Lehnschulzen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Pflichten & Vorrechte: Er war oft von bestimmten Frondiensten befreit, genoss lokale Privilegien und musste im Gegenzug als Verwalter und Richter für Ordnung sorgen. | * Pflichten & Vorrechte: Er war oft von bestimmten Frondiensten befreit, genoss lokale Privilegien und musste im Gegenzug als Verwalter und Richter für Ordnung sorgen. | ||
(aus Wikipedia) | |||
Version vom 10. Juni 2026, 13:13 Uhr
- Ein Lehnschulze (auch Erbschulze) war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der dörfliche Ortsvorsteher, dessen Amt und zugehöriger Hof erblich waren.
- Er fungierte als Bindeglied zwischen dem Grundherrn und den ansässigen Bauern, teilte das Land zu, trieb Abgaben ein und sprach in niederen Rechtsangelegenheiten Recht.
- Die wichtigsten Merkmale des Amtes
- Der Schulzenhof: Der Lehnschulze bewirtschaftete den meist größten und wichtigsten Hof des Dorfes.
- Erbliche Stellung: Im Gegensatz zu frei gewählten oder vom Gutsherrn eingesetzten Schultheißen war das Amt hier fest an den erblichen Besitz des Hofes gebunden.
- Pflichten & Vorrechte: Er war oft von bestimmten Frondiensten befreit, genoss lokale Privilegien und musste im Gegenzug als Verwalter und Richter für Ordnung sorgen.
(aus Wikipedia)