Der Sachsenspiegel: Unterschied zwischen den Versionen

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:Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Erst um 1300 erfuhr er eine Dreiteilung.
 
:Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Erst um 1300 erfuhr er eine Dreiteilung.
  
: -Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten und eine Ansammlung von Gewohnheitsrecht. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.[4]
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;-Das Landrecht  
: -Das Lehnrecht regelt die Ordnung seines Adels und die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.
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:ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten und eine Ansammlung von Gewohnheitsrecht. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.[4]
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;-Das Lehnrecht  
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:regelt die Ordnung seines Adels und die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.

Version vom 15. Februar 2022, 14:40 Uhr

Der Sachsenspiegel war in den Gebieten Mecklenburgs und Pommerns, besonders in der Zeit der deutschen Ostexpansion im 13. bis 15. Jahrhundert in den deutschen Siedlungskorridoren die Grundlage für die Rechtsanwendung und Rechtsprechung.
Besonders ausgeprägt war das in den Siedlungen gebieten mit Hägerschem Recht (Hagendörfer).
Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht. Erst um 1300 erfuhr er eine Dreiteilung.
-Das Landrecht
ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten und eine Ansammlung von Gewohnheitsrecht. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.[4]
-Das Lehnrecht
regelt die Ordnung seines Adels und die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.