Bennin

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Geschichte des Dorfes Bennin

bearbeitet von Dieter Greve Schwerin

Geographische Lage

  • Nord: 53 grad 27'
  • Ost: 10 grad 53'

Kurzbeschreibung nach Quade

Bennin, Poststation, Dorf an der Schaale, 2 Meilen nordöstlich von Boizenburg, mit einer zur Pfarre von Granzin gehörigen Kapelle, Schule, 11 Erbpächtern (?), 10 Büdnern (?) (1 Krug, 1 Schmied, 1 Müller), 7 Häuslern, 1 Stationsjäger, 256 (357) Einw.

 Bennin gehörte sonst zum Fürstenthum Ratzeburg, wurde aber 1820 gegen die Landesherrschaft bei der Krappmühle bei Neubrandenburg sowie gegen die diesseitigen so lange zum Amte Rehna gehörenden Antheile von Griben und Lübseerhagen von Mecklenburg-Strelitz an Mecklenburg-Schwerin vertauscht. Das Dorf war früher eins der bekannten Tafelgüter des Bischofs von Ratzeburg; aus diesem Grunde gehörte es vormals zu Mecklenburg-Strelitz. Die (St. Dionysius) Kapelle, welche der Bischof Johannes von Parkentin 1503 bauen ließ, enthält unter den Glasmalereien noch einige Wappen von bekannten Domherren und einen bemerkenswerthen Altaraufsatz, der nach seiner eigenthümlichen Gothik in die Zeit von 1400 weisen dürfte.

Hinweis: Quades Text hat einige Ungenauigkeiten:

  • Die Zahl der Erbpächter war 21, davon 12 Hufen und 9 Cossaten,
  • Die Zahl der Büdner war 5.
  • Der Stationsjäger und der Müller gehörten zu den Häuslern.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die vor- und frühgeschichtliche Entwicklung
  • 2. Das Mittelalter bis zum Jahre 1500. Bennin als Tafelgut des Bischofs von Ratzeburg
  • 3. Die nachreformatorische Zeit bis 1648.
  • 4. Entwicklung des Dorfes im 17. und 18. Jahrhundert. Bennin als Bestandteil des Fürstentums Ratzeburg
*4.1 Berichte aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg
*4.2 Bauern, Cossaten und Handwerker in Bennin 
*4.3 Das Schulzenamt in Bennin
*4.4 Die Schulverhältnisse in Bennin
*4.5 Krüge, Hamdwerk und Gewerbe in Bennin
  • 5. Das 19. Jahrhundert
*5.1. Bennin wechselt vom Fürstentum Ratzeburg in Mecklenburg-Strelitz in das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
*5.2. Regulierung der Feldmark Bennin und Vererbpachtung
*5.3 Die weitere Besetzung des Schulzenamtes
*5.4 Entwicklung der Benniner Schule
*5.5 Das Armenwesen in Mecklenburg. Die Verhältnisse in Bennin
*5.5.1 Situation im Domanialamt Boizenburg, speziell bezogen auf Bennin
*5.5.2 Die Auswanderung als Ventil für die Armen


1. Die vor- und frühgeschichtliche Entwicklung

Der Name des Dorfes Bennin wird von den Slawisten Mühlner und Eichler von dem Personennamen Ben einer Kurzform von Benjamin abgeleitet. Dagegen wollen Kühnel und Trautmann ihn auf altslawisch ben- für töten beziehen.

  • 235000 - 125000 v.u.Z. Saaleeiszeit. In deren letztem, dem Warthe-Stadium, entstehen die Grundmoränenplatten nordwestlich Boizenburg (Siedlung bis Rensdorf), sowie um Badekow-Granzin und um Vellahn-Wittenburg)
  • 115000 - 8000 v.u.Z. Weichseleiszeit. In deren Frankfurter Stadium entsteht die südliche Endmoräne zwischen dem Schaalsee, dem Dümmer See und dem Schweriner See. Das abfließende Schmelzwasser hinterlässt die Sandergebiete der Griesen Gegend, aber auch entlang des Schaalelaufes, des Boizelaufes, um Kogel bis Valluhn und um Schwanheide.
  • 10000 – 8000 v.u.Z. Arktische Jäger und Sammler des Spätpaläolihikums (Altsteinzeit)
  • 6000 - 3000 v.u.Z. Jäger, Fischer und Sammler des Mesolithikums (mittlere Steinzeit)
  • 3000 - 1800 v.u.Z. Ackerbauer und Viehzüchter des Neolithikums (Jungsteinzeit)
  • 1800 - 600 v.u.Z. Bronzezeitliche Besiedlung
  • 600 v.u.Z - 600 u.Z. Eisenzeitliche Besiedlung
  • um 0 Langobarden siedeln in den Ämtern Boizenburg und Wittenburg, im Amt Boizenburg nachgewiesen durch Grabungen bei Wiebendorf 1973/74, im alten Amt Wittenburg u. a. bei Körchow und Hagenow.
  • 6. Jhdt. Slawische Stämme besiedeln das durch die germanischen Stämme verlassene Land zwischen Oder und Elbe. Das ehemalige langobardische Land besiedeln die Polaben (Elbanwohner), ein Stamm der Stammesgruppe der Abodriten (Obotriten), die zwischen der Kieler Förde und der Warnow ansässig waren. Die Polaben siedeln von der Elbe bis an die Trave. Deren Zentrum und Heiligtum befindet sich bei Ratzeburg.

2. Das Mittelalter bis 1500. Bennin als Tafelgut des Bischofs von Ratzeburg

  • 1142 Gründung der Grafschaft Ratzeburg im ehemaligen Polabenland. Mit der Grafschaft wird Heinrich von Badewide belehnt. Zu der Grafschaft Ratzeburg gehören die Länder
  • 1154 Errichtung des Bistums Ratzeburg durch Heinrich den Löwen. Er setzt Evermod von Cambrai, den Probst des Prämonstratenserstifts Magdeburg als Bischof in Ratzeburg ein. Zu dem Bistum Ratzeburg gehören die polabischen Länder (Burgbezirke) Ratzeburg, Sadelbande (Lauenburg), Gadebusch, Schwerin (1160 getauscht mit dem Land Breesen um Klütz und Dassow), Wittenburg, Boizenburg, Jabel, Darzing (Amt Neuhaus), Waninke (Wehningen-Dömitz).10
  • 1158 Lüneburg: Heinrich der Löwe stattet das Bistum Ratzeburg aus. Dabei ist auch das Dorf Bennin genannt - „in Boyceneburg benin“, das als Tafelgut an den Bischof übergeht.
 Diese Urkunde, die wahrscheinlich in verunechteter Form vorliegt, stellt die erste Erwähnung des Dorfes Bennin und des Landes Boizenburg dar. In diesem Jahr hat es zumindest bereits die Burg Boizenburg gegeben, die dem Burgbezirk/Land den Namen gegeben hat.
  • 1171 Heinrich der Löwe befreit einige Dörfer im Bistum Ratzeburg, u. a. Bennin „in Boyceneburg benin“), von der Heerfolge, dem Markding und dem Burgwerk.
  • 1180/81 Heinrich der Löwe gibt das Land Boizenburg an den Grafen Gunzelin von Schwerin. Die tatsächliche Übernahme kann jedoch erst 1227 erfolgen.
  • 1194 Isfried, Bischof von Ratzeburg, bestimmt durch Schiedsrichter die ratzeburgischen Stiftsgüter, für den Bischof und das Dom-Capitel (Regestentext).
 Dabei werden als Stiftsgüter im Land Wittenburg u.a. 
 genannt: 
 In parrochia Zarnethin (Zarrentin): Cultsin (Kölzin) der 
 halbe Zehnte, Vilun (Valluhn) der halbe Zehnte, Scalisce 
 (Schaliß) der halbe Zehnte.
 In parrochia Vilen (Vellahn): In eben diesem Dorf der 
 dritte Teil, Bansin (Banzin) der dritte Teil, Domerace 
 (Dammereez) der dritte Teil, Bralistorp (Brahlstorf) der 
 dritte Teil, Paniz (wüst) der dritte Teil, Bolbruche  
 (Bollbrügge, wüst) der dritte Teil. 
 In parrochia Camin: in eben diesem Dorf der dritte Teil.
 Offenbar sind nur Stiftsgüter innerhalb der Grafschaft 
 Ratzeburg betroffen, zu der die Länder Boizenburg und 
 Sadelbande (Lauenburg) noch nicht gehört haben.
  • 1203 Die Grafschaft Ratzeburg wird aufgelöst. Das Land Ratzeburg fällt an Holstein unter Albrecht von Orlamünde, einem dänischen Vasallen, das Land Gadebusch an Mecklenburg unter Heinrich Burwy von Mecklenburg-Ilow und das Land Wittenburg an die Grafschaft Schwerin unter Gunzelin II. Diesem bestätigt Waldemar auch den Besitz des Landes Boizenburg.
  • 1214 Der deutsche König Friedrich II. (ab 1220 Kaiser) und der Papst erkennen die dänische Oberlehnsherrschaft zwischen Elbe und Ostsee an. Nachdem Waldemar die Grafen von Schwerin erneut besiegt hat, müssen auch diese die dänische Oberhoheit anerkennen. Während Heinrich, Graf von Schwerin, auf Pilgerfahrt ist, besetzt Waldemar 1221 die Burg Schwerin.
  • 1227 Waldemar hat sich mit Otto dem Kinde von Braunschweig-Lüneburg verbündet. Seine Gegner erklären den Askanier Herzog Albert von Sachsen zum Oberlehnsherrn von Noralbingien. Dieser gibt die Länder Schwerin, Wittenburg und Boizenburg an den Grafen Heinrich zum Lehen. Damit gehört das Land Boizenburg jetzt auch de facto zur Grafschaft Schwerin. Waldemar wird in der Schlacht bei Bornhöved von Albert von Sachsen den mecklenburgischen Fürsten, dem Grafen von Schwerin, dem Erzbischof von Bremen und der Stadt Lübeck endgültig besiegt. Er verzichtet auf die Lehnshoheit im Norden des Reiches. Graf Heinrich nimmt Otto von Brauschweig-Lüneburg gefangen und bringt ihn in den Turm, während er Albrecht von Orlamünde unter der Bedingung freilässt, dass er die askanische Oberhoheit über Nordalbingien anerkennt. Mit dem Verschwinden des Orlamünders geht auch die Grafschaft Ratzeburg endgültig unter.
  • 1230 Im Ratzeburger Zehntlehenregister verleiht der Bischof von Ratzeburg den Zehnten in seinem Bistumssprengel. Darin ist der das Land Boizenburg betreffende Teil sehr schlecht erhalten. Wittenburg wird bereits als civitas erwähnt. Zu Boizenburg ist keine nähere Aussage erkennbar. Die Übersetzung des Boizenburg betreffenden Abschnittes lautet:

Im Lande Boizenburg ist der Graf von Schwerin solcherart vom Bischof belehnt. Im Lande Boizenburg hält Gunzelin, Graf von Schwerin, zwei Teile des Zehnten als Lehen des Bischofs von Ratzeburg, der dritte Teil ist frei für den Bischof.

Dort sind bischöfliche Einkünfte:

  • Im Dorfe Granzin (Grancin) … sind für den Bischof die Zehnten abgelöst … XXIIII, XX,
  • Nieklitz (Niclesse) XII, Klimprow (Calinterowe) IIII, Niendorf (Niendorpe) …, Bahlendorf (Balendorpe) …, Karrentin (Carpentin) VII.
  • In der Curie Bengerstorf (Bunserstorpe) VI, Dersenow (Darsenowe) V, … , Zahrensdorf (Tsarnekestorp) XII,

Blücher (Bluggere) IIII, Lüttenmark (Lvttekemarc) IIII, Leisterförde (Leisteruorde) IIII.

  • Das ganze Dorf Bennin (Benin) ist frei gemacht für den Bischof in Feldern und Wäldern, Weiden und Wiesen, welche Herzog Heinrich dem Bischof von allen Diensten befreit gewährt hat. … old… im Lehen vom Bischof haben frei.

Hildegund hat III. In Granzin Wilhelm II, (N)ebande (Neibein) derselbe V, Tessin Reimbold …, (G)amnetin Theoderich Man II, Gallin Gerard II.

Das Dorf (N)ebande (Neibein) hat zwischen Granzin und Bennin gelegen. Auf der Benniner Feldmark befindet sich östlich des Waldes der Acker mit dem Flurnamen Neibein. Die Sage berichtet von einer untergegangenen Stadt Neibein.

  • 1245 "Gunzelin, Graf von Schwerin, überlässt dem Bischofe von Ratzeburg alle seine Rechte in Bosow (Boissow, D.G.), Benin und Dodow“ (Regestentext MUB 566):

Aus der Urkunde:

   „ … für unsere und auch der Eltern Sünden die Dörfer Bosow (Boissow), Benin (Bennin) und Dadow (Dodow), in unserem Gebiet gelegen, von aller unserer Gerichtsbarkeit, welche wir dort haben und haben werden, frei machen, für Frieden sorgen ist der Wille in der Zukunft, soweit in der Vergangenheit zwischen uns und dem Herrn meinem Bischof und besagter Kirche öfter zu beobachtende Gelegenheit zu entstehender Zwietracht. Ja wahrhaftig unsere Gerichtsbarkeit in den festgesetzten Dörfern schuldig oder gewöhnlich ausüben, bei fernerer Gewalt ausgedehnter Ungewohnheit/Unbekanntheit und Unschuld, worüber gegen unsere beargwöhnten Ursprünge von ihren Gewalttätigkeiten/Übeltaten mein Herr und die Kirche ohne unser öfter vorgenanntes Entgegenstellen. Deshalb  alle Vorzeichen oder Streitigkeiten über Material (Holz) freiwillig/gern beruhigen, genannten Dörfern ruhig unser Entgegenkommen Befreiung vom Brückenwerk und Burgwerk oder was anders und alle Bitten oder jede Art von Besteuerung oder die Gerichtsbarkeitdes Lantthincs und des Etthincs; Gerichtsbarkeit auch des Halses und der Hand und irgeneine Gerichtsbarkeit in genannten Dörfern, die bis dahin reserviert waren, gründlich verzichten.“
  • nach 1300 verursachen Missernten Hungersnöte in Mecklenburg
  • 1371 Die Gebrüder von Züle auf Camin und Gudow verkaufen das Dorf Klemperow an das Kloster Zarremtin, um das Recht der Aufnahme zweier Töchter des Vollrath von Züle in das Kloster zu erreichen. Das Dorf Klemperow dürfte sich auf dem Klimprower Berg nahe der Grenze zu Nieklitz befunden haben. Auf der Nieklitzer Feldmark befindet sich zudem an der Kleinen Schaale nahe dem Holzkrug auch ein Klempower Moor, das sich auf das Dorf Klemperow beziehen wird.
  • 1412 In Boizenburg kommt es zu einer Zusammenkunft der Herzogin Agnes, sowie der Herzöge Albrecht und Johann mit Vertretern der Hansestadt Lüneburg, die sich von der Abhängigkeit von Lübeck freimachen will. Lüneburg erhält ein Privileg für den Bau eines Kanals von Boizenburg nach Wismar über die Schaale. Die Mecklenburger wahren sich die Oberhoheit auf der Wasserstraße, versprechen aber die Lüneburger im Falle eines Krieges mit dem Lüneburger Fürsten zu beschützen. Dafür dürfen die Lüneburger keine befestigten Stapel- und Hudeplätze einrichten. Für jede Last Salz ist in Boizenburg ein Zoll von 4 Schilling lübisch zu entrichten, während auf der Rückfahrt das Handelsgut der Lüneburger zollfrei ist.
  Dieses Privileg für die Hansestadt Lüneburg berührt auch das Dorf Bennin als Schaaleanlieger. Auf dem Gebiet der heutigen Benniner Ortsteile Tüschow und Schildfeld entstehen Stauanlagen, die der Zuführung von Wasser für die Schleusung der talwärts fahrenden Boote sichern sollen. Das Privileg führt zu wechselseitigen Klagen der Magistrate von Boizenburg und Lüneburg, da die Städte sich durch Handlungen der jeweils anderen Stadt in ihren Rechten beeinträchtigt fühlten. Der Kanal wird etwa 1564 fertiggestellt. In der Zeit des Kanalbetriebs werden Anwohner zum Treideln angestellt. 

Erst 1855 verzichtet Lüneburg vollständig auf seine Rechte an der Schaalfahrt, auf die Erhebung des Schaalzolls in Kölzin und Blücher und tritt die Zollgehöfte an die großherzogliche Kammer ab und wird gleichzeitig von allen Instandhaltungspflichten entbunden. Im Jahre 1874 regelt ein Regulativ die Instandhaltung der Schaale durch die Anlieger zwischen der Schildemündung und der Mündung in die Sude.

  • 1448 Ersterwähnung von Schild(feld). Werner von Marsow, der häufig als Zeuge in Urkunden auftritt, und sein Sohn Werner auf Zahrensdorf verkaufen an Gerd Bassewitz ihre „erflyken houen und dat gantze gut, dat dat Schylt ghenomet ys, belegen tusken twen wateren, also der Doberschen [Schilde] unde der Schalen … dat horet to deme Schylde, an deme Kerspel to Grantzyn belegen, myt allem akkere buwet unde ungebuwet.“ 1538 zahlen die Benniner Landbede für die Nutzung der wüsten Felder Schilt und Tuskow (Tüschow).
  • 1453 Bennin ist im Landbederegister des Landes Boizenburg mit seiner Landbede und mit den Namen der Hufenbesitzer aufgeführt. Es zahlen
 *Gereke Wichen,
 *Cristen,
 *Holsten,
 *Linouwe,
 *Greve,
 *Hinrik Wichen,
 *Hans Henninges,	
 *Hans Berchmann,
 *Rump und 
 *Moller			je 1 M, 
 *Beneke Tamme			12 Schillinge,
 *Lutke Greben, Henneke Boddeker und Beke Drinkgerne	 
  zahlen nichts.

Die Zahlung der Landbede war eine „öffentlich-rechtliche“ Abgabe an den Landesherrn, die auch von den Bauern der geistlichen Territorien zu zahlen war.

  • 1462 Im Landbederegister findet sich der Eintrag „Bennyn in deme olden register 10 M

noch eimal „Bennyn van 14 hoven unde molen hebben nicht geven“ Nun wird erstmalig eine Mühle in Bennin genannt, 1453 bereits „Moller“.

  • 1468 „Bennyn 12 M“
  • 1473 Im Landbederegister wird „Hinrik Rumpt, burmester“ genannt. Die späteren Schulzen wurden zu dieser Zeit noch Burmester, hochdeutsch Bauermeister, genannt.
  • 1496 Das Kaiserbederegister nennt für Bennin die Namen der zahlungspflichtigen mit der Zahl der zugehörigen Personen:
    *Gercke Rump		4 Personen
    *Bertoldt Schroder	        3 P.
    *Hinrick Claver		2 P.
    *Pawel Christ		3 P.
    *Heyne Crabbe		2 P.
    *Hans Holsten		2 P.
    *Henrick Henniges	        6 P.
    *Jurgen Greven		3 P.
    *Heinrich Wychen   	       4 P.
    *Henecke Wichen	        3 P.
    *Hinrick Lutke		3 P.
    *Titke Pingh		3 P.

für die 4 fl. (Gulden) und 8 ß (Schillinge) zu zahlen sind.

Die Personenzahl beinhaltet nur die Erwachsenen, so dass die Zahl der Einwohner des Dorfes größer gewesen sein dürfte als die genannte 38 Personen. Kinder, Gesinde, und nicht Steuer zahlende Einwohner sind nicht genannt.

1503 Der Ratzeburger Bischof Johannes von Parkentin lässt die dem heiligen Dyonysos geweihte Benniner Kapelle als Filiale von Granzin erbauen.

3. Die nachreformatorische Zeit bis 1648

  • 1538 Doppelte Landbede zahlen:

Tho Bennyn:

Hinrich Rump 2 Mark Achim Kroger 2 M. Hans Wyche 2 M. Wylke Wyche 2 M. Arendt Arendes 2 M. Pawell Wyche 2 M. Hans Nielandt 2 M. Pawell Christh 2 M. Tytke Greve 2 M. Hinrich Hengevos modo Peter Heninges 1 M. Thies Scroder 1 M. Clawes Lutkens 1 M. Tytke Holste 8 ß Hinrich Christ 8 ß Gerike Stopell 8 ß Hans Boddiker 8 ß de Bur samptlich vor twe wuste velthmarke, de Schilt und Tuskow genannt 8 Mark. 2 Mark zahlen die Vollhüfner, 1 Mark die Halbhüfner und 8 Schillinge (1/2 Mark) die Viertelhüfner.

  • 1543 Im Amtsregister wird erstmalig die Schildmühle genannt, die anstelle der Zahrensdorfer Mühle zur Amtsmühle wurde. Vermutlich wurde die Zahrensdorfer Mühle im Zuge des Ausbaus der Schaalfahrt aufgegeben.
  • 1553 Boizenburger Amtsregister 1 oßen van Grantzin und

Bennyn Offenbar haben die Granziner und die Benniner gemeinsam einen Ochsen gegeben.

  • 1554 Im Boizenburger Amtsregister zahlen die Benniner an Ablager-Geld und Pachthaver
   * Hinrich  Wichen	18 ß (Schillinge), 8 Scheffel
   * (Pavel Wichen)	18 ß,		
   * Achim Kroger	12 ß, 8 Schfl.,
   * (Achim Koster)	 6 ß,
   * Marquart Nigelant	18 ß, 8 Schfl.    		 
   * Achim Greive    18 ß, 8 Schfl.
   * (Titteke Greve)	      8 Schfl.
   * Claves Klockman   18 ß, 8 Schfl.
   * Idel Arens	18 ß, 8 Schfl.
   * Pavel Christ	18 ß, 8 Schfl.
   * Peter Hengevos    12 ß, 4 Schfl.
   * Thies Bene(Beneke) 6 ß, 4 Schfl.
   * (Thies Bentin)       3 ß,					  
   * Hans Bolte         4 ½ ß,					  
   * Claves Iske	 4 ½ ß,				   
   * Gerke Sthopel      4 ½ ß,
   * Hinrich Christ     4 ½ ß,					  
   * (Henneke Lutekens)	      4 Schfl.

Die eingeklammerten Namen bezeichnen offenbar die Nachkommen des vorhergehend genannten Bauern. Für das Ablager (Quartiernahme des Landesherrn bei Jagden und Reisen) wurde von allen bäuerlichen Untertanen eine Abgabe in Geld oder Naturalien erhoben unabhängig davon, wo das Ablager stattfand.

In den Registern ist die Kontinuität der Familien interessant.

  • 1555 Amt Boizenburg, Ablager

Es zahlen Hinrich Wichen, Hinrich Wichen, Achim Kroger, Markus Nigelanth, Titteke Grove, Hans Klockman, Idel Arenth und Pavel Kruße jeweils 3 Schillinge und 2 Scheffel Hafer, Thes Beneke (Ties Bentin), Peter Hengevos und Henneke Luttekens jeweils 1 Schilling 6 Pfennige und 1 Scheffel Hafer, weiterhin Hans Bolthe, Claves Jeske, Gerke Sthoppel und Hinrich Christh jeweils 9 Pfennige und außer H Crist) 2 fat Hafer

  • 1560 Doppelte Landbede zahlen in Bennin:

Henrich Rump, Achim Kroiger, Hans Wiche, Claus Klockemann, Arend Arendß, Henrich Wiche, Claus Nigelanth,

                       Paul Christh,

Titke Greve jeweils 2 Mark für eine Vollhufe Peter Henningß, Merten Schroder, Claus Lutkens jeweils 1 Mark für eine Halbhufe Lutke Holste, Gereke Stoppel, Hans Boddicker, Henrich Christh jeweils 8 Schillinge für eine Viertelhufe, geben di Benyner samptlich von den wusten feldern Schilde und Tuskow 8 Mark.

  • 1565 Laut dem Amtsregister liefern die Benniner für das Ablager Hafer an das Amt.

Hinrich Wichen, Paull Wichen, Achim Kruiger, Claus Nigelant, Achim Grieve, Claus Klockeman, Arendt Arends, Paull Christ jeweils 8 Scheffel Peter Hennings, Merten Beneke, Henneke Lutke jeweils 4 Scheffel „Ablagergeldt vor 10 ½ huifen 9 fl 4 ß 6 & (Gulden, Schillinge, Pfennige), giftschape 2 (zu gebende Schafe), die pauren semptlichen von einer wusten feldtmarck 6 fl.“

  • 1565 Eine verheerende Pestepidemie entvölkert mehrere Dörfer an der unteren Schaale. Inwieweit Bennin betroffen war, geht aus der Quelle nicht hervor.
  • 1569 das Register der doppelten Landbede nennt wiederum die Namen der Abgaben zahlenden Bauern in Bennin:

Heinrich Wiche, Achim Kruiger, Hanß Wiche, Willeke Wiche, Arendt Arendes, Hanß Nigelandt, Pawel Wiche, Titke Grieve zahlen jeweils 2 Mark Paul Christ zahlt 3 M „von einer huiffen und vom kroege Peter Hennings, Tike Schroder, Claus Luidtkens, zahle jeweils 1 M für eine Halbhufe Titke Holste, Gereke Stapel, Hanß Boedicker, Henrich Christ zahlen jeweils 8 Schillinge für eine Viertelhufe. die pauren semtlichen vom felde Tüskow und zum Schilde 7 M 12 ß

  • 1570 doppelte Landbede

Die Namen weichen nur geringfügig ab. Es zahlen Heirich Wiche, Achim Kruger, Hanß Wiche, Wilke Wiche, Arendt Arendes, Hanß Neiglandt, Pawel Krist und Chim Greve jeweils 2 Mark, Pawel Wiche „von einer huefen und krueg“ 3 Mark, Peter Hennings, Ties Schroder und Claus Ludtkens jeweils 1 Mark, sowie Tidtke Holste, Gerke Stapel, Hans Bodecher und Heinrich Krist je 8 Schillinge.

  • 1570 Herzog Christoph von Mecklenburg unterbindet als Administrator des Stiftes Ratzeburg – das Bistum ist im Jahre 1554 aufgelöst und in ein evangelisches Stift umgewandelt worden – vorübergehend den Verkehr auf dem Schaalekanal durch einen übergelegten Baum, weil er im Bereich des Dorfes Bennin durch seinen Herrschaftsbereich verläuft.
  • 1573 Landbederegister

Es zahlen Hinrich Hannemann, Chim Kruger, Chim Rump, Willike Wiche, Hinrich Arendeß, Hinrich Wiche, Hanß Nielandt, Paul Christ und Achim Greve jeweils 1 Mark, Chim Rump zusätzlich 8 Schillinge „vom kruge“, Peter Henniges, Merten Kruße und Clauß Lutkens 8 Schillinge, sowie Clauß Jiseke, Chim Stapel, Hanß Bolthe und Hanß Krist je 4 Schilling, zusätzlich „die pauren semtlichen vom felde Tußkow und Schilde 3 M 14 ß.

  • 1577 Amtsregister

Es liefern Hinrich Wiche, Paul Wiche, Achim Kruger, Claus Nielandt, Achim Greve, Clauß Klockman, Arendt Arendes und Paul Christ je 8 Scheffel, sowie Valentin Henniges, Merten Kruße und Hehnneke Lutkens je 4 Scheffel Hafer. „Ablagergeldt für 10 ½ huefen 9 fl 4 ß 6 & (Gulden, Schillinge, Pfennige), giftochse siehe Grantzin giftscheffe 2. Die paurn semptlichen von einer wusten feldtmarke 6 fl.“

  • 1579 Kirchenhebung

Im Kirchspiel Granzin geben die „hufener ½ Scheffel rogken und der kotener 1 fass“. Aus Bennin erhält der Pfarrer 7 Scheffel Roggen. „vom hofe tußkow hat er nichts zu heben, sondern Jochim Czule gibt ihm nach seinem guten willen. Da soll ehzeits ein dorff gelegen sein, den meisten acker davon haben die Beninschen zur pacht. „ Die Bodener geben dem Küster“ jeder halben Schffl. rogken und einen halben Schffl. habern“

  • 1584 Doppelte Landbede

Es zahlen Chim Hannemann, Chim Kroger, Chim Rumpf, Clauß Wiche, Heinrich Arents, Heinrich Wiche,, Clauß Nielandt,Pawel Christ und Chim Greve jeweils 1 Gulden und 8 Schillinge, dazu Chim Rumpf „vom kroge“ 16 Schillinge, die Halbhüfner Harmen Wich, Clauß Schmit und Clauß Luetkenß je 8 ß, letzterer „idem vom schmideambt“ 8 ß, der koster vom schneiderambt 4 ß, Chim Schroder vom hagkwerke 4 ß. (Hackamt Bozenburg ist das Amt der Kaufleute, somit hat Chim Schroder offenbar als Kaufmann gehandelt). Chim Greßmann wird als „muller aufm Schilde“ genannt

  • 1587 in einer von Daniel Freese im Auftrage des Lüneburger Rates gezeichneten bildhaften Karte ist das Dorf Bennin mit einigen Häusern dargestellt, auch die Brücke über die Schaale bei Bennin, die Schildmühle, die Walckmühle beim Karrentin, das Gut Tüschow mit einem Herrenhaus und die Schäferei Vietow (Fincow) sind zu sehen, ebenso auch Holzstapel an der Schaale oberhalb der Schildemündung.
  • 1590 Kirchenhebung

„Bennin, gibt iglicher ½ Schffl. Rogken“ Chim Rump, schultze, Ties Beneke, Chim Havemann, Jochim Wyche, Achim Kruger, Peter Hennings, Claws Nielandt, Tidtke Greve, Hans Wyche, Hinrich Arens, Claws Ludtkens, Claws Christ, Kossaten Hans Bolte, Jochim Gißeke, Jochim Schloppel, Hinrich Christ, Bodener Peter Luberts 2 ß, Jochim Bullups 2 ß, Hinrich Klockeman, Jochim Klockman, Jochim Hagemann, Gereke Rump,

  • 1598 Kirchenhebung

Hinrich Rump, Matthias Beneke, Achim Hamman, Achim Wiche, Achim Kroger, Peter Hennings, Claus Nielandt, Titke Greve, Hans Wiche, Hans Arends, Claus Luetke, Achim Christ“ je ½ Schffl. rogken

die Koeter 1 vatt: Hans Bolte, Chim Jyßeke, Chim Stoppel, Hinrich Christ,

„bödener geben 2 ß vor den rogken“: Peter Lubbert, Jochim Arneke, Hinrich Suelstorp, Gerke Rump, Claus Christ, Jurgen Gruttmaker auf Tuskow“


anderes Verzeichnis des Küsters die hovesteden: Chim Rump, der schultze, Ties Beneke, Chim Hannemann, Chim Wiche, Chim Kroger, Peter Henninges, Clawes Nielandt, Tiecke Greve, Hans Wiche, Hans Arndes, Clawes Luitken, Clawes Krist, je „½ Schffl. rogken“ und „½ Schffl. habern“

die katesteden: Peter Lubberdt, Chim Jisseke, Chim Stoppell, Hinrick Krist, Gercke Rump, je 1 Schillling


Bei diesem Register ist auffällig, dass nun wie erstmalig 1590 Chim Rump als Schultze genannt wird. Die Namen der beiden Verzeichnisse weichen teilweise voneinander ab, da sie zum Einen vom Pfarrer und zum Anderen vom Küster verfasst sind. Insbesondere fällt auf das Peter Lubbert und Gerke Rump einmal als Köter und dann als Bodener (Büdner) genannt werden. Einige Namen werden erstmals genannt, wie Arneke, Suelstorp und Gruttmaker, dieser in Tüschow.

Archiv Greve

In der Tabelle wird deutlich, dass einige Namen wie Rump, Wich, Christ, Greve und Hennings seit 1453/1496 bis 1598 durchgängig vorhanden waren. Andere wie Lutkens, Nieland und Arends kommen wenig später hinzu, bleiben aber, während wieder andere nur vorübergenhend vorhanden sind. Teilweise erscheinen sie später wieder, wie Schröder, Klockmann, Kruse und Beneke.

  • vor 1600
Grundriss des von Engel in Ramm bei Lübtheen ausgegrabenen Vorläufers des Hallenhauses, nach Baumgarten, Archiv Greve

Nach Baumgarten ist das in den 1950er Jahren abgebrochene alte niederdeutsche Hallenhaus der Hufe 10 mit dem sogenannten „Boizenburger Gefüge“ noch vor 1600 erbaut worden. Es wies zwar an seinem Torgiebel die Jahreszahl 1709 auf. Das von Baumgarten erkannte Gefüge deutet jedoch auf ein etwa 120 Jahre älteres Baujahr hin. Im ausgehenden 16. Jahrhundert entwickelte sich erst die spätere Form des niederdeutschen Hallenhauses, das lange Zeit als Niedersachsenhaus oder Altsächsisches Haus bezeichnet wurde. Im Bereich der Nordseeküste in Butjadingen und auch an Dorfwüstungen in Mecklenburg (Ramm bei Lübtheen, Hungerstorf bei Grevesnühlen) weisen sie noch sehr einfache hallenartige Hausgrundrisse auf. Mit dem Boizenburger Gefüge sind u.a. die Häuser der Hufen 13 (1632, jetzt von Walsleben) und 14 (ehemals Hinzmann) in Groß Bengerstorf errichtet worden.

Grundriss des von Engel ausgegrabenen Rammer Hauses nach Baumgarten:

Datei:Bennin Hufe 10.Baumgarten.jpg
Hallenhaus der Hufe 10 in Bennin, nach Baumgarten, Archiv Greve

Bennin, Hallenhaus der Hufe 10 (letzter Besitzer Struckmann)


Fach als Butze genutzt. Abgesehen von diesen Wohnnischen besaß das Haus Bennin – bereits seit seiner Errichtung – als weiteren Sitzraum eine Stube, allerdings nicht die dort zuletzt angetroffene. Nach Ausweis des alten Rähmendes muß das Kammerfach zunächst beträchtlich schmaler gewesen sein. Dieser Stube zur Seite ist - wie in jüngerer Zeit – eine Kammer anzunehmen. …

Vermutlich aus dieser Zeit stammt auch das noch bewohnte Hallenhaus der Hufe 14

Kossatengehöft in Bennin, Archiv Greve

(ehemals Garber, jetzt Nikolaus/Pettera).


1604 tritt die Pest wieder in Mecklenburg auf (nach Klaus Finck)

1618 bis 1648 überzieht der Dreißigjährige Krieg das Deutsche Reich, auch Mecklenburg und führt zu großen Verlusten an Menschenleben und Schäden in Dörfern und Städten.

1620 anlässlich einer Kirchenvisitation beklagt sich der Granziner Pfarrer Jonas Angelus den schlechten Besuch der Gottesdienste in Bennin. Die Kapelle und der Glockenturm seien in schlechtem baulichen Zustand. Die Benniner beherrschten den Katechismus nur sehr mäßig. Die Kapelle verfüge nicht über eigene Einnahmen aus Abgaben. Reparaturen wären nur durch Sammlung von Geldern und Materialien bei den Gemeindegliedern möglich. Als Kirchenjuraten nennt er Thies Benecke und Hans Arens. Der Gottesdienst finde nur alle 3 Monate statt. (nach Klaus Finck)

1640 Tabelle nach der Amtsbeschreibung für das Amt Boizenburg

Tabelle zur Beschreibung des Amtes Boizenburg 1640, Archiv Greve

1640 Tabelle nach der Amtsbeschreibung für das Amt Boizenburg

Die Tabelle stellt zur Verdeutlichung der Kriegsschäden die Stellenbesetzung in den Dörfern des Amtes für die Jahre 1618 und 1640 dar. Da Bennin seinerzeit nicht zum Amt Boizenburg gehörte, ist das Dorf nicht genannt. Die Verhältnisse dürften aber übertragbar sein.

Eine Kirchenvisitation im Jahre 1641 sagt aus, dass in Bennin 4 Hufen, eine Kossatenstelle und eine Büdnerstelle wüst lägen. Eine im Jahre 1635 vom Stift Ratzeburg nach Bennin gesandte Kommission fand ein von seinen Bewohnern verlassenes Dorf vor.

1648 In Münster und Osnabrück wird der Westfälische Frieden geschlossen, der den Dreißigjährigen Krieg beendet. Ein Ergebnis dieser Friedensverhandlungen war es, dass das Stift Ratzeburg, das frühere Bistum, aufgelöst wurde und das Stiftsland als Fürstentum Ratzeburg dem Herzogtum Mecklenburg als Entschädigung für die dem Königreich Schweden zugesprochenen Landesteile und Rechte (Stadt Wismar, Ämter Poel und Neukloster und Nutzung des Warnemünder Zolls) zugesprochen wurde. Dadurch wurde Bennin Bestandteil des Domaniums (herzoglicher Besitz), blieb aber im Fürstentum Ratzeburg, speziell im Amt Schlagsdorf. Als im Hamburger Vergleich 1701 das Herzogtum Mecklenburg in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz aufgeteilt wurde, erhielt Mecklenburg Strelitz das von seinem Kernland getrennt liegende Fürstentum Ratzeburg, das ihm eine Stimme im Reichstag brachte.

4. Entwicklung des Dorfes im 17. und 18. Jahrhundert. Bennin als Bestandteil des Fürstentums Ratzeburg

4.1 Berichte aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg

Für Bennin ist die Zeit nach dem großen Krieg arm an Nachrichten. Wie aus der Beschreibung des Amtes Boizenburg aus dem Jahre 1640 - diese konnte Bennin nicht erfassen - zu ersehen ist, sind die Dörfer unterschiedlich, jedoch generell in hohem Maße betroffen. Die Schäden betreffen nicht nur die materielle Basis des Lebens in den Dörfern, das verwüstete bzw. wüst liegende Land, die zerstörten Gehöfte, sondern vor allem das Leben selbst. Es sind eine Reihe von Einwohnern bei den räuberischen Kriegshandlungen ums Leben gekommen.

Eine Kirchenvisitation im Jahre 1641 sagt aus, dass in Bennin 4 Hufen, eine Kossatenstelle und eine Büdnerstelle wüst lägen. Eine im Jahre 1635 vom Stift Ratzeburg nach Bennin gesandte Kommission fand ein von seinen Bewohnern verlassenes Dorf vor.

  • 1667 Amtsbeschreibung (Boizenburg)

Das Feld Schilde ist gegen eine jährliche Pachtzahlung von 133 Talern und 44 Schillingen an die Benniner verpachtet. (nach Klaus Finck)

  • 1680 In diesem Jahr soll ein Prüß die spätere Hufe 2 übernommen haben.
  • 1682 Die im Dreißigjährigen Krieg zerstörte Benniner Kapelle wird neu errichtet. Dabei wird auch der aus drei Seiten des Achtecks konstruierte Chorschluss hergestellt.
  • Der Dreißigjährige Krieg hat nicht nur Schäden an Leben, Gesundheit und materielle Lebensgrundlagen hinterlassen, sondern auch geistige Auswirkungen auf das soziale leben der Dörfer hinterlassen. Es blühte der Hexenwahn. Im Jahre 1689 werden aus Bennin zwei „Hexen“ in Schönberg angeklagt und hingerichtet, am 19. Juni Sophie Nieland, die Frau des Benniner Hirten und am 2. August Grete Jirschen, ebenfalls aus Bennin (nach Klaus Finck).
  • 1701 Im Hamburger Vergleich wird das Herzogtum Mecklenburg geteilt in das größere Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz. Dieses besteht aus zwei Landesteilen, die etwa 200 km voneinander entfernt liegen. Der größere Teil ist das historische Land Stargard um Strelitz und Neubrandenburg, der kleinere das Fürstentum Ratzeburg, das aus dem ehemaligen Stiftsland besteht mit einem Kern um Schönberg und einer Anzahl von Exklaven in den Herzogtümern Lauenburg und Mecklenburg-Schwerin, zu denen auch Bennin gehört. Bennin ist dem Amt Schlagsdorf zugeordnet.
  • 1704 Die Pastoren aller Pfarren in Mecklenburg berichten über den Zustand ihres Pfarrsprengels. In den Berichten sind die Namen der in den Dörfern eingepfarrten Beichtkinder (Einwohner) aufgeführt. Die Namen der Benniner Gemeindeglieder fehlen jedoch. Der Pfarrer Simon Andreas Strack berichtet:

„Eingepfarrete aus der Schildmühle, ist eine Fürstl. Mühle und gehöret unter das Ampt Boitzenburg.

  • Gradtschof, Jochim 55 Müllermeeister
  • Anna Sophia 30 E

Kinder: Anna 14 - August 10 - Ludwig ¾

  • Brüll, Fridrich 38 Mühlenknecht
  • Hostman, Pagel 22 Lehrjunge, Tellau
  • Burmeisters, Dorthie 28 Magd
  • Zimmerman, Johann 76 Kuhhirte"

„Noch ist ein Dorf zu Grantzien eingepfarret mit Namen Bennien, gehöret dem Hertzog von Strölitz, zum Stift Ratzeburg. Dieses Dorf hat sich nicht wollen anschreiben laßen und den Küster zurückgewiesen mit der Excüse: Weil sie nicht unter Schwerinscher Jurisdiction stünden, hätten sie nicht nötig, sich diesem Befehl zu submittieren, man sollte ihnen Befehl von ihrer Obrigkeit vorzeigen: Es wohnen aber in diesem Dorf 12 Hüfner und 9 Koßaten und sind an Beichtkindern in Bennien 89 … Im Dorfe Bennien ist auch eine Capelle, gehöret dem Hertzog von Strölitz, darin wird des Jahrs 9mal geprediget: 1) Unschuldig Kindertag, 2) Fastelabend, 3) Mittwoch nach Ostern, 4) Mittwoch nach Pfingsten, 5) Mariä Magdal:, 6) Creutzerhöhung, 7) Dionysii, 8) Allerheiligen, 9) Thomätag. In dieser Capell communiciren die Hauswirthe alle miteinander, wenn ihre Zeit kompt, doch aber nicht alle auf einmal. Wann in der Benniener Capelle geprediget wird, so muß der Pastor selbst dahin kommen, aber nach Hause müßen die Leute ihn wieder fahren. Dies Dorf Bennien lieget etwas weiter von Grantzien als Greven und Gallien, will fast eine halbe Meile sein. Es laßen die Benniener alle ihre Toten auf dem Capellenkirchhof begraben. Specification der Intraden und Einkünfte des Pastors von Grantzien: Stehend Geld hat der Pastor nichts. … Meßkorn aus Bennien: Daselbst sind 12 Hüfener, geben wie die andern Dörfer (Granzin, Greven und Gallin): je ½ Schfl. Roggen und ¼ Schfl Gerste, 3 Koßaten geben ein jeder ¼ Schfl.Rogken und ¼ Schfl. Gersten. Noch sind 5 Kifner, geben kein Korn, einer gibt 1 (?), die andern nichts. Thut 7 Schfl. Rogken, 3 ¼ Scfl. Gersten. … Der Hof Tüschau gibt auch 2 Schfl. Rogken und 2 Schfl. Gersten, wie auch 2 Schfl. Erbsen Wittenb. Maaß. Noch ein Koßate aus Tüschau gibt ½ Schfl. Rogken Boitzenb. Maaß. Noch sind 3 Katen in Tüschau, ein jeder gibt eines für alles an Gelde 22 ß. Vom Hofe Tüschau wird auch alle Jahr 1 gute Seite Speck, davon bekömpt der Küster bald die Helfte. Noch gibt der Hof Tüschau 2 Mk an Opfer, davon kömpt an den Pastor 1 Mk, die ander Mk kompt an die Kirche. … Die Schildmühle gibt dem Pastori frey mahlen. Noch gibt ein jeder Hüfener und große Koßate (die Kifner ausgeschloßen) in den 3 Dörfern Greven, Gallien und Bennien, dem Pastori alle Jahr eine Mistbahre voll Heu, als 2 Kerle tragen können, und dabey 6 Korngarben, als 2 Garben Rogken, 2 Garben Gersten, 2 Garben Habern. Grantzien gibt nichts, weil sie gantz keine Wiesen haben. Die Benniener aber haben mir solches Heu im vergangenen Jahr auch entzogen, darumb, weil sie das Schildfeld haben verlieren müßen, und solches an den H. Küchenmeister Lefers an der Schaale, und an den Schildmüller Jochim Gradschaft, ist verheuret worden und selbst kein Heu gewinnen können. Solches aber muß an den Hertzog von Strölitz geklaget und sein Ausspruch darüber erwartet werden. …“ Offenbar ist die vom Pfarrer angesprochene Beendigung der Pacht des Schildfeldes eine Folge des Hamburger Vergleichs, weil Bennin und das Schildfeld dadurch in verschiedenen Herzogtümern liegen.

4.2 Bauern, Cossaten, Handwerker in Bennin. Entwicklungen in der Einwohnerschaft, dargestellt an Hand von Kopulationsregistern

4.2.1 Kopulationen bis 1750

Da Bennin nicht im Beichtkinderverzeichnis aufgeführt ist, sollen nun einige Angaben aus den Kopulationsregistern (Heiraten) folgen .

Kopulationsregister der Pfarre Zahrensdorf (vor 1704):

  • 1669 H. Rudolff Rump, Bennin heiratet Ann Elis. Trilken aus Gr. Bengerstorf,
  • 1676 Jochen Jenkel Bretzin heiratet Elisabeth Glockmanns aus Bennin
  • 1704 heiratet Cathrin Nieland aus Bennin den Kl.Bengerstorfer Jochim Prick (Pinck?)

Lise Ahrendts aus Bennin heiratet H. Hintzmann aus Zahrensdorf Maria Böckens aus Bennin heiratet H.Kruse aus Tessin

Kopulationsregister der Pfarre Granzin 1704 bis 1750:

  • 1704 Peter Hennings, HW. heiratet Anna Marg. Bencken, Vater Marten
  • 1705 Hanß Lübcke, Leineweber Bennin heiratet Wwe. Anna Hafeman, Bennin
  • 1731 werden genannt Martin Behncke der Anna Maria Wich heiratet, Vater Hanß Wich,

auch genannt Peter Hennings aus Bennin

  • 1732 heiratet ein Hanß Jürgen Willen aus Bennin, Vater Thieß Willen,

Hinrich Ahrens HW, Bennin heiratet Wwe. Cath. Wegner, Bennin

  • 1733 Anna Maria Wich, Wwe. von M.Behncke heiratet Hintzmann, Zahrensdorf
  • 1733 Martin Behncke, HW, 1733
  • 1733 genannt: Jochen Wilhelm Nieland, Vater Hanß Nieland, Hauswirt und Jurat, Bennin

und dessen Schwester Anna Elisabeth, die jeweils heiraten, auch genannt: Martin Hennings, V. Hauswirt Peter Hennings, Bennin, der heiratet

  • 1734 Jochen Hinrich Behrends, Hochfürstl. Holzvogt und Schulze zu Bennin heiratet (Heitsche) Dorthie, (Holzvogt), Schulzen u. Kirchen-Juraten Hanß Wilhelm Rumpffs Wwe, Bennin
  • 1737 Knecht Joh.Jürgen Bruhns, Bennin heiratet Anna Catharina Wich, Bennin
  • 1737 Jürgen Pamprien, Schneider, Bennin heiratet …
  • 1737 Joh. Hinr. Banthin heiratet Cath Elis. Lemm aus Greven, Vater Hans Jürgen
  • 1738 Jochen Stieger Wwer. Bennin heiratet Trien Liesche Rumpf, V. Hauswirt in Bennin, *1738 Johann Christoph Neuland, HW, Bennin, V. HW. Hanß heiratet *1738 Anna Catharina Stieger, V. Hans Jochen, HW, Bennin
  • 1738 Johann Jochim Bläffert, Schuhmacher, Bennin, Vater aus Wollin, heiratet Anna Maria Steinmann, V. Hans Hinrich Tischer-M., Bennin,

auch genannt: Johann Banthin, Wwer. HW, Bennin.

  • 1739 Hanß Neuland, HW Bennin , Vater Hanß, HW und Jurat Bennin heiratet Thriene Grethe, HW Jochen Schröders Wwe. Bennin,
  • 1739 Claß Jochen Wich HW, Vater Jochen Bennin heiratet

Anna Grethe Hennings, Vater Peter Hennings

  • 1740 Jürgen Christoph Prüß, Wwer, Schmied, Bennin heiratet …
  • 1743 Hinrich Wich, Wwer. Bennin heiratet …
  • 1743 Hanß Niclaß Hagemann, Rademacher in Bennin, V. Peter das. heiratet Anna Catharina Behncke, Vater HW Jürgen daselbst
  • 1743 Johann Jürgen Klockmann, HW Granzin, Vater HW Jochen in Bennin heiratet Anne Lene, Jochen Martens Wwe. Granzin
  • 1744 Anna Ilsche Behncke, Vater HW. Marten B. Bennin heiratet …
  • 1744 Jürgen Behncke, Wwer. Bennin heiratet Wwe. Marie Dorthie Stuhlmacher (Tüschow?)
  • 1745 Martin Behncke Hw, Bennin, Vater Martin, heiratet Marie Dorthie Böck, V.Christian, Bennin
  • 1745 Conrad Hanß Stieger, HW. Bennin, V.Hanß Jochen das. heiratet Cath. Dor. Vater Peter das.
  • 1745 Hanß Peter Mancke HW. Bennin, V. Johann, Marsow heiratet Wwe. Anne Grethe Lange, Bennin
  • 1745 Hanß Christoph Wegner, HW. Bennin, Vater Johann heiratet Thriene, Jochen Hinrich Ahrens Wwe.
  • 1746 Thrien Ilsche Wich, Vater HW. Jochen, Bennin heiratet …
  • 1746 Jochen Hinrich Klockmann, HW., Vater Jochen, Bennin heiratet *1746 Marie Liese Ahrens, V. Jochen Hinrich, HW. in Bennin
  • 1746 Jochen Hinrich Prüß, Wwer, Schmied, Bennin und

Lucie Margarethe Hennings, Vater Peter H.

  • 1748 Hans Hinrich Prüß, Vater HW Hans Hinrich, Bennin, heiratet Catherine Lucie Wegner, Vater HW Jochen, Bennin

1750 Jochen Christian Trilke Gr. Beng., Vater Holzvogt Joch. Adam heiratet Lucie Catherine Rump, V. Holzvogt Hans Wilhelm in Bennin

Kontinuität der Familiennamen in Bennin zwischen 1670 und 1800, Archiv Greve

Es kann festgestellt werden, dass die bereits in den Registern seit 1453 in Bennin festgestellten Familiennamen teilweise bis in das 18. Jahrhundert hinein noch vorhanden sind, so dass die oben festgestellte Kontinuität sich bei den Namen Rump, Wich, Nieland, Ahrens und Hennings, auch bei Klockmann, weiter fortgesetzt hat. In der Frühzeit häufige Namen wie Christ und Greve sind nun nicht mehr in den Registern vorhanden. Neue Namen wie Prüß, Behrens und Bantin, die später häufiger genannt werden, treten nun auf.

4.2.2 Kopulationen 1751 bis 1800

  • 1751 Jürgen Andres Behnke, Vater Jürgen HW Bennin heiratet Anna Christina Hagemann, Vater Peter, Rademacher, Bennin
  • 1751 Thriene Dorthie Schröder, Vater Jochen, HW Bennin heiratet Hans Hinr. Froe aus Camin
  • 1751 Simon Niclas Prüß, Wwer., Schulmeister in Bennin heiratet Anna Cath. Wulff, Vater Hanß, Schulmeister in Bantzien
  • 1752 Hinrich Jürgen Wegner, Vater Joh. HW in Bennin heiratet …
  • 1759 Jürgen Henrich Sorge, Schustergeselle heiratet Thrien Marie Diestel, Vater Christoph, Weber in Bennin.
  • 1759 Marie Liese Bantien , Vater Joh., Hausmann in Bennin heiratet einen Granziner
  • 1760 Andreas Haake, Bennien, gewesener Gefreiter unter dem Lüneburger Hattorfischen Inf.-Regiment heiratet Cath. Abel aus Gr. Bengerstorf
  • 1760 Frantz Jochim Arens, V. Jochen Hinrich, Bennin heiratet Trien Marie Nielandt, Vater Jochen Willhelm, Bennin
  • 1760 Beencke, Hans Jochim heiratet Anne Trien Lange, beide Bennin
  • 1761 Rump, Joh. Fridrich, Frstl. Schulz und Holzvoigt, Bennin heiratet Anne Marie Barckholtz, Vater der Brockmüller Barckholtz in Vellahn
  • 1762 Claus Rudolph Schröder HW, Bennin heiratet Ann Greth Hennigs, V. Martin Daniel HW Bennin
  • 1764 Christian Wilhelm Beencke heirratet Ann Greth Bantien, beide Bennin
  • 1764 Thrien Liese Hagemann, V. Hans HW in Bennien heiratet einen Granziner
  • 1765 Frantz Jochim Ahrens HW aus Bennin heiratet Bengerstorferin
  • 1766 Johann Daniel Arens, HW Bennin heiratet Marie Greth Hagemann, Vater Hinrich, HW Bennin
  • 1768 Hinrich Wegener verw. HW aus Bennin heiratet …
  • 1768 Frantz Jacob Beencke, Bennin heiratet Anna Catharina Wwe. Mütel, geb. Neuland
  • 1768 Hans Caspar Stüve, Schulz und Holzvoigt in Bennin heiratet Anna Maria Barkholtz, Wwe. Joh. Friedrich Rump, Schulze und Hozvoigt in Bennin
  • 1768 Hans Jochim Hagemann JG. aus Bennin, Mit-Meister des Schönberger Schuhmacher-Gewerks, heiratet J. Ann Dorthie Hintzmann aus Bennien (7. Ahnengeneration D.G.)
  • 1769 Lucie Ilse Demmin aus Bennin heiratet einen Groß Bengerstorfer (Mancke)
  • 1769 Hans Jochen Lange, Hauswirt, heiratet Lucie Dorthie Hennigs, Vater Marten Daniel
  • 1770 H. Christian Ernst Susemihl, Wohlgeb. Amts-Rat Tüschow heiratet Fr. Anna Christine Hinrietta, geb. Berner, Wwe. Erdmann Koch, Amts-Rat und Erbherr auf Tüschow und Beckendorf
  • 1770 Hans Jochim Christian Nielandt HW Bennien, heiratet Thrien Marie Hennigs, Bennin, Vater Marten Daniel, HW.
  • 1770 Jochim Daniel Nielandt, Schneidergeselle, Vater Joh. Christoffer, Schul-Meister, Schneider, heiratet Thrien Greth Stieger, Vater Hans Conrad, Schneider, Bennien
  • 1771 Joh. Pauli Gammelin, Schuster, Bennien heiratet Marie Liese Mundt, eine lose Person
  • 1771 Hans Hinrich Kruse, Käther aus Bennien, Vater Jochim Gr. Bengerstorf, heiratet (Wille) Catharina, verw. Jensen, Käthersfrau aus Bennien
  • 1772 Hans Caspar Stüve aus Bennin, Schulze und Fürstl. Holvoigt heiratet Anna Elisabeth Voss, Bennin, Vater Frantz Hinrich Voß, Granzin
  • 1772 Maancke, Greth Liese, verw. Beencke aus Bennin heiratet einen Hamwarder
  • 1772 Cath. Maria Diestel, verw. Sorge aus Bennin heiratet den Schuster Carl Jürgen Pulss aus Schwechow
  • 1772 und Friedrich Carl Prillwitz, Jäger bei H. Oberforst-Mstr. V. Pentz vom Schildfeld Fr. Dor. Maria Gertzen, Wwe. Pfannenstiel aus Tüschow
  • 1772 Hans Jochim Ahrens, Bau-Knecht, Vater: Jochen Peter HW. Bennin heiratet Cath. Marg. Nielandt, Vater Willh., alter HW
  • 1773 Anna Maria Tabel , Vater: Joh. Christian, Erb-Mühlenmester zum Schilde, heiratet Joh. Bernhard Beerling, Bauermeister auf Bartelsdorf, Vater: Hans Jürgen Pensionär Nicklitz, cop. Auf der Schildmühle
  • 1773 Joh. Joachim Garber, Schul-Meistr./HW. Bennin heiratet Thrien Marie Nielandt, V. Joh. Christoffer, Schul-Mstr./HW. Bennin
  • 1773 Jochim Hinrich Nielandt, HW. Bennin heiratet (Hagemann) Marie Gret, Wwe. Joh. Daniel Ahrens
  • 1773 Jochim Christian Tesch, HW. Bennien, heiratet Lucie Dorthie Hennigs, verw. Lange
  • 1775 Hans Jochim Klockmann, HW heiratet Ann Stien Beencke, Vater Marten HW
  • 1776 Jochim Hinrich Wieg, Vater Clas Jochen, HW heiratet Thrien Marie Prüss, Vater Johann Jochim, Schmied in Bennien
  • 1776 Hans Jürgen Beencke, Vater Jürgen, HW heiratet Ann Thrien Prüss, Vater Hans Hinrich HW und Capellen-Jurat
  • 1777 Erdmann Ulrich Behrens Einwohner, Bennien heiratet Anna Maria Barckholtz, Wwe. Rump, geschiedene Stüve
  • 1777 Hans Jochim Hagemann, verw. Schuster heiratet Ann Dorthie Prüss, Vater Hans Hinrich, HW/Capellen-Vorsteher
  • 1777 Hinrich Beencke, HW heiratet Thrien Marie Hagemann
  • 1777 Hans Martin Beencke, HWheiratet eine Steer aus Gallin
  • 1777 Joachim Jacob Buck, Schäfer-Knecht aus Bennin heiratet Dorthie Lisch Lammers aus Bennien
  • 1778 Hans Hinr. Kruse, HW. bennin heiratet Ann Thrien Wich, V. Hausmann Bennin
  • 1778 Jochim Christian Bruhns, HW Bennin heiratet (Hennigs) Ann Thrien, Wwe. Hans Bennin
  • 1778 Joachim Hinrich Kruse, Wwer. HW in Bennin (aus Gr. Bengerstorf) heiratet Ann Stien, geb. Beencke, verw. Klockmann, HWin.
  • 1779 Maria Hedwig Rump, Vater Joh., Wilh. Freischulz und Kirchenjurat Bennin heiratet einen Frank Joseph Wilke, der in königlich dänischen Diensten gestanden hat
  • 1779 Hinrich Christian Kruse, HW in Bennin (aus Gr. Beng.) heiratet Cath. Maria, geb. Hennigs , verw. Nielandt, Hausfrau Bennien
  • 1779 Hans Jochim Beencke aus Gr. Bengerstorf heiratet Cath. Ilsche Nielandt, Vater Willhelm, HW in Bennin
  • 1781 Hans Joachim Schröder, Vater Joachim HW Bennin heiratet …
  • 1781 Joachim Christian Bruns, HW Bennin heiratet …
  • 1781 Jürgen Hinrich Cord Burmeister, Vater Joh. Diederich, Draguner im Hannöverschen heiratet Anne Cath., geb. Prüss, Wwe. von Jürgen Beencke, HW Bennin
  • 1784 Hans Christian Hagemann, Schuster in Bennin heiratet Anna Elisabeth Prüss, V. Hausmann Granzin.
  • 1784 Cath. Dor. Beencke, Vater Hausmann Bennin heiratet …
  • 1785 Christian Burmeister, Bennin heiratet Anna Marg. Prüss, Vater Jurat, Bennin
  • 1785 Hans Wilhelm Nieland, Bennin heiratet …
  • 1785 Hans Hinrich Mütel, Bennin heiratet Cath. Maria Hennigs, verw. Cruse, Bennin
  • 1785 Franz Jochim Cruse, HW, Bennin heiratet (Prüss) Wwe. Cath. Maria Wich, Bennin (copul. 1776)
  • 1786 Joh. David Tepp, Wwer. Schuster, Bennin heiratet Dorothea Nieland, Vater Christoffer, Schneider, Bennin
  • 1787 Joh. Jochim Garber, Wwer. Schulmeister, Bennin heiratet Cath, Marg, Mütel, Vater Hans, HW., Bennin
  • 1787 Hans Jochim Bantin, Knecht, Bennin heiratet Trine Dor. Lüders, Bennin
  • 1788 Cath. Maria Prüss, Vater Hans Hinrich Capellen-Vorsteher heiratet …
  • 1790 Hinrich Christian Prüß, Schmied Bennin heiratet Christine Dor. Hagemann, Vater Hans Jochim, Schuster Bennin
  • 1790 Hans Jochim Hühn, Knecht Bennin heiratet Anna Dor. Wich, Vater Clas Jochim, Hausmann Bennin
  • 1790 Jochim Hinrich Ahrens, HW. Bennin heiratet Anna Dor. Nieland, Vater Hans Jochim, HW. Bennin
  • 1791 Johann Jochim Rösecke, Tagelöhner Bennin heiratet Anna Magd. Lübbe, Vater Tgl. Bennin
  • 1791 Cath. Maria Bencke, Vater Martin, HW. Bennin heiratet einen Leers aus Bretzin
  • 1792 Marcus Hinrich Röper, Müller zu Schildfeld heiratet Frau Henrietta Aven, Wwe. von August Hinrich Tabel, Schildmüller
  • 1792 Jochen Wilhelm Cruse, HW Bennin heiratet Marg. Dor. Hagemann, Vater Christian, HW Bennin,
  • 1793 Christian Hagemann Wwer. Altenteiler-Mann Bennin heiratet (Schwarz) Wwe. Maria Dor. Prüß
  • 1793 Hans Detlof Rump, Maurer-G- Bennin heiratet Dorothea Schröder, Vater Joh. Jochim, Schneider Bennin
  • 1793 Hans Jürgen Prüß, Knecht in Bennin heiratet Cath. Maria Nieland, Vater Hans Jochim, HW. Bennin
  • 1794 Friedrich Hartwig Rösecke, Weber Bennin heiratet …
  • 1794 Caspar Friedich Jenckel, Schneider Bennin heiratet Anna Elisabeth Hagemann, Vater Hans Jochim, Schuster Bennin
  • 1794 Jochim Hinrich Mütel heiratet eine Steer aus Gallin
  • 1795 Cath. Elisabeth Mütel, Vater Hans Hinrich, HW. Bennin heiratet einen Galliner
  • 1796 Heinrich Franck, Knecht, Bennin heiratet …
  • 1797 Hans Hinr. Schmidt, Knecht, Bennin heiratet die Wwe. Anna Rebecca Warncke
  • 1797 Joch. Hammer, Weber Bennin heiratet die Wwe. Cath. Ilsabe Rösecke
  • 1797 Hans Hinr. Cruse Wwer. Altenteiler-Mann Bennin heiratet die Wwe. Dor. Sophia Prüßke
  • 1797 Anna Maria Lange, Vater Hans Jochim, HW. heiratet einen Pampriner (HW. Jochim Niklas Jürß)
  • 1798/1799/1800 keine Kopulatinen von Benninern im Verzeichnis
  • 1802 Erdmann Wilhelm Behrens, Wwer. (+ 1813 in Bennin) heiratet Dorothea Christiane Barckholz (* ca. 1783, + 1821 in Bennin)

Bereits im 18. Jahrhundert finden sich in unterschiedlichen Archivalien neue Namen: Kruse (1719), Garber (1738), Müthel (1754), Tesch (1773), Schlichting (Rademacher, 1797), Barghahn (vor 1800) Im 19. Jahrhundert treten neue Namen unter den Gehöftsbesitzern in Bennin in Erscheinung: Barkhahn, Behm, Bühring, Burmeister, Dahl, Dahlenburg, Dien, Greve, Hühn, Jenckel, Johns, Lange, Luck, von Lücken, Schlichting (Schulze), Stier und Wilcken.

Auffällig ist, dass nun häufig auch die Namen von Handwerkern genannt werden. Das sind die typischen Dorfhandwerker, wie Schmied und Rademacher, aber auch Schneider, Schuster und Weber. Dabei ist die häufig in Dörfern auftretende Kombination des Schneiderberufs mit dem Schulmeister auch in Bennin zu finden, ein Zeichen des geringfügig höheren Bildungsstandes der Handwerker gegenüber der bäuerlichen Bevölkerung.

4.3 Das Schulzenamt in Bennin

  • 1479 Landbederegister: Hinrik Rumpt, burmester
     Der Bauermeister war die älteste Bezeichnung für den Vorsteher der Dorfschaft. 
  • 1496 Das Kaiserbederegister nennt Gercke Rump an erster Stelle. War er auch der Schultze?
  • In den nachfolgenden Registern erscheint der Name Rump nicht. Häufig werden Träger des Namens Wich an erster Stelle genannt. Da das Schulzenamt an die Schulzenstelle gebunden war, kann der mögliche Wechsel des Schulzenamts von Rump auf Wich aus der weiblichen Erbfolge und der Einheirat des Trägers eines anderen Namens erklärt werden, wie es für das 18. Jahrhundert an Hand des Kopulationsregisters nachgewiesen werden kann.
  • 1590 Kirchenhebung Pfarre Granzin: Chim Rump, schultze
  • 1598 Kirchenhebung: Chim Rump, der schultze
  • etwa 1700 bis 1733 Holzvogt, Schulze und Kirchenjurat Hanß Wilhelm Rumpff
  • 1734 Jochen Hinrich Behrends, Hochfürstl. Holzvogt und Schulze zu Bennin heiratet (Heitsche) Dorthie, (Holzvogt), Schulzen u. Kirchen-Juraten Hanß Wilhelm Rumpffs Wwe, Bennin
  • 1760 Schulze Friederich Rump (laut Liste der Hofbesetzung)
  • 1761 Rump, Joh. Fridrich, Fürstl. Schulz und Holzvoigt, Bennin heiratet Anne Marie Barckholtz, Vater der Brockmüller Barckholtz in Vellahn
  • 1768 Hans Caspar Stüve, Schulz und Holzvoigt in Bennin heiratet Anna Maria Barkholtz, Wwe. Joh. Friedrich Rump, Schulze und Hozvoigt in Bennin
  • 1772 Hans Caspar Stüve aus Bennin, Schulze und Fürstl. Holvoigt heiratet Anna Elisabeth Voss, Bennin, Vater Frantz Hinrich Voß, Granzin; nach Scheidung von A.M. Barkholtz.
  • 1777 Erdmann Ulrich Behrens Einwohner, Bennien heiratet

Anna Maria Barckholtz, Wwe. Rump, geschiedene Stüve; übernimmt offenbar Schulzenstelle und Amt ad interim. -- ohne Jahresangabe (laut Liste der Hofbesetzung): Schulze Friederich Behrens

  • 1779 Maria Hedwig Rump, Vater Joh., Wilh. Freischulz und Kirchenjurat Bennin heiratet einen Frank Joseph Wilke, der in königlich dänischen Diensten gestanden hat.
  • 1793 Erdmann Rump (laut Liste der Hofbesetzung), mäglicherweise der Sohn von Freischulz Joh. Wilh. Rump


4.4 Die Schulverhältnisse in Bennin

Bereits 1650 hatten die Herzöge Adolf Friedrich und Ulrich in einer neuen Kirchenordnung angeordnet, dass in den Kirchdörfern Pastoren, Küster und deren Frauen zwischen Michaelis (29. September) und Ostern Unterricht für die Landjugend erteilen sollten. Diese Regelung kam folglich für Bennin nicht zum Tragen. Für die Schulen im Domanium wurde 1771 eine landesherrliche Schulordnung erlassen, die ebenfalls im wesentlichen die Winterschule vorsah, jedoch zusätzlich vorschrieb, dass an einigen Tagen in der Woche auch zwischen Ostern und Michaelis Unterricht erteilt werden sollte.

Aus eine Kirchenvistation der Pfarre Granzin aus dem Jahre 1650 ist uns die Nachricht überliefert, dass der Küster Jochim Nohm zum Schulehalten ermahnt worden sei. Das galt sicher entsprechend der herzoglichen Verordnung für das Kirchdorf Granzin.

Im Jahre 1693 beschweren sich der Pastor und die darüber, dass es in Bennin kein Schulhaus gäbe. Sie bitten Um Bauholz für ein Schulhaus. Sie hätten auch einen guten und gottesfürchtigen Lehrer in Person des Albrecht Nilhius.

In der Kirchenvisitation des Jahres 1703 heißt es: "Wegen der Schule und des Schulehaltens wurden die Benniner schon bei vorheriger Vistation angehalten. Es hat aber dazumal und bis daher ihrem Verlangen nach keine Schule erbaut werden können, weil man nicht hat absehen können, woher die Baukosten sollten genommen werden. Bei jetziger Visitation aber und nach geendigten Gottesdienst und Gesang aber hat sich einer in der Capell angegeben, so in Bennin wohnhaftig, seines Handwerks ein Schmied, namens Jürgen Prüß, dass er wohl wollte in seinem Hause eine Schul anfangen und seine Frau nebst ihm mit Lesen sich ganz gut behelfen könnte. Da nun derselbe wegen seines guten Lebens und Wandels von dem Herrn Pastor und von den gesamten Benninern ein gut Zeugnis hatte und recommandiret ward, ist er im Namen Gottes zum Schulmeister konstituiert und demselben die Jugend zu treuer Information überlassen worden."

In den Kopulationsregistern werden nachfolgend einige Schulmeister genannt, es heiraten:

  • 1751 der Witwer Simon Niclas Prüß, Schulmeister
  • 1770 Schneidergeselle Jochim Daniel Nielandt, Sohn des Schulmeisters Johann Christoffer Nielandt Schulmeister und Schneider
  • 1773 Johann Joachim Garber Schulmeister und Hauswirt (Cossat?) heiratet die Tochter von Schulmeister Johann Christoffer Nielandt
  • 1787 Witwer Johann Jochim Garber, Schulmeister heiratet eine Mütel.

4.5 Krüge, Handwerk und Gewerbe in Bennin

Das älteste in den Quellen genannte Gewerbe ist die Müllerei. Bereits in dem Landbederegister aus dem Jahre 1453 wird ein Müller in Bennin erwähnt. Es folgt 1462 die Nennung einer Mühle, die ebenso wie die Hufen keine Landbede gezahlt hat.

Ähnlich früh werden Krüge genannt:

  • 1569 zahlt Paul Christ 3 M doppelte Landbede von einer "huiffen und vom kroege"
  • 1570 ist es dann Pawel Wiche, der "von einer huefen und krueg" Landbede entrichtet.
  • 1573 erfolgt wiederum ein Wechsel. Nun zahlt Chim Rump außer 1 M Bede von der Hufe 8 Schillinge "vom kruge" und
  • 1584 derselbe wiederum "vom kroge"
  • 1584 müssen darüber hinaus auch Claus Luetkens "vom schmideambt" und der koster vom "schneiderambt" Bede zahlen.
  • 1584 zahlt dann Chim Schroder "vom hagkwerke".

Das "Hagkwerk" war die Tätigkeit eines Hökers, eines Kleinkrämers. In Boizenburg nannte sich die Kaufmannsgilde das "Hackamt.

In den Kopulationsregistern werden im 18. Jahrhundert verschiedentlich Handwerker genannt:

  • 1705 Hans Lübcke, Leineweber,
  • 1738 Johann Jochim Bläffert, Schuhmacher,
  • 1740 Jürgen Christoph Prüß, Schmied,
  • 1743 Hans Niclas Hagemann, Rademacher,
  • 1746 Jochen Hinrich Prüß, Schmied,
  • 1751 Peter Hagemann, Rademacher,
  • 1759 Jürgen Henrich Sorge, Schustergeselle,
  • 1759 Christoph Diestel, Weber,
  • 1765 ersucht der Schmied Prüß um Unterstützung beim Aufbau seiner Schmiede. Diese war bei einem Sturm zerstört worden. Ihm wird die Contribution erlassen und Bauholz bewilligt
  • 1768 Hans Jochim Hagemann, Schuhmacher,
  • 1770 Hans Conrad Stieger, Schmied,
  • 1770 Jochim Daniel Nielandt, Schneidergeselle, sein Vater
  • 1770 Johann Christoffer Nielandt, Schneider und Schulmeister
  • 1771 Johann Paul Ganmmelin, Schuster,
  • 1776 Johann Jochen Prüß, Schneider,
  • 1777 Hans Jochim Hagemann, Schuster,
  • 1784 Hans Christian Hagemann, Schuster,
  • 1786 David Tepp, Schuster,
  • 1793 Hans Detlof Rump, Maurer-Geselle

In dieser Aufstellung ist es nicht verwunderlich, dass mehrfach die typisch ländlichen Berufe Schmied und Rademacher vorkommen. Darüber hinaus fällt die relativ große Zahl der Schuhmacher/Schuster auf, die ebenso wie die Schneider und Weber für die Versorgung der Einwohner von Bedeutung waren, die Schneider außerdem mehrfach mit der Tätigkeit als Schulmeister verbunden. Erstmalig wird im Jahre 1793 auch ein Maurer genannt.

5.Das 19. Jahrhundert

5.1. Bennin wechselt vom Fürstentum Ratzeburg in Mecklenburg-Strelitz in das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin

Das beginnende 19. Jahrhundert brachte für Bennin eine bewegte Zeit. Zum Einen wechselten häufiger die Schulzen, zum Anderen war bereits im ausgehenden 18.Jahrhundert von der Regulierung der Feldmark Bennin die Rede und zum Dritten zeichnete sich der Wechsel des Dorfes aus Mecklenburg-Strelitz nach Mecklenburg-Schwerin ab.

Auf dem Wiener Kongress, der die Auseinandersetzungen mit dem napoleonischen Frankreich beendete erhielten die mecklenburgischen Herzöge eine Standeserhöhung. Sie wurden Großherzöge, was eine höhere Souveränität zur Folge hatte.

Ab dem Jahre 1818 verhandeln die Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin über den Tausch des strelitzischen Dorfes Bennin gegen Anteile von Mecklenburg-Schwerin an anderen Dorfern und Liegenschaften. Es gibt jedoch auch Widerstand der Benniner Einwohner. Sie wenden sich an ihren "Landesvater" Großherzog Georg mit der Bitte, den Tausch nicht zu realisieren. Die "bewegenden Worte" verfolgen jedoch den Zweck die durch die Abgelegenheit der Exklave Bennin vom Verwaltungssitz des Fürstentums Ratzeburg erhaltene relative Unabhängigkeit zu erhalten.

Ende des Jahres 1820 steht jedoch der "Permutations-Contract" (Tauschvertrag). Ihm wird von der Strelitzer Seite am 8.Dezember 1820 und von der Schweriner Seite am 5.Januar 1821 zugestimmt.

Nahezu gleichzeitig mit dem Wechsel von M.-Strelitz nach M.-Schwerin wird in beiden Großherzogtümern die Leibeigenschaft durch die Patentverordnung vom 18. Januar 1820 aufgehoben aufgehoben. Die Aufhebung der Leibeigenschaft wurde dann bis 1824 beginnend ab Ostern 1821 realisiert.

Im Landeshauptarchiv Schwerin befindet sich die Archivalie:

  • LHAS, Nr.108, Fasc. 10: Permutations-Contract fürs Amt Boizenburg vom 8ten December 1820
  • Bennin wurde getauscht gegen Anteile in Grieben und Lübseerhagen bei Grevesmühlen sowie gegen die Hoheitsrechte für das Wilkensche (ehemals Frankische) Gehöft in Kratzeburg bei Waren und die Rechte an der Krappmühle „ohnweit Neubrandenburg“, von Strelitzer Seite wurde anderweitige Regelung für den Boizenburger Elbzoll in Aussicht gestellt. (Strelitz hatte seit Bestehen 1701 die Rechte der Güstrower Linie am Elbzoll übernommen)

Auszug aus dem Vertrag: "Es wird das gedachte Mecklenburg-Strelitzische zwischen Schildfeld, Großen Bengerstorf, Tüschow und Granzin gelegene Dorf Bennin in seinem ganzen Umfange mit allen dazugehörigen Äckern, Wiesen, Weiden, Hölzungen, Brüchen, Mooren, Gebäuden, Einwohnern, mit allen und jedem Hoheits- und sonstigen Rechten und Befugnissen, mit der hohen und nideren Gerichtsbarkeit, dem Patronat in Ansehung der Kapelle, mit der Jagdgerechtigkeit, allen Geld- und Naturaleinkünften, allen Abgaben und Pflichten der Dorfeinwohner, kurz mit allem und jeden Berechtigungen, welche Mecklenburg-Strelitz rücksichtlich des Dorfes Bennin zustehen und großherzoglich Mecklenburg-Strelitzer seits bisher besessen, genossen und ausgeübt werden können, ohne den geringsten Vorbehalt, dem großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Hause zu wahren, auschließlichen Eigentum, Besitz und Genuss von Johannis dieses Jahres an abgetreten und überwiesen."

In der obigen Archivalie sind auch enthalten:

  • „Extract aus der Reservaten-Rechnung von Ostern 1819/20 über die Einnahmen aus dem nicht regulirten Dorfe Bennin“

darin genannt (neue Hufennummern hinzugefügt):

 *1. 	Schulze Joh.n Schlichting, neue Hufen-Nr.  1
 *2. 	Franz Kruse, Nr.10
 *3. 	Hans Jochim Benthin, Nr.8
 *4. 	Hans Joch.Behncke, Nr.20
 *5. 	Joch. Hein.Ahrent, Nr.4  
 *6.   Johann Hein.Burmeister, Nr.5  
 *7. 	Franz Hein.Ahrent, Nr.11 
 *8. 	Hans Joch.Nieland, Nr.9
 *9. 	Christian Tesch, Nr.3  	
*10. 	Hans Heinr. Prüß, Nr.2
*11. 	Jürgen Hein. Burmester, Nr.13
*12. 	Hans Joch.Lange, Nr.12
*13. 	Weber Christian Lühck, (wohl Büdner B 1)
*14. 	Hans Joch.Hagemann, Nr.21   
*15. 	Heinrich Ahrens, Nr.19 
*16. 	Hans Joch.Behncke, Nr.18
*17. 	Hans Joch.Schröder, Nr.16
*18. 	Heinrich Schlichting, Nr.15
*19. 	Garbers Wittwe, Nr.14 				   
*20. 	Hans Jochen Nieland, Nr.6
*21. 	Jochen Hein.Müthel, Nr.7
*22. 	Christian Hagemann, Nr.17  
  • Dazu kommen noch die Abgaben:
 *Mastgeld von den Hauswirthen,
 *Schmidt Preuß für den Handel, 
 *Rademacher Schlichting, desgl. derselbe Krugpacht,
 *die Cossaten Schlichting, Schröder, Gerber und Behncke auf Pacht für die Koppel Nebein.
  • Auch „Contributionsverzeichnis von 1818“

u.a. genannt:

*unter Hans Joch. Banthien 1 Stiefsohn Fried. Reusch, für den Contribution gezahlt wird, dito.1 Tochter Maria Reusch, 
*ehemal. Schulmeister Joh. Garbau, 
*Grobschmidt Hans Hein.Prüß,
*Tagelöhner Hans Joch.Huhnsen,
*Weber Christian Luck,
*Schneider Lütkens.

Die aus Bennin zu zahlenden Abgaben und Pachten beliefen sich auf 393 Reichsthaler, 11 Schillinge und 3 Pfennige.

5.2 Regulierung der Feldmark Bennin

Bereits im Jahre 1771 ersuchen einige Benniner Bauern die Verwaltung des Fürstentums Ratzeburg um eine gleichmäßigere Verteilung der Ländereien in Bennin zu erreichen. Offenbar hatten sie seinerzeit keinen Erfolg. Erst in einem Schreiben der Herzogl. Cammer in Neustrelitz an das Amt Schlagsdorf zu Ratzeburg vom 23.Mai 1797 wird eine Untersuchung angeregt, ob die Ungleichheit der Benniner Hauswirte nicht durch „Beylegung aus der Freyheit“ zu heben ist, um die übrigen Hauswirte zur Regulierung zu bewegen.

Neuerliche Aktivitäten die Feldmarksregulierung betreffend sind aus den Archivalien für die Zeit unmittelbar vor dem Übergang in das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin zu erkennen. Die offenbar angeregte Regulierung stößt auch dann noch auf Widerstand, wie aus der nachstehenden Aufstellung des Schulzen Schlichting zu erkennen ist.

30.Sept.1819: „Vorstellung des Schulzen Schlichting zu Bennin um Regulirung der Feldmark“

„Zur Regulirung haben Neigung und wollen die Vermeßungskosten hergeben“

  1. der Schulze Schlichting, Hufe 1
  2. der Vollhüfner Prüß, Hu. 2
  3. „ Franz Ahrens, Hu.11
  4. " Lange, Hu.12
  5. der Kather Schlichting, Hu.15
  6. „ Joch. Hagemann, Hu.21
  7. „ Hinr. Ahrens, Hu.19
  8. „ Behncke, Hu.18
  9. „ Garber, Hu.14
  10. „ Nieland, Hu. 6
  11. „ Müthel, Hu. 7

"Gegen die Regulirung sind und wollen darin nicht willigen.“

  1. der Vollhufner Tesch Hu. 3
  2. „ Nielandt Hu. 9
  3. „ Banthin Hu. 8
  4. „ Burmeister Hu. 5
  5. „ Behncke Hu.20
  6. „ Kruse Hu.10
  7. „ Joch. Ahrens Hu. 4
  8. „ Jochen Burmeister Hu.13
  9. der Kather Schröder Hu.16

Dieses Schreiben des Schulzen lässt die unterschiedliche Interessenlage deutlich werden. Bis auf den Schulzen und drei weiteren Hauswirten, sind mit einer Ausnahme nur die Cossaten an der Regulierung interessiert, die sich davon eine größere Landzuteilung versprochen haben werden.

Zur Vorbereitung der Feldmarksregulierung ist 1825 offenbar eine Bonitierung erfolgt, die in einem Ertragsanschlag mündete:

Ertragsanschlag 1825, Archiv Greve

Ertragsanschlag der Büdner in Scheffel u. Abgaben rtl./ß/&

  • I. Büdner Hirtenkathen ... 2 5/32 ... 7/-/4 1/3,
  • II. „ Barghahn ... 2 6/32 ... 7/3/10 1/3,
  • III. „ Behrensche Erben ... 2 6/32 ... 7/2/3 1/3,
  • IV. „ Schlichting ... 2 6/32 ... 7/4/2 1/3,
  • V. „ Schmidt Prüß ... 2 26/32 ... 7/36/2 1/3,
  • VI. „ (ohne Namen) ... 2 3/32 ... 6/25/11 1/3 (wurde nicht geschaffen).

Offenbar waren die Widerstände gegen die Feldmarksregulierung in Bennin noch immer nicht ausgeräumt, denn vom 6. Nov.1826 gibt es ein amtliches Schreiben (großherzogl. Kammer)

„An den Schulzen Schlichting und Consorten zu Bennin“, die sich gegen die Regulierung auf Grund „schlechter Ratgeber“ wehren, nur Hebung ihres Wohlstandes beabsichtigt. Eine Copie geht an den Oberamtmann Wendt in Hagenow, der klärend eingreifen soll. Erwähnt sind in dem Zusammenhang auch Holzwärter Jenkel und Altsitzer Martin Behncke pp. sowie Oberförster Schmarsow. Genannte Grundlage: Großherzoglich-Strelitzsche Constitution vom 30.Juli 1776. Am 2.Jan.1827 beklagen sich die Hauswirte Heinr. Prüß, Hans Joch.Jenkel, Heinr.Ahrens, Joh.Burmeister, Franz Kruse, Hans Joch.Lange, Hans Joch.Behnk, Franz Ahrens beim Cammerrath von Steinfeld über Ungleichheit der Wiesen und am 2. Januar 1827 der Büdner Joch. Heinr. Barghahn beklagt sich, daß er nur Weide für eine Kuh auf einem Sandberg erhalten soll, Er hat auch zu wenig Gartenland zum Kartoffelbau. Büdnerei stamme aus „alten Zeiten“ (wohl vor dem Tausch aus Strelitz nach Schwerin), hätte sie 1817 von Weber Luck gekauft, Großherzog von Strelitz und sein Minister Scheve hätten Kaufvertrag unterschrieben, 1808 hätte Amt Schlagsdorf Haltung von 2 Kühen, 2 Schweinen und 6 Schafen bestätigt.

Die Continuation (Fortsetzung) im Schulzenhause zu Bennin den 6ten April 1827 sollte offenbar dem Zweck dienen, die Bauern von den Vorteilen der Regulierung zu überzeugen. Genannt sind die Teilnehmer der Continuation: Schulze Schlichting und die 11 Hauswirte Heinrich Prüß, Joch.Jenkel, Heinr.Ahrens, Joh, Burmeister, Jochim Bantien, Jochim Nieland, Franz Kruse, Franz Ahrens, Jochim Lange, J.Burmeister, Jochim Behncke. Die Käther: Jochim Nieland, Heinrich Müthel, Franz Garbe, Heinr. Schlichting, Joch.Schröder, Peter Hagemann, Jochim Behncke, Heinr. Ahrens, Jochim Hagemann. Im Jahre 1828 liegt bereits eine Classification der Feldmark Bennin, bezeichnet als "Recapitulatio generalis", vor, die die Ergebnisse der Regulierung und einer nachfolgenden Bonitierung zusammenfasst:

Nr.108 a, Fasc. 9: Regulierung 1828

Recapitulatio generalis, 1828

*Pagina................[]R...Scheffel...Fuder
-----------------------------------------------------
*1. Hausw. Jenkel ......15875...59 .......1 1/,,
*6. Schulz Schlichting..14867...83 .......1 2/,,
*11. HW. Ahrens ........14469...76 7/32...2 9/,,
*16.  " Burmeister......13863...81 .......1 13/,,
*21-25 "Franz Ahrens....12329...78 3/32...1 14/,,
*26–30 "Joh.Burmeister..14498...82 8/32...2
*31–35 "Heinr.Prüß .....13834...73 10/32..1 6/,,
*36–40 "Joch.Nieland....15824...89 15/32..2 10/,,
*41–45 "Joch.Lange......16127...84 9/32...1 5/,,
*46–50 "Joh.Behnke......13761...79 8/32...1 2/,,
*51–55 "Heinr.Banthin...13316...77 7/32...2 8/,,
*56–60 "Kruse...........13420...76 14/32..3 7/,,
*61-62	"Communion-Weide HW.44253.172 4/32
*63-66 Cossat Hagemann...2662...13 7/32...1 10/,,
*67-70	„ Joch.Hagemann...2338...12 9/32...1 5/,,
*71-74	„ Schröder........4402...21 10/32..4 5/,,
*75-78	„ Schlichting.....3851...18 12/32..2 14/,,
*79-82	„ Behncke.........3887...20 10/32..1 7/,,
*83-86	„ Gerber..........3736...19 7/32...1 4/,,
*87-90	„ Ahrens..........3851...18 13/32..1 5/,,
*91-94	„ Nieland.........3840...19..........9/,,
*95-98	„ Müthel..........2154....9 15/32..1 7/,,
*99-101 sämtliche Büdner..2254..11 16/32...10/,,
*102 Communion-Weide für Büdner 4190..14 11/32

Bemerkung D.G.: Bei der Regulierung der Benniner Feldmark wurde nicht wie u.a. 1853/54 in Groß und Klein Bengerstorf die Hufengröße der Halbhüfner und der Kossaten der der Vollhüfner angeglichen. Die Kossaten blieben Achtelhüfner und waren deshalb auf außerbäuerlichen Erwerb angewiesen. Sie übten deshalb vielfach ein Handwerk aus. Auch wurde, wie zu dieser Zeit noch nicht üblich, keine Ausweisung von Ländereien für die Einlieger vorgesehen.

Für die Durchführung der Feldmarksregulierung war eine wichtige Voraussetzung, dass die Grenzen der Feldmark mit ihren Rechten sicher bestimmt sind. Die Archivalien berichten von der Grenzregulierung mit Groß Bengerstorf 1815 und mit Granzin/Sternsruh 1825/31. Die Grenze mit Granzin war schon seit alten Zeiten ein Streitpunkt gewesen. Bereits 1744 beklagen sich die Benniner Bauern bei ihrer Ratzeburger Obrigkeit über die ständigen Grenzüberschreitungen durch Granziner Bauern. 1804 gab es Grenzstreitigkeiten zwischen Bennin und dem Gut Tüschow. Unmittelbar darauf auch mit Granziner Bauern, die ihr Vieh auf die Koppeln der Hauswirte Kruse, Ahrens und Burmeister getrieben haben. Als Gegenmaßnahme erlaubte ihnen Ratzeburg die Pfändung des unberechtigt weidenden Viehs.

Alter Grenzverlauf an der Hölle, Quinkel, Hebammenkompetenz in der Directorialvermessungskarte von Groß Bengerstorf 1774, Archiv Greve

.

Die endgültige Regulierung der Grenze mit Granzin ist aber erst mit der Separation von Granzin, Tüschow und Sternsruh erfolgt. So lautet der Titel der Granziner Separationskarte:

Grenze zwischen Bennin, Bengerstorf und Granzin, ungefährer alter Grenzverlauf ist grau markiert, Archiv Greve

"Separationscharte von dem bisherigen Communion Dorffe Grantzin R.A. Wittenburg unter Berücksichtigung der im Jahre 1843 stattgefundenen Permutation so wie der Grenzregulirung mit den Feldmarken Bengersdorf, Bennin, Tüschow, Niecklitz, Gallin, Greven und Lüttenmark, modo Hatzberg enthaltend 1. den nunmehrigen Domanial-Antheil; 2. Das aus dem Tüschower Antheile gebildete Hauptgut Sternsruh; 3. den vormaligen Zurower, nun Incamerirten Antheil in Grundlage der Separations Contracte ueber die Grantziner Communionhebung und des Permutations Contracts ueber die geistlichen Grundstuecke, copirt von der Grantziner Directorial Charte de 1770 und den Cammer Charten der angrenzenden Domanial Feldmarken im August 1845 durch C.M.R.Burchardt, beeidigter Landmesser."

Über die Bearbeitung und den Ablauf der Regulierung wurden keine Unterlagen aufgefunden. Ein Blick auf die dabei entstandenen Feldmarkskarten lässt uns jedoch die Verteilung der Ländereien erkennen:

  • Die Hauswirte der Hufen 1 bis 5, 8-13 und 20 erhielten in der Regel zwei große Ackerkoppeln in drei Komplexen zum einen an der Bengerstorfer Grenze (Bäkfeld, Baukhoop und Quinkel) die Hufen 3, 1, 4, 5, 11, 13 und 2, zum andern am Quinkel-/Niekoppelweg (Pissbrauk, Langen Stück, Hanstein und Oll' Koppel) die Hufen 10, 8, 20, 12 und 9 und zum dritten an der Granziner und der Tüschower Grenze (Neibein, Middelbrauck, Reithstücken) die Hufen 1, 2, 13, 11, 20, 4, 10, 58, 12 und 3. Hinzu kommen die Weidekoppeln/Wehkoppels zwischen dem Quinkelweg und dem Baukhoopweg, die Hufen 7, 8, 5, 4, 2, 10, 9, 11, 12, 20 und 1, dabei die zwei kleinen Koppeln der Hufen 12 und 3. Eine Ausnahme bildet die Hufe 9, die nur eine Ackerkoppel, die Oll' oder Grot' Koppel in entsprechender Größe erhalten hat.
  • Die Kossaten erhielten ihre ziemlich kleinen Ackerkoppeln zwischen dem Granziner Weg und der Tüschower Grenze mit Ausnahme der Hufe 7, die ihre Koppel (Acker und Weide im Heisterbusch) unmittelbar am Gehöft erhalten hat.
  • Nach der Grenzregelung mit Granzin und Sternsruh 1843 entstanden in dem bisher gemeinsam genutzten Grenzsaum die Niekoppels (Neue Koppeln). Das waren kleinere Ackerkoppeln, die nur als Ergänzung für die Hufen gesehen werden können (Hufen 20, 1, 12, 9, 11, 3, 2, 5, und die Kossaten-Hufen 7, 6, 19, 14, 18, 17, 21, 16 und 15). Hinzu kommen der Kapellennacker und die dort gelegenen sehr kleinen Ollendeilsstücken der Hufen 4, 12, 20, 5 und 8.
  • Die Büdner erhielten ihre kleinen Koppeln zwischen dem Bengerstorfer Weg und der Schaale.
  • Wiesen waren in Bennin von recht geringem Umfang entlang der Schaale und an der Tüschower Grenze vorhanden, so dass deren verteilung immer ein Streitpunkt war.
Verteilung der Acker- und Weidekoppeln der Hauswirte
*Hu.1...Bäkfeld..Neibein..Niekoppels..Wehkoppels
* " 2...Quinkel..Neibein..Niekoppels..Wehkoppels
* " 3...Baukhoop..Reithstücken..Niekoppels..Wehkoppels
* " 4...Baukhoop..Neibein..Wehkoppels
* " 5...Baukhoop..Neibein..Niekoppels..Wehkoppels
* " 8...Langen Stück..Middelbrauck..Wehkoppels
* " 9...Oll' (Grot') Koppel..Niekoppels..Wehkoppels
* " 10..Pissbrauck..Neibein..Wehkoppels
* " 11..Baukhoop..Neibein..Niekoppels..Wehkoppels
* " 12..Hanstein..Middeelbrauck..Niekoppels..Wehkoppels
* " 13..Quinkel..Neibein
* " 20..Langen Stück..Neibein..Niekoppels..Wehkoppels

Im Jahre 1830 erhielten die Benniner Hauswirte und Cossaten ihren Erbpacht-Contract. Darüber gibt es das "Protocollum Commissionis gehalten zu Boitzenburg in der Wohnung des Herrn Amtmanns Schmarsow, den 15ten Juli 1830" praes. Des Herrn Oberamtmanns Wendt zu Hagenow als Großherzohl. Commissarius des Herrn Schmarsow et subscripti.

Zur Vollziehung des zwischen den Hauswirthen und Cossaten zu Bennin hiesigen AmtsAllerhöchst ertheilten Erbpacht-Contracts, hatte Commissarius sich mit den herren Beamten hieselbst an dem heutigen tage vereinbart und waren dazu ladungsmäßig erschienen

  • 1. der Hauswirth Jenckel
  • 2. der Schulze Schlichting
  • 3. der Hauswirth Ahrens
  • 4. u. 6. der Hauswirth Johann Burmeister
  • 5. der Hauswirth Franz Ahrens
  • 7. der Hauswirth Heinrich Prüß
  • 8. der Hauswirth Jochen Nieland
  • 9. der Hauswirth Jochim Lange
  • 10.der Hauewirth Jochim Behncke
  • 11.der Hauswirth Heinrich Banthin
  • 12.für den verstorbenen Hauswirth Franz Kruse der Interimswirth Jenckel

So wie

*1. der Cossat Peter Hagemann

  • 2. der Cossat Joch. Hagemann
  • 3. der Cossat Hans Schröder
  • 4. der Cossat Detloff Schlichting
  • 5. der Cossat Jochim Behncke
  • 6. der Cossat Franz Garbers
  • 7. der Cossat Heinr. Ahrens
  • 8. für den krankheitshalber abwesenden Joch. Nieland der vorhin genannte Cossat Franz Garbers
  • 9. der Cossat Jochim Müthel

mit ihrem gemeinschaftlichen Rechtsbeistand Herrn Advocat balck aus Schönberg. der zu vollziehende Contract wurde den Comparanten langsam und deutlich verlesen.

Die Erbpacht der ehemaligen Hauswirte wurde zwischen 14 Rtl. 42 Sch. 2 Pf. für Jenckel und 29 Rtl. 45 Sch. 4 Pf. für Nieland festgesetzt.

Die Erbpacht der Cossaten betrug zwischen 4 Rtl. 9 Sch. für Nieland und 13 Rtl. 12 Sch. für Hans Schröder.

Da für die Übergabe der Hufen in Erbpacht größere beträge als Ablöse für die herrschaftliche Hofwehr (Gebäude, lebendes und totes Inventar) und als Erbstandsgeld zu zahlen waren, wurde für die Erbpächter ein Hypothekenbuch angelegt

5.3 Die weitere Besetzung des Schulzenamtes

In der Archivalie zur Regulierung findet sich auch ein Vorgang, der nicht unmittelbar mit der Regulierung im Zusammenhang steht:

  • 3. Mai 1806 Eid und Instruction des Schulzen Johann Gotthard Solvie Bennin, Amt Schlagsdorf zu Ratzeburg

und

  • 5.Mai 1806 "Der gegenwärtige Hauptschulz Rump übergab .... Käufer dem Schulzen Johann Gotthard Solvie das verkaufte Schulzengehöft, ... ."
  • Am 24.4.1812 wählen die Benniner Hauswirte Jochen Ahrens zum Schulzen.
  • Am 18.6.1821 wird Schulze Carl Christian Schlichting vereidigt.
  • 1848 "entsagt" Schlichting dem Schulzendienst. Im Namen der Hauswirte fordern J.Ahrens, Grimm, Prüß und Nieland die Abgabe der Schulzenkompetenz. Offenbar ist es zu ähnlichen Differenzen gekommen wie in Klein Bengerstorf im selben Jahr der Revolution.
  • Am 10.11.1848 Erbpächter Nieland wird zum Schulzen bestellt, nachdem er gewählt worden ist, unter Teilnahme auch der Einlieger im Gegensatz zu dem Vorschlag des Commissarius Amtshauptmann Dankwardt aus Wittenburg, der die Wahl durch Erbpächter und Büdner vorgeschlagen hatte.

Im Jahre 1874 gab es Probleme mit dem Schulzen Nieland, "unfreiwillige Entfernung aus dem Amte " ins Auge gefaßt.

  • 1878 bittet Nieland aus Altersgründen um Entlassung (dem Schreiben ist Schwäche anzusehen).
  • Schulze wird dann wieder ein Schlichting (Wilhelm)

1889 bittet Schlichting um Entlassung aus dem Schulzenamt.

  • 1891 wird Johann Haack Schulze
  • 1912 folgt ihm sein Sohn Johann Haack junior.

5.4 Weitere Entwicklungen in der Benniner Schule

  • Im Jahre 1803 nahm Franz Behnke seine Tätigkeit als Schulmeister in Bennin auf.
  • Im Jahre 1825 in der Dienstzeit des Schulmeisters Behnke wird mit dem Bau eines Schulhauses begonnen. Die Arbeiten verzögern sich laut einer Beschwerde Behnkes beim Domanialamt in Boizenburg jedoch wieder. Er hatte in dieser Zeit 100 bis 120 Schüler aller Altersstufen in einer "Schulstube" zu unterrichten.
Das Benniner Schulhaus von der Gartenseite, nun mit Ziegeldach, Archiv Greve
  • Aus dem Jahre 1834 findet sich eine Beschreibung des Schulhauses. Es war 61 Fuß (ca.18m) lang und 41 Fuß (ca.12m) breit, mit Stroh gedeckt und in Lehmfachwerk erbaut. Die Schulstube hatte 4 Fenster. Die Wohnung des Schulmeisters bestand aus 3 Stuben, einer Kammer und einer Küche. Auch das Inventar wurde genannt: 2 Tische, 6 Bänke, 1 Ofen, 1 Feuereimer und 1 Feuerhaken, das Lehrmaterial: 1 Lesetafel, 1 Choralbuch, 1 Brettertafel, und ein Buch "zur Umterweisung bei Verunglückten".
  • 1838 betragen die Einkünfte des Benniner Schulmeisters 91 Reichsthaler in bar und 12 Scheffel Roggen. Hinzu kommt die Nutzung der Schulkompetenz von 1495 Quadratruthen Acker und 579 []Ruthen Wiese, sowie das Gartenland von 100 []Ruthen. Über die Qualität des sehr sandigen Schullandes wird immer wieder geklagt. Der ab 1857 tätige schulmeister Krüger brachte zum Ausdruck, dass er nicht einmal das "dritte Korn" (das Dreifache der Aussaat) geerntet hätte.
  • 1848 wird das Schulhaus bereits als baufällig bezeichnet.
  • Nach einem Umbau der Schule, an dem sich der Tüschower Gutsbesitzer von Stern beteiligt hatte, können ab 1852 auch die Tüschower Kinder in Bennin unterrichtet werden.
  • 1851 wird ein Assistent Moll für den Schulmeister eingestellt
  • 1856 war die Zahl der Schüler auf 72 gesunken. deshalb wurde die zweite Lehrerstelle gestrichen.
  • Im Jahre 1857 verstirbt der Schulmeister Franz Behnke, nachdem er 1853 bereits 50 Jahre im Amt gewesen war.
  • Ihm folgt der Schulmeister Krüger, der aus Retgendorf kommt. Krüger verstirbt bereits 1873.
  • Im Jahre 1873 tritt der Schulmeister Prahl sein Amt an.

Er hat ständig Differenzen mit den Benninern. Im Jahre 1891 wird er an eine andere Schule versetzt. Nun folgen in jeweils kurzen Abständen die Schulmeister Flotow und bereits 1896 Parge, 1899 Tessmann, 1901 Dunze, 1905 Assistent Drenken, 1906 Hofe und 1911 Paul Bruhn. Letzterer fällt noch in den letzten Tagen des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918. Eine kurze zeit musste der Groß Bengerstorfer Schulmeister Brockmöller Aushilfe leisten.

5.5 Das Armenwesen in Mecklenburg, Verhältnisse in Bennin

5.5.1 Situation in den Dörfern des Domanialamts Boizenburg, bezogen auf Bennin

Bereits die Bede-, Landbede- und Schloßregister aus dem 15./16. Jahrhundert lassen erkennen, dass es eine Schicht der Armen gab, die keine oder nur geringe Abgaben zahlten. Da ist in einigen Dörfern die Rede von den Kuffeners oder Kiffeners, die teils wie die Kother (Cossaten) teils auch nur die Hälfte der Abgaben zahlten. Diese werden nur ihre "Kuffe", einen kleinen Katen ohne Land besessen haben. Im benachbarten Lüneburgischen und in Sachsen-Lauenburg wurden sie auch als Brinksitzer bezeichnet, weil ihre Katen auf dem Brink, der Dorffreiheit standen, die Gemeineigentum der landbesitzenden Dorfbewohner war. Auch werden hin und wieder Hüfner genannt mit dem Zusatz "pauper" (arm), die obwohl sie wie Marten Kruße in Groß Bengerstorf 1554 noch Abgaben zahlten, doch danach in die Armut gefallen sein können.

Im Kirchenhebungsverzeichnis von 1598 sind auch die "bödeners", die Büdner, als eine Spezies der bäuerlichen Unterschichten genannt. Diese wurden in beiden Mecklenburg in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit zeitlich und räumlich unterschiedlicher Intensität gezielt angesetzt. Damit sollten die wüst liegenden Ländereien erneut genutzt werden. Im 19. Jahrhundert entstanden zahlreiche Büdnereien im Zuge der Regulierung der Feldmarken.

Das in Norddeutschland verbreitete altsächsische für den Erhalt der Hufen vorteilhafte Anerbensystem, bei dem der älteste Sohn den Hof erbte und an seine Geschwister nur einen kleinen Anteil auszahlte, führte dazu, dass die Geschwister, wenn sie nicht in einen anderen Hof einheiraten konnten, zu Einliegern herabsanken oder sich einen eigenen Katen ohne Landbesitz bauten. Diese mussten sich ihr Brot durch Arbeit auf den Hufen anderer, als Hirten oder als Dorfhandwerker verdienen. Dieser Zustand hielt bis in das 20. Jahrhundert hinein an, wenn sich auch dann erweiterte Möglichkeiten boten.

Da unter den Bedingungen der Adelsherrschaft über den Ständelandtag, durch mittelalterliche Einrichtungen wie Zunftzwang und Bannmeile sowie auch wegen mangelnder natürlicher Voraussetzungen eine frühkapitalistische Entwicklung sehr behindert wurde, ergaben sich in Mecklenburg für eine wachsende Bevölkerung nicht genügend Erwerbsmöglichkeiten. Deshalb entwichen zahlreiche Leibeigene ihren Herren, den Rittergutsbesitzern und dem Herzog. Sie fanden im 18. Jahrhundert im Preußen Friedrichs II., genannt der Große, Möglichkeiten zur Ansiedlung in den kultivierten Brüchen (Oderbruch, Warthe- und Netzebruch, Havelländisches Luch). Auch in Rußland fanden Ansiedlungen in nahezu unbebauten Landstrichen statt. Im 19. Jahrhundert wanderten viele Mecklenburger nach Hamburg und Berlin aus. Hamburg wurde häufig scherzhaft "Hauptstadt von Mecklenburg" genannt, weil dort mehr Mecklenburger lebten als in der größten mecklenburgischen Stadt. Ein weiteres Ziel der Auswanderer wurde im 19. Jahrhundert Amerika.

Im 19.Jahrhundert entwickelte sich insbesondere nach der Aufhebung der Leibeigenschaft in verstärktem Umfange eine Schicht der grundbesitzlosen Dorfeinwohner. Diese bestand aus den Gehöftstagelöhnern, die zur Miete in den Katen oder anderen Nebengebäuden bei den Hauswirten bzw. Erbpächtern wohnten und den Einliegern, die ebenfalls bei den Hüfnern oder Büdnern zur Miete wohnten. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen bestand darin, dass die Tagelöhner ein vertragsähnliches Arbeitsverhältnis mit den jeweiligen Gehöftsbesitzern hatten, während die Einlieger freier Lohnarbeit in der Landwirtschaft, in der Forst, im Torfstich oder als Handwerksgesellen nachgingen.

Der Tagelöhnerkaten der Benniner Hufe 11 in zwei Ansichten. Er wurde um 1930 abgebrochen. Archiv Greve

Die Wohnungen dieser Grundbesitzlosen in den Katen bestanden aus einer, selten zwei Stuben, einer Kammer, Küche, wenig Nebengelass und kleinen Ställen. Die Einrichtung von Mietswohnungen war begrenzt und durch das Amt zu genehmigen. Dadurch ergab sich die Situation, dass die Kündigung bei Tagelöhnern, mit deren Arbeit oder Verhalten der Gehöftsbesitzer nicht zufrieden war, oder bei Nichtzahlung der Miete bei den Einliegern schwer durchsetzbar war.

Offenbar hatte das Domanialamt Boizenburg die Schulzen der Dörfer aufgefordert,über die Mietverhältnisse der Einlieger zu berichten, denn sowohl in Bennin als auch in Groß und Klein Bengerstorf haben die Schulzen am selben Tage berichtet. Aus dem: Verzeichniß über die nachstehenden Einlieger hieselbst, bei wem sie wohnen und wie viel Miethe jeder für seine Wohnung jährlich giebt

 *1. Schlichting
       *H.Luck  
       *Wittwe Nieß
 *2. Prüß 
       *J.Großspitz
 *3. Jenckel 
       *H.Hühn
       *J. Behnke
 *4. v.Lücken 
       *J.Gammelin 
       *Wittwe Behnke
 *5. Wittwe Burmeister 
       *L.Barkhahn
       *E.Kruse
       *Wittwe Hühn
       *H.Burmeister
       *J.Hagemann
       *J.Reusch
 *7. Müthel
       *H.Dien
 *8. Bantin
       *J.Röhring
 *9. Nieland       			
       *J.Ahrens
       *H.Behm
 *11.Brand         			
       *J.Jehring
 *16.Lange
       *J.Schröder
       *F.Schröder
 *19.Ahrens
       *H.Behncke
 *20.Behncke  
       *J.Burmeister	                        
       *H.Hagemann
 *21.Hagemann
       *Wittwe Eckermann
 *B 1.Barkhahn
       *Diedmer
 *B 2.Behrns      			
       *F.Kruse   
 *B 3.Barkhahn    		                      
       *J.Behmm            
       *H.Fick         			              
       *Wittwe Pagel
       *Martha Bantin
  *B 5. Wilcken     			
       *H.Beerkahr
       *H.Birnbaum
 Bennin den 22.Januar 1857     Schulze Nieland

1860 in Bennin auf Hufe 4 Dahlenburg, auf Hufe 5 Erbpächter Greve, hat 2 Wohnungen vermietet an Barkhahn (5 Kinder), und H.Goßmann (3 Kinder), Hufe 8 Erbpächter Bühring, Hu.10 Erbpächter Lemitz, Hu. 13 Erbpächter Greve, auch Greves Stelle Nach 1860 sind in den Kirchenbüchern mehrfach auch der Erbpächter Lehmitz und ein Cossat und Jurat Alwart genannt, letzterer nach der Volkszählung 1867 auf der Hu. 17.



Es war nämlich im Domanium nicht gestattet, Mieter auf die Straße zu setzen, so dass sie dann der Gemeinde als Obdachlose zur Unterbringung im Armenkaten und zur Zahlung von Unterstützung anheim gefallen wären. Das führte wiederum bei einigen Einliegern und Tagelöhnern zum Ausnutzen dieser Rechte, indem Mieten nicht bezahlt wurden (oft auch nicht bezahlt werden konnten) und die Arbeitspflichten der Tagelöhner nicht erfüllt wurden bzw. anderweitig gearbeitet wurde. Die Tagelöhner hatten contractmäßig von ihren Hauswirten Acker, Wiese und Weide zu erhalten, um eine Kuh oder ersatzweise einige Ziegen oder Schafe und in der Regel auch ein Schwein halten zu können. Die Einlieger hatten diese Möglichkeit zunächst nicht. Bei den Feldmarksregulierungen gingen die Ämter seit der Mitte des 19. Jahrhunderts immer mehr dazu über, von den Hufen oder von den extensiven Weideflächen Einliegerkaveln zu separieren, für die im Dorf wohnenden Einlieger und später auch die Häusler die Nutzungskompetenz (Nutzungsrecht) übertragen bekamen. Sie wurden deshalb Kompetenzländereien oder auch Einliegerkompetenzen genannt. Da nicht in allen Dörfern die Möglichkeit bestand Einliegerkompetenzen zu separieren, erhielten diese nach Möglichkeit auf den Nachbarfeldmarken diese Ländereien. So erhielt Bennin, wo die Separation schon 1830 stattgefunden hatte, als es noch nicht üblich war Einliegerkompetenzen zu separieren, dieser bei der Groß Bengerstorfer Feldmarksregulierung 1853/54 am Grämsberg auf der Groß Bengerstorfer Feldmark von Amts wegen zugewiesen. Im Jahre 1868 gab es in der Feldmark von Groß Bengerstorf schon Benniner Einliegerländereien. Dementgegen gab es nach dem Ersten Weltkrieg Bestrebungen der Gemeinde Groß Bengerstorf in Unkenntnis der Rechtslage diese "verpachteten" Ländereien zurückzuholen.

Die Spann- und Fuhrleistungen für die Tagelöhner mussten von den jeweiligen Gehöftsbesitzern gegen zusätzliche Arbeitsleistung erbracht werden. Die Einlieger, die spannviehlosen Häusler und vereinzelt auch Büdner mussten mit den Hauswirten bzw. Erbpächtern Vereinbarungen zur Durchführung der Spann- und Fuhrleistungen treffen. Für diese waren sie ebenfalls verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen. Das führte in vielen Familien zu Überforderungen insbesondere der Frauen, da die Männer in der Regel einer anderweitigen Arbeit nachgingen. Es blieb auch wenig Zeit für die eigene Ackerwirtschaft und das insbesondere zu den für die Arbeiten günstigen Terminen, zu der der Bauer sie auch anforderte. Balck klagt 1864 in seinem Buch "Domaniale Verhältnisse": "Bei einiger, für Häusler selbst principmäßiger Entfernung der Ländereien vom Dorfe können jene schon zu gewöhnlicher Zeit mit den oft spärlich bemessenen Mußestunden zu eigner täglicher Ackercultur nicht ausreichen, von ihren Ehefrauen nicht die nöthige Hilfe erhalten und müssen auch hier wieder Arbeitsverdienst opfern, wenn sie es nicht nur zu oft vorziehen, den Kirchenbesuch der Sonntage einzustellen und dann gesetzlich nur bis 1 Stunde vor Anfang und für ihre Gärten seit 1 Stunde nach Beendigung des öffentlichen Gottesdienstes ihnen gestattete landwirthschaftlichen Arbeiten vorzunehmen." Wenn man von der gesetzlichen Regelung der Sonntagsarbeit absieht, hatten diese Aussagen bis in die 1950er Jahre hinein Gültigkeit. Für die Nutzung der Kompetenzen waren die Einlieger verpflichtet, sich anteilig an den Lasten in der Gemeinde und der Kirche zu beteiligen, z.B. an den Beiträgen zu den "geistlichen Gebäuden" und für die Schule, sowie die Handdienste, während die Spanndienste nur von den Hufenbesitzern und den Büdnern mit Spannvieh zu leisten waren. Andererseits erhielten sie "die nothwendigen Fuhren zur Anholung von Holz und Torf sowol innerhalb als auch außerhalb der Feldmark, nach dem Prediger, dem Arzte, der Hebamme, zur Saline und zur Mühle, nach Ermessen des Amtes unentgeltlich oder gegen billige Bezahlung "übers Dorf", d.i. von den contractlich dazu verpflichteten Hufenbesitzern in abwechselnder Reihenfolge derselben, ..., geleistet, wogegen sie aber schuldig sein sollen um billigen Tagelohn bei diesen zu arbeiten." (Balck, ebd.)

Die Erbpächter und Hauswirte in Bennin nahmen im allgemeinen eher "Dienstboten" als Tagelöhner in Stellung. Dadurch, dass diese ledig waren, konnten sie sich besser in die noch sehr patriarchalischen Verhältnisse in den Bauernfamilien einfügen, zu denen sie nahezu gehörten. Das hatte für beide Seiten Vorteile, in manchen Familien aber auch den Nachteil der größeren Ausnutzung. Gehalten wurden meist ein Grot'knecht (älterer Knecht) und ein Lütt'knecht (jüngerer Knecht) und ein bis zwei Mädchen (Grot' und Lütt'deern). Wie der Bauer im wesentlichen die Feldarbeit mit den Pferden erledigte und die Bäuerin der Arbeit in Haushalt und Viehwirtschaft vorstand, übertrug sich diese geschlechterspezifische Arbeitsteilung auch auf die Knechte und Mädchen. Die Stelle dieser Dienstboten konnten auch die erwachsenen unverheirateten Familienangehörigen übernehmen (s. Kopulationsregister). Knechte und Mädchen wurden zunächst in erster Linie mit Naturalien entlohnt (Kleidung, Schuhe, Leinen, Wolle) und dazu Bargeld, dessen Zahlung mit der Zeit die Naturalvergütung immer mehr zurück drängte. Die Knechte und Mädchen wohnten in den Bauernhäusern in den Kammern der Abseiten neben der "Grot'däl". Der Wechsel des Dienstpersonals erfolgte in älteren Zeiten immer zu Michaelis (29. September).

Die Verhältnisse nach der 1820 aufgehobenen Leibeigenschaft brachten es mit sich, dass sich die großherzogliche Regierung 1821 gezwungen sah, eine "Allgemeine Armenordnung" zu erlassen. Darin wurde unter anderem geregelt, dass jedem am Ort seiner Geburt oder des langjährigen Aufenthalts das "Heimatrecht" zu gewähren war. Damit war die Gestellung einer Wohnung verbunden. In der 1823 nachfolgenden Verfügung war ausgeführt, "daß solches Obdach, da es Schutz gegen die Witterung gewähren soll, mindestens mit einem von dem Hilfsbedürftigen zu benutzenden Herde und Ofen versehen sein muß." Wenn diese Festlegung auch mehr auf die Rittergüter zielte, so gibt sie doch ein allgemeines Bild über die Lebensbedingungen der Armen. Mit dem Heimatrecht verband sich auch die Gewährleistung der Versorgung der Armen, weshalb die Gemeinden und die Ämter nicht unbegrenzt bereit waren, Arme aufzunehmen. Häufig entstanden daraus entwürdigende Streitigkeiten. Nach der am 9. Mai 1859 erneuerten Armenordnung, die die Verhältnisse etwas günstiger gestaltete, wurden auch Armenkaten in den Domanialämtern gebaut, in denen Obdachlose untergebracht wurden. Diese hatten, nachdem sie wieder in Lohn und Brot standen, der Armenkasse die Mietszahlung nachträglich zu erstatten.

5.5.2 Die Auswanderung als "Ventil für die Armen"

Die Akten des Landeshauptarchivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen. Dabei ist zu unterscheiden in die Auswanderung in einen anderen deutschen Bundesstaat, die auch bereits die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft - im mecklenburgischen Ständestaat noch "Unterthanen-Verband" genannt - zur Folge hatte, und der Auswanderung nach Übersee. Zur Auswanderung haben sich, entgegen der landläufigen Annahme, jedoch nicht nur die Armen, die Unterschichten der Dörfer, sondern in einigen Fällen auch die Erbpächter mit teilweise beträchtlichem Vermögen entschlossen. Hier sollen Bennin betreffende Fälle kurz aufgeführt werden:

Auswanderung in andere Bundesstaaten:

Notwendig waren Geburtsurkunden, Entlassung aus dem "Unterthanenverband", wenn die neue Zugehörigkeit zum Staatsverband im anderen Bundesstaat genehmigt war., anderenfalls Nachweis des Heimatrechts durch Vorlage eines Heimatscheines, der im Falle der sozialen Bedürftigkeit die Abschiebung in die Heimat ermöglichte, bei dienstpflichtigen Männern der Nachweis der genügten militärischen Dienstpflicht. Da aus Bennin keine Fälle der Auswanderung in andere deutsche Bundesstaten bekannt sind, sollen hier beispielhaft drei Fälle aus Bengerstorf stehen.

  • 1866 Knecht Franz Joachim Christian Behnke aus Klein Bengerstorf beantragt die Entlassung aus dem Untertanenverband, um sich in Hof Grabow im preußischen Amt Lüchow niederzulassen. Nach knapp einem Jahr teilt das Amt Lüchow mit, dass der Hofmeister F.J.C Behnke das Wohnrecht in Hof Grabow erhalten hat, und sendet den Heimatschein zurück.
  • 1867 Büdner Nr.5 Heinrich Boldt aus Groß Bengerstorf will am 2. März nach Hamburg übersiedeln, wo er eine Krugwirtschaft erworben hat, muss aber den Heimatschein vorlegen, der ihm erteilt wird.
  • 1867 Hausknecht Franz Wilhelm Christian Behnke aus Klein Bengerstorf, zu der Zeit in Eutin, beabsichtigt sich dort niederzulassen und bittet um Entlassung aus dem Untertanenverband. Wenige Wochen später erfolgt aus Eutin die Mitteilung, dass Behnke in den dortigen Staatsverband übernommen sei. (Großherzogtum Oldenburg)

Auswanderung nach Übersee

Die Akten des Archivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen mit besonderer Häufung in der Teldau in Besitz und Gülze. Teilweise sind ganze Familienverbände ausgewandert. Um das deutlich zu machen, werden hier Fälle aus Bennin, Granzin, Bengerstorf und Tessin aufgeführt: 1826 Hans Heinrich Fick aus Granzin wandert mit seiner Frau, zwei Kindern und den Verwandten der Familie Bantin von Hufe 8 aus Bennin aus.

  • 1854 Grenadier Franz Ahrens aus Bennin, der seine Militärdienstzeit noch nicht beendet hat, möchte mit seinen Eltern, der Erbpächterfamilie Ahrens aus Bennin, nach Amerika auswandern, beantragt Befreiung von der Dienstpflicht nur für den Fall der Auswanderung.
  • 1857 Der vormalige Erbpächter Franz Heinrich Jacob Abel aus Klein Bengerstorf Nr.5 (Rehmen), der seine Hufe verkauft hat, beantragt für sich, seine Ehefrau, geb. Bantin aus Bennin, und seine acht Kinder den Auswanderungkonsens, weist Vermögen von 4500 Taler Courant nach, Protokoll beim Amt Boizenburg regelt noch erbrechtliche Angelegenheiten, ältester Sohn als Gehöftserbe erhält 400 Taler Bruder und Schwester des vormaligen Erbpächters erhalten die noch ausstehende Abfindung, zweiter und dritter Sohn sollen noch ausstehender militärischer Dienstpflicht genügen, bitten aber mit Unterstützung des Schulzen um Befreiung, Konsens wird ohne Auflagen erteilt, Abel verpflichtet sich zum Dank zu einer Zahlung in die Armenkasse.
  • Die Auswanderung erfolgte mit dem Einlieger J.H.E.Bantin aus Granzin und Musicus J.H.C.Bantin aus Bennin, den Verwandten der Frau am 1.September 1857.
  • 1857 wandert Johann Heinrich Wilhelm Prüß aus Bennin aus,
  • 1858 beantragt auch der Erbpächter Bantin Nr.8 (später Tiedemann) für seine Familie den Auswanderungskonsens, dazu der Einlieger Fick aus Granzin (Frau Fick war Schwester des Bantin) und dessen Bruder aus Gallin.
  • 1858 Johann Hinrich Chr. Voß wandert mit Frau und Tochter nach Australien aus.
  • 1858 beantragt der Büdner Franz Hintzmann Nr.1 aus Tessin für seine Tochter Maria den Auswanderungskonsens, die dem Musicus Joh. Bantin "in Begleitung der Bantinschen Familie" folgen möchte.
  • 1858 Knecht Heinrich Erdmann Kruse wandert mit seiner Schwester Anna Catharina Dorothea aus.
  • 1858 kehrt aber auch ein Groß Bengerstorfer, der Knecht Heinrich Garber, nach vierjährigem Aufenthalt aus Amerika zurück, erhält jedoch die "verwirkte Unterthanenschaft" nicht zurück, darf aber auf Grund seines "Ortsangehörigkeitsverhältnisses" sich bei seinem Bruder (Hufe 10) in Groß Bengerstorf aufhalten.
  • 1859 beantragt der Einlieger Jehring (Jähring) aus Bennin, 55 Jahre alt und nahezu arbeitsunfähig die Auswanderung für seine Familie zu seinen vor vier Jahren ausgewanderten Söhnen, beantragt wegen fehlenden Vermögens Unterstützung von 300 Talern, erhält nach Befürwortung des Benniner Schulzen Nieland und des Klein Bengerstorfer Schulzen Wöhlke, als Distriktsarmenkassenvorsteher, Unterstützung von 50 Talern, Überfahrt am 1. September 1859 für 140 Taler.
  • 1866 Knecht und Bauernsohn Johann Joachim Heinrich Abel aus Groß Bengerstorf beantragt für sich und für Sophie Elisabeth Dorothea Behm aus Bennin sowie beider Tochter die Auswanderung, Überfahrt 7.Juli 1866.
  • 1867 wandert aus Bennin wieder ein Familienverband aus, der Erbpächter Nieland und dessen Schwager Barghahn mit Familien, dann 1869 auch Catharina Margeretha Elisabeth Barghahn aus Groß Bengerstorf (verwandt?)
  • 1867 Joachim Heinrich Franz Bernfeld, Maurer aus Bennin wandert mit Familie und seinem Bruder Friedrich Christian aus.
  • 1868 Häuslersohn Nr.5 (H 5; heute Hartwig Mundt) Johann Hermann Jacob Schwarz aus Klein Bengerstorf beantragt Auswanderungskonsens, erklärt, dass er bereits Verwandte in Amerika hätte, mit ihm die von ihm geschwängerte Marie Rähse aus Häuslerei 6, Überfahrt 30. September 1868,
  • 1868 mit beiden auch Christina Grospitz, geb. in Bennin, im Dienst auf Hufe 2 in Klein Bengerstorf und deren Verlobter, der Knecht Wilhelm Pätow, geb. in Pritzier und Knecht Franz Jochim Heinrich Grospitz aus Bennin.
  • 1871 Christian Joachim Jennerjahn, Tagelöhner aus Bennin
  • 1872 Catharina Jiske, geb. Krull, Einliegerwitwe aus Bennin
  • 1873 Joachim Heinrich Bergfelde, Tagelöhner und Frau Catharina Marie, geb. Prüß
  • 1874 Friedrich Heinrich Fick und Bruder Hans, beide Knechte aus Bennin
  • 1879 Fr.Heinrich Müthel Hauswirt aus Bennin