CHRONIK von den WALDUNGEN der STADT ROSTOCK

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- 1. Teil von Hermann Friedrich Becker 1839

Im Inhaltsverzeichnis kursiv geschriebene Punkte wurden zum besseren Verständnis nachträglich, während der Transkription, der Chronik eingefügt.

Hermann Friedrich Becker
Datei:Becker Heidekarte 1793.jpg
Die von Hermann Friedrich Becker 1793 unmittelbar nach seinem Amtsantritt gefertigte Karte der Rostocker Heide
Hermann Friedrich 1839 Becker Heidechronik Titel
Hermann Friedrich 1839 Becker Heidechronik Seite 2


CHRONIK von den WALDUNGEN der STADT ROSTOCK

angefangen 1839


Es erfordert nicht nur die Bewirthschaftung der Rostocker Waldungen eine genaue Aufzeichnung aller vorgenommenen Holzhiebe und Ansaaten, sondern auch aller Veränderungen, welche durch Eingriffe der Natur und der Menschen darin vorgenommen werden. Hinzu kann man noch Veränderungen in der Direction, im Forstpersonale sowie Merkwürdigkeiten, welche die Wälder und deren Umgegend treffen, hinzufügen, um der Nachkommenschaft ein Manuale zu hinterlassen, welche sie mit Nutzen brauchen und fortsetzen kann. Zu diesem Zweck ist diese Chronik bestimmt und verdient darin die Geschichte der Stadt – Waldungen, so wie sie E. E. Rath der Stadt Rostock 1839 übergeben worden, den ersten Platz, indem sie in der Vorzeit soweit zurückführt als die mangelhaften Nachrichten davon haben aufgefunden werden können. Wir hoffen hierdurch der Nachkommenschaft die so nöthige Übersicht zu erleichtern, welche sie um so mehr bedürfen wird, da der Turnus einer langsam wachsenden Holzart die Zeit eines Menschenlebens überschreitet.

Indem diese Nachrichten im Manuale nach der Zeitfolge kurz aufgezeichnet werden, können sie auch in der Folge als ein kleiner Beitrag zur Landesgeschichte dienen, wenn die Aufzeichnung nicht zu strenge sich ans Forstwesen schließt, sondern auch Merkwürdigkeiten der Umgebung, insonderheit der Stadt Rostock, ihres Hafens Warnemünde und ihrer Landgüter, die auf die Waldungen Einfluß haben, kurz notiert werden. Man muß es dem Ermessen derjenigen, welche diese Chronik fortsetzen werden überlassen, wie weit sie sich hierin auszudehnen für angemessen halten, glauben jedoch, daß das Ganze zu einer besseren Übersicht gebracht werde, wenn man auf die äußeren Verhältnisse, welche auf die Waldung Einfluß haben, ebenfalls Rücksicht nimmt. Nur durch jährliche Notate der Veränderungen wird es möglich werden, den mühsam entworfenen Plan zur besseren Behandlung der Waldungen die Dauer von mehreren Jahrhunderten zu verschaffen und die nachkommen in den Stand zu setzen planmäßig in der Befolgung und Verbesserung fortzuschreiten, damit der Wald stets an innerer Vollkommenheit wachse und nie die große Noth des Holzmangels eintrete.

Rövershagen um Ostern 1839

gez. Herm. Friedr. Becker

Forstinspektor

BEITRÄGE zur GESCHICHTE der STADT ROSTOCKSCHEN WALDUNGEN

Erster Abschnitt des Entwurfes zur Regulierung der Waldungnen 1839, nebst einer Recherche davon das Original im Forstarchiv zu Rövershagen sich befindet.

Die Geschichte ist nicht allein ein Richter der Vorzeit, sondern auch ein Baum der Erkenntnis vom Guten und Bösen, der seine Früchte der Nachkommenschaft darbietet. Will der Schriftsteller diese Früchte genießbar machen, so muß er sich erlauben seiner Erzählung einige Bemerkungen hinzuzufügen, wodurch kleine Degreßionen von der einfachen Tatsache veranlaßt werden.

Da man es nöthig fand den Regulierungs – Vorschlägen eine Geschichte der Stadt – Waldungen vorausgehen zu laßen, so fiel der Entwurf derselben dem Forstinspector Becker zu, der sie bis ins höchste Alter, selbst bis zur Gründung der Stadt Rostock, verfolgen zu können wünschte. Er fand aber diese aeltere Geschichte fast von allen Nachrichten entblößt und nur wenige Fingerzeige daran er sie knüpfen konnte. Sie füllt einen Zeitraum aus, in welchem das Heidenthum sich in Christenthum verwandelte und schwere blutige Kämpfe den Staat consolidiereten. Die vorhandenen alten Nachrichten stimmen übrigens in Rücksicht der Vorkommenheiten ziemlich überein allein in Betref der Zeit herrschen Verschiedenheiten und Ungewißheiten. Es können daher die alten Nachrichten höchstens nur als Bruchstücke zur Geschichte der Waldungen angesehen werden und das Ganze nur Beiträge zur Geschichte abgeben.

Vor Einführung der christlichen Religion bestand Mecklenburg aus einem großen Walde, von welchem einzelne Stellen zur Ackercultur vom Holze gereinigt waren; gegenwärtig sind die Wälder Attribüte der korntragenden Flächen geworden, es hat sich also der Wald mit Acker zu Acker mit Wald umgebildet; man hat nachgelaßen die Wälder zu vertilgen, ihnen einen großen Werth beigelegt und sich bemüht sie naturgemäß zu behandeln. Die Besetzung Deutschlands durch die Römer scheint viel zur Cultur desselben beigetragen zu haben, unser Vaterland hat aber ihr Fuß nicht betreten, sie drangen nur bis an die Ufer der Elbe vor, und was Tacitus von unseren Wohnplätzen redet, giebt uns nur durch Erkundigungen eingezogene Nachrichten. Jedoch leider es keinen Zweifel, daß unsere Vorfahren nicht tapfer auf Varus Legionen sollten mit eingeschlagen haben. Als Rostock gering und klein, im Jahr 329 (sic.) nach C. G. im Schutz der Peters Veste am alten Markt gelegen, als ein kleines Fischerdorf auf dem Fischer- und Gärberbruch hervorkeimte, war die Rostocker Heide als Wald schon lange vorhanden und hielte vielleicht tausendjährige Eichen in ihrem Schooße unter welchen den heidnischen Gottheiten geopfert ward. Es ist gewiß, daß sich ihr Areal ungleich weiter als jetzt erstreckte. Schon hundert Jahre vor Christi Geburt ward ein beträchtlicher Theil der Heide durch die Teutonische Fluth vom Meer verschlungen. Noch beim Ankauf 1200 Jahre nach Christi Geburt, dehnte sich die Waldfläche bis Mönckhagen und weiterhin aus. Sie gehörte dem Fürsten und war die Stadt, bei ihrer Aufbauung, nicht mit derselben dotiert. Was von ihr in älteren Zeiten als Acker benutzt wurde, lag größtentheils an der nördlichen und nordöstlichen Seite. Diese Plätze sind jetzt wieder mit Holz bestanden. Obwohl diese Waldungen der Stadt nicht angehörte, so leistete sie derselben doch schon derzeit wichtige Dienste und gab als die zunächst gelegene Waldung die so unentbehrlichen Holzmaterialien, sowohl zur Gründung und Entwicklung als zum Wiederaufbau der Stadt. Das Fischerdörfchen Rostock hatte sich in 830 Jahren in einen blühenden Flecken verwandelt als der Wendenkönig Pribislaus ihn zu einer Stadt zu erheben, mit einer Mauer zu umziehen und durch eine zweite Burg am Borgwall zu schützen, bemüht war.

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Noch war das Werk nicht vollendet als des Wendenkönigs Niklot Sohn, in Verbindung mit dem Könige von Dänemark Waldemar 1159 landete und Rostock fast gänzlich verbrannte.

Es würde zu weit führen wenn ich die Geschichte der Kriege, Räubereien und Mordbrennereien der alten Zeit dieser Geschichte hinzufügen wollte; eine kurze Übersicht der allgemeinen Verhältniße möge man mir erlauben, damit die Ansicht erleichtert werde, wer in und um unsere Wälder sein Wesen getrieben und zu Wasser wie zu Lande sie betreten hat. Der nördliche Theil Deutschlands befand sich ohngefähr in der Lage als wie jetzt noch die uncultivierten Gegenden Amerikas; das Recht der Stärkern galt um Ländereien in Besitz zu nehmen. Die Wenden bewohnten fast den ganzen Niedersächsischen Bezirk, hatten sich aber in viele Völkerschaften und Stämme getheilt, das gemeinschaftliche Band, welches sie umgab, war zu locker geknüpft. Statt vereint auswärtigen Feinden zu widerstehen, lebten sie selben untereinander in Krieg und Streit, schloßen sich nach ihrer Convenienze bald an diesen bald an jenen Stamm oder gar auswärtigen Mächtigen und zogen Raub und Plünderung dem Frieden und der Ruhe vor. Ihre Kriege bestanden in Morden, Sengen und Brennen, kurz Verwüsten der feindlichen Länder und Ruinieren alles deßen das man zum Aufblühen zu bringen bemüht gewesen war; und das Resultat der Kriege war Unterjochung der Feinde, Dienstbarkeit und Belästigung derselben mit jährlich drückenden Abgaben. So wie diese verweigert wurden, traten neue Kriege und Verheerungen ein. Die in Mecklb. wohnenden Stämme waren vorzüglich Orbotriten, Teutonen, Kyßiner, Circipaner, Wilsen, Linoger, Polabier und Wagrier. Die Veranlaßung zu den Kriegen entsprangen größtentheils aus Ansprüchen auf die Erbfolge der Fürsten und deren Kinder; aus ihnen gingen auch Ländertheilungen hervor und Streitigkeiten die durchs Schwert entschieden. Die äußeren Kriege entsprangen vorzüglich durch zwey mächtige Nachbarn, die Dänen und Sachsen. Die Dänen welche sich zu unumschränkten Herrn des Handels in der Ostsee machen wollten, hatten einen großen Strich des nördlichen Deutschlandes, von der Elbe bis zur Oder, erobert und sich lehnspflichtig gemacht. Die Sachsen hatten aber später, vorzüglich zur Verbreitung des Christenthums, unter ihrem

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Herzog und König Heinrich dem Löwen die Wendischen Länder überzogen und auch Mecklenburg erobert, obgleich der Deutsche Keiser hierüber entrüstet war, aber durch Entfernung und anderweitige Anfechtungen die Ordnung herzustellen verhindert ward.

Die Herrschaft der Dänen ward durch ein kühnes Unternehmen Heinrichs des Ersten Graf zu Schwerin, welcher den König Waldemar II. nebst den Kronprinzen aus Dänemark entführte und mehrere Jahre gefangen hielt – nach einer im Jahre 1227 erfolgten blutigen und siegreichen Schlacht geendet, und Mecklenburg von den Dänen geräumt. Die Sachsen veschmolzen sich mit den Mecklenburgern und da die Landgüter nebst ihren Bewohnern durch Heinrich den Löwen, auch durch Mecklenburger Fürsten, unter ihnen Anhänger von Adel vertheilt wurden, so entstand Adel und Leibeigenschaft. Der Hansen – Bund schützte jetzt die Städte, der Reichsverband knüpfte sich enger, die Fürsten wurden durch Verträge gebunden, und die christliche Religion machte die Gesinnung milder.

Pribislaus II. fing im Jahre nach dem Brande, nämlich 1160 an Rostock wieder aufzubauen, wozu die Heide als nächste Waldung ohne Zweifel ihren Beitrag gegeben hat. Die Stadt wurde nach einem größern Plan aufgerichtet, und ein Canal, die Grube, durchgeführt. Es entstand die Altstadt. Die Art und Weise wie die Gebäude erbauet wurden, ist nicht zu erforschen, vermuthlich von Fachwerk, auch mögen mehrere Gebäude, wenigstens Hintergebäude und Ställe, mit Stroh gedeckt seyn. Es gehört viel dazu eine Stadt zu bauen. Man holte die Materialien aus der Nachbarschaft und fand einen großen Schatz daran in den Übrigbleibseln der verwüsteten nahe gestandenen Stadt Kyßin. So erstand Rostock wieder aus den Überbleibseln einer zerstörten Stadt mit Hülfe der Heide, blühete auf, trieb Handel und Gewerk und erregte große Erwartungen. Allein dieser glückliche Zustand dauerte nur 82 Jahre, denn 1252 entstand ein schrecklicher Brand, wodurch die ganze Stadt wieder eingeäschert wurde. Nur die abgelegene noch im Bau begriffene Burg Heinrichs des III ward verschont auch ward die Kirche St. Marien nebst einigen Häusern gerettet. Die Stadt stand im besten Flor, und konnte dazu gelangen, da sie bei ihrer

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Gründung mit so vielen Grundstücken dotiert worden, als selten Städte zu theil werden. Diese Grundstücke waren von dem ehemaligen Kyßiner Gebiet angewiesen worden. Jetzt lag sie in Asche und Schutt – sie mußte wieder aufgebaut werden. Burwings oder Heinrichs III. Schatzkammer scheint durch den Bau der Burg ziemlich angegriffen gewesen zu sein, sein Wille aber zu helfen sehr gut. Die Stadt mußte sich durch eigene Kräfte aufrichten und konnte dies auch da außer den geretteten Baarschaften es ihr nicht an Credit auf Hypothek fehlte. Das erste Bedürfnis war Bauholz, hier wurde mit dem Fürsten verhandelt und da es vorteilhafter schien einen Wald zu kaufen als einzelne Bauholzstücke, so kam der Handel über den

ANKAUF der ROSTOCKER HEIDE

im Jahre 1252 zustande, und in unserer Geschichte gewinnt die Rostocker Heide, als Eigenthum der Stadt ein größeres Intereße.

Bevor ich mich über diesen Ankauf näher äußere, wird man mir erlauben mich über die Hypothek der Stadt zu einem so wichtigen Handel, etwas näher auszulaßen. Als Pribislaus II Rostock erbauet hatte, ward solches, wie bereits gesagt, mit beträchtlichen Grundstücken vom Kyßiner Gebiet dotiert. Wie viele und welche Güter die Stadt erhielte, habe ich mir in den zu Händen gekommenen Nachrichten nicht auffinden können. Sehr beträchtlich war aber dieser Strich Landes und es ist mehr als wahrscheinlich, daß alles was man noch jetzt zum Rostocker District rechnet, und einmal zum Kyßiner District gehörte, darunter begriffen war. Als in der Folge die Fürsten sich Mecklenburg theilten und Landgüter gegen Landgüter setzten, ward der Rostocker District, als das Eigenthum einer Comüne, davon ausbeschieden. Übrigens ist es wohl zu erwarten, daß die Dörfer dieser Dotation, sich in einer schlechten Beschaffenheit befunden haben, weil das

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Gebiet der Kyssiner so sehr ruiniert worden, doch verdanken wir diesem Stamm viel und mag ein Rückblick auf denselben entschuldigt werden. Die Kyßiner bildeten einen eigenen Volksstamm der Wenden, und ihre Einrichtungen sowie ihr Benehmen waren ziemlich republikanisch. Ihr Landstrich zog sich von Wismar bei Rostock vorbei bis zur Pommerschen Grenze. Heinrich der Löwe, Herzog von Sachsen, wollte sie ebenfalls aus dem Heidenthum zum Christenthum führen, eroberte in Verbindung mit den Dänen ihr Land und machte es dienstpflichtig. Das Bekehren ward mit Güte und Gewalt versucht, wollte aber nicht nach Wunsch gelingen, denn obwohl die Pfaffen diese Menschen teilweise einsperrten, sie mit Salzfleisch bewirteten ohne ihnen Wasser zu geben, und wenn der Durst aufs Höchste gekommen, sie ans Waßer trieben, wo sie niederfielen um zu trinken, ihnen alsdann aber die Köpfe ins Waßer drückten, die Taufformel dabei aussprachen und sie für getauft ausgaben war ihre Herzenshartigkeit, doch so groß daß sie von dem Götzendienst nicht ablassen wollten. Indeß mußten sie jährlich an den sächsischen Herzog Steuern zahlen. Als aber der Herzog sich auf einen Kreutzzug nach Mittag hin entfernte, verweigerten sie die Erlegung der Steuern. Es wurden daher der Graf von Schauenburg Hollstein und Fürst Niclot beauftragt die Steuern einzutreiben. Diese verheerten das ganze Land mit Feuer und Schwert und zerstörten 1148 die Hauptstadt Kyßin. Das Schloß ward verschonet. Es war diese alte Burg schon im Jahre 500 (sic.) nach C. G. gebauet, und diente dem Volk zum Anhaltspunkt bei Streifereien anderer Stämme. Die Stadt Kyßin wurde weit später gebauet, so wie überhaupt die Städte Deutschlands erst nach dem Jahr 900 (sic.) entstanden. Diese Stadt lag auf dem Platze den jetzt das Dorf Keßin einnimmt, von deren Gebiet Rostock reichlich dotiert waren. Zu diesen Gütern gehörten ohne Zweifel auch Willershagen aber nicht Rövershagen und die Heide, diese wurde wie gesagt 1252 vom Fürsten Borwin III angekauft, sie lagen nicht auf dem Kyßiner Gebiet. Auch Warnemünde lag nicht auf demselben, dies kaufte die Stadt 1322 von Heinrich dem Löwen dem Mecklbg. Fürsten. Die Geschichte erzählt von zweyen Fürsten die den Namen Heinrich der Löwe führten. Der erste war Herzog von Sachsen und eroberte Mecklenburg; er starb 1125. Der zweite war ein Mecklenburger Fürst und Herr von Rostock, er residierte in Wismar und starb 1329. Als im Erbvergleich vom 18. April 1755 diese Communal Güter die Benennung Rostocker District erhielten, befanden sich darin 48 Güter, theils im Amte Ribnitz, theils im Amte Schwaan gelegen. Gegenwärtig sind es 46 Güter da einige zusammengeschmolzen. Hiervon gehören jetzt:

der Stadt Rostock 14

den Hospitälern 13

dem Kloster 3

dem Pastorat St. Jacob 1

der Großherzgl. Kammer 6

Privat Eigenthümern 9

Die Güter welche der Stadt Kyßin angehöret hatten wurden von einem Kyßiner Stadt Voigt administriert als die Stadt zerstört ward. Es ist als sehr wahrscheinlich daß die Stadt Rostock mit obigen Gütern dotiert ist, mit Ausnahme derjenigen, welche außer dem Kyßiner District mehr links lagen und später gekauft wurden.

Es hatten freilich die Güter derzeit keinen hohen Werth, die Gebäude waren zerstört und der Boden außer Cultur, indeß hatten sie einen innern Werth und waren mit einem ungeschliffenen Diamanten zu vergleichen. Man schätze sie aber nicht nach Würden, war gleich anfänglich bei Dotierung der Hospitäler zu freigebig und verpfändete mehrere unter höchst nachtheiligen Bedingungen, so daß sie der Stadt zum Theil verloren gingen. Wir werden Gelegenheit haben bei Willershagen hierüber nähere Betrachtungen anzustellen, denn auch dies ging der Stadt lange Zeit verlohren, bis der hohe Werte des Holzes die Wiedereinlösung zur Bürgerpflicht machte.

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DER KAUFBRIEF DER HEIDE

Datei:Urkunde 1252.jpg
Die Kaufurkunde der Rostocker Heide vom 25. März 1252

Ist in lateinischer Sprache abgefaßt und in Franks altem und neuen Mecklenburg Lib. IV. Cap. XXVIII Seite 214 sowie in Clüvers Beschreibung von Mecklenburg II Theil Seite 395 abgedrückt. In unserer Sprache lautet er wie folgt: Im Nahmen der hohen und einigen Dreifaltigkeit. Wir Borwin von Gottes Gnaden Herr von Rostock thun kund allen Christen welche diese Urkunde lesen: Die menschlichen Handlungen und Einrichtungen würden oft sehr ungewiß oder ganz unbekannt werden, wenn nicht durch schriftliche Nachrichten die Kenntnis derselben erhalten würde. Daher mögen sowohl die jetzt Lebenden als die Nachkommenden wissen daß unser Großvater seeligen Gedächtnißes Herr Borwin auf Anrath seiner Söhne, die Stadt Rostock gegründet und durch nachstehendes Privilegium gesichert hat. (hier folgt das Diplom Borwins I vom Jahre 1218)

Da Wir nun eine gleiche; ja größere Zuneigung zu gedachter unserer Stadt hegen und mit väterlicher Vorsorge auf das Beste und den Nutzen ihrer Einwohner Bedacht nehmen; so bestätigen Wir ihnen bereitwillig und unabbrüchlich alle Gerechtsame des Lübeckschen Rechts, so wie sie solche unter unsern Vorfahren beseßen haben.

Ferner hat die Bürgerschaft Unserer Stadt Rostock einen Wald nebst Grund und Boden für 450 Mark Pfennige von Uns mit gutem Vorbedacht erworben, deßen Grenze folgender gestalt bestimmt sein soll; Sie geht von Hinrichsdorf, welches 20 Hufe begreift, nach Mönkhagen das ebenfalls 20 Hufen, aber nicht mehr erhalten soll; von da zieht sie sich nach Volkenshagen von 11 Hufen und verfolgt den geraden Weg nach Ribnitz, bis zu der Stelle, wo vormahls

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Wilhelm Vulebrasme ermordet worden ist. Dann geht sie nach dem Zernetzstrohm, und von da durch den Grasweg jenseits bis zur See, endlich längs derselben bis an das östliche Flußufer bei Warnemünde. Diesen Flächenraum erhält die Stadt mit allen Nutzungen als Weide, Wiesen, Holzungen, Acker, Waßer und Waßerläufe mit Ausnahme der Mast für unsere Schweine und 8 Hufen bei dem Zernetzstrohm, welche wir den Mönchen zu Doberan in Gnaden zugewiesen haben.

In Hinsicht der Gerichtsbarkeit aber, behalten Wir Uns bei entstehenden Händeln und Streitigkeiten daselbst, zwey Theile der Strafgefälle vor und überlaßen der Stadt den dritten Theil. Sollte auch durch ein Unglücksfall ein Schiff im Hafen zu Warnemünde scheitern, so begeben Wir uns aller Ansprüche, sowohl an das Schiff als an die darin enthaltenen Waaren.

Ebenfalls ertheilen Wir den ankommenden und abgehenden Schiffen völlige Freiheit, alle Handels Gegenstände und Waaren ein- und auszuführen, doch muß der übliche Zoll entrichtet werden. Überdies verleihen Wir, als eine besondere Wohltat, der Stadt die freie Fischerei auf der Warnow von der Petribrücke an bis nach Warnemünde auch außerhalb des Hafens in der See, so weit die Fischer der Witterung wegen zu schiffen sich getrauen.

Endlich wollen Wir noch, daß in dem ganzen Gebiet der Stadt, welches gewöhnlich die Markscheide genannt wird, daß Rostocksche Stadtrecht gelten solle.

Damit nun diese Unsere Verleihung stets in voller Kraft und Wirksamkeit bleibe und weder von Uns noch Unsern Nachkommen zurückgenommen werde, bekräftigen Wir die gegenwärthige Urkunde durch Beidrückung Unseres Siegels, und die Unterschrift glaubwürdiger Zeugen. Diese sind:

Johann von Schnakenburg, Truchseß Gottfried, Burgvoigt Johann, Johann von Bune, Georg Hork, Florin, Wolder, Gerhard, Sohn des Truchseß, Bertram, Rotger, Heinrich von Warburg u.s.w. Ausgefertigt durch den Magister Conrady 25. März 1252.

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Der Kaufbrief ward 1276 vom Fürsten Borwins Sohn Waldemar bestätigt, so wie auch 1323 vom Fürst Heinrich.

Der Ankauf der Heide war gewiß schon länger vorher projectirt worden; die Lage derselben war für die Stadt sehr günstig, vom Fürstlichen Gebiet aber das Terrain durch die Güter, womit die Stadt dotiert worden, als Bartelsdorf, Bentwisch, Kl. Kußewitz, Heidkrug und Willershagen bereits getrennt und abgeschnitten. Es ward aber durch den unglücklichen Brand der Altstadt Bedüfniß. In den Kaufbrief sind zwar die Scheiden und Grenzen angegeben, allein die Angabe ziemlich unbestimmt ausgedrückt, wenigstens der jetzigen Beurteilung verschlossen. Ob Zernetzstrom ein Dorf gewesen ist nicht zu erforschen, mir scheint es wahrscheinlicher daß ein Bach oder Strom diesen Namen führte. Hiermit stimmt auch die Lage des noch jetzt die Grenze bildenden Stromgrabens überein. Wo der Uhrmacher Vulnebrasme erschlagen worden, weiß jetzt niemand mehr, auch nicht wo die für das Doberaner Kloster reservierten Hufen gelegen. Man kann aber sicher darauf rechnen, daß bei der Ablieferung die Grenze durch Pföste und Grenzbäume bezeichnet worden sey. In spätern Zeiten haben mehrmals Grenzberichtigungen stattgefunden, die zuletzt das Resultat herbei geführt haben, daß die ganze Grenze mit einem Graben umzogen ist.

Eine andere Frage ist, ob die Stadt noch im Besitz des ganzen angekauften Terrains sey oder ob davon in späteren Zeiten ein Theil zurückgegeben sey?

Ich habe mich bemüht hierüber Nachforschungen anzustellen, davon das Resultat ist, daß zwar eine Ausgleichung der Grenzen in späterer Zeit statt gehabt habe, aber keine Verminderung des Flächengehalts; nur beim Ausfluß des Stromgrabens ins Meer, soll er ehemals seine Richtung verändert und die kleine Wiese, welche man jetzt Graler Bollenwiese nennt, abgeschnitten haben. Mit der großherzoglichen Forst ist also die alte Scheide bis auf obige Wiese geblieben, allein zwischen der Heide und den Stadt Gütern Ober-, Mittel- Niederhagen und Studthof haben einige nicht erhebliche Veränderungen in neuern Zeit stattgehabt.

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Es ist sehr natürlich, daß man nach dem Ankauf das Holz welcher der Stadt am nächsten stand, zuerst wegräumte, den Boden aber der Getreide – Cultur übergab. Es entstanden auf diese Art mehrere Dörfer, als Studthof, Jürgeshof, Purkshof und beim Dorf Rövershagen, welches ganz im Eichenwald lag, vergrößerte die Äcker, Gärten und Koppeln. Im Walde selbst wurden später Müggenburg und Markgrafenheide mit Acker versehen, auch an Niederhagen noch später ein ganzer Schlag zugelegt und vom Walde genommen. Auf gleiche Art entstanden die Wiesen. Von den Bauern in Rövershagen behielte man nur 8 und zwey Halbbauern, aus dem Acker der übrigen wurden zwey Höfe gebildet, Oberhagen und Niederhagen, die Einlieger wurden zum Theil davon entfernt angebaut. Hieraus entstanden Wiethagen und Sandhagen. Auch wurden auf Verlangen des Pächters von Oberhagen ein Katen zum Schutz der Feldfrüchte nahe beim Landkrug gebaut, der aber vor einigen Jahren eingegangen ist. Diese Verhältniße bestehen noch, nur ist Müggenburg ganz gelegt und mit Holz bestanden, und von Markgrafenheide der größte Theil der Waldung zugelegt und nur zwey Koßaten geblieben. Dagegen wurden die Meiereien Fullery Dorf Moor oder Moorhof und Born – Ansiedlungen sehr alter Zeiten, die aber 1690 noch bestanden, der Waldung einverleibt und existieren nur noch deren Nahmen. Zur Zeit des Ankaufs der Heide hatte das Holz wenig Wert – Deutschland war mit Wäldern bedeckt. Man kaufte wie noch jetzt in Amerika, Urwälder wohlfeil und wurde die Wegräumung des Holzes theurer als der Ankauf der Fläche. Vieles brauchbare Holz opferte man den Flammen, erlaubte den Bauern es unentgeldlich wegzunehmen und in der Stadt zur Gewinnung des Fuhrlohns zu verkaufen. Die aelteren Nachrichten von Ungnaden, Frank etc. gesammelt, stimmen darin überein, daß die Kaufsumme der Heide 450 Mark Pfennig betragen habe; allein wieviel die nach jetzigem Gelde ausmacht? veranlaßt ungleiche Rechnungs – Resultate. Frank giebt dies in seinem alten und neuen Mecklenburg zu 1200 Thaler Species an. Um hierüber Auskunft zu erhalten ward eine Anfrage im Freimüthigen Abendblatt 1825 Nr. 362 dem Publicum vorgelegt. Es erschienen zwey Beantwortungen. In der ersten heißt es: Die Frage findet sich in Haanes Übersicht der Mecklenburger Geschichte beantwortet, wo es Seite 98 heißt: Heinrich Borwin verkaufte 1252 an die Stadt Rostock die Rostocker Heide für 450 Mark Pfennige (Rostocksche, wendische, sundische) Im Jahre 1269 wurden3 3/8 Rostocker Mark und im Jahre 1298 schon 5 Mark dito auf ein Mark fein gerechnet. Auch angenommen daß im Jahre 1252 noch 3 Mark Rostockisch einer Mark fein gleich gewesen wären, so hätte die Kaufsumme nicht mehr als 1800 Thaler n.P.. 2/3 betragen. Hiernach wäre eine Mark Pfenning so viel als 4 Thaler n.P. 2/3 gewesen, da bekanntlich ein Mark fein Silber 12 Thaler n.P. 2/3 beträgt. Die zweite Beantwortung heißt: Auf obige Anfrage dient zur Nachricht, daß Evers Mecklenb. Münzverfaßung 1 Theil S. 33 im Jahr 1250 eine Mark Silbers, 2 Mark Lübscher Pfennige mithin 450 Mark Pfennige 225 Mark Silbers zu 14 Thaler gerechnet – 3150 Thaler Preußisch Courant betragen haben. Angenommen die 3150 Thaler wären auch Mecklenburger Courant gewesen, so ist der Handel doch nach billigen Grundsätzen abgeschlossen und mag der große Brand den Fürsten auch wohl bewogen haben, seine Forderungen nicht zu hoch zu spannen. In welchen Terminen das Geld bezahlt worden, ist nicht aufzufinden; auch nicht ob Anleihen dazu gemacht sind, daß aber alles berichtiget worden, ist daraus ersichtlich, daß sich nirgend Klagen über rückständige Zahlung findet. Die Stadt war jetzt im Besitz einer schätzbahren Waldung, konnte ihre eingeäscherten Gebäude wieder aufbauen und behielt noch einen Wald, den sie jetzt 586 Jahre bestehen hat. Der zunächst gelegene Theil des Waldes ward gänzlich rasiert, woraus die Landgüter entsprangen, der übrige Theil blieb als Urwald liegen. Aus den ersten Jahrhunderten nach dem Ankauf fehlen uns sämtliche Nachrichten über die Direction und Benutzungsart der Waldungen, man nahm wahrscheinlich aus dem selben das Holz welches man bedüfte und ließ das übrige stehen. Da sich das Forstwesen überhaupt erst in den letzten 50 Jahren zur Wißenschaft entwickelt hat, so läßt sich nicht erwarten,

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daß man vor dieser Zeit bemüht gewesen sein könnte mit den Waldungen nach angemeßenen Grundsätzen zu verfahren, nein, - die Bewirtschaftung der Waldungen entsprang aus den jedesmaligen Bedürfnißen, wohlmeinenden Ansichten und Beschlüßen. Es mag zuweilen bunt genug dabei hergegangen seyn, allein es traten zu viele wichtigere Gegenstände ein, welche die Waldungen zu Nebensachen machten. Äußere und innere Kriege mit Dänemark, den Sachsen, den Herzögen, und zwischen Rath und Bürgerschaft. Die letzteren waren für die Stadt die Nachteiligsten, denn sie waren ein Krebs der das Innere des Stadt - Körpers verzehrte. Alle guten Einrichtungen wurden verhindert, das Geld verprozessiert, die Stadtkaße verschuldet, die Güter verschleudert und rechtliche Leute mit Undank belohnt, diese unglücklichen Verhältnisse dauerten Jahrhunderte und zeigten deutlich daß der alte Wendische Geist noch lebe, daß das eingeführte Christentum keine tiefen Wurzeln geschlagen, und daß die Ausbildung des Geistes keine besonderen Fortschritte gemacht hatte. Satt es einzusehen, daß der Magistrat die Elite der Bürgerschaft sey, und mit Recht auf den Beistand und die Unterstützung der Bürgerschaft rechnen dürfe, suchte man demselben zu widerstreben und gleichsam zu bekriegen, wodurch der aufkeimende Flor der Stadt verhindert und zurückgehalten ward. Oppositionen haben allerdings auch ihren Nutzen, doch geht ihr Zweck nur dahin die Gründe für und gegen eine Sache genau abzuwägen. Ist die geschehen und man widerstreitet aus Rechthaberey oder ganz persönlichem Haß, so werden sie dem Staate nachtheilig. Hätte in Rostock Frieden und Einigkeit geherrscht, so wäre es bei seiner guten Lage und reichlichen Hülfsmitteln eine der ersten Städte Deutschlands geworden, nun aber wurde es durch die Nachbarstädte Lübeck, Hamburg, Bremen pp überflügelt. Alle diese Zwistigkeiten entstanden durch einzelne unruhige Köpfe welche die ganze Bürgerschaft alarmirten. Spüret man nun dem Schicksal dieser Menschen auch aus späteren Zeiten nach, so findet man, daß kein einziger reich, angesehen und geehrt gestorben ist, sondern alle in Armuth, verachtet von ihren eigenen Mitbürgern.

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Daß bei solchen Wirren an Cultur und Verbeßerungen der Waldungen nicht gedacht wurde, ist leicht zu begreifen; sie waren Urwald und blieben Urwald im strengsten Sinn des Worts. Nur durch Verbreitung humanerer, milderer, ächt christlicher Gesinnung schien es möglich daß Industrie und Cultur belebt werden könnten. Es war daher ein erfreuliches Ereigniß als den 12. Nov. 1419 eine Akademie in der Stadt errichtet wurde denn Didicisße fideliter artes emollit mores. Eine Gesellschaft von Weisen kann nur Humanität um sich verbreiten, und kann es nicht fehlen wenn sie ihren rechten Standpunkt einzunehmen verstehen, daß sie nicht Aufklärung, gesunden Sinn und Wißenschaft um sich verbreiten sollte. Allein man hatte sich geirrt, die Geistlichkeit umgab sich ebenfalls mit dem Mantel des Streits, zeigte sich im hohen Grade intolerant, und kämpfte über einzelne Worte und Ausdrücke; sie goß ihr Oelfläschchen ebenfalls in die Flamme des Dreißigjährigen Krieges; die ganze Hochschule isolierte sich von der Bürgerschaft und bildete gleichsam einen Statum im Statu; selbst die Jünglinge der Gelehrten und Bürger: Claße lebten miteinander in Controversen. Man mußte daher seine ganze Hoffnung auf den Schulunterricht gründen, allein deren Einrichtung war auf Bildung von Gelehrten allein berechnet, und es sind Jahrhunderte verfloßen bevor man sich entschlossen hat Bürgerschulen einzurichten. Die Vernachläßigung der Volksschulen rächte sich an den Staat sehr bitter.

Während des Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis 1648 dürfte man auch nichts für die Cultur der Waldungen erwarten als Ruhe vor Menschenhänden; sie wuchsen auf, verbreiteten sich und nahmen die Plätze zum Theil wieder ein, welche die Ackercultur ihnen geraubt hatte. Nur aus neueren Zeiten stehen uns Nachrichten zu Gebote von Gesetzen und Einrichtungen die man in unsern Wäldern in Ausführung zu bringen suchte. Wollte ich diese Gegenstände nach der Zeitfolge vermischt vortragen, so würde eine Verwirrung der Ideen nicht zu vermeiden seyn, ich habe daher einige mir wichtig scheinende Zweige

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einzeln verfolgt und hoffe dadurch der Nachkommenschaft nützlich zu werden. Die Stadt besaß außer der Heide noch mehrere kleine Forsten auf den Gütern. Sie disponierte aber über die Güter sehr liberal, dotirte 1275 das Hospital zum Heiligen Geist, welches über dem von Herzog Albrecht 1355 auch das Gut Bramow mit der Krehn Mühle (Keien Mühle) zum Geschenk erhielt, und verpfändete Güter wenn Geldmangel eintrat. Bei den fortwährenden inneren und äußeren Streitigkeiten fing das Geld zu fehlen an, man mußte daher negocieren. Die Anleiher, wohlhabende Bürger, die sich ihr Vermögen größtentheils durch Brauen eines vortrefflichen, im Ausland stark gesuchten Bieres, davon 250 Brauer jährlich 250,000 Tonnen absetzten, erworben hatten, verlangten sichere Hypothek. Man entschloß sich daher die Landgüter zu verpfänden, ja so gar Theile derselben. So war Willershagen einmal an drey verschiedene Gläubiger verpfändet und die Bauernhufen unter ihnen getheilt; allein eine bloße Verpfändung genügte den Gläubigern auch nicht, denn da die Landgüter sehr verfallen waren, viel gebauet werden, Landessteuer bezahlt werden mußte und die Bauern arm waren, (Höfe gab es derzeit noch nicht) so daß sie statt Pacht zu bringen, Saat, Futter und Brotkorn holten, dabei aber die Pfandnehmer erwarten müßten, daß wenn alles hergestellt auch die Bauern unter die Arme gegriffen wären, die Stadt die Güter wieder einlösen werde, so wollte Niemand auf ein solches Pfandstück Geld vorschießen, als nur wenn die Stadt sich zugleich verpflichtete bei der etwahigen Wiedereinlösung alle Auslagen an Bauten, an Kriegsschäden, an Steuern und an Bauern pp. wieder zu ersetzen. Hierzu mußte man sich aus Noth gedrungen verstehen. Nun wurden eine ware Agiotage mit den Gütern getrieben, sie gingen von einer Hand in die andere, zwischendurch lösete die Stadt Einige ein, verpfändete sie aber wieder. Manche konnten gar nicht mehr eingelöst werden, weil die gehabten Ausgaben an den Besitzer, den Werth des Gutes überstiegen. Bei Willershagen schien denn doch der Schade zu groß

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und der Werth des Holzes, das im Preise gestiegen war, zu bedeutend. Man trug daher auf die Einlösung von Willershagen an, und erreichte endlich 1781 seinen Zweck. Bis dahin lag Willershagen außer dem Kreise der Stadt – Forstwirthschaft. Wenn ich solches in dieser Geschichte wieder aufnehme, werde ich mich über die Verpfändung näher auslassen. Zu bemerken ist indeß daß eine Verpfändung unter solchen Bedingungen höchst nachtheilig erschien. Die Stadt würde vorteilhafter gehandelt haben im Nothfall die Güter rein zu verkaufen und in besseren Zeiten wieder zurückzukaufen. Hiezu möchte aber wohl der Landerherrliche Consens nicht gegeben seyn, der auch bei den Verpfändungen und Einlösungen nachgesucht werden mußte. Das Vorkaufsrecht hätte man aber auf alle Fälle dazu verwenden müßen vorzubeugen, daß die Güter nicht in den Händen von Comünen, Klöstern, Herzogl. Kammer pp. geriethen, weil aus solchen die Güter schwer zurückzukaufen sind, und es wichtig war die Zeit einer so nachtheiligen Verpfändung möglichst abzukürzen. Es fehlte aber an Einigkeit und wenn diese temporair eintrat – an Geld. Die Güter welche der Stadt verblieben, waren fast ganz holzleer. Bartelsdorf besaß in neuern Zeiten einen Streifen Kiefernholz, er wurde aber vor einigen Jahren weggehauen. Zu Ikendorf waren zwey Plätze mit Eichen bestanden einer von 4 386 QR, der andere von 188 QR, da aber dies Gut mit Einschluß des Holzes vor einigen Jahren in Erbpacht gegangen ist, so ist es auf der Forstrechnung entfernt. Auch der Kommonsberg zu Kaßebom 9 500 QR war mit Kiefern besamet, die Saat gut bestanden und einige Jahre alt, als es dem Franzosen gefiel, diesen Platz zu ihren Kriegsübungen zu benutzen; sie ließen Infanterie, Cavalleri und Artillerie darauf manövriren. Nach Abzug der Franzosen erholten die Kiefern sich wieder, sie wuchsen aber so krüppelig, daß man genöthigt war einen großen Theil abholzen zu lassen. Gegenwärtig hat die Rostocker Heide nur allein Interesse für die Stadt, da Willershagen derselben als das Sechste Revier beigelegt ist.

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DAS DIRECTORIUM über die WALDUNGEN

Übernahm nach dem Ankauf derselben allem Anschein nach der Magistrat allein, ob die löbl. Cämmerei oder das Gewett hiebei concurierten ist ungewiß und ebenso wie lange Willershagen in den Händen der Stadt blieb. Man bediente sich zweier auch dreier Heideschützen welche die Ordres zum Hauen des benötigten Holzes und schießen des gewünschten Wildes in Ausführung brachten.

Ich habe nicht in Erfahrung bringen können in welchem Jahr das Heidepartement organisiert ward, vermuthlich ist es 1566 geschehen.

Die Bürgerschafft welche einen hohen Werth auf die Waldungen legte, mischte sich schon früher in die Administration derselben. Sie hatte 1533 Sechzig Bürger erwählet welche die Stadtwirtschaft reformiren und vorzüglich eine beßere Behandlung der Land- und Forstwirthschaft bewirken sollten. Dies Bürger – Collegium des Sechssiger fand es gerathen die ganze Oekonomie des Land- und Forstwesens einem Oberaufseher und gleichsam Stadt Amtman zu übergeben, dazu wählten sie einen Mann nahmens Hans Beckenthin, welchen sie für sehr einsichtsvoll hielten, und übergaben ihm die Heide und Landgüter zur Administration, beehrten ihn auch mit dem Titel Voigt und ließen die sämtlichen Bauern und Heideschützen ihm Gehorsam schwören. Dieser gute Mann konnte aber so wenig Rechnen als Schreiben, daher es mit der Rechnungsführung nicht gehen wollte. Man gab ihm also einen Studenten namens Nicolaus Möller, aus Pommern gebürtig zu Hülfe. Dies alles geschah gegen den Willen des Magistrats, der hieüber beim Kaiser Klage führte. Es erfolgte hierauf ein strenges Kaiserliches Mandat mit dem Befehl daß Voigt Hans Beckentin die Stadt- Güter und Forsten sogleich räumen sollte.

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Herzog Johann Albrecht war zugleich bevollmächtigt die Streitigkeiten der Bürgerschaft mit dem Magistrat in Güte oder mit Strenge zu enden. Die Bürgerschaft wollte Gegenvorstellungen beim Kaiser einlegen, ward aber durch die Pest verhindert, die an 10 000 Menschen weggerafft haben soll. Der Herzog rückte nach heftigen Debatten in die Stadt, einer der Sechssiger namens Jochen Gilow ward wegen kühner Rede auf dem Markt enthauptet und mit des Voigtes Hans Beckentin Administration war es vorbei.

Jetzt wurde, wie ich vermuthe das Heidepartement organisiert. Es bestand dasselbe aus Mitgliedern des Magistrats in specie des Gewetts und der Bürgerschaft. Dies Collegium bemühte sich die Forstwirtschaft auf einen bessern Fuß zu stellen, stieß aber auf große Schwierigkeiten, davon die größten waren, daß die Grundsätze der Forstoeconomie ihnen selbst unbekannte Dinge waren. Dies war sehr natürlich, denn da sie aus Mitgliedern des Magistrats und der Bürgerschaft zusammengesetzt waren, der Rath aber aus Juristen und Kaufleuten und die Bürgerschaft aus Kaufleuten und Handwerkern so blieben die Flächen der Land- und Forstoeconomie stets unbesetzt. Hätte die Stadt sich vor Jahrhunderten schon entschlossen von Obigen abzuweichen und allen die Fächer, welche zur Direction einer ausgedehnten Stadtwirtschaft gehören und außer dem Kreise von Jurisprudenz, Handel und Gewerbe liege, mit kenntnisreichen Männern vom Fach zu besetzen, so würde die Stadt auch bei diesen Gegenständen mit der Ausbildung der Wissenschaft fortgeschritten sein. Jetzt blieb nichts übrig als daß die Männer welche sich mit diesen Gegenständen officialiter beschäftigten bemühet sein müßten sich die benöthigten Kenntniße zu erwerben;dabei wurden sie aber durch eine andre nachtheilige Einrichtung nemlich den öfteren Wechsel der Stellen gestört.

Da die Differenzen zwischen Rath und Bürgerschaft andauerten, und die Heide der Gegenstand öfteren Discußionen und Querelen war, auch die Wirthschaft der Heide gerechten Beschwerden Veranlassung gab, so beschloß der Rath der aeltern Ideen der E. Bürgerschaft entgegen zu kommen und die Forstdirection umzugestalten, das Heidepartement aufzulösen und an deßen statt ein andres Directorium unter dem Nahmen Forstdepartement zu organisieren. Eine Veranlassung dazu gaben 2 Schriften des damaligen Gewetts –Secretäirs nachherigen Forstinspectors Möller welche unter den 25. Februar 1760 eingereicht wurden, betitelt Unvergreifliche Gedanken von der Einrichtung eines Land, Forst, Jagd, und Wirtschafts Collegii, und über Verbeßerung der Rövershäger Hölzung. Dies wurde unter Direction des Bürgermeisters J. G. Burgmann 1763 zur Reife gebracht, welcher in diesem Collegio präsidierte.

Die Errichtung dieses ersten Forst Collegii machte einen Hauptabschnitt in der Direction der Waldungen. Bevor wir die Geschäfte und Arbeiten dieses Colligil näher darstellen wird es nöthig sein den Standpunkt zu übersehen welchem die Stadt- Forstwirthschaft sich befand, an welchen sie ihre fernere Direction anknüpfen müßte. Diesen Überblick erhalten wir am besten, wenn wir uns mit den Verordnungen bekannt machen, welche bisher in Forst und Jagd Angelegenheiten erschienen waren. Diese hat H. Nettelbladt, welcher Zutritt zum Archiv hatte, in einer Pierce gesammelt. Sie führt den Titel: Verzeichnis allerhand mehrentheils ungedruckter zur Geschichte und Verfassung der Stadt Rostock gehöriger Schriften Rostock 1760. Es sind diese:

VERORDNUNG in JAGDSACHEN

Die Jagd war bei den Waldwirthschaften bisher die Hauptsache in ganz Deutschland gewesen, und die Holzangelegenheiten eine Nebensache. Es entsprang dies daraus, daß die Fürsten bei ihrer kriegerischen und herrischen Denkart, ihr größtes Vergnügen in der Jagd fanden und die körperlichen Bewegungen und Übungen für sich und ihre Umgebung als eine militärische Schule ansahen. Sie wurde überall leidenschaftlich geliebt und erreichte dadurch eher eine wißenschaftliche Bildung als die vernachläßigte Holzzucht. Die ersten Jagdbeamten gehörten zu den vornehmsten Staatsdienern; die Ausübung der Jagd wurde so weit als möglich als Regale ausgedehnt. Die Arbeit welche man im Walde vornahm bezog sich größtentheils auf die Jagd, und wer als Forstmann auftreten wollte mußte ein jagdgerechter Weidmann seyn. Die Schonzeit des Wildes ward strenge beobachtet, und die Eingriffe in die Jagdrechte hart ja grausam bestraft. Wilddiebe befestigte man mit Ketten auf lebende Hirsche und überließ sie ihrem Schicksal. Ja, die Grausamkeit ging so weit, daß einer der Fürsten seinen eigenen Kämmerer, weil einen Hirsch in der Schonzeit geschoßen, lebendig mit einem hohen Haufen von Felssteinen beschütten ließ. Die Sachen haben sich in jetzigen Zeiten umgestaltet, die Holzzucht wird als die Hauptsache betrachtet und die Jagd als eine Nebennutzung. Die Stadt, welcher die Ausübung der hohen und niedern Jagd beim Ankauf der Waldung zugesprochen war, bewahrte dies Recht ebenfalls heilig und verwahrte sich standhaft gegen alle Eingriffe. Zwar gestand sie den Herzögen welche in Rostock residierten gern das Vergnügen zu, in ihrer Waldung zu jagen, jedoch wehrte sie sich durch Klagen bei Reichsgerichten gegen die Entreißung ihres Rechtes. Hieraus entsprangen zu Carl Leopolds Zeiten höchst unangenehme Verhältnisse wovon unten mehr. Die aelteren Verordnungen berühren nachstehende Gegenstände:

1554 Verordnung: Wider das Jagen zu verboten Zeit (ist jährlich wiederholet)

1557 Verordnung: Wider das Schießen und Jagen in der benachbarten fürstlichen Wildbahn

1561 Verordnung: Die wilden Schwäne nicht zu verjagen oder zu schießen

1572 Verordnung: Wider das Schießen und Jagen im Stadt – Gebiet

1589 Verordnung: Wider das Jagen in der Rostocker – Heide

1661 Verordnung: Daß die Bürger zwei Jahre lang vermöge der mit Ihro Fürstl. Durchl. getroffene Convention, sich des Jagens in der Heide enthalten sollen

1617 Verordnung wegen der Jagd und des Schießens

1680 Verordnung: Wegen der Jagd in der Rostocker Heide

1688 Verordnung: Wegen der fremden Jäger

1692 Verordnung: Ueber die Jagd in der Rostocker Heide

1728 Verordnung: Mandat worin das unzeitige Jagen und Schießen des Wildes wie auch das Ausnehmen der Eier des Gevögels von Maria Verkündigung bis St. Jacobi verboten wird

1722 Verordnung: Wie die Jagd in der Rostocker Heide zum Nutzen gemeiner Stadt zu administrieren

1730 Verordnung: Wider das unnütze Schießen in gemeiner Stadt – Heide; wie auf den Stadtfeldern, in Hölzungen und auf der Warnow

1736 Verordnung: Daß den fremden Jägern in der Heide die Pferde und Hunde ohne Ansehen der Persohn erschoßen werden sollen

1738 Verordnung: Wider die fremden Jäger und Schützen in der Rostocker Heide und auf den Stadtfeldern

1749 Verordnung: Daß das Hirschhorn sonst nirgends als beim Zuchthause gegen billige Bezahlung verkauft werden soll.

1750 Verordnung: Daß die Hunde zu Rövershagen und in denen der Rostocker Heide angrenzenden Stadt Dörfern, gelähmet werden sollen.

1751 Verordnung: Daß die Pächter der Stadt – Güter sich alles Schießens und Jagens und überhaupt aller Nachstellungen des Wildes und Gevögels enthalten solle.

1752 Verordnung: Daß sich Einjeder des Jagens und Schießens auf den Fürstlichen Feldern, wie auch in der Stadt – Heide und Stadtfeldern enthalten solle.

VERORDNUNG in FORSTSACHEN

1535 Verordnung: Daß kein grünes, sondern nur allein trockenes Leseholz aus der Heide soll geholet werden. Bemerkung: Da das Leseholz wie man auch in der Folge siehet, dem Directorium besonders viele Unannehmlichkeiten veranlaßte, so bemerke, daß in aeltern Zeiten jeder Bürger die Freiheit hatte sich Leseholz zu holen und zwar in der Art, daß er ins Holz fuhr, die Zweige von dem gefällten Holze insbesonderheit von Nadelholz, ebenso das ganze Trockne, das niedergeschlagene Fallholz, das vom Sturm zerbrochene pp. selbst abhieb und fortnahm. Diese Erlaubniß hatten auch die Warnemünder und sämtliche Bewohner der Dorfschaften. Man kann leicht denken, wie viele Unordnungen hierbei vorfielen. Dies Unwesen dauerte jedoch mit mehr Beschränkung bis 1800. Von der Zeit an wurde alles Leseholz in Faden – Maaße aufgehauen und mit Ordnung weggegeben

1536 Verordnung: Daß nur allein unnütz liegendes Weichholz aus der Rostocker Heide geholt werden solle

1548 Verordnung: Daß kein nützliches Holz als Leseholz geholt werden solle

1555 Verordnung: Daß ohne E. E. Raths Einwilligung kein Holz aus der Heide angefolget werde.

1561 Verordnung: Daß kein Holz zum Schaden abgehauen werde

1563 Verordnung wegen des Leseholzes.

1572 Verordnung: Daß kein Leseholz aus der Heide geholet werden soll.

1578 Verordnung: Daß kein Schwein ungemärkt in die Mast getrieben werden soll.

1586 Verordnung: Über Sammlung des Leseholzes.

1620 Verordnung: Wider die Holzverwüstung in der Heide.

1634 Verordnung: Ordnung und Instruction darnach sich die zur Verwaltung der Heide und Holzung verordnete Herren des Raths und der Bürgerschaft verhalten und richten sollen.

1644 Verordnung: Wegen der Nachmast in der Heide.

1644 Verordnung wegen des Leseholzes.

1691 Verordnung und Instruction wonach sich die Heideverweser zu richten haben.

1697 Verordnung: Daß die Warnemünder ohne Vorweisung eines Zedels, kein Brennholz aus der Heide holen sollen.

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1698 Verordnung: Wegen des Leseholzes.

1702 Verordnung: Wider die Holzdieberey in der Heide.

1707 Verordnung: Reglement für die Heidevoigte zu Rövershagen.

1708 Verordnung wie die Holzzedel beschaffen seyn sollen.

1708 Verordnungen: Daß die Heideverweser alle Jahr die Gränzen und Scheiden der Heide in Augenschein nehmen sollen.

1715 Verordnungen: Wider die Holzdiebereyen.

1716 Verordnung: Wider das Leseholz holen.

1718 Verordnung: Daß in der Heide zu Brennholz keine Eichen und Buchen sollen abgehauen werden.

1719 Verordnung: Daß kein Feuer in der Heide gemacht auch die Bienen nicht aus den Bäumen gehauen werden sollen.

1725 Verordnung: Wegen der Holzzedel der Warnemünder.

Über die Gränzen der Gerichtsbarkeit deren Herren des Gewetts und Heideverweser.

1726 Verordnung: Daß die aus der Stadt – Heide verkauften Tannen und anderes Holz, nicht eher aus der Heide gelassen werden sollen, bis das Holz bezahlt ist.

1727 Verordnung: Taxe des Holzes so aus gemeiner Stadt – Heide an Fremde und Einheimische verkauft wird.

1728 Verordnung: Wegen der Loitenhölzer(?).

1734 Verordnung wie es mit den Heidevoigten bei Anweisung des Holzes aus der Stadt – Heide gehalten werden soll.

Daß die Heideschützen kein Bier und Brantwein schenken wie auch den Holzhandel einstellen, ohne Zedel, der Bäuerschaft kein Holz anweisen und nur zwey Pferde halten sollen.

1741 Verordnung: Daß kein Leseholz ohne Zedel soll verabfolgt werden.

1741 Verordnung Daß keinem Fremden oder Vorstädter Leseholz gegeben werde, auch selbige nicht mit Axt und Beil in die Heide fahren sollen.

1742 Verordnung: Daß keine Sträuche aus der Heide verkauft werden sollen.

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1743 Verordnung: Taxe des in der Heide zu fällenden Bauholzes.

Wie hoch einen Bürger das Fadenholz aus der Heide zu verkaufen.

1744 Verordnung: Daß keine kleineren Tannen als 3 auf die Fuhr verkauft werden sollen.

Daß bei Anweisung des Holzes aus der Heide keine Zimmerleute admittirt werden sollen.

1745 Verordnung: Wegen Holzdieberey

1747 Verordnung:Daß kein Feuer in der Heide gemacht und angesteckt werden soll.

Daß die Heideverweser die Fallbäume gehörig berechnen sollen.

Daß die Heideschützen und Baumwärter ohne Unterschrift des Herrn Präsidenten des Gewetts, keine Bäume anschlagen oder Holz abfahren laßen sollen.

Daß von dem Heideverweser keine Zedel auf Leseholz ausgegeben werden sollen.

1749 Verordnung: Daß in Zukunft kein Holz in der Heide zum Verkauf geschlagen werden soll.

1750 Verordnung: Daß ohne der Gewetts – Herrn Mitwissen kein Holz aus der Heide zu veräußern, auch keine Schlente oder Sticktannen zu verkaufen.

Daß zur Verhütung der Holzdiebereien kein Holz ohne Zedel ins Thor eingelaßen werden solle.

1754 Verordnung: Mandat wegen des Leseholzes.

1757 Verordnung: Des Gewetts – Verordnung für die Baumwärter.

Des Gewetts- Verordnung wegen Fällung des Holzes zur rechten Zeit und gehöriger Anweisung.

Von 1756 - 1763 währte der Siebenjährige Krieg, in welcher Zeit man durch andere als Forstsachen hinlänglich beschäftigt war.

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Wenn man obige Verordnungen überblickt, so findet man, daß fast alle zur Forstpolizey gehören, keine aber über die Bewirthschaftung der Waldungen spricht, diese war also ganz willkürlich und lag in den Händen der Heideschützen. Diese waren Jäger aber keine Forstleute und liebten den Trunk. Sie fuhren Holz schenkten Brantwein und standen mit allen, die Holz bedurften, in bester Harmonie.

Gründung des Heidedepartementes

Es wurden diese Mißklänge im Rath hinlänglich bemerkt und da auch Klagen über Klagen aus der Bürgerschaft einliefen, beschloß der Magistrat, das Ganze umzuwandeln und statt des Heidedepartements ein anderes Collegium unter dem Nahmen Forstdepartement zu organisieren, auch demselben nach den ehemaligen Vorschlägen der Bürgerschaft einen Kunstverständigen zu Hülfe zu geben, der nicht allein in der Stadtwaldung dirigiren sondern auch die Aufsicht über die Stadt – Güter haben solle. Dies ward auch in Ausführung gebracht und es entstand das erste Forst Collegium. Die E. Bürgerschaft welche noch immer in gespannten Verhältnissen mit E. E. Rath stand, hatte es inzwischen sehr empfunden, daß diese allgemein gepriesene Einrichtung fast allein ein Werk des Raths sei, und nicht von ihr ausgegangen war. Sie trat daher dieser Verordnung bei, fand aber, wie wir sehen werden, bald Gelegenheit sich dagegen in starke Oppisition zu setzen. Die Ideen, dem Forstdepartement, das aus Juristen, Kaufleuten und Gewerkern bestand, einen Oekonom und Forstmann zuzugesellen, war so zweckmäßig und der gute Wille der Mitglieder des Departements so deutlich zu erkennen, daß diese Einrichtung überall in der Stadt bei Gelehrten und Ungelehrten Beifall einerntete, und man der Stadt Glück wünschte. Es würde auch dies Departement viel Gutes haben ausrichten können, wenn man einige Verstöße bei der Organisierung vermieden hätte. Ohne hierüber entscheidend urtheilen zu wollen, sey es mir erlaubt die mir verfehlt scheinenden Punkte zu erwähnen.

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a) Da die Mitglieder des Collegii ihre Zeit und Kräfte dem Dienst der Stadt widmen mußten, so war es billig, daß sie dafür honorirt wurden. Der Stadt – Casse wollten sie nicht lästig fallen, sie wählten daher den Weg des damals so üblichen Sportulirens und bestimmten etwas von der Einnahme beim Holzverkauf für sich. Es war diese Bestimmung zwar mit Bewilligung des Magistrats und der Quartire entworfen, allein erregte in der Bürgerschaft viel Mißvergnügen.

b) War es ein Mißgriff, daß sie den Mann, welche sie sich zum Assistenten erwählten nicht coordinirten und mit Sitz und Stimme im Collegio aufnahmen, sondern sich denselben subordinirten. Ein solcher Mann mußte zur Direction des Ganzen freie Hände haben, wenigstens auf dieselbe unmittelbar einwirken können, nicht aber von den Beschlüssen derjenigen abhängig gemacht werden, die seinen Rath bedurften. Hieraus, daß man ihn als Subaltern behandelte, entsprang ein verkehrter Geschäftsgang. Wollte man von der alten Bahn etwas abweichen, so mußte man zuvor den Subaltern über das zu Rath ziehen, was man ihm committiren solle, oder man annulirt seine Einsichten. Es läßt sich freilich einwenden, daß der Kunstverständige auf dem Lande eine Wohnung haben sollte, das Directorium aber in der Stadt sein mußte, allein die Schwierigkeit wäre zu heben gewesen, man hatte ein deutliches Vorbild in Schwerin, da der Director des Oberforst – Collegii Oberforst – Inspector Wulf außerhalb der Stadt zu Steinfeld wohnte.

c) War es dem Zweck sehr entgegen, daß man die alten Heideschützen die an Unordnung, Anordnen und Befehlen in der Waldung gewöhnt waren, in ihren Functionen ließ und nicht gänzlich entfernte und in Ruhe setzte; vielmehr ihnen einen Mann vorsetzte dem sie wenigstens in Kunde der Lojalitaet überlegen waren, und die durch ihre theuern Freunde in der Bürgerschaft auf die neue Einrichtung nachtheilig einwirken konnten. Es erfolgte zwar an den Forst – Inspector Möller unterm 16ten Juni 1764 ein Commißorium, die beiden Jäger Wramp und Schulz und die drey Baumwärter Lindemann, Schökel und Meyer zu Michaelis zu kündigen und ihnen anzudeuten, daß sie ihre Wohnung zu räumen hätten, doch hatte dies nur den Zweck sich freie Hände bei den nöthigen Veränderungen in ihrer Bestallung verschaffen.

Forstinspector Möller und sein "Plan über die Einteilung und beßere Bewirtschaftung der Heide"'

Zu dem Dienste eines Forstbeamten, meldeten sich drey Kandidaten unter welchen sich auch der Secretair des Gewetts Möller befand. Um deren Fähigkeiten zu prüfen erhielten sie vom Directorio den Auftrag in die Heide zu reiten, sie gehörig in Augenschein zu nehmen und darüber gründlich Bericht abzustatten wie solche am zweckmäßigsten und vorteilhaftesten für die Stadt einzurichten sey? Wahrlich keine leichte Aufgabe. Die Heide war derzeit noch nicht vermessen. Ohne Karte, ohne Flächenregister, ohne innere Kentniß des Waldes in einen Urwald von gemischten Beständen zu reiten und dann über seine beste Einrichtung und Benutzung ein gründliches Erachten abzugeben ist mehr als ein Forstmann unternehmen kann. Ich fürchte daher daß zwey von den Kandidaten wieder nach Hause geritten sind ohne sich mit der Sache zu befaßen, wenigsten habe ich von ihren Gutachten nichts zu Gesicht bringen können. Der Secretair Möller ward daher zum Forst–Inspector ernannt. Es hatte dieser Mann unstreitig gute Forstkentniße seiner Zeit, bereits als Gewetts–Secretair sich Kunde vom Innern der Heide verschafft, auch einen Plan über die Einteilung und beßere Bewirtschaftung der Heide 1765 eingereicht, der dies bestätiget, und bei der nachherigen Forstregulierung theilweise benutzt ward. Er wurde aber mit zu vielen Geschäften überhäuft, indem man ihm außer den Waldungen auch die specielle Oberaufsicht auf alle Stadt–Güter, deren Wirtschaft, Bauten Steuern pp. übertrug, wobei ihn auch noch das Viehsterben 1770 pp. sehr belästigte, dabei trafen ihn nachtheilige Conjuncturen, die aus Stadtstreitigkeiten bei seinen Vorgesetzten und Unannehmlichkeiten mit seinen Subalternen entsprangen. Vorzüglich aber drückte ihn der unangenehme Vorfall, daß er schon als Gewetts–Secretair eine Eichen–Holtzenprise im Radelbruch gemacht, welches er jetzt zum Mißvergnügen der Bürgerschaft verkaufen mußte, um die dazu gemachte Anleihe zu decken. Dies Holz ward mit Arrest belegt und er also verhindert Capital und Zinsen wieder zurückzahlen zu können, dazu ward überdem sein geringes Gehalt zurückbehalten. Das Finale war ein Pistolenschuß womit er sein Leben endete.


1764 trat Möller den Dienst als Forstinspector an, er verwaltete ihn 16 Jahre.


1781 folgte ihm Rödler als Forstinspector, er diente 10 Jahre.


1791 trat der Forstinspector H. F. Becker diesen Dienst an, welchen er bis jetzt 47 Jahre vorstehet, diesem ist


1834 der Forstinspector Georg Garthe adjungtirt.


Ich habe die Folge dieser Forstinspectoren hier schon deshalb aufgestellt, damit man aus den Jahreszahlen ersehen könne, in weßen Dienstzeiten die nachfolgenden Vorkommenheiten eingetreten sind, und kehre jetzt wieder zu Möllers Zeiten zurück. Das Forstdepartement griff jetzt mit Beistand seines Sachverständigen, die eingeschlichenen Unordnungen, welche sich zur Zeit des Krieges noch vermehret hatten, mit allem Eifer an, und da auch Bauern und Einlieger in Unordnung gerathen waren, ward eine Dienst, Bauer und Wirthschaftsordnung entworfen die 1767 gedruckt ist; auch suchte solche dem Hauptbedürfniße der regelmäßigen Bewirthschaftung und Eintheilung der Waldungen – abzuhelfen. Es wurde also beschloßen den vom Forstinspector Möller eingereichten Plan in Ausführung zu bringen. Man war damit so weit vorgerückt, daß die Schneisen, welche Möller in Vorschlag gebracht, bereits vom Ingenieur abgesteckt waren, da brach in der Bürgerschaft die glimmende Unzufriedenheit mit dem Rath und Forstdepartement zur vollen Flamme aus, man klagte bei Seremißimo und bat, daß die Differenzen mit dem Rath durch eine Herzogliche Commißion untersucht und die Stadtverhältniße geordnet werden möchten.

Die herzogliche Forst-Commission

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Die gesandten Herzoglichen Herrn Commißarien Faul und Epinus fingen ihre Arbeit an, da man aber vorzüglich die Waldung regulirt zu haben wünschte, so ward der H. Oberforstinspector Wulf hinzu committirt, 1772 als Landwirth zur Regulirung H. Amtsrath Mühlenpfort, dann H. Amtmann Schumacher. Das Mißvergnügen der Bürger äußerte sich nicht in den Quartiren, wodurch die Bürgerschaft repräsentiert wird, sondern ward durch Einzelne außer den Quartiren erregt, die das Wort nahmen, die übrige Bürgerschaft in Bewegung setzten, und die man recurrenten nannte. Sie wurden von der Herzoglichen Commißion adhibirt und konnte jeder seine Beschwerden vortragen. Selbst Bauern und Einlieger traten schon 1765 mit Klagen hervor. Wir wollen von diesen Unterhandlungen einige die meines Wißens nicht gedruckt sind und die Forsten berühren ausheben um den Geist und die Verhältniße der damaligen Zeit zu zeigen.

In dem Zweiten Gravamen, welches die recurrirenden Bürger der Herzoglichen Commißion überreichten heißt es:

Ist die Rostocker Heide durch eine eigentliche dazu zu verordnenden Untersuchung zu revidiren und besonders der letzte Holzhieb nach seiner Nothwendigkeit, Beschaffenheit, und Nutzen – oder Unnutzen zu prüfen; das neuerliche nachtheilige Forst–Collegium und dessen unduldentliche Sportelkaße abzustellen, die welche Hölzung in Haue zu legen, den Pächtern in Betreibung der Waldung mit ihrem Vieh, wodurch der Zuwachs des Holzes gänzlich gehindert wird, Ziel und Maaß zu setzen, und überhaupt alles das was zum Nutzen den Stadt und der E. Bürgerschaft in Behandlung und Verhaltung der Stadt – Waldung gereichet, zu veranstalten. Die Mängel sind so manigfaltig daß sie ohne eine Local – Untersuchung nicht deutlich genug angegeben, noch weniger die Verbeßerung gründlich darzustellen. Die recurrirende E. Bürgerschaft soll nach der jetzigen Verfaßung leider ! sich um publike Stadtverbeßerungen nicht bekümmern, es wird ihr dazu auch kein Zutritt verstattet, sondern Magistratus und die sogenannten hundert Bürger veranstalten nach ihrem Belieben alles was sie wollen. Die E. Bürgerschaft bittet daher, die höchstverordnete Herzogl. Commißion wolle hochgeneigt geruhn, dieses Gravamen in seinem ganzen Umfange untersuchen zu laßen auch benöthigten Falls zu gestatten, daß die recurrirende E. Bürgerschaft in der Sache kundiges Subjectum bei der Untersuchung gegenwärtig haben und zu nähern Regulierung sowohl als auch zur Verbeßerung deßen, was bisher wider die wirthschaftlichen Regeln vorgenommen und billig abzustellen, dienliche Vorschläge gehorsamst thun dürfen pp..

Dies ward dem Magistrat zum Bericht communicirt welcher unterm 25 ten Febr. 1764 erwiederte:

Die Recurrenten überschritten ihre Schranken, indem sie sich das Ansehen geben wollten das ganze Stadtregiment zu untersuchen und sich dem Rath an die Seite zu setzen. Der Rath sey nicht verbunden Jemand als den hundert Männern, welche von der Gemeinde bestellt sind, zum Rathause gehen, und mit dem Rath in Stadt – Sachen zu schließen, Erinnerungen und Vorschläge in allgemeinen Stadtangelegenheiten anzunehmen. Das Forstcollegium und die Sportelkaße wäre mit Bewilligung der hundert Männer errichtet und die Recurrenten wären nicht bemächtigt solchen Rath und Bürger – Schluß anzufechten pp. Hiergegen erhoben sich die Recurrenten in einer als Eingabe unterm 5. März 1764 und bestritten das Recht E. E. Raths und der hundert Männer, nach ihrem Gefallen mit der Waldung verfahren zu können. Sie setzten unterm 26 ten März und 30 ten April ihre Beschwerde bei Herzogl. Commißion fort, diese bestanden vorzüglich darin:

a) daß E. E. Rath neuerlich einen Forstinspector bestellen wollen und ihm ein erkleckliches Gehalt ausgeworfen haben solle, und bezogen sich dabei auf den Erbvertrag von 1584 §§ 99 und 100 , daß die Verwaltung von dazu aus der Gemeinde verordneten Bürgern geführt und alles berechnet werden solle. Sie widersprächen den wider den beschworenen Erbvertrag

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unternommenen Neuerungen, weil sich die allerbedenklichsten Umstände bei den beabsichtigten Thatsachen hervorthäten, welche der Stadt den größten Schaden besorgen ließen. Denn so sey es anmerklich, daß der anmaßliche Forst–Inspector H. Möller zugleich derjenige sey, welcher von der Stadt eine so ansehnliche Menge Holz gekauft pp. Sie bäten daher die Erbvertragswidrigen Neuerungen zu caßiren und die Verwaltung der Heide und deren Berechnung solchen Bürgern, die aus der Gemeine dazu verordnet, aufzutragen pp. Sie bäten, daß das Forst–Collegium mit dem dabei angestellten Forstinspector caßirt würden pp.

E.E. Rath erwiderte hierauf unterm 30. August 1764 und setzte es deutlich auseinander, daß eine Einmischung der Gewerker und übrigen Bürgerschaft in die Stadtregierung nicht zuläßig sey, da die Bürgerschaft selbst durch hundert Männer auf dem Rathhause repräßentirt werde. Da nun die Bürgerschaft das Recht hätte ihre Repräsentanten vom Rathhause zurückzurufen und mit anderen zu vertauschen, so wäre es nicht abzusehen worum sich auch aus dem Groß der Bürgerschaft noch eine Gesellschaft Misvergnügter erheben könne. Viel mehr müßte man glauben daß Einzelne unter der Masque der ganzen Bürgerschaft ihr Spiel trieben pp. Ferner setzte E.E. Rath auseinander, daß die Einrichtung des Forst – Collegii so wenig als die Anstellung eines Forstinspectors dem Erbvertrage von 1573 entgegen sey, um so weniger da selbst sechs Bürger Mitglied dieses Collegii wären. Es sey notorisch, daß die vormalige Verwaltung der Stadt–Güter mit unsäglichen Nachteil verknüpft gewesen, dies sei Stadt und Land kundig, die Rechnung bewiesen den geringen Ertrag derselben. Das Gewett, welches von Seiten des Raths die Aufsicht darüber haben sollte, verändere sich alle Jahre. Mit den bürgerlichen Deputirten, deren Officium überhaupt sechs Jahre dauere ginge es ebenso;

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kaum habe sich jemand mit der Stadtheide und den Gütern bekannt gemacht, so wäre das Ende seiner Verwaltung da. Es könnten keine vorteilhafte Einrichtungen getroffen werden und auf die Unterbedienten keine Aufsicht geführt werden. Es sey daher die Einrichtung eines besonderen Forst- und Wirthschafts – Collegii so nützlich als nothwendig und bereits 1722 in Vorschlag gekommen. Über das Selerium des Forstinspectors und die Sportelkaße wäre E.E. Rath und E. Bürgerschaft völlig einig geworden, es könnte dies also kein Gegenstand einer Untersuchung seyn. Die Sportelkaße trage ungleich weniger als was man vorher genoßen. Man habe ausgesprenget sie würde an 3 000 Thaler Gold betragen, hätte aber nach einer genauen einjährigen Revision gefunden, daß jedes Mitglied nur 8 Thaler erhalten habe.

– Nichts als das bonum publicum sey die Triebfeder bey der ganzen Sache gewesen, und solle nicht solches sich durch den Erfolg ausweisen, so hätte sich schon selbst der Rath und die hundert Männer vorbehalten, nach Befinden der Umstände die Sache zu verändern oder ganz aufzuheben. Man möge diese Gegenstände betrachten wie man wolle, so würde auch bei der Leuchte kein Grund zur Beschwerde gefunden werden.

– Man hätte nun glauben sollen die Herzogl. Commißion würde sich der bestehenden Stadtdirection, nämlich E. E. Rath und den Quartieren der Hundert Männer angeschlossen haben, und die Recurrenten zur Ruhe verwiesen, allein dies geschah nicht. Den Recurrenten ward ferner der freie Zutritt zur Commißion gelaßen, und die commißarischen Geschäfte dauerten zehn Jahre.

Was aus dieser höchst kostspieligen Commißion für die Heide (den Willershagen war noch verpfändet, und auf die kleinen Gutsforsten ward keine Rücksicht genommen) Gutes hervorgegangen ist, wird man unter der Überschrift: Versuche über die Regulirung der Stadtwaldungen, bemerkt finden.

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Die Herzogl. Commißion fing ihre Arbeiten 1766 in der Heide an, und wurden die Herrn vom Forstinspector mit 4 Schüßeln und gutem Wein bewirthet. Die Commißions Acten wurden gedruckt und kann jeder studiren der an dergleichen Geschmack findet. Da die guten Absichten des Forstdepartements verkannt wurden und da die Recurrenten sogar gegen die Subsistenie desselben Sturm liefen, auch die Funktionen des Collegii durch Eintritt der Regulirungs – Commißion welche dem Forstinspector Möller die Fortsetzung des nach seinem Planes angefangenen Holzhiebes 1766 untersagte, gleichsam Suspendirt wurden, so trat das Forstdepartement zurück und löste sich auf. Es geschah dies mit Schluß des Jahres 1768. Im Januar 1769 trat das Heidedepartement wieder das Directorium über die Heide an und die Cämmerei über die Güter an. Das Heidedepartement war zusammengesetzt aus dem Gewetts – Collegio und den Heideverwesern. Es erschien unterm 27 ten Januar nach Rath und Bürgerschluß eine Ordnung nach welcher die Land, Heide, und Jagdwirthschaft der Stadt Rostock solle dirigirt und geführt werden. Sie bestimmt den Wirkungskreis der 1. Cämmerei und des 1. Heidedepartements, sowie die Beibehaltung des Forstinspectors; auch ist ein Wildreglement beigefügt, davon unter Jagd das weitere.

"Das Landesherrliche Regulativ der sogenannten Rostocker Heide" (1774) und seine Auswirkungen

Als die Herzogl. Commißion ihren Plan zur Bewirthschaftung der Heide beendet, man auch in Conferenzen manche Punkte verändert hatte, ward dieser Plan von dem Herzog genehmigt und gedruckt.

Zu den Händen der Bürger – Recurrenten gelangt ward er kritisirt und man fand viele Puncte gegen die man zu protestiren zu müssen glaubte. Es wurden deshalb unterthänige Vorstellungen bei Serenißimo eingelegt, weil sie aber zu tief in den Plan eingriffen und derselbe bereits von Serenißimo bestätigt und gedrückt war, so konnte dem Petito nicht deferiret (stattgegeben) werden. Diese veranlaßte nun, daß man die Beschwerde zu den Reichsgerichten brachte, woselbst sie, wenn ich nicht irre, ad acta gelegt sind.

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Es würde ohne eine nochmalige weitläufige commißarische Untersuchung auch wohl kein Rechtsanspruch des Reichsgerichts haben erfolgen können.

Die Waldungen hatten nun zwar ein Regulativ darnach sie bewithschaftet werden sollten, hatten aber auch keins, weil dagegen protestirt war. Der Forstinspector konnte daher auf diese Vorschriften nicht beeidigt sondern nur darauf verwiesen werden. Das Heidedepartement mußte sich mit ihrem Forstinspector so gut als möglich selbst helfen, und suchte die Puncte, dagegen nicht protestirt worden, in Ausführung zu bringen, allein die eigentliche Waldwirthschaft blieb wie sie war, eine Plenterwirthschaft in einem Urwald mit einem willkürlichen Holzhieb.

Das Heidedepartement blieb nun unverändert, wiewohl nicht unangefochten bei der Direction der Heide und die 1. Cämmerei dirigirte die eingelösete Willershäger Waldung und kleine Gutsforsten.

Die Eichen-Deputation 1828

In neuern Zeiten hatte man sich endlich davor überzeugt, daß es zweckmäßiger sey, die abgängigen Eichen der Stadtwaldungen stärker zu benutzen und die seltenen Stücke ihrem Zwecke gemäß zu verwenden. Um die beiden bestehenden Forst–Collegia aber nicht zu sehr zu belästigen, wurde von E. E. Rath und E. Bürgerschaft eine eigene Deputation ernannt, die diesen Zweig des Forstwesens speciell betreiben solle. Diese Eichen–Deputation ward durch ein Decret vom 30. Juni 1828 gegründet. Sie wählten sich einen eigenen Kunstverständigen in der Persohn des Bauschreibers und ehemaligen Tischlers Seerius, einem Mannes dem Kenntniße in der Zerlegung des Holzes so wenig abgesprochen als eigentliche Forstkenntniße zugesprochen werden konnten, und der durch Gebrauch zweyer Maßstäbe und Einführung einer umständlichen Berechnung das Geschäft nicht wenig erschwerte. Die Eichen – Deputation fand es räthlich das Eichenholz zum Theil nach Rheinländischem Maaß zu meßen und zu berechnen. Sie hatte zu dem Zweck Tabellen berechnen laßen. Es war aber darin das Verhältnis des Rostocker Maaßes zum rheinländischen verfehlt, weil der Berechner mit Kruse und Gerhard angenommen hatte, es verhalte sich das Rheinische zum Rostocker wie 12 : 13.

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In einer Eingabe vom 19. Apr. 1829 behauptete der Forstinspector mit Westphal, es verhalte sich wie 11 : 12. Zur Entscheidung dieser Differenz ward ein genaues Rheinländisches Maaß aus Leipzig verschrieben, und hiermit die alte Normal – Eiserne Elle die auf dem Rathhause zur Gerichtlichen Entscheidung aufbewahrt wird, genau verglichen. Es fand sich, daß 24 Zoll Rostocker Maaß genau 22 rheinländische machen, mithin 12 Rostocker Maaß genau 11 Rheinländischen gleich sind. Dies Verhältnis ward in der Folge zum Grunde gelegt. Es entstanden jedoch durch Verwechslungen und der Gebrauch zweier Maaße wiederholt Differenzen, bis das Rostocker Maaß wieder seinen Platz einnahm. Die Eichen-Deputation bestand fünf Jahre und betrieb ihre Bewithschaftung der Eichen sowohl in der Rostocker Heide als im Willershäger Walde.

Die Gründung des Forstdepartementes 1833

Da wurde die ganze dreyfache Forstdirection aufgehoben, die Willershäger Waldung mit der Heide vereinigt und es bildete sich durch ein Decret vom 27. April 1833 nur ein Collegium, benannt Forstdepartement. Um die löbl. Cämmerei für den Verlust der Willershäger Waldung zu entschädigen wurden die Land – Güter Oberhagen, Mittelhagen, Niederhagen und Stuthof, welche bisher unter dem Heidedepartement gestanden und mit dem Walde stark verwebt sind von dem Forst abgerißen und der 1.Cämmerei untergeordnet. Es dirigirt also seit Johannis 1833 über die Stadt – Forsten nur eine Forstdepartement, unter dem Präsidio des Herrn Doctors und Senators Bencard und den Beisitzern Herrn Senator Janinsky, Herrn J. Brockelmann, Herrn G. Prange, Herrn G. Möller und Herrn J. Hoppe.

Dieses Departement erregt sowohl durch seinen Patrialismus (sic. meint wohl "Patriotismus" ?) als auch durch die Harmonie der ganzen Stadtdirection unter Leitung des Herrn Bürgermeister Dr. J.F.G. Brandenburg, F.H. Hülsenbek und Dr. D.L.E. Karsten, die gerechte Erwartungen daß das so lange ersehnte Ziel, den Stadtwaldungen eine zweckmäßige und den jetzigen Fortschritten der Forstwißenschaft angemeßene Einrichtung zu geben, werde erreicht werden.

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WILLERSHAGEN

Willershagen gehört unstreitig zu den aeltesten Besitzungen der Stadt Rostock und ist zu vermuthen, daß es das entfernteste Gut vom Kyßiner Stadt – Gebiet gewesen, womit Rostock dotirt worden. Wie lange die Stadt solches beseßen, bevor sie es verpfändet, ist schwer zu ermitteln; mir scheint es seiner entfernten Lage nach glaublich, daß es schon vor dem dreißigjährigen Krieg als Hypothek von Anleihen hat dienen müssen. Von den verpfändeten Gütern wurden zwischen durch einige wieder zurückgenommen, aber bald wieder verpfändet. Dies war der Fall mit Kaßbom und deßen Pertinenzen. Es ist dies unstreitig ein Hauptgut womit Rostock dotiert worden, es kam aber schon zeitig in fremde Hände. Der Ritter Gerhard, der in Rostock wohnte, verkaufte es schon 1283 wieder an zwei Rostocksche Bürger; hierauf erhielt es die von Molksche Familie, von der es die Stadt 1339 zurück kaufte. Es ging nun wieder in mehrere Hände, bis es in späteren Zeiten die Familie von Ferber ankaufte, diese hat es lange beseßen, bis die Stadt es 1753 wieder einlösete. Auch Studthof war verpfändet. Als die Familie von Ginstow daselbst ausstarb, wollte es Herzog Fr. Wilhelm 1710 einziehen, der Streit deshalb mit der Stadt wurde vom Kaiserlichen Hofgericht dahin entschieden, daß das Gut bei Strafe von 10 Mark löthigen Goldes der Stadt innerhalb zwey Monathen zurückgegeben werde.

Die Güter gingen von Hand zu Hand und von Erben zu Erben. Eine schnelle Wiedereinlösung, welche die so nachtheiligen Pfandbedingungen einigermaßen hätte entschädigen können machte die innern Streitigkeiten und großen Ausgaben für Prozeße unmöglich.

Das Kloster Ribnitz aequirirte 1671 Willershagen für 9 000 Gulden von einem Privatbesitzer und 1684 zahlte es für Bartelsdorf mit seinen Pertinenzen die Summe von 32 000 Gulden Meckl. Währung jeder Gulden zu 24 Schilling Lübsch gerechnet.

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Da Bartelsdorf der Stadt nahe gelegen ist und die Willershäger Waldung bei zunehmendem Holzpreis immer höher im Werth stieg, so waren E. E. Rath und E. Bürgerschaft lange willens, diese Güter wieder einzulösen, und es wäre dies auch schon viel eher geschehen, wenn gewünschte Harmonie in der Stadt geherrscht hätte. Da die Stadt zum Provisorat des Klosters mit competirt, so konnte es nicht ausbleiben, daß das Provisorat des Klosters von der ernsthaften Intension der Stadt die Güter einzulösen nicht vorher unterrichte worden wäre. Man suchte sich daher von diesen Gütern durch einen Handel zu befreien, allein die Conjuncturen im Güterhandel waren der Zeit so schlecht, daß an keinen Verkauf zu denken war. Man beschloß also, die Güter gegen andere zu vertauschen. Es fanden sich mehrere Privat – Gutsbesitzer die einen Tausch einzugehen geneigt waren. Das Kloster konnte aber ohne Zustimmung von Ritter und Landschaft einen solchen Tausch nicht unternehmen. Es wurde daher von dem Kammer – Präsidenten von Pleße der intendirte Tausch 1714 auf dem Landtage im Vortrag gebracht, auch mehrere Dörfer welche mit Bauern und Holz hinlänglich versehen waren zum Tausch vorgeschlagen. Allein die Herren Provisores hatten die Sache vorher nicht hinlänglich präpariert, es fand sich hier und auf dem Landtage der Willershagen und die vorgeschlagenen Güter genau kannte. Man verlangte also ein genaues Detaille über die Beschaffenheit dieser Güter, und da dies so schnell nicht zu erhalten war, wurde die Sache verschoben, und zerschlug sich nachher ganz. Endlich ward die Stadt mit sich völlig schlüßig die Zurückgabe der Güter ernsthaft zu verlangen. Es wurde also auf Regulirung der Güter Bartelsdorf cum. pert. Und Willershagen unterm 4ten Sept. 1749 beim Provisorat zu angetragen. Hierauf kam keine Antwort. Es wurde also Antrag unterm 16ten April 1750 erneuert und mit Gerichtlicher Hülfe gedroht. In der Antwort vom 8. Mai 1750 verlangen die Provisoren Aufschub um zuvor ihren Bericht ans Land abstatten zu können die Stadt erbat sich aber unterm 16ten May 1750 schnelle Antwort. Nun wurden Anzeigen bei Ritter und Landschaft gemacht,

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welche es keineswegs in Abrede stellten, daß die Stadt das Recht nicht haben sollte die Güter zu reluiren, inzwischen machten sie das Provisorat auf die für die Stadt nachtheiligen Puncte der Restitution bei der Reluirung aufmerksam. Jetzt wurden mehrere Rechtsgelehrte über das Recht der Stadt die Güter zu reluiren, welches sich schon 80 Jahre im Besitz des Klosters befanden, befragt. Alle stimmten darin überein, daß die Stadt allerdings das Recht zum Einlösen besitze. Man wünschte jetzt von beiden Seiten die Sache gütlich zu vergleichen und alle Prozeße zu vermeiden. Das Provisorat bat demnach um genaue Auskunft über den Zusammenhang der ganzen Sache, weil sie von Ritter und Landschaft verlangt sey; diese Auskunft erhielte solche vom Magistrat und theile ich dieselbe hier wörtlich mit:

E. E. Rath der Stadt Rostock an die Herren

Provisores des Klosters Ribnitz

Ew. Hochwohl und Hochedelgeborn haben uns auf letzteres wegen Reluition der Güter Bartelsdorf und Willershagen abgelaßenes Schreiben, zu antworten beliebet, daß Ihnen bei damals vorgewesenen Landes – Convent per Extractum protocolli angefügt worden, vor allen Dingen die nöthige völlige Information beizubringen, woher die Stadt Rostock zur Reluition berechtigt sey? Damit nun Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn in den Stand gesetzt werden möchten, dem Lande die begerte völlige Nachricht zu ertheilen, und dasjenige was zur Faßung eines Schlußes nöthig wäre zu bewirken, so haben dieselben von uns begehret Ihnen die dazu dienliche Nachrichten zu communiciren. Es kann aber Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn nicht unbekannt seyn, daß, als die Stadt durch den Dreißigjährigen Krieg in große Schulden gesetzet, und den Careditoribus die Güter Willershagen und Bartelsdorf mit ihrem Pertimentiis adjudiciret worden, diese hinwieder ihr Recht an das Adliche Kloster zu Ribnitz cediret, die Stadt aber das jus reluendi, welches derselben bei den Adjudicationibus gerichtlich reßervirt worden nach wie vor behalten habe.

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Was besonders das Gut Willershagen betrifft, so ist solches vormals stückweise Johann Langen, Johann Beselin und Friedrich Thesand adjudiciret, nachhero aber hat im Jahre 1656 ein Rostocker Bürger namens Jacob Engelbrecht die gesamten Adjudicata particularia an sich gebracht und endlich deßen Witwe im Jahre 1871 solche dem Ribnitzschen Kloster für 9 000 Gulden cedirt und dabei alle dies Gut betreffende Original Urkunden, Obligationes, Taxas, Adjudicationes, Documente pp. ausgeliefert.

Was das Gut Bartelsdorf und deßen Pertimentien betrifft, so hat es damit gleiche Beschaffenheit. Es ist dasselbe Einem nahmens Stephan Dobbin gerichtlich adjudiciret von demselben aber an Christian von Thienen und von diesem an das Ribnitzsche Kloster, mittels eines darüber ausgerichteten Instrumenti cediret und abgetreten, auch dabei alle Documenta Adjudicationes und übrige dies Gut concernirende Urkunden ausgeliefert worden. Und da solchergestalt alle Nachrichten dieser Güter wegen, bei dem Kloster vorhanden sind, wir aber nur die Designationes der adtrahirten Urkunde besitzen, so werden Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn dem Lande völlige Information zu geben, stattsam im Stande sein. Wir bitten also ergebenst, daß Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn auf instehendem Landtage, solches gütigst beschaffen und danächst mit einiges unseres Mittels, die wir dazu deputiren werden, vordersamst zusammentreten und die Sache amicabiliter zum Stand bringen, vorher aber uns das zwischen dem Kloster und Christian von Thienen wegen Bartelsdorf errichtete Ceßions – Instrument gütigst communiciren mögen. Sollte aber wider Verhoffen vor Ablauf dieses Jahres das Werk mit Ernst nicht vorgenommen werden, so werden dieselben nicht übeldeuten, daß wir, zumal auf geschehenes Anfordern der Bürgerschaft die Sache gerichtlich auszumachen bemühet sein werden. Wir beharren mit aller Consideration.

Ew. ergebenster Bürgermeister und Rath hierselbst

Rostock d. 18. October 1755

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Wie es vor dem Dreißigjährigen Krieg also vor 1618 sich mit diesen Gütern verhalten und wie die Stadt solche aquirirt habe, davon finden wir hier nichts in der Mittheilung, nur daß die Stadt im Besitz derselben war. Es ruhet also auf der Vorzeit ein Dunkel welches die alten Acten, die gewiß nachgesehen sind, nicht haben aufklären können.

Mit einer freundschaftlichen Ausgleichung konnte man das Ziel der Einlösung nicht erreichen. Das Kloster übertrug den Rechtsgang einem zu Rostock wohnenden Advocaten, der weil er in seinem Fach geschickt war, bey dem schleppenden Rechtsgang damaliger Zeit, den Urtheilsspruch gehörig hinzuhalten wußte, der Rechtsstreit dauerte 31 Jahre und wurde unterm 18. December 1781 dahin vereint, daß die Stadt bei der Zurücknahme der Güter 46 000 Thaler ans Kloster auszahlte. Der Advocat des Klosters war alle Instanzen durchgegangen, hatte sich an die Universitaet Rinteln und zuletzt an das Reichskammergericht Wetzlar gewandt, war aber zurückgewiesen. Nach Abschluß der Sache trafen das Kloster noch fünf Jahre hindurch unangenehme Nachwehen, den der Landesfislat hatte ungerne vernommen, daß die Sache ungebührlicher Weise an die Reichsgerichte gebracht sey, die Strafe ward indes mit Berücksichtigung der unschuldigen Klosterdamen, sehr gemildert. Die Relutions Acte ist unterm 16. December 1781 ausgefertigt und enthält im Auszuge nachstehendes.

§ 1. Das Kloster Ribnitz tritt an die Stadt Rostock ab: das Gut Bartelsdorf mit dem Bauerndorf Keßin und der Meierei Bentwisch, ingleichen das Gut Willershagen mit Zubehör.

§ 2. Die Stadt Rostock übernimmt sogleich die Gefahr und erhält sämtliche Papiere, Contracte und den Erbcontract mit dem Prediger Bentwisch.

§ 3. Die Revenüen werden von Trint. 1781 bis Trintatis 1782 zwischen beiden Theilen getheilt.

a) Das Kloster erhält die Pacht Michaelis und Weihnachten, die Stadt Ostern und Johannis.

b) Die Lasten, Steuern werden auf ähnliche Art getheilt.

c) Im Termin Trintatis wird liquidirt.

d) Die Stadt bezahlt halbjährige Zinsen vom Kaufgelde a 5 p. c. mit 1 150 Thaler .

§ 4. Die Bauern wohnen ihren Contract aus, der Pächter zu Bartelsdorf stehet auf jährige Kündigung.

§ 5 – 8. Das Kloster liefert die Güter schuldenfrey ab, und besorgt die Proclamation, bezahlt auch die Rückstände von Steuern pp.

§ 9. Die Vorschüße der Pächter bringt die Stadt in Abzug.

§ 11. Die Stadt bezahlt 46 000 Thaler davon in

Termin Trinitatis 1782 16 000

Termin Antoni 1783 15 000 Thaler

Termin Trinitatis 1783 15 000 Thaler

§ 12. Der Förster wird zum fernern Dienst empfohlen.

§ 13. Die Willershäger Einwohner bleiben noch 6 Jahre Zwangmalgäste nach Ribnitz.

§ 14. Der Rostocksche Herr Provisor wird in Geschäften von der Stadt nach Ribnitz hin, und vom Kloster zurückgefahren.

§ 15. Der Vergleich wird gemeinschaftlich dem Kaiserlichen Reichs –Cammergericht und der Justits – Canzley angezeigt.

§ 16. Sicherheits – Clauseln. Unterschrieben ist diese Acte von Seiten des Klosters:

-von den beiden Landräten von Lehsten und von Mecklenburg -von 4 Ritter – Deputierten, von Oldenburg, v. Flotow, v. Gentzkow und dem Deputierten der Stadt Bürgerm. Neucranz

Vom Landschafts Dep. B. Löscher, B. Sibeth

Dem Kloster Provisorat v. Oldenburg, v. Moltke., Dr. Wiese

Von Seiten der Stadt Rostock vor den Bürgermeistern Neucranz und Schröder

Der Bürgerschaft: -Bauer und Stein vom 1. Quart. -Kägeler und Withohn vom 2. Quart. -Der Secretaire Drevitz und Hagenow

Untersiegelt ist die Acte mit dem Siegel -der Ritter der Landschaft -des Klosters Ribnitz -der Stadt Rostock -den 13 Siegeln benannter Unterschriebenen -und den 4 Siegeln der Gewerker in Rostock.

Eine Acte die so bündig und mit 20 Siegel bedruckt ist, wird ja wohl so leicht nicht angefochten werden können. Zu wünschen ist jedoch, daß die Stadt Rostock nie wieder veranlaßt werden möge diese Güter zu verpfänden. Willershagen war jetzt 110 Jahre in den Händen des Klosters gewesen. bei dem langwirigen Prozeß gewann niemand als der Wald; es wurde gleich anfangs festgesetzt, daß kein anderes Holz darin geschlagen werden solle als was zur Erhaltung der zu reluirenden Güter notwendig gebraucht wurde. Dazu wurde im Übertretungsfall eine Po..n (?) von 1 000 Thaler erwirkt, diese wurde später bis 1 500 ...Thaler erhöht. Das Holz konnte also in Ruhe und Frieden aufwachsen da die Stadtjäger auf die Übertretung des Verbots rigiliren mußten.

Die Vereinigung der Willershäger Waldung mit der Rostocker Heide

Von December 1781 an übernahm die 1. Cämmerey das Directorium über die eingelösten Güter mit der beträchtlichen Willershäger Waldung.

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Es entstanden dadurch bey der Stadt zwey Forst–Collegia die Cämmerei und das Heidedepartement. Indeß übergab man die Willershäger Waldung 1782 der Aufsicht des Forstinspectors Rödler und legte seinem Gehalt 50 Thaler zu, die man bei seinem Abgang wieder einzog. Den 23ten Juli 1782 wurde die Grenze von Willershagen von 1. Cämmerei–Collegia mit dem Gelbensander Forst und dem Amte Hirschburg durch Deputirte berichtiget. Das Bestehen zweier Forst–Collegia bei einer Stadt äußerte manche Inconvenienzien. War gleich nur ein Forstaufseher und Wirtschaftter vorhanden, so war er doch bei beiden Collegien subordinirt und mußte nach ihren Beschlüßen handeln, die bei der willkürlichen Wirthschaft nicht immer miteinander in Harmonie standen. Obwohl schon unterm 4. Jan. 1796 vom Forstinspector eine Vorstellung bei E. Rath überreicht ward, die Willershäger Waldung mit der Rostocker Heide zu vereinigen, nur einem Departement zu übergeben und die Stadtforsten nach gleichen Grundsätzen behandeln zu lassen, diese Vorstellung auch unterm 25. März 1798 wiederholet wurde, so verblieb die 1. Cämmerey doch im Besitz des Directorii allein bis 1828. Jetzt trat sie die Eichen an die Eichen – Deputation ab und 1833 den ganzen Wald an das zweite Forstdepartement. Seit Einlösung der Waldung war sie demnach 52 Jahre im Besitz der löbl. Cämmerei als des Forstdirectorii von Willershagen gewesen. Die Waldung ward jetzt mit der Heide vereint und macht das sechste Revier derselben. Das größte Unglück während dieser 52 Jahre traf Willershagen am 29. März 1790. Es entstand bei heftigem Winde im Dorf Feuer und wurde die Hälfte desselben vom Schulenhause excl. an bis nach Gelbensande hin ein Raub der Flammen.

Die Moltke-Burg in Willershagen

Es befanden sich zu Willershagen ohnfern dem Hofhause die Rudera einer alten Burg, auf einem Hügel – Wallberg genannt. Auf Ansuchen, des Pächters ward solcher 1822 planiert, der viereckige Thurm war 25 Fuß lang und breit gewesen von Felssteinen in Kalk gelegt gebauet, die Mauer 2 ½ Fuß dick. Man fand in demselben nichts als Asche und Steine.

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Man wünschte in den Stadtdörfern einen neuen Schulzen und Dorfordnung einzuführen, denn die alte war bereits 127 Jahre alt geworden; es wurde auch vom Forstinspector 1829 der Entwurf zu dieser Ordnung bey löbl. Cämmerei eingereicht, es ist aber bis jetzt kein Gebrauch davon gemacht worden.

Was in forstwirthschaftlicher Rücksicht im Walde vorgefallen, wird in der Folge der Erzählung hinzugefügt werden.

UNGLÜCKSFÄLLE und GEFAHREN

Die Stadtwaldungen haben viele und mancherley Unglücksfälle tragen müßen, wodurch ihr Bestand an Holz sehr gelitten hat. Sie sind durch Stürme, Überschwemmungen, Feuersbrünste pp. veranlaßt. Ich habe sie gesammelt und zugleich die Gefahren hinzugefüget, worin sie gewesen sind der Stadt entrißen oder doch ruinirt zu werden. Das Verzeichnis hiervon ist zwar sehr mangelhaft, doch wird man sich schon durch den Überblick überzeugen können, daß es ein Spiel der Phantasie ist, sich einen ganz vollkommen bestandenen Wald zu denken, weil selbst die Natur oft schreckliche Eingriffe macht. Die Feuersbrünste die auch außerhalb des Waldes die Stadt oder Stadtumgebungen und Dörfer verwüsteten, haben die Heide jedesmal mitgetroffen, indem aus ihr der Schade ersetzt werden mußte. Unbedeutende Vorkommnisse sind hier unberührt geblieben. Ein großes Glück ist es daß die Stadtwaldungen bisher mit Raupenfraß, Borkenkäfern und anderen zerstörenden Insecten verschont geblieben sind. Man hat zwar hin und wieder durch Insecten namentlich Maykäfer trockene Bäume erhalten, auch haben sich von den zerstörenden Raupen hin und wieder Nachtheile gezeigt, doch sind sie nie zum Übermaß gelangt. Im Jahre 1832 fand sich zu Willershagen in einigen Zuschlägen die Phalena geometra pinaria ein und man war genöthigt bekannte Gegenmittel in Anwendung zu bringen; allein sie hat sich in der Folge wieder verlohren.

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Es ist wahrscheinlich der kalten Lage der Waldung an der Ostsee und den kalten Nebeln und den Winden, die vom Meere sich verbreiten, zuzuschreiben, daß der Insectenfraß bisher nicht überhand genommen hat, allein vollkommenen Sicherheit scheinen auch diese nicht zu gewähren. Übrigen gehören die kalten Nebel, welche sich aus dem Meere erheben, vorzüglich längs der Meergrenze schaden, und den Zuwachs und Wuchs der Hölze unerhört zurückhalten, ebenfalls zu den Übeln welche die Heide treffen. Den nachtheiligsten Einfluß haben die Stürme veranlaßt, die um so mächtigen einwirken können, da sie ungebrochen über die Meeresfläche streichen. Kommen die Stürme aus Nordost, so thürmen sie zugleich das Meerwasser, welches gegen Dänemark getrieben wird, zu solcher Höhe, daß Überschwemmungen entstehen, die unsere Waldungen in größerm oder geringerm Maße oft erlitten haben und noch erleiden. Es verfließt selten ein Jahr in welchem keine Überstauungen des Meerwaßers eintreten sollten. Die Stürme haben mehrmals, selbst in neueren Zeiten durch das Umstürzen der Bäume eine solche Verwüstung angerichtet, daß man in dem Walde nicht reiten oder fahren konnte, bis das niedergestürzte Holz weggeräumt worden. Ich will die mir bekanntgewordenen und selbst erfahrenen Unglücksfälle mancherlei Art und Gefahren hier aufzählen, wobei man mir zugestehen wird, daß die starken Stürme welche die Stadt getroffen, auch in deren Umgegend, namentlich der Heide verwüstend eingewirkt haben. Die größte und nachtheiligste Überschwemmung welche die Heide erlitten ist allem Anschein nach diejenige welche man die Teutonische Wasserfluth nennet und vor etwa hundert Jahren vor Christi Geburt einen bedeutenden Theil der Ostseeküste überströmet und vom Lande einen beträchtlichen Strich zwischen Femern und Darß, also auch von unserer Heide abgerißen und zu Meeresboden Femern aber zur Insel gemacht hat. Es veranlaßte diese Fluth die damaligen Bewohner Mecklenburgs zur Auswanderung. Sie drangen bis nach Italien vor, wo sie geschlagen und von den Römern aufgerieben wurden, bis auf die Werler, die sich zurückzogen. (Frank I S. 65)

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1159 nach C. G. wurde Rostock verbrannt und mit Hülfe der Heide wieder erbauet.

1252 brannte es zum zweiten Mal ab und wurde hergestellt.

1465 15. Aug. wüthete ein heftiger Sturm und stürzte den Jacobi Thurm nieder. Der Wiederaufbau wurde durch die herrschenden Unruhen so oft unterbrochen, daß er erst 1589 also nach 124 Jahren völlig wiederhergestellt wurde.

1573 26. Juni wurden durch einen Sturm die Dänischen Blockade Schiffe zerstöret und zerstreuet. Er wirkte ohne Zweifel auch nachtheilig auf den Wald.

1575 herrschte in der Stadt und Umgegend in der Nacht vom 30. Sept. bis 1. Oktbr. ein so heftiger Sturm, daß der 1543 durch einen Blitzstrahl zerstörte und wieder gebauete Petri Thurm niedergestürzt und auf ein Haus am Thor, jedoch ohne Menschen zu erschlagen, geworfen ward. 1577 7. Apr. wurde durch einen schrecklichen Sturm 200 Schiffe an der Küste zertrümmert. Man hatte Abends vorher zwei Nebenmonde und einen Mondregenbogen gesehen.

1615 28. Novbr. Stürmte es so stark aus Nordwesten, es ward eine Schiffswindmühle bei Rostock zerstört und die Küste überfluthet.

1624 5. März wurden durch einen Sturm Gebäude und Bäume niedergestürzt und das Ballhaus umgeworfen.

1625 10. Febr. entstand durch eine starken Sturm aus Nordosten, eine schreckliche Überschwemmung zu Rostock und in der ganzen Umgegend. Sie ist in mehreren Schriften erzählt worden am ausführlichsten in dem "Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen" 4 Jahrg. 1740 S. 98, davon ich nachstehendes aushebe. Ich erlaube mir die Bemerkung vorausgehen zu lassen, daß diese ganz ungewöhnliche Überschwemmung so wir der schreckliche Sturm, wahrscheinlich einer Erderschütterung, sie möge am Nordpol hin oder am Meeresgrunde gewesen sein, zuzuschreiben sein mag. Man findet ähnliche Naturwirkungen nicht selten bei Erdstößen in Südamerika.

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Den 10. Febr. 1625 stand der Wind von Morgen bis Mittag südlich und es war stilles Wetter, als plötzlich um 8 Uhr vormittags die Ostsee so stark in die Warnow drang daß ohnerachtet der Windstille die derzeit vorhanden sieben Strandbrücken und das ganze Warnowufer bis an die Strandthore zur Überraschung der Meteorologen und Seefahrer überschwemmt wurde. Es herrscht bekanntlich in der Ostsee keine bemerkbare regelmäßige Ebbe und Fluth, jedoch verändert sich der Wasserstand zuweilen in der Art, daß die sonst niedriger liegende Ostsee in den Warnow Fluß eintritt oder wie man sagt der Strom einläuft, welches gewöhnlich bei Nordost oder Nordwind der Fall ist. Es vermutheten daher die Schiffer daß ein Sturm aus Nordost im Meere herrschend sey, und diese Vermuthung ward bald zur Gewißheit. Mittags um ein Uhr trat ein Orkan ein, mit Schnee, Hagel und Regen verbunden. Zuerst kam der Wind aus Osten, dann drehete er sich nach Nordosten. Es stürmte den Nachmittag und die ganze Nacht hindurch bis am Morgen den 11. Febr. Die Warnemünder sahen das Meer in einer so heftigen Bewegung, daß sie die Wellen mit Wasserbergen verglichen die bis an die Wolken reichten. Der Sturm war so heftig, daß Reisende weder fahren noch gehen noch stehen konnten, und sich bei den Schneewirbeln auf die Erde niederwerfen mußten um athmen zu können. Da schönes warmes Wetter voraufgegangen war, so wirkte die eingetretene eisige Kälte so stark auf den menschlichen Körper, daß mehrere Menschen erstarreten und verhindert wurden sich von dem überschwemmten Lande zu retten. Die Fluth erreichte abends 5 Uhr bei Rostock den höchsten Stand, und blieb bis Nachts 2 Uhr also 9 Stunden in dieser Höhe, welche den mittleren Waßerstand 14 Fuß überstiegen hatte. Nach 2 Uhr sank das Wasser, stieg aber am 14. Febr. bei gemäßigterem Sturm fast bis zur derselben Höhe. Dies Unwetter traf mit gleicher Wasserhöhe auch Greifswald, Stralsund, Wismar und Lübeck. Die Folgen dieser Sturmflut waren schrecklich. In und um Rostock fand man nach Ablauf des Waßers, daß der Hafen selbst fahrbar geblieben, daß, aber die Waßerwerke, woran man über 20 Jahre gearbeitet, sehr ruinirt waren. Die Dünen, an deren Erhaltung man derzeit erhebliche Kosten verwandt hatte, waren vom

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Stromgraben bis Warnemünde und von hier bis Diedrichshagen vom Meerwaßer überstiegen, zerrißen und niedergestürzet. Die von Eichenholz mit starken eisernen Klammern verbundenen und mit großen Steinen beschwereten Kisten, sowohl am Meer als im Hafen und am Breitling waren gänzlich umgestürzet, die Steine ins Waßer gefallen, jedoch ohne das Fahrwaßer zu verschütten; das Kistenholz war zerbrochen, gänzlich weggeschwemmt und auf die Ufer von Marienehe und Bramow geworfen. In der Rostocker Heide waren eine große Menge Eichen, Buchen, Kiefern pp. umgeworfen. Die Dörfer Schmarl, Lütten und großen Klein, Marienehe, Redewisch pp. hatten an Häusern, Scheunen, Ställen Obstbäumen pp. sehr gelitten. Mehrere Gebäude waren umgestürzt und weggeschwemmt, viel Vieh ertrunken, Acker und Hausgeräthe weggetrieben. In dem Stadt Dorf Mohr, vermuthlich dem im Walde gelegenen Moorhof, welcher jetzt nicht mehr existirt aber auf die Reiter Charte bemerkt stehet, sind einige Pferde und Ochsen ertrunken. Die Menschen haben sich auf den Boden gerettet und dort drey Tage ohne Speise geseßen. Wie weit das Waßer in die Heide vorgedrungen ist nicht bemerkt worden, nach einer mündlichen Tradition soll es in Niedrigungen bis Blankenhagen vorgerückt seyn. Im Flecken Warnemünde sind von 150 Häusern 74 sehr beschädigt worden. Die Wände sind ausgefallen und nur die Ständer stehen geblieben. Alle Kisten, Betten, Bettstellen, Tische, Schränke pp. sind von den Fluthen weggerißen, 18 Häuser aber an der Nordseite bei der Laterne, gänzlich über den Haufen geworfen. Die steinerne Kirchhofs Mauer ist niedergestürzt, in der Kirche das Waßer drei Fuß hoch gestanden und durch die Vogtei hat man mit Böthen fahren können. Die beiden aeltesten Bürgermeister Tancke und Schütte haben am 12. Febr. den Schaden in Warnemünde in Augenschein genommen und sich die Klagen der Warnemünder, denen von ihren geborgenen Sachen noch manches weggestohlen worden, vortragen laßen. Alle im Hafen gelegenen Schiffe, mit Ausnahme von zweien sind losgerißen, aneinander und gegen die Häuser geschleudert worden.

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Mehrere sind zertrümmert; 18 haben auf trockenem Boden vor den Häusern und der Voigtei gestanden, unter diesen ein Schiff von 100 Last mit voller Ladung; zwei Schütten hat man auf den Wiesen bei der alten Warnow gefunden. In Rostock selbst sind alle Strandbrücken, das Schlachthaus, die großen Brücken vor dem Petri und Mühlenthor pp. weggerißen worden. Zwischen dem Herings und Wenden–Thor waren über 600 Fuß der Stadtmauer eingestürzt. Fast alle Dächer waren stark beschädigt und der Verlust der Kaufleute und Schiffer sehr groß. Die niedrig gelegenen Häuser hatten am mehrsten gelitten, Kranke, Frauenzimmer und Kinder mußten durch Waßer weggetragen werden. Auch in höher gelegenen Häusern wurden Keller mit Wasser gefüllt und litten die Waren, vorzüglich Salz–Lager. Die am Strande liegenden Schiffe wurden losgerißen und gegen die Stadtmauer getrieben, woselbst die Brandung so stark war, daß man mit Böthen nicht zu den Schiffen gelangen konnte. Es lagen außer Prahmen und Böthe 80 Schiffe verschiedener Größe am Strande; diese lagerten sich bei den Strandthoren und Häusern; ein großes Schiff und 6 Schüten standen trocken im Stadtgraben und die Gaßen wurden mit angeschwemmten Böthen, Brettern, Planken und Bauholz gesperret. In der Umgegend Rostocks zerstörte die Flut Gebäude, Mühlen, Gärten, Schütte und Brücken und drang bis Gragetorpshof, Rickdahl und Dierkow vor. Der Mühlendamm stand einige Ellen unter Waßer, die Oberwarnow ward aufgestauet. Vergleichet man den damaligen Waßerstand der am Mönchenthor, am Blockhause, und beim Mühlenthor bemerkbar gemacht worden mit dem Schwan am Mühlenthor, so wird man eine Berechnung anstellen können, wie hoch die Überstauung der Oberwarnow bei Bützow pp. gewesen. Die Stadt–Heide litte hiebei doppelt, nicht nur durch Umstürz der Bäume und Überschwemmung mit Salzen Waßer, sondern auch durch die Abgabe des Holzes zur Herstellung aller dieser zerstörten Gegenstände.

1628 stürmte es bei Rostock stark und verspürete man in Mecklenburg bedeutende Erdstöße.

1660 wurde im Walde durch einen starken Sturm viel Nachtheil angerichtet, auch das Kupfer vom Thurm und Kirche St. Nicolai fast gänzlich abgedeckt.

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1663 den 1. Sept. wurde durch einen Sturm aus Nordwesten das Waßer wieder hoch angetrieben, und der Mühlendamm, Gärberbruch, wie ein Theil der Heide unter Waßer gesetzt. 1669 ereignete sich in der Stadt–Heide das Unglück, daß ein Jäger von einem hauenden Schwein getödtet ward. Nach mündlichern Traditionen gehet dieser Jäger nahmens Brandt von Markgrafenheide wo er wohnte, zur Kirche um zu communiciren. Er trifft auf dem Weg einen starken Keiler an und ruft aus: wenn ich zurückkehre soll dich der Teufel holen oder mich. Nach der Rückkehr greift er zur Büchse und man findet ihn bald nachher todt mit aufgeschlitztem Bauche. Zum Andenken des Vorfalls hat man auf dieser Stelle ein Kreutz gesetzt, welches erneuert noch vorhanden ist. Der Aberglauben läßt den getödteten nachher als Kobold sich in seinem Revier herumtreiben und allerlei Unglück anrichten. Er wird dadurch bestärkt daß sonderbarer Weise die Unglücksfälle welche in der Heide später eingetreten sind, fast allein in diesem Revier statt gehabt haben. Es sind am Ufer dieses Reviers mehrere Schiffe gestrandet, öfterer todte Körper von den Wellen ausgeworfen. Ein Jäger erschoß sich auf dem Wagen bei unvorsichtiger Stellung der Büchse, ein Anderer der den Branntwein liebte ward nahe beim Jägerhause verirrt und todt gefunden, einem dritten zersprang das Gewehr und mußte die Hand abgenommen werden, ein alter Candidat der Branntwein trank, ward in einem trockenem Wege ertrunken gefunden, wobei er nur den Mund in einer Pfütze hielte. Ein Fremder ward an einer Tanne aufgehangen gefunden, eine alte Frau verirrt, todt und von den Mastschweinen zerrißen angetroffen. Ein Einlieger ward durch das Eingreifen seiner Kleider bei scheu gewordenen Pferden in ein Wagenrad gerädert, ein anderer durch einen herabgefallenen trockenen Zweig erschlagen pp.

1677 brachte großes Unglück über die Stadt Rostock; es brannte Sonnabends 11. Aug. und Sonntags 12. Aug. innerhalb von 24 Stunden, ohne Kellerwohnungen zu rechnen, Siebenhundert steinerne Gebäude ab.

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Es ging das Feuer in einem Bäckerhause morgens halb neun auf und brannte bis zum nächsten Morgen. Es verbreitete sich über den Kirchsprengel, verschonte zwar die Peterskirche, äscherte aber die Catharinen – Kirche und das Waisenhaus ein, pflanzte sich über die Grube in der Krämer und Kl. Mönchenstraße fort und verzehrte die Flamme die Gebäude längst der Grube vom Heringsthor bis an die Molkenbrücke, die Fischbank, Kronenstraße, Krämer und Mönchenstraße bis zur Wage, den Schild, Ortsund, Vogelsang, die Koßfelderstraße, eine Theil des Borgwalles, der Lagerstraße bis an die Wokrenterstraße. Alles Löschen war vergebens bis die Gebäude welche in dem Strich des stark wehenden Südostwindes lagen, verzehret waren; da ward es möglich den Flammen Einhalt zu thun, wobei ein gelinder, dann starker Platzregen zu Hülfe kamen. Dieser große Unglücksfall ist in den "Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen" 1737 1. J. Seite 483 ausführlich erzählt. Auf die Waldung wirkte er ebenfalls, doch konnte der Wiederaufbau nur langsam betrieben werden. Es standen nach einer alten Familien Charte von 1720 also 43 Jahre nachher, noch der größte Teil der Brandstellen wüste und leer. So groß dieses Brandunglück für Rostock war, so blieb doch der größte Theil der Stadt verschont. Dagegen litten andere Städte Mecklenburgs ebenfalls durch Feuer und die gänzlich abgebrannten verhältnismäßig mehr. Man erlaube mir eine kleine Digreßion um die Brandübel vaterländische Städte aus aeltern Zeiten dem Gedächtniß zurückzurufen.

1378 brannte Kröpelin ab.

1430 Warnemünde mit der Kirche.

1441 Wismar fast ganz, 1476 zum vierten Theil.

1537 Ribnitz.

1538 Hagenow bis auf 4 Häuser.

1586 Parchim zur Hälfte, 25 Jahre später die andere Hälfte.

1632 Teterow.

1651 verbrannten in Schwerin 160 Häuser.

1659 Sternberg bis auf eine Scheune.

1659 Gadebusch größtentheils.

1659 Grevesmühlen mit der Kirche.

1660 Crivitz bis auf 20 Häuser.

1671 Waaren gänzlich.

1676 Neubrandenburg.

1676 Stargard.

1725 Penzlin bis auf 2 Häuser.

1746 Stavenhagen.

1756 Plau. Kirche und Amtshaus blieben allein verschont.

1795 Fürstenberg halb. 1807 die andre Hälfte.

Aus allen diesen Trümmern gingen beßre und feuerfestere Gebäude, sowie regelmäßigere Städte und Straßen hervor.

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1703 d. 8. Decb. Wütete in Rostock und deßen Umgegend auch bei Kiel und Greifswald ein häftiger Orkan ähnlicher Sturm, er warf den Nicolai Thurm nieder. Dieser war der Höchste in Rostock. 172 Fuß in Mauerwerk und 292 Fuß über demselben also 464 Fuß(s. Grapius Erang Rostock S. 53 Anhang). Mit dem Sturm muß eine Windhose verbun-den gewesen sein, denn nach einer Familien Tradition sahe der Pastor D. Burgmann daß der Thurm aufgehoben und wieder aufs Mauerwerk niedergesetzt wurde als er sich unter seinem starken Eichenen Schreibtisch rettete. Das halbe Haus ward verschüttet. Die Hausfrau war mit den Kindern kurz vorher nach dem hintern Theil des Hauses gegangen, den die Thurmspitze nicht erreichte. Der Prädiger ward, vom Tisch beschützet, unbeschädigt ausgegraben. Die im Südmeer so häftigen Waßer- oder Windhosen sind bei uns Gottlob eine Seltenheit, allein wenn sie Wälder berühren, sehr zerstörend. Ich habe nur ein einzig mal eine Waßerhose aus der Ostsee aufsteigen sehen, welche sich in der Waldung bei Gral näherte. Es war den 16 ten August 1815 nachmittags 5 Uhr. An andern Tage verfolgte ich die Spur derselben. Sie hatte ihren Lauf vor der Gegend bei Grahl durch die Gelbensander Waldung auf Altenheide genommen, sich gewandt und sich vor Ribnitz vom Wasser entladen. In einer Länge von mehr als einer halben Meile hatte sie im Walde eine völlige Schneise von 24 Fuß breit gemacht, und in diesem Strich alles Holz theils umgerißen theils zerbrochen. Die Stadtwaldungen waren an der Willereshägener Gränze berührt, jedoch nur 9 Bäume, der Stadt gehörig, niedergestürzt worden.

1748 wüthete längst der Ostsee ein heftiger Sturm der viel Holz niederwarf.

1751 drohete der Stadt die große Gefahr gänzlich von der Stadtheide getrennt zu werden. Es hatte nemlich nach einer mündlichen Tradition die E. Bürgerschaft, welche ihr Recht auf die Waldung, Jagd pp. bei starken Bedrückungen mit vielem Muthe und Ausdauer vertheidigt hatte, durch die liebreiche Behandlung des Herzogs Christian Ludwig II, Nachfolger vom Herzog Carl Leopold, entzückt, beschloßen demselben die ganze Heide zum Geschenk darzubringen; ließ sich auch vom Magistrat von diesem Vorhaben nicht ableiten sondern sandte zu diesem Zweck eine Deputation an den D. Herzog.

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Dieser folgten einige Mitglieder des Magistrats. Nachdem nun die deputierten Bürger ihren Vortrag geendet, ihr großes Geschenk dem Herzog angetragen und ihm die Heide zu Fuß gelegt hatten, trat der Bürgermeister Beselin auf und protestierte feierlich gegen dies Geschenk. Der Herzog welcher gleich erkannte daß die derzeit lebenden Bürger nur als geniesbraucher nicht als Eigenthümer der Stadt Waldungen betrachtet werden konnten, schlugen das Geschenk aus. Dieser Vorfall verdient als ein Beweis aufbewahrt zu werden, wie sehr ein Fürst durch ein humanes und herablassendes Benehmen, die Herzen der Unterthanen gewinnen kann.

1768 13. März ward zu Rostock der Jacobi Thurm durch einen Blitzstrahl in Brand gesetzt, aber durch Muth einiger junger Handwerker gelöscht und großer Nachtheil von der Stadt und der Waldung abgewandt.

1776 brannte ein beträchtliches Stück der Schwanberheide an.

1778 stürzte ein Sturm viele Bäume nieder.

1779 brannte das Hospital Gut Purkshof ab, zu deßen Aufbau die Heide Holz gab.

1781 vom 16. bis 18. Junius ging wieder ein Theil der Schwanbergerheide in Feuer auf. Die Jäger welche beim Löschen ihre Stiefel verbrannt hatten, erhielten eine Remuneration von 1 Thaler 16 Schilling.

1788 17.Jun. war in der Mörderkuhl bei Gelbensande Feuer angelegt, welches aber ohne sich sehr zu verbreiten gelöscht ward.

1790 brannte die Hälfte des Dorfes Willershagen ab.

1792 in der Nacht vom 11.–12. Dec. ward durch einen heftigen Sturm viel Holz umgeworfen.

1793 d. 3. März wurde durch einen orkanmäßigen Sturm so viel Holz umgestürzt, daß man in der Heide weder reiten noch fahren konnte. Die zu Niederhagen neu gebaute Scheune, welche am 21. Julius 1792 nebst dem Viehhause und Holländerhause durch einen Blitzstrahl eingeäschert worden, verlohr zur Hälfte das neuerbauete niedergestürzte Dach.

1801 streckte der Sturm viele Bäume nieder und warf die Torfscheune übern Haufen.

1807 27. Januar, überstieg das Meer die Dünen und planierte sie. Diese dem Holze und Wiesen so nachtheilige Überschwemmung mit salzem Waßer, traten öfterer ein. Um dies zu verhindern bildete man eine neue Dühne indem man zwischen zwei Reihen Zäune Tang und Seesand häufte und besamete. Ganz ohne Nutzen war dies nicht und geringe Waßererhöhungen widerstanden diese Dühnen, allein im März und April 1822 zerstörten die Meereswellen diese Dühne gänzlich und erweiterte noch die Fläche der Dühne nach beiden Seiten. Man war bemühet die Dühne mehr zu befestigen und zu erhöhen als d. 3. und 4. Februar 1825 bei einem Sturm aus Nordosten eine wahre Sturmflut entstand, und nicht nur die Wiesen, sondern auch einen Theil der Waldung überschwemmte. Das Meer stieg ohne den Wellenschlag zu rechnen, 6 Fuß 8 Zoll über seinen mittleren Waßerstand, überstieg die Dühnen und setzte 300 000 Quadratruthen unter Waßer. Die Überschwemmung würde sich noch um vieles weiter verbreitet haben, wenn der Wind sich nicht verändert hätte. Die Dühne fand man nach Abzug des Waßers fast gänzlich ruinirt, von 450 Ruthen der Länge hatten 80 Ruthen eine halbe Dühne behalten, 370 Ruthen aber waren gänzlich planiert. Beim Sinken des Waßers ging der größte Theil über die Dühne ins Meer zurück, ein anderer Theil hatte sich einen Ausweg durch das Gewärkenbruch, über den Weg der nach Markgrafenheide führt und die Pöstenwiese zum Breitling gebahnt. Der Rest war durch den Prahmgraben abgeleitet. Da jetzt die Formirung einer starken Dühne wieder zur Sprache kam, so äußerte der Forstinspector in einem Bericht vom 29. April 1825 daß einem solchen Waßerandrang nur durch Bildung eines angemeßenen Seedeichs werde Widerstand geleistet werden können. Er berechnete nach dieser letzten Sturmflut

die Höhe des Deichs 6 Fuß 8 Zoll 2,06 m

für das Sinken und Schwinden 1 Fuß 4 Zoll 0,40 m

für den Wellenschlag 6 Fuß 1,86 m

______________________

mithin zu 14 Fuß 2 Zoll 3,72 m

hiervon ab die Bodenhöhe 2 Fuß 0,62 m

_______________________

also zu 12 Fuß Höhe 3,30 m

Die Breite des Deichs aber zu 82 Fuß, nämlich 25,42 m

die Breite der obern Kappe 10 Fuß 3,10 m

die Doßierung nach der Landseite 24 Fuß 1,20 m

die Doßierung gegen das Meer 48 Fuß 1,40 m

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= 23,4 Mtr. macht 82 Fuß = 5 Ruthen

Er riet die Dühne in ihrer verfallenen Lage als Vormauer zu laßen und den Deich hinter derselben mit Hülfe zweier breiter aber flacher Gräben mit Erdmaße zu versorgen.

Die großen Kosten und die Rücksicht daß bei ähnlichem hohen Waßerstand das Meer durch den Hafen in den Breitling dringen, und ohngeachtet des Deichs eine Überflutung veranlassen werde, haben bisher die Ausführung dieses Werks verhindert. Seit 1825 hat das Meer keinen so hohen Stand wieder erhalten. Es sind mehrere Vorschläge über die Bildung und Befestigung der Dühne entworfen.

a) vom Kammer Commißäir Knopp 1 8 3 0 , die unterm 30. Decbr. 1 8 3 0 beantwortet ist.

b) vom Professor Becker unterm 2. März 1 8 3 1 .

c) vom Strandinspector Stark unterm 17. Okt. 1 8 3 1 , die sich im Forstarchive finden.

Die Stürme und Überschwemmungen haben auf die Heide sehr nachtheilig gewirkt, nicht allein durch den Umsturz der Bäume, sondern auch durch das Absterben derselben auf dem mit salzen Waßer getränkten Boden. Die große Räumde welche sich rechts der Markgrafenheider Fischerbude und dem Rosenort findet, war, wie die Wurzelstöcke noch ausweisen ehemals mit Holz bestanden. Jetzt benutzt man das Terrain als Wiese von mittelmäßigem Ertrage. Auch die Seeluft wirkt nachtheilig auf den Holzwuchs, es wächst wenig zu und stehet als mit der Scheere abgestutzet. Selbst der Heilige See war ehemals Holzboden, die Stämme darin sind der Fischerey nachtheilig, der Pächter Bring hat solche ehemals durch Ketten die mit Pferden bespannt worden, entfernen wollen, allein die Ketten dabei verlohren.

In einer großen Gefahr schwebten die Stadtwaldungen zur Zeit der französischen Besetzung Mecklenburgs. Da die Kassen überall sehr erschöpft waren, so verfielen die interimistischen französischen Landesbeherrscher darauf einen großen Schatz aus dem Holze der Rostocker Heide zu holen, und darin einen starken Holzhieb anzuordnen.

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Es wurde daher die Stadt 1807 von der Französischen Intendantur aufgefordert einen genauen Bericht von dem jährlichen Ertrage der Rostocker Heide einzusenden. Diese Anforderung war bei dem bis dahin willkürlich geführten Holzhieb an und für sich schon nicht entgegen zu kommen, jede Angabe aber auch in ihren Folgen gefährlich. Es wurde daher in der Antwort unterm 13. Febr. 1807 die Hauptfrage ziemlich umgangen und vorgestellt, daß das haurechte Holz dieser Waldung zu den Bedürfnißen der Stadt kaum ausreiche, das mehreste aber aus jungem Holze bestehe, daraus wenig zu lösen, ein Holzhieb daher dem Zwecke nicht entsprechen werde. Die fand aber keinen Glauben, der Gouverneur Lavall beschloß daher mit dem Intendanten Bremont den Wald selbst in Augenschein zu nehmen. Diese Herren kamen von Schwerin nach Rostock und der Forstinspector ward beauftragt ihnen den Wald zu zeigen. Den 22. März 1807 trafen beide Herren zu Rövershagen ein, nahmen unter Führung des Forstinspectors den Wald in Augenschein und fanden die Angabe des Heidedepartements völlig bestätigt. Der Holzhieb unterblieb.

Die Stadtwaldungen liegen gegen Diebereyen ziemlich geschützet, ganz bleiben sie in keinem Walde aus, und man kann die Entwendungen in neueren Zeiten mehr Mausereien als Diebereien nennen.

1818 Indeß machten in der Nacht doch d. 14.Decbr. 1818 Einwohner von Fischland eine förmliche Invasion zu Waßer, haueten im Sack bei der Torfbrücke 15 Hestereichen und 2 Fauleschen ab und führten solche fort, wobei aber einige Böthe umschlugen und das Meer das Holz zum Theil wieder ans Ufer warf.

Außer genannten Unfällen haben die Stadtwaldungen noch mehrere anderer Art tragen müßen. Hierzu sind zu rechnen die Plenterwirtschaft, übertriebene Holzweide, ungebahnte Wege, temporäirer zu starker Wildbestand, willkürliche Anforderungen an den Wald und übertriebene Schonung mancher überreifer Holzart.

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DIE PLENTER WIRTHSCHAFT

kehrt sich an kein Abtreiben ganzer Flächen, sondern man sucht das Holz, welches man bedarf, oder welches abgängig ist im ganzen Walde auf, fällt, benutzt es und läßt das gesunde Holz möglichst unangefochten. Diese Wirthschaft, von der man sich bis diese Stunde nicht hat trennen wollen, scheint der Natur ziemlich angemeßen, sie führt aber so viele Nachtheile mit sich, daß man sie in anderen Forsten längst abgeschafft und daß man auch deshalb für die Stadtwaldungen mehrere Vorschläge entworfen und eingereicht hat. Es ist zuerst schon eine schlechte Oekonomie das Holz vor der Benutzung wenigstens theilweise verderben zu laßen und einen Baum der 30 RM werth ist stehen zu laßen, bis sein Wert auf 5 RM oder nichts herabgesunken ist. Da das Holz ein vegeabilisches Product ist, das, wenn es seine größte Vollkommenheit erreicht hat, wieder abnimmt und zuletzt in Moder zerfällt, so ist es einer guten Oekonomie angemessen es zu benutzen wenn es den höchsten Wert erreicht hat. Wartet man länger, so wird aus dieser großen Sparsamkeit eine große Verschwendung. Leider haben sich unsere Vorfahren derselben zu Schulden kommen laßen, davon beim Eicheneinhieb die Rede sein wird. Wenn nun diese abgängigen Bäume durch den ganzen Wald gefällt werden, so entstehen noch die Nachtheile, daß beim Fällen viel Jung Holz niedergeschlagen wird, daß bei der Abfuhr, vorzüglich wenn es an festen bestimmten Wegen fehlt, eine Menge jung Holz niedergefahren wird, und wenn man Wagen zuläßt wie unsere Frachtfahrer besitzen, die zum Theil einen ganzen Faden Holz laden – auch durch die Schwere, die Wurzeln der stehenden Bäume von den Rädern zerquätscht werden. Es würde zu weit führen, alle Nachtheile der Plänterwirthschaft aufzuzählen; das Gesagte genügt um den Wunsch zu erzeugen, daß das haubare Holz möge auf einer Stelle gehauen werden können und das junge Holz in Ruhe und Frieden aufwachsen. Um hiezu zu gelangen, wird eine besondere Leitung des Hiebes erforderlich und wird die jetzt intendirte Bewirthschaftung – Art dazu führen. Bis man dazu vollständig gelangt, wird eine möglichst geregelte Plenterwirthschaft, wenigstens theilweise fortgesetzt werden müßen, worüber der zweite Abschnitt nähere Aufschlüße geben wird.

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DIE HOLZWEIDE

Wenn ein Wald sich in dem Zustande befindet, daß die Flächen, nach gemachten Abtheilungen, mit Holz von gleichem Alter bestanden sind, so tritt der Fall ein, daß das zwischen dem Holze wachsende Gras ohne besondere Nachtheile mit dem Vieh abgehütet werden kann. Wenn aber, wie es mit der Heide der Fall gewesen, die Plenterwithschaft festgehalten wird, und man überall im Walde hauet, so müßten auch überall wieder junge Bäume aufwachsen, sonst wird der Boden eine holzleere Wüstenei. Da nun das Vieh mit dem Grase auch junges Holz abfrißt und zertritt, so paßten einem solchen Walde die Viehweide ganz und garnicht um so weniger, da auch die Gräben, welche die überflüßige Näße ableiten sollen, vom Vieh zugetreten und bei dem täglichen Weidegang nicht offen gehalten werden können.

Die Nachtheile der Holzweide waren zu augenscheinlich als daß das Heidedepartement nicht ernstlich hätte bemühet sein sollen, dieselbe aufzuheben und dazu die Bewilligung E. E. Raths und E. Bürgerschaft zu bewirken. Dieselbe erfolgte, es war aber das Problem selbst schwer auflöslich, welche Schwierigkeiten dadurch noch vermehret wurden, daß das zweite Quartier erklärte es solle die Viehweide entweder gänzlich aufgehoben werden oder garnicht, von einer partiellen Aufhebung wollte man nichts wißen. In aeltern Zeiten wurde die Nebennutzung höher geschätzt als die Hauptnutzung des Holzes. Die ganze Heide sowie die Willershäger Waldung waren dem Vieh übergeben. Wollte man Besamungen zum Gedeihen bringen, so müßten sie befriedigt werden. Der ganze Wald in Weidedistricte aufgeteilet, die Höfe, Bauern und Einlieger überschwemmten sie mit ihrem Vieh. Bei Aufhebung der Dreifelderwirthschaft in Mecklenburg und Einführung der Koppelwirthschaft mit regelmäßigen Weideschlägen, zogen die Höfe ihr Milchvieh aus den Wäldern zurück, dagegen blieb jüstes, Bauer und Einlieger Vieh, im Besitz. Als das ganze landwirthschaftliche Areal 1764-1766 in Mecklenburg, zu Bestimmung der Hufensteuer vermeßen wurde, ward auf den Holzwert keine Rücksicht genommen, wohl aber auf die Holzweide. Nach diesem Princip ward auch die Heide in vier Charten verzeichnet, Oberhagen, Mittelhagen, Niederhagen und Studthof, jedes mit seiner Weide. Willershagen ward ebenfalls mit seiner Holzweide chartirt. Als man in den Jahren 1800 bis 1812 mit Aufhebung der Viehweide in den Waldungen beschäftigt war, mußte man das Vieh eines jeden Terrains auf dem Acker des Hauptgutes zurückbringen. Es waren die beiden Oekonomen Amtmann Scheel und Pensionäir Millies bei diesen Geschäfte zugezogen worden. Wenn nun gleich diese Männer von dem Princip ausgingen, daß eine Kuh auf der Ackerweide so viele Milch gebe als zwey Kühe in der Holzweide, und daher sämtlichen Einliegern, die zwei Kühe hielten, nur eine auf der Ackerweide bewilligt ward, so blieb doch die Zahl noch sehr groß welcher Weide geschafft werden mußte, denn es befanden sich derzeit an Pferden, Ochsen, Kühe und Kälber pp. noch über 700 Stück in der Heide allein. Hiezu kamen noch contractliche Verhältnisse, welche ablaufen müßten bevor man freie Hände erhielte. Es ward jedoch das Werk 1812 glücklich beendet und schon 1792 die Mönkortkoppel in Schonung gelegt. Die zahllosen Schwierigkeiten hiebei wurden ziemlich glücklich überwunden, nur der Hof Niederhagen zu sehr lädirt. Denn da man keine partielle Viehweide im Holze zugestehen wollte, mußte dem Hoffelde laut Decret vom 18. April 1810 einige 30 fremde Kühe außer dem eigenen und dem Vieh der nach Niederhagen gehörenden Einlieger, auf die Ackerweide geschoben werden; wodurch das Verhältnis der Viehzucht zum Ackerbau, leidet. Auch die Willershäger Waldung war ganz der Weide des Viehs übergeben. Der Hof besaß alles was rechts des Weges nach Ribnitz liegt. Das übrige hatten Bauern und Einlieger im Besitz. Das Hofvieh ward 1792 entfernt, dann ungleich später das Bauernvieh. Die Einlieger haben bis jetzt noch ein kleines separat liegendes Terrain ohnfern dem Stadtweg nach Gelbensande behalten. Der Erfolg dieser Weideaufhebung war für den Anwuchs des jungen Holzes sehr wohlthetig, man siehet jetzt Dichtige auf Plätzen, wo ehemals die Viehherden übergezählt werden konnte.

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WEGE, SCHNEISEN und KANÄLE

Eine unterlaßungs Sünde, die sehr nachtheilig auf die Wälder wirkt, ist es, wenn man den Wagen keine festen und bleibende Stellung giebt, sondern es der Wilkür der Fuhrleute überläßt sich solche selbst zu bahnen. Der Fuhrmann welcher jedem Hindernis ausweicht vermeidet dabei die von den Rädern bereits durchschnittenen Gleise zum zweitenmahl zu betreten, macht daher einen Weg bei dem anderen und zerstöret den jungen Anwuchs; die Hoffnung der künftigen Ernte. Starke Wägen mit 5 – 6 Pferden bespannt überwältigen sogar junge Bäume welche beinahe die Stärke der Deichseln haben. Ein Wagen der eine bedeutende Strecke sich auf diese Art durcharbeitet, ruinirt ungleich mehr als seine Ladung werth ist. Diese Verwüstung ist mit der Unbilligkeit in Parallel zu stellen, dem Fuhrmann zuzumuthen Wege zu befahren welche zum Ruin seiner Anspannung gereichen. So lange man das gefällt Holz auf Wägen aus dem Walde schaffen muß, ist es billig solche Wege zu unterhalten die gefahren werden können. Da dies aber nicht nach allen Plätzen möglich ist, so muß man wenigstens einige Hauptwege in gutem Zustande erhalten, und bis zu diesen das Holz ankarren, antragen, oder durch schmale Wägen anfahren laßen, und wenn dies alles nachbliebe, doch wenigstens dafür sorgen, daß man von jedem Platze zu einem festen Weg gelangen könne, nicht aber den ganzen Wald auf Umwegen durcharbeiten laßen. Treten nun überdem die Fälle ein, daß andere berechtiget sind durch unsern Wald zu fahren um zu einem anderen Walde oder zu Wiesen zu gelangen, oder führt sogar eine Landstraße durch unsern Wald, so wird man doch den Wald nicht preißgeben, sondern dem fahrberechtigten eine bestimmte Richtung vorschreiben. Dazu ist ohnstreitig die kürzeste Richtung die beste, die kürzeste ist aber die gerade Linie zwischen zwey Punkten. Will man daher Wege in einem Walde anlegen, und es treten sonst keine Hindernisse entgegen, so gelangt man dazu auf die wohlfeilste Art, sowohl in betref der ersten Anlage

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als der fernern Erhaltung und der Aufgabe an Bodenfläche, wenn man sie grade macht. Solche Wege nennt man Schneisen. Es haben diese noch den Nutzen, daß man sie weit übersehen, die Holzfahrer und Durchpaßirenden beobachten kann, daß man sie zur Abteilung von Revieren und Flächen benutzen, bei der Jagd den Übertritt des Wildes beobachten, bei Waldbränden Meister des Feuers und bei Raupenfraß, der Insecten werden kann pp. Man benutzt sie in allen großen gut eingerichteten Waldungen und auch in den Stadtwaldungen waren sie lange vor ihrem Entstehen, der fromme Wunsch unserer Vorgänger, denn ein Wald von der Größe einer Quadrat Meile verliert nur das Ansehen von einem Chaos wenn er mit gradlinigten Wegen durchschnitten wird.

Die alte hiebei in Copia erfolgenden Reitercharte von 1696, jetzt 142 Jahr alt, giebt eine Ansicht wie es in aeltern Zeiten mit den Wegen in der Heide bestellt gewesen ist; denkt man sich nun die in derselben nicht angegebenen zwey bis sechsfache Nebenwege hinzu, so wird man klare Ansichten über die alten Wege in der Heide erhalten. Wenn nun gleich das Zweckmäßige und Nachtheilige dieses Gegenstandes deutlich vor Augen lieget, so ist doch die Anlage von graden Wegen ein Gegenstand gewesen, der zu vielen Contestationen, Differenzen, Kosten Streit, Besichtigungen und Protocollen geführt hat. Es wird daher die Geschichte derselben nicht ohne Interesse sein.

Schon unterm 3. Decbr. 1765 machte der Forstinspector Möller dem Forstdepartement den Vorschlag einen graden Weg von Hinrichshagen bis zur Torfbrücke und Grahl, nur mit einer Biegung bei der tiefen Wroot, anlegen zu laßen, weil zwanzig und mehr Wege dazu führten, und der Weg als Landstraße nach Fischland nicht zu entbehren sey. Er hatte zur Erleichterung der Ocular – Inspection diesen projuctirten Weg durch den Ingenieur Dost zwey Ruthen breit abstecken laßen und die Länge 1 256 Ruthen gefunden. Allein der Vorschlag fand keinen Beifall. Im Julius 1767 brachte derselbe

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den Gegenstand wieder in Anrege, und fragte an, ob der abgesteckte Weg nicht durchgehauen werden sollte? Man blieb aber der entgegengesetzten Meinung. Inzwischen war der Weg bei der Torfbrücke so schlecht geworden, daß die vom Fischlande kommenden Torfwägen versanken und vom Amte Hirschburg auf eine gründliche Beßerung angetragen wurde; es wurde aber solche nur oberflächlich behandelt. Da die Herzgl. Commission das Forstdirectorium 1772 übernommen hatte, so ward hier der Anfang mit der Ausführung der im Regulativ bezeichneten Schneisen gemacht, und eine Strecke von der Torfbrücke bis zum Fischgrund 1776 verfertigt. Diese Strecke mißt etwa 200 Ruthen und nimmt ihre Richtung auf den Platz der Fullery wohin die Wohnung des Forstinspectors verlegt werden sollte. Da diese Richtung sich der Tiefen Wroot näherte, so ward die Arbeit kostbar und bedürfte man viel Holz zum Ausdämmen der Tiefe. Hierdurch ward die Schneisenarbeit der Behörde noch unangenehmer. Diese kleine Strecke ist die Einzige welche von den im Regulativ projectirten Schneisen in Ausführung gekommen ist, und die sich 1792 im Walde befand; alle übrigen sind, mit Ausnahme der in den Müggenburger Zuschlägen befindlichen, bei einer schweren Geburt in neuern Zeiten zum Vorschein gekommen.

Es behielte also die Waldung seine krummen und unfahrbaren Wege bis 1792, da fand der dritte Forstinspector es seiner Pflicht gemäß, die Sache wieder ernstlich zur Sprache zu bringen, er reichte daher unterm 22ten December 1792 eine Vorstellung mit dem Vorschlage ein, von Hinrichshagen bis Markgrafenheide und vom Mönckortsbaum bis zu den Bauernwiesen grade Wege anzulegen. Er wiederholte diese Vorstellung unterm 18. März 1793. Das Heidedepartement verlangte einen Kostenanschlag der unterm 26ten April 1793 eingereicht wurde. Man ging hierauf nicht ein, und das Unwesen mit den willkürlichen Wegen dauerte fort. Dieses bewog des Forstinspector unterm 9. Decbr. 1799 seine Vorschläge dringend zu wiederholen. Er setzte den Nutzen der geraden Wege deutlich auseinander und trug darauf an wenigstens die Durchfuhr Wege nach der Gelbensander Forst und den Wiesen bewilligen und vorläufig vier Wege grade legen zu laßen, nämlich

a) vom Jägerhaus zu Wiethagen nach Meyershausstelle.

b) von Hinrichshagen nach der Torfbrücke.

c) von Sandhagen nach Markgrafenheide.

d) vom Mönckortsbaum nach den Bauernwiesen mit einem Arm nach dem Schnatermann.

Um den Nutzen der graden Richtung zu beweisen, hatte er den Weg von Sandhagen nach Markgrafenheide in grader Richtung abgesteckt und überreichte die Zeichnung davon. Es ergab sich, daß der Weg 1 150 Fuß kürzer ward als der alte, daß an Flächenraum 1 662 Quadratruthen gewonnen wurden, die zum Holzertrag kamen pp. dazu kam daß der alte Weg nicht mehr zu paßiren war, sondern wenn er bleiben sollte gründlich und kostbar gebessert werden mußte. Die in diesem Strich abgehenden Bäume, wurden angewiesen und gefällt. Ob nun wohl der Forstinspector das abgängige Holz anzuweisen berechtigt war, und es ihm gleich schien, ob er es in einer graden oder krummen Linie aufsuchte, so erregte dies doch besondere Sensationen und es kam unterm 25ten Januar 1800 ein Decret, bei 200 Thaler Straffe kein Baum in dieser graden Linie weiter hauen zu laßen. Blieb nun dieser Weg gleich in Statu quo, so ließ der Forstinspector sich doch nicht abschrecken seinen Plan zu verfolgen. Er überreichte unterm 28. Januar 1800 den Zweiten Plan eines graden Weges vom Wiethäger Jägerhause nach Meyershausstelle, als den Hauptdurchfuhrweg aus der Gelbensander Forst, nebst einer Zeichnung. Diese ergab daß der Weg 2 032 Fuß kürzer werden würde als der alte sich schlängelnde war. Der Vorschlag fand keinen Beifall und ward nicht angenommen. Inzwischen wurden die alten Wege durch das starke Fuhrwerk so beschädigt, daß nicht mehr durchzukommen war. Dies fand vorzüglich in dem Wege vom Mönckortsbaum nach den Purkshöfer und Bauernwiesen statt, und erzeugte große Beschwerden. Gebeßert mußte an vielen Stellen werden, auch wurden Gräben längs denselben erforderlich. Der Forstinspector beschaffte die Arbeit, wählte aber zur Beßerung dieser Stellen eine grade correspondierende Linie, und da die Wägen diese Linie verfolgten, so entstand mit einmal eine Schneise wovon Niemand wußte und die in der Rechnung keine Ausgabe veranlaßt hatte. Sobald dies bekannt wurde kam unterm 24 ten Novbr. ein Inhibitorium und der Forstinspector erhielte unterm 4ten Febr. 1804 einen gehörigen Verweis. Die Sache war indeß zu wichtig als daß nicht eine förmliche Besichtigung mit Zuziehung eines Artis periti angestellt werden sollte. Die hatte im Sept. 1804 statt, und nachdem das löbl. Heidedepartement sich vom Nutzen der Anlage überzeugt hatte, erfolgte unterm 18ten Septbr. 1804 ein Decret den Weg nunmehro fortzusetzen und zu beenden. Dies ist die Geschichte der Geburt der ersten Schneise, ihr Nutzen bestätigte sich und das Heidedepartement erhielte günstigere Ansichten von Schneisen.

Man war derzeit ernstlich damit beschäftigt das große Torfmoor zu Markgrafenheide zum Besten der Stadt zu benutzen, und suchte den Transport des Torfes zu Waßer und zu Lande zu befördern. Zu dem Zweck ward die Schneise von Hinrichshagen nach Markgrafenheide beschloßen und bewilligt. Die vom Forstinspector empfohlene Richtung führte grade auf den Holzplatz und Baum von Markgrafenheide und sollte von dort nach Warnemünde fortgesetzt werden. Diese sehr zweckmäßige Richtung würde zur Folge gehabt haben, daß alle Holzwägen auf ihrer Fahrt nach Warnemünde einen Baum zu Markgrafenheide würden paßiren müßen. Hiergegen erklärte sich aber das Heidedepartement aus dem Grund, weil es über dem Pramgraben mehr rechts eine hohe Brücke wollte bauen laßen, unter welcher ein großer Torfprahm nach dem Torfmoor durchfahren solle. Es bestand das Departement darauf, daß diese Richtung des Weges auf diese Brücke geführt werden solle. Dies geschah und die Brücke wurde gebauet, als aber der große Prahm fertig geworden, paßirte er zwar bei Niederlegung des Mastbaumes die Brücke, fand aber beim Steigen und Fallen des Waßers beim Hebel und im Canal überall Hinderniße, der Zweck wurde verfehlt, die Brücke war aber gebauet und die Schneise durchgehauen und fertig. Es erfolgten jetzt wiederholte Klagen derer die mit Heu über die Hohe Brücke fahren mußten; die Brücke wurde später abgenommen und niedriger gebauet. Die entfernte Passage vom Baumwärter Hause hat aber bisher nicht redreßirt werden können.

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