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Unvorgreifliche Gedanken von der Einrichtung eines Land-, Forst- Jagd- und Wirtschaftscollegii in der Stadt Rostock entworfen den 27ten October 1760
- Vorbericht
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- 298.
- Vorbericht
- § 1.
- Daß nicht allein die
- wahre Wohlfahrt der
- Stadt es erfordere,
- sondern auch dersel=
- ben Nothstand zwinge
- mit der Wirtschaft
- der Stadt- Land-Güther,
- Forst und Jagd, eine
- beßere Ordnung zu
- machen, kan wohl
- niemanden unbe-
- kandt seyn. Die
- Rechnungen zeigen
- wie wenigen Nutzen
- die Stadt bisher von
- ihren ansehnlichen
- Land-Güthern und
- großer Heyde gehabt.
- Es kan dis auch nicht
- anders seyn, indem
- die allerwenigsten
- der Mitglieder
- E.E.Rath und der Ehrl.
- Bürgerschaft, welche
- dieser Sache vorstehen
- sollen, die dazu erfor-
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- 299.
- derliche Kentniß Wis-
- ßenschaft haben. Daher al-
- les auf die Unter-Bedien-
- te ankömmt, welche ge-
- meine Leute und leicht
- zur Untreue zu bringen
- sind
- § 2.
- Wollen wir nun unsern
- Pflichten ein Genüge
- thun, so müßen wir mit
- Ernst auf eine Verbeße-
- rung unserer Land-
- und Forst-Wirtschaft ge-
- denken. Da wir selbst
- unerfahren darin sind,
- müßen wir solche einem
- redlichen der Sache kün-
- digen Mann auftra-
- gen, damit allen bishe-
- rigen Unterschleif mit
- Anweisung des Holzes und
- sonstige Unordnungen
- in der Heyde ausgeho-
- ben, auch zugleich die
- Heyde ferner-
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- 300.
- hin wirtschaftlichen
- wie bisher geschehen,
- genoßen, und dadurch
- die Einkünfte der Stadt
- vergrößert werden
- mögen
- § 3.
- Hinzu zwinget uns
- überdem die Noth,
- da die Stadt durch die
- betrübten Krieges-
- Unruhen in so große
- Schulden gerathen,
- welche unmöglich von
- den ordinairen Ein-
- künften wieder ge-
- tilget werden können,
- wir müßen also auf
- andere Mittel, da
- auch der jährliche
- Schoß nicht hinreichend
- ist, bedacht seyn, die
- Stadt daraus zu ziehen.
- Hiezu wird helfen,
- wenn wir eine ordent-
- liche und accurate
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- 301
- Wirtschaft führen, und
- wenn wir uns der Hol-
- zung ohne Ruin der
- Heyde jährlich eine ge-
- wiße Revenue zu ma-
- chen suchen p.p.
- § 4.
- Da aber die Beförderung
- dieses Endzwecks nicht
- allein einem Mann an-
- vertrauet werden
- kan, so müßen Persoh-
- nen bestellet werden,
- die wieder auf diesel-
- ben Acht haben, und oh-
- ne den geringsten, bey
- den allermeisten her-
- schenden Eigennutz die
- zur Beförderung vorbe-
- rührten Stücke zu ma-
- chende Anordnungen
- bestmöglichst aufrecht
- halten, und zum gedey-
- lichen Wachsthum brin-
- gen. Wenn nun hiezu
- tüchtige Persohnen behö-
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- 302
- rig verordnet und
- zusammen gesetzt wer-
- den, so entstehet dar-
- aus ein ordentlich heil-
- sames Collegium, wel-
- ches das Forst-Ambt,
- Wald-Ambt, derglei-
- chen schon in den aller-
- ältesten Zeiten al-
- hier gewesen, oder
- Land-Wirthschafts- und
- Forst-Collegium ge-
- nannt werden kann.
- § 5.
- Will man nun erwe-
- gen wie, und welcher-
- gestalt ein solches
- vorbeschriebenes Col-
- legium könne und
- müße eingerichtet
- werden, wenn dadurch
- der wahre Endzweck,
- nemlich die Verbeße-
- rung der Land- und
- Forst-Wirthschaft er-
- reichet werden soll,
- so muß man insbesondere
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- 303
- 1) Die zu diesem Collegio
- notwendig gehörende Per-
- sonen, deren erforderli-
- che Tüchtigkeit, und eines
- jeden Ambt und Pflicht
- 2) Die zur Land- und
- Forst-Jagdwirtschaft ge-
- hörende, mithin von die-
- ses Collegii Anordnung,
- mit Aufsicht, rechtliche Ent-
- scheidung und Bestrafung
- abfangende Sachen, so auch
- 3) die Art und Weise,
- wie in den vorkommen-
- den Sachen zu verfahren,
- in genauer Betrachtung
- nehmen.
- hiebey wird sich alsdann
- der Nutzen und die
- Nothwendigkeit eines
- solchen Collegii, von selbst
- äußern, und überzeu-
- gend äußern.
- I) Erste Abtheilung
____________________
- Von den zum Forst-
____________________
- Collegio nothwendig ge-
_______________________
- hörenden Personen
__________________
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- 304.
:1) Erstes Hauptstück
- von derselben Anzahl
- Beschaffenheit und
- Verrichtungen
- § 1.
- Zu einem wohlbestel-
- ten Forst-Collegio wür-
- den nothwendig er-
- fordert
1) Ein Director, der
- über das ganze Land-
- Wirtschaft- Forst- und
- Jagdwesen das Di-
- rectorium führe
- 2) Fünf Asheshores
- aus dem Mittel E.E.
- Raths und sechs Depu-
- tierte aus der Ehrl.-
- Bürgerschaft
- 3) Ein Forst-Secre-
- tarius und
- 4) Ein Forstdiener
- § 2.
- Mit der Wahl dieser
- Persohnen würde es
- also zu halten seyn,
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- 305.
- Daß E.E.Rath den dire-
- ctorem und die fünf
- Asheshores Ihres Mittels
- auf die sonst gewöhli-
- che Art durch Mehrheit
- der Stimmen erwähle,
- und die Ehrl. Bürger-
- schaft zu ihren Deputir-
- ten sechs von den hun-
- dert Männern, als
- zwey Brauer, zwey
- Kaufleute und zwey
- Gewerker in Vorschlag
- bringen, so wie es bis-
- her mit der Wahl der
- Heyde-Verweser gehal-
- ten worden. Diese
- Männer müßen Zeit
- Lebens dabey bleiben,
- wo sie nicht Alters und
- Leibes Schwachheit hal
- ber solchem Amte nicht
- länger vorstehen kön-
- ten, oder sonst andere
- wichtige Ursachen vor-
- handen wären. Indes
- bliebe der Ehrl. Bürger-
- schaft frey, ob die ihre
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- 306.
- Deputierten alle sechs Jahre, wie bisher ge-bräuchlich gewesen, verändern wollen.
- Sobald jemand die-ses Collegii stirbt, oder sonst abgehet, müßte sogleich ein anderer
- an deßen Stelle er-wählet werden, und dabei die vornehmste Bemühung auf die Er-
- wählung geschickter fähiger und redlicher Personen gerichtet seyn.
- Denn von solcher guten Wahl wird lediglich der künftige Fortgang dieser neuen Einrichtung abfangen ohne tüchtige und uninteressierte Persohnen wird bey der schönsten Einrichtung und dem besten Willen doch nichts ausgerichtet werden. Dem
- links Einfügung von anderer Hand:
- Ao. den 10. Novbr. in Curia loco Camerae convederunt ex deputationes
- Sen:dH Senatores Dr. Burchard ex Senat. Bülow. Ex deputatione
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