Zempin Lebensläufe

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Gedanken zur Absicherung im Alter

Der Zempiner Landwirt und Schulze Martin Lüder - geb.08.02.1797 hat einen Notarvertrag mit seinen Kindern abgeschlossen.

Den Begriff Rentenversicherung - die Rente - benutzen wir als Selbst-verständlichkeit. Täglich hören wir über Prozentsätze, die zu zahlen sind, sich erhöhen sollen usw. Seit wann gibt es solch eine Absicherung für das Alter? Es sind die zusammengefassten Bestimmungen der Reichsversiche-rungsordnung, Angestelltenversicherung und der Reichsknappschaft. Diese gingen hervor aus der Invalidenversicherung für den Fall der Invalidität und des Alters der Arbeiter im Rahmen der Bismarckschen Sozialreform vom 22. Juni 1889, die ab 1.Januar 1891 eingeführt wurden.

Dabei wurde eine Rente erst ab 70 Jahre gezahlt. Ab 1916 wurde das Alter für den Anspruch einer Rente auf 65 Jahre herabgesetzt. Also erst gut 100 Jahre ist diese generationsübergreifende Absicherung für Deutschland vorhanden. Wie sicherten sich aber die Menschen vor dieser Zeit ab? Aus Zempin ist uns ein genaues Beispiel durch den Erbteilungs-Rezess des Bauern und Schulzen Martin Lüder (geb.08.02.1797, gest. 09.12.1865) mit der Gültigkeit vom 1. Oktober 1863 bekannt.

Seine Frau Christine, geb. Dosin, war 1857 gestorben. Drei Kinder sind aus der Ehe hervorgegangen und der Witwer hat all seinen Besitz gleichmäßig den drei Kindern übergeben, aber was blieb für ihn zum Leben übrig? Was, wenn die Kinder ihn nicht mehr ernähren wollten oder konnten?

Aus der Erfahrung hat er sich seine Absicherung viel Geld kosten lassen. Denn er hat eine ausführliche Urkunde anfertigen lassen. So bittet er sich folgendes Altenteil aus:

1. Freie Wohnung, Essen und Trinken, ärztliche Pflege und Wäsche auch unentgeltliche Hergabe des Fuhrwerkes zu etwaigen Reisen. Er soll sich bei demjenigen seiner Kinder aufhalten können, bei dem es ihm gefällt. Die beiden anderen Kinder haben den entsprechenden Anteil zum Unterhalt zu erstatten.

2. Von jedem der drei Erben erhält er jährlich 14 Taler bar an Taschengeld, ein neues Hemd, eine eigengemachte wollene Hose, eine ebensolche Weste und ein Paar neue wollene Strümpfe. Außerdem von jedem noch jährlich einen Taler, für den Fall, daß das Bett des Martin Lüder schlecht werden sollte.

3. Jeder der drei Erben oder deren Rechtsnachfolger sind verpflichtet dem Martin Lüder 1000 Taler für den Fall zu geben, daß sie die Wirtschaft verkaufen, versterben und die Grundstücke in fremde Hände geraten, oder wenn er bei keinem der drei Erben das Altenteil nehmen möchte.

Nur zwei Jahre war es ihm vergönnt sein Altenteil zu genießen, mit 68 Jahren verstarb er in Zempin.