Willershagen - Mecklenburg

Aus Ortschroniken
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Kenndaten der Ortschronik
OrtWillershagen
Zeitlicher Schwerpunktunbekannt
UrheberrechteManfred Labitzke
Erstellungszeitraum2005 ff.
Publikationsdatum2009
Inhaltliche KategorisierungGeschichte des Dorfes
Status (Ampelsystem)veröffentlicht


Ein Blick in die Vergangenheit ist auch ein Blick in die Zukunft

Blicke in die ferne Vergangenheit sind für viele interessant und bildend. Blicke in die eigene Vergangenheit bereiten uns oft Schmerzen, weil wir einiges nicht bewältigt haben, oder weil wir es anders als Andere, manchmal auch anders als die Mehrheit unserer Freunde, Verwandten und Bekannten erlebt oder in der Erinnerung abgelegt haben.

Blicke in eine Ortsgeschichte werden oft von jedem anders gesehen. Der Akteur möchte sich wiederfinden, möglichst in herausgehobener Position. Die Passiven möchten die Niederlagen und das Versagen der Anderen nacherleben.

Diese geschriebene Ortsgeschichte des über 1.000 jährigen Dorfes möchte beides nicht. Sie möchte die Geschichte der Willershäger Menschen in den Kontext der mecklenburgischen und deutschen Geschichte einordnen. Dieses kleine Dorf hat nicht die Weltgeschichte verändert, ja nicht einmal beeinflusst, Menschen haben aber hier Menschheitsgeschichte erlebt, ihr persönliches Schicksal war oft mit der „großen Geschichte“ verbunden.

Ich bin mir bewusst, dass diese Chronik sehr umfangreich ist, das war auch der Ansatz. Sie eignet sich nicht für eine wirtschaftliche Vermarktung, aber sie kann der Grundstein dafür sein.

Ich habe den Versuch unternommen, Willershagen so objektiv wie möglich darzustellen und die Einzelgeschehnisse des Ortes vor den historischen Hintergründen abzubilden. Es sollte keine Aufzeichnung werden, die die gesellschaftlichen Verhältnisse in einem bestimmten Zeitraum als die besten aller Zeiten charakterisiert. Geschichte ist zur Zukunft hin offen, und so sollte es bleiben.

Der Leser, der in Willershagen aufgewachsen ist, wird sicherlich viele Geschehnisse vermissen, aber deren Darstellung würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen. Es wurden in der Ortsgeschichte auch keine noch lebenden Personen ohne ihre Einwilligung erwähnt, soweit sie kein öffentliches Amt bekleideten. Spätere Schreiber sollen über deren Erwähnung entscheiden. Ob der Versuch einer Ortsgeschichte gelungen ist, mag der Leser beurteilen.

Diese Darstellung beruht auf dem Quellenstudium der Heidechronisten Hermann Friedrich Becker (geschrieben 1839), Ludwig Krause (1863–1924) und Wilfried Steinmüller. 2002 – 2004 wurde Peter Bregulla aus Gelbensande im Rahmen einer von der Gemeinde und dem Arbeitsamt finanzierten Strukturanpassungsmaßnahme eingestellt, um die Geschichte von Gelbensande und Willershagen aufzuarbeiten. Dabei kam es auch zu wesentlichen Ergänzungen, die mit aufgenommen wurden. Eigene Quellenstudien wurden in den Archiven der Gemeinden des Amtes „Rostocker Heide“ für den Zeitraum 1945 bis 2004 durchgeführt. Dazu kamen Gespräche mit Zeitzeugen.


Vorgeschichte

In der heutigen nordöstlichen Heide Mecklenburgs lebten schon vor 10.000 Jahren Jäger. Pfeil- und Speerspitzen aus Feuerstein waren ihre wichtigsten Waffen. In den tundraähnlichen Gebieten war das Ren ihr wichtigstes Beutetier.

Durch die zunehmende Erwärmung in den darauffolgenden Jahrtausenden verdichtete sich die Bewaldung. Die jagdbaren Tiere wurden zahlreicher und standorttreuer. Der Mensch bezog deshalb diese Gegend immer fester in seinen Lebensraum ein. Aus den Unterkünften für einen kurzen Zeitraum wurden „feste“ Häuser. Die Lebensweise veränderte sich deutlich. Das Jagdglück der gesamten Sippe entschied über die Befriedigung des Hungers. Der Fischfang erweiterte den Speiseplan. Der „Natur – Mensch“ war Bestandteil seiner Umwelt, er veränderte sie nicht, er lebte in ihr wie jedes andere Lebewesen.

Während dieser günstigen klimatischen Verhältnisse kamen die Jäger, Sammler und Fischer unserer Landschaft mit der bäuerlichen Lebensweise der Menschen aus dem Elbe-Saale-Gebiet in Kontakt. Die moderne Lebensart wurde von ihnen dann teilweise übernommen, sie wurden für kurze Zeit sesshaft und bearbeiteten die fruchtbare Erde. Sie eigneten sich die Natur nicht mehr nur an, sie veränderten sie im Rahmen ihres kleinen Horizontes. Vor etwa 5.000 Jahren vollzog sich der wohl deutlichste Einschnitt in der menschlichen Entwicklung. Die Menschen lernten die Feinbearbeitung der Feuersteingerätschaften. Die neuen Werkzeuge waren damit wesentlich spezialisierter als in der Vergangenheit. Schaber waren universell einsetzbar. Klingen dienten als Messer. Bohrer bekamen Spitzen.

Eine auf Bodenbau und Tierhaltung beruhende Bauernkultur entstand. Emmer (Weizen), Gerste, Hirse, Linsen, Erbsen und Lein waren die wichtigsten pflanzlichen Produkte. Rind, Schwein, Schaf, Ziege sowie der Hund wurden Haustiere.

Die Entwicklung der Feuersteingeräte ermöglichte den Menschen die Nutzung eines neuen Rohstoffes – des Holzes. Es wurde ein wichtiger Baustoff zur Errichtung fester Wohnbauten und die darin steckende Arbeit verstärkte den Wunsch nach Sesshaftigkeit.

Das Rostocker Altertumsmuseum bekam 1891 einen Keil aus der Heide und zwar aus Willershagen Er besteht aus bräunlichem Feuerstein und ist 11 1/2 cm lang, 4 cm breit und bis zu 3 cm dick. Seine beiden Seiten sind poliert.Quelle: Ludwig Krause

Dabei veränderte der Mensch nicht nur seine Umwelt, sondern er veränderte sich selbst. Die Fähigkeiten der Hände wurden feiner, ständig stürmten auf den Menschen der Jungsteinzeit neue Informationen und Begriffe ein, ob aus dem Ackerbau, aus der Tierhaltung, der Werkzeugherstellung oder dem Hausbau. Die Beziehungen zwischen Mann und Frau wurden revolutioniert. Die Frau war für Hauswirtschaft und Bodenbau, der Mann für Tierhaltung und Jagd verantwortlich.

Die gesellschaftlichen Verhältnisse veränderten sich ebenfalls. Der Acker und die Weide blieben Gemeineigentum. Die Produkte wurden auf alle gerecht aufgeteilt, sie blieben Gemeingut. Die Werkzeuge wurden aber Privateigentum.

Die neue ökonomische Basis führte dazu, dass die Menschen unabhängiger vom Jagdglück wurden. Die gesicherte Nahrungsgrundlage trug auch dazu bei, dass mehr Kinder das Erwachsenenalter erreichten. Die Bevölkerungsanzahl stieg. Dieser Bevölkerungsdruck führte zur Besiedlung aller fruchtbaren Böden.

Vor 3.800 Jahren lernten die Menschen dann große Herden mit Hilfe der Hunde zu hüten. Die Herden überstiegen wesentlich den Bedarf der Besitzer. Der Überschuss konnte zum Tausch angeboten werden. Ein begehrtes Tauschobjekt war die Bronze.

Zirka 600 Jahre später änderte sich das Klima erneut, es wurde trockener und bedingte den Übergang zur Stallhaltung des Viehs. Damit verbunden war eine allgemeine Verarmung der Bevölkerung. Die Austauschbeziehungen zur südlichen Region brachen zusammen.

Vor 2.600 Jahren erfolgte der fließende Übergang zur Eisenzeit. Der Feuerstein verlor allmählich an Bedeutung.

Diese ökonomischen und sozialen Voraussetzungen förderten die Herausbildung von ethnischen Gruppen. Hier im Norden waren es die Germanen.

Wieder beeinflusste das Klima die Entwicklung. Das feuchter werdende Klima führte zu einem Ansteigen des Grundwassers und ermöglichte somit auch akzeptable Erträge auf den leichten Böden, die mit dem Hakenpflug einfach umzubrechen waren. Im Feldbau wurde das Getreide zur Hauptkultur. Der Boden war noch Gemeineigentum. Als Haustiere hielt man vor allem Rind, Schaf, Ziege, Pferd und Schwein auf Waldwiesen. Jagd und Fischfang ergänzten jetzt nur noch das Nahrungsangebot.

Die Siedlungen bestanden aus Häusern, Speichern, Abfallgruben, Gruben mit spezieller Nutzung, Bachöfen und Herde. Solche Siedlungen befanden sich nachweisbar in Mönchhagen und Blankenhagen.

Bis vor 2.300 Jahren wuchs die Bevölkerung ständig an. Dann setzte die Völkerwanderung ein. Vor 2.120 Jahren brachen Germanenstämme nach dem Süden auf. Die einheimischen Stämme zogen hinterher.

Siedlungen aus der Zeit der Völkerwanderung lagen unter anderem in Rövershagen und Ikendorf. Scheinbar war aber der westliche Teil des heutigen Landkreises Bad Doberan dichter besiedelt als der östliche, der vielleicht sogar fast völlig verlassen wurde.

Vor 1.400 Jahren brach dann die Besiedlung unserer Landschaft zusammen.

Vor 1.400 Jahren drangen die Slawen in den freien Siedlungsraum Mitteleuropas vor. Früheste slawische Siedlungsreste wurden u.a. in Dierkow, Dummerstorf, Gehlsdorf, Kessin und Neu Bartelsdorf gefunden.

Am intensivsten war die slawische Siedlungstätigkeit vor 800/ 900 Jahren.

Die Häuser der Slawen hatten Rutenflechtwände oder waren in Blockbauweise errichtet. Die Holzgewerke (Zimmerei, Stellmacherei, Drechslerei), die Kammherstellung, die Lederverarbeitung und die Keramikproduktion erlebten einen großen Aufschwung. Die Metallverarbeitung war weniger entwickelt und diente anfänglich nur zur Herstellung kleinerer Gegenstände aus Eisen und Bronze. Höherwertige Produkte mussten importiert werden.

Die Landwirtschaft erreichte einen hohen Stand. Der extensive Landbau erlebte eine gewaltige Erweiterung. Schweine- und Rinderzucht waren von gleichrangiger Bedeutung. Stiel- und Sohlschar, hölzerne Eggen, Hacken, Spaten und Harken gehörten zum landwirtschaftlichen Gerät. Getreidearten waren Roggen, Hirse, Weizen und Gerste. Dazu kamen Bohnen, Erbsen, Möhren, Zwiebeln, Mohn und Hanf, die besonders in den Hausgärten angepflanzt wurden. Die Waldbienen lieferten den Süßstoff. Das Wachs war ein Exportschlager. Die kleinen und robusten Pferde waren sehr wertvoll. Sie wurden vorrangig vom Adel als Reittiere genutzt, genossen darüber hinaus als göttliche Tiere Verehrung und spielten im Handel mit den benachbarten Völkern eine wesentliche Rolle.

Durch den Fernhandel entstanden europaweite Kontakte. Entlang der Küste entstanden verschiedene slawische Handelspunkte.

Die um 700 eingewanderten slawischen Stämme brachten, aus dem Bedürfnis des Schutzes heraus, eine Aufgliederung und Abgrenzung der Siedlungsräume mit sich. Das zeigen die Burgen Dummerstorf, Fresendorf, Liepen, Rostock, Tessin, Werle und Kessin. Auf Kessin soll etwas näher eingegangen werden. Kessin lag südlich der Burg Rastoku (heute an der Petribrücke in Rostock). Im heutigen Dorf Kessin lag die Hauptburg der Kyziner – das eigentliche kultische Zentrum befand sich unweit des Dorfes auf dem „Schlossberg“ an der Kösterbäk. Um 500 wurde hier die Burg errichtet, vierhundert Jahre später die Stadt Kessin mit dem Schloss.

Entsprangen diese Burgen, ursprünglich dem Schutzbedürfnis, so dienten sie seit 900/1000 als Verwaltungszentren. Zur Stadt Kessin gehörten die Güter (von Westen nach Osten) Bartelsdorf, Bentwisch, Klein Kussewitz, Heidkrug und Willershagen. Willershagen lag am weitesten entfernt und war die letzte Ortschaft im Kyziner Herrschaftsgebiet, welches von Wismar bis vor Pommern ging. Die Kessiner Güter wurden von einem Stadtvogt verwaltet. Um 1100/ 1200 erlangten diese Verwaltungszentren eine besondere Stellung, denn die Slawen standen kurz vor einer Staatsgründung. Die Burgen wurden zu den Mittelpunkten der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie waren Zentren des Handwerks, des Handels und auch religiöser Handlungen.

Der Wirtschaftsbetrieb des Dorfes war ursprünglich wohl „kommunistischer“ Art (Vitense), das heißt, das Ackerland war Gemeingut, und nur Haus, Hof und Garten waren Eigenbesitz. Die Verteilung der Ackerflur an die Bauern, die Verwaltung des Dorfvermögens und auch die Aufsicht über den gesamten Wirtschaftsbetrieb lagen in den Händen der Dorfältesten. Söhne und Enkel pflegten später durch Teilungen der alten Ackerflur und Neubesiedlung bisherigen Brachlandes weitere Kommunionen zu begründen.

Aus den Dorfältesten wurden Gutsherren. Verschwindend klein blieb die Zahl der kleinen Bauern, die ihren Hof als Eigentum erworben hatten. Die meisten waren in ein mehr oder weniger abhängiges Verhältnis zu einem Gutsherrn geraten.

Mit der slawischen Besiedlung Westmecklenburgs wuchs auch das Interesse der deutschen Nachbarn an dieser Region. Die Obodriten gingen vertragliche Bindungen mit dem deutschen Feudalstaat ein. Ziel der deutschen Politik war dabei die Wahrung ihrer Interessen im reichen slawischem Hinterland. So unterzeichnete am 10.09.995 der deutsche König Otto III. eine Urkunde auf der Mecklenburg.

1148 wird die Stadt Kessin durch Fürst Niklot zerstört, das Schloss wird aber verschont. Danach wird die Stadt Rostock der wichtigste Ort. Ihr Vermögen wird dann auch mit den beträchtlichen Grundstücken der Stadt Kessin vermehrt. Willershagen kam in das Eigentum der Stadt Rostock.

Als die Regelung der Beziehungen zwischen Deutschen und Slawen über Verträge nicht mehr möglich war, versuchten die Deutschen es im 12. Jahrhundert mit Krieg. 1160 bezwang Heinrich der Löwe dann den letzten freien Obodritenfürsten Niklot. Sein Sohn Pribislaw einigte sich mit den deutschen Fürsten, bekam sein Land teilweise als Lehen zurück.

Die Neubesiedlung mit Deutschen

Schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurden in die westlichen deutschen Gebiete Mecklenburgs Siedler gerufen, vor allem aus Sachsen und Westfalen. Ab Beginn des 13.Jahrhunderts, unter dem Einfluss Borwins I. (1179 – 1227), folgten den Mönchen und Rittern Scharen von Einwanderern auch in die östlichen Landesteile. Es waren überwiegend verarmte Bauern und Angehörige des Kleinadels, die durch Missernten, Hunger, feudale Bedrückung und die üblichen Erbfolgeregelungen vom heimatlichen Besitz vertrieben wurden.

1160 brannte die slawische Burg und Siedlung Rastocku (slav. = Flussaufweitung) ab. Mit dem Holz aus der Heide, aber auch mit dem Vermögen der Kessiner Güter und den Ruinenresten der Stadt Kessin wurde sie wieder aufgebaut.

1252 brannte die Stadt Rostock erneut ab. Die Patrizier mussten sich entscheiden, ob sie das Bauholz für den Wiederaufbau kaufen oder ob sie vom Fürsten nicht einen großen Wald erwerben. Sie entschieden sich für letzteres. Die Rostocker Heide wurde durch die Stadt erworben. Zwischen der gekauften Heide und den fürstlichen Gebieten lag der Kessiner Distrikt mit den o.g. Orten

Die Landnahme durch deutsche Einwanderer erfolgte in der Regel friedlich. Sie bevorzugten auf Grund besserer landwirtschaftlicher Geräte die schweren Böden in den Buchen- und Eichenwäldern, wogegen die Slawen traditionell leichte und mittlere Böden nutzten. Wald, Wiese (Allmende) und Gewässer konnte jeder nutzen.

Der Stamm der Mecklenburger bildete sich in der Zeit von 1250 bis 1300 aus den Niedersachsen, Westfalen und den ansässigen Slawen heraus.

Der Grund und Boden gehörte dem Landesherrn. Er belehnte damit seine Vasallen, die Ritter. Auch die Kirche und die Klöster sowie die Städte erhielten Grundbesitz. Die Felder, Wälder, Wiesen und Moore gehörten also immer einem Grundherren: dem Fürsten, einem Adligen, der Kirche oder einer Stadt. Die Grundherren konnten aber nur Abgaben und andere Einkünfte erzielen, indem sie auf ihrem Land Bauern ansiedelten. Bei der Gründung eines Dorfes stellte also der Grundherr das Land zur Verfügung und beauftragte einen Lokator (meist niedriger Adel oder erfahrener Bauer) mit dem Siedlungswerk. Der Lokator war also ein Dienstleistungsunternehmer. Er war der Vermittler zwischen Gründer und Einwanderern. Er warb auswanderungswillige junge Bauernsöhne und führte sie mit ihren Familien in die neue Heimat. Dort war ihm ein Gebiet unterstellt, für welches er einen Siedlungsplan entworfen hatte, und in dem er Dörfer anlegen sollte. Als Entgelt für seine Dienstleistung bekam er ein größeres Stück steuerfrei, bekam Anteile vom bäuerlichen Zins und erhielt die vererbbare Stellung eines Dorfschulzen, war also unterster Gerichtsherr.

1228 waren die Mitte und der Norden Mecklenburgs kolonisiert (Vitense). Nach der Schlacht von Bornhoeved 1227 endete der dänische Einfluß auf die ostelbischen Gebiete und behinderte nun die deutsche Einwanderung nicht mehr. Es ist ein sprunghafer Anstieg bei der Neuanlage deutscher Hagendörfer im Gebiet zwischen Trave und Recknitz zu verzeichnen. Zwischen 1250 und 1300 wurden dann auch die Städte Marlow und Ribnitz gegründet. Der mögliche Lokator der Siedlung Willershagen könnte der Ritter Wildrich oder Wilhelm aus Niedersachsen oder der Knappe Levetzow, er wird im Jahre 1329 im Zusammenhang mit Willershagen auf einem Urkundensiegel erwähnt, gewesen sein.

Quelle: GHdA Band VII

Levetzow (auch Levezow oder Lewetzaw) ist der Name eines alten, ursprünglich mecklenburgischen Adelsgeschlechts mit gleichnamigem Stammhaus bei Wismar (jetzt Ruine). Das Geschlecht erscheint erstmals im Jahr 1219 urkundlich mit dem Ritter Henricus Leuzowe und weiter mit den Brüdern Günther und Heino, wobei Günther im Jahre 1266 urkundlich erscheint. Der Ritter Johannes de Levezau erscheint 1305 und Henricus Levetzow 1375 jeweils als Zeuge in Urkunden der Stadt Güstrow. Levetzow, der Namen gebende Stammsitz, wird erstmals 1262 genannt und ist heute ein Ortsteil der Gemeinde Lübow bei Wismar im Landkreis Nordwestmecklenburg (Quelle:Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band VII, Band 97 der Gesamtreihe. C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1989, ISSN 0435-2408)

Im engen Zusammenhang mit den Levetzows steht die Burg Willershagen. Die Burg war von 1329 bis 1370 Sitz derer von Levetzow. Anschließend gehörte die Burg rund ein Jahrzehnt der Adelsfamilie von Moltke auf Strietfeld. Dann wurde sie zusammen mit dem Dorf an die Stadt Rostock verkauft. Seit 1573 ist der Adelssitz nicht mehr bewohnt. 1790 legte ein großer Brand die Anlage in Schutt und Asche und 30 Jahre später erfolgte die endgültige Zerstörung der Befestigung. In den Aufzeichnungen darüber heißt es: „ Auf ersuchen des Pächters ward solcher (Hügel – Wallberg)1822 planiert, der viereckige Turm ward 25 Fuß lang und breit gewesen von Feldsteinen in Kalk gelegt gebauet, die Mauern 2 ½ Fuß dick. Man fand in demselben nichts als Asche und Stein“ (Auszug Beckers Heidechronik 1839)

Die schriftliche Ersterwähnung Willershagens ist im Rostocker Stadtbuch aus dem Jahre 1259 zu finden: Dort steht, dass der Rostocker Bürger Theodor Bodekar für den Willershäger Johannes für fünf Jahre bürgt, damit dieser rechtmäßig den Bürgerstand erhält.

Die Namensgebung für unseren Ort kann unterschiedliche Quellen haben. Da die Wortgruppe „Willer... mehrfach in Deutschland zu finden ist (Willershagen/Friedland – heute Sandhagen, Willershagen und Willerswalde bei Greifswald, Willershagen bei Lüdenscheid, Trinwillershagen und Alten Willershagen bei Ribnitz, Willershausen/Harz, Willendorf/ Österreich) sind nachstehende Erklärungen möglich (Prof Günter Wettstädt, Berlin, verstorben 2003):

„Darüber hinaus muß erwähnt werden, dass „Will...“ selbst ein Sprachdenkmal früherer Zeit ist... So kann es Mode gewesen sein, ... Männernamen mit dem Bestimmungswort Wil (Wildrich, ein Enkel Widukinds) zu vergeben. Aber auch die Möglichkeit, dass es sich bei Wil um eine heilige Stätte der Frauenverehrung (Weleda) im Altglauben der frühen Zeit handelt, ist nicht auszuschließen. Noch eine dritte Möglichkeit der Namensgebung ...: Niedersachsen, das ein steigendes Ross im Wappen führt, war wahrscheinlich im Mittelalter ein Pferdezuchtland. Nun werden es nicht Gestüte im heutigen Sinn gewesen sein; aber das Bestimmungswort „Will“ deutet auf eine damals übliche Aufzuchtsmethode hin (Die jungen Stuten wurden im Wald gehütet - M.L.)“ (Gemeindearchiv Gelbensande).

Im Zusammenhang mit dem slawischen Fürstentum Rügen finden wir dann folgende Aussage: „Zwischen den slawischen Siedlungskernen Barth- Velgast und Pütte – Strelasundkuste einerseits und denen im Recknitz-, Trebel- und Rycktal andererseits zieht sich ein etwa halbkreisförmiger Streifen mit Orten hin, die auf „hagen“, „horst“, „dorf“ oder auch auf „holz“, “walde“ und „feld“ enden. Es ist jenes Gebiet, das vor der Ankunft der deutschen Siedler größtenteils Wald war. Reste dieser Waldgebiete sind auch heute noch vorhanden. Die neuen Dörfer entstanden also hauptsächlich durch Rodung, damals hieß das „aus wilder Wurzel“. Übrigens waren an der Urbarmachung auch die Ranen beteiligt, die sich ebenfalls in den neuangelegten Orten niederließen. Trinwillershagen ist ein sehr schönes Beispiel für ranisch- deutsches Zusammenleben. Der Ort ist ein typisches slawisches Haufendorf. Die erste Silbe des Ortsnamens ist jedenfalls slawisch: „Trin“ bedeutet Dorngebüsch, Schlehdorn. Später haben sich sich Deutsche niedergelassen, die den Namen um „Willershagen“ erweitert hatten. Diese Erweiterung könnte von der niederdeutschen Form des Namens Wilhelm hergeleitet sein. (www.wizlawiden.net, 2005)

Wir werden die wahren Hintergründe der Namensgebung leider nicht mehr erfahren.

Mit weiteren sechs(?) Auswanderern besiedelte der Lokator nach der Zustimmung durch die Herrschaft Rostock, wahrscheinlich zwischen 1225 und 1250, den Raum zwischen Wallbach und Haubach in der Rostocker Heide.

Auf der Grundlage der Rostocker Vorgaben wurden zuerst die Flurgrenzen des „neuen“ Dorfes abgesteckt. Den Siedlern wurde entlang der vorhandenen Verbindung Rostock – Ribnitz, im Anschluss an die Dorfschaft Behnkenhagen, ihr Siedlungsland zugewiesen. Dieser „Fernweg“, verband den Westen des Kontinentes mit dem Osten. Er war im Wesentlichen ein Weg durch das Land der Kyziner. Mit der Ostkolonisation wurde er aufgewertet. Parallel zum Wallbach, schlugen die Neuankömmlinge eine Schneise in den Wald. Ausgehend von der „Dorfstraße“ wurde jedem Siedler ein etwa 100 bis 150 Meter breiter Waldstreifen (Hagen) zugeteilt, der rechtwinklig zu ihr bis an die Gemarkungsgrenze reichte. Jeder Siedler errichtete auf seiner Hufe das Gehöft. Dann begann die schwere Arbeit der Waldrodung.

Der Hanseatische Botengang durch das Amt Rostocker Heide (2016 )Quelle: Dr. Wiebke Salzmann

Von den wahrscheinlich 12 Hufen übernahm der Lokator selbst 4 Hufen um die Burg herum und zugleich das erbliche Amt eines Schulzen für die Dorfsiedlung. Der Lokator leitete die Niederlassung und die Aufsiedlung, und er hatte Schutzaufgaben für die neue Siedlung. Der Lokator besaß wie die meisten seines „Berufes“ das Recht zur Befestigung seiner Hufe.

Zwei Hufen wurden wahrscheinlich der bereits bestehenden Pfarre Blankenhagen (Ersterwähnung des Ortes 1233) zugeteilt. 1318 stiftete Johann Moltke, Patron der Blankenhäger Kirche, die dortige Vikarei. Als Kirchspielzentrum entwickelten sich dann unser Nachbarort zu einer größeren Siedlung, was sich z. B. in der Hufenzahl zeigte.

Die restlichen 6 Hufen gingen an deutsche Bauern. Sie zahlten keinen Kaufpreis und für bestimmte Zeit, bei Urbarmachung bis zu 16 Jahre, waren sie abgabenfrei. Erst nach Ablauf der Freijahre hatten die Hufeninhaber den Zehnten an die Kirche und die Bede an den Landesherren zu entrichten. Das Schulzen- und das Pfarrgehöft blieben weiterhin frei. Bei der Gründung von „wilden Wortelen“, d.h. Hagensiedlungen, erhielten die Bauern ihre Hufe zur Erbpacht, diese war vom Grundherren nicht kündbar, und der Bauer war persönlich frei. Es bestand für diese Hufenbauern ein hervorragendes Bauernrecht.

Wenn Geld in der Stadtkasse fehlte, wurden die Hufen verpfändet. So war das Dorf Willershagen um 1350 an drei verschiedene wohlhabende Rostocker Bürger verpfändet, die der Stadtkasse Geld liehen. Allein eine bloße Verpfändung genügte den Bürgern nicht, denn da die Hufen sehr verfallen waren, musste viel gebaut werden, die Landsteuer musste bezahlt werden und die Bauern waren so arm, dass sie an die Pächter statt Pacht nur Saat, Futter und Brotkorn liefern konnten. Deshalb musste die Stadt nach Ablauf der Pacht alle Auslagen für die Instandsetzung an den Bauernhäusern, Kriegsschäden und gezahlte Steuern ersetzen.

In ähnlicher Weise wird der Knappe Levetzow die Stadtkasse unterstützt haben. 1339 versprachen der Knappe Levetzow von Willershagen und andere dem Fürsten Albrecht zu Mecklenburg die dem Rostocker Bürger verschriebene Rente von 18 Mk. innerhalb von drei Jahren einzulösen.

1348 stellten Arnoldus de Leuetzove in Willershagen und andere den jüdischen Brüdern Mosseke und Jacob zu Rostock einen Schuldschein auf 66 Lüb. Pf. aus. Ein Jahr später stellen sie den Brüdern einen Schuldschein über 64 Mark Rostocker Pfennige aus

1361 verkaufte dann Conrad von Levetzow einen Teil des Gutes für 100 Mark Rostocker Pfennige an Vieko Moltke von dem Strietfelde. 1370 wurde dann das ganze Dorf Eigentum der in Toitenwinkel ansässigen Moltkes. Die Levetzows tauchen in der Dorfgeschichte nicht mehr auf, sie werden aber später zeitweilige Eigentümer anderer Dörfer in der Umgebung und gründen u.a. das Gut Levetzow. Ein weibliches Mitglied der Familie wurde im 18. Jahrhundert in der Kirche zu Bentwisch beigesetzt. Die Grabplatte und das Familienwappen zieren noch heute die Kirche (s. Titelseite).

Die Stadtherren erkannten, dass der Wert von Willershagen stieg, und sie nahmen die Verfügungsgewalt wieder in die eigenen Hände. 1370 genehmigt Herzog Albrecht von Mecklenburg den Verkauf des Dorfes durch den Ritter Vieko Moltke v. Strietfeld (Ein Ort südlich von Tessin. M.L. und dessen Familie an die Stadt Rostock für 3.650 Mark, nebst allem Zubehör, Natur, Pacht, mit allen Rechten, Zehnten, Eigentum und Freiheit und allen Diensten, sowohl Lehens - wie Bauerndiensten.

Die Stadt Rostock hatte am 24. Juni 1218 Lübsches Stadtrecht erhalten. Damit gewährte der Herzog den Städtern eine Reihe eigener Rechte. Rostock hatte ab 1325 die unbeschränkte Münzhoheit und die volle Gerichtsbarkeit, „soweit sich ihre Markscheiden erstreckten, innerhalb und außerhalb der Stadt, zu Lande und auf dem Meere“.

Entsprechend den tiefen inneren Gegensätzen im feudalen Rostock gab es keine Institution und kein Organ aller Bürger der Stadt. An ein Organ, welches die Interessen der Bauern der Landgüter vertrat, war erst gar nicht zu denken. Die Bauern wurden nur von der Stadt verwaltet als Produzenten ihres Reichtums. Dafür bildeten die Pfarrgemeinden damals oft das Gegenstück zur herrschaftlichen Strukturierung der Siedlungen, indem neben dem Pfarrer und dem Patron die Kirchenvorsteher die Mitverantwortung und zugleich Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeinde dokumentierten. Das engmaschige Netz der Kirchspielorganisation bestand bereits zu Beginn der Neubesiedlung, und somit war eine erste Gemeindeorganisation aufgebaut. Bis zu zehn kleinere Orte gehörten damals zu einem Kirchenspiel.

Das Entstehen eines Bauerndorfes

Die deutschen bäuerlichen Siedler brachten eine moderne Landwirtschaft mit. Das Saatbett wurde nicht mehr mit einer Hacke aufgelockert, sondern mit dem schweren Bodenwendepflug gewendet. Damit konnten sie die schweren, ertragreichen Böden bearbeiteten, und es bildete sich die notwendige Humusschicht heraus. Die reine Weidehaltung der Tiere wurde durch die Stallviehhaltung ergänzt.

Die Brand-und-Feld–Gras-Wirtschaft der Slawen wurde durch die Dreifelderwirtschaft abgelöst. Im dreijährigen Wechsel wurde Winter- und Sommergetreide angebaut. Danach blieb der Boden ein Jahr als Brache liegen, wurde beweidet und somit auch organisch gedüngt.

Diese landwirtschaftliche Produktionsweise führte zur Ausbildung des Dorfes Willershagen. Die Hufenverfassung sicherte dabei die nachhaltige Existenz einer Siedlerfamilie. Diese Agrarverhältnisse brachten dann auch eine differenzierte Bauerngehöftstruktur hervor.

Ob es in Willershagen zu diesen Zeiten noch eine slawische Bauernschaft gegeben hat, ist nicht anzunehmen

Deutlich muss aber gesagt werden, die Ostkolonisation war keine kulturelle Großtat, sie war aber auch kein Verhängnis für die betroffenen nichtdeutschen Völkerstämme. Die Ostkolonisation war unter den gegebenen Zeitverhältnissen etwas Natürliches, sie bestand aus einer Reihe von Einzelvorgängen nüchterner Natur bei allen Beteiligten.

Die damalige soziale Struktur der Dörfer umfasste Vollbauern (Hufner), landwirtschaftliche Kleinstellenbesitzer (Häusler, Kossaten), die über die Nutzung des eigenen Landes hinaus freie Arbeitskräfte für den Vollbauern bereitstellten, sowie die traditionellen dörflichen Handwerks- und Dienstleistungsberufe (Schmied, Stellmacher, Gastwirt) Die Entwicklung der Bevölkerung blieb an die verfügbaren Nutzfläche gebunden. Das Gleichgewicht wurde dadurch aufrecht erhalten, dass ein Teil der Bevölkerung aus wirtschaftlicher Not aus der Familiengründung ausgeschlossen war oder auswanderte. Der Lokator spielte im Dorf eine Sonderrolle. Sein Wirtschaftshof lag mit den Bauernhöfen zusammen im Dorf, das Wohngebäude in der abseits liegenden Wallanlage.

Mit der Entstehung des Dorfes bildeten sich auch „Dorfverfassungen“ heraus, die unter anderem die gemeinschaftlichen Nutzungsrechte regelten (Allmende), und die zur Entwicklung einer Flurverfassung führten.

Die Bauern hatten eine relativ günstige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Situation als Mitglieder ihrer Dorfgemeinde.

Im 14./ 15. Jahrhundert verschlechterte sich die Situation der Bauern. Es verschlechterten sich die Zuzugsbedingungen in die Städte, und es erhöhte sich die Marktabhängigkeit für landwirtschaftliche Produkte. Viele bäuerliche Wirtschaften kamen in eine Krise, und auch einige Heide-Siedlungen wurden wüst.

Eine große Gefahr für die Bauern war der Erwerb der landesherrlichen Dienste durch die Stadt Rostock, den Grundherren.

Ursprünglich war das Verhältnis zwischen Bauern und Landesherren bzw. Grundherren durch germanisch-sächsisches Recht geregelt. Der Eigentumsbegriff für Grund und Boden war nicht bekannt. Im Rahmen dieses Rechts gab es nur Abhängigkeiten der beiden Seiten. Ein Beziehungsgeflecht regelte die Rechte und Pflichten jeder Seite. Der Grundherr war zum Schutz der Bauern und zur Hilfe in Notfällen verpflichtet. Der Bauer leistete dafür bestimmte Dienste (Hand- und Spanndienste). Im 15.Jahrhundert wurde dieses Recht umgedeutet. Aus dem zweiseitigen Verhältnis wurde ein einseitiges. Die Bauern wurden zu Pächtern. Pachtverträge konnte man kündigen, Grund und Boden wurden zu dem Besitz des Grundherren zugelegt (Bauernlegen).

Im Verlauf des 16.Jahrhunderts verschlechterte sich die Lage der Bauern weiter. Auf Grund der geringen Bevölkerungszahl, hauptsächlich in den Städten und der niedrigen städtisch- gewerblichen Produktion war die Entwicklung zur modernen Gesellschaft in Mecklenburg zu schwach. Die europäische Agrarkonjunktur brachte der getreidebauenden Landwirtschaft einen bedeutenden Auftrieb. Neu in den Anbauplan wurden Hackfrüchte aufgenommen.

Östlich der Elbe wuchs der Stellenwert der herrschaftlichen Eigenwirtschaften zuungunsten der bäuerlichen Wirtschaften. So wurde aus einem Bauernland ein klassisches Land mit Großgrundbesitz. Ausgangs- und Ansatzpunkt dieses Überganges von der auf bäuerlichen Abgaben beruhenden Grundherrschaft zur Gutsherrschaft mit einem wachsenden Stellenwert bäuerlicher Frondienstleistungen bildeten in der Regel die neu entstandenen Bauernhöfe der landesherrlichen Ämter, der ehemaligen Klöster, der Städte und besonders die Ritterhöfe.

So ließ die Stadt Rostock 1573 auf der alten Burg in Willershagen einen Hof errichten. Im selben Jahr wurde auch die Verwaltung der Stadtgüter reformiert. Sie ging vom Rat an 36 bürgerschaftliche Deputierte über. Der neue Bewirtschaftungsplan für die Stadtgüter sah hauptsächlich die Anlegung von Schäfereien und von Rinderzucht vor. Somit festigte sie deutlich ihren Besitz. Die Deputierten übten einerseits rigoros das grundherrschaftliche Recht aus, um das bestehende bäuerliche Erbrecht an Grund und Boden auszuhöhlen, andererseits waren sie daran interessiert, durch die sogenannte Schollenbindung die auf ihren Wirtschaften tätigen Bauern ihrer persönlichen Freiheit zu berauben. Die Leibeigenschaft war entstanden. Es muss aber gesagt werden, dass diese bauernfeindliche Entwicklung im Domanium und im städtischen Grundbesitz nicht so zerstörerisch war wie auf den Rittergütern des Landes.

Den Herrschaftsträgern erschienen die Bauern zunehmend als „arme Leute“, denen der Gutsherr in wachsender Personalunion als Grund-, Leib-, Gerichts- und eventuell auch als Patronatsherr in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen gegenübertrat. Ein großer Teil der Bevölkerung war entmündigt.

Das 16. Jahrhundert brachte den Menschen aber nicht nur neue Herrschaftsformen über ihre bäuerlichen Wirtschaften. Durch die Reformation der katholischen Kirche wurde ihr Weltbild rigoros erneuert. Im Jahr 1531 entschloss sich die Stadt Rostock zur Einführung einer gemäßigten Kirchenreform. 1549 wurde das Luthertum in Mecklenburg eingeführt. Im Jahre 1580 unterschrieb der für Willershagen zuständige Pfarrer Johannes Baetke, Blankenhagen, die Konkordienformel, er wurde also lutherisch.

Zum alten Weltbild gehörten Kirchen mit reichen Malereien, Skulpturen, Farbfenstern und mit kunsthandwerklichen Gegenständen ausgestattet. Die gemalten und geschnitzten Heiligen auf den mittelalterlichen Flügelaltären ähnelten den einheimischen Bauern oder Handwerkern. Bilder waren bis ins 16. Jahrhundert hinein die stärksten „Medien“. Das kirchliche Brauchtum des Mittelalters war farbig und reich. Die Marienverehrung nahm einen bevorzugten Platz ein. Zahlreich waren die Weihen und Segnungen; so die Kräuter- und Kerzenweihen an den Marienfesten, die Aschen- und Palmweihen in der Fasten- und Passionszeit, die Brotweihe am Gründonnerstag. Zu Ostern segnete man Fleisch, Eier und Käse. An jedem Samstag wurde mit Wasser und Salz ein Reinigungsritual vom Bösen ausgeführt. Über 100 Feiertage gliederten das Kirchenjahr für die Kirchengemeinde.

Mit dem evangelischen Glaubensbekenntnis wurden die alten religiösen Formen nach und nach abgeschafft. An die Stelle des Heiligen Vaters in Rom trat der Landesfürst als oberster Repräsentant der Kirchlichkeit. Reformatorische Kirchlichkeit und Kirchenordnung bildeten die Grundlagen zur Landesidentität, denn die neue Kirche war nach eigenem Selbstverständnis eine Landeskirche, und Mecklenburg stellte sich später gern als „Lutherland“, als Kernland der Reformation hin.

Eines der wesentlichen Anliegen der Reformation war die Ersetzung der lateinischen Kultursprache durch das Niederdeutsche. Das Hochdeutsche wurde nicht als Paket übernommen, sondern in zahlreichen Nuancen eingeführt, umgeformt, angepasst, entstellt.

Die Kirchenchronik berichtet aus dieser Zeit, dass der Pfarre Blankenhagen ein Katen beim Müller Jensen in Willershagen gehörte, der der Kirche dafür jährlich eine Pacht von 8 Schillingen zahlte. Dieser brannte 1554 ab und niemand wollte ihn wieder aufbauen. Auch der Ehrbare Rat der Stadt nicht. Da man in Blankenhagen 1604 ein neues Gebäude errichten wollte, wurde die alte „Medeme“ in Blankenhagen abgebrochen und in Willershagen wieder aufgebaut. (Wahrscheinlich in der Nähe der heutigen Kreuzung Dorfstraße – Benkenhäger Weg).

In dem neuen Blankenhäger Katen wohnte der Kätner Pentzin. Da nun aber die „alte Pastorsche“ (des verstorbenen Pfarrers Rustenig Witwe) eine Wohnung verlangte, so wurde der Katen zu einer Priesterwohnung gemacht. Und weil Pentzin seit einem halben Jahr Witwer war, kamen sie überein zu heiraten. Im Laufe der Jahre aber liefen Klagen über Pentzin ein, weil seine Kinder aus erster Ehe alle mit in dem Katen wohnten. Deshalb sollte ihm gekündigt werden, aber weil er die alte Pastörsche geheiratet hatte, durfte er in dem Katen bleiben, unter der Bedingung, dass er seine Kinder nicht darin aufnehme. Und als im Jahre 1617 die alte Pastörsche starb, blieb er auch noch da und durfte Acker und Wiesen behalten, musste sich aber verpflichten, wenn wieder eine Witwe käme, die Hälfte abzutreten, auch vom Kohlgarten und den Apfelbäumen.

Im Jahr 1542 streifte ein wichtiger Mann der europäischen Geschichte den Ort Willershagen. Der Magister Johannes Sastrow hatte einige Gedichte in Lübeck und Rostock drucken lassen. Auf der Heimreise nach Greifswald passierte ihm ein Unglück, welches sein Bruder Bartolomäus in seinem Tagebuch wie folgt beschreibt:

„Als er wieder nach Hause reisen wollte, hatte er auf dem Reisewagen Herrn Heinrich Sonnenberg und eine Frau als Gefährten. Neben dem Wagen ritten Hans Lagebusch und ein junger, feiner Geselle, Hermann Lepper mit Namen, der gegen Bogislavsche Schillinge und anderes Geld von der Münze zu Gadebusch dort geprägtes Geld geholt hatte; es waren etliche hundert Gulden, die auf dem Wagen lagen. Das einige Schnapphähne, wie man diese diebischen Bösewichter nennt, erspäht; und diese machten sich auf den Weg, um eine gute Beute zu erlangen. Denn es gab häufig Straßenraub im Lande Mecklenburg, da er nicht ernstlich bestraft wurde. Deshalb beteiligten sich auch Adlige aus vornehmen Geschlechtern daran. Diese Buschklepper durften damals mit Recht sagen: Selbst wenn wir dreihundert Gulden als Strafe zahlen müssen, behalten wir doch noch zweihundert und bringen uns alle außer Gefahr.

Als die Reisenden durch das zu Rostock gehörende Dorf Willershagen hart an der Rostocker Heide kamen, stiegen die, die auf dem Wagen saßen, mit ihren Waffen ab. Die beiden Reiter, die wegen der unsicheren Gegend besser beim Wagen geblieben wären, ritten etwas voraus. Zu ihnen gesellten sich jetzt die Schnapphähne; dabei näherte sich einer dem Lagebusch und unterhielt sich mit ihm. Als beide so nebeneinander ritten, dass er Lagebuschs Gewehr erreichen konnte (es war damals nicht üblich, eine zweite Schusswaffe im Sattel zu führen), riss er es ihm, so wie es war, gespannt und mit aufgezogenen Hähnen, aus dem Halfter, holte damit Hermann Lepper ein, der zum Wagen zurückritt, und erschoss ihn, dass er tot vom Pferde fiel. Hans Lagebusch ergriff das Hasenpanier und rannte in Richtung Ribnitz davon. Herr Heinrich Sonnenberg lief in den Wald und versteckte sich im Gebüsch. Mein Bruder hatte ein Jagdspieß. Damit stellte er sich an ein Hinterrad, so dass die Bösewichter ihn im Rücken nicht angreifen konnten. Die, die nun von vorne kamen, wehrte er – einem nach dem anderen – ab, was nicht ohne Schmerzen für sie abging. Einem stieß er den Spieß oberhalb des Schenkels so in den Leib, dass er in den Wald zurückritt, vom Pferde fiel und liegen blieb, während das Pferd fortlief. Nun sprengte aber ein anderer grimmig auf meinen Bruder zu und schlug ihm ein talergroßes Ende aus dem Kopf heraus, an dem ein Stück Hirnschale, etwa so groß wie ein Dukaten, haften blieb; mit demselben Schlag verwundete er ihn am Hals schwer; er stürzte und wurde für tot gehalten. Die Bösewichter plünderten den Wagen und raubten alles, was darauf war. Auch das Pferd ihres verwundeten Gesellen fingen sie ein. Bei ihm selbst mussten sie sehen, dass er zu viel abbekommen hatte und nicht mehr so viel Leben ihn ihm war, dass man ihn fortbringen konnte; so ließen sie ihn liegen: Dem Fuhrmann ließen sie die Pferde. Dann ritten sie mit ihrem Raub davon.

Jetzt kam Herr Heinrich Sonneberg wieder aus dem Gebüsch heraus. Sie legten meinen Bruder auf den Wagen. Die Frau hielt seinen Kopf, den sie mit ihren Tüchern umwunden hatte, auf ihrem Schoß. Der tote Hermann Lepper lag zwischen seinen Beinen. So fuhren sie langsam nach Ribnitz. Dort wurden seine Wunden verbunden, am Hals musste der Wundarzt einige Nadeln anlegen.

Als alles in Rostock bekannt geworden war, schickte der Rat seine Diener an den Tatort. Sie fanden den Verwundeten und nahmen ihn mit nach Rostock. Aber als er ins Gefängnis kam, starb er leider, so dass man von ihm nicht erfahren konnte, wer die anderen waren. Trotzdem blieb das nicht verborgen, aber das wurde von der Verwandtschaft so vertuscht und gelenkt, dass die hohe Obrigkeit nicht mit der genügenden Strenge vorging. Nur der tote Bösewicht wurde vors Gericht und von Amts wegen hinaus zur Stadtbefestigung gebracht; dort wurde ihm der Kopf abgeschlagen und auf eine Stange gesetzt; er war noch viele Jahre zu sehen.“ Johann Sastrow wurde später Schreiber beim Papst in Romund unter mysteriösen Umständen ermordet, sein Bruder Bartolomäus wird Beauftragter der pommerschen Herzöge und Bürgermeister von Stralsund).

In diese Zeit gehört auch die übliche Anklage und Verurteilung der „Hexen“. Der Hexenglauben entstand aus der Furcht vor dem, was den Menschen unbekannt war und unheimlich zu sein schien. Nach der mittelalterlichen Glaubenslehre besaß der Teufel, der Fürst des Bösen, ein Reich, das entsprechend dem damaligen Staatsverständnis aufgebaut war, und in dem er über Hexen und Zauberer herrschte. Ihnen schob man, weil die Naturerkenntnis noch mangelhaft war, die Schuld an allem unerklärlichen Missgeschick zu. Da die Hexen nach dem Glauben der Kirche im Bunde mit dem Teufel standen und ihren Mitmenschen Übles zufügten, so verfolgte man sie. Auch die Reformation änderte daran nichts. 1584 wird Grete Jessen, das Eheweib von Claus Wullenbecker dem Jungen, einem Willershäger Bauern, in Rostock als Hexe verbrannt.

In den Unterlagen des Rostocker Niedergerichtes von 1539 bis 1586 finden wir folgende Aussage (gekürzt und neu formuliert, M.L.)

Am 14. August 1584 wurde in Rostock Gretke Jessen, das Eheweib des Claus Wullenböckers des Jungen, als Hexe verbrannt. In den 20 Jahren davor hatte sie von dem „Papen zu Blankenhagen, Herr Wilm,“ das Zaubern gelernt, gesteht sie in ihrem Bekenntnis vom 10.August 1584. Weitere Taten gestand sie unter der Folter:

15.Fall: Es wurde bekannt, dass sie Claus Meyer zu Willershagen „ein goeth“ an den Flechtzaun gegossen, durch welchen die Pferde kamen, damit diese absterben. Und als die Pferde krank waren, hat sie denselben wieder ausgegraben. Und als er ihr das Geld und das Holz, welches er ihr zugesagt hatte nicht mehr geben wollte, da hat sie drei seiner Pferde verzaubert und ihm den „goeth“ hinter dem Haus auf dem Weg gegossen. Eine Ursache für ihre T at war auch, das Meyer sie als Hure verunglimpft hatte.

16. Fall: Chim Schultzen zu Willershagen hat sie auch einen „goeth“ vor das große Tor gegossen, damit seine Pferde sterben. Der Grund war eindeutig: „Das er, Schultzen; in Schanden bei sie gelegen und sie nicht nehmen wollen.“

Die Güsse bestanden aus gegen dem Strom gefüllten Wasser, worin an dem Donnerstag Abend der Teufel gebadet hatte. Dem Wasser wurde beigemengt: Erde von drei Gräbern, am Donnerstag in der Dunkelheit geholt, Haare, Schwarte vom Satan gebracht, Schnacken, und Frösche.

17. Fall: Sie hatte den Teufel gezwungen, von den Pferden abzulassen und sie wieder stark zu machen.

Ferner hat sie den Satan angehalten in den Hagen( Blankenhagen, Willershagen, Rövers-, Mittel- und Niederhagen) mehr als 20 Schafe und Lämmer umzubringen. Auch die Einschränkung der persönlichen Freiheit der Bauern gehört zur damaligen Zeit. 1615 wollten Martin Burmeister aus Blankenhagen und ein Mädchen aus Willershagen heiraten. Der Eigentümer des Dorfes, die Stadt Rostock, lehnte diese Verbindung ab, da mit der Ehe eine Arbeitskraft in herzogliches Gebiet abwandern würde. Erst durch den aktiven Einsatzes des Blankenhäger Pastors wird die Verbindung möglich und Martin Burmeister erhält mit seiner Frau eine Bauernstelle in Blankenhagen.

Die historischen Quellen berichten auch über Naturkatastrophen. 1625 soll eine Sturmflut von der Ostsee bis nach Blankenhagen vorgedrungen sein

Als 1618 der unselige Dreißigjährige Krieg (1618 – 1648) aufflammte, wähnte man sich in Mecklenburg noch in Sicherheit, weil man glaubte, es handle sich um eine Auseinandersetzung in weiter Ferne. Diese Überlegung erwies sich als Trugschluss; denn von 1622 an näherte sich der Krieg den eigenen Grenzen. 1627 besetzte Wallenstein ganz Mecklenburg und forderte die Einquartierung von acht Regimentern in Pommern. Da Stralsund die Aufnahme verweigerte, zogen seine Truppen bei Damgarten und Triebsees über die Recknitz. Im selben Jahr lag ein Ulan mit seiner Reitertruppe in Willershagen. Er verstarb und wurde in Blankenhagen in der Kirche beigesetzt. 100 Reiter begleiteten ihn auf dem Weg dorthin.

1628 wurde Wallenstein Herzog von Mecklenburg. Er setzte sich gegen die Macht der Ritterschaft durch und ließ Straßen erneuern, führte die Verbesserungen im Postwesen durch und ordnete die Verwaltung neu. Seine Truppen verbrauchten in den Dörfern alle Vorräte. Die Bauern konnten ihre Pacht nicht mehr bezahlen. 1629 verlies Wallenstein das Land, und 1630 marschierte der schwedische König Gustav Adolf auf Damgarten. 1631 eroberten die Schweden ganz Mecklenburg und setzten die Herzöge wieder ein.

In den Jahren 1637/ 38 zogen die Brandenburger und Sachsen plündernd durch das Land. Die Schweden versuchten sie zurückzudrängen, aber es gelang ihnen nur zum Teil. Der schwedische General Baner stellte fest: „In Mecklenburg ist nichts als Sand und Luft, alles ist bis auf den Erdboden verheert; Dörfer und Felder sind mit krepiertem Vieh besät, die Häuser voller toter Menschen, der Jammer ist nicht zu beschreiben.“ Ein Viertel bis ein Sechstel der Menschen hatte nur überlebt.

Trotzdem begann um 1640/43 mit der Aufnahme der Friedensverhandlungen der kriegsführenden Seiten ein Wiederaufbau. Leere Pfarrstellen wurden wieder besetzt, so in der Kirchgemeinde Blankenhagen. Der neue Pfarrer musste aber gleich zu Beginn seiner Amtszeit feststellen, dass die Gemeindekasse leer war, weil in den Kriegswirren alles weggekommen war. 1640 schrieb er außerdem in die Kirchenchronik, dass er sich in den ersten Jahren nicht getraut hat, seine Schweine im Wald zu hüten, da dort die Wölfe noch eine Gefahr für seine Tiere waren.

Auch die Pachtverhältnisse wurden nach dem Zusammenbruch neu geordnet, es stellte sich aber kein sofortiger wirtschaftlicher Erfolg ein.

Von 1643 bis 1671 bestimmten Gläubiger der Stadt Rostock im Dorf. 1643 ließ der Rostocker Knabe Radtke durch seine Vormünder 5 Hof und 1 Katenstelle in Willershagen verwalten. 1649 verwaltete Johann Beselin 10 Bauernstellen im Dorf. 1652 wurde Friedrich Thesandt in seine 5 Hofstellen eingewiesen. 1654 erhielten Chim Boys Erben 3 Bauernstellen in Willershagen. 1656 verkauften Johann Beselins Erben Jacob Albrecht ihre 10 Bauernstellen für 2.750 Gulden. 1656 wurde dann ein Cessions-Kontract zwischen Johann Lange und dem Vorsteher der Nicolaikirche geschlossen.

Der Herzog bestätigte dann 1656 den Verkauf der Johann Beselin 1649 zu Diensten gestellten 10 Bauernstellen in Willershagen durch dessen Witwe an Jacob Engelbrecht & Hermann Paschen, Vorsteher der Petrikirche zu Rostock. Gleichzeitig bestätigte er dem Johann Lange die seiner Ehefrau adjustierten 5 Hof- und 1 Kossatenstelle. Auch gegenüber den Vorstehern der Nikolaikirche bestätigte er das dem Lange und Beselin adjustierte.

Somit wären für das Jahr 1656 mindestens 10 Bauernstellen, 5 Hofstellen und eine Kossatenstelle nachweisbar.

Im Jahr 1656 bekamen die Vorsteher der Nikolaikirche 1.500 Gulden von Johann Lange als Darlehen und versprachen, diese mit 75 Gulden zu verrenten.

1657 bekannte Friedrich Thesandt, von Johann Engelbrecht 2.000 Taler erhalten und ihm sein Anrecht in Willershagen überlassen zu haben. 1658 erhielt Friedrich Thesandt dann noch einmal für einen von ihm errichteten Katen 50 Gulden.

Jacob Engelbrecht zahlte 1660 an die Erben Johann Beselins über 2.750 Gulden wegen der ihm überlassenen 10 Bauernstellen in Willershagen aus.

Zehn Jahre später bekannten die Vorsteher der Nikolaikirche, dass die Pöste des Friedrich Thesandt, Johann Beselins, Heinrich Lange und Hartwig Böckel in Willershagen von Johann Beselin mit seinem eigenen Geld gekauft wurden und überließen ihm dieselben.

1671 erwarb das Kloster Ribnitz die Rechte. Ilsebe Dankwerts, die Witwe Johann Beselins, des Kirchenvorstehers zu St. Nikolai, verkaufte sie an die Ritter- und Landschaft (die Städte) zu Behuf ( zum Zweck) des Klosters Ribnitz für 9.000 Gulden. Das Kloster Ribnitz war nach der Säkularisation dem Landesherren anheim gefallen und 1572 den Ständen vom Landesherren als Gegenleistung für die Bewilligung einer Steuer zur Deckung der fürstlichen Schulden in Höhe von 400.000 Gulden zugesprochen. Es sollte der „Christlichen ehrbaren Auferziehung der inländischen Jungfrauen“ dienen. Entgegen der Stiftungsurkunde wurden sie aber fast ausschließlich für die Versorgung der unverheirateten Töchter des „eingeboren“ Adels und einiger Töchter aus den städtischen Oberschichten (Bürgermeister- und Ratstöchter) verwandt. Das Kloster erhielt mit dem Kaufvertrag alle zu dem Dorf gehörigen Grundstücke, nebst „allen Herrlich- und Gerechtigkeiten und mit den Bauern, Einliegern, Erbzinsleuten, Krügen, Schmieden, samt der Hofwehr, nicht weniger mit allen Untertanen, den Mühlen, der Civil- und Kriminalgerichtsbarkeit, hoher und niederer Jagd, harter und weicher Hölzung, Kirchenstühlen, Begräbnissen ....“

Damit war wahrscheinlich die Nachkriegsepoche abgeschlossen. Es waren aber noch viele Dörfer, gerade an der Grenze zu Pommern, zerstört, Felder waren verlassen. Fehlendes Nutz- sowie Zugvieh erschwerte den Ackerbau. Die viele Jahre nicht bearbeiteten Felder waren mit dem wenigen Vieh kaum zu bestellen. Für viele Bauern war der Neuaufbau ihrer Stelle nicht möglich.

Der Eigentumsübergang an das Kloster Ribnitz schrieb die Situation der gelegten Bauern fest. Auf einem Bauernhof lebten damals im Durchschnitt 12 Personen, die dann alle betroffen waren. Wieweit dadurch die sozialen Strukturen im Dorf verschoben wurden ist nicht mehr nachvollziehbar, denn die Situation der Bauern vorher ist uns im konkreten Fall nicht bekannt. Bauernlegen bedeutete Eigentumswechsel – das Land der Bauern wurde dem neuen Eigentümer zugeschlagen: Die Bauern ihrerseits sanken in die Untertänigkeit ab. Siedler, die eingewandert waren, Wälder rodeten, Ödland urbar machten und Sümpfe trocken legten, wandelten sich in ihrer Nachkommenschaft 400 Jahre später zu Menschen unter der Knute.

Zu ungunsten der Bauern hatte der Landesherr den Großgrundbesitzern viele Zugeständnisse gemacht. In der „Gesinde-Tagelöhner-Baur-Schäffer-Tax- und Victual-Ordnung“ aus dem Jahr 1654 wurde erstmalig die Leibeigenschaft und Erbuntertänigkeit der Bauern schriftlich fixiert. In §1 der Gesindeordnung hieß es: Nachdem die tägliche Erfahrung bezeugt, dass die Bauersleute und Untertanen, Mannes und Weibes Personen, ... dieser unserer Lande und Fürstentümer kundbaren Gebrauch nach mit Knecht- und Leibeigenschaft samt ihren Weib und Kindern verwandt und daher ihrer Person selbst nicht mächtig ... sollen sich ohne ihrer Herren Bewilligung ihnen zu entziehen und zu verloben nicht befüget sein“. Die Bauern wurden persönlich unfrei, weil sie an ihren Hof gebunden waren, mit diesem zusammen verkauft werden konnten und bei Verlobung und Heirat die Genehmigung des Gutsherren benötigten. Damit übte das Kloster das Polizeirecht aus, es war Ankläger, Richter und Urteilsvollstrecker in einem. Dem Kloster oblag aber auch die Schutzpflicht bei Alter und Krankheit.

Immer wieder streiften Kriege den Ort, auch wenn Mecklenburg erst 1699 ein armierter Staat wurde. Bis dahin wurden die Truppen nach den Feldzügen immer wieder entlassen. 1675 wurde bei Fehrbellin die für Preußen entscheidende Schlacht geschlagen. Die Schweden gehörten zu den Verlierern, die Dänen zu den Gewinnern. Bei der Verfolgung schwedischer Truppen zogen dänische Truppen durch Willershagen und brandschatzten von da in dieser Nacht die umliegenden Dörfer.

Verständlicherweise gibt es aus dieser Zeit keine Fotografien, die uns den Menschen bei der Arbeit oder während gesellschaftlicher Höhepunkte zeigten. Allerdings geben uns die Kleiderordnungen von Rostock (1587, 1591) einige Hinweise, denn sie enthalten Anweisungen für die Kleidung der städtischen Arbeiter und Tagelöhner. Eine Radierung aus dem Jahre 1597 zeigt im Vordergrund einer Ansicht der Stadt Rostock zehn Personen, darunter einen Bauern und eine Bäuerin. Der mecklenburgische Bauer trug lange, halbweite Hosen, die sich vermutlich aus den enganliegenden Hosen der Bauerntracht des 15. Jahrhunderts entwickelt hatten.

Einige Gedanken zum Handwerk auf dem Lande. Im Mittelalter waren die Zunftprivilegien für die Entwicklung des Handwerkes und damit für das Aufblühen der Städte notwendig. Das städtische Handwerk erhielt Vorrechte, die es ihm ermöglichten, einen gewaltigen Aufschwung zu nehmen. Nun gehen Privilegien für die eine Gruppe der Gesellschaft immer zu Lasten einer anderen Gruppe. In diesem Falle wirkten sie auf Kosten des platten Landes. Zu jeder Stadt gehörte ein Banngebiet. Dessen Durchmesser betrug für Rostock 30 km (Bernitt), d.h. in dieser Entfernung von der Stadt durfte auf dem Lande kein Handwerker ansässig sein. Als einmal der Rostocker Schumacherzunft verraten wurde, dass in der Heide ein Schuster tätig war, zogen die Meister mit ihren Gesellen hin, um zu „böhnhasen“, also dem Konkurrenten alles kurz und klein zu schlagen. Im Banngebiet der Stadt durfte auch nur Rostocker Bier, mithin kein selbstgebrautes oder anderswoher bezogenes in den Krügen verkauft werden. (Diese Zunftprivilegien wurden erst 1868 aufgehoben. Damit konnte der gewachsene Bedarf an handwerklichen Erzeugnissen auch auf dem Lande befriedigt werden. Für das Dorf Willershagen kam das „Notgewerbegesetz“ wahrscheinlich zu spät. In den Domanialdörfern Blankenhagen und Gelbensande hatten sich schon Handwerker etabliert).

Die Bauern in der Leibeigenschaft

Über die Klosterzeit finden sich sehr wenige ortsspezifische Aussagen. Trotzdem soll diese Zeit nicht ausgelassen werden.

Bei der Kloster – Visitation 1696 wurde folgendes Inventarium aufgenommen: 5 Bauern und 5 Kossaten. Hinrich Suer, ein Hufner, wird als Schulze und Krüger erwähnt. Adam Wienke, ein Kätner, „thut Briefreisen“. Der Hufner Göschke Pries ist gleichzeitig Schütze. Weitere neun Hufen sind wüst und sind mit Heide und Holz bewachsen.

Bäuerliche Arbeit und Lebensweise waren im 18.Jahrhundert in hohem Maße von Traditionen geprägt, die sich aus dem 16./17. Jahrhundert weiterentwickelt hatten. Das betraf so die Gemeinweide und die Gemengelage der Felder, die Verwendung des Beetpfluges und der Getreidesense, die Viehschläge, den Haustyp – das niederdeutsche Hallenhaus – die Gehöftslage und die Dorfformen, aber auch die Besitzgrößenstruktur. Es überwogen die vollbäuerlichen Stellen, deren Bauern zu frondienstverpflichteten, leibeigenen Zeitpächtern abgesunken waren. Entsprechend verfiel das bäuerliche Selbstbewusstsein. Dabei war es nicht die Leibeigenschaft schlechthin, die den Bauern in jeder Hinsicht am stärksten einengte. Bäuerliche Arbeit und Wirtschaft wurden vielmehr durch den Frondienst am meisten beeinträchtigt. Bedingt durch das Bauernlegen hatte eine verminderte Zahl von Bauern vermehrten Dienst zu leisten. Der Dienst war jetzt täglich, außer am Sonntag. Reglement und Kontrolle richteten sich auf alle Bereiche, am schärfsten jedoch auf das Inventar. Die Anzahl des Viehs und des Gerätes wurde in Listen festgeschrieben. Die Bauern konnten nicht selbstständig ihre Nutzviehhaltung disponieren und auch nicht den Kulturpflanzenanbau. Das bereits genannte Visitationsprotokoll vom 13. November 1696 soll dazu noch einmal herangezogen werden. Dort steht:

„Das Dörff Willershagen

1.Hans Jürries Kate, welcher erst am Ende stehet, von 5 Verbindten, hinten etwas angebaut, so noch nicht fertig. Ist am Dache und Fache im schlechten Stande. Dieser Mann hat vier Kinder: Hinrich ist by ihm. Hans, bey Hinrich Lemers. Claus , bey dem Schützen und Peter, beim Schultzen in Diensten. Hat 3 Scheffel Saat, Ein par Kohlhölfe im Zaun. Kann ein paar Fuder Heu werben. Hat 5 Faden Fauleschen holtz frey. Gibt jährl. ans Kloster 4 Rtl.Taler. Dem H. Pastor: ¼ Scheffel Roggen und das gewöhn= liche Opfer a’ Persohn 4ß. Dem Küster 3s. Hatt: vier Haupter Rindvieh Muß dan’ und wan’ beim Kloster Handdienste thun, auch Briefreisen verichten.

4. Hinrich Suerder Schultze, ein Hüfener. Hat 5 Kinderalle bey sich. Sie heißenClauß, Hinrich, Maria Amemeten und Trieneke. Das Haus ist groß und breit, in gutem Stande, wan es das Dach etwas ausbessert und eini- ges Sahlholtz unterbringet. Mit dem Kröpellende und doppeltem Vorschauer 8 Verbinde lang. Oben die Fast mit Stengeln versehen ohne über 2 Fach. Ein Schweinestall von 2 Fach in zimbl. Stan= de, wan das Dach repariert wird. Die Scheüne von 4 Verbinten mit den Zu= Sparren. Ist kein alt Zimmer, doch dachloes. Am Ende ein klein Stall angelehnt. Das Achterthor alt. Das Vorthor gantz new. Hackelwerck und Zeüne in gutem Stande. Gibt vorigen Bawleüten gleich und hat so Viel Acker als andere. Bey der Starte hat er von der Obrigkeit em= Pfangen: Acht Pferde, sonsten nichts wie er berichtet. Hatt itzo überall Vieh: 14 Haupter Rindvieh. 14 Pferde, und 11 Schweine. Kann 10 bis 12 Fuder Hewmin oder mehr, nach dem es wächst, werben. Hat einen Krug und bisher nichts davon gegeben."

( Rtl. - Reichstaler ; s - Schilling – 1 Rtl. = 48 Schilling; 1 Schweriner Scheffel = 40,445 Liter))

Mit dieser Genauigkeit werden dann noch Hinrich Wullenbäcker, ein Hufener Peter Jenß, Hinrich Hoff, Adam Wienke, Hans Wullenbäcker, ein Vollbauer, Hinrich Lehmhaus, ein Bauer, der Schütze Gösche Pries mit einer vollen Hufe angegeben.

Bemerkenswerterweise wird auch ein Küster, und damit eine Schule erwähnt.

Die Stadt Rostock wollte die durch das Kloster Ribnitz genutzten Güter immer wieder in ihren Besitz bringen. 1714 auf dem Landtag schlugen sie den Tausch gegen andere Dörfer vor, konnten aber keine Einigung erzielen. 1749 unternahmen sie einen erneuten Versuch, erhielten aber keine Antwort von der Klosterverwaltung. 1750 drohten die Stadtherren dann mit dem Gericht und bekamen auch innerhalb von 4 Wochen eine Antwort – abschlägig. Die Klosterverwaltung bestritt jegliches Recht auf Rückübertragung. Mehrere Rechtsgelehrte unterstützten den Standpunkt der Stadt. Der Rechtstreit schien zu verlaufen.

Der Kammerrat Wachenhusen stellte 1750 fest: “Ein Leibeigener empfängt bei dem Einlass in ein bäuerliches Gehöft dasselbe mit den nötigen Gebäuden, bestellter Einsaat, auch mit erforderlichem Vieh und anderen Wehren versehen. Er weiß, dass alles nebst seinem eigenen und der Seinigen Leib nicht sein eigen ist, auch durch keinen Fleiß noch durch Bestrebungen dergestalt zum Eigentum werden kann, dass er es auf seine Nachkommen vererben oder auf irgendeine Art darüber frei disponieren könnte. Darüber wird er träge... . Er bekümmert sich selten darum, ob seine Gebäude stehen oder fallen. Könnte er auch durch Ausstopfen einer einzigen Lücke im Dach der Fäulung der Balken und der Sparren zuvorkommen, könnte er ohne Vergießung eines Schweißtropfens die Sohlen seines Hauses und der Zimmer abräumen und sie vor Vermoderung bewahren, so wird er doch selten mit gutem Willen und ungezwungen eine Hand danach ausstrecken. Lass es fallen und

(gezeichnet nach den Visitationsprotokoll des Klosters Ribnitz vom Autor 2003) verderben, denkt der Leibeigene, es fällt und verdirbt dem Grundherren, der es zu seiner Zeit schon wieder aufbauen und aufrechterhalten muss“

Diese Herrschaft über ein Dorf war möglich, weil die Dörfer sich selbst genügten, das heißt, sie waren in sich abgeschlossen, mit der übrigen Umwelt hatten sie nur eine lose Verbindung. Dazu kam, dass der Bauer an die Scholle gebunden war, dass er persönlich abhängig war vom Pächter, und das der Stand der Technik auf einem äußerst niedrigem Niveau war. Die Pachtherrschaft des Klosters war eine Vereinigung von Grund- Gerichts- und Erbherrschaft in einer Hand, wodurch ein räumlich abgeschlossenes, reales territoriales Herrschaftsgebiet entstand, in dem das Kloster die Obrigkeit war und dessen Bewohner seine „Privatuntertanen“.

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (1755), die erste mecklenburgische Verfassung, schloss die Gewährleistung von Grundrechten für die Bauern sowie ihre Teilhabe am öffentlichen Leben gänzlich aus. Die Leibeigenschaft wurde legalisiert, sie wurden leibeigene Untertanen der Ritter- und Landschaft (der Städte).

Im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich wurde die jährliche Kontribution für den Landesherren festgelegt, damit dieser die Kosten der Landesverwaltung bestreiten konnte. Die Quellen für die Kontribution waren das Domanium, die herrschaftlichen Güter und die städtischen Kontributionen.

Der Hufener hatte an jedem Wochentag vier Pferde mit 2 Leuten für die Arbeit zu stellen. Der Kossat musste an 3 Tagen in der Woche ein Gespann und ein Handtag stellen. Dazu kamen in der Erntezeit 2 Personen für das Einbringen. Zusätzlich zu den Spanndiensten mussten die Bauern Fuhren zur Stadt übernehmen, Dünger schleppen, Schafe scheren, die Mühlgräben sauberhalten und Zäune setzen.

Ein normaler Arbeitstag begann um 6.00 Uhr und endete um 18.00 Uhr. Mittags wurden zwei Stunden Pause eingelegt.

1769 wird dann die Arbeitszeit deutlich ausgeweitet. Die dritten Feiertage an den hohen Festen, das Fest der Heiligen drei Könige, der Johannes- und Michaelistag werden zu Alltagen umgewandelt.

Das Pfarrhaus Blankenhagen brannte am 6. März 1762 nieder, wobei auch die Kirchenbücher vernichtet wurden. Danach wurde das erste gebundene Kirchenbuch angelegt mit dem Titel: „Verzeichnis aller derer, so im Jahr ...in der Blankenhäger Gemeinde getauft, copuliert und gestorben sind“. Auf den Eingangsseiten hat Pastor Cabobus das nachstehende Bewohnerverzeichnis eingetragen, anschließend eine Chronik seiner Familie und der Müllerfamilie Hingst vor 1762. Pastor Johann Abraham Capobus (get. Ribnitz, 27.3.1721, in Blankenhagen seit 6. 4. 174, gest. 27.5.1774) war der Sohn des Ribnitzer Rektors Johann Georg Cabobus, Enkel des 1682-1693 in Blankenhagen amtierenden Pastors Abraham Cabobus, sowie Stiefenkel seiner beiden Vorgänger Daniel Heinrich Berndes 1694-1702 und Andres Elich 1703-1746.

Im o.g. Verzeichnis steht:

„Verzeichnis derer zu Blankenhaeger Gemeinde gehörige Höfe und Dörfer nebst beygefügten Namen derer, von welchen die Höfe, Bauerngehöfte und Kathen Anno 1762 bewohnet werden.

VI: Willershagen gehört dem Closter Ribbenitz Den Hof hat Friederich Dabel gepachtet, die Holländerei hat Renschen Witwe

Im Dorf sind Bauern: Coßathen:

1. Peter Wullenbeaker, der Schulz 1. Hans Jürs 2. Johann Brüdegam 2. Clas Wienke 3. Joachim Wullenbaeker 3. Hans Wullenbaeker 4. David Wullenbaeker 5. Jochim Hallehr

Kathenleute:

1. Ernst Wuff 7. Peter Alm 2. Hinrich Jorns 8. Hans Klinkmann 3. Clas Wullenbeaker 9. Johann Bliemeister 4. Hans Schmidt 10. Hinr. Schaenke 5. Joch. Hinr. Eggers 11. Joch. Wienke, Witwe 6. Clas Schaenke 12. Jürgen Schmidt

Altentheilskathen haben 3 Vollbauern

Der Jäger ist G.G.C. Siemann, der Krüger Joch. Giesenhagen, der Schulmeister Jacob Steffens, auch sein 2 Hirtenkathen.“ (Friedrich Hanke, Die Kirchgemeinde Blankenhagen im Jahr 1762, erschienen in der Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde. 1976)

Neben der ständigen Last der Fronarbeit und der Abgaben zehrten aber auch die Kriege an der Existenz der Bauern. Im Nordischen Krieg (1700 – 1721) ging es um die Vorherrschaft im Ostseeraum. 1721 zogen 5000 Dänen aus Pommern kommend nach Rostock. Die Dörfer wurden durch sie „so gäntzlich ausfouragiert ..., das weder korn noch stroh übrigblieb.“

Der Siebenjährige Krieg (1756 – 1763) war eine ebenso schlimme Zeit. Mecklenburg wurde wieder zum Tummelplatz preußischer und schwedischer Truppen. Das Land litt nicht so sehr unter den Kampfhandlungen, sondern vor allem unter den riesigen Kontributionen und Lieferungen, die von den Preußen mit unerhörter Rohheit aus dem Lande herausgepresst wurden. Außerdem diente Mecklenburg als Menschenreservoir für die Auffüllung der gelichteten Reihen der Preußen. Preußische Truppen zogen in diesem Krieg von Westen kommend über die Recknitz gegen die Schweden.

Die Befreiung der Bauern

Um die Mitte des 18.Jahrhunderts war Mecklenburg wie seine Nachbarländer ein Agrarland. Bauern, Knechte und Mägde, Tagelöhner und Dorfhandwerker bestimmten die Sozialstruktur. Die Mecklenburger fühlten sich als Niederdeutsche, ergänzt durch Zuzügler aus anderen Landschaften. Das Erbe aus der Besiedlung war sichtbar in den Grundelementen der Geräte der Bauern und Handwerker, in der ländlichen Hallenbauweise, in kirchlichen und profanen Bauten und nicht zuletzt in der Sprache.

Aus dem Bauerndorf Willershagen war im Laufe des 18.Jahrhunderts ein Dorf geworden, in dem das Dorf und der Hof ca. 40 % der Fläche einnahmen, der Rest zur Forst gehörte. (siehe Willershagen im Jahr 1813).

1776 setzte auf den mecklenburgischen Gütern eine Erholungsphase ein. Nachdem die Wirtschaft durch kriegerische Auseinandersetzungen immer wieder geschwächt wurde, konnten jetzt die Gutsbesitzer ihre Wirtschaften auf Kosten der Kriege stabilisieren, an denen das Land nicht