Fortlaufende Ortschronik von Besitz
Kenndaten der Ortschronik | |
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Ort | Besitz |
Zeitlicher Schwerpunkt | fortlaufend |
Urheberrechte | Dieter Greve |
Erstellungszeitraum | unbekannt |
Publikationsdatum | veröffentlicht |
Inhaltliche Kategorisierung | unbekannt |
Status (Ampelsystem) | in fortlaufender Bearbeitung |
Einleitung
Diese digitale Chronik wurde von Dieter Greve aus Schwerin bearbeitet, der in Boizenburg und Klein Bengerstorf seine ersten Lebensjahre verbracht hat. Dabei bildete die Dorfchronik von Erwin Dettmann einen Leitfaden. Weitere Quellen wurden gefunden und eingearbeitet.
Die frühe Geschichte des Dorfes Besitz
Dieser Abschnitt wurde aus der Dorfchronik von Erwin Dettmann kopiert
Die slawische Siedlung Barsitze im Mittelalter
Der in der Ersterwähnung als Barsitze, 1453 auch Barsytze, 1560 Bersitz genannte Ortsname für das heutige Besitz ist eindeutig slawischen Ursprungs. Er wird unterschiedlich von KÜHNEL aus altslaw. bruti für Bienenbeute als "Bienenstockort" und von TRAUTMANN aus barsi, russisch borsyi für schnell oder bald abgeleitet.
Im Zuge der Völkerwanderung im 4. und 5. Jahrhundert verließen die germanischen Stämme unser Gebiet. Die hier siedelnden Langebarden zogen nach Italien, wo sie der Lombardei um Mailand ihren Namen geben. Aus dem Osten rückten um 600 u. Z. slawische Stämme in die weitestgehend menschenleer gewordenen Gebiete nach und vermischten sich mit der restlichen Bevölkerung. In Westmecklenburg, Lauenburg und Ostholstein siedelten die Obotriten mit dem Unterstamm der Polaben (von Labe = Elbe, die Elbanwohner). An Hand von Fundplätzen und Flurnamen lassen sich, wie Dettmann schreibt, einige Siedlungsplätze der Slawen, teils auch älter, nachweisen,
- am Schaulbarg nördlich der Sude,
- Körchow nahe der Brücke südlich der Sude, wo auch der slawische Flurname darauf hinweist,
- Neddelborg, ein slawischer Burgwall zwischen der Sude und dem Burgsee und
- Helmshoop westlich des Dorfes eine eisenzeitliche Siedlung.
In einem Grabungsprotokoll zur Neddelborg heißt es:
Burgwall südlich des Dorfes an der Krainke beim Burgsee. Walluntersuchung im April 1949. Im Volksmund als Neddelborg bekannt. Inmitten von Wiesen gelegen, etwa 0,6 ha groß. Die Wälle gut erhalten. Ein Schnitt durch den Westwall ließ erkennen, daß die Burg mit einer starken Holzerdemauer umgeben war und abgebrannt ist. Im Profil eine 1,3 m starke Holzkohleschicht. Als zu datierende Funde einzelne slawische Scherben des 11. Jahrhunderts.
Die Dörfer an der Sude waren, wie ihre Nachbarn im Dartzing, dem heutigen Amt Neuhaus, sowie in der Jabelheide, heute allgemein Lübtheener Heide genannt, Rückzugsgebiete für die slawischen Bewohner bei der deutschen Ostexpansion. das äußert sich in Besitz an der großen Zahl der slawischen Flurnamen, sowie auch an der bis in die Neuzeit hinein vorhandenen größeren Zahl slawisch geprägter Familiennamen, wie Rabadan (Raba, Rabow), Czabel, Tzebelecke, Tribbekow, Grantzin, Karvake (Kravack), Klackun (Klackol) und Kownike (Konow).
Von den überlieferten mehr als 160 Flurnamen sind Zeeten, Fannikel, Rense, Pisork, Pathesten, Gustow. Loos, Lanken, Raasch, Niesken, Zapel(stück), Mitschulen, Reichnow (Wregenow), Briesken, Jirrik, Dreve (lands), Ziesken, Flöt (ohrt), Waak (kuhl), Rukieten, Krainke, Körchow, Ziert, Növer, Bebinen, Kramp (land), Kochert (Krum') Galin und Sude slawischen Ursprungs.
Diese ehemals slawischen Dörfer benötigten auch längere Zeit bis zur Einführung der deutschen Hufenverfassung, die im Landbederegister 1453 noch nicht deutlich war, aber wenig später im Landbederegister 1462 schon zu erkennen ist, als nun 2 Dreiviertelhufen, 15 Halbhufen und 3 Katen (Kossaten) aufgeführt waren. Dabei waren bei dieser Differenzierung keine Unterschiede zwischen Hufnern mit deutschen und slawischen Namen mehr deutlich.
Auch die Struktur des Dorfes und der Feldmark trägt slawische Züge, wenn auch die örtlichen natürlichen Bedingungen diese entscheidend geprägt haben dürften. Die für die deutsche Hufenverfassung typischen langstreifigen Gewanne der Dreifelderwirtschaft konnten sich nicht herausbilden. Stattdessen entstand die kleinteiligere an die örtlichen Bedingungen angepasste Blockgewannstruktur, bei der die Blöcke in Streifen für die Hufen eingeteilt waren. Das Dorf wird von ENGEL und BENTHIEN als Haufendorf beschrieben. Die Siedlung scheint aber auf eine ursprüngliche Zeile der Hufen entlang der Sude zurückzugehen. Diese wird sich durch die Ansiedlung von Katen und später auch der Büdnereien und Häuslereien zum Haufendorf entwickelt haben. Dabei hat auch immer die Hochwassergefahr eine Rolle gespielt, die zur Bevorzugung höher gelegener Bauflächen für die Gehöfte geführt hat.
Das Dorf Besitz auf der Karte von Wiebeking 1786. Das Dorf erstreckt sich entlang der Sude. Scheinbar gab es spätere Katen der Kossaten und Kuffen im nördlichen Teil des Dorfes. Diese werden nach Bränden in andere Dorfteile verlegt und durch Büderkaten ersetzt worden sein.
In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts begann die deutsche Ostexpansion in unserem Raum unter der Herrschaft des Sachsenherzogs Heinrichs des Löwen. Im schon erwähnten Ratzeburger Zehntlehensregister aus dem Jahre 1230 sind in der terra Boiceneburg die Träger des Zehnten, die der Bischof verliehen hat, aufgeführt. Die das Land Boizenburg betreffenden Seiten der Urkunde sind jedoch in einem sehr schlechten Zustand, so dass einige Ortsnamen schlecht zu lesen sind und andere gänzlich unlesbar wurden. Mit Erwin Dettmann ist Verfasser dieser Chronik der Überzeugung, dass Besitz in der Urkunde genannt worden sein wird. So bleibt die Ersterwähnung im Jahre 1376. Mit den Bede- und Amtsregistern ab 1453 haben wir gute Quellen über das Amt Boizenburg und seine Dörfer, so auch für Besitz
Das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis zum Dreißigjährigen Krieg
Besitz im Kirchspiel Blücher
Das Dorf Blücher wird als bluggere im Ratzeburger Zehnten-Lehens-Register 1230 erwähnt, aus dem Kirchspiel auch niendorpe und darsenowe. Weitere Orte sind nicht mehr lesbar. Zum Kirchspiel gehören jedoch außer Blücher und Besitz auch Dersenow, (zunächst auch Kuhlendorf), Niendorf, Timkenberg, Teschenbrügge, aus der Teldau: Sprengelshof, Amholz und Grabenau, sowie bis 1873 das lüneburgische Krusendorf. Blücher wird bis 1702 vom Pastor in Zahrensdorf bedient. Friedrich SCHLIE schreibt in seinen "Kunst- und Geschichtsdenkmälern Mecklenburgs": "Bis 1702 haben Zahrensdorf und Blücher gemeinsam einen Pastor, von da an erhält die Kirche auf Bitte der Gemeinde vom Herzog Friedrich Wilhelm ihren eigenen Pastor, der auch die ebenfalls unter herzoglichem Patronat stehenden Kapellen in Dersenow, Niendorf, Besitz und Krusendorf zu bedienen hat. Der erste ist Hanno Heinrich Grünenberg, der sich 1728 seinen Sohn Cornelius Johann substituieren läßt".
Die Besitzer Kapelle wurde wegen Baufälligkeit im Jahre 1873 abgebrochen. Sie wird denen in Niendorf und Krusendorf ähnlich gewesen sein. Das nachfolgende Bild der alten Niendorfer Kapelle mag uns eine Vorstellung geben:
Im Beichtkinderverzeichnis 1704 hat der Pastor Grünenberg als Bemerkung vorangestellt: "Besitz, ein Hochfürstlich. Dorf, und hat eine Capelle. Se. Herzogl. Durchl. sind Hoher Patronus". Somit stellt er heraus, dass der Herzog wie für die Kirche in Blücher auch für die Kapelle in Besitz das Patronat innehatte.
Der Pfarrer und der Küster wurden aus den Kirchenhebungen vergütet. In den Hebungsregistern der der Jahre 1579, 1590 und 1598 geben die Hufner je einen halben Scheffel Gerste, die Katenleute je 2 Schillinge (Summe 9 Schfl Gerste und 18 Schillinge). Der Küster erhält von allen Bauern Geld (je 6 Pfennige)
Die Schule in Besitz, Erster Teil
In der „Revidierten Kirchenordnung“ von 1650 wird für das mecklenburgische Domanium festgelegt: „Auf den Dörfern soll der Pastor oder Küster samt ihren Frauen Schule halten und etliche Knaben und Mägdlein im Katechismus, Gebet, Lesen, Schreiben, Rechnen unterweisen, damit die jungen Leute nicht aufwachsen wie das Vieh“.
Der Pastor Grünenberg aus Blücher nennt bereits im Beichtkinderverzeichnis für Besitz von 1704 den Schulmeister Wittrock. Somit hatte Besitz einen Schulmeister, der nicht in der Pfarre selbst beschäftigt war. Der Schulmeister war in den meisten Fällen ein Handwerker, oft ein Schneider, der neben seiner Arbeit den Unterricht erteilen sollte.
Dieser Unterricht sollte nur von Michaelis (29. September) bis Ostern gegeben werden. In der übrigen Zeit sollten die Kinder in der Landwirtschaft nach Kräften mithelfen.
Für den Schulmeister mussten die Eltern Schulgeld entrichten. Das fiel den Bauern und vor allem den Kätnern und Tagelöhnern häufig nicht leicht, insbesodere dann, wenn durch Hochwasser die Ernte gemindert oder gar vernichtet wurde. Der Schulmeister Wittrock schreibt im September 1773 an den Amtsverwalter in Boizenburg: "Es geht Drumnach an Meinen HochgeEhrten Herrn Amts Verwalter Mein Dienstlich Bitten vor mich zu Sorgen; Daß ich das Rückständige Schul Besoldung vor Michaeli Bekommen Möchte; Welches ich als eine Große Wohltat Dankbarlich Erkennen und Rühmen werde.
Verharrend Meines HochgeEhrten Herrn Amts Verwalter Gehorsamster Wilhelm Wittrock, Schulmeister"
Besitz in den Bederegistern, Amtsregistern u.a. 1453 bis 1598
Erläuterung:
fl Gulden = 1,50 M = 24 ß M Mark = 16 ß = 192 & ß Schilling = 12 & & Pfennige
Datei:Hufenreg. 1453 bis 1463.pdf (Durch Doppel-Klick auf den vorstehenden blauen Link öffnet sich die Tabelle)
Die Bede würde man heute als eine öffentlich-rechtliche Abgabe (Steuer) bezeichnen. Sie wurde nach der Größe der Hufen erhoben. Für eine Vollhufe war 1 Mark zu zahlen. 1538 wurde die doppelte Landbede erhoben für eine Vollhufe 2 Mark.
In Besitz zahlen Hans Klackun, Thies Grantzin, Bene Burmester und Hans Kraffake für jeweils eine Dreiviertelhufe 1 1/2 Mark, die 12 Halbhüfner zahlen 1 Mark und die 6 Viertelhüfner (Kätner) jeweils 8 Schillinge (halbe Mark). Zusätzlich zahlen die Kätner Hinrich Klocke 12 Schillinge und Hans Tribbekow 1 Mark "vam kroge".
Somit wurden in Besitz bereits zwei Krüge betrieben.
Ab dem Landbederegister 1462 ist die Hufenverfassung im Dorf zu erkennen mit 2 Dreiviertelhufen, 15 Halbhufen und 3 Katen. Deutlicher hat sich bereits 1479 die spätere Hufenstruktur im Dorf herausgebildet, mit 3 Dreiviertelhufen, einer Fünfachtelhufe, 11 Halbhufen und 6 Katen.
Die Struktur der Feldmark wird von dem hohen Anteil der Allmende (Wald, Wiese) geprägt. Die Feldmark wird nicht dreifeldrig angelegt gewesen sein. Das ist begründet in den heterogenen natürlichen Bedingungen mit stetem aber ungleichmäßigem Wechsel von Feld, Wiese und Wald. Das hat zur Ausbildung einer größeren Zahl von Blockgewannen unterschiedlicher Größe geführt. Diese werden jeweils wie die Gewanne einer Dreifelderwirtschaft in Streifen für die einzelnen Hufen eingeteilt gewesen sein. Auf Grund der unterschiedlichen Größe der Blöcke werden die Hufen und Katen nicht an allen Blöcken Anteil gehabt haben. Für diese Blockgewannstruktur der Feldmark werden auch die häufigen Hochwässer eine Rolle gespielt haben, die zur bevorzugten Ackernutzung der höher gelegenen Flächen führen musste. Der hohe Anteil der Allmende war insbesondere im nördlichen Teil der Feldmark, in der Rense zu finden. Die Schweinemast wurde durch die Eichel und Eckernmast in der Rense betrieben. Dort weisen die Flurnamen wie Eckerkamp und Kaben noch auf die Schweine-Waldmast hin.
Diese natürlichen Bedindungen mussten zu weniger intensiver Ackernutzung zugunsten der Viehwirtschaft führen.
Kaiserbederegister 1496 (In dem Dorpe tho Barzytze)
Bene Burmester cum uxore (mit Ehefrau)
Pawel Burmester cum uxore
Lutke Kownicke cum uxore, 2 baden (Boten, Knechte/Mägde)
Hans Dreger cum uxore, 1 baden
Gherke Greve cum uxore, 2 baden
Werneke Roleke cum uxore
Heyen Lemke cum uxore, 2 baden
Drewes Alberdes cum uxore, 1 baden
Hinrik Drinkegherne cum uxore, 1 baden
Hans Karfak cum uxore, 1 baden
Drewes, Peter, Clauwes brodere, gheheten Trybbekouwe, 2 baden
Henneke Barvot cum uxore
Hans Grantzyn cum uxore
Hinrik Lemke cum uxore, 2 baden
Bene Tzabel cum uxore, 1 baden
Gherke Konouw cum uxore, 1 baden
Burmester cum uxore
Henneke Pink cum uxore
Henneke Karfak cum uxore, 1 baden
Clawes Tzebelleke cum uxore
Clawes Beneke cum uxore, 1 baden
Hermen Tzebelleke cum uxore
Hennek Greve cum uxore
Peter Kloke cum uxore
Hermen Tzeleke cum uxore
Im Kaiserbederegister sind 68 Personen genannt.
Dieses Regster gibt uns bereits einen gewissen Einblick in die Familienstruktur und auf das beschäftigte Personal auf den einzelnen Höfen. Erkennbar wird, dass die Höfe mit wenig Personal bewirtschaftet wurden. Im Register wurden die Kinder und Altenteiler nicht genannt. Unter Berücksichtigung dessen könnten in Besitz etwa die doppelte Anzahl von Personen gelebt haben.
Beginnend mit dem Bederegister 1538 findet sich für Besitz der Eintrag "de bur samptlich von dem wusten velde tho Kulendorp". Somit haben in dieser Zeit die Besitzer Bauern zusätzlichen Acker des ehemaligen Dorfes Kuhlendorf genutzt, der später an die Tessiner gegeben wurde.
Das Amtsregister 1553 nennt summarisch die Abgaben der Dörfer
- 2 giftoßen van Borßitze,
- entpfangen an szwinen: 16 van Borßitze
- entpfangen ahn hemele, schape und lammer: 29 giftschape uth dem ampte (Gift steht für Gabe)
Im Amtsregister aus dem Jahre 1554 sind die Geldhebungen, die Hebungen für Jagdablager, die Lieferung von Pachthafer und Schneidelschweinen aufgeführt. Das Jagdablager beinhaltete die Verpflichtung bei fürstlichen Jagden für die Unterbringung und Verpflegung der Jagdteilnehmer, einschließlich der Pferde und Hunde aufzukommen. Das konnte, abgesehen von den damit verbundenen Flurschäden, eine arge Belastung für die Bauern sein. Das ursprünglich übliche Jadablager wurde später in eine zusätzliche Abgabe umgewandelt (Geld und Naturalien).
In Besitz steht bei den Bauern Bene Burmeister, Jacob Dreiger. Thomas Granßin, Achim Karvack, Hans Burmester, Peter Tribbekow, Hans Lemcke, Hans Greve,, Hinrich Drinckegerne, Dinies Pincke, Hans Lampe, Dreves Best und Hans Ranbode die Bemerkung verbrannt.
Das deutet auf eine Brandkatstrophe hin, die Besitz betroffen hat.
Bei Hans Konow, Peter Burmester, Heneke Beneke, Ostman Szabel, Hans Drinckegerne und Hinrich Timmermann fehlt die Bemerkung. Auch für die Zahlung im Jahre 1555 findet sich wieder diese Eintragung. Der Aufbau der Gehöfte hat offenbar unterschiedlich lange gedauert, denn auch im Jahre 1560 ist die gleiche Bemerkung noch bei Tomas Grantzin und Peter Burmester eingetragen.
Im Amtsregister 1565 zahlen die Hufenbesitzer 12 Schillinge und die Katenbesitzer (Kossaten), Hans Drenckgern, Drewes Beste, Jost Kruiger, Drewes Rabe, Henrich Tymmermann und Hans Nharstede 4 Schillinge Geldhebung Die Hufenbesitzer darüber hinaus 4 Scheffel Pachthafer, auch der Kossat Hanß Drenckgern 2 Scheffel.
In einem Register 1555 wird u.a. die Lieferung von Schneidelschweinen durch die Dörfer des Amtes aufgeführt (je Dorf 1 bis 9 Stück). Besitz: Summa nichtes, weigerten sich meinen g.h. (gnädigen Herrn; D.G.) das ßnidel ßwein zu geven unde wenden der orßake vor, wenn keine Mast is, ßein ße och kein ßwein zu donde schuldich . Auch Gülze, Bandekow und Bahlen verweigerten diese Abgabe. Da die Schweine in die Wälder zur Eichel- und Eckernmast getrieben wurden, ist auf die geringe Mastung in dem Jahr zu folgern.
Zehn Jahre später im Amtsregister 1565 sind unter Besitz die Bemerkungen zu finden:
Ablagergeldt vor 8 3/4 Hufen 7 fl 15 ß 9 &, schnidelschwine 15, giftshape 4 und
De Bauren gebin jerlings im Borsitzer 'S. Vits markete 12 giftochsen.
Kirchenhebungen 1579
Pfarre Zahrensdorf, Kirchspiel Blücher
Blücher 15 Schfl., Bositze 9 Schfl., Niendorff 12 Schfl. Stedter 4 Schfl., Krusendorf 6 1/2 Schfl. garsten.
Das Kirchspiel Blücher, zu 3 Drömt 10 1/2 Schfl. garsten
(1 Drömt = 12 Schfl.)
Doppelte Landbede 1584
Hanß Narstede aus Besitz zahlt 8 ß doppelte Landbede "vom schmiedeampt"
Amtsregister 1584
summarisch: Ablagergeldt für 8 3/4 Hufen 7 fl 12 ß 9 &, 2 giftochsen, 4 giftschaefe, 22 rauchhühner
Rauchhühner sind ebenfalls eine "öffentlich-rechtliche" Abgabe, die je Rauch, somit für jeden Haushalt zu zahlen war.
Im Jahre 1584 soll es (nach ZÜHLSDORF, Flurnamen ...) eine neuerliche Pestepidemie im Raum Boizenburg gegeben haben. Inwieweit Besitz betroffen war, ist nicht bekannt.
Kirchenhebungen 1590
Bositz, ider einen halben schfl. garsten, die Hufner: Hanß Conow, Claws Zabel, Ties (Hans) Burmeister, Tomas Grantzin, Jochim Schacke (Hans Greve), Jochim Dreier (Jacob Dreier), Hinrich (Hans) Burmeister, Chim Beneke (Hans Burmeister), Hanß Drinckgern (Chim Vilemann), Hanß Pincke, Hanß Burmeister, Moritz Burmeister, Hanß Hintze, Simon Gädtke, Chim Tribbekow, Hanß Karvake (Frens Pape), Hinrich Drinckgern, Claws Hintze;
Cossaten ider zwey ß: Jasper Raben (Rabow), Chim Timmermann, Ostmann Cruger (Ties Woleke), Claws Meine (Jacob Dreier), Peter Juncker (Anne Tidesche), Hanß Narstede, , Hinrich (Frenß) Burmeister, (Marten Eixt), (Drewes Bst)
Amtsregister 1596
Summarisch: Ablagergeldt für 8 3/4 huefen 7 fl. 15 ß 9 &, 2 giftochsen, 4 giftschafe, 22 Rauchhühner.
Aus den Registern kann man eine große Kontinuität der Namen und damit der Familien in Besitz für den Zeitraum von 1450 bis 1600 feststellen. Die nachfolgende Tabelle soll das belegen. Tabelle im pdf_Format, dabei den blauen Link und danach das pdf-Symbol anklicken.
Link für die Tabelle im pdf-Format:
Datei:Besitz Kontimuität der Familien 1453 bis 1598.pdf
Der Dreißigjährige Krieg 1618 bis 1648
Der Dreißigjährige Krieg 1618 bis 1648 hat im Amt Boizenburg offenbar besonders die Dörfer entlang der Sude (abgesehen von Gothmann) betroffen. Das wird mit der alten Wege-Verbindung über die Herzogenfurt über die Sude zwischen Preten und Besitz im Zusammenhang zu sehen sein. Zwischen den Elbübergängen bei Dömitz und Boizenburg sollen die kaiserlichen Heere der katholischen Liga und die protestantischen dänischen Heere mehrfach gezogen sein. Die bei Dömitz über die Elbe gezogenen Söldnerheere werden ihren Weg von Dömitz über Neuhaus nach Boizenburg genommen haben, so dass sie Besitz, Blücher, Bandekow, Gülze und Bahlen verwüstet haben. Im Jahre 1626 sind die Heere des Ernst von Mansfeld unter dem dänischen Obersten von Kniphausen aus Holstein kommend ln umgekehrter Richtung durch Mecklenburg über Boizenburg, Dömitz nach Perleberg gezogen.
Der Dreißigjährige Krieg hat für Besitz, schwerwiegende Folgen gehabt. So wird im Kirchenvisitationsprotokoll aus dem Jahre 1643 berichtet, dass u.a. die Kapelle in Besitz neben denen in Rensdorf, Lüttenmark und Niendorf im Inneren verwüstet sei.
In der Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1640 sind die Folgen des Krieges auch für Besitz zu ersehen:
- "Des Schulzen Benicke Gehöft ist wüst, seint noch zwei Jungen, der älteste etwa 16 Jahre alt, halten sich beide in Boizenburg auf, eine Tochter nunmehr von 20 Jahren, dienet zu Hühnerbusch. Noch 8 Huefener."
- Christoph Lowenbergk hatt kein Viehe und nichts geseyet.
- Hans Burmeister, hatt 1 Kuhe und 1 Schfl. Roggen geseyet.
- Claus Wölicke, hatt 1 Kuhe und nichts geseyet.
- Claus Dringkgerne, hatt 1 Kuhe und 1 Schfl. Roggen geseyet.
- Jochim Dreyer, ist abgebrannt, hatt kein Viehe und nichts geseyet.
- Jochim Dringkgerne, hatt kein Viehe und nichts geseyet.
- Hans Schefe, hatt 1 Kuhe, aber nichts geseyet.
- Hans Ottens, hatt 1 Kuhe aber nichts geseyet.
- Claus Vyllmann, ein Halbhuefener, hatt kein Viehe und nichts geseyet.
- Hans Bougkmöller, ein Köther, hatt kein Viehe und nichts geseyet.
In gutem Zustande haben in diesem Dorffe gewohnet
- 6 Huefener ohne den Schultzen,
- ein Halbhufener,
- 4 Köther.
Ist keine Anspannung im Dörffe, abgebrandt 6 große Häuser mit Scheunen und Stallung und 2 Kathen.
In der Groß Bengerstorfer Amtsbeschreibung ist die Bemerkung zu finden, dass der Schulze - wie auch der aus Besitz - nicht wie die übrigen Bauern zu Hofe dient, sondern Fahrdienste für den Amtshauptmann leistet.
Im Jahre 1640 wird die Postverbindung von Berlin nach Hamburg über Boizenburg eingerichtet. Diese berührt Brahlstorf, Dersenow, Kuhlenfeld und Hühnerbusch.
Entwicklungen nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Jahre 1800
Der Dreißigjährige Krieg hatte im Amt Boizenburg in großem Umfange Zerstörungen gebracht. Die Bewirtschaftung der Hufen in den Domanialdörfern lag genauso danieder wie die in den ritterschaftlichen Dörfern und Gütern. Die Bauern waren nicht mehr in der Lage ihren Verpflichtungen gegenüber den Grundherrn, wie auch gegenüber der Kirche nachzukommen. Alle Dörfer wiesen in unterschiedlichem Umfang Verwüstungen und Zerstörungen auf. Dabei wurden wesentliche Unterschiede festgestellt. Während Bahlen, das wie Besitz auf der Hauptstrecke des Tuppendurchmarsches gelegen hatte, fast vollständig zerstört war, hatte Groß Bengerstorf geringere Schäden aufzuweisen. Ein Vergleich der besetzten und bewirtschaften Stellen vor im und unmittelbar nach dem Krieg kann uns ein Bild vermitteln:
1618 1640 1653 Besitz 22 11 20
Bahlen 9 4 8
Gülze 28 8 29
Eine im Landeshauptarchiv vorhandene "Specification" aus dem Jahre 1653 weist für Besitz folgende Bestände an Vieh und Saatgut aus:
47 Pferde, 25 Ochsen, 47 Kühe, 15 Stiere, 13 Starken, 42 Schweine, 6 Schafe und 12 Bienenstöcke. Erstaunlich die Zahl von 47 Pferden 5 Jahre nach dem Krieg, vor allem aber auch die 5 Jahre nach dem Krieg vorhandene Zahl der besetzten Stellen. Das weist darauf hin, dass die Grundherrschaft im Interesse der Abgaben an das Amt und damit für den fürstlichen Haushalt bestrebt gewesen ist, die Stellen mit Bauernsöhnen schnell wieder zu besetzen. Die Bauern können 54 Schfl. Roggen, 49 Schfl. Gerste, 19 Schfl. Erbsen und 49 Schfl Hafer säen, für die das Saatgut vorhanden ist. Buchweizen wird im Gegensatz zu anderen Dörfern als nicht vorhanden aufgeführt. Nach den Saatstärken gemäß Bonitierungsvorschriften der Direktorialvermessung dürfte das beispielsweise für knapp 20 ha Roggen, 18 ha Gerste und 18 ha Hafer gereicht haben.
C.W.A.Balck zitiert in seiner Streitschrift in der Auseinandersetzung mit Moritz Wiggers "Zur Geschichte und Vererbpachtung der Domanial-Bauern in Mecklenburg-Schwerin" aus diesem Dokument: "im Dorfe Besitz: 1648 hat Kerwack angenommen, modo Hans Mester, modo Claus Nielandt" - folglich wurde die Hufe immer weitergereicht - und "in diesem Dorfe haben vorher 4 Kossaten gewohnt; wie aber Johanni 1633 hier eine Veränderung vorgenommen, und 16 1/2 Hufen gemachet, ist zu jedem Bauerkathen eine volle Hufe gelegt, und also die Kossaten abgeschafft. Weil ferner den Bauern das Kuhlendorfer Feld abgenommen und eine Schäferei dahin geleget, so ist ihre Pacht bestimmt."
In Mecklenburg wurden aus nicht besetzten Hufen nach dem Dreißigjährigen Krieg Meiereien oder Schäfereien als Pachthöfe gebildet. Seinerzeit entstand auch der Meierhof Kuhlendorf, das spätere Alt Kuhlenfeld. Damit entfiel die Nutzung durch die Besitzer Bauern. Der Hof Kuhlendorf wurde später in gemeinschaftlicher Pacht an die 11 Tessiner Hüfner gegeben.
Für die Bauern in Besitz, die nicht wie die anderer Dörfer zu Diensten (Pflug- und Erntedienste) auf Pachthöfen verpflichtet waren, bestand nach dem Verzeichnis von HOINCKHUSEN (um 1700) die Pflicht zur Zahlung von Dienstgeld an das Amt.
Entwicklung, wie sie sich aus den Beichtkinderverzeichnissen, der Pfarre Blücher ergibt
Aus den Jahren 1704 und 1751 liegen die von den Blücherschen Pastoren aufgestellten Verzeichnisse der Beichtkinder vor, die über die zu dem Kirchspiel gehörenden Dörfern aufgeschrieben wurden. Sie liefern uns wertvolle Auskünfte für die Geschichts- und die Familienforschung.
Beichtkinderverzeichnis 1704 für Besitz, Pfarre Blücher
Burmester, Jacob, 58, Schultze, Ehefrau: Christina, 50 Burmester Hans Joachim, 28, Sohn Ehefrau: Marie, 24 Niland, Peter, 18, Knecht Teppen, Dorthe, 20, Magd
Bonahts, Hinrich, 28, Hüfner, Ehefrau: Dorthie Lise, 22 Bonahts, Catharin, 54, Mutter * , Clas, 26, Bruder, Schiffsknecht " , Peter, 23, Bruder als Knecht " , Sophie, 18, Schwester als Magd Schütt, Hans, 52, Hüfner, Ehefrau: Marie, 60 Schütt, Jochim, 28, Sohn " , An Marie, 19, Tochter " , Peter, 17, Junge
Burmester, Hinrich, 33, Hüfner, E: Ilsabe, 21 Felt (Fett?), Hein, 50, Schwiegervater, E: Marie, 53 Wolter, Jacob, 26, Knecht, Frauenbruder " , Margaret, 17, Magd, Frauenschwester Burmester, genannt Fehrmann,, Clas, 34, Hüfner, E: Margaret, 33 " , Jacob, 34, Bruder als Knecht " , Margaret,23, Schwester als Magd Brokmüller, Clas, 16, Junge
Wölcke, Fritz, 30, Hüfner, E: Marie, 29 Wölcke, Clauß, 26, Bruder als Knecht Klutasch, Catharin, 16, Dirne Lemp, Hans Joachim, 15, Junge Gädecke, Frantz, 50, Hüfner, E. Margaret, 40 " , Hans Jacob, 18, Sohn als Junge " , Carsten, 24, Bruder als Knecht " , Margaret, 20, Schwester als Magd
Brokmüller, Hans Hinrich, 55, Hüfner, E: Ann Sophie " , Magdalen, 16, Tochter als Magd Schomann, Jochim, 14, Stiefsohn als Junge Tihl, Wilhelm, 20, Knecht Bonahts, Bartold, 57, Hüfner, E: Magdalen#, 40 " , Cathrin, 19, Tochter als Magd * , Bartold, 16, Sohn Knopf, Jochim, 21, Knecht Schwartz, Jochim, 16, Junge
Niland, Clas ,50, Hüfner, E: Marie, 45 " , Ann Marie, 15, Tochter Brüggmann, Andres, 30, Knecht
Burmester, Clas, 42, Hüfner, E: Margaret, 60 Greve, Jochim, 29, Sohn Maneke, Hinrich, 24, Schiffsknecht " , Johann, 20, Sohn Burmester, Margaret, 16, Tochter als Dirne
Konau, Hans, 40, Hüfner, E: Engel, 31 " , Jacob, 29, Bruder als Knecht " , Elisabeth, 27, Schwester als Magd Suks, Marie, 14, Dirne
Fihlmann, Jochim, 30, Hüfner, E: Elisabeth 28 Busch , Hinrich, 31, Schwager als Knecht Tihl, Clas, 26, Knecht Nagl, Christian, 16, Junge
Drinkgern, Clas, 28, Hüfner, E: Elisabeth, 29 " , Margaret, 50, Mutter, Hebamme " , Jochim, 21, Bruder als Knecht Niland , Jochim, 26, Knecht Lünau,; Jochim, 15, Junge Drinkgern, Marie, 16, Dirne
Stökkmann, Jürgen, 53, Hüfner, E: Margaret, 50 " , Frantz Hinrich , 16, Sohn " , Elisabeth, 14, Tochter Arens, Marie, 18, Dirne
Heist, Jochim, 39, Hüfner, E: Margaret, 45 Burmesters, Catharin, 25, Tochter als Magd " , Ann, Tochter als Dirne Gusmann, Hans, 23, Knecht
Bädker, Jochim, 54, Hüfner, E:Margaret, 45 " , Hans, 19, Sohn als Knecht " , Hans Jacob, 16, Sohn als Junge
Schütt, Jacob, 32, Halbhüfner, E: Ann Marie 30 Brokmüller, Jacob8, Knecht
Schütt, Hartwig, 25, Coßate, E. Catharin, 25 Drinkgern, Hans, 70, Vater, E. Ann, 70 Reder, Clas, 17 Junge
Reder, Carsten, 46, Coßate, E: Margaret, 35 Samau, David, 37, Coßate, E: Ilsabe, 34 Brokmüller, Marie, 52, Mutter
Gädke, Wilhelm,35, Coßate, E: Elisabeth, 46 Richter, Sunsanne, 79, Einlieger
Kihn, Jacob, 51, Coßate, E: Sophie, 48 " , Ann Elisabeth 22, Tochter als Magd " , Hans, 15, Sohn als Junge
Lempe, Johann, 50, Coßate, E: Sophie33 Wölcke, Clas, 31, Stiefsohn, Schiffsknecht " , Jacob, 26, Stiefsohn, Schiffsknecht
Meinke, Jochim Ernst, 32, Coßate, Schiffsknecht, E: Marie, 33 " ; Jacob, 66, Vater, E: Elisabeth, 53
Lajes, Hans, 31, Coßate, E: Catharin, 30
Hampenberg, ? , 30, Coßate, E: Marie, 30 Drinkgern, Hans 60, Vater (Dohse), Ann, 90, Mutter
Wolter, Jürgen, 31, Schneider, E: Catharin, 32
Dose, Hans, 37, Kuhhirte, E: Catharin, 28
Mund, Jochim, 40, Tagelöhner, E: Ann Marie, 38 Wessel, Gebhard, 60, Tagelöhner, E: Catrin, 50
Schlichting, Bartold, 64, Tagelöhner Schlichting, Dorothe, 20, Tochter (Tale), Ann, 50, Witwe Lüders, Margarete, 31, Einliegerin Klutasch, Catharin, 40, " Rubben, Elisabeth5, 50, " (Bock), Ilsabe, 42, Witwe Bilenfeldt, Catharin, 40, Einl. (Hüber), Regina, 34, Einl.
Ismann, Marten, 57, Schweinehirt, E: Magdalen, 60 Dahlen, Maria (40), Einl. Brügmann, Catharin, 50, Einl.
Witrokk, Johann, 42, Schulmeister, E: Catharin " , Ann Elisabeth, 16, Tochter " , Johann Jeremias, 14, Sohn
Der Pfarrer in Blücher führt im Beichtkinderverzeichnis im Jahre 1704 neben dem Schulzen Burmester 16 Hüfner, 1 Halbhüfner und 7 Kossaten auf. Darüber hinaus sind der Schneider Wolter, der Kuhhirte Dose, der Schweinehirte Ismann und ein Tagelöhner, die offenbar als Einlieger beim Kossaten Lajes wohnen und 7 als Einlieger bezeichnete Personen aufgeführt. Margaret Drinkgern, die Mutter des Hüfners Clas Drinkgern, wird als Hebamme bezeichnet. Auffällig ist die Zahl der Schiffsknechte, darunter der Kossate Jochim Ernst Meinke und die bei Hüfnern oder Kossaten wohnenden Clas und Jacob Wölcke beim Kossaten Lempe, Hinrich Manecke beim Hüfner Clas Burmester und Clas Bonahts beim Hüfner Hinrich Bonahts. Diese werden wahrscheinlich bei Bedarf bei Arbeiten auf den Hufen herangezogen worden sein. Die Schiffsknechte sind im Zusammenhang mit der Holzflößung für die Saline Lüneburg auf der Schaale und der Sude zu sehen. An der Sude befanden sich Holzhuden (Lagerstapel) bei Bandekow (Boizenburger Hude) und Schwarzenwasser (Lüneburger Hude). Besonders auffällig ist, dass in Besitz bereits im Jahre 1704 ein Schulmeister tätig war, da im allgemeinen erst ab 1750 im Domanium Schulen eingerichtet wurden. Insgesamt sind 144 Personen genannt.
Kleine Einfügung des Verfassers Interessant ist die Schreibweise des Namens Bonatz als Bonahts, die der Aussprache in der Region näher ist als die tz-Variante, die zum kurzen harten Aussprechen das "a" führt. Diese von dem Verfasser bezüglich eines Verwandten, der in die Altmark gezogen war, beobachtete harte Aussprache des "a" ist ebenso bei dem namhaften Architekten Paul Bonatz zu beobachten, der 1877 im lothringischen Solgne geboren wurde, dessen Vater aber ein deutscher Beamter bäuerlicher Herkunft aus Mecklenburg war. Er ist bekannt als der Architekt des Stuttgarter Bahnhofs.
Die Entwicklung führte bis zum Jahre 1725 wieder zu den ursprünglichen Hufenzahlen jedoch zu einer Neueinstufung der Hufengröße
15 Dreiviertelhufen, 3 Halbhufen, 8 Sechstelhufen (Cossaten)
Die Ursache lag in der als Landesvermessung und Bonitierung 1703 ff. bekannten Neubewertung der Hufen. Später wurden die Hufen in Abständen nach einer erneuten Bonitierung neu bewertet. Dabei erfolgte hinsichtlich der Feldanteile häufig auch eine Neueinteilung der Hufen. Daraus resultieren veränderte Angaben zu den Hufengrößen in den nachfolgenden Registern.
Für die Spezifikation von 1725 war eine Vermessung der Feldmarken und deren Bewertung nach Scheffel Einsaat durchgeführt worden. Die Karten der Feldmarksvermessung sind in den Archiven kaum noch vorhanden. Sie waren aber für den Ingenieur Wiebeking eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung seiner Landeskarte, die wiederum von Schmettau die Grundlaage seiner Karten wurde.
Die Bonitierung, d.h. die Feststellung der Ertragsfähigkeit der Böden erfolgte durch die Landmesser in Scheffel Einsaat. Flächen mit 100 Scheffel Einsaat sollten nun eine Hufe bilden. Zuvor war die Hufengröße als Flächenmaß gesehen worden. Eine Hufe sollte nach heutigen Maßeinhelten eine Fläche von 20 bis 21 ha ausmachen. Das war jedoch je nach Region uneinheitlich. Die Neubewertung sollte bessere Grundlage für die Besteuerung der Hufen sein. Bei der Bonitierung ging man von der je nach Bodenart unterschiedlichen Einsaatmengen aus. Auf den Scheffel Einsaat entfielen bei guten Böden 100 Quadratruhten, bei schlechten Böden 200 Quadratruthen. Die Wiesen wurden nach Fuder Heu bewertet. Auf eine Hufe sollten 20 Fuder Heu kommen. Dem Fuder Heu entsprachen 150 bis 300 Quadratruthen, Aus diesen Zahlen ergab sich eine Hufengröße von 10000 bis 20000 Quadratruthen das sind 21,7 bis 46,4 ha.
Auch nach Ende des Dreißigjährigen Krieges bleiben die Zeiten im Amt Boizenburg unruhig. Im Jahre 1719 wird das Amt durch braunschweigische und hannoversche Exekutionstruppen besetzt. Auslöser dafür war der der Streit des Herzogs Carl-Leopold, der eine absolutitische Herrschaft einführen wollte, mit den Ständen, die ihrerseits keine Privilegien aufgeben wollten. Diese hatten sich beim Kaiser beklagt. Der Kaiser ordnete die Reichsexekutution an, die von Braunschweig und Lüneburg ausgeführt wurde. Im Jahre 1734 wird das Amt Boizenburg an Hannover verpfändet, um die Exekutionskosten einzutreiben. In Boizenburg werden hannoversche Truppen stationiert.
In den Jahren 1756 bis 1763 führte Preußen den Siebenjährigen Krieg, in dem Mecklenburg neutral war. Das Land hatte jedoch unter Durchmärschen mit Plünderungen und zwangsweisen Soltatenanwerbungen zu leiden.
Im benachbarten Niendorf kauften 1763 die Bauern gemeinsam ihrem Gutsherrn von Knesebeck auf Badekow ihre Hufen ab. Vorher hatte sie sich aus der Leibeigenschaft freigekauft.
Für das Jahr 1751 liegt wiederum ein Verzeichnis vor.
Beichtkinderverzeichnis 1751
Als Bemerkung vorangestellt: "Besitz, ein Hochfürstlich. Dorf, und hat eine Capelle. Se. Herzogl. Durchl. sind Hoher Patronus"
Genannt sind jeweils mit Angehörigen und Personal die 18 Hüfner Johann Otto Basedau (Schultz und Krüger), Clas Wilhelm Bonahts, Hans Jacob Hagemann, Hans Jochim Schütt, Andreas Ditmar, Franz Adam Burmeister, Wilhelm Hase, Hinrich Konau, Johann Fihlmann, Franz Bonahts, Johann Behnke, Hans Jacob Gädeke, Johann Burmeister, Johann Niland, Hans Jacob Fihlmann, Johann Peter Drinkgehrn, Frantz Joachim Stöckmann und Clas Joachim Niland,
die 6 Kossaten Clas Christopher Rehr, Frantz Jürgen Busch, Clas Fielmann, Johann Hinrich Swart, und Johann Hennings, dazu die 2 Kiffner Franz Wille und Johann Gleits. (Kiffner hatten etwa eine den späteren Häuslern, auch den Büdnern, entsprechende Stelle, in einigen Fällen als Brinksitzer oder in der Teldau als Deichlieger nur ein Haus.)
Hinzu kommen die Handwerker: Tischler Joachim Brokmüller, Schneider Balthsar Hase, Schneider/Kiffner Johann Christoph Eggert, Schneider/Kiffner Nicolaus Jürgen Wolter, Schuster/Einlieger Hans Joachim Jacob Tiedemann (im Amt Boizenburg) und der Rademacher Hans Jürgen Wohnrau. Dabei bedeutet Schneider/Kiffner, dass der Betreffende im Gegensatz zu Schuster/Einlieger ein eigenes Haus hat.
Weitere Einlieger: Joachim Bödker, Wwer. Peter Niland, Clas Eggert, der 90jährige Hans Dose, Wwe. Elise Konau, Wwe. Anna Cath Lüren, Wwe. Dor Meineken, und Marg. Krusen, Clas Witrok
dazu der Kuhhirt Clas Joachim Burmeister und der Schweinehirt Clas Lühr.
Insgesamt werden wiederum 144 Personen aufgeführt
Büdneransiedlung nach 1753
Um den immer noch größeren Umfang der nicht genutzten Flächen zu verringern und damit verbunden auch den nicht erbenden Bauernsöhnen, den Dorfhandwerkern sowie den Dorfarmen eine wirtschaftliche Perspektive zu geben, damit auch der Landflucht vorzubeugen, erließ Herzog Christian Ludwig im Jahre 1753 das Büdnerpatent, das die Ansetzung von Bauern auf wüsten Hufen und von Tagelöhnern auf kleinen Erbpachtstellen (Büdnereien) im Domanium vorsah. Den Büdnern wurden
- zwei Freijahre (ohne Abgaben), - das nötige Holz für den Bau und die Reparaturen der Gebäude, - Teilnahme an der Gemeindeweide gegen Hütelohn für eine Kuh mit Kalb, einige Schafe und Schweine, - 100 Quadratruten Gartenland, - und nur 4 Thlr. Abgaben zugestanden.
Diese Büdneransiedlung wurde 1778 bereits wieder gestoppt und erst zum Ende des Jahrhunderts wieder aufgenommen. In den Dorfscontracten von Klein Bengerstorf von 1792 und Groß Bengerstorf von 1797 finden sich folgende Aussagen, die allgemein in dieser Zeit in die Contracte aufgenommen wurden, obwohl es in beiden Dörfern noch keine Büdner gab: "Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amts- Erlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von Pachtung gänzlich ausgeschlossen (von der contractlich festgelegten Gemeinschaftspachtung der Hauswirte und Cossaten). Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-Lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten, zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter) zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (gemäß Büdnerpatent). Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu unterhalten verbunden sind" (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern).
Im Jahre 1809 wurde ein neues Regulativ betreffend die Büdneransetzung erlassen. Dieses sah nun veränderte Bedingungen vor:
- gründliche Prüfung der Gesuche der "Baulustigen", - Beihilfen an Geld, Material und Fuhren wurden zum Bau nicht mehr gewährt, - nur noch ein Freijahr, - keine Weidefreiheit auf der Gemeindeweide für die neu anzusetzenden Büdner, - keine jährliche Hilfe mit Feuerung und Befriedigungsmaterialien, nur noch Stubbenroden und Holzsammeln an festgelegten Tagen, - zur Verhinderung von Forstfreveln war die Pferdehaltung untersagt, - keine Zuteilung von Wiesen in Erbpacht, nur in Zeitpacht, wenn ausreichend Wiesen vorhanden waren. - Zu den 100 Quadratruten Haus-, Hof- und Gartenplatz wurde dann jedoch häufig noch weiteres Acker-, Wiesen- und Weideland in Erbpacht gegen besondere Bezahlung gegeben.
Nach einem Regulativ von 1828 waren die alten Büdnereien bei künftige Feldmarksregulierungen für die Weidegerechtigkeit mit Land abzufinden. Das führte zu einer Vergrößerung der Büdnereien. Die Inerbpachtnahme weiteren Acker- Wiesen- und Weidelandes wurde nun gesetzlich sanktioniert. Darüber hinaus wurde es gestattet, mit Erlaubnis des Amtes weiteres Land in Zeitpacht zu erwerben. Den Büdnern wurde häufig Land in den Außenschlägen, das weniger intensiv genutzt worden war, oder weniger ertragsfähiger Acker zugeteilt. Dabei ging man davon aus, dass die Büdner zur Ernährung ihrer Familien die Nutzung ihrer Flächen intensivieren würden. Die Bedingungen für die Büdnereipacht waren im Büdnerbrief festgelegt, der nur bei Vergrößerung der Büdnerei verändert werden durfte. Das gab den Büdnern einige Sicherheit gegen willkürliche Eingriffe des Amtes. Als Erbpacht hatten die Büdner nun den Kornkanon in Geld zu zahlen, für den der Roggenwert als 20jähriger Durchschnittswert an verschiedenen Marktorten, so neben Schwerin, Wismar, Rostock und Grabow auch in Boizenburg festgestellt wurde.
In Besitz scheint die Büdneransiedlung offenbar, ähnlich wie in der Teldau, Gülze und Bandekow zügiger erfolgt zu sein. Die Ursache dafür könnte in dem größeren Bedarf wegen der höheren Anzahl landloser Dorfbewohner, aber auch in der überdurchschnittlich möglichen Landzuteilung aus der "Heide", das heißt ungenutzter Flächen, die nur der extensiven Weidenutzung unterlagen. Im Jahre 1800 waren in Besitz bereits 10 Büdner vorhanden. Nachdem es bis 1818 bei 10 Büdner stagniert hatte, wurden im Staatskalender 1825 28 Büdner genannt, jedoch danach 1851/52 die noch nach 1900 vorhandene Zahl von 26 Büdnern.
Die Entwicklung der Büdnereien hat in neuerer Zeit zu einer Vergrößerung einiger Büdnerstellen geführt. das Ergebnis dessen zeigt sich in den gegenüber anderen Dörfern ungewöhnlich großen Büdnergehöften.
Die Büdnereien (Auswahl):
3 Büdnereien am Postweg:
Büdnerei B 8, (früher Gothmann, 2023 Hagemann)
Dieses Bild in schlechter Qualität stellt die Büdnerei vor dem durch Blitzschlag verursachten Brand im Jahre 1932 dar.
Büdnerei B 11 am Postweg Nr.6
Büdnerei B 10 am Postweg Nr. 8
Büdnerei B 6, Kurt-Bürger-Straße 79
Im Internet ist die Büdnerei als Baudenkmal ausgewiesen (22.07.2023)
Büdnerei B 2, Schulstraße 71
Büdnerei B 4; Rosenstraße 60
Die Büdnereien am "Katzenschwanz"
Der Katzenschwanz war ursprünglich eine Reihe von Büdnereien von B 13 am Ortsausgang nach Blücher bis B 20 und B 7. Auf dem Bild sind rechts noch die Büdnereien B 7 und B 20 zu erkennen. Dann folgen zwei Einfamilienhäuser auf dem Grundstück der B 19. Die B 18 ist abgebrochen, das Grundstück nicht bebaut. Die B 13 bis B 17 sind noch vorhanden, teils umgebaut und anderer Nutzung.
Im Internet sind die Büdnereien 16 (Hausnummer 30) und 20 (Hausnummer 20) als Baudenkmale ausgewiesen (22.07.2023)
Das historische Bild der B 18 zeigt das letzte Rauchhaus in Besitz, Eigentümer Iserloth
Büdnerei B 19: Das historische Bild zeigt die B 19. Auf der gegenüber liegenden Seite steht der Häsuler Buss auf seinem Gehöft H 22.
Das Gehöft der Büdnerei B 26, Kurt-Bürger-Straße 1 ist sehr auffällig, wenn man sich von Kuhlenfeld kommend Besitz nähert. Es ist der Nummer nach die jüngste Büdnerei in Besitz. Der Eigentümer Sandberg betrieb eine Windmühle und eine Gastwirtschaft. Im Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender 1881 ist der Müller noch unter den Erbpächtern ausgewiesen. Wahrscheinlich hat folglich Sandberg die Windmühle von einem Erbpächter erworben.
Weitere Entwicklung im Abhängigkeitsverhältnis zur Grundherrschaft
Im ausgehenden 18.Jahrhundert wurden mit den Bauern der Domanialdörfer (Hüfner und Kossaten) gemeinschaftliche Pachtversicherungen abgeschlossen, die oft als Dorfscontracte bezeichnet werden. Letztere Bezeichnung war rechtlich nicht möglich, da mit leibeigenen Bauern keine Contracte (Verträge) abgeschlossen werden konnten. Diese Pachtversicherungen gaben den leibeigenen Zeitpächtern eine gewisse Sicherheit, dass sie bei ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Führung nicht von ihrem Hof abgemeiert werden konnten. Sie dienten aber in erster Linie einer Neubonitierung und damit Neubewertung ihrer Hufen mit dem Ziel, möglichst eine höhere Pacht zu erlangen. Der Bonitierung ging häufig eine Neuvermessung und eine Neueinteilung der Feldmark voraus.
Für Besitz ist solche Urkunde zu dem frühen Zeitpunkt nicht bekannt. Für Klein Bengerstorf liegt eine solche aus 1792 vor, für Zweedorf aus 1793, für Groß Bengerstorf aus 1797. Die Pachtversicherungen wurden in Abständen von 24 Jahren, teils auch geringer erneuert. Als Beispiel soll hier auszugsweise die Klein Bengerstorfer Pachtversicherung wiedergegeben werden:
„Pacht-Versicherung für die Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg auf 24 Jahre von Joh. 1792 bis dahin 1816“
(Anmerkung: Pachten wurden immer zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu Johannis, dem 24.Juni abgeschlossen.)
„Wir Friederich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr! Geben hiemit zu wißen: daß Wir nach beschafter neuer Regulirung der Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg solche Feldmark den Hauswirthen Pachtweise eingeben, und darüber nachstehende Versicherung ertheilet haben. Es wird solchemnach
§ 1
den sämmtlichen Hauswirthen zu Lütten-Bengerstorff, namentlich … ihre bisher inne gehabte Feldmark mit allen, nach dem neuen Ertrags-Anschlage dazu gehörenden Aeckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wohrten (Hofland u.-koppeln, D.G.) und überhaupt mit aller Nutzung auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1792 bis dahin 1816 solchergestalt pachtweise überlaßen, daß sie das alles bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschafthliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibt, während dieser Jahre nutzen und gebrauchen können, und so lange sie diesen Contracts-Verbindlichkeiten genau nachkommen, bei dem ruhigen Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützet werden sollen.
§ 2
Wird zwar der von dieser Feldmark gefertigte neue Ertrags-Anschlag bey dieser Verpachtung zum Grunde gelegt; jedoch wird von dem angeschlagenen weiter nichts, als die Ruthen-Zahl garantiert. Conductores (Pächter, D.G.) haben sich dahero weiter nichts, als was besagter Anschlag, und so wie er in diesem Contract zum Theil noch näher bestimmt ist, enthält, anzumaaßen, mithin dürfen sie sich auf einen vormahligen Besitz und Genießbrauch nicht beziehen, sondern müßen sich mit demjenigen genüge laßen, was nach dem Anschlage und diesem Contracte ihnen verpachtet worden.
§ 3
Gleichwie nun Conductores auf die Zukunft, wie im vorherigen §pho gedacht worden, sich nichts weiter anmaaßen dürfen, als was der Ertrags-Anschlag besaget, und durch diesen Contract näher bestimmt worden; so bleiben auch den zu folge nachstehende Punkte von der Pachtung gänzlich ausbeschieden: 1. Es cessiret (fällt weg, D.G.) ... 2. Werden der Garten, Acker und Wiesen des Schulmeisters, ferner der, zu dem am Post-Wege bei Schildfelde belegenen Kathen gehörende Garten, nicht minder der Schulzen-Acker, die Schulzen-Wiese, und die an die Mühle zu Schildfelde gekommenen Pertinenzen ... 3. Sind Pächtern schuldig dem Schulmeister die freye Weide für sein Vieh, welches er nach dem Schul-Reglement halten kann, zu geben. Demnächst bleiben 4. Pächter verpflichtet, die bishero von ihnen geschlagenen 14 Faden Deputat-Holz, da der Betrag im Anschlag dafür gekürzet ist, jährlich zu schlagen. 5. Sind auch die Büdner im Dorfe und deren Praestanda (Abgaben, Pflichtleistungen, D.G.), in der Pachtung nicht mit begriffen, maaßen diese nach wie vor besonders ans Amt entrichtet werden müßen. Ist auch die Jagd und die Mast in dieser Feldmark reserviret. Sollte letztere aber zur Verpachtung kommen, wird sie Pächtern vorzüglich für das Taxatum überlaßen.
§ 4
...
§ 5
Ist das gesammte Ackerwerk auf dieser Feldmark auf Kosten unserer Reluitions-Commission unter die 9 3/4-Hüfner und 5 3/8-Hüfner in 15 gleiche Theile vertheilet, daß mithin 14 Hauswirthe unter sich völlig gleich gemacht sind, und die beiden Achtler zusammen so viel, wie ein Hauswirt erhalten haben; auch das Feld in 7 Binnen- und 7 Außen-Schlägen vertheilet worden. Pächter müßen nun während diesen Contracts-Jahren, jede Schlagordnung so nutzen, daß 3 davon jährlich besäet, einer Braach und 3 zur Weide genutzet werden. Inzwischen wird den Pächtern auch gestattet, in die Braach Buchweizen zu säen. Conductores müßen den Acker jederzeit tüchtig und hauswirthschaftlich bestellen, die Braach-Schläge jedesmal gehörig bedüngen, und die nöthigen Acker- und Abzugs-Gräben aufziehen, mithin sich jederzeit als fleißige und tüchtige Hauswirthe bezeigen. Und da
§ 6
Pächter überhaupt schuldig und verbunden sind, alle zur Verbeßerung ihres Acker- und Wiesenwerks nöthige Waßer-Ableitungs-Gräben auf ihrer Feldmark aus eigenen Mitteln zu ziehen, und selbige stets offen und in gutem Stande zu erhalten; so wird ihnen noch besonders zur Pflicht gemacht: …
§ 7
Müßen Pächter auf die Grenzgräben auf ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (wohl Maßgabe, D.G.) des Amts gezogen, und in gutem Stande gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen.
§ 8
…
§ 9
Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen u.s.w. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommende Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien, ausgenommen die Tannen Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeldlich, die erforderlichen Mauer-Steine aber gegen Erlegung des Brennlohnes und Zählgeldes, nach Ermäßigung des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfs wegen das Dachstroh, wie es bey allen Pächtern in Unsern Domainen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeldlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf die etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. Daferne
§ 10
aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern, in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeldlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Holz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses = 100 Rthlr N/3tel und zum Bau einer neuen Scheune = 30 Rthlr N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige neue Bauten aber, als Schul-, Altentheils-Katen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den rohen Holzmaterialien nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergiebt.
§ 11
Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus ihrer Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth jährlich wenigstens = 100 Stück Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide = 16 ßl N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf ihrem Felde befindliche Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden. Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ßl N/3tel vergütet. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus dem ihren anzuweisenden kleinen Brüchen auf ihrem Felde nehmen. Und da
§ 12
in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen; so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Dienste ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land- Communications-(Verbindungs-, D.G.) Kirchen- Mühlen- und Acker-Wege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbahren Stande erhalten und wenn er verschnien ist aufschaufeln. Das zu den Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei der jährlichen Zimmer-Besichtigung die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung des Amtes und Forstes unentgeldlich verabreicht werden.
§ 13
Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amts-Erlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt, D.G.), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von der Pachtung gänzlich ausgeschlossen. Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-Lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter, D.G.), zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes mit zu Hülfe kommen, da sie die patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen. (d.h. gemäß Festlegungen im Büdnerpatent, D.G.)
§ 14
Entrichten Pächter die üblichen Priester- und Küster-Gebühren außer der Pension ohne Vergütung; sie leisten auch bei vorfallenden Pfarr- und Kirchen-Bauten die ihnen obliegenden Spann- und Hand-Dienste nach wie vor unentgeldlich, wie solche nötig sind, und sie ihnen angesagt werden.
§ 15
Müßen Pächter nach der vom Amte ihnen anzuweisenden Mühle mahlen, und sind als Zwang-Mahl-Gäste verbunden, diejenigen Fuhren und Hand-Dienste, die überhaupt zur Erhaltung der Mühle erforderlich sind, unentgeldlich zu leisten.
Nicht minder
§ 16
müßen Pächter nach der ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten laßen, auch das ihnen jährlich enquotisch einländische Salz von unserer Saline zu Sülze (heute Bad Sülze, D.G.) oder der nächsten Niederlage, nach Vorschrift des Amts gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen, auch die Salz-Quoten des Schulmeisters und der übrigen Einwohner im Dorfe unentgeldlich mitbringen.
Sollte
§ 17
Forstwegen es verlangt werden; so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befreyung von der Ausfütterung jährlich = 1 Rthlr. N/3tel ans Amt bezahlen.
§ 18
Wird auch besonders noch vestgesetzet, wie Conductores zu allen den Praestationen (Leistungen, Verpflichtungen), wozu sie als Leibeigene verbunden sind, und die theils nach dem Amts-Haushalt, theils nach der bey den Aemtern eingeführten Polizei erfordert werden, z.B. zur Lieferung der Betten für die Handwerker, bei neuen Bauten im Dorfe, zu Schlagung und Anfahrung des Holzes für die Hebammen p.p. nach wie vor verpflichtet bleiben, in so ferne sie nicht durch diesen Contract ausdrücklich davon befreyet sind.
§ 19
Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder der 14 Hüfner jährlich 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt, außer diesen bestimmten Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahre verlangen; so müßen sie solche jedesmahl prompt und gehörig leisten. Es sollen ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jeden Rechnungs-Jahres, mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee (bzw.) mit 16 und 6 ßl N/ 3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben: daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollten.
§ 20
In Ansehung der etwanigen Erbfolge bei anstehenden Sterbefällen, behält es allerwege bei der eingeführten Cammer-Üblichkeit sein Bewenden, daß nämlich eines von des verstorbenen Hauswirths Kindern, so ferne der Tüchtigkeit wegen nichts eizuwenden seyn mögte, nach Befinden bey dem Gehöfte conserviret bleibt, ein weiteres Erbgangs-Recht aber schlechthin nicht statt findet, viel mehr Unserer Reluitions-Commission die allerfreieste Disposition vorbehalten bleibt.
Wie denn auch
§ 21
Wir in dem Fall, da einer oder der andere von ihnen, mit oder wider sein Verschulden in Rückfall geriethe, Uns die eventuelle Bestellung eines neuen Wirths, doch, daß auf denjenigen, den die Hauswirthe vorschlagen mögten, vorzüglich Betracht genommen werden soll, ausdrücklich vorbehalten, und hiedurch denjenigen Hauswirthen, , die nur auf gewiße Jahre angenommen sind, und als Interims-Wirthe das Gehöft besitzen, kein weiteres Recht, die Hufen länger zu bewohnen, als sie außer diesen Contract hatten, ertheilt haben wollen.
§ 22
Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter, aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln getheilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um deßen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird.
§ 23
Wollen Wir es insonderheit wegen der Unglücks-Fälle auch mit ihnen, wie mit Unsern Cammer-Pächtern auf den Höfen halten laßen.
§ 24
Für den obbeschriebenen Genießbrauch sollten die Pächter während dieses Contracts, jedes Jahr besonders zwar die anschlagmäßigen Pensions-Summen von Sieben Hundert acht und zwanzig Rthlr. 20 ßl. 3 & in neuen nach dem Leipziger Fuß ausgeprägter ein und zwei Drittel Stücke außer der Contribution zahlen; Wir wollen es aber bis auf weitere Verordnung geschehen laßen, daß die Hufen-Steuer von dem anschlagmäßigen Ertrage abgesetzt, mithin dieses Quantum nach folgendermaaßen abgetragen werde, so daß jeder der egalisirten Hauswirthe zu seinem Antheil dazu jährlich = 48 Rthlr. 27 ßl. N/3tel nachstehender maaßen beiträgt 1. An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 1/5 & 2. Durch Ableistung 18 Spann- und 12 Hand-Tage jährlich respee zu 16 ßl. 6 & N/3tel 7 Rthlr. 24 ßl 3. An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 34 „ 4 4/5 &
Summa 48 Rthlr. 27 ßl. -- N/3 tel
Die beiden Achtel-Huefener, welche zusammen mit einem der egalisirten 14 Hüfener gleich gemacht sind, bezahlen beide zusammen gleichfalls den Antheil von 48 Rthlr. 27 ßl. N/3 tel, und zwar folgender Gestalt: 1. An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 7 1/5 & 2. Durch jährliche Ableistung 24 Handtage für beide in N/3tel 3 „ - „ - 3. An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 39 „ 10 „ 4 4/5 &
Summa 48 Rthlr. 27 ßl. – N/3 tel
wozu jeder der beiden Achtel-Hüfener zu seinem Antheil 24 Rthlr. 13 ßl. 6 & beiträgt.
Das Pacht-Geld müßen Pächter auf ihre Gefahr und Kosten jedesmahl 14 Tage vor dem Zahlungs-Termin bei Strafe der gestracktesten Exekution an Unsere Reluitions-Casse nebst den üblichen Quitungs-Gebühren für den Bewohner mit 16 ßl. N/3tel fürs Hundert bezahlen, und falls die Pensions-Zahlung an unser Amt Boitzenburg geschiehet, das Postgeld darauf bis Schwerin besonders entrichten. Die Hufen-Steuer hingegen bezahlen Pächter jedesmahl im Herbst, nebst den Receptur-Gebühren an Unser Amt Boitzenburg. Außerdem wird noch von jedem Hauswirth jährlich um Martini die edictenmäßige Neben-Steuer fürs Gesinde, nebst dem gewöhnlichen Contributions-Accidenz fürs Amt berichtiget. Und da von Johannis 1792 an die Abgabe des bisherigen Pacht-Habers gänzlich cessiret; so müßen Pächter den Beamten für die hergebrachte Uebermaaße die Vergütung a Scheffel mit 4 ßl. machen, welches für jeden Hüfener auf 6 Rthlr. 24 ßl. N/3tel beträgt.
§ 25
Wollen Wir die Pächter so lange sie mit der Pensions-Zahlung prompt einhalten, von Bestellung eines zinsenlosen Vorschußes zwar befreyen. Damit aber
§ 26
Unsere Reluitions-Commission über das alles gesichert sein möge; so haften die Conductores (Pächter) wegen des Ausgelobten alle für einen und einer für alle, mithin in solidum (einzeln) und verpfänden Uns auch ihr gesammtes eigenthümliches Vermögen, itziges und künftiges, nichts davon ausbeschieden, so, daß in dem Fall, da sie mit der Pensions-Zahlung nicht prompt einhalten, Unsere Reluitions-Commission durch die übers ganze Dorf zu verhängende Execution sich aus ihrem eigenthümlichen Vermögen in Ansehung der Rückstände, Schäden, Kosten und Intereße nach allerfreiester Wahl ohne Proceß bezahlt machen könne und möge. Und würde
§ 27
der Fall würklich eintreten, daß Unsere Reluitions-Commission genöthiget wäre, von dieser wechselseitigen Bürgschaft Gebrauch zu machen; so haben die Pächter auf vorgängige sattsame Bedeutung vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg, sich dahin erkläret, daß ihnen wider solche Verbürgung keinerlei Einwand, oder Rechts-Behelf schützen oder zu statten kommen solle. Vielmehr entsagen sie aufs bündigste der Einrede, daß der Schuldige zuvörderst executiret, und das Recht wider ihn ihn cedirt (übertragen, D.G.) werden müßte. Auch verbinden sie sich, daß weder sie noch ihre Erben, welche besonders in solidum verpflichtet werden, auf eine Theilung ihrer Bürgschaft, oder auf den Hof- und Land-Gerichts-Gebrauch, vermöge deßen der Bürge, oder deßen Erben mit Erlegung ihres Stranges frey kommen, sich berufen wollen.
Und damit
§ 28
die Hauswirthe diese Verbindlichkeit in Ansehung ihrer Verbürgung desto beßer erfüllen mögen; so soll jeder von ihnen die Freyheit und Befugnis haben, wenn er siehet oder mercket, daß einer von ihnen in solche Umstände gerathen mögte, daß er sein ausgelobtes Pacht-Geld zu bezahlen außer stande käme, solches so fort dem Amte anzuzeigen, und einen andern Wirth statt des Unwirths in Vorschlag zu bringen. Da dann nach vorhergegangenr Untersuchung auf dem Felde und dem Gehöfte, dem Befinden nach weiter verfahren werden soll. Vorzüglich hat der Schulze die Verbindlichkeit auf sich, ein wachsames Auge darauf zu halten, daß kein schlechter Wirth etwas von dem unentbehrlichen Inventario des Gehöfts zur Ungebühr veräußere.
§ 29
Zur Vesthaltung alles vorstehenden entsagen Conductores den Einwendungen der Übereilung, des Irrthums, der Unwißenheit, des Mißverstandes, der Überredung und wie sie sonst Namen haben mögen, auch redlich der Rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen. Alles nach sattsamer Überzeugung, maaßen vor der Vollziehung dieses Contracts ihnen vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg alles dieses genugsam verdeutlicht worden. Urkundlich ist dieser Contract in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, das eine, nachdem Wir es Höchst Selbst behandzeichnet, und mit Unserm Cammer-Insigel versehen laßen, Pächtern ausgeantwortet, das andere von ihnen vollzogen aber ad Acta gelegt. Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 5ten Octbr 1792
Friederich Franz HzM Sereniss.
In der vorstehenden Klein Bengerstorfer Pachtversicherung ist im § 5 festgehalten, dass die Hufen alle gleichgemacht werden sollen und die beiden Achtelhhüfner zusammen einer Hufe gleich gemacht werden sollen. Die Anpassung der Hufen an ein betimmtes Maß war überhaupt ein Zweck der Pachtversicherungen. Dadurch wurden einige Hufen vergrößert. Die Hufen wurden jedoch generell neu bonitiert.
Für Besitz ist eine Pachtversicherung aus dem Jahre 1856 überliefert. In dieser werden als die Hauwirte Die Hufen: Nr.1 Marie Nieland, Nr.2 Johann Wöhlke, Nr.3 Wilhelm Martens, Nr.4 Franz Mundt, ....Nr.10 Wilhelm Fielmann, Nr,11 Wilhelm Drinkgern, Nr.12 Johann H.W. Fielmann, Nr.13 Wilhelm Nielandt, Nr.14 Schulze Johann Wilhelm Drost, Nr.15 Franz Greve, Nr.16 Christ. Trilk, Nr.17 Hans Heinrich Schütt, Nr.18 Joachim Heinrich Dittmer, .... Nr.23 Johann Drinkgern, Nr.24 Johann Konow, Nr.25 Heinrich Fielmann, Nr. 26 Christ. Hafemeister und die Kosssaten: ...Nr.5 Johann Dürkop, Nr.6 Joachim Hennings, Nr. 7 Johann Wöhlke, Nr.8 Hans Fielmann, Nr. 9 Franz Wöhlke, ..... Nr.20 Johann Drinkgern, Nr. 21 Heinrich Wöhlke, Nr.22 Heinrich Rehr.
Die Angaben zum Hufenstand im Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender auf das Jahr 1800 lauten für Besitz:
- 15 Dreiviertelhufen - 3 Halbhufen - 8 Sechstelhufen - 10 Büdner und - und Schule.
Diese werden auch 1810 und 1814 wiederholt.
Nun wird auch die Schule erwähnt, die es offenbar bereits längere Zeit gegebene haben wird, wie die Nennung des Schulmeisters Wittrock im Beichtkinderverzeichnis von 1704 verdeutlicht.
Die Neuzeit nach 1800
In den Mecklenburgischen Staatskalendern ist Besitz nun wieder mit anderen Hufenständen vertreten:
MStK. 1818
- 25 Dreiviertelhufen - 3 Halbhufen - 8 Sechstelhufen - 10 Büdner, Schmiede und Schule
MStK. 1825
- 15 Dreiviertelhufen - 3 Halbhufen - 8 Sechstelhufen - 28 Büdner, Kapelle, Schmiede, Schule
Die 25 Dreiviertelhufen in 1818 sind vermutlich als ein Übertragungsfehler anzusehen.
Im Jahre 1820 wird nun auch in Mecklenburg die Leibeigenschaft aufgehoben. Das führte im Lande insbesondere auf den ritterschaftlichen Gütern zu sozialen Verwerfungen, weil damit das Heimatrecht der nunmehrigen Tagelöhner nicht mehr gewährleixtet war. Wurden die Tagelöhner entlassen, hatten sie kein Wohnrecht mehr. Fritz Reuter hat in seinem niederdeutschen Epos "Kein Hüsung" diese Verhältnisse dargestellt. Im Domanium waren die nunmehrigen Zeitpächter, die ihrer Arbeit nachkamen, wesentlich besser gesichert.
Die Bildung von Gemeinden in Mecklenburg und speziell in Besitz
Die Gemeinde als Begriff, der in der evangelischen Kirche bereits seit langem üblich war, wurde für die Dorfschaften erst im 19. Jahrhundert gebräuchlich. In Domanial-Dörfern hatte der Schulze zuvor unmittelbar "auf grund der ihm erteilten Anweisungen die herrschaftliche Verwaltung nach allen Richtungen zu unterstützen, vornehmlich auch in der Gemeindeverwaltung, da diese unmittelbar vom Amte geleitet wurde und die Gemeinde eine selbständige Verwaltung nicht führte." (BIERSTEDT, Die Amtsführung der Gemeinde- und Ortsvorstände im Domanium des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin, Lübz 1904). Im Jahre 1865 wurde eine Gemeindeordnung erlassen, die bereit 1869 als "Revidierte Gemeindeordnung" erneuert wurde. Danach wurden die Gemeinden im Domanium gegründet, so auch in Besitz. Sie erhielten eine selbständige Gemeinde-, Armen- und Schulverwaltung. Die Schulzen waren Ortsvorsteher. Sie wurden auf Antrag des Domanialamtes an das Ministerium des Innern durch den Großherzog bestellt. Die Gemeindemitglieder hatten kein Mitbestimmungsrecht. Als 1848 die Klein Bengerstorfer Bauern die Forderung stellten ihren Schulzen selbst bestimmen zu dürfen, erhielten sie eine grobe Abfuhr. Die Vertretung des Schulzen im Verhinderungsfalle können nur Mitglieder des Gemeindevorstandes übernehmen.
Die Schulzen in Besitz waren, soweit bekannt, im 19.Jahrhundert:
- 1803 Franz Christian Nielandt, Hufe 4 - 1856 Johann Wilhelm Drost, Hufe 14 - 1877 Fielmann Hufe 8, 10, 12 oder 25? - 1892 Fielmann - 1894 Erbpächter Drinkgiern, Hufe 11 oder 23? - 1901/02 Erbpächter Drinkgiern - 1921 Büdner und Müller Sandberg
Der Schulze war auch der Hauptverantwortliche im Feuerlöschwesen. Dazu hatte er im Brandfall uneingeschränkte Befehlsgewalt. Im Brandfall hatte die Gemeinde sich beim Löschen im Umkreis von 6 km zu beteiligen. In der Gemeinde hatte er die Verantwortung für die Vollständigkeit der Löschmittel und -einrichtungen. Auch die privaten Löschgeräte (Lederne Eimer, Feuerhaken, Leiter, Leuchte, siehe unten im Inventarium) waren bei Bedarf heranzuziehen. In den 1830er Jahren wurden in den Domanialämtern Feuerlöschverbände, auch Spritzenverbände genannt gebildet, in denen an einem zentralen Ort eine Spritze stationiert wurde. Der Schulze dieses Dorfes war auch der Hauptverantwortliche beim Einsatz der Spritze im Brandfall. Im Amt Boizenburg befanden sich diese in Gülze, Nostorf und Groß Bengerstorf. Der Schulze des von einem Brand betroffenen Dorfes hatte einen reitenden Boten in das Dorf des Spritzenstandortes (für Besitz nach Gülze) zu schicken. Bis zum Eintreffen der Spritze war im Dorf mit eigenen Mitteln der Brand zu bekämpfen.
Das Armenwesen in Mecklenburg, Verhältnisse in Besitz
Bereits die Bede-, Landbede- und Schloßregister aus dem 15./16. Jahrhundert lassen erkennen, dass es eine Schicht der Armen gab, die keine oder nur geringe Abgaben zahlten. Da ist die Rede von den Kuffeners oder Kiffeners, die teils wie die Kother (Cossaten) teils auch nur die Hälfte der Abgaben zahlten. Diese werden nur ihre "Kuffe", einen kleinen Katen ohne Land besessen haben. Im benachbarten Lüneburgischen und in Sachsen-Lauenburg wurden sie auch als Brinksitzer bezeichnet, weil ihre Katen auf dem Brink, der Dorffreiheit standen, die Gemeineigentum der landbesitzenden Dorfbewohner war. Auch werden hin und wieder Hüfner genannt mit dem Zusatz "pauper" (arm), die obwohl sie noch Abgaben zahlten, doch danach in die Armut gefallen sein können.
Das in Norddeutschland verbreitete altsächsische für den Erhalt der Hufen vorteilhafte Anerbensystem, bei dem der älteste Sohn den Hof erbte und an seine Geschwister nur einen kleinen Anteil auszahlte, führte dazu, dass die Geschwister, wenn sie nicht in einen anderen Hof einheiraten konnten, zu Einliegern herabsanken oder sich einen eigenen Katen ohne Landbesitz bauten. Diese mussten sich ihr Brot durch Arbeit auf den Hufen anderer, als Hirten oder als Dorfhandwerker verdienen. Dieser Zustand hielt bis in das 20. Jahrhundert hinein an, wenn sich auch dann erweiterte Möglichkeiten boten.
Da unter den Bedingungen der Adelsherrschaft über den Ständelandtag, durch mittelalterliche Einrichtungen wie Zunftzwang und Bannmeile sowie auch wegen mangelnder natürlicher Voraussetzungen eine frühkapitalistische Entwicklung sehr behindert wurde, ergaben sich in Mecklenburg für eine wachsende Bevölkerung nicht genügend Erwerbsmöglichkeiten. Deshalb entwichen zahlreiche Leibeigene ihren Herren, den Rittergutsbesitzern und dem Herzog. Sie fanden im 18. Jahrhundert im Preußen Friedrichs II., genannt der Große, Möglichkeiten zur Ansiedlung in den kultivierten Brüchen (Oderbruch, Warthe- und Netzebruch, Havelländisches Luch). Auch in Rußland fanden Ansiedlungen in nahezu unbebauten Landstrichen statt. Im 19. Jahrhundert wanderten viele Mecklenburger nach Hamburg und Berlin aus. Hamburg wurde häufig scherzhaft "Hauptstadt von Mecklenburg" genannt, weil dort mehr Mecklenburger lebten als in der größten mecklenburgischen Stadt. Ein weiteres Ziel der Auswanderer wurde im 19. Jahrhundert Amerika.
Um der weiteren Landflucht zu begegnen, erließ Herzog Christian Ludwig bereits im Jahre 1753 ein Büdnerpatent, das die Ansetzung von Bauern auf wüsten Hufen und von Tagelöhnern auf kleinen Erbpachtstellen (Büdnereien) im Domanium vorsah.
Im 19.Jahrhundert entwickelte sich insbesondere nach der Aufhebung der Leibeigenschaft in verstärktem Umfange eine Schicht der grundbesitzlosen Dorfeinwohner. Diese bestand aus den Gehöftstagelöhnern, die zur Miete in den Katen oder anderen Nebengebäuden bei den Hauswirten bzw. Erbpächtern wohnten und den Einliegern, die ebenfalls bei den Hüfnern oder Büdnern zur Miete wohnten. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen bestand darin, dass die Tagelöhner ein vertragsähnliches Arbeitsverhältnis mit den jeweiligen Gehöftsbesitzern hatten, während die Einlieger freier Lohnarbeit in der Landwirtschaft, in der Forst, im Torfstich oder als Handwerksgesellen nachgingen.
Die Wohnungen dieser Grundbesitzlosen in den Katen bestanden aus einer, selten zwei Stuben, einer Kammer, Küche, wenig Nebengelass und kleinen Ställen. Die Einrichtung von Mietswohnungen war begrenzt und durch das Amt zu genehmigen. Dadurch ergab sich die Situation, dass die Kündigung bei Tagelöhnern, mit deren Arbeit oder Verhalten der Gehöftsbesitzer nicht zufrieden war, oder bei Nichtzahlung der Miete bei den Einliegern schwer durchsetzbar war. Es war nämlich im Domanium nicht gestattet, Mieter auf die Straße zu setzen, so dass sie dann der Gemeinde als Obdachlose zur Unterbringung im Armenkaten und zur Zahlung von Unterstützung anheim gefallen wären. Das führte wiederum bei einigen Einliegern und Tagelöhnern zum Ausnutzen dieser Rechte, indem Mieten nicht bezahlt wurden (oft auch nicht bezahlt werden konnten) und die Arbeitspflichten der Tagelöhner nicht erfüllt wurden bzw. anderweitig gearbeitet wurde. Im 19. Jahrhundert wurden deshalb in den Domanialdörfern häufig Armenkaten gebaut. In Besitz erscheint dieser erst gegen Ende des 19.Jahrhunderts im Staatskalender 1890. Es wird sich um den ehemaligen Hirtenkaten (Heirkaten) gehandelt haben. Diese wurden anderenorts häufig auch zu Büdnereien ausgebaut. Die Tagelöhner hatten kontraktmäßig von ihren Hauswirten Acker, Wiese und Weide zu erhalten, um eine Kuh oder ersatzweise einige Ziegen oder Schafe und in der Regel auch ein Schwein halten zu können. Die Einlieger hatten diese Möglichkeit zunächst nicht. Bei den Feldmarks-Regulierungen gingen die Ämter seit der Mitte des 19.Jahrhunderts immer mehr dazu über, von den Hufen oder von den extensiven Weideflächen Einliegerkaveln zu separieren, für die im Dorf wohnenden Einlieger und später auch die Häusler die Nutzungskompetenz (Nutzungsrecht) übertragen bekamen. Sie wurden deshalb Kompetenzländereien oder auch Einliegerkompetenzen genannt. Da nicht in allen Dörfern die Möglichkeit bestand Einliegerkompetenzen zu separieren, erhielten diese nach Möglichkeit auf den Nachbarfeldmarken diese Ländereien. So erhielt Bennin, wo die Separation schon 1830 stattgefunden hatte, als es noch nicht üblich war Einliegerkompetenzen zu separieren, dieser bei der Groß Bengerstorfer Feldmarksregulierung 1853/54 am Grämsberg auf der Groß Bengerstorfer Feldmark von Amts wegen zugewiesen.
Die Spann- und Fuhrleistungen für die Tagelöhner mussten von den jeweiligen Gehöftsbesitzern gegen zusätzliche Arbeitsleistung erbracht werden. Die Einlieger, die spannviehlosen Häusler und vereinzelt auch Büdner mussten mit den Hauswirten bzw. Erbpächtern Vereinbarungen zur Durchführung der Spann- und Fuhrleistungen treffen. Für diese waren sie ebenfalls verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen. Das führte in vielen Familien zu Überforderungen insbesondere der Frauen, da die Männer in der Regel einer anderweitigen Arbeit nachgingen. Es blieb auch wenig Zeit für die eigene Ackerwirtschaft und das insbesondere zu den für die Arbeiten günstigen Terminen, zu der der Bauer sie auch anforderte. Balck klagt 1864 in seinem Buch "Domaniale Verhältnisse": "Bei einiger, für Häusler selbst principmäßiger Entfernung der Ländereien vom Dorfe können jene schon zu gewöhnlicher Zeit mit den oft spärlich bemessenen Mußestunden zu eigner täglicher Ackercultur nicht ausreichen, von ihren Ehefrauen nicht die nöthige Hilfe erhalten und müssen auch hier wieder Arbeitsverdienst opfern, wenn sie es nicht nur zu oft vorziehen, den Kirchenbesuch der Sonntage einzustellen und dann gesetzlich nur bis 1 Stunde vor Anfang und für ihre Gärten 1 Stunde nach Beendigung des öffentlichen Gottesdienstes ihnen gestattete landwirthschaftlichen Arbeiten vorzunehmen." Wenn man von der gesetzlichen Regelung der Sonntagsarbeit absieht, hatten diese Aussagen bis in die 1950er Jahre hinein Gültigkeit. Für die Nutzung der Kompetenzen waren die Einlieger verpflichtet, sich anteilig an den Lasten in der Gemeinde und der Kirche zu beteiligen, z.B. an den Beiträgen zu den "geistlichen Gebäuden" und für die Schule, sowie die Handdienste, während die Spanndienste nur von den Hufenbesitzern und den Büdnern mit Spannvieh zu leisten waren. Andererseits erhielten sie "die nothwendigen Fuhren zur Anholung von Holz und Torf sowol innerhalb als auch außerhalb der Feldmark, nach dem Prediger, dem Arzte, der Hebamme, zur Saline und zur Mühle, nach Ermessen des Amtes unentgeltlich oder gegen billige Bezahlung "übers Dorf", d.i. von den contractlich dazu verpflichteten Hufenbesitzern in abwechselnder Reihenfolge derselben, ..., geleistet, wogegen sie aber schuldig sein sollen um billigen Tagelohn bei diesen zu arbeiten." (Balck, ebd.)
Die Erbpächter und Hauswirte nahmen im allgemeinen eher "Dienstboten" als Tagelöhner in Stellung. Dadurch, dass diese ledig waren, konnten sie sich besser in die noch sehr patriarchalischen Verhältnisse in den Bauernfamilien einfügen, zu denen sie nahezu gehörten. Das hatte für beide Seiten Vorteile, in manchen Familien aber auch den Nachteil der größeren Ausnutzung. Gehalten wurden meist ein Grot'knecht (älterer Knecht) und ein Lütt'knecht (jüngerer Knecht) und ein bis zwei Mädchen (Grot' und Lütt'deern). Wie der Bauer im wesentlichen die Feldarbeit mit den Pferden erledigte und die Bäuerin der Arbeit in Haushalt und Viehwirtschaft vorstand, übertrug sich diese geschlechterspezifische Arbeitsteilung auch auf die Knechte und Mädchen. Die Stelle dieser Dienstboten konnten auch die erwachsenen unverheirateten Familienangehörigen übernehmen. Knechte und Mädchen wurden zunächst in erster Linie mit Naturalien entlohnt (Kleidung, Schuhe, Leinen, Wolle) und dazu Bargeld, dessen Zahlung mit der Zeit die Naturalvergütung immer mehr zurück drängte. Die Knechte und Mädchen wohnten in den Bauernhäusern in den Kammern der Abseiten neben der "Grot'däl". Der Wechsel des Dienstpersonals erfolgte in älteren Zeiten immer zu Michaelis (29. September).
Wie groß der Wunsch nach eigenem Haus mit ein wenig Land zu dieser Zeit war, lässt sich aus der Zahl der Gesuche ersehen, die in den Archivalien zu finden sind. Im Jahre 1821 ersuchten beispielsweise die Einlieger Hans Hinrich Jens aus Groß Bengerstorf, Franz Jochim Dalenburg aus Klein Bengerstorf und Franz Jochim Weseke aus Tessin und 1822 der Tischler Wunderwalck (Wunderwaldt?) aus Zahrensdorf um "Anbau nach Büdnerrecht". Dabei ist das Schreiben Dalenburgs, der sicher ein Abkömmling einer der beiden Hüfnerfamilien gewesen sein wird, besonders interessant:
Die sozialen Verhältnisse nach der 1820 aufgehobenen Leibeigenschaft brachten es mit sich, dass sich die großherzogliche Regierung 1821 gezwungen sah, eine "Allgemeine Armenordnung" zu erlassen. Darin wurde unter anderem geregelt, dass jedem am Ort seiner Geburt oder des langjährigen Aufenthalts das "Heimatrecht" zu gewähren war. Damit war die Gestellung einer Wohnung verbunden. In der 1823 nachfolgenden Verfügung war ausgeführt, "daß solches Obdach, da es Schutz gegen die Witterung gewähren soll, mindestens mit einem von dem Hilfsbedürftigen zu benutzenden Herde und Ofen versehen sein muß." Wenn diese Festlegung auch mehr auf die Rittergüter zielte, so gibt sie doch ein allgemeines Bild über die Lebensbedingungen der Armen. Mit dem Heimatrecht verband sich auch die Gewährleistung der Versorgung der Armen, weshalb die Gemeinden und die Ämter nicht unbegrenzt bereit waren, Arme aufzunehmen. Häufig entstanden daraus entwürdigende Streitigkeiten. Nach der am 9. Mai 1859 erneuerten Armenordnung, die die Verhältnisse etwas günstiger gestaltete, wurden auch Armenkaten in den Domanialämtern gebaut, in denen Obdachlose untergebracht wurden. Diese hatten, nachdem sie wieder in Lohn und Brot standen, der Armenkasse die Mietszahlung nachträglich zu erstatten. Danach wird auch der Besitzer Armenkaten eingerichtet worden sein, der jedoch erst 1890 in den Mecklenburgischen Staatskalendern genannt wurde.
Eine kleine überlieferte Erzählung mag die Situation etwas illustrieren:
De dode Tippelbrauder
(So vertellt man sick in Bengelstörp, na de Upteicknungen von Fritz Behrendt)
Bi de Schaalbrüüg twüschen Groten un Lütten Bengelstörp in't Amt Boizenborg würr üm 1830 ein'n verhungerten Tippelbrauder dod upfunden. Dit weer in damaligen Tieden nix ungewöhnliches. Dat weern damals nah de Franzosentied ok schlechte Tiden. Nah dat damalige Gesetz müss de Dörpschaft, in de de Liek funden würr, se ok begraben. Hier geiw dat oewer Swierigkeiten. Dei Dode leig äben up de Brüüg mit den Kopp nah Lütten Bengelstörp un mit de Bein nah Groten Bengelstörp. Nu judizierten de beiden Schulten Franz Wöhlk' und Heiner Porthun hen un her. Keiner wull de Dörpskass' noch wieder belasten. Dor weer sowieso nich väl in. Sei würden sick nich einig un haalten deshalb den' besünners klauken Schaulmeister ut Tessin as Unparteiischen. De grüwelt hen un her. Schließlich besünn hei sick up ein olle latinsche Wiesheit, de hei up de Schaul lehrt harr. Hei särr. "Wo de Bein sünd, dor is dat Varrerland, de dodig Mann is dien, Schult!" un wieste up den' Schulten Porthun ut Groten Bengelstörp. De hett denn ok richtig den' doden Tippelbrauder up den' Kirchhoff in Zarnstörp begrawen laten."
Der Schriftsteller Jürgen Borchert hat in seinem Buch "Mecklenburg - Ein Anekdotenbuch" aus dem Hinstorff-Verlag, Rostock 1994 diese Anekdote aufgenommen:
Salomonisch
Auf der Schaalebrücke zwischen Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf im Amte Hagenow wurde um 1830 ein offensichtlich verhungerter Landstreicher tot aufgefunden. Dies war für sich genommen, in jenen Jahren nichts Ungewöhnliches, da die Tippelbrüder zu Hunderten im Lande Mecklenburg umherstrichen. Es galt nun aber das ungeschriebene Gesetz, daß in solchen Fällen die Gemeinde des Fundortes die Leiche auf ihrem Kirchhofe zu bestatten habe. Dabei ergab sich jedoch die Schwierigkeit, daß der Tote eben mitten auf der Brücke lag, mit dem Kopfe in Klein und mit den Füßen in Groß Bengerstorf. Die beiden Dorfschulzen judizierten lange hin und her, keiner von beiden wollte die ohnehin karge Gemeindekasse nun auch noch mit der Ausrichtung eines Begräbnisses belasten. Schließlich riefen sie den als gelehrt geltenden Schulmeister von Tessin als unparteiischen Dritten hinzu. Der besah sich die Sache, ging im Geiste seine angelernten lateinischen Sprüche durch, um einen passenden Tenor für diesen Fall zu finden, besann sich schließlich auf den alten Cicero und sprach: "Ubi bene, ibi patria". Das heißt: Wo de Beene sünd, is dat Vadderland. De Lik is din, Schult!". Dabei wies er auf den Schulzen von Groß Bengerstorf, der den Toten auch richtig zur Erde bestatten ließ.
(Der lateinische Spruch lautet richtig übersetzt: "Wo es gut ist, da ist das Vaterland". D.Greve)
Die Akten des Landeshauptarchivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen. Dabei ist zu unterscheiden in die Auswanderung in einen anderen deutschen Bundesstaat, die auch bereits die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft - im mecklenburgischen Ständestaat noch "Unterthanen-Verband" genannt - zur Folge hatte, und der Auswanderung nach Übersee. Hier sollen einige Fälle teils auch außerhalb von Besitz kurz aufgeführt werden:
Auswanderung in andere Bundesstaaten:
Notwendig waren Geburtsurkundwn, Entlassung aus dem "Unterthanenverband", wenn die neue Zugehörigkeit zum Staatsverband im anderen Bundesstaat genehmigt war., anderenfalls Nachweis des Heimatrechts durch Vorlage eines Heimatscheines, der im Falle der sozialen Bedürftigkeit die Abschiebung in die Heimat ermöglichte, bei dienstpflichtigen Männern der Nachweis der genügten militärischen Dienstpflicht.
- 1860 beantragt der in Klein Bengerstorf geborene Franz Heinrich Friedrich Abel den Auswanderungkonsens, um sich in Bergedorf niederzulassen.
- 1861 Jochen Heinrich Christoph Hagemann aus Groß Bengerstorf, Bruder das Hauswirts Hagemann Nr.8, beantragt ein Führungs-Attest, zwecks Niederlassung in Hamburg, am 2. Mai wird die erbetene Entlassung aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Unterthanen-Verbande bewilligt",
- 1864 Knecht Franz Jochim Wilhelm Jenckel aus Groß Bengerstorf beantragt Entlassung aus dem Untertanenverband, um sich in Bergedorf anzusiedeln.
- 1865 Tischlergeslle Franz Jochim Gottlieb Thüme aus Klein Bengerstorf will sich in Hamburg niederlassen, Familie wird im Dorf nicht der beste Ruf bescheinigt, trotzdem Entlassung,
- 1866 Knecht Franz Joachim Christian Behnke aus Klein Bengerstorf beantragt die Entlassung aus dem Untertanenverband, um sich in Hof Grabow im preußischen Amt Lüchow niederzulassen. Nach knapp einem Jahr teilt das Amt Lüchow mit, dass der Hofmeister F.J.C Behnke das Wohnrecht in Hof Grabow erhalten hat, und sendet den Heimatschein zurück.
- 1867 Büdner Nr.5 Heinrich Boldt aus Groß Bengerstorf will am 2. März nach Hamburg übersiedeln, wo er eine Krugwirtschaft erworben hat, muss aber den Heimatschein vorlegen, der ihm erteilt wird.
- 1867 Hausknecht Franz Wilhelm Christian Behnke aus Klein Bengerstorf, zu der Zeit in Eutin, beabsichtigt sich dort niederzulassen und bittet um Entlassung aus dem Untertanenverband. Wenige Wochen später erfolgt aus Eutin die Mitteilung, dass Behnke in den dortigen Staatsverband übernommen sei. (Großherzogtum Oldenburg)
Auswanderung nach Amerika
Die Akten des Archivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen mit besonderer Häufung in der Teldau in Besitz und Gülze. Teilweise sind ganze Familienverbände ausgewandert. In Besitz sind in fünf Jahren von 1867 bis 1872 30 Personen ausgewandert. Um das deutlich zu machen, werden hier auch Fälle aus Bennin, Granzin und Tessin aufgeführt:
- 1854 Grenadier Franz Ahrens aus Bennin, der seine Militärdienstzeit noch nicht beendet hat, möchte mit seinen Eltern, der Erbpächterfamilie Ahrens aus Bennin, nach Amerika auswandern, beantragt Befreiung von der Dienstpflicht nur für den Fall der Auswanderung.
- 1855 Liste der Auswanderungsverträge der Agentur Lazarus in Boizenburg enthält zahlreiche Fälle, auffällig Teldau, Besitz, Gülze, aber auch Bandekow und Lüttenmark.
- 1857 Der vormalige Erbpächter Franz Heinrich Jacob Abel aus Klein Bengerstorf Nr.5 (Rehmen), der seine Hufe verkauft hat, beantragt für sich, seine Ehefrau, geb. Bantin aus Bennin, und seine acht Kinder den Auswanderungkonsens, weist Vermögen von 4500 Taler Courant nach, Protokoll beim Amt Boizenburg regelt noch erbrechtliche Angelegenheiten, ältester Sohn als Gehöftserbe erhält 400 Taler, Bruder und Schwester des vormaligen Erbpächters erhalten die noch ausstehende Abfindung, zweiter und dritter Sohn sollen noch ausstehender militärischer Dienstpflicht genügen, bitten aber mit Unterstützung des Schulzen um Befreiung, Konsens wird ohne Auflagen erteilt, Abel verpflichtet sich zum Dank zu einer Zahlung in die Armenkasse, Auswanderung erfolgte mit dem Einlieger J.H.E.Bantin aus Granzin und Musicus J.H.C.Bantin aus Bennin, den Verwandten der Frau am 1.September 1857.
- 1858 beantragt auch der Erbpächter Bantin Nr.8 (später Tiedemann) für seine Familie den Auswanderungskonsens, dazu der Einlieger Fick aus Granzin (Frau Fick war Schwester des Bantin) und dessen Bruder aus Gallin,
- 1858 beantragt der Büdner Franz Hintzmann Nr.1 aus Tessin für seine Tochter Maria den Auswanderungskonsens, die dem Musicus Joh. Bantin "in Begleitung der Bantinschen Familie" folgen möchte,
- 1858 kehrt aber auch ein Groß Bengerstorfer, der Knecht Heinrich Garber, nach vierjährigem Aufenthalt aus Amerika zurück, erhält jedoch die "verwirkte Unterthanenschaft" nicht zurück, darf aber auf Grund seines "Ortsangehörigkeitsverhältnisses" sich bei seinem Bruder (Hufe 10) in Groß Bengerstorf aufhalten.
Zu nennen ist auch der Schriftsteller Hermann Rehse aus Klein Bengerstorf (die Sammlung von plattdeutschen Gedichten "Kaken un Plünnen", plattdt. Roman "Arwsünn' ",völkerkundliches Buch "Kiziba") , der zunächst 1901 nach Deutsch Ostafrika und nach der erzwungenen Rückkehr in der Folge des Ersten Weltkrieges in den frühen Zwanziger Jahren nach Kalifornien auswanderte.
Erwin DETTMANN hat die Besitzer Fälle in seiner Chronik aufgeführt:
- Einlieger Franz Bonatz am 12.Juni 1867 - Büdner Pagel am 14.Mai 1868 - Einwohner H.Buck am 3. Juni 1868 - Einwohner W.Rump am 15.Juni 1870 - Einwohner J.Buck am 15. Juni 1870 - Einwohner J,Wöhlke am 15.Juni 1870 - Witwe Daß am 15. Juni 1870 - Einwohner Joh. Griewe und Frau, Tochter, Sohn und Schwiegertochter - Witwe Schröder mit 3 Söhnen September 1872, ein Sohn bereits 1870 - Knecht Franz Buck und Frau - ein Mädchen (Schwester des Kossaten W.Wöhlke), Ostern 1872 - Einwohner Franz Wöhlcke und Frau mit 2 Söhnen - Einlieger Johann Schröder und Schwiegervater Joachim Martens Ostern 1872
Auffällig ist auch in Besitz wie in den Fällen aus Bengerstorf, Bennin und Tessin die offenbar gemeinsame Auswanderung von Familien.
Die Vererbpachtungen in Besitz
Nach der Aufhebung der Leibeigenschaft - in Einzelfällen auch bereits davor - begannen die ersten Vererbpachtungen. Leibeigene waren nämlich - "ihrer Person nicht mächtig", wie es in der noch immer gültigen Gesindeordnung aus dem Jahre 1654 hieß, konnten folglich keinen Vertrag schließen. Im Staatskalender von 1818 werden in Kuhlenfeld 11 Erbzinsmänner und 3 Büdner genannt. Die Erbzinsmänner sind die 11 Tessiner Hüfner, die den Meierhof gemeinsam in Pacht hatten.1825 werden auch in Klein Bengerstorf 2 Erbzinsmänner aufgeführt (Schulze Wöhlcke und Dahlenburg/Karrentin). 1834 nennt der Staatskalender in Neu Gülze 13 Erbpächter, die 1830 aus Gülze kommend nach der Feldmarksregulierung in Gülze das neue Dorf Neu Gülze gegründet haben.
Die Staatskalender der Jahre 1860 und 1871 weisen für Besitz den nachstehenden Stand aus: Kapelle, 18 Drittelhüfner, 8 Achtelhüfner, 26 Büdner (1 Schmied), Kapelle, Krug, 2 Schule und Industrieschule, Brückenzoll.
Voraussetzung für die Vererbpachtungen war, dass die Bauernhufen separiert worden waren. Das heißt, dass die Hufner das Land ihrer Hufe in einer zusammenhängenden Fläche, zumindest aber in mehreren Blöcken (oft Koppeln genannt) erhalten haben. Dieser Vorgang wurde deshalb auch in Schleswig-Holstein Verkoppelung genannt. Das Grünland und der Wald aus der Allmende (gemeine Nutzungen der Flächen) wurden den Hufen separiert zugeteilt, der Wald häufig auch der Forst. Das erforderte die Vermessung der gesamten Feldmark und die Bonitierung der Flächen. Danach wurde ein Aufteilungsplan für die einzelnen Hufen unter Einschluss der Flächen der Büdner und der Separierung von Gemeindeländereien zur Verpachtung an die Häusler, die eine Kompetenz zur Nutzung von Gemeindeländereien hatten. Daher sprach man dann auch von Kompetenzländereien, häufig einfach verkürzt auch von "Kompetenzen". Die Hufner erhielten dann eine Erbpachturkunde, in der die Bedingungen der Vererbpachtung festgelegt waren, insbesondere die finanziellen Bedingungen. Der Wert des Gehöftes mit den Gebäuden, Inventar, Saaten und Bestellungskosten wurde den Hufnern als Schuld in das Grund-und Hypothekenbuch eingetragen. Auf diese Schuld hatten die Bauern hatten die Hufner jährlich ihren Zins, "Canon" genannt, zu zahlen. Er konnte später gegen den 18-fachen Jahreszins abgelöst werden. Das war den meisten Bauern aber nicht möglich. Daher kam es dann zur Canonablösung zu einer erneuten Schuldverschreibung, die in Raten zu tilgen war. Landläufig wurde der Betrag der jährlichen Rate dann später wieder als Canon bezeichnet. Von den Klein Bengerstorfer Bauern, die ab 1853 vererbpachtet worden waren, hörte man noch in den 1950er Jahren, dass die Canonablösung nicht beendet war. Zur Festsetzung der Hypothekenschuld wurde die gesamte "Hofwehr" in einem Inventarium erfasst. Die Hofwehr war die zur Hufe amtlich geforderte Ausstattung. Das Inventarium konnte jedoch auch die "Überwehr" umfassen, die dem Hufner gehörte.
Inventarium
von der herrschaftlichen Hofwehr auf dem Gehöft Nr. ... zu Besitz
I Gebäude a Das Wohnhaus bei der Domanial Brandcaße versichert b Die Scheune daselbst versichert c Der Brunnen von Feldsteinen d gemeinschaftlich mit dem Inhaber des derzeitigen Gehöfts Nr. ... den Backofen von Mauersteinen mit Erddach
In Besitz ist die erste Erbpachturkunde auf das Jahr 1874 datiert (siehe Kopie). 1881 sind es 24, 1891 26 Erbpächter, so dass die Vererbpachtung erst zum Ende des 1880er Jahrzehnts, später als in den meisten anderen Dörfern des Amtes abgeschlossen wurde. Die Ursache mag in den Einflüssen der Hochwässer zu suchen sein. Offenbar sind es aber nicht zwei Kossaten die als letzte vererbpachtet werden, da 2 Drittelhüfner noch 1881 ausgewiesen sind (von 18 Drittelhüfnern in 1871), während keine Achtelhüfner mehr genannt werden.
Hufenverzeichnis
Verzeichnis der vormaligen und gegenwärtigen Besitzer der Bauer-Gehöfte im Domanialamt Boizenburg 1700 bis 1722 mit Nachträgen bis 1832 (LHA Bestand 2.22-10/1, Signatur 13/1), Auszug für Besitz:
Dem Verzeichnis der Hufen wird eine Beschreibung der Gehöfte in Wort und Bild beigefügt.
Die dargestellten Häuser stehen allgemein noch im Erscheinungsbild von niederdeutschen Hallenhäusern. Zum großen Teil sind die Umfassungsmauern als Massivmauerwerk ausgeführt. Teilweise wird die niederdeutsche Hallenhauskonstruktion aus Ständern, Balken und Sparren als Tragwerk erhalten sein. Untersuchungen dazu konnten nicht vorgenommen werden. Die Häuser wurden zum großen Teil gemäß den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen und den Bedürfnissen modernen Wohnens umgebaut. Das große Dielentor findet man in Vollkommenheit kaum noch. In vielen Fällen wurde "de Grot' Däl" Wohnzwecken zugeführt, teils mit großen Fenstern statt des Dielentors, in anderen Fällen erscheint das Tor optisch nicht mehr. Die Veränderungen am niederdeutschen Hallenhaus begannen bereits am Ende des 19. Jahrhunderts mit der Veränderung des traditionellen Kammerfachs, dem Wohnende. Dabei wurde eine oft noch nicht vorhandene Trennung von "Grot Däl" und dem Herdbereich durch Bau einer Küche, verbunden mit dem Bau eines Schornsteines und oft auch eines Vorratskellers vorgenommen. In diese Chronik konnten diesbezüglich Bauzeichnungen Bauzeichnungen für die Hufen 22 und 24 eingefügt werden.
Gehöft Nr.1
- Johann Heinrich Nieland 1754 J. (Interimswirt) Franz Jochen Konau 1764 Hans Jochen Nieland 1799 Johann Hinrich Nieland 1822 Johan Nicolaus Heinrich Drinckgern
1901 Erbpüächter Johann Nielandt baut sein 2-Ständer-Hallenhaus zu einem 4-Ständer-Hallenhaus um 1996 Nielandt 2023 Nielandt
Bei dem Gehöft stimmt die tradtionelle Zuordnung von Scheune und Hallenhaus noch. Die Scheune ist im Interesse des größeren Fassungvermögens umgebaut. Das Wohnhaus ist massiv. An der Stelle des Dielentors findet man unter Beibehaltung des Segmenttorbogens eine loggienartige Nische.
Gehöft Nr.2
- J. Johann Heinrich Burmeister 1752 Claus Jürgen Wöhlcke 1812 Johann Jacob Wilhelm Wöhlcke
1996 Evers
Das Gehöft der Hufe 2 ist mit dem niederdeutschesn Hallenhaus in einem sehr ansprechenden Zustand. mit intakten Reetdach und einer Feldsteinmauer als Begrenzung am Deich als eines der schönsten im Dorf anzusprechen. Im Internet ist sie als Baudenkmal ausgewiesen (22.07.2023)
Die Hufe 3 zeigt sich vollständig als Bauernhaus in Massivmauerwerk, jedoch mit dem Grundriss und Erscheinungsbild eines niederdeutschen Hallenhauses.
Die Hufen 2und 3 von der Dorfseite
Die Hufen 2 und 3 am Deich gelegen
Gehöft Nr.3
- J. Franz Jochen Filmann 1773 Hans Jacob Martens 1780 J. Claus Jürgen Drinckgiern 1785 J. Jochen Wilhelm Vogler 1805 Jochen Wilhelm Martens
1996 Hennings
Gehöft Nr.4
- Johann Jochen Bencke 1761 J Hans Jochen Schütt 1778 Hans Hinrich Nieland 1803 Schulze Franz Christian Nieland
1880 Mundt 1996 Paul Mundt
Das Gehöft der Hufe 4 ist unter Erben aufgeteilt. Das niederdeutsche Hallenhaus wurde durch zwei Einfamilienhäuser ersetzt.
Gehöft Nr.5, Cossate
- Johann Hinnerich Schwartz 1784 Johann Hinrich Schwartz 1801 J. Wilhelm Hornburg 1824 Johann Ernst Dürkop 1882 Heinrich Drinkgiern 1921 Heinrich Drinkgiern 1996 Simon (aus Bobzin) 2023 Dr.Uerkwitz
Das Gehöft der Hufe 5 wurde an der Landwirtschaft Fremde verkauft. Das Wohnhaus wurde den Wohnbedürfnissen gemäß umgebaut, hält sich aber in Teilen noch an das tradierte Erscheinungsbild.
Gehöft Nr.6, Cossate
_ Johann Christian Hennings 1784 Hans Jacob Hennings 1811 Johann Jochen Christoph Hennings 1996 Flau
Das Wohnhaus der Hufe 6 entspricht noch weitgehend dem Ideal des niederdeutschen Hallenhauses, wenn auch der Giebel bereits massiv ausgeführt ist. Im Internet ist es als Baudenkmal ausgewiesen (22.07.2023)
Gehöft Nr.7, Cossate
_ Claus Jürgen Wöhlcke 1795 Jürgen Wilhelm Wöhlcke 1825 Johan Jacob Wöhlcke 1830 Heinrich Gustav Kruse 1996 Pröhl
Das erneuerte Haus der Hufe 7 ist ein Beispiel für ein weitgehend neu gebautes Massivhaus im Erscheinungsbild eines niederdeutschen Hallenhauses.
Gehöft Nr. 8
- J. Claus Jochen Filmann 1793 Claus Hinnerich Filmann 1832 Hans Heinrich Fielmann
1902 Wilhelm Fielmann 1996 Bobzin, --> Simon
Das Bauernhaus der Hufe 8 entspricht noch vollständig dem Bild eines niederdeutschen Hallenhauses. Im Internet ist es als Baudenkmal ausgewiesen (22.07.2023). Wie in fast allen Fällen fällt das Fehlen der Nebengebäude des Gehöftes auf. Rechts des Hauses sieht man jedoch noch einen Stall, vermutlich ein Schweinestall, vor dem Haus Reste der Dunggrube.
Gehöft Nr. 9
- J. Franz Jürgen Barck 1778 Johann Jochen Wöhlcke 1808 Franz Jacob Wöhlcke 1821 J. Johan Jacob Wilhelm Vogler 1996 Bädker
Das Hallenhaus der Hufe 9 entspricht wie das der Hufe 8 weitgehend dem Bild eines niederdeutschen Hallenhauses, hat jedoch als ehemaliges Kossatengehöft etwas geringere Abmessungen. Im Internet ist es als Baudenkmal ausgewiesen (22.07.2023)
Gehöft Nr. 10
- Claus Jacob Filmann 1762 Johann Jürgen Filmann 1801 Hans Heinrich Filmann 1821 Heinrich Wilhelm Filmann 1832 Hans Jochim Hinrich Gaude, Interimswirth 1996 Brunswick
Das Bauernhaus der Hufe 10 ist in der Zeit um etwa 1930 offenbar massiv neu gebaut worden. Es entspricht vom Erscheinungsbild her dem niederdeutschen Hallenhaus. Auffällig sind die großen Abmessungen, mit etwa 33 m Länge und 14 m Breite.
Gehöft Nr. 11
- Johann Peter Drinckgirn 1761 Claus Peter Drinckgirn 1772 Otto Heinrich Drinckgirn 1816 Franz Jürgen Wilhelm Drinckgirn 1996 Hermann Wittig, Schwerin; abgebrochen
Das typische niederdeutsche Hallenhaus war in einem schlechten baulichen Zustand. Da es der durch die neue Sudebrücke veränderten Straßenführung im Wege stand, wurde es abgebrochen.
Gehöft Nr. 12
- J. Thomas Jürgen Nabein 1758 Franz Jürgen Stockmann (oder Klockmann) 1780 Franz Fielmann 1810 Heinrich Fielmann
1902 Fr.Fielmann 1940 Drinkgiern ? 1960 Martens 1996 E.Frank 2023 Elke Frank, geb. Martens
Das Hallenhaus der Hufe 12, rechts im Hintergrund das Haus der Hufe 13. Beide Häuser wurden zunächst im Wohnbereich massiv erneuert und modernisiert (s.o.). Der Stallbereich war noch lange Zeit in Fachwerk zu sehen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde auch der Stallteil In Massivmauerwerk ausgeführt.
Gehöft Nr. 13
- Claus Jochen Nieland 1735 J. Hans Bonatz 1757 Claus Jochen Nieland 1777 Hans Jacob Nieland
1902 Wilhelm Dittmer 1950 Dittmer 1996 Martens
Gehöft Nr. 14
- Schulze Johann Otto Basedow 1771 Schulze Heinrich Wilhelm Drost 1781 abgesetzt 1820 Jochen Wilhelm Drost 1924 Hermann Wegner
1996 Wegner 2023 Bärbel Wegner
Das umgebaute Haus der Hufe 14.
Das Haus der Hufe 14 fällt durch die massive Zweigeschossigkeit auf. Es dürfte in den 1930er Jahren erneuert worden sein, in denen es mehrere Brände in diesem Bereich gegeben hat..
Aus dieser Urkunde - dem Verzeichnis der Hufen aus dem Jahre 1833 - ist eine interessante Tatsache zu ersehen, dass nämlich im Jahre 1781 der seit 1771 amtierende Schulze Heinrich Wilhelm Drost abgesetzt worden ist. Er war dem Besitzer der Schulzenstelle Hufe 14 Johann Otto Basedow gefolgt. Ihm folgte dann Schulze Franz Christian Nieland auf Hufe 4. Im Jahre 1856 ist wieder der Besitzer der Hufe 14 Johann Wilhelm Drost der Schulze. Offenbar war die Hufe 14 die ursprüngliche Schulzenstelle. Jedoch wurde im Staatskalender auf 1901 der Schulze Drinkgiern genannt.
Aus dem Mittelalter stammt die Bezeichnung als Schulzenstelle, die häufig etwas größer und ertragreicher als die übrigen Hufen war. Aus den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Registern kann man oft den Schulzen an der Nennung an erster Stelle und mit einer etwas größeren Hufe erkennen. Der im Kaiserbederegister 1496 an erster Stelle aufgeführte Bene Burmeister wird sicher der Schulze gewesen sein. Erstmalig genannt wird in der Amtsbeschreibung 1640 für Besitz der Schulze Benike, dessen Hofstelle wüst ist. Im Beichtkinderverzeichnis von 1704 heißt der Schulze Jacob Burmester und in dem von 1751 Johann Otto Basedow.
Die Häuser der Hufen 14 und 15, am Deich gelegen. Dss Gehöft der Hufe 15 ist 1932 durch Blitzschlag geschädigt worden. Das neu gebaute Haus wurde zweigeschossig mit Flachdach ausgeführt. Diese Bauweise hatte sich, von Schleswig-Holsten ausgehend in Westmecklenburg ausgebreitet. Beispiele gibt es zahlreich im Ratzeburger Gebiet um Schönberg, aber auch in Bretzin, Bennin, Groß und Klein Bengerstorf. Allgemein wurde der typische Grudriss der niederdeutschen Hallenhäuser übernommen.
Gehöft Nr. 15
- Claus Heinrich Bonatz 1768 Franz Wilhelm Greve 1803 Johann Heinrich Wilhelm Greve 1833 Franz Heinrich Greve 1950 Greve
1996 Greve
Hufen 15,16,17.19 und 22 am Deich:
Auf dem Bild das zweite Haus ist das Hallenhaus des Bauern Trilk. Es wurde nach dem Brand 1932 massiv im Stil des Hallenhauses wieder aufgebaut.
Gehöft Nr.16
- Hans Jacob Hagemann 1766 Johann Heinrich Hagemann 1783 Johann Wilhelm Hagemann 1793 Jochen Christian Trilck 1821 Johann Heinrich Christian Trilck
1996 Wilh- Trilk 2023 Ulf Trilk
Das Hallenhaus der Hufe 17 ist auf dem Bild als drittes zu sehen. Es ist wie die Häuser der Nachbarn massiv aufgebaut, vermutlich nach schrittweíser Erneuerung.
Gehöft Nr.17
- Hans Jochen Schütt 1763 Hans Jacob Schütt 1792 Hans Hinrich Schütt 1825 Hans Heinrich Schütt
1996 Schütt
Das Haus der Hufe 17 - hier links vorn - fügt sich in die Reihe der Hallenhäuser mit massivem Wohnbereich ein.
Gehöft Nr.18
- Andreas Balthasar Dittmer 1781 Johann Heinrich Dittmer 1821 Johann Heinrich Dittmer
1892 B.Dittmer 1996 Babbe (abgebrannt)
Das Haus der Hufe 18 ist vor 1990 abgebrannt und nicht wieder aufgebaut worden.
Gehöft Nr.19
_ Claus Jürgen Burmeister - Franz Adam Burmeister 1759 J. Hans Detloff Kruse 1760 J. Johann Heinrich Drinckgirn 1778 Franz Adam Burmeister 1821 Jochim Hinrich Drinckgirn
1921 H.Abel 1996 Erdmann
Das massiv aufgebaute oder erneuerte Hallenhaus der Hufe 19 wird auffällig durch den mit Buchsbaumhecken gestalteten Bauerngarten wahrgenommen.
Gehöft Nr.20, Cossate
- J. Heinrich Burmeister 1758 Hans Jochen Drinckgirn 1767 J. Hans Jacob Teves 1798 Hans Jochen Drinckgirn 1821 Jochim Hinrich Drinckgirn
1996 Erich Drinkgiern
Gehöft Nr.21, Cossate
- Hans Jürgen Wonnerau 1760 Peter Jacob Wöhlcke 1777 J. Franz Heinrich Wille 1795 Johann Heinrich Wöhlcke 1814 Heinrich Jacob Wöhlcke 1930 Johann Drinkgiern 1996 Ursula Wegner
Das Hallenhaus der Hufe 21 ist auf dem Hochzeitsfoto von 1930 noch mit einem Fachwerkgiebel zu sehen.
Gehöft Nr. 22, Cossate
- Claus Stoffer Rehr 1760 J. Hinrich Jacob Brockmöller 1780 Jürgen Balthasar Rehr 1792 J. Franz Jacob Kruse 1806 Johann Heinrich Jacob Rehr
1921 Rehr 1996 Matuschek
Häuser der Hufen 17 und 22 (Hufe 22 rechts im Hintergrund)
Bauzeichnung zum Umbau des Kammerfachs (Wohnbereich) der Hufe 22
Der Erbpächter Wilhelm Rehr hat wie viele weitere Ende des 19. Jahrhunderts den Wohnbereich des Hallenhauses umbauen und modernisieren lassen, u.a. einen Keller und im Spitzboden eine Räucherkammer einfügen lassen.
Gehöft Nr. 23
- Johann Jochen Burmeister - J. Jürgen Wilhelm Hase 1757 Hans Jochen Burmeister 1761 J. Jochen Peter Köster 1786 Franz Christopher Drinckgiern 1827 Jochen Heinrich Drinckgiern
1996 Ewald Drinkgiern
Hallenhaus der Hufe 23
Das Hallenhaus ist wie die meisten in Besitz mit massiven Außenwänden versehen worden, steht aber noch im Duktus des Hallenhauses.
Gehöft Nr. 24
1760 Heinrich Konau 1768 Franz Jürgen Konau 1781 J. Johann Jürgen Dittmer 1799 Franz Jürgen Konau 1827 Johann Jochim Konau
1996 Zinn
Gehöft Nr. 25
- Johann Filmann 1775 J. Johann Hinrich Gucke 1776 Johann Jacob Filmann 1812 Johann Jacob Filmann
1996 Kolloge
Das ehemals Fielmannsche Hallenhaus ist durch ein Einfamilienhaus eretzt worden.
Gehöft Nr. 26
- Franz Jacob Bonatz 1775 Franz Bartolt Bonatz 1805 Franz Jacob Bonatz 1823 Interimswirth Jochim Heinrich Ahrens
1897 Bonatz 1996 Tottewitz 2005 Werner Tottewitz
Auch der Erbpächter Bonatz auf der Hufe 26 hat sein Wohnhaus umbauen und modernisieren lassen (datiert 1887)
Das ursprüngliche niederdeutsche Hallenhaus ist durch einen Massivbau, vermutlich durch Umbau ersetzt worden. Offenbar ist die Orientierung am traditionellen Grundriss nicht erfolgt. Dafür spricht, dass am Giebel das traditionelle Dielentor durch eine Eingangstür mit einem Wetterschutz ersetzt wurde. Damit ist die Hufe 26 ebenso wie die Hufe 5 ein Beispiel dafür, wie moderne Wohnbedürfnisse die niederdeutschen Hallenhäuser verändern.
Auf der Darstellung sind die Kossatenstelle durch ein handschriftliches K gekennzeichnet. Während die an der Sude gelegenen Stellen in der Regel Hufner sind, befinden sich die Kossatenstellen allgemein in Randlage 20 bis 21 östlich der am Deich gelegenen Hufen, Hufen 5 bis 8 in früherer Randlage, die durch die Ansiedlung von Büdnern zur zentralen Lage wurde und Nr.9 abseits am nördlichen Rand des Dorfes. Diese ursprünglich etwas abseitige Lage ist auch in anderen Dörfern zu finden.
Die Ansiedlung von Häuslern im Domanialdorf Besitz
Lage der in Besitz im 18. bzw. 19 Jahrhundert angesiedelten Büdnereien und Häuslereien
Die soziale Situation, die durch die Aufhebung der Leibeigenschaft entstanden ist, in der viele ehemalige Tagelöhner kein Obdach mehr fanden, die auch zur Auswanderung in andere deutsche Staaten und dann auch nach Übersee führte, veranlasste die Großherzogliche Administration zur Herausgabe eines Häuslerpatents im Jahr 1846. Danach sollte es "den Handwerkern, Tagelöhnern und Einliegern in den Domanialdörfern verstattet werden, eigenthümliche Häuser zu erbauen, ohne im übrigen ihr Verhältnis als Tagelöhner im mindesten zu ändern, mithin auch namentlich ohne sie in die Klasse der Büdner zu bringen". Die Häusler hatte geringe Abgaben zu erlegen, nur eine jährliche Anerkennungsgebühr von 24 Schillingen. Im Jahre 1898 wurde das Normalmaß der Häuslerei festgelegt zu 5 Ar für den Hausplatz und 15 Ar als Gartenland insgesamt folglich 2000 qm. Ein Grundbrief mit den amtlichen Festsetzungen für die Häuslerei wurde den Häuslern erteilt. Ein solcher ist in nachstehender Kopie angefügt.
In Besitz begann die Häusleransetzung erst ziemlich spät. Der Staatskalender von 1871 weist noch keine Häusler aus, der von 1881 11, 1890 17 und 1901 22 Häusler. DETTMANN führt in seiner Chronik dazu aus: "Der Baubeginn von Häuslerreien ist nach 1870 (zwischen 1875 und 1880) anzusetzen. Die ersten Häuslereien entstanden in der Meisterstraat (jetzt Fischerstraße; Timm Nr.1 und Hillmer Nr.2). Es geht weiter auf dem Katzenschwanz (H 3 bis H 12) bis Heinrich Drinkgern (Wille, heute Nerge, H 18). Hier wurde das Terrain zu niedrig. Dies ist noch ersichtlich: zwischen Wille und Hagemann fehlt die Wurt. ... Die Baufortsetzung erfolgte auf dem Roggenhoff (jetzt Rosenweg). Auf der linken Seite wird von 1896 bis 1898 gebaut., wie auch in der Meisterstrat (Reinke und Busch). Die Häuser auf dem Konsumdiek (jetzt Postweg; H 12 bis H 16) werden in der Zeit von 1900 bis 1902 errichtet ..." Später wurden weitere Häuser an der Meisterstraat/Fischerstraße gebaut, dann auch ma sogenannten "Griesen Esel"
In den 1920ger Jahren war nach der Büdner- nun auch die Häusleransiedlung im Wesentlichen abgeschlossen. Die Nummerierung erfolgte bei den Büdnereien und den Häuslereien in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Deshalb sind sie in vielen Fällen nicht in einer geschlossenen Reihe zu finden. Die Nummerierung der Hufen ist historisch gewachsen und schwer zu deuten. Die nachfolgende Ortsübersicht soll die Lage verdeutlichen. Darin sind die Hufen mit römischen Zahlen, die Büdnereien mit roten arabischen Zahlen und die Häuslereien mit blauen arabischen Zahlen dargestellt.
Im Übersichtsplan sind die Hufen mit römischen, die Büdnereien mit roten arabischen und die Häuslereien mit blauen arabischen Zahlen gekennzeichnet.
Besonderheiten der Entwicklung aus dem 19. Jahrhundert
In Besitz wurde bereits im 16.Jahrhundert im Amtsregister von 1565 der St. Vitus-Markt genannt, an dem die Besitzer Bauern 12 Giftochsen geben. Dieser Markt wurde auch in späteren Jahrhunderten noch erwähnt, so schreibt JUGLER in seiner Boizenburger Chronik im Jahre 1797, dass die Boizenburger Kaufleute ihn besuchen. Bis in das 19 Jahrhundert wurde er als regionaler Markt durchgeführt, an den die Kaufleute aus den nahegelegenen Städten ihre Waren anboten. Bekannt ist, dass er noch lange Zeit als Viehmarkt, insbesondere als Pferde- und Ferkelmarkt genutzt wurde.
Im 19. Jahrhundert ist offenbar die Brücke über die Sude gebaut worden, denn ab dem Jahr 1851 wird in den Staatskalendern der Besitzer Brückenzoll (noch 1901) erwähnt. Auf einer Planzeichnung für die Sude-Rögnitz-Krainke-Regulierung aus dem Jahre 1789 ist keine Brücke eingezeichnet, wohl aber zwei Sude-Durchstiche in der Nähe des Dorfes. Enthalten ist auch ein vorgesehener Durchstich von der Krainke zum Burgsee, der so nicht gebaut wurde.
Die Entwicklung, wie sich aus den Mecklenburgischen Staatskalendern ergibt, soll an dieser Stelle dargestellt werden:
MStK 1800 bis 1818 s.o.
MStk. 1825
- 15 Dreiviertelhüfner, - 3 Halbhüfner, - 8 Sechstelhüfner, - 28 Büdner, - Kapelle, Schmiede und Schule
MStk. 1851 und 1855
- 18 Drittelhüfner, - 8 Achtelhüfner, - 26 Büdner (Schmiede), - Kapelle, Krug, 2 Schule, Brückenzoll
MStk. 1860 und 1871
- 18 Drittelhüfner, - 8 Achtelhüfner, - 26 Büdner (1 Schmied), - Kapelle, Krug, 2 Schule, Industrieschule, Brückenzoll
MStk. 1881
- 24 Erbpächter (1 Müller), - 2 Drittelhüfner, - 26 Büdner (1Schmied), - 11 Häusler, - Schule (2), Industrieschule, Brückenzoll
MStk. 1890
- 26 Erbpächter, - 26 Büdner (1 Krug, 1 Branntweinhändler, 1 Müller, 1 Schmied) - 17 Häusler - Schule (2), Industrieschule, Brückenzoll, Armenhaus
MStk. 1901
- 26 Erbpächter, - 26 Büdner (1 Schmied, 1 Krug, 1 Branntweinhändler, 1 Müller) - 22 Häusler, - Brückenzoll, Armenhaus
Am Ende des 19. Jahrhunderts kommt es unter den nunmehrigen Erbpächtern zu einer umfangreichen Bautätigkeit, bei der insbesondere die Hallenhäuser modernisiert werden. Im Landeshauptarchiv Schwerin wurden durch Herrn Joachim Müller aus Schwerin eine Anzahl von Bauzeichnungen ausfindig gemacht. Diese geben uns einen überblick über die Entwicklung und Modernisierung des Dorfes Besitz. Auch die jeweiligen Erbpächter und die Schulzen sind genannt.
Vorhandene Bauzeichnungen 1880 Hufe 4 Erbpächter Mundt...............................................Schulze Fielmann 1892 Hufe 18 Erbpächter Dittmer.............................................Schulze Fielmann 1892 Hufe 18 Erbpächter Bonatz..............................................Schulze Fielmann 1901 Hufe 1 Erbpächter Johann Nieland......................................Schulze Drinkgiern 1902 Hufe 12 Erbpächter Fielmann............................................Schulze Drinkgiern 1902 Hufe 13 Erbpächter Wilhelm Dittmer.....................................Schulze Drinkgiern 1902 Hufe 8 Erbpächter Fielmann............................................Schulze Drinkgiern 1915 Hufe 22 Erbpächter Wilhelm Rehr........................................Schulze Fielmann 1921 Hufe 19 Hofbesitzer Abel...............................................Schulze Sandberg 1921 Hufe 5 Hofbesitzer Heinrich Drinkgiern (Vermer : nicht durchgeführt) Schulze Sandberg
Die Schule in Besitz im 19. und 20.Jahrhundert
Aus den Angaben der Staatskalender ist im 19. Jahrhundert eine Entwicklung in Bezug auf die Schule in Besitz zu erkennen. 1851 erscheint erstmalig die Aussage 2 Schulen, die ab 1881 anders geschrieben wird als Schule (2). Das heißt, dass in Besitz eine zweite Klasse eingerichtet wurde, da die Schülerzahl für eine Klasse zu groß geworden ist. Dazu gibt es 1860 die Industrieschule. Diese hatte die Aufgabe, die Schüler in gewissen praktischen Tätigkeiten zu unterweisen. Das waren bei den Jungen insbesondere der Obstbau, den man auf diese Weise im Lande zu fördern gedachte, bei den Mädchen insbesondere Nähen und andere Handarbeiten. Das Schulhaus ist noch immer ein Strohdachkaten, ähnlich einer Büdnerei. Der Lehrer muss neben seiner Tätigkeit im Unterricht als einen Teil seiner Vergütung eine Landwirtschaft in der Größe einer Büdnerei bewirtschaften. Zu dem Zweck wird er die Industrieschule als eine willkommene form der Unterstützung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit angesehen haben. An dieser Stelle sollen als Beleg Tatsachen aus der Klein Bengerstorfer Schule angeführt werde, die für Besitz nicht vorgelegen haben.
Diensteinkommen des Lehrers:
I. Bares Gehalt a) Roggen................................108,22 Mark b) für die Schulkinder (von den Eltern)...75,- M II. Wohnung mit Hofraum.........................100,- M III. Feuerungsdeputat............................60,- M IV. Ländereien A) Acker....................................249,77 M B) Wiesen....................................60,44 M C) Weiden (nicht vorhanden) D) Garten....................................20,89 M Summe...........................................674,32 Mark
Der "Schulmeister" hatte nicht nur häufig auch ein Handwerk, sondern musste sich auch sein Einkommen in einer Landwirtschaft, die etwa einer Büdnerei entsprach, verdienen. Die Schulen waren den Büdnerhäusern ähnlich, hatten folglich Stall- und Lagerraum für das Viehfutter. Die Räumlichkeiten für den Unterricht waren in der Regel sehr bescheiden.
Interessant ist auch der vom Zahrensdorfer Pastor Ahrens für Bengerstorf erarbeitete Stundenplan:
Monntag.........Dienstag......Mittwoch.......Donnerstag......Freitag.........Sonnabend
!.Bibl. Gesch. ..Katechismus..Schönschreiben...Bibl. Gesch...Katechismus.......Perikopen 2.Rechnen........Deutsch......Deutsch..........Rechnen.......Deutsch...........Zeichnen 3.Singen.........Erdkunde...... - .............Deutsch..1/2 Gesch,1/2 Naturkunde
Für die weiteren Ausführungen sollen der vorzüglichen Arbeit des Chronisten Erwin DETTMAAN entnommene Seiten für die Zeit bis 1975 als Kopien eingefügt werden.
Dörfliches Brauchtum
Das dörfliche Leben ist geprägt durch das gemeinsame kulturelle Leben im Rahmen der Kirche und in Vereinen als auch durch die unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten der Besitzstände des Dorfes. Durch die Kirche geprägt waren die Taufen, die Konfirmationen, die Hochzeiten und die Trauerfeiern. Das waren bei den größeren Bauern häufig Feste für das Dorf bzw, große Teile der Dorfeinwohner. Das traf insbesondere auf die Hochzeiten zu, bei denen oft mehr als 100 Gäste geladen waren, in kleinerem Umfange auch bei den Konfirmationen.
Bauernhochzeit in Besitz 1930 auf Hufe 21 (Heinrich und Erna Kahl, geb. Drinkgiern)
Das wichtigste kulturelle Ereignis im Dorf ist natürlich das Erntefest gewesen. Die Erntefeste wurden tradtionell in den meisten Dörfern erst Ende Oktober oder Anfang November gefeiert, wenn außer der Getreideernte auch die Kartoffeln und weitgehend die Rüben unter Fach und Fach bzw. in der Miete waren. In älteren Zeiten, in denen es noch keine Tanzsäle in den Dörfern gab, wurden die Erntefeste abwechselnd auf der „Grot' Däl“ bei den Hüfnern gefeiert. Das Fest begann am Vorabend mit dem Binden der Erntekrone durch die Dorfjugend (manchmal auch der reiferen Jugend) auf der Diele eines Bauern. Dass es dabei schon recht lustig zuging, kann man sich sicher vorstellen. Am Tage des Erntefestes wurde die Erntekrone zum Umzug durch das Dorf mit Musik aus dem für das Binden der Erntekrone gastgebenden Bauernhaus abgeholt. Das unterlag einem festen Zeremoniell. Zunächst wurde die Erntekrone abgetanzt. Dabei hatte der gastgebende Bauer mit seiner Frau den ersten Tanz. Danach tanzten der Kronenträger mit seinen zwei Damen. Kronenträger war üblicherweise der Sohn eines Bauern, seine Damen zwei Bauerntöchter. Später wurde es auch üblich, dass Bauernknechte und Mägde diese Ehre erhielten. Nach dem Abtanz wurde ein „Kœm“ eingeschenkt, bevor der Umzug begann. Der Umzug wurde im Laufe der Jahre immer prächtiger, da immer mehr geschmückte Leiterwagen fuhren. Die Erntefestfeier begann mit einer gemeinsamen Kaffeetafel, zu der jeder Bauer für seine Familie und sein Personal den Kuchen (Butterkuchen) beisteuerte. Der „Danz up de Däl“ war natürlich seiner Zeit entsprechend noch durch Polka, Rheinländer und Walzer, dazu auch noch echte Volkstänze, wie Kegel und Windmöller, geprägt. Die Musik bestand aus einer Blaskapelle, in der die Basstuba für den Rhythmus sorgte. Auch dann gab es wieder die Extratänze für den Bauern und die Kronenträger. Nachdem am Anfang des 20.Jahrhunderts in den Dörfern Tanzsäle entstanden waren, wurden die eigentlichen Feiern auf diese Säle verlegt. Das Zeremoniell wurde jedoch beibehalten.
Festwagen beim Erntefest
In den Dörfern hatten verschiedene Vereine Aktivitäten entwickelt:
- In erster Linie ist der Reiterverein zu nennen, der das in der Region traditionelle Ringreiten veranstaltete. Das waren Reiterspiele, bei denen an einem torartigen Gerüst aus Schleeten (Derbstangen) ein Ring aufgehängt war, den die Reiter in mehreren Durchgängen im Galoppritt auf der geschmückten Reitbahn unter dem Tor hindurch mit der Reitpeitsche aufspießen mussten. Derjenige, der die größte Zahl der Ringe erlangt hatte, wurde Reiterkönig. Seine Königin durfte der Reiterkönig sich aus der Mädchen des Dorfes auswählen. Der Abschluss erfolgte mit einem Reiterball, zu dem König und Königin mit Schärpen geschmückt zogen. Ein solches Ringreiten ist in Schleswig-Holstein in einigen Dörfern noch heute üblich. Auch in Mecklenburg lebt diese Tradition teilweise wieder auf.
Ausritt der Sieger des Ringreitens
- Von großer Bedeutung nicht nur für die Brandbekämpfung und die Brandsicherheit war die Feuerwehr. Nach der Auflösung des um 1835 gegründeten domanialen Feuerlöschverbandes Gülze, der mit einer dort stationierten Spritze ausgestattet war und zu dem die Dörfer und Höfe Bahlen, Gothmann, Gülze, Bandekow, die Teldau, Neu Gülze und Besitz gehörten, wurden in den Dörfern eigene Feuerwehren gegründet. Die benachbarte Gemeinde Tessin-Kuhlenfeld hatte nach dem Ersten Weltkrieg eine eigene Feuerwehr gegründet. Zuvor war der Gülzer Schulze im Verband mit der Leitung des Einsatzes bei der Bekämpfung von Bränden betraut. Bei größeren Bränden konnte auch das Amt die Leitung der Brandbekämpfung an sich ziehen. Ansonsten war nach der Verordnung über das Feuerlöschwesen von 1878 in jedem Dorf der Schulze mit der Leitung der Brandbekämpfung betraut. Alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren waren verpflichtet, am Feuerlöschdienst und auch an Übungen teilzunehmen. An der Brandbekämpfung war in einem Umkreis von 6 km, in Ausnahmefällen in noch größerer Entfernung die Teilnahme Pflicht. Außer dem Feuerlöschgerät der Gemeinde (Löschwasserbehälter, Leitern) war auch das private (lederne Feuerlöscheimer, Feuerhaken, Feuerpatschen, Leitern) einzusetzen. Die Brunnen waren immer in solchem Stande zu erhalten, dass die Wasserentnahme durch Eimerketten möglich war. Zum Schutz vor der Ausbreitung von Bränden waren an der Dorfstraße und auf der Dorffreiheit große Bäume zu erhalten, deren Fällung genehmigt werden musste. Der Schulze hatte bei der Brandbekämpfung Polizeigewalt. Er konnte bei Nichtbefolgung seiner Anweisungen Strafen aussprechen.
- In den Dörfern gab es traditionell Kriegervereine. Diese waren ursprünglich als Traditionsvereine der Teilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 und später auch des Ersten Weltkrieges gegründet worden. Wenn auch die generelle Zielstellung solcher Vereine in unserer Zeit zu Recht nicht mehr hoch im Kurse steht, so haben sie doch unter den Bedingungen der begrenzten dörflichen Verhältnisse mehr einen Beitrag zum Leben der Dorfgemeinschaften geleistet als sie den reaktionären Zielstellungen gedient haben.
Sie waren auch die Initiatoren zur Aufstellung der Kriegerdenkmäler und 1913 auch für die Pflanzung der Friedenseichen.
Zum dörflichen Leben gehörten im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert auch die "Kauhheiers". INA KAHNS schreibt dazu: "Zum Hüten der Kühe auf der Weide nahmen die Bauern um Pfingsten Hütejungen (Kauhheurers) in Dienst. Sie gingen noch zur Schule, waren Kinder armer Eltern und stammten oft aus der Großstadt. Es war hart von den Eltern so ein junges Wesen 'auszutun'. Die Hütejungen hatten aber bessere Verpflegung und bessere Kleidung beim Bauern als zu Hause. ... Nach einer Schulprüfung durch den Pastor hatten die Hütejungen im Sommer schulfrei. Sie standen in einem regelrechten Dienstverhältnis zum Bauern und erhielten ihren Lohn, in alten Zeiten 10 Taler, dann 12 oder 14 Taler, sowie als Deputat 1 Spint (6 bis 7 Pfund) Leinsaat und etwas Kleidung." Die aufgeweckten Jungen aus der Stadt übermittelten den Dorfkindern manches Neue und Interessante. "Das Kühehüten war keine schwere Arbeit, erforderte keine Kraft sondern nur Pflichtgefühl und Aufmerksamkeit. ... Langweilig war es sicher nicht auf der Weide. Es gab auf den Nachbarkoppeln immer Altersgenossen. Aus Weidenruten stellte man Flöten her. Beim Klopfen, damit sich die Schale vom Kern löst, sprach man:
*Bub, Bub Bastian, *Lat min Fläut gaud afgahn, *Lat's ok nich ünnergahn, *Dat's bald wedderkümmt."
Nu'n lütt'n plattdütschen Inwurf ut Berichten von Ernst Greve:
Bi dat Käuhhäuden weer ok Tied tau'n basteln. So würd'n Stöck un Wiedenfläuten schnitzt. De Wiedenfläuten würd'n mit ein‘ Spruch inweiht:
*Piepen, Piepen Basterjahn, *laot min Fleut ok gaud afgaohn, *laot se nich verdarben, *laot se ok gaud warden.
Zum Leben in den Dörfern insbesondere auf den Bauernhöfen gehörte immer auch das Backen in erster Linie des groben Bauernbrotes aus Roggenmehl, "dat groww' Brot". Zu Festtagen wurde auch Kuchen gebacken, der sogenannte Plaatenkauken (Blechkuchen). Das ist ein Zuckerkuchen mit viel Butter verfeinert, allgemein Borrerkauken genannt. Der Backofen wurde aber auch zum Flachsrösten genutzt. Die gemeinsame Nutzung von Backhäusern und auch der Backöfen führte zu fröhlichem Treiben beim Backen und Rösten und belebte das Dorf. Das setzte sich danach beim Flachsspinnen fort. Backhäuser und Backöfen befanden sich wegen der Brandgefahr allgemein in einiger Entfernung vom Bauernhaus im hinteren Bereich des Gehöftes. Dazu soll an dieser Stelle eine plattdeutsche Schilderung von Liselotte Buchholz, geb. Hühn aus Bennin eingefügt werden:
"Ein Festdag weer ümmer dei Backdag. Meistens backten poor Familien tausaomen, denn nich jeder harr‘ ‘n Backaoben. Morgens tiedig würr dei Aaben anbött un dat weer dei Keerls eer Upgaw‘. Intwüschen knäden dei Frugens den‘ Brotdeig un geiwen em dei richtige Form. Meistens geiw dat bloß Growwbrot, selten mal Fienbrot. 'N besunnere Freud‘ weer, wenn Mudder noch ‘n poor Plaatenkauckens in den Aaben schäuw. In‘ Harwst würden nah dat Backen öfters noch Beern un Plumm’n in’n Aaben schürrt un drögt. In'n Winter geiw dat denn Backbeernsupp. Dei Backbeern käumen ok, wenn slacht würr, in dat Swartsuer."
Über die im früheren Amt Boizenburg üblichen Bräuche schreibt Ina Kahns, geb. Hinselmann in ihrem Buch Zur Volkskunde des Landes Macklenburg am Beispiel des alten Amtes Boizenburg zu Beginn des 20. Jahrhunderts: (Frau Kahns geb. Hinselmann stammt aus der Müllerfamilie, die später in der Hand ihres Schwagers Krey war, der ihre Schwester geheiratet hatte. Sie verwendet in ihrem Buch unterschiedliches Plattdeutsch. Es wurde für diese Chronik an die Sprache des östlichen Boizenburger Amtes angepasst.)
Über die Verarbeitung des Flachses.
Nach dem Sprichwort, "Wat gaud is vör de Küll' is ok gaud vör de Hitt", mußte man vor dem Ofen, in den der Flachs gelegt war, viel Zeug anziehen, große Holzschuhe oder Pantoffeln, einen Mannskittel, möglichst lang, aus Leinwand, dazu ein Tuch über den Kopf und Handschuhe, ein grünes Blatt in den Mund, ist angenehm bei dem Dunst. Mit angefeuchtetem Besen mußte man draußen in den großen Backofen kriechen, um die Reste des Flachses im Ofen zu bewegen, damit nicht alles verbrannte. Man konnte es nur einige Minuten im Ofen aushalten, dann zwangen Hitze und Durst, frische Luft zu schöpfen. Es gehörte viel Mut zu dieser Arbeit. Als man noch keine Rummel hatte, nahm man Siebe um den Leinsamen von den Hüllen und kleinen Stengeln zu trennen, dem Kaff'. ... Später benutzte man eine Schwingmaschine (Rummel), von einem Pferd oder von Wasser getrieben (Vellahn). "De Schäw", das allerletzte Gedörrte, blieb bei den sparsamen Bengerstorfern am Backofen liegen, damit im Winter die Kartoffeln damit zugedeckt werden konnten. Die Benniner verkauften es an den Plünnenhändler. Andere legten sich einen Sack mit "Knüttkaff" unter das Unterbett. "Lütt Lienkram" bekamen die Kälber gegen Verstopfung. Endlich ist es dann soweit, daß man mit dem Braken beginnen kann. Hilft man sich gegenseitig, ist die Arbeit für jedes Haus an einem Abend getan. Natürlich muß man seine Hilfskräfte bewirten. Bescheiden gab es früher "Fienbrot" mit Honig, später großartig Butterkuchen. Kaffee durfte nicht fehlen.
Wie Arbeit und Frohsinn zusammengehen, zeigt ein kleines Gedicht aus Groß Bengerstorf:
- De Aaft de rookt,
- Dat Füer smookt,
- Un wenn dat Füer ruter is,
- Krüppt Mudders in den Aben rin,
- Un drückt dat schir Flass dorin,
- Det Avends wöllt wi braken.
- Denn kümmt dat junge Volk tohoop,
- Hätt väle narrsche Knäp in'n Kopp,
- Fangt lustig an tau braken,
- Dat klappt un brakt,
- Dat snackt un singt,
- Bet Mudders ehr den Kaffee bringt.
- Dat is'n lustig Läben,
- Dat in den Harvst ward dräben.
Zum Verständnis die hochdeutsche Übersetzung, ohne Reim.
- Der Ofen raucht,
- das Feuer schmaucht,
- und wenn das Feuer raus ist,
- kriecht Mutter in den Ofen rein,
- un drückt das schiere Flachs darein,
- des Abends wolln wir braken.
- Dann kommt das junge Volk zuhauf,
- hat vielen närrischen Unsinn im Kopf,
- fängt lustig an zu braken,,
- das klappt und brakt,
- das erzählt und singt,
- bis Mutter ihnen Kaffee bringt.
- Das ist ein lustig Leben,
- das in dem Herbst wird getrieben.
Übersetzung: D.Greve
Wer zuletzt mit dem Braken fertig war hieß "Brakelbuck". Kam dann der Winter, war die "Butenarbeit" vorbei. "Sünnabends wür haspelt d.h. up Spulen wickelt. As de Lüüd noch morrns Klock veer upstünn', müssen de Knechts drei Lag döschen, de Deerns spinnen, ehre dat Kaffee geiv." Als wir über das Weben sprachen, meinte eine Altenteilerin aus Besitz: "Wat meinst Du Vadder, wöllt wi noch mal ubpbömen?" (Was meinst Du Vater, wollen wir noch einmal aufbäumen? d.h. den Webstuhl aufbauen). In der Teldau hieß es: "Dat Uptreckelgeschirr liggt noch up'n Böhn." (Das Aufziehgeschirr liegt auf dem Boden, d.h. der Webstuhl wurde abgebaut und auf den Boden gebracht).Einen Webstuhl verkaufte man nicht. Er gehörte zum Hofe. .... Selbstverständlich hat es Spinnstuben oder, wie man in unserer Gegend sagte, "Spinngesellschaften" gegeben, wo auch die jungen Burschen erschienen und Unfug machten, "Snör aflopen" (Schnüre ablaufen) ließen und Geschichten erzählten, "bannig grugelich" (sehr gräulich). Das ist schon lange her. Fragt man danach bekommt man in Tessin zu Antwort: "mit dat Spennrad lopen mehrst de ollen Frugens", also die wenigen alten Frauen, die noch spannen. Das war das Ende. Die Weber starben auch aus.
Beim "Kartoffelpurren" (Kartoffelernte) durfte es kaum besondere Ausdrücke geben. Nur der Letzte heißt "Kartüffelbuck"! Aus Groß Bengerstorf stammt folgender Vers:
- Up een Stück dor liggens all',
- Un krupen ümmer up und dal,
- un sammeln up Kartüffel.
- De ein, de hackt se all' herut,
- ok schürrt se in de Körv herut,
- Dat deit ganz bannig pumpen,
- De Wag' mütt hemmen Rungen."
Auf hochdeutsch (D.Greve):
- Auf einem Stück da liegen sie,
- und kriechen immer auf und nieder,
- und sammeln auf die Kartoffeln.
- Der eine hackt (oder hakt) sie alle heraus,
- auch schüttet sie in die Körbe heraus,
- das tut ganz mächtig pumpen (bullern oder auch anstrengen)
- Der Wagen muss haben Rungen.
Wichtig war natürlich auch das Schlachten. Fast jede schwierige Arbeit war von Aberglauben begleitet. Leberwurst sollte man stillschweigend kochen, damit sie nicht platzte, auch sollte man stillschweigend rückwärts bei ihrer Zubereitung zur Tür gehen.
Ergänzung D.Greve: Das Schlachten war trotz der damit verbundenen mühevollen Arbeit ein Fest, das auch "Schlachtfest" genannt wurde. Geschlachtet wurden Schweine zwischen 250 und 400 Pfund (125-200kg). Entsprechend wurde auch die Wurst mehr oder weniger fett. Das Schlachten begann schon mit der schwierigen Aktion das Schwein, das sein Schicksal wohl bereits spürte, aus dem Stall an den Schlachteplatz zu bringen. Bevor die Schweine mit Bolzenschussgeräten betäubt wurden, war es üblich die Betäubung durch einen Schlag mit der stumpfen Axtseite zu betäuben. Das gelang nicht immer sofort, so dass der Schlag wiederholt werden musste. Danach wurde das Schwein mit einem Messerstich in das Herz getötet. Dabei lief aus der Wunde das Blut, das in einer Schüssel aufgefangen wurde. Das Blut musste in der Schüssel mit der Hand gerührt werden, damit es nicht gerann. Das war eine Aufgabe für die Frauen, die sie in der Regel ungern ausübten. Bis dahin war das Schlachten alles andere als ein Fest, eher eine grausam wirkende Aktion. Das ausgeblutete Schwein wurde auf eine Leiter über einem Brühtrog gezogen. Dort wurde es mit heißem Wasser begossen Dabei musste die geweichte Haut des Schweines mit einem speziellen Schaber von den Borsten befreit werden. Nach dem Brühen wurde die Leiter, an der das Schwein an einem Bügel hing, aufrecht an eine Wand gestellt und das Schwein aufgebrochen, d.h. längs seiner Unterseite in zwei Hälften getrennt. Zur weiteren Arbeit war es erforderlich, das das Fleisch auskühlt. Aus diesem Grunde wurde in der Regel nur im Winter (Dezember bis Februar) geschlachtet. Das ausgekühlte Schwein wurde dann vom Schlachter fachgerecht für die weitere Verarbeitung zerlegt. Bei der weiteren Arbeit hatte allgemein neben dem Schlachter die Bäuerin das Sagen. In der großen Bauernküche wurde die Wurst gemacht, für die teilweise das Fleisch gekocht werden musste. Vor dem Wurstmachen waren die Därme zu reinigen und zu kochen. Dann mussten auch die Leberwürste und die Blutwürste gekocht werden. Die traditionelle Mettwurst wurde aus ungekocht zerkleinertem Fleisch gestopft. Wie in Mecklenburg allgemein wurde die Wurst dann im Rauch konserviert. Das erfolgte von Alters her durch das Aufhängen im Wiemen der Bauerndiele mit dem Rauch des offenen Herdes, später in speziell eingerichteten Räucherkammern auf dem Boden über dem Wohnteil des Bauernhauses (siehe Bauplan der Hufe 22, Rehr). Zuvor gab es jedoch am Abend des Schlachtetages ein üppiges Festessen mit je nach Familie unterschiedlichen traditionellen Gerichten. In vielen Bauernhäusern war das "Wellfleisch" das Gericht des Schlachtfestes, das wohl nur mit einem kräftigen Schnaps zu genießen war, in anderen Häusern gab es Koteletts oder die wohlschmeckenden häufig Beefsteak genannten Frikadellen.
Die Zeit des Schlachtens war, wie oben erwähnt, die Zeit der Wintermonate sowohl wegen der günstigen Witterungsbedingungen bei der Aufbereitung des Fleisches als auch wegen der ruhigeren arbeitsärmeren Zeit nach der Ernte der Feldfrüchte. In dieser Zeit wurden auch die Bauernhochzeiten gefeiert.
Ina Kahns berichtet: "Aber erst kam der Köstenbirrer, geschmückt mit Blumen und Bändern. Nicht nur die Verwandtschaft, das ganze Dorf, oft das ganze Kirchspiel, nicht weniger als zwei- bis dreihundert Personen feierten mit." Das muss für das 20.Jahrhundert aber bereits eingeschränkt werden, in dem es sich auf die Verwandtschaft und das Dorf beschränkte und man selten mehr als hundert Personen als Gäste sah. Am Vorabend der Hochzeit wurde der Polterabend für die nicht zur Hochzeit geladenen Einwohner ausgelassen gefeiert. Die Hochzeitsgesellschaft fuhr mit der Kutsche in die Kirche zur Trauung. Auf der Rückfahrt wurde "geschneert", d.h. ein Tau über den Weg gespannt. Das Brautpaar musste sich mit eine "Buddel Koem" lösen, bevor es weiterfahren durfte. Das erfolgte in manchen Fällen mehrfach. Die Feier einer Bauernhochzeit erfolgte auf der "Grootdäl", auf der auch ein üppiges Mahl gereicht wurde. Bei Hochzeiten in den Familien der Häusler ging es freilich bescheidener zu. Bei der Hochzeitsfeier wurde allgemein auch die Dorfmusik engagiert, die abends zum Tanzen aufspielte. Wie bei anderen Festen wurden noch die traditionellen Volkstänze, wie Windmöller, Kegel und auch Rheinländer und Polka getanzt. Dabei gab es noch um 1950 solche Einlagen, wie "Du lieber Schuster Du, flick Du mir meine Schuh ...", bei denen eine Tänzerin auf dem Stuhl saß, und der Tänzer die Schuhreparatur imitierte. Um Mitternacht wurde zu der Melodie "Wir winden Dir den Jungfernkranz" der "Schleier abgetanzt". Dabei tanzten die Mädchen um die Braut herum, der die Augen verbunden waren. Sie musste dann ihren Kranz den Mädchen zuwerfen. Diejenige, die ihn erhielt, sollte die nächste Braut sein. In der nächsten Runde tanzten die Burschen um den Bräutigam, dem ebenfalls die Augen verbunden waren. Er musste sich einen der Burschen greifen, der der nächste Bräutigam sein sollte. Die Hochzeit dauerte mit den Nachfeiern häufig mehrere Tage.
Weiterhin berichtet Ina Kahns auch über die Bräuche zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und zum Viehaustrieb - auch die der Kuhhirten - sowie zur Ernte und den Erntefesten.
WEIHNACHTEN Die Überlieferungen der Zwölften (die zwölf Nächte zwischen Heiligabend und Dreikönigstag) brachten es mit sich, daß man dem christlichen Weihnachtsfest allerlei heidnische Bräuche beimischte. Es wird von den Alten immer wieder betont, wie bescheiden, ja kärglich dieses Fest einst war. Das galt natürlich nur für die Geschenke. Ein Ball, ein Griffelkasten für ein Kind war alles. Die Dienstmädchen und Knechte erhielten ein Kleidungsstück oder Geld. Statt der Tanne holte einer der Männer eine Kiefer, "Gräne", aus dem Walde, die die Frauen mit selbst gefertigten Papierketten, vergoldeten Pappsternen und Nüssen schmückten. Die Lichter brannten am Heiligabend nicht aus. Sie mußten bis Sylvester reichen. Zugerüstet wurde reichlich. "Bodderkauken" für die Gäste, denn die Verwandtschaft kam sicher an einem Festtag. Vor allem kleine weiße und braune Pfeffernüsse. Letztere wurden mindestens vierzehn Tage vorher angerührt, dann geknetet und ausgerollt. Mit alten oft ererbten Blechformen stach man Sterne, Monde, Fische und Herzen aus. Manche Stücke verzierte man mit Mandeln und Sukkade. Wo junge Mädchen im Hause waren, formten sie wohl einen Mann aus diesem Teig. Für die Kinder kaufte man "Kindjees"-Poppen (Kind-Jesus-Puppen), oft Wickelkinder aus einfachem weißen Teig mit Zucker verziert, oder "dat weern so'n Uhlen, Kreiden und Rüders (Eulen, Krähen und Reiter). Gemeint ist wohl Wodan (germanische Hauptgottheit) mit seinen Raben. Während man mit den Kindern alte Lieder sang, gingen die jungen Männer, oft mit Masken durchs Dorf und ließen sich hier und dort einen einschenken. In Bengersdorf gingen die Kinder am zweiten Festtag (St.Stefanus) "steffen". Sie erhielten überall etwas: Äpfel, Nüsse, Pfeffernüsse. In der Stadt schätzte man das Fröhliche-Weihnacht-Wünschen" nicht. Es wurde als Bettelei schließlich verboten. (In Klein Bengerstorf wurde dieser Brauch nach der Erinnerung von Herta Greve - jedoch in den Tagen vor Weihnachten - noch etwa 1920 ausgeübt.)
OSTERN
Was die Jugend in vielen Ländern zum Ostermorgen tat, das war auch hier Brauch. Man holte das "Osterwader" vor Sonnenaufgang und schöpfte es stillschweigend aus dem Strom. Für die Kinder wurden Eier gefärbt.
PFINGSTEN
Seit altersher hat das Pfingstfest einen besonderen Platz bei den Deutschen eingenommen. Jeder freut sich über die Schönheit der Natur. Viele Bräuche sind mit diesen Tagen verknüpft, gerade auf dem Lande. Der Maibaum, die Birke, stand mitten im Dorfe. Wenn auch jedes Haus eine Birke vor der Tür stehen hatte, so wollten doch die Burschen ihren Spaß haben. Für manches Mädchen stand noch ein besonderer Busch vor seinem Fenster. Hatte sich die "Deern" mit ihrem Burschen erzürnt oder konnten sich zwei nicht riechen, so fand sie wohl den starkriechenden "Fulboom" eingepflanzt.
(Das Faulbaumpflanzen vor den Fenstern von Mädchen wurde in Klein Bengerstorf noch 1957 ausgeübt, D.G.)
Um Pfingsten, um den 1. Mai, wurden die Kühe ausgetrieben, ein wichtiges Ereignis im Dorf. Das Fest begann schon am Vorabend. Bis spät in die Nacht wurde von den Knechten und Jungen mit den Peitschen geknallt. "Wi stünnen in Greven up de Muer un knallten, dor künnen wie de Langen Lehster (im lauenburgischen) hüren." Unfug wurde natürlich auch getrieben. "Ick heff se oft untenanner bröcht, ich weer jo Nachtwächter", sagte ein alter Mann. Vielleicht hatte man zwei Stunden im Heu geschlafen, dann ging es an das Austreiben des Viehs. Keiner wollte der letzte der "Pingstkarr" sein. Um den anderen aufzuhalten, vertünte man die Pforte. Schwerer war es, als Zweiter oder Dritter das Vieh herauszulassen, Bedienter oder König zu werden. Erster war der "Dagswäper", der mit der Swäp (Peitschenende) den Tau (Dag) abwischt. Draußen begann ein fröhliches Treiben. Mit dem vom Geschenk erhandelten Alkohol bewirtete man die Kameraden. Es war das nicht immer "ein säuter Sluck", sondern richtiger Branntwein. Die Wirkung blieb nicht aus, "wääck leigen drei Dag achter de Häg" (Einige lagen drei Tage hinter der Hecke, D.G.). Den Höhepunkt des Festes bildete die Auszeichnung. In Besitz erhielt der Held des Tages einen geflochtenen "Beisenhaut" (Binsenhut), des öfteren auch in Gothmann. ... Gemeinsam erfolgte am Abend der Einzug ins Dorf. "Wi hötten (hüteten, D.G.) in Groten-Bengerstörp all anne Benniner Scheid, un den all' na'n anner tau Dörp" voran der König oder Dagswäper. Die Tiere waren teils mit Birken geschmückt, der Reihe nach, wie man am Morgen ausgezogen war. In Gothmann folgte die letzte Kuh mit einem Nesselkranz. In anderen Dörfern mußte der Pfingstkarr einen Birkenzweig am Bein nach Hause schleppen. "De Deerns weern schön bos', wenn sei so lat kämen, wägen dat Melken. Se wullen jo tau Ball."
Zum Hüten der Kühe auf der Weide nahmen die Bauern um Pfingsten Hütejungen (Kauheirers) in den Dienst. Sie gingen noch zur Schule, waren Kinder armer Eltern und stammten oft aus der Großstadt. Es war hart von den Eltern, so ein junges Wesen "auszutun". Die Hütejungen hatten aber bessere Verpflegung und bessere Kleidung beim Bauern als zu Hause. Mit acht Jahren war ein Junge zu schade zum Gänsehüten. Nach einer Schulprüfung durch den Pastor hatten die Hütejungen im Sommer schulfrei. Sie standen in einem regelrechten Dienstverhältnis und erhielten ihren Lohn, in alten Zeiten 10 Taler, dann 12 oder 14 Taler, sowie als Deputat 1 Spint (6 oder 7 Pfund) Leinsaat und etwas Kleidung. Das Kühehüten war keine schwere Arbeit, erforderte keine Kraft, sondern nur Pflichtgefühl und Aufmerksamkeit. Die Kühe durften nicht die eigene oder fremde Saat zertrampeln, auch nicht über den frischen Klee herfallen, weil sie sonst krank wurden. Langweilig war es sicher nicht auf der Weide. Es gab auf den Nachbarkoppeln immer Altersgenossen. Aus Weidenruten stellte man Flöten her. Beim Klopfen, damit sich die Schale vom Kern löst, sprach man:
- Bub,Bub, Bastian,
- Lat min Fläut ok gaud afgahn,
- Lat's ok nich ünnergahn,
- Dats bald werrer kümmt.
Zu hochdeutsch:
- Bub, Bub, Bastian,
- Lass die Flöte auch gut abgehn,
- Lass sie auch nicht untergehn,
- daß sie bald wieder kommt.
Variante aus Bennin nach Ernst Greve, übermittelt an Sohn Dieter Greve:
- Piepen, Piepen Basterjahn,
- lat de Fläut ok gaud afgahn,
- lat se nich verdarben
- lat se ok gaud warden.
Zu hochdeutsch:
- Pfeifen, Pfeifen Bastian,
- lass die Flöte auch gut abgehn
- lass sie nicht verderben,
- lass sie auch gut werden.
Zwischen den Hütejungen eines Dorfes herrschte größte Kameradschaft, mit denen anderer Dörfer lebte man oft in erbitterter Feindschaft. An Beschimpfungen fehlte es nicht, man verstieg sich sogar zu Spottversen:
- Galliner Dinger,
- Pipt up'n Finger,
- Pipt up'n roden Lappen,
- Frät all de Greiber (Grevener;D.G.) doden Katten.
Schlagfertig wurde dieser Reim von der Gegenseite mit versetzten Ortsnamen erwidert. Das währte nicht lange, "de Buern bröchten dat vör dat Amtsgericht, denn wür dat verbaden". Grimmige Feindschaft herrschte zwischen den Kauheirers von Groß und Klein Bengersdorf. "Up Ticktacken kümmt Burjacken, auf Anstoßen folgte die Jacke verhauen. So gerieten diese kleinen Kerle, die sich mit acht Jahren 'majoren' (reif, volljährig, D.G.) dünkten, oft in eine kleine Schlägerei. Das Schlachtfeld war die Schaalbrücke. Waren die Klein-Bengersdorfer die Angreifer, konnte es geschehen, daß der Feind Verstärkung durch Lüttknechte erhielt. Die Groß-Bengersdorfer Bauern hielten sich je zwei Knechte. Diese 14- bis 16-jährigen Burschen griffen aus Solidarität mit Knüppeln in den Kampf ein, "dat dat man so ballert". Aber gegen die doppelte Übermacht gab es für die Lütten Bengersdorfer nur den Rückzug: "Wi nähmt riet ut."
DIE ERNTE UND DAS ERNTEFEST
"Jacobi kümmt bald, gifft Koorn un Brod, huult de Hund." (Jacobi, der 25. Juli, kommt bald, gibt Korn und Brot, heult der Hund, D.G.). Es gibt viele Bräuche welche mit der Ernte zusammenhängen. Sie sind teilweise sehr alt und nach den Landschaften verschieden. Angemäht wurde gewöhnlich am Sonnabend, da nach altem Glauben nichts am Montag beginnen durfte . Für das Mähen spornte man die Mäher und die Binderinnen an:
- Risch, risch,
- Meiherlüd wäst gaud un frisch,
- Dürten, Anne, Gret un Trin.
- Bind de Garben drall un fin,
- Risch, risch, risch.
Zu hochdeutsch:
- Risch, risch,
- Mäherleute seid gut und frisch,
- Dörte, Anne, Grete und Trin,
- bindet die Garben rund (oder fest) und fein,
- risch, risch, risch. (Klein Bengerstorf)
"Gebunden" wurde nach altem Brauch, wer auf dem Lande an einem Kornfeld vorbei kam. Der "Gebundene" mußte sich mit einer Gabe wieder lösen. ... Vor allem ward natürlich auf den Gütern der Herr, der Inspektor, gebunden. ..
- Der Herr soll gebunden sein,
- Mit einem kleinen Bindelein,
- Er gibt mir ein kleines Trinkelein,
- Dann soll er erlöset sein (Bennin, oder Tüschow?)
.... "Bindbuck" nannte man den, der die letzte Garbe band. "Austbuck" ist eine Art Sonnenstich. "Dor sitt de Haas in" heißt es von dem letzten Teil des ungemähten Kornes (Nostorf und Zweedorf). "Laden" ist eine Kunst. Die Last der Garben muß gleichmäßig auf dem Wagen verteilt sein, sonst kippt dieser an einer scharfen Straßenecke um. Wenn das Fuder kippt, neckt man: "Dat kost't 'n Buddel". Beim Riss des Bindeseils muß derjenige, welcher dieses Tau über dem hochgetürmten Wagen gebunden hat, "einen utgäven". ...
Das Essen wurde, falls der Acker weit war, hinausgetragen; es mußte reichlich und gut sein. Mittags mußte außer Fleisch stets eine kleine Erfrischung, etwa Reismehlkloß mit Milch, dabei sein. Der Tag war lang, deshalb gab es am frühen Nachmittag eine Zwischenmahlzeit, die "Vesper", und erst dann den Nachmittagskaffee. Die Vesper gab es nur einige Wochen, dann hieß es "Barthelmeis (24. August, D.G.) is kamen, hett Vesper mitnahmen." Während der Ernte schlachtete man an einem Sonntag ein Huhn. Wossidlo deutet es als ein altes Opfer. Bei dieser Mahlzeit ging es lustig zu. Wer die Leber auf seinem Teller fand, mußte einen Vers dazu finden, sie mußte weitergegeben werden und der nächste ebenfalls ein Verslein erdenken. In Ruthen (bei Lübz, D.G.) und Besitz kannte man folgende Verse:
- Wer dit Johr heurat', mütt anner Johr Büxen flicken,
- De Läber is von'n Hauhn un nich von'n Hoppenstaken,
- Wenn ik'n Mann heff, will ik em tamm (zahm, D.G.) maken,
- Ik will't versäuken mit Hassel (Hasel) un mit Bäuken (Buchen), (aus Ruthen)
- Von Kopp bit Liw, (Von Kopf bis Leib),
- Bit dat sei schrigt, min hart leiv Wif. (Bis dass sie schreit, mein herzlich liebes Weib, D.G.)
War unter viel Arbeit und Schweiß die Ernte eingebracht, war der September und auch ein Teil des Oktobers vergangen, begann man für das "Oornbier" (Erntebier, Erntefest, D.G.) zu rüsten. In Besitz kamen acht Tage vorher die Bauern zusammen, um sich über die Musik und Ankauf des Bieres zu bereden, denn das Erntebier war eine gemeinsame Angelegenheit. Die jungen Mädchen waren zuständig für die Anschaffung von Papier und die Anfertigung von Blumen daraus, auch sollte jeder ein Sträußchen kaufen "för Oornbeervadder twei". Die Pferde, die ja auch ihr Teil der Arbeit geleistet hatten, "würden all reinklarrt" (Tessin). Donnerstags schlachtete man eine Kuh. Das Binden des Erntekranzes geschah mit viel Liebe. Er wurde in einem anderen Haus gebunden und mit Musik in das Haus gebracht, in welchem man feierte und dort in der Diele aufgehängt. In Tessin bestand er aus "Hahnenputten (Hagebutten?), rode Kaffeebohnen (Beeren der Eibe) und Blaumen, witt Parlkrut un Gräun". Dann aber begann das Fest. Jeder wollte nach der sauren Arbeit einmal sorglos sich ausruhen. Junge Leute zogen mit einem Korb von Hof zu Hof, um Eier zu schnurren, die "Oorenbeerbiddermudder" (Erntefest-bitte-mutter, Gastgeberin des Festes) ihnen zubereiten mußte. "De Buren müssen twei Anker Köm bewilligen" (Tessin). In Tessin wurden weniger Musikanten bestellt, es gab im Dorf Amteure: "Min Vadder hett drei Dag den Brummbaß sträken." Wer am zweiten Tag verschlief, dem machte man in Besitz diese Nachlässigkeit oder Unhöflichkeit drastisch klar. Vier bis fünf Mann erschienen bei dem Sünder, hoben ihn auf eine Leiter, welche auf jedem Ende von einem auf der Schulter getragen wurde und trugen ihn mit Hallo durchs Dorf (in anderen Dörfern wurde der Faulpelz auf einen Sattel gehoben). "Männigmal hadden wi drei Mann up, Musik vöran." War man in Tessin ganz ausgelassen, kam jemand auf den Gedanken, "anner Lüüd tau verfeern" (zu erschrecken, D.G.) "De Schimmel kümmt", rief jemand. Unter einem Bettlaken versteckt, ritt ein Junge auf einem Kornsieb, vorne steckte ein Pferdekopf, hinten ein Schwanz. "Frugens un Kinner würden all grugen" (grauen, D.G.). In Bennin ging noch ein Bursche mit Eimer und Schaufel hinterher. Wenn nach dem Fest die Abrechnung nötig war, fanden sich die Bauern eine Woche später zu einem gemütlichen Abend zusammen, ohne Frauen. Als dann nach und nach jedes Dorf eine Wirtschaft mit Saal erhielt, ging so mancher Reiz verloren. Auf den Gütern wurde gewöhnlich der Kornboden zum Tanzen benutzt. In Schadeland "danzt se up de Straat". Man tanzte auch im kleinen Kreis "up Söcken" in der Teldau (auf Socken,D.G.) un "barst" in Besitz (barfuß, D.G.). Es genügte schon, wenn jemand eine "Dwerfläut" besaß. Zu großen Festen wurde stets Musik aus der Stadt: "Klarnett, Hoorn, Fläut un Vigelin". "Wi harr'n Danzbauk, dor müssen wi mit na'n Schulten un den tau Amt, veer bit fief mal in'n Johr" (Gothmann). "In Granzin harrn de jung Lüüd dat Woort, haalten de Musik, un deilten sick dat." Wann haben junge Mädchen nicht gern getanzt? Frauen von Siebzig und älter gedachten gern dieser Zeit. "Von Klock acht bet Klock twei keinen Faut böögt" (nicht gesessen, Bretzin)."Ick harr nich naug (genug) in'n Dörp all söven Wochen, ick güng noch na Tüschow" (Alte Frau aus Nettelburg bei Bergedorf aus Groß Bengersdorf). Alle hatten Freude an den Tanzfiguren des Windmöllers, Figaros, Tampets, Kägels Veertourigen, Föfthalvtourigen mit Kett, Contra Medelit (letzterer nur in Tessin). Sie tanzten "Mudder Wittsch" und "Un wer den gräunen Kohl nich mag, de kriggt ok nix von'n Swinskopp af"(Reigen mit hinten verschränkten Armen). In Nostorf war einmal "Schottisch links verkehrt im Saal rum" Mode, wobei gesungen wurde:
- As de Voss up'n Hügel steiht,
- Jäger em den'n Steert afscheut,
- Vössing dä dat furchtbor leed,
- Dat de Jäger em den'n Steert afscheut"
In Zahrensdorf:
- Rutsch mal'n bäten,
- Rutsch mal'n bäten,
- Stah mal'n bäten up."
Ina Kahns hat über die Feier des Erntefestes hinaus weitere auch improvisierte Feiern aus der Zeit vor 1900 beschrieben:
Eine unerwartete Gelegenheit bot sich für die Angestellten, wenn Bauer und Bäuerin ausgingen. Da holte der Knecht aus der Vorratskammer und dem Rauchfang, was der Tisch trug. Zuerst von dem Alten aus Gothmann erzählt, dann erinnerten sich auch andere daran: "Dat weer ok in anner Dörper so". Wossidlo fand die Bezeichnung dieses Festes "Hunnköst" (Hundefest, D.G.) besonders originell.
Für den Bauern bot sich manchmal auch die Gelegenheit zu einem besonderen Fest, dem "Hänseln". "Hei mütt Hänseln, süß hett hei kein Stimm inne Gemeinde: "Das bezog sich auf den Jungbauern, welcher die väterliche Stelle übernahm. "Tau eerst weer dat bi'n Schulten, dor stünn blot de Kömbuddel up'n Disch:" Später fand im Hause des Neubauern das "Äten" statt. "Kein Gedränk(Wein, D.G.), över väl Beer:". Es gab oft keine Einladung, sondern "wenn wi em grad fatkrägen" (zu fassen bekamen, D.G.). Man zog sich nicht erst um, sondern erschien in "Höltentüffel un Tüch, wat dat verdrägen kunn. De Frugenslüd müchen dat gor nich", denn es wurde allerlei Unsinn gemacht, "Schappen verkehrt henstellt un so."
Sowohl die improvisierten als auch die wiederkehrenden Feste hatten ihre Besonderheiten. "Heildreikönig harr de Kauhzunft in Lütten Bengerstörp ehr Tausamenkunft" mit einer kleinen Aufführung von "De Schäperdanz": Ein versereiches Gespäch zwischen Edelmann und Schäfer, worin letzterer zuletzt verhöhnt und ausgelacht wird. Ein Hund als "utgekleedte" Person wird vom Schäfer am Strick mitgeführt und muß auf der Erde kriechen. In Tessin spielte bei einer anderen Gelegenheit eine ausgestopfte Puppe mit: "De Gnädige". Mit dieser mußten "Entspekter, Schäper un Bedienter" tanzen.
Kein Dorf ließ es sich nehmen, ein großes Sommerfest zu begehen, oft auch im nächsten Jahr abwechselnd ein anderes. Beliebt war das "Jungfernföhren" (Jungfernfahren): Das eine Hinterrad des Wagens wird eingegraben, das andere, das darauf gelegt wurde, bleibt über der Erde. Über dieses legt man Bretter, darauf wird ein Stuhl gestellt. Unter viel Gelächter heben die jungen Leute ein Mädchen darauf. Sobald es saß, wurde das Rad gedreht, wer den Ring, welcher an einem Pfahl hing, griff war Königin. Bis alle Teilnehmerinnen an der Reihe waren, war der Nachmittag vergangen. Auf einer "Danzbrügg" oder im Kruge vergnügte man sich bis in die Nacht hinein.
Zum "Tunnenkloppen" brauchte man einen Spaßmacher. "dat weer so'n Anke (Clown), ganz bunt antrocken, mit'n Zuckerhaut". Gemeint war das blaue Papier, in welches die spitzkegeligen Zuckerblöcke eingewickélt wurden. Im Hause zerklopft, benutzte man den so "geläuterten" Zucker zum Obst einwecken. Dieses Papier, durchflochten mit roten Papierstreifen, eignete sich gut als Mütze (Tessin). In Besitz und Tessin hieß der Mann "Peiatz" (Pajatz = Bajazzo, Clown). Die Festvorbereitungen der Mädchen bestanden aus dem Einkauf von 10 Meter Seidenband und dem Nähen des Flickenanzuges. Auf dem Rücken wurde das Spielkartensymbol "Kreuz König", auf dem Dreispitz "Pik As" und "Pik König" befestigt. So ausstaffiert mußte der Spaßvogel in die Tonne kriechen. Nacheinander schlugen die Mädchen darauf. wer den Deckel entzwei schlug, war Königin. Damit war das Spiel noch nicht beendet. Der Harlekin sprang aus der Tonne, versuchte die Mädchen mit der Pappklappe zu schlagen und zu greifen. In Greven wählte man auch einen König.
InBengerstorf wurden die Sommerfeste als Kinderfeste gefeiert.
Dabei zogen die Mädchen unter Blumenbügeln und die Jungen mit Blumenstöcken hinter der Bauernkapelle durch das Dorf zum Festplatz, der sich im allgemeinen auf den Schulsportplätzen am Bretziner Weg bzw in Klein Bengerstorf am Blocksberg, dort zeitweilig auch auf der damals sehr schönen Wiese an der Birkenssat befand. Auf dem Festplatz wurde einiges an Kurzweil veranstaltet, wie Luftgewehrschießen auf die Scheibe, Taubenstechen mit einer hölzernen Taube mit stählernem Schnabel, die am Band an einem Gerüst hing und in das Ziel auf einer Zielscheibe zu bringen war, Sackhüpfen, Klettern an einer Kletterstange, an der an einem Kranz kleine Naschereien hingen, auch Erbsenraten (Zahl der Erbsen in eine Flasche). Danach gab es als krönenden Abschluss den Kindertanz auf dem Saal der Gaststätte. Einen prächtigen Aufzug konnte man in Besitz am Sommerfest erleben. Voran die Knaben mit Flitzbogen, dann die Mädchen mit weißen Kleidern, anschließend die erwachsene Jugend. Der Zug marschierte durchs Dorf nach Sandbergs Hof (Sandbergs waren Windmüller und Gastwirte, D.G.). Ein Hahn kam unter den Topf. Manchmal auch eine Katze oder eine Taube. Wer den Topf zerschlug, war "Hahnenbrut" (Hahnenbraut). In Zweedorf sagte man "Hahn ut'n Pott", in Gallin und Granzin "Hahnenköst". Am längsten hielt sich wohl der "Hahnenträdel" (Hahnentritt) in Gothmann. Sogar Tänzerinnen aus der Stadt zog er an. (Hierzu ist zu bemerken, dass das "Topfschlagen", bei dem ein Hahn im Tontopf steckte, in Groß Bengerstorf noch 1949 beim letzten durchgeführten Ringreiten zur Wahl der Königin ausgeübt wurde. D.Greve)
Zahlreich sind die Überlieferungen im Bereich des Pferdesports. Das "Ringreiten" hat eine große Vergangenheit und eine weite Verbreitung und ist der Nachklang der mittelalterlichen Turniere. Mehrere Tage dauerten die Vorbereitungen. Sie versprachen schon vorab Feststimmung. Die Jungbauern schlugen Tannen und richteten die Masten, die in Reihen aufgestellt wurden. Inzwischen hatten die Mädchen viele Meter Girlanden gebunden. Das grüne Gewinde schlang sich nicht nur um die Pfosten, es verband sie auch.
Das 20. Jahrhundert - Zeit der großen Kriege und geopolitischen Veränderungen
Der Erste Weltkrieg und die kritische Zeit der "Goldenen Zwanziger"
Nachdem es infolge der Verschiebungen des kontinentalen Gleichgewichts in Europa insbesondere nach der deutschen Reichseinigung unter Bismarck zu immer größeren Spannungen auf dem Kontinent gekommen war, genügte das Attentat eines serbischen Nationalisten in Sarajevo auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand am 28. Juni 1914, um die kriegslüsternen europäischen Staaten einen Krieg beginnen zu lassen, der sich dann zum Weltkrieg ausweitete.
Nachdem im Deutschen Reich zunächst eine Kriegs-Euphorie herrschte, die durch Siege an der Westfront in Frankreich gesteigert wurde, war auch in den Dörfern des Amtes Boizenburg noch die Begeisterung zu spüren. Mit der Dauer des Krieges verschlechterte sich die Stimmung. Als auch immer mehr Gefallenenmeldungen in den Dörfern ankamen und in den Städten, wie auch bei den Dorfarmen der Hunger sich auszubreiten begann, wurde die Stimmung immer schlechter. Weil die Männer im wehrfähigen Alter zum Kriegsdienst eingezogen waren, fiel die wirtschaftliche Last bei den Bauern, Büdnern und Häuslern zunehmend auf die Frauen und die Altenteiler. Die Kinder im schulpflichtigen Alter hatten verkürzten Unterricht und wurden zu Arbeiten in der Landwirtschaft herangezogen. Im Jahre 1917 kamen wegen der allgemeinen Lebensmittelknappheit auch noch Kinder aus Hamburg hinzu. Im Jahre 1916 war eine Missernte bei Roggen und Kartoffeln wegen übermäßiger Niederschläge zu verzeichnen gewesen, die die Situation noch verschärfte.
Im Krieg hatte Besitz 16 Gefallene zu betrauern: ...Ahrens, ...Wonerow, ...Bädker, ...Hagemann, ...Hennings, Heinrich Burmeister, Johann Gehrke, Paul Mundt, Wilhelm Nieland, Fritz Brandt, Wilhelm Bechump, Heinrch Pätow, Wilhelm Greve, Ernst Sandberg, Fritz Wegner und Wilhelm Hinzmann. Verwundet wurden: Abel, Wilhelm Dittmer, Johann Hennings, Hermann Pries, Heinrich Reddöhl, August Pohlmeier, Springborn.
Am Ende des Krieges kam es, ausgehend von den Kieler Matrosen, zu revolutionären Aufständen. In Boizenburg wurde ein Arbeiter- und Soldatenrat gegründet. Auch in den Dörfern wurden wie die Arbeiter- und Soldatenräte in den Städten nun Bauernräte gebildet, die die Interessen der "kleinen Leute" durchsetzen und den Schulzen in der kritischen Situation Hilfe geben sollten. Über einen solchen Bauernrat in Besitz ist nichts bekannt.
Der konterrevolutionäre Kapp-Putsch im Jahr 1920 verschärfte die Situation. Die Boizenburger Arbeiter beteiligen sich teilweise am Generalstreik, in dessen Ergebnis der Putsch beendet wurde. Der Kapp-Putsch wurde teilweise von den Gutsbesitzern unterstützt, wie dem Herrn Major von Henning auf Tüschow, der den Putschisten Unterstützung und vor allem Unterschlupf gewährt hat.
Die wirtschaftliche Situation in Deutschland wurde auf Grund der hohen Reparationszahlungen für die Schäden im Weltkrieg immer schwieriger. Von der Regierung wurde der Geldumlauf erhöht. Das führte zur Entwertung des Geldes und der Verteuerung der Waren. Es kam zu einer Inflation nie dagewesenes Ausmaßes in Deutschland. Das Tempo der Entwertung des Geldes führte dazu, dass der Arbeiter der am Abend seinen Lohn ausgezahlt bekommen hatte, am nächsten Morgen bereits fast nicht mehr dafür kaufen konnte. Der Höhepunkt der Inflation kam im Jahre 1923. Erwin DETTMANN nennt neben vielen wachsenden Preisen auch den Haushaltsabschluss der Besitzer Gemeindekasse für das Jahr 1923:
- Einnahmen 192 (Billionen).219 (Milliarden).857 (Millionen).548 (Tausend).981 Mark - Ausgaben 121.408.519.354.962 Mark - Kassenbestand 70.811.338.194.019 Mark
Der Schulze Drinkgiern wird in dieser Zeit schwere Tage gehabt haben. Dann im November 1923 wurde die Rentenmark eingeführt. Findige Schulzen, wie der Benniner, haben die Situation genutzt, um das Dorf an die Elektroversorgung 1922 anzuschließen. Der Abtrag der Schulden konnte dann mit entwertetem Geld erfolgen.
Die Erbpächter wurden nach der neuen Gesetzgebung als Hofbesitzer bezeichnet. Das änderte aber kaum etwas an ihrem Status. Die noch nicht abgetragenen Kanonschulden waren nach wie vor in den Grundbüchern zu finden.
Im Jahre 1924 wurde der Büdner und Müller Sandberg zum Schulzen gewählt. In dieser Zeit verzeichnete Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung, der aber bald schon wieder von der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. In den 1920er Jahren, den angeblich "Goldenen Zwanzigern" hat es im Lande viele Arbeitslose gegeben. Dazu gibt es auch im Gemeindeprotokollbuch Eintragungen, wie am 18. Februar 1931 "Ka. erhält keinen Zuschuss zur Krisenunterstützung, und am 5.Mai, dass der Friseur Ko. wöchentlich zwei Brote von der Gemeinde erhält. 1932 gab es vier Anträge auf Unterstützung von Arbeitslosen an die Gemeinde. Diese wurden abgelehnt mit der Protokollnotiz im Gemeindebuch: "Die Beschwerde der Arbeitslosen wird abgelehnt. Notstandsarbeit soll nicht durchgeführt werden."
In Besitz hat sich trotz der engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Einwohnern verschiedenen Standes im Dorf nicht immer das Leben in "eitel Sonnenschein" abgespielt. Wie in allen Domanialdörfern der Region hatte sich ein System gegenseitiger Hilfe zwischen Bauern und "kleinen Leuten" herausgebildet. Die Bauern übernahmen die Fuhrleistungen und Feldarbeiten, zu denen Pferde benötigt wurden. Dafür gab es die Verpflichtung der Häusler und auch der seltenen spannviehlosen Büdner in den arbeitsintensiven Zeiten in der Getreide- und der Kartoffelernte, auch beim Dreschen, bei den Bauern zu arbeiten. Die Arbeiten wurden in der Regel nicht bewertet und verrechnet, so dass in den meisten Fällen die Häusler ausgenutzt wurden. Das traf insbesondere die Frauen der Häusler, da deren Ehemänner häufig anderen Arbeiten im Handwerk und auch in den Boizenburger Betrieben nachgingen.
So hat sich trotz der engen verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen der Besitzer "Bauernkrieg" entwickelt. Was war geschehen? Dazu ein Auszug aus der Dettmannschen Chronik: "
Am 02.11.1924 wird im Protokoll vermerkt: "Sandberg sen. wird wieder Schulze." Mit diesem Ereignis steht die umgangssprachlich als "Bauernkrieg in Besitz" bezeichnete Auseinandersetzung zwischen "kleinen" und "großen" Leuten in Zusammenhang. Und so war es: Acht Stimmen im Gemeinderat waren für die Nominierung und Wahl zum Schulzen notwendig. Zwei Kandidaten waren vorhanden: Sandberg für die Kleinen,, die Bauern wollten ihren Vertreter Wegner als Schulzen. Sandberg hatte die nötigen acht Stimmen, Wegner nicht. Sandberg wurde Schulze. Daraufhin versagten die Bauern den kleinen Leuten die Spanndienste.
Einige Büdner, darunter auch der Schulze Sandberg, übernahmen die Hilfeleistung für die "Kleinen". So wurde der Dampfdreschsatz durch Sandberg angeschafft. Ebenso wurde ein Deckbulle unter dem Namen "Bauerntrotz" vom Büdner Brockmöller gehalten, um auch in dieser Hinsicht von den Bauern unabhängig zu sein. Zum Teil wurde die Pferdeanspannung vom Hof in Dammereez geholt. Durch die Verwandtschaft zwischen den Bauern und den kleinen Leuten und durch illegale Hilfeleistung - hin und her - wurde dieser Krieg dann beigelegt.
Außenstehende hatten oft die Meinung geäußert, die Besitzer Bauern seien durch Hochwasser und Blitzschlag reich geworden. Katastrophen waren jedoch Verlustjahre für die Einwohner und auch für die Gemeinde. Die Gemeinde hatte in 1925 von der Regierung eine Anleihe inHöhe von 24000 RM für den Deichbau bewilligt bekommen. Da der nicht völlig hergestellte Deich 1926 durch ein Hochwasser teilweise zerstört wurde, wurden noch einmal 5000 RM aufgenommen Dadurch wurde die Gemeinde Besitz 1932 zahlungsunfähig. 1945 wurden durch die neue Administration 17000 RM Schulden erlassen.
Im Jahre 1928 wurde Besitz an das Elektronetz angeschlossen. Das war später als in den Dörfern Bennin, Groß u. Klein Bengerstorf und Tessin, aber weitaus früher als in der benachbarten Teldau.
Im Anschluss folgen zwei Seiten als Kopien aus der Besitzer Dorfchronik von Erwin DETTMANN
Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr in Besitz
Wie im obigen Protokoll ersichtlich ist, wurde im Jahre 1932 in Besitz eine Freiwillige Feuerwehr gegründet. Die Veranlassung dazu war eine Brandkatastrophe in der Folge mehrerer Blitzeinschläge am 21. August 1932. Dazu soll nachstehend ein Auszug aus der Dorfchronik von DETTMANN fplgen:
Hufenbesitzer nach Niekammers Güter-Adressbuch
In den 1920er Jahren erschienen mehrere Ausgaben von diesem Adressbuch. Aus diesem soll nun ein Auszug aus dem Band IV, Mecklenburg, Jahrgang 1921 folgen. Diese Aufstellung versetzt uns mit Einschränkungen in die Lage, die Betrachtungen über die Kontinuität der Namen von Hufenbesitzern in Besitz weiterzuführen. Die Einschränkungen ergeben sich daraus, dassdie Zuordnung zu den Hufen unsicher ist. Hier erfolgte sie auf Grund anderer Unterlagen.
Besitz bei Blücher Hufe
Abel, Heinrich........28 ha...........19 Ahrens, Johann........25 ha...........25 Bonatz, Wilhelm.......26 ha...........26 Konow, Johann.........27 ha...........24 Dittmer Wilhelm.......21 ha...........18 Drinkgiern, Johann....19 ha...........21 Drinkgiern Wilhelm....19 ha...........20 Fielmann, Wilhelm.....18 ha............8 ? Fielmann, Wilhelm.....29 ha...........12 ? Greve, Wilhelm........19 ha...........15 Hennings, Johann......10 ha............6 Martens, Wilhelm......23 ha...........13 Mundt, Georg..........28 ha............4 Schütt, Wilhelm.......16 ha...........17 Trilk, Wilhelm........27 ha...........16 Wegner, Franz.........22 ha...........? Wegner, Hermann.......26 ha...........14
In dieser Aufstellung fällt auf, dass der zu den Hufen gehörende Flächenumfang zwischen den ehemaligen Hauswirten und den ehemalige Kossaten sich teilweise verschoben hat. beispielsweise der Hauswirtshufen 15 und 17 und der Kossatenhufe 18. Das kann durch Verpachtungen zustande gekommen sein.
Die Kontinuität der Namen und damit der Familien setzt sich mit einem Bruch nach dem Dreißigjährigen Krieg in veränderter Form fort. Die Namen Konow, Drinkgiern und Burmeister sind auch nach diesem Bruch weiterhin zu finden, teils bis in die jüngste Zeit. Die nachfolgende Tabelle soll uns den überblick geben.
Die nachfolgende Tabelle soll das belegen. Tabelle im pdf_Format, dabei den blauen Link und danach das pdf-Symbol anklicken.
Link für die Tabelle im pdf-Format:
Datei:Besitz.Kontinuität der Namen nach 1600.pdf
Die Namen der Hufenbesitzer mit ihrem ersten Auftreten und dem gegenwärtigen Stand:
Name.........erstes Auftreten..........gegenwärtiger Stand
Konow..............1453....................nicht mehr unter den Gehöftsbesitzern Drinkgiern.........1555....................noch vorhanden, Hufen 20 u.23 Greve..............1555....................noch vorhanden, aber mit Unterbrechungen Trilk..............1640....................noch vorhanden, Hufe 16 Fielmann...........1640....................nicht mehr vorhanden Wöhlke..........vor1752....................nicht mehr vorhanden Nielandt........vor1764....................noch vorhanden, Hufe 1 Rehr............vor1760....................nicht mehr vorhanden Schütt..........vor1763....................noch vorhanden, Hufe 17 Martens.........vor1773....................noch vorhanden, Hufe 13 Bonatz..........vor1775....................nicht mehr vorhanden Dittmer.........vor1781....................nicht mehr vorhanden Hennings........vor1784....................noch vorhanden, Hufe 3
Besitz unter dem Nationalsozialismus
Es soll hier sogleich vorausgeschickt werden, dass der Nationalsozialismus in den Dörfern des ehemalige Domanialamtes Boizenburg keinen großen Widerhall gefunden hat, obwohl die Versprechungen der Nazis in den Zeiten der Weltwirtschaftskrise insbesondere bei manchem Bauern, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, sicher nicht auf taube Ohren gestoßen sein wird. Bereits vor der Machtergreifung des Nationalsozialismus waren die Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten aus Boizenburg und Nationalsozialisten auch bis in die Dörfer der Umgebung hinein zu spüren.
Aus dem Gemeindeprotokollbuch ist zu erkennen, dass sehr schnell nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus der Schulze und die beiden Schöffen neu gewählt wurden, obwohl ihre Amtszeit erst später geendet hätte. Es wurde statt des erst seit 1932 amtierenden Schulzen Häusler Wilhelm Hinzmann der Bauer Wilhelm Bonatz in das Amt gebracht.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden nach den Parteien auch solche Einrichtungen wie die Landwirtschaftskammer und die Gewerkschaften abgeschafft. Die Aufgaben der Landwirtschaftskammern übernahm in völlig anderer Organisationsform der nationalsozialistisch geprägte Reichsnährstand, der durch die Ortsbauernführer in den Dörfern vertreten war.
Wie es durch die Rüstungswirtschaft mit hoher Staatsverschuldung zu einer wirtschaftlichen Festigung in den Dreißiger Jahren gekommen war, so kam es auch zu einem Aufschwung in den bäuerlichen Wirtschaften. Äußeres Zeichen dafür war, dass einige Bauern sich neue Maschinen, Traktoren und auch bereits PKW anschafften.
Für die landwirtschaftlichen Betriebe wurden in diesen Jahren im Rahmen der Reichsbodenschätzung die landwirtschaftlichen Flächen neu bonitiert. Dabei wurde die traditionelle Bonitierung in Hufen, Scheffel Einsaat und Fuder Heu außer Kraft gesetzt und als neue Besteuerungs- und Planungsgrundlage die heute gültige Bonität nach Bodenwertzahlen, Ackerzahlen und Grünlandzahlen (heute häufig Bodenpunkte genannt) ermittelt.
Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen in Besitz
Nach einer mehrjährigen aggressiven Phase, die durch die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich und durch das Münchner Abkommen, das die Existenz der Tschechoslowakei unter Duldung der westeuropäischen Mächte auf Jahre praktisch beendete. wurde am 1. September durch den Überfall auf Polen durch die deutsche Wehrmacht der Zweite Weltkrieg ausgelöst. Der Krieg hat von den überfallenen Nationen und auch für die Deutschen ungeheure Opfer gefordert. Es waren mehr als 50 Millionen Opfer in der Welt und auch vom deutschen Volk, das nun international als Aggressor verurteilt wurde, 6 Millionen Opfer. Die materiellen Schäden in den überfallenen Ländern und auch in Deutschland selbst bewegten sich im Billionen Dollar-Bereich. Mit dem Kriegsende bekamen auch die Dörfer der Region, die als nicht-industrielles Gebiet kaum Ziel des Luftkrieges durch Bombardierungen wurden, die Folgen des Krieges zu spüren. In der Endphase des Krieges standen amerikanische Truppen am Elbufer bei Bleckede. Sie schossen auf das diesseitige Ufer als feindliches Gebiet und haben dadurch nicht nur in den unmittelbaren Elborten, wie Boizenburg, Gothmann und Stiepelse Schäden verursacht, sondern auch in den etwas weiter von der Elbe entfernten Dörfern wie Besitz. In Besitz wurden ein Wohnhaus (Büdnerei Martens), eine Scheune und der Heirkaten Opfer des Beschusses. Am 30. April stürzte ein abgeschossenes deutsches Jagdflugzeung in einen Stall bei Elvers. Ein ziviles Opfer hat es in Besitz ebenfalls gegeben. Emmi Kaune starb an den Folgen einer Detonation bei dem Beschuss durch einen Lungenriss.
Am Ende des Krieges mussten die Besitzer Einwohner 40 Gefallene beklagen. Die Namen sind Willi Drinkgiern, Fritz Peters, Friedrich Bernfeldt, Klaus Walter, Gustav Trilk, Artur Drinkgiern, Willi Dittmer, Willi Martens, Willi Frank, Willi Vogt, Edo Wegner, Franz Wegner, Eduard Zimmermann, Franz Fielmann, Paul Frank, Herbert Stebens, Hermann Stebens, Hermann BestHermann Wöhlke, Günther Wöhlke, Hermann Hagemann, Alfred Hagemann, Wilhelm Häuser, Johannes Hinzmann, Walter Simon, Otto Nielandt, Willi Mundt, Henry Kaune, Karl Schuldt, Gerhard Brockmöller, Willi Sandberg, Emmi Kaune (durch Beschuss), Adolf Lüdmann, Heinrich Rehr, Hugo Kaune (verstorben), Franz Fielmann sen., Alfred Lehnhoff, Hugo Iserloth, Arnold Dierßen, Heinz Dierßen. In einigen Fällen fielen 2 Mitglieder einer familie (Simon, Wegner, Kaune, Hagemann Wöhlke und Stebens), in andere Fällen der einzige Erbe der Familie, z.B. Sandberg.
Ein Ergebnis der aggressiven deutsche Politik unter dem Nationalsozialismus, musste Deutschland nach dem verlorenen Krieg weite Gebiete im Osten des Reiches zur teilwiesen Wiedergutmachung an Polen und die UdSSR abtreten. Die Einwohner dieser Gebiete wurden zu Flüchtlingen und zum Teil auch zu Vertriebenen, letztere insbesondere aus der Tschechoslowakei und den Balkanstaaten. Die Dörfer und Städte der Region mussten wie anderwärts viele von den Flüchtlingen und Vertriebenen aufnehmen, die ein Obdach suchten. Im Mai 1945 waren 76 "Umsiedler", so der offizielle Sprachgebrauch in der DDR, in Besitz, eine Zahl die sich in der Folgezeit noch beträchtlich erhöht hat. Mitte 1947 waren es 238 Umsiedler.
Nach dem Ende des Krieges wurden im Potsdamer Abkommen die bereits in Teheran und Jalta beschlossene Teilung Deutschlands und die Grenzen der Gebietsabtretungen konkretisiert. Mecklenburg kam in die sowjetische Besatzungszone. Das historische Amt Boizenburg und ebenso das alte Amt Neuhaus kamen in die Grenzlage zur britischen Besatzungszone. Das brachte in der Folgezeit etliche Erschwernisse mit sich, weil die traditionellen Verbindungen zu Hamburg, dem Kreis Herzogtum Lauenburg und dem Kreis Lüneburg nun unterbrochen wurden. Später kam die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Grenzraum hinzu. Durch die Besatzungsmacht wurden Kraftfahrzeuge, Rundfunkgeräte u.a. konfisziert.
Entwicklung von Besitz nach 1945
Außer der Veränderung in der Zusammensetzung der Dorfbevölkerung durch die Aufnahme und Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen haben sich insbesondere in den Bedingungen für die Landwirtschaft Veränderungen ergeben. Das Ende des Nationalsozialismus, der in den Köpfen der Menschen viele reaktionär-chauvinistische Denkmuster hinterlassen hatte, war eine Veränderung der Gesellschaft im ganzen Land, so auch in Besitz, erforderlich. Diese Veränderungen nahmen die fortschrittlichen Kräfte in der Gemeinde in Angriff, neben Sozialdemokraten und Kommunisten, war es vor allem die im Herbst 1946 gebildete Ortsgruppe der CDU. Der Einfluss der Besatzungsmacht auf die örtlichen Vorgänge war auch in Besitz ziemlich groß. Trotzdem behielt der alte Bürgermeister Wilhelm Bonatz zunächst sein Amt. Zu den Wahlen im Herbst 1946 wurde er sogar wieder aufgestellt, aber von der sowjetischen Kreiskommandantur nicht bestätigt. Bürgermeister wurde der Kommunist Hans Hamann. Vorsitzender der Gemeindevertretung wurde Ernst Best, Gemeinderäte Wilhelm Hagemann und Heinrich Pries. Nach einer kurzen Amtszeit 1950/51 von Willi Lienkamp, wurde im Mai 1951 Werner Hillmer Bürgermeister. Die Wahl der Bürgermeister war in dieser Zeit sehr eingeschränkt, groß dagegen der Einfluss des Rates des Kreises auf die Besetzung der Bürgermeisterstellen. Nun wurden auch örtliche Kommissionen gebildet, die demokratische Mitbestimmung gewährleisten sollten. Sie standen aber im Wesentlichen nur auf dem Papier. Eine Ausnahme bildeten die Kommission für Landwirtschaft und die Wohnungskommission.
Die Bodenreform
Eine der frühen Anordnungen der sowjetischen Besatzungsmacht, die auch den Zielen der sozialistischen und der kommunistischen Parteien entsprach, war die Durchführung einer Bodenreform. Dabei sollte aller landwirtschaftlicher Grundbesitz ab 100 ha aufgeteilt werden, ebenso der Grundbesitz aktiver Nationalsozialisten. Diese Maßnahmen betrafen Besitz nicht unmittelbar. Darunter fielen aber das Gut in Blücher und die Grünlandflächen in der Gosau, die zum Gut Goldenbow gehörten. Sowohl vom Gut Blücher (Helmshoop 9 ha) und Osterfeld 18 ha, aufgeteilt auf 13 Betriebe) als auch von der Gosau fielen Flächen an Besitzer Kleinbauern (Büdner und Häusler, insgesamt 28 ha, aufgeteilt in 65 Parzellen).
Nicht Bestandteil der Bodenreform waren Besitzveränderungen an land- und forstwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Besitz. Am 3.Juni 1952 musste eine Waldparzelle von 5,7 ha an den Forstwirtschaftsbetrieb abgegeben werden. Im Gegenzug erhielt die Gemeinde Besitz am 1. Januar 1955 die Forstwiesen in der Größe von 12,2598 ha. Ebenfalls an diesem Tage ging der Pretener Weg am Kraincke-Kanal in das Eigentum der Gemeinde über.
Die Maschinenausleihstation (MAS) und die Bäuerliche Handelsgenossenschaft (BHG)
Im Jahre 1946 war in Wiebendorf der Maschinenhof der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) gegründet worden. Er wurde auf dem Gelände und in Gebäuden des ehemaligen Gutshofes angesiedelt. Die Aufgabe dieser Einrichtung war die Ausleihe von Maschinen vor allem an die Neubauern der Bodenreform. Dazu wurden Traktoren und Landmaschinen der ehemaligen Güter hier konzentriert. Im Jahre 1949 wurde dieser Maschinenhof zu einer Maschinenausleihstation (MAS), nun als volkseigener Betrieb, umgebildet. Dieser erhielt aus der wieder aufgenommenen Landmaschinen- und Traktorenproduktion der DDR weitere Maschinen, u.a. die Traktoren „Aktivist“ aus Brandenburg und „Pionier“ aus Nordhausen. Die MAS hatten auch zusätzliche politische Aufgaben zu übernehmen. Sie dienten als verlängerter Arm der Partei, der SED, wie formuliert wurde als „Stützpunkte der Arbeiterklasse auf dem Lande“. Dazu wurden zusätzlich zu dem technischen Personal auch an Fach- und Hochschulen ausgebildete Landwirte, die Agronomen und Zootechniker, und Instrukteure der Partei sowie auch der Jugendorganisation FDJ (Freie Deutsche Jugend) eingestellt. Das diente bereits der Vorbereitung der mittelfristig vorgesehenen Kollektivierung der Landwirtschaft aber auch der Steigerung der Erträge durch Einführung wissenschaftlicher Methoden in der Landwirtschaft. Wegen der Größe des Arbeitsgebiets der MAS wurden dann Maschinenstützpunkte als Außenstellen eingerichtet, auf denen Traktoren und Maschinen ständig stationiert wurden. Im Jahre 1952 erhielten die Maschinenausleihstationen (MAS) die neue Bezeichnung Maschinen- und Traktoren-Station (MTS). Die Begründung dafür war, dass die Maschinen nicht ausgeliehen wurden, sondern in Lohnarbeit bei den Landwirten arbeiteten. Es war jedoch bereits ein weiterer Schritt in Richtung der Kollektivierung der Landwirtschaft.
Nach dem Jahr 1960, als im "Sozialistischen Frühling" die Vollgenossenschaftlichkeit mit massivem Druck auf die noch abseits stehenden Bauern erreicht wurde, wurde im Jahre 1962 der Kreisbetrieb für Landtechnik mit Sitz in Setzin gegründet, der die einzelnen MTS als Teilbetriebe zusammenfasste. Wiebendorf wurde der örtlichen LPG als Reparaturbasis übergeben.
Die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, eine bäuerliche Massenorganisation, die unter der Führung der SED im Gefolge der Bodenreform im November 1947 gegründet wurde, hat unter der bäuerlichen Bevölkerung eine relativ große Rolle gespielt. Zeitweilig hat sie sogar eigene Kandidaten für die Volksvertretungen aufgestellt, die freilich immer unter dem Einfluss der SED standen. Eine der wichtigsten Aufgaben, die auch am nachhaltigsten in der Bevölkerung gewirkt hat, war die Gründung der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften der VdgB, die die Nachfolge der Raiffeisengenossenschaften antraten und eine wichtige Aufgabe bei der Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Artikeln des bäuerlichen Bedarfs und auch die Rolle einer Bäuerlichen Genossenschaftsbank übernahmen. Die für Besitz tätige Bäuerliche Handelsgenossenschft befand sich in Kuhlenfeld.
Die landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Zweiten Weltkrieg
Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden bereits seit der Einführung der Nachkriegsverwaltung mit einem Ablieferungssoll für landwirtschaftliche Produkte beauflagt. Diese Beauflagung durch das Landratsamt, später durch den Rat des Kreises, erfolgte an die Gemeinde insgesamt. Innerhalb der Gemeinde wurde durch eine Differenzierungskommission die Beauflagung der einzelnen Betriebe vorgenommen. Diese Kommission bestand allgemein aus dem Bürgermeister, Gemeindevertretern und Vertretern der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB).
Zu Beginn der Fünfziger Jahre verschärften sich in allen Dörfern die Tendenzen, durch wirtschaftliche Maßnahmen die größeren Bauern, die ab einer Betriebsgröße von 20 ha unabhängig von der Bodenqualität und der Betriebsstruktur als Großbauern bezeichnet wurden, zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. Ein wesentliches Element dazu war die Verschärfung der Pflichtablieferung, die nun Anfang der Fünfziger Jahre durch die Möglichkeit, „Freie Spitzen“ zu liefern, ergänzt wurde. Als „Freie Spitzen“ wurden die überschüssigen Produkte bezeichnet, die nicht für die Pflichtablieferung und auch nicht für den betrieblichen Kreislauf benötigt wurden. Für diese wurde ein wesentlich höherer Preis gezahlt. Dadurch konnten gerade die kleineren und die mittleren Betriebe durch intensive Ausnutzung ihrer Flächen höhere Gewinne erzielen. Die so genannten „Großbauern“ hatten nun mit der hohen Sollveranlagung zu kämpfen.
Bei den Betrachtungen der Landwirtschaftspolitik dieser Zeit, muss man feststellen, dass die Anordnungen häufig von politischen Kadern aus ideologischen Gründen getroffen wurden, obwohl sie weder Kenntnisse der Abläufe in der Pflanzen- und Tierproduktion noch von deren Ökonomie hatten. Somit waren ihre Eingriffe oft eindeutig kontraproduktiv und störten, ja zerstörten die innerbetrieblichen Kreisläufe. Sie erkannten beispielsweise nicht, dass der Bauer als Futtergrundlage und als Saatgut für das kommende Jahr immer einen Bestand an Getreide haben musste, sondern verlangten auch das letzte Korn "für den Staat". Ebenso wenig erkannten sie, dass der Bauer während der Herbstarbeiten keine Zeit zum Dreschen hatte, was ja traditionell auch eine Winterarbeit gewesen ist. Sie verlangten den schnellen Drusch, damit das Getreide abgeliefert werden konnte.
Die Repressalien gegen die „Großbauern" nahmen immer mehr zu. Es wurden Hauskontrollen durchgeführt, wenn beispielsweise das Getreide-Ablieferungssoll nicht erfüllt war. Diese Kontrollen konnten innerhalb der Gemeinde angeordnet, aber auch von den staatlichen Erfassungsorganen vorgenommen werden. Zur Überprüfung der staatlichen Anbaupläne und Viehhaltungspläne, die den Bauern die Art und den Umfang des Anbaues der Ackerkulturen und der Viehhaltung im Detail vorschrieben, wurden Feld- und Hofbegehungen durchgeführt. Die Verweigerung der Hausschlachtung an Betriebe, die ihr Soll in der Schlachtviehablieferung nicht erfüllt hatten, war gang und gäbe. Dazu muss man wissen, dass das Schlachten für den Eigenbedarf bereits in der Kriegszeit und dann auch danach der Genehmigung durch die Gemeinde bedurfte. Diese durfte die Genehmigung an Betriebe mit Ablieferungsschulden nicht erteilen. Da andererseits die Landwirte als Selbstversorger auch keine Fleischversorgung auf der Lebensmittelkarte erhielten, waren sie gezwungen, "Schwarzschlachtungen" durchzuführen. Wurden diese entdeckt, so wurden sie wegen Wirtschaftsvergehen bestraft. Eine Verordnung vom 19.02.1953 eröffnete die Möglichkeit, sogenannte devastierte (wörtlich verwüstete) Betriebe festzustellen. Als solche wurden Betriebe bezeichnet, die ihr Ablieferungssoll nicht erfüllen konnten und deshalb auch wirtschaftlich schlecht standen. Häufig waren das Betriebe, die noch unter den Folgen des Krieges litten, weil die arbeitsfähigen männlichen Familienmitglieder gefallen oder kriegsversehrt waren und die nicht auf fremde Arbeitskräfte zurückgreifen konnten. Diese Regelung war von der DDR-Führung als eine Möglichkeit gewollt, Betriebe zwangsweise zu enteignen und dann in einen Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB) zu überführen. Das diente langfristig dem Ziel, damit den Kern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) zu schaffen. Der ÖLB wurde – ähnlich wie auch in den Nachbardörfern - kurzfristig aus solchen Betrieben gebildet. Das waren die Betriebe Brockmöller, Joh. Drinkgiern, Wilhelm Dittmer, W.Bonatz, P. Frank und die Büdnerei Hinzmann. In den ÖLB wurden auch die Betriebe von sogenannten "Republikflüchtigen" eingeordnet. So nannte man die Bürger, die illegal in die Bundesrepublik übergesiedelt waren. In Besitz waren das Greve von der Hufe 15 und Menke. Der Örtliche Landwirtschaftsbetrieb entstand im Herbst 1952 unter der Führung von Paul Ritzmann, einem Schlosser, auf 97,9 ha. In den ÖLB gingen nun die freien Arbeiter der Gemeinde, die bisher bei Bauern gearbeitet hatten.
Die Agitation mit dem Ziel der Gründung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in der Gemeinde ging nun in örtlichen Versammlungen weiter. Im März 1953 wurde dann die LPG "Kurt Bürger" gegründet. Ihr gehörten 21 Mitglieder an, die eine Fläche von 163 ha bewirtschafteten. Die Mitglieder waren nicht alle Bauern gewesen. Zum Teil waren es ehemalige Landarbeiter. Der ÖLB ging in die LPG ein. Diese hatte nun einen Viehbestand von
-10 Pferden, -53 Rindern, -65 Schweinen, - 7 Schafen - 6 Hühnern u. 1 Hahn.
Vorsitzender der Genossenschaft war der vormalige ÖLB-Leiter, der Schlosser Paul Ritzmann. Der Betrieb war noch sehr ungefestigt. Mitglieder traten aus, neue kamen hinzu. Am Jahresende 1953 waren es 37 Mitglieder. Von der bewirtschafteten Fläche hat die LPG 653 dz, Getreide, 530 dz Kartoffeln und 75 dz Rüben geerntet. Die geringen Erträge genügten nicht als Futtergrundlage für den Viehbestand. Im darauffolgenden Winter verendeten 34 Rinder, meistens Milchkühe und 11 Schweine. Auch in den kommenden Jahren wurden keine besseren Ergebnisse erzielt. 1954 waren es folgende Erträge 17 dt/ha Winterroggen, 30 dt/ha Hafer, 65 dt/ha Kartoffeln, Futterrüben 100 dt/ha. im Jahre 1957 wurde erstmalig der staatlich vorgegebene Plan erfüllt. Dazu muss man festhalten, dass die staatlichen Sollvorgaben weniger hoch waren als die für selbständig wirtschaftende Bauern. 1959 bewirtschaftete die LPG 168 ha Acker und 282 ha Grünland.
Im Jahre 1957 richtete die MTS Wiebendorf in Besitz einen Maschinenstützpunkt ein, der in erster Linie die LPG unterstützen sollte.
Zu Beginn des Jahres 1960 bewirtschafte die LPG 447,71 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Viehbestand betrug
- 8 Pferde, - 171 Rinder, - 186 Schweine,.
In der LPG arbeiteten 29 Mitglieder.
Im Jahr 1960 wurde eine große Agitationskampagne durchgeführt, mit dem Ziel alle Bauern zu veranlassen, in die LPG einzutreten. Dabei wurde das moralische Druckmittel der pausenlosen Agitation eingesetzt, bis der Bauer mürbe wurde. Die Bauern mit der stabilsten Wirtschaft hatten in der Regel den längsten Atem, bevor sie sich zum Eintritt in die LPG bereiterklärten. Ab Juni 1960 wurde die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde von der LPG "Kurt Bürger" bewirtschaftet. Die wirtschaftlichen Erträge begannen zu wachsen. Es gab aber immer wieder Rückschläge, insbesondere durch die Hochwässer der Elbe, die in die Sude zurück stauten, durch ungenügend entwässerte Nutzflächen, auch Hagelschläge. !967 brannte ein Bergeraum mit 5000 dt Heu durch Selbstentzündung ab. In den Jahren 1970/71 wurde in Besitz eine Flurmelioration durchgeführt. Dabei erfolgte die Entwässerung der Flächen, die Gehölzregulierung und eine einfache Wegeverbesserung durch Planierung. In der Zwischenzeit hat es mehrfache Wechsel an der Spitze der Leitung der LPG gegeben. Auf Paul Ritzmann folgte Rudi Roschek, auf diesen Heinrich Meyer. Dieser wurde dann aber zum dreijährigen Studium an der LPG-Hochschule in Meißen delegiert. In dieser Zeit wurde er von anderen Mitgliedern vertreten, u.a. von Günter Kiehn und ... In den der 1970erJahren verstärkte der DDR-Staat den ideologischen und zunehmend auch den ökonomischen Druck, die Produktionseinheiten in der Landwirtschaft zu vergrößern. Der Weg dazu wurde in der Bildung spezialisierter Betriebe der Pflanzen- und Tierproduktion über kooperative Zusammenarbeit mehrerer LPG gesehen. Zunächst wurde der Weg der Zusammenarbeit in der Pflanzenproduktion propagiert, um auf größeren Schlageinheiten die leistungsfähigeren Maschinen mit großen Arbeitsbreiten effizienter nutzen zu können. Das Ergebnis war die Bildung der Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP). Für Besitz zuständig war die Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion Tessin-Kuhlenfeld, deren Leiter der bisherige erfolgreiche Besitzer LPG-Vorsitzende Heinrich Meyer geworden war. Die Leitung der verbliebenen LPG_Tierproduktion wurde auf Helga Rabethge übertragen, die den Betrieb erfolgreich weiterführte. In der KAP arbeiteten die LPG Bennin, Bengerstorf, Wiebendorf, Tessin-Kuhlenfeld, Neu Gülze und Besitz zusammen. Das Territorium reichte von der Tüschow-Schaalhöfer Grenze im Norden, bis an die Besitz-Pretener Grenze im Süden. Das sind ca. 20 km Weg. Ein Nachteil, der sich bald herausstellte, war, dass für die Bauern der Bezug zum Boden verloren ging. Aus der Kooperativen Abteilung wurde dann bald die LPG Pflanzenproduktion Tessin-Kuhlenfeld mit dem Sitz in Wiebendorf unter der Leitung von Heinrich Meyer. Diese hatte einen besseren rechtlichen Status und wurde staatlicherseits in großem Umfange gefördert, so dass sie eine stabilere Wirtschaft aufbauen konnte als die nunmehr verbliebenen LPG Tierproduktion in den einzelnen Dörfern.
Mit Wirkung vom 31.12.1991 waren alle LPG aufgelöst. Die LPG "Kurt Bürger" Besitz wurde in den Betrieb MAM (Milchproduktio-Ackerbau-Mischfutterproduktion) überführt, in dem Helga Rabethge zunächst weiterhin Leitungsaufgaben übernommen hatte. Die vollständuge Firmenbezeichnung ist MAM Nord Besitz-Blücher eG
Durch Umwandlung der LPG "Kurt-Bürger" Besitz-Blücher wurde die MAM Nord e.G: Besitz-Blücher gebildet, auf der Grundlage der Satzung vom 16.05.1991. Der Unternehmensgegenstand wurde beschrieben mit "Gemeinschaftliche Produktion und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. (Das Kürzel MAM bedeutet "Milchproduktion, Ackerbau, Mischfuttererzeugung".) Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig." "Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorstand oder dessen Stellvertreter vertreten." Vorsitzender ist Thoralf Pfohl, von 03.09.2021 bis 31.01.2022 war Sylvia Dahl Vorsitzende. Mit einer Gesamtprokura wurde Elke Frank eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Besitz Kurt-Bürger-Str. 1a.
Der Straßenbau in Besitz
Besitz befindet sich in einer etwas abseitigen Lage in der Sudeniederung an der Grenze zum niedersächsischen, früher hannoverschen Amt Neuhaus. Solche Grenzlagen sind selten Ziele des Straßenbaus, wenn kein durchgängiger Verkehr vorhanden oder zu erwarten ist. So blieb Besitz bis 1963 ohne festen Straßenanschluss.
Auch innerörtlich herrschten katastrophale Verhältnisse, da das von den Haus-Wurten abfließende Wasser sich in den niedriger gelegenen Wegen sammelte und insbesondere bei Tauwetter morastige Wege entstehen ließ. Die Gemeinde musste sich vordringlich auf den Deichbau konzentrieren, da die Hochwässer Leib und Leben sowie die Erträge der Arbeit bedrohten.
Über die Sude gab es ursprünglich nur Verbindungen als Furten, darunter die historische Herzogenfurt östlich von Besitz, die Verbindung in den Darzing (später Amt Neuhaus), die bereits bei der Besiedlung des Darzings eine Rolle gespielt hat. Später wurde dort eine Fährverbindung, die "Preter Fähre" genannt, eingerichtet. Eine weitere Furt hat es offenbar unmittelbar beim Dorf Besitz gegeben, die wohl erst nach 1800 durch eine hölzerne Brücke ersetzt worden ist. Eine weitere Fährverbindung hat es nach Timkenberg gegeben. Sie diente in erster Linie den Gläubigen aus Niendorf, Krusendorf, Timkenberg, Teschenbrügge, Sprengelshof, Grabenau und Amholz, um die Kirche in Blücher zu erreichen. Der Fährdamm lässt ihre Lage noch erkennen. Diese wurde Anfang der 1950er Jahre durch einen hölzernen Steg in Eigenleistung durch die Feuerwehr unter Beteiligung von Lehrern errichtet, als Schüler aus Besitz und Bücher teilweise nach Timkenberg in die Schule gehen mussten und umgekehrt.
In den Jahren 1904/05 war erstmalig vom Bau einer festen Straße von Kuhlenfeld nach Besitz die Rede. Es gab aber kleinliche Bedenken bei Einwohnern. Auch 1925 ist noch einmal der Straßenbau im Gespräch. Er wurde aber zugunsten des Deichbaus zurück gestellt. Im Jahre 1952 gab es eine Notlösung, die im Eizugsbereich von Boizenburg häufiger zu finden war, die sogenannten "Schwarzen Wege", die mit Schlacke aus dem Gasgenerator der Boizenburger Fliesenwerke "befestigt" wurden. Auch daraus entstanden bei anhaltenden Niederschlägen und bei Tauwetter allgemein Schlammpisten. Im Jahre 1963 wurde eine Straße von Blücher über Besitz nach Kuhlenfeld geplant und dann auch gebaut. Diese wurde im Oktober des Jahres eingeweiht. Im Jahre 1967 erfolgte der Bau der Betonbrücke über die Sude, der 1969 der Bau der Straße nach Preten folgte. Für die Verbindung von der durchgehenden Kurt-Bürger-Straße musste ein neuer Anschluss an die Brücke gebaut werden der teilweise über Anliegergrundstücke führte. Im Zusammenhang mit den Straßenbauten Blücher- Besitz-Kuhlenfeld wurden auch innerörtliche Straßen befestigt. Die Straße Kuhlenfeld-Besitz-Preten ist später als eine Landestraße eingestuft worden.
Die kommunale Entwicklung in der Gemeinde Besitz nach 1990
Im Jahre 1990 wurde die Gemeinde Blücher mit der Gemeinde Besitz vereinigt. In Blücher hatte sich in dem Kirchspieldorf mit ritterschaftlichem Gut und einem durch den Bau des Schaalekanals für die Saline Lüneburg über die Kanalbewirtschaftung eine volkreiche Dorfschaft aus neben dem Gut 4 Hüfnern, Büdnern, Schiffern, Schiffsknechten und Holzknechten entwickelt. Im Ortsteil Hühnerbusch einem seinerzeit wichtigen Ort war in der Schaale eine Staustufe gebaut worden. Dadurch waren die Voraussetzungen für die Einrichtung einer zum Domanium gehörenden Mühle gegeben. Der Hühnerbusch war auch eine der zwei Zollstationen (neben Kölzin) an der Schaale. Mit der Einrichtung der Postverbindung Berlin-Hamburg wurde dort auch ein Landzoll erhoben. Im Kaiserbederegister 1496 werden in Blücher 148 Einwohner in 56 Familien aufgeführt, im Beichtkinderverzeichnis von 1704 waren es bereits 221 Personen. Im Jahre 1890 gab es in Blücher neben dem Gut der Gebrüder von Alten 1 Mühle mit Krug, 2 Erbpächter, 2 Hauswirte, 27 Büdner und 266 Einwohner.
Die Gemeinde Besitz gehört dem Amt Boizenburg-Land mit Sitz in Boizenburg an und wird von diesem aus verwaltet. Bürgermeister wurde Dr. Detlef Timm.
Seine Vorgänger im 20.Jahrhundert waren:
1901 Schulze Erbpächter Drinkgiern 1924 Schulze Büdner und Müller Sandberg 1927 Schulze Hofbesitzer Hermann Wegner (Hu.14) 1932 Schulze Häusler Wilhelm Hinzmann 1933 Bürgermeister Wilhelm Bonatz 1946 Hans Hamann 1950 Willi Lienkamp 1951 Werner Hillmer Harthmut Hellwig Günther Kiehn (kommissarisch) Walter Jammer
Hochwasserschutz in Besitz
In historischen Zeiträumen hat es immer wieder Hochwässer mit Deichbrüchen in der Elbe-Sude-Niederung gegeben. Berichtet wird von Deichbrüchen 1775 bei Blücher, 1799 bei Timkenberg, 1805 in der Teldau, 1814 bei Niendorf und vor allem 1888. Gerade dieses Hochwasser ist in der Elbniederung noch über Jahrzehnte in der Erinnerung lebendig geblieben. Noch heute sind die Hochwassermarken an vielen Häusern zu finden (z.B. an der alten Schule in Neu Wendischthun).
Was war geschehen? Ausgehend vom Grundeis in der Elbe zwischen Boizenburg und Bleckede hatte sich beim hannoverschen Elbdorf Darchau am 24.März ein Eisversatz in der Elbe gebildet, der das zufließende ohnehin schon extreme Hochwasser noch zusätzlich staute. Plötzlich trat das Wasser an der Darchauer Fährstelle über den Deich. Es führte große Eisschollen mit. Diese zerstörten im Augenblick das massive Haus des Fährkruges der Familie von Rautenkranz und danach weitere 17 Gebäude. Allein in Darchau fanden neun Menschen den Tod. Darüber hinaus richtete das Wasser an vielen Gebäuden Schäden an. Bereits vorher waren in der Lenzer Wische und bei Dömitz Deiche gebrochen. Aus dem Raum Dömitz floss das Wasser über den Schafdamm bei Wendisch Wehningen (Rüterberg) in die Krainkeniederung. Die ganze Niederung bis nach Neu Bleckede und Teldau wurde überschwemmt. Dort brach dann in Soltow zusätzlich der Sudedeich - etwas ganz ungewöhnliches - durch den binnenseitigen Wasserdruck. Dadurch gelangte das Wasser in den Raum Blücher, Gülze, bis es bei Boizenburg das Bett der Elbe wieder erreichte. In Blücher ertranken bei einer Rettungsaktion neun Menschen durch einen kenternden Kahn. Die Niederung wurde erst im Juni wieder soweit trocken, dass die Landwirte mit den Bestellarbeiten beginnen konnten. Erwin DETTMANN hat in die von ihm verfasste Dorfchronik einen Bericht des Pastors Schwenke aus Blücher aufgenommen, der die dramatische Situation, die bei der Rettungsaktion in Blücher entstanden ist, anschaulich darstellt
"Hoch klingt das Lied vom braven Mann!"
"In der Nacht vom 27. auf den 28. März haben der Vogt Hagemann, der Tagelöhner Nielandt, der Büdner Saß die Bewohner der sogenannten Reinbecke (es sind die sieben Häuser, die nach Besitz liegen) mittels Kahn herübergeholt. Nachdem sich abends das Eis von der Marsch in Bewegung setzte und in Richtung Blücher heranrollte, die Weiden und Obstbäume vor den Häusern der Büdner Johann Brandt und Saß vollständig niederdrückte..."
Weiter Erwin Dettmann:
"Die Sommerhochwasser der Jahre 1954, 1958 und 1960 sowie das Winterhochwasser 1974/75 brachten für die Ortschaft direkt keine Überschwemmung mehr, weil inzwischen der Deich verstärkt und erhöht worden war und andere Wasserschutzmaßnahmen eingeleitet wurden. ... 1925 wurde mit der Zurücklegung des Sudedeiches vom Pretener Grenzgraben weg begonnen. Diese Arbeiten wurden 1926 vom Hochwasser unterbrochen"
Die Lage der Gemeinde Besitz mit dem Ortsteil Blücher befindet sich in der Elbe-Sude-Niederung unmittelbar am Fluss Sude, Blücher zusätzlich auch an der Schaale, Besitz an der Krainke, die hier in die Sude mündet, wie am Brahlstorfer Mühlenbach, der ein wenig oberhalb Besitz ebenfalls in die Sude mündet. Dieser bildet in großen Teilen die östliche Grenze der Besitzer Feldmark (Gemarkung). Gerade im Bereich des Mühlenbaches und des nördlichen Scheidegrabens (Dersenower und Dammereezer Grenze) befinden sich die tiefst-gelegenen Teile der Feldmark (Grünland und die Rense, ein Bruchwald), teils auf 8,4 m über HN. Im Gegensatz dazu befindet sich das Dorf Besitz selbst auf einer nur wenig erhöhten Fläche (10 bis 11 m über HN), auf der der Wind in Zeiten nach der Eiszeit Dünen zusammengeweht hat. Bei der Anlage der Gehöfte wurden zusätzlich Hausberge (Wurten, ndt. Waurten) aufgeschüttet, so dass die Gehöfte selbst bei den wiederkehrenden Hochwasserfluten in der Regel hochwasserfreie Bereiche an den Häusern, Ställen und Scheunen aufwiesen. Die nördlich und nordöstlich des Dorfes befindlichen Ackerflächen haben ein Höhenniveau von etwa 9 m ü.HN.
Aus der dargestellten Höhenlage ergab sich die Notwendigkeit nicht nur das Dorf sondern auch den Acker vor den Hochwässern zu schützen. Deshalb bauten die Besitzer mit einfachen Mitteln den später als Sommerdeich benannten Damm zwischen dem Hilgenbarg am Dorf und dem Damm des Dammereezer Weges (Lankenweg).und später den als Winterdeich bezeichneten Damm zwischen der Schapdrift (Kuhlenfelder Weg) vor der Rense ebenfalls bis an den Damm des Dammereezer Weges. Der alte Damm sollte sicher in erster Linie gegen das von der Sude und dem Brahlstorfer Mühlenbach einstauende Hochwasser schützen, der neuere Deich (Winterdeich) wohl gegen das vom Norden aus dem Mühlenbach und dem Scheidegraben eindringende Wasser. Entlang der Sude gab es bereits im 19. Jahrhundert einen Deich, wie das Messtischblatt von 1881 zeigt. Selbst bei Karten aus dem 18.Jahrhundert deuten sich erste deichähnliche Anlagen an.
Sicherer Hochwasserschutz und Entwicklung der Infrastruktur im 20. Jahrhundert=
Die Dörfer der Boizenburger Elbniederung Bandekow, Gülze, Bahlen und Gothmann, die Stadt Boizenburg sowie die Sudedörfer Blücher und Besitz waren in älterer Zeit nicht durchgängig eingedeicht. Von früheren lokalen Deichen abgesehen, erfolgte erst im 20.Jahrhundert schrittweise die Zusammenfassung zu geschlossenen Deichsystemen. Im Gefolge der Errichtung der Staustufe Geesthacht erfolgte um 1960 eine durchgängige Sanierung der Deiche, die Anlage neuer Polder, die jeweils durch Schöpfwerke entwässert werden und von einer Polderleitstelle in Boizenburg zentral überwacht und geschaltet werden konnten.
In den 1980er Jahren wurde die Sudemündung von Gothmann flussabwärts in die Boizenburger Hafenmündung (Boizemündung) verlegt. Durch einen Höhenunterschied zwischen alter und neuer Mündung von 25 bis 30 cm wurde ein geringerer Rückstau in die Sude und ihre Nebenflüsse bewirkt. Zusätzlich wurde ein Abschlusswehr angeordnet, das den Rückstau in die Sude vollständig verhindern kann. Es verhindert aber auch den Abfluss der Sude in die Elbe, so dass sich Rückstau aus den eigenen Zuflüssen bildet. Dieser kann bei längerer Dauer der Hochwässer ähnliche Effekte zeitigen, wie der Rückstau aus der Elbe. Die Sudemündungsverlegung war Teil eines Hochwasserschutzprogrammes an der Elbe von den 50er Jahren bis in die 80er Jahre. Vorher wurden bereits die Havel- und die Löcknitzmündung verlegt. Diese Mündungsverlegungen können einen unangenehmen Nebeneffekt haben, da sie zu einem schnelleren Hochwasserscheiteldurchfluss führen und die Hochwasserscheitel flussabwärts erhöhen. Deshalb ist es wichtig, die durch die Eindeichung abgeschnittenen Entlastungs- oder Retentionsflächen (nicht eingedeichte Grünländereien oder Sommerpolder) durch technische Maßnahmen flutbar zu erhalten. Solche Möglichkeiten bestehen in den genannten Fällen, erfordern aber immer die Entscheidung der entsprechenden Gremien auf Grund der Hochwassermeldeordnung an der Elbe. Diese existiert seit 1906. Wegen der Zuständigkeit der Länder ist sie jedoch etwas schwer handhabbar. Das genannte Programm wird mit einer weiteren Deichsanierung mit zwischen den Ländern abgestimmten Parametern fortgesetzt, insbesondere mit einer Neugestaltung der Deichprofile entsprechend zeitgemäßer Sicherheitsanforderungen und teilweise auch Neutrassierung von Deichen zur Verbesserung der Durchflussprofile. Bei Gülze und Bandekow wurden Ringdeiche um die Ortslagen gebaut, die bei Flutung des Sommerpolders Gothmann-Bandekow die Ortslagen hochwasserfrei halten sollen.
In Besitz wurden die Deiche erhöht und verstärkt. Die beiden Schöpfwerke Besitz und Dammereez wurden erneuert und leistungsfähiger gemacht. Dazu diente auch der Bau neuer größerer Mahlbusen und deren Zuflüsse, der Besitzer Kanal und der Scheidegraben.
Flurnamen in Besitz
(Auszug aus Dieter Greve, Flurnamenatlas für das südliche Westmecklenburg, Bd. 2)
Besitz war ein domaniales Bauerndorf im Amt Boizenburg und hatte im Jahre 1825 18 Hüfner, 8 Kossaten und 28 Büdner. Der Ort wird 1456 im Schlossregister als Barsytze genannt. Der Name ist slawischen Ursprungs. Nach Trautmann heißt barsi oder russ. borsyj schnell oder bald. Kühnel leitet den Namen von altsl. bruti = Bienenbeute ab.
Die Dorfform ist als Haufendorf zu beschreiben, so auch bei Engel. Sie wird aber auf eine ursprüngliche Zeile der Gehöfte längs des Sudedeiches zurückgehen. Die Gehöfte der Hüfner haben auch gegenwärtig noch diese Anordnung. Durch Ansiedlung von Büdnern und Häuslern in größerer Zahl ist aus der Zeilendorfstruktur die eines Haufendorfes geworden. Die ursprünglich Flurform dürfte eine Blockgewannflur gewesen sein (Benthien).
Auffällig ist die größere Zahl der slawischen Flurnamen gegenüber anderen Dörfern der Region. Das lässt darauf schließen, dass der abgelegene von Sümpfen umgebene Ort ein Rückzugsgebiet der Slawen bei der deutschen Besiedlung des Territoriums war.
Weitere Quellen außer der Wirtschaftskarte 1958 (WK 58): Für Besitz lagen zwei Flurnamensammlungen vor, die benutzt wurden:
Erläuterung: ÜG = überlieferte Flurnamen nach Gertrud Gärtner, etwa 1950/58, ÜD nach Erwin Dettmann, 1996 1. Brink ÜG, ÜD, WK 1958 Dorfplatz. Brinke waren Flächen, die der gemeinen Nutzung unterlagen. Häufiger wurden dort Hirtenkaten oder auch Brinksitzerkaten (vornehmlich im Lüneburgischen Tagelöhner-katen ohne eigenes Land) errichtet. 2. Heirkatenkuhl ÜD Dorfteich am Brink, hochdeutsch Hirtenkatenkuhle. Der Name beweist die frühere Lage des Hirtenkatens am Brink. 3. Hog’ Brügg ÜG, WK 1958 Die Hohe Brücke über die begradigte Sude in der Straßenverbindung nach Preten, die erstmalig Mitte des 19. Jahrhunderts als Holzbrücke errichtet wurde. 4. Buer Enn’ ÜG Das Bauernende des Dorfes, an dem die Hüfner wohnten. 5. Groot’ Enn’ ÜG, ÜD, WK 1958 Westlicher Teil der Alten Sude vor dem Bauernende. 6. Lütt’ Enn’ ÜG, ÜD, WK 1958 Östlicher Teil der Alte Sude vor dem Bauernende. 7. Backabenskuhl ÜG, ÜD Standort des Gemeindebackhauses in der Sudeniederung abseits der strohgedeckten Häuser des Bauernendes. 8. Zeeten und Zeetenstücken ÜG altsl. Zyto = Roggen, wohl Roggenfeld, Kaveln gegenüber den Hufen 12 bis 17, manchmal auch 9. Zehntenstücken ÜD, WK 1958 (Zeentenstücken) Dieser Name würde dann an die früheren Zehntenzahlungen an die Kirche erinnern. Ob dieser Zehnten von diesen Stücken geerntet wurde, ist fraglich. Die Erklärung auf Zeeten = Roggen ist wahrscheinlicher. 10. Bullenhoff ÜG, ÜD Kaveln südöstlich des Brinkes, wohl ursprünglich eingefriedete Bullenweide. 11. Tucht ÜD Entwässerungsgraben, der im östlichen Dorf die Straße kreuzt. Der Name heßt hdt. etwa Zug (Zuggraben). 12. Konsumdiek ÜD Neuere Straßenbezeichnung nördlich des Brinkes. 13. Kriegergoorn ÜD Kriegergarten, Standort des Kriegerdenkmals des Ersten Weltkrieges. 14. Kattenswanz ÜD, ÜG Häusler- und Büdnerreihe an der Straße nach Blücher, Benennung wohl wegen der schwanzförmigen Fortsetzung des alten Dorfes, anderwärts in Mecklenburg auch als Stääl (Stiel) bezeichnet, während das Dorf dort als Pann’ (Pfanne) bezeichnet wird. G.Gärtner sieht andere Bedeutungen für diesen Namen. 15. Griesen Aesel ÜD Grauer Esel. Häuslersiedlung im Westen des Dorfes. 16. Gemeindedannen WK 1958 Wald im Westen der Ortslage. 17. Roggenhoff ÜG, ÜD, WK 1958 (Roggenhof) Häuslersiedlung im Westen des Dorfes. Der Flurname könnte auf eine Scheune des Domanialamtes Boizenburg zur Erfassung der Abgaben hindeuten. Später stand dort eine Scheune des Gutes Goldenbow für das Heu aus der Gosau, die zu dem Gut gehörte. 18. Schaulland ÜG, ÜD Dienstland des Lehrers vor dem Roggenhoff. 19. Grabsee ÜG, ÜD Vor dem Roggenhoff im Schaulland liegende Sandentnahmestelle, mit dessen Sand die Wurten geschüttet wurden. 20. Meisterstraat ÜD Neuere Bezeichnung für eine Häuslersiedlung am südwestlichen Dorfende. 21. Schaulbarg ÜG, ÜD Düne am Deich, auf der sich das historische Schulhaus befindet. Hier soll der Sage nach das erste Haus von Besitz gestanden haben. 1964 wurde auf dem Schulhof ein Urnenfeld der älteren Eisenzeit ausgegraben. 22. Klingelbarg ÜD Anhöhe am Häuslerende, auf der das Spritzenhaus steht. 23. Waurten ÜG, ÜD, WK 1958 Wohrten oder Hofacker am Buerenn’ (Bauernende). Waurten, Worten, auch Wörden sind das frühere Hofland, das nicht in der Dreifelderwirtschaft im Flurzwang bewirtschaftet wurde. Waurten oder Wurten, auch Warften, steht aber auch für die Hausberge in Niederungen, die dem Schutz vor Hochwasser dienten. 24. Schaulland ÜG, ÜD Acker am südwestlichen Rand des Dorfes. Dienst- oder Deputatland des Schulmeisters. 25. Helmshop ÜG, ÜD, WK 1958 Acker, Wiesen und Wald am Südwestende des Dorfes. Hop, auch Hoop steht ndt. für leichte Anhöhen. Auf dem Helmshop wurde durch urgeschichtliche Funde eine eisenzeitliche Siedlung nachgewiesen. 26. Fährdamm ÜG Damm zur ehemaligen Timkenberger Fähre und dem späteren Fußgängersteg. Dieser diente als Kirchweg für die in Blücher eingepfarrten Dörfer und Höfe Timkenberg, Sprengelshof, Teschenbrügge, Steder, Niendorf und Krusendorf. 27. Hoffstücken ÜG, ÜD Büdnerkoppeln nördlich des Dorfes am Kattenswanz. 28. Schultenstücken ÜG, ÜD Auch Schultenland oder Schultenkoppel. Acker (Schulzenkompetenz, -dienstland) nordwestlich des Dorfes. 29. Hoffstück ÜD Kleiner Büdneracker hinter dem Kattenswanz. 30. Fannennickel o. Fannickel ÜG, ÜD, WK 1958 Bauernkoppeln nördlich des Dorfes. Der Name entspricht wohl dem häufiger im Wendland auftretenden Flurnamen Fangel, der nach Kühnel abgeleitet werden kann aus altslaw. agli – Kohle, d. h. hier Kohlenbrennerplatz, oder aus altslaw. aglu – Winkel. G. Gärtner leitet den Namen aus slaw. paut, punne mit der Bedeutung Weg, Pfad und nik = keimen ab und erklärt es als Saatacker am Weg. 31. Fannikelweg ÜG Weg der den Acker erschließt. 32. Koppelstücken ÜG, ÜD, WK 1958 Ackerkaveln an der Blücherschen Grenze . 33. Groot’ Grund ÜG, ÜD, WK 1958 Wiesenkaveln bei den Koppelstücken. 34. Wisch Stücken ÜG, ÜD, WK 1958 Wiesenkaveln bei den Koppelstücken. 35. Sollen ÜG, ÜD, WK 1958 Wiesen westlich des Schapdammes, südlich der Schapdammwischen, kann auf auf Salz (Sülze) hindeuten, aber wahrscheinlicher auf Soll (Wasserloch). 36. Nie’ Wisch, Nie’ Wischen ÜG, ÜD, WK 1958 Neue Wiesen, an der Grenze zu Blücher und Kuhlenfeld. 37. Schapdamm ÜG, ÜD, WK 1958 Damm der Kuhlenfelder Straße in den Wiesen, dessen Name auf die früher ausgedehnte Schafhaltung hinweist. Der Name hat sich auch auf die angrenzenden Flächen übertragen. Die Verbindung nach Kuhlenfeld auf der Kuhlenfelder Rense wurde erst nach der Anlegung des Kuhlenfelder Bahnhofs gebaut. 38. Schapdammwischen ÜG, ÜD, WK 1958 Wiesen an der Kuhlenfelder Grenze westlich der Straße. 39. Bullenwisch ÜG, ÜD, WK 1958 Wiese östlich der Kuhlenfelder Straße, die als Futterbasis für den Gemeindebullen diente. 40. Brinkwisch ÜD, WK 1958, ÜG (Brinkweide) Nördlicher Teil der Wiesen östlich der Kuhlenfelder Straße, vielleicht früher in gemeiner Nutzung wie allgemein die Brinke. 41. Heirkatendeil ÜG, ÜD (Heikatendeil) Hirtenkatenteil. Kleine Wiese östlich der Bullenwisch, die dem Bewohner des Hirtenkatens als Deputat zustand. 42. Kabels, Kavels ÜD, WK 1958 Wiesen östlich der Bullenwisch. Kabels oder Kavels sind schmale Acker- oder Wiesenstreifen, die früher häufig auch verlost (verkavelt) wurden. 43. Niegen Bäunerwischen ÜG (Bödnerweid), ÜD (Niege Bäudnerwischen), WK 1958 (Niegen Bödnerwischen) Neue Büdner-Wiesen, östlich der Bullenwisch. 44. Kavelwisch ÜD, WK 1958 Wiese östlich der Brinkwisch an der Kuhlenfelder Grenze. 45. Forstwischen ÜG, ÜD Wiese an der Grenze zu Kuhlenfeld und Dersenow, wohl als Deputat für Forstarbeiter. 46. Daglöhnerwisch ÜG, ÜD WK 1958 Tagelöhnerwiese (Deputat) an der Grenze zu Dersenow. 47. Nahmiddagsweid’ ÜG, ÜD, WK 1958 (Nahmiddagswisch) Nachmittagsweide. Vor der Daglöhnerwisch gelegen. Angeblich sollen die Kühe nach dem Mittagsmelken auf der Melkestäd’ dort geweidet worden sein. 48. Benniner Wischen ÜG, ÜD, WK 1958 49. Granziner Wischen ÜG, ÜD, WK 1958 50. Vellahner Wischen ÜG, ÜD Die Flächen nach Nr. 48 bis Nr.50 sind Wiesen im Nordosten der Gemarkung, die den grünlandarmen Dörfern zur Heugewinnung dienten. 51. Koopwischen ÜG Koogwischen), ÜD Wiesen am äußersten Lankenweg. Ob der Name mit einem Kauf (Koop) oder mit einem gleichnamigen Besitzer in Verbindung zu bringen ist, wird ungeklärt bleiben. Wahrscheinlicher aber ist eine Ableitung aus altsl. kopa für Hügel oder Anhöhe, was nur auf eine etwas höhere Lage hindeutet, denn ausgesprochene Hügel sind hier nicht zu finden. 52. Renswischen ÜG, ÜD, WK 1958 Wiesen im Nordosten der Gemarkung hinter dem Rense genannten Wald (Nr.53). Dazu gehören im weiteren Sinne auch die Benniner, Granziner und Vellahner Wiesen. 53. Rense ÜG, ÜD, WK 1958 Wald im Nordosten der Gemarkung. Der Name findet sich in der Form Rens, Renz als den Flusslauf Rögnitz begleitender Flurname in Tripkau, Pinnau, Laave, Zeetze, Gutitz, Stapel und Rosien. Als Rense findet er sich in der nahen mecklenburgischen Landschaft zwischen Pritzier und Blücher auf den nördlich die Sude begleitenden Wiesen. Der Name wird nach Kühnel von altsl. resa – Weidenkätzchen abgeleitet. Die so bezeichnete Landschaft besteht aus Wiesen und Bruchwäldern. 54. Heisterkamp ÜD, ÜG u.WK 1958 (Hesterkamp) Waldstück am Südrand der Rense, hdt. Elsterkamp. Eine mögliche Erklärung besteht auch von Hester für gezogene junge Bäume, was auf frühere Aufforstung mit Eichen oder Buchen hinweisen könnte. 55./56. Pisork oder Eckernkamp <<< ÜG, ÜD Auch Pisack. Waldstück westlich der Rense. Der Name Pisork könnte aus altsl. pesuku – Sand abgeleitet sein, ebenso aber auch aus altsl. pisu – Hund. Der Name Eckerkamp deutet auf Buchenbestände hin, deren Eckern sicher hier als Schweinemastung dienten. 57. Winterdiek ÜG, WK 1958 Historischer Deich vor der Rense. 58. Nie’ Land ÜG, ÜD u. WK 1958 (Nieland) Neues Land. Acker östlich des Oll’ Landes, wohl erst spät gerodet. 59. Nie’ Weg ÜG Neuer, erst spät wahrscheinlich im Rahmen einer Regulierung der Feldmark angelegter Weg zwischen Nie’ Land und Raasch. 60. Raaschen Soll ÜG, ÜD Kleingewässer zwischen Oll’ und Nie’ land. Siehe auch unten Raasch. 61. Oll’ Land ÜG, ÜD u.WK 1958 (Olland) Altes Land, Acker südlich der Bullenwisch an der Kuhlenfelder Straße. 62. Kaben ÜG, ÜD, WK 1958 Acker östlich des Schapdammes (Kuhlenfelder Straße). Die Fläche wird früher als Nacht-Pferch für die tagsüber weidenden Schweine genutzt worden sein (ndt. Kaben – Koben). 63. Pathesten od. Pathestern ÜG, ÜD Kleines Ackerstück am Kaben, evtl. aus altsl. Potoku – kleiner Bach, wie Kühnel den Flurnamen Patözen im Wendland erklärt. G. Gärtner leitet den Namen aus ndt. Pat für Setzlinge (noch im 19. Jahrhundert im Begriff Patweiden in Inventarverzeichnissen der Hufen zu finden, D.G.) und Hester oder Heister für Jungbäume ab. Diese Erklärung erscheint unsicher, weil sie eine Doppelung zweier inhaltlich ähnlicher Begriffe enthält. 64. Kiel ÜG, ÜD Ackerkeil am Rensweg bei Oll’ Land und Pathesten. 65. Koppel ÜG, ÜD Acker bzw. Weide westlich der Straße nach Kuhlenfeld. Koppeln sind ein Ergebnis der Feldmarksregulierungen des 19. Jahrhunderts, bei denen das bisher gemeinsam genutzte Land separiert oder „verkoppelt“ und mit Knicks (Wallhecken) „eingekoppelt“ wurde. 66. Gustow ÜG, ÜD Lage wie vor. Der Name könnte aus altsl. Gusteru – Eidechse, daraus gusterovo (serbisch) – Eidechsenfeld abgeleitet sein, auch aus gosti – Gast, d. h. ein Feld, aus dessen Erträgen die slawische Dorfgemeinschaft die Gäste versorgt hat. 67. Loos ÜG, ÜD Lage wie vor. Der Name leitet sich aus altsl. lazu, neusl. loza – kleiner Wald her. 68. Lanken ÜG, ÜD Ackerkoppeln östlich der Kuhlenfelder Straße am Lankenweg. Aus slaw. laka für Wiese bzw. Aue, auch Sumpf umgeformt (häufiger Flurname in der Sude- Elbeniederung). 69. Lanken-Weg ÜG, WK 1958 (Leuken-Weg, Übertragungsfehler !) Weg zur Rense, der nach Dammereez weiterführt. 70. Damm ÜG Verlängerung des Lankenweges in den Wiesen am Frugenhörst, führt nach Dammereez. 71. Raasch ÜG, ÜD Kleines Ackerstück zwischen Lankenweg und Nie’ Land. Der Name könnte mit Kühnel (für Rassau) aus slawisch rah-, rach, ras – grunzen oder auch von raz – schneiden abgeleitet sein. Letzteres würde auf frühere Wiesennutzung hinweisen. 72. Raaschenweg ÜG Weg an den Raaschen zwischen dem Lankenweg und Nie’ Weg. 73. Niesken, Niesten ÜG, ÜD Ackerkoppeln am Lankenweg. Der Name leitet sich aus altsl. nizinu – niedrig ab. 74. Hirschkoppel ÜD Ackerkoppel am Lankenweg vor der Rense. 75. Zapelstück ÜG, WK 1958 Kleines Ackerstück am Lankenweg. Der Name könnte sich aus slawisch zapol – hinter dem Feld, aber auch aus slaw. czapla für Reiher ableiten. 76. Lütten Niesken ÜG, ÜD Acker südlich des Lankenweges. Zum Namen siehe Nr. 73. 77. Mitschulen ÜG (Mietschull), ÜD, WK 1958 Lage wie vor. Kühnel leitet einen ähnlichen Flurnamen ((Müthzol) aus altsl. mocilo – Sumpf ab. Ob dem hier gefolgt werden kann, ist unsicher, aber wahrscheinlicher als die Erklärung von G. Gärtner aus Miete und Scholle (ndt. schull). 78. Saagend ÜG, ÜD Lage wie vor. Der Name könnte slawischer Herkunft sein und von zagon – Furche oder besser Gewende abgeleitet sein, aber auch auf Sägeplatz (Säge-Ende) am Ende des ehemaligen Waldes hinweisen (unsicher). 79. Hilgenbarg ÜG, ÜD, WK 1958 Lage unmittelbar am Dorf. Am Hilgenberg (heiliger Berg) wurde durch archäologische Funde eine vorgeschichtliche Siedlung nachgewiesen. Der Name deutet auf ehemaliges Kirchenland oder (wahrscheinlicher) auf eine frühere Kultstätte hin. 80./81. Kauhdrift ÜG, ÜD, WK 1958 Nach Dettmann auch Jägerstrat. Trift- und Ackerweg in die nordöstliche Feldmark. 82. Reichnow, Wregenow ÜG, ÜD Acker nördlich der Kauhdrift unmittelbar am Dorf. Der Name wird aus altsl orehu, polab. vorech – Nuss abzuleiten sein, so Kühnel für den Ort Wrechau bei Hitzacker. 83. Briesken ÜG, ÜD, WK 1958 (Briesten) Ackerkoppeln an der Kauhdrift. Dieser Name ist aus altsl. brestu – Ulme als Ulmengehölz zu erklären oder auch aus slaw. breza für Birke. 84. Vörmiddagsweid’ ÜG, ÜD, WK 1958 Weidefläche an der Kauhdrift, auf der Kühe vor dem Mittagsmelken auf der Melkestäd’ geweidet worden sein sollen. 85. Brack ÜG, ÜD, WK 1958 Wiese zwischen Kauhdrift und Lankenweg mit mehreren Wasserlöchern, die als Kolke der Hochwässer entstanden sein werden, worauf auch der Name hindeuten könnte. Eine andere wahrscheinlichere Erklärung für den Namen ergibt sich aus ndt. Brack für Bruch (Brauck) oder auch Brache. 86. Frugenhörst ÜG, WK 1958, ÜD (Frungenhorst) Frauenhorst. Acker und Wiese zwischen Kauhdrift und Lankenweg nahe der Grenze zu Dammereez. Es könnte sich nach G. Gärtner dabei um eine christliche Kultstätte aus der deutschen Kolonisationszeit handeln, auf der Marienbilder („unsere liebe Frau“) aufgestellt worden sein sollen. Das erscheint jedoch bei der abseitigen Lage im Sumpf mehr als unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist eine nicht mehr nachvollziehbare Umformung aus einem slawischen Wort, möglicherweise aus vorona = Krähe. 87. Kalwerkoppel ÜG, ÜD Kälberkoppel. Wiesen an der Grenze zu Dammereez. 88. Kalwerkoppelweg ÜG Weg zu der Kalwerkoppel. 89. Groot’ Braaken ÜG, ÜD Lage an der Dammereezer/Pretener Grenze. Wiese, wohl früher als extensive Weide genutzt, deshalb der Name Brache. Möglicherweise ist Groot Braken als „Große Bruch“-Stücke zu deuten. 90. Lütt’ Braaken ÜG, ÜD Wiesen an der Pretener Grenze (siehe Nr. 89). 91. Groot’ Wisch ÜG, ÜD Wiese beiderseits des Zieskenweges, nördlich daran auch 92. Lütt Wisch ÜG, ÜD 93. Groot’ Koppel ÜG, ÜD Acker-/Weidekoppeln beiderseits des Zieskenweges. 94. Kransmoor ÜG, ÜD Kleine Fläche am Ende der Kaudrift bei Lemmscher Winkel. Der Name leitet sich von Kraun, dem ndt. Namen für Kranich ab. 95. Lempen- oder Lemscher Winkel ÜG, ÜD Grünland am Ende der Kauhdrift. Der Name wird an die Familie Lemp erinnern, die im 18. Jahrhundert in Besitz eine Hufe besessen hat. 96. Lempenwinkelweg ÜG Weg zum Lempenwinkel und zur Kalwerkoppel. 97. Hooln, Hollen ÜG, ÜD Lage wie vor. Der Name deutet auf früheres Gehölz hin. 98. Jirrik od. Gieren ÜG Keilförmige Wiese zwischen Kauhdrift und Jirrikweg. Das ndt. Wort gieren heißt spitz zulaufend, aber auch eine Erklärung aus altsl. jaruku für Graben ist möglich. 99. Rad’wischen ÜG, ÜD Grünland südlich der Kauhdrift. Den Namen Radewiesen gibt es in fast allen Gemarkungen für durch Rodung entstandene Wiesen. 100. Rad’wischenweg ÜG Weg an den Radewiesen zwischen Zieskenweg und Kauhdrift. 101. Melkerstäd’ ÜG, ÜD Melkestelle. Hier wurden die Kühe gemolken. 102. Drevelands ÜG, ÜD, FK 1958 Weidekoppeln südlich der Kauhdrift. Der Name leitet sich von altsl. drevo – Holz ab, hier also Holzland. Möglich ist auch die Erklärung aus ndt. drieven = treiben. 103. Scheperwisch ÜG, ÜD, WK 1958 Grünland bei Drevelands, Deputatwiese des Schäfers. 104. Kamp, Kampen ÜG, ÜD (Kamm) Acker/Grünland südlich Drevelands, von lat campus = Feld. Kämpe waren früher häufig eingehägte Ackerstücke, die außerhalb der Schläge der Dreifelderwirtschaft lagen und häufig von Kossaten bewirtschaftet wurden. 105. Ziesken ÜG, ÜD, WK 1958 Manchmal auch Ziesten. Grünland am östlichen Sudedeich. Der Name wird slawischen Ursprungs sein. Eine mögliche Namenserklärung ergibt sich aus szis für Zeisig. Möglich ist auch die Ableitung aus altsl situ für Binse oder Schilf, die auf Grund der natürlichen Bedingungen wahrscheinlicher ist als die von G. Gärtner gegebene Erklärung aus slaw. zyto für Getreide. 106. Ziestenweg ÜG Feldweg im Süden der Feldmark. 107. Flötohrt ÜG, ÜD, WK 1958 Flötenort, außendeichs gelegene Sudewiese bei Ziesken. Der Name wird auf das Floß zurückzuführen sein, mit dem man an der Fährstelle (Herzogenfurt, Pretener Fähre) die Sude überqerte. Möglich ist auch eine Ableitung aus altsl. blato für Sumpf. 108. Preisterwisch ÜG, ÜD, WK 1958 109. Karkland ÜG, ÜD, WK 1958 Für Nr. 108 und Nr.109: Vor dem Deich an der Sude gelegene kircheneigene Flächen. 110. Brahlstorfer Bach WK 1958 Grenzbach, auch Mühlenbach genannt. Hier an der Grenze zu Preten, teils - insbesondere der Altlauf - auch als Scheidegraben bezeichnet. Scheidegraben wird darüber hinaus auch der Grenzgraben zu Dammereez und Dersenow genannt, der beim Dammereezer Schöpfwerk in den Brahlstorfer Bach mündet. 111. Waakkuhl ÜG, ÜD Schon jenseits des Scheidegrabens auf der Pretener Feldmark, dort auch als Werder bezeichnet. Nach G. Gärtner werden durch Hochwasser entstandene Strudellöcher auch als Waaken bezeichnet, nach Kühnel wohl von altsl. oko für Auge abzuleiten. 112. Rukieten ÜG, ÜD (Ruhkiek) Sudewiese am äußersten südöstlichen Teil der Gemarkung. Der Name könnte sich aus altsl. rakita – Sahlweide ableiten. Diese spielte als Rohmateriallieferant für die Korbflechterei, für Flechtzäune und als „Deckelweiden“ an Stelle des heute verwendeten Drahtes beim Stroh- und Reetdachdecken eine bedeutende Rolle im bäuerlichen Leben. 113. Haverlanden, Haverlanns ÜG, ÜD Heutige Wiese an der Sude beim Schöpfwerk, früher wohl Acker. 114. Hävels ÜD, ÜG (Heewels) Wiese auf einer Sude-Insel, diese durch einen Altarm der Sude abgegrenzt. Der Name ist niederdeutsch und soll nach G. Gärtner Erlengebüsch bedeuten. Wahrscheinlicher ist eine Erklärung aus Hövels für kuppiges, hier wohl eher unebenes Land, was im Hochwaasserbereich der Sude nicht ungewöhnlich ist. 115. Oll’ Preiter Landstraat ÜD (Olle Preitener Landstraat), WK 1958 (Pretener Strat) Jetzt auf dem Sudedeich verlaufender Weg der beim Karkland die Sude erreicht. Dort befanden sich früher die Herzogenfurt und später die Pretener Fähre. Hier wurde bewusst die Formulierung „Preiter“ gewählt, weil diese Aussprache der Tradition entspricht. 116. Häbammswisch ÜG (Hebammeswiese) Deputatwiese für die Hebamme, die genau wie alle Bediensteten des Amtes und der Gemeinde Deputat erhielt, belegen an der Sude und der Alten Pretener Landstraße. 117. Heirkatendeil ÜG, ÜD Grünlandkeil am Sudedeich bei Drevelands, der den Hirten als Deputat zugeteilt war. Siehe auch Nr.41. 118. Swensscharpen ÜG u.ÜD (Schwenscharpen) Sudewiese östlich des Dorfes. Der Name ist aus zwei niederdeutschen Wörtern zusammengesetzt, nämlich sween – Schweinehirte (siehe Gillhoff, Jürnjacob Sween…) und scharpen, scharn – Schmutz, Mist, Sumpf (daher Scharmbulle für Mistkäfer). Es wird sich um eine sumpfige Deputatwiese für den Schweinehirten gehandelt haben. 119. Radden ÜG, ÜD Östlich des Ortes an der Alten Pretener Landstraße gelegen. Der Name wird sicher auf das Wort „roden“ zurück zu führen sein, kann aber auch mit dem slaw. rataj – Landmann oder Knecht in Zusammenhang zu bringen sein. G. Gärtner erklärt ihn aus dem Begriff „Redder“, einem mit Hecken gesäumten Weg. Diese Bezeichnung ist in Mecklenburg aber im Gegensatz zu Schleswig-Holstein nicht verbreitet. 120. Brügg WK 1958 Wiese östlich an der Sudebrücke. 121. Maschen, Maschenhoop ÜG u. ÜD (Maschen), WK 1958 (Maschen Hoog) Wiesen westlich der Sudebrücke. Die in der Wirtschaftskarte wiedergegebene Form dürfte auf einem Hörfehler beruhen, da sie keinen Sinn ergibt. Es handelt sich um Marschwiesen mit kleinen Anhöhen (hoop), d.h. unebene Wiesen im Deichvorland. 122. Borg-See ÜG, ÜD (Burg-See), WK 1958 (Burgsee) Auch Besitzer See genannter Altarm der Elbe aus der Zeit vor deren Eindeichung an der Grenze zu Niendorf und der Gosau. Er ist benannt nach einer slawischen Niederungsburg (Nr.123). 123. Neddelborg ÜG, ÜD, WK1958 (Nettelborg) Wiese mit Resten eines Burgwalls zwischen dem Burg-See und der Sude beim Schöpfwerk am Burgsee. Der Name ist aus Nedderborg entstanden und als Niederburg zu deuten und leitet sich von einer slawischen Niederungsburg her. 124. Gosau überliefert, ÜG, ÜD Auf der Gemarkung Timkenberg liegende Flur, die früher zum Gut Goldenbow gehörte und durch die Bodenreform 1945 zu Besitz kam. Der Name wird niederdeutsch sein und Gänseaue bedeuten, kann aber auch slawischen Ursprungs und aus altsl. gvozdi – Wald entstanden sein. Früherer Eichenwald ist durch Stammreste im Marschboden belegt. 125. Herrnsee ÜG, ÜD Kleingewässer in der Gosau, Name wohl nach dem Gutshernn von Goldenbow. 126. Krainke überliefert, ÜG (Kränk), ÜD, WK 1958 Grenzfluss zu Preten. Der Name ist slawisch und heißt bereits Grenzfluss. 127. Krainke-Kanal WK 1958 Durchstich der Krainke aus dem Jahre 1860, der nach den Maßnahmen des Hochwasserschutzes von 1960 wieder funktionslos geworden ist. 128. Scheiw’ Brügg ÜG Die Brücke über den Krainkekanal im Zuge des Feldweges ging ursprünglich schräg (scheiw = ndt. schief) über den Kanal. 129. Gorn ÜG, ÜD, WK 1958 Grünland zwischen Krainkekanal und Sude am Schöpwerk. Der Name könnte sowohl ndt. (Garten) als auch slawisch sein. In letzterem Falle leitet er sich aus gora – Berg, hier höher gelegene Fläche, ab. Nach G. Gärtner soll er auf ein verballhorntes slaw. grad für Burg zurückzuführen sein. 130. Körchow ÜG, ÜD, WK 1958 Grünland zwischen Sude, Pretener Straße und Krainke-Kanal. Den Namen leitet Kühnel für das benachbarte Preten (dort Karchau) aus altsl kruhu – links, linkshändig her (Feld des Karch, des Linkerhand), ebenso Eichler/Mühlner für den Ort Körchow. Hier wurde ebenfalls an Hand von Funden eine slawische Siedlung nachgewiesen. 131. Klimpenwarder ÜG, ÜD, WK 1958 Sudewiese östlich der Pretener Straße. klempte heißt slawisch etwa Deichfuß, Werder ndt. eine Insel oder Halbinsel. 132. Ziert ÜG, ÜD Grünland zwischen Oberholz und Sude. Der Name könnte aus altsl. ziru für Weide abgeleitet sein. 133. Rosengorn ÜG, ÜD, WK 1958 Weiden östlich der Pretener Straße. Die Herkunft des Namens ist in dieser Lage nur schwer zu erklären. Möglicherweise ist er aus Rossegarten – mittelalterliche Pferdeweide entstanden. 134. Schultenkoppel ÜG, ÜD Weide an der Pretener Straße, die als Dienstland dem Schulzen zur Verfügung stand. 135. Forstwischen ÜD Grünland an der Pretener Straße. Es handelt sich um Wiesen, die als Dienstwiesen durch Forstbedienstete genutzt wurden. 136. Növer ÜD, ÜG (Nötels) Lage wie vor, am Oberholz, wohl aus altsl. novu – neu. Nötels in der selben Lage. Der Name ist aus ndt. Noet – Nuss abgeleitet. Es handelt sich um Haselgehölz. 137. Oberholz ÜG, ÜD, WK 1958 Wald vor der Alten Krainke nördlich der Pretener Straße 138. Rieh ÜG Sumpfige Wiesen an der Krainke am Oberholz, Rieh, füher Rye deuten wie der Name Ried auf sumpfige Niederungen hin. 139. Pretener Fuhrdamm ÜG Jetzige Straße nach Preten am Krainke-Kanal, wurde 1860 geschüttet. 140. Niendörper Landstraat ÜG Weg nach Niendorf, der an der südwestlichen Ecke des Oberholzes von der Pretener Straße abzweigt 141. Landwehr ÜG, ÜD Wall mit beiderseitigen Hecken und Gräben westlich und nördlich des Oberholzes, der sich nördlich der Sude bis zum Zieskenweg und Braaken fortsetzt. Die Landwehr diente dem Schutz der Landesgrenze zum sachsen-lauenburgischen, später hannoverschen Amt Neuhaus, zu dem Preten gehörte. 142. Lampenhörst ÜG, ÜD, WK 1958 (Lampenhorst) Grünland zwischen Krainke-Kanal und Burg-See. Die Fläche könnte der früher ansässigen Familie Lamp gehört haben. Möglich ist auch die Ableitung aus slaw. lapa – Bärenklau. 143. Bebinen <<< ÜG, ÜD, WK 1958 (Bebinnen), LV 1708 (in den Bobbien) Lage wie vor. Ob der Name vom altsl. bebru – Biber oder aus babina – Altenteil für Frauen (zur slawischen Siedlung Körchow) abgeleitet ist, ist unsicher. Den Ortsnamen Bobbin deutet Kühnel als „Ort der Baba“ von altsl. baba für „Die Alte“. 144. Kösterwisch ÜG, ÜD Grünland hinter der Brücke über den Krainke-Kanal. Es handelt sich um das frühere Dienstland des Küsters. 145. Holtwisch ÜG, ÜD Lage wie vor. Der Name deutet auf frühere Bewaldung hin. 146. Holtland ÜG, ÜD Grünland südlich des Krainke-Kanals an der Krainke. Zum Namen wie vor. 147. Krampland ÜG, ÜD, WK 1958 Acker/Grünland südlich des Krainke-Kanals. Der Name könnte sich aus altsl. krapu – kurz, dicht, eng herleiten. Nicht sehr wahrscheinlich ist die Ableitung von den Krammetsvögeln (Wacholderdrossel), eines Namens der in Südwestmecklenburg nicht sehr gebräuchlich war. 148. Groot’ Stücken ÜG, ÜD, WK 1958 Lage wie vor 149. Kochert ÜG, ÜD, WK 1958 Lage wie vor. Die Herkunft des Namens wird sicher slawisch sein, wohl aus altsl. chochol für Strudel. 150. Kurow ÜG, ÜD, WK 1958 Grünland an der Krainke. Hier wurden Siedlungsscherben gefunden. Der Name leitet sich von altsl kuri – Gestrüpp oder kuru – Hahn (Hahn- oder Hühnerdorf) ab 151. Hoffschün ÜD Lage nicht festgestellt, wohl innerhalb der Ortslage 152. Krumm’ Galin. ÜD Lage unbekannt. Trautmann sieht für Gallin bei Lübz, das als Glina erstmalig erwähnt wird, die Herleitung aus glina = Lehm, für Gallin Krs. Wittenberg die Herleitung von gola = Heide, wie bei Gülze. Gallin bei Zarrentin erklärt Kühnel als „Ort des Gala“, von altsl. gal für Pflege. 153 Sude überliefert Der Fluss Sude, der dem Dümmer See entspringt, erreicht bei Redefin die Elbtalniederung und mündete (vor der Mündungsverlegung nach Boizenburg) bei Gothmann in die Elbe. Den Namen des Flusses leitet Kühnel von altsl. sudu für Sund, Enge ab.
Flurnamen aus der Landesvermessung und –bonitierung 1708 nach ZÜHLSDORFF: Deren lokale Zuordnung ist nicht möglich. 154. An der Blienschen Wiese 155. Aufm Brandt-Lande 156. In den Dährt 157. Aufm Dieck-Stück 158. Auf den Halben Stück 159. Auf Kleinen Drewen-Dam 160. Aufm Klein Ziesten 161. In den Kuhe Kieppen 162. Auf die Langen Stücken 163. Mohrwiese 164. Vorn Mustin 165. Auf dem Raade-Lande 166. Auf den Timpen