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Version vom 11. April 2021, 08:23 Uhr
Versuch einer Geschichte der Gemeinde Schwanheide
geschrieben von Dieter Greve, Schwerin
Ich nenne es einen Versuch, weil es gegenwärtig bedingt durch die Corona-Pandenmie einige Schwierigkeiten bei der Benutzung von Quellen in Archiven und Bibliotheken gibt. Zudem sind die lebendigen Quellen kaum noch vorhanden. So müssen die Fakten aus der Literatur, wie den Bauernlisten des Amtes Boizenburg von Georg Tessin und in begrenztem Umfang aus vielen ergänzenden Einzelquellen, wie den Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalendern und ihren Nachfolgern den Staatshandbüchern (1923, 1927, 1930, 1937 bis 1939) zusammengetragen werden. Die Chronik kann deshalb nicht die Qualität der von mir verfassten Chroniken von Bengerstorf, Bennin und Wiebendorf erreichen.
Schwanheide ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Boizenburg-Land mit Sitz in der nicht amtsangehörigen Stadt Boizenburg/Elbe verwaltet. Die Gemeinde gliedert sich in die Ortsteile Schwanheide und Zweedorf. Zum Ortsteil Schwanheide gehören die Siedlungen Bauernende, Neuendamm und Zweedorfer Tannen.
Geographische Lage
Die Gemeinde Schwanheide befindet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim im westlichsten Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der Grenze zum Kreis Herzogtum Lauenburg im Bundesland Schleswig-Holstein. Die Grenze bilden der Fluss Delvenau und die Riedebeck. Im Kreis Herzogtum Lauenburg grenzen die Gemeinden Basedow, Witzeeze, Büchen und Bröthen an, im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Gemeinden Greven, Gresse, Nostorf und die Stadt Boizenburg.
Koordinaten von Schwanheide: 53°25'54 Nord; 10°41'11 East
Kordinaten von Zweedorf: 53°25'50 Nord; 10°37'49 East
Kurzbeschreibung nach Quade
Beschreibung von Schwanheide nach Rabe/Quade 1894:
Schwanheide bei Büchen, 1 Meile nordwestlich von Boizenburg an der Hamburg-Berliner Eisenbahn, Haltepunkt – 7 km nach Boizenburg, 6,4 km nach Büchen- Erbhof von M. Chambeau (Brennerei), 402,3 ha, b. Sch., ferner 6 Erbpächter, (1 Krüger), 1 Büdner, 6 Häusler, 1 Erbwassermüller. Der Erbpachthof hat 60, das Dorf 103 Einwohner, zusammen 163 Einw.
Beschreibung für Zweedorf nach Rabe/Quade 1894:
Zweedorf und Neu-Zweedorf bei Büchen:. Zweedorf liegt an der Stecknitz, 1 ¼ Meile nordwestlich von Boizenburg, Dorf mit einer nebst Nostorf mit Gresse combinirten Mutterkirche, die mit einer Orgel und einem alten Altarschnitzwerk versehen ist, Schule, 14 Erbpächtern, 4 Büdnern und 18 Häuslern (1 Krüger) - Neu-Zweedorf (Ausbau von Zweedorf) ¼ Meile südlich der Eisenbahnstation Büchen, mit 4 Erbpächtern. Zweedorf und Neu-Zweedorf zählen zusammen 289 (222) Einw.
Geschichte der Gemeinde Schwanheide mit dem Ortsteil Zweedorf
1. Die Entstehung unserer Kulturlandschaft
Unsere Heimat ist durch die Eiszeit geformt worden. In einer älteren Eiszeit, nämlich im Warthe-Stadium der Saale-Eiszeit, entstanden unter dem lagernden Eis lehmige Grundmoränen. Eine solche befindet sich südlich des Talzuges im Zuge des Rensdorf-Gehrumer Grabens im Bereich der Gemarkungen Boizenburg, Vier, Rensdorf und Bickhusen mit lehmig-sandigen Böden im Osten und kiesig-sandigen Böden im Westen. Als sich das Eis zurückzog und dann in der Weichseleiszeit erneut vorstieß, türmten sich die Schuttmassen vor dem Eis zu den großen Endmoränenzügen auf, die sich von Schleswig-Holstein über Mecklenburg bis in die Uckermark erstrecken. Die südliche Endmoräne befindet sich in unserem Raum an den Südenden des Schaalsees, des Dümmer Sees und des Schweriner Sees. Als das Eis abtaute wälzten sich gewaltige Wassermassen zum Urstromtal der Elbe. Auf ihren Bahnen durchschnitten sie die Lehmplateaus und schufen auf diese Weise die Täler der Delvenau (meist Stecknitz genannt), Boize, Schaale, Schilde und der oberen Sude (bis etwa Redefin). In diesen Tälern lagerten sie große Sandmassen, die so genannten Sander, ab. Weil in dieser Zeit sich noch keine Pflanzendecke gebildet hatte, konnten die Winde den Sand weit transportieren. So wurden auch die verbliebenen lehmigen Hochflächen noch übersandet. Außerdem war die Versickerung und Erosion der Niederschläge in den noch unbewachsenen Böden sehr stark, so dass zusätzlich Lehmbestandteile fortgeschwemmt wurden.
Auf Grund dessen findet man in unserer Heimat sowohl lehmige als auch sandige Hochflächen, sandige Talniederungen, wie das Tal der Delvenau, und auch moorige Bildungen besonders dort, wo in den Tälern ständig das Wasser staute. Zwischen den Tälern der Delvenau und der Boize entstanden durch den Schmelzwassertransport weite Sander, wie die Boizenburger Stadtheide von der Metlitz bis nach Bürgerhof und eben der Schwanenheide, die der Gemeinde ihren Namen gegeben hat. Auf den sandigen Böden siedelten sich Eichen-Birken-Wälder an, wie wir sie noch heute finden, wo die Wälder durch natürliche Bildung entstanden sind. Dort wo ständige Feuchtigkeit vorhanden war, siedelten sich Bruchwälder an, die in erster Linie von Erlen (plattdeutsch Ellern) bestockt waren. Diese Bruchwälder (plattdeutsch Ellerbraucks) finden wir am Übergang von der Höhe zu den Tälern der Wasserläufe Delvenau, Mühlenbach und Boize. Natürlich wird es auch Buchenbestände gegeben haben, aber nicht in Reinkultur. Sie sind ebenso wie die Kiefernwälder ein Teil der vom Menschen geformten Kulturlandschaft. Unsere Heimat ist eine Landschaft, die sich natürlicherweise immer wieder bewalden wird. Äcker und Wiesen sind ein Produkt der Arbeit des Menschen.
2. Die Ursprünge der Besiedlung und erste Erwähnung der Dörfer
Eine Landschaft, die reichlich mit Vegetation und Wasser ausgestattet ist, ist auch für die Tierwelt ein Paradies. Diese Bedingungen haben auch den Menschen bereits in frühen Zeiten gute Lebensbedingungen geboten. Zeugnisse für die frühe Besiedelung in der Bronzezeit, die etwa bis 600 vor der Zeitenwende gedauert hat, sind die reichlich vorhandenen Gräberfelder sowie die Kegelgräber bei Bretzin.
Der Altmeister der Archäologie in Mecklenburg Robert BELTZ berichtet über Funde in Zweedorf im Meckl. Jahrbuch 71/1906: "Südöstlich von dem Dorfe Zweedorf ist seit Anfang der neunziger Jahre von einem auswärtigen Unternehmer Kies in bedeutenden Mengen abgebaut; bei der Gelegenheit in leicht hügeligem Boden, nicht weit von der Stecknitzniederung auf den Hufen der Erbpächter Nabein und Scharnberg, auf ein sehr großes Urnenfeld gestoßen ... . Nach beigefügten Berichten standen die Urnen an verschiedenen Stellen der ausgedehnten Fläche dicht zusammen, stets flach, ohne oder mit geringem Steinschutz. Zwei Arten, eine derbere rote und eine feinere schwarze, sind beobachtet. Eine sachgemäße Untersuchung hat leider nicht stattfinden können" R.Beltz bedauert, dass viele der Funde in private Hände oder in das Hamburger Museum und nur wenige in das Schweriner Museum gelangt sind. Beltz ordnete die Funde der jüngeren Bronzezeit zu.
In den Unterlagen des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, Bereich Archäologie z.Z. in Wiligrad findet sich ein nicht genau lokalisierter Fundort unter der Bezeichnung Lührs Koppel, der sich in der Nähe einer Blockstelle der Bahn befinden soll. Der Erbpächter Lühr hatte seine Ländereien im Norden der Gemarkung an der Bahnlinie.
ZÜHLSDORFF berichtet über ein Urnenfeld der vorrömischen Eisenzeit und ältere slawische Keramik in Zweedorf und und Funde einer Flintsichel, sowie eines Flintbeils bei Schwanheide.
Die früheste Besiedelung ist stammesmäßig nicht mehr zuzuordnen. Nach KEILING 1993 war das gebiet des ehemaligen Kreises Hagenow um 50 vor unserer Zeitrechnung weitgehend menschenleer, nachdem die Germanen gegen die Römer gezogen waren. Um 30 v.u.Z. begann eine germanische Neubesiedlung. um 5 v.u.Z. begannen Langobarden, von der linken Elbseite durch Römer bedrängt, auf die rechte Seite überzusiedeln. Es ist sicher, dass bis zu dem 6.Jahrhundert unserer Zeitrechnung in unserem Gebiet, dem lüneburgischen, lauenburgischen und westmecklenburgischen Raum die germanischen Langobarden ansässig waren, die im Zuge der Völkerwanderung bis nach Norditalien zogen und dort der Lombardei (um Mailand) ihren Namen gaben. Der Name der Langobarden ist aber auch noch in den Ortsnamen Bardowieck und Barförde (Bardenfurt) zu erkennen. Prof. Horst Keiling hat in den 1970er Jahren im Wiebendorfer Wald östlich des Dorfes über 700 langobardische Gräber ausgegraben. In seinem Buch „Wiebendorf – ein Urnenfriedhof der frührömischen Kaiserzeit in Hagenow“ heißt es „Wiebendorf ist der erste vollständig untersuchte frühkaiserzeitliche Urnenfriedhof im Norden der DDR. Von etwa 800 ursprünglich auf dem Platz niedergelegten Bestattungen sind 718 mehr oder weniger gut erhalten geblieben und freigelegt worden.
Der Bestattungsplatz gehört kulturell in die kleine Gruppe der im Kreis Hagenow verbreiteten Langobardenfriedhöfe, die mit Kulturgut vom Spät-Latene-Charakter einsetzen, das im Unterelbegebiet für die Augusteische Zeit (etwa 30 v.u.Z. bis 20 u.Z.) typisch ist und im 2.Jahrhundert abbrechen.“ In seinem Aufsatz „Das Römischen Reich und die Germanen im Boizenburger Raum um den Beginn unserer Zeitrechnung“ (in „Zur Geschichte Boizenburgs“, Boizenburg 2007) führt Keiling aus: „Als im Herbst 1972 ein gewaltiger Sturm über das Land brauste, entwurzelte er in einem alten Hochwald auf einem Kiesrücken östlich des Tessiner Moores (Wiebendorfer Moor, D.G.) auf der Wiebendorfer Gemarkung zahlreiche dicke Kiefern. Beim Durchstreifen des Windbruchgebietes entdeckte ein Traktorist einen Bronzeeimer im Wurzelloch einer umgestürzten Kiefer. Unmittelbar danach erfolgte die Besichtigung des Fundplatzes durch einen Fachmann sowie die Übernahme des Gefäßes. Dabei bestätigte sich, dass hier ein unbekannter Langobardenfriedhof liegt, der offenbar noch nicht sehr zerstört ist. … Wiebendorf war der erste Friedhof aus dieser Zeit im Nordosten, der planmäßig und vollständig untersucht worden ist. 715 Bestattungen und zahlreiche Einzelfunde konnten ausgegraben und in einem Katalogband (KEILING 1984) der Öffentlichkeit vorgelegt werden. …
Überblickt man das aus den Wiebendorf-Gräbern stammende umfangreiche Fundmaterial, so lassen sich besonders nach dem Formenwandel der Keramik drei aufeinanderfolgende Zeitphasen erkennen. … 1. Wiebendorf setzt mit Bestattungen ein, die mit situlaartigen oft mit einem Henkel versehenen Terrinen mit Punkt- und Strichverzierung niedergelegt sind (Abb. 3 m). Übrigens sind aus solchen Urnen mehrfach Harzstücke bekannt geworden, auf denen sich Zahnabdrücke befinden. Das aus Pech bestehende Harz fand wohl beim Totenbrauchtum Verwendung. Die Mehrzahl der Bronzegefäße, die die Langobarden von den Römern erhalten haben dürften, gehört auch in diese frühe Zeit. Es sind Eimer (Abb. 3 k), flache Becken, Bronzekessel mit Eisenrand und eine besonders schöne Kanne mit Gesichtsmaske mit Henkelansatz (Abb. 3 l). 2. Es folgen vorwiegend schwarze Terrinen, die mit ein- und zweireihigen Rollrädchenmustern verziert sind. (Abb. 3 n) 3. Zum Schluss herrschen Terrinen mit mehrlinigem Rollrädchenmuster und Riefornamenten vor (Abb. 3 o). Auch die Depots aus Waffen und Eisengegenständen, wie sie links der Elbe auf Langobardenfiedhöfen freigelegt wurden, traten in Wiebendorf auf. Lanzenspitzen (Abb. 3 h), Schildbestandteile (Abb. 3 i) und Schwerter sowie die von der Reiterei verwendeten Sporen (Abb. 3 c) weisen auf kriegerische Auseinandersetzungen hin. Eiserne, aber manchmal auch aus Bronze bestehende Gewandhaften, die die Archäologen Fibeln (Abb. 3 a/b) nennen, waren wie die verschieden geformten Schnallen und Gürtelverschlüsse Bestandteile der germanischen Kleidung. Eiserne Pfrieme, halbmondförmige Rasiermesser (Abb. 3 g), Messer (Abb. 3 e) und Scheren (Abb. 3 f) sind häufig auftretende Gebrauchsgegenstände.“
In dem von den Langobarden verlassenen Gebiet haben sich die Polaben (Anwohner der Labe = Elbe) angesiedelt. Ihr Stammeszentrum und -heiligtum war in Ratzeburg zu finden. Gegen das weitere Vordringen der Slawen wurde von der Elbe bis an die die Kieler Förde an der Ostsee der "Limes saxoniae" angelegt. Dieser bestand jedoch nicht in erster Linie wie der römische Limes in Süd- und Westdeutschland aus Befestigungsanlagen sondern zusätzlich zu einigen geringfügigen Befestigungen durch ein bewusst siedlungsarm gehaltenes unwirtliches Gebiet. Grenzen waren noch im Mittelalter immer Grenzsäume, in denen die Nutzungen und damit die Interessen der beiderseits anwohnenden Stämme sich überschnitten haben. Noch in den Messtischblättern, die zum Ende des 19. Jahrhunderts herausgegeben wurden, gibt es eine Valluhner Heide im Lauenburgischen, die auf frühere Nutzungsrechte der mecklenburgischen Valluhner hinweisen, ebenso der in der Schmettau-Karte 1788 ausgewiesene Flurname gemeinsame Hütung mit Büchen (Bürken) auf der Zweedorfer Feldmark. Auch die Ortsnamen (Langen)Lehsten in Lauenburg und Leisterförde in Mecklenburg deuten auf ähnliche Beziehungen hin. Der Limes saxoniae soll von der Elbe ab an der Delvenau verlaufen sein und sich durch Urwälder, Seen und Sümpfe bis an die Ostsee erstreckt haben. Somit befanden sich Zweedorf und Schwanheide auf der polabischen Seite des Limes.
Als um die Mitte des 12.Jahrhunderts die deutsche Besiedlung der von den wendischen Polaben bewohnten westmecklenburgischen Gebiete erfolgte, wurde um den Boizenburger Burg- oder Schlossbezirk auch das Land oder die Vogtei Boizenburg gebildet. Dieses später auch Amt genannte Land Boizenburg wird etwa gleichzeitig mit dem 1154 gegründeten Bistum Ratzeburg, zu dem es kirchlich bis zur Durchsetzung der Reformation etwa 1535 gehörte, entstanden sein. In der weltlich-politischen Organisation gehörte es zunächst bis 1203 zur Grafschaft Ratzeburg, dann zur Grafschaft Schwerin und ab 1358 zu Mecklenburg. Erwähnt wird es erstmalig in einer Urkunde aus dem Jahre 1158 als Heinrich der Löwe dem Bischof von Ratzeburg u.a. ein Tafelgut "in Boyceneburg Benin" schenkt. Die Ersterwähnung von Bennin ist somit auch die für die Vogtei Boizenburg. Die Dörfer der Vogtei dürften jedoch alle um diese Zeit entstanden sein, wenn sie denn nicht schon vorher als wendische Siedlungen, bzw. noch ältere langobardische bestanden haben. Ihre Ersterwähnung in Urkunden liegt aber häufig um vieles später. Das Ratzeburger Zehntenlehenregister von 1230, in dem viele Dörfer u.a. des Amtes Wittenburg zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurden, ist für das Amt Boizenburg nur unvollständig erhalten. Mit Sicherheit sind aber mit ihren Zehntenlehen genannt:
Zehnten für den Bischof: Granzin 24 Hufen Nieklitz 12 -"- Klimprow 4 -"- (auf der Tüschower Feldmark) Niendorf - Bahlendorf - Karrentin 7 -"- Dersenow 5 -"- Zahrensdorf 12 -„- Blücher 4 Hufen Lüttenmark 4 -"- Leisterförde 4 -"-.
In der Curie (bischöflicher Hof) "Bunserstorpe" sind von 6 Hufen Zehnten an den Bischof zu zahlen. In Übereinstimmung mit dem Mecklenburgischen Urkundenbuch darf man davon ausgehen, dass es sich bei Bunserstorpe um Bengerstorf handelt, da auch kein anderes Dorf mit ähnlichem Namen historisch belegt ist. Über die Zehnten für den Bischof hinaus sind Zehntenlehen für andere Personen in Granzin, Tessin und Gallin sowie zwei weitere nur unvollständig lesbare (der jeweils erste Buchstabe des Namens fehlt) und bisher nicht identifizierte Dörfer erwähnt. Es könnte sich bei ".ebande" um Nebande, das sagenhafte Nebein auf der Gemarkung Bennin, handeln und bei ".amnetin" um Gamnetin, verkürzt zu Gamm, um das Vorwerk an der Boize, das 1255 Graf Gunzelin III. an die Bürger zu Boizenburg verkauft hat. Der Name Gamm existiert nach wie vor für die Ausbaugehöfte in Boizenburg, Schwartow und Neu Gülze sowie als Flurname für die zwischen diesen liegenden Flächen. Bennin ist aufgeführt als "freigemacht für den Bischof in Feldern und Wäldern, Weiden und Wiesen, welche Herzog Heinrich (der Löwe) für den Bischof von allen Diensten befreit hat". Es fällt auf, dass wohl Leisterförde, nicht aber Zweedorf, Nostorf, Bickhusen und Rensdorf genannt sind. Schwanheide wird erst sehr viel später (1560) in einer Urkunde erwähnt.
Zweedorf und die Schwanenheide waren in der von Heinrich dem Lowen gegründeten und an seinen Gefolgsmann Gunzelin verliehenen Grafschaft Schwerin belegen, zu der das Land Boizenburg, später auch Vogtei und Amt genannt, 1203 aus der Grafschaft Ratzeburg gekommen war. Kirchlich gehörte das Land Boizenburg bis zur Reformation zum Bistum Ratzeburg.
3. Geschichte des Domanialdorfes Zweedorf
Die schriftlich überlieferte Geschichte des Territoriums der Gemeinde Schwanheide beginnt auf dem Gebiet des Ortsteils Zweedorf, der 1252 erstmalig in Urkunden zu finden ist. SCHILDT hält die Entstehung Zweedorfs aus zwei Dörfern für wahrscheinlich, von denen er eines in Borgerstorf sieht, das andere in einem südlich von Zweedorf gelegenen untergegangenen Dorf. Er hält jedoch auf Grund der Nennung noch 1458 als kleines Dorf mit Mühle einem Katen und 2 Bauern nicht Kladram für dieses zweite Dorf. Zweedorf wird nicht im Ratzeburger Zehntenlehenregister von 1230 genannt. Auch die Dörfer Borgerstorf und Kladram, aus denen dann Zweedorf entstanden sein könnte, wurden erst 1335 bzw. 1444 erstmalig genannt. Da beide Dörfer später als Zweedorf genannt werden, wird die Gründung Zweedorfs als Vereinigung beider Dörfer oft angezweifelt. Bei Borgerstorf verzichten Eckart Marsow und seine Brüder 1335 auf ihren Anteil an "dene ghude tu Borghestorpe" Der Anteil fällt somit an den Landesherrn (bis 1358 der Graf von Schwerin). Durch einen weiteren Verzicht des Otto von Schack 1459 fällt das Gut ganz an den Landesherrn (nun Herzog von Mecklenburg).
"Nach einem amtlichen Pacht- und Bederegister von 1458 bestand das Dorf Kladram aus einem Mühlengehöft, zu welchem noch ein Kathen gehörte, einem größeren und einem kleineren Bauerngehöft. In gleichen Registern von 1459 bis 1468 wird in Kladram neben dem Müller noch ein Bauer aufgeführt; 1485 ist auch dieser letzte Bauer (Wilken Reimer) nicht mehr verzeichnet." (nach SCHILDT, Die untergegangenen Dörfer Mecklenburg-Schwerins, MJB 56/1891; s.unten). In verschiedenen Registern bis 1603 wird der Name des Dorfes wegen der Ackernutzung durch Nostorfer und Zweedorfer Bauern immer noch genannt. 1635 wird nur noch von der "Clarer Mühle" gesprochen, 1650 von der Cladrümer Mühle Nach einer Amtsbeschreibung von 1653 ist diese abgebrannt (nach Amtsakten während es "Dänischen Krieges 1625/29" Amtsakten von 1714 berichten von der vormaligen "Clar-Mühle" dann als Schwanheider Mühle. Schildt geht davon aus, dass Kladram bei der Schwanheider Mühle gelegen hat.
JEGOROW geht in seinem freilich umstrittenen Buch "Die Kolonisation Mecklenburgs im 13. Jahrhundert", Breslau 1930, davon aus, dass ein Ministeriale aus dem Umfeld Heinrichs des Löwen, Ritter Rotherus de Twedorpe, der aus dem braunschweigischen Zweidorf bei Peine stammte, das Dorf gegründet und nach seinem Heimatort benannt hat. Er bezieht sich auch auf die Urkunde aus dem Jahre 1297 (MUB 2448), in der Zweedorf das Erbe Rotchers genannt wird, aus dem der Graf von Schwerin das freie Dorf erworben hat (s. unten unter 3.).
Der bereits 1252 genannte Name Zweedorf könnte freilich auf zwei Dörfer hindeuten. Wegen der frühen Nennung des Dorfes soll diese Chronik mit der frühen Geschichte Zweedorfs beginnen. Die Namen der Dörfer Borgerstorf und Kladram werden immer wieder noch bis in das 16. Jahrhundert hinein in Bede- und Amtsregistern genannt, weil die Zweedorfer Bauern, für Kladram auch die Nostorfer, Bede und Pacht zahlen, was auf die Nutzung durch diese Bauern hinweist.
3.1. Die Anfänge Zweedorfs bis um 1450
Die frühen urkundlichen Erwähnungen von Zweedorf sollen hier folgen. Die erste Erwähnung in einer Urkunde stammt aus dem Jahre 1252 als Gunzelin, Graf von Schwerin, dem Kloster Zarrentin Rechte an Zweedorfer Hufen verleiht.
MUB 704, 1252, Sept. 11. Boizenburg
Regestentext: "Gunzelin, Graf von Schwerin verleiht dem Kloster Zarrentin neun Hufen in Zweedorf, welche derselbe von dem Bürger Wichfried von Wittenburg gekauft hat."
MUB 1492; 1279 Juni 9. Wittenburg
Nikolaus, Graf von Schwerin bestätigt Verleihungen seiner Vorfahren an das Kloster Zarrentin. Im Originaltext heißt es: "... in villa Twedhorp quaturdecim mansorum censum et vigenti sex solidos usualis monete de hominibus, qui cotere nominantur...". Übersetzzung:"... im Dorf Zweedorf von 14 Hufen die Abgaben und 26 solidos die übliche Geldsumme der Einwohner, die Koter genannt werden..."
- MUB 2448, 1297, April 28,, Wittenburg
- Regestentext:
- „Nicolaus, Graf von Schwerin verkauft dem Kloster Zarrentin den freien Besitz der Dörfer Zweedorf, Schaliss und Kl.-Welzin, ferner 6 Hufen in Bretzin und 2 Hufen in Kothendorf, auch den Zehnten aus dem Dorfe Stöllnitz.“
- Originaltext:
- “In nomine domini. Amen. Nos Nicolaus dei gratia comes Zverinensis omnibus presentum paginam percepturis in perpetuum quoniam omnia, que celi continentur ambitu, lapsum spondent, et acta hominum, etiam quantum laudabilia, liuoris persepe aculeo labefiunt, eapropter expedit, ut quecumque aguntur in tempore, scriptis caucius muniantur et testimoniis, ne euolutione eiusdem inueniatur occasio malignandi.
- Noscat itaque fidelis etas presencium et discat felix successio futurorum, quod nos de bona voluntate et mera animi liberalitate ac heredum nostrorum quorumcumque laude et assensu sancte congregationi ancillarum Christi ordinis Benedicti in Cernetyn, nobis familiarum, libertatum ville Twedorpe dicte, ab heredibus Rotcheri empte, in lignis, agris cultis et incultis, pratis, ripis, aquarum decursibus naviumque consuetis applicationibus, et cum minori iudicio at sexaginta solidos, reseruata insuper eisdem in maiori iudicio secundum consuetudinem fassalorum nostrorum et terre debita portione, et libertatem ville integre Scalisse dicte simileter et ville integre Wendeschen Weltsin nuncupate, et sex mansorum cum cotlant habentibus in Britsin, quibus iuribus Johannes miles dictus Balch plenarie tenuit, duorumque mansorum in Cotendorpe sitorum cum omni iure, libertate et coseruatione quibus celeri nostri gaudent fassali, similiter et perpetuitatem decime in villa Stolniste poste, quam pro centium et sexaginta marcis denariorum Lubicensium a nobis predicte ancille de Cernetyn emerunt: hec omnia particulatim et summatim prescripta pro trecentio marcis denaniorum Lubicensium eisdem rendidimus in perpetuum libere perfruendo ut, sicut hec actu et profectu utilitate earum cupimus semper esse viuida, ita in presenti scripto sigilli nostri appensione munito et subscriptorum commendabili testimonnio volumus in dei fore nomine perhenniter valitura. Nomina festium sund hec: (Unterschriften) Datum et actum Wittenburg, ad incarnatione domini anno gratie M CC XC VII, IIII kalendas Maii, dominica qua Misericordia domini.”
- Sinngemäße Übersetzung:
- „Im Namen des Herrn. Amen. Wir Nicolaus, von Gottes Gnaden Graf von Schwerin, präsentieren allen die grundlegende Urkunde für alle Zeiten, so alle sich rasch der Umschweife enthalten, die Sünden vergeben, auch die menschlichen Werke, wie viel noch Löbliches, Neid und Spitzfindigkeiten, oft Sorge wankend machen, deswegen besorgen, wie auch die Zeiten sich ändern, die Schriften und Zeugnisse zu sichern, damit nicht böswillige Anlässe Veränderungen derselben erwirken. Wir bekennen daher in Treue sowohl für die Anwesenden und wissen auch glücklich die künftigen Nachfolger, dass es unser guter Wille ist, auch aus lauterer Gesinnung und Höflichkeit sogar unser Erbe vollen Lobes und Zustimmung der heiligen Gemeinschaft der Mägde Christi des Benediktinerordens in Zarrentin unseren Besitz das freie Dorf, Zweedorf genannt, aus dem Erbe Rotchers zu verkaufen, mit Wäldern, bebauten und unbebauten Äckern, Wiesen, Ufer, Wasserläufen und Schiffen gewöhnlicher Anlage, auch mit der niederen Gerichtsbarkeit für sechzig Schillinge, bewahrt bleiben zudem in der hohen Gerichtsbarkeit unser folgender Brauch und auch die Schuldverhältnisse des Landes, auch das freie ganze Dorf Schaliß genannt ähnlich auch das ganze Dorf Wendisch Weltzin werden feierlich benannt, auch sechs Hufen mit dem Katenland, die wir besitzen in Bretzin, welche Rechte der Ritter Johannes, genannt Balch, vollständig innehatte, auch zwei Hufen in Kothendorf gelegen mit allen Rechten, Freiheiten und Reservaten, welche uns rasch erfreuen, ähnlich auch der ständige Zehnten im Dorf Stöllnitz zuletzt, welches auf hundert und sechzig Mark Lübecker Dinare von uns für die Nonnen von Zarrentin festgesetzt ist: Dieses alles in Teilen und Summen verordnet für dreihundert Mark Lübecker Dinare solcher Einkünfte auf Dauer frei zu genießen, dass diese Werke Nutzen bringen, solches wünschen wir, sei für immer lebendig, so in der präsentierten Urkunde mit unserem angehängten Siegel bezeugen auch die Unterzeichner der bezeugenden Schriftrolle in Gottes Namen mit dauerhafter Bekräftigung. Die bekräftigenden Namen sind diese: (Unterschriften).
- Gegeben und verfügt Wittenburg, im Jahre 1297, 4. Mai, am Sonntag Misericordia domini.“
- MUB 2452, 1297 Juni 9, Wittenburg
- Regestentext:
- „Nicolaus, Graf von Schwerin, schenkt dem Pfarrherrn zu Boizenburg das Eigenthum von 2 Hufen in Gresse, 2 Hufen in Zweedorf, 3 ½ Hufen in Gehrum und 3 Hufen in Rensdorf.
Das Dorf Zweedorf ist als Sackplatzdorf mit 14 Hufen angelegt worden, das sein geschlossenes Ende der Delvenau zuwendete und nur durch eine Straße erschlossen war, die in östliche Richtung zu den Feldern führte, die in der Dreifelderwirtschaft gemeinsam unter Flurzwang bewirtschaftet wurden. Der Flurzwang ergab sich aus der streifenförmigen Aufteilung der Ackergewanne, an denen jeder Hufner seinen Anteil hatte. Diese erforderte die gemeinsame Feldbewirtschaftung.
Im Jahre 1335 wird in der "Taxe der Kirchen und geistlichen Lehen im Bistum Ratzeburg" (Regestentext) die Zweedorfer Kirche mit einer Taxe von 4 Mark erwähnt (MUB 5613). Diese hat sich auf dem sackförmigen Dorfplatz befunden.
3.2. Die mittelalterliche Entwicklung von Zweedorf, wie sie sich aus Steuer- und Abgabenregistern ergibt
Zunächst soll die Struktur der mittelalterlichen Abgaben erläutert werden:
Die Abgaben in der Zeit des ausgehenden Mittelalters bestehen aus:
1. Der Bede:
- Die Landbede war zunächst eine je nach Bedarf erhobene ordentliche (wie eine öffentlich-rechtliche) Steuer des Landesherrn, während die Bede eine ordentliche Steuer, die regelmäßig zu zahlen war, darstellte. In Mecklenburg wurde jede Bede nur mit Bewilligung der Stände erhoben. Später wurde auch die Landbede zur regelmäßigen Steuer. Offenbar wurde aber die doppelte Landbede nur zu besonderen Anlässen nach ständischer Bewilligung erhoben. Sie ging vom Herzog aus, während die Kaiserbede, eine Reichssteuer, vom Kaiser ausging und nur nach Bedarf erhoben wurde. In späteren Jahrhunderten wurde statt der Bede die Kontribution erhoben.
2. Dem Rauchhuhn:
- Es war ebenfalls als öffentlich-rechtliche Abgabe (Steuer) anzusehen, die je Feuerstelle/Rauch gezahlt wurde.
3. Die Pacht:
- Ist eine privatrechtliche Abgabe an den Grundherrn. Sie konnte entrichtet werden als:
- Geldpacht (siehe Schloss- und Amtsregister)
- Kornpacht
- Giftochsen (Gift = Gabe)
- Giftschaf
- Schneidelschwein (Schlachtschwein, evtl. auch kastrierter Pölk = Läuferschwein)
4. Das Ablager:
- Das Ablager konnte ein Kriegs- oder ein Jagdablager sein. Dabei waren dann durch die Bauern eines Dorfes das Quartier und die Verpflegung des fürstlichen Gefolges zu gewährleisten, was eine arge Belastung insbesondere in Kriegszeiten darstellen konnte. Später wurde aus dieser Verpflichtung eine regelmäßige Geld- oder Naturalabgabe (auch beides). Naturalabgaben erfolgten als Schneidelschweine, Giftschafe, Giftochsen, Rauchhühner und Hede (Flachsfasern).
5. Kirchenhebungen:
- Das war die anderweitig als Zehnten bezeichnete Abgabe an die Kirche.
Über den weiteren Verlauf der Geschichte Zweedorfs können wir einige Erkenntnisse aus den Bede-, Schloss- und Amtsregistern, sowie aus denen der Kirchenhebungen gewinnen. Die Bede war eine Steuer, die an den Landesherrn zu entrichten war, die Kaiserbede gar an den Kaiser. Sie wurde etwa turnusmäßig erhoben, teils auch wie die bewusste Kaiserbede zu bestimmten Anlässen.
In den Schloss- oder Amtsregistern sind die Pachtzahlungen enthalten, die als Geld- und auch als Naturalabgabe zu entrichten waren. Sonderzahlungen erfolgten zu den sogenannten Ablagern (Jagd- und Reiseablager), die ebenfalls aus Geld- oder Naturalzahlungen bestehen konnten.
1453 Landbederegister
Villa Twedorpe non dedit (nicht gibt)
Dass die Zweedorfer 1453 keine Bede zahlen, lässt den Schluss zu, dass auf Grund von Witterungsbedingungen, Katastrophen oder ähnlichem die Bewohner verarmt waren.
1458 Schlossregister, Kladram pacht
Mark M, Schillinge ß, Pfennige &
- Gherke Moller van der molen 2 M, 2 ß
- unde van deme caten vor 1 wisch 8 ß
- Wilken Reymer vor 1 hove 1 M, 4 ß
- unde vor de wisch 1 M
- Overbeke 1 M, 4 ß
Summe 6 M, 2 ß
Kladram war1458 ein kleines Dorf mit nur einer Mühle und einem zugehörigen Katen, sowie zwei Hüfnern (Reymer und Overbek), von denen Overbek bereits ein Jahr später keine Bede mehr zahlt. Möglicherweise bestand um diese Zeit nur noch ein Rest des älteren Dorfes. Im Jahre 1479 zahlt nur noch der Müller (s.u.)
- 1459 und 1460 fehlt Overbeke, daher die Summe 5 Mark 2 Schillinge,
dazu 1459: Van mastgelde 140 M nam ik van Twedorp, Notstorp unde Lutke marke.
1460 Borgerstorf:
Pacht to Borchstorp 14 M
1461 Kladram und Borgerstorf:
Summe 4 ½ M ,6 ß
1461 und 1462 Borgerstorf:
item van Borchstorp borede ik 13 M.
1462 Einfache Landbede
Gemäß diesem Landbederegister bestand die Zweedorfer Bauernschaft aus 2 Doppel-, 5 Eineinhalb-, 5 Vollhufen, 1 Halbhufe und 4 Kätnern
:1462 Kladrum:
Reymer van Cladrem 1 Mark
- 1463 Schlossregister
Zweedorf: nicht genannt Borgerstorf: To Borchstorpe borede ik 13 M.
- 1464 Schlossregister
Kladrum wie 1461, aber 6 M, 2 ß. Twedorpe pacht: Henneke Cron up der Sluse 2 M, 8 ß.
- 1468 Schlossregister
Kladrum wie 1461 Pacht van Borchstorpe; nicht beziffert
- 1468 Landbede
Twedorpe nur summarisch 16 ½ M, 4 ß Cladram 1 M unde gift vor pacht 6 M, 2 ß
- 1469 Schlossregister
Kladram pacht 4 ½ M
- 1479 Landbede
Kladrum: De moller to Cladrem 1 M Zweedorf und Borgerstorf nicht aufgeführt.
- 1479 Schlossregister
De mole to Cladrem 3 M, 14 ß (Pacht)
- 1485 Schlossregister
Kladrum: Item de moller van Kladram 4 M myn (minus) 4 ß.
- 1492 Schlossregister
Twedorpe summarisch 8 M Kladram 4 M minus 4 ß
- 1496 Kaiserbederegister
Twedorpe:
- Arend Roder, Hillicke uxor, Jurgen servus .. 3 Personen
- Hans Horstmann et uxor et servus .... 3 Pers.
- Hans Baden et uxor .................. 2 Pers.
- Lutke Munt et uxor eius cum famulo .. 3 Pers.
- Jurgen Roder et uxor eius ........... 2 Pers.
- Lutke Baden et uxor, twe dochter, twe sons .. 6 Pers.
- Ostman Zigen et uxor et servus ...... 3 Pers.
- Hans Munt et uxor ................... 2 Pers.
- Hans Wreden et uxor, patrem, matrem,et servum..5 Pers.
- Johan Martens et uxor et famulam .. . 3 Pers.
- Marten et uxor et filiam et filium .. 4 Pers.
- Hans Peters et uxor et servum ....... 3 Pers.
- Hynrik Nigebur et uxor et famulam et pater eius..4 Pers.
- Peter Burmester et uxor eius ......... 2 Pers.
- Peter Roder et uxor et filium eius ... 3 Pers.
- Hennecke Roder et uxor et servam ..... 3 Pers.
- Titke Hotman et uxor eius ............ 2 Pers.
- Jurgen Hotman et uxor eius ........... 2 Pers.
- Clawes Herde, Annecke uxor ........... 2 Pers.
- Beneke Peters scheper ................ 1 Pers.
- Heneke Krun, Beke mater, Hinrik servus 3 Pers.
- Beneke Peters, Wöbbeke uxor .......... 2 Pers.
Genannt sind 63 Personen, was einschl. der Kinder bis zu 100 Personen ergeben könnte. Bei Arend Roder ist sogar der Name der Ehefrau genannt. Möglicherweise lässt das darauf schließen, dass er der Schulze gewesen ist.
Die lateinischen Begriffe bedeuten: uxor - Ehefrau, filia - Tochter, filius - Sohn, servus u. famulus - Dienstmann, pater - Vater, mater - Mutter, eius - sein
3.3. Die Zeit der Reformation und des Dreißigjährigen Krieges
:1538 doppelte Landbede
Im Jahre 1538 wohnen und arbeiten in Zweedorf 5 Eineinhalb-, 6 Voll- und 1 Halbhufner, sowie 6 Kossaten, davon 1 Leinenweber. Genannt werden auch die Nutzer der Feldmark Borgerstorf. Es fällt auf, dass drei dieser Nutzer nicht unter den Hufnern und Kossaten zu finden sind. Es wird sich möglicherweise um Brüder von diesen.
Kladrum: Cladrum ein wust veldt, bwen desse nachfolgende: Die Nostorfer Wylke Gottschalck, Tytke Berckhane und Lutke Grove zahlen wie Heygne Lunenborch to Twedorp je 8 ß Bede, :1554 zahlen sie gemäß dem Amtsregister 15 ß Pacht.
1541 Amt Boizenburg, Kirchenhebungen
Pfarrbauern der Pfarre Boizenburg: Was der pastor zu Boitzenburgk hat erstlich hat ehr acht eigene paur (zu Gresse zweene, zu Germe drei, zu Rensedorp auch drei) undt zwei zu Twedorp. In villa Twedorp 2 pawern mit rechte und dienst Hafer Schl. Dienstgeld M Rauchhuhn Stck. Achim (Herman) Roder 8 25 1 Hermen (Clawes) Wrede 8 25 1 den haver wollen sie nicht ausgeben
Messkorn aus dem Amte Boizenburg
Pfarre Zweedorf: die zu Ostorp (wohl Nostorf) geben Schfl. Roggen--, Item es ist verordenet worden, das die zu Twedop dem pastorn jerlich geben sollen 11 Schfl und 1 fat, das ist iderm buweman ½ Schl. Roggen, ein kosse (Kossate, D.G.) halb soviel
1543 Amtsregister
Twedorp gibt 1 oßen und 12 snidelszwine
Unter den zu verpflegenden Leuten wird der „visker in der Shwanheide“ erwähnt.
1553 Kirchenhebungen
In villa Tzwedorf geben Clawes Wrede und Herman Roder für je 1 Hufe (mansum) je 25 Mark und ein Rauchhuhn
1554 Amtsregister
1555 Ablager (Geld und Hafer)
Genannt sind: Lutteke Munth, Hans Munth, Karsten Gottschalck, Bene Hotman, Bene Peters, Lutteke Grove, Achim Barvoth, Sander Sigge, Harme Niggebur, Heiggen Lunenborch, Titteke Martens, Hinrich Berhane, Hinrich Kosther und Harme Barvoth.
1555 Schneidelschweine
Lutteke Munte, Jochim Roder, Karsten Gottschalk, Bene Hotmann, Bene Peters, Lutte Grove, Harme Nigebur, Harme Wrede und Sander Sigge jeweils 1 Stück, Heigen Lunenborch 1/2 hove, giff umb ande jar, giff dit jar nich, Hans Munte und Achim Barvot giff gelt.
1560 , doppelte Landbede
1565 Amtsregister
Der Nostorfer Paull Prettun zahlt 4 Schillinge „von einer walckmollen“. Es wird sich möglicherweise um die Nachnutzung der Kladrumer Mühle handeln.
Strafgeld: „die burschop Twedorp, das se das gehegete holtz zu Borgerstorf abgehouwen 13 fl 8 ß“
- 1565 Eine verheerende Pestepidemie entvölkert mehrere Dörfer des A>mtes Noizenburg. Inwieweit Zweedorf und Schwanheide betroffen waren, geht aus der Quelle nicht hervor.
1569 und 1570 doppelte Landbede
1573 einfache Landbede
1577 Amtsregister
- Heine Luenenborch vor einer wische zwischen m.g.h. und der Lypsch,
Marx Mundt für ein wennig Wische zwischen m.g.H. und der Lypsch 8 Schillinge.
- Hanß Koster für ein wejnig wische 8 Schilling.
1579 Amt Boizenburg Kirchenhebungen
Zu Twedorp 2 bauren Lutke Koster und Chim Wrede geben dem Pastorn jährlich Jeweils 8 Schl. Hafer, 25 ß Dienstgeld und 1 Rauchhuhn.
Messkorn in der Pfarren Zweedorf: Zu Tweedorp gibt ihm jeder bawman eine halben schefel rogken, tuet zusammen 7 Schl. Sagt, etliche Kossaten geben ihm wol ein viert…, etliche aber geben gar nichts, mit fürwendung, sie hetten kein landt oder acker… .
1584 doppelte Landbede
1584 Amtsregister
1585 doppelte Landbede
Heine Leunenburg zu Twedorf zahlt für das Kladrumer Feld 4 ß.
1590 Kirchenhebungen Summarische visitation des gotteshauses twedorf, gehalten anno 90 den 20.mart.
- Die Zweedorfer Bauern Berndt Roder, Arendt Koster, Marcks Mundt, Hanß Mundt, Luhtke Koster, Peter Godtschalck, Clawes Schlage, Chim Hortman, Luhtke Grove, Chim Barfoet, Frantz Zye, Marten Nyebaur, Hanß Luneburch, Jochim Grove, Chim Wrede und Michael Luder auf der Schlueße
geben jeweils ½ Scheffel rogken.
- Hinrich Berckhaen und Simon Grove geben ¼ Schl rogken
- Hanß Koster, ist ein Cossate, gibt gar nichts
- Frantz Wrede, ein Cossate gibt des winachtens 1 ß lüb(isch).
- Hinrich Baerfoet, ein Cossate, gibt auf winachten 1 ß lüb.
1598 Kirchenhebungen
Messkorn des Pastors:
Zu Twedorf huefener jeder ½ schl. Roggen
Anmerkungen: Zum Kirchspiel gehören außer den beiden Dörfern (Zweedorf und Nostorf, D.G.) auch „der meyerhof und scheperei zu Schwanheide oder zu Niedieke (Neuendamm, D.G.), item der hof und scheperei zur Wendisch Liepe“
Die in runden Klammern stehenden Abweichungen nach einem undatierten, aber wahrscheinlich vom Pastor bei der Visitation eingereichten Hebungsverzeichnis. Hiernach geben die beiden Zweedofer Koeter Arendt Köster und Jochim Groefe ½ Schl., die beiden anderen und die 5 Kiffener je ¼ Schfl. Das Verzeichnis nennt auch in Zweedorf außerdem die 3 Einlieger mit je 2 ß.
In dieser Zeit wurde das älteste datierte und erhaltene Hallenhaus Mecklenburgs in Zweedorf errichtet, das Haus der Hufe X, das noch 2006 von Albert Simon bewohnt wurde.
1640 Amtsbeschreibung Boizenburg (im Dreißigjährigen Krieg 1618/48) Tweydörff
Von den wüsten Feldmarken Kladrum und Borgerstorf kann nicht gewisses gesezt werden. Die Hüfner geben jeder 8 Scheffel Hafer. Die Köhter geben nichts. Die Hüfner und Köhter geben jeder 1 Rauchhuhn und 1 Schneidelschwein nach der Mast.
Beyde Pastorn Pauren Lutge Köster hatt 2 Kühe, 2 Pferde, 4 Schffl. Roggen geseyet.
gibt dem Pastor Pacht 1 Taler, 5 Schilling und 8 Scheffel Hafer.
Hans Wrede, hatt 2 Kühe, 1 Pferdt, 3 Schffl. Roggen geseyet.
gibt dem Pastor Pacht 1 Taler, 5 Schilling und 8 Scheffel Hafer.
Dienen dem Pastorn,, wenn es nötig ist.
In der Tabelle wurden die Familien, die in den einzelnen Registern genannt wurden zusammengestellt. Man erkennt die ausgesprochene Kontinuität einiger Familien, am ausgeprägtesten bei der Familie Mundt, die bereits 1462 zweifach im Register der Landbede genannt wird und durchgängig bis 1640 im Allgemeinen mehrfach genannt ist. Vertreter der Familie erscheinen auch im Jahre 1921 noch als Erbpächter. Eine ebenso lange Reihe ist bei der Familie Peters festzustellen, die von 1462 bis 1598 nachgewiesen ist. Die Familien Niebur (erstmalig 1462 und dann ab 1496 bis 1598) und Lüders (1538 bis 1640) waren im Wesentlichen Schleusenwärter am Stecknitzkanal (Dükerschleuse) die benachbarte Niebuhr-Schleuse wenig oberhalb von Zweedorf bei Büchen trägt gar noch ihren Namen.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg sind in Zweedorf auch neue Namen zu finden, so auf 6 Messingleuchtern der Kirche, das sind: Wilhelm Grove (ohne Datum), Hans Koop 1692, Hans Jenckel 1694, Hans Hohlmann 1694, Claus Lürr 1711 und Esaias Lüders 1718.
Unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg im Jahre 1651 sind gemäß dem Kontributionsverzeichnis 10 Bauern und Kossaten, sowieein Kuhhirte und 2 Einlieger - insgesamt 74 erwachsene Einwohner - vorhanden. Sie zahlten 103 Gulden 12 Schillinge und 9 Pfennige an Kontribution. Davon entfielen auf den Viehbestand von 34 Pferden, 1 Fohlen, 79 Ochsen, 58 Kühen, 30 Starken, 68 Schweinen, 1 Schaf und 55 Bienenvölker der Betrag von60 Gulden, 21 Schillingen und 6 Pfennigen. Die Kontribution hatt die bede abgelöst. Sie war im Wesntlichen eine personenbezogene regelmäßige Steuer, wurde jedoch auf den viehbestand gezahlt. In dieser Zeit begegnet uns wieder eine Aussage zu den die gesamte Dorfschaft betreffenden Aussaatmengen, die ein Maßstab für die Ackernutzung sein können: 171 Scheffel Roggen, 26,5 Scheffel gerste, 99,5 Scheffel Hafer und 47,5 Scheffel Buchweizen.
3.4. Zweedorf vom Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 bis zum 19. Jahrhundert
In der Kontributionsliste 1651 werden die Einwohner von Zweedorf genannt:
- Hauswirte (10): Schultze Heinrich Grefe, Heinrich Köster, Carsten Mundt, Lütke Köster, Hans Wreden Witwe, Peter Niebur, Marten Niebur, Peter Scharfenberg, Jürgen Eickhof und Jochim Köster
- Kossaten (9): Henningh Basedow, Esaias Lüder, Jochim Schlage, Heinrich Köster, Hanß Paulcke, Hanß Köster, Efert Bohn, Hanß Lünenburgh und Andreas Bercken.
- Kuhhirte: Jürgen Pemöller
- Einlieger: Jochim Rohr, Catrina Grefen
In dieser Liste werden die Hüfner erstmalig als Hauswirte bezeichnet, eine Bezeichnung die bis zur Vererbpachtung allgemein üblich bleibt und den Status gegenüber den Kätnern/Kossaten wahrt. Auffällig ist insbesondere die hohe Zahl der Kossaten. Zehn Hauswirten stehen neun Kossaten gegenüber. Möglicherweise handelt es sich teilweise um Kiffner (Kleinbauern mit sehr wenig eigenem Land, ähnlich den späteren Büdnern oder Häuslern).
Das Amtsregister von 1653 nennt 12 Hüfner, davon 2 Pastorbauern, 5 Kossaten, 1 Kiffner und 1 Einlieger. Darüber hinaus werden auch die Viehbestände von Zweedorf genannt: 41 Pferde, 64 Ochsen, 54 Kühe, 14 Stiere, 10 Starken, 49 Schweine, 14 Schafe und 3 Ziegenböcke.
Die Abweichung der Zahl der Kossaten zu der Kontributionsliste ist auffällig und schwer zu erklären.
Im Viehbestand fällt die hohe Zahl des Zugviehs (Pferde, Ochsen) gegenüber der geringen Zahl der Rinder, Schweine und Schafe auf. Das Zugvieh war für die Dienste auf dem Pachthof Schwanheide vonnöten. Die Rinder Schweine und Schafe wurden wohl im Wesentlichen für den Eigenbedarf gehalten, weil die Absatzmöglichkeiten bei der Entfernung von den Märkten gering waren. Auffällig ist die hohe Zahl der Stiere, die wohl nur für die Nutzung als Schlachtvieh zu erklären ist.
Diese Karte ist auf der Grundlage der Wiebekingschen Karte von 1786 entstanden, die wiederum auf Karten der einzelnen Feldmarken basiert. Daraus erklärt sich die detaillierte Darstellung der Dorfstruktur. Mit etwas Phantasie kann man auf der Karte 18 Hufen abgrenzen. Dabei ist der Status Hufner oder Koter nicht immer deutlich. Unter Berücksichtigung der erkennbaren Struktur und der Lage der Grundstücke sind möglicherweise die mit den Nummern 11, 15, 16, 17 und 18 gekennzeichneten Grundstücke die von Kotern.
Noch in der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg wurde das älteste datierte und erhaltene Hallenhaus Mecklenburgs in Zweedorf errichtet, das Haus der Hufe X, das noch 2006 von Albert Simon bewohnt wurde, und nach dessen Tod an Herrn Axel Hermann aus Büchen verkauft worden ist, der es denkmalgerecht umbaut.
Das Hallenhaus Simon ist nach der Datierung auf 1608 das älteste erhaltene Hallenhaus in Mecklenburg. Es hat gemäß dendrochronologischer Untersuchung im gesamten Kern Hölzer aus dem Jahre 1437, teils sogar von 1416. Beim inneren Umbau mit Verengung der Diele und Weitung der Seitenschiffe (Ställe) wurde entgegen den Verfahrensweisen anderwärts das Gerüst aus Ständern, Rähmen, Balken und Sparren nicht angetastet. Die ursprünglichen Ständer, die das gesamte Gerüst tragen, stehen noch immer im Seitenschiff in den Trennwänden der Ställe. An den Ständern sind (nur noch teilweise) die Kopfbänder zwischen den Balken und den Ständern der Queraussteifung, sowie auch zwischen Ständern und Rähmen der Längsaussteifung zu erkennen. Ähnlich dürften auch die Hallenhäuser der anderen Hufen und in verkleinertem Maßstab auch der Kossaten beschaffen gewesen sein.
Zum Gehöft gehörte ebenfalls die Scheune, die in der Regel seitlich vor dem Bauernhaus nahe der Dorfstraße angeordnet war, wie es beim Gehöft Bargstedt der Hufe XII gegenwärtig noch zu sehen ist.
Die Konstruktion der dargestellten dreiständrigen Scheune erinnert nach BAUMGARTEN an holsteinische Scheunen. Der Balken ist auf der Hochseiten der Scheune gehälst und verzapft, an der Diele auf den Rähm aufgelegt.
Im Beichtkinderverzeichnis 1704 hat der Pastor in Zweedorf 11 Voll- und 1 Halbhühner, sowie 6 Kossaten, 3 Kiffner, 1 Kuhhirte und 4 Einlieger, von denen einer "nach den Schafen sieht" festgehalten. Das sind die
- Hüfner: Schultze Hinrich Niebuhr, Hanß Mund, Jochim Mund junior, Priesterbauer Hanß Köster, Jochim Niebuhr, Claus Lühr, David Köster, Carsten Niebuhr, Hinrich Berckhan, Priesterbauer Christoffer Lüneborg, Claus Basedau und der Halbhüfner Jochim Peemöller.
- Kossaten: Hinrich Lühr, Michel Mejer, Hanß Gevert, Jochim Stutemund, Johann Paulcke und Bernd Köster.
- Kiffner: Jochim Jenckel, Hinrich Niebuhr, Hinrich Eickhof.
- Pastor Albert Michael Reuter, Küster und Schneider Esajas Lühr
- Kuhhirte Lorentz Holst
- Einlieger: Hinrich Petze, Catharina Niebuhrs, Hanß Paulcke und Hanß Scharnweber
Ab dem Jahre 1701 erfolgte eine Landesvermessung und Bonitierung im Domanium, dem herzoglichen Besitztum. Dabei wurden die im Besitz der Hufenpächter befindlichen Ländereien nach der Fläche erfasst und ihre Ertragsfähigkeit (Bonität) bestimmt. Daraus ergab sich der Hufenstand aus einer "Designatur ..." aus 1725, abgeleitet aus der Vermessung und Bonitierung:
der Hufenstand von Zweedorf:
- 9 Dreiviertel-, 4 Halbhufen ... Hufenstand: 8 3/4
- dazu Wüste Hufen: 7 Vollhufen, eine 1/6-Hufe ... Hufenstand: 7 1/6
- dazu die Prediger Bauren allda: 2 Dreiviertelhufen ... Hufenstand 1 1/2
Hufenstand des Dorfes: 17 5/12 Hufen, diese entsprechen 1741,67 Schl.
Exkurs zu den Begriffen Hufe und Hufenstand, Scheffel Einsaat und Ackerklassen
Der Begriff Hufe hat historisch zweierlei Bedeutungsinhalte. * 1. Klassifizierung der Größe des landwirtschaftlichen Besitzes zunächst *als Anteil an der gemeinsam genutzten Feldmark mit unterschiedlicher Fläche in den verschiedenen Regionen z.B. nach den Untersuchungen von ENGEL 20,7 bzw. 10,4 ha, dann nach Scheffel Einsaat als: • bonitierte Hufe 1703 – 100 Schfl. Diese entsprachen je nach Ackerklasse 21,7 bis 43,4 ha. • katastrierte Hufe der Direktorialvermessung – 300 Scheffel Einsaat • Ritterhufe seit 1809 – 600 Scheffel Einsaat * 2. Bezeichnung für die Bauernstelle des Hüfners, dann mit einer Nummer, auch zur Abgrenzung von anderen Hufen, Büdnereien und Häuslereien.
Begriff Hufenstand: Angabe der Größe eines landwirtschaftlichen Besitztums in Scheffel Einsaat und Fuder Heu zur Ermittlung der zu versteuernden Hufen. Daraus leitete sich die Klassifizierung als Voll- oder Teilhufe, z.B. Halbhufe ab.
Scheffel Einsaat manchmal auch Scheffel Aussaat oder Scheffel Einfall genannt; in Mecklenburg wie in anderen norddeutschen Ländern altes Maß für die Bonitierung; früherer Grundsatz des Landwirts war, dass fruchtbarer Acker, der mehr Korn trägt, mehr Einsaat benötigt, als weniger fruchtbarer; damit im Zusammenhang stehen die Ackerklassen
Acker-Klassen Dieser Begriff wurde bei der Direktorialvermessung zur Klassifizierung der Bonitäten des Ackers benutzt. *1. Kl. 75 Quadratruten / Scheffel Einsaat *2. Kl. 75–90 “ “ *3. Kl. 90–110 “ “ *4. Kl. 110–150 “ “ *5. Kl. 150–200 “ “ *6. Kl. 200–250 “ “
Der Hufenstand von Zweedorf bei 100 Schl./Hufe mit 17 5/12 Hufe - oder anders 17,42 Hufen - entspricht einer Bonität von 1742 Schfl., bei geschätzter Ackerklasse 5 mit ca. 180 Quadratruten je Scheffel Einsaat ergebe das etwa 680 ha Acker, der seinerzeit unter dem Pflug lag. Bei dieser Betrachtung wurden die bonitierten Fuder Heu außer Acht gelassen, so dass eine noch geringere Ackerfläche anzunehmen ist.
Im Jahre 1751 gibt es nach einer Amtsbeschreibung in Zweedorf 9 Vollhufen, 1 Halbhufe, 6 Drittelhufen und 5 Büdner.
Im Jahre 1753 schafft Herzog Christian Ludwig II. in dem Büdner-Patent die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Büdnerstellen auf den während der vergangenen Kriege wüstgefallenen Hufen des Domaniums. Die Büdnereien erhielten zunächst in der Regel 100 Quadratruten Land (2168 qm), häufig auch mehr. Zur Ansetzung von Büdnereien kommt es in den meisten Dörfern des Amtes Boizenburg nur zögerlich. Es gab andererseits jedoch bereits zuvor Bodener oder Büdner, wie die Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1751 erkennen lässt. In den 1780er Jahren gibt es dann eine Einschränkung der Büdneransetzung, die erst im beginnenden 19. Jahrhundert - allerdings zu schlechteren Bedingungen - wieder einen größeren Umfang annimmt. Im Amt Boizenburg gab es in den Jahren 1800 bis 1901 folgende Zahl von Büdnereien:
„Verzeichniß der vormaligen und gegenwärtigen Besitzer der Bauer-Gehöfte des Großherzoglichen Amtes Boitzenburg vom 1ten März 1822“ (LHA Schwerin Rep. 92 a D.A. Boizenburg Nr. 1 Fasc. 13, neu 2.22- 10/1 Domanialamt Boizenburg, Sign. 1/13
- Gehöft No. 1.
- Bemerkung: Zu diesem Gehöft gehört die Hufe No.1
- - Franz Hinnerich Basedow
- 1763 Johan Jochen Basedow
- 1818 Johan Jochen Basedow
- Inventuren:25. Nov. 1818 und 1. Febr. 1828
In der Kontributionsliste 1651 wird ein Kossat Henningh Basedow genannt.
- Gehöft No.2 *Bem.:Zu diesem Gehöft gehört die Hufe No.3
- - Hans Jochen Niebuhr
- 1770 Hans Jochen Niebuhr
- 1801 Hans Jochen Niebuhr
- Inventuren: 4. Juni 1801 und de 2. Febr. 1828
Im Beichtkinderverzeichnis 1704 werden der Schulze Hinrich Niebuhr und der Hüfner Jochim Niebuhr genannt.
- Gehöft No.3
- Bem: Inhaber der 4.ten Hufe
- - Franz Scharnberg
- 1777 Hans Peter Scharnberg
- 1807 Hans Wilhelm Scharnberg
- Inventuren: 9. July 1807 und 4. Febr. 1828
In der Kontributionsliste 1651 wird ein Hüfner Peter Scharfenberg genannt.
- Gehöft No.4
- Bem.: Inhaber der 5.ten Hufe
- Claus Köster
- 1777 Franz Hinnerich Mundt
- 1809 Hans Hinnerich Mundt
- Inventuren: 1.July 1809 und 5. Febr. 1828
- Gehöft No.5 *Bem.: Inhaber der 6.ten Hufe
- - Hans Jochen Niebuhr
- 1798 Jochen Hinnerich Niebuhr
- 1833 Jochim Heinrich Wilhelm Niebuhr
- Inventuren:28. Oct 1798 und 12. April 1833
Im Beichtkinderverzeichnis 1704 werden der Schulze Hinrich Niebuhr und der Hüfner Jochim Niebuhr genannt.
- Gehöft No.6 *Bem.: Inhaber der 7.ten Hufe
- - Jochen Hinnerich Scharnberg
- 1817 Franz Hinnerich Scharnberg
- Inventuren 24. Juni 1817 und 23.Febr. 1828
- Gehöft No.7 *Bem.: Inhaber der 8.ten Hufe
- - Hans Jochen Möller
- 1754 Peter Scharnberg
- 1786 Franz Hinnerich Scharnberg 8 Febr. 1786
- 1828 Franz Heinrich Scharnberg
- Inventuren 8. Fbr. 1786 und …? Am 28.Aug. d.J.
In der Kontributionsliste 1651 wird ein Hüfner Peter Scharfenberg genannt.
- Gehöft No.8 *Bem.: Inhaber der 9.ten Hufe
- - Hans Jocnen Gebert
- 1794 Karsten Mundt
- 1818 Jochen Hinnerich Mundt 22. Febr. 1818
- 1824 Hans Wilhelm Basedow, Interimswirth
- Inventuren 22. Febr. 1818 und 9.Febr. 1828
Im Amtsregister 1640 und in der Kontributionsliste 1651 wird Carsten Mundt genannt.
- Gehöft No.9 *Bem.: Inhaber der 10.ten Hufe
- - Jochen Köster
- 1764 Hans Jochen Studemund
- 1767 Jochen Wihelm Scharnbergweber (berg gestrichen)
- - Hans Jochen Studemund
- 1820 Hans Hinnerich Studemund
- Inventuren: 2. Nov. 1820 und 17. Febr. 1828
Im Beichtkinderverzeichnis 1704 wird der Kossat Jochim Stutemund genannt.
- Gehöft No.10 *Bem.: Inhaber der 11.ten Hufe
- - Hans Wilhelm Grove
- 1777 Franz Jochen Grove
- 1802 Franz Jochen Wilhelm Grove
- 1809 Jochen Hinrich Vollrath Grove, Interimswirt
- Inventuren: 23. Febr. 1809 und 14. Febr. 1828
Im Amtsregister 1640 wird der Schultze Heinrich Greve genannt. Auf einem Messingleuchter der Kirche ist Wilhelm Grove ohne Datum (wohl nach 1650) eingraviert.
- Gehöft No.11 *Bem.: Inhaber der 14.ten Hufe
- - Jurgen Köster
- 1748 Hinnerich Köster
- 1777 Interimswirth Jochen Hinnerich Basedow
- 1804 Hans Wilhelm Köster
- Inventuren:16.April 1804 und 20. Febr. 1828
Im Amtsregister 1640 und in der Kontributionsliste 1651 wird ein Hüfner Heinrich Köster und KL 1651 ein Kossat Heinrich Köster genannt.
- Gehöft No.12 *Bem.: Inhaber der 15.ten Hufe
- - Hans David Köster
- 1769 Hans Jochen Köster
- 1811 Hans Jochen Köster
- Inventuren 2. Aug. 1811 und 16. Julius 1831
Genannt: in KL 1651 die Hüfner Lütke Köster und Jochim Köster, in BKV 1704 Hüfner David Köster.
- Gehöft No.13 *Bem. Inhaber der 16.ten Hufe
- - Hinnerich Scharnberg
- 1753 Hans Hinnerich Scharnberg
- - David Scharnberg
- 1765 Peter Scharnberg
- 1780 Interimswirt Karl Jochen Tiedemann
- 1789 Hans Hinnerich Scharnberg 13. April 1789
- 1824 Hans Heinrich Scharnberg
- Inventuren: 13.April 1789 und 24.Junius 1824
In der Kontributionsliste 1651 wird ein Hüfner Peter Scharfenberg genannt.
- Gehöft No.14 *Bem.: Inhaber der 17.ten Hufe
- - David Gebert
- 1753 Hans Jochen Gebert
- - Hans Hinnerich Gebert
- 1781 Hans Hinnerich Gebert
- 1814 Hans Hinnerich Gebert
- Inventuren: 30. Juni 1814 und 15. Mai 1828
Im BKV 1704 wird ein Kossat Hanß Gevert genannt.
- Gehöft No.15 *Bem. Inhaber der Hufe No.18
- - Lambert Simon
- 1757 Franz Jochen Simon
- - Hans Jochen Simon
- 1814 Hans Jochen Simon
- Inventuren: 30. Juni 1814 und 17.April 1828
- Gehöft No.16 *Bem.: Inhaber der 19.ten Hufe
- - Hans Köster
- 1753 Hans Hinnerich Löhr
- - Hans Hinnerich Löhr
- 1818 Hans Hinnerich Löhr
- Inventuren: 25. Aug. 1818 und 6. Mai 1828
In der Kontributionsliste 1651 wird Kossat Esaias Lüder genannt, ím BKV 1704 Hüfner Claus Lühr und Kossat Hinrich Lühr. Auf einem Messingleuchter der Kirche 1711 Claus Lürr.
Bemerkungen zu dem obigen Verzeichnis
Die bei den Gehöften abweichend von deren Nummern genannten Hufennummern beziehen sich auf die streifenförmigen Hufenanteile an den Gewannen der Dreifelderwirtschaft, nach der Ablösung der Dreifelderwirtschaft durch Regulierungen der Feldmark auf die den Hufen zugehörigen Schläge.
Die in den bei den Gehöften nicht genannten Besitzer der Hufen 12 und 13 werden die beiden Priesterbauern sein, genannt im Amtsregister 1640 Lutge Köster und Hans Wrede, im Beichtkinderverzeichnis 1704 Hanß Köster und Christoffer Lüneborg. Ebenfalls ist der Besitzer der Hufe 2 nicht genannt. Es handelt sich möglicherweise um die Schulzenhufe, die entgegen der Normalität dem jeweiligen Schulzen zusätzlich zu seiner Hufe gegeben worden sein wird.
3.5. Dorfscontracte sichern die Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Hauswirten. Aufhebung der Leibeigenschaft
Am Ende des 18. Jahrhunderts begann die großherzogliche Domänenkammer mit dem Abschluss von Dorfscontracten, die man "Pachtversicherung" betitelte. Das waren einseitige Festlegungen über die Übertragung der Hufen an die Hüfner und Kossaten der Dörfer insgesamt, über den Umfang der Landzuteilung, über die Verpflichtungen der Bauern, insbesondere zu den Pachtabgaben, Naturalleistungen, Instandhaltung der Gehöfte usw., andererseits die zu erbringenden Leistungen der Kammer. Die Pachtversicherungen waren keine Contracte (Verträge) im eigentlichen Sinne sondern sehr einseitige Festsetzungen, da sie wegen der Leibeigenschaft der Bauern nicht beidseitig unterzeichnet werden konnten, sondern nur von der Kammer mit Unterschrift und Siegel in kraft gesetzt wurden. Trotzdem bildeten sie eine gewisse Sicherheit für die Bauern, da diese bei guter Bewirtschaftung der Hufe nicht abgemeiert wurden.
Voraussetzung für die Dorfscontracte war die Regulierung der Feldmarken, mit Vermessung, Bonitierung, teilweiser Melioration zur Landgewinnung aus den Heideflächen und Brüchen und evtl. Neuverteilung der Flächen. Eine solche Feldmarksregulierung hat in Zweedorf 1793 stattgefunden. Dabei wurden die Kossaten zu Halbhüfnern erhöht, indem sie eine zusätzliche Landzuteilung erhielten.
- Damit gab es nun: 11 Vollhufen, 7 Halbhufen, 3 Büdner, 3 Hirtenstellen, 6 Altenteilerhöfe und 11 Einlieger in Zweedorf (nach Martinilisten der Pfarre von 1796).
Die Feldmarksregulierungen und die Dorfscontracte sollten alle 24 Jahre wiederholt werden. Deshalb finden wir bereits 1819 wohl als Ergebnis einer weiteren Feldmarksregulierung und Pachtversicherung Nachrichten über "ausgebaute Hufen", von denen 4 seit 1834 offiziell Neu Zweedorf genannt wurden. Ab dem Jahre 1792 erhielten die Hauswirte im Amt Boizenburg als Zeitpächter Pachtcontracte, „Pachtversicherung“ genannt. Solche wurden als Dorfscontracte mit allen Hauswirten des Dorfes in der Regel für 12 bis 14 Jahre, aber auch bis 24 Jahre (die Regel), abgeschlossen. Die in den Jahren um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert vor sich gegangenen strukturellen Veränderungen in den Dörfern haben ihre Ursache in den Dorfs-Contracten, den sogenannten „Pachtversicherungen“ auf der Grundlage der Feldmarksregulierungen. Diese wurden noch vor der Aufhebung der Leibeigenschaft - in Klein Bengerstorf erstmalig 1792 und in Groß Bengerstorf 1797 - abgeschlossen. Da sie in den Dörfern etwa gleichlautend waren, soll ersterer hier als Beispiel auszugsweise wiedergegeben werden.
„Pacht-Versicherung für die Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg auf 24 Jahre von Joh. 1792 bis dahin 1816“
(Anmerkung: Pachten wurden immer zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu Johannis, dem 24.Juni abgeschlossen.)
„Wir Friederich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr! Geben hiemit zu wißen: daß Wir nach beschafter neuer Regulirung der Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg solche Feldmark den Hauswirthen Pachtweise eingeben, und darüber nachstehende Versicherung ertheilet haben. Es wird solchemnach
§ 1
den sämmtlichen Hauswirthen zu Lütten-Bengerstorff, namentlich … ihre bisher inne gehabte Feldmark mit allen, nach dem neuen Ertrags-Anschlage dazu gehörenden Aeckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wohrten (Hofland u.-koppeln, D.G.) und überhaupt mit aller Nutzung auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1792 bis dahin 1816 solchergestalt pachtweise überlaßen, daß sie das alles bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschaftliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibt, während dieser Jahre nutzen und gebrauchen können, und so lange sie diesen Contracts-Verbindlichkeiten genau nachkommen, bei dem ruhigen Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützet werden sollen.
§ 2
Wird zwar der von dieser Feldmark gefertigte neue Ertrags-Anschlag bey dieser Verpachtung zum Grunde gelegt; jedoch wird von dem angeschlagenen weiter nichts, als die Ruthen-Zahl garantiert. Conductores (Pächter, D.G.) haben sich dahero weiter nichts, als was besagter Anschlag, und so wie er in diesem Contract zum Theil noch näher bestimmt ist, enthält, anzumaaßen, mithin dürfen sie sich auf einen vormahligen Besitz und Genießbrauch nicht beziehen, sondern müßen sich mit demjenigen genüge laßen, was nach dem Anschlage und diesem Contracte ihnen verpachtet worden.
§ 3
Gleichwie nun Conductores auf die Zukunft, wie im vorherigen §pho gedacht worden, sich nichts weiter anmaaßen dürfen, als was der Ertrags-Anschlag besaget, und durch diesen Contract näher bestimmt worden; so bleiben auch den zu folge nachstehende Punkte von der Pachtung gänzlich ausbeschieden: 1. Es cessiret (fällt weg, D.G.) ... 2. Werden der Garten, Acker und Wiesen des Schulmeisters, ferner der, zu dem am Post-Wege bei Schildfelde belegenen Kathen gehörende Garten, nicht minder der Schulzen-Acker, die Schulzen-Wiese, und die an die Mühle zu Schildfelde gekommenen Pertinenzen ... 3. Sind Pächtern schuldig dem Schulmeister die freye Weide für sein Vieh, welches er nach dem Schul-Reglement halten kann, zu geben. Demnächst bleiben 4. Pächter verpflichtet, die bishero von ihnen geschlagenen 14 Faden Deputat-Holz, da der Betrag im Anschlag dafür gekürzet ist, jährlich zu schlagen. 5. Sind auch die Büdner im Dorfe und deren Praestanda (Abgaben, Pflichtleistungen, D.G.), in der Pachtung nicht mit begriffen, maaßen diese nach wie vor besonders ans Amt entrichtet werden müßen. Ist auch die Jagd und die Mast in dieser Feldmark reserviret. Sollte letztere aber zur Verpachtung kommen, wird sie Pächtern vorzüglich für das Taxatum überlaßen.
§ 4
...
§ 5
Ist das gesammte Ackerwerk auf dieser Feldmark auf Kosten unserer Reluitions-Commission unter die 9 ¾-Hüfner und 5 3/8-Hüfner in 15 gleiche Theile vertheilet, daß mithin 14 Hauswirthe unter sich völlig gleich gemacht sind, und die beiden Achtler zusammen so viel, wie ein Hauswirt erhalten haben; auch das Feld in 7 Binnen- und 7 Außen-Schlägen vertheilet worden. Pächter müßen nun während diesen Contracts-Jahren, jede Schlagordnung so nutzen, daß 3 davon jährlich besäet, einer Braach und 3 zur Weide genutzet werden. Inzwischen wird den Pächtern auch gestattet, in die Braach Buchweizen zu säen. Conductores müßen den Acker jederzeit tüchtig und hauswirthschaftlich bestellen, die Braach-Schläge jedesmal gehörig bedüngen, und die nöthigen Acker- und Abzugs-Gräben aufziehen, mithin sich jederzeit als fleißige und tüchtige Hauswirthe bezeigen. Und da
§ 6
Pächter überhaupt schuldig und verbunden sind, alle zur Verbeßerung ihres Acker- und Wiesenwerks nöthige Waßer-Ableitungs-Gräben auf ihrer Feldmark aus eigenen Mitteln zu ziehen, und selbige stets offen und in gutem Stande zu erhalten; so wird ihnen noch besonders zur Pflicht gemacht: …
§ 7
Müßen Pächter auf die Grenzgräben auf ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (wohl Maßgabe) des Amts gezogen, und in gutem Stande gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen.
§ 8
…
§ 9
Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen u.s.w. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommende Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien, ausgenommen die Tannen Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeldlich, die erforderlichen Mauer-Steine aber gegen Erlegung des Brennlohnes und Zählgeldes, nach Ermäßigung des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfs wegen das Dachstroh, wie es bey allen Pächtern in Unsern Domainen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeldlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf die etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. Daferne
§ 10
aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern, in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeldlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Holz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses = 100 Rthlr N/3tel und zum Bau einer neuen Scheune = 30 Rthlr N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige neue Bauten aber, als Schul-, Altentheils-Katen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den rohen Holzmaterialien nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergiebt.
§ 11
Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus ihrer Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth jährlich wenigstens = 100 Stück Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide = 16 ßl N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf ihrem Felde befindliche Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden. Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ßl N/3tel vergütet. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus dem ihren anzuweisenden kleinen Brüchen auf ihrem Felde nehmen. Und da
§ 12
in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen; so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Dienste ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land- Communications-(Verbindungs-, D.G.) Kirchen- Mühlen- und Acker-Wege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbahren Stande erhalten und wenn er verschnien ist aufschaufeln. Das zu den Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei der jährlichen Zimmer-Besichtigung die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung des Amtes und Forstes unentgeldlich verabreicht werden.
§ 13
Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amts-Erlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von der Pachtung gänzlich ausgeschlossen. Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu dem gemeinsamen Dorfs-Lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter, D.G.), zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes mit zu Hülfe kommen, da sie die patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen. (d.h. gemäß Festlegungen im Büdnerpatent, D.G.)
§ 14
Entrichten Pächter die üblichen Priester- und Küster-Gebühren außer der Pension ohne Vergütung; sie leisten auch bei vorfallenden Pfarr- und Kirchen-Bauten die ihnen obliegenden Spann- und Hand-Dienste nach wie vor unentgeldlich, wie solche nötig sind, und sie ihnen angesagt werden.
§ 15
Müßen Pächter nach der vom Amte ihnen anzuweisenden Mühle mahlen, und sind als Zwang-Mahl-Gäste verbunden, diejenigen Fuhren und Hand-Dienste, die überhaupt zur Erhaltung der Mühle erforderlich sind, unentgeldlich zu leisten.
Nicht minder
§ 16
müßen Pächter nach der ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten laßen, auch das ihnen jährlich enquotisch einländische Salz von unserer Saline zu Sülze (heute Bad Sülze, D.G.) oder der nächsten Niederlage, nach Vorschrift des Amts gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen, auch die Salz-Quoten des Schulmeisters und der übrigen Einwohner im Dorfe unentgeldlich mitbringen.
Sollte
§ 17
Forstwegen es verlangt werden; so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befreyung von der Ausfütterung jährlich = 1 Rthlr. N/3tel ans Amt bezahlen.
§ 18
Wird auch besonders noch vestgesetzet, wie Conductores zu allen den Praestationen (Leistungen, Verpflichtungen), wozu sie als Leibeigene verbunden sind, und die theils nach dem Amts-Haushalt, theils nach der bey den Aemtern eingeführten Polizei erfordert werden, z.B. zur Lieferung der Betten für die Handwerker, bei neuen Bauten im Dorfe, zu Schlagung und Anfahrung des Holzes für die Hebammen p.p. nach wie vor verpflichtet bleiben, in so ferne sie nicht durch diesen Contract ausdrücklich davon befreyet sind.
§ 19
Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder der 14 Hüfner jährlich 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt, außer diesen bestimmten Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahre verlangen; so müßen sie solche jedesmahl prompt und gehörig leisten. Es sollen ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jeden Rechnungs-Jahres, mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee (bzw.) mit 16 und 6 ßl N/ 3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben: daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollten.
§ 20
In Ansehung der etwanigen Erbfolge bei anstehenden Sterbefällen, behält es allerwege bei der eingeführten Cammer-Üblichkeit sein Bewenden, daß nämlich eines von des verstorbenen Hauswirths Kindern, so ferne der Tüchtigkeit wegen nichts eizuwenden seyn mögte, nach Befinden bey dem Gehöfte conserviret bleibt, ein weiteres Erbgangs-Recht aber schlechthin nicht statt findet, viel mehr Unserer Reluitions-Commission die allerfreieste Disposition vorbehalten bleibt. Wie denn auch
§ 21
Wir in dem Fall, da einer oder der andere von ihnen, mit oder wider sein Verschulden in Rückfall geriethe, Uns die eventuelle Bestellung eines neuen Wirths, doch, daß auf denjenigen, den die Hauswirthe vorschlagen mögten, vorzüglich Betracht genommen werden soll, ausdrücklich vorbehalten, und hiedurch denjenigen Hauswirthen, , die nur auf gewiße Jahre angenommen sind, und als Interims-Wirthe das Gehöft besitzen, kein weiteres Recht, die Hufen länger zu bewohnen, als sie außer diesen Contract hatten, ertheilt haben wollen.
§ 22
Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter, aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln getheilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um deßen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird.
§ 23
Wollen Wir es insonderheit wegen der Unglücks-Fälle auch mit ihnen, wie mit Unsern Cammer-Pächtern auf den Höfen halten laßen.
§ 24
Für den obbeschriebenen Genießbrauch sollten die Pächter während dieses Contracts, jedes Jahr besonders zwar die anschlagmäßigen Pensions-Summen von Sieben Hundert acht und zwanzig Rthlr:20 ßl. 3 & in neuen nach dem Leipziger Fuß ausgeprägter ein und zwei Drittel Stücke außer der Contribution zahlen; Wir wollen es aber bis auf weitere Verordnung geschehen laßen, daß die Hufen-Steuer von dem anschlagmäßigen Ertrage abgesetzt, mithin dieses Quantum nach folgendermaaßen abgetragen werde, so daß jeder der egalisirten Hauswirthe zu seinem Antheil dazu jährlich = 48 Rthlr: 27 ßl. N/3tel nachstehender maaßen beiträgt 1. An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 1/5 & 2. Durch Ableistung 18 Spann- und 12 Hand-Tage jährlich respee zu 16 ßl. 6 & N/3tel 7 Rthlr. 24 ßl 3. An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 34 „ 4 4/5 &
Summa 48 Rthlr. 27 ßl. -- N/3 tel
Die beiden Achtel-Huefener, welche zusammen mit einem der egalisirten 14 Hüfener gleich gemacht sind, bezahlen beide zusammen gleichfalls den Antheil von 48 Rthlr. 27 ßl. N/3 tel, und zwar folgender Gestalt: 1. An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 7 1/5 & 2. Durch jährliche Ableistung 24 Handtage für beide in N/3tel 3 „ - „ - 3. An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 39 „ 10 „ 4 4/5 &
Summa 48 Rthlr. 27 ßl. – N/3 tel
wozu jeder der beiden Achtel-Hüfener zu seinem Antheil 24 Rthlr. 13 ßl. 6 & beiträgt.
Das Pacht-Geld müßen Pächter auf ihre Gefahr und Kosten jedesmahl 14 Tage vor dem Zahlungs-Termin bei Strafe der gestracktesten Exekution an Unsere Reluitions-Casse nebst den üblichen Quitungs-Gebühren für den Bewohner mit 16 ßl. N/3tel fürs Hundert bezahlen, und falls die Pensions-Zahlung an unser Amt Boitzenburg geschiehet, das Postgeld darauf bis Schwerin besonders entrichten. Die Hufen-Steuer hingegen bezahlen Pächter jedesmahl im Herbst, nebst den Receptur-Gebühren an Unser Amt Boitzenburg. Außerdem wird noch von jedem Hauswirth jährlich um Martini die edictenmäßige Neben-Steuer fürs Gesinde, nebst dem gewöhnlichen Contributions-Accidenz fürs Amt berichtiget. Und da von Johannis 1792 an die Abgabe des bisherigen Pacht-Habers gänzlich cessiret; so müßen Pächter den Beamten für die hergebrachte Uebermaaße die Vergütung a Scheffel mit 4 ßl. machen, welches für jeden Hüfener auf 6 Rthlr. 24 ßl. N/3tel beträgt.
§ 25
Wollen Wir die Pächter so lange sie mit der Pensions-Zahlung prompt einhalten, von Bestellung eines zinsenlosen Vorschußes zwar befreyen. Damit aber
§ 26
Unsere Reluitions-Commission über das alles gesichert sein möge; so haften die Conductores (Pächter) wegen des Ausgelobten alle für einen und einer für alle, mithin in solidum (einzeln) und verpfänden Uns auch ihr gesammtes eigenthümliches Vermögen, itziges und künftiges, nichts davon ausbeschieden, so, daß in dem Fall, da sie mit der Pensions-Zahlung nicht prompt einhalten, Unsere Reluitions-Commission durch die übers ganze Dorf zu verhängende Execution Sich aus ihrem eigenthümlichen Vermögen in Ansehung der Rückstände, Schäden, Kosten und Intereße nach allerfreiester Wahl ohne Proceß bezahlt machen könne und möge. Und würde
§ 27
der Fall würklich eintreten, daß Unsere Reluitions-Commission genöthiget wäre, von dieser wechselseitigen Bürgschaft Gebrauch zu machen; so haben die Pächter auf vorgängige sattsame Bedeutung vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg, sich dahin erkläret, daß ihnen wider solche Verbürgung keinerlei Einwand, oder Rechts-Behelf schützen oder zu statten kommen solle. Vielmehr entsagen sie aufs bündigste der Einrede, daß der Schuldige zuvörderst executiret, und das Recht wider ihn ihn cedirt (übertragen, D.G.) werden müßte. Auch verbinden sie sich, daß weder sie noch ihre Erben, welche besonders in solidum verpflichtet werden, auf eine Theilung ihrer Bürgschaft, oder auf den Hof- und Land-Gerichts-Gebrauch, vermöge deßen der Bürge, oder deßen Erben mit Erlegung ihres Stranges frey kommen, sich berufen wollen. Und damit
§ 28
die Hauswirthe diese Verbindlichkeit in Ansehung ihrer Verbürgung desto beßer erfüllen mögen; so soll jeder von ihnen die Freyheit und Befugnis haben, wenn er siehet oder mercket, daß einer von ihnen in solche Umstände gerathen mögte, daß er sein ausgelobtes Pacht-Geld zu bezahlen außer stande käme, solches so fort dem Amte anzuzeigen, und einen andern Wirth statt des Unwirths in Vorschlag zu bringen. Da dann nach vorhergegangener Untersuchung auf dem Felde und dem Gehöfte, dem Befinden nach weiter verfahren werden soll. Vorzüglich hat der Schulze die Verbindlichkeit auf sich, ein wachsames Auge darauf zu halten, daß kein schlechter Wirth etwas von dem unentbehrlichen Inventario des Gehöfts zur Ungebühr veräußere.
§ 29
Zur Vesthaltung alles vorstehenden entsagen Conductores den Einwendungen der Übereilung, des Irrthums, der Unwißenheit, des Mißverstandes, der Überredung und wie sie sonst Namen haben mögen, auch redlich der Rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen. Alles nach sattsamer Überzeugung, maaßen vor der Vollziehung dieses Contracts ihnen vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg alles dieses genugsam verdeutlicht worden. Urkundlich ist dieser Contract in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, das eine, nachdem Wir es Höchst Selbst behandzeichnet, und mit Unserm Cammer-Insigel versehen laßen, Pächtern ausgeantwortet, das andere von ihnen vollzogen aber ad Acta gelegt. Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 5ten Octbr 1792
Friederich Franz HzM Sereniss.
Im Jahre 1810 gibt es in Zweedorf 9 Dreiviertelhufen, 1 Dreiachtelhufe, 6 Viertelhufen und 4 Büdner. Hinzu kommen die 2 Pfarrhufen.
In diesen Hufenzahlen spiegelt sich das Ergebnis der Feldmarksregulierung mit Landzuteilung und Bonitierung wider. Aus den Vollhufen wurden durch die Bonitierung Dreiviertelhufen, die Halbhufe wurde zu einer Dreiachtelhufe und die Drittelhufen zu Viertelhufen.
Im Jahre 1820 am 18. Januar wird die “Patentverordnung wegen Aufhebung der Leibeigenschaft“ erlassen und schafft auf dem Lande neue Verhältnisse. Die Leibeigenschaft und die Gutsuntertänigkeit werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Freizügigkeit der Gutsuntertanen wird jedoch erst schrittweise innerhalb von vier Jahren erreicht. Bei Kündigung des jetzt als Arbeitsverhältnis anzusehenden Verhältnisses zwischen Gutsherrschaft und Tagelöhner sind auch das Wohnrecht und das Heimatrecht betroffen. Das erhält ein hohes Maß von Abhängigkeit des Tagelöhners von der Gutsherrschaft und zieht in der Folge große soziale Probleme nach sich, die u. a. zu Heimatlosigkeit, Einweisung in das Arbeitshaus und auch Auswanderung führen. Für die Hauswirte und Büdner im Domanium bedeutet es jedoch ein größeres Maß an persönlicher Freiheit. Es bleibt jedoch die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Grundherrn, der durch die Cammer und das Amt vertreten wird.
Im Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender von 1825 sind in Zweedorf wiederum 9 Dreiviertelhufen, 1 Dreiachtelhufe, 6 Viertelhufen und 4 Büdner und die 2 Boizenburger Pfarrbauern. Genannt sind auch die Pfarrkirche und die Schule.
Im Jahre 1837 weist der Staatskalender die Pfarrkirche, 11 Dreiviertelhüfner, 3 Viertelhüfner, 4 Büdner und Schule und 4 Viertelhüfner in Neu Zweedorf aus.
Im Jahre 1819 war in Mecklenburg eine Volkszählung durchgeführt worden. Dabei wurden in Zweedorf 238 Einwohner mit 60 Namen gezählt. Erfasste Namen: Alner, Basedow, Bentin, Bielfeld, Bonatz, Brandt, Burmeister, Drove, Evers, Franck, Gebert, Gefert, Grade, Grasmann, Grove, Hagen, Harmer, Harms, Hildebrand, Jenckel, Jürs, Klock, Klockmann, Köster, Koop, Lehmkuhl, Lübs, Lühr, Lüneburg, Martens, Meincke, Meyer, Möller, Müthel, Mund, Neumann, Niebuhr, Nieland, Petersen, Pieper, Reincke, Römhild, Scharen, Scharnberg, Schmidt, Schneider, Schuld, Schwarz, Siemon, Siercke, Simson, Steinfadt, Stutemund, Tiedemann, Wandschnieder, Wegner, Wittrock, Wrahncke, Wrede, Zachau.
Darunter sind die seit Jahrhunderten überlieferten Namen: Burmeister, Grove, Köster, Lühr (Lüder), Lüneburg, Martens, Mund, Niebuhr, Petersen und Wrede.
In der Volkszählung 1827 wurden 224 Einwohner, davon 49 Knechte und Mägde gezählt.
3.6. Regulierungen der Grenze zum Lauenburgischen
Bereits m 16. bis 18. Jahrhundert erfolgten durch das Herzogtum Mecklenburg einige Grenzbereinigungen mit den Nachbarn. Aus einem "Repertorium über gesammte in dem Herzoglich-Mecklenburgischen Haupt-Archiv aufbehaltene Kränz - Acten zwischen den Herzog- und Fürstenthümern Mecklenburg und den benachbarten Ländern und Städten als Pommern, sowohl Schwedisch als Preussischen Antheils, der Mark Brandenburg, Braunschweig-Lüneburg, Sachsen-Lauenburg, den Städten Lübeck und Wismar, auch den Ämtern Poel und Neukloster, mit einem allgemeinen und sechs besonderen Conspecten auch Registern. Schwerin im Jahre 1789".
Darin:
- 1586 Der mecklenburgischen Räthe Pling und Sibrand, auch des Mahlers Böckel Bezieh-, Beschrieb- und Abconterfey.
- 1587 Ausmessung der Mecklenburg- und Sachs.-Lauenburgischen Gränzen und besonders bei den Ämtern Boizenburg und Lauenburg.
*a. Zwischen Bersitz bzw. Besitz und Niendorf, eines und Preten, andern Theils, bei der Surer... (?) Horst, Sunde und Krienicke. *b.Zwischen Bickhusen, Rensdorf, Nostorf, Wendisch Liepze, Lesten, Schwanheide und Greven eines, und Broteney (Bröthen, D.G.) andern Theils bei dem Rieth- oder Richte-Graben (Riedebeck, D.G.), der Elbe, Stecknitz. Vid: Generalia der Mecklenburg- und Sachs.-Lauenburgischen Gränzen, Supra pag: 815
Im LHAS befindet sich im Bestand Rep. 92a. Dom. Amt Boizenburg u.a. folgende Titel:
*2. Grenze zwischen dem Amte Boizenburg auch dem Gute Wendisch Lieps einerseits und den Lauenburgischen nach Gudow gehörigen Lehsten und Bröthen andererseits, 1700/1760 *3. die wegen Übertretung der Grenze an verbotener Stelle in Lauenburg arretierten Untertanen Lambert Siemers aus Zweedorf ...,1740 *8. Ersetzung der Grenzpfähle zwischen den Gudower Gütern und den Boizenburger Amtspertinentien durch Erdhügel und Grenzsteine. 1787/89 *10. Revision der alten Landkarten von Lauenburg und aus dieser Veranlassung erteilte Erlaubnis, das meckl. Gebiet für Messungen zu betreten.
Im Jahre 1788 ist die Karte des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin von Schmettau auf der Grundlage der Wiebekingschen Karte von 1786 entstanden. Diese weist im Bereich Schwanheide und Zweedorf bei den Fluren Hülshorst und Heidestraten eine Ausbuchtung des Lauenburgischen in das Mecklenburgische aus, die gegenwärtig nicht mehr existiert. Sie wird nach 1800 ausgetauscht worden sein, wie der geradlinige Grenzverlauf von der Riedebeck bei Bröthen bis an den Grenzknick bei Piperkaten beweist. Während die Karte vom Kammeringenieur B.F.Engel aus dem Jahre 1860 noch den alten Grenzverlauf ausweist, zeigt die Karte vom Kammeringenieur Ernst Alban aus dem Jahre 1887, wie auch das Messtischblatt aus dem Jahre 1881 bereits den neuen Grenzverlauf aus. Die Vererbpachtung von Ländereien an 6 Hüfner und einen Büdner nach 1850 in Schwanheide, hatte zur Voraussetzung, dass diese Grenzregulierung stattgefunden hatte, weil sich das sogenannte Bauernende zum großen Teil auf diesen ehemals lauenburgischen Flächen befindet. Im Landeshauptarchiv befinden sich einige Grenzvermessungsrisse, die die Landesgrenze bei Zweedorf und Schwanheide betreffen. Im Jahre 1846 hat Kammeringenieur Wilhelm Hertel eine solche Vermessung, veranlasst durch den Eisenbahnbau Berlin-Hamburg, durchgeführt. Ein Vermessungsriss soll hier wiedergegeben werden.
Der Zeitpunkt dieser Vermessung korrespondiert absolut mit der Zeit der Einrichtung von Erbpachtstellen in Schwanheide, deren Flächen teils auf ehemals lauenburgischem Gebiet liegen, die auch sicher wie die etwa zeitgleichen Feldmarks-Regulierungen und Vererbpachtungen in Klein und Groß Bengerstorf von Hertel bearbeitet worden sein werden.
3.7. Die Entwicklung Zweedorfs nach 1800 bis 1918
In dieser Zeit sind auch in Mecklenburg die Folgen der Französischen Revolution zu spüren. Das trifft insbesondere auf die Veränderungen durch die napoleonische Kriege zu, die ab 1806 auch Auswirkungen auf Mecklenburg hatten. Beide Mecklenburg werden Mitglied des unter französischem Einfluss stehende Rheinbundes. In der Region treten die Folgen in verstärktem Maße nach dem erzwungenen französischen Rückzug nach dem Überfall auf Russland in Erscheinung. INA KAHNS berichtet über Zweedorf: „Wohl hatte die ganze Gegend in der Franzosenzeit zu leiden, doch ist gerade in Zweedorf eine ganz persönliche Nachricht der damaligen Pastorenwitwe an den Boizenburger Präpositus erhalten. Man hatte ihr viel Vieh genommen. Weil nun der Landbesitz der Pfarre mindestens dem eines Bauernhofes glich, mußten alle Gemeinschaftsarbeiten auch in gleicher Weise verteilt werden. Frau Römhild, die Pastorenwitwe, mußte alles mittun, was der Schulze ansagte: außerdem war das Dorf vom Feind umstellt, niemand konnte hinaus oder herein. Wahrlich eine verzweifelte Klage einer alleinstehende Frau.“ Es wird auch über den Verlust von Gebäuden durch Brände in Folge der Kampfhandlungen berichtet.
Bereits in dem letzen Jahrzehnt des 18.Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in den Dörfern des Domaniums in größerem Umfange Regulierungen der Feldmarken und damit der Hufen vorgenommen. Diese Regulierungen hatten den Zweck, die Hufen neu zu bonitieren und damit eine aktuellere Steuerbasis zu schaffen. In Zweedorf erfolgten solche Regulierungen nach 1820. Verbunden mit den Feldmarksregulierungen war auch die Einrichtung von Büdnerstellen, für die dorfferneres Land abgezweigt wurde. Die Einrichtung von Büdnerstellen wurde nach einem Regulativ aus dem Jahre 1756 im Domanium begonnen, zwischenzeitlich zurück gefahren und unter Friedrich Franz I. nach 1800 wieder forciert. Diese Entwicklung wird deutlich an den Eintragungen in den Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalendern. Im Jahre 1825 wird über Zweedorf festgehalten:
Zweedorf 1825: Pfarrkirche, 9 Dreiviertelhufen, 1 Dreiachtelhufe, 6 Viertelhufen, 4 Büdner und Schule; Anteil 2 Pfarrhufen zu Boizenburg.
Bei den Regulierungen wurde häufig allen Hufen, ob Voll- Halb oder gar Kossatenhufen, etwa in etwa gleichem Umfange Land zugeteilt. Außerdem erfolgte in vielen Fällen die Separation der Hufen, bei der die Kommunion in der Bewirtschaftung des Ackers und der Weiden aus der Dreifelderwirtschaft aufgehoben wurde und arrondierte Hufen geschaffen wurden, die sowohl den Acker als auch die Weiden und möglichst auch die Wiesen in einer separierten Hufe erhielten. Wegen dieser Separation wurden in dorffernen Lagen Ausbaugehöfte geschaffen. Auf diese Weise entstanden in Zweedorf die Siedlung Neu Zweedorf mit 4 Hufen, und die Ausbaugehöfte am Nostorfer Weg, Rugen Bütel genannt, an den Wegen zur Schwanheider Mühle, sowie nach Schwanheide und am "Runden Berg". Dadurch wurde im Dorf Platz für die Anlage weiterer Büdnereien und auch Häuslereien.
Staatskalender 1851: Dieser weist 14 Drittelhüfner, 4 Drittelhüfner in Neu Zweedorf, 4 Büdner und 5 Häusler aus.
Der relativ gleiche Hufenstand als Drittelhufen zwischen 75 und 104 Scheffel Einsaat ist das Ergebnis einer Feldmarksregulierung. Nach diesen Angaben sind einige Hufen von Dreiviertelhufen und Dreiachtelhufen als Drittelhufen eingestuft, andere von Viertelhufen zu Drittelhufen geworden, wobei die Hufen 1, 6, 13, 15 und 16 mit jeweils etwa 75 Scheffeln eigentlich noch als Viertelhufen zu bezeichnen wären, ähnlich die Hufen 5, 8 und 14 mit 79 bis 82 Scheffeln Einsaat. Die Rückstufung resultiert aus dem unterschiedlichen Größenfestlegungen von 1701 (Hufe mit 100 Schfl. Einsaat) und und dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1756 (Hufe mit 300 Schfl. Einsaat). Der spätere Maßstab lässt aus einer Vollhufe von 1701 mit 100 Schfl. Einsaat dann eine Drittelhufe werden.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts beginnen in Zweedorf die Vererbpachtungen der Bauernhufen. Die Vererbpachtungen bringen den bisherigen Hauswirten, die Zeitpächter waren, einen dem Eigentum ähllichen Stand. Die Gehöfte gehen in das volle Eigentum über, das Hufenlad (Acker, Wiesen, Weiden und Gehölze in ein Erbpachtverhältnis, das gesichert vererbbar ist. Es ist für das Gehöft das Kaufgeld zu zahllen für die Hufe das Erbstandsgeld (Hufe 8: Kauf- und Erbstandsgeld 2300 Thaler Courant.). Zunächst blieb eine jährliche Canon-Zahlung bestehen. Die später durch den Festbetrag de Erbstandsgeldes abgelöst wurde. Dieses konnte ais Grundschuld in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen werden, die der jährlichen Verzinsung unterlag, aber auch abgelöst werden konnte. Der Inhalt eines Erbpachtcontrachts für eine erstmalige Verpachtung soll hier als Beispiel für die Hufe 8 (Mund) in Kurzform wiedergegeben werden:
Erbpacht-Contract über die Hufe No. 8 zu Zweedorf, Amts Boizenburg für den Hauswirth Heinrich Mund § 1 benennt die Übertragung A) zu Eigentum für die Gebäude und zugehöriges Gehöftsinventar B) zu Erbpacht die Ländereien gemäß Classificationstabelle von 1860 mit insgesamt 21450 Quadrat-Ruthen § 2. Benennt die Reservierungen für die Grundherrschaft (Jagd, zur Forst gehörige Waldbäume, die Mitnutzung der Wege, der Feldsteine, Lehm-, Sand- und Kieslagerstätten für Staats-, Gemeinde- und Privatbauten, auch Lagerstätten von Bodenschätzen, die Ficherei in der Stecknitz, evtl. erforderliche Anlegung von Leinpfaden und letztlich auch alle rückständigen Verpflichtungen des Erbpächters § 3. Bedingungen der förmlichen Tradition (Übertragung) § 4. Kauf- und Erbstandsgeld 2300 Thaler Courant §§ 5 bis 11 betreffen die Abgaben und die Leistungen für die Kommune § 12 Sicherung der Grenzen und Scheiden der Feldmark Zweedorf, Unterhaltung der Stecknitz und weiterer Entwässerungsgräben § 13 Pflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Hufe, Verbot des Abbaus des auf der Hufe vorhandenen Torfes § 14 Unglücksfälle und Schäden, die die Hufe betreffen, hat der Erbpächter zu tragen. § 15 Form der Bewirtschaftung muss geeignet sein, den Wert der Hufe zuerhalten. Zusammenlegung mit anderen Hufen oder Grundstücken ist nicht gestattet. Auch nicht durch Hufen oder Büdnereien, die in der Hand von Familienmitgledern sind. § 16 In Verkaufsfällen hat die Kammer das Vorkaufsrecht. § 17 Ein Erwerber der Erbpachthufe durch Kauf oder Erbschaft bedarf der Bestätigung durch die Landesregierung. Bei Veränderungen in der Landesherrschaft oder der Person des Erbpächters ist ein Laudemium von 2 Scheffeln für die Anerkennung zu entrichten, in anderen Fällen von 8 Scheffeln Roggen in Geld nach dem Rostocker Roggenmittelwert. § 18 Gebühren der Urkunde §§ 19 bis 22 Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit, der Amts- und der Forstadministration, Haftung des Erpächters § 23 Einreden des Irrtums, des Missverstehens usw. sind nicht vorgesehen. § 24 Schlusserklärungen.
Es folgt die Kopie des Erbpacht-Contractes für den Übernehmer der Hufe 12, Köster 1861. Dieser Contract beinhaltet keine Neuverpachtung sondern die Übergabe an den Erben Köster.
Im Jahre 1865 waren bereits 10 Hufen vererbpachtet, 8 Hufen (4 Zweedorf, 4 Neu Zweedorf) waren nun Viertelhufen (Ergebnis einer Neubonitierung, wohl die genannten Hufen, die in dem "Kataster des mittleren und kleinen Grundbesitzes im Großherzoglichen Domanium, Wismar 1896" mit 75 bis 82 Scheffeln Einsaat aufgeführt sind). Außerdem weist der Staatskalender weiterhin 4 Büdner, aber nun 8 Häusler aus. Im Jahre 1870 waren alle Hufenbesitzer Erbpächter. Hinzu kamen 4 Büdner und nun 12 Häusler, 1890 18 Häusler (1 Krüger)
Im Domanium werden Gemeinden gebildet
Im Jahre 1865 wurde im Domanium die Gemeindeordnung erlassen, die bereits im Jahre 1869 durch die "Revidierte Gemeindeordnung" abgelöst wurde. Damit bekam auch Zweedorf den Status einer Landgemeinde. Zuvor galt die Schulzen- und Bauernordnung von 1702, die die jahrhundertealte Observanz festgeschrieben hatte, dass das Schulzenamt, das mit der Schulzenhufe verbunden war, an den nächstfolgenden Hufenbesitzer - im allgemeinen der älteste Sohn - das Schulzenamt übernahm. Der frühest genannte Schulze war wohl Olrik B[urmeste]r im Landbederegister von 1462. Dabei ist nicht eindeutig, ob er Burmester heißt oder ob Burmester (Bauermeister, Vorläufer des Schulzenamtes) die Amtsbezeichnung ist, möglicherweise beides. Im Jahre 1590 wird im Kirchenhebungsregister "Berndt Roer, der schulte" genannt, der ansonsten meistens Berndt Roder/Röder heißt. 1640 heißt der Schulze Hans Barfoth, 1651 Heinrich Grefe, 1704 Heinrich Niebuhr. Häufig wurde das an die Schulzenhufe gebundene Amt an den Erben (Sohn oder Schwiegersohn) übertragen. Aus den überlieferten Daten ist eine solche Amtsnachfolge nicht zu entnehmen aber auch nicht auszuschließen.
Die nunmehr 1865/69 gebildete Gemeinde Zweedorf umfasste seinerzeit auch Schwanheide. Das war sicher der Fall, weil in Schwanheide noch 6 Erbpächter und ein Büdner neben dem Pachthof vorhanden waren. Ansonsten hatten reine Pachthöfe keinen Gemeindestatus. Dort wurden die Aufgaben des Schulzen durch den Pächter des Hofes wahrgenommen. Der Zweedorfer Schulze war gemäß Staatskalender 1901 Köster, ein in Zweedorf seit 1538 nachweisbarer Name, der aber 1921 im Adressbuch nicht mehr genannt ist, da er den Hof an seine Tochter Emma Winterberg übergeben hatte. Im Jahre 1921 wurde Schwanheide eine selbständige Gemeinde.
Bekannte Schulzen in Zweedorf *1590 Berndt Roer *1640 Hans Barfoth *1651 Heinrich Grefe *1704 Heinrich Niebuhr *1851 Köster *1901 Köster *1905/10/14 Wilhelm Nabein *1923 J.Brackmann *1930 Häusler M.Pommerenke
Bürgermeister *1937 Landwirt Heinrich Bahr *1938 Johann Simon *1939 Gustav Köser
In den 1830ger Jahren wurden im Amt Boizenburg die Feuerlöschverbände in Nostorf, Groß Bengerstorf (1837) und Gülze gegründet. Zum Verband Nostorf gehörten die Domanialdörfer und -Höfe in Nostorf, Bickhusen, Rensdorf, Vier, Zweedorf, Schwanheide, Leisterförde, und Lüttenmark (?). In Nostorf wurde die Feuerlöschspritze stationiert. Der Nostorfer Schulze stand dem Verband vor. Die Brandbekämpfung hatte im jeweiligen Dorf der Schulze zu leiten.
In Zweedorf richtete ein Hamburger Unternehmer 1890 einen Kiesabbaubetrieb ein. Die Kiesgrube befand sich südöstlich des Dorfes. Der Kies wurde mit Loren an eine Verladestelle an der Bahnlinie und von dort mit Güterwagen nach Hamburg transportiert, wo er u. a. beim Bau der Speicherstadt verwendet worden sein soll.
Der Mecklenburgische Staatskalender aus dem Jahr 1901 weist in Zweedorf keine größeren Veränderungen aus. Die Zahl der Häusler hat sich mittlerweile auf 19, darunter 1 Krug, erhöht. Im Zusammenhang mit den Häuslern wird erstmalig eine Schmiede erwähnt. Zu der Schule ist eine Industrieschule hinzugekommen. in Industrieschulen sollten der Lehrer und dessen Ehefrau die Kinder in Handarbeitslehre (Mädchen), Obst- und Gartenbau schulen. In den Staatskalendern 1905, 1910 und 1914 erhöht sich weiterhin die Zahl der Häusler 1905 auf 20, 1910 auf 21 und 1914 auf 27. Der Schulze ist in den drei Jahrgängen jeweils Wilhelm Nabein.
1911 werden in Schwanheide und Zweedorf durch das Amt Boizenburg die "hohe und die niedere Jagd" verpachtet. Der Jagdpächter ist nicht bekannt. In der Regel sind es Hamburger Kaufleute oder Unternehmer. Eine in Boizenburg auftretende Rinderseuche belastet auch die Bauern der Umgebung, da die Marktbesuche eingeschränkt werden müssen.
3.8. Die Kirche und die Schule in Zweedorf
Im Jahre 1335 wird die Kirche zu Zweedorf erstmalig erwähnt. Das Patronat der Kirche hatte bis zur Reformation das Kloster Zarrentin. Danach war es landesherrlich, nur vorübergehend am Anfang des 18. Jahrhunderts hatte es die verwitwete Dorothea Margarethe von Graevenitz, geb. von Wendessen, die zweite Frau Friedrich von Graevenitz', auf Schilde, Waschow, Dodow und Schwanheide (SCHLIE, Kunst- und Geschichtsdenkmäler, 1899/1993, III. S. 129). Nachdem bereits 1728 der ruinöse Zustand der Kirche festgestellt wurde, die einzustürzen drohte, wurde 1758 mit dem Neubau begonnen. Es entstand eine barocke Fachwerkkirche mit flacher Holzdecke und vorgesetzter Ziegelblende am westlichen Giebel, den ein als Dachreiter aufgesetzter quadratischer Turm mit pyramidenförmiger Dachhaube krönte. Im Osten war eine kleine Sakristei angebaut.
Die Ausstattung bestand aus dem übernommenen spätgotischen Altar mit mit einem aufgesetzten Triptychon, der grau und weiß überstrichen war. Auf dem Altarschrein war Maria mit dem Kinde dargestellt, rechts der hlg. Johannes und links der hlg. Georg. Er war mit einem Kruzifix bekrönt. Auf den Flügeln waren Heilige dargestellt, in der Predella mittig Christus als Schmerzensmann, seitlich die lateinischen Kirchenväter Hieronymus, Ambrosius, Gregorius und Augustinus. Die Renaissance-Kanzel ist ohne Bedeutung, so Schlie. An Kleinkunstwerken sind zwei silbervergoldete Kelche, eine versilberte Weinkanne, zwei Oblatendosen und fünf Leuchter und zu nennen. Die Kirche war mit einer Friese-Orgel ausgestattet.
In der DDR-Zeit verfiel die Kirche immer mehr. dann wurde sie aus Gründen der "Grenzsicherung" 1978 abgerissen, weil befürchtet wurde , dass sie wegen ihres ruinösen Zustandes und ihrer grenznahen Lage als Versteck für illegale DDR-Flüchtlinge dienen könnte. Nach der politischen Wende bildete sich 2005 ein Kirchenbauverein, der das Ziel hatte, in Zweedorf wieder eine Kirche zu bauen. Nachdem zunächst 2007 ein hölzerner Glockenturm errichtet wurde, konnte 2009 im Rohbau bereits ein Gottesdienst stattfinden und das Richtfest gefeiert werden. Am 4.September 2012 wurde die neue St.Georgs-Kirche in Zweedorf geweiht. Besonders verdient gemacht hat sich dabei Wolfhard Meinck, dessen Familie zuvor den Küster gestellt hatte und einige Utensilien, insbesondere das Abendmahlsgeschirr verwahrt hatte. Andere Ausstattungsgegenstände wurden in der Region auf andere Kirchen verteilt, wie der Altar, der sich jetzt in Sülstorf bei Schwerin befindet. Über diesen ist im DEHIO (Ausgabe 2000) zu lesen: "Qualitätsvoller Schnitzaltar der untergegangenen Kapelle in Zweedorf, A. 16.Jh., von Kruzificus bekrönt, im Mittelschrein Mondsichelmadonna zwischen Johannes und Georg, in den Flügeln sieben (urspr. acht) Heilige in zwei Reihen; die gemalte Predella mit Halbfiguren, Schmerzensmann zwischen lateinischen Kirchenvätern."
Im Jahre 1982 wurde dann auch das Pfarrhaus abgebrochen.
Kirche und Schule waren gerade in den Kirchdörfern, aber nicht nur dort, in früheren Jahrhunderten eng verbunden.
In der 1650 veröffentlichten Revidierten Kirchenordnung haben die Herzöge Adolf Friedrich und Ulrich die Grundlage für das Landschulwesen gelegt. Darin heißt es: "Auf den Dörfern soll der Pastor oder Küster samt ihrer Frauen Schule halten und etliche Knaben und Mägdlein im Katechismus, Gebet, Lesen, Schreiben, Rechnen unterweisen, damit die jungen Leute nicht aufwachsen wie das Vieh, sondern neben ihrer Arbeit auch Gott dienen mögen ..." (VITENSE S.290). Die Schulen sollten jedoch nur im Winter Unterricht erteilen. Für das Domanium wurde im Jahre 1771 eine Schulordnung erlassen, die ebenfalls im wesentlichen die Winterschule vorgesehen hat, jedoch zusätzlich vorschrieb, dass an einigen Tagen in der Woche auch zwischen Ostern und Michaelis (29-Sept.) Unterricht erteilt werden sollte. Für mehrere Dörfer im Domanialamt Boizenburg ist das Bestehen von Schulen mindestens um 1750 nachweisbar. Im Beichtkinderverzeichnis 1704 ist neben dem Zweedorfer Pastor Albert Michael Reuter auch der Küster und Schneider Esajas Lühr aufgeführt. Es darf angenommen werden, dass dieser auch die Küsterschule im Winter betrieben haben wird. Für die Schulen im Domanium wurde eine Regelung für die Vergütung der Schullehrer festgeschrieben, die aus geringen Geldleistungen und im wesentlichen aus Naturalleistungen bestand. Dazu wurde bei den Feldmarksregulierungen die sogenannte Schulkompetenz ausgeschieden. Das waren Ackerflächen, Wiesen und Weide. Aus dieser sollte sich der Lehrer das Gehalt verdienen. Beispiel Groß Bengerstorf 1854:
*Garten 83 Qu.Ruthen *Acker 1083 " *Wiesen 811 " *Weide 1338 "
Er führte eine Wirtschaft in der Größe einer Büdnerei.
Deshalb waren die ersten Schulhäuser wie die Büdnereien kleine niederdeutsche Hallenhäuser (s.Bild). Die Hauswirte der Dörfer waren verpflichtet, für den Lehrer die Pflugleistungen, Dungfahren und weitere Arbeiten mit ihren Pferdegespannen durchzuführen. Sie hatten u.a. auch das Feuerholz anzufahren und die Weidezäune zu bauen. Diese Leistungen waren häufig ein Streitpunkt zwischen den Schullehrern und der Dorfschaften. Bis in das 19. Jahrhundert hinein übten die Lehrer fast alle auch noch ein Handwerk aus, in erster Linie als Schneider. 1855 beklagte sich ein Dorfschullehrer beim Amt in Boizenburg über die Nichteinhaltung der contractlichen Vereinbarungen, indem auf der Schulstelle zwar gepflügt und geeggt werde, die Bauern sich aber weigerten Dung zu fahren und die Ernte einzufahren.
Im Jahre 1771 wird die landesherrliche Schulordnung erlassen, die ebenfalls nur die Winterschule vorgesehen hatte. Im Staatskalender für das Jahr 1800 werden im Bereich der Präpositur Boizenburg in den Dörfern Bahlen, Bandekow, Groß und Klein Bengerstorf, Besitz, Bickhusen, Blücher, Gallin, Gothmann, Granzin, Greven, Gülze, Teldau, Tessin, Zahrensdorf und Zweedorf landesherrliche Schulen und in Bretzin, Dersenow, Gresse, Niendorf und Blücher ritterschaftliche Schulen genannt. Nicht genannt (auch 1825) werden Lüttenmark, Nostorf und Schwanheide. Im Allgemeinen sind die Schulen um 1770 gegründet worden. In Zweedorf steht in den Staatskalendern seit 1881 zu der Schule der Zusatz und Industrieschule. Die Industrieschulen, die vom Lehrer und ihrer Familie betrieben wurden, erhielten die Mädchen Kenntnisse in Handarbeiten und anderen hauswirtschaftlichen Aufgaben, die Jungen Kenntnisse im Obst- und Gartenbau. Es ist sicher davon auszugehen, dass die Kinder aus Schwanheide nach Zweedorf in die Schule gegangen sind. Auch im Jahre 1901 weist der Staatskalender in Schwanheide noch keine Schule aus. Erst 1914 findet sich im Staatskalender unter Schwanheide der Eintrag Schule und Industrieschule.
3.9. Das dörfliche Leben im alten Zweedorf
Das dörfliche Leben ist geprägt durch das gemeinsame kulturelle Leben im Rahmen der Kirche und in Vereinen als auch durch die unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten der Besitzstände des Dorfes. Durch die Kirche geprägt waren die Taufen, die Konfirmationen, die Hochzeiten und die Trauerfeiern. Das waren bei den größeren Bauern häufig Feste für das Dorf bzw, große Teile der Dorfeinwohner. Das traf insbesondere auf die Hochzeiten zu, bei denen oft mehr als 100 Gäste geladen waren, in kleinerem Umfange auch bei den Konfirmationen.
Das wichtigste kulturelle Ereignis im Dorf ist natürlich das Erntefest gewesen. Die Erntefeste wurden tradtionell in den meisten Dörfern erst Ende Oktober oder Anfang November gefeiert, wenn außer der Getreideernte auch die Kartoffeln und weitgehend die Rüben unter Fach und Fach bzw. in der Miete waren. In älteren Zeiten, in denen es noch keine Tanzsäle in den Dörfern gab, wurden die Erntefeste abwechselnd auf der „Grotdäl“ bei den Hüfnern gefeiert. Das Fest begann am Vorabend mit dem Binden der Erntekrone durch die Dorfjugend (manchmal auch der reiferen Jugend) auf der Diele eines Bauern. Dass es dabei schon recht lustig zuging, kann man sich sicher vorstellen. Am Tage des Erntefestes wurde die Erntekrone zum Umzug durch das Dorf mit Musik aus dem für das Binden der Erntekrone gastgebenden Bauernhaus abgeholt. Das unterlag einem festen Zeremoniell. Zunächst wurde die Erntekrone abgetanzt. Dabei hatte der gastgebende Bauer mit seiner Frau den ersten Tanz. Danach tanzten der Kronenträger mit seinen zwei Damen. Kronenträger war üblicherweise der Sohn eines Bauern, seine Damen zwei Bauerntöchter. Später wurde es auch üblich, dass Bauernknechte und Mägde diese Ehre erhielten. Nach dem Abtanz wurde ein „Kœm“ eingeschenkt, bevor der Umzug begann. Der Umzug wurde im Laufe der Jahre immer prächtiger, da immer mehr geschmückte Leiterwagen fuhren. Die Erntefestfeier begann mit einer gemeinsamen Kaffeetafel, zu der jeder Bauer für seine Familie und sein Personal den Kuchen (Butterkuchen) beisteuerte. Der „Danz up de Däl“ war natürlich seiner Zeit entsprechend noch durch Polka, Rheinländer und Walzer, dazu auch noch echte Volkstänze, wie Kegel und Windmöller, geprägt. Die Musik bestand aus einer Blaskapelle, in der die Basstuba für den Rhythmus sorgte. Auch dann gab es wieder die Extratänze für den Bauern und die Kronenträger. Nachdem am Anfang des 20.Jahrhunderts in den Dörfern Tanzsäle entstanden waren, wurden die eigentlichen Feiern auf diese Säle verlegt. Das Zeremoniell wurde jedoch beibehalten. Besonders schöne Erntefestumzüge waren in den Jahren typisch, wenn der gastgebende Bauer im Ausbau wohnte.
In Zweedorf hatten verschiedene Vereine Aktivitäten entwickelt:
- In erster Linie ist der Reiterverein zu nennen, der das in der Region traditionelle Ringreiten veranstaltete. Das waren Reiterspiele, bei denen an einem torartigen Gerüst aus Schleeten (Derbstangen) ein Ring aufgehängt war, den die Reiter im Galoppritt auf der geschmückten Reitbahn unter dem Tor hindurch mit der Reitpeitsche aufspießen mussten. Derjenige, der die größte Zahl der Ringe erlangt hatte, wurde Reiterkönig. Seine Königin wurde beim Topfschlagen ermittelt. Dabei wurden halbeingegrabene Steinguttöpfe durch die Mädchen zerschlagen, in deren einem ein Hahn steckte. Diejenige, die diesen Topf zerschlug, wurde Königin. Der Abschluss erfolgte mit einem Reiterball, zu dem König und Königin mit Schärpen geschmückt zogen. Ein solches Ringreiten ist in Schleswig-Holstein in einigen Dörfern noch heute üblich. Auch in Mecklenburg lebt diese Tradition in einigen Dörfern wieder auf.
- Der Familienverein organisierte das Kinderfest, das anders als sein Name vermuten lässt, ein Fest für das ganze Dorf war. Die Kinder konnten an Schießwettbewerben mit dem Luftgewehr oder am Tontaubenstechen teilnehmen. Weitere Vergnügungen für die Kinder waren das Sackhüpfen oder das Klettern an der Kletterstange, an der oben an einem Kranz Belohnungen winkten.
- Wie andere Dörfer hatte auch Zweedorf einen Gesangsverein.
- Von großer Bedeutung nicht nur für die Brandbekämpfung und die Brandsicherheit war die Feuerwehr. In Zweedorf hatte sich eine Feuerwehrkapelle gebildet, die nicht nur bei den Veranstaltungen der Feuerwehr die musikalische Seite der Feste sondern auch bei weiteren dörflichen Veranstaltungen wie Erntefesten und Kinderfesten zu bestreiten hatte.
- Ein weiterer Verein, der Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden war, war der Radfahrerverein. Er reagierte auf das um die Jahrhundertwende neu aufgekommene individuelle Fahrrad, das die Mobilität der Dorfbewohner erhöhte und die Möglichkeit zu gemeinsamen Ausflügen bot.
In den Dörfern gab es traditionell Kriegervereine. Diese waren ursprünglich als Traditionsvereine der Teilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 und später auch des Ersten Weltkrieges gegründet worden. Wenn auch die generelle Zielstellung solcher Vereine in unserer Zeit zu Recht nicht mehr hoch im Kurse steht, so haben sie doch unter den Bedingungen der begrenzten dörflichen Verhältnisse mehr einen Beitrag zum Leben der Dorfgemeinschaften geleistet als sie den reaktionären Zielstellungen gedient haben. Sie waren auch die Initiatoren zur Aufstellung der Kriegerdenkmäler und 1913 auch für die Pflanzung der Friedenseichen.
Zum dörflichen Leben gehörten im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert auch die "Kauhheiers". INA KAHNS schreibt dazu: "Zum Hüten der Kühe auf der Weide nahmen die Bauern um Pfingsten Hütejungen (Kauhheurers) in Dienst. Sie gingen noch zur Schule, waren Kinder armer Eltern und stammten oft aus der Großstadt. Es war hart von den Eltern so ein junges Wesen 'auszutun'. Die Hütejungen hatten aber bessere Verpflegung und bessere Kleidung beim Bauern als zu Hause. ... Nach einer Schulprüfung durch den Pastor hatten die Hütejungen im Sommer schulfrei. Sie standen in einem regelrechten Dienstverhältnis zum Bauern und erhielten ihren Lohn, in alten Zeiten 10 Taler, dann 12 oder 14 Taler, sowie als Deputat 1 Spint (6 bis 7 Pfund) Leinsaat und etwas Kleidung." Die aufgeweckten Jungen aus der Stadt übermittelten den Dorfkindern manches Neue und Interessante. "Das Kühehüten war keine schwere Arbeit, erforderte keine Kraft sondern nur Pflichtgefühl und Aufmerksamkeit. ... Langweilig war es sicher nicht auf der Weide. Es gab auf den Nachbarkoppeln immer Altersgenossen. Aus Weidenruten stellte man Flöten her. Beim Klopfen, damit sich die Schale vom Kern löst, sprach man:
*Bub, Bub Bastian, *Lat min Fläut gaud afgahn, *Lat's ok nich ünnergahn, *Dat's bald wedderkümmt."
Nu'n lütt'n plattdütschen Inwurf ut Berichten von Ernst Greve (Vadder von Dieter Greve):
Bi dat Käuhhäuden weer ok Tied tau'n basteln. So würd'n Stöck un Wiedenfläuten schnitzt. De Wiedenfläuten würd'n mit ein‘ Spruch inweiht:
*Piepen, Piepen Basterjahn, *laot min Fleut ok gaud afgaohn, *laot se nich verdarben, *laot se ok gaud warden.
Zum Leben in den Dörfern insbesondere auf den Bauernhöfen gehörte immer auch das Backen in erster Linie des groben Bauernbrotes aus Roggenmehl, "dat groww' Brot". Zu Festtagen wurde auch Kuchen gebacken, der sogenannte Plaotenkauken (Blechkuchen). Das ist ein Zuckerkuchen mit viel Butter verfeinert, allgemein Borrerkauken genannt. Der Backofen wurde aber auch zum Flachsrösten genutzt. Die gemeinsame Nutzung von Backhäusern und auch der Backöfen führte zu fröhlichem Treiben beim Backen und Rösten und belebte das Dorf. Das setzte sich danach beim Flachsspinnen fort. Backhäuser und Backöfen befanden sich wegen der Brandgefahr allgemein in einiger Entfernung vom Bauerhaus im hinteren Bereich des Gehöftes.
Für Zweedorf lagen keine Bilder von Backöfen und Backhäusern vor. Ersatzweise wurden andere aus dem Bereich des Amtes Boizenburg dargestellt.
Zweedorf gehörte nicht wie Besitz und Vellahn zu den Dörfern, die Märkte abhielten. Man besuchte die Märkte in Boizenburg und Lauenburg. Von besonderer Bedeutung für die Zweedorfer war der Markt in Büchen. Dort erfolgte ein Handel mit Jungvieh, das die Bauern dort kaufen und auch anbieten konnten.
3.10. Die Stecknitzfahrt
Zwischen den Hansestädten Lüneburg und Lübeck hat sich im Mittelalter eine frühe Zusammenarbeit herausgebildet. Die Lüneburger Saline produzierte seit langem Salz, das an den Ostseeküsten in großen Mengen zur Konservierung der gefangenen Heringe benötigt wurde. Es wurde deshalb zunächst über Prähme über die Ilmenau in die Elbe gebracht. Dort wurde es bei Lauenburg oder bei Boizenburg angelandet und auf dem Landwege über die Salzstraßen nach Lübeck gefahren. Das bei Boizenburg angelandete Salz wurde in Fässern mit Frachtwagen auf dem Frachtweg, der die Stadt am Mühlentor verließ, über Heidekrug, Leisterförde, Langenlehsten, vorbei an Gudow, Mölln und Ratzeburg nach Lübeck bzw. über Schwartow, Badekow, Granzin, Kogel, Waschow, vorbei an Wittenburg, Lützow, Gadebusch, Mühlen Eichsen nach Wismar gefahren. Um die Fracht billiger und sicherer vor Überfällen zu gestalten, wurde von Lübeck der Bau der Stecknitzfahrt betrieben. Darauf wurde mit den Stecknitzkähnen das Lüneburger Salz von Lauenburg nach Lübeck gebracht, über die Delvenau, über eine Kanalstrecke von der Zienburger Schleuse bei Güster, die der Überwindung des Scheitels der Endmoräne bei Mölln diente, bis in den Möllner See, von dort in die Stecknitz und bei Genin in die Trave.
Die Stecknitzfahrt war mit 17 Schleusen ausgestattet, von denen sich zwei in unmittelbarer Nähe von Zweedorf befanden, die Dükerschleuse und die Niebuhrschleuse. Die Dükerschleuse ist die einzige noch bestehende der 17 Kanalschleusen, wenn auch in umgebauter Form. Die Niebuhrschleuse befand sich nur wenig nördlich der Landesgrenze oberhalb der Riedebeck auf der Bröthener Gemarkung. Die Schleusenmeisterei der Dükerschleuse scheint sich nach der Karte von Wiebeking auf der Zweedorfer Seite befunden zu haben. MÜLLER stellt die Überlieferung zu beiden Schleusen in seinem Buch "Die Stecknitzfahrt" vor. Im Jahre 1643 bittet danach der Schleusenmeister der Dükerschleuse Hans Burmester den Herzog August von Lauenburg um Bestätigung des Lehens, da sein Vorwirt und Schwiegervater Hans Düker, "fast vor 40 Jahren mit solcher Schleuse belehnet." Die Burmesters hatten das Amt bis 1896, dem Ende der Stecknitzfahrt, inne. Die Schleuse war 1789 massiv und ausgestattet mit Stemmtoren erneuert, 1813 von den Franzosen zerstört und 1815 aber ohne Stemmtore nochmals erneuert worden.
Die Schleusenmeister mit Namen Niebuhr hatten die Niebuhr-Schleuse 1551 bis 1725 inne. Im Jahre 1648 wird Hans Niebuhr mit der Schleuse belehnt. Nachdem zwischen 1827 und 1845 noch größere Reparaturen ausgeführt wurden, wurde die Schleuse um 1900 nach der Stillegung der Stecknitzfahrt abgerissen und durch einen festen Stau mit einer Fußgängerbrücke ersetzt. Gegenwärtig befindet sich auf dem Schleusenmeistergehöft eine religiöse Einrichtung mit dem Namen "Haus Hannah"
In der Zeit von 1461 bis 1598 werden in Zweedorf im Zusammenhang mit der Schleuse, sicher der Dükerschleuse genannt
- 1461 Hennecke Cron up der Sluse
- 1485 Hennecke Kron
- 1565 Clauß Luider uf der Sluißen
- 1577 Clauß Lueders uf der Schleuße
- 1584 Michael Luders auf der Schleußen
- 1590 Michael Luders auf der Schlueße
- 1598 Michael Luder Schlußmeister
Diese Aufstellung bringt uns in Widerspruch zu den Angaben von MÜLLER. Zumindest Michael Lüders muss demnach Schleusenmeister gewesen sein. Die Angaben 1461 bis 1590 könnten noch auf ein Gehöft an der Schleuse hinweisen, wie es in der Wiebeking-Karte 1786 noch zu erkennen ist.
Die Zweedorfer Bauern haben Leistungen beim Treideln der Stecknitzprähme zu erbracht. Dafür wurden mehr Knechte als für die Landwirtschaft erforderlich gehalten. Längs der Stecknitz waren zu dem Zweck "Leinpfade" angelegt, auf denen die Treidler sich bewegen mussten. In den Hausbriefen der Zweedorfer Hauswirte, den Vorläufern der Erbpachtcontracte, fanden sich u.a. Festlegungen zur Duldung der Benutzung und Unterhaltung des Leinpfades, sowie der Entwässerungsgräben in der Delvenau-Niederung.
3.11. Hufenbesitzer in Zweedorf
Zweedorf wurde ursprünglich als ein Sackplatzdorf angelegt. Das war in dem abgeteilten Teil der Dorfstraße noch zu erkennen. Die im Beichtkinderverzeichnis 1704 genannte Hüfner werden sicher in der Reihenfolge, in der sie am Dorfplatz, dem sogenannte "Paradies" gewohnt haben aufgeführt sein.
*1. Schultze Heinrich Grefe, *2. Heinrich Köster, *3. Carsten Mundt, *4. Lütke Köster, *5. Hans Wreden Witwe, *6. Peter Niebur, *7. Marten Niebur, *8. Peter Scharfenberg, *9. Jürgen Eickhof, *10, Jochim Köster
Die Kossaten wohnten in der Regel etwas abseits vom Dorfzentrum. Das waren
*11. Henningh Basedow, *12. Esaias Lüder, *13. Jochim Schlage, *14. Heinrich Köster, *15. Hanß Paulcke, *16. Hanß Köster, *17. Efert Bohn, *18. Hanß Lünenburgh, *19. Andreas Bercken.
Die hier in der Chronik gewählten Nummern haben keinen Bezug zur Hufennummerierung. Sie könnten aber der Reihenfolge der Gehöfte im Dorf entsprechen.
Durch die Aussiedlung von 9 Hufen in die Feldmark im Rahmen der Separation im Zusammenhang mit der Vererbpachtung, durch Brände und Abbrüche entstanden immer mehr Lücken im ursprünglichen Dorfbild. Zweedorf mit Neu Zweedorf hatte einen umfangreichen Bestand an Bauernhäusern in guter Qualität. Davon gehörte ein großer Teil noch zu dem Typ der traditionellen Niederdeutschen Hallenhäuser. Von diesen sind dann der Lage im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Landwirtschaftspolitik der DDR eine Anzahl weiterer Häuser zum Opfer gefallen, mit dem Ergebnis von Abbrüchen. Die kollektivierte Landwirtschaft konnte sie nicht effektiv nutzen. Deshalb wurden sie nicht ordnungsgemäß instand gehalten und verfielen bis zum Abbruch. Im Grenzgebiet wurden verfallene Gebäude, die "Republikflüchtigen" als Versteck und Unterschlupf dienen konnten, zum Abbruch frei gegeben, ja sogar der Abbruch von den staatlichen Organen gefordert. Sie durften auch nicht zu Wohnzwecken nutzbar gemacht und bezogen werden. Das Ergebnis war dann auch die gewollte Verminderung der Zahl der Bewohner der Dörfer des Grenzgebiets.
Hatte Zweedorf bei Kriegsende 1945 noch etwa 300 Einwohner, so waren es 1990 noch nicht einmal die Hälfte davon. Rund um den historischen Dorfplatz sind nur noch die Gehöfte Mundt/Eckert, Köster/Winterberg/Bargstedt und Manshardt/Nabein/Simon geblieben. Um Beispiele zu nennen: Das Gehöft Plehn wurde 1956 abgebrochen. Das Gehöft Basedow fiel 1956 einem Brand zum Opfer. Noch weitaus schlimmer war es bei den Ausbaugehöften in Neu Zweedorf (Helmut Scharnberg, Hermann Scharnberg, Simon, Lühr und Hagen, sowie Grove/Ziercke am Runden Berg, Abel an der Schwanheider Allee, Koeser (abgebrochen 1985), Müller (abgebrochen erst 2000) und Schmahl (abgebrochen 1960). Die Besitzer diese Höfe wurden zum größten Teil in der sogenannten "Aktion Ungeziefer" aus dem Grenzgebiet und damit aus ihrem Heimatdorf ausgewiesen, damit enteignet und einer unsicheren Zukunft ausgesetzt in grenzferne Gebiete um Güstrow und Malchin gebracht, wo ihnen die Einheimischen, die die Gründe der Umsiedlung nicht kannten, mit Misstrauen begegneten.
Ein besonderes Kleinod unter den Bauernhäusern ist das auf das Jahr 1608 datierte Hallenhaus von Albert Simon, der dem Autoren dieser Chronik am 24.08.2006 noch ganz stolz dieses Kleinod gezeigt hat. Das Haus ist noch weitgehend ursprünglich. Die Konstruktion entspricht etwa dem vom größten mecklenburgischen Bauernhauskenner Karl Baumgarten so bezeichneten Boizenburger Gefüge, bei dem nicht nur die Queraussteifung des Gerüsts durch Kopfbänder zwischen den Dachbalken und den Ständern sondern auch die Längsaussteifung durch Kopfbänder zwischen den Ständern und den ihnen aufliegenden Rämen übernommen wird im Gegensatz zu den in Mecklenburg sonst üblichen schrägen Streben für die Längsaussteifung. Das erfreuliche an diesem Haus ist, dass bei der Verengung der Diele, die zur Bauzeit wie auch anderwärts in der Regel noch Breiten von acht Metern hatte, man nicht das tragende Gerüst zerstört hat, sondern die Ständer in den Zwischenwänden der vergrößerten Ställe stehen lassen hat. Anderwärts beispielsweise bei den Hufen 3 und 13 in Groß Bengerstorf hat man dieses nicht beachtet. Die Hufe 3 ist inzwischen eingestürzt und das Gerüst des denkmalsgeschützten Hauses der Hufe 13 hat sich bereits stark verformt. Der neue Eigentümer des Simonschen Hauses, Herr Axel Hermann bemüht sich dieses denkmals- und konstruktionsgerecht modernen Bedürfnissen anzupassen.
Die Gehöfte Hauswirte Helmut Scharnberg, Hermann Scharnberg, Simon, Lühr und Hagen wurden nach einer Feldmarksregulierung nach Neu Zweedorf ausgebaut. Bei der Feldmarksregulierug erfolgte eine Neuordnung der Ländereien, die bei den Ausbaugehöften zu arrondierten Hufen geführt hat.
Die Gehöfte der Erbpächter Grove, Abel, Köser, Müller und Schmahl befanden sich ebenfalls im Ausbau nordöstlich, östlich und südlich des Dorfes.
Die zu den Abbildungen genannten Hufenbesitzer entsprechen unterschiedlichen Zeithorizonten. Im Jahre 1921 wurden in "Niekammers Adreßbuch" für Zweedorf folgende Namen aufgeführt, deren Zuordnung zu den Hufen bisher nicht restlos geklärt werden konnte:
- Basedow, Heinrich.....47 ha
- Basedow Wilhelm.......47 ha
- Botz (Voß?), Johann...54 ha
- Hagen, Johann.........56 ha
- Knaack................46 ha
- Lühr, Heinrich........51 ha
- Mund, Wilhelm.........51 ha
- Müller, Dethloff......53 ha
- Nabein, Albert........79 ha
- Niehbuhr, Hermann.....69 ha
- Scharnberg, Hermann...53 ha (Helmut?)
- Scharnberg, Hermann...53 ha
- Schumacher, Heinrich..59 ha
- Simon, Heinrich.......46 ha
- Simon, Johann.........63 ha
- Studemund, Wilhelm....61 ha
- Winterberg, Emma......48 ha
Die bei den Hofbesitzern der Abbildungen genannten Namen Abel, Köser und Schmahl sind im Adressbuch nicht genannt. Sie werden die Hufen erst später erworben haben. Andererseits findet sich darin der Name Knaack, der zuvor noch nicht genannt ist und auch 2020 nicht mehr im Dorf vorhanden ist. Einige Namen werden in den benutzten Quellen erst ziemlich spät genannt. Andererseits ist festzustellen, dass Namen wie Mund, Köster, Lüder/Lühr, Niebuhr und Grove bereits im 15./16. Jahrhundert in Zweedorf zu finden sind, Basedow und Scharfenberg/Scharnberg 1651, Studemund 1704, aber Simon und Hagen erst 1819, Schumacher nach 1819, Nabein 1890, Winterberg 1909. Der Name Johann Botz ist sicher als Johann Voß zu deuten. Ein Vergleich der Namen, die bis zum Dreißigjährigen Krieg vorhanden waren, mit denen von 1921 lässt erkennen, dass doch viele Hufen sei es durch Heirat oder anderen Erwerb in neue Hände gegangen sind.
Einzelne Hufen'
Hufe 1
- 1851 Basedow
- 1921 Heinrich oder Wilhelm Basedow
Hufe 2
- 1851 Niebuhr
- 1921 Hermann Niebuhr
Hufe 8
- Extract aus dem Protocollum vom 4. Oktober 1850
Der Hauswirt Mund ist 1824 verstorben unter Hinterlassung der Witwe als auch der
- der Tochter Catharina Maria Elisabeth, ge, 1821
- des Sohnes Franz Heinrich Jochim, geb. 1823
Der Knecht Hermann Wilhelm Basedow der die Witwe Mund geheiratet hat wurde als Interimswirt bis Johannis 1848 eingesetzt. Der Interimswirt Basedow ist 1842 verstorben. Die Witwe Basedow erhielt das Gehöft bis 1850 übertragen, unter Mitaufsicht der Vormünder. Franz Heinrich Jochim Mund wurde am 4. April 1851 in das Gehöft eingewiesen. Es entstand ein Protokoll in Anwesenheit
- 1. der Witwe Basedow,
- 2. Catharina Maria Elisabeth Mund, verehel. Niebuhr (Gehöft Nr.2),
- 3. dem Gehöftsnachfolger F.H.J. Mund
- 4. Vormund Basedow (Gehöft Nr.1),
- 5. Schulze Köster
Das Protokoll dient auch der Auseinandersetzung mit den Erben und den Festlegung zum Umgang mit den vorhandenen Gehöftsschulden. Dem Protokoll ist üblicherweise ein Inventarium angefügt. Da der Verstorbene Mund noch Hauswirt war, ist auch ein Inventarium der herrschaftlichen Eigentums (der herrsch. Hofwehr) angefügt.
- Unter dem Datum 21.Juni 1861 ist ein Schreiben über die Gebühr für die Übersendung des Erbpachtcontracts von der Cammer an die Amtsregistratur vorhanden. Somit ist die Hufe 1861 vererbpachtet worden.
- Der Erbpachtcontract datiert auf den 23.Mai 1861.
Erbpacht-Contract über die Hufe No. 8 zu Zweedorf, Amts Boizenburg für den Hauswirth Heinrich Mund (Extrakt)
- § 1 benennt die Übertragung
*A) zu Eigentum für die Gebäude und zugehöriges Gehöftsinventar *B) zu Erbpacht die Ländereien gemäß Classificationstabelle von 1860 mit insgesamt 21450 Quadrat-Ruthen
- § 2. Benennt die Reservierungen für die Grundherrschaft (Jagd, zur Forst gehörige Waldbäume, die Mitnutzung der Wege, der Feldsteine, Lehm-, Sand- und Kieslagerstätten für Staats-, Gemeinde- und Privatbauten, auch Lagerstätten von Bodenschätzen, die Fischerei in der Stecknitz, evltl. erforderliche Anlegung von Leinpfaden an der Stecknitz, letztlich auch alle rückständigen Verpflichtungen des Erbpächters
- § 3. Bedingungen der förmlichen Tradition (Übertragung)
- § 4. Kauf- und Erbstandsgeld 2300 Thaler Courant
- §§ 5. bis 11. betreffen die Abgaben und Leistungen für die Kommune
- § 12. Pflicht zur Sicherung der Grenzen und Scheiden der Feldmark Zweedorf, Unterhaltung der Stecknitz und weiterer Entwässerungsgräben
- § 13 Pflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Hufe, Verbot der Nutzung des auf der Hufe vorhandenen Torfes
- § 14 Unglücksfälle und Schäden, die die Hufe betreffen hat der Erbpächter zu tragen.
- § 15 Form der Bewirtschaftung muss geeignet sein, den Wert der Hufe zu erhalten. Zusammenlegung mit anderen Hufen oder Grundstücken ist nicht gestattet. Auch nicht mit Hufen oder Büdnereien, die in der Hand von Familienmitgliedern sind.
- § 16 In Verkaufsfällen hat die Großherzogliche Kammer das Vorkaufsrecht
- § 17 Ein Erwerber der Erbpachthufe durch Kauf oder Erbschaft bedarf der Bestätigung durch die Landesregierung. Bei Veränderungen in der Landesherrschaft oder der Person des Erbpächters ist ein Laudemium von 2 Scheffeln für die Anerkennung zu entrichten, in anderen Fällen von 8 Scheffeln Roggen, in Geld nach dem Rostocker Roggenmittelwert
- § 18 Gebühren der Urkunde
- §§ 19 bis 22 Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit, unter die Amts- und der Forstadministration, Haftung des Erbpächters
- § 23 Einreden des Irrtums, des Missverstehens usw. sind nicht vorgesehen.
- § 24 Schlusserklärungen.
- Mit dem Datum 11.November 1898 liegt ein weiterer Erbpachtcontract aus Anlass von Flächenveränderungen (wasserbauliche Maßnahmen) vor, der durch Nachtrag vom 15.September 1911 ergänzt wird.
- Auf den 22.Juli 1899 ist ein Übertragungsvertrag von Heinrich Mund auf seine Tochter Emma Mund, geb. Mund vorhanden, genannt die Mutter Dorothea Mund, geb. Maschmann. Wie solche Verträge allgemein wird die Absicherung der Altenteiler festgelegt. Da Emma Mund offenbar keine Geschwister hatte, sind diesbezügliche Festsetzungen nicht enthalten.
Hufe 8 Übersicht
- bis 1824 Mund
- 1824 Hermann Wilhelm Basedow ad interim
- 1842 Witwe Basedow
- 1851 Franz Heinrich Jochim Mund
- 1861 Heinrich Mund
- 1898 Heinrich Mund
- 1899 Emma Mund, geb. Mund
- 1921 Emma Mund, im Adressbuch Wilhelm Mund
- 1953, 01.10. Übersiedlung in die BRD, begraben in Lütau
Hufe 10
- Manshardt
- 1890 Nabein
- 1921 Albert Nabein
- 2006 Albert Simon
Hufe 12
- Überweisung des Erbpachtgehöfts Nr. 12 auf den Gehöftserben Köster vom 20. Mai 1860 auf Formular des Finanzministeriums.
- Übertragung der Erbpachthufe Nr.12 auf Emma Winterberg, geb. Köster mit Formular (Anerkennungsurkunde) des Finanzministeriums am 4.November 1909 mit anhängendem *Grundschuldbrief vom 6.Dezember 1909 auf den Namen Emma Winterberg, geb. Köster.
- Urkunde ausgestellt vom Superintendenten Behm in Parchim: „Der Erbpächter Adolf Winterberg der Hufe No.12 in Zweedorf hat gemäß dem am 30.September 1909 zwischen dem Grossherzoglichen Amte Boizenburg und den zu Ackerdiensten und Holzfuhren verpflichteten der Gemeinde Zweedorf-Nostorf, genehmigt durch Verfügung des Oberkirchenrates vom 30.November 1909 -No. 6955 -, die in § 1 bedungene Summe von Dreihundert (300 Mark) in Antoni Termin d.Js. richtig an die Pfarre in Zweedorf gezahlt, worüber diese Quittung.
Die Hufe No.12 zu Zweedorf ist dadurch für die Zukunft von denjenigen Ackerdiensten und Holzfuhren für die Pfarre in Zweedorf befreit, welche der Hufe bisher oblegen haben, auch steht es dem Erbpächter Adolf Winterberg frei, einen betreffenden Vermerk zu Abteilung II des Grundbuches der Hufe No.12 eintragen zu lassen.“
Hufe 12 Übersicht
- 1851 Schulze Köster
- 1860 Gehöftserbe Köster erhält die Hufe
- 1901 Schulze Köster
- 1909 Emma Winterberg, geb. Köster
- 1921 Emma Winterberg
4. Geschichte von Schwanheide
4.1 Geschichte des domanialen Pachthofes Schwanheide 1560 bis 1850
Wie oben unter 3.3. bereits angeführt wird Schwanheide durch eine Aussage im Register der Doppelten Landbede aus dem Jahre 1560 erstmalig mit nachstehenden Worten erwähnt:
"Kladrum ist eine wüste feldtmarke, di zuvor di Nostorper gebruket und 2 M davon gegeben, ist ihnen von M.G.H. (meines gnädigen Herrn) amptleuten genommen und wirt itzo zur Swaneheiden gebruket."
1560 Amtsregister
Zu Zweedorf: "Eß gibt auch Clauß Luder uf der Sluißen 3 fl 3 ß und Titke Mertenß 5 ß, bekompt ein radt vor die Swane Heide und wirt nit berechnet". Die Pacht für die Schwanenheide geht offenbar an die Stadt Boizenburg.
1565 Amtsregister
„auf der Swaneheiden (wurden) 36 Dt. Roggen, 3 Dt., 6 Schl. Gerste, 12 Dt. Hafer und 5 Dt. 6 Schl. Buchweizen" (gedroschen). (Erläuterung: 1 Drömbt/Dt. = 12 Scheffel/Schl.) Die Aussaat betrug in Schwanheide 17 Dt- 4 Schl. Roggen, 7 Dt. Gerste, 10 Dt. und 6 Schl. Hafer. An Leuten wurden besoldet: auf der Schwaneheide Heidereiter, Meyersche, 2 Mägde, Kuhhirte und 2 Mägde im Sommer.
- 1565 Eine verheerende Pestepidemie entvölkert mehrere Dörfer des Amtes Boizenburg. Wahrscheinlich wird Schwanheide wegen der abseitigen Lage weniger oder nicht betroffen gewesen sein.
Amtsregister 1577
Zweedorf: Es gibt auch Claus Lueders uf der Schleuße 3 fl 3 ß und Jurgen Mertens 5 ß, bekumbt ein radt für die Schwaneheide und wirdt nicht berechnet.
„Druschergebnisse: zur Schwaneheide 70 Dt. 3 Schl. Roggen, 44 Dt. 6 Schfl. Hafer, 11 Dt. 5 Schl. Buchweizen gedroschen (von 16 Dt. 7 Schl.,10 dt. 3 Schl., und 1 Dt. 3 Schl. Aussaat, gedroschen etwa das 4 ½ fache) Neue Aussaat: 17 dt. 6 Schl. Roggen, 13 Dt. 7 Schl. Hafer, 2 Dt. Buchweizen. Viehbestand: 1254 Schafe in Schwanheide (dazu kamen 36 aus Stovenhagen?)
An Leuten wurden besoldet: Heidreiter, Meiersche, 2 Mägde, 4 Hirten 1 Junge.
1584 doppelte Landbede
Jochim Voß, m.g.f und hern schaefmeister uf der Schwanheide 6 heupter rindtvihe, 8 Schweine, 94 alte hamel, 109 dragende schaefe, 112 knechte schaefe (13 fl 23 ß)
1584 Amtsregister (auch 1593)
Zweedorf: Es gibt auch Michel Luders auf der schleußen und Jurgen Mertens dieselben bekumpt ein erbor radt zu Boitzenburgk für die Schwanheide und wird nicht berechnet 3 fl 3 ß, 5 ß
Für 331 melchschaefe von Jochim Voß schaefmeistern auf der Schwanheide, einpfangen 48 fl, 6 ß, 6 &
„aus der schuenen vermuege Kerbstocke gedroschet:“
Schwanheide 33 Dt. Roggen, 8 Dt. 5 Schl. Gerste, 16 Dt. 7 Schl. Hafer und 3 Dt. 10 Schl. Buchweizen
(von 15 Dt. 9 Schl., 1 Dt. 2 Schl., 16 Dt. 10 Schl., und 1 Dt. 6 Schl. Aussaat).
Neue Aussaast: 16 Dt. 4 Schl. Roggen, 1 Dt. 3 ½ Schl Gerste, , 13 Dt. 3 Schl. Hafer und 5 Schl. Buchweizen-
Viehbestand: 76 Rinder (darunter 2 Bullen, 28 Milchkühe) und 1523 Schafe auf der Schwanheide,
1585 doppelte Landbede
Jochim Voß , der scheffer uf der Schwanheide 6 kuehe, 8 schweine, 96 alte hemel, 100 alte dragende schaffe, 116 knechtschaffe (14 fl.)
1590 Kirchenhebungen Kirchspiel Zweedorf Außer Nostorf gehört zum Kirchspiel: „U.F.Gn. undt herrn meyerhof die Schwanheide', deßgleichen auch die Avelgunne oder wendischen Lipz“
1593 Amtsregister Einname scheffer pacht: vom scheffer uff der Schwanheide für 364 milche schafe im gemenge 52 fl. 2 ß, für 47 milchknechtschafe 5 fl. 20 ½ ß.
Personal in Schwanheide: Heidreiter, Meyersche, 2 Mägde, Kuhhirte, Wildenhirte (Wilden sind junge in Herden gehaltene Stuten), Schweinehirte und 2 Jungen, dazu „4 Dröscher mit der Wendischen Liepz“
Gedroschen „auß der scheunen vermuege kerbstocke“: Schwanheide 56 Dt. 8 Schl. Roggen, 6 Dt. 9 Schl. Gerste, 23 Dt. 8 Schl. Hafer, 1 ½ Schl. Erbsen, „ Dt. 2 Schl. Buchweizen (von 191, 16, 168, 3 ½ ,und 14 Schl Aussaat;
Neue Aussaat: 14 Dt. 3 Schl. Winterrogen, 1 Dt. 11 Schl. Sommerroggen, 1 Dt. 11 Schl. Gerste, 15 Dt. 11 Schl. Hafer, 7 Schl. Erbsen, 2 Dt. Buchweizen.
Viehbestand: 107 Rinder (darunter 3 Bullen, 45 Milchkühe), 1703 Schafe.
Der Meierhof bzw. die Schäferei Schwanheide wurde unter der Regie des Domanialamtes geführt und war offenbar spätestens 1584 an den herrschaftlichen "Schaefmeister" Jochim Voß verpachtet, der außer der Schafherde auch weiteres Vieh gehalten hat, z.B. 1585 6 Kühe, 8 Schweine, 96 alte Hammel, 100 alte tragende Schafe, 116 Knechtschafe (Schafe seiner Knechte) und dafür 14 Gulden Pacht bezahlte. 1593 wird unter dem Personal auch der Wildenhirte genannt. "Wilden" sind Stuten, die in Herden gehalten und relativ frei weiden können. Der überlieferte Flurname "Schwanheider Füllenkoppel" in Zweedorf weist noch auf diese Pferdezucht hin, möglicherweise auch der Stutcamp im Wald östlich des ehemaligen Piperkaten.
Bis 1584 werden auch die Pachtzahlungen der Zweedorfer Michel Luders und Jurgen Mertens für die Schwanenheide genannt, die an den "ehrbaren" Rat zu Boizenburg gehen.
Außerdem wird eine Ackerwirtschaft betrieben, deren Druschergebnisse und Einsaat aufgeführt worden ist (Roggen, Gerste, Hafer und Buchweizen). Die Druschergebnisse und die Aussaatmmengen lassen die geringe Höhe der Erträge erkennen, wenn auch die direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, weil den genannten Druschergebnissen immer die Aussaatmengen für das folgende Jahr nachgestellt sind.
Als Personal auf dem Meierhof Schwanheide werden fast durchgängig Heidereiter, Meiersche, 2-4 Mägde, Hirten und Jungen (Jungknechte) genannt. Der Heidereiter war ähnlich dem Amtslandreiter eine Art Gendarm, der für die Ordnung zu sorgen und auch gewisse administrative Aufgaben zu übernehmen hatte. Die Aufgaben der Meyerschen sind nicht zu erkennen. Teilweise wird darin eine Verwalterin gesehen (so Zühlsdorff). wahrscheinlich hatte sie aber nur die häusliche Wirtschaft zu führen; denn eine Verwalterin eines Hofes war zu jener Zeit nicht denkbar.
1640 Amtsbeschreibung (im Dreißigjährigen Krieg 1618/48)
Schwanheide der Hoff
- 1 Bauhaus von 14 Fachen ist mit Steinen umbher ausgemauert, ist aber bis auf 4 Fach gantz abgebrandt. …
- Das Wohnhaus stehet an dem Bauhaus von 5 Gebindt, … Fenster alle rausgeschlagen. …
- Ein Schafstall von 13 Gebindt mit fertigen Thüren, mit Stroh gedeckt. …
- Ein Backhaus von 3 Gebinden.
Abgebrandte Gebäude:
- 1 Große Scheune von 17 Gebindt
- 1 Haupthaus von 9 Gebindt.
- 2 Schafställe jeder 17 Gebindt.
- Das Haakelwerk um den Hof herum ist sehr verdorben, wie auch beyde Thore sehr baufellich.
Der Verwalter David Pape hat empfangen an Einsaat wie folgt:
4 Dt. 6 Schl. Winter Roggen, 6 Schl. Sommer Roggen, 2 Dt. 6 Schl. Weißen Hafer, 8 Schl. Buchweizen.
Noch 1647/48, dem letzten Jahr des Dreißigjährigen Krieges, wurde die in der Phase des Dänischen Krieges im Dreißigjährigen Krieg (1625/29) zerstörte "Cladrümer Mühle" von einem wagemutigen Müller wieder aufgebaut. Er brauchte dafür 6 Jahre keine Pacht zu zahlen. Zu der Mühle waren die Bauern aus Nostorf, Zweedorf, Rensdorf und der Schwanheider Hof Zwangsmahlgäste, d.h. sie durften ihr Korn nur dort mahlen lassen. Im Zweedorfer Beichtkinderverzeichnis wird 1651 der Müller Jochim Schlye genannt.
Ab dem Jahre 1694 wurde die landesherrliche Meierei Schwanheide als Pachthof vergeben.
Um 1700 in der Beschreibung der Ämter zu dem Mecklenburg-Atlas von Bertram Christian von Hoynckhusen berichtet dieser über das Amt Boizenburg:
Landesherrliche Höfe westlich der Boize:
Vier: dahin dienen zu Hofe Bickhusen, Groß Bengerstorf Schwanheide: dahin dienen Zweedorf, Nostorf, Rensdorf
Landesherrliche Mühlen: u.a. Schwanheider Mühle
Pfarren: neben Boizenburg, Zahrensdorf, Blücher, Gresse und Granzin, auch Zweedorf: dort eingepfarrt sind Zweedorf, Nostorf, Bürgerhof, Schwanheide, Wendisch Lieps
Da die Bauern der genannten Dörfer Zweedorf, Nostorf und Rensdorf auf dem Schwanheider Hof dienen mussten, kam man mit einem geringen Personalbestz aus.
Der Meierhof Schwanheide wurde offenbar zunächst vom Schäfermeister betrieben
- Schäfermeister Jochim Voß (1584/85)
- 1640 vom Verwalter David Pape
- 1704 Verwalter Wilhelm Benecke, Vogt Hanß Jochim Wrede, Knecht Casten Kibbe, Magd Dorothea Mejer, Schäfer Valentin Benecke, dessen Knechte Hanß Jochim Baumann und Johann Bade,
Müller Albrecht Busekist auf der "Cladümer Mühle".
Der landesherrliche Hof Schwanheide war:
- 1704 bis 1714 in der Hand des Geheimen Rates und Kammerpräsidenten von Graevenitz,
- bis 1722 war Hinrich Siemers der Pächter,
- bis 1751 an Valentin Kauffeldt verpachtet.
Einige seiner Nachfolger sind lt. Mecklenburg-Schwerinschem Staatskalender
- 1800 Amtsverwalter Sevecke
- 1810 G.F. Neumann
- 1814 und 1818 Carl Christian Behrens
- 1825 Kammeringenieur G.W.Voß
Die Schwanheider Mühle wird bei den Pächtern bis 1814 als Mühle aufgeführt, 1818 als Erbmühle. Als Ende des 18. Jahrhunderts die Naturalleistungen der dienstpflichtigen Bauern durch Geldzahlungen abgelöst wurden, musste der Pachthof mit mehr Personal in Form von Tagelöhnern arbeiten. Bei der landesweiten Volkszählung in Mecklenburg 1819 werden in Schwanheide 62 Einwohner gezählt. Es werden die 25 Namen Bartels, Behrens, Block, Brandt, Brunswig, Buck, Dürkop, Flindt, Kähler, Körner, Kürtz, Marcus, Müthel, Pieper, Prollius, Reinke, Schehr, Schuhr, Steins, Timmermann, Wilken, Wöhler, Zander, Zehlcke und Ziemers erfasst. Die Volkszählung 1827 erfasst 64 Einwohner, davon 12 Knechte und Mägde.
4.2. Geschichte des Dorfes Schwanheide 1850 bis 1918
Angaben des Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalenders:
- 1851 Ernst Schultz und Erbmühle
- 1855 Friedrich Schröder (Erbpachthof) und Erbmüller, dazu 4 Erbpächter, 1 Büdner und 4 Häusler (bereits 1851/52)
Nach 1850 entstehen in Schwanheide 6 Erbpachthufen mit jeweils etwa 35 ha und eine Büdnerei. Vier Erbpachthufen und die Büdnerei bereits 1851/52, die weiteren zwei bis 1859.
Zuvor muss die Grenzbereinigung mit dem Herzogtum Lauenburg stattgefunden haben, da sich die Erbpachthufen ausweislich der Schmettaukarte von 1788 teilweise auf ehemals lauenburgischem Gebiet befanden (s. unter 3.6.). Offenbar ist etwa zeitgleich die Umwandlung des Pachthofes Schwanheide in einen Erbpachthof erfolgt (s. Angaben des Staatskalenders zu 1851 und 1855). Es ist die Zeit, in der in einigen Dörfern des Amtes Boizenburg bereits bestehende Hufen der Hauswirte vererbpachtet wurden, als z.B. in Klein Bengerstorf 1818 2 Hufen, in Bennin 1830 21 Hufen (12 Hauswirte und 9 Kossaten) vererbpachtet wurden und 1833 auf einem Teil der Feldmark Gülze das neue Dorf Neu Gülze mit 13 Erbpachthufen und 5 Büdnern angelegt wurde. Um die Mitte des Jahrhunderts wurden in weiteren Dörfern von dem Distriktsingenieur Hertel, der auch die o.g. Grenzregulierungen und die Vererbpachtung in Schwanheide vermessungstechnisch begleitet hat, mit den Feldmarksregulierungen die Grundlagen für weitere Vererbpachtungen gelegt, z.B. in Groß und Klein Bengerstorf.
Angaben des Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalenders zu den Besitzern des Erbpachthofes:
- 1860 Erbpachthof, Besitzer Carl Medini, dazu 6 Erbpächter, 1 Büdner, 4 Häusler, Erbmüller
- 1865/71 Erbpachthof, Besitzer Gabriel Wegener, dazu 6 Erbpächter, 1 Büdner, 4 Häusler, Erbmüller
- 1881 Erbpachthof 402,3 ha. Poststation Büchen, Besitzer Max Chambeau, 6 Erbpächter, 1 Büdner, 6 Häusler und Mühle
- 1890 Erbpachthof (760 Schl., 402,3 ha) und Brennerei, Besitzer Max Chambeau, 6 Erbpächter (1 Krüger), 1 Büdner, 6 Häusler und Erbwassermühle, Haltepunkt
- 1901 Pachthof, in Erbpacht Max Chambeau, Brennerei
6 Erbpächter, 1 Büdner, 6 Häusler, ErbWassermühle, Poststation, Haltepunkt
Im Staatskalender 1905 ist ein neuer Erbpächter genannt, nämlich Ernst Heidelmann. Es finden sich zur Größe und dem Hufenstand des Pachthofes die Angaben: Hufenstand 758,15 Scheffel, Größe 399,9 ha. Die Brennerei ist wiederum genannt. Die Zahl der Häusler ist auf 7 gestiegen. Erstmalig wird ein Schulze Abbe für Schwanheide genannt. Dieser ist jedoch sicher als Bauernschulze nur für die Erbpächter, Büdner, Häusler und den Erbmüller zuständig. Die Erbpachthöfe und Pachthöfe standen in Mecklenburg außerhalb der Gemeinden. Somit gab es in der Gemeinde Zweedorf, zu der Schwanheide bis 1921 gehörte, eine kleine Nebengemeinde in Schwanheide. Die Staatskalender 1910 und 1914 bringen jeweils neue Besitzer des Erbpachthofes, 1910 Wilhelm Böttgenbach und 1914 Heinrich Drews, der in Hamburg wohnt. Die Größe des Erbpachthofes und sein Hufenstand ist gleichbleibend 758 15/16 bonitierte Scheffel und 399,9 ha. 1914 ist die Brennerei nicht mehr genannt. Die Zahl der Häusler ist 1910 auf 12 und 1914 auf 15 gestiegen. Als Schulze wird Johann Abbe genannt. 1914 gibt es auch die Schule mit Industrieschule
Beschreibung nach Rabe/Quade 1894:
Schwanheide bei Büchen, 1 Meile nordwestlich von Boizenburg an der Hamburg-Berliner Eisenbahn, Haltepunkt – 7 km nach Boizenburg, 6,4 km nach Büchen- Erbhof von M. Chambeau (Brennerei), 402,3 ha, b. Sch., ferner 6 Erbpächter, (1 Krüger), 1 Büdner, 6 Häusler, 1 Erbwassermüller. Der Erbpachthof hat 60, das Dorf 103 Einwohner, zusammen 163 Einw.
4.3. Schwanheide und Zweedorf nach dem Ersten Weltkrieg
Schwanheide gehört am Ende des Ersten Weltkrieges immer noch zu der Landgemeinde Zweedorf.
Die Auswirkungen des 1.Weltkrieges auf die Dörfer
Der 1.Weltkrieg war auch in den mecklenburgischen Dörfern eine entbehrungsreiche Zeit. Wenn auch nicht gleichermaßen wie in den Städten die Hungersnot herrschte, weil die Selbstversorgung in höherem Maße möglich war, so war doch durch die Abwesenheit der Ehemänner und das dadurch bedingte geringe Einkommen in vielen Familien die Armut ständiger Gast. Das traf besonders auf die Einlieger zu, aber auch auf die Häusler und Büdner. Auf den Bauernhöfen fehlten die Arbeitskräfte. Das wurde teilweise durch den Einsatz von Gefangenen wieder ausgeglichen. Die Gefangenen waren einzeln bei den Bauern untergebracht.
Nach dem Krieg setzte sich die leidvolle Zeit weiter fort. Viele Männer waren noch in der Gefangenschaft. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren war nahezu zusammengebrochen. Die Arbeitsmöglichkeiten für die Häusler und Einlieger waren sehr begrenzt und die Geldentwertung, die bereits im Krieg begonnen hatte, verschärfte sich.
Die Republik stellt die Gemeinden vor neue Aufgaben
In den großen Städten, aber auch in Boizenburg, bildeten sich während oder nach der Novemberrevolution, die auch den Thronverzicht des Kaisers und der mecklenburgischen Großherzöge zur Folge hatte, Arbeiter- und Soldatenräte. In den Dörfern wurden Bauernräte gebildet die den Schulzen an die Seite gestellt waren.
Am 23.Februar des Jahres 1919 erfolgte erstmalig in Mecklenburg eine Wahl der Gemeindevorstände und der Dorfsversammlungen (spätere Gemeindevertretungen) durch die Dorfbewohner beiderlei Geschlechts. Die Dorfsversammlung hatte aus ihrer Mitte durch Mehrheitsbeschluss den Schulzen zu wählen. Auf Grund der revidierten Gemeindeordnung hatte der Schulze gleichzeitig auch das Amt des Ortsvorstehers. Dem Schulzen als Ortsvorsteher waren jeweils zwei Schöffen beigeordnet, die mit ihm gemeinsam den Gemeindevorstand bildeten. Es fällt auf, dass nun nicht mehr immer die Hofbesitzer, die vormaligen Erbpächter, als Schulzen fungieren. Im Staatshandbuch 1923, dem Nachfolger des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalenders, wird z.B. in Zweedorf J.Brackmann als Schulze genannt. Da sein Name unter den Hofbesitzern lt. Adressbuch von 1921 nicht genannt wird, war er möglicherweise ein kleinerer Grundbesitzer oder gar ein Arbeiter.
Zweedorf nach 1918
Das erste nach dem Ersten Weltkrieg herausgegebene Staatshandbuch für Mecklenburg-Schwerin verschafft uns weitere Unsicherheiten, denn es werden nun 18 Hofbesitzer, 4 Büdner und 30 Häusler (1 Krug), Schmiede und weitere 4 Hofbesitzer in Neu Zweedorf aufgeführt. Es ist zu vermuten, dass die vier Neu Zweedorfer Hufen doppelt aufgeführt sind. 1927 und 1930 werden die gleichen Angaben gegeben. Als Schulze wird 1930 der Häusler M.Pommerenke genannt.
Die bisherigen Erbpächter wurden nun Hofbesitzer genannt.
Hier soll auch der unsichere Versuch einer Zuordnung zu den Hufen nach dem Adressbuch gewagt werden:
Adressbuch 1921 Zweedorf:
- Basedow Heinrich 47 ha......................................Hufe 1 ?
- Basedow Wilhelm 47 ha......................................Hufe 1 ?
- Botz, Johann 54 ha......................................Hufe ?
- Hagen, Johann 56 ha......................................Hufe ?
- Knaack 46 ha:::?
- Lühr, Heinrich 51 ha......................................Hufe ?
- Mund, Wilhelm 51 ha......................................Hufe 8
- Müller, Dethloff 53 ha:::?
- Nabein, Albert 79 ha......................................Hufe 10
- Niebuhr, Hermann 69 ha......................................Hufe 2
- Scharnberg, Helmut 53 ha......................................Hufe ?
- Scharnberg, Hermann 53 ha......................................Hufe ?
- Schumacher, Heinrich 59 ha......................................Hufe ?
- Simon, Heinrich 46 ha......................................Hufe ?
- Simon, Johann 63 ha......................................Hufe ?
- Studemund, Wilhelm 61 ha......................................Hufe ?
- Winterberg, Emma 48 ha......................................Hufe 12
Der Versuch der Zuordnung der Namen und Hufen erfolgte teilweise durch Vergleich der Flächenangaben mit denen des "Katasters des mittleren und kleinen Grundbesitzes". Das ist mit Unsicherheiten verbunden. Nicht in allen Fällen war der Versuch der Zuordnung überhaupt möglich. In dieser Aufstellung nach dem Alphabet aus Niekammers Adressbuch sind außer Wilhelm Mund auch Hermann Niebuhr und Heinrich Lühr genannt (Lühr ist sicher eine verkürzte Form von Lüder), Namen, die seit Jahrhunderten in Zweedorf zu finden waren.
Zweedorf hatte sich seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts auch wirtschaftlich weiterentwickelt. Der Absatz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Schlachtvieh, Kartoffeln) lief vor allem über die Bahn ab Schwanheide oder auch Büchen. Die Milch wurde mit den örtlichen Milchwagen als Sammmeltransport nach Schwanheide oder auch nach Büchen in die Molkereien geliefert, die auch die Rücklieferung von Molkereierzeugnissen wahrnahmen. Mittlerweile gab es außer der Schmiede auch andere Handwerker wie Bäcker, Schuhmacher und Schneider, sowie auch einen Kolonialwarenladen. Die Gastwirtschaft brannte in den 1930er Jahren ab und wurde ab 1935 wieder aufgebaut. Der Kiesabbau wurde weiterhin betrieben.
Im Jahre 1919 wurde von einem Firmenkonsortium in Zweedorf ein Munitionszerlegebetrieb aufgebaut. Dieser hatte als Folge des Versailler Abkommens, das die Entmilitarisierung Deutschlands festgeschrieben hatte, die vorhandene Munition zu vernichten. Im Betrieb arbeiteten über 300 Bechäftigte auch aus den lauenburgischen Dörfern. Ein am 1.Juni 1920 auftretender Betriebs-Unfall mit 2 Toten und einem Schwerverletzten trug nicht zur Vertrauensbildung bei.
Schwanheide nach 1918
Bis zum Jahre 1921 gehörte Schwanheide zur Gemeinde Zweedorf. Dann wurde es eine selbständige Gemeinde. Jedoch gab es gemäß Staatskalender 1901 bereits einen Schulzen Abbe, der vermutlich ein Ortsvorsteher oder Bauernschulze gewesen sein wird, der Verantwortlichkeit nur für die Erbpächter, Büdner und Häusler, aber für den Bereich des Pachthofes keinerlei Zuständigkeiten hatte. In dem Jahr 1921 löste sich Schwanheide von der Gemeinde Zweedorf.
Im ersten nach dem Weltkrieg neu herausgegebenen nunmehrigen Staatshandbuch 1923 für Mecklenburg-Schwerin ist der neue Schulze H. Martens, der dann 1927 als Hofbesitzer bezeichnet wird und 1921 auch in Niekammers Adressbuch aufgeführt ist. Der Besitzer des Erbpachthofes Heinrich Drews aus Hamburg wird nun als Gutsbesitzer bezeichnet. Die übrigen Angaben bis auf die Zahl der Häusler entsprechen denen von 1914. Die Zahl der Häusler ist nun auf 15 gestiegen, davon war eine die Dampfmolkerei, so dass die Häuslerei Nr.15 diese gewesen sein wird (ähnlich war es auch bei der genossenschaftlichen Molkerei in Klein Bengerstorf). Als ich 1964 in Hagenow einen Herrn Siegfried Persen kennen lernte, hieß es, er sei der Sohn des ehemaligen Molkereibesitzers aus Schwanheide. Andere Zeitzeugen sprechen von einem Molkereibesitzer mit Namen Verst.
Im nun vergrößerten Dorf siedelten sich auch der "Gasthof zu weißen Schwan" und der Kolonialwarenladen Ronnenburg an.
Im Jahre 1922 wird die Siedlung Neuendamm, die aus einem Heidekaten in der Boizenburger Heide entstanden ist, zur Gemeinde Schwanheide gelegt. Im Staatshandbuch für das Jahr 1923 ist zu Neuendamm noch bemerkt "noch nicht gemeindlich erfasst". Da das Staatshandbuch nur die Vorgänge des vergangenen Jahres (oft auch noch weiter zurückliegende) enthält, ist der Übergang von dem ursprünglich zu den Boizenburger Siedlungen außerhalb der eigenen Feldmark gehörendem Neuendamm nach Schwanheide noch nicht aufgenommen. Neuendamm bestand aus zwei Büdnereien und einer Häuslerei.
1921 Niekammers Adressbuch
- Abbe, Johann 35 ha..............................Hufe ?
- Ahrens, Wilhelm 36 ha..............................Hufe 4 o.5
- Brand, Franz 36 ha... Hufe 4 o.5 ?, Hufe 4 später Wunderwald
- Gerlach, Paul 35 ha... Hufe 3 ?, Hufe 3 später Nieland
- Martens, Heinrich 31 ha... Hufe 2, später Martens
- Rakow, Fr. 66 ha, die Schwanheider Mühle
- Saß, Johann 41 ha... Hufe 1, später Karl Scherner, 1953 Flucht in den Westen;
Nach neueren Informationen (E.Wegener, Gresse) waren im Jahre 1950 die
- Hufe 1 mit Carl Scherner, Nachfolger von Johann Saß
- Hufe 2 mit Heinrich Martens
- Hufe 3 mit Nieland
- Hufe 4 mit Wunderwald
- Hufe 5 ?
- Hufe 6 ?
besetzt.
Im Adressbuch wurden 1921 7 Hofbesitzer genannt. 1855 wurden aber nur 6 Erbpächter angesiedelt. Die Differenz erklärt sich durch die Aufnahme des Besitzers der Schwanheider Mühle als Hofbesitzer mit 66 ha Land. Mit diesem Landbesitz ist er auch in einem buchmäßig zusammen gestellten Kataster des mittleren und kleinen Landbesitzes in Mecklenburg verzeichnet. Nach Ina Kahns, geb. Hinselmann (Tochter des Boizenburger Mühlenbesitzers) in ihrem Buch "Zur Volkskunde des Landes Mecklenburg. Am Beispiel des alten Amtes Boizenburg" war der Mühlenbetrieb am Anfang des 20. Jahrhunderts eingestellt worden.
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1914 wird im Staatskalender in Schwanheide eine Schule mit einer Industrieschule genannt. Damit erfolgte die Trennung von der Zweedorfer Schule.
Im Jahre 1925 werden im Allgemeinen die Feuerlöschverbände, für Schwanheide der Feuerlöschverband Nostorf, aufgelöst. In Schwanheide wurde nun die freiwillige Feuerwehr gegründet.
Im Jahre 1927 (Staatshandbuch) hatte sich die Zahl der Häusler auf 17 vergrößert. Alle anderen Angaben entsprechen denen von 1923. Die Größenangaben des Gutsbesitzes haben sich nicht verändert. Im Jahre 1930 wird als Gutsbesitzer die Handelsgesellschaft "Produktion" GmbH aus Hamburg genannt. Dahinter wird weiterhin Heinrich Drews gestanden haben. Die Zahl der Häusler war auf 22 gestiegen Die Schule wird als einklassig ohne den Zusatz Industrieschule bezeichnet. Statt Haltepunkt liest man nun Bahnhof. Als Schulze wird weiterhin Hofbesitzer Heinrich Martens aufgeführt.
Das nächste Staatshandbuch von 1937 verzeichnet einige wesentliche Veränderungen, weil in der Zwischenzeit eine Versiedlung des ehemaligen Erbpachthofes stattgefunden hat. Schwanheide wird mit 278 Einwohnern und einer Größe der Gemarkung von 959 ha aufgeführt. Es gibt noch immer die Poststation, die einklassige Schule und die 6 Hofbesitzer, die nun als Erbhöfe bezeichnet werden (dazu siehe unter Zweedorf), daneben 10 Siedlerstellen, 1 Schmiede, 1 Brennerei, 2 Büdner, 22 Häusler (Dampfmolkerei), 1 Erbwassermühle und Krug, sowie den Bahnhof. Bürgermeister ist Bauer Paul Brandt.
Das letzte Staatshandbuch auf das Jahr 1939 benennt für Schwanheide 278 Einwohner und 959 ha Fläche der Gemarkung, nun 1 Erbpachthof, 5 Erbhofbauern, 1 Vollbauern, der noch kein Erbhofbauer ist, 13 Neubauernhöfe in Erbhofgröße, die nicht in die Erbhofrolle eingetragen sind, 27 Eigentumsgrundstücke, 3 Büdner, 31 Häusler, Schule, Molkerei, Sägerei, Brennerei, Post, zugehörig zum Standesamt Zweedorf. Bürgermeister ist Carl Scherner, der Schwiegersohn von Johann Saß auf Hufe 1.
Das Staatshandbuch von 1937 bringt auch für Zweedorf durch die veränderten politischen Verhältnisse nach der nationalsozialistischen Machtübernahme einige Neuerungen: Es nennt für Zweedorf die Einwohnerzahl 300 Ew. und die Größe der Gemarkung mit 1331 ha. Weitere Angaben: Dorf, Pfarrkirche, Schule (1), d.h. einklassig, 17 Hofbesitzer 5 Büdner, 32 Häusler (1 Krug), Schmiede, 1 elektr. Schrotmühle; Neu Zweedorf 4 Hofbesitzer. Bürgermeister (nun nicht mehr Schulze): Landwirt (wohl Büdner) Heinrich Bahr
Das Staatshandbuch 1938 nennt für Zweedorf die Einwohnerzahl mit 238 Ew. und die Größe der Gemarkung mit 1334 ha und nun wieder richtigerweise 17 Erbhöfe, so nennt man die bisherigen Erbpachthöfe, die nun in eine Erbhofrolle nach dem nationalsozialistischen Reichserbhofgesetz eingetragen werden. Das hatte aber einige Voraussetzungen hinsichtlich der Größe, des arischen Status des Besitzers und Folgen zum Erbrecht. Die Erbhofbesitzer wurden als Bauern, alle Übrigen, beispielsweise Büdner, als Landwirte bezeichnet. Darüber hinaus werden 5 Büdner, 32 Häusler, die einklassige Schule, Schmiede und Kirche genannt. Bürgermeister ist Johann Simon.
1939 werden wieder 300 Einwohner und 1334 ha genannt, 17 Erbhöfe, 5 Büdner und 32 Häusler. Bürgermeister ist Gustav Köser.
4.4. Schwanheide und Zweedorf nach 1945
Eine noch größere Veränderung als der Erste brachte der Zweite Weltkrieg mit sich. Deutschland war in Besatzungszonen geteilt. Im Osten des Reiches mussten weite Gebiete an Polen und die Sowjetunion abgetreten werden. Dadurch kamen viele Flüchtlinge in das Land, die notdürftig untergebracht und mit Arbeit und Lebensnotwendigem versorgt werden mussten. Zweedorf und auch Schwanheide wurden zu Grenzdörfern an der Zonengrenze zwischen sowjetischer und britischer Besatzung. Zunächst war offenbar der Grenzverlauf nicht in allen Einzelheiten geklärt. MÜLLER berichtet in seinem Buch "Die Srecknitzfahrt" über einen Vorfall, der sich an dem Gehöft der Niebuhrschleuse ereignete: "Als nach der Kapitulation 1945 Mecklenburg von den Russen besetzt wurde, mußte die Familie des ehemaligen Schleusenwärters Franz Burmester, die dort noch wohnte und den Hof bewirtschaftete, das Haus verlassen, und die Russen zogen dort widerrechtlich ein. Der Steg über die Stecknitz wurde zerstört. ... Erst nach einem Jahr war es geklärt, daß die Burmesters wieder einziehen konnten."
Die Gemeinden Schwanheide und Zweedorf
Die Gemeinden Schwanheide und Zweedorf bestanden nach dem Zweiten Weltkrieg noch Jahrzehnte nebeneinander. Ihre Entwicklung verlief sehr unterschiedlich. Während in Schwanheide durch den Bahnhof bereits zwischen den beiden Kriegen eine weitere Ansiedlung von kleinen Eigentümern erfolgte, die der Arbeit bei der Reichsbahn teils aber auch in Hamburg und anderwärts nachgingen, in den Jahren nachdem Ersten Weltkrieg auch eine private Molkerei gegründet wurde, die auf Grund der Bahnverbindung in Hamburg einen Absatzmarkt hatte, blieb in Zweedorf die bäuerliche Landwirtschaft der Schwerpunkt. Aber auch dort gab es eine Entwicklung durch Erweiterung des Kiesabbaus und illegal entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrages in den späten Zwanziger Jahren die Umstellung des Munitionszerlegungsbetriebes auf die Produktion von Munition.
Bürgermeister war in Schwanheide bis 1953 noch Carl Scherner, der dann durch Flucht in die Bundesrepublik gezogen ist. Ihm folgten dann verschiedene Bürgermeister, bis 1994 Helmut Smiatek.
Im Februar des Jahres 1965 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Zweedorf nun mit der Gemeinde Schwanheide vereinigt, so dass sich die Verhältnisse gegenüber dem ursprünglichen Zustand umgekehrt hatten..
1945 Die Bodenreform
Im Jahre 1945 unterfielen Betriebe mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, die 100 ha überschritten, sowie Betriebe von aktiven Nationalsozialisten und Kriegsverbrechern der Bodenreform. Laut einer Liste „Güter im Kreise Hagenow über 100 ha“ aus den Bodenreformakten im Landeshauptarchiv Schwerin war darunter der Betrieb des Schwanheider Erbpachthofes - nach der Versiedlung nur noch ein Resthof mit dem Besitzer Besitzer Alm mit 123 ha Nutzfläche, 86 ha Acker, 12,30 ha Wiese, 0,55 Garten 6 ha Wald und der Geflügelfarm (?). Nun gab es weitere Siedlerhöfe in Schwanheide.
Die Maschinenausleihstation (MAS)
Im Jahre 1946 war in Wiebendorf der Maschinenhof der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) gegründet worden. Er wurde auf dem Gelände und in Gebäuden des ehemaligen Gutshofes angesiedelt. Die Aufgabe dieser Einrichtung war die Ausleihe von Maschinen vor allem an die Neubauern der Bodenreform. Dazu wurden Traktoren und Landmaschinen der ehemaligen Güter hier konzentriert. Im Jahre 1949 wurde dieser Maschinenhof zu einer Maschinenausleihstation (MAS), nun als volkseigener Betrieb, umgebildet. Dieser erhielt aus der wieder aufgenommenen Landmaschinen- und Traktorenproduktion der DDR weitere Maschinen, u. a. die Traktoren „Aktivist“ aus Brandenburg und „Pionier“ aus Nordhausen. Die MAS hatten auch zusätzliche politische Aufgaben zu übernehmen. Sie dienten als verlängerter Arm der Partei, der SED, wie formuliert wurde als „Stützpunkte der Arbeiterklasse auf dem Lande“. Dazu wurden zusätzlich zu dem technischen Personal auch an Fach- und Hochschulen ausgebildete Landwirte, die Agronomen und Zootechniker, und Instrukteure der Partei sowie auch der Jugendorganisation FDJ (Freie Deutsche Jugend) eingestellt. Das diente bereits der Vorbereitung der mittelfristig vorgesehenen Kollektivierung der Landwirtschaft aber auch der Steigerung der Erträge durch Einführung wissenschaftlicher Methoden in der Landwirtschaft. Die MAS Wiebendorf hatte ursprünglich ein Arbeitsgebiet, das den gesamten südwestlichen Teil des Kreises Hagenow umfasste. Dann wurden in Rodenwalde und 1951 auch in Schwanheide weitere MAS geschaffen. Zum Bereich der MAS Schwanheide gehörten Zweedorf, Nostorf, Rensdorf, Bickhusen, Horst, Vier-Streitheide, Gehrum, Metlitzhof, Schwartow, Heide, Heidekrug, Gresse, Badekow, Lüttenmark, Greven, Gallin, Leisterförde, Bürgerhof und Wendisch Lieps. Als Direktor wurde 1951 aus Wiebendorf der Wiebendorfer Direktor Ernst Schmidtke nach Schwanheide versetzt. Wegen der Größe wurden dann Maschinenstützpunkte als Außenstellen eingerichtet, auf denen Traktoren und Maschinen ständig stationiert wurden. Im Jahre 1952 erhielten die Maschinenausleihstationen (MAS) die neue Bezeichnung Maschinen- und Traktoren-Station (MTS). Die Begründung dafür war, dass die Maschinen nicht ausgeliehen wurden, sondern in Lohnarbeit bei den Landwirten arbeiteten. Es war jedoch bereits ein weiterer Schritt in Richtung der Kollektivierung der Landwirtschaft.
Nach dem Jahr 1960, als im "Sozialistischen Frühling" die Vollgenossenschaftlichkeit mit massivem Druck auf die noch abseits stehenden Bauern erreicht wurde, wurde im Jahre 1962 der Kreisbetrieb für Landtechnik mit Sitz in Setzin gegründet, der die einzelnen MTS als Teilbetriebe zusammenfasste. Der Betrieb Schwanheide bekam dann um 1970 die Spezialaufgabe zum Bau von Fördertechnik für die "industriemäßigen Tierproduktionsanlagen". Andere Betriebe wie Wiebendorf wurden den örtlichen LPG als Reparaturbasis übergeben.
Der Schwanheider Betrieb wurde nach 1990 privatwirtschaftlich zur FAS GmbH, Fördertechnik und Anlagenbau Schwanheide umgebildet.
Die landwirtschaften Betriebe nach dem Zweiten Weltkrieg
Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden bereits seit der Einführung der Nachkriegsverwaltung mit einem Ablieferungssoll für landwirtschaftliche Produkte beauflagt. Diese Beauflagung durch das Landratsamt, später durch den Rat des Kreises erfolgte an die Gemeinde insgesamt. Innerhalb der Gemeinde wurde durch eine Differenzierungskommission die Beauflagung der einzelnen Betriebe vorgenommen. Diese bestand allgemein aus dem Bürgermeister, Gemeindevertretern und Vertreter der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB).
Zu Beginn der Fünfziger Jahre verschärften sich in allen Dörfern die Tendenzen, durch wirtschaftliche Maßnahmen die größeren Bauern, die ab einer Betriebsgröße von 20 ha unabhängig von der Bodenqualität als Großbauern bezeichnet wurden, zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. Das betraf auch Zweedorfer und Schwanheider Bauern. Ein wesentliches Element dazu war die Verschärfung der Pflichtablieferung, die nun Anfang der Fünfziger Jahre durch die Möglichkeit, „Freie Spitzen“ zu liefern, ergänzt wurde. Als „Freie Spitzen“ wurden die überschüssigen Produkte bezeichnet, die nicht für die Pflichtablieferung und auch nicht für den betrieblichen Kreislauf benötigt wurden. Für diese wurde ein wesentlich höherer Preis gezahlt. Dadurch konnten gerade die kleineren und die mittleren Betriebe durch intensive Ausnutzung ihrer Flächen höhere Gewinne erzielen. Die so genannten „Großbauern“ hatten nun mit der hohen Sollveranlagung zu kämpfen. Die Repressalien gegen die „Großbauern" nahmen immer mehr zu. Es wurden Hauskontrollen durchgeführt, wenn beispielsweise das Getreide-Ablieferungssoll nicht erfüllt war. Diese Kontrollen konnten innerhalb der Gemeinde angeordnet, aber auch von den staatlichen Erfassungsorganen vorgenommen werden. Zur Überprüfung der staatlichen Anbaupläne und Viehhaltungspläne, die den Bauern die Art und den Umfang des Anbaues der Ackerkulturen und der Viehhaltung im Detail vorschrieben, wurden Feld- und Hofbegehungen durchgeführt. Die Verweigerung der Hausschlachtung an Betriebe, die ihr Soll in der Schlachtviehablieferung nicht erfüllt hatten, war gang und gäbe. Dazu muss man wissen, dass das Schlachten für den Eigenbedarf bereits in der Kriegszeit und dann auch danach der Genehmigung durch die Gemeinde bedurfte. Diese durfte die Genehmigung an Betriebe mit Ablieferungsschulden nicht erteilen. Da andererseits die Landwirte als Selbstversorger auch keine Fleischversorgung auf der Lebensmittelkarte erhielten, waren sie gezwungen, Schwarzschlachtungen durchzuführen. Wurden diese entdeckt, so wurden sie wegen Wirtschaftsvergehen bestraft. Die Repressalien führte in einigen Fällen zum Verlassen der Betriebe durch die Flucht in die Bundesrepublik, wie im o.g. Fall des Bürgermeisters Carl Scherner....
Eine Verordnung vom 19.02.1953 eröffnete die Möglichkeit, sogenannte devastierte (wörtlich verwüstete) Betriebe festzustellen. Als solche wurden Betriebe bezeichnet, die ihr Ablieferungssoll nicht erfüllen konnten und deshalb auch wirtschaftlich schlecht standen. Sie war von der DDR-Führung als eine Möglichkeit gewollt, Betriebe zwangsweise zu enteignen und dann in einen Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB) zu überführen. Das diente langfristig dem Ziel, damit den Kern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) zu schaffen. Der ÖLB wurde dann – wie auch in den Nachbardörfern - kurzfristig gebildet. Darin gingen auch die Betriebe der Zwangsausgesiedelten ein.
4.5. Die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR
Die sowjetischen Truppen führten zunächst auch die Grenzbewachung durch, ab 1947 zusätzlich die deutsche Grenzpolizei. Für diese wurde ein Kompaniegebäude in Zweedorf am Bösdörper Weg errichtet. Das Grenzregime wurde immer mehr verschärft. Im Jahre 1952 wurde ein Grenzgebiet mit einer 5 km-Sperrzone, einem 500 m-Schutzstreifen und einem gepflügten und geeggten 10 m-Streifen eingeführt. Zweedorf und auch Teile von Schwanheide befanden sich im 500 m-Schutzstreifen, der auch, an die örtliche Situation angepasst, breiter als 500 m sein konnte. Dadurch war der Personenverkehr zwischen dem Dorf und den Nachbardörfern auf das Mindeste eingeschränkt. Besuche durften nur mit einem Passierschein erfolgen, dessen Vergabe einem strengen Reglement unterlag.
Im Jahre 1952 wurden zur Abriegelung gegen die BRD die Sicherungsmaßnahmen verschärft. Ab 1961 wurden dann auch die Grenzsicherungsanlagen mit Grenzzaun, Wachtürmen, Minenstreifen und teilweise auch beiderseits eingezäunten Hundelaufstreifen - beispielsweise an der B 5 zwischen Vier und Horst - eingerichtet. Der Bahnhof Schwanheide wurde als Grenzbahnhof für den Personenverkehr eingerichtet. Dazu wurde ein Grenzabfertigungsgebäude errichtet. Der Bahnhof wurde durch Zäune dermaßen abgeriegelt, dass nur Personen mit Reisepass oder mit Sondergenehmigung für das Abfertigungs- und Bewachungspersonal zu betreten war. Dazu wurden sogar gesonderte und besonders gesicherte Gleisanlagen und Stellwerke errichtet. Nach dem Wegfall der Grenzen wurde dieses alles außer Betrieb genommen. In Schwanheide halten nur noch Regionalzüge. Die Bahnlinie Hamburg-Berlin ist für den ICE-Betrieb für eine Geschwindigkeit von 230 km/h ausgebaut worden. Dafür wurde für die den Bahnhof querende Kreisstraße ein Tunnel errichtet.
Die Grenzsicherungsmaßnahmen hatten zur Folge das die Einwohner Schwanheides nur mit Genehmigung nach Zweedorf fahren durften. Somit war auch der Besuch der Kirche in Zweedorf nicht mehr möglich. Deshalb wurde in den 1960er Jahren nach schwedischem Vorbild eine hölzerne Kapelle errichtet. Sie erhielt einen freistehenden Glockenstuhl, in den die Bronzeglocke von 1651 aus der abgebrochenen Zweedorfer Kirche integriert wurde.
In einer weiteren Stufe des Grenzregimes erfolgten in der "Aktion Ungeziefer" ab 1952 Zwangsausweisungen aus dem Sperrgebiet. Es wurden aus dem Sperrgebiet politisch missliebige und aus anderen Gründen unbequeme Familien in andere grenzfernere Kreise zwangsumgesiedelt.
In Zweedorf betraf es 9 Bauernfamilien und 5 weitere Familien. Alle Neu Zweedorfer Familien unterfielen dieser Zwangsumsiedlung. Udo GENTZEN und Karin WULF haben in ihrem Buch unter dem Titel "Niemand wußte, wohin wir gebracht werden ..." u.a. das Schicksal der Familie Magda und Hermann Scharnberg aus Neu Zweedorf geschildert. Daraus sollen hier Auszüge erfolgen: "... wurde den Eheleuten ohne Angabe von Gründen die Zwangsaussiedlung mitgeteilt. Lediglich 24 Stunden sollten ihnen zum Packen bleiben. ... Hausrat, Möbel und Kleidung wurden auf zwei bereitstehende Lkw verladen und am nächsten Morgen zum Bahnhof Brahlstorf gebracht. ... Drei weitere Familien aus Neu Zweedorf waren ebenfalls von der Zwangsaussiedlung betroffen. Mit dem Zug ging es bis nach Malchin. Bei einer Bauernfamilie in Hungerstorf (Kreis Malchin, D.G.) wurden die Scharnbergs zunächst einquartiert ... Hermann Scharnberg konnte Ende 1953 eine Bodenreformwirtschaft in Krummsee pachten. ... 1961 traten Scharnbergs der LPG bei. Obwohl man sich eingewöhnt hatte und von den Nachbarn allmählich akzeptiert wurde, blieb die Sehnsucht nach der Heimat." Von etlichen Zwangsausgesiedelten wurde berichtet, dass sie von den Einwohnern in den Orten in die sie gebracht wurden, zunächst mit dem Stigma des Verbrechers behaftet gesehen wurden.
Zusätzlich zu den Zwangsaussiedlungen betraf die Dörfer - auch Schwanheide und Zweedorf - die Flucht vieler Bauern in den Westen, insbesondere der sogenannten Großbauern, die nicht mehr bereit waren, die Drangsalierungen zu ertragen. Das war in den ersten Jahren ohne massive Grenzbefestigungen noch relativ einfach. So ist die Familie von Carl Scherner, Schwanheide Hufe 1; mit der Kutsche über die Grenze geflüchtet und in Nostorf ein Bauer mit dem Traktor und beladenem Anhänger durch die Stecknitz gefahren. Das setzte natürlich die Kenntnis der örtlichen Bedingungen und des Grenzwachregimes voraus. Die leerstehenden Gehöfte durften im Schutzstreifen nicht wieder mit Mietern belegt werden. Sie wurden abgebrochen. Überhaupt wurden Zuzüge in den Schutzstreifen nicht genehmigt. So sank die Einwohnerzahl immer mehr.
4.6. Weitere Entwicklung der Landwirtschaft
Nach 1952 wurden in der DDR verstärkt Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) gegründet. Im Grenzgebiet - und nicht nur dort - entstanden, wie oben bereits dargestellt, zunächst die Örtlichen Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) aus den unter der Verwaltung der Gemeinden stehenden herrenlosen Betrieben. Diese waren entstanden durch das Verlassen der Betriebe nach extremen Druck auf die sogenannten Großbauern (Belastung durch ein differenziertes Abliefeungssoll), die dann den Weg in die BRD gesucht hatten oder als sogenannte „devastierte Betriebe“ (wörtlich verwüstete Betriebe) enteignet wurden, oder gar in der „Aktion Ungeziefer“ aus dem Sperrgebiet ausgewiesen und in einer Nacht- und Nebelaktion in Gebiete fern der Westgrenze der DDR verbracht wurden. Davon war insbesondere Zweedorf betroffen, allein in Neu-Zweedorf 4 Familien. Einige Familien suchten, um den Repressalien auszuweichen, selbst den Ausweg durch Flucht in die westlichen Zonen zu entgehen. Das war gerade für Bauern, denen eine besondere Bodenständigkeit nachgesagt wird, keine einfache Entscheidung.
In Schwanheide entstand die LPG „Einheit“, in Zweedorf die LPG „... ...
Die LPG "Einheit" übernahm eine private Geflügelfarm, die als Geflügelhof in der LPG unter der Leitung von Frau Steckmann weitergeführt wurde. Am 01.01.1966 wurde dieser als Zwischengenossenschaftliche Einrichtung relativ selbständig betrieben, die wirtschaftlichen Erfolg hatte. Ab 1990 wurde der Betrieb privatwirtschaftlich als Geflügelhof e.G. geführt. Dieser wurde im Jahre 2003 vom Betrieb "Geflügelhaltung und Eierhandel Ludwig Robbe e.K Voltlage" in der Nähe von Osnabrück aufgekauft und weitergeführt.
Als weitere zwischenbetriebliche Einrichtungen wurden die Zwischenbetrieblichen Bauorganisationen gegründet durch die Zusammenfassung der Baubrigaden der LPG Schwanheide, Gresse, Greven, ... unter der Leitung von Bauingenieur Ewaldt Nielandt aus Schwanheide. Der Betrieb entwickelte sich derart, dass er auch größere Hochbauten und komplette Stallanlagen errichten konnte. Er betrieb später auch Kiesgruben bei Lüttow.
4.7. Entwicklung der Gemeinde Schwanheide nach der politischen Wende 1990
Nachdem am 9. November die Schlagbäume an der B.5 u.a. Straßen geöffnet worden waren, wurde am Karfreitag 1990 auch die Brücke zwischen Zweedorf und Dalldorf geöffnet.
Die politische Wende der Jahre 1989/90 hat auch das Leben in der Gemeinde verändert. Die Öffnung der Grenzen und die Wiedervereinigung haben dem Boizenburger Gebiet wieder seine traditionelle Ausrichtung auf Hamburg gebracht. Schwanheide hat mit seiner Lage an der Berlin-Hamburger Eisenbahn gerade in dieser Beziehung eine herausragende Lage erhalten. Das betraf nicht nur den Einkauf sondern sehr schnell in vielen Fällen auch den Arbeitsplatz. Noch bevor das Wegbrechen vieler Arbeitsplätze in Boizenburg und Umgebung einsetzte, suchten sich viele eine besser bezahlte Arbeit in Lauenburg, Lüneburg, Hamburg usw. Viele Versorgungsfragen ließen sich nach der Währungsunion einfacher lösen. Das betraf insbesondere die Versorgung mit Baustoffen und Kraftfahrzeugen.
Im Mai 1990 wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern neu gebildet. Es fanden die ersten freien Kommunalwahlen nach 1933 statt. Bei diesen Wahlen wurde die ... die stärkste Partei. Das Amt des Bürgermeisters erhielt Helmut Smiatek. Die Gemeindevertretung musste ihre Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung erst wieder finden. Zu lange - seit 1933 - war sie verlängerter Arm der Staatsmacht gewesen und durfte nur in bescheidenem Rahmen eigene Entscheidungen treffen. Nun war sie frei in ihren Entscheidungen, jedoch auf Grund schwacher wirtschaftlicher Struktur in der Gemeinde waren die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dermaßen begrenzt, dass auch nur ein geringer Entscheidungsspielraum blieb. Am ... gab sich die Gemeindevertretung eine Hauptsatzung.
Die schwerwiegendste Veränderung war die Auflösung der LPG. Das Ende der LPG und weiterer Betriebe in der Umgebung sowie der überall einsetzende Arbeitsplatzabbau haben zu einer hohen Arbeitslosigkeit in der Gemeinde geführt, die wegen der fehlenden Steuereinnahmen den Handlungsspielraum für die Gemeinde weiter einschränkte. Für die Übernahme der landwirtschaftlichen Betriebe, speziell auch derjenigen der ehemaligen Bodenreform-Siedler durch die Erben fehlten neben vielem Anderen auch persönliche Voraussetzungen, weil die Söhne und Töchter der ehemaligen Bauern anders geartete Berufe ergriffen hatten und häufig auch gar nicht mehr in der Gemeinde ansässig waren. Vor allem aber mussten die Erben der Bodenreform zunächst ihr Erbe sichern, das ihnen – abgesehen von dem selbst bewohnten Grundstück - nur übereignet wurde, wenn sie in der Landwirtschaft tätig gewesen waren. Die Gebäude und Anlagen der ehemaligen LPG übernahmen die landwirtschaftlichen Betriebe der Familie ... Der Förderanlagenbetrieb (Nachfolger der MTS) wurde privatisiert und produziert weiterhin unter der Firmenbezeichnung Fördertechnik und Anlagenbau GmbH. Unter der gleichen Adresse in der Waldstraße 28 firmierte vorübergehend auch die ROTA GmbH, Forschungs- und Produktionsbetrieb für Kunststofformteile, der dann nach Boizenburg verzog. In Schwanheide gründeten Arthur A. Keller und Ulrike Keller das Kunsthaus Schwanheide, das Kunstdrucke produzierte und vertrieb.