CHRONIK von den WALDUNGEN der STADT ROSTOCK
- 1. Teil von Hermann Friedrich Becker 1839
Im Inhaltsverzeichnis kursiv geschriebene Punkte wurden zum besseren Verständnis nachträglich, während der Transkription, der Chronik eingefügt.
CHRONIK von den WALDUNGEN der STADT ROSTOCK
angefangen 1839
Es erfordert nicht nur die Bewirthschaftung der Rostocker Waldungen eine genaue Aufzeichnung aller vorgenommenen Holzhiebe und Ansaaten, sondern auch aller Veränderungen, welche durch Eingriffe der Natur und der Menschen darin vorgenommen werden. Hinzu kann man noch Veränderungen in der Direction, im Forstpersonale sowie Merkwürdigkeiten, welche die Wälder und deren Umgegend treffen, hinzufügen, um der Nachkommenschaft ein Manuale zu hinterlassen, welche sie mit Nutzen brauchen und fortsetzen kann. Zu diesem Zweck ist diese Chronik bestimmt und verdient darin die Geschichte der Stadt – Waldungen, so wie sie E. E. Rath der Stadt Rostock 1839 übergeben worden, den ersten Platz, indem sie in der Vorzeit soweit zurückführt als die mangelhaften Nachrichten davon haben aufgefunden werden können. Wir hoffen hierdurch der Nachkommenschaft die so nöthige Übersicht zu erleichtern, welche sie um so mehr bedürfen wird, da der Turnus einer langsam wachsenden Holzart die Zeit eines Menschenlebens überschreitet.
Indem diese Nachrichten im Manuale nach der Zeitfolge kurz aufgezeichnet werden, können sie auch in der Folge als ein kleiner Beitrag zur Landesgeschichte dienen, wenn die Aufzeichnung nicht zu strenge sich ans Forstwesen schließt, sondern auch Merkwürdigkeiten der Umgebung, insonderheit der Stadt Rostock, ihres Hafens Warnemünde und ihrer Landgüter, die auf die Waldungen Einfluß haben, kurz notiert werden. Man muß es dem Ermessen derjenigen, welche diese Chronik fortsetzen werden überlassen, wie weit sie sich hierin auszudehnen für angemessen halten, glauben jedoch, daß das Ganze zu einer besseren Übersicht gebracht werde, wenn man auf die äußeren Verhältnisse, welche auf die Waldung Einfluß haben, ebenfalls Rücksicht nimmt. Nur durch jährliche Notate der Veränderungen wird es möglich werden, den mühsam entworfenen Plan zur besseren Behandlung der Waldungen die Dauer von mehreren Jahrhunderten zu verschaffen und die nachkommen in den Stand zu setzen planmäßig in der Befolgung und Verbesserung fortzuschreiten, damit der Wald stets an innerer Vollkommenheit wachse und nie die große Noth des Holzmangels eintrete.
Rövershagen um Ostern 1839
gez. Herm. Friedr. Becker
Forstinspektor
BEITRÄGE zur GESCHICHTE der STADT ROSTOCKSCHEN WALDUNGEN
Erster Abschnitt des Entwurfes zur Regulierung der Waldungnen 1839, nebst einer Recherche davon das Original im Forstarchiv zu Rövershagen sich befindet.
Die Geschichte ist nicht allein ein Richter der Vorzeit, sondern auch ein Baum der Erkenntnis vom Guten und Bösen, der seine Früchte der Nachkommenschaft darbietet. Will der Schriftsteller diese Früchte genießbar machen, so muß er sich erlauben seiner Erzählung einige Bemerkungen hinzuzufügen, wodurch kleine Degreßionen von der einfachen Tatsache veranlaßt werden.
Da man es nöthig fand den Regulierungs – Vorschlägen eine Geschichte der Stadt – Waldungen vorausgehen zu laßen, so fiel der Entwurf derselben dem Forstinspector Becker zu, der sie bis ins höchste Alter, selbst bis zur Gründung der Stadt Rostock, verfolgen zu können wünschte. Er fand aber diese aeltere Geschichte fast von allen Nachrichten entblößt und nur wenige Fingerzeige daran er sie knüpfen konnte. Sie füllt einen Zeitraum aus, in welchem das Heidenthum sich in Christenthum verwandelte und schwere blutige Kämpfe den Staat consolidiereten. Die vorhandenen alten Nachrichten stimmen übrigens in Rücksicht der Vorkommenheiten ziemlich überein allein in Betref der Zeit herrschen Verschiedenheiten und Ungewißheiten. Es können daher die alten Nachrichten höchstens nur als Bruchstücke zur Geschichte der Waldungen angesehen werden und das Ganze nur Beiträge zur Geschichte abgeben.
Vor Einführung der christlichen Religion bestand Mecklenburg aus einem großen Walde, von welchem einzelne Stellen zur Ackercultur vom Holze gereinigt waren; gegenwärtig sind die Wälder Attribüte der korntragenden Flächen geworden, es hat sich also der Wald mit Acker zu Acker mit Wald umgebildet; man hat nachgelaßen die Wälder zu vertilgen, ihnen einen großen Werth beigelegt und sich bemüht sie naturgemäß zu behandeln. Die Besetzung Deutschlands durch die Römer scheint viel zur Cultur desselben beigetragen zu haben, unser Vaterland hat aber ihr Fuß nicht betreten, sie drangen nur bis an die Ufer der Elbe vor, und was Tacitus von unseren Wohnplätzen redet, giebt uns nur durch Erkundigungen eingezogene Nachrichten. Jedoch leider es keinen Zweifel, daß unsere Vorfahren nicht tapfer auf Varus Legionen sollten mit eingeschlagen haben. Als Rostock gering und klein, im Jahr 329 (sic.) nach C. G. im Schutz der Peters Veste am alten Markt gelegen, als ein kleines Fischerdorf auf dem Fischer- und Gärberbruch hervorkeimte, war die Rostocker Heide als Wald schon lange vorhanden und hielte vielleicht tausendjährige Eichen in ihrem Schooße unter welchen den heidnischen Gottheiten geopfert ward. Es ist gewiß, daß sich ihr Areal ungleich weiter als jetzt erstreckte. Schon hundert Jahre vor Christi Geburt ward ein beträchtlicher Theil der Heide durch die Teutonische Fluth vom Meer verschlungen. Noch beim Ankauf 1200 Jahre nach Christi Geburt, dehnte sich die Waldfläche bis Mönckhagen und weiterhin aus. Sie gehörte dem Fürsten und war die Stadt, bei ihrer Aufbauung, nicht mit derselben dotiert. Was von ihr in älteren Zeiten als Acker benutzt wurde, lag größtentheils an der nördlichen und nordöstlichen Seite. Diese Plätze sind jetzt wieder mit Holz bestanden. Obwohl diese Waldungen der Stadt nicht angehörte, so leistete sie derselben doch schon derzeit wichtige Dienste und gab als die zunächst gelegene Waldung die so unentbehrlichen Holzmaterialien, sowohl zur Gründung und Entwicklung als zum Wiederaufbau der Stadt. Das Fischerdörfchen Rostock hatte sich in 830 Jahren in einen blühenden Flecken verwandelt als der Wendenkönig Pribislaus ihn zu einer Stadt zu erheben, mit einer Mauer zu umziehen und durch eine zweite Burg am Borgwall zu schützen, bemüht war.
(3)
Noch war das Werk nicht vollendet als des Wendenkönigs Niklot Sohn, in Verbindung mit dem Könige von Dänemark Waldemar 1159 landete und Rostock fast gänzlich verbrannte.
Es würde zu weit führen wenn ich die Geschichte der Kriege, Räubereien und Mordbrennereien der alten Zeit dieser Geschichte hinzufügen wollte; eine kurze Übersicht der allgemeinen Verhältniße möge man mir erlauben, damit die Ansicht erleichtert werde, wer in und um unsere Wälder sein Wesen getrieben und zu Wasser wie zu Lande sie betreten hat. Der nördliche Theil Deutschlands befand sich ohngefähr in der Lage als wie jetzt noch die uncultivierten Gegenden Amerikas; das Recht der Stärkern galt um Ländereien in Besitz zu nehmen. Die Wenden bewohnten fast den ganzen Niedersächsischen Bezirk, hatten sich aber in viele Völkerschaften und Stämme getheilt, das gemeinschaftliche Band, welches sie umgab, war zu locker geknüpft. Statt vereint auswärtigen Feinden zu widerstehen, lebten sie selben untereinander in Krieg und Streit, schloßen sich nach ihrer Convenienze bald an diesen bald an jenen Stamm oder gar auswärtigen Mächtigen und zogen Raub und Plünderung dem Frieden und der Ruhe vor. Ihre Kriege bestanden in Morden, Sengen und Brennen, kurz Verwüsten der feindlichen Länder und Ruinieren alles deßen das man zum Aufblühen zu bringen bemüht gewesen war; und das Resultat der Kriege war Unterjochung der Feinde, Dienstbarkeit und Belästigung derselben mit jährlich drückenden Abgaben. So wie diese verweigert wurden, traten neue Kriege und Verheerungen ein. Die in Mecklb. wohnenden Stämme waren vorzüglich Orbotriten, Teutonen, Kyßiner, Circipaner, Wilsen, Linoger, Polabier und Wagrier. Die Veranlaßung zu den Kriegen entsprangen größtentheils aus Ansprüchen auf die Erbfolge der Fürsten und deren Kinder; aus ihnen gingen auch Ländertheilungen hervor und Streitigkeiten die durchs Schwert entschieden. Die äußeren Kriege entsprangen vorzüglich durch zwey mächtige Nachbarn, die Dänen und Sachsen. Die Dänen welche sich zu unumschränkten Herrn des Handels in der Ostsee machen wollten, hatten einen großen Strich des nördlichen Deutschlandes, von der Elbe bis zur Oder, erobert und sich lehnspflichtig gemacht. Die Sachsen hatten aber später, vorzüglich zur Verbreitung des Christenthums, unter ihrem
(4)
Herzog und König Heinrich dem Löwen die Wendischen Länder überzogen und auch Mecklenburg erobert, obgleich der Deutsche Keiser hierüber entrüstet war, aber durch Entfernung und anderweitige Anfechtungen die Ordnung herzustellen verhindert ward.
Die Herrschaft der Dänen ward durch ein kühnes Unternehmen Heinrichs des Ersten Graf zu Schwerin, welcher den König Waldemar II. nebst den Kronprinzen aus Dänemark entführte und mehrere Jahre gefangen hielt – nach einer im Jahre 1227 erfolgten blutigen und siegreichen Schlacht geendet, und Mecklenburg von den Dänen geräumt. Die Sachsen veschmolzen sich mit den Mecklenburgern und da die Landgüter nebst ihren Bewohnern durch Heinrich den Löwen, auch durch Mecklenburger Fürsten, unter ihnen Anhänger von Adel vertheilt wurden, so entstand Adel und Leibeigenschaft. Der Hansen – Bund schützte jetzt die Städte, der Reichsverband knüpfte sich enger, die Fürsten wurden durch Verträge gebunden, und die christliche Religion machte die Gesinnung milder.
Pribislaus II. fing im Jahre nach dem Brande, nämlich 1160 an Rostock wieder aufzubauen, wozu die Heide als nächste Waldung ohne Zweifel ihren Beitrag gegeben hat. Die Stadt wurde nach einem größern Plan aufgerichtet, und ein Canal, die Grube, durchgeführt. Es entstand die Altstadt. Die Art und Weise wie die Gebäude erbauet wurden, ist nicht zu erforschen, vermuthlich von Fachwerk, auch mögen mehrere Gebäude, wenigstens Hintergebäude und Ställe, mit Stroh gedeckt seyn. Es gehört viel dazu eine Stadt zu bauen. Man holte die Materialien aus der Nachbarschaft und fand einen großen Schatz daran in den Übrigbleibseln der verwüsteten nahe gestandenen Stadt Kyßin. So erstand Rostock wieder aus den Überbleibseln einer zerstörten Stadt mit Hülfe der Heide, blühete auf, trieb Handel und Gewerk und erregte große Erwartungen. Allein dieser glückliche Zustand dauerte nur 82 Jahre, denn 1252 entstand ein schrecklicher Brand, wodurch die ganze Stadt wieder eingeäschert wurde. Nur die abgelegene noch im Bau begriffene Burg Heinrichs des III ward verschont auch ward die Kirche St. Marien nebst einigen Häusern gerettet. Die Stadt stand im besten Flor, und konnte dazu gelangen, da sie bei ihrer
(5)
Gründung mit so vielen Grundstücken dotiert worden, als selten Städte zu theil werden. Diese Grundstücke waren von dem ehemaligen Kyßiner Gebiet angewiesen worden. Jetzt lag sie in Asche und Schutt – sie mußte wieder aufgebaut werden. Burwings oder Heinrichs III. Schatzkammer scheint durch den Bau der Burg ziemlich angegriffen gewesen zu sein, sein Wille aber zu helfen sehr gut. Die Stadt mußte sich durch eigene Kräfte aufrichten und konnte dies auch da außer den geretteten Baarschaften es ihr nicht an Credit auf Hypothek fehlte. Das erste Bedürfnis war Bauholz, hier wurde mit dem Fürsten verhandelt und da es vorteilhafter schien einen Wald zu kaufen als einzelne Bauholzstücke, so kam der Handel über den
ANKAUF der ROSTOCKER HEIDE
im Jahre 1252 zustande, und in unserer Geschichte gewinnt die Rostocker Heide, als Eigenthum der Stadt ein größeres Intereße.
Bevor ich mich über diesen Ankauf näher äußere, wird man mir erlauben mich über die Hypothek der Stadt zu einem so wichtigen Handel, etwas näher auszulaßen. Als Pribislaus II Rostock erbauet hatte, ward solches, wie bereits gesagt, mit beträchtlichen Grundstücken vom Kyßiner Gebiet dotiert. Wie viele und welche Güter die Stadt erhielte, habe ich mir in den zu Händen gekommenen Nachrichten nicht auffinden können. Sehr beträchtlich war aber dieser Strich Landes und es ist mehr als wahrscheinlich, daß alles was man noch jetzt zum Rostocker District rechnet, und einmal zum Kyßiner District gehörte, darunter begriffen war. Als in der Folge die Fürsten sich Mecklenburg theilten und Landgüter gegen Landgüter setzten, ward der Rostocker District, als das Eigenthum einer Comüne, davon ausbeschieden. Übrigens ist es wohl zu erwarten, daß die Dörfer dieser Dotation, sich in einer schlechten Beschaffenheit befunden haben, weil das
(6)
Gebiet der Kyssiner so sehr ruiniert worden, doch verdanken wir diesem Stamm viel und mag ein Rückblick auf denselben entschuldigt werden. Die Kyßiner bildeten einen eigenen Volksstamm der Wenden, und ihre Einrichtungen sowie ihr Benehmen waren ziemlich republikanisch. Ihr Landstrich zog sich von Wismar bei Rostock vorbei bis zur Pommerschen Grenze. Heinrich der Löwe, Herzog von Sachsen, wollte sie ebenfalls aus dem Heidenthum zum Christenthum führen, eroberte in Verbindung mit den Dänen ihr Land und machte es dienstpflichtig. Das Bekehren ward mit Güte und Gewalt versucht, wollte aber nicht nach Wunsch gelingen, denn obwohl die Pfaffen diese Menschen teilweise einsperrten, sie mit Salzfleisch bewirteten ohne ihnen Wasser zu geben, und wenn der Durst aufs Höchste gekommen, sie ans Waßer trieben, wo sie niederfielen um zu trinken, ihnen alsdann aber die Köpfe ins Waßer drückten, die Taufformel dabei aussprachen und sie für getauft ausgaben war ihre Herzenshartigkeit, doch so groß daß sie von dem Götzendienst nicht ablassen wollten. Indeß mußten sie jährlich an den sächsischen Herzog Steuern zahlen. Als aber der Herzog sich auf einen Kreutzzug nach Mittag hin entfernte, verweigerten sie die Erlegung der Steuern. Es wurden daher der Graf von Schauenburg Hollstein und Fürst Niclot beauftragt die Steuern einzutreiben. Diese verheerten das ganze Land mit Feuer und Schwert und zerstörten 1148 die Hauptstadt Kyßin. Das Schloß ward verschonet. Es war diese alte Burg schon im Jahre 500 (sic.) nach C. G. gebauet, und diente dem Volk zum Anhaltspunkt bei Streifereien anderer Stämme. Die Stadt Kyßin wurde weit später gebauet, so wie überhaupt die Städte Deutschlands erst nach dem Jahr 900 (sic.) entstanden. Diese Stadt lag auf dem Platze den jetzt das Dorf Keßin einnimmt, von deren Gebiet Rostock reichlich dotiert waren. Zu diesen Gütern gehörten ohne Zweifel auch Willershagen aber nicht Rövershagen und die Heide, diese wurde wie gesagt 1252 vom Fürsten Borwin III angekauft, sie lagen nicht auf dem Kyßiner Gebiet. Auch Warnemünde lag nicht auf demselben, dies kaufte die Stadt 1322 von Heinrich dem Löwen dem Mecklbg. Fürsten. Die Geschichte erzählt von zweyen Fürsten die den Namen Heinrich der Löwe führten. Der erste war Herzog von Sachsen und eroberte Mecklenburg; er starb 1125. Der zweite war ein Mecklenburger Fürst und Herr von Rostock, er residierte in Wismar und starb 1329. Als im Erbvergleich vom 18. April 1755 diese Communal Güter die Benennung Rostocker District erhielten, befanden sich darin 48 Güter, theils im Amte Ribnitz, theils im Amte Schwaan gelegen. Gegenwärtig sind es 46 Güter da einige zusammengeschmolzen. Hiervon gehören jetzt:
der Stadt Rostock 14
den Hospitälern 13
dem Kloster 3
dem Pastorat St. Jacob 1
der Großherzgl. Kammer 6
Privat Eigenthümern 9
Die Güter welche der Stadt Kyßin angehöret hatten wurden von einem Kyßiner Stadt Voigt administriert als die Stadt zerstört ward. Es ist als sehr wahrscheinlich daß die Stadt Rostock mit obigen Gütern dotiert ist, mit Ausnahme derjenigen, welche außer dem Kyßiner District mehr links lagen und später gekauft wurden.
Es hatten freilich die Güter derzeit keinen hohen Werth, die Gebäude waren zerstört und der Boden außer Cultur, indeß hatten sie einen innern Werth und waren mit einem ungeschliffenen Diamanten zu vergleichen. Man schätze sie aber nicht nach Würden, war gleich anfänglich bei Dotierung der Hospitäler zu freigebig und verpfändete mehrere unter höchst nachtheiligen Bedingungen, so daß sie der Stadt zum Theil verloren gingen. Wir werden Gelegenheit haben bei Willershagen hierüber nähere Betrachtungen anzustellen, denn auch dies ging der Stadt lange Zeit verlohren, bis der hohe Werte des Holzes die Wiedereinlösung zur Bürgerpflicht machte.
(8)
DER KAUFBRIEF DER HEIDE
Ist in lateinischer Sprache abgefaßt und in Franks altem und neuen Mecklenburg Lib. IV. Cap. XXVIII Seite 214 sowie in Clüvers Beschreibung von Mecklenburg II Theil Seite 395 abgedrückt. In unserer Sprache lautet er wie folgt: Im Nahmen der hohen und einigen Dreifaltigkeit. Wir Borwin von Gottes Gnaden Herr von Rostock thun kund allen Christen welche diese Urkunde lesen: Die menschlichen Handlungen und Einrichtungen würden oft sehr ungewiß oder ganz unbekannt werden, wenn nicht durch schriftliche Nachrichten die Kenntnis derselben erhalten würde. Daher mögen sowohl die jetzt Lebenden als die Nachkommenden wissen daß unser Großvater seeligen Gedächtnißes Herr Borwin auf Anrath seiner Söhne, die Stadt Rostock gegründet und durch nachstehendes Privilegium gesichert hat. (hier folgt das Diplom Borwins I vom Jahre 1218)
Da Wir nun eine gleiche; ja größere Zuneigung zu gedachter unserer Stadt hegen und mit väterlicher Vorsorge auf das Beste und den Nutzen ihrer Einwohner Bedacht nehmen; so bestätigen Wir ihnen bereitwillig und unabbrüchlich alle Gerechtsame des Lübeckschen Rechts, so wie sie solche unter unsern Vorfahren beseßen haben.
Ferner hat die Bürgerschaft Unserer Stadt Rostock einen Wald nebst Grund und Boden für 450 Mark Pfennige von Uns mit gutem Vorbedacht erworben, deßen Grenze folgender gestalt bestimmt sein soll; Sie geht von Hinrichsdorf, welches 20 Hufe begreift, nach Mönkhagen das ebenfalls 20 Hufen, aber nicht mehr erhalten soll; von da zieht sie sich nach Volkenshagen von 11 Hufen und verfolgt den geraden Weg nach Ribnitz, bis zu der Stelle, wo vormahls
(9)
Wilhelm Vulebrasme ermordet worden ist. Dann geht sie nach dem Zernetzstrohm, und von da durch den Grasweg jenseits bis zur See, endlich längs derselben bis an das östliche Flußufer bei Warnemünde. Diesen Flächenraum erhält die Stadt mit allen Nutzungen als Weide, Wiesen, Holzungen, Acker, Waßer und Waßerläufe mit Ausnahme der Mast für unsere Schweine und 8 Hufen bei dem Zernetzstrohm, welche wir den Mönchen zu Doberan in Gnaden zugewiesen haben.
In Hinsicht der Gerichtsbarkeit aber, behalten Wir Uns bei entstehenden Händeln und Streitigkeiten daselbst, zwey Theile der Strafgefälle vor und überlaßen der Stadt den dritten Theil. Sollte auch durch ein Unglücksfall ein Schiff im Hafen zu Warnemünde scheitern, so begeben Wir uns aller Ansprüche, sowohl an das Schiff als an die darin enthaltenen Waaren.
Ebenfalls ertheilen Wir den ankommenden und abgehenden Schiffen völlige Freiheit, alle Handels Gegenstände und Waaren ein- und auszuführen, doch muß der übliche Zoll entrichtet werden. Überdies verleihen Wir, als eine besondere Wohltat, der Stadt die freie Fischerei auf der Warnow von der Petribrücke an bis nach Warnemünde auch außerhalb des Hafens in der See, so weit die Fischer der Witterung wegen zu schiffen sich getrauen.
Endlich wollen Wir noch, daß in dem ganzen Gebiet der Stadt, welches gewöhnlich die Markscheide genannt wird, daß Rostocksche Stadtrecht gelten solle.
Damit nun diese Unsere Verleihung stets in voller Kraft und Wirksamkeit bleibe und weder von Uns noch Unsern Nachkommen zurückgenommen werde, bekräftigen Wir die gegenwärthige Urkunde durch Beidrückung Unseres Siegels, und die Unterschrift glaubwürdiger Zeugen. Diese sind:
Johann von Schnakenburg, Truchseß Gottfried, Burgvoigt Johann, Johann von Bune, Georg Hork, Florin, Wolder, Gerhard, Sohn des Truchseß, Bertram, Rotger, Heinrich von Warburg u.s.w. Ausgefertigt durch den Magister Conrady 25. März 1252.
(10)
Der Kaufbrief ward 1276 vom Fürsten Borwins Sohn Waldemar bestätigt, so wie auch 1323 vom Fürst Heinrich.
Der Ankauf der Heide war gewiß schon länger vorher projectirt worden; die Lage derselben war für die Stadt sehr günstig, vom Fürstlichen Gebiet aber das Terrain durch die Güter, womit die Stadt dotiert worden, als Bartelsdorf, Bentwisch, Kl. Kußewitz, Heidkrug und Willershagen bereits getrennt und abgeschnitten. Es ward aber durch den unglücklichen Brand der Altstadt Bedüfniß. In den Kaufbrief sind zwar die Scheiden und Grenzen angegeben, allein die Angabe ziemlich unbestimmt ausgedrückt, wenigstens der jetzigen Beurteilung verschlossen. Ob Zernetzstrom ein Dorf gewesen ist nicht zu erforschen, mir scheint es wahrscheinlicher daß ein Bach oder Strom diesen Namen führte. Hiermit stimmt auch die Lage des noch jetzt die Grenze bildenden Stromgrabens überein. Wo der Uhrmacher Vulnebrasme erschlagen worden, weiß jetzt niemand mehr, auch nicht wo die für das Doberaner Kloster reservierten Hufen gelegen. Man kann aber sicher darauf rechnen, daß bei der Ablieferung die Grenze durch Pföste und Grenzbäume bezeichnet worden sey. In spätern Zeiten haben mehrmals Grenzberichtigungen stattgefunden, die zuletzt das Resultat herbei geführt haben, daß die ganze Grenze mit einem Graben umzogen ist.
Eine andere Frage ist, ob die Stadt noch im Besitz des ganzen angekauften Terrains sey oder ob davon in späteren Zeiten ein Theil zurückgegeben sey?
Ich habe mich bemüht hierüber Nachforschungen anzustellen, davon das Resultat ist, daß zwar eine Ausgleichung der Grenzen in späterer Zeit statt gehabt habe, aber keine Verminderung des Flächengehalts; nur beim Ausfluß des Stromgrabens ins Meer, soll er ehemals seine Richtung verändert und die kleine Wiese, welche man jetzt Graler Bollenwiese nennt, abgeschnitten haben. Mit der großherzoglichen Forst ist also die alte Scheide bis auf obige Wiese geblieben, allein zwischen der Heide und den Stadt Gütern Ober-, Mittel- Niederhagen und Studthof haben einige nicht erhebliche Veränderungen in neuern Zeit stattgehabt.
(11)
Es ist sehr natürlich, daß man nach dem Ankauf das Holz welcher der Stadt am nächsten stand, zuerst wegräumte, den Boden aber der Getreide – Cultur übergab. Es entstanden auf diese Art mehrere Dörfer, als Studthof, Jürgeshof, Purkshof und beim Dorf Rövershagen, welches ganz im Eichenwald lag, vergrößerte die Äcker, Gärten und Koppeln. Im Walde selbst wurden später Müggenburg und Markgrafenheide mit Acker versehen, auch an Niederhagen noch später ein ganzer Schlag zugelegt und vom Walde genommen. Auf gleiche Art entstanden die Wiesen. Von den Bauern in Rövershagen behielte man nur 8 und zwey Halbbauern, aus dem Acker der übrigen wurden zwey Höfe gebildet, Oberhagen und Niederhagen, die Einlieger wurden zum Theil davon entfernt angebaut. Hieraus entstanden Wiethagen und Sandhagen. Auch wurden auf Verlangen des Pächters von Oberhagen ein Katen zum Schutz der Feldfrüchte nahe beim Landkrug gebaut, der aber vor einigen Jahren eingegangen ist. Diese Verhältniße bestehen noch, nur ist Müggenburg ganz gelegt und mit Holz bestanden, und von Markgrafenheide der größte Theil der Waldung zugelegt und nur zwey Koßaten geblieben. Dagegen wurden die Meiereien Fullery Dorf Moor oder Moorhof und Born – Ansiedlungen sehr alter Zeiten, die aber 1690 noch bestanden, der Waldung einverleibt und existieren nur noch deren Nahmen. Zur Zeit des Ankaufs der Heide hatte das Holz wenig Wert – Deutschland war mit Wäldern bedeckt. Man kaufte wie noch jetzt in Amerika, Urwälder wohlfeil und wurde die Wegräumung des Holzes theurer als der Ankauf der Fläche. Vieles brauchbare Holz opferte man den Flammen, erlaubte den Bauern es unentgeldlich wegzunehmen und in der Stadt zur Gewinnung des Fuhrlohns zu verkaufen. Die aelteren Nachrichten von Ungnaden, Frank etc. gesammelt, stimmen darin überein, daß die Kaufsumme der Heide 450 Mark Pfennig betragen habe; allein wieviel die nach jetzigem Gelde ausmacht? veranlaßt ungleiche Rechnungs – Resultate. Frank giebt dies in seinem alten und neuen Mecklenburg zu 1200 Thaler Species an. Um hierüber Auskunft zu erhalten ward eine Anfrage im Freimüthigen Abendblatt 1825 Nr. 362 dem Publicum vorgelegt. Es erschienen zwey Beantwortungen. In der ersten heißt es: Die Frage findet sich in Haanes Übersicht der Mecklenburger Geschichte beantwortet, wo es Seite 98 heißt: Heinrich Borwin verkaufte 1252 an die Stadt Rostock die Rostocker Heide für 450 Mark Pfennige (Rostocksche, wendische, sundische) Im Jahre 1269 wurden3 3/8 Rostocker Mark und im Jahre 1298 schon 5 Mark dito auf ein Mark fein gerechnet. Auch angenommen daß im Jahre 1252 noch 3 Mark Rostockisch einer Mark fein gleich gewesen wären, so hätte die Kaufsumme nicht mehr als 1800 Thaler n.P.. 2/3 betragen. Hiernach wäre eine Mark Pfenning so viel als 4 Thaler n.P. 2/3 gewesen, da bekanntlich ein Mark fein Silber 12 Thaler n.P. 2/3 beträgt. Die zweite Beantwortung heißt: Auf obige Anfrage dient zur Nachricht, daß Evers Mecklenb. Münzverfaßung 1 Theil S. 33 im Jahr 1250 eine Mark Silbers, 2 Mark Lübscher Pfennige mithin 450 Mark Pfennige 225 Mark Silbers zu 14 Thaler gerechnet – 3150 Thaler Preußisch Courant betragen haben. Angenommen die 3150 Thaler wären auch Mecklenburger Courant gewesen, so ist der Handel doch nach billigen Grundsätzen abgeschlossen und mag der große Brand den Fürsten auch wohl bewogen haben, seine Forderungen nicht zu hoch zu spannen. In welchen Terminen das Geld bezahlt worden, ist nicht aufzufinden; auch nicht ob Anleihen dazu gemacht sind, daß aber alles berichtiget worden, ist daraus ersichtlich, daß sich nirgend Klagen über rückständige Zahlung findet. Die Stadt war jetzt im Besitz einer schätzbahren Waldung, konnte ihre eingeäscherten Gebäude wieder aufbauen und behielt noch einen Wald, den sie jetzt 586 Jahre bestehen hat. Der zunächst gelegene Theil des Waldes ward gänzlich rasiert, woraus die Landgüter entsprangen, der übrige Theil blieb als Urwald liegen. Aus den ersten Jahrhunderten nach dem Ankauf fehlen uns sämtliche Nachrichten über die Direction und Benutzungsart der Waldungen, man nahm wahrscheinlich aus dem selben das Holz welches man bedüfte und ließ das übrige stehen. Da sich das Forstwesen überhaupt erst in den letzten 50 Jahren zur Wißenschaft entwickelt hat, so läßt sich nicht erwarten,
(13)
daß man vor dieser Zeit bemüht gewesen sein könnte mit den Waldungen nach angemeßenen Grundsätzen zu verfahren, nein, - die Bewirtschaftung der Waldungen entsprang aus den jedesmaligen Bedürfnißen, wohlmeinenden Ansichten und Beschlüßen. Es mag zuweilen bunt genug dabei hergegangen seyn, allein es traten zu viele wichtigere Gegenstände ein, welche die Waldungen zu Nebensachen machten. Äußere und innere Kriege mit Dänemark, den Sachsen, den Herzögen, und zwischen Rath und Bürgerschaft. Die letzteren waren für die Stadt die Nachteiligsten, denn sie waren ein Krebs der das Innere des Stadt - Körpers verzehrte. Alle guten Einrichtungen wurden verhindert, das Geld verprozessiert, die Stadtkaße verschuldet, die Güter verschleudert und rechtliche Leute mit Undank belohnt, diese unglücklichen Verhältnisse dauerten Jahrhunderte und zeigten deutlich daß der alte Wendische Geist noch lebe, daß das eingeführte Christentum keine tiefen Wurzeln geschlagen, und daß die Ausbildung des Geistes keine besonderen Fortschritte gemacht hatte. Satt es einzusehen, daß der Magistrat die Elite der Bürgerschaft sey, und mit Recht auf den Beistand und die Unterstützung der Bürgerschaft rechnen dürfe, suchte man demselben zu widerstreben und gleichsam zu bekriegen, wodurch der aufkeimende Flor der Stadt verhindert und zurückgehalten ward. Oppositionen haben allerdings auch ihren Nutzen, doch geht ihr Zweck nur dahin die Gründe für und gegen eine Sache genau abzuwägen. Ist die geschehen und man widerstreitet aus Rechthaberey oder ganz persönlichem Haß, so werden sie dem Staate nachtheilig. Hätte in Rostock Frieden und Einigkeit geherrscht, so wäre es bei seiner guten Lage und reichlichen Hülfsmitteln eine der ersten Städte Deutschlands geworden, nun aber wurde es durch die Nachbarstädte Lübeck, Hamburg, Bremen pp überflügelt. Alle diese Zwistigkeiten entstanden durch einzelne unruhige Köpfe welche die ganze Bürgerschaft alarmirten. Spüret man nun dem Schicksal dieser Menschen auch aus späteren Zeiten nach, so findet man, daß kein einziger reich, angesehen und geehrt gestorben ist, sondern alle in Armuth, verachtet von ihren eigenen Mitbürgern.
(14)
Daß bei solchen Wirren an Cultur und Verbeßerungen der Waldungen nicht gedacht wurde, ist leicht zu begreifen; sie waren Urwald und blieben Urwald im strengsten Sinn des Worts. Nur durch Verbreitung humanerer, milderer, ächt christlicher Gesinnung schien es möglich daß Industrie und Cultur belebt werden könnten. Es war daher ein erfreuliches Ereigniß als den 12. Nov. 1419 eine Akademie in der Stadt errichtet wurde denn Didicisße fideliter artes emollit mores. Eine Gesellschaft von Weisen kann nur Humanität um sich verbreiten, und kann es nicht fehlen wenn sie ihren rechten Standpunkt einzunehmen verstehen, daß sie nicht Aufklärung, gesunden Sinn und Wißenschaft um sich verbreiten sollte. Allein man hatte sich geirrt, die Geistlichkeit umgab sich ebenfalls mit dem Mantel des Streits, zeigte sich im hohen Grade intolerant, und kämpfte über einzelne Worte und Ausdrücke; sie goß ihr Oelfläschchen ebenfalls in die Flamme des Dreißigjährigen Krieges; die ganze Hochschule isolierte sich von der Bürgerschaft und bildete gleichsam einen Statum im Statu; selbst die Jünglinge der Gelehrten und Bürger: Claße lebten miteinander in Controversen. Man mußte daher seine ganze Hoffnung auf den Schulunterricht gründen, allein deren Einrichtung war auf Bildung von Gelehrten allein berechnet, und es sind Jahrhunderte verfloßen bevor man sich entschlossen hat Bürgerschulen einzurichten. Die Vernachläßigung der Volksschulen rächte sich an den Staat sehr bitter.
Während des Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis 1648 dürfte man auch nichts für die Cultur der Waldungen erwarten als Ruhe vor Menschenhänden; sie wuchsen auf, verbreiteten sich und nahmen die Plätze zum Theil wieder ein, welche die Ackercultur ihnen geraubt hatte. Nur aus neueren Zeiten stehen uns Nachrichten zu Gebote von Gesetzen und Einrichtungen die man in unsern Wäldern in Ausführung zu bringen suchte. Wollte ich diese Gegenstände nach der Zeitfolge vermischt vortragen, so würde eine Verwirrung der Ideen nicht zu vermeiden seyn, ich habe daher einige mir wichtig scheinende Zweige
(15)
einzeln verfolgt und hoffe dadurch der Nachkommenschaft nützlich zu werden. Die Stadt besaß außer der Heide noch mehrere kleine Forsten auf den Gütern. Sie disponierte aber über die Güter sehr liberal, dotirte 1275 das Hospital zum Heiligen Geist, welches über dem von Herzog Albrecht 1355 auch das Gut Bramow mit der Krehn Mühle (Keien Mühle) zum Geschenk erhielt, und verpfändete Güter wenn Geldmangel eintrat. Bei den fortwährenden inneren und äußeren Streitigkeiten fing das Geld zu fehlen an, man mußte daher negocieren. Die Anleiher, wohlhabende Bürger, die sich ihr Vermögen größtentheils durch Brauen eines vortrefflichen, im Ausland stark gesuchten Bieres, davon 250 Brauer jährlich 250,000 Tonnen absetzten, erworben hatten, verlangten sichere Hypothek. Man entschloß sich daher die Landgüter zu verpfänden, ja so gar Theile derselben. So war Willershagen einmal an drey verschiedene Gläubiger verpfändet und die Bauernhufen unter ihnen getheilt; allein eine bloße Verpfändung genügte den Gläubigern auch nicht, denn da die Landgüter sehr verfallen waren, viel gebauet werden, Landessteuer bezahlt werden mußte und die Bauern arm waren, (Höfe gab es derzeit noch nicht) so daß sie statt Pacht zu bringen, Saat, Futter und Brotkorn holten, dabei aber die Pfandnehmer erwarten müßten, daß wenn alles hergestellt auch die Bauern unter die Arme gegriffen wären, die Stadt die Güter wieder einlösen werde, so wollte Niemand auf ein solches Pfandstück Geld vorschießen, als nur wenn die Stadt sich zugleich verpflichtete bei der etwahigen Wiedereinlösung alle Auslagen an Bauten, an Kriegsschäden, an Steuern und an Bauern pp. wieder zu ersetzen. Hierzu mußte man sich aus Noth gedrungen verstehen. Nun wurden eine ware Agiotage mit den Gütern getrieben, sie gingen von einer Hand in die andere, zwischendurch lösete die Stadt Einige ein, verpfändete sie aber wieder. Manche konnten gar nicht mehr eingelöst werden, weil die gehabten Ausgaben an den Besitzer, den Werth des Gutes überstiegen. Bei Willershagen schien denn doch der Schade zu groß
(16)
und der Werth des Holzes, das im Preise gestiegen war, zu bedeutend. Man trug daher auf die Einlösung von Willershagen an, und erreichte endlich 1781 seinen Zweck. Bis dahin lag Willershagen außer dem Kreise der Stadt – Forstwirthschaft. Wenn ich solches in dieser Geschichte wieder aufnehme, werde ich mich über die Verpfändung näher auslassen. Zu bemerken ist indeß daß eine Verpfändung unter solchen Bedingungen höchst nachtheilig erschien. Die Stadt würde vorteilhafter gehandelt haben im Nothfall die Güter rein zu verkaufen und in besseren Zeiten wieder zurückzukaufen. Hiezu möchte aber wohl der Landerherrliche Consens nicht gegeben seyn, der auch bei den Verpfändungen und Einlösungen nachgesucht werden mußte. Das Vorkaufsrecht hätte man aber auf alle Fälle dazu verwenden müßen vorzubeugen, daß die Güter nicht in den Händen von Comünen, Klöstern, Herzogl. Kammer pp. geriethen, weil aus solchen die Güter schwer zurückzukaufen sind, und es wichtig war die Zeit einer so nachtheiligen Verpfändung möglichst abzukürzen. Es fehlte aber an Einigkeit und wenn diese temporair eintrat – an Geld. Die Güter welche der Stadt verblieben, waren fast ganz holzleer. Bartelsdorf besaß in neuern Zeiten einen Streifen Kiefernholz, er wurde aber vor einigen Jahren weggehauen. Zu Ikendorf waren zwey Plätze mit Eichen bestanden einer von 4 386 QR, der andere von 188 QR, da aber dies Gut mit Einschluß des Holzes vor einigen Jahren in Erbpacht gegangen ist, so ist es auf der Forstrechnung entfernt. Auch der Kommonsberg zu Kaßebom 9 500 QR war mit Kiefern besamet, die Saat gut bestanden und einige Jahre alt, als es dem Franzosen gefiel, diesen Platz zu ihren Kriegsübungen zu benutzen; sie ließen Infanterie, Cavalleri und Artillerie darauf manövriren. Nach Abzug der Franzosen erholten die Kiefern sich wieder, sie wuchsen aber so krüppelig, daß man genöthigt war einen großen Theil abholzen zu lassen. Gegenwärtig hat die Rostocker Heide nur allein Interesse für die Stadt, da Willershagen derselben als das Sechste Revier beigelegt ist.
(17)
DAS DIRECTORIUM über die WALDUNGEN
Übernahm nach dem Ankauf derselben allem Anschein nach der Magistrat allein, ob die löbl. Cämmerei oder das Gewett hiebei concurierten ist ungewiß und ebenso wie lange Willershagen in den Händen der Stadt blieb. Man bediente sich zweier auch dreier Heideschützen welche die Ordres zum Hauen des benötigten Holzes und schießen des gewünschten Wildes in Ausführung brachten.
Ich habe nicht in Erfahrung bringen können in welchem Jahr das Heidepartement organisiert ward, vermuthlich ist es 1566 geschehen.
Die Bürgerschafft welche einen hohen Werth auf die Waldungen legte, mischte sich schon früher in die Administration derselben. Sie hatte 1533 Sechzig Bürger erwählet welche die Stadtwirtschaft reformiren und vorzüglich eine beßere Behandlung der Land- und Forstwirthschaft bewirken sollten. Dies Bürger – Collegium des Sechssiger fand es gerathen die ganze Oekonomie des Land- und Forstwesens einem Oberaufseher und gleichsam Stadt Amtman zu übergeben, dazu wählten sie einen Mann nahmens Hans Beckenthin, welchen sie für sehr einsichtsvoll hielten, und übergaben ihm die Heide und Landgüter zur Administration, beehrten ihn auch mit dem Titel Voigt und ließen die sämtlichen Bauern und Heideschützen ihm Gehorsam schwören. Dieser gute Mann konnte aber so wenig Rechnen als Schreiben, daher es mit der Rechnungsführung nicht gehen wollte. Man gab ihm also einen Studenten namens Nicolaus Möller, aus Pommern gebürtig zu Hülfe. Dies alles geschah gegen den Willen des Magistrats, der hieüber beim Kaiser Klage führte. Es erfolgte hierauf ein strenges Kaiserliches Mandat mit dem Befehl daß Voigt Hans Beckentin die Stadt- Güter und Forsten sogleich räumen sollte.
(18)
Herzog Johann Albrecht war zugleich bevollmächtigt die Streitigkeiten der Bürgerschaft mit dem Magistrat in Güte oder mit Strenge zu enden. Die Bürgerschaft wollte Gegenvorstellungen beim Kaiser einlegen, ward aber durch die Pest verhindert, die an 10 000 Menschen weggerafft haben soll. Der Herzog rückte nach heftigen Debatten in die Stadt, einer der Sechssiger namens Jochen Gilow ward wegen kühner Rede auf dem Markt enthauptet und mit des Voigtes Hans Beckentin Administration war es vorbei.
Jetzt wurde, wie ich vermuthe das Heidepartement organisiert. Es bestand dasselbe aus Mitgliedern des Magistrats in specie des Gewetts und der Bürgerschaft. Dies Collegium bemühte sich die Forstwirtschaft auf einen bessern Fuß zu stellen, stieß aber auf große Schwierigkeiten, davon die größten waren, daß die Grundsätze der Forstoeconomie ihnen selbst unbekannte Dinge waren. Dies war sehr natürlich, denn da sie aus Mitgliedern des Magistrats und der Bürgerschaft zusammengesetzt waren, der Rath aber aus Juristen und Kaufleuten und die Bürgerschaft aus Kaufleuten und Handwerkern so blieben die Flächen der Land- und Forstoeconomie stets unbesetzt. Hätte die Stadt sich vor Jahrhunderten schon entschlossen von Obigen abzuweichen und allen die Fächer, welche zur Direction einer ausgedehnten Stadtwirtschaft gehören und außer dem Kreise von Jurisprudenz, Handel und Gewerbe liege, mit kenntnisreichen Männern vom Fach zu besetzen, so würde die Stadt auch bei diesen Gegenständen mit der Ausbildung der Wissenschaft fortgeschritten sein. Jetzt blieb nichts übrig als daß die Männer welche sich mit diesen Gegenständen officialiter beschäftigten bemühet sein müßten sich die benöthigten Kenntniße zu erwerben;dabei wurden sie aber durch eine andre nachtheilige Einrichtung nemlich den öfteren Wechsel der Stellen gestört.
Da die Differenzen zwischen Rath und Bürgerschaft andauerten, und die Heide der Gegenstand öfteren Discußionen und Querelen war, auch die Wirthschaft der Heide gerechten Beschwerden Veranlassung gab, so beschloß der Rath der aeltern Ideen der E. Bürgerschaft entgegen zu kommen und die Forstdirection umzugestalten, das Heidepartement aufzulösen und an deßen statt ein andres Directorium unter dem Nahmen Forstdepartement zu organisieren. Eine Veranlassung dazu gaben 2 Schriften des damaligen Gewetts –Secretäirs nachherigen Forstinspectors Möller welche unter den 25. Februar 1760 eingereicht wurden, betitelt Unvergreifliche Gedanken von der Einrichtung eines Land, Forst, Jagd, und Wirtschafts Collegii, und über Verbeßerung der Rövershäger Hölzung. Dies wurde unter Direction des Bürgermeisters J. G. Burgmann 1763 zur Reife gebracht, welcher in diesem Collegio präsidierte.
Die Errichtung dieses ersten Forst Collegii machte einen Hauptabschnitt in der Direction der Waldungen. Bevor wir die Geschäfte und Arbeiten dieses Colligil näher darstellen wird es nöthig sein den Standpunkt zu übersehen welchem die Stadt- Forstwirthschaft sich befand, an welchen sie ihre fernere Direction anknüpfen müßte. Diesen Überblick erhalten wir am besten, wenn wir uns mit den Verordnungen bekannt machen, welche bisher in Forst und Jagd Angelegenheiten erschienen waren. Diese hat H. Nettelbladt, welcher Zutritt zum Archiv hatte, in einer Pierce gesammelt. Sie führt den Titel: Verzeichnis allerhand mehrentheils ungedruckter zur Geschichte und Verfassung der Stadt Rostock gehöriger Schriften Rostock 1760. Es sind diese:
VERORDNUNG in JAGDSACHEN
Die Jagd war bei den Waldwirthschaften bisher die Hauptsache in ganz Deutschland gewesen, und die Holzangelegenheiten eine Nebensache. Es entsprang dies daraus, daß die Fürsten bei ihrer kriegerischen und herrischen Denkart, ihr größtes Vergnügen in der Jagd fanden und die körperlichen Bewegungen und Übungen für sich und ihre Umgebung als eine militärische Schule ansahen. Sie wurde überall leidenschaftlich geliebt und erreichte dadurch eher eine wißenschaftliche Bildung als die vernachläßigte Holzzucht. Die ersten Jagdbeamten gehörten zu den vornehmsten Staatsdienern; die Ausübung der Jagd wurde so weit als möglich als Regale ausgedehnt. Die Arbeit welche man im Walde vornahm bezog sich größtentheils auf die Jagd, und wer als Forstmann auftreten wollte mußte ein jagdgerechter Weidmann seyn. Die Schonzeit des Wildes ward strenge beobachtet, und die Eingriffe in die Jagdrechte hart ja grausam bestraft. Wilddiebe befestigte man mit Ketten auf lebende Hirsche und überließ sie ihrem Schicksal. Ja, die Grausamkeit ging so weit, daß einer der Fürsten seinen eigenen Kämmerer, weil einen Hirsch in der Schonzeit geschoßen, lebendig mit einem hohen Haufen von Felssteinen beschütten ließ. Die Sachen haben sich in jetzigen Zeiten umgestaltet, die Holzzucht wird als die Hauptsache betrachtet und die Jagd als eine Nebennutzung. Die Stadt, welcher die Ausübung der hohen und niedern Jagd beim Ankauf der Waldung zugesprochen war, bewahrte dies Recht ebenfalls heilig und verwahrte sich standhaft gegen alle Eingriffe. Zwar gestand sie den Herzögen welche in Rostock residierten gern das Vergnügen zu, in ihrer Waldung zu jagen, jedoch wehrte sie sich durch Klagen bei Reichsgerichten gegen die Entreißung ihres Rechtes. Hieraus entsprangen zu Carl Leopolds Zeiten höchst unangenehme Verhältnisse wovon unten mehr. Die aelteren Verordnungen berühren nachstehende Gegenstände:
1554 Verordnung: Wider das Jagen zu verboten Zeit (ist jährlich wiederholet)
1557 Verordnung: Wider das Schießen und Jagen in der benachbarten fürstlichen Wildbahn
1561 Verordnung: Die wilden Schwäne nicht zu verjagen oder zu schießen
1572 Verordnung: Wider das Schießen und Jagen im Stadt – Gebiet
1589 Verordnung: Wider das Jagen in der Rostocker – Heide
1661 Verordnung: Daß die Bürger zwei Jahre lang vermöge der mit Ihro Fürstl. Durchl. getroffene Convention, sich des Jagens in der Heide enthalten sollen
1617 Verordnung wegen der Jagd und des Schießens
1680 Verordnung: Wegen der Jagd in der Rostocker Heide
1688 Verordnung: Wegen der fremden Jäger
1692 Verordnung: Ueber die Jagd in der Rostocker Heide
1728 Verordnung: Mandat worin das unzeitige Jagen und Schießen des Wildes wie auch das Ausnehmen der Eier des Gevögels von Maria Verkündigung bis St. Jacobi verboten wird
1722 Verordnung: Wie die Jagd in der Rostocker Heide zum Nutzen gemeiner Stadt zu administrieren
1730 Verordnung: Wider das unnütze Schießen in gemeiner Stadt – Heide; wie auf den Stadtfeldern, in Hölzungen und auf der Warnow
1736 Verordnung: Daß den fremden Jägern in der Heide die Pferde und Hunde ohne Ansehen der Persohn erschoßen werden sollen
1738 Verordnung: Wider die fremden Jäger und Schützen in der Rostocker Heide und auf den Stadtfeldern
1749 Verordnung: Daß das Hirschhorn sonst nirgends als beim Zuchthause gegen billige Bezahlung verkauft werden soll.
1750 Verordnung: Daß die Hunde zu Rövershagen und in denen der Rostocker Heide angrenzenden Stadt Dörfern, gelähmet werden sollen.
1751 Verordnung: Daß die Pächter der Stadt – Güter sich alles Schießens und Jagens und überhaupt aller Nachstellungen des Wildes und Gevögels enthalten solle.
1752 Verordnung: Daß sich Einjeder des Jagens und Schießens auf den Fürstlichen Feldern, wie auch in der Stadt – Heide und Stadtfeldern enthalten solle.
VERORDNUNG in FORSTSACHEN
1535 Verordnung: Daß kein grünes, sondern nur allein trockenes Leseholz aus der Heide soll geholet werden. Bemerkung: Da das Leseholz wie man auch in der Folge siehet, dem Directorium besonders viele Unannehmlichkeiten veranlaßte, so bemerke, daß in aeltern Zeiten jeder Bürger die Freiheit hatte sich Leseholz zu holen und zwar in der Art, daß er ins Holz fuhr, die Zweige von dem gefällten Holze insbesonderheit von Nadelholz, ebenso das ganze Trockne, das niedergeschlagene Fallholz, das vom Sturm zerbrochene pp. selbst abhieb und fortnahm. Diese Erlaubniß hatten auch die Warnemünder und sämtliche Bewohner der Dorfschaften. Man kann leicht denken, wie viele Unordnungen hierbei vorfielen. Dies Unwesen dauerte jedoch mit mehr Beschränkung bis 1800. Von der Zeit an wurde alles Leseholz in Faden – Maaße aufgehauen und mit Ordnung weggegeben
1536 Verordnung: Daß nur allein unnütz liegendes Weichholz aus der Rostocker Heide geholt werden solle
1548 Verordnung: Daß kein nützliches Holz als Leseholz geholt werden solle
1555 Verordnung: Daß ohne E. E. Raths Einwilligung kein Holz aus der Heide angefolget werde.
1561 Verordnung: Daß kein Holz zum Schaden abgehauen werde
1563 Verordnung wegen des Leseholzes.
1572 Verordnung: Daß kein Leseholz aus der Heide geholet werden soll.
1578 Verordnung: Daß kein Schwein ungemärkt in die Mast getrieben werden soll.
1586 Verordnung: Über Sammlung des Leseholzes.
1620 Verordnung: Wider die Holzverwüstung in der Heide.
1634 Verordnung: Ordnung und Instruction darnach sich die zur Verwaltung der Heide und Holzung verordnete Herren des Raths und der Bürgerschaft verhalten und richten sollen.
1644 Verordnung: Wegen der Nachmast in der Heide.
1644 Verordnung wegen des Leseholzes.
1691 Verordnung und Instruction wonach sich die Heideverweser zu richten haben.
1697 Verordnung: Daß die Warnemünder ohne Vorweisung eines Zedels, kein Brennholz aus der Heide holen sollen.
(23)
1698 Verordnung: Wegen des Leseholzes.
1702 Verordnung: Wider die Holzdieberey in der Heide.
1707 Verordnung: Reglement für die Heidevoigte zu Rövershagen.
1708 Verordnung wie die Holzzedel beschaffen seyn sollen.
1708 Verordnungen: Daß die Heideverweser alle Jahr die Gränzen und Scheiden der Heide in Augenschein nehmen sollen.
1715 Verordnungen: Wider die Holzdiebereyen.
1716 Verordnung: Wider das Leseholz holen.
1718 Verordnung: Daß in der Heide zu Brennholz keine Eichen und Buchen sollen abgehauen werden.
1719 Verordnung: Daß kein Feuer in der Heide gemacht auch die Bienen nicht aus den Bäumen gehauen werden sollen.
1725 Verordnung: Wegen der Holzzedel der Warnemünder.
Über die Gränzen der Gerichtsbarkeit deren Herren des Gewetts und Heideverweser.
1726 Verordnung: Daß die aus der Stadt – Heide verkauften Tannen und anderes Holz, nicht eher aus der Heide gelassen werden sollen, bis das Holz bezahlt ist.
1727 Verordnung: Taxe des Holzes so aus gemeiner Stadt – Heide an Fremde und Einheimische verkauft wird.
1728 Verordnung: Wegen der Loitenhölzer(?).
1734 Verordnung wie es mit den Heidevoigten bei Anweisung des Holzes aus der Stadt – Heide gehalten werden soll.
Daß die Heideschützen kein Bier und Brantwein schenken wie auch den Holzhandel einstellen, ohne Zedel, der Bäuerschaft kein Holz anweisen und nur zwey Pferde halten sollen.
1741 Verordnung: Daß kein Leseholz ohne Zedel soll verabfolgt werden.
1741 Verordnung Daß keinem Fremden oder Vorstädter Leseholz gegeben werde, auch selbige nicht mit Axt und Beil in die Heide fahren sollen.
1742 Verordnung: Daß keine Sträuche aus der Heide verkauft werden sollen.
(24)
1743 Verordnung: Taxe des in der Heide zu fällenden Bauholzes.
Wie hoch einen Bürger das Fadenholz aus der Heide zu verkaufen.
1744 Verordnung: Daß keine kleineren Tannen als 3 auf die Fuhr verkauft werden sollen.
Daß bei Anweisung des Holzes aus der Heide keine Zimmerleute admittirt werden sollen.
1745 Verordnung: Wegen Holzdieberey
1747 Verordnung:Daß kein Feuer in der Heide gemacht und angesteckt werden soll.
Daß die Heideverweser die Fallbäume gehörig berechnen sollen.
Daß die Heideschützen und Baumwärter ohne Unterschrift des Herrn Präsidenten des Gewetts, keine Bäume anschlagen oder Holz abfahren laßen sollen.
Daß von dem Heideverweser keine Zedel auf Leseholz ausgegeben werden sollen.
1749 Verordnung: Daß in Zukunft kein Holz in der Heide zum Verkauf geschlagen werden soll.
1750 Verordnung: Daß ohne der Gewetts – Herrn Mitwissen kein Holz aus der Heide zu veräußern, auch keine Schlente oder Sticktannen zu verkaufen.
Daß zur Verhütung der Holzdiebereien kein Holz ohne Zedel ins Thor eingelaßen werden solle.
1754 Verordnung: Mandat wegen des Leseholzes.
1757 Verordnung: Des Gewetts – Verordnung für die Baumwärter.
Des Gewetts- Verordnung wegen Fällung des Holzes zur rechten Zeit und gehöriger Anweisung.
Von 1756 - 1763 währte der Siebenjährige Krieg, in welcher Zeit man durch andere als Forstsachen hinlänglich beschäftigt war.
(25)
Wenn man obige Verordnungen überblickt, so findet man, daß fast alle zur Forstpolizey gehören, keine aber über die Bewirthschaftung der Waldungen spricht, diese war also ganz willkürlich und lag in den Händen der Heideschützen. Diese waren Jäger aber keine Forstleute und liebten den Trunk. Sie fuhren Holz schenkten Brantwein und standen mit allen, die Holz bedurften, in bester Harmonie.
Gründung des Heidedepartementes
Es wurden diese Mißklänge im Rath hinlänglich bemerkt und da auch Klagen über Klagen aus der Bürgerschaft einliefen, beschloß der Magistrat, das Ganze umzuwandeln und statt des Heidedepartements ein anderes Collegium unter dem Nahmen Forstdepartement zu organisieren, auch demselben nach den ehemaligen Vorschlägen der Bürgerschaft einen Kunstverständigen zu Hülfe zu geben, der nicht allein in der Stadtwaldung dirigiren sondern auch die Aufsicht über die Stadt – Güter haben solle. Dies ward auch in Ausführung gebracht und es entstand das erste Forst Collegium. Die E. Bürgerschaft welche noch immer in gespannten Verhältnissen mit E. E. Rath stand, hatte es inzwischen sehr empfunden, daß diese allgemein gepriesene Einrichtung fast allein ein Werk des Raths sei, und nicht von ihr ausgegangen war. Sie trat daher dieser Verordnung bei, fand aber, wie wir sehen werden, bald Gelegenheit sich dagegen in starke Oppisition zu setzen. Die Ideen, dem Forstdepartement, das aus Juristen, Kaufleuten und Gewerkern bestand, einen Oekonom und Forstmann zuzugesellen, war so zweckmäßig und der gute Wille der Mitglieder des Departements so deutlich zu erkennen, daß diese Einrichtung überall in der Stadt bei Gelehrten und Ungelehrten Beifall einerntete, und man der Stadt Glück wünschte. Es würde auch dies Departement viel Gutes haben ausrichten können, wenn man einige Verstöße bei der Organisierung vermieden hätte. Ohne hierüber entscheidend urtheilen zu wollen, sey es mir erlaubt die mir verfehlt scheinenden Punkte zu erwähnen.
(26)
a) Da die Mitglieder des Collegii ihre Zeit und Kräfte dem Dienst der Stadt widmen mußten, so war es billig, daß sie dafür honorirt wurden. Der Stadt – Casse wollten sie nicht lästig fallen, sie wählten daher den Weg des damals so üblichen Sportulirens und bestimmten etwas von der Einnahme beim Holzverkauf für sich. Es war diese Bestimmung zwar mit Bewilligung des Magistrats und der Quartire entworfen, allein erregte in der Bürgerschaft viel Mißvergnügen.
b) War es ein Mißgriff, daß sie den Mann, welche sie sich zum Assistenten erwählten nicht coordinirten und mit Sitz und Stimme im Collegio aufnahmen, sondern sich denselben subordinirten. Ein solcher Mann mußte zur Direction des Ganzen freie Hände haben, wenigstens auf dieselbe unmittelbar einwirken können, nicht aber von den Beschlüssen derjenigen abhängig gemacht werden, die seinen Rath bedurften. Hieraus, daß man ihn als Subaltern behandelte, entsprang ein verkehrter Geschäftsgang. Wollte man von der alten Bahn etwas abweichen, so mußte man zuvor den Subaltern über das zu Rath ziehen, was man ihm committiren solle, oder man annulirt seine Einsichten. Es läßt sich freilich einwenden, daß der Kunstverständige auf dem Lande eine Wohnung haben sollte, das Directorium aber in der Stadt sein mußte, allein die Schwierigkeit wäre zu heben gewesen, man hatte ein deutliches Vorbild in Schwerin, da der Director des Oberforst – Collegii Oberforst – Inspector Wulf außerhalb der Stadt zu Steinfeld wohnte.
c) War es dem Zweck sehr entgegen, daß man die alten Heideschützen die an Unordnung, Anordnen und Befehlen in der Waldung gewöhnt waren, in ihren Functionen ließ und nicht gänzlich entfernte und in Ruhe setzte; vielmehr ihnen einen Mann vorsetzte dem sie wenigstens in Kunde der Lojalitaet überlegen waren, und die durch ihre theuern Freunde in der Bürgerschaft auf die neue Einrichtung nachtheilig einwirken konnten. Es erfolgte zwar an den Forst – Inspector Möller unterm 16ten Juni 1764 ein Commißorium, die beiden Jäger Wramp und Schulz und die drey Baumwärter Lindemann, Schökel und Meyer zu Michaelis zu kündigen und ihnen anzudeuten, daß sie ihre Wohnung zu räumen hätten, doch hatte dies nur den Zweck sich freie Hände bei den nöthigen Veränderungen in ihrer Bestallung verschaffen.
Forstinspector Möller und sein "Plan über die Einteilung und beßere Bewirtschaftung der Heide"'
Zu dem Dienste eines Forstbeamten, meldeten sich drey Kandidaten unter welchen sich auch der Secretair des Gewetts Möller befand. Um deren Fähigkeiten zu prüfen erhielten sie vom Directorio den Auftrag in die Heide zu reiten, sie gehörig in Augenschein zu nehmen und darüber gründlich Bericht abzustatten wie solche am zweckmäßigsten und vorteilhaftesten für die Stadt einzurichten sey? Wahrlich keine leichte Aufgabe. Die Heide war derzeit noch nicht vermessen. Ohne Karte, ohne Flächenregister, ohne innere Kentniß des Waldes in einen Urwald von gemischten Beständen zu reiten und dann über seine beste Einrichtung und Benutzung ein gründliches Erachten abzugeben ist mehr als ein Forstmann unternehmen kann. Ich fürchte daher daß zwey von den Kandidaten wieder nach Hause geritten sind ohne sich mit der Sache zu befaßen, wenigsten habe ich von ihren Gutachten nichts zu Gesicht bringen können. Der Secretair Möller ward daher zum Forst–Inspector ernannt. Es hatte dieser Mann unstreitig gute Forstkentniße seiner Zeit, bereits als Gewetts–Secretair sich Kunde vom Innern der Heide verschafft, auch einen Plan über die Einteilung und beßere Bewirtschaftung der Heide 1765 eingereicht, der dies bestätiget, und bei der nachherigen Forstregulierung theilweise benutzt ward. Er wurde aber mit zu vielen Geschäften überhäuft, indem man ihm außer den Waldungen auch die specielle Oberaufsicht auf alle Stadt–Güter, deren Wirtschaft, Bauten Steuern pp. übertrug, wobei ihn auch noch das Viehsterben 1770 pp. sehr belästigte, dabei trafen ihn nachtheilige Conjuncturen, die aus Stadtstreitigkeiten bei seinen Vorgesetzten und Unannehmlichkeiten mit seinen Subalternen entsprangen. Vorzüglich aber drückte ihn der unangenehme Vorfall, daß er schon als Gewetts–Secretair eine Eichen–Holtzenprise im Radelbruch gemacht, welches er jetzt zum Mißvergnügen der Bürgerschaft verkaufen mußte, um die dazu gemachte Anleihe zu decken. Dies Holz ward mit Arrest belegt und er also verhindert Capital und Zinsen wieder zurückzahlen zu können, dazu ward überdem sein geringes Gehalt zurückbehalten. Das Finale war ein Pistolenschuß womit er sein Leben endete.
1764 trat Möller den Dienst als Forstinspector an, er verwaltete ihn 16 Jahre.
1781 folgte ihm Rödler als Forstinspector, er diente 10 Jahre.
1791 trat der Forstinspector H. F. Becker diesen Dienst an, welchen er bis jetzt 47 Jahre vorstehet, diesem ist
1834 der Forstinspector Georg Garthe adjungtirt.
Ich habe die Folge dieser Forstinspectoren hier schon deshalb aufgestellt, damit man aus den Jahreszahlen ersehen könne, in weßen Dienstzeiten die nachfolgenden Vorkommenheiten eingetreten sind, und kehre jetzt wieder zu Möllers Zeiten zurück.
Das Forstdepartement griff jetzt mit Beistand seines Sachverständigen, die eingeschlichenen Unordnungen, welche sich zur Zeit des Krieges noch vermehret hatten, mit allem Eifer an, und da auch Bauern und Einlieger in Unordnung gerathen waren, ward eine Dienst, Bauer und Wirthschaftsordnung entworfen die 1767 gedruckt ist; auch suchte solche dem Hauptbedürfniße der regelmäßigen Bewirthschaftung und Eintheilung der Waldungen – abzuhelfen. Es wurde also beschloßen den vom Forstinspector Möller eingereichten Plan in Ausführung zu bringen. Man war damit so weit vorgerückt, daß die Schneisen, welche Möller in Vorschlag gebracht, bereits vom Ingenieur abgesteckt waren, da brach in der Bürgerschaft die glimmende Unzufriedenheit mit dem Rath und Forstdepartement zur vollen Flamme aus, man klagte bei Seremißimo und bat, daß die Differenzen mit dem Rath durch eine Herzogliche Commißion untersucht und die Stadtverhältniße geordnet werden möchten.
Die herzogliche Forst-Commission
(29)
Die gesandten Herzoglichen Herrn Commißarien Faul und Epinus fingen ihre Arbeit an, da man aber vorzüglich die Waldung regulirt zu haben wünschte, so ward der H. Oberforstinspector Wulf hinzu committirt, 1772 als Landwirth zur Regulirung H. Amtsrath Mühlenpfort, dann H. Amtmann Schumacher. Das Mißvergnügen der Bürger äußerte sich nicht in den Quartiren, wodurch die Bürgerschaft repräsentiert wird, sondern ward durch Einzelne außer den Quartiren erregt, die das Wort nahmen, die übrige Bürgerschaft in Bewegung setzten, und die man recurrenten nannte. Sie wurden von der Herzoglichen Commißion adhibirt und konnte jeder seine Beschwerden vortragen. Selbst Bauern und Einlieger traten schon 1765 mit Klagen hervor. Wir wollen von diesen Unterhandlungen einige die meines Wißens nicht gedruckt sind und die Forsten berühren ausheben um den Geist und die Verhältniße der damaligen Zeit zu zeigen.
In dem Zweiten Gravamen, welches die recurrirenden Bürger der Herzoglichen Commißion überreichten heißt es:
Ist die Rostocker Heide durch eine eigentliche dazu zu verordnenden Untersuchung zu revidiren und besonders der letzte Holzhieb nach seiner Nothwendigkeit, Beschaffenheit, und Nutzen – oder Unnutzen zu prüfen; das neuerliche nachtheilige Forst–Collegium und dessen unduldentliche Sportelkaße abzustellen, die welche Hölzung in Haue zu legen, den Pächtern in Betreibung der Waldung mit ihrem Vieh, wodurch der Zuwachs des Holzes gänzlich gehindert wird, Ziel und Maaß zu setzen, und überhaupt alles das was zum Nutzen den Stadt und der E. Bürgerschaft in Behandlung und Verhaltung der Stadt – Waldung gereichet, zu veranstalten. Die Mängel sind so manigfaltig daß sie ohne eine Local – Untersuchung nicht deutlich genug angegeben, noch weniger die Verbeßerung gründlich darzustellen. Die recurrirende E. Bürgerschaft soll nach der jetzigen Verfaßung leider ! sich um publike Stadtverbeßerungen nicht bekümmern, es wird ihr dazu auch kein Zutritt verstattet, sondern Magistratus und die sogenannten hundert Bürger veranstalten nach ihrem Belieben alles was sie wollen. Die E. Bürgerschaft bittet daher, die höchstverordnete Herzogl. Commißion wolle hochgeneigt geruhn, dieses Gravamen in seinem ganzen Umfange untersuchen zu laßen auch benöthigten Falls zu gestatten, daß die recurrirende E. Bürgerschaft in der Sache kundiges Subjectum bei der Untersuchung gegenwärtig haben und zu nähern Regulierung sowohl als auch zur Verbeßerung deßen, was bisher wider die wirthschaftlichen Regeln vorgenommen und billig abzustellen, dienliche Vorschläge gehorsamst thun dürfen pp..
Dies ward dem Magistrat zum Bericht communicirt welcher unterm 25 ten Febr. 1764 erwiederte:
Die Recurrenten überschritten ihre Schranken, indem sie sich das Ansehen geben wollten das ganze Stadtregiment zu untersuchen und sich dem Rath an die Seite zu setzen. Der Rath sey nicht verbunden Jemand als den hundert Männern, welche von der Gemeinde bestellt sind, zum Rathause gehen, und mit dem Rath in Stadt – Sachen zu schließen, Erinnerungen und Vorschläge in allgemeinen Stadtangelegenheiten anzunehmen. Das Forstcollegium und die Sportelkaße wäre mit Bewilligung der hundert Männer errichtet und die Recurrenten wären nicht bemächtigt solchen Rath und Bürger – Schluß anzufechten pp. Hiergegen erhoben sich die Recurrenten in einer als Eingabe unterm 5. März 1764 und bestritten das Recht E. E. Raths und der hundert Männer, nach ihrem Gefallen mit der Waldung verfahren zu können. Sie setzten unterm 26 ten März und 30 ten April ihre Beschwerde bei Herzogl. Commißion fort, diese bestanden vorzüglich darin:
a) daß E. E. Rath neuerlich einen Forstinspector bestellen wollen und ihm ein erkleckliches Gehalt ausgeworfen haben solle, und bezogen sich dabei auf den Erbvertrag von 1584 §§ 99 und 100 , daß die Verwaltung von dazu aus der Gemeinde verordneten Bürgern geführt und alles berechnet werden solle. Sie widersprächen den wider den beschworenen Erbvertrag
(31)
unternommenen Neuerungen, weil sich die allerbedenklichsten Umstände bei den beabsichtigten Thatsachen hervorthäten, welche der Stadt den größten Schaden besorgen ließen. Denn so sey es anmerklich, daß der anmaßliche Forst–Inspector H. Möller zugleich derjenige sey, welcher von der Stadt eine so ansehnliche Menge Holz gekauft pp. Sie bäten daher die Erbvertragswidrigen Neuerungen zu caßiren und die Verwaltung der Heide und deren Berechnung solchen Bürgern, die aus der Gemeine dazu verordnet, aufzutragen pp. Sie bäten, daß das Forst–Collegium mit dem dabei angestellten Forstinspector caßirt würden pp.
E.E. Rath erwiderte hierauf unterm 30. August 1764 und setzte es deutlich auseinander, daß eine Einmischung der Gewerker und übrigen Bürgerschaft in die Stadtregierung nicht zuläßig sey, da die Bürgerschaft selbst durch hundert Männer auf dem Rathhause repräßentirt werde. Da nun die Bürgerschaft das Recht hätte ihre Repräsentanten vom Rathhause zurückzurufen und mit anderen zu vertauschen, so wäre es nicht abzusehen worum sich auch aus dem Groß der Bürgerschaft noch eine Gesellschaft Misvergnügter erheben könne. Viel mehr müßte man glauben daß Einzelne unter der Masque der ganzen Bürgerschaft ihr Spiel trieben pp. Ferner setzte E.E. Rath auseinander, daß die Einrichtung des Forst – Collegii so wenig als die Anstellung eines Forstinspectors dem Erbvertrage von 1573 entgegen sey, um so weniger da selbst sechs Bürger Mitglied dieses Collegii wären. Es sey notorisch, daß die vormalige Verwaltung der Stadt–Güter mit unsäglichen Nachteil verknüpft gewesen, dies sei Stadt und Land kundig, die Rechnung bewiesen den geringen Ertrag derselben. Das Gewett, welches von Seiten des Raths die Aufsicht darüber haben sollte, verändere sich alle Jahre. Mit den bürgerlichen Deputirten, deren Officium überhaupt sechs Jahre dauere ginge es ebenso;
(32)
kaum habe sich jemand mit der Stadtheide und den Gütern bekannt gemacht, so wäre das Ende seiner Verwaltung da. Es könnten keine vorteilhafte Einrichtungen getroffen werden und auf die Unterbedienten keine Aufsicht geführt werden. Es sey daher die Einrichtung eines besonderen Forst- und Wirthschafts – Collegii so nützlich als nothwendig und bereits 1722 in Vorschlag gekommen. Über das Selerium des Forstinspectors und die Sportelkaße wäre E.E. Rath und E. Bürgerschaft völlig einig geworden, es könnte dies also kein Gegenstand einer Untersuchung seyn. Die Sportelkaße trage ungleich weniger als was man vorher genoßen. Man habe ausgesprenget sie würde an 3 000 Thaler Gold betragen, hätte aber nach einer genauen einjährigen Revision gefunden, daß jedes Mitglied nur 8 Thaler erhalten habe.
– Nichts als das bonum publicum sey die Triebfeder bey der ganzen Sache gewesen, und solle nicht solches sich durch den Erfolg ausweisen, so hätte sich schon selbst der Rath und die hundert Männer vorbehalten, nach Befinden der Umstände die Sache zu verändern oder ganz aufzuheben. Man möge diese Gegenstände betrachten wie man wolle, so würde auch bei der Leuchte kein Grund zur Beschwerde gefunden werden.
– Man hätte nun glauben sollen die Herzogl. Commißion würde sich der bestehenden Stadtdirection, nämlich E. E. Rath und den Quartieren der Hundert Männer angeschlossen haben, und die Recurrenten zur Ruhe verwiesen, allein dies geschah nicht. Den Recurrenten ward ferner der freie Zutritt zur Commißion gelaßen, und die commißarischen Geschäfte dauerten zehn Jahre.
Was aus dieser höchst kostspieligen Commißion für die Heide (den Willershagen war noch verpfändet, und auf die kleinen Gutsforsten ward keine Rücksicht genommen) Gutes hervorgegangen ist, wird man unter der Überschrift: Versuche über die Regulirung der Stadtwaldungen, bemerkt finden.
(33)
Die Herzogl. Commißion fing ihre Arbeiten 1766 in der Heide an, und wurden die Herrn vom Forstinspector mit 4 Schüßeln und gutem Wein bewirthet. Die Commißions Acten wurden gedruckt und kann jeder studiren der an dergleichen Geschmack findet. Da die guten Absichten des Forstdepartements verkannt wurden und da die Recurrenten sogar gegen die Subsistenie desselben Sturm liefen, auch die Funktionen des Collegii durch Eintritt der Regulirungs – Commißion welche dem Forstinspector Möller die Fortsetzung des nach seinem Planes angefangenen Holzhiebes 1766 untersagte, gleichsam Suspendirt wurden, so trat das Forstdepartement zurück und löste sich auf. Es geschah dies mit Schluß des Jahres 1768. Im Januar 1769 trat das Heidedepartement wieder das Directorium über die Heide an und die Cämmerei über die Güter an. Das Heidedepartement war zusammengesetzt aus dem Gewetts – Collegio und den Heideverwesern. Es erschien unterm 27 ten Januar nach Rath und Bürgerschluß eine Ordnung nach welcher die Land, Heide, und Jagdwirthschaft der Stadt Rostock solle dirigirt und geführt werden. Sie bestimmt den Wirkungskreis der 1. Cämmerei und des 1. Heidedepartements, sowie die Beibehaltung des Forstinspectors; auch ist ein Wildreglement beigefügt, davon unter Jagd das weitere.
"Das Landesherrliche Regulativ der sogenannten Rostocker Heide" (1774) und seine Auswirkungen
Als die Herzogl. Commißion ihren Plan zur Bewirthschaftung der Heide beendet, man auch in Conferenzen manche Punkte verändert hatte, ward dieser Plan von dem Herzog genehmigt und gedruckt.
Zu den Händen der Bürger – Recurrenten gelangt ward er kritisirt und man fand viele Puncte gegen die man zu protestiren zu müssen glaubte. Es wurden deshalb unterthänige Vorstellungen bei Serenißimo eingelegt, weil sie aber zu tief in den Plan eingriffen und derselbe bereits von Serenißimo bestätigt und gedrückt war, so konnte dem Petito nicht deferiret (stattgegeben) werden. Diese veranlaßte nun, daß man die Beschwerde zu den Reichsgerichten brachte, woselbst sie, wenn ich nicht irre, ad acta gelegt sind.
(34)
Es würde ohne eine nochmalige weitläufige commißarische Untersuchung auch wohl kein Rechtsanspruch des Reichsgerichts haben erfolgen können.
Die Waldungen hatten nun zwar ein Regulativ darnach sie bewithschaftet werden sollten, hatten aber auch keins, weil dagegen protestirt war. Der Forstinspector konnte daher auf diese Vorschriften nicht beeidigt sondern nur darauf verwiesen werden. Das Heidedepartement mußte sich mit ihrem Forstinspector so gut als möglich selbst helfen, und suchte die Puncte, dagegen nicht protestirt worden, in Ausführung zu bringen, allein die eigentliche Waldwirthschaft blieb wie sie war, eine Plenterwirthschaft in einem Urwald mit einem willkürlichen Holzhieb.
Das Heidedepartement blieb nun unverändert, wiewohl nicht unangefochten bei der Direction der Heide und die 1. Cämmerei dirigirte die eingelösete Willershäger Waldung und kleine Gutsforsten.
Die Eichen-Deputation 1828
In neuern Zeiten hatte man sich endlich davor überzeugt, daß es zweckmäßiger sey, die abgängigen Eichen der Stadtwaldungen stärker zu benutzen und die seltenen Stücke ihrem Zwecke gemäß zu verwenden. Um die beiden bestehenden Forst–Collegia aber nicht zu sehr zu belästigen, wurde von E. E. Rath und E. Bürgerschaft eine eigene Deputation ernannt, die diesen Zweig des Forstwesens speciell betreiben solle. Diese Eichen–Deputation ward durch ein Decret vom 30. Juni 1828 gegründet. Sie wählten sich einen eigenen Kunstverständigen in der Persohn des Bauschreibers und ehemaligen Tischlers Seerius, einem Mannes dem Kenntniße in der Zerlegung des Holzes so wenig abgesprochen als eigentliche Forstkenntniße zugesprochen werden konnten, und der durch Gebrauch zweyer Maßstäbe und Einführung einer umständlichen Berechnung das Geschäft nicht wenig erschwerte. Die Eichen – Deputation fand es räthlich das Eichenholz zum Theil nach Rheinländischem Maaß zu meßen und zu berechnen. Sie hatte zu dem Zweck Tabellen berechnen laßen. Es war aber darin das Verhältnis des Rostocker Maaßes zum rheinländischen verfehlt, weil der Berechner mit Kruse und Gerhard angenommen hatte, es verhalte sich das Rheinische zum Rostocker wie 12 : 13.
(35)
In einer Eingabe vom 19. Apr. 1829 behauptete der Forstinspector mit Westphal, es verhalte sich wie 11 : 12. Zur Entscheidung dieser Differenz ward ein genaues Rheinländisches Maaß aus Leipzig verschrieben, und hiermit die alte Normal – Eiserne Elle die auf dem Rathhause zur Gerichtlichen Entscheidung aufbewahrt wird, genau verglichen. Es fand sich, daß 24 Zoll Rostocker Maaß genau 22 rheinländische machen, mithin 12 Rostocker Maaß genau 11 Rheinländischen gleich sind. Dies Verhältnis ward in der Folge zum Grunde gelegt. Es entstanden jedoch durch Verwechslungen und der Gebrauch zweier Maaße wiederholt Differenzen, bis das Rostocker Maaß wieder seinen Platz einnahm. Die Eichen-Deputation bestand fünf Jahre und betrieb ihre Bewithschaftung der Eichen sowohl in der Rostocker Heide als im Willershäger Walde.
Die Gründung des Forstdepartementes 1833
Da wurde die ganze dreyfache Forstdirection aufgehoben, die Willershäger Waldung mit der Heide vereinigt und es bildete sich durch ein Decret vom 27. April 1833 nur ein Collegium, benannt Forstdepartement. Um die löbl. Cämmerei für den Verlust der Willershäger Waldung zu entschädigen wurden die Land – Güter Oberhagen, Mittelhagen, Niederhagen und Stuthof, welche bisher unter dem Heidedepartement gestanden und mit dem Walde stark verwebt sind von dem Forst abgerißen und der 1.Cämmerei untergeordnet. Es dirigirt also seit Johannis 1833 über die Stadt – Forsten nur eine Forstdepartement, unter dem Präsidio des Herrn Doctors und Senators Bencard und den Beisitzern Herrn Senator Janinsky, Herrn J. Brockelmann, Herrn G. Prange, Herrn G. Möller und Herrn J. Hoppe.
Dieses Departement erregt sowohl durch seinen Patrialismus (sic. meint wohl "Patriotismus" ?) als auch durch die Harmonie der ganzen Stadtdirection unter Leitung des Herrn Bürgermeister Dr. J.F.G. Brandenburg, F.H. Hülsenbek und Dr. D.L.E. Karsten, die gerechte Erwartungen daß das so lange ersehnte Ziel, den Stadtwaldungen eine zweckmäßige und den jetzigen Fortschritten der Forstwißenschaft angemeßene Einrichtung zu geben, werde erreicht werden.
(36)
WILLERSHAGEN
Willershagen gehört unstreitig zu den aeltesten Besitzungen der Stadt Rostock und ist zu vermuthen, daß es das entfernteste Gut vom Kyßiner Stadt – Gebiet gewesen, womit Rostock dotirt worden. Wie lange die Stadt solches beseßen, bevor sie es verpfändet, ist schwer zu ermitteln; mir scheint es seiner entfernten Lage nach glaublich, daß es schon vor dem dreißigjährigen Krieg als Hypothek von Anleihen hat dienen müssen. Von den verpfändeten Gütern wurden zwischen durch einige wieder zurückgenommen, aber bald wieder verpfändet. Dies war der Fall mit Kaßbom und deßen Pertinenzen. Es ist dies unstreitig ein Hauptgut womit Rostock dotiert worden, es kam aber schon zeitig in fremde Hände. Der Ritter Gerhard, der in Rostock wohnte, verkaufte es schon 1283 wieder an zwei Rostocksche Bürger; hierauf erhielt es die von Molksche Familie, von der es die Stadt 1339 zurück kaufte. Es ging nun wieder in mehrere Hände, bis es in späteren Zeiten die Familie von Ferber ankaufte, diese hat es lange beseßen, bis die Stadt es 1753 wieder einlösete. Auch Studthof war verpfändet. Als die Familie von Ginstow daselbst ausstarb, wollte es Herzog Fr. Wilhelm 1710 einziehen, der Streit deshalb mit der Stadt wurde vom Kaiserlichen Hofgericht dahin entschieden, daß das Gut bei Strafe von 10 Mark löthigen Goldes der Stadt innerhalb zwey Monathen zurückgegeben werde.
Die Güter gingen von Hand zu Hand und von Erben zu Erben. Eine schnelle Wiedereinlösung, welche die so nachtheiligen Pfandbedingungen einigermaßen hätte entschädigen können machte die innern Streitigkeiten und großen Ausgaben für Prozeße unmöglich.
Das Kloster Ribnitz aequirirte 1671 Willershagen für 9 000 Gulden von einem Privatbesitzer und 1684 zahlte es für Bartelsdorf mit seinen Pertinenzen die Summe von 32 000 Gulden Meckl. Währung jeder Gulden zu 24 Schilling Lübsch gerechnet.
(37)
Da Bartelsdorf der Stadt nahe gelegen ist und die Willershäger Waldung bei zunehmendem Holzpreis immer höher im Werth stieg, so waren E. E. Rath und E. Bürgerschaft lange willens, diese Güter wieder einzulösen, und es wäre dies auch schon viel eher geschehen, wenn gewünschte Harmonie in der Stadt geherrscht hätte. Da die Stadt zum Provisorat des Klosters mit competirt, so konnte es nicht ausbleiben, daß das Provisorat des Klosters von der ernsthaften Intension der Stadt die Güter einzulösen nicht vorher unterrichte worden wäre. Man suchte sich daher von diesen Gütern durch einen Handel zu befreien, allein die Conjuncturen im Güterhandel waren der Zeit so schlecht, daß an keinen Verkauf zu denken war. Man beschloß also, die Güter gegen andere zu vertauschen. Es fanden sich mehrere Privat – Gutsbesitzer die einen Tausch einzugehen geneigt waren. Das Kloster konnte aber ohne Zustimmung von Ritter und Landschaft einen solchen Tausch nicht unternehmen. Es wurde daher von dem Kammer – Präsidenten von Pleße der intendirte Tausch 1714 auf dem Landtage im Vortrag gebracht, auch mehrere Dörfer welche mit Bauern und Holz hinlänglich versehen waren zum Tausch vorgeschlagen. Allein die Herren Provisores hatten die Sache vorher nicht hinlänglich präpariert, es fand sich hier und auf dem Landtage der Willershagen und die vorgeschlagenen Güter genau kannte. Man verlangte also ein genaues Detaille über die Beschaffenheit dieser Güter, und da dies so schnell nicht zu erhalten war, wurde die Sache verschoben, und zerschlug sich nachher ganz. Endlich ward die Stadt mit sich völlig schlüßig die Zurückgabe der Güter ernsthaft zu verlangen. Es wurde also auf Regulirung der Güter Bartelsdorf cum. pert. Und Willershagen unterm 4ten Sept. 1749 beim Provisorat zu angetragen. Hierauf kam keine Antwort. Es wurde also Antrag unterm 16ten April 1750 erneuert und mit Gerichtlicher Hülfe gedroht. In der Antwort vom 8. Mai 1750 verlangen die Provisoren Aufschub um zuvor ihren Bericht ans Land abstatten zu können die Stadt erbat sich aber unterm 16ten May 1750 schnelle Antwort. Nun wurden Anzeigen bei Ritter und Landschaft gemacht,
(38)
welche es keineswegs in Abrede stellten, daß die Stadt das Recht nicht haben sollte die Güter zu reluiren, inzwischen machten sie das Provisorat auf die für die Stadt nachtheiligen Puncte der Restitution bei der Reluirung aufmerksam. Jetzt wurden mehrere Rechtsgelehrte über das Recht der Stadt die Güter zu reluiren, welches sich schon 80 Jahre im Besitz des Klosters befanden, befragt. Alle stimmten darin überein, daß die Stadt allerdings das Recht zum Einlösen besitze. Man wünschte jetzt von beiden Seiten die Sache gütlich zu vergleichen und alle Prozeße zu vermeiden. Das Provisorat bat demnach um genaue Auskunft über den Zusammenhang der ganzen Sache, weil sie von Ritter und Landschaft verlangt sey; diese Auskunft erhielte solche vom Magistrat und theile ich dieselbe hier wörtlich mit:
E. E. Rath der Stadt Rostock an die Herren
Provisores des Klosters Ribnitz
Ew. Hochwohl und Hochedelgeborn haben uns auf letzteres wegen Reluition der Güter Bartelsdorf und Willershagen abgelaßenes Schreiben, zu antworten beliebet, daß Ihnen bei damals vorgewesenen Landes – Convent per Extractum protocolli angefügt worden, vor allen Dingen die nöthige völlige Information beizubringen, woher die Stadt Rostock zur Reluition berechtigt sey? Damit nun Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn in den Stand gesetzt werden möchten, dem Lande die begerte völlige Nachricht zu ertheilen, und dasjenige was zur Faßung eines Schlußes nöthig wäre zu bewirken, so haben dieselben von uns begehret Ihnen die dazu dienliche Nachrichten zu communiciren. Es kann aber Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn nicht unbekannt seyn, daß, als die Stadt durch den Dreißigjährigen Krieg in große Schulden gesetzet, und den Careditoribus die Güter Willershagen und Bartelsdorf mit ihrem Pertimentiis adjudiciret worden, diese hinwieder ihr Recht an das Adliche Kloster zu Ribnitz cediret, die Stadt aber das jus reluendi, welches derselben bei den Adjudicationibus gerichtlich reßervirt worden nach wie vor behalten habe.
(39)
Was besonders das Gut Willershagen betrifft, so ist solches vormals stückweise Johann Langen, Johann Beselin und Friedrich Thesand adjudiciret, nachhero aber hat im Jahre 1656 ein Rostocker Bürger namens Jacob Engelbrecht die gesamten Adjudicata particularia an sich gebracht und endlich deßen Witwe im Jahre 1871 solche dem Ribnitzschen Kloster für 9 000 Gulden cedirt und dabei alle dies Gut betreffende Original Urkunden, Obligationes, Taxas, Adjudicationes, Documente pp. ausgeliefert.
Was das Gut Bartelsdorf und deßen Pertimentien betrifft, so hat es damit gleiche Beschaffenheit. Es ist dasselbe Einem nahmens Stephan Dobbin gerichtlich adjudiciret von demselben aber an Christian von Thienen und von diesem an das Ribnitzsche Kloster, mittels eines darüber ausgerichteten Instrumenti cediret und abgetreten, auch dabei alle Documenta Adjudicationes und übrige dies Gut concernirende Urkunden ausgeliefert worden. Und da solchergestalt alle Nachrichten dieser Güter wegen, bei dem Kloster vorhanden sind, wir aber nur die Designationes der adtrahirten Urkunde besitzen, so werden Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn dem Lande völlige Information zu geben, stattsam im Stande sein. Wir bitten also ergebenst, daß Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn auf instehendem Landtage, solches gütigst beschaffen und danächst mit einiges unseres Mittels, die wir dazu deputiren werden, vordersamst zusammentreten und die Sache amicabiliter zum Stand bringen, vorher aber uns das zwischen dem Kloster und Christian von Thienen wegen Bartelsdorf errichtete Ceßions – Instrument gütigst communiciren mögen. Sollte aber wider Verhoffen vor Ablauf dieses Jahres das Werk mit Ernst nicht vorgenommen werden, so werden dieselben nicht übeldeuten, daß wir, zumal auf geschehenes Anfordern der Bürgerschaft die Sache gerichtlich auszumachen bemühet sein werden. Wir beharren mit aller Consideration.
Ew. ergebenster Bürgermeister und Rath hierselbst
Rostock d. 18. October 1755
(40)
Wie es vor dem Dreißigjährigen Krieg also vor 1618 sich mit diesen Gütern verhalten und wie die Stadt solche aquirirt habe, davon finden wir hier nichts in der Mittheilung, nur daß die Stadt im Besitz derselben war. Es ruhet also auf der Vorzeit ein Dunkel welches die alten Acten, die gewiß nachgesehen sind, nicht haben aufklären können.
Mit einer freundschaftlichen Ausgleichung konnte man das Ziel der Einlösung nicht erreichen. Das Kloster übertrug den Rechtsgang einem zu Rostock wohnenden Advocaten, der weil er in seinem Fach geschickt war, bey dem schleppenden Rechtsgang damaliger Zeit, den Urtheilsspruch gehörig hinzuhalten wußte, der Rechtsstreit dauerte 31 Jahre und wurde unterm 18. December 1781 dahin vereint, daß die Stadt bei der Zurücknahme der Güter 46 000 Thaler ans Kloster auszahlte. Der Advocat des Klosters war alle Instanzen durchgegangen, hatte sich an die Universitaet Rinteln und zuletzt an das Reichskammergericht Wetzlar gewandt, war aber zurückgewiesen. Nach Abschluß der Sache trafen das Kloster noch fünf Jahre hindurch unangenehme Nachwehen, den der Landesfislat hatte ungerne vernommen, daß die Sache ungebührlicher Weise an die Reichsgerichte gebracht sey, die Strafe ward indes mit Berücksichtigung der unschuldigen Klosterdamen, sehr gemildert. Die Relutions Acte ist unterm 16. December 1781 ausgefertigt und enthält im Auszuge nachstehendes.
§ 1. Das Kloster Ribnitz tritt an die Stadt Rostock ab: das Gut Bartelsdorf mit dem Bauerndorf Keßin und der Meierei Bentwisch, ingleichen das Gut Willershagen mit Zubehör.
§ 2. Die Stadt Rostock übernimmt sogleich die Gefahr und erhält sämtliche Papiere, Contracte und den Erbcontract mit dem Prediger Bentwisch.
§ 3. Die Revenüen werden von Trint. 1781 bis Trintatis 1782 zwischen beiden Theilen getheilt.
a) Das Kloster erhält die Pacht Michaelis und Weihnachten, die Stadt Ostern und Johannis.
b) Die Lasten, Steuern werden auf ähnliche Art getheilt.
c) Im Termin Trintatis wird liquidirt.
d) Die Stadt bezahlt halbjährige Zinsen vom Kaufgelde a 5 p. c. mit 1 150 Thaler .
§ 4. Die Bauern wohnen ihren Contract aus, der Pächter zu Bartelsdorf stehet auf jährige Kündigung.
§ 5 – 8. Das Kloster liefert die Güter schuldenfrey ab, und besorgt die Proclamation, bezahlt auch die Rückstände von Steuern pp.
§ 9. Die Vorschüße der Pächter bringt die Stadt in Abzug.
§ 11. Die Stadt bezahlt 46 000 Thaler davon in
Termin Trinitatis 1782 16 000
Termin Antoni 1783 15 000 Thaler
Termin Trinitatis 1783 15 000 Thaler
§ 12. Der Förster wird zum fernern Dienst empfohlen.
§ 13. Die Willershäger Einwohner bleiben noch 6 Jahre Zwangmalgäste nach Ribnitz.
§ 14. Der Rostocksche Herr Provisor wird in Geschäften von der Stadt nach Ribnitz hin, und vom Kloster zurückgefahren.
§ 15. Der Vergleich wird gemeinschaftlich dem Kaiserlichen Reichs –Cammergericht und der Justits – Canzley angezeigt.
§ 16. Sicherheits – Clauseln. Unterschrieben ist diese Acte von Seiten des Klosters:
-von den beiden Landräten von Lehsten und von Mecklenburg -von 4 Ritter – Deputierten, von Oldenburg, v. Flotow, v. Gentzkow und dem Deputierten der Stadt Bürgerm. Neucranz
Vom Landschafts Dep. B. Löscher, B. Sibeth
Dem Kloster Provisorat v. Oldenburg, v. Moltke., Dr. Wiese
Von Seiten der Stadt Rostock vor den Bürgermeistern Neucranz und Schröder
Der Bürgerschaft: -Bauer und Stein vom 1. Quart. -Kägeler und Withohn vom 2. Quart. -Der Secretaire Drevitz und Hagenow
Untersiegelt ist die Acte mit dem Siegel -der Ritter der Landschaft -des Klosters Ribnitz -der Stadt Rostock -den 13 Siegeln benannter Unterschriebenen -und den 4 Siegeln der Gewerker in Rostock.
Eine Acte die so bündig und mit 20 Siegel bedruckt ist, wird ja wohl so leicht nicht angefochten werden können. Zu wünschen ist jedoch, daß die Stadt Rostock nie wieder veranlaßt werden möge diese Güter zu verpfänden. Willershagen war jetzt 110 Jahre in den Händen des Klosters gewesen. bei dem langwirigen Prozeß gewann niemand als der Wald; es wurde gleich anfangs festgesetzt, daß kein anderes Holz darin geschlagen werden solle als was zur Erhaltung der zu reluirenden Güter notwendig gebraucht wurde. Dazu wurde im Übertretungsfall eine Po..n (?) von 1 000 Thaler erwirkt, diese wurde später bis 1 500 ...Thaler erhöht. Das Holz konnte also in Ruhe und Frieden aufwachsen da die Stadtjäger auf die Übertretung des Verbots rigiliren mußten.
Die Vereinigung der Willershäger Waldung mit der Rostocker Heide
Von December 1781 an übernahm die 1. Cämmerey das Directorium über die eingelösten Güter mit der beträchtlichen Willershäger Waldung.
(41)
Es entstanden dadurch bey der Stadt zwey Forst–Collegia die Cämmerei und das Heidedepartement. Indeß übergab man die Willershäger Waldung 1782 der Aufsicht des Forstinspectors Rödler und legte seinem Gehalt 50 Thaler zu, die man bei seinem Abgang wieder einzog. Den 23ten Juli 1782 wurde die Grenze von Willershagen von 1. Cämmerei–Collegia mit dem Gelbensander Forst und dem Amte Hirschburg durch Deputirte berichtiget. Das Bestehen zweier Forst–Collegia bei einer Stadt äußerte manche Inconvenienzien. War gleich nur ein Forstaufseher und Wirtschaftter vorhanden, so war er doch bei beiden Collegien subordinirt und mußte nach ihren Beschlüßen handeln, die bei der willkürlichen Wirthschaft nicht immer miteinander in Harmonie standen. Obwohl schon unterm 4. Jan. 1796 vom Forstinspector eine Vorstellung bei E. Rath überreicht ward, die Willershäger Waldung mit der Rostocker Heide zu vereinigen, nur einem Departement zu übergeben und die Stadtforsten nach gleichen Grundsätzen behandeln zu lassen, diese Vorstellung auch unterm 25. März 1798 wiederholet wurde, so verblieb die 1. Cämmerey doch im Besitz des Directorii allein bis 1828. Jetzt trat sie die Eichen an die Eichen – Deputation ab und 1833 den ganzen Wald an das zweite Forstdepartement. Seit Einlösung der Waldung war sie demnach 52 Jahre im Besitz der löbl. Cämmerei als des Forstdirectorii von Willershagen gewesen. Die Waldung ward jetzt mit der Heide vereint und macht das sechste Revier derselben. Das größte Unglück während dieser 52 Jahre traf Willershagen am 29. März 1790. Es entstand bei heftigem Winde im Dorf Feuer und wurde die Hälfte desselben vom Schulenhause excl. an bis nach Gelbensande hin ein Raub der Flammen.
Die Moltke-Burg in Willershagen
Es befanden sich zu Willershagen ohnfern dem Hofhause die Rudera einer alten Burg, auf einem Hügel – Wallberg genannt. Auf Ansuchen, des Pächters ward solcher 1822 planiert, der viereckige Thurm war 25 Fuß lang und breit gewesen von Felssteinen in Kalk gelegt gebauet, die Mauer 2 ½ Fuß dick. Man fand in demselben nichts als Asche und Steine.
(42)
Man wünschte in den Stadtdörfern einen neuen Schulzen und Dorfordnung einzuführen, denn die alte war bereits 127 Jahre alt geworden; es wurde auch vom Forstinspector 1829 der Entwurf zu dieser Ordnung bey löbl. Cämmerei eingereicht, es ist aber bis jetzt kein Gebrauch davon gemacht worden.
Was in forstwirthschaftlicher Rücksicht im Walde vorgefallen, wird in der Folge der Erzählung hinzugefügt werden.
UNGLÜCKSFÄLLE und GEFAHREN
Die Stadtwaldungen haben viele und mancherley Unglücksfälle tragen müßen, wodurch ihr Bestand an Holz sehr gelitten hat. Sie sind durch Stürme, Überschwemmungen, Feuersbrünste pp. veranlaßt. Ich habe sie gesammelt und zugleich die Gefahren hinzugefüget, worin sie gewesen sind der Stadt entrißen oder doch ruinirt zu werden. Das Verzeichnis hiervon ist zwar sehr mangelhaft, doch wird man sich schon durch den Überblick überzeugen können, daß es ein Spiel der Phantasie ist, sich einen ganz vollkommen bestandenen Wald zu denken, weil selbst die Natur oft schreckliche Eingriffe macht. Die Feuersbrünste die auch außerhalb des Waldes die Stadt oder Stadtumgebungen und Dörfer verwüsteten, haben die Heide jedesmal mitgetroffen, indem aus ihr der Schade ersetzt werden mußte. Unbedeutende Vorkommnisse sind hier unberührt geblieben. Ein großes Glück ist es daß die Stadtwaldungen bisher mit Raupenfraß, Borkenkäfern und anderen zerstörenden Insecten verschont geblieben sind. Man hat zwar hin und wieder durch Insecten namentlich Maykäfer trockene Bäume erhalten, auch haben sich von den zerstörenden Raupen hin und wieder Nachtheile gezeigt, doch sind sie nie zum Übermaß gelangt. Im Jahre 1832 fand sich zu Willershagen in einigen Zuschlägen die Phalena geometra pinaria ein und man war genöthigt bekannte Gegenmittel in Anwendung zu bringen; allein sie hat sich in der Folge wieder verlohren.
(43)
Es ist wahrscheinlich der kalten Lage der Waldung an der Ostsee und den kalten Nebeln und den Winden, die vom Meere sich verbreiten, zuzuschreiben, daß der Insectenfraß bisher nicht überhand genommen hat, allein vollkommenen Sicherheit scheinen auch diese nicht zu gewähren. Übrigen gehören die kalten Nebel, welche sich aus dem Meere erheben, vorzüglich längs der Meergrenze schaden, und den Zuwachs und Wuchs der Hölze unerhört zurückhalten, ebenfalls zu den Übeln welche die Heide treffen. Den nachtheiligsten Einfluß haben die Stürme veranlaßt, die um so mächtigen einwirken können, da sie ungebrochen über die Meeresfläche streichen. Kommen die Stürme aus Nordost, so thürmen sie zugleich das Meerwasser, welches gegen Dänemark getrieben wird, zu solcher Höhe, daß Überschwemmungen entstehen, die unsere Waldungen in größerm oder geringerm Maße oft erlitten haben und noch erleiden. Es verfließt selten ein Jahr in welchem keine Überstauungen des Meerwaßers eintreten sollten. Die Stürme haben mehrmals, selbst in neueren Zeiten durch das Umstürzen der Bäume eine solche Verwüstung angerichtet, daß man in dem Walde nicht reiten oder fahren konnte, bis das niedergestürzte Holz weggeräumt worden. Ich will die mir bekanntgewordenen und selbst erfahrenen Unglücksfälle mancherlei Art und Gefahren hier aufzählen, wobei man mir zugestehen wird, daß die starken Stürme welche die Stadt getroffen, auch in deren Umgegend, namentlich der Heide verwüstend eingewirkt haben. Die größte und nachtheiligste Überschwemmung welche die Heide erlitten ist allem Anschein nach diejenige welche man die Teutonische Wasserfluth nennet und vor etwa hundert Jahren vor Christi Geburt einen bedeutenden Theil der Ostseeküste überströmet und vom Lande einen beträchtlichen Strich zwischen Femern und Darß, also auch von unserer Heide abgerißen und zu Meeresboden Femern aber zur Insel gemacht hat. Es veranlaßte diese Fluth die damaligen Bewohner Mecklenburgs zur Auswanderung. Sie drangen bis nach Italien vor, wo sie geschlagen und von den Römern aufgerieben wurden, bis auf die Werler, die sich zurückzogen. (Frank I S. 65)
(44)
1159 nach C. G. wurde Rostock verbrannt und mit Hülfe der Heide wieder erbauet.
1252 brannte es zum zweiten Mal ab und wurde hergestellt.
1465 15. Aug. wüthete ein heftiger Sturm und stürzte den Jacobi Thurm nieder. Der Wiederaufbau wurde durch die herrschenden Unruhen so oft unterbrochen, daß er erst 1589 also nach 124 Jahren völlig wiederhergestellt wurde.
1573 26. Juni wurden durch einen Sturm die Dänischen Blockade Schiffe zerstöret und zerstreuet. Er wirkte ohne Zweifel auch nachtheilig auf den Wald.
1575 herrschte in der Stadt und Umgegend in der Nacht vom 30. Sept. bis 1. Oktbr. ein so heftiger Sturm, daß der 1543 durch einen Blitzstrahl zerstörte und wieder gebauete Petri Thurm niedergestürzt und auf ein Haus am Thor, jedoch ohne Menschen zu erschlagen, geworfen ward. 1577 7. Apr. wurde durch einen schrecklichen Sturm 200 Schiffe an der Küste zertrümmert. Man hatte Abends vorher zwei Nebenmonde und einen Mondregenbogen gesehen.
1615 28. Novbr. Stürmte es so stark aus Nordwesten, es ward eine Schiffswindmühle bei Rostock zerstört und die Küste überfluthet.
1624 5. März wurden durch einen Sturm Gebäude und Bäume niedergestürzt und das Ballhaus umgeworfen.
1625 10. Febr. entstand durch eine starken Sturm aus Nordosten, eine schreckliche Überschwemmung zu Rostock und in der ganzen Umgegend. Sie ist in mehreren Schriften erzählt worden am ausführlichsten in dem "Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen" 4 Jahrg. 1740 S. 98, davon ich nachstehendes aushebe. Ich erlaube mir die Bemerkung vorausgehen zu lassen, daß diese ganz ungewöhnliche Überschwemmung so wir der schreckliche Sturm, wahrscheinlich einer Erderschütterung, sie möge am Nordpol hin oder am Meeresgrunde gewesen sein, zuzuschreiben sein mag. Man findet ähnliche Naturwirkungen nicht selten bei Erdstößen in Südamerika.
(45)
Den 10. Febr. 1625 stand der Wind von Morgen bis Mittag südlich und es war stilles Wetter, als plötzlich um 8 Uhr vormittags die Ostsee so stark in die Warnow drang daß ohnerachtet der Windstille die derzeit vorhanden sieben Strandbrücken und das ganze Warnowufer bis an die Strandthore zur Überraschung der Meteorologen und Seefahrer überschwemmt wurde. Es herrscht bekanntlich in der Ostsee keine bemerkbare regelmäßige Ebbe und Fluth, jedoch verändert sich der Wasserstand zuweilen in der Art, daß die sonst niedriger liegende Ostsee in den Warnow Fluß eintritt oder wie man sagt der Strom einläuft, welches gewöhnlich bei Nordost oder Nordwind der Fall ist. Es vermutheten daher die Schiffer daß ein Sturm aus Nordost im Meere herrschend sey, und diese Vermuthung ward bald zur Gewißheit. Mittags um ein Uhr trat ein Orkan ein, mit Schnee, Hagel und Regen verbunden. Zuerst kam der Wind aus Osten, dann drehete er sich nach Nordosten. Es stürmte den Nachmittag und die ganze Nacht hindurch bis am Morgen den 11. Febr. Die Warnemünder sahen das Meer in einer so heftigen Bewegung, daß sie die Wellen mit Wasserbergen verglichen die bis an die Wolken reichten. Der Sturm war so heftig, daß Reisende weder fahren noch gehen noch stehen konnten, und sich bei den Schneewirbeln auf die Erde niederwerfen mußten um athmen zu können. Da schönes warmes Wetter voraufgegangen war, so wirkte die eingetretene eisige Kälte so stark auf den menschlichen Körper, daß mehrere Menschen erstarreten und verhindert wurden sich von dem überschwemmten Lande zu retten. Die Fluth erreichte abends 5 Uhr bei Rostock den höchsten Stand, und blieb bis Nachts 2 Uhr also 9 Stunden in dieser Höhe, welche den mittleren Waßerstand 14 Fuß überstiegen hatte. Nach 2 Uhr sank das Wasser, stieg aber am 14. Febr. bei gemäßigterem Sturm fast bis zur derselben Höhe. Dies Unwetter traf mit gleicher Wasserhöhe auch Greifswald, Stralsund, Wismar und Lübeck. Die Folgen dieser Sturmflut waren schrecklich. In und um Rostock fand man nach Ablauf des Waßers, daß der Hafen selbst fahrbar geblieben, daß, aber die Waßerwerke, woran man über 20 Jahre gearbeitet, sehr ruinirt waren. Die Dünen, an deren Erhaltung man derzeit erhebliche Kosten verwandt hatte, waren vom
(46)
Stromgraben bis Warnemünde und von hier bis Diedrichshagen vom Meerwaßer überstiegen, zerrißen und niedergestürzet. Die von Eichenholz mit starken eisernen Klammern verbundenen und mit großen Steinen beschwereten Kisten, sowohl am Meer als im Hafen und am Breitling waren gänzlich umgestürzet, die Steine ins Waßer gefallen, jedoch ohne das Fahrwaßer zu verschütten; das Kistenholz war zerbrochen, gänzlich weggeschwemmt und auf die Ufer von Marienehe und Bramow geworfen. In der Rostocker Heide waren eine große Menge Eichen, Buchen, Kiefern pp. umgeworfen. Die Dörfer Schmarl, Lütten und großen Klein, Marienehe, Redewisch pp. hatten an Häusern, Scheunen, Ställen Obstbäumen pp. sehr gelitten. Mehrere Gebäude waren umgestürzt und weggeschwemmt, viel Vieh ertrunken, Acker und Hausgeräthe weggetrieben. In dem Stadt Dorf Mohr, vermuthlich dem im Walde gelegenen Moorhof, welcher jetzt nicht mehr existirt aber auf die Reiter Charte bemerkt stehet, sind einige Pferde und Ochsen ertrunken. Die Menschen haben sich auf den Boden gerettet und dort drey Tage ohne Speise geseßen. Wie weit das Waßer in die Heide vorgedrungen ist nicht bemerkt worden, nach einer mündlichen Tradition soll es in Niedrigungen bis Blankenhagen vorgerückt seyn. Im Flecken Warnemünde sind von 150 Häusern 74 sehr beschädigt worden. Die Wände sind ausgefallen und nur die Ständer stehen geblieben. Alle Kisten, Betten, Bettstellen, Tische, Schränke pp. sind von den Fluthen weggerißen, 18 Häuser aber an der Nordseite bei der Laterne, gänzlich über den Haufen geworfen. Die steinerne Kirchhofs Mauer ist niedergestürzt, in der Kirche das Waßer drei Fuß hoch gestanden und durch die Vogtei hat man mit Böthen fahren können. Die beiden aeltesten Bürgermeister Tancke und Schütte haben am 12. Febr. den Schaden in Warnemünde in Augenschein genommen und sich die Klagen der Warnemünder, denen von ihren geborgenen Sachen noch manches weggestohlen worden, vortragen laßen. Alle im Hafen gelegenen Schiffe, mit Ausnahme von zweien sind losgerißen, aneinander und gegen die Häuser geschleudert worden.
(47)
Mehrere sind zertrümmert; 18 haben auf trockenem Boden vor den Häusern und der Voigtei gestanden, unter diesen ein Schiff von 100 Last mit voller Ladung; zwei Schütten hat man auf den Wiesen bei der alten Warnow gefunden. In Rostock selbst sind alle Strandbrücken, das Schlachthaus, die großen Brücken vor dem Petri und Mühlenthor pp. weggerißen worden. Zwischen dem Herings und Wenden–Thor waren über 600 Fuß der Stadtmauer eingestürzt. Fast alle Dächer waren stark beschädigt und der Verlust der Kaufleute und Schiffer sehr groß. Die niedrig gelegenen Häuser hatten am mehrsten gelitten, Kranke, Frauenzimmer und Kinder mußten durch Waßer weggetragen werden. Auch in höher gelegenen Häusern wurden Keller mit Wasser gefüllt und litten die Waren, vorzüglich Salz–Lager. Die am Strande liegenden Schiffe wurden losgerißen und gegen die Stadtmauer getrieben, woselbst die Brandung so stark war, daß man mit Böthen nicht zu den Schiffen gelangen konnte. Es lagen außer Prahmen und Böthe 80 Schiffe verschiedener Größe am Strande; diese lagerten sich bei den Strandthoren und Häusern; ein großes Schiff und 6 Schüten standen trocken im Stadtgraben und die Gaßen wurden mit angeschwemmten Böthen, Brettern, Planken und Bauholz gesperret. In der Umgegend Rostocks zerstörte die Flut Gebäude, Mühlen, Gärten, Schütte und Brücken und drang bis Gragetorpshof, Rickdahl und Dierkow vor. Der Mühlendamm stand einige Ellen unter Waßer, die Oberwarnow ward aufgestauet. Vergleichet man den damaligen Waßerstand der am Mönchenthor, am Blockhause, und beim Mühlenthor bemerkbar gemacht worden mit dem Schwan am Mühlenthor, so wird man eine Berechnung anstellen können, wie hoch die Überstauung der Oberwarnow bei Bützow pp. gewesen. Die Stadt–Heide litte hiebei doppelt, nicht nur durch Umstürz der Bäume und Überschwemmung mit Salzen Waßer, sondern auch durch die Abgabe des Holzes zur Herstellung aller dieser zerstörten Gegenstände.
1628 stürmte es bei Rostock stark und verspürete man in Mecklenburg bedeutende Erdstöße.
1660 wurde im Walde durch einen starken Sturm viel Nachtheil angerichtet, auch das Kupfer vom Thurm und Kirche St. Nicolai fast gänzlich abgedeckt.
(48)
1663 den 1. Sept. wurde durch einen Sturm aus Nordwesten das Waßer wieder hoch angetrieben, und der Mühlendamm, Gärberbruch, wie ein Theil der Heide unter Waßer gesetzt. 1669 ereignete sich in der Stadt–Heide das Unglück, daß ein Jäger von einem hauenden Schwein getödtet ward. Nach mündlichern Traditionen gehet dieser Jäger nahmens Brandt von Markgrafenheide wo er wohnte, zur Kirche um zu communiciren. Er trifft auf dem Weg einen starken Keiler an und ruft aus: wenn ich zurückkehre soll dich der Teufel holen oder mich. Nach der Rückkehr greift er zur Büchse und man findet ihn bald nachher todt mit aufgeschlitztem Bauche. Zum Andenken des Vorfalls hat man auf dieser Stelle ein Kreutz gesetzt, welches erneuert noch vorhanden ist. Der Aberglauben läßt den getödteten nachher als Kobold sich in seinem Revier herumtreiben und allerlei Unglück anrichten. Er wird dadurch bestärkt daß sonderbarer Weise die Unglücksfälle welche in der Heide später eingetreten sind, fast allein in diesem Revier statt gehabt haben. Es sind am Ufer dieses Reviers mehrere Schiffe gestrandet, öfterer todte Körper von den Wellen ausgeworfen. Ein Jäger erschoß sich auf dem Wagen bei unvorsichtiger Stellung der Büchse, ein Anderer der den Branntwein liebte ward nahe beim Jägerhause verirrt und todt gefunden, einem dritten zersprang das Gewehr und mußte die Hand abgenommen werden, ein alter Candidat der Branntwein trank, ward in einem trockenem Wege ertrunken gefunden, wobei er nur den Mund in einer Pfütze hielte. Ein Fremder ward an einer Tanne aufgehangen gefunden, eine alte Frau verirrt, todt und von den Mastschweinen zerrißen angetroffen. Ein Einlieger ward durch das Eingreifen seiner Kleider bei scheu gewordenen Pferden in ein Wagenrad gerädert, ein anderer durch einen herabgefallenen trockenen Zweig erschlagen pp.
1677 brachte großes Unglück über die Stadt Rostock; es brannte Sonnabends 11. Aug. und Sonntags 12. Aug. innerhalb von 24 Stunden, ohne Kellerwohnungen zu rechnen, Siebenhundert steinerne Gebäude ab.
(49)
Es ging das Feuer in einem Bäckerhause morgens halb neun auf und brannte bis zum nächsten Morgen. Es verbreitete sich über den Kirchsprengel, verschonte zwar die Peterskirche, äscherte aber die Catharinen – Kirche und das Waisenhaus ein, pflanzte sich über die Grube in der Krämer und Kl. Mönchenstraße fort und verzehrte die Flamme die Gebäude längst der Grube vom Heringsthor bis an die Molkenbrücke, die Fischbank, Kronenstraße, Krämer und Mönchenstraße bis zur Wage, den Schild, Ortsund, Vogelsang, die Koßfelderstraße, eine Theil des Borgwalles, der Lagerstraße bis an die Wokrenterstraße. Alles Löschen war vergebens bis die Gebäude welche in dem Strich des stark wehenden Südostwindes lagen, verzehret waren; da ward es möglich den Flammen Einhalt zu thun, wobei ein gelinder, dann starker Platzregen zu Hülfe kamen. Dieser große Unglücksfall ist in den "Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen" 1737 1. J. Seite 483 ausführlich erzählt. Auf die Waldung wirkte er ebenfalls, doch konnte der Wiederaufbau nur langsam betrieben werden. Es standen nach einer alten Familien Charte von 1720 also 43 Jahre nachher, noch der größte Teil der Brandstellen wüste und leer. So groß dieses Brandunglück für Rostock war, so blieb doch der größte Theil der Stadt verschont. Dagegen litten andere Städte Mecklenburgs ebenfalls durch Feuer und die gänzlich abgebrannten verhältnismäßig mehr. Man erlaube mir eine kleine Digreßion um die Brandübel vaterländische Städte aus aeltern Zeiten dem Gedächtniß zurückzurufen.
1378 brannte Kröpelin ab.
1430 Warnemünde mit der Kirche.
1441 Wismar fast ganz, 1476 zum vierten Theil.
1537 Ribnitz.
1538 Hagenow bis auf 4 Häuser.
1586 Parchim zur Hälfte, 25 Jahre später die andere Hälfte.
1632 Teterow.
1651 verbrannten in Schwerin 160 Häuser.
1659 Sternberg bis auf eine Scheune.
1659 Gadebusch größtentheils.
1659 Grevesmühlen mit der Kirche.
1660 Crivitz bis auf 20 Häuser.
1671 Waaren gänzlich.
1676 Neubrandenburg.
1676 Stargard.
1725 Penzlin bis auf 2 Häuser.
1746 Stavenhagen.
1756 Plau. Kirche und Amtshaus blieben allein verschont.
1795 Fürstenberg halb. 1807 die andre Hälfte.
Aus allen diesen Trümmern gingen beßre und feuerfestere Gebäude, sowie regelmäßigere Städte und Straßen hervor.
(50)
1703 d. 8. Decb. Wütete in Rostock und deßen Umgegend auch bei Kiel und Greifswald ein häftiger Orkan ähnlicher Sturm, er warf den Nicolai Thurm nieder. Dieser war der Höchste in Rostock. 172 Fuß in Mauerwerk und 292 Fuß über demselben also 464 Fuß(s. Grapius Erang Rostock S. 53 Anhang). Mit dem Sturm muß eine Windhose verbun-den gewesen sein, denn nach einer Familien Tradition sahe der Pastor D. Burgmann daß der Thurm aufgehoben und wieder aufs Mauerwerk niedergesetzt wurde als er sich unter seinem starken Eichenen Schreibtisch rettete. Das halbe Haus ward verschüttet. Die Hausfrau war mit den Kindern kurz vorher nach dem hintern Theil des Hauses gegangen, den die Thurmspitze nicht erreichte. Der Prädiger ward, vom Tisch beschützet, unbeschädigt ausgegraben. Die im Südmeer so häftigen Waßer- oder Windhosen sind bei uns Gottlob eine Seltenheit, allein wenn sie Wälder berühren, sehr zerstörend. Ich habe nur ein einzig mal eine Waßerhose aus der Ostsee aufsteigen sehen, welche sich in der Waldung bei Gral näherte. Es war den 16 ten August 1815 nachmittags 5 Uhr. An andern Tage verfolgte ich die Spur derselben. Sie hatte ihren Lauf vor der Gegend bei Grahl durch die Gelbensander Waldung auf Altenheide genommen, sich gewandt und sich vor Ribnitz vom Wasser entladen. In einer Länge von mehr als einer halben Meile hatte sie im Walde eine völlige Schneise von 24 Fuß breit gemacht, und in diesem Strich alles Holz theils umgerißen theils zerbrochen. Die Stadtwaldungen waren an der Willereshägener Gränze berührt, jedoch nur 9 Bäume, der Stadt gehörig, niedergestürzt worden.
1748 wüthete längst der Ostsee ein heftiger Sturm der viel Holz niederwarf.
1751 drohete der Stadt die große Gefahr gänzlich von der Stadtheide getrennt zu werden. Es hatte nemlich nach einer mündlichen Tradition die E. Bürgerschaft, welche ihr Recht auf die Waldung, Jagd pp. bei starken Bedrückungen mit vielem Muthe und Ausdauer vertheidigt hatte, durch die liebreiche Behandlung des Herzogs Christian Ludwig II, Nachfolger vom Herzog Carl Leopold, entzückt, beschloßen demselben die ganze Heide zum Geschenk darzubringen; ließ sich auch vom Magistrat von diesem Vorhaben nicht ableiten sondern sandte zu diesem Zweck eine Deputation an den D. Herzog.
(51)
Dieser folgten einige Mitglieder des Magistrats. Nachdem nun die deputierten Bürger ihren Vortrag geendet, ihr großes Geschenk dem Herzog angetragen und ihm die Heide zu Fuß gelegt hatten, trat der Bürgermeister Beselin auf und protestierte feierlich gegen dies Geschenk. Der Herzog welcher gleich erkannte daß die derzeit lebenden Bürger nur als geniesbraucher nicht als Eigenthümer der Stadt Waldungen betrachtet werden konnten, schlugen das Geschenk aus. Dieser Vorfall verdient als ein Beweis aufbewahrt zu werden, wie sehr ein Fürst durch ein humanes und herablassendes Benehmen, die Herzen der Unterthanen gewinnen kann.
1768 13. März ward zu Rostock der Jacobi Thurm durch einen Blitzstrahl in Brand gesetzt, aber durch Muth einiger junger Handwerker gelöscht und großer Nachtheil von der Stadt und der Waldung abgewandt.
1776 brannte ein beträchtliches Stück der Schwanberheide an.
1778 stürzte ein Sturm viele Bäume nieder.
1779 brannte das Hospital Gut Purkshof ab, zu deßen Aufbau die Heide Holz gab.
1781 vom 16. bis 18. Junius ging wieder ein Theil der Schwanbergerheide in Feuer auf. Die Jäger welche beim Löschen ihre Stiefel verbrannt hatten, erhielten eine Remuneration von 1 Thaler 16 Schilling.
1788 17.Jun. war in der Mörderkuhl bei Gelbensande Feuer angelegt, welches aber ohne sich sehr zu verbreiten gelöscht ward.
1790 brannte die Hälfte des Dorfes Willershagen ab.
1792 in der Nacht vom 11.–12. Dec. ward durch einen heftigen Sturm viel Holz umgeworfen.
1793 d. 3. März wurde durch einen orkanmäßigen Sturm so viel Holz umgestürzt, daß man in der Heide weder reiten noch fahren konnte. Die zu Niederhagen neu gebaute Scheune, welche am 21. Julius 1792 nebst dem Viehhause und Holländerhause durch einen Blitzstrahl eingeäschert worden, verlohr zur Hälfte das neuerbauete niedergestürzte Dach.
1801 streckte der Sturm viele Bäume nieder und warf die Torfscheune übern Haufen.
1807 27. Januar, überstieg das Meer die Dünen und planierte sie. Diese dem Holze und Wiesen so nachtheilige Überschwemmung mit salzem Waßer, traten öfterer ein. Um dies zu verhindern bildete man eine neue Dühne indem man zwischen zwei Reihen Zäune Tang und Seesand häufte und besamete. Ganz ohne Nutzen war dies nicht und geringe Waßererhöhungen widerstanden diese Dühnen, allein im März und April 1822 zerstörten die Meereswellen diese Dühne gänzlich und erweiterte noch die Fläche der Dühne nach beiden Seiten. Man war bemühet die Dühne mehr zu befestigen und zu erhöhen als d. 3. und 4. Februar 1825 bei einem Sturm aus Nordosten eine wahre Sturmflut entstand, und nicht nur die Wiesen, sondern auch einen Theil der Waldung überschwemmte. Das Meer stieg ohne den Wellenschlag zu rechnen, 6 Fuß 8 Zoll über seinen mittleren Waßerstand, überstieg die Dühnen und setzte 300 000 Quadratruthen unter Waßer. Die Überschwemmung würde sich noch um vieles weiter verbreitet haben, wenn der Wind sich nicht verändert hätte. Die Dühne fand man nach Abzug des Waßers fast gänzlich ruinirt, von 450 Ruthen der Länge hatten 80 Ruthen eine halbe Dühne behalten, 370 Ruthen aber waren gänzlich planiert. Beim Sinken des Waßers ging der größte Theil über die Dühne ins Meer zurück, ein anderer Theil hatte sich einen Ausweg durch das Gewärkenbruch, über den Weg der nach Markgrafenheide führt und die Pöstenwiese zum Breitling gebahnt. Der Rest war durch den Prahmgraben abgeleitet. Da jetzt die Formirung einer starken Dühne wieder zur Sprache kam, so äußerte der Forstinspector in einem Bericht vom 29. April 1825 daß einem solchen Waßerandrang nur durch Bildung eines angemeßenen Seedeichs werde Widerstand geleistet werden können. Er berechnete nach dieser letzten Sturmflut
die Höhe des Deichs 6 Fuß 8 Zoll 2,06 m
für das Sinken und Schwinden 1 Fuß 4 Zoll 0,40 m
für den Wellenschlag 6 Fuß 1,86 m
______________________
mithin zu 14 Fuß 2 Zoll 3,72 m
hiervon ab die Bodenhöhe 2 Fuß 0,62 m
_______________________
also zu 12 Fuß Höhe 3,30 m
Die Breite des Deichs aber zu 82 Fuß, nämlich 25,42 m
die Breite der obern Kappe 10 Fuß 3,10 m
die Doßierung nach der Landseite 24 Fuß 1,20 m
die Doßierung gegen das Meer 48 Fuß 1,40 m
__________________
= 23,4 Mtr. macht 82 Fuß = 5 Ruthen
Er riet die Dühne in ihrer verfallenen Lage als Vormauer zu laßen und den Deich hinter derselben mit Hülfe zweier breiter aber flacher Gräben mit Erdmaße zu versorgen.
Die großen Kosten und die Rücksicht daß bei ähnlichem hohen Waßerstand das Meer durch den Hafen in den Breitling dringen, und ohngeachtet des Deichs eine Überflutung veranlassen werde, haben bisher die Ausführung dieses Werks verhindert. Seit 1825 hat das Meer keinen so hohen Stand wieder erhalten. Es sind mehrere Vorschläge über die Bildung und Befestigung der Dühne entworfen.
a) vom Kammer Commißäir Knopp 1830, die unterm 30.Decbr. 1830 beantwortet ist.
b) vom Professor Becker unterm 2.März 1831.
c) vom Strandinspector Stark unterm 17.Okt. 1831, die sich im Forstarchive finden.
Die Stürme und Überschwemmungen haben auf die Heide sehr nachtheilig gewirkt, nicht allein durch den Umsturz der Bäume, sondern auch durch das Absterben derselben auf dem mit salzen Waßer getränkten Boden. Die große Räumde welche sich rechts der Markgrafenheider Fischerbude und dem Rosenort findet, war, wie die Wurzelstöcke noch ausweisen ehemals mit Holz bestanden. Jetzt benutzt man das Terrain als Wiese von mittelmäßigem Ertrage. Auch die Seeluft wirkt nachtheilig auf den Holzwuchs, es wächst wenig zu und stehet als mit der Scheere abgestutzet. Selbst der Heilige See war ehemals Holzboden, die Stämme darin sind der Fischerey nachtheilig, der Pächter Bring hat solche ehemals durch Ketten die mit Pferden bespannt worden, entfernen wollen, allein die Ketten dabei verlohren.
In einer großen Gefahr schwebten die Stadtwaldungen zur Zeit der französischen Besetzung Mecklenburgs. Da die Kassen überall sehr erschöpft waren, so verfielen die interimistischen französischen Landesbeherrscher darauf einen großen Schatz aus dem Holze der Rostocker Heide zu holen, und darin einen starken Holzhieb anzuordnen.
(54)
Es wurde daher die Stadt 1807 von der Französischen Intendantur aufgefordert einen genauen Bericht von dem jährlichen Ertrage der Rostocker Heide einzusenden. Diese Anforderung war bei dem bis dahin willkürlich geführten Holzhieb an und für sich schon nicht entgegen zu kommen, jede Angabe aber auch in ihren Folgen gefährlich. Es wurde daher in der Antwort unterm 13. Febr. 1807 die Hauptfrage ziemlich umgangen und vorgestellt, daß das haurechte Holz dieser Waldung zu den Bedürfnißen der Stadt kaum ausreiche, das mehreste aber aus jungem Holze bestehe, daraus wenig zu lösen, ein Holzhieb daher dem Zwecke nicht entsprechen werde. Die fand aber keinen Glauben, der Gouverneur Lavall beschloß daher mit dem Intendanten Bremont den Wald selbst in Augenschein zu nehmen. Diese Herren kamen von Schwerin nach Rostock und der Forstinspector ward beauftragt ihnen den Wald zu zeigen. Den 22. März 1807 trafen beide Herren zu Rövershagen ein, nahmen unter Führung des Forstinspectors den Wald in Augenschein und fanden die Angabe des Heidedepartements völlig bestätigt. Der Holzhieb unterblieb.
Die Stadtwaldungen liegen gegen Diebereyen ziemlich geschützet, ganz bleiben sie in keinem Walde aus, und man kann die Entwendungen in neueren Zeiten mehr Mausereien als Diebereien nennen. 1818 Indeß machten in der Nacht doch d. 14.Decbr. 1818 Einwohner von Fischland eine förmliche Invasion zu Waßer, haueten im Sack bei der Torfbrücke 15 Hestereichen und 2 Fauleschen ab und führten solche fort, wobei aber einige Böthe umschlugen und das Meer das Holz zum Theil wieder ans Ufer warf.
Außer genannten Unfällen haben die Stadtwaldungen noch mehrere anderer Art tragen müßen. Hierzu sind zu rechnen die Plenterwirtschaft, übertriebene Holzweide, ungebahnte Wege, temporäirer zu starker Wildbestand, willkürliche Anforderungen an den Wald und übertriebene Schonung mancher überreifer Holzart.
(55)
DIE PLENTER WIRTHSCHAFT
kehrt sich an kein Abtreiben ganzer Flächen, sondern man sucht das Holz, welches man bedarf, oder welches abgängig ist im ganzen Walde auf, fällt, benutzt es und läßt das gesunde Holz möglichst unangefochten. Diese Wirthschaft, von der man sich bis diese Stunde nicht hat trennen wollen, scheint der Natur ziemlich angemeßen, sie führt aber so viele Nachtheile mit sich, daß man sie in anderen Forsten längst abgeschafft und daß man auch deshalb für die Stadtwaldungen mehrere Vorschläge entworfen und eingereicht hat. Es ist zuerst schon eine schlechte Oekonomie das Holz vor der Benutzung wenigstens theilweise verderben zu laßen und einen Baum der 30 RM werth ist stehen zu laßen, bis sein Wert auf 5 RM oder nichts herabgesunken ist. Da das Holz ein vegeabilisches Product ist, das, wenn es seine größte Vollkommenheit erreicht hat, wieder abnimmt und zuletzt in Moder zerfällt, so ist es einer guten Oekonomie angemessen es zu benutzen wenn es den höchsten Wert erreicht hat. Wartet man länger, so wird aus dieser großen Sparsamkeit eine große Verschwendung. Leider haben sich unsere Vorfahren derselben zu Schulden kommen laßen, davon beim Eicheneinhieb die Rede sein wird. Wenn nun diese abgängigen Bäume durch den ganzen Wald gefällt werden, so entstehen noch die Nachtheile, daß beim Fällen viel Jung Holz niedergeschlagen wird, daß bei der Abfuhr, vorzüglich wenn es an festen bestimmten Wegen fehlt, eine Menge jung Holz niedergefahren wird, und wenn man Wagen zuläßt wie unsere Frachtfahrer besitzen, die zum Theil einen ganzen Faden Holz laden – auch durch die Schwere, die Wurzeln der stehenden Bäume von den Rädern zerquätscht werden. Es würde zu weit führen, alle Nachtheile der Plänterwirthschaft aufzuzählen; das Gesagte genügt um den Wunsch zu erzeugen, daß das haubare Holz möge auf einer Stelle gehauen werden können und das junge Holz in Ruhe und Frieden aufwachsen. Um hiezu zu gelangen, wird eine besondere Leitung des Hiebes erforderlich und wird die jetzt intendirte Bewirthschaftung – Art dazu führen. Bis man dazu vollständig gelangt, wird eine möglichst geregelte Plenterwirthschaft, wenigstens theilweise fortgesetzt werden müßen, worüber der zweite Abschnitt nähere Aufschlüße geben wird.
(56)
DIE HOLZWEIDE
Wenn ein Wald sich in dem Zustande befindet, daß die Flächen, nach gemachten Abtheilungen, mit Holz von gleichem Alter bestanden sind, so tritt der Fall ein, daß das zwischen dem Holze wachsende Gras ohne besondere Nachtheile mit dem Vieh abgehütet werden kann. Wenn aber, wie es mit der Heide der Fall gewesen, die Plenterwithschaft festgehalten wird, und man überall im Walde hauet, so müßten auch überall wieder junge Bäume aufwachsen, sonst wird der Boden eine holzleere Wüstenei. Da nun das Vieh mit dem Grase auch junges Holz abfrißt und zertritt, so paßten einem solchen Walde die Viehweide ganz und garnicht um so weniger, da auch die Gräben, welche die überflüßige Näße ableiten sollen, vom Vieh zugetreten und bei dem täglichen Weidegang nicht offen gehalten werden können.
Die Nachtheile der Holzweide waren zu augenscheinlich als daß das Heidedepartement nicht ernstlich hätte bemühet sein sollen, dieselbe aufzuheben und dazu die Bewilligung E. E. Raths und E. Bürgerschaft zu bewirken. Dieselbe erfolgte, es war aber das Problem selbst schwer auflöslich, welche Schwierigkeiten dadurch noch vermehret wurden, daß das zweite Quartier erklärte es solle die Viehweide entweder gänzlich aufgehoben werden oder garnicht, von einer partiellen Aufhebung wollte man nichts wißen. In aeltern Zeiten wurde die Nebennutzung höher geschätzt als die Hauptnutzung des Holzes. Die ganze Heide sowie die Willershäger Waldung waren dem Vieh übergeben. Wollte man Besamungen zum Gedeihen bringen, so müßten sie befriedigt werden. Der ganze Wald in Weidedistricte aufgeteilet, die Höfe, Bauern und Einlieger überschwemmten sie mit ihrem Vieh. Bei Aufhebung der Dreifelderwirthschaft in Mecklenburg und Einführung der Koppelwirthschaft mit regelmäßigen Weideschlägen, zogen die Höfe ihr Milchvieh aus den Wäldern zurück, dagegen blieb jüstes, Bauer und Einlieger Vieh, im Besitz. Als das ganze landwirthschaftliche Areal 1764-1766 in Mecklenburg, zu Bestimmung der Hufensteuer vermeßen wurde, ward auf den Holzwert keine Rücksicht genommen, wohl aber auf die Holzweide. Nach diesem Princip ward auch die Heide in vier Charten verzeichnet, Oberhagen, Mittelhagen, Niederhagen und Studthof, jedes mit seiner Weide. Willershagen ward ebenfalls mit seiner Holzweide chartirt. Als man in den Jahren 1800 bis 1812 mit Aufhebung der Viehweide in den Waldungen beschäftigt war, mußte man das Vieh eines jeden Terrains auf dem Acker des Hauptgutes zurückbringen. Es waren die beiden Oekonomen Amtmann Scheel und Pensionäir Millies bei diesen Geschäfte zugezogen worden. Wenn nun gleich diese Männer von dem Princip ausgingen, daß eine Kuh auf der Ackerweide so viele Milch gebe als zwey Kühe in der Holzweide, und daher sämtlichen Einliegern, die zwei Kühe hielten, nur eine auf der Ackerweide bewilligt ward, so blieb doch die Zahl noch sehr groß welcher Weide geschafft werden mußte, denn es befanden sich derzeit an Pferden, Ochsen, Kühe und Kälber pp. noch über 700 Stück in der Heide allein. Hiezu kamen noch contractliche Verhältnisse, welche ablaufen müßten bevor man freie Hände erhielte. Es ward jedoch das Werk 1812 glücklich beendet und schon 1792 die Mönkortkoppel in Schonung gelegt. Die zahllosen Schwierigkeiten hiebei wurden ziemlich glücklich überwunden, nur der Hof Niederhagen zu sehr lädirt. Denn da man keine partielle Viehweide im Holze zugestehen wollte, mußte dem Hoffelde laut Decret vom 18. April 1810 einige 30 fremde Kühe außer dem eigenen und dem Vieh der nach Niederhagen gehörenden Einlieger, auf die Ackerweide geschoben werden; wodurch das Verhältnis der Viehzucht zum Ackerbau, leidet. Auch die Willershäger Waldung war ganz der Weide des Viehs übergeben. Der Hof besaß alles was rechts des Weges nach Ribnitz liegt. Das übrige hatten Bauern und Einlieger im Besitz. Das Hofvieh ward 1792 entfernt, dann ungleich später das Bauernvieh. Die Einlieger haben bis jetzt noch ein kleines separat liegendes Terrain ohnfern dem Stadtweg nach Gelbensande behalten. Der Erfolg dieser Weideaufhebung war für den Anwuchs des jungen Holzes sehr wohlthetig, man siehet jetzt Dichtige auf Plätzen, wo ehemals die Viehherden übergezählt werden konnte.
(58)
WEGE, SCHNEISEN und KANÄLE
Eine unterlaßungs Sünde, die sehr nachtheilig auf die Wälder wirkt, ist es, wenn man den Wagen keine festen und bleibende Stellung giebt, sondern es der Wilkür der Fuhrleute überläßt sich solche selbst zu bahnen. Der Fuhrmann welcher jedem Hindernis ausweicht vermeidet dabei die von den Rädern bereits durchschnittenen Gleise zum zweitenmahl zu betreten, macht daher einen Weg bei dem anderen und zerstöret den jungen Anwuchs; die Hoffnung der künftigen Ernte. Starke Wägen mit 5 – 6 Pferden bespannt überwältigen sogar junge Bäume welche beinahe die Stärke der Deichseln haben. Ein Wagen der eine bedeutende Strecke sich auf diese Art durcharbeitet, ruinirt ungleich mehr als seine Ladung werth ist. Diese Verwüstung ist mit der Unbilligkeit in Parallel zu stellen, dem Fuhrmann zuzumuthen Wege zu befahren welche zum Ruin seiner Anspannung gereichen. So lange man das gefällt Holz auf Wägen aus dem Walde schaffen muß, ist es billig solche Wege zu unterhalten die gefahren werden können. Da dies aber nicht nach allen Plätzen möglich ist, so muß man wenigstens einige Hauptwege in gutem Zustande erhalten, und bis zu diesen das Holz ankarren, antragen, oder durch schmale Wägen anfahren laßen, und wenn dies alles nachbliebe, doch wenigstens dafür sorgen, daß man von jedem Platze zu einem festen Weg gelangen könne, nicht aber den ganzen Wald auf Umwegen durcharbeiten laßen. Treten nun überdem die Fälle ein, daß andere berechtiget sind durch unsern Wald zu fahren um zu einem anderen Walde oder zu Wiesen zu gelangen, oder führt sogar eine Landstraße durch unsern Wald, so wird man doch den Wald nicht preißgeben, sondern dem fahrberechtigten eine bestimmte Richtung vorschreiben. Dazu ist ohnstreitig die kürzeste Richtung die beste, die kürzeste ist aber die gerade Linie zwischen zwey Punkten. Will man daher Wege in einem Walde anlegen, und es treten sonst keine Hindernisse entgegen, so gelangt man dazu auf die wohlfeilste Art, sowohl in betref der ersten Anlage
(59)
als der fernern Erhaltung und der Aufgabe an Bodenfläche, wenn man sie grade macht. Solche Wege nennt man Schneisen. Es haben diese noch den Nutzen, daß man sie weit übersehen, die Holzfahrer und Durchpaßirenden beobachten kann, daß man sie zur Abteilung von Revieren und Flächen benutzen, bei der Jagd den Übertritt des Wildes beobachten, bei Waldbränden Meister des Feuers und bei Raupenfraß, der Insecten werden kann pp. Man benutzt sie in allen großen gut eingerichteten Waldungen und auch in den Satdtwaldungen waren sie lange vor ihrem Entstehen, der fromme Wunsch unserer Vorgänger, denn ein Wald von der Größe einer Quadrat Meile verliert nur das Ansehen von einem Chaos wenn er mit gradlinigten Wegen durchschnitten wird. Die alte hiebei in Copia erfolgenden Reitercharte von 1696, jetzt 142 Jahr alt, giebt eine Ansicht wie es in aeltern Zeiten mit den Wegen in der Heide bestellt gewesen ist; denkt man sich nun die in derselben nicht angegebenen zwey bis sechsfache Nebenwege hinzu, so wird man klare Ansichten über die alten Wege in der Heide erhalten. Wenn nun gleich das Zweckmäßige und Nachtheilige dieses Gegenstandes deutlich vor Augen lieget, so ist doch die Anlage von graden Wegen ein Gegenstand gewesen, der zu vielen Contestationen, Differenzen, Kosten Streit, Besichtigungen und Protocollen geführt hat. Es wird daher die Geschichte derselben nicht ohne Interesse sein.
Schon unterm 3.Decbr. 1765 machte der Forstinspector Möller dem Forstdepartement den Vorschlag einen graden Weg von Hinrichshagen bis zur Torfbrücke und Grahl, nur mit einer Biegung bei der tiefen Wroot, anlegen zu laßen, weil zwanzig und mehr Wege dazu führten, und der Weg als Landstraße nach Fischland nicht zu entbehren sey. Er hatte zur Erleichterung der Ocular – Inspection diesen projuctirten Weg durch den Ingenieur Dost zwey Ruthen breit abstecken laßen und die Länge 1 256 Ruthen gefunden. Allein der Vorschlag fand keinen Beifall. Im Julius 1767 brachte derselbe
(60)
den Gegenstand wieder in Anrege, und fragte an, ob der abgesteckte Weg nicht durchgehauen werden sollte? Man blieb aber der entgegengesetzten Meinung. Inzwischen war der Weg bei der Torfbrücke so schlecht geworden, daß die vom Fischlande kommenden Torfwägen versanken und vom Amte Hirschburg auf eine gründliche Beßerung angetragen wurde; es wurde aber solche nur oberflächlich behandelt. Da die Herzgl. Commission das Forstdirectorium 1772 übernommen hatte, so ward hier der Anfang mit der Ausführung der im Regulativ bezeichneten Schneisen gemacht, und eine Strecke von der Torfbrücke bis zum Fischgrund 1776 verfertigt. Diese Strecke mißt etwa 200 Ruthen und nimmt ihre Richtung auf den Platz der Fullery wohin die Wohnung des Forstinspectors verlegt werden sollte. Da diese Richtung sich der Tiefen Wroot näherte, so ward die Arbeit kostbar und bedürfte man viel Holz zum Ausdämmen der Tiefe. Hierdurch ward die Schneisenarbeit der Behörde noch unangenehmer. Diese kleine Strecke ist die Einzige welche von den im Regulativ projectirten Schneisen in Ausführung gekommen ist, und die sich 1792 im Walde befand; alle übrigen sind, mit Ausnahme der in den Müggenburger Zuschlägen befindlichen, bei einer schweren Geburt in neuern Zeiten zum Vorschein gekommen.
Es behielte also die Waldung seine krummen und unfahrbaren Wege bis 1792, da fand der dritte Forstinspector es seiner Pflicht gemäß, die Sache wieder ernstlich zur Sprache zu bringen, er reichte daher unterm 22ten December 1792 eine Vorstellung mit dem Vorschlage ein, von Hinrichshagen bis Markgrafenheide und vom Mönckortsbaum bis zu den Bauernwiesen grade Wege anzulegen. Er wiederholte diese Vorstellung unterm 18.März 1793. Das Heidedepartement verlangte einen Kostenanschlag der unterm 26ten April 1793 eingereicht wurde. Man ging hierauf nicht ein, und das Unwesen mit den willkürlichen Wegen dauerte fort. Dieses bewog des Forstinspector unterm 9.Decbr. 1799 seine Vorschläge dringend zu wiederholen. Er setzte den Nutzen der geraden Wege deutlich auseinander und trug darauf an wenigstens die Durchfuhr Wege nach der Gelbensander Forst und den Wiesen bewilligen und vorläufig vier Wege grade legen zu laßen, nämlich
a) vom Jägerhaus zu Wiethagen nach Meyershausstelle.
b) von Hinrichshagen nach der Torfbrücke.
c) von Sandhagen nach Markgrafenheide.
d) vom Mönckortsbaum nach den Bauernwiesen mit einem Arm nach dem Schnatermann.
Um den Nutzen der graden Richtung zu beweisen, hatte er den Weg von Sandhagen nach Markgrafenheide in grader Richtung abgesteckt und überreichte die Zeichnung davon. Es ergab sich, daß der Weg 1 150 Fuß kürzer ward als der alte, daß an Flächenraum 1 662 Quadratruthen gewonnen wurden, die zum Holzertrag kamen pp. dazu kam daß der alte Weg nicht mehr zu paßiren war, sondern wenn er bleiben sollte gründlich und kostbar gebessert werden mußte. Die in diesem Strich abgehenden Bäume, wurden angewiesen und gefällt. Ob nun wohl der Forstinspector das abgängige Holz anzuweisen berechtigt war, und es ihm gleich schien, ob er es in einer graden oder krummen Linie aufsuchte, so erregte dies doch besondere Sensationen und es kam unterm 25ten Januar 1800 ein Decret, bei 200 Thaler Straffe kein Baum in dieser graden Linie weiter hauen zu laßen. Blieb nun dieser Weg gleich in Statu quo, so ließ der Forstinspector sich doch nicht abschrecken seinen Plan zu verfolgen. Er überreichte unterm 28.Januar 1800 den Zweiten Plan eines graden Weges vom Wiethäger Jägerhause nach Meyershausstelle, als den Hauptdurchfuhrweg aus der Gelbensander Forst, nebst einer Zeichnung. Diese ergab daß der Weg 2 032 Fuß kürzer werden würde als der alte sich schlängelnde war. Der Vorschlag fand keinen Beifall und ward nicht angenommen. Inzwischen wurden die alten Wege durch das starke Fuhrwerk so beschädigt, daß nicht mehr durchzukommen war. Dies fand vorzüglich in dem Wege vom Mönckortsbaum nach den Purkshöfer und Bauernwiesen statt, und erzeugte große Beschwerden. Gebeßert mußte an vielen Stellen werden, auch wurden Gräben längs denselben erforderlich. Der Forstinspector beschaffte die Arbeit, wählte aber zur Beßerung dieser Stellen eine grade correspondierende Linie, und da die Wägen diese Linie verfolgten, so entstand mit einmal eine Schneise wovon Niemand wußte und die in der Rechnung keine Ausgabe veranlaßt hatte. Sobald dies bekannt wurde kam unterm 24ten Novbr. ein Inhibitorium und der Forstinspector erhielte unterm 4ten Febr. 1804 einen gehörigen Verweis. Die Sache war indeß zu wichtig als daß nicht eine förmliche Besichtigung mit Zuziehung eines Artis periti angestellt werden sollte. Die hatte im Sept. 1804 statt, und nachdem das löbl. Heidedepartement sich vom Nutzen der Anlage überzeugt hatte, erfolgte unterm 18 ten Septbr. 1804 ein Decret den Weg nunmehro fortzusetzen und zu beenden. Dies ist die Geschichte der Geburt der ersten Schneise, ihr Nutzen bestätigte sich und das Heidedepartement erhielte günstigere Ansichten von Schneisen.
Man war derzeit ernstlich damit beschäftigt das große Torfmoor zu Markgrafenheide zum Besten der Stadt zu benutzen, und suchte den Transport des Torfes zu Waßer und zu Lande zu befördern. Zu dem Zweck ward die Schneise von Hinrichshagen nach Markgrafenheide beschloßen und bewilligt. Die vom Forstinspector empfohlene Richtung führte grade auf den Holzplatz und Baum von Markgrafenheide und sollte von dort nach Warnemünde fortgesetzt werden. Diese sehr zweckmäßige Richtung würde zur Folge gehabt haben, daß alle Holzwägen auf ihrer Fahrt nach Warnemünde einen Baum zu Markgrafenheide würden paßiren müßen. Hiergegen erklärte sich aber das Heidedepartement aus dem Grund, weil es über dem Pramgraben mehr rechts eine hohe Brücke wollte bauen laßen, unter welcher ein großer Torfprahm nach dem Torfmoor durchfahren solle. Es bestand das Departement darauf, daß diese Richtung des Weges auf diese Brücke geführt werden solle. Dies geschah und die Brücke wurde gebauet, als aber der große Prahm fertig geworden, paßirte er zwar bei Niederlegung des Mastbaumes die Brücke, fand aber beim Steigen und Fallen des Waßers beim Hebel und im Canal überall Hinderniße, der Zweck wurde verfehlt, die Brücke war aber gebauet und die Schneise durchgehauen und fertig. Es erfolgten jetzt wiederholte Klagen derer die mit Heu über die Hohe Brücke fahren mußten; die Brücke wurde später abgenommen und niedriger gebauet. Die entfernte Passage vom Baumwärter Hause hat aber bisher nicht redreßirt werden können.
(63)
Das Heidedepartement überzeugt sich immer mehr von dem Nutzen fester und grader Wege, und bewilligte unterm 14ten Septbr. 1807 die in Vorschlag gebrachten vier Wege. Diese waren bereits durchgehauen als die Stadt sich durch die großen Ausgaben, welche die Occupation der Franzosen veranlaßte, bewogen fand, den Hieb von 5 846 Faden Holz zur Verlosung zu beschließen. Um den Wald hiebei möglichst zu schonen und doch das Decret außer der Wadelzeit in Ausführung zu bringen, schlug der Forstinspector vor mit dem Zerlegen des Waldes durch Schneisen fortzufahren und noch fünf nothwendige Schneisen durchhauen zu laßen. Der Vorschlag fand Beifall und es wurden die fünf Schneisen unterm 12.Febr. 1808 vom Heidedepartement bewilligt. Nach erhaltener Bewilligung säumte der Forstinspector nicht lange der Stadt mit dem gewünschten Fadenholz auszuhelfen und ließ tapfer hauen, so daß der Arbeitslärm den Waffengeräusch der Franzosen übertönte, die ganze Ehrl. Bürgerschaft allarmierte und die beiden Syndici mit ihren Gehülfen ad arma berief. Es galt die Erhaltung des Kleinods der Stadt das jetzt in Gefahr zu schweben schien. Unterm 1.April 1808 wurden von beiden Quartieren eine gehaltvolle Eingabe an E. E. Rath abgegeben worin der unerhörte Vorfall mit den Schneisen in Anrege gebracht und deren Nachtheile in ein helles Licht gesetzt wurde. Dies Ungewitter zog sich zuerst über dem Kopf des Forstinspectors zusammen ward aber durch die erhaltenen Decrete abgeleitet; es stellte sich demnach gegen das Heidedepartement in welchem der Doctor Schröder, ein in aller Rücksicht schätzenswerther, hellsehender und patriotisch gesinnter Mann, das Präsidium führte. Alle Einwürfe die man gegen die Zweckmäßigkeit der Anlage vorgetragen hatte, wurde deutlich und hinlänglich widerlegt. Das erste Quartier war beruhigt, nicht aber das zweite Quartier; es verlangte eine Besichtigung der Schneisen durch zwei Mitglieder E. E. Raths, zwei Mitglieder jeden Quartiers, der Secretarien mit Zuziehung eines Ingenieurs um oculariter und in loco zu untersuchen, ob diese Schneisen nach der
(64)
Normal Charte der Herzoglichen Directorial Commißion entworfen wären oder nicht. Diese Normal Charte aber existirte leider nicht, sie war entweder bei der eingetretenen Protestation gegen das Herzl. Regulativ (davon unten mehr) zurückgehalten oder welches wahrscheinlicher, überhaupt nicht ausgefertigt worden. Diese Untersuchung zerschlug sich daher, indeß erfolgte unterm 1.Sept. 1808 ein Decret mit der Arbeit bei den Schneisen Anstand zu nehmen. Die Discußionen über diesen Gegenstand dauerten fort und dreheten sich im Wesentlichen um die Frage, ob das Heidedepartement berechtigt gewesen sey die Durchhauung der Schneisen ohne specielle Zustimmung E. E. Raths und E. Bürgerschaft zu conmittiren, da ihre Hauptintension sich auf die Regulierung der Waldung beziehe, und ihnen hiezu das Recht nicht eingeräumt sey. Das Heidedepartement erwiderte hierauf, daß es den Gegenstand allein als eine Sache betrachtet habe, die zur Forstpolizei gehöre, da diese die Schaffung und Erhaltung guter Wege einschlösse, ihm aber die Ausübung der Forstpolizei obliege, so glaube es nicht die Grenzen seine Competenz überschritten und sich Vorgriffe in die höhere Forstwißenschaft erlaubt zu heben. Der Syndicus (Prof. Eschenbach) des E. Zweiten Quartiers erwiederte hierauf: es gebe zwar eine höhere Mathematik, aber keine höhere Forstwißenschaft. Man legte ihm den zweiten Theil von Burgsdorf Forsthandbuch vor, er ließ sich aber nicht überzeugen. Dieser als Jurist anerkannt geschickte Mann war gewohnt sich in allen, auch außer dem Creise der Jurisprudenz liegenden Gegenstände, sobald sie sich mit dem Intereße der Stadt mischten, ein aussprechendes Urtheil zu erlauben und seine Neigung festzuhalten, so daß an keine gütliche Ausgleichung zu denken war. Es wurde daher die verlangte ocular Inspection mit Zuziehung von Sachverständigen zugestanden. Das E. erste Quartier war beruhigt und zog sich zurück, es standen sich daher nur das E. zweite Quartier und das Heidedepartement entgegen. Als Kunstverständige wurden requirirt vom E. zweiten Quartier der Herr Oberforstmeister v. Grevenitz in Dobberan und vom Heidedepartement der Herr Forstinspector Struve zu Dobbertin, sowie der
(65)
Ingenieur Briest. Außer den Kunstverständigen waren deputirt vom Senat H. Dr. Taddel und Herr Sen. Levenhagen, vom zweiten Quartier der Beutler Herr Schmidt und der Tischlermeister Herr Ruge nebst dem Quartier Secretäir Herrn Babst. Diese Deputation fing den 8.May 1809 die Besichtigung an und vollendete sie in einigen Tagen. Der Forstinspector legte der Deputation unterm 10. May die Gründe vor, welche ihn bewogen hatten die Anlegung der Schneisen und deren Richtungen zu empfehlen. Nach geendeter Besichtigung sprach sich das Urtheil der Kunstverständigen günstig für die Schneisen aus, indes ward ein vollständiges Erachten versprochen, welches auch im Junius 1809 erfolgte, und sich nicht nur von beiden Seiten völlig beifällig erklärte, sondern auch einen Kostenanschlag zur Fahrbarmachung derselben enthielte. Der Syndicus (Prof. Eschenbach) des zweiten Quartiers konnte in dem Erachten ihres Kunstverständigen nichts auffinden das der Sache hätte Hinderniße in den Weg legen können, fand aber in dem Erachten das vom Heidedepartement requiriten Kunstverständigen beiläufig den Wunsch ausgedrückt, daß die Richtung der Schneise nach Torfbrücke eine völlig grade Richtung erhalten möge. Unglücklicherweise war derselbe bei der Besichtigung dieser Schneise nicht zugegen gewesen, weil er vom kalten Fieber befallen worden, beurtheilte die Sache nach der Charte und irrte sich. Das zweite Quartier ergriff aber diese Äußerung um seine Zustimmung zur Ausfertigung der Wege zurückzuhalten. Der Forstinspector entwarf daher eine Charte von der Heide mit allen großen und tiefen Morästen und den Schneisenlinien, und bewies dem Kunstverständigen, daß wenn man seinen Ideen nachgefolgt wäre, man in unergründlichen Moräste gerathen sein würde. Wenn nun gleich unterm 19.Febr. 1810 vom Herrn Forstinspector Struve ein erleuternder Bericht seines Erachtens eingesandt und seine Äußerung zurückgenommen wurde, so ward doch der Arest auf die Ausfertigung der Wege nicht aufgehoben, - es blieb alles halb vollendet liegen. Die hieraus entspringenden großen Nachtheile veranlaßten mehrere
(66)
Vorstellungen an E. E. Rath, von welchem unterm 18.April 1810 durch das Heidedepartement ein Decret erfolgte, daß die Trift nach dem Torfmoor zuerst fertiggemacht und alsdann aus den Kosten arbritirt werden solle ob und wie mit den übrigen Wegen fortzufahren sey – dies geschahe und erreichte die Ausgabe noch die Veranschlagung der Kunstverständigen nicht. Unterm 8.Apr. 1811 ward die Bitte um Conceßion eingereicht, drei andere nöthige Wege fertig machen zu dürfen. Den 3.Septbr. 1814 ward endlich die Fahrbarmachung des Weges von Sandhagen nach Markgrafenheide bewilligt und unterm 15.Nov. 1815 bewilligte man den Weg von Hinrichshagen nach der Torfbrücke. Unterm 10. März 1817 wurde wieder dringend um Ausfertigung der rückständigen Wege nachgesucht, auch den 17. Octbr. wiederholt. Hierauf erfolgten Beschwerden, daß Fadenholz nicht abgefahren werden könne und im Walde verderben müße. Endlich erfolgte unterm 20.März 1819 die Bewilligung zur Vollendung des Weges nach der Seekenwiese und unterm 8.Decbr. 1819 des Weges nach Gelbensande. Es verzögerte sich demnach die Bewilligung der letzten Schneise nach der entscheidenden Untersuchung, zehn Jahre. Die Beharrlichkeit des Forstinspectors bei der Anlage dieser gradlinigten Wege entsprang aus der Überzeugung ihres großen Nutzens, und ihrer Nothwendigkeit zur Organisation einer beßeren und geregelten Forstwithschaft. Ihr Nutzen als Wege hat sich längst bestätigt und ist anerkant, ebenso hat sich bei der letzten Regulirung der Waldungen ergeben, daß alle diese Wege ohne Ausnahme dem Zweck entsprechen, das wichtige Werk zu erleichtern und zu befördern. Dasselbe ist der Fall mit einer Schneise die durch den Willershäger Wald gelegt ist und das sämtliche gefällte Holz zu der Landstraße leitet. Es wurde zu ihrer Anlegung schon 1820 der Antrag gemacht, nach und nach erfolgte die Ausführung, die jetzt beendet wird. Auch ein Fußsteig längst der Waldung am Wege nach Ribnitz ward den 3.Apr. 1823 bewilligt.
(67)
Sorgt man nun auch für eine erleichterte und möglichst unschädliche Abfuhr des Holzes aus und durch die Waldung, so bleibt noch immer die Fortschaffung des Holzes vom Walde bis zur Stadt ein Gegenstand ernster Beachtung. Es führen zwei Wege vom Walde zur Stadt, der eine wird 1½ der andere 1¼ Meile lang gerechnet. Beide werden im Herbst und Winter öfterer so unfahrbar, daß Pferde stürzen und Wägen zerbrechen. Diese schlechte Beschaffenheit der Wege veranlaßt natürlich hohe Fuhrpreise. Hieraus entspringen in der Stadt hohe Holzpreise, und will man sie herabsetzen würde der billige Holzpreis im Walde unterm Werth des Holzes herabgesetzt werden müßen. Den der Holzpreis im Walde verbunden mit dem Fuhrpreis, geben den Holzpreis in der Stadt. Es ist daher ein Gegenstand von hohem Intereße, daß die Wege bis zur Stadt gut sind und der Fuhrpreis möglichst niedrig. Weil diese Wege aber durch das Teritorium vieler Grundbesitzer laufen, und die Beßerung größtentheils Pächtern und Bauern aufgeschoben ist, welche ihre Beßerung bald wieder durch den Holztransport ruinirt sehen, so ist es nicht zu erreichen, daß die Wege in gutem Zustande erhalten werden und alle Beschwerden, die schon 1765 erhoben wurden und jährlich erneuert wurden, führen höchstens zu unvollständigen Ausbeßerungen. Es ist daher der Wunsch sehr gerecht daß vom Walde bis zur Stadt eine Chaussee angelegt werden möge. Da man diesen Plan zu verfolgen im Begriff stehet, und bereits eine zweckmäßige Linie abgesteckt hat auch die Berechnung ergiebt, daß das anzulegende Kapital rentiren werde, so leidet die baldige Ausführung keinen Zweifel und wird der Wunsch hoffentlich erreicht werden geringere Holzsorten den Armen wohlfeil überlassen zu können. Diese geringen Sortimente bestehen vorzüglich aus Leseholz, Wellen, Radestämmen, Scheitelbusch und Spänen. Leseholz wird seit 1800 aus Zweigholz in Fadenmaße gehauen, es findet starken Abgang, der Fuhrpreis ist aber zu hoch und stehet mit dem Werthe deßselben in keinem richtigen Verhältnis. Seit Decbr. 1799 versuchte man Wellen zu binden und abzusetzen, obwohl der Preis sehr niedrig gestellt war, verhinderte doch der Fuhrpreis den Absatz und man mußte 1803 mit dem Binden nachlaßen. Hoffentlich werden die geringen Holzsortimente wieder Abgang finden, wenn auf der zu bauenden
(68)
Chaussee große Maßen mit wenig Pferdekraft, wohlfeil transportirt werden könne. Die Anlegung einer Chaussee von Rostock zur Heide läßt sich mit einer Chaussee von Rostock bis Ribnitz vereinigen, wodurch zugleich die Holzabfuhr aus der Gelbensander Waldung befördert werden könnte. Es haben sich daher schon der Magistrat zu Ribnitz, das Amt Hirschburg und die Gelbensander Forstdirection für die Sache intereßirt. Der Plan des Forstinspectors von 1830 und mehrere Papiere über diesen Gegenstand, findet man unter den Acten zur Forstregulirung Nr. 1. 2. Zu Rövershagen.
Die Lage der Rostocker Heide am Schiffbaren Waßer kann man für den Holztransport eine günstige nennen; es ist der Waßertransport daher auch seit undenklichen Zeiten benutzt worden. Das Meer sowohl als der Breitling berühren die Heide. Durchs Meer wird vorzüglich Warnemünde der Holzbedarf zugeführt, weniger der Stadt, indem diese nicht anders als durch den Hafen zu erreichen ist, wodurch nicht nur ein betrachtlicher Umweg entspringt, sondern auch die Fahrt durch Wellenschlag und starke Brandung gefährlich wird. Man kann nur bei ruhigem Meer das Flößen von Holz wagen, denn starker Wellenschlag zersprengt die Flöße und zerstreut die Holzstücke, welche bei starkem Winde nach der Dänischen und Schwedischen Küste getrieben werden können.Übrigens trägt das Seewaßer ungleich mehr als das specifisch leichtere Flußwaßer. Versuche haben mir bewiesen daß das Holz der Masteiche Quercus foemina in Seewaßer schwimmt, das Holz der Traubeneiche aber nicht. Indeß läßt sich letzteres auch flößen wenn man es mit Nadelholz verbindet. Es leidet keinen Zweifel daß die Flößerei durchs Meer nicht betrieben werden kann, wenn man die dazu geeigneten Mittel in Anwendung brächte, die anzugeben hier zu weit führen würde.
(69)
Von der Heide führt ein näherer und weniger gefährlicher Waßerweg zur Stadt, nämlich durch den Breitling und Warnow Fluß. Zur Beförderung deßelben sind zwey Holzstapelplätze vorhanden einer zu Markgrafenheide an einem Canal, der durch ein Binnenwaßer, die Rade mit dem Breitling communicirt, und der andere am Schnatermann unmittelbar am Breitling. Beide Holzplätze sind in neuerer Zeit verbeßert worden. Diesen fehlen aber noch Canäle welche sich in den Wald ziehen, daher die Anfuhr bis zu den Stapelplätzen erhebliche Kosten veranlaßt. Von der Herzl. Commission wurde der Plan entworfen durch die Mitte der ganzen Waldung einen Canal zu ziehen, es ist die Richtung deßelben vom Ingenieur Dost in einer von den Vermeßungscharten von 1765 aufgezeichnet worden. Er sollte von der Winkel Eiche am Stromgraben anfangen, in gebrochener Richtung die Gränenheide, Fullery, das große Ahntsoll und Mittelholz durchschneiden, vom Moorhof durch die Radelwiese hinter dem Marg. Torfmoor zum Pramgraben führen, und demselben bis im Breitling folgen. Bei diesem Plan scheint der Wunsch im Hintergrund gelegen zu haben, daß der Canal verlängert auch der Fürstl. Waldung nützlich werden möge. Da derselbe nur Projekt geblieben ist, auch kein Nivelement statt gehabt hat, so würde es hier langweilen ihn näher zu prüfen, es sey daher nur erlaubt zu bemerken, daß seine Ausführung nach meinen Ansichten großen Schwierigkeiten, und Kosten unterworfen sein würde. Es scheint dagegen möglich durch Benutzung des Strom und Grenzgrabens zwischen beiden Waldungen einen Canal ins Meer ziehen zu können, wodurch die Fürstliche Waldung vorzüglich gewinnen würde; da man aber bis jetzt mit der Anlagung von Dämmen von Faschinen und Steinen im Meer noch nicht hinlänglich rutinirt ist, und ebenso die Dampfschiffahrt bei uns noch zu kostbar wird, so wollen wir uns mit dieser Andeutung begnügen und der Nachkommenschaft die Ausführung überlaßen. Daß die Arbeit nicht übertrieben kostbar werden kann, verbürgt uns die geringe Waßertiefe die man zum Flößen bedarf.
(70)
Auch 1808 wurde der Vorschlag einen Canal bis zur Heide zu ziehen, vom Forstinspector erneuert. Da es ihm möglich schien, daß die Richtung durch die Postwiese, den Lauf des Radelbachs folgen könne, brachte er die Sache zur Sprache, damit man sich durch den neu zu erichtenden Pachtcontract des Gutes Oberhagen die Hände zur etwaigen Ausführung des Werkes nicht binde. Es ist sehr wahrscheinlich daß man nach einer Reihe von Jahren, wenn der Holzhieb sich dem Radelbruch nähert, es angemeßen finden wird, einen Arm des jetzt in Arbeit befindlichen Canals in dieser Richtung zur Waldung zu führen. Der Canal wird ebenfalls nur Wiesen durchschneiden und bis ans feste Holzterrain gehen. Er fängt bei Moorhof an und zieht sich zum Prahmgraben hin, welcher als Canal erweitert und vertieft zur Abfuhr des Holzes in der nordöstlichen Gegenden der Waldung dienen wird. Seine größten Schwierigkeiten findet er im Breitling des versandeten Häbels, der auch zur Abfuhr des Holzes vom Schnatermann eine stehende Vertiefung erhält.Da ein dunkles Gefühl mir voraussagt, daß die Nachkommenschaft nach mehr geregelter Dampfschiffahrt und Sicherung der Ausflüße kleinerer Ströme und Bäche ins Meer durch einfache Faschinen – Werke, auch den dazu sich qualificirenden Stromgraben benutzen werde, um sowohl aus der Großherl. Gelbensander Waldung als der Stadt Heide Holz durchs Meer nach Rostock und der Umgebung Fischland pp. zu transportiren, so will ich hier die bestehenden Verhältniße dieses
STROMGRABEN
genauer anführen. Dieser Graben hat einen gedoppelten Zweck, er ist der Grenzgraben zwischen der Großherzl. Gelbensander Forst und der Rostocker Heide, und dient zugleich zum Hauptabzug des Waßers aus beiden Waldungen.
Er erstreckt sich von der Ostsee zwischen der Torfbrücke und Grahl nach Gelbensande hin, biegt sich dort und geht auf Oberhagen, macht daher eine deutliche Grenze. Seinen Namen behält er eigentlich nur bis nach Gelbensande. Dieser Theil ist lange vorhanden gewesen, wahrscheinlich in Form eines Baches, den man beim Ankauf der Heide den
(71)
Zernitzstrom genannt haben mag. Der zweite Theil von Gelbensande bis zur Oberhäger Feldmark ist zur Zeit der Herzoglichen Commißion erst gegraben, und sind dadurch die Grenzzeichen – als Pföste, Grenzbäume und Steine, überflüßig geworden. Der letzte Theil besteht nur aus einem Graben von 6 – 8 Fuß, der erstere aber vom Ausfluß ins Meer an, in einer Breite von 12 bis 15 Fuß, die sich bei Gelbensande hin verringert. 1765 begann die Herzogl. Commißion ihre Arbeit mit Revision der Grenzen. Im Jahre 1766 ward die Grenze zwischen der Großherzl. Gelbensander Forst und der Rostocker Heide genau bestimmt, und die Ziehung der Gräben beschlossen. Zu dieser Grenzbesichtigung war eine Deputation ernannt, die von Fürstlicher Seite aus dem Oberamtmann Brand, von Seiten der Stadt aber aus dem Senator Koppe, Bäcker, Nebel und Forstinspector Möller bestand, sowie dem Secretair Eyller und Ingenieur Dost. Nachdem die Richtung des Grabens bestimmt worden, wurde das Holz von dem Striche, welches durch die Linie sowohl von der Gelbensander Forst als Stadtheide abgeschnitten worden taxirt, und es tratt eine Ausgleichung zwischen beiden Partheien ein. Die Acten hierüber liegen im Forstarchiv im besonderen Fascicul von 1766. Das Resultat der Vereinigung war kurz nachstehendes: Als Basis nahm man an daß die Aufräumung des Grenzgrabens von beiden Seiten gemeinschaftlich und also mit gleichen Kosten statthaben solle. Nun fand es sich aber, daß bereits von Seiten der Stadt Rostock allein beim Landkruge 49 ½ Ruten Graben auf Stadt Grund und Boden, etwa 2 Fuß von der eigentlichen Scheide, gezogen worden waren. Diesen Graben nahm man als einen Theil des Scheidegrabens an, und vereinigte sich dahin, daß das Holz des abgeschnittenen kleinen Strichs von 2 Fuß bereits taxirt und ersetzt der Boden aber vom Benkenhäger Felde der Heide zugelegt ward. Da aber die Stadt den Graben hatte auf alleinige Kosten ziehen laßen, so sollte er von der Gelbensander Forst das nächste mal wieder allein aufgeräumt werden, welche auch 1779 geschehen ist. Seitdem ist der ganze Graben gemeinschaftlich aufgeräumt worden. Es hatte sich bei der Aufräumung gezeigt, daß die Stellung
(72)
gleicher Mannschaft zur Aufräumung wie zur Reinigung einzelner verstopfter Theile, mit vielen Inconveniencien verbunden gewesen, denn bald hatte es diesem bald jenem Theil an Arbeitern gefehlt, auch hatte die Bestimmung der Zeit der Arbeit Differenzen und Aufschub veranlaßt. Man beschloß daher 1779 den Haupttheil dieses Grabens, nämlich den breitesten Theil in zwei gleiche Theile zu theilen, und als dann durchs Loos zu entscheiden, wem der öbere und wem der untere Theil zufallen würde. Zu dem war ein Pfosten N: 4 in der Grahler Wiese gesetzt und ein zweiter am Ende des Seekenbruchs. Diese Strecke ward gemeßen und die Mitte durch einen Pfosten bezeichnet, der in der Mitte des Schwarzen Bruchs steht. Jetzt schritt man zur Cavelung und es fiel der Herzogl. Forst das untere Ende von der Grahler Wiese bis zur Mitte des schwarzen Bruchs, der Stadt aber das obere Ende vom schwarzen Bruch bis zur Winkeleiche, oder Ende des Seekenbruchs zu. Nun blieb von ersterem Graben noch eine Strecke übrig, welche von dem Pfost in der Grahler Wiese sich bis an die Meeres Dühne erstreckt, diese wird auf gemeinschaftliche Kosten aufgeräumt. Alsdann ist noch nöthig den Durchlauf durch die Dühne ins Meer offen zu halten. Da diese Oeffnung oft von den Wellen durch Sand verschlagen wird und es wegen der Entlegenheit vom Dorf äußerst beschwerlich ist jedesmal Arbeiter dorthin zu senden, so übertrug man es den beiden Holzwärtern zu Grahl und auf der Torfbrücke gegen eine Remuneration von jährlich 4 Thaler an jeden, beim Andrang des Waßers im Graben sogleich den Ausfluß desselben durch die Dühne zu befördern, und die Öffnung zu reinigen. Man hatte die Breite des Grabens vom Meer bis zur Winkeleiche zu 12 Fuß bestimmt, durch Einsinken der Borte ist der Graben aber an mehreren Stellen bedeutend breiter geworden. Für den übrigen Graben von der Winkeleiche bis Oberhagen waren 6 Fuß als Normalbreite festgesetzt, und wird dieser Graben auf gemeinschaftliche Kosten aufgeräumt.
(73)
In diesen Verhältnißen stehen diese Gegenstände noch. Ich kann hiebei nicht unbemerkt laßen, daß der Stromgraben in aeltern Zeiten in der Grahler Wiese seinen Lauf etwas verändert und eine kleine Wiese vom Rostockschen Theil abgeschnitten hat, die man jetzt Grahler Bollenwiese nennt. Man hätte dies Stück sogleich reclamiren sollen, man hat es aber wohl der Mühe nicht werth gehalten auf Restitution einer Serpentine die sich selbst ausgeglichen anzutragen. Die Sache ist längst verjährt und beruht nur auf mündliche Traditionen, als 1765 die Vermeßung der Heide eintrat. Es ist nach den angegebenen Verhältnißen in der Folge dieser Stromgraben öfterer aufgeräumt worden als 1790, 1794, 1808, 1817 pp. und geschiehet dies auch noch jetzt so bald er sich gefüllt oder verstopft hat.
ANSAATEN!
Man muß wahrlich bei einem Walde, der auf so vielerlei Art angegriffen und zerstört ist als durch Überschwemmung, Stürme, Feuer, unbeschränkte Viehweide, willkürliches Fahren pp. eine außerordentliche Reproductions Kraft voraussetzen, wenn man erwarthen will, daß die Natur denselben allein wieder in größte Flohr und zum höchsten Holzbestand bringen werde. Man kann sich hierin nur täuschen, denn nach Zerstörung des Holzes treten sogleich andere Gewächse und Forstunkräuter an deßen Stelle, welche den Boden so stark verfilzen, daß das Samenkorn die Erde nicht erreichen kann, sondern auf der Rasendecke verderben muß. Es entstehen daher holzfreie Plätze, Räumen mit Heide und Farrenkraut, Binsen und Gräsern – ohne Werth bedeckt. Es muß daher des Menschen Kunstfleiß zutreten, der Natur zu Hülfe kommen und dahin gerichtet sein, daß alle Blößen durch Kunst oder Natur besamet, die den Boden zusagenden Holzarten hervorbringen. Die Hervorbringung guter Ansaaten in Zuschlägen ist mit Mühe und Last für die Forstbedienten verknüpft und vorzüglich dadurch, daß sie jahrelang geschützt werden müßen ehe und bevor sie selbst Höhe und Stärke genug besitzen um des Schutzes entbehren zu können. Um diese so nöthige als nützliche Holzvermehrung zu befördern und die Forstbedienten dazu aufzumuntern, hat man in ganz Deutschland für gelungene Ansaaten Prämien ausgesetzt und ausgezahlt. In ältern Zeiten wollte sich die Stadt zu solchen Prämien nicht verstehen; man findet zwar aus den Zeiten der Jäger Plätze die angesäet und gut bestanden sind, aber keine Nachweisung daß dafür Prämien bezahlt worden. Es war aber auch vieles wüste und unbesamet geblieben. Die Gleichgültigkeiten, womit man die Holzsaaten behandelte, mag nachstehendes bezeugen. Das Stadtgut Ickendorf besitzt eine beträchtliche Fläche von leichtem Boden, welcher nach Überzeugung des damaligen Cämmerey Collegii sich am besten zur Kiefern Besamung qualificirte und also dazu bestimmt ward. Um der Stadt hiebei alle Kosten zur Besamung pp. zu ersparen ward solche dem Pächter contractlich aber in nicht hinlänglichen Bestimmungen zur Pflicht gemacht. Diese Verpflichtungen enthielte der zu Caßbom wohnende Pächter Möller der auch Ickendorf mit in Pacht hatte, im Jahr 1767. Die Ausführung der Besamung verschleppte sich von einem Jahr ins andere, zuletzt aber ward auf die Vollführung dieses Puncts des Contracts ernstlich bestanden. Der Pächter erklärte sich bereit den Boden abzutreten und die Arbeiten zur Besamung zu leisten, verlangte aber dagegen die Materialien zur Befriedigung des Platzes und den Samen oder die Zapfen von der Stadt. Hierauf erwiederte die Stadt, daß Pächter alles auf eigene Kosten anschaffen und leisten müsse. Diesem widerstand der Pächter, unterließ seine Verpflichtungen, und jetzt nach 71 Jahren ist der Platz noch unbesamet. Wäre die Besamung erfolgt, so würde sich der Nutzen beim Aufbau von Caßbom jetzt deutlich gezeigt haben.
Als die Herzogl. Commißion 1772 die Rostocker Heide untersucht und die Holzarten nach Flächen abgesondert hatte, fanden sich nach Seite 74 des gedrückten Regulativs 216, 817 Quadratruthen Räumden oder holzreiche Plätze in der Heide allein, denn Willershagen war derzeit noch verpfändet. Dies veranlaßte die Commißaren in § 76 Prämien über die Besamung holzleerer Plätze festzusetzen, die zwischen dem Forstinspector und den Jägern getheilt werden sollten. Die Auszahlung dieser Prämien ward aber den beiden ersten Forstinspectoren von der Stadt verweigert, Möller erhielte nichts und Rödler ward mit seinem Ansuchen vom 14ten April 1789 vom Heidedepartement an E. E. Rath verwiesen, der es unbeantwortet ließ.
(75)
Dies hatte die Folge, daß außer der Besamung zu Müggenburg nur unbedeutende Plätze von ihnen besamet sind. Der dritte Forstinspector nahm daher 1791 nicht allein fast die ganze maße der holzleeren Plätze, deren das Regulativ erwähnt, sondern auch noch außer diesen viele andere, die inzwischen entstanden waren, so wie auch die, welche sich in der reluirten Willershäger Waldung fanden, entgegen. Er machte es sich zur Pflicht alle diese holzleeren Plätze zu besamen und hat dies auch in Ausführung gebracht, so daß die Aussaaten schon jetzt einen beträchtlichen Ertrag bei Durchforstungen abgeben. Obwohl seinem Vorgänger die Ertheilung der festgesetzten Prämie verweigert worden, glaubte er noch rechtlich darauf Ansprüche machen zu können. Es wurde also die Sache nach wiederholten Ansuchen und Abschlägen im Wege rechtens behandelt. Dies hatte zur Folge, daß ein Vergleich zu Stande kam, und ihm für seine Persohn, nach angestellter Besichtigung der Zuschläge für die welche von 1791 bis 1811 entworfen worden
im Jahre 1815, statt 914 Thaler ---- 500
und von 1811 bis 1822 statt 794 Thaler ---- 500 ausbezahlt wurden.
Für die von 1822 bis jetzt beschafften Besamungen und Pflanzungen, ist noch nichts ausgezahlt, aber deshalb auch noch kein Antrag gemacht worden. Die Jäger erhielten ebenfalls eine proportinuirliche Remuneration. Wenn es die Grenze einer Geschichte nicht überschritte, so würde man hier die Prüfung eintreten laßen können, ob es gerathen sey die Forstbedienten zur Vermehrung des Holzbestandes durch Auszahlung einer kleinen Prämie aufzumuntern oder ob man dies ex officio [von Amts wegen] allein von ihnen verlangen solle? Mir scheint ersteres am angemeßensten, und zwar bei nachstehenden Bestimmungen
a) daß Besamungen und Pflanzungen vor dem fünften Jahr nicht abgeliefert werden,
b) daß die Prämie als dann zur Hälfte und nach 10 Jahren wenn der Bestand sich völlig gut erhalten hat, zur anderen Hälfte ausbezahlt werde..
Hierdurch wird erreicht, daß die nöthige Aufsicht auf die Ansaaten, welche ebenso wichtig ist als die Besamung selbst, eine Reihe von Jahren fortgesetzt werde.
Hat man den ganzen Capitalwerth der Waldung berechnet, und schließt von deßen Flächengehalt auf den Flächengehalt der besamten Plätze, so wird man von dem Werth derselben einen Begriff erhalten und sich überzeugen, daß gut geratene Ansaaten, der Ertheilung einer mäßigen Prämie bedürfen, um die ganze Aufmerksamkeit sämtlicher Forstbedienten zu feßeln. Zur Beförderung der Besamung dient ein Darrhaus zum Ausklengen des Samens, es ist dies 1 8 3 6 zu Rövershagen erbauet und zum Aufbewahren und Austrocknen des zerlegten Holzes ein Holzmagazin, welches ebenfalls daselbst 1825 erbaut ist.(Das jetzige Witwenhaus. Be. 1952)
Von dem Grundbesitz der Stadt – Pächter und Hausleute sind einige Plätze zur Besamung abgegeben, weil die so mit Kiefer beßer rentiren als mit Getreidebau. Der Pächter Röper gab bei Sandhagen zwei Sandschollen ab, der Pächter P. Becker zu Oberhagen ein Stück seiner beständigen Weide das er mit Kiefern bepflanzte, die Bauern einen Strich ihres leichten Bodens längst dem Holze woselbst sich jetzt der Teerschweler angesiedelt hat, auch ist die Scheide zwischen der Forst und der Studthöfer Pachtung durch den Weg nach dem Schnatermann bestimmt worden.
TORFMÖÖRE
Man hat die Torfbenutzung der Forstwirthschaft zugeschoben, eigentlich gehört sie nicht dazu, denn sie ist so wenig eine Haupt- als eine Nebennutzung der Holzwirthschaft. Da aber Torf ein Brennmaterial ist, da sich nicht selten in den Wäldern durch Holzabfälle, Blätter, Nadeln, die zusammengeschwemmt sich in Nidrigungen gelagert haben, entstanden ist, so übernimmt das Forstpersonal deßen Gewinnung ebenfalls, und mag auch hier von unserm Torfwesen das Geschichtliche aufgenommen werden. Der Holzcultur ist der Torfboden nicht günstig, ist er zu trocken, so verdorren die jungen Holzpflanzen, ist er zu naß, so ersterben sie ebenfalls. Ist der Boden nur mit einer geringen Torfrinde von einigen Zollen belegt, wie sich solcher Boden in Mengen in den Stadtwaldungen findet, so ist deßen Cultur eine tiefe Beackerung nöthig, damit der Torf mit der untern Erde, wenn auch nur Sand, gemischt werde. Stehet der Torf tiefer als Holzwurzeln dringen, so laßen sich zwar bei angemeßener Feuchte, Birken, Kiefern pp. zum Anwachs bringen, allein sie wachsen struppig und langsam.
(77)
Der lockere und unreife Torf wird aber durch Holzanbau auf seiner Oberfläche verbessert, indem das aufwachsende Holz durch seine Schwere, den Boden nach und nach zusammendrückt. Es ist daher rathsam, unreifen Torf mit Kiefern und Birken Samen zu besäen, man wird zwar nur Brennholz erhalten, aber den Torf auch für die Nachkommenschaft zur Reife bringen. Die im Walde befindlichen Torfmööre sind mit Holz bestanden, daß große Torfmoor zu Markgrafenheide welches mit Wiesen umgeben ist, nur zum Theil, der übrige Theil wird gemähet. In diesem Moor stehet der Torf 8 – 10 Fuß. Ein anderes mit Holz bestandenes Moor ist das Trienmoor ohnweit Wiethagen. Außer diesen findet sich Torf beim Pöstenbaum, in den Moortannen, in der Brandmüß, an der Gelbensander Scheide zu Willershagen und an mehreren Plätzen.
Auch auf den Feldern der Dörfer Oberhagen und Studthof finden sich kleine Torfmööre. Letzteres liegt am schiffbaren Waßer, dem Petzer Bach und Breitling, es ist ein Theil davon gestochen, der beste Torf stehet aber noch. Da sich zu Studthof und in dem angrenzenden Holze auch der beste Lehm der Rövershäger Güter findet, so darf die Hoffnung nicht aufgegeben werden, daselbst oder nahe dabei guten Ziegelthon zur Anlegung einer der Stadt fehlenden Ziegelei zu finden. Der sämtliche Torf ist nicht von besonderer Güte, seine Theile sind nicht gehörig zerlegt und compact, auch ist er mit Rohrwurzeln, Holzstücken, Kiefernnadeln pp. gemischt. Solange näher gelegene Torfmööre der Stadt beßern Torf geben, wird man diese Mööre aufheben müßen, es sey denn, daß man Vortheile beim Verkohlen fände, wodurch auch der üble Geruch entfernt werden würde. Deutliche Spuren zeigen daß man in aeltern Zeiten an mehreren Plätzen, die jetzt zum Theil Wiesen sind Torf gestochen habe, auch hat man in spätern Zeiten erhebliche Torfstiche gemacht; seitdem man aber der Stadt näher gelegenen und beßern Torf zu Gragetorpshof und Broderstorf gefunden, ist der Torfstich in hiesigen Möören unterblieben. In dem Decenio 1760 – 70 unternahmen zwey Rostocker Kaufleute Jacob Georg Stypmann und Paul Grube die Entrepriese, einen Torfstich aus dem Moor Markgrafenheide im Großen zur Ausführung zu bringen, und ging ihr Plan dahin, den Torf durch den Breitling nach Rostock zu transportieren.
(78)
Es war derzeit bereits ein Graben vom Heiligen See bis zum Stinkengraben vorhanden, durch diesen erhielt das Waßer seinen Abfluß unmittelbar in die Ostsee, wie dies auch jetzt noch mit dem Stromgraben der Fall ist. Der Transport aber durch die Ostsee und Warnemünde, war zu weit und zu gefährlich. Um nun vom Torfmoor zum Breitling kommen zu können, zogen sie vom Stinkengraben den sogenannten Pramgraben durch ein höher gelegenes sandiges Terrain bei Markgrafenheide vorbei in die Radel, welche mit dem Breitling in Verbindung stehet, vertieften den Häbel, eine Sandscholle im Breitling, erbaueten kleine Prame mit flachen Boden, ließen große Quantitäten Torf stechen und zum Verkauf nach Rostock transportieren. Dieses kostbare und patriotische Unternehmen ward aber nicht nach Würden belohnt, denn der Torf fand keinen besonderen Beifall, die Frauen waren nicht Patriotinnen genug um seinen üblen Geruch unbemerkt zu laßen. Der Absatz stockte daher und die angelegten großen Kosten setzten die Enterpreneurs in Verlegenheit. Paul Grube starb und Stypmann, dem die ganze Schuld zufiel, machte Concurs. Die Gläubiger, welche den Kaufmann Dankwarth zum Corator bonorum ernannt hatten, wollten an diese Enterpriese keine Kosten weiter verwenden, sondern ließen alles liegen wie es war. Der Stinkengraben war verstopft worden, und der Stromgraben zerfiel jetzt auch. Das Waßer welches sich auf den Wiesen gesammelt hatte, und den verstopften Pramgraben nicht folgen könnte, brach jetzt wieder durch den Stinkengraben ins Meer und machte eine bedeutende Öffnung durch die Dühne. Man stellte hierüber den 28ten Dec. 1769 eine Besichtigung an und fand nicht nur den Pramgraben sehr zugefallen, sondern auch noch die alten Torfbäume darin versunken, wodurch der Waßerlauf gänzlich stockte. Hätte man damals mit dem Waßerbau beßer umzugehen gewußt, so würde man am wohlfeilsten und kürzesten zum Ziele gelangt sein, wenn man den Stinkengraben wieder geöfnet und gehörig befestiget hätte, allein dies schien zu gefährlich. Statt dadurch das Waßer wenigstens näher abzulaßen, wurde die Öfnung mit vielen Tannen, Tang und Soden möglichst gut verstopfet und man beschloß den Pramgraben wieder aufzuräumen und die versunkenen Pramen fortzuschaffen. Während des Winters ließ sich diese Arbeit nicht zweckmäßig ausführen, es stand also das Salze – Waßer lange über die überschwemmten Wiesen und Holzflächen, wodurch das Holz der letzteren vertrocknete.
(79)
Der Torfstich ruhete jetzt 13 Jahre, da ward er wieder von der E. Bürgerschaft in Anrege gebracht, und die Heidebürger Gärber Gartz und Riemer Pilatus wurden zur Untersuchung der Torfmööre und Entwerfung zweckmäßiger Pläne nach der Heide gesandt. Diese fanden im Junius 1782 den Torfstich im Trienmoor gänzlich unpaßend, aber im Moor Markgrafenheide einen Torf – Vorrath, der die Stadt auf dreyßig Jahre reichlich versorgen könnte. Sie beorderten also sogleich, daß 200 000 Soden vorläufig gestochen würden. Dies geschah und es stand jetzt zur Frage, wie solche zur Stadt gebracht werden sollten, da der Pramgraben zwar als Waßerlauf diene, aber nicht mehr mit Böthen und Prämen zu befahren sey? Es wurde daher ein Kostenanschlag über die Schiffbarmachung des Pramgrabens entworfen, welcher sich auf 2 144 Thaler belief. Diese Kosten wollte man nicht daran wenden, der Torf stand daher über Jahr und Tag auf dem Moor bis er theils zerfiel, theils durch Wagen abgefahren ward. Der Torfstich ruhete jetzt wieder vierzehn Jahre. Darauf ward er ernstlicher wieder zur Sprache gebracht, und mehrere Mitglieder des Heidedepartements interessirten sich angelegentlich für denselben. Es wurden 1798 alle Torfmööre in der Waldung aufgesucht und Proben von Torf gestochen. Den besten fand man in den Moortannen. Das Moor ist aber klein und vom Waßer entfernt. Der nächstbeste stand beim Oberhäger Pföstenbaum; das Moor ist aber ebenfalls klein, flach und das Waßertransport nicht ausführbar. Weniger gut fand man ihn im Trienmoor, er stand zwar nur in der Mitte 5 – 7 Fuß tief, allein die Fläche war sehr bedeutend, die Lage indes beim Dorf hin vom Waßer zu entfernt so daß die Abfuhr nur auf der Ostsee ausführbar werden könnte. Man wandte sich daher wieder zum großen Torfmoor bei Markgrafenheide. Unterm 22.Apr. 1796 erging ein Commißorium den Pramgraben aufräumen und mit Holz aussetzen zu laßen; auch erfolgte unterm 27.Dec. 1798 der Auftrag eine Torfscheune auf dem Moor zu erbauen. Der Forstinspector, welcher sich für den ganzen Plan nicht intereßiren konnte, und mit seinen Bedenklichkeiten lästig ward, wurde gänzlich davon liberirt, ein eigener Aufseher ernannt und unter unmittelbaren Befehl des Administranten gestellt.
(80)
Während der Pramgraben aufgeräumt, eine Kastenschleuse darin angelegt, die Torfscheune errichtet und eine beträchtliche Menge Torf gestochen ward, bauete man in Rostock einen großen Pram zum Transportiren der Soden. Damit nun dieser Pram ungehindert bis zum Moor gelangen könne, ward die Brücke über den Pramgraben abgebrochen und nach einen Platz gelegt deßen Ufer höher lagen und die Brücke bogenförmig geführt. Auch ward der Mastbaum des Prahms so eingerichtet, daß er niedergelegt werden könnte, wenn er die Brücke paßirte. Nachdem alles zum Transport in Bereitschaft gesetzt war, traf der große Prahm von Rostock ein. Er war bei hohem Waßer glücklich über den Häbel gegangen, paßirte de Schleuse, blieb aber leider da das Waßer etwas sank, bevor er das Moor erreichte im Graben stecken. Man decretirte zwar unter dem 29ten Junius 1799 daß der Graben so breit und tief gemacht werden solle, daß der Prahm paßiren könne, allein es war voraus zu sehen, daß der Prahm wenn er auf dem Moor beladen werde, die Rückreise nicht würde machen und nur bei hohem seltenen Waßerstand über den Häbel würde gehen können. Man war daher froh ihn unbeladen aus dem Canal wieder über den Häbel im Breitling zurückbringen zu können. Hier erhielt er in der Folge seinen Standpunkt, und der Torf ward ihm durch Böthe und einen gebauten kleinren Prahm zugeführt. Es dauerte jetzt der Torfstich fort, wollte sich aber nicht rentiren, den theils waren die Damen noch immer gegen den üblen Geruch eingenommen, theils war der Torf zu locker und zerbröckelte beim Ein – und Ausbringen in die Scheune, in die Böthe, in den sehr großen Prahm, so daß man beim Ausladen zum Verkauf mehr Stücke und Abfall als Soden fand. Dabei ward der Transport in Böthen vom Moor bis zum großen Prahm zu kostbar und überstieg den Werth des Torfes selbst. Dazu kam noch, daß 1801 die Torfscheune durch einen Sturm niederstürzet und dabei das Holz so zerbrochen wurde, daß man nur einen Schopen wieder davon erbauen könnte. Hierdurch kam der Torfstich auf dem großen Moor bei Markgrafenheide zum Stillstand. Indes hatte der Forstinspector das Moor in der Pferdekoppel zu Studthof entdeckt und als er unterm 10ten Oktbr. 1810 aufgefordert ward über die Verbeßerung des Torfes zu berichten und unterm 16. Nov. Befolgte, waren zu Studthof am Petzer Bach
(81)
bereits 500 000 Soden gestochen, welche ein weit beßeres Brennmaterial abgaben, und ohne alle Schwierigkeiten zu Waßer transportirt werden könnten. Da der Torfstich regelmäßig betrieben war, so war der beste Torf noch nicht gestochen als die Eröfnung der Moore zu Gragetorpshof und Broderstorf den Torfstich in der Heide in Hinterhalt stellten.
Da der Markgrafenheider Torfstich den lobenswerten Zweck, die Stadt mit Torf zu versorgen nicht entsprochen, vielmehr der Stadt große Kosten veranlaßt hat, so wird man mir erlauben, damit man nicht in der Folge zum vierten male Mühe und Kosten verschwendet, einiges über denselben zu sagen. Dieser Torf, so wie er war, ist, und vermuthlich nach mehreren Jahrhunderten noch sein wird, taugt nicht zur Benutzung als Brennmateriale in seinem natürlichem Zustande. Er stehet im salzem Waßer das theils im Boden schon befindlich ist, der mit dem Meerwaßer in Verbindung sein kann, theils durch das Überspülen des salzen Waßers oft befeuchtet wird. Es läßt sich vermuthen, daß nach dem Abdunsten der wäßrichten Theile sich in demselben eine Art Loisalz abgesetzt hat. Die salzen Theile verhindern die Fäulung der Blätter, Nadel und Holzabfälle daraus er bestehet, wie sich dies beim graben des Canals deutlich zeigt. Dazu kömmt, daß Rohr noch auf demselben vegetirt, deßen lange und tief eindringenden Wurzeln nach Jahrhunderten noch unverfault bleiben und ihn verhindern werden, eine compacte Maße zu erhalten und ohne Geruch zu glimmen. Es ist aber zu hoffen, daß der Torf noch benutzt werden könne, wenn er gepreßt und verkohlt würde. An einer zweckmäßigen Preße fehlt es noch – denn die neu erfundenen Preßen verdichten den Torf nicht stärker als er ungepreßt zusammen trocknet. Man wird Versuche mit dem Verkohlen anstellen, fallen solche nach Wunsch aus und verhindern nicht die salzen Theile die Brennkraft, so kann dies Moor auf Kohlen noch benutzt werden, und da der neue Canal an daßelbe vorbeistreicht, so wird der Transport derselben keine weitern
(82)
Kosten veanlaßen. Auch das Trienmoor verdient alle Aufmerksamkeit, der obere Torf ist zwar noch zu lose, der untere jedoch brauchbar, er stehet nur 5 – 7 Fuß tief. Dies große Moor kann der Stadt in Zukunft nützlich werden, wenn die projektirte Chaussee nach Rostock, die sich ihm sehr nähert, zur Ausführung kommt. Schon unter dem 26.Junius 1795 kam in Vorschlag eine Torfschopen dabei zu erbauen. Ehemals ward dies Moor im Herbst und Winter mit Kühen beweidet. Seit Aufhebung der Viehweide ist es abgegraben und mit Kiefern bestanden. Der Torf in der Brandmüß verdient näher geprüft zu werden, dieser Platz ist mit Kiefern bewachsen und die Lage desselben so wenig dem Waßer als Landtransport günstig. Das Moor ist 1774 zuerst abgegraben, und sind die Gräben in der Folge öfterer aufgeräumt.
THEERSCHWELEREY
Der Nutzen gut eingerichteter Theerschwelereien ist zu lange anerkannt, als daß darüber geredet werden darf. Es erstreckt sich weniger auf die Gewinnung des Teers und der Kohlen, als auf die Reinigung der Waldung von Stämmen und die Wundmachung des Bodens zur Aufnahme des anfliegenden Saamens. Es sind Theerschwelereien eine lange bekannte Nebennutzung der Nadelwälder und auch in der Rostocker Heide war in alten Zeiten ein Theerofen im Revier Torfbrücke beim Strombruch, wie der Name des Platzes und die Rudera beweisen. Es war dies zur Zeit der Jägerwithschaft und schweigen die vorhandenen Papiere davon. Schon der Forstinspector Möller trug auf die Einrichtung eines Theerofens an. In der Folge wurde 1791 die Anlage eines Theerofens in Vorschlag gebracht, auch 1793, 1797, 1804, 1808 und 1830 die Vorstellung wiederholt. Das Heidedepartement war der Sache nicht abgeneigt, es meldeten sich auch mehrere Theerschweler, es wurden sogar Pachtbedingungen entworfen, allein es zerschlugen sich alle Pläne wieder, theils machten die Theerschweler zu große Forderungen, theils fehlten ihnen die nötigen Mittel sich anzubauen, theils hatten man gegen die Personen Bedenklichkeiten und theils fürchtete man Mißbräuche und Nachtheile für
(83)
Jagd und Holz. Es mögen daher alle diese vergeblichen Bemühungen auf sich beruhen, und der Geschichte fremd bleiben. Endlich hat man jetzt einen brauchbaren und anscheinend rechtlichen Mann gefunden, mit welchem contrahirt worden. Er hat sich an der Grenze der Waldung am Baueracker ohnfern der Wohnung des Jägers zu Wiethagen angesiedelt, und bereits einen Brand gemacht, der vorzüglich guten Theer und brauchbare Kohlen, Kienöhl pp. gegeben hat. Man hat Ursache zu erwarten, daß der Theerschweler seine übernommenen Verpflichtungen erfüllen und zum Nutzen der Stadtwaldungen arbeiten werde.
FISCHEREIEN
Die wichtigsten Fischereien die dem Forstbetriebe angeschlossen sind, indem man das Fischen als eine Jagd auf Fische betrachtet, findet sich im Meer. Es sind die Heringsfischereien. Seit undenklichen Zeiten sind solche ausgeübt worden. Zu dem Zweck wurden in ältern Zeiten vier Fischerbuden längst der Heide errichtet, bei Markgrafenheide, am Rosenort, am Wiedort und bei der Schwanbergerheide. Die letztere ging schon in ältern Zeiten ein, die drey übrigen bestanden lange und wurden jährlich vom März bis gegen Johannis von Fischländern bezogen, welche gegen ein billiges Pachtquantum die Fischerei betrieben und dann wieder nach Hause zogen. Dies bestand bis 1795, da pachtete der Niederhäger Pächter Lübcke sämtliche drey Fischereien und sucht den Fischfang durch Rövershäger Einwohner zu betreiben, fand aber keine Rechnung dabei und trat sein Pachtrecht an die Rövershäger Einlieger ab. Seitdem betreiben diese das Fischen, weil aber so viele Arbeiter vom Forst – und Landwirtschafts - Betrieb nicht entbehrt werden konnten, ging noch die eine Bude am Wiedort ein. Es bestehen jetzt also nur noch zwei Heringsfischereien auf dem Stadtterrain, zu Markgrafenheide wo mit der Röse und Wade gefischt wird, und am Rosenort wo allein die Wade gebraucht wird. So geringe die Pacht dieser Leute ist, so wichtig ist es die Stadt im Frühjahr, wenn viele andere Lebensmittel fehlen, mit Heringen zu versehen, und bedarf daher die Heringsfischerei alle Aufmerksamkeit. Im Februar 1812 besetzten die französischen Douanen die Fischerbuden, theils um die Schmuggeley mit Englischen Waren zu steuern, theils um die sich etwa nähernden Englischen Schiffe zu beobachten. Es wurden für die Fischer nebenbei Hütten erbauet. Da die Heringsfischerey für die Rövershäger Einlieger welche hinlänglich Arbeit im Walde haben, nicht ganz anpaßend ist und die Warnemünder sich bisher nicht damit haben befaßen wollen, obgleich sie die gefangenen Heringe gerne entgegen nehmen und weiter transportiren, so mögte es am geratensten sein einen eigenen Fischer anzustellen und ihm nicht nur die Heringsfischerei sondern auch Binnenwäßer, den Heiligen See, den Canal, die Radel und den halben Petzerbach zu übergeben. Vom Petzerbach benutzt Petz die andere Hälfte des Bachs. Die Radel, woselbst die Rostocker Fischer sich einfinden, gehört nicht zum Breitling, es ist ein von Stadtgrundstücken eingeschloßenes Binnenwaßer, woselbst der Stadt das Recht der Gutsbesitzer zustehet. Ebenso wenig kann den Rostocker Fischern die Benutzung des Petzerbachs, welcher Studthof und Petz begrenzet und beide Güter gemeinschaftlich benutzen, zugesprochen werden, obwohl es an Versuchen der Fischer nicht gefehlt hat. Von diesen Gewässern möchte ein Fischer eine nicht unbedeutende Pacht zahlen können. Der Heilige See ist dadurch schwer zu befischen, daß eine Menge Stämme darin stehen, woran die Netze zereißen. Wahrscheinlich entstanden aus einem gesunkenen Torfmoor, denn er hat nur eine Tiefe von 4 – 5 Fuß. Der ehemalige Niederhäger Pächter Bringe hat versucht einen Wadenzug durch Ketten, woran Pferde gespannt werden zu reinigen, aber die Ketten zu Theil dabei verloren, die noch im See liegen sollen. Eine Reinigung desselben würde wohl nur nach Ablaßung des Waßers statt haben können. Da er nur einige Ruthen vom Meer entfernt ist und durch die Dühne davon getrennt wird, so intendirte der Forstinspector 1797 bei niedrigem und stillen Meeresstande eine Röhre mit Klappen durch die Dühne zu legen, wodurch nach dem Nivellement das Waßer wenigstens auf 4 Fuß der Höhe abgelaufen wäre, allein man fand dies Unternehmen zu gefährlich und untersagte es unterm 5.Aug. 1797, er hielt es aber bei gehöriger Vorsicht ganz gefahrlos.
ROHRWERBUNG
Die Rohrwerbung giebt in der Rostocker Heide einen bedeutenden Ertrag und verdient alle Aufmerksamkeit, es ist als Rohr zur Bedachung der vielen Stadtgebäude, vorzüglich bei Mangel an Stroh, unentbehrlich, und findet auch leicht Käufer. In ältern Zeiten war die Rohrwerbung unbedeutend, die Wroot und Remin, die den mehrsten Ertrag gaben, gehörten mit zur Niederhäger Viehweide, was das Vieh wegen der Tiefe des Bodens nicht erreichen könnte, ließ der Niederhäger Pächter schneiden. Unterm 29.Aug. 1766 beauftragte die Stadt den Forstinspector das Rohr schneiden zu laßen; er erhielte zwischen 20 und 30 Fimm. Hierüber entstand mit dem Niederhäger Pächter Herrn von Schröder Streit. Die Rohrwerbung ward in den Ellerbrüchen der Wroot und Remin dadurch sehr bedeutend, daß das Ellernholz zur Zeit der Jägerwirthschaft überalt geworden, und nachdem es von dem Forstinspector gefällt worden ein schlechter Holzausschlag erfolgte der überdem durch Nachtfröste noch mehr zurückgesetzt ward. In diesem schlecht mit Holz bestandenen und jetzt mit Viehweide verschonte Brüchen, schlug eine Menge Rohr auf, welches sich stark vermehrte. Bei dem ungleichen Ertrage blieb es zweifelhaft ob diese Brücher einen größeren Ertrag an Holz oder an Rohr geben würden. Da die Herzogl. Commißion einen 30 jährigen Ellerholz Umtrieb festgesetzt hatte, so kam von diesen 48 773 Quadrat Ruthen nur 1 625 2/3 Quadrat Ruthen jährlichen Rohr zum Ertrage. Die ganze Fläche aber trug jährlich Rohr. So wie aber das Holz Luft und Sonne beim Aufwachsen raubte, verschwand das Rohr. Um beide Erträge zu genießen wurde nun zwar das gipfeldürre Holz durch Abtrieb entfernt
(86)
und die Stöcke zu einem beßern Ertrag gebracht, allein es wurde ein kurzer Umtrieb gewählt um sowohl Holz als Rohr auf dieser Fläche zu gewinnen. So lange die Viehweide in der Waldung stattfand, kam diese Lieblingsspeise des Rindviehs nie zu einem andern oekonomischen Gebrauch. Nach Aufhebung der Viehweide hat sich auch in andern Brüchen Rohr angefunden, als, rothen Orten, Gewerkenbruch pp., welches noch im Zunehmen begriffen ist. Auch der heilige See erträgt Rohr, welches sich bis zu 30 bis 40 Fimm vermehrt hatte, durch Überfluthen des Meereswaßers aber wieder vermindert hat. Durch Ablaßung oder auch nur Verminderung des Waßers würde die Rohrwerbung gewinnen. Die Wroot und Remin gaben bis jetzt den größten Ertrag an Rohr, es leidet aber durch eintretende zu große Näße oder Dürre, vorzüglich aber durch Überflutung vom Seewaßer. Um letzteres zurückzuhalten hat man eine Siele vor demselben in der Specking angelegt, wodurch auch das überflüßige Waßer abgelaßen wird, bei starken Andrang und hohen Meeresstand ist aber das Terrain ohne Eindeichung nicht zu schützen, jedoch treten diese nicht jährlich ein. Die Reinigung des ganzen unebenen Terrains von Rohrstoppeln, Reisern und Bülten kam schon im Apr. 1832 in Vorschlag und wurden bewilliget, hat aber bis jetzt nur theilweis in Ausführung gebracht werden können, weil dazu allein die Zeit zwischen dem Abschnitt und dem Austreiben des Rohrs benutzt werden kann, also nur von Februar bis April anpaßend ist, in dieser Zeit aber die Näße des Bruchs selten diese Arbeit zuläßt. Man schneidet das Rohr mit Sicheln, sobald sich eine tragende Eisdecke über dem Boden gebildet hat, in weichen Wintern ist die Arbeit wegen der Tiefe des Bodens unzuläßig, es bleibt nichts übrig als bis im Frühjahr bei milderer Witterung mit dem Schnitt zu warten, der aber auch durch starken Schneedruck ganz verlohren gehen kann. Die Fortpflanzung hat man durch Pflanzen von Wurzeln und Versenken des Samens mit Lehm gemischt, versucht. Zur Aufbewahrung wurde 1792 eine kleine Rohrscheune an der Wroot gebauet, worin das Rohr in möglichst trockenem Zustande gebracht wird. In Dreyßig Jahren nämlich von 1805 bis 1835 haben die Wroot und Remin 8 076 ¾ Fimm ertragen,
(87)
der höchste Ertrag war im Jahr 1813 – 14 = 457 ½ Fimm, der niedrigste aber im Jahre 1824 – 25 = 137 Fimm. Zum Band ist Hafergraß beßer als Stroh das die Mäuse zerschneiden. (Von 1805 – 35 jährl. Im Durchschnitt 269 Fimm.)
DIE JAGD
In ältern Zeiten war in den Wäldern die Jagd eine Hauptsache, die Holzcultur eine Nebensache. In jetzigen Zeiten hat sich dies gewendet und die Jagd wird nur als eine Nebennutzung der Forsten angesehen und behandelt. In ältern Zeiten, worin auch reißende Thiere, vorzüglich Wölfe die Deutschen Forsten bewohnten, war die Erlegung derselben ein verdienstvolles Werk; sie war Beschäftigung muthvoller Kämpfer und das Vergnügen der Fürsten und Herren, die solche zugleich als Vorübung des Krieges betrachteten, durch sie ihren Körper abhärteten und ihren Muth stählten. Es entwickelte sich daher die Jagdwißenschaft um vieles früher als die Forstwißenschaft, und die Einrichtung welche man in den Wäldern traf, bezogen sich mehr auf die Ausübung der Jagd als der Forstwirthschaft. Die höchsten Ehrenstellen im Staat wurden mit der Jagd verknüpft und das Forstwesen denselben gleichsam subordinirt. Sind nun gleich Bären und Wölfe in unsern Forsten verschwunden, und ist es etwas sehr seltenes, wenn sich einmal ein Wolf einfindet, wie das 1808 in der Rostocker Heide der Fall war, wohin sich bei den Zügen und Trommeln der Franzosen ein Wolf geflüchtet hatte, der aber bald wieder nach seiner Heimath zurückkehrte, so ist doch die Jagd ein Vergnügen der Großen geblieben, zum Regale gemacht und mit besondern Vorzügen verbunden worden.
Die Stadt Rostock erstand beim Ankauf der Heide auch das Recht der hohen und niedern Jagd, hat dies bis diese Stunde bewahret und gegen alle Angriffe vertheidigt.
1621 schloß sie einen Vertrag mit dem Herzog Adolph Friederich über die Fischerey, das Schießen der Schwäne und der Jagdten. Als nächste Waldung wurde zwar den in Rostock residierenden Fürsten die Benutzung der Jagd gerne zugestanden, wenn nur nicht das Eigenthumsrecht angegriffen und ihr geraubt werden sollte.
(88)
Dies war zu Carl Leopolds Zeiten der Fall und erzeugte, wie bereits gesagt worden, die unangenehmsten Verhältniße und die größten Nachtheile für die Stadt und ihre Repräsentanten. Doch wurde die Stadt durch die Reichsgerichte in ihrem Recht geschützt. Schon 1713 entsprangen zwischen dem Herzog Carl Leopold und der Stadt über die Ausübung der Jagd Mishelligkeiten. Die Stadt hatte 1702 die Jagd an Herzog Friedrich Wilhelm überlaßen, doch nur auf Lebenszeit. Da nun dieser Herr kein großer Jagdliebhaber war, so hatte sich das Wild sehr vermehrt und veranlaßte Beschwerden von den grenzenden Landwirthen. Um diesem später vorzubeugen um die Jagd gehörig zu benutzen, ward beschloßen, daß bis dem Thode des Herzogs die Jagd zur Disposition der Stadt verbleiben solle. Herzog Leopold verlangte indeß der Jagd und sahe sie als ein Regale an, bestellte einen eigenen Wildschützen und untersagte den Rostockern von der Jagd Gebrauch zu machen. Um diesem Befahl Nachdruck zu verschaffen, legte er einen Lieutenant mit 20 Dragonern nach Rövershagen. Da Vorstellungen vergeblich gemacht wurden, sahe sich die Stadt genöthiget in Wien Klage zu führen. Es erfolgte also unterm 28. März 1714 ein Kayserliches Mandat an den Fürsten bei 10 Mark Goldes zur Strafe die Stadt in ihrer Jagdgerechtigkeit nicht zu turbiren. Man sahe indeß ein daß Nachgiebigkeit in diesem Punct viel Unglück von der Stadt würde ableiten können, daß ein Fürst der unter den Fahnen Carls XII gedient nur das Recht des Stärkeren hatte kennen lernen, nicht mehr entrüstet werden könne, als durch Verhinderung seiner Lieblingsneigung der Jagd in der seiner Residenz zunächst gelegenen Waldung; von demselben auch keine große Schonung des Wildes erwartet werden dürfe. Es kam daher 1715 hierüber ein Vergleich zu Stande nachstehenden Inhalts:
(89)
Die Stadt überliefert Ihro Hochfürstlichen Durchlaucht untertänigst die Hohe und niedre oder Unterjagd, jedoch daß der Stadt frei verbleibe auf dem Stadtfelde die umziehenden Vögel, als Enten, Schnepfen und alles andre kleines dahie gehöriges Gefieder zu schießen, wogegen Ihro Hochfürstl. Durchlaucht sich gnädigst erklären, daß dieselben davon nicht allein die wilden Schweine nicht zu stark, um dadurch so vielmehr den Ruin der Rövershäger Bauern, als der Stadt zustehenden Gutes Studthof und andere Höfe, Meiereien und Dörfer zu verhüten, anwachsen zu laßen, besonders auch Sie und dero Hochfürstlichen Succeßores an dem Eigenthum der Heide, an der darin befindlichen Weide, Mast, harten und weichen Holzungen item an den darin und daherum vorhandenen Dorfschaften, Höfen, Meiereien, Seen, Unterwerken, Wiesen auch überall durch die ganze Heide und soweit sich solche weiter erstrecket, der Stadt allen zustehenden Juris diction und was von diesen allein dependiret pp. zu keinen Zeiten Praetenßion machen, vielmehr diesen alles nach eigenen Belieben wie vorhin, also auch künftighin weiter geruhig respective zu besitzen zu gebrauchen, zu nutzen und zu exerciren in specie das Harte und weiche Holz nach eigenem Gefallen zur Stadt Besten und Vortheile zu Bau und Brennholz fällen zu laßen, die Stadt nicht hindern wollen und sollen, daneben die Unterthanen mit keinen Jagddiensten, Ablagern oder Wildfuhren beschweret werden; wenn aber Wolfsjagden anzustellen, so sollen sie auch zu solchen, so weit die Rostocker Heide gehet, die Rövershäger Bauern, wenn Ihro Hochfürstl. Durchlaucht, solches vom Rath gnädigst erfordern werden, mit gebrauchen laßen; dagegen Ihro Hochfürstl. Durchlauchten sich in Gnaden erbieten, daß sie Jährlich den Rathsstuhl, um solches unter sich zu vertheilen, 4 große Stück Wild, 6 große Schweine und 8 Rehe, welche dem worthabenden Bürgermeister, wenn er sich deshalb in Zeiten bei dem Oberjägermeister gemeldet, geliefert werden sollen; auch den Bürgern zu Ehren und Nothfällen ein großes Stück Wild für 3 Thaler, ein großes wildes Schwein für 3 Thaler, ein Mittelschwein für 2 Thaler, ein Frischling für 1 Thaler, wenn selbige gleichfalls beim Oberjägermeister sich deswegen bei Zeiten melden werden, zukommen laßen wollen, jedoch mit dem Anhang, daß wenn ein oder der andere damit Handlung getrieben zu haben überführt würde derselbe sich dadurch dieses Beneficii verlustigt gemacht haben solle.
Weiter auch Ihro Hochfürstlichen Durchlauchten gnädigst verlange daß deroselben zu dero mehreren Hochfürstlichen Plaisir die Obere und Untere – Jagd auf denen Gütern der Rostocker Hospitalien heiligen Geist und St. Georg ad tempus vitae pensionsweise unterthänigst überlaßen werden möchten, so hat man Stadtseiten auch hierunter Ihro Hochfürstlichen Durchlauchten auf dero Lebenszeit, so der große Gott noch bis ins hohe Alter erstrecken wollen die Obere und Untere Jagd auf denen Gütern der Rostockschen Hospitalien zum Heiligen Geist und St. Georg hiermit um 20 Thaler, so Ihr Hochfürstlichen Durchlauchten dafür jährlich jedem Hospital und also beiden alle Jahr 40 .. versprechen, verpensionirt wird und machen Ihro Hochfürstlichen Durchlauchten sich anheischig daß Sie, inzwischen Sie diese Jagd gebrauchen, das Wild in specii die Schweine zum Verderb der Hospitalien, Höfe und Dörfer nicht anwachsen, weniger die gesäeten Feldfrüchte durchstreichen laßen wollen, und bedingen Ihro Hochfürstlichen Durchlauchten hiebei im Fall deroselben diese Jagd die ganze Lebens Zeit nicht anstehen dürfte, Ihnen nach dero gnädigsten Wohlgefallen diese Conduction wieder aufzukündigen, allerdings frei bleiben soll. Die Bürgerschaft wollte diesen Vergleich nicht angnosciren, sie bequemte sich aber doch ihn 1.Aug. 1761 zu ratificiren und die Protestationen beim Reichs Hofrath aufzuheben. Da aber die Streitigkeiten zwischen dem Herzoge und dem Lande fortgesetzt wurden kaßirte der Reichs Hofrath unter dem 13ten April 1733 den Vergleich nebst der Ratification und die Stadt erhielte die Jagd zurück. Seit Carl Leopolds Zeiten haben die Fürsten nie Ansprüche auf die Jagd in den Stadtforsten gemacht, vielmehr bei eingetretenen Differenzen mit dem benachbarten Landesherrlichen Forstbedienten, der Stadt alle Gerechtigkeit wiederfahren laßen. Dergleichen Streitigkeiten davon schon Forstinspector Rödler unterm 10.Nov. 1790 einen Bericht einsandte, konnte nicht ausbleiben, da die Grundsätze und Vorschriften der Jagdfolge, welche in der Praxis schwer zu befolgen sind, sie veranlaßten. Am Heftigsten war die Controverse im Januar 1809 zwischen dem Oberförster Böckler und Stadtjäger Köhn. Im Februar 1820 ward ein Hirsch von Gelbensande reclamirt.
So erheblich die Jagd des Hochwildes und der Rehe in den Stadtforsten gewesen und noch ist, so unbedeutend ist dagegen die Jagd des kleineren Wildes stets ausgefallen. Um letztere zu befördern wurde unterm 8ten Julius 1781 dem Forstinspector der zwölfte Theil deßselben gegen das Schieß- und Fangegeld zugestanden, welches auch noch jetzt normirt. Das folgende Verzeichnis von dem erlegten Wilde in 56 Jahren giebt Auskunft, von dem Ertrage deßselben welcher verschiedenartig ausgefallen ist. Es leidet keinen Zweifel, daß in ältern Zeiten mehr Hochwild und weniger Rehe in der Heide sich fanden, es hat das Wild aber vorzüglich das Schwarzwild, in strengen Wintern sehr gelitten, und da man derzeit das Futtern unterließ, sollen ganze Rudel Schweine verendet gefunden worden seyn. Gegenwärtig überwiegen die Rehe das Hochwild, und es scheint sich zu bestätigen, daß die Verminderung des Hochwildes eine Vermehrung der Rehe veranlaßt, die Jagd wird, solange die Stadt im Besitz ist, von den angestellten Jägern betrieben.
(92)
In dem Herzogl. Regulativ von 1774 wurde § 71 dem Forstinspector nur die Wildberechnung aber keine Direction der Jagd auferlegt, vielleicht eins der ... ersten Beispiele der Trennung der Jagdgeschäfte vom Forstwesen, welches jetzt in mehreren Ländern Deutschlands statt hat. Es ist aber die algemeine Direction der Jagd jedesmal vom Forstinspector besorgt worden. Es kam 1792 die Schonung des Hochwildes in Vorschlag, es wurde solches in der Folge öfter wiederholt, auch unterm 3. Mai 1818 vom Herrn Oberforstmeister B. v. Stengelin zu Gelbensande auf eine Schonung des Hochwildes angetragen, allein es hat die Stadt niemals eine Schonung des Wildes bewilligen wollen. Schon unterm 6ten Octob. 1564 erklärte sich Herzog Ulrich bereit das Wild in der Ribnitzer Heide hegen zu lassen, wofern der Rath in der Rostocker Heide ein Gleiches thun wolle. Auch kam 1601 eine Schonung auf nur zwei Jahre zum Stande. Wenn aber das Princip richtig ist, vermöge deßen viele Forstkollegia ihre Proviete bei Wildschäden im südlichen Deutschland verlohren haben, daß derjenige der Schonung des Wildes befiehlt, auch den Schaden, den es anrichtet, tragen müße, so kann die Stadt sich auf Schonung des Wildes nicht einlaßen. Sehr nachtheilig war der Stadt ein Streifen Holz längst der Waldung auf dem Hospital Gut Jürshof belegen, weil das Wild aus der Heide dahin gelockt und erlegt werden konnte. Es wurde daher die Jagd der beiden Hospital Güter Purkshof und Jürshof vom Heidedepartement 1798 in Pacht genommen und den 1829 erhobenen Beschwerden der Hospital Pächter über Wildschäden, nach Möglichkeit abgeholfen. Man besaß schon in ältern Zeiten Jagdreglements, davon ist eins von 27.Januar 1769. Hierin ist bestimmt.
1.) daß für den Rathsstuhl jährlich 16 Stück großes Wild und 8 Rehe geliefert werden sollen.
2.) an die Quartiere 13 Stück großes Wild und 3 Rehe.
3.) an jeden der Herrn Bürgermeister ein Stück großes Wild, an die drey Herren des Gewetts und 3 Heideverweser jedem ein Reh.
4.) zwei Rehe oder zwei Frischlinge werden für ein ganzes Stück gerechnet.
5.) das nöthige Presentwild wird vorbehalten.
6.) zum Königsschußschmaus werden zwei Stück großes Wild gegeben, was mehr verlangt wird, muß nach der Taxe bezahlt werden.
7.) auch zu Ehrenfällen wird Wild nach der Taxe verabfolgt.
Es ist außer Anwendung gekommen und enthält nichts von der Jagd als Wißenschaft. Es wurde vom Forstinspector unterm 10.Dec. 1804 ein umfängliches Jagdreglement eingereicht und 1816 vervollständiget.
(93)
Es normirt jetzt noch, nur ist unterm 26.Februar 1830 das Schießgeld für Schwarzwild verdoppelt. Unterm 24.Januar 1810 erschien Höchsten Orts ein Befehl wegen Verminderung der Rehe die Ricken 8 – 10 Jahre gänzlich zu schonen; bei Strafe von 40 – 50 Thalern, welcher Befehl auf dem Magistrat insinuirt ward. Derselbe erwiederte unterm 19.Mai 1810, daß diese Verminderung der Rehe in der Heide noch nicht zu bemerken sei, und man glaube, daß da die Rehe fast in Monogamie paarweise lebten, nicht aber wie beim Hochwild ein Hirsch vielen Kühen vorstehe, das Tödten der Böcke allein der Vermehrung nicht förderlich seyn möchte. Zu den Schmäusen, welche bei den Königsschießen beider Schützenzünfte gegeben wurden, ward seit undenklichen Zeiten Wild geliefert, es bestand seit 50 Jahren in einem Stück Hochwild und vier Rehböcken, oder auch 6 Rehen zu jedem Schmause. Um dies Wild zu erhalten sandten die Schaffner zur Erquickung der Jäger und Treiber nicht nur ein beträchtliche Quantitaet Wein, Bier, Brantewein und Brot, sondern kamen auch selbst mit ihren Freunden und Familien zu Hülfe, wobei den Schützen Reithpferde von den Bauern geliefert werden mußten. Auf diesen Treibjagden, wiewohl sie anfänglich 3 Tage dauerten, wurde der Zweck nicht selten, wenn auch nicht ganz verfehlt doch erschwert, und das beunruhigte Wild über die Grenzen getrieben. Diese Treibjagden wurden unterm 31.Juli 1815 aufgehoben, das Wild aber nach wie vor geliefert. Die Rechnungen ergeben, daß in 56 Jahren, nämlich von 1782 bis 1837 geliefert sind aus der Rostocker Heide: (von 1837 bis 1856:
also in 55 Jahren (also in 19 Jahren)
212 Hirsche (+ 79)
117 Spießer (+ 81)
171 Geltthiere (+ 116)
270 Schmalthiere (+ 121)
5 366 Rehböcke, Ricken u. Spießböcke (+ 2 354)
273 Bachen (+ 43)
271 Keiler (+ 47)
392 Frischlinge (+ 35)
(94)
VERSUCHE und BEMÜHUNGEN in den STADTWALDUNGEN eine bessere FORSTWIRTHSCHAFT einzuführen
Als in ältern Zeiten das Holz anfing einigen Werth zu erhalten, blieb die Direction der Stadt gegen Holzverschwendungen nicht gleichgültig, vielmehr suchte man sich einer löblichen Holzsparsamkeit zu befleißigen, den Jägern wurde gute Aufsicht auf das Holz eingeschärft, und ihnen die Ausübung einer beßern Holz Oekonomie empfohlen. Diese Sorge für Erhaltung des Holzes mehrte sich von Jahr zu Jahr und äußerte sich in Polizey Gesetzen. Es werden Baumwärter angestellt, die Waldungen umgraben und dem wilkürlichen unberechtigten Hauen und Stehlen die möglichsten Hinderniße entgegengestellt. Die Ehrlieb. Bürgerschaft intereßirte sich sehr für die Waldung, alle bedürften des Brennholzes, mehreren Künstlern und Gewärkern aber war es zu ihren artistischen Arbeiten unentbehrlich, daß hierbei eine Menge Intereßen eintraten ist leicht abzusehen, jeder hatte sein eigenes und allen konnte nicht genügt werden. Die Administration, welcher feste Grundsätze abgingen, und die daher wilkürlich handeln müßte, hatte daher manche Anfechtungen, vorzüglich wenn Brotneid und Mißgunst ins Spiel traten. Es entstanden unaufhörlich Motionen in Forstangelegenheiten. Der Magistrat erkannte die großen Mängel im Forstbetriebe sehr gut, wußte aber nicht wie ihnen abzuhelfen sey, und konnte die auch nicht in Erfahrung bringen, denn die etwahigen Kunstverständigen waren ebenfalls mehr Jäger als Forstleute. Es fehlt an Grundsätzen, es hatte sich das Forstwesen noch nicht zur Wißenschaft ausgebildet, die Erfahrungssätze, die einige abstrahirt haben wollten genügten nicht. Man blieb also bei der Gewohnheit und entwarf nur Gesetze, wenn offenbare höchst nachtheilige Eingriffe statt gefunden hatten. Die Gesetze waren Stückwerk, bezogen sich fast alle auf Policey – Gegenstände, und berührten die eigentlich nöthigen Forsteinrichtungen, welche zur höchsten nachhaltigen Benutzung führen konnten, ganz und gar nicht. Das Grundprinzip war den Wald aufs beste zu schonen und nur das zu benutzen was im Walde schlecht und abgängig wurde; das Gesunde aber der Nachkommenschaft aufzusparen, dabei den Graswuchs fürs Vieh, sowie die Mast aufs beste wahrzunehmen, den ganzen Wald dem Vieh aller Art einzuräumen, auch andere Nebennutzungen, besonders Wild bestens zu benutzen. Das Prinzip wonach man den Holzhieb leitete war von dem jedesmaligen Bedarf das Stadt und Einwohner bedingt, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Abgabe dem Wald nach Qualitaet und Quantitaet angemeßen sey oder nicht. Wenn gleich die Noth nach Feuersbrünsten oder Überschwemmungen starke Eingriffe veranlaßte, und der Hafen und Kistenbau sehr viel Holz verlangte, so können wir doch unsere Vorfahren nicht beschuldigen, daß sie den Wald devastirt haben, allein dem Vorwurfe können sie nicht entgehen, daß sie unnatürlich gesparet haben, vorzüglich mit dem Eichenholze, das sich schon in der Zeit des Heidentums Achtung verschafft hatte, die sich auch den folgenden Generationen verdientermaßen mittheilte; es mußte daher jeder Bürger welcher ein Stück Eichenholz bedürfte bis in spätern Zeiten jedesmal zuvor den Consens des Magistrats einholen. Diese zu große Sparsamkeit ward durch das Absterben und Verdorren unzähliger Bäume, eine wahre Verschwendung; wie man es auch wohl eine Verschwendung nennen kann; wenn man Früchte nicht eher benutzt bis sie theilweise verfault sind. Wäre Holz ein mineralisch Product, das schwer oder nicht in sich zerfiele, so würde diese Sparsamkeit die Schatzkammer sehr bereichert haben. Da es aber ein vegetabilisches Product ist das im Werthe zunimmt, den höchsten Werth erreicht und dann wieder bis auf nichts im Werth herabsinket, so ist es natürlich eine große Verschwendung wenn man die Zeit der Benutzung nichts mit der Zeit des höchsten Werthes verbindet. Die aeltesten wichtigsten Motionen über Verbeßerung der Waldwirthschaft trafen 1 5 6 5 ein als die Sechsiger Bürger es forcirten daß einem besonderen Voigt Hans Beckentin die oekonomische Wirthschaft übertragen ward. Zu bedauern war es, daß sie in der Wahl des Subjectes einen Fehlgriff machten, und daß der Student Nicolaus Möller, den sie ihm zum Assistenten gaben, auch wohl nicht viel mehr als Schreiben und Rechnen verstand; der Magistrat würde sonst gewiß das Unternehmen unterstützt haben, nun zertrümmerte es wie vorhin gesagt zwar, allein die Idee obgleich sie beinahe 200 Jahre schlummerte, ward im Jahre 1 7 6 0 wieder aufgefaßt. Unterm 25. Februar 1 7 6 0 überreichte der Secretäir Möller, welcher oft Gelegenheit gehabt hatte während seines neun jährigen Dienstes als Gewetts Secretäir, die Heide zu besuchen und ihr Inneres kennen zu lernen, einen Plan zum beßern Bewirthschaft der Heide. Es ist betietelt: Unvorgreifliche Gedanken, wie die Rostocker Heide beßer benutzt werden könne, und enthält 3 Vorschläge:
a) die Einrichtung eines besonderen Oekonomie und Forst Collegii. b) die Anstellung eines Forstverwalters und Aufhebung der Jägerwirthschaft. c) Die Eintheilung der Waldung.
Dieser Plan fand bei E. E. Rath und den Quartieren Beifall, es wurde ein besonderes Collegium errichtet, welches sich Forst Collegium nannte. Der Secretäir Möller ward zum Forstinspector und Beamten der Stadt über Forsten und Landgüter ernannt. Ob nun wohl beide Quartiere hierin mit dem Rath übereinstimmten, so mißfiel doch der ganze Plan den damaligen Unzufriedenen in der Bürgerschaft und man wiedersetzte sich derselben. Die Triebfeder machte eine Fraction die sich in der Stadt gebildet hatte, davon wohl einige mögen im Trüben gefischt haben, andere vom Geiste des Widerspruchs, der noch immer unter den Bürgern herrscht, mochten ergriffen sein. Die Unzufriedenen wandten sich an den Landesherrn und veranlaßten daß eine Herzogl. Commißion gesandt wurde und derselben mit Ende des Jahres 1 7 6 5 der
(97)
Oberforstinspector Wulf als Forstmann zugesellet ward. Dieser würdige Mann war der erste Forstmann Mecklenburgs, wohnte zu Steinfeld und war Mitglied des Cammer und Forst – Collegii zu Schwerin. Er hatte sich von der niedrigsten Stufe zur Höchsten emporgeschwungen und ward allgemein wegen seiner practischen Einsichten und seines bidern Characters verehrt. Die Vorschläge des Forsts. Möller wurden jetzt bei Seite gesetzt und ein neues Regulativ über die Behandlung der Rostocker Heide trat ins Leben. Es ist 1 7 7 4 gedruckt erschienen und kann jetzt noch dazu dienen die damaligen Fortschritte der Forstwißenschaft in Mecklenburg kennen zu lernen. Sind nun zwar die Grundsätze des Regulativs nicht in allen Gegenständen mit jetzigen harmonirend, so findet sich doch viel practischer Gehalt darin; es steuert viele Unordnungen, und giebt der Forstdirection die ihr fehlende Festigkeit. Herr Oberforstinspector Wulf, welcher schon mehrere Landesforsten regulirt und sich das Zutrauen des Landesherrn erworben hatte, übernahm das wichtige Geschäft der Regulirung der Rostocker Heide und fing es im Sep. 1 7 6 5 mit der Besichtigung des von der Bürgerschaft so schwarz dargestellten Holzhiebes im Radelbruch an. Er stieß bei der Regulirung selbst auf unerhörte Schwierigkeiten. Diese lagen theils in den Stadt Verhältnißen, theils in der Lage, Holzmischung, allgemeine Viehweide pp. vorzüglich aber in dem Mangel einer zweckmäßigen Charte. Er hatte einen Urwald vor sich eine zusammenhängende Maße von Holz auf der Fläche einer Quadrat Meile, einen völlig willkürlich behandelten Wald mit unzähligen sich schlängelnden Wegen durchschnitten und mit vielen großen und kleinen Blößen vernachläßigt. Denkt man nun sich hinzu, daß es derzeit überhaupt noch an Grundsätzen fehlte, einen Wald wie die Rostocker Heide, zweckmäßig zu behandeln, man über Hoch, Mittel und Niederwald, Verjüngen und Durchforsten pp. welches alles sich in den letzten 50 Jahren erst wißenschaftlich gebildet hat, im Dunkeln schwebte, und überhaupt seine Ausbildung nur durch die Praxis scientifisch geworden war, so erschien die Übernahme der Regulirung dieser Waldung als ein muthvolles Unternehmen.
(98)
Das Forstdepartement hatte es längst eingesehen, daß eine Regulirung der Waldung ohne Charte unmöglich sey, und daß auch Möllers Plan, ohne Vermeßung der Heide nicht zu realisiren sein werde. Es würde also auf alle Fälle schon früher zur Vermeßung der Heide geschritten seyn, wenn derzeit nicht alle Güter und Forsten Mecklenburgs durch einen Landesbeschluß hätten vermeßen werden sollen und auch vermeßen wurden um das richtige Verhältnis der Hafensteuer zu ermitteln. Zu diesem Zweck war eine eigene General Vermeßungsdirection niedergesetzt worden. Es war also vorauszusehen daß die Heide auch würde vermeßen werden, man suchte daher die Zeit und Art der Vermeßung so zu leiten, daß die hervorgehenden Charten auch zur Waldregulirung brauchbar wurden. Da man derzeit den Entwurf von Forstcharten nicht kannte, so kam es nur darauf an daß das Innere der Waldungen mit gehöriger Genauigkeit herausgemeßen wurde. Man mußte hiebei eine leichte Behandlung befürchten, weil der Zweck der Vermeßung nur war, die Größe der Holzweide zu erfahren und zu veranschlagen, wobei die genaue Herausmeßung der innern Theile so sehr nothwendig nicht erschien. In einem Commißorio vom Forst – Collegio an den Forstinspector Möller vom 23. Febr. 1 7 6 5 heißt es unter anderm: da auch die Vermeßung der Heide zugleich zur Absicht hat, daß dieselbe in der Folge auf eine oekonomische Art behandelt werde, so hat der Forstinspector dem Collegio fördersamst einen Plan einzuliefern, wie solche am füglichsten geschehen kann, worüber das Collegium fernerhin zu deliberiren und mit Zuziehung Landwirthschafts verständiger Männer das Gehörte festsetzen wird, weil alles um so mehr zu beeilen, als solcher Plan bei Anfang der Vermeßung der Heide zum Augenmerk wird gesetzt werden müßen pp. ---------- G. Burgmann P. Die Vorschläge des Forstinspectors erfolgten unterm 27. Febr. 1 7 6 5 , sie waren den Ideen seiner Vorschläge conform. Man verlangte von der Directorial – Vermeßungs – Commißion
(99)
jetzt 4 Ingenieurs; es wurden drey versprochen, davon trafen aber nur zwei ein. Rotermann und Dost. Der dritte Hein blieb ganz aus. Indeßen ward die Vermeßung schnell genug beendigt. Um Ostern 1 7 6 5 hatte man mit der Vermeßung angefangen und in Januar 1 7 6 6 waren die Rövershäger Güter und die ganze Heide vermeßen, sodaß die Bonitirung folgen konnte. Die Arbeit selbst war in der Art ganz gut, wenigstens waren die Grenzen des Ganzen und der Figuren mit möglichster Genauigkeit und Richtigkeit aufgetragen, welches ich in der Folge zu bemerken Gelegenheit gehabt habe, ob aber die Zahl der gezeichneten Bäume mit der Natur harmonirt, ist sehr zu bezweifeln. Aus dieser Vermeßung sind vier Charten hervorgegangen.
a) Vom Gute Oberhagen mit deßen Holzweide, vermeßen von Georg Gottlob Dost 1 7 6 5 . b) Vom Dorf Mittelhagen mit deßen Holzweide, vermeßen von G. G. Dost 1 7 6 5 . c) Vom Hof und Dorf Niederhagen mit deßen Holzweide, von Fr. Rotermann 1 7 6 5 . d) Vom Hof Studthof mit deßen Holzweide, vermeßen von Fr. Rotermann 1 7 6 5 .
Aus diesen vier Charten ward vom Ingenieur Dost eine verjüngte Charte entworfen, welche von der Herzogl. Commißion benutzt ward. Man findet auf derselben die projektirten Richtungen der Hauptschneisen, auch die Bemerkung der Punkte wohin man einen Canal zu ziehen gedachte. Sämtliche Charten befinden sich im Forstarchiv zu Rövershagen. Außer denselben noch eine alte Reitercharte von der ganzen Heide von 1 6 9 6 , also 445 Jahre nach dem Ankauf der Heide entworfen und jetzt 142 Jahre alt. Die Seltenheit solcher Charten, davon man in Deutschen Archiven nur wenige findet, giebt ihr einigen Werth. Ihr fehlen übrigens die Vorzüge die man andern Reitercharten durch einen Schrittmeßer am Pferde und Benutzung des Compaßes zu geben gewußt hat. Indeß sind die Angaben der Grenzen nicht zu übersehen. Von Studthof ist nach eine Charte vorhanden, welche schon 1 7 5 2 von Julius Michael Tarnow entworfen ist. Mit Hülfe obiger Charten entwarf nun Herr Oberforstinspector Wulf eine Bestands Tabelle, welche in Summa ergiebt:
(100)
452 026 Quadr-Ruthen Eichen mit Buchen gemischt (22 %)
144 629 " Eichen mit Tannen gemischt ( 7 %)
103 677 " junger Sprang Eichen m. Buchen ( 5 %)
406 822 " reine Tannen (20 %)
146 457 " Tannen mit Eichen gemischt ( 7 %)
100 392 " Tannen mit Buchen gemischt ( 5 %)
202 993 " Buchen mit wenigen Eichen (10 %)
18 261 " Ellerbrüche (11 %)
67 320 " Busch ( 3 %)
216 871 " Räumde und holzleere Plätze (10 %)
2 059 448 Quadr. Ruthen Holzboden in der Heide (100 %)
Um in dieser großen und umgrabenen Fläche Ordnung und Abtheilung zu bringen, und zugleich die vielen unnützen und schädlichen krummen Wege, die einen großen Theil des Holzbodens einnehmen, aufzuheben und zu beschränken, fand er es nothwendig Schneisen durch den Wald zu hauen. Er sagt hierüber in seinem Plan S. 61. Ein großer Wald ist immer ohne große Beschwerden zu übersehen und tüchtig zu warten wenn die Wege und Stege darin ungemeßen sind. In der Rostocker Heide befinden sich nicht allein die in der Charte verzeichneten Wege, sondern außer denen noch weit mehrere, und jedermann bahnet sich einen neuen, wenn er zwischen dem Holz Räumden vor sich hat und irgend durchkommen kann.
Hierdurch wird nicht nur der junge Aufschlag an manchen Orten zurückgehalten, sondern die vielen Schleichwege machen auch den Forstofficianten unmöglich die kleinen Holzdiebereien zu verwehren, wodurch der meiste Schaden geschiehet. Dergleichen Unordnungen sind solange garnicht abzustellen als die Schleichwege von den Forstbedienten nicht übersehen werden können. Um dieses zu befördern muß der Wald mit Scheesen (Schneisen) versehen werden, die eine Aussicht über das ganze geben, und so verlegt sind, daß sie nicht den Gängen eines Irrgartens ähnlich werden pp. Diese Ansichten
(101)