbst nach außen zu eine kl. Luke mit dem gewöhnlichen Beschlag, kl. Kette u. Haken befindlich. Dem folgt wiederum eine kl. Thür, welche zu einem Schweinstall führt. Hierauf kommt man wiederum durch eine der vorhin beschrieben gl. Thür in die Hechselkaste, welche mit Lehm ausgeschlagen u. wo der obere Boden gewunden. Statt der Lichtöffnung ist hier ein Traillwerk(?). Dann folgt wiederum ein kl. Thür jedoch noch mit Klink, Klinckhaken und Stech, welche zum Federviehstall führt. Hier ist der untere Boden mit Lehm ausgeschlagen, der obere Boden geweißt. Vor der Lichtöffung ist ein Traillwerk. Hierauf kommt man in die Küche, wovor ein durchgeschniitten eschen Thür mit Haspen, Haken. Der untere Durfschnitt hat eine hölz. Klink u. Klinkhaken. Diese Küche ist mit Feldsteinen ausgelegt, der obere Boden gewunden. Der Feuerherd mit Schwibbogen ist von Mauersteinen. Hinten durch gesch…(?) nach dem Garten zu gehet man durch eine Thür mit Hespen, Haken, Haken und Häkel. Links von dieser Küche tritt man in eine Kammer, wovor ein tannen Thür mit Hespen, Haken, eiserne Klink, holz. Klinkhaken, Ueberfall u. 2 Krampen. Diese Kammer ist mit Lehm ausgeschlagen, der obere Boden gewunden und alt abgeweißt. Die Lichtöffnung bestehet aus 2 Luchten, jede mit 1 Rahmen, und hat der eine 35, der andere 16 Scheiben in Blei. Zum Stubenboden steigt man mittelß einer Leiter und ist vor demselben eine 2. Thür mit holzen Hak, 2 Krampen u. 1 Ueberfall. Nach außen zu ist eine Oefnung, wovor eine Luke ohne Beschlag. Noch befindet sich über den zuerst beschriebenen beiden Pferdeställen ein Kornboden, der von der Diele durch einen Bretter Verschlag getrennt ist. Von diesem Boden befindet sich eine tannen Thür mit Hespen, Haken, 2 Krampen und 1 Ueberfall. Dieser Boden ist mit Brettern abgelegt. In dem Vorschauer Eingangs rechts befindet sich der Kälberstall, wovor eine 1 Thür mit Hespen, Haken u. hölz. Stecken ist. In dem Vorschauer Eingangs links ist ein Kuhstall, wovor sich eine der zuletzt beschriebenen gl. Thür befindet. An diesem letzten Vorschauer ist noch ein Schweinestall angeklagst, wovor eine kl. 2. Thür mit dem gewöhnlichen Beschlag u. hölz. Sticken sich befindet. Der Schweinetrog welcher außerhalb desbStalles sich befindet, hat eine bretterne Klappe mit 4 Gewennhölzern, 2 eis, Krampen u. hölz. Stiken. In der Brand Caße versichert zu 750 rt.
2. Die Scheune
mit einer Abseite ist 40 Fuß lang und 40 Fuß breit. Der Ring von eichen, die Tafeln geklemt, das Innere tannen, das Dach von Stroh und Dach und Fach in schlechtem Zustande. Eine große Flügelthür führet von der Straße zu nach der mit Lehm ausgeschlagenen Diele. Diese Flügelthür hat Hespen, Haken, eisern Krampen. Nach dem Hofe zu von der Diele ist noch eine andere etwas kleinere Flügelthür mit gleichem Beschlag. In der Abseite befeidt sich der Schaefstall mit einer t. Thür mit Hespen, Haken u. Holz-Klinken. Versichert zu 225 rt.
3. Der Altentheilskathen
ist 26 Fuß lang, 30 Fuß breit. Der Ring von eichen, die Tafeln geklemt, das Innere tannen, das Dach von Stroh ohne Schornstein, in Fach und Dach in gutem hauswirthlichen Stande. In das Gebäude tritt man mittelst einer alten tannen Thür mit Hespen, Haken, Haken und Häkel auf der Hausdiele und Küche. Diese ist mit alten Felde u. Mauersteinen ausgelegt und befinden sich hieselbst 2 Feuerherde mit 2 Schwibbögen. Letztere sind von Mauer- u. erstere von Feldsteinen. Eingangs rechts ist die Altenstheilsstuben, wovor eine t. Thür mit dem gewöhnlichen Beschlag, Klink, Klinkhaken, Handgriff versehen. Diese Stube ist mit Lehm ausgeschlagen, der obere Boden gewunden u. mit Wände abgeweißt. Der Ofen ist von Mauersteinen. Die Lichtöffnung bestehet aus 2 Luchten, jede von 1 Rahmen. Der eine Rahm hat 12, der andere 9 Scheiben in Blei. Bei dieser Stube ist eine Kammer, wovor eine der vorher beschriebenen ganz gleiche Thür ist. Der Fußboden ist mit Lehm ausgeschlagen, der obere Boden gewunden. Die Lichtöffung bestehet aus 1 Rahmen mit 8 Scheiben in Blei. Von der Küche zu tritt man noch in eine zweite Stube, wovor eine der vorbeschriebenen ganz gl. Thür sich befindet. Der Fußboden ist mit Lehm ausgeschlagen, der obere Boden gewunden u. mit Kreide abgeweißt. Der Ofen ist von Mauersteinen. Die eine Lichtöffnung hat 1 Rahmen mit 3 Scheiben in Blei. Neben dieser Stube ist noch ein Kamer(?) und ist vor der Oeffnung keine Thür. Der Fußboden ist mit Lehm ausgeschlagen der obere Boden gewunden. Die Lichtöffnung bestehet aus 1 Rahmen mit 12 Scheiben in Blei. An der einen Giebelseite befindet sich 1 Kuhstall wovor eine 2. Thür mit Hespen, Haken u. hölzern Studen ist. Eine andere gleiche Thür führet zum Schweinestall. Versichert zu 225 rt.
4. Der Backofen ohne Schauer ist in gutem hauswirthlichen Stande.
5. Der Brunnen mit einem Schlenkwerk von tannen Holz, der Pfahl von Eichen, die Ruthe von tannen mit eis. Bolzen und Stange, oben mit einer Kette u. unten mit Haken.
6. Befriedigung - 1. des Hofes bestehet theils aus einer Feldsteinmauer, theils aus einem Aderzaun. Vor dem Hofe ist ein Stakettthor mit dem gewöhnlichen Beschlag u. Krampe. Neben diesem Thor ist noch eine Pfort mit Hespen, Haken u. hölz. Klink. 2. Die Gartenbefriedigung bestehet theils aus einer Feldsteinmauer, theils aus einem Aderzaun.
7. Steinmauern, Steindämme, Steinbrücken - Die oben benannten Steinmauern enthalten zusammen 29 Rtuthen, sowie sich eine Steinbrücke in der Worthe befindet, Steindämme sind beim Gehöft nicht vorhanden.
8. Waiden - circa 60-70 Stück
9. Obstbäume - 5 Aepfel-, 1 Birn-, 77 Pflaumen-Bäume
10. An Saaten - Das Korn war bereits bis auf weniges Eingefahren, die Wintersaat ist nicht bestellt. Die Braache ist hauswirthlich bestellt.
1838 - Auktion des beweglichen Inventars zur Weiterführung des Hofes in Erbpacht nach dem Tod des Bauern Schliemann
Protocollum auctionis, gehalten zu Goldenbow den 25 Juny 1838, a subscripto Zum öffentlich meistbietenden Verkauf des Allodie auf dem Schliemannschen Gehöfte hieselbst zur Deckung des Deficits an der Hofwehr sowohl als an den rückständigen Gefällen dieses Gehöfts war der Termin mit demjenigen des Verkaufes der vorhandenen Hofwehr heute angesetzt und dieses Allodium mit den übrigen verkauft. Die fehlenden Gegenstände der Hofwehr waren 1) in Füllen nach der Hofwehr Taxe zu ... 10rt; 2) zwei Ochsen nach den bereits verkauften Hofwehr Ochsen resp 17rt 32f und 18 rt ... 35rt 32f; 3) ein Stier nach der Hofwehr-Taxe ... 7rt; 4) 10 Schafe nach dem höchsten Durchschnittspreise ohne Wolle à Stück 1rt 8f ... 11rt 32f; = 64rt 16f; Hiezu die rückständige Pacht und andere Gefälle 48rt 10f, Summa 112rt 26f.
und wurde daher noch verkauft: Sachen/ Käufer/Preis rt f
1 schwarzbunte Kuh/ Witten Schliemann ... 17rt 16f
1 dto, dto/ Rudolf aus Goldenbow ... 13rt 8f
1 dto, dto/ derselbe ... 12rt 24f
1 Starke/ derselbe ... 5rt 32f
1 Starke/ Ehlert aus Crivitz ... 6rt 32f
1 Starke/ Rudolph aus Goldenbow ...5rt 8f
1 Bulle/ H. Burmeister ... 14rt 8f
Latus 1 ... 74rt 32f
1 Kalb/ Brandt a. Raduhn ... 5rt
1 Sau mit 2 Ferkel/ Witten Schliemann ... 6rt
1 Schlitten/ Pflughaupt a. Frauenmark ... 1rt
1 Schlenk/ Rudolph a. Goldenbow ... 4f
1 gr. Schneidelade mit Meßer/ derselbe ... 4f
1 Forke/ Vogler a. Tramm ... 2f
1 Gräber/ Müller Ebel a. Tramm ... 24f
1 d. /Wilck a. Barnin ... 2f
1 Schaufel/ Drefers a. Crivitz ... 12f
1 hölzern d./ derselbe ... 1f
1 Kartoffelhacke/ Reier a. Rutenbeck ... 4f
1 Hacke/ Rudolph a. Goldenbow ... 9f
1 Kartoffelhacke/ Voß a. Crivitz … 1f
1 Schaufel/ Schulze Warnck a. Zapel … 11f
1 dto./ Rudolph a. Goldenbow … 7f
1 Mergelhacke/Schäfer Wahls a. Barnin … 18f
1 Lechel/ Rabe a. Grebin … 3f
1 Anker/ Rudolph a. Goldenbow … 10f
1 Milcheneimer/Drefers a. Crivitz … 4f
1 Tonnen Trichter/ Hausw. Schwarz a. Goldenbow … 1f
1 Schefel/ Schulze Warnk a. Zapel … 13f
1 Borthe/ Drevers a. Crivitz … 1f
1 Misthaken/ Pflughaupt a. Frauenmark … 7f
1 Parthie Nutzholz/ Rudolph a. Goldenbow … 16f
1 dto./ derselbe … 5f
Latus 2 … 20rt 5f
1 Partie Nutzholz/ Rudolph a. Goldenbow … 5f
1 Fleischtrog/derselbe … 1rt 36f
1 Eimer/Rudolph a. Goldenbow … 7f
1 Arntebinder/ Conrad a. Zabpel … 9f
1 Backtrog/ Rudolph a. Goldenbow … 14f
1 dto./ derselbe … 4f
2 Scheideleitern/ Hagen daselbst … 6f
1 Haken/ Rudolph daselbst … 18f
1 Wagenjoch/ Schwanck zu Ruthenbeck … 2f
Leiterbaume/ Rudolph a. Goldenbow … 16f
Fledenbretter/ Schwanck a. Ruthenbeck … 28f
1 Krippe/ Wickborn a. Goldenbow … 4f
Altes Vaß/ Drefers a. Goldenbow … 1f
1 Bettstelle/ Goosmann a. Muggenburg … 1rt 12f
1 Schrank/ Vogler a. Tramm … 1rt 36f
1 Kerbsäge/ Schwank a. Ruth. … 37f
1 Molde/ Rohde a. Goldenbow … 3f
1 alter Stuhl/ Kluth daselbst … 1f
1 alter Brettstuhl/ Wickborn daselbst … 1f
1 Schleifstein/ Rudolph daselbst … 27f
1 Axt/ Schulz daselbst … 30f
1 Striddig/ Ch. Rattig a. Crivitz … 4f
1 Lade/ Rose a. Cladrum … 1rt 24f
1 Wanduhr mit Geläute/ Stellmacher Mickow … 6rt
1 Krippe/ Schneider Schwarz … 1f
Latus 3 … 16rt 41f
1 Futterkumm/ Rudolph a. Goldenbow … 32f
1 Hungerharke/ derselbe … 7f
1 Pfeife/ Knecht Rohde … 5f
Latus … 44f
Summa … 112rt 36f
1838 - Vertragsentwurf für den ersten Goldenbower Erbpächter, N. Rudolph
Im Schwerinschen Anzeiger vom 18. April 1838 erschien folgende Anzeige zum Verkauf des Gehöfts:
Auf hohen Befehl soll das Wohnhaus auf dem Gehöfte Nr. 5 in Goldenbow mit den dabei gelegenen Ländereien als 100 [ ]Ruthen Garten, 846 [ ]Ruthen Acker, 156 [ ]Ruthen Wiese und 76 [ ]R. unbrauchbar, zu Büdnerrecht meistbietend verkauft werden, wozu auf den 25sten April d.J. vom hiesigen Amte angesetzt und Kaufliebhaber geladen werden, sich gedachten Tages, Morgens 11 Uhr, auf hiesige Amtsstube einzufinden. Dem Meistbietenden wird der Zuschlag bis auf hohe Genehmigung ertheilt und hat derselbe im Termin eine Conventional-Pön von 50 Rthlr. NZ. sofort zu erlegen. Die Tradition erfolgt Termino Johannis d.J. und können die Bedingungen beim Amte eingesehen werden., auch ist der Schulze beauftragt, das Gebäude, sowie die Ländereien nach geschehener Meldung vorzuweisen. Crivitz, den 9. April 1838. Großherzogl. Meckl. Amt.
Für den Verkauf enthalten die Hofakten folgenden Vertragsentwurf:
Bedingungen zur Vererbpachtung der Hufe No V. in Goldenbow
1. Die Hufe No V. in Goldenbow wird von Joh. 1838. an, in Grundlage des darüber ertheilten Erbkontracts mit der alten Scheune auf Abbruch und den zum Aufbau derselben vor rätigen Holze öffentlich meistbietend verkauft.
2. Der Zuschlag wird unter Vorbehalt hoher Genehmigung ertheilt und hat der Käufer im Termin sofort eine baarn E...tional Poen(?) von 100 Rthr. zu entrichten
3. Es werden reservirt: 1. das Wohnhaus, 2. die Sten Altentheilskathen, 3. der Garten und die Wohrt, 4. der Kohldamm und Altentheils Garten, 5. die Weide für das Vieh der Altentheiler auf der Communion Weide, 6. die Jagd und sämtliche Waldbaum mit den Schlageplätzen und Abfuhr Wegen.
4. Von den ausgelobten Kaufgelde wird die Hälfte nach Eingang der hohen Ratification und der Rest 8 Tage vor der Tradition bezahlt.
5. Der Käufer muß die Einsaten mit Ackerlose nach den Nornal Preise bezahlen und solche ohne Monitur annehmen.
6. Derselbe muß die auf dem Gehöft haftenden Rückstände berichtigen.
7. Der Käufer ist verpflichtet den vorhandenen Altentheiler Völtzer das bewilligte Altentheil so wie auch der nachgelassenen Witten des Schultzen Schliemann das dorfsübliche Altentheil zu verabreichen.
8. der Käufer hat die erforderlichen Wohn und Wirthschafts Gebäude auf der Hufe aus eigenen Mitteln sofort aufzubauen, auch stets einen hinlänglichen Viehstapel zu halten.
9. Die in Erbpacht zu gebende Hufe enthält ein Areal von 27922 Quadratruthen an Acker, Wiesen und Weide, außerdem wird dem Käufer der 10te Theil an der Communion Weide‐ in Timpenhörn und auf dem Friedrichsruher Felde in Zeitpacht überlassen, so wie denselben der Antheil an den von der Dorfschaft inne habenden Lewitz Wiesen in so genannten Reben unter den nemlichen Bedingungen wie der Dorfs Contract §4. bestimmt, zugestanden seien soll.
10. Der järliche Canon für die in Erbpacht überlassene Hufe beträgt ... Schefl Rogken Rostoder Maaße oder für die ersten 20. Jahre in Gelde .... so wie für die in Zeitpacht gegebenen Ländereien ... imgleichen für die Lewitz Wiesen järlich 5 rth zur Friedrichsmoorschen Forst Casse.
11. Der Erbpächter hat alle die Hufe treffenden Real Lasten und Abgaben, so wie die edirtm tign(?) Reben Steur mit der (?) Gebühr zu entrichten.
12. Die Cammer Gebühren mit 170 rt.(?) so wie die Anreihungs Gebühr zu bezahlen.
13. Die Tradition des Grundstücksgeschäft Term.: Joh. d. J. nach dem Praestanda pranstirt(?) werden.
14. Die Gefahr geht nach Eingang der hohen Ratification auf den Käufer über. Übrigens würde den Käufer zu gestellen seyn vor den Tradition Termin und nach Berichtigung der Hälfte des Erbstands Gelder den Bau auf der Hufe zu beginnen, um das Korn einfaren zu können.
Über den nunmehrigen Verkauf erbitten wir weitere hohe Bestimmung gehachst ghsämst(?). Crivitz den 8. Febr 1808, Großhgl. Meckl. Amt
1857 - Vertrag zum Verkauf des Erbpachthofes an den Holländer Erdamnn
Zwischen dem Schulzen Beckendorff und Hauswirth Viestaedt zu Goldenbow als Vormünder der minorenen Kinder des verstorbenen Erbpächters Rudolph daselbst als Verkäufer an dem einen und dem Holländer Erdmann, früher zu Holzendorf, als Käufer an dem anderen Theile, ist nachstehender Verkauf- und Kauf-Contract über das Erbpachtgehöft N. 5. zu Goldenbow nebst der damit laut Allerhöchster Additional-Acte vom 17ten Juny 1853 vereinigten Büdnerei Nr.5. daselbst, abgeschlossen und am heutigen Tage, in Grundlage der Verkaufs- Bedingungen vom 5ten Januar d. Jr. Vollzogen worden.
§1. Es verkaufen die Vormünder Erbpächter Rudolphscher Mineorennen die Erbpachthufe Nr. 5. zu Goldenbow nebst der damit vereinigten Büdnerei Nr.5 daselbst, in Grundlage des Erbpacht-Contractes vom 23ten März 1838. u. der Additional- Acte vom 17ten Juny 1853, mit allem, was darin und werfel(?) werde, hand, niet und nagelfest ist, mit Gebäuden, Ländereien und Saaten und überhaupt Allem, was rechtlich als Pertirung der combinierten Grundstücke betrachtet werden muss, in denjenigen Scheiden und Grenzen, worin Verkäufer es beseßen haben, oder doch rechtlich hätten besitzen können, an den Holländer Erdmann zu Holzendorf.
§2. Das vom Käufer für das verkaufte Grundslück ausgelebte Kaufpretium, beträgt: Sechstausend Sechshundert und Zehn Thaler Current. Dieses Kaufgeld wird folgendermassen berichtiget: a, als Conventional‐Pön sind vom Käufer bereits bezahlet 400 rt. ; b, der Käufer, welchem die Verkäufer ein reines Hypothekenbuch überliefern, läßt auf den ersten Platz des über die Erbpachthufe errichteten Hypothekenbuches eintragen 3000 rt. Der Rest des Kaufgeldes von 3210 rt wird bei, wiewohl nur der Tradition, von dem Käufer an die Verkäufer baar bezahlet.
§3. Die Credition des Grundstückes cum pertiventiis erfolget im Johannis Termin dieses Jahres an einem zwischen dem Käufer und den Verkäufern näher zu verabredenden Tage. Falls beide Theile sich nicht darüber einigen können, so soll vom hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichte der Tag festgesetzt werden.
§4. Als mitverkauft gilt das bei der Condition noch vorhandene Heu, Stroh und der Dung, im Uebrigen stehen die aus der letzten Erndte gewonnenen Feldfrüchte, soweit sie nicht zu der von den Verkäufern zu beschaffenden Einsaat, als worüber im folgenden Paragraph das Nähere bestimmt wird, zu verwenden sind, zur freiesten Disposition der Verkäufer. Es wird nämlich:
§. 5. nicht allein die bereits bestellte Wiesensaat dem Käufer überlaßen und Nichts vor ihm darauf vergütet, sondern es wird auch die Sommersaat sowohl rücksichtlich der Einsaat als auch der Ackerarbeit, von Verkäufern dem Käufer bestellt und der Garten mit Kartoffeln und Gemüs bepflanzt, frei überliefert, ohne daß Verkäufer vom Käufer deshalb Vergütung für Einsaat, Düngung und Ackerlehn begehren dürfen. Bei Beschaffung der Sommersaat und Bepflanzung des Gartens verfahren Käufer indeß in eben der Art wie das Grundstück bisher bewirthschaftet worden ist. Bedungen ist, daß Veräufer der Braache von der Tradition noch eine Furche geben und acht Scheffel Mengefutter in der Braache säen, auch eine Fläche von 600 [ ]Ruthen im Felde, in dem jenigen Schlage, wo im vorigen Jahre Braachroggen gewesen, bedüngen und mit Kartoffeln bepflanzen müßen. Die Einsaat an Sommerkorn, an zupflanzenden Kartoffeln im Garten und im Felde, und das im Garten zu pflanzende und zu säende Gemüse, müßen Verkäufer hergeben. Die Gras- oder sonstige Saat, welche Käufer auszuführen zu haben wünschet, muß derselbe selbst hergeben, wogegen Verkäufer die Einsaat besorgen. Es ist der Wittwe des verstorbenen Erbpächters Rudolph gestattet dort, wo Käufer seine 600 [ ]Ruthen mit Kartoffeln bepflanzt erhält. 80 [ ]Ruthen mit Kartoffeln in diesem Jahre zu bepflanzen und diese im Herbste d. Js. einzuerndten.
§6. Käufer darf über die Beschaffenheit des Grundstückes und der Gebäude, über die Art der Ackerbestellung, der Düngung, die Saaten, überhaupt über die Be- wirthschaftung des Grundsticks bis zur Tradition, überall keine Monituren machen, sondern muß Alles in dem Zustande ohne Monitur annehmen, worin er sich zur Zeit der Tradition befinden wird.
§7. Die Gefahr des Grundstückes ist vom 8ten Februar dieses Jahres an auf den Käufer übergegangen, und darf Käufer wegen e…ra(?) eintretender Unglücksfälle keine Abzüge von dem Kaufgelde machen, erhält viel mehr im Falle eines Abbrandes nur die Brand-Entschädigungs-Gelder aus der Domanial-Brand Caßa überwiesen. Sonstige Unglücksfälle, namentlich Hagelschlag, muß Käufer ohne Erstattung oder Vergütung selbst tragen.
§8. Alle bis zur Tradition fältig werdenden öffentlichen Lasten und Abgaben, uso wie die Communallasten und Leistungen, an die Geistlichkeit und den Schullehrer und die Hebamme werden von den Verkäufern getragen; die von der Tradition ab fällig werdenden dieser Lasten und Abgaben treffen den Käufer.
§9. Die vom Käufer für die Verkäufer auf der ersten Platz des neu anzulegenden Hypothekenbuches, nach 5. 2. sub b. einzutragenden 3000 rt Ceurmet(?) werden auf Kosten des Käufers intabuliret, und müßen diese zu intabulirenden 3000 rt. Crt. Von Johannis d. J. exclusive an, mit 4 Procent pro Anno in halbjährigen Raten zu Termino Anfang und Johannis jeden Jahres an die Verkäufer verzinsen. Dabei bleibt sowohl dem Käufer als den Verkäufern eine halbjährige Kündigung dieser 3000 rt. zu Anfang und Johannis jeden Jahres vorbehalten.
§10. Die auf dem Grundstücke zur Zeit der Tradition sich befindenden Dienstboten muß Käufer zu den bestehenden dienstcontractlichen Verhältnißen übernehmen, nämlich: 1. den Knecht Heinrich Helms, welcher an jährlichem Lohn erhält 16 rt.bares Geld, eine bedüngte und bestellte Kartoffel-Carel von 20 [ ]Ruthen, 12 Ellen flächsen und 12 Ellen heeden Lein und ein Pfund Wolle; 2. der Knecht Johann Völzer, welcher erhält: a. an baarem Gelde 14 rt., b. 12 Ellen flächsen und c. 12 dito heeden Lein, d. 1 Pf. Wolle; 3. den Dienstjungen Christoph Korten, welcher von Ostern d. J. an, erhält: a. an baarem Gelde 4 rt., b. 6 Ellen flächsen und c. 6 dito heeden Lein, d. 1 Pf. Wolle; 4. das Dienstmädcher Friedericke Mieckow, welche erhält: a. an baarem Gelde 10 rt 24 f., b. 12 Ellen flächsen Lein, c. 12 dito heeden und d. 1 Pf. Wolle. Käufer ist verpflichtet, die vorstehenden Dienstboten zu Fallen d. Js. zu lohnen, erhält indeß für die frühere Dienstzeit vor den Verkäufern den halbjährigen Lohn vergütet, wobei die Elle flachsen Lein zu 7f, die Elle heeden Lein zu 4 Pfund das Pfund Wolle zu 24 f gerechnet werden soll.
§11. Amts-Abgaben und sonstige Prästande sind nicht rückständig, ewentualiter verheißen die Verkäufer solche vor der Tradition zu berichtigen, weshalb es eines Proclams nicht bedarf, eventualiter muß Käufer solche auf seine eigenen Kosten erwirken.
§12. Die Kosten des Verkaufes und alle damit verbundenen oder dadurch entstehenden Gebühren und Verläge, ferner die Kosten des Contractes und die Stempel-Gebühren, muß Käufer allein bezahlen, und vergüten Verkäufer ihm auf alle diese Kosten nur die Summe von 25 rt. Court.
§13. Der hohen Großherzoglichen Cammer stehet das Verkaufsrecht nach dem Erbpacht- Contracte vom 13ten März 1838. d. 18 zu, weshalb, falls hohe Großherzogliche Cammer von diesem Rechte Gebrauch machen sollte, dieser Contract als ev ip so(?) erloschen und als nicht geschlossen anzusehen ist. In diesem Falle darf keiner der beiden Contrahenten an den ein allgemeiner Verzicht, ohne veraufgegangene oder damit verbunden spezielle Entsagung, ungültig sey und setzen sich zur Sicherheit ihr gesammtes eigenes und rechpl (?): Curatel Vermögen zum Unterpfande. Urkundlich ist dieser Contract von beiden contrahirenden Theilen eigenhändig unterschrieben.
So geschehen bei unserer Anwesenheit zu Crivitz, den 13 Mai/28. May 1854, Beckendorff, Erdtmann, Viehstedt. Actum
Hufe 6
1805 - Aktenvermerk zur wirtschaftlichen Situation des Hauswirths Carl Schwart
Actum Crivitz, den 30sten Novbr. 1805, in Gegenwart des Herrn Amtmann zur Nedden, et me subscripti
Der Schulze Rohde zu Goldenbow hatte die Anzeige gemacht, daß des dortigen Hauswirths Carl Schwartz häusliche Umstände gegenwärtig von so schlechter Beschaffenheit wären, daß er wenigstens für sich selbst nicht im Stande sich befinde, die Gehöfts Wirthschaft fortzusetzen. Amtswegen ward hierauf den Schulzen aufgegeben, ein Verzeichniß von dem auf diesem Gehöfte vorhandenen Vieh und Fahreiß, auch den Korn Vorrath aufzunehmen, solches an heutigen Tage einzuliefern, und zugleich sich mit dem Hauswirth Cart Schwart und einigen andern Hausleuten hieselbst zugestellen, damit man sich wegen der künftigen Bewirthschaftung des Gehöfts, mit ihmo besprechen, und darauf die deshalb nöthigen Maaßregeln treffen könne.
Hierauf erschien nun heute der Schulze Rohde, wie auch die Hauswirthe Cords und Ahrens Namens der Dorfschaft nicht weniger der H. W. Carl Schwart. Nachdem ihnen sämtlich der Vortritt verstattet, zeigte der Schulze an, wie er mit den ihn von Dorfschafts wegen zugeordneten beyden gegenwärtigen Hauswirthen Cords und Ahrens das Gehöft des Hauswirth Carl Schwart nach gesehen und von den daselbst vorgefundenen sämtlichen Vieh, hauptsächlichsten Ackergeräth, und den Korn und Kartoffel Vorrath im Vergleich befohlner maaßen gefertiget habe und solches nunmehr überreiche. Dies Verzeichniß ward diesem Protocolle sub signo. Olis angeleget und der Schulze, nebst gedachten beiden Hauswirthen fügten hiebei hinzu: die Zug-Pferde des H. W. Carl Schwart wären bis auf das eine alt und schlecht und wenig brauchbar. Durch den in abgewichenen Frühjahr eingetretenen Futter Mangel hätten sie hauptsächlich sehr abgenommen, und sich auch in Sommer nichtnerholen können, weil überhaupt auf ihren Feldern wenig Gras vorhanden gewesen waren. Dorfschaftswegen hätte man einen um den Haus Wirth Carl Schwart mit seiner Ackerwirthschaft in die Reihe zu halten, ihn, um so mehr, als er doch noch in diesem Sommer das Unglück gehabt hatte, einen Ochsen zu verliehren, mit Leistung der Extradienste übersehen, und er hätte sich auch so durchgeholfen, daß die Wintersaat bei seinem Gehöfte, den Nachbaren gleich bestellet, und er auch in den übrigen Ackerbearbeitungen nur wenig zurück gekommen wäre, und bald nachgeholfen werden könnte. Zur Ausfutterung des Viehes möchte wohl noch nothdürftiger Vorrath an Stroh und Heu am Gehöfte seyn, aber mit dem Brod- und Sommer-Saat Korn Vorrath sehe es daselbst traurig aus. 14 Tage hindurch möchten sie wohl mit den vorgefundenen Brod im Gehöfte Auskommen haben, an ausgedroschenen Rogken hätten sie aber nichts daselbst vorgefunden und der noch in Stroh befindliche Rogken Vorrath scheine ihnen, nach der von ihnen deshalb angestellten Untersuchung so klein, daß, da der Rogken bekanntlich dies Jahr so außerordentlich schlecht lohne, davon, wenn das bereits noch schuldige Hirtenkorn abgetragen würde und für die Wirthschaft ohngefehr 2 Scheffel pro M. übrig bleiben möchten. An Sommerrogken möchten ohngefehr in Stroh noch 6 Scheffel vorräthig seyn wovon 5 Scheffel gesäet werden müßte. Der von ihnen in Stroh vorgefundene Gersten hätten sie ohngefehr zu 6 Scheffel taxiret, und was den im Stroh vorräthigen Hafer anbelange, so zweifelten sie recht sehr daran, daß, wenn davon die erforderlichen Harben(?) für die Pferde abgingen, noch die hinlängliche Aussaat die wenigstens 3 Drömbt betrüge, übrig bleiben würde. Die Kartoffeln wären dies Jahr auch auf ihrem Felde nicht wohl gerathen und überdem noch bei dem früh eingetretenen Frostwetter im Acker verfroren. Von denselben hatten sie von guten Kartoffeln nur einen geringen Vorrath von etwa 6 Scheffel pr. M. im Gehöfte vorgefunden, und außer diesen sollten nach der Versicherung des Carl Schwart etwa noch 12 Scheffel Vieh und andere Kartoffeln zur Saat eingegraben seyn.
Bei dieser schlechten Lage des H. W. Carl Schwart könne derselbe ohne besondern Hülfe die Wirthschaft im Gehöfte unmöglich fortsetzen, noch weniger die Pacht bezahlen, und zu den fehlenden Ochsen und beßern Zugpferden Anstalt machen. Der gegenwärtige Hs. Wth. Carl Schwart konnte diese von dem Schulzen und beiden Hauswirthen angegebene schlechte Beschaffenheit seines Gehöfts Zustandes im Geringsten nicht wiedersprechen. Er führte aber zu seines Entschuldigung an, daß er vor einigen Jahren von seinem verstorbenen Vater das Gehöfte schon in schwachen Umständen mit mehreren Geschwistern, wovon er die Kleineren, bis sie sich selbst ihr Brod verdienen könnten, unterhalten, und den Erwachsenen, bei ihrer Verheirathung einige Aussteuer geben müßen, und mit Schulden erhalten. Dazu komme, daß er bekanntlich während seiner Gehöftswirthschaft viel und mancherlei Unglück mit seinem Vieh gehabt habe. Um sich durchzuhelfen, hätte er bei Herzogl. Hoher Cammer um gnädigste Unterstützung gebeten, diese sey ihn aber abgeschlagen worden. Es hätte also nicht fehlen können, daß er in seinen Vermögens Umständen immer mehr zurückgekommen und außerdem in mehreren Schulden gerathen wäre. Auf Befragen worin diese beständen gab er an, er schuldige
1. dem Holländer Gatz zu Friedrichsruhe aus einer Anleihe 8rt
2. seinen Schwager Tagelöhner Wiechmann zu Crivitz 3rt 16f
3. dem Kaufmann Hoft zu Crivitz 4 rt
4. dem Knecht Christoph Beckendorf zu Goldenbow 8rt
5. dem H. W. Ernst Schwartz daselbst 10rt.
6. dem Küster Reincke zu Frauenmark 6rt
7. dem Christoph Kroeger daselbst 3rt 32f
8. dem Carl Stein zu Goldenbow 6rt
9. dem Knecht Joh. Schwart 2rt
10. dem Tagelöhner Lau zu Goldenbow 3rt
11. dem Jochim Felten Knechtslohn 2rt 16f
12. dem Jungen Johann Warnck Hose nemlich eine anständige Jacke und einen Hut 2rt 32f
13. dem Schmied Pflughaupt zu Friedrichsruhe 11rt
14. dem Kaufmann Matzenburg zu Parchim für von ihm bei der Rußischen Einquartirung genommene Brantwein 1rt 42f
Summa 71rt 42f
Außer diese glaube er Niemanden etwas mehr schuldig zu seyn, als was einige seiner Eheschwistern zu ihres Abfindung noch aus dem Gehöft zu gewärtigen hätten. Er für seine Person wäre zur Zeit nicht mehr im Stande, sich selbst zu helfen, und seine Schulden zu bezahlen, vielmehr befinde er sich in die traurige Nothwendigkeit sein bishero inne gehabtes Gehöfte abzutreten, falls Seremissimus in Hinsicht des ihm betreffenen vielen Unglükes nicht die Gnade für ihn hätten, ihm sowohl mit dem nöthigen Brod und Saat Korn zu unterstützen und daneben zum Verkauf eines Pferdes und Ochsen gnädigst zu verhelfen. Amtswegen erwiederte man ihn hierauf, wie man sehr daran zweifle, daß er die gewünschte Unterstützung erhielte, wolle indeßen die Dorfschaft ihn beim Gehöfte conserviren, und zu seinen läuftigen(?) Fortkommen behülflich seyn, so werde er in alle Woege(?) in den Bestand des Gehöftes gelassen werden. Der Schulze Rohde und die mit ihm erschienenen beyden Hs Leute, erklärten Namens der Dorfschaft, wie sie sämtlich dem H. W. C. Schwart den ferneren Besitz seines Gehöftes umso mehr gerne gönnten, als ihm viele Unglücksfälle betroffen und er sowohl als seine Frau nicht ihre Gesundheit hätten. Ohne eine ansehnliche Unterstützung wäre dem Hauswirth Cart Schwart aber nicht geholfen, und diese wären sie von Dorfschafts wegen nicht im Stande, ihn zugeben, da sie in diesem schlechten Jahre, genug mit sich selbst zu thun hätten, und fast alle statt zu verkaufen, Korn kaufen müßten.
Falls nun dem Hs W. Carl Schwart von Herzogs Cammer nicht geholfen würde, so müßten sie bitten, daß Amtswegen zur anderweitigen Besetzung des Gehöfts mit einem tüchtigen Hauswirth ehe möglichst die Verfügung(?) getroffen werden möchte. Sie selbst wüßten zur Zeit Niemanden dazu vorzuschlagen, und überließer daher die Besetzung desselben dem Herzogl. Amte, in der (?) Voraussetzung, daß solche dazu ein solches Subject wähle werde, wodurch dem Gehöfte wieder aufgeholfen und davon sowohl die rückständig bleibenden als currenten Praestanda abgetragen werden könnten. Amtswegen ward ihnen versichert, daß man deshalb möglichst Sorge tragen, und auch die Herzogl. hohen Cammer von diesem Vorfalle die schuldigste unterthänigste Anzeige machen werde.
Zugleich aber ward auch den Schulzen in Beiseyn des Carl Schwart aufgegeben, von Heute an mit 2 von den übrigen aus der Dorfschaft zu wählenden Hausleuten genau auf die Wirthschaft in deßen Gehöfte zu sehen, in derselben bis zur ander weitigen Höchsten Bestimmung die bestthunlichsten Einrichtungen zu treffen und falls der Hauswirth Carl Schwart und dessen Ehefrau sich ihren Verfügungen nicht unterziehen, wider spänstig bezeigen, oder gar etwas heimlich aus dem Gehöfte zu entwenden suchen würden, davon sofort die Anzeige beim hiesigen Amte zu machen.
Der Hauswirth Carl Schwart versprach, sich nebst den Seinigen der von den Schulzen und Hausleuten in dem Gehöfte zu machenden Anordnungen willig zu unterziehen, und bat er dabei, daß da er ohne sein Verschulden durch Unglücksfälle auf dem Gehöfte zurückgekommen, daneben in seinen einen Armen eine Art von Schwieden(?) habe, auch seine Frau in einer ihrer Wochen Schaden an ihren Körper erlitten habe, sie also beide nicht gesund wären, er mit seiner Frau und Kinder, wenn er das Gehöfte nicht behielte, doch nicht ganz verstossen, sondern ihm zu seinem anderweitigen Fortkommen eine gnädige Unterstützung angedeihen möchte.
Ambes Conclusum(?), in fidem JKL(?) zur Nedden, Amtsauditor
1841 - Inventarverzeichnis
I. Gehöfts Gebäude
1. Wohnhaus: dasselbe ist 7 Fach mit 2 Vorschauern, schon sehr alt, der Ring ist von Eichenholz, das Innere von Eichen- Tannen- und Buchenholz, mit geklehmten Tafeln, das Dach ist von Stroh und hat das Gebäude keinen Schornstein. Im Fachwerk gut unterhalten, das Dach in abgewichenem Jahre an vielen Stellen neu gedeckt, die übrigen schadhafte Stellen sollen in diesem Jahre theils neu gedeckt, theils ausgebessert werden. In diesem Gebäude befindet sich eine Wohnstube und zwei Stuben-Kammern, hind zwei Dielenkammern, eine abgeschauerte Küche mit einem Schwibbogen von Mauersteinen und unter demselben ein Feuerherd gleichfalls von Mauersteinen. Ferner die große Dreschdiele und an derselben von der Wohnseite rechts zwei Pferdeställe, eine Futterkammer, ein Kuhstall, links ein Ochsenstall und ein Kuhstall. In den beiden Vorschauern ist rechts ein Kälberstall und links ein Schweinestall woran ein alter Schweinekoben angeklappt. Dieses Gebäude ist versichert zu 360rt.
2. Der Altentheilskaten: circa 30 Jahre alt, mit zwei Wohnungen, jede hat eine Stube und eine Kammer, eine Küche und einen Schwibbogen. Der Ring ist von Eichenholz, das Innere von Tannenholz, die Tafeln sind geklehmt, das Dach ist von Stroh und von Dach und Fach im guten Stande. An jeder Seite desselben ist ein Kuh- und ein Schweinestall angebauet, dieser Katen ist ohne Schornstein und versichert zu 275rt.
3. Die Scheuer, ist ungefähr 50 Jahre alt, ist von 4 Fach mit einer Abseite, der Ring von Eichen-, das Innere von Tannenholz, die Tafeln geklehmt, das Dach von Stroh. Außer der großen Dreschdiele, die an beiden Seiten mit 2 Flügelthüren versehen ist, befindet sich an beiden Seiten derselben, der Scheunenraum zur Aufbewahrung des Korns und in der Abseite der Schaafstall. Diese Scheuer ist versichert zu 275rt.
4. Der Backofen: ist ohne Schauer, von Mauersteinen ausgeführt, und an dem Ofenloch befinden sich zwei eiserne Krampen. In demselben können ungefähr 4 Scheffel ausgebrodet werden.
5. Der Sod: dieser ist mit Feldsteinen ausgesetzt, das Geschlänge bestehet aus starken tannenen Bohlen und ist noch neu, der Sodpfosten und die Zwangruthe von Eichenholz mit einem eisernen Bolzen, die Zugruthe von Tannenholz mit eisernem Beschlag.
II. Einfriedigungen - Die Hofbefriedigung bestehet mehrentheils aus einer Steinmauer, das übrige von Aderzäunen. Eingangs des Hofes ist ein Heck, die Gartenbefriedigung besteht aus einem Aderzaune. Alle Gebäude und Befriedigungen befinden sich im hauswirtlichem Zustande.
III. Steindämme und Steinbrücken sind nicht vorhanden, und an Steinmauern nur die vorerwähnten.
Die Hofwehr und der Baumbestand entsprechend dem Inventarverzeichnis
Ackergeräthe – 1 beschlagener Wagen mit Zubehör, 1 Blockwagen mit Zubehör, 2 Hacken mit 3 Hackeneisen, 4 Eggen, 4 Sielen mit Zäunen und Halskoppeln, 1 Holzkette, 3 Mistforken, 2 Schottforken, 2 Stakforken, 2 Korn- 2 Grassensen, 2 Gräber, 4 Dreschflegel, 1 Handsäge, 1 Axt und 1 Beil, 1 Radehacke, 1 Zugbank mit Meßer, 1 Schneidelade mit Meßer, 4 Eggenzähnbohrer, 4 Scheidenbohrer, 1 Luchenbohrer, 4 Futterkisten mit Rolde(?) und Sieb, 1 Wassereimer mit einer Tracht, 1 Scheffel und ein Maß (?), 1 Hungerharke, 1 Gartenharke, 1 Erndteforke, 3 Kartoffelforken;
Hausgeräthe – 1 großer kupferner Kessel, 1 dt. messingner dt., 1 kleiner dt., 1 Grapen, ½ Eiertonne, 1 Küben, 1 Backtrog, 1 Buttervaß, 1 Milcheneimer, 2 Wassereimer mit Tracht, 2 Lehel, 2 Keßelhaken, 1 Kannenborte mit irdenem Geschirr, 1 Milchborte, 1 tannener Eßtisch mit eichenen Füßen, 1 Bank, 3 Brettstühle, 1 Schnemstuhl (?), 1 Lampe, 1 Leuchte, 1 Feuerlade mit Feuerzang, 1 Eckschrank, Bratpfanne;
Betten und Leinenzeug – 1 Volksbette, bestehend aus 1 Ober 1 Unterbett, 1 Pfühl, 2 Kissen und 2 Laken, 3 Tischlaken, 6 Handtücher, 8 Kornsäcke;
Feuerlöschungsgeräthe – 1 lederner Feuereimer, 1 Feuerhaken, 1 Dachleiter
Obstbäume und Weiden - 8 Apfel, 8 Birnen, 100 Pflaumen, 30 Kirschen, 100 buschtragende Weiden
1854 - Stundung der Pacht
Dem Hauswirth Schwarz auf dem Gehöft Nr. 6 zu Goldenbow soll zwar für den laufenden zur Berechnung ad. Cap. XIV. das Geld-Register pro 1853/54 die Oster-Pacht mit 23rt. 36f. und die Johannis-Pacht mit 19rt. und 6f., zusammen 42rt 42f. zum Abtrage in dem Jahrgange 1856/57 in Quartalraten gestundet sein, jedoch steht die beantragte Stundung bereits zum Abtrage regulierter älterer Rückstände nicht zu bewilligen. Schwerin, den 18. April 1854, Großherzogl. Mecklenb. Cammer, Wendt
Hufe 7
Hufe 8
1805
Einweisungsprotokoll für den Gehöftserben
Nachdem mittelst Hufenverordung vom 29. Jul. d. J. die Einweisung des Gehöfts-Erben Christian Warncke in das Gehöft No 8. in Goldenbow gnädigst genehmiget worden, als wird unter abschriftlicher Mittheilung des Einweisungs-Procolls nebst deßen Anlagen dem Hauswirth Christian Warncke dieser Hausbrief unter der Versicherung ertheilt, daß so lange er die Herrschaftlichen Gebäude und Hofwehr stets in guten und completen Zustande erhält, die Hufe hauswirthlich bestellt, auch die Pacht und übrigen Pra(?)stände(?) allemal promt berichtigt, überhaupt als ein ordentlicher fleissiger und gehorsamer Hauswirth sich beträgt, er alle Wege geschützt und erhalten werden soll.
Urkundlich unter den Amts-Siegel und der Beamten Unterschrift. So geschehen Crivitz den 29. Aug. 1805. Großherzogl. Amt, 3 Unterschriften
1836
Anordnung des Großherzoglichen Amtes zur Kontrolle wegen ausstehender Pachtzahlungen
Da der Hauswirth Warnck auf dem Gehöfte No. 8. zu Goldenbow mit mehr als 2 Quartalen der laufenden Gefälle in Rückstand ist, so haben Dominus Registrator auf diesem Gehöfte den Korn und Viehbestand genau zu inventieren, dem Hauswirth jede Veräußerung von diesen Gegenständen bei Strafe der Nichtigkeit bis auf Weiteres zu untersagen, und dem Schulzen bei eigener Verantwortlichkeit aufzugeben, darüber zu wachen, daß diesem Befehle nicht zuwieder gehandelt werde, eventualiter davon sofort beim Amte Anzeige zu machen.
Crivitz den 29 Maerz 1836, Großherzogliches Amt, 3 Unterschriften
1851
Pachtangelegenheiten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Sicherung des Hofes
Auf den Bericht vom 29. d.M., das Gehöft Nr. 8 zu Goldenbow betreffend, bleibt bei Rückgabe der Charta, hiermit zum Bescheide unverhalten durch die Anpachtung eines Abschnitts aus der Hufe an den Ziegler Dörwald durch den Hauswirth, Genehmigung nicht finden kann, weil dadurch nach dem Erachten des Amts, die Conservation des Haubwirths bei der Stelle keinesweges gesichert, wohl aber die eventuelle Erbverachtung der Hufe gestört würde. Ob auf das Erbieten des Hauswirths Warncke, das Gehöft und die Hufe Nr. 8 gegen Ueberlassung einer Büdnerstelle zurück zugeben, einzugehen ist, wird der weiteren Erwägung bedürfen. Zu dem Ende ist
1. die Taxe der Gehöftsgebäude sowohl nach ihrem wirklichen als nach dem Abbruch- Werthe einzureichen;
2. zu prüfen, ob es nicht gerathen erscheint, entweder das Gehöft und die Hufe Nr. 8 mit Nr. 6 zu vertauschen und Letzteres in Erbpacht auszubringen, jedoch ohne die Wiesen in der Lewitz und mit Ausbescheidung der Hofstelle und daneben befindlichen Ländereien im Dorfe zu einer Büdnerei, also mit der Verpflichtung zum Aufbau eines Gehöfts auf der Hufe, in welchem Falle denn auch die Taxe der Gebäude des Gehöfts Nr. 6 mit vorzulegen seyn würde; oder aber ob es sich empfiehlt
3. die neben dem Ziegeleigehöfte belegenen, vom Dorfe sehr entfernten Theile der Hufen Nr. 8 und 7 eventualiter auch mit einem Abchnitte aus der Hufe Nr. 9 zu einer in Erbpacht auszubringenden Hufe mit der Verpflichtung zum Ausbau zu bilden; wogegen dann die Hufe Nr. 7, eventualiter auch die Hufe Nr. 9 aus den dorfwärts belegenen Theilen der Hufe 8 besser zu arrondieren seyn würden. Die betheiligten Wirthe wurden anscheinend gewonnen und daher zu solcher Veränderung die Hand bieten. Dann aber sind
4. der Verhandlungen mit dem Hauswirth Warncke über die Zurückgabe des Gehöfts und Zuweisung einer Büdnerstelle weiter zu leiten und die Bedingungen genauer zu Protocoll bis auf Genehmigung festzustellen. An dieser Beziehung bleibt schon jetzt unverhalten: daß die Büdnerei in Umfang und Guete den übrigen Büdnerstellen des Dorfes gleich eingerichtet werden mag; daß davon die ordnungsmäßige Grundheuer und sonstige Lasten und Abgaben zu entrichten sind; daß ein Büdnerkaten mit nur Einer Wohnung also gar keine Miethwohnung, auch mit vorgeschriebener Dachbedeckung aufzuführen, mithin die Einrichtung eines der vorhandenen Gehöftsgebäude zu einem Büdnerkaten der solche Erforderniße überschreitet und nicht erfüllt unzuläßig ist; daß der Warnke die Saaten und Hofwehr nach der Taxe vom 2. Jan. 1819 und resp. von 1806 unter Vorlegung der specificirten Berechnungen, so wie die Rückstände baar bezahlen, endlich auch die, genau unter Zuziehung des Altentheilers anzugebenden Altentheilsleistungen eventualiter bei mäßiger Entschädigung dafür, etwa durch Abrechnung von der Grundheuer übernehmen muß, welche Last dann primo loco in das über die Büdnerei zu errichtende Hypothekenbuch einzutragen ist. Übrigens soll
5. der Verkauf der etwa zu bildenden Erbpachtstelle öffentlich meistbietend geschehen, dem Ziegler Dörwaldt dann aber auch der Mitbot gestattet seyn.
Schwerin am 11. Oct. 1851, Großherzoglich Mecklenburgische Cammer, Schwank
Taxierung notwendiger Instandsetzungsarbeiten von 1851
I. Das Wohnhaus - Dasselbe ist 90 Jahre alt, 82 Fuß mit den Vorschauern lang, 43 Fuß 10 Zoll mit den beiden Abseiten tief und resp. 7 und 12 Fuß in den Ständern hoch. Das Fundament ist von Feldsteinen in Lehm aufgeführt, der Ring von eichen Fachwerk mit geklehmten und einigen am Wohntheil gemauerten Tafeln mit Strohdach erbauet. Der innere Verbaud besteht außer den eichenen Sohlen aus tannenen Fachwerk mit geklehmten Tafeln, und sind die Sparren theilweise mit ellern Strohdachslatten benagelt. Das Gebäude ist noch in gutem baulichen Zustande, sowohl im Funddamente, wie im Verbande, und ist nur das Strohdach, welches auf der einen Langseite zum Theil neu eingedeckt ist, an den Theilen wo die fast gänzlich vergangenen ellern Latten liegen, ziemlich verfallen und schlecht. Das Gebäude ist nach den einzelnen Ansätzen taxirt zu 148
II. Die Scheune - Dieselbe ist 120 Jahre alt, 68 1/2 Fuß mit einem Vorschauer am Giebel lang, 42 1/2 Fuß mit einer Abseite tief und resp. 5 1/2 und 11 1/2 Fuß in den Ständern hoch. Die Abseite ist aber nur 47 Fuß lang, und das Vorschauer 33 Fuß tief, der Ring der Scheune ist von eichen und tannen Fachwerk mit geklehmten Tafeln, im Innern von tannen Fachwerk auf Feldsteinfundament in Lehm mit Strohdach erbauet. Das Fundament ist noch gut erhalten, doch der Verband schon ziemlich wandelbar, und die Hölzer theilweise vergangen, desgleichen das Strohdach verfallen und schlecht. Die Scheune ist taxirt zu 29
III. Der Altentheilskaten - Derselbe ist 40 Jahre alt, 37 Fuß lang, 22 1/2 Fuß tief und 7 1/2 Fuß im Ständer hoch mit einem Anbau 16 1/2 Fuß lang, 10 Fuß tief und 5 1/2 Fuß im Ständer hoch. Das Fundament ist von von Feldsteinen in Lehm aufgeführt, der Ring von eichen Fachwerk mit geklehmten Tafeln und Strohdach, im Innern von tannen Fachwerk mit eichenen Sohlen und geklehmten Tafeln construirt. Der äußere und innere Verband ist noch gut erhalten, das Dach ziemlich schlecht. Das Gebäude ist taxirt zu 94
IV. Der Backofen - Derselbe ist 16 Jahr alt auf Feldsteinfundament von Mauersteinen gewölbt, mit einem Lehmrock versehen. Derselbe ist taxirt zu 4.
V. Der Brunnen - Derselbe ist 16 Jahr alt, 14 Fuß tief, 6 Fuß weit mit Feldsteinen ausgesetzt, oben mit einem tannenen Geschlenk umgeben. Der tannene Sothpfosten ist mit eisernen Splintbolzen, nebst Schwangruthe und Zugstange mit eisernen Haken für die Eimer versehen. Sämtliche Hölzer sind noch gut erhalten und der Brunnen taxirt zu 10. Die Feldsteine haben auf Abbruch keinen Werth da überall in der Gegend solche zu haben sind. Dasselbe gilt auch von den Fundamentsteinen der oben taxirten Gebäude.
VI. Befriedigungen - Dieselben bestehen aus Steinmauern, die gleichfalls auf Abbruch keinen Werth haben, zumal es keine gesprengten und nur runde Feldsteine sind, woraus die Mauern errichtet sind. Das in der Einfriedigung befindliche Heckthor ist taxiert zu
VII. Steindämme - Bei diesen gilt dasselbe wie von den Einfriedigungen gesagte, und haben dieshalben auf Abbruch keinen Werth.
1852
Genehmigung der Verpachtung
In Folge Ihres Berichtes vom 16ten d. Mon. soll die von dem Hauswirthe Warncke beantragte Verpachtung von 5118 Quadratruthen Acker und Wiese aus der Hufe Nr. 8 zu Goldenbow an den dortigen Ziegler Dörwaldt von jetzt an bis nach der Ernte des Jahres 1863 zwar nunmehr genehmigt sein, jedoch dürfen beide Contrahenten ohne Genehmigung des Amtes nicht zurücktreten oder den Contract aufheben und kann die Pacht gültig nur an das Amt gezahlt werden, welches davon zunächst die Amts. Casse wegen der contractlichen Leistungen des Hauswirth Warncke zu befriedigen hat.
Schwerin den 22ten Deceber 1852, Großherzoglich Mecklenburgsche Cammer, Schwank
1854
Die Hofwehr und der Baumbestand entsprechend dem Inventarverzeichnis
Acker- , Haus- und Küchengeräth – 2 beschlagene Wagen mit Zubehör, 2 Mistforken, 1 gangfertiger Haken mit Eisen, 3 hölzerne Eggen, 1 eiserne Egge, 1 Schubkarre, 3 Pferdesielen, 1 Holzkette, 4 Dreschflgel, ½ Scheffel groß Maaß, ¼ Scheffel dito, 2 Kiepen, 3 Spinnräder, 1 Spulrad, 1 Winde, 1 Haspel, 5 hölzerne Rollen, 1 eiserner Rost, 1 Waschbalgen, 1 Küben, 2 Lampen, 2 Kaffenkannen, 1 Waßertrage, 3 Waßereimer, 1 Milcheimer, 1 Waßerbank, 1 Tranktonne, 1 Fleischgaffel, 1 Borte, 1 Wanduhr, 1 Spiegel, 1 Tisch, 2 Bänke, 3 Brettstühle, 2 Scharnstühle, 1 Milchschrank, 1 Stalllampe;
Feuerlöschgeräth – 1 Feuerhaken, 1 Feuereimer
Obstbäume und Weiden – 230 Pflaumenbäume, 10 Apfelbäume, 9 Birnbäume, 20 Kirschbäume, 10 Krukenbäume, 2 Lindenbäume, 6 Rüster, 150 Waiden
1858
Zwei Brandmeldungen zum Gehöft
Heute Morgen um 3 Uhr sind die sämtlichen Gebäude des Hauswirth Warnckeschen Gehöfts, bestehend in einem Wohnhause, einer Scheune und einem Altentheilskathen, ein Raub der Flammen geworden und ist darin auch ein Dienstjunge nebst sämtlichem Vieh des Hauswirths umgekommen, der überhaupt nichts als etwas Bettzeug gerettet hat. Da überdies der ganze diesjährige Einschnitt verlohren gewesen ist und Nichts versichert gewesen ist, ist der Hauswirth Warncke, der ohnehin schon in schlechten Vermögensverhältnissen lebte, jetzt gänzlich arm geworden und ausser Stande des Gehöft wieder aufzubauen u. die Wirthschaft fortzusetzen. Die sofort eingeleitete Untersuchung hat aber die Entstehungsursache des Brandes nicht ermitteln laßen und scheint derselbe durch einen unglücklichen Zufall herbei geführt, wenigstens ist kein Verdacht der Brandstiftung vorhanden u. kann Niemanden dabei etwas zur Last gelegt werden, auch nicht in Beziehung auf den umgekommenen Dienstjungen, da alle Leute die im Hause gewesen, nur auf die Rettung ihres eigenen Lebens bedacht sein mußten. Die im Altentheilskaten gewohnt habenden Personen, als der Einlieger Borchert und die Witten Reincke, haben ebenfalls auch einen großen Theil ihrer Habe verlohren, jedoch Betten u. Vieh gerettet. Für die Unterbringung der Abgebrannten werden wir Sorge tragen u, alles thun, was zur Linderung der Noth dieser in glücklichen Leute geschehen kann.
In tiefster Ehrsucht ...(?) alleruntethänigst ... XXX (unleserlich)
In der Frühe des heutigen Tages ist das Warnkesche Gehöft Nr. 8 zu Goldenbow, bestehend aus dem Wohnhause, dem Altentheilskathen und der Scheune total abgebrannt u. von den ganzen Inventarien u. Erndte Einschnitte des Hauswirths nur 1 Kalb u. ein Wagen gerettet. Selbst ein Menschenleben ist dabei verlohren gegangen indem ein Dienstjunge vermißt wird, dessen Leiche zudoch noch nicht aufgefunden ist. Ueber die Entstehung des Feuers ist nichts zu ermitteln gewesen u. muß deshalben durch einen unglücklichen Zufall veranlaßt sein, wenigstens ist kein Verdacht der Brandstiftung vorhanden. Selbst die Bewohner des Altentheilskathens, Einlieger Borchert u. Wittern Reincke haben einen großen Theil ihrer Habe verlohren u. nur ihr Vieh u. einige Betten und Mobilien retten können.vDa der Hauswirth Warncke gegen Feuersgefahr nicht versichert gewesen, ist er durch diesem Brand gänzlich ruiniert und nicht im Stande des Gehöft wieder aufzubauen u. die Wirtschaft fortzusetzen, weshalb wir es uns vorbehalten wegen dieses Gehöfts weiteren ehrerb. Vortrag zu machen.
XXX (unleserlich)
Anm.: Der bei dem Brand ums Leben gekommene Dienstjunge war Carl Block aus Goldenbow und war erst 10 Jahre alt. Im Kirchenbuch wird er als "Dienstkind" genannt.
Protokoll zum Wiederaufbau des Gehöfts
Protocollum, gehalten Amt Crivitz, den 22. September 1858, subdirectione des Herrn Amtshauptmann von Wickede, a me subscripto.
Es erschien heute ladungsgemäß der Hauswirth Fridrich Warncke vom Gehöfte Nr. 8 zu Goldenbow, dessen Gebäude u. Inventarium am 18. dm. abgebrannt sind in Begleitung des Schulzen Beckendorf, das Hauswirths Hagen u. des Interimswirthes Pagenkopf daher. Mit Comparenten wurde über die Verhältnisse des Hauswirths Warncke weitläuftig gesprochen u. gab derselbe zu Protocoll: Bin ich gleich durch den Brand für den Augenblick gänzlich arm geworden u. nicht im Stande, aus eigenen Mitteln die Gebäude wieder aufzuführen u. das Inventarium wieder anzuschaffen, so haben doch meine Mithauswirthe u. Nachbaren mir ihre Hülfe zugesichert, um mich im Besitze des Gehöftes zu erhalten. Ich wünsche deshalb nach contractlicher Vorschrift die nöthigen Gebäude wieder aufzuführen u. zwar
1) ein Langhaus mit Rechdach, enthaltend das nöthige Wohngelaß nebst Pferde u. Füllenstall, 2) eine Scheune mit Vieh- u. Schafställen, 3) einen Schweinestall mit Federviehställen. Die Pferdeställe müßten auf 4 Pferde, eine Füllenstute u. ein Füllen eingerichtet werden. Der Kühstell muß zu 16 Haupt Rindvieh u. daneben ein Kälberstall eingerichtet werden, der Schafstall zu etwa 40 Schafen. Die ungeheugte(?) Scheune muß 8 bis 9 Fach lang u. 4 Fach breit sein u. 2 Querdielen enthalten, die eine als Dreschdiele, die andere zum Einfahren des Heues. Das Schweinehaus muß mit 4 Ställen versehen werden.
Amtswegen wurde bemerkt, daß, wenn das Rindvieh u. die Schafe in der Scheune untergebracht werden sollten, ein Langhaus mit Dreschdiele nicht zweckmäßig erscheine, indem Letztere nicht gebraucht werde u. das Heu für die Pferde durch eine Luke eingestekt werden kann weshalb ein Querhaus den Vorzug verdiene. Der Hauswirth Warnck gab solches zu, wünschte aber, das Haus nicht mit Steinen, sondern mit Rohr u. Stroh zu decken, weil das den Hauswirthen billiger werden würde.
Der Schulze u. die Hauswirthe erklärten daß sie u. ihre Mithauswirthe den Warncke nach Möglichkeit unterstützen wollten u. daß auch schon mehere Nachbaren ihre Hülfe zugesagt hätten, weshalb sie ihn auf dem Gehöfte zu erhalten hofften.
Vorgelesen und genehmigt, in fidem PPeters.
Vorladung zum Wiederaufbau des Gehöfts
An den Hauswirth Warnke
Da es nicht wahrscheinlich ist, daß Großhzgl. hohe Cammer den Bau der abgebrannten Gebäude auf seinem Gehöfte übernehmen werde, ohne von ihm bedeutend Zuschuß zu fordern und er dazu nicht vermögend sein wird, so bleibt für den Häusler(?) Warncke nichts andres übrig, als in das Erbpachtverhältniß über zu gehen u. wird er zur Verhandlung darüber auf den 21 d. M. 10 vor Amt geladen.
XXX (unleserlich) Alr. 14 Debr. 1858.
1859
Bitte der Frau Warnke zur Beräumung der Brandstätte
Crivitz d. 7. Februar 1859.
Die Hauswirthfrau Warncke aus Goldenbow trägt vor: Die Brandstätte auf unserm Gehöfte ist noch nicht abgeräumt, zumal mein Mann zur Abräumung wegen seiner beiden schlechten Pferde nicht im Stande ist; mein Mann bittet daher, die Hauswirthe zu dieser Arbeit anzuhalten.
Vorgelesen und genehmigt. P.Peters.
Hufe 9
Hufe 10
Die Extra-Dienste
1787 – Antwort auf eine Beschwerde der Goldenbower Bauern
Friedrich Franz von Gottes Gnaden, Herzog zu Mecklenburg
Ehrsame liebe Getreue! Es beschweren sich die Haus Wirthe zu Goldenbow, daß denselben(?) vom …(?) Verwalter die 24 Extra Spann-Tage, welche jeder Haus Wirth beym zusammen Spannen jährlich leisten muß, nur für halbe Extra-Spann-Tage rechnen, und von jedem 48 derselben, mithin doppelt geleistet wißen wollet. Da nun nach dem Dienst-Register von Joh. 1786 bis dahin 1787, die 24 Extra-Spann-Tage, welche jeder Haus Wirth beym zusammen Spannen geleistet, für völlig abgeleistet angenommen werden, auch nicht mit 9 s(?) bezahlt werden können, wenn ein solcher Spann-Tag doppelt geleistet werden sollte; so begreiffen Wir nicht, wie eine solche unschickliche Auslegung des Contracts gemacht werden können; und habt ihr daher von jedem Haus Wirth nicht mehr denn 24 Spann-Tage, wobey zusammen gespannt wird, zu begehren. Diejenigen welche darüber geleistet werden sollen beym Schluß des Jahrs vergütet werden. Wonach ihr euch zu richten.
Datum auf Unserer Vestung Schwerin den 28 Nov: 1787. Ad Mandatum Serenissimi proprium, Herzogl. Mecklenburgl. Cammer, Ludane, An die Beamten zu Crivitz
1799/1800 - Auflistung und Abrechnung der geleisteten Extradienste auf Grundlage des schriftlichen Berichts des Dorfschulzen Rode und den Angaben des Friedrichsruher Holzwärters Kludt
Extradienste der Dorfschaft Goldenbow von Johanni 1799 bis Johanni 1800
July
- 2ten: Fundamendt Steine zum Bau bein Amts Hause angefahren, 5 Wagen und 5 Handienste zum Stein aus Brechen einen Tag,
- 5ten: Fundament Stein zur Bau beim Amts Hause angefahrn,
- 15ten: beim Bau auf dem Amte 10 Mann einen Tag gearbeitet,
- 18ten: beim Durch Bau der Scheune zu Hof Zapell gerichtet, 10 Mann einen Tag,
- 24ten: Pfäle(?) vom Amte nach Friedrichsruhe gefaren, ein Wagen 1/2 Tag,
- 25ten: See Sand zum Bau nach dem hiesigen Amte gefaren 5 Wagen und 5 Handiensten zum auf laden einen Tag
Aug
- 5ten: Mauer Stein von der Fähre zum Bau nach dem Amte gefaren, 5 Wagen 1 Tag,
- 17ten: Mauer Stein von der Fähre zum Bau nach dem Amte gefaren, 5 Wagen 1 Tag,
- 20ten: Heu aus der Lewitz für den Förster in Frauenmark angefahren, 3 Wagen 1 Tag,
- 31ten: Lehm zum Bau nach dem Amte gefahren, 5 Wagen und 5 Handiensten einen Tag, Mauer Stein von erchahrt(?) geholt.
Septbr
- 6ten: einen Arrestanten von Crivitz nach Schwerin gefahren, und ein Mann zur Wache bey gewesen sein, wird gerechnet in allen 1 ½ Spann-, 1 ½ Handdienste, 20ten: Tannen Bretter von Schwerin nach der Frauenmarcker Pfarre gefahren, 5 Wagen a 1½ Tag, beträgt ...
- 23ten: Tannen Bretter bei der Pfarre zu Frauenmark auf Trocken gebracht, 10 Mann einen halben Tag,
- 24ten: Kalck von Schwerin nach Friedrichsruhe gefaren, 3 Wagen 1/2 Tag,
- 26ten: Kalck von Schwerin zum Bau nach dem Amte gefaren, ein Wagen a 1 1/2 Tag, selbigen dato See Sand zum Bau nach dem Amte gefahren, 4 Wagen und 4 Handdiensten einen Tag
Octbr
- 10ten: Tannen Bretter von Schwerin nach dem Hofe Friedrichsruhe gefaren, 2 Wagen a 1 1/2 Tag macht …,
- 14ten: Kalck von Crivitz nach Frauenmark zur Pfarre gefaren, selbigen dato Tannen Bau Holz vom Friedrichsruher Felde nach den Frauenmarker Pächter Hause gefaren 3 Wagen jeder 1/2 Tag, auch 3 Peuhte(?) zum ...(?) jedes 1/2 Tag
- 17ten: Tannen Bretter und Pfähl von Schwerin nach Crivitz und Frauenmark gefaren, jeden Wagen 1½ Tag beträgt,
- 24ten: Beim Frauenmarcker Pförster Hause gerüstet, den Antheil für Friedrichsruhe und Schönberg,
- 28ten: bein Neuen Pächter Hause zu Frauenmark gerüstet, der Antheil für Friedrichsruhe und Schönberg, selbigen dato eine halbe Tonne Bier von Crivitz nach Frauenmark bein richten des Pächter Hauses angefaren,
- 30ten: Heu aus der Lewitz nach der Frauenmarker Pfarre angefaren, 5 Wagen einen Tag
Novbr
- 1ten: Tannen Latten nach den Frauenmarker Pächter Hause angefaren, den Antheil für Friedrichsruhe und Schönberg,
- 11ten: Fundament Stein beim Neuen Pächter Hause zu Frauenmark angefaren, den Antheil für Friedrichsruhe und Schönberg, 2 Wagen a 1/2 Tag,
- 13ten: Tannen Bretter bei der Pfarre zu Frauenmark auf den Boden getragen, 3 Mann einen halben Tag,
- 15ten: Tannen Bretter in Pfarr Hause zu Frauenmarck auf den Boden getragen, 5 Mann einen 1/2 Tag,
- 23ten: Fundament Stein nach den Pächter Hause zu Frauenmark gefahren, den Antheil für Friedrichsruhe und Schönberg,
- 27ten: Tannen Bretter von Schwerin nach dem Hofe Friedrichsruhe gefaren, 5 Wagen jeden 1 1/2 Tag
Decbr
- 19ten: einen Krancken Soldaten nach Grebbin gefaren, ein Wagen einen Tag,
- 23ten: Deputat Rocken an den Schul Meister und Holzwerter nach Friedrichsruhe gefahren, 3 Wagen einen Tag
Januar
- 11ten: Schnee aus den Landt Wege zwischen den Mauern bei Friedrichsruhe ausgeworfen, 10 Mann einen halben Tag
Febr.
- 7ten: ein ziehl(?) aus den Friedrichsruher Holz nach dem hiesigen Amte gefaren, ein Wagen einen Tag, die Handiensten zum Aufladen 1/2 Tag, selbigen dato ein Handienste den Töpfer zu gepflegt beim Ofen setzen im Wittwen Hause zu Frauenmarck,
- 12ten: Betten von Friedrichsruhe nach dem Amte gefaren, zu der Zeit da der Erb Printz zu Crivitz eine Nacht nachtete, selbigen dato 9 Mann auf dem Amte gearbeitet,
- 13ten: Sand auf dem Amte gefarn 4 Wagen und 5 Handiensten zum Aufladen einen Tag,
- 19ten: Koppell Pfäle aus den Eichholtze nach dem Hof Friedrichsruhe gefaren,
- 22ten: Koppel Pfähle und Zaun Pfäle aus den Eichholze nach dem Hof Friedrichsruhe gefaren, 5 Wagen einen Tag,
- 26ten: Zaun Pfäle aus dem Eichholze nach der Friedrichsruher Mühle gefaren,
- 28ten: Latten von den Friedrichruher Holz nach den Hof Zapell zum Müen Gisch Kahten gefaren
Märtz
- 6ten: Tannen auf einen Haufen zusammen gefaren in die Friedrichsruher Tannen wo von Latten gesäget worden, 2 Wagen und 4 Handiensten einen halben Tag,
- 11ten: zwey Rekruten von Goldenbow nach Güstrow gefaren, ein Hauswird zu abliefern bei gewesen,
- 14ten: Tannen Bretter von Schwerin zur Holzwerter Hause nach Friedrichsruhe gefaren, 4 Wagen a 1 ½ Tag,
- 22ten: in den Friedrichsruher Holz Tannen auf einen Haufen zu sammen gefaren, da von Latten gesäget worden, 2 Wagen und 4 Handiensten einen 1/2 Tag.
Aprill
- 2ten: Tannen in den Friedrichsruher Holtz zu sammen gefaren, wo von Latten gesäget worden,
- 4ten: Nagell von Amte nach dem Pfarr Hause zu Frauenmark getragen, 10ten: 2 Mann auf dem Amte gearbeitet,
- 12ten: Lehm beim Küster Hause zu Frauenmark angefaren den Antheil für Friedrichsruhe und Schönberg
- 19ten: Bau Holz aus den Eich Holz nach dem Hof Friedrichsruh gefaren, 4 Wagen einen Tag,
- 22ten: Fundament Stein zum Bau nach dem Amte gefaren 4 Wagen und 4 Handienste zum aus brechen einen Tag,
- 23ten: Nagell nach Frauenmark zum Pfarr Hause getragen, 26ten: Nagell vom Amte nach dem Pächter Hause zu Frauenmark getragen.
Mai
- 2ten: Fundament Stein zum Bau nach dem Amte gefaren, 4 Wagen und 4 Handiensten zum aus brechen einen Tag,
- 3ten: Tannen zu sammen gefaren in Friedrichsruher Holz wo von Latten gesäget worden, ein Wagen und 2 Handiensten zum abhauen und aufladen einen Tag,
- 14ten: in den Friedrichsruher Holz Tannen zu sammen gefaren wo von Latten gesäget worden, ein Wagen und 2 Handiensten einen Tag,
- 17ten: Fundamendt Stein zum Bau nach dem hiesigen Amte gefaren, 4 Wagen und 4 Handiensten zum aus brechen einen Tag,
- 19ten: in den Friedrichsruher Holz Tannen zu sammen gefaren, wo von Latten gesäget worden, ein Wagen und 2 Handiensten zum abstemmen einen Tag,
- 24ten: Fundamendt Stein zum Bau nach dem Amte gefaren, 4 Wagen und 4 Handiensten zum aus brechen einen Tag,
- 29ten: See Sand zum Bau bei Amte angefaren, 2 Wagen und 2 Handiensten zum auf laden einen Tag, selbigen Dato Bau Holz aus dem Eichholtze nach der Friedrichsruher Schmiede gefaren, 2 Wagen einen Tag.
Juni
- 1ten: Tannen Latten nach Klincken zum Mulsoschen Neuen Hause gefaren, 4 Wagen a 1/2 Tag macht …,
- 2ten: gelattet bein Mulsoschen Neuen Hause in Klincken, 10 Mann einen Tag,
- 4ten: Fundament Stein aus dem Friedrichsruher Holz zum Völtzerschen Neue Hause angefaren, weil selbige Wagen nur 2 Mahl gefaren haben, so können die 5 Wagen und 5 Handiensten woll nicht mehr als 4 Wagen und 4 Handtage gerechnet werden,
- 5ten: Tannen zu sammen gefaren, wo von Latten gesäget worden, ein Wagen und 4 Handiensten einen Tag,
- 14ten: Bau Holz zum Holzwerter Kludt seinen Hause angefaren 2 Wagen und 2 Handdiensten zum auf laden einen Tag,
- 16ten: Fähl von Schwerin nach Frauenmark zum Pfarr Hause gefaren, 2 Wagen mit 1/2 Tag,
- 18ten: Tannen zu sammen gefaren in den Friedrichruher Tannen, wo noch Latten gesäget worden, 3 Wagen und 3 Handiensten zum abstemmen 1/ 2 Tag
Transport: Spanntage 153, Handtage 137 1/2
A. Heut Bescheingung des Holz Waerters Kludt zu Friedrichsruhe, das die Dorfschaft Goldenbow von Johannis 1799 bis Johannis 1800, bei dessen Acker Bau wie auch Mist, Heu und Korn einfaren geleistet haben 42 ½ Spanntage, 27 ½ Handtage
B Nach attestiret der selbe, das die Dorfschaft Goldenbow von Johannis 1799 bis Johannis 1800 an Wild diesen geleistet haben 3 Handtage
Summa: Spanntage 201 ½, Handtage 168
Die Dorfschaft soll leisten 240 Spanntage wobei zusammengespannt wird viel macht 120. und an Handdiensten 290, zu viel geleistet an Spanntagen 82 ½, an Handtagen zu wenig 72.
Laut Register des vorigen Jahrganges sind der Dorfschaft an Spanntagen zu viel gerechnet 5 1/2. Mithin bleiben zuviel geleistet 76, von Hantlagen zu wenig 72. Die zuviel geleisteten 76 Spanntage betragen a XX(?), dagegen betragen die zuwenig geleistet 72 Handtage a XX(?), mithin bekommt die Dorfschaft noch vergütet XX(?) (XX – unleserlich)