Niendorf bei Neuhaus(Elbe) Festschrift (Dieter Greve) 2. Lehnbauernschaft

Aus Ortschroniken
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2. Die Entwicklung der Lehnbauernschaft im 19. und 20. Jahrhundert

In der Folge sind die Gehöfte in der Regel vererbt worden. Verkäufe gab es 1802 bei der Hufe Nr. 7 innerhalb der Verwandtschaft, 1864 bei der Hufe Nr. 13 von Scheel an den Niendorfer Wilhelm Brusch, in den 1870/80er Jahren die Hufen 3, 16, 22 und 17 innerhalb verwandtschaftlicher Kreise. Im Jahre 1872 erfolgt der erste Verkauf an einen Fremden: Hufe Nr. 21 von Dähling an Stiegmann aus Dankersen. Ein Jahr später wird die Hufe Nr. 11 von der Erbin Emma Röver, geb. Greve an einen Hamburger Fabrikanten verkauft. Danach erfolgt auf dieser Hufe ein häufiger Besitzerwechsel.

In einem Vergleich sind 1857 erstmals die Hufennummern offiziell aufgeführt, die der damaligen Reihenfolge der 22 Gehöfte in der Lage von Süden nach Norden entsprechen.

Im Jahre 1853 erreichte das Großherzogliche Ministerium ein Bericht des in Boizenburg amtierenden Patrimonialrichters über die lockeren Sitten in Niendorf, der zu Untersuchungen Anlass gegeben hat. Der Blüchersche Pastor stellt den Niendorfern aber ein gutes Zeugnis aus, das letztendlich von der eingesetzten Kommission bestätigt wird. Jedoch wird die übermäßige Zahl der Schankwirtschaften gerügt und eingeschränkt. Gleichzeitig werden dem Schulzen jetzt ortspolizeiliche Befugnisse erteilt, um ihm höhere Autorität unter Mitwirkung der Anwälte zu verschaffen.

Von 1853 bis 1874 gibt es einen ausufernden Wasserstreit mit dem Nachbarort Krusendorf, der bis vor das Oberappellationsgericht in Rostock führt, letztendlich aber zu Gunsten Niendorfs ausgeht. Hintergrund sind die Meliorationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der in Krusendorf 1849 durchgeführten Verkoppelung der Feldmark. Nach Meinung der Niendorfer führen die neuen Entwässerungsgräben dem gemeinsamen Grenzgraben mehr Wasser zu, während die Krusendorfer die Schuld an der Misere dem schlechten Zustand des Durchlasses am Niendorf-Teldauer Weg geben. Dabei kommt es beiderseits zu Tätlichkeiten. Im Landeshauptarchiv findet sich ein Vorgang: „Von der hannoverschen Dorfschaft Krusendorf vorgenommene Durchgrabung des auf mecklenburgischem Gebiet gelegenen Niendorf-Teldauer Kommunikationsweges zwecks Ableitung des auf der Krusendorfer Seite zusammengelaufenen Wassers nach der Niendorfer Seite“.

Im Jahre 1874 kommt es innerhalb der Miteigentümerschaft zu Auseinandersetzungen über die Tätigkeit des Schulzen und der Anwälte insbesondere zur Kassen- und Rechnungsführung. Es erweist sich, dass keine schriftliche Kassenbuchführung erfolgt. Im Ergebnis dessen wird 1877 eine neue Dorfsordnung eingeführt, die auf den Vorgängern basierend, insbesondere die Befugnisse des Schulzen, der Anwälte sowie die Rechnungsführung regelt. In einer weiteren Änderung der Dorfsordnung im Jahre 1900 wird die Zahl der Anwälte von vier auf zwei eingeschränkt. Diese werden jetzt auf sechs Jahre gewählt, während sie zuvor nach der Reihenfolge der Hufennummern wechselten, indem jährlich zwei Anwälte ausschieden und zwei neue ihr Amt antraten. Das Schulzenamt soll jedoch weiterhin auf Lebenszeit ausgeübt werden.

1898 wird in Niendorf die Sudeniederungs-Spar- und Leihkasse unter Leitung des nachmaligen Lehnsschulzen Brusch gegründet, die vom Gastwirt Beckmann betrieben wird.

Zwischen 1898 und 1901 wird die Teldau-Nebenchaussee von Vorderhagen bis an die Landesgrenze bei Niendorf mit einer Nebenstrecke nach Hinterhagen gebaut. Dabei gibt es Komplikationen mit Sumte, das kein Bauland zur Verfügung stellen will. Dann springt Neuhaus ein, wodurch eine Verlegung der Trasse erforderlich wird, die aber insgesamt günstiger ist. Nachteilig war, dass noch die Strecke von Vorderhagen bis Boizenburg einschließlich der Sudebrücke bei Bandekow fehlt, die erst danach weitergeführt wird.

Wegen der jetzt günstigen Verkehrsverbindung schließt sich die Gemeinde Niendorf der Neuhauser Molkereigenossenschaft an.

Am Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich durch Rodung von Eichkoppeln die Anzahl der Ackerstücke von ursprünglich 8 Koppeln je Hufe (176 Koppeln) auf nun 336 Stücke vermehrt, so dass auf jeden Miteigentümer etwa 15 bis 16 Stücke entfielen. Die Weide wurde nach wie vor in Kommunion bewirtschaftet, was zu deren Verödung durch Heidevegetation führte. Von einigen Miteigentümern wurde in den 1830er Jahren, 1843, 1860 und 1868 vergeblich die Aufhebung der Kommunion der Weide und teilweise sogar eine Separation der Ackerflächen mit Schaffung arrondierter Hufen bzw. Koppelhufen angeregt, was immer wieder an der fehlenden Einstimmigkeit der Miteigentümer gescheitert ist.

Die Separation war eine vollständige Aufhebung der Communion (Gemeinbesitz) sowohl hinsichtlich der Nutzung der Schläge als auch hinsichtlich der Nutzung der „communen“ Flächen (Wald, Weide, Gewässer usw.) verbunden mit Arrondierung (zusammenfassende Abrundung) des Hufenbesitzes.

Der Begriff Verkoppelung war in Mecklenburg nicht sehr gebräuchlich. In einigen Fällen erfolgte aber eine unvollständige Arrondierung der Flächen, weil die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit der Feldmark keine Zuteilung vollständig abgerundeten Grundbesitzes ohne Benachteiligung einiger Bauern zuließ. Diese wurde dann auch als Verkoppelung bezeichnet.

Auch im Jahre 1883 als 13 Miteigentümer in der Dorfsversammlung wieder dafür eintreten, das Ministerium zu ersuchen, eine Aufhebung der Kommunion der Weide zu veranlassen, sind wieder 6 Miteigentümer dagegen, so dass das Ministerium wegen fehlender kontraktgemäßer Einstimmigkeit (gemäß Dorfsordnung) wiederum ablehnt. Das Ministerium weist jedoch auf die notwendige Separation bzw. Regulierung der gesamten Feldmark hin. Es wird nun aber doch die Neuvermessung und Kartierung der Feldmark veranlasst. Es entsteht die

MutterCharte von der ritterschaftlichen Dorffeldmark Niendorf u. Steder R.A. Boizenburg, Vermessen, chartiert und berechnet Anno 1885 von H. Harms, Districts-Ing. / G. Stüdemann, Vermess.-Ing..

Diese bildet dann die Grundlage für die Durchführung der Separation.

Interesssant sind in dieser Karte die erkennbaren Veränderungen in der Dorf- und Feldmarksstruktur, die teilweise bereits nachträglich eingetragene Ergebnisse der Separation beinhaltet:

Das Dorf von Süden beginnend:

  • Hufen I, II, III, dann IV jenseits der Straße, weiter V, VI, bei VII kein Gebäude mehr eingetragen, VIII (VIII auch bei VII noch einmal größer überschrieben, weil Hofstellen zusammengelegt), weiter IX, X, XI, XII, XIII, XIV, viel Platz bis XV, XV, XVI, XVII, XVIII, XIX, XX, XXI, XXII (bei XXII Schule eingetragen),
  • Zwischen VIII und IX die B II eingetragen, zwischen XIX und XX die B III,
  • neben IV jenseits der Straße in südl. Richtung H 1,
  • B I am Delliener Weg, daneben Katen,
  • B IV ist die Mühle,
  • Ausbauten Lütgens (Wolter), Jammer und Best noch nicht vorhanden,
  • eingetragen sind aber die Gehöfte von Stiegmann, dann Karstens (an Teschenbrügger Grenze) und Brusch (Im Hollen), der spätere Niendorfer Hof (beide ohne Angabe der Hufennummer).

Im Jahre 1892 wird anlässlich einer Lokalbesichtigung der Feldmark durch das Großherzogliche Ministerium der heruntergekommene Zustand der Gräben, die mit Schilf und Gestrüpp bewachsen sind, gerügt. Im gleichen Jahr wird der Boizenburger Amtshauptmann Havemann als Kommissar für die Durchführung der Feldmarksregulierung mit Separation bzw. Verkoppelung eingesetzt. Eine Dorfsversammlung setzt den Lehnsschulzen Wilhelm Greve, Nr. 17, und die Miteigentümer Wilhelm Pinck, Nr. 20 und Ernst Brusch, Nr. 7 zu seiner Unterstützung ein. Bedenkenträger hat es jedoch auch gegeben. Es ist sofort in Aussicht genommen worden, dass die Notwendigkeit bestehen wird, fünf Gehöfte auf arrondierte Hufen auszubauen. Stiegmann, Nr. 21, dessen Gehöft abgebrannt ist, erklärt sich sofort bereit, nach Stederweide auszubauen. In einer späteren Dorfsversammlung erklärt sich auch Wolter, Nr. 9 zum Ausbau an die Neuhäuser Grenze bereit, gegen eine Beihilfe auch Lengemann, Nr. 11 und Pinck, Nr. 20 nach „Im Hollen“. Die Kosten der Feldmarksregulierung sollen durch Holzverkauf aus den Kommuniongehölzen gedeckt werden. Im Jahre 1893 wird beschlossen, die Feldmark insgesamt neu zu bonitieren, um eine gerechte Steuerlast zu erreichen. Die Bonitierung führen erfahrene Landwirte aus den Nachbardörfern (Schütt/Sprengelshof, Gadewoll/Karrenzien, Karstens/Krusendorf) durch.

Der „Niendorfer Hof“, Gehöft der Hufen Nr. 7, 19 und 22 des Schulzen Ernst Brusch, im Jahre 1903 (Quelle: von Oeynhausen, 1903)

Im Jahre 1896 beschließt der mecklenburgische Stände-Landtag eine Verordnung (herausgegeben am 5.4.1897), die einen Anspruch der Eigentümer bäuerlicher Wirtschaften auf Durchführung der Separation und Arrondierung der landwirtschaftlichen Flächen festlegte. Der Antragsteller muss aber eine landesherrliche Genehmigung des Separations- oder Zusammenlegungsplanes erwirken. Damit war den Separationsgegnern der Wind aus den Segeln genommen. Trotzdem kam es noch zu weiteren Unstimmigkeiten, bevor am 9. September 1898 der Regulierungsplan für die gesamte Feldmark in der Dorfsversammlung beschlossen wurde.

Dieser sieht vor, dass

  • die arrondierten Hufen 1, 2, 5, 9 und 11 an die Neuhäuser bzw. Sumter Grenze verlegt werden,
  • die Hufen 7 und 22 auf „Im Hollen“, dazu die Hufe 19 an die Teschenbrügger Grenze gelegt werden (Diese sind entgegen dem alten Regulativ mit Zustimmung der Miteigentümer in der Hand von Ernst Brusch, Nr. 7, der nun 96 ha sein Eigen nennt. Dazu musste wegen der Regulativwidrigkeit die Genehmigung des großherzoglichen Ministeriums eingeholt werden),
  • die Hufen 20 und 21 an die Teschenbrügger bzw. Besitzer Grenze verlegt werden,
  • die Miteigentümer Nr. 3, 4, 6, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 Koppelhufen erhalten.
  • Die vier Büdner erhalten als Entschädigung für ihre entfallende Weideberechtigung auf der Kommunionweide eigene Weideflächen.
  • Das Schmiedegehöft wird als Büdnerei Nr.5 jetzt in Erbpacht vergeben.
  • Der Rademacher Stiegmann erhält den Status einer Häuslerei mit der Nr. 1.

Die Hufen haben mit wenigen Ausnahmen eine einheitliche Bonität von 127 Scheffel Einsaat (3 Ausnahmen mit 128 bzw. 129 Schfl.). Die Flächen schwanken jedoch je nach ihrer Bonität zwischen 26 und 34 ha.

Die Ergebnisse der Separation und Feldmarksregulierung werden im Jahre 1898 genehmigt Auf der Feldmarkskarte von Harms aus dem Jahre 1885 findet sich der handschriftliche Eintrag:

15684 c

Zu der Höchst vollzogenen Verfügung vom heutigen Tage, enthaltend die landes- und lehnsrechtliche Bestätigung einer unter den Gehöftseigenthümern zu Niendorf, R.A. Boizenburg, vereinbarten veränderten Eintheilung und Nutzung ihrer Ländereien auf der Dorffeldmark Steder-Niendorf.

Schwerin, den 29. October 1898

Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium Ministerium des Innern

gez. A.v.Bülow

(L.S.) Für die Richtigkeit der Abzeichnung Studemund Kammer-Ingenieur

Gehöft der Hufe 5 mit dem Eigentümer W. Jammer (Quelle: von Oeynhausen, 1903)

Im Nachgang ergeben sich in den Folgejahren weitere Veränderungen:

  • Noch 1898 erbaut sich Büdner und Gastwirt Beckmann auf der abgebrannten Hofstelle der Hufe 19 ein neues Haus.
  • Best, Nr. 1, Jammer, Nr. 5 und Wolter, Nr. 9 bauen sich Gehöfte an der Neuhäuser Chaussee.
  • Auf der Hofstelle der Hufe 9 errichtet sich der Schwiegersohn von Wolter mit Namen Buck eine Büdnerei, die die Nr. 6 erhält.
  • Auf dem Hofstück des Gehöftes Nr. 11 errichtet sich der Agent Brandt eine Häuslerei, die die Nr. 2 erhält.
  • Das Gehölz auf dem Woostland wird gefällt und verkauft. Die Einnahmen dienen zur Liquidation der Separationskosten. Das Land gerät in die Verteilung.
  • Teschenbrügge, das die Dorfschaft immer verpachtet hat, wird zum Hauptgut erhoben und im Jahre 1902 an Gebhard von Laffert auf Dammereez verkauft.
Steder-Niendorfer Miteigentümer 1903 (Quelle: von Oeynhausen, 1903)

Der Miteigentümer Ernst Brusch, Nr. 7/19/22 wird im Jahre 1900 zum Schulzen gewählt, im Jahre 1906 ist es aber bereits Friedrich Greve, Nr. 15, der bis 1945 Lehnsschulze bzw. dann Bürgermeister bleibt.

In diese Zeit fällt die 1897 erfolgte Gründung der Freiwilligen Feuerwehr in Niendorf. In Mecklenburg war in den domanialen (landesherrlichen) Dörfern die Organisation des Brandschutzes eine Aufgabe der Domanialämter. Dafür gab es Feuerlöschverbände (im Amt Boizenburg in Gülze, Nostorf und Groß Bengerstorf). In den ritterschaftlichen Dörfern lag diese Aufgabe bei der Gutsherrschaft. Wohl deshalb wurde in Niendorf nach dem hannoverschen Vorbild eine Freiwillige Feuerwehr gegründet, während es im mecklenburgischen Domanium in der Regel erst nach der Auflösung der Feuerlöschverbände um 1925 der Fall war.

Im Ersten Weltkrieg 1914/18 werden viele wehrfähige Männer eingezogen. Als Opfer des Krieges sind zu beklagen:

  • Franz Brandt,
  • Heinrich Clausen (Pächter Niendorfer Hof),
  • Franz Dittmer,
  • Christian Döscher,
  • Otto Greve,
  • Heinrich Lütgens,
  • Heinrich Timmermann,
  • Rudolf Vogeler und
  • Franz Vogt.

Der Zusammenbruch des Kaiserreiches und des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin im Zuge der Novemberrevolution 1918 bringt nun auch für Mecklenburg demokratische Verhältnisse mit sich. Die neue Landesverfassung vom 17. Mai 1920 beseitigt im Zusammenhang mit der angeschlossenen Amtsordnung die ständische Dreiteilung des Landes in Domanium, Ritterschaft und Landschaft. Dadurch gehört Niendorf jetzt in die Verwaltung des Amtes Boizenburg, später des Amtes, dann des Kreises Hagenow. Die Landgemeindeordnung schafft einheitliches Gemeinderecht mit der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand aus dem Schulzen und zwei Schöffen. Diese sind nun von allen wahlberechtigten Einwohnern zu wählen. Im Land wird am 13. Juni 1920 der erste demokratische Landtag gewählt. Im Dorf ändert sich aber zunächst noch nicht viel. Im Jahre 1920 ist noch immer Friedrich Greve, Nr. 15 der Schulze. Die eigentumsrechtliche Situation ist auch in diesem Jahr noch durch das Lehnsrecht bestimmt, für das sich erst mit dem nationalsozialistischen „Erbhofgesetz“ eine Änderung ergibt.

Die Zeit der Weimarer Republik war von inneren Unruhen (Kapp-Putsch, Streiks usw.), im Wesentlichen auch wirtschaftlicher Rezession und damit verbundener Inflation gekennzeichnet. Diese instabile Lage brachte für viele landwirtschaftliche Betriebe den wirtschaftlichen Ruin. Das führte gerade konservative Kreise, wie sie die Landwirte häufig darstellen, in die Fänge nationalkonservativer Kräfte und am Ende der Zwanziger Jahre auch der Nationalsozialisten. Letzteres traf auch auf große Teile der Niendorfer Bauernschaft zu. In der Zeit des Nationalsozialismus stellte Niendorf insbesondere mit dem Miteigentümer, Nr. 4 Karl Greve den Kreisbauernführer für den Kreis Hagenow. Das war der Vorsitzende der nationalsozialistisch orientierten Standesvertretung der Landwirte.

Im Jahre 1932 erfolgte die Elektrifizierung des Dorfes. Der größere Teil der Haushalte wurde an das Stromnetz angeschlossen. Es gab jedoch unterschiedlich motivierte Ausnahmen (wirtschaftliche Gründe, konservative Grundhaltung).

Der Zweite Weltkrieg brachte neue Lasten auch für das deutsche Volk, wenn auch das westmecklenburgische Gebiet von größeren Kriegshandlungen weitestgehend verschont blieb. Im Krieg hatte Niendorf folgende Opfer zu beklagen:

  • Martin Brusch (1945),
  • Paul Greve (1944),
  • Hans von Hörsten (1942),
  • Karl von Hörsten (1944),
  • Günther Wilken (1944) und
  • Arthur Zinke (1944).

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