Obersten Heinrich Ludwig von Hatzfeld

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Hatzfeldt, Heinrich Ludwig Graf von; Obrist [um 1585 Wildenburg-1.2.1631 Rostock] Heinrich Ludwig von Hatzfeldt, Herr zu Wildenburg[1] und Schönstein,[2] war verheiratet seit 1631 mit Maria Magdalena Juliana von Obsinnig. Seine Ehefrau, geboren 1594, stammte aus der weit verzweigten Familie von Eynatten, die ihre Güter in der Grafschaft Limburg hatte. Die Burg Obsinnig steht unweit der niederländischen Grenze im Maastrichter Ausläufer. Nachdem ein Zweig der Familie die Burg in ihr Eigentum gebracht hatte, begannen sich die Mitglieder Roe (oder Rode) van Obsinnich zu schreiben. Johann von Eynatten [ -1562] war Hofrat von Kaiser Karl V. und Statthalter in Limburg. Die Eltern von Maria Magdalena Juliana, welche nach ihrem ersten Ehemann, Heinrich Ludwig von Hatzfeldt die Herrschaft Klempenow[3] geerbt hatte, waren Johann von Obsinnig und Hermanna von Steprath. Heinrich Ludwig von Hatzfeldt teilte Melchior von Hatzfeldt[4] im Januar 1626 aus Hamburg[5] seine Entlassung aus dem niederländischen Kriegsdienst mit und bat ihn um einen Pass für die Reise nach Köln.[6] Er wird als brandenburgischer Kommandant von Lippstadt[7] erwähnt.[8] Der kaiserliche Obrist[9] Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[10] erwähnte Melchior von Hatzfeldt gegenüber im November 1627 sein Treffen mit Heinrich Ludwig in Hamburg.[11] In diesem November berichtete Heinrich Ludwig Melchior von Hatzfeldt von der Anwesenheit Tillys[12] vor Stade.[13] 1628 war er kaiserlicher und der freien Reichsstadt Hamburg bestallter Obrist sowie kurbrandenburgischer Drost[14] in Ravensberg.[15] Im Mai 1628 unterrichtete er Melchior von Hatzfeldt von der Besetzung Stades durch ligistische Truppen, der Blockade Hamburgs durch holländische und dänische Schiffe auf der Elbe. Im August kaufte er Vieh in Vensyssel, Jütland und Holstein für die Grafschaft Ravensberg auf.[16] Meteren hält unter 1630 fest: „Bey diesem Landtag hat der Obr. Hatzfeld vnderschiedliche Pommerische vom Adel / daß sie sich bey der Statt Stralsund[17] zu Roß vndergestellet / verklagt vnd vmb Privation[18] der Lehen gebetten / oder müste es an die Keys. May.[19] gelangen lassen. Der Hertzog[20] aber hat es entschuldiget / mit vorgeben / daß Kays. Mayest. es mit ihrem eigenen Schreiben erwiesen / daß die Statt Stralsund nit für einen Feind deß Römischen Reichs zuhalten were: derhalben gebetten / mit den Leuthen / die ohne das verderbt / gemachsamer zuverfahren / damit sie nicht endlich gar in Verzweiffelung gerathen / vnd ein grösser Vnheyl darauß entstehen möchte. Es forderte auch sonsten damals besagter Obrister Hatzfeld eine mächtige summa Gelts von 50000. Gülden von den Landständen / gab vor / es were sein Nachstand / brachte es auch soweit mit solcher Forderung / daß ihm das Ampt Klempenaw eingeraumet / vnd Pfandweiß darfür vbergeben werden muste / darbey er sich noch rühmete / wie wol vnd gütlich er gehandelt / in dem er an statt baaren Gelts zu Verschonung der armen Vnderthanen / sich mit besagtem Gut hette contentiren lassen“.[21] „Der Oberste Hatzfeld / hat auch damals der Statt Stettin[22] hoch auffgerücket / daß sie dem Fürste subsidia gewilliget vnd geleistet / zur Defension obgemelter vnd nunmehr abgetrungener Pässe / hat es für eine Vntrew wider Kayserl. Majest. angezogen / da doch der Fürst von Kayser Ferdinanden Mandanten auffzulegen hatte / daß er die Pässe besetzen vnnd defendiren solte: Deß Fürsten Intention vnd Erklärung auch allzeit diese gewesen / daß die Pässe dem Römischen Reich / Kays. Majest. vnnd dem Ober-Sächsischen Crayse[23] zum besten / besetzet vnd defendiret / vnd den Kayserischen Paß vnnd Repaß vergönnet seyn solte“.[24] „Zu Gartz[25] musten täglich 500. Keyserische Soldaten starck arbeiten / vñ bekamen deß Tags zwei Pfund Brod / darüber aber viel entlieffen[26] vnnd sich in Schwedische Dienst[27] / andere aber sich wider zu den ihrigen nach Hauß begaben. Es war auch bey inen grosser Mangel an Geld / weil die armen Leuthe nichts mehr zugeben hatten / dahero ihnen endlich all das ihrige genommen wurde / wie dann den 23. Junii [1630; BW] vnder andern deß Obristen Hatzfelds Volck 600. Stück Rindvieh vnd 700. Schaf / Hammel vnd Lämmer / so sie in den Wildenbruchischen Gütern / wegen etlicher restirender Contributionen[28] genommen /durch Stättin / vnd auff das von dem Herzogen in Pommern / besagtem Obristen Hatzfeld / wegen etlicher auß dem Wolgastischen Fürstenthumb ihm hinterstelligen Contributionen verschriebene Gut vnd Ampt Klempenaw getrieben / welches die arme Leuth aller Nahrung gäntzlich beraubet vnd groß Lamentiren vnd Weheklagen bey ihnen verursachet / welches sich aber die Keyserische wenig angehen lassen“.[29] Hatzfeldt soll in verräterischen Beziehungen zu Schweden gestanden haben.[30] Er war Kommandant zu Rostock[31] und wurde am 1.2.1631 von dem aus Osnabrück[32] stammenden Lizentiaten[33] Jakob Varmeyer wegen Eigentumsstreitigkeiten enthauptet.[34] Die kaiserliche Besatzung war auf das höchste erregt, die wütenden Soldaten drohten mit einem Massaker. Fünfzig Soldaten drangen in Johann Quistorps des Älteren [18.8.1584 Rostock-2.5.1648 Doberan,[35] Theologieprofessor und Prediger in Rostock und elfmaliger Rektor der Universität], Haus ein und verlangten von ihm als Rektor, daß er den Schuldigen ohne Prozess unverzüglich ausliefern solle. Anderenfalls würden die Häuser aller Universitätsangehörigen geplündert und bei ihm begonnen werden. Quistorp gelang es durch seine Diplomatie, die Militärs zu besänftigen. Der Mörder war der Jurist Jacob Varmeyer, ein Mitglied der Universität. Dieser führte gottgefällige Gründe für den Mord an. Er hatte sich an dem Gedanken berauscht, nach biblischem Vorbild diese Befreiungstat an dem Unterdrücker vollziehen zu sollen. Varmeyer wurde ausgeliefert und starb an den Folgen der Folter.[36] Das „Theatrum Europaeum“[37] berichtet dazu: „Vmb diese Zeit ist der Obriste Hatzfeld / welcher das Hertzogthumb Pommern neben andern auch nicht wenig geplaget / zu Rostock ermordet worden. Er wurde / nach dem besagte Stadt Rostock vnder der Kayserischen Gewalt gebracht / zum Gubernatoren[38] daselbst bestellet / als er nun sein Quartier in eines vornehmen Cantzlers Wittiben Behausung hatte / hat sichs begeben / daß ein Licentiat / mit Namen Jacobus Varmeyer / von vornehmen Geschlecht auß der Statt Osnabrück in Westphalen bürtig (daselbsten er auch ligende Güter gehabt / welche ihm von gedachtem Obristen Hatzfelden eyngezogen vnnd reformirt worden[39] / darüber er sich etlich mal verlauten lassen / daß er solches eyffern / vnd da ihme Gelegenheit darzu an die Hand gegeben würde / gewißlich nit vngerochen lassen wollte) Sambstag den 21. Januari A. E. deß Morgents zwischen acht vnd neun Vhren / mit einem verborgenen scharpffen Beyel vnnd zweyen Messern zu ihme ins Losament gangen / vnnd / weil er daselbsten wohl bekandt / bald eyngelassen worden / da er dann vnder andern Reden vmb einen Paß angehalten / vnnd als darauff der Obriste sich gesetzet / vnnd den Paß selber schreiben wollen / stellete sich der Licentiat hinder ihn / vnnd schlug ihm vnversehens mit dem Beyel in die Dünnung[40] des Hauptes, daß er auff den Tisch sanck. Hierauff hawete der Thäter noch zweymal zu / löset ihm hernach mit einem Messer das Haupt vollendts ab / wickelte dasselbe in ein Tuch / vnd trägt es vnvermerckt mit sich vnter dem Arm hinauß / gehet hernach stracks gegen der Thür vber in eines Rathsherren Behausung / vnnd versteckte es hinder eine Kisten / er aber gienge in ein ander Hauß / vnnd verbarg sich daselbst im Keller. Wie nun kurtz hernach deß Obristen Hatzfelds Secretarius wider in das Gemach / da diese That geschehen / hineyn getretten / hat er das grawsame Spectacul gesehen / vnd solches alsbald kund gethan. Darüber ein grosser Lermen in der Statt entstanden / die Thor geschlossen / die Trommel gerühret / vnd außgeruffen worden / wer den Thäter angebe / solte reichlich belohnet werden. Worauff ihm fleissig nachgeforschet / also daß er endtlich von einem Taglöhner außkundtschafftet / vnnd in dem Keller / da er sich versteckt / wiewol er sich häfftig gewehret / auch zwo Wunden / doch aber nicht tödtlich / darüber bekommen / gegrieffen / vnnd in gefängliche Hafft angenommen worden / doch hat man nicht von ihm erfahren können / wo er mit dem Kopff geblieben / biß man ihn endtlich nach langem Suchen in vorgemeltem Hauß gefunden. Da man ihn nun gefragt / warumb er solche that begangen / hat er geantwortet : es wäre ihm nicht leyd / daß ers gethan / dann der Obriste hatte solches wohl vmb ihn verdienet. Nachdem er nun kurtz hernach an die Tortur[41] gebracht / vnd / die rechte Vrsachen solcher Mordthat von ihm zuerfahren / hart gepeiniget wordẽ / ist er ohne Bekandtnuß daran gestorben / doch gleichwol hat man ihm das Haupt vnnd die rechte Hand abgehawen / vnd an den Galgen genagelt / hernach den Cörper geviertheilt[42] / vnnd an die Statt Thor in eysern Körben auffgehencket. Der Obriste ist den 21. Martii mit stattlichen Ceremonien in vnser lieben FrawenKirch zu Rostock zur Erden bestattet worden“.[43] Bei Meteren heißt es dazu: „Vmb dieselbige Zeit ist der Oberste Hatzfeldt / von welchem das Herzogthumb Pommern nicht wenig ist geplaget worden / zu Rostock jämmerlich vmbs leben kommen / Als die Kayserischen gedachter Statt sich bemächtiget hatten / wurde er zum Gubernatore[44] allda verordnet / vnd nam sein Losament bey eines vornehmen Cantzlers Wiittiben. Nun begab es sich daß ein Licentiat Namens Iacobus Varmeyer[44a] von vornehmen Geschlecht auß der Statt Oßnabrück in Westphalen bürtig (daselbst er etliche liegende Gütter gehabt / die ihm von gedachtem Obristen Hatzfeldt eingezogen worden / dannenhero er sich zu vnterschiedlichen mahlen verlauten lassen / dass solches eyfern / vnnd da ihme Gelegenheit darzu gegeben werden würde / gewißlich nicht ungerochen lassen wolt) Sambstags den 22. Januarii alten Calenders deß Morgens zwischen 8. vnnd 9. Vhren mit einem verborgenen scharpffen Beyl / vnd zweyen scharpffen Messern zu ihme in sein Losament sich verfüget / vnd weiln er daselbsten nicht bekannt / bald eingelassen worden / da er dann vnter andern Reden vmb einen Paß angehalten / Vnnd als der Oberste sich gesetzt / vnd den Paß selber schreiben wollen / stellte sich der Licentiat hinder ihn / vnnd schlug ihn vnversehens mit dem Beyhel in die Dünnung deß Haupts / daß er auff den Tisch sanck. Hierauff hawete der Thäter noch zweymahl zu / löset ihm hernach mit einem Messer das Haupt vollends ab / wickelt dasselbige in ein Tuch / vnd trägt es vnvermerckt mit sich vnter dem Arm hinauß / gehet darnach stracks gegen der Thür vber in eines Rathsherrn Behausung / vnnd versteckt es hinder ein Kisten / er aber gieng in ein ander Hauß / vnnd verbarg sich daselbst im Keller. Als nun kurz hernach deß Obristen Secretarius wieder in das Gemach kommen / vnnd das grawsame Spectacul gesehen / hat er also bald einen Tumult im Hauß gemacht: Dannenhero ein grosser Lermen in der gantzen Statt entstanden / die Thor also bald gesperret / die Trummel gerühret / vnnd also bald außgeruffen / wer den Thäter angebe / solte eine reiche Belohnung bekommen. Derhalben ihm fleissig ist nachgeforschet / vnd er endlich von einem Taglöhner außgekundtschafft / vnnd in dem Keller / da er sich versteckt / nach zwo empfangenen doch nicht tödtlichen Wunden / weil er grosse Gegenwehr thete / gefangen worden / doch hat man von ihm nicht können erfahren / wo er das Haupt gelassen / biß dass man es nach langem Suchen in vorgemeltem Hauß gefunden. Darnach hat man ihn auff die Tortur gebracht / vnnd vmb die Vrsachen dieser Mordthat zuerfahren so hart gepeiniget / daß er doch ohne einige Bekandnuß daran gestorben: Nichts desto weniger hat man ihm die rechte Hand vnnd das Haupt abgehawen / vnnd an Galgen genagelt / hernach den Cörper geviertheilt / vnd an die Statthor in eisern Körben auffgehencket. Der Oberste aber ist den zwey vnnd zwantzigsten Martii mit stattlichen Ceremonien in vnser L. Frawen Kirch“.[45] Der Schweriner[46] Dompropst und Ratzeburger[47] Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“: „22. Jan. hatt sich eine schreckliche historia zugetragen mitt dem Obristen Hinrich Ludwig von Hatzfelt zue Rostock; alda frue morgens ein licenciatus juris Jacobus Varenmeier (der gleichwohl im Haubt etwaß verrücket gewesen) zue gemeldeten Obristen kombt, sub praetextu, alß hätte Er waß wichtiges mitt ihme zue reden, seine Diener abzuschaffen bittet, darnach vmb einen pass anhalten thut. Indem nuhn der Obrister solchen pass selber zue schreiben im werke ist, ergreifft der licenciatus ein beil, so an der wandt henket und hiebt ihm in den halß, dass Er zur erden sinket, wischet bald mitt dem messer vber ihn her vnd sneidet ihme den Kopf gar ab vnd geht damit davon und nimbt das Haubt mitt, worvber Er vf frischer tadt ergriffen vnd schrecklich torquiret worden, auch endlich in der tortur seinen geist aufgeben. Hatzfeld aber ist hingangen ohn Zweifel quo Tullus et ancus“.[48]