Begriffserklärungen und Latein in der Geschichtsschreibung

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G

Gaudieb
diebischer Landstreicher
Gevatter/Gevatterin
Paten, Taufzeugen
Gewett
vom altniederdeutschen „Wedde“, was „Strafgeld“ oder „Polizeigericht“ bedeutet, war Aufsichts-, Polizei- und/oder Gerichtsbehörde
Grangie
[lat. granum=Korn], großer, zu einem Kloster gehörender Agrarbetrieb. Grangien entstanden z.T. in unerschlossenen Räumen, so bei Klöstern der als Rode-Orden geltenden Zisterzienser. Andererseits war bei ihnen, wie auch bei Benediktinern und anderen, das Bauernlegen nicht selten, wenn Grangien in bereits besiedelten Gebieten entstanden.
Gratias Deo – providebit
lat. „Dank sei Gott für die Vorsorge“
Gravamen
lat.= drückende Last; Plural: Gravamina, ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet
1.eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren,
2.einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift,
3.eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche; allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.
Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen.
Grützquerr
Handmühle, mit welcher Grütze gemacht wird (MWb, Bd. 3, 325)