Begriffserklärungen und Latein in der Geschichtsschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. November 2020, 20:29 Uhr
Wohl jedem Chronisten geschieht es immer wieder, das ihm beim Studium alter Quellen deutsche,niederdeutsche, französische, englische und besonders lateinische Begriffe oder Abkürzungen begegnen, deren Bedeutung heute kaum noch bekannt ist. Erst nach aufwendiger Recherche, manchmal auch garnicht, findet sich dann deren Bedeutung. Hier soll die nachfolgende Liste der Begriffserklärungen zukünftig eine Hilfe zum besseren Verständnis für den Chronisten sein. Wir wünschen uns an dieser Stelle auch die Mithilfe der im Portal accreditierten Chronisten. Ein Anfang ist als Anreiz nachfolgend gemacht. Wer dem weitere Begriffe samt Erklärung hinzufügen möchte, darf das innerhalb der alphabetischen Ordnung gern tun oder uns eine Info-Mail senden.
Wer mit seinen individuellen Begriffsrecherchen nicht fündig wird kann uns ebenfalls eine Mail senden, so daß auch wir versuchen Äufklärung zu erhalten.
Anfragemails dazu bitte an folgende Adresse: mailto:windfluechterMV@gmail.com
Begriffserklärungen
A
- Accesit
- Amtsdiener eines Oberbeamten
- Aczidentie
- Zufallsgewinn oder Nebeneinnahme
- ad mandatum Serenissimi
- auf höchsten, ... Befehl;
- Alienation
- Entfremdung/ Veräußerung
- Allod (Allodialgut)
- Das Allod, auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht einen Besitz, über den dessen Eigenthümer frei verfügen konnte.
- Allodificierte Geldquanta
- eigentümlich zustehender geldlicher Erbanteil
- Amtsauditor
- Beisitzer eines Amtsgerichts
- Antoni
- 17. Januar, Antonius-Tag, oft als Stichtag in Vertragswerken genutzt
- Archidiakon
- zweiter ordinierter Theologe auf einer Pfarrstelle, Haupt-Helfer in der ev. Gemeindearbeit. Nur der erstordinierte trug die Bezeichnung „Pfarrer“.
- Argum Immort Animae, De
- lat. „der Beweis unsterblichen Lebens“
- Assessor Collegii medici
- lat. Beisitzer eines medizinischen Collegs
- Assemblee
- Versammlung, Gesellschaft
- Associe
- Teilhaber, Gesellschafter
B
- Bede
- Ab dem 13. Jahrhundert war die Bede eine in allen deutschen Territorien übliche direkte Steuer, die der Landesherr vom bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitz erhob. Sie war eine durch den Fürsten von seinen Landständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte) zunächst erbetene, bald aber geforderte ordentliche Steuer.
- Blattern
- Bis in das 19. Jahrhundert Begriff für „Pocken“, eine Infektionskrankheit
- Bönhase
- Ein Bönhase (aus dem niededeutschen übersetzt = Dachhase -> Katze) war in Norddeutschland, ein unzünftiger, also keiner Zunft angehöriger, Handwerker. Böhnhasen wurde von den Zunftmitgliedern meist nachgesagt das sie Pfuscher seien. Gelegentlich veranstalteten Mitglieder der Zünfte "Böhnhasenjagden" im Umfeld ihrer Zunftreviere.
- Bonität
- allg. Güte, Wert, Bezeichnung für die Güte von Acker- bzw. Grünland und Waldungen
- Bonitierung
- allg. Bewertung der Güte von Acker- bzw. Grünland und Waldungen. Zwecks Ermittlung dessen Wertes wurden bei landwirtschaftlichen Flächen die durchschnittlichen Scheffel-Erträge je Hufe zu Grunde gelegt.
- Bonum publicum
- öffentliches Gut, Staatsgut, auch Gemeinwohl
- Born
- Brunnen, auch Quelle
braken
- Flachs brechen,entfernen der holzigen Teile des Flachses;
C
- Cascarille
- Öl aus dem Chinarindenbaum
- Circumspect(i)o
- lat. Umsicht
- Collegio
- Kollegium, Gemeinschaft, aber auch Vorlesung (hören)
- Collegium practicum camerale
- lat. Für „Gemeinschaft der praktischen Kameralisten“ s.a. „Kameralistik“
- Commis
- Beauftragter, Vertrauter
- conditioniert
- unter Vertrag stehend
- Consenior
- Vize-Senior in einer Studentenverbindung
- Contribution
- siehe "Kontribution"
- convenable
- einträchtig, schicklich
- concessa copia
- bestätigte Abschrift oft auch durch das Kürzel c.c. verwandt
- cum pertinenzien
- abgekürzt auch als c.p. auch c.pert.;
- Gemeint ist damit Zubehör, Nebensachen, die in einer rechtlichen Verfügung über die Hauptsache als mit inbegriffen gelten.
- Curatel
- Sachwalterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft von mittellateinisch: curatela im 16. Jahrhundert entlehnt; aus lateinisch: curatio = Vormundschaft, Fürsorge, Pflege
- Curator
- Nachlassverwalter
D
- Deus nobsanu/ Deus noliscum
- lat. „Gott will es“
- Dimittieren
- entlassen
- Divertiert
- belustigt, ergötzt
- Domanium
- Gebiet das unmittelbar herzogliches Eigentum war und durch deren Beamte verwaltet wurde
- Domestiquen
- Dienstboten, Diener
- Dominus providebit
- lat. „Der Herr wird vorsorgen“
- Dreisch oder Dreesch
- sind alte Bezeichnungen für eine grasbewachsene, vorübergehend ackerbaulich ungenutzte Fläche, bzw. Brache, im Rahmen der Feldgraswirtschaft.
- Drempel
- Stockwerk mit Dachgeschoß´, das im unteren Teil noch senkrechte Wände besitzt, im oberen Teil entsprechend der Dachneigung schräg ist
E
- Emolumente
- lat. Nutzungen, Vorteile, Deputate, Neben-Einnahmen
- Englische Kochmaschine
- Kohleherd, als moderne Neuerung gegenüber dem offenen Feuerherd im 19. Jahrhundert
- Enterprise
- Unternehmung
- Entrierte
- "in Gunsten war“
- Erbgericht bzw. Patrimonialgericht (auch Lehngericht oder Erblehngericht)
- hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, welches dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der Inhaber der Niedergerichtsbarkeit, dies war häufig der Grundherr, Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte. Der Erbrichter erhielt einen Teil der Gerichtsgebühren und der fälligen Bußgelder, zumeist ein Drittel. Der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit. Oft besaß er auch die Schankgerechtigkeit des Dorfes
- Erlegnisse
- Gesamtheit der auf einer Büdner- oder Bauernstelle liegenden Abgaben
- Ernte-Kollation
- herbstliche Ernte-Abrechnung, umgangssprachlich auch für Erntefest
- etc.
- Abk. f. „Et cetera“, lat. „und das übrige“
- Exaudi
- sechster Sonntag nach Ostern
- Exceptionalien
- Forderungssache
- Executor testamenti
- Testamentsvollstrecker
- Expropriation
- Enteignung
- Extractus Protocollii - "Zusammenfassung der Protokolle" - Meist Protokollbuch z.B. Der Ratsprotokolle einer Stadt
F
- Fata
- unangenehmes Schicksal bestimmt, Fatalität
- Fideikommiss
- (abgekürzt oft "Fid. Com.") unveräußerliches und vor allem unteilbares Vermögen einer Familie
- Flecken
- Bezeichnung für Großgemeinden mit bereits einzelnen städtischen Rechten
- Flor
- „in Blüte stehen“, florieren
- Frieseln/ Fieseln
- Hautausschlag
G
- Gaudieb
- diebischer Landstreicher
- Gevatter/Gevatterin
- Paten, Taufzeugen
- Gewett
- vom altniederdeutschen „Wedde“, was „Strafgeld“ oder „Polizeigericht“ bedeutet, war Aufsichts-, Polizei- und/oder Gerichtsbehörde
- Gratias Deo – providebit
- lat. „Dank sei Gott für die Vorsorge“
- Gravamen
- lat.= drückende Last; Plural: Gravamina, ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet
- 1.eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren,
- 2.einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift,
- 3.eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche; allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.
- Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Möglichkeit der Einbringung von Gravamina eines der wichtigsten Rechte der Landstände. Damit war die Möglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Bürokratie gegeben. Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstände, sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen.
H
- Halsbräune
- Diphtherie, abgeleitet von den braunen Belägen in der Luftröhre und Kehlkopf, eine häufige Todesursache im Kleinkindalter in früheren Jahrhunderten, in Kirchbucheintragungen zu finden.
- Handlung, die
- Handel treiben, kaufmännische Tätigkeit
- Hanserezess
- (auch Hanserecess) bezeichnet den Beschluss, der auf einem Hansetag von den Vertretern der Hansestädte vereinbart wurde. Der Ausdruck „Hanserezess“ wurde auch auf das Beschlussprotokoll über einen Hansetag übertragen. Die auf den Hansetagen in den Jahren von 1356 bis 1669 gefassten Beschlüsse wurden jeweils in einem Beschlussprotokoll, dem „Hanserezess“ niedergeschrieben.
- Hi(e)schig
- abgeschlossene Wohnbereiche für eine Familie an einem Gebäude (Bsp. Vierhiesch-Katen = Vierfamilienreihenhaus), ähnlich Reihenhaus.
- Höker
- Händler, der auf der Straße oder in einer Bude Waren mit geringem Umsatz verkauft, Kleinhändler
- Holländerei/Holländer
- bedeutet in Norddeutschland eine Milchwirtschaft (Meierei) oder das Gebäude, in welchem dieselbe betrieben wird. Der Leiter der Wirtschaft wird als Holländer bezeichnet. Die Bezeichnung stammt aus dem 11. oder 12. Jahrhundert, wo sich Holländer, die mit der Milchwirtschaft vertraut waren, vermehrt in Deutschland ansiedelten und gewisse Vorrechte erhielten. In anderen Gegenden Deutschlands spricht man in ähnlicher Weise von Schweizereien.
- Homagial-Eid
- Lehns-Eid des Belehnten dem Lehnsherrn gegenüber
- Hypochondrie
- Depression, Schwermut
I
- Imploration
- inständige Bitte oder gerichtliche Klage
- Implorant
- Kläger
- Implorat
- Beklagter
- in fidem
- zur Beglaubigung, beglaubigt
- Inhibition, inhibieren oder inhibitorisch
- von lateinisch inhibere ‚hemmen‘, ´unterbinden‘, ‚anhalten‘
- in hodierno
- zum heutigen Tage
- Inoculieren
- lat., Einbringen, impfen
- Intendant
- aus dem französischen „Aufseher“, „Verwalter“
- intendieren
- beabsichtigen
- Interdikt
- (lat.: „Untersagung“) ist das Verbot von gottesdienstlichen Handlungen, das als Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht verhängt wird.
- item
- und
J
- Johanni
- Der Johannistag (auch Johanni, Johannisfest und Johannestag) ist das Hochfest der Geburt Johannes’ des Täufers am 24. Juni. Er steht in enger Verbindung zur zwischen dem 20. und dem 22. Juni stattfindenden Sommersonnenwende. Verknüpft ist der Tag auch mit Festen im Zusammenhang mit der Sommersonnenwende und Brauchtum wie dem Johannisfeuer. Johanni und Martini (11. November) wurden bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts oft als Stichtag für Arbeits-, Pacht-, Saison- oder andere Zeitverträge genutzt.
K
- Kabale
- Ränkespiel
- Kaland
- Im Mittelalter religiöse Bruderschaft, die Gottesdienste für das Seelenheil der verstorbene Mitglieder abhielt, sich zu Festessen in ihrem Kollatienhaus zusammen fand und wohltätige Zwecke verrichtete.
- Kanon
- griech. "Richtmaß", Gesamtheit aller in einem bestimmten Gebiet geltenden Regeln und Grundsätze
- Kameralistik
- Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungslehre, Staatswissenschaften
- Komparent
- ein vor einem Gericht oder einer anderen Behörde Erschienener
- Kompetenz
- Zuständigkeit, Berechtigung , Rechts- und Geschäftsbereich
- Kontribution
- 1. Steuer allg. 2. Kriegssteuer, Geldleistung, die die Bevölkerung eines im Kriege besetzten Landes zu erbringen hatte.
- Konzession
- Zugeständnis, Bewilligung, Gewerbeerlaubnis
- Kossaten/Kossäten
- hergeleitet von "Katen" oder "Koten" = kleiner Hof und "sassen" von "Insassen", die einer Kommune oder einem Gemeinwesen als Grundeigentümer Hand- und Spanndienste leisten müssen.
- Krankenkorb
- Liege auf Rädern mit geflochtenen Seitenwänden und Verdeck, ähnlich einem alten Kinderwagen, zum Transport von Kranken
- Kuratel
- Vormundschaft, Pflegschaft
L
- Landlieferungsverband
- Nach dem 1. Weltkrieg kamen aufgrund von Grenzverschiebungen Flüchtlinge und Vertriebene (bspw. aus Elsaß-Lothringen oder dem Gebiet des neu gegründeten Polen) nach Deutschland und brauchten Land und Wohnungen. Dieses Land sollten die Landlieferungsverbände zur Verfügung stellen. In den Landlieferungsverbänden waren die großen Güter zusammengeschlossen, sofern mehr als 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Güter von 100 und mehr Hektar entfiel. Sie hatten aus dem Bestand der großen Güter Land für Siedlungszwecke bereitzustellen, und zwar bis zu einem Drittel der Nutzfläche der großen Güter bzw. so weit, bis deren Nutzfläche 10 % der gesamten Nutzfläche nicht mehr überstieg. Ging es nicht anders, konnte der Landlieferungsverband auch gegen Entschädigung Land enteignen. Die Siedlergemeinschaften, die auf dem Land entstanden, waren ursprünglich auf Selbsthilfe und Selbstversorgung ausgelegt – sie bekamen das Land und mussten es selbst erschließen.
- Leichenkleiderin
- Leichenkleiderinnen haben die Toten gewaschen und eingekleidet, aber auch sonst alles erledigt, was mit einer Beerdigung zusammenhängt. Sie nahmen u. U. auch die Leichenschau vor, wenn dies kein Arzt übernahm, und informierten ggf. die Polizei. Sie mussten binnen 24 Stunden nach Versterben gerufen werden.
- Leibgedinge
- auch Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Dotalium, Doalium oder Vitalitium, ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird. Spezielle Formen sind das Ausgedinge (auch Austrag oder Altenteil genannt) und das Witwengut.
- Lit(t)erae
- lat. "Brief"
- Logeable
- bewohnbar, geräumig, wohnlich
- Lustration
- Überprüfung/ Bereinigung der Verhältnisse
M
- Mahl- und Schrotkarten
- brauchte man, um in der Mühle mahlen bzw. schroten lassen zu können, auf diesen war auch die Menge festgelegt, die man verarbeiten lassen durfte
- Mariage de Consienge
- „Gewissensehe“, ist eine geschlechtliche Verbindung, welche ohne bürgerliche Beurkundung und ohne kirchliche Einsegnung, aber von beiden Teilen in eheähnlicher Absicht geheim eingegangen wird.
- Mathesie(s)
- griech./lat. Für „Mathematik“, oft auch in ursprünglich philosophischem Verständnis als eine universell anwendbare, die den Dingen zugrunde liegenden Verhältnisse und Strukturen darstellende und/ oder erklärende Wissenschaft. „Mathesie puram“ lat. = reine Mathematik
- Mark
- Im Mittelalter Gewichtseinheit für Edelmetalle (234,1 g), meist für Silber, aber auch bei Gold angewandt).
- Mast(besichtigung)
- Vorbereitung und Durchführung des Eintriebs der Hausschweine in die Waldungen zur Herbst- oder Eichelmast.
- Memento mori
- lat. "Sei dir der Sterblichkeit bewußt"
- Mietseinigungsamt
- obligatorische Einrichtung auf kommunaler oder Kreisebene, um die zu Beginn des 20. Jahrhunderts herrschende Wohnungsnot und die damit verbundenen massiven Mietsteigerungen im Rahmen zu halten. Die Beisitzer mussten je zur Hälfte aus den Reihen der Hausbesitzer und denen der Mietern stammen. Das MEA konnte bei Kündigungen von Wohnungen angerufen werden, Vermieter durften bspw. Wohnungen oder Werkstätten nicht ohne Erlaubnis des Einigungsamtes kündigen.
- minorenn
- minderjährig, im Gegensatz zu majorenn volljährig
N
- N.N.
- lat. Abk. nomen nescio (den Namen weiß ich nicht)
O
- Officio
- Büro, Arbeitszimmer
- Origine Mali, De
- lat. Der wirkliche Ursprung
P
- Peregrination
- lat.;Wallfahrt auf einem Pilgerweg oder Wanderung durch mehrere Länder
- Pertinenz
- Zubehör, dazugehörend, bezogen auf Liegenschaften, Teil eines Landgutes oder Nebengut
- Pfändner
- Beamter, der durch Gerichtsdiener von Schuldnern Pfand einziehen liess. Festsetzung von Pfand diente oft dazu, Bürger zur Einhaltung von Pflichten anzuhalten. Durch die Obrigkeit eingesetzt oft auch für die Überwachung und Einhaltung der Ordnung im Dorf oder Stadt zuständig.
- p.p.
- lat., Kürzel „perge, perge“ = „Fahre fort, fahre fort“ bzw. „so fort“
- Pön
- Strafe, besonders Geldstrafe, Buße, daher etwas "verpönen", etwas mit Strafandrohung untersagen
- Pönalmandat
- Androhung von Strafe in schriftlicher Form, insb. als richterlicher Befehl im Mandatsprozeß
- Polizey
- Die „gute Polizey“ umschrieb einen Zustand „guter Ordnung“ des Gemeinwesens sowie der allgemeinen Wohlfahrt und umfasste mit dem weiten Bereich des rechtlich geordneten Zusammenlebens quasi die gesamte Rechtsordnung
- postnuptiale Residenz
- Eine Regelung, die den Ort festlegt, an dem ein frisch verheiratetes Paar zukünftig wohnen solle.
- Praepositus
- Vorgesetzter, Aufseher
- praestitis praestandis
- nach Ableistung des zu Leistenden
- praeter propter
- mehr oder weniger; ungefähr.
- Pro Memoria
- oft auch schlicht "P.M." abgekürzt, ein "Denkschreiben"
Q
- Quadratruthen
- Flächenmaß eine QR entspricht in Mecklenburg 21,68 Quadratmetern
- Quartiere
- Stadtviertel, aber auch Gruppen von Stadtvertretern in kommunalen Bürgerschaften
- Quästor
- Leiter der Quästur deutscher Universitäten bis ins 20. Jahrhundert
- Quästur
- Finanzabteilung deutscher Universitäten bis ins 20. Jahrhundert
R
- ratihabi(e)ren
- nachgenehmigen, anerkennen, bestätigen, gutheißen, genehm halten. ratio legis = im Sinne des Gesetzes – des Gesetzbuchs
- Redoute
- von frz. redoute für "Zufluchtsort" ist eine veraltete gemeindeutsche Bezeichnung für einen Ball oder einen Ballsaal aber auch eine „trapezförmige Schanze als Teil einer Festung“, die sich in verschiedenen Namen erhalten hat.
- Rektifizierung
- Unter einer Rektifizierung (lat.: Berichtigung) versteht man die Eliminierung geometrischer Verzerrungen in Bilddaten, bedingt durch z. B. unebenes Gelände. Hat besondere Bedeutung bei Navigation mit Seekarten.
- Remonte
- Im militärischen Bereich in Deutschland, vor allem 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts verstand man unter Remonten drei- und vierjährige Pferde die für die jährlich ausgemusterten Pferde als Ersatz benötigt wurden.
- Regulieren
- Verhältnisse ordnen
- Rämel, Rehmel, Remel
- auch Rämen, Rähmen, Rehmen, Rebel, Rewel, Dremel, stehen für kleine Gehölzstreifen auch für Ackerraine in Flurnamen; in der Forstwirtschaft auch: im Wald gestapeltes eingeschlagenes Holz, dessen Länge neben dem Weg zwischen 30 und 40 Fuß beträgt, aber auch ein schwaches Bauholzsortiment
- Remuneration
- rechtlich zustehende Belohnung
- Rekurrieren
- sich auf etwas beziehen; Bezug nehmen oder in Berufung gehen
- Repartition
- Aufteilung, Zuteilung
- Requisition
- die auf einer Ermächtigung des zuständigen Militärbefehlshabers der Besatzungsmacht beruhende Anforderung und Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen, im Unterschied zu Kontribution. Für requirierte Leistungen muß nach Möglichkeit eine Entschädigung gezahlt werden.
- Residenz; postnuptiale
- siehe postnuptiale Residenz
- Resigniert
- Verzicht, eine Tätigkeit aufgeben.
- Retirieren
- sich zurückziehen, zurückwenden
- Rettungshaus
- Die Rettungshäuser nahmen arme und/oder verwahrloste Kinder und Jugendliche auf. Sie waren eine christlich-soziale Bewegung mit sozialpädagogischen Konzepten. Die 1845 gegründete Rettungsanstalt Gehlsdorf (Rostock), eigentlich: Rettungshaus für verwahrloste Knaben, ist heute der Michaelshof.
- Revenuen
- Einkommen, Erlöse, Kapitalrente, Kommunaleinnahmen
- Rezeß
- früher auch Receß, Rezeß von lat. recedere = auseinandergehen, zurückweichen, lat. recessus = Rücktritt. Ein Rezess ist ein rechtlicher Begriff für Auseinandersetzung oder Vergleich über strittige Verhältnisse. Rezesse sind im Verwaltungsrecht rechtsetzende Vereinbarungen, die unter Mithilfe des Staates geschlossene und objektive Rechtsnormen bildende Verträge darstellen. Sie gelten für alle Beteiligten verbindlich. Beispiele sind: Schulrezess: Vereinbarung von Gemeinden über die Finanzierung und/oder die Unterhaltung von Schulen, Wegebaurezess: Vereinbarung über die verbindliche Verteilung der Wegebaulasten, Bergbaurezesse, Grenzrezesse
- Rimesse
- Bezeichnung für einen als Zahlungsmittel weitergegebenen Wechsel.
- Rudera
- lat., Rest, Überbleibsel,Ruine, Schutt.
- Rusch
- unbebautes Land das weder gutes Weideland noch Acker ist, oft eine wasserreiche Wiese. ( = Rusch „Im Rusch“, Binsenwiese)
- Russisches Rohr
- Schornstein mit kleinem Querschnitt, an den mehrere Öfen angeschlossen werden konnten
- Rute
- Längenmaß. In Mecklenburg entspricht 1 Rute – 4,58384 m.
S
- Saeculum
- lat. Menschenalter, Zeitalter, Generation
- Schaffer
- Vermögensverwalter
- Schleet oder Schlent
- Stamm eines jungen Baums, als Bauholz bspw. für Wagendeichseln
- Schoof
- Strohbund/Garbe. Aus dem Sinnzusammenhang erschließt sich aus dem 1. Mönchhäger Gemeindebuch, Eintrag vom 20. Juni 1879, die Bedeutung "Bund von Reet für ein Reetdach".
- Schoss,
- der ist eine bis in die frühe Neuzeit in Nord- und Mitteldeutschland gebräuchliche Bezeichnung für Steuern, insbesondere Vermögenssteuern.
- Schutzblattern
- durch die Pockenschutzimpfung hervorgerufene Blattern, auch als „Kuhpocken“ bezeichnet.
- Separation
- Requirierung der Feldmark, Flurbereinigung bei der Gemeindeländereien, Bauern- und Büdnerflächen klar von einander getrennt werden.
- Servitut
- ursprünglich aus dem schwedischen "Grunddienstbarkeit" oder Gewohnheitsrecht"
- sic
- Das Wort sic (lat. sīc, „so“, „wirklich so“; vollständig: sīc erat scriptum ‚so stand es geschrieben‘) wird, oft auch in eckigen [sic] statt runden Klammern (sic), als redaktionelle Ergänzung verwendet
- Sollenn
- feierlich
- Specula
- lat. Warte, Ausschau, Lauer, Fenster
- Status quo
- lat., Gegenwärtiger Zustand
- Subhastation
- Zwangsversteigerung
- Subscribent
- Vorbesteller
- Subsellium
- Sitzbank für Hörer, insbesondere Schulbänke; Plural: Subsellien
- Substitut
- lat., dahinter Stehender, Ersatz, Vertreter, Unterstützer
- Successoren
- Nachfolger, nachfolgende Generationen
- Syndicus
- Bearbeiter der Rechtsangelegenheiten einer Organisation, Kommune, Fraktion oder eines Unternehmens
T
- Table d´hote
- unbegrenzt speisen zum Festpreis, entspricht etwa unserem heutigen Buffet-Essen
- Testament reciprocum
- lat., Testament wechselseitig, zurückwendend
- Trinitatis
- von lat. trinitas für Dreifaltigkeit, im Kirchenjahr erster Sonntag nach Pfingsten
U
- Unbeerbt
- kinderlos
- Unbegeben
- in Mecklenburg gebräuchlicher Begriff für "unvermählt".
- Unitarier
- evangelische Religionsgemeinschaft freien Glaubens
- Unterstützungswohnsitz
- Der Unterstützungswohnsitz bestimmte, von welcher Gemeinde man im Fall der Bedürftigkeit Unterstützung erhielt (bzw. andersherum, wen eine Gemeinde zu unterstützen hatte. Man erwarb den Unterstützungwohnsitz 1. durch Aufenthalt (d. h.,wenn man mindestens 2 Jahre in einer Gemeinde gewohnt hatte bzw. ab 1908 nach 1-jährigem Aufenthalt), 2. durch Heirat (die Ehefrau erhielt den Unterstützungswohnsitz des Ehemannes), durch Abstammung (d. h., Kinder hatten den Unterstützungswohnsitz des Vaters bzw. uneheliche Kinder den der Mutter).
- Urfehde
- Die Urfehde (auch Urphed, Urphede, Urpfedt, Unfehde) war ein Mittel des vormodernen Rechts und bedeutete den beeideten Fehdeverzicht. Der Bruch der Urfehde wurde deshalb als Meineid verfolgt und bestraft. War ein Rechtsbrecher durch eine Fehde zu einer Sühnevereinbarung gegenüber dem Geschädigten, später auch kirchlichen und staatlichen Stellen, gezwungen worden, so versprach der Geschädigte bzw. Fehdeführer mittels der Urfehde die Einstellung der Gewaltmaßnahmen und die zukünftige Wahrung des Friedens. Diese Form der Urfehde wurde als Streiturfehde bezeichnet.
V
- Verweser
- Parlaments-, meist Bürgerschafts-Vertreter in einem Ausschuss
- Victualien
- Lebensmittel, zum Lebensunterhalt gehörig
- Vitriol
- Name für die kristalwasserhaltigen Sulfate, Salze der Schwefelsäure
- Virtute Baptismae,De
- lat., „Die himmlische Kraft der Taufe“
W
- Wadel
- Wadel, im Niederdeutschen 1) die Zeit des Vollmondes; 2) (Wadelzeit, Holzwadel), die Zeit im Jahre, wo das Bau- u. Nutzholz am besten zu fällen ist (im Spätherbst bei Vollmond).
- Wechsel
- Ab dem 16. Jahrhundert verkürzt aus „Wechselbrief", ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält.
- weiland
- vormahls, früher, ehemals
X
Y
Z
- Zedieren
- eine Forderung an einen Dritten abtreten)