Geschichte Stadt und Amt Boizenburg/Elbe in Daten bis 1517

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Die Geschichte der Stadt und des Amtes Boizenburg wurde von Dieter Greve verfasst.

Zeittafel

1200
Die im Streit um die Kaiserwürde zwischen Philipp von Schwaben und Otto von Sachsen auf Seiten Philipps von Schwaben kämpfenden Grafen Adolf von Holstein und Adolf von Ratzeburg dringen in die Länder Boizenburg und Lauenburg ein. Die mecklenburgischen Fürsten Heinrich Burwy und Nikolaus stellen sich im Auftrage Kanuts von Dänemark diesen entgegen. Adolf von Ratzeburg trifft 1201 bei Waschow auf beide und wird geschlagen. Dabei fällt Fürst Nikolaus von Rostock. Der Kampf der Dänen, nun unter Waldemar II. gegen die Holsteiner geht weiter. Auf seiner Seite kämpft nun auch Gunzelin. Die Burgen in Wittenburg, Ratzeburg und Gadebusch ergeben sich, die Lauenburger wird 1203 erobert.[1]
1202
Gunzelin muss dem dänischen König huldigen.[2]
1203
Die Grafschaft Ratzeburg wird aufgelöst. Das Land Ratzeburg fällt an Holstein unter Albrecht von Orlamünde, einem dänischen Vasallen, das Land Gadebusch an Mecklenburg unter Heinrich Burwy von Mecklenburg-Ilow und das Land Wittenburg an die Grafschaft Schwerin unter Gunzelin II. Diesem bestätigt Waldemar auch den Besitz des Landes Boizenburg.[3]
1207
Boizenburg wird vom Grafen Albrecht von Orlamünde, dem dänischen Statthalter in Holstein und Ratzeburg, erobert.[4]
1208
Das Schloss Boizenburg wird von Albrecht von Orlamünde im Auftrage des Königs Waldemar II. zerstört und die Grafschaft Schwerin verwüstet. Das ist das Ergebnis der Händel mit Johann Gans zu Putlitz, der das Land Grabow aus der Grafschaft Dannenberg in Besitz genommen hatte. Die Zerstörung des Grabower Schlosses duch die Grafen von Schwerin ruft den Unwillen des Königs Waldemar II. hervor. Waldemar ist nun im Besitz des gesamten ehemals wendischen Mecklenburg. Seine Macht ist so groß, dass selbst König Otto IV. zu ihm nach Boizenburg kommt, um ihn um Unterstützung gegen Philipp von Schwaben zu ersuchen.[5]
1209
In der Gründungsurkunde der Löwenstadt Bleckede wird die Wiese, genannt Teldau „in prato dicto Teltowe“ erwähnt, deren Nutzungsrecht von Herzog Wilhelm von Lüneburg an die Stadt Bleckede übertragen wird.[6] Es wird sich sicher um die Wiesen des rechtselbischen Bleckeder Ortsteils Neu Bleckede gehandelt haben. Der Name Teldau ist eine Landschaftsbezeichnung, die als Flurname sich auch in den lüneburgischen Teldau-Dörfern Neu Wendischthun, Stiepelse, Krusendorf, Sumte, Neu Garge und Viehle, bis hin zu den ehemals sachsen-lauenburgischen Dörfern Gülstorf und Konau findet.
1214
Der deutsche König Friedrich II. (ab 1220 Kaiser) und der Papst erkennen die dänische Oberlehnsherrschaft zwischen Elbe und Ostsee an. Nachdem Waldemar die Grafen von Schwerin erneut besiegt hat, müssen auch diese die dänische Oberhoheit anerkennen.[7] Während Heinrich, Graf von Schwerin, auf Pilgerfahrt ist, besetzt Waldemar 1221 die Burg Schwerin.
1217
Ein plebanus, ein Prediger für das Volk, mit Namen Siegfried, und auch ein sacerdos, ein Priester, namens Rötger werden in Boizenburg erwähnt. Außer auf das Vorhandensein einer Kirche deutet die unterschiedliche Bezeichnung auf die soziale Schichtung in der Einwohnerschaft hin. Der Pleban wird sicher auch für die Einwohner wendischer Abkunft zuständig gewesen sein, die größtenteils keinen Bürgerstatus gehabt haben werden.[8]
1222
Graf Heinrich von Schwerin kehrt aus Palästina zurück. Zwischenzeitlich hat Waldemar Schloss und Teile der Grafschaft Schwerin dem Grafen Albrecht von Orlamünde in Verwaltung gegeben.[9]
1223
Der Graf Heinrich nimmt auf der Insel Lyoe König Waldemar gefangen und bringt ihn auf die Burg Lenzen und dann in den Burgturm von Dannenberg. [10]
1225
Schlacht bei Mölln zwischen dem Grafen Heinrich, verbündet mit dem Grafen Adolf von Schauenburg, Erzbischof Gerhard von Bremen, Heinrich Borwin von Werle und der Gegenseite um den Grafen Albrecht von Orlamünde. Dieser wird gefangen genommen und ebenfalls in den Turm gesperrt. In einem Vertrag von 1225 werden die Länder zwischen der Eider, der Elbe und der Ostsee außer Rügen von der dänischen Herrschaft in die Lehnsherrschaft des Reiches gegeben. Unter dem Einfluss des Papstes wird Waldemar freigelassen und beginnt neue Feinseligkeiten. Bei Rendsburg muss er zurück weichen.[11]
1227
Waldemar hat sich mit Otto dem Kinde von Braunschweig-Lüneburg verbündet. Seine Gegner erklären den Askanier Herzog Albert von Sachsen zum Oberlehnsherrn von Noralbingien. Dieser gibt die Länder Schwerin, Wittenburg und Boizenburg an den Grafen Heinrich zum Lehen. Damit gehört das Land Boizenburg jetzt auch de facto zur Grafschaft Schwerin. Waldemar wird in der Schlacht bei Bornhöved von Albert von Sachsen den mecklenburgischen Fürsten, dem Grafen von Schwerin, dem Erzbischof von Bremen und der Stadt Lübeck endgültig besiegt. Er verzichtet auf die Lehnshoheit im Norden des Reiches. Graf Heinrich nimmt Otto von Brauschweig-Lüneburg gefangen und bringt ihn in den Turm, während er Albrecht von Orlamünde unter der Bedingung freilässt, dass er die askanische Oberhoheit über Nordalbingien anerkennt. Mit dem Verschwinden des Orlamünders geht auch die Grafschaft Ratzeburg endgültig unter.[12]
1230
Im Ratzeburger Zehntlehenregister[13] verleiht der Bischof von Ratzeburg den Zehnten in seinem Bistumssprengel. Darin ist der das Land Boizenburg betreffende Teil sehr schlecht erhalten. Wittenburg wird bereits als civitas erwähnt. Zu Boizenburg ist keine nähere Aussage erkennbar. Die Übersetzung des Boizenburg betreffenden Abschnittes lautet:

Im Lande Boizenburg ist der Graf von Schwerin solcherart vom Bischof belehnt.

Im Lande Boizenburg hält Gunzelin, Graf von Schwerin, zwei Teile des Zehnten als Lehen des Bischofs von Ratzeburg, der dritte Teil ist frei für den Bischof.

Dort sind bischöfliche Einkünfte

Im Dorfe Granzin (Grancin) … sind für den Bischof die Zehnten abgelöst … XXIIII XX,

Nieklitz (Niclesse) XII, Klimprow (Calinterowe) IIII, Niendorf (Niendorpe) …, Bahlendorf (Balendorpe) …, Karrentin (Carpentin) VII.


In der Curie Bengerstorf (Bunserstorpe) VI, Dersenow (Darsenowe) V, … , Zahrensdorf (Tsarnekestorp) XII,

Blücher (Bluggere) IIII, Lüttenmark (Lvttekemarc) IIII, Leisterförde (Leisteruorde) IIII.


Das ganze Dorf Bennin (Benin) ist frei gemacht für den Bischof in Feldern und Wäldern, Weiden und Wiesen, welche Herzog Heinrich dem Bischof von allen Diensten befreit gewährt hat.

… old… im Lehen vom Bischof haben frei.

Hildegund hat III. In Granzin Wilhelm II, (N)ebande (Neibein) derselbe V, Tessin Reimbold …, (G)amnetin Theoderich Man II, Gallin Gerard II.


Im Land Wittenburg ist auch die Pfarre Vellahn aufgeführt, zu der die Dörfer Brahlstorf, Dammereez und Düssin gehörten.


In parrochia Vilan

Düssin (Dvssin) Johannes Auca II, für den Bischof III frei,X

Brahlstorf (Bralizstorp)Kirche Vellahn I, Luze I, Präpositus III ,XII

Dammereez (Domeratse)Olricus II. Der dritte Teil ist frei für den Präpositus.XX

GansethorpX

Die Angaben am Ende der Zeilen geben die Gesamtzahl der Hufen an, so auch bei Granzin (XX). Bei dem genannten Gansethop wird es sich um ein Dorf bei den Düssiner Ausbaugehöften Goosfeld handeln, das später untergegangen ist.


1241
In einer Urkunde, die der Graf Gunzelin III. von Schwerin ausgestellt hat, werden unter den Zeugen Hinrico de Thvedorpe ceterisque consulibus de Boceneborg presentibus (Heinrich von Zweedorf und die übrigen Ratmänner von Boizenburg, die anwesend sind) genannt. Das deutet darauf hin, dass Boizenburg bereits vor der Verleihung des lübischen Stadtrechts (1267) eine Ratsverfassung hatte. Möglicherweise ist bereits früher ein anderes Stadtrecht verliehen worden. Heinrich von Zweedorf wird der Bürgermeister gewesen sein, der möglicherweise ein Adliger war.[14] Diese Urkunde kann als die eigentliche Ersterwähnung einer Stadt Boizenburg angesehen werden.
1244
„Gebhard und Werner; Ritter in Lauenburg, übertragen dem Kloster Medingen eine Geldrente aus Medingen, eine Roggenhebung aus der Mühle zu Karrentin (A. Boizenburg) und den Zehnten in einem Wendendorfe“ (Regestentext).[15]
1255
Gunzelin, Graf von Schwerin, bestätigt der Stadt Boizenburg ein vom Ritter Cristancius erkauftes, an der Boize belegenes Gut“ (Regestentext). Auszug aus dem in das Hochdeutsche transformierten Urkundentext: Deshalben tun wir kund nicht allein den Nachkömmlingen, sondern auch denjenigen, die jetzt leben, dass unsere Bürger zu Boizenburg mit unser und unserer Erben Wissen und Willen für sich gekauft haben das Gut und ganze Erbe, welches an der Boize belegen ist, für 30 Mark Pfennige von dem ehrbaren Critantius samt allem des Gutes und Erbes Zubehör.

Ähnlich wie in der Urkunde aus dem Jahre 1241 ist auch hier eine bereits vorhandene Ratsverfassung anzunehmen, wenn von den Bürgern zu Boizenburg die Rede ist.[16]


1258
Vereinbarung zwischen den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg und Sachsen-Lauenburg über die Urbarmachung des Marschgebietes zwischen Artlenburg und Bleckede sowie des Landes Teldau (hier wohl die Lüneburgischen Teldaudörfer von Neu Bleckede bis Viehle).[17]


1262
Gunzelin, Graf von Schwerin, verleiht dem Kloster Medingen das Eigenthum an der Hälfte der Mühle zu Karrentin, und lässt die Zehnten aus den Dörfern Voerwerk und Haasel (im hann. Amt Medingen) auf, welche das Kloster von dem Bischofe von Verden erworben hat. (MUB 961, Regestentext). Zeuge ist Otto de Boyzeneborg.


1267
Gunzelin III. und sein Sohn Helmold II. verleihen der Stadt Boizenburg das lübische Stadtrecht. Urkundentext vom 24. Juli 1267:

„…dat vnse leven borgere vnde inwanre to Boyssenborch vns mit fruntliken vnde innigen beden hebben angefallen, dat vnse vnde ere nakomelinge mochten broken sodane schickinge des rechten, als de stad Lubke..“

„.. dass unsere lieben Bürger und Einwohner zu Boizenburg uns mit freundlichen und innigen Bitten angefallen haben, dass unsere und ihre Nachkommen, sodann das Recht der Stadt Lübeck gebrauchen möchten…“. Es wird jedoch festgelegt, dass kein gräflicher Bedienter, weder Münzer noch Zöllner, wie auch kein Jude sich vor einem Richter des lübischen Rechts verantworten müsste. Es dürfte auch niemand, kein Bürger, Einwohner oder Gast, der nach dem Zollrecht schuldig ist, sich ohne Wissen und Zustimmung des Zöllners von Boizenburg entfernen. Zu der Zeit gab es in Boizenburg folglich bereits gräfliche Bediente, einen Zöllner mit Zollgerichtsbarkeit und einen Münzer sowie auch Juden.[18]


1269
Graf Gunzelin III. gerät in eine Fehde mit dem Dannenberger Grafen, der mit den Markgrafen von Brandenburg verbündet ist. In einem Vergleich muss er zugestehen, dass er das Schloss Boizenburg niederreißen wird, was er jedoch nicht umsetzt.[19]


1276
Nach Gunzelin III. Tod (1275) und Klärung der Erbschaft residiert Helmold II. bis zu seinem Tode 1299 in Boizenburg.[20]


1280 u. 1281
In zwei von dem Magistrat zu Boizenburg ausgefertigten Urkunden wird bekannt gegeben, dass die Grafen von Schwerin, der Herzog von Braunschweig und der Bischof von Verden in einem Vertrag vereinbart haben, dass bei einer Fehde unter ihnen die Lüneburger Kaufleute sich mit ihren Waren vier Wochen sicher in den Ländern der Schweriner Grafen bewegen dürften. Daraus ist auf die Bedeutung Boizenburgs für den Lüneburger Handel zu schließen, der überwiegend im Salzhandel bestanden haben wird.[21] Die Beurkundung erfolgt im ersteren Falle durch die Ratmänner zu Boizenburg.


1283
Boizenburg, 6. Juli: Otto, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, schliesst mit den Herren der Osteeländer ein zehnjähriges Bündnis zu gegenseitigem Beistande im Anschlusse an den zu Rostock geschlossenen Landfrieden (Regestentext).[22] Am gleichen Tage kommt es in Boizenburg zu einem weiteren Vertrag. „Wizlav, Fürst von Rügen, Heinrich und Johann, Fürsten zu Werle und Helmold und Nikolaus, Grafen zu Schwerin, bezeugen, dass die Stadt Lübek ihren Beitrag zu der nach dem Landfriedensbündniss von den Städten zu stellenden Mannschaft mit 375 Mark Silbers an den Herzog Otto von Lüneburg geleistet hat.[23]


1295
Etliche Bischöfe ertheilen einen Ablassbrief zu Gunsten der Pfarrkirche zu Boizenburg (Regestentext).[24] Offenbar war zu diesem Zeitpunkt die Kirche noch nicht völlig fertig gestellt und der Ablassbrief sollte der Finanzierung dienen.


1297
„dem Rectori der Kirche zu Boitzenburg und seinen zeitigen Nachfolgern als ein beständiges freies Kirchengut verleihet das Eigenthum zwoer Hufen in Gresse, zwoer Hufen in Twedorpe, drei und einer halben Hufe in Gheren und dreier Hufen in Rensdorpe mit dem hohen Gerichte, nemlich zu Hand und Hals und dem niederen Gerichte mit allen und jeden Beeden und Diensten mit allem Recht – und Gerechtigkeiten – Nichts von solchen Hufen ausbeschieden, frei und ruhig zu besitzen, nemlich dergestalt, daß die Bauern besagter Hufen gänzlich Keinem, als nur allein Gott und den zeitigen Rectoribus gedachter Kirche zu alleinigen Abgifften oder Dienst verpflichtet sein sollen.“ [25]


1297
Nicolaus, Graf von Schwerin verkauft dem Kloster Zarrentin den freien Besitz der Dörfer Zweedorf, Schaliss und Kl.-Welzin, ferner 6 Hufen in Bretzin und 2 Hufen in Kothendorf, auch den Zehnten aus dem Dorfe Stöllnitz (Regestentext).[26]
1299
Nach Helmold II. Ableben folgt Nikolaus der II. als Graf mit der Residenz in Boizenburg (+ 1315 oder 1316). Nikolaus hatte bereits zuvor als Graf von Boizenburg beurkundet.[27]


1301
Nikolaus II. überlässt am Michaelistage 1301 gegen 200 Lüb. Mark der Stadt Boizenburg den Raum außerhalb der Stadt, die Hude bei der Elbe genannt, von dem Ende ihrer Höfe bis zum St.Georgshospital und von der Stadt bis zur Landwehr, daselbst nach der Art und Weise des Lübschen Rechts Gericht zu halten. Das Halsgericht behält er sich vor. Die Boizenburger erhalten auch das Recht, diejenigen Schiffe, die sie des Nachts auf der Fischerei betreffen würden, anzuhalten. Außerdem verspricht er, niemals Bede von der Stadt zu fordern.[28]


1315/16
Graf Nikolaus IV., der offenbar noch sehr jung ist, folgt seinem Vater nach dessen Tode. Er trifft einen Vergleich mit seinem Onkel Heinrich III., dass dieser ihn zu sich nach Neustadt nimmt und überlässt ihm die Länder Boizenburg und Crivitz, die ihm wieder zufallen sollen, wenn sein Onkel vor ihm verstürbe. Nach dem Tode Heinrichs III. (1332) tritt er wieder die Regierung in Boizenburg und Crivitz an.[29]


1323
Ersterwähnung von Beckendorf als die Ritter Wipert der ältere und Hermann aus dem Geschlecht der von Blücher mit Einkünften aus sieben Hufen in Beckendorf eine von ihnen gestiftete Vikarei mit einer Kapelle in der Kirche zu Wittenburg bewidmen.[30]
1328
Adelheid, Wittwe des Ritters Heirich Sprengel, bezeugt mit dem Priester Johannes von Tarnewitz und dem Knappen Segeband von Oedem, dass ihr Gemahl die von ihm zu Boizenburg gestiftete Vicarei mit 4 Mk. jährl. Hebungen aus Bekendorf bewidmet hat (Regestentext).[31]
1328
Heinrich von Mecklenburg nimmt vier Brüder von Sprengel in seinen Dienst und Schutz. Sie erhalten die Schlösser Zeetze und Gresse als Lehen.[32] Die Lehenshoheit über den Darzing (Amt Neuhaus) ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht eindeutig geklärt. Als Gegenleistung sollten sie „dat nye hus“ an der Herzogenfurt zwischen Besitz und Preten bauen.


1333
Graf Nicolaus IV. bestätigt der Stadt Boizenburg weitere Freiheiten, Gerechtigkeiten, Privilegien und Rechte.[33]


1343
Nikolaus III. aus der Wittenburger Linie überlässt den Fürsten Albrecht und Johann von Mecklenburg im Sternberger Vertrag den Anteil, der ihm an den Ländern Boizenburg und Crivitz oder sonst in und außerhalb der Grafschaft zufallen würde. 1345 verspricht auch der Boizenburger Nikolaus IV. ebenfalls in Sternberg beiden im Falle seines Ablebens ohne männliche Erben die Sukzession in den Ländern Boizenburg, Wittenburg und Crivitz, auch die Vormundschaft über möglicherweise minderjährige Erben sowie die Eventualhuldigung der Häuser (Burgen), Städte und Lehnsleute in den Ländern. Die Herren von Mecklenburg verheißen der künftigen Gemahlin Nikolaus IV. u. a. den Genuss von Land, Stadt und Schloss Boizenburg oder Crivitz. Die Eventualhuldigung von Land und Stadt Boizenburg erfolgt 1347. Graf Otto I.Rose von Wittenburg widerspricht dem nicht. Er ernennt Nikolaus IV. von Boizenburg zu seinem Erben und lässt ihm im Land Wittenburg unter Zustimmung seines Bruders des Grafen Nikolaus V. von Tecklenburg huldigen. Dieser erhält dafür 1349 von Nikolaus IV. die Erbfolge in Boizenburg. Das widersprach den Vereinbarungen mit den Herren von Mecklenburg. Kurz darauf verstirbt im gleichen Jahre Nikolaus IV. Die verwirrenden Erbschaftsverhältnisse führen nun zu Feindseligkeiten zwischen den nunmehrigen Herzögen von Mecklenburg (seit 1348) und dem Grafen Otto I. Rose von Wittenburg. Die Mecklenburger besetzen Schloss Wittenburg. Da Otto I. unterliegt, muss er 1350 den Mecklenburgern Wittenburg abtreten und erhält dafür Crivitz, den Witwensitz von Lise vom Berge der Witwe Nikolaus IV., den diese zuvor bereits an die Mecklenburger verkauft hatte. Das Schloss Boizenburg muss er den Von Barnekow für 2000 Mark lötigen Silbers als Pfand abtreten.[34] Es bleibt bis 1361 in der Hand der Barnekows.[35]

Der Herzog Albrecht I. von Mecklenburg will den Pfandbesitz von den Barnekows erwerben und dann den Grafen Otto I.Rose zwingen Schloss und Grafschaft von ihm als Lehen zu nehmen. Otto Rose nimmt die Feindseligkeiten wieder auf, wird aber gefangen genommen. Um die Freiheit zu erhalten, verlobt er seine Tochter Richardis mit dem Sohn Albrechts I, späterem Albrecht II.[36]


1355
Laut einem lüneburgischen Lehnbrief residiert Otto I. Rose in diesem Jahre in Boizenburg.[37]


1356
Otto I. Rose verstirbt. Herzog Albrecht I. von Mecklenburg will die Grafschaft in Besitz nehmen, erhält auch vom Herzog Rudolf von Sachsen die Belehnung der Grafschaft Schwerin und auch Boizenburg. Nikolaus V. von Tecklenburg behauptet aber auf Grund des Vertrages von 1349 seinen Erbanspruch auf Boizenburg. Im gleichen Jahr verbündet sich Herzog Albrecht I. mit Herzog Wilhelm von Lüneburg gegen Nikolaus V., der seinerseits mit Erich von Lauenburg ein Bündnis abgeschlossen hat. Erich befreit Stadt und Schloss Schwerin von Albrechts Belagerung und erobert dessen Schloss Plau. 1358 vermittelt Waldemar von Dänemark den Frieden. Erich soll Plau abgeben und dafür Stadt und Schloss Boizenburg erhalten. Da er aber weder Boizenburg noch das Pfand Gadebusch erhalten hat, rüstet er von neuem und erobert Plau zurück. Im zweiten Frieden vom 1. Dezember 1358 liefert Albrecht von Mecklenburg den Tecklenburgern die Länder des verstorbenen Otto I. aus und verzichtet auf seine Ansprüche. Sie errichten eine wechselseitige Erbvereinigung, nach der die Herzöge von Mecklenburg die Erbfolge in der Grafschaft Schwerin, jedoch ohne Tecklenburg, und die Grafen im Falle des Aussterbens aller Herzoglich-Mecklenburgischen Linien das Erbrecht in den Ländern Crivitz, Boizenburg und Grevesmühlen erhalten.[38]


1358
Die Grafen von Tecklenburg verkaufen, nachdem zuvor zwischen beiden Parteien noch Krieg geführt wurde, besiegelt auf Hof Plüschow bei Grevesmühlen, die Grafschaft Schwerin mit Wittenburg, Boizenburg und Crivitz, auch Neustadt und Marnitz sowie den Pfandbesitz des halben Landes Lenzen mit allen Rechten und allem Zubehör und den hohen Schulden an den Herzog Albrecht von Mecklenburg für 20000 Mark lötigen Silbers. [39]


1359, 27. bis 31. März
herrscht in Boizenburg Hochbetrieb: Zur Auszahlung der ersten Rate

des Kaufgeldes in Höhe von 5000 Mark sind die Tecklenburger Grafen und die Mecklenburger Herzöge jeweils mit ihrem Gefolge angereist. In diesen Tagen entstehen 14 Urkunden. Am 27. wird das Geld gezahlt und der Kaufvertrag noch einmal bestätigt. Für die Restkaufsumme versprechen 60 Bürgen für die im Dezember fällige zweite Rate und 62 Bürgen für die dritte und vierte Rate bei Nichtzahlung nach Tecklenburg ins Einlager zu gehen bis die Kaufsumme gezahlt wird. Alle diese Bürgen müssen in Boizenburg anwesend gewesen sein. Auch die vier Treuhänder der Tecklenburger waren in Boizenburg anwesend. Die Übergabe der Vogtei Schwerin soll nach Aufforderung innerhalb vier Wochen erfolgen, erfolgt aber bereits am 31. März. Die Schlösser, Städte und Lande Boizenburg, Crivitz und Grevesmühlen werden von allen Gefolgschaftseiden entbunden, wenn die Restkaufsumme gezahlt ist.

Im Jahre 1359 setzen die Herzöge für eine Hälfte des Kaufgeldes Haus, Stadt und Land Boizenburg, mit dem Zoll zu Wasser und zu Lande den Tecklenburgern als Pfand. Der Herzog nimmt gegen den Widerstand der Grafen die Stadt in Besitz. Die Tecklenburger bestätigen den Boizenburgern für die Zeit des Pfandbesitzes noch einmal alle Rechte und Freiheiten und versichern, das Pfand nach Zahlung der Kaufsumme sofort zurück zu geben. Bereits am 31. März übergeben die Tecklenburger Stadt und Land Neustadt, Stadt und Land Wittenburg sowie Stadt und Land Schwerin mit allem Zubehör an die Mecklenburger Herzöge und entbinden alle Burgmannen, Mannen, Ratsherren, Stadtbürger, Pfaffen und Laien non ihren Untertaneneiden. Herzog Albrecht verpfändet umgehend die Grafschaft Wittenburg an seine Gefolgsleute Heinrich von Bülow und Reimar von Plessen. Die Zahlung weiterer Raten verzögert sich. Insgesamt sind nur Zahlungen von 4200 Mark der zweiten Rate bekannt.[40]


1361
Die Tecklenburger versuchen durch Ihren Statthalter, den Tecklenburger Pfarrer Werner Struwe den Pfandbesitz an Lübeck abzutreten. Es sind auch bereits die Lübecker Ratsherren angereist. Da sich der Boizenburger Rat aber erklärt, vereinbarungsgemäß solle Boizenburg für die Mecklenburger ein offenes Schloss sein, verlieren die Lübecker das Interesse.[41] Bis 1370 ist Vicke von Moltke herzoglicher Hauptmann in Boizenburg. Gemeinsam mit Heinrich von Bülow, dem Pfandinhaber des Landes Gadebusch führt er 1362 einen Krieg gegen den Herzog von Lüneburg.[42]


1362
Die Grafen setzen Stadt und Amt Boizenburg als Pfand an die von Bülow und von Moltke, um so an das Kaufgeld zu kommen.[43] Anschließend bis 1427 ist das Amt Boizenburg Pfandbesitz der von Sperling und der von Halberstadt.[44] Diese Aussage widerspricht denen von Schlie (Anm. 76) und Jugler (Anm. 78).


1362
Schiedsverfahren verlaufen ohne befriedigendes Ergebnis. In dem einen wurde Herzog Albrecht verpflichtet, Boizenburg an die Tecklenburger herauszugeben, in dem anderen wurden die Tecklenburger in die Pflicht genommen. [45]


1366
Boizenburg wird wiederum Schauplatz für einen Vertragsabschluss. Dieses Mal handelt es sich um ein Bündnis zwischen dem Herzog Albrecht von Mecklenburg und dem Herzog Albrecht von Sachsen-Bergedorf.[46]


1370
Auf dem Kuhsande vor Boizenburg wird zwischen dem Herzog Albrecht von Mecklenburg und dem Herzog Magnus von Braunschweig ein achtjähriger Friede geschlossen.[47]


1371
Der König Waldemar von Dänemark verhandelt in Boizenburg mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg sowie von Sachsen-Lauenburg.[48]


1372
Ulrich von Pentz und seine Söhne auf Redefin haben das Amt Boizenburg als Pfand inne.[49]


1380
Angeblich sollen die Wismarer um diese Zeit den Boizenburgern die Stadtmauern errichtet haben, um den ungestörten Salzhandel zu sichern. Diese Angabe ist nach Schlie irrtümlich, denn die Mauern werden in einer Urkunde (MUB 4457) bereits im Jahre 1323 erwähnt.[50]


1391
Die Städte Lübeck und Hamburg vereinbaren in Boizenburg mit den nunmehr dortigen Pfandbesitzern von Zülen, dass diese ihnen Schloss und Stadt bei Gefahren auf drei Jahre offen halten sollten.[51]


1391 bis 1398
Lübeck baut mit der Stecknitzfahrt zur Verbesserung des Salztransports von Lüneburg nach Lübeck einen Kanal, der die Elbe mit der Trave verbindet. Ein Durchstich bei Mölln verbindet dazu die an der Grenze des Landes Boizenburg verlaufende Delvenau mit der Stecknitz, die in die Trave mündet. Dazu mussten in der Delvenau, die gegenwärtig in Mecklenburg allgemein als Stecknitz bezeichnet wird, im Grenzbereich die Dükerschleuse und die Niebuhrschleuse errichtet werden, die wie auch der Kanalbau überhaupt in mecklenburgisches Gebiet eingriffen. Dazu war zuvor keine Einwilligung des Herzogs Albrecht eingeholt worden. Im Jahre 1401 kam es deshalb zu einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Mecklenburg und Lübeck, die 1402 in einem Vergleich endete, nach dem die Mecklenburger von jeder Last Salz auf ewig 6 Pfennige erhalten sollten und Mecklenburg den Schiffen auf dem Kanal den Schutz zusagte.[52]


1412
In Boizenburg kommt es zu einer Zusammenkunft der Herzogin Agnes, sowie der Herzöge Albrecht und Johann mit Vertretern der Hansestadt Lüneburg, die sich von der Abhängigkeit von Lübeck freimachen will. Lüneburg erhält ein Privileg für den Bau eines Kanals von Boizenburg nach Wismar über die Schaale. Die Mecklenburger wahren sich die Oberhoheit auf der Wasserstraße, versprechen aber die Lüneburger im Falle eines Krieges mit dem Lüneburger Fürsten zu beschützen. Dafür dürfen die Lüneburger keine befestigten Stapel- und Hudeplätze einrichten. Für jede Last Salz ist in Boizenburg ein Zoll von 4 Schilling lübisch zu entrichten, während auf der Rückfahrt das Handelsgut der Lüneburger zollfrei ist.[53] Der „Rad tho Boyseneborch“ wird u. a. als Zeuge genannt.[54]
1422
In den kommenden Jahrzehnten kommt es offensichtlich immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Lüneburg und dem Boizenburger Schifferamt, was an den wechselnden Privilegierungen zu Ausdruck kommt. Diese sollen in einer separaten Zeittafel unabhängig von der chronologischen Folge im Übrigen zusammenhängend dargestellt werden.
1427
Schloss, Weichbild und Vogtei Boizenburg werden an die drei Städte Rostock, Wismar und Lüneburg verpfändet. Boizenburg huldigt den drei Städten. Lüneburg stellt im Interesse des Pfandgebers und der anderen beiden Städte den Vogt in Boizenburg.[55]


1448
Ersterwähnung von Schild(feld). Werner von Marsow, der häufig als Zeuge in Urkunden auftritt, und sein Sohn Werner auf Zahrensdorf verkaufen an Gerd Bassewitz ihre „erflyken houen und dat gantze gut, dat dat Schylt ghenomet ys, belegen tusken twen wateren, also der Doberschen [Schilde] unde der Schalen … dat horet to deme Schylde, an deme Kerspel to Grantzyn belegen, myt allem akkere buwet unde ungebuwet.“ [56] 1538 zahlen die Benniner Landbede für die Nutzung der wüsten Felder Schilt und Tuskow (Tüschow).[57]


1453
Im Landbederegister für das Amt Boizenburg werden die Dörfer Bahlen (villa Bahlen), Bandekow (Bandekouwe), (Groß) Bengerstorf (villa Bengerstorp), (Klein) Bengerstorf (villa Averschalschen Bengerstorp), Bennin (villa Bennyn), Besitz (Barsytze), Bickhusen (Primo villa Bikhusen), Blücher (Parrochia Blucher et villa), Bretzin (villa Brutzin), Dersenow (villa Dersenouwe), Gallin (Villa Gallin), Gehrum (villa Gerem), Gothmann (villa Gutman), Granzin (Parrochia Grantzin et villa), Gresse (Parrochia Gresse et villa), Greven (Greben), Gülze (villa Gultze), Lüttenmark (villa Lutkenmarke), Niendorf (villa Nygendorpe), Nostorf (villa Notstorpe), Rensdorf (villa Rensdorpe), Schwartow (villa Swartouwe), Steder (villa Steder), Tessin (villa Tessyn), Zahrensdorf (Parrochia Tzerninkstorpe et villa), Zweedorf (villa Twedorpe) mit ihren Hufenbesitzern und Abgaben genannt.[58]


1458, 1459 u. 1460
Bemerkung im Schlossregister von Boizenburg unter Gothmann: „unde 4 M boren sunte Annen altaris vicarius unde de kerksworen to Boitzenborg“, übersetzt: „und 4 Mark heben der Vikar des St. Annen-Altars und die Kirchgeschworenen von Boizenburg“.[59] Da es in der Boizenburger Kirche im Mittelalter eine Vielzahl von Altären gegeben hat, ist nicht sicher, ob es sich um den St.Annen-Altar in der Kirche oder um den Altar in der St.Annenkapelle gehandelt hat. Schlie nennt eine 1328 von Heinrich von Sprengel gestiftete Vikarei, vier Altäre 1335 und eine Flörkesche Vikarei 1343 (lt. MUB 4913, 5613, 6310). 1370 stiften die von Moltke eine Vikarei, 1378 verbessern die Brüder Heinrich und Hermann von Boizenburg die Vikarei und den Altar St.Peter und Paul. Schlie führt auch die Altäre St. Annae, St. Nicolai, St. Spiritus, St. Catharinae, St. Antonii, St. Martini, St. Simonis et Judae, Omnium Sanctorum (Aller Heiligen), und St. Trinitatis auf, die in Kirchenvisitationsprotokollen genannt werden.[60] In dem o.g. Register 1458 wird auch der Müller Gherke zu Kladram, der späteren Schwanheider Mühle, genannt, ferner die Mühle buten Boysenburgh“ , die Mühle „bynnen Boysenburgh“, die Mühle „to Czernstorppe“ und die Mühle „to Blücher“.


1460
Im Schlossregister werden Einnahmen aus „tolne to Gultze, broke unde holttolne van vlotende to Blucher dor de Sluze, item 200 Mark krech ik vome rade to Molne“ , folglich Einnahmen aus dem Zoll zu Gülze, „broke“ wohl Brackede, aus dem Holzzoll für die Flößung an der Schleuse zu Blücher (Hühnerbusch) und auch 200 Mark aus dem Rade, d.h. der Mühle zu Mölln. Ebenso werden Einnahmen an Korn und Geld aus den Mühlen in Boizenburg, Zahrensdorf und Blücher (Hühnerbusch) und Knechtslöhne u.a. für den „cure“, den „slutre“ (Schließer), „Hinrik dem butensten molre“ (Hinrich den Außenmüller) und den Müllern zu Zahrensdorf und Blücher genannt.[61] Somit hat es zu diesem Zeitpunkt bereits die Außenmühle gegeben.


1462
Badekow wird erstmalig im Landbederegister genannt, mit „non dedit“ (geben nichts).[62]
1479
ist das Dorf mit 4 Hufen, 1485 auch mit der Sandmühle (bei Bretzin) genannt. 1554 gehört es den von Sprengel in Gresse.


1473
Zwischen den Herzögen Heinrich III. von Mecklenburg und Friedrich von Lüneburg wird auf dem Kuhsande ein Vergleich geschlossen.[63]


1485
Im Schlossregister des Amtes Boizenburg sind als Pachtzahler auch Stiepelser, Viehler, Brackeder, Garzer und Carzer aus dem Lüneburgischen genannt. Es wird sich um Pacht für die Weidenutzung in der Teldau bzw. auf dem Goldufer handeln.[64] Auch in späteren Registern erscheinen die Stiepelser, Viehler und Brackeder.


1494
Die Klingbergstraße in Boizenburg wird erstmalig genannt mit dem Bürger „Heinrich Berchhane ufm Klingenberge“.[65]


1496
Das Kaiserbederegister nennt in den Dörfern folgende Personenzahlen:
 Zweedorf 54, Nostorf 36, Gresse 61, Lüttenmark 30, Badekow 2, Bickhusen 23, Rensdorf 20, Gehrum 23, Schwartow 35, Zahrensdorf 36, Bretzin 36, Groß Bengerstorf 37, Klein Bengerstorf 38, Tessin 41, Blücher 148, Besitz 71, Niendorf 61, Steder 16, Dersenow 59, Bandekow 33, Gülze 62, Bahlen 21, Gothmann 42, Gallin 67, Greven 50, Granzin 48, Bennin 38.[66]

Die Zahlen enthalten nur die steuerpflichtigen Einwohner. Darin enthalten sind nicht die Kinder. Auffällig sind die höheren Einwohnerzahlen von Blücher, Gülze und Zweedorf. Diese resultieren aus dem für den Betrieb der Schaalfahrt und der Stecknitzfahrt einschließlich der Zollerhebung erforderlichen Personal.


1501
Die Herzöge Magnus II. und Balthasar von Mecklenburg bestätigen die Schenkung des Grafen Nikolaus II. über die Pfarrhufen in Gresse, Zweedorf, Gehrum und Rensdorf.[67]

Referenzen

  1. Vitense, wie Anm.10, Seite 71f.
  2. Jugler, wie Anm.17, § 6, Seite 11
  3. Vitense, wie Anm.10, Seite 72
  4. Schlie,Friedrich, Die Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogthums Mecklenburg-Schwerin, Schwerin 1899, Reprint 1993, Seite 111
  5. Jugler, wie Anm. 17, § 6, Seite 11
  6. MUB 190
  7. Heitz u. Rischer, wie Anm.2, Seite 22
  8. Hagen, Richard und Wieben, Uwe, Ein Überblick über die Geschichte der Stadt Boizenburg bis 1917, in Stendell, Günther (Hg), Boizenburg. Beiträge zur Geschichte der Stadt; Boizenburg 1980, Seite 12
  9. Vitense, wie Anm. 10, Seite 75ff.
  10. Ebenda
  11. Vitense, wie Anm.10, Seite 76f.
  12. Schlie, wie Anm. 31, Seite 43
  13. MUB 375
  14. Hagen und Wieben, wie Anm.35, Seite 10
  15. MUB 7169
  16. MUB 755
  17. Meyn Jörg, Sachsen-Lauenburg im hohen und späten Mittelalter, in Eckhard Opitz, Herzogtum Lauenburg. Das Land und seine Geschichte, Neumünster 2003, Seite 120
  18. Hagen und Wieben, wie Anm. 35, Seite 10f.
  19. Jugler, wie Anm. 17, § 8, Seite 12
  20. Ebenda, § 9, Seite 12
  21. MUB 1549 und MUB 1564
  22. MUB 1688
  23. MUB 1689
  24. MUB 2723
  25. MUB 2452 und Jugler, wie Anm. 17, § 10, Seite 12
  26. MUB 2448
  27. Jugler, wie Anm. 17, § 10, Seite 12
  28. Ebenda
  29. Ebenda, § 11 u. 12, Seite 12f.
  30. MUB 4423
  31. MUB 4913
  32. Meyn, Jörg, wie Anm. 44, Seite 121
  33. Jugler, wie Anm. 17, § 12., Seite 13
  34. Ebenda, § 13, Seite 13
  35. Balck, Carl Wilhelm August, Finanzverhältnisse in Mecklenburg-Schwerin, Schwerin 1878, § 28, Seite 52
  36. Jugler, wie Anm. 17, §§ 12 u. 13, Seite 13
  37. Ebenda, § 13, Seite 13
  38. Jugler, wie Anm. 17, § 14, Seite 14.; Röpcke, Andreas, Der Verkauf der Grafschaft Schwerin 1358, MJB 124, 2009, Seite 54 ff.
  39. Röpcke, wie Anm. 65
  40. Ropcke, wie Anm. 65, Seite 57f.
  41. Ebenda, Seite 59
  42. Schlie, wie Anm. 31, Seite 114
  43. Jugler, wie Anm. 17, § 15, Seite 15
  44. Balck, wie Anm. 62
  45. Röpcke, wie Anm. 60, Seite 60
  46. Jugler, wie Anm. 17, § 15, Seite 15
  47. Ebenda
  48. Schlie, wie Anm. 31, Seite 115
  49. Ebenda
  50. Ebenda
  51. Jugler, wie Anm.17, § 15, Seite 15
  52. Müller, Walter, Die Stecknitzfahrt, Ratzeburg 1990, Seite 7ff. und Jugler, wie Anm. 12, §16, Seite 13
  53. Krieg, Luise, Die Schalfahrt im 16. Jahrhundert und ihre geschichtliche Bedeutung, Schwerin 1914, Seite 4f., siehe auch Goldammer, Götz, Der Schaale-Kanal, Stuttgart 1997
  54. Jugler, wie Anm. 17, § 17, Seite16
  55. Schlie, wie Anm. 31, Seite 116
  56. Schildt, Franz, Die untergegangenen Dörfer Mecklenburg-Schwerins, MJB 56 1891, Seite 161
  57. Tessin, wie Anm.87, Seite 67.
  58. Ebenda, Seite 1ff.
  59. Ebenda, Seite 11
  60. Schlie, wie Anm. 31, Seite 119
  61. Tessin, wie Anm. 87, Seite 17
  62. Ebenda, Seite 26
  63. Jugler, wie Anm. 17, § 21, Seite 17
  64. Tessin, wie Anm. 87, Seite 50f.
  65. Felten, Werner, Die Personennamen der Stadt und des Landes Boizenburg vom 13. bis zum 17. Jahrhundert, MJB-Sonderdruck 1936
  66. Tessin, wie Anm. 87, Seite 54ff.
  67. Jugler, wie Anm. 17, § 21, Seite 17