Willershagen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ortschroniken
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=Das Forstrevier Willershagen=
+
Manfred Labitzke und Wilfried Steinmüller
'''[[Datei:Willershagen.jpg|thumb|500px|rechts|Flurnamenkarte der Gemarkung Willershagen 1926 (Quelle: Ludwig Krause "Die Rostocker Heide im Spiegel ihrer Orts- Forst- und Flurnamen"]]'''
 
  
==Auszug aus H.F.Beckers Chronik zu Willershagen==
+
{{Infobox Ort
 +
| name = Willershagen (OT von Gelbensande)
 +
| plz = 18182
 +
| verwaltungsamt = Amt Rostocker Heide
 +
| landkreis = Rostock
 +
| einwohner = noch einfügen
 +
| lat = 54.1958
 +
| lon = 12.3239
 +
| zoom = 14
 +
}}
  
;“CHRONIK von den WALDUNGEN der STADT ROSTOCK angefangen 1839“
+
Willershagen liegt 18 km östlich der Hansestadt Rostock an der Bundesstraße 105
 +
Das Dorf war von seiner Gründung bis zu seiner Eingemeindung nach Gelbensande im Jahre 1945 ein Rostocker Stadtdorf.
  
"(page 36ff) '''WILLERSHAGEN''' . Willershagen gehört unstreitig zu den aeltesten Besitzungen der Stadt Rostock und ist zu vermuthen, daß es das entfernteste Gut vom Kyßiner Stadt – Gebiet gewesen, womit Rostock dotirt worden. Wie lange die Stadt solches beseßen, bevor sie es verpfändet, ist schwer zu ermitteln; mir scheint es seiner entfernten Lage nach glaublich, daß es schon vor dem dreißigjährigen Krieg als Hypothek von Anleihen hat dienen müssen. Von den verpfändeten Gütern wurden zwischen durch einige wieder zurückgenommen, aber bald wieder verpfändet. Dies war der Fall mit Kaßbom und deßen Pertinenzen. Es ist dies unstreitig ein Hauptgut womit Rostock dotiert worden, es kam aber schon zeitig in fremde Hände. Der Ritter Gerhard, der in Rostock wohnte, verkaufte es schon 1283 wieder an zwei Rostocksche Bürger; hierauf erhielt es die von Molksche Familie, von der es die Stadt 1339 zurück kaufte. Es ging nun wieder in mehrere Hände, bis es in späteren Zeiten die Familie von Ferber ankaufte, diese hat es lange beseßen, bis die Stadt es 1753 wieder einlösete. Auch Studthof war verpfändet. Als die Familie von Ginstow daselbst ausstarb, wollte es Herzog Fr. Wilhelm 1710 einziehen, der Streit deshalb mit der Stadt wurde vom Kaiserlichen Hofgericht dahin entschieden, daß das Gut bei Strafe von 10 Mark löthigen Goldes der Stadt innerhalb zwey Monathen zurückgegeben werde. Die Güter gingen von Hand zu Hand und von Erben zu Erben. Eine schnelle Wiedereinlösung, welche die so nachtheiligen Pfandbedingungen einigermaßen hätte entschädigen können machte die innern Streitigkeiten und großen Ausgaben für Prozeße unmöglich. Das Kloster Ribnitz aequirirte 1671 Willershagen für 9 000 Gulden von einem Privatbesitzer und 1684 zahlte es für Bartelsdorf mit seinen Pertinenzen die Summe von 32 000 Gulden Meckl. Währung jeder Gulden zu 24 Schilling Lübsch gerechnet.
+
==Geographische Lage==
 +
* Koordinaten:  Lat 54.1958 (54º 11' 44'' N), Lng 12.3239 (12º 19' 26'' O)
  
[[Datei:Willershagen Rev mittelst Wisch am Haubach und Wendfeldsberg.jpg|500px|rechts|Willershagen Willershagen Rev mittelst Wisch am Haubach und Wendfeldsberg (Foto: Wilfried Steinmüller 2002)]]
+
==Auszug aus "Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe" 1894:==
[[Datei:Willershaeger Rev Teich im Wendfeldsberg.jpg|500px|rechts|Willershaeger Rev. Teich im Wendfeldsberg (Foto: Wilfried Steinmüller 2002)]]
 
  
Da Bartelsdorf der Stadt nahe gelegen ist und die Willershäger Waldung bei zunehmendem Holzpreis immer höher im Werth stieg, so waren E. E. Rath und E. Bürgerschaft lange willens, diese Güter wieder einzulösen, und es wäre dies auch schon viel eher geschehen, wenn gewünschte Harmonie in der Stadt geherrscht hätte. Da die Stadt zum Provisorat des Klosters mit competirt, so konnte es nicht ausbleiben, daß das Provisorat des Klosters von der ernsthaften Intension der Stadt die Güter einzulösen nicht vorher unterrichte worden wäre. Man suchte sich daher von diesen Gütern durch einen Handel zu befreien, allein die Conjuncturen im Güterhandel waren der Zeit so schlecht, daß an keinen Verkauf zu denken war. Man beschloß also, die Güter gegen andere zu vertauschen. Es fanden sich mehrere Privat – Gutsbesitzer die einen Tausch einzugehen geneigt waren. Das Kloster konnte aber ohne Zustimmung von Ritter und Landschaft einen solchen Tausch nicht unternehmen. Es wurde daher von dem Kammer – Präsidenten von Pleße der intendirte Tausch 1714 auf dem Landtage im Vortrag gebracht, auch mehrere Dörfer welche mit Bauern und Holz hinlänglich versehen waren zum Tausch vorgeschlagen. Allein die Herren Provisores hatten die Sache vorher nicht hinlänglich präpariert, es fand sich hier und auf dem Landtage niemand, der Willershagen und die vorgeschlagenen Güter genau kannte. Man verlangte also ein genaues Detaille über die Beschaffenheit dieser Güter, und da dies so schnell nicht zu erhalten war, wurde die Sache verschoben, und zerschlug sich nachher ganz. Endlich ward die Stadt mit sich völlig schlüßig die Zurückgabe der Güter ernsthaft zu verlangen. Es wurde also auf Regulirung der Güter Bartelsdorf cum. pert. Und Willershagen unterm 4ten Sept. 1749 beim Provisorat zu angetragen. Hierauf kam keine Antwort. Es wurde also Antrag unterm 16ten April 1750 erneuert und mit Gerichtlicher Hülfe gedroht. In der Antwort vom 8. Mai 1750 verlangen die Provisoren Aufschub um zuvor ihren Bericht ans Land abstatten zu können die Stadt erbat sich aber unterm 16ten May 1750 schnelle Antwort. Nun wurden Anzeigen bei Ritter und Landschaft gemacht,
+
"Willershagen bei Gelbensande, an der alten Rostock-Ribnitzer Landstraße, Hof und Dorf mit 5 Erbpächtern,  
 +
1 Hauswirth, Forstgehöft, Schule. Hof hat 1890 58 Einw. , Dorf 169 Einw., zusammen 227 Einw. (1855 zus. 279 Einw.).
 +
Willershagen von ausgedehnter Länge und nahe südlich an der Rostocker und Fürstlichen Heide gelegen, ist zu 3244,6 Scheffeln bonitirt und gehörte früher den von Levetzow, die lange Zeit zwischen Rostock und Ribnitz ansässig waren und noch bis ins 17. Jahrhundert ihr altes Erbbegräbnis in der Kirche zu Bentwisch hatten."
  
(38)
+
==Kurztext zur Ortsgründung==
  
welche es keineswegs in Abrede stellten, daß die Stadt das Recht nicht haben sollte die Güter zu reluiren, inzwischen machten sie das Provisorat auf die für die Stadt nachtheiligen Puncte der Restitution bei (38)der Reluirung aufmerksam. Jetzt wurden mehrere Rechtsgelehrte über das Recht der Stadt die Güter zu reluiren, welches sich schon 80 Jahre im Besitz des Klosters befanden, befragt. Alle stimmten darin überein, daß die Stadt allerdings das Recht zum Einlösen besitze. Man wünschte jetzt von beiden Seiten die Sache gütlich zu vergleichen und alle Prozeße zu vermeiden. Das Provisorat bat demnach um genaue Auskunft über den Zusammenhang der ganzen Sache, weil sie von Ritter und Landschaft verlangt sey; diese Auskunft erhielte solche vom Magistrat und theile ich dieselbe hier wörtlich mit: E. E. Rath der Stadt Rostock an die Herren Provisores des Klosters Ribnitz Ew. Hochwohl und Hochedelgeborn haben uns auf letzteres wegen Reluition der Güter Bartelsdorf und Willershagen abgelaßenes Schreiben, zu antworten beliebet, daß Ihnen bei damals vorgewesenen Landes – Convent per Extractum protocolli angefügt worden, vor allen Dingen die nöthige völlige Information beizubringen, woher die Stadt Rostock zur Reluition berechtigt sey? Damit nun Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn in den Stand gesetzt werden möchten, dem Lande die begerte völlige Nachricht zu ertheilen, und dasjenige was zur Faßung eines Schlußes nöthig wäre zu bewirken, so haben dieselben von uns begehret Ihnen die dazu dienliche Nachrichten zu communiciren. Es kann aber Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn nicht unbekannt seyn, daß, als die Stadt durch den Dreißigjährigen Krieg in große Schulden gesetzet, und den Careditoribus die Güter Willershagen und Bartelsdorf mit ihrem Pertimentiis adjudiciret worden, diese hinwieder ihr Recht an das Adliche Kloster zu Ribnitz cediret, die Stadt aber das jus reluendi, welches derselben bei den Adjudicationibus gerichtlich reßervirt worden nach wie vor behalten habe.
+
Name, geographische Lage und Gesamtstruktur des Dorfes Willershagen begründen eine hohe Warscheinlichkeit, daß es sich hier um eine typische westphälisch/niedersächsiche Hagen-Dorf-Gründung handelt. Das Straßendorf zweigt (parallel zu einem wasserreichen Bach, dem Wallbach) von der überregionalen Trasse des historischen Botenweges ab. Bis in das 19. Jahrhundert ist die typische Hufengliederung einer solchen deutschen Siedlungsgründung aus "frischer Wurzel" deutlich erkennbar. Sie besteht aus einer größeren Anzahl von Bauernstellen auf Einzelhufen, sowie einer Doppelhufe für den Schulzenhof und einer abseits gelegenen Doppelhufe für den Lokator. Eine weitere Doppelhufe für eine einst vorhandene Kirche mit Pfarrstelle (vieleicht die Hufe des viel später entstandenen Forsthofes oder am Standort der späteren Schule?) steht zu vermuten. Eine Kapelle und ein Pfarrkaten finden im 16. Jahrhundert letztmalig Erwähnung. Das spricht insgesamt für eine Gründung als Waldrodungsdorf in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts oder ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, auch wenn uns aus dieser Zeit bislang keine urkundlichen Belege vorliegen.
  
[[Datei:Willershagen Rev rechte untere Ecke Haubachübergang des Ribnitzer Landweges.jpg|500px|rechts|Willershagen Rev rechte untere Ecke Haubachübergang des Ribnitzer Landweges(Foto: Wilfried Steinmüller 2002)]]
+
==Willershagen im Spiegel von Landkarten==
  
Was besonders das Gut Willershagen betrifft, so ist solches vormals stückweise Johann Langen, Johann Beselin und Friedrich Thesand adjudiciret, nachhero aber hat im Jahre 1656 ein Rostocker Bürger namens Jacob Engelbrecht die gesamten Adjudicata particularia an sich gebracht und endlich deßen Witwe im Jahre 1871 solche dem Ribnitzschen Kloster für 9 000 Gulden cedirt und dabei alle dies Gut betreffende Original Urkunden, Obligationes, Taxas, Adjudicationes, Documente pp. ausgeliefert.
+
<gallery mode="packed" widths="400px">
 +
Datei:Willershagen in der Hoinkhusen-Karte von 1700.jpg|Willershagen in der Hoinkhusen-Karte 1700
 +
Datei:Willershagen Schmettau 1788.jpg|Willershagen in der Schmettau-Karte 1788
 +
Datei:Charta von dem Rostockischen Bauer Dorfe 1793.jpg|CHARTA von dem ROSTOCKISCHEN-BAUER DORFE WILLERSHAGEN nach der geschehenen Regulierung in 7 Schlägen für 5 Bauern verfertigt anno 1793 von H. Breckenfelder (Stadtarchiv Rostock)
 +
Datei:Willershagen.jpg|Flurnamenkarte der Gemarkung Willershagen 1926 (Quelle: Ludwig Krause "Die Rostocker Heide im Spiegel ihrer Orts- Forst- und Flurnamen"
 +
</gallery>
  
Was das Gut Bartelsdorf und deßen Pertimentien betrifft, so hat es damit gleiche Beschaffenheit. Es ist dasselbe Einem nahmens Stephan Dobbin gerichtlich adjudiciret von demselben aber an Christian von Thienen und von diesem an das Ribnitzsche Kloster, mittels eines darüber ausgerichteten Instrumenti cediret und abgetreten, auch dabei alle Documenta Adjudicationes und übrige dies Gut concernirende Urkunden ausgeliefert worden. Und da solchergestalt alle Nachrichten dieser Güter wegen, bei dem Kloster vorhanden sind, wir aber nur die Designationes der adtrahirten Urkunde besitzen, so werden Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn dem Lande völlige Information zu geben, stattsam im Stande sein. Wir bitten also ergebenst, daß Ew. Hochwohl. und Hochedelgeborn auf instehendem Landtage, solches gütigst beschaffen und danächst mit einiges unseres Mittels, die wir dazu deputiren werden, vordersamst zusammentreten und die Sache amicabiliter zum Stand bringen, vorher aber uns das zwischen dem Kloster und Christian von Thienen wegen Bartelsdorf errichtete Ceßions – Instrument gütigst communiciren mögen. Sollte aber wider Verhoffen vor Ablauf dieses Jahres das Werk mit Ernst nicht vorgenommen werden, so werden dieselben nicht übeldeuten, daß wir, zumal auf geschehenes Anfordern der Bürgerschaft die Sache gerichtlich auszumachen bemühet sein werden. Wir beharren mit aller Consideration Ew.ergebenster Bürgermeister u. Rath hierselbst Rostock d. 18. October 1755.
+
==Willershagen im Spiegel von Luftbildern==
  
 +
<gallery mode="packed" widths="400px">
 +
Datei:Willershagen Blick von Südwest 2006.jpg|Gesamtüberblick von Südwesten (Luftbild: Wilfried Steinmüller 2006)
 +
Datei:Willershagen Wallbachschleife 2006 b.jpg|Willershagen an der Wallbachquerung der Dorfstraße (Luftbild: Wilfried Steinmüller 2006)
 +
Datei:Willershagen Kreuzung Dorfstrasse Behnkenhäger Weg 2006.jpg|Willershagen Kreuzung Dorfstrasse Behnkenhäger Weg (Luftbild: Wilfried Steinmüller 2006)
 +
Datei:Willershagen Behnkenhäger Weg 2006.jpg|Willershagen Behnkenhäger Weg (Luftbild:Wilfried Steinmüller 2006)
 +
</gallery>
  
 +
==* [['''aktuell fortlaufene Chronik von Willershagen''']]==
  
  
[[Datei:Willershäger Rev Neue Wiese am Haubach.jpg|500px|rechts|Willershäger Rev Neue Wiese am Haubach (Foto: Wilfried Steinmüller 2002)]]
+
==Ortschroniken von Willershagen==
  
 +
* [[Willershagen - Mecklenburg]] Autor Manfred Labitzke
 +
* [[Auszug zu Willershagen aus H.F.Beckers “Chronik von den Waldungen der Stadt Rostock angefangen 1839“]]
 +
* [[Bedeutende Willershäger]]
  
 
+
==Weiterfuehrende Information zu Willershagen==
 
 
Wie es vor dem Dreißigjährigen Krieg also vor 1618 sich mit diesen Gütern verhalten und wie die Stadt solche aquirirt habe, davon finden wir hier nichts in der Mittheilung, nur daß die Stadt im Besitz derselben war. Es ruhet also auf der Vorzeit ein Dunkel welches die alten Acten, die gewiß nachgesehen sind, nicht haben aufklären können. Mit einer freundschaftlichen Ausgleichung konnte man das Ziel der Einlösung nicht erreichen. Das Kloster übertrug den Rechtsgang einem zu Rostock wohnenden Advocaten, der weil er in seinem Fach geschickt war, bey dem schleppenden Rechtsgang damaliger Zeit, den Urtheilsspruch gehörig hinzuhalten wußte, der Rechtsstreit dauerte 31 Jahre und wurde unterm 18. December 1781 dahin vereint, daß die Stadt bei der Zurücknahme der Güter 46 000 Thaler ans Kloster auszahlte. Der Advocat des Klosters war alle Instanzen durchgegangen, hatte sich an die Universitaet Rinteln und zuletzt an das Reichskammergericht Wetzlar gewandt, war aber zurückgewiesen. Nach Abschluß der Sache trafen das Kloster noch fünf Jahre hindurch unangenehme Nachwehen, den der Landesfislat hatte ungerne vernommen, daß die Sache ungebührlicher Weise an die Reichsgerichte gebracht sey, die Strafe ward indes mit Berücksichtigung der unschuldigen Klosterdamen, sehr gemildert. Die Relutions Acte ist unterm 16. December 1781 ausgefertigt und enthält im Auszuge nachstehendes. § 1. Das Kloster Ribnitz tritt an die Stadt Rostock ab: das Gut Bartelsdorf mit dem Bauerndorf Keßin und der Meierei Bentwisch, ingleichen das Gut Willershagen mit Zubehör. § 2. Die Stadt Rostock übernimmt sogleich die Gefahr und erhält sämtliche Papiere, Contracte und den Erbcontract mit dem Prediger Bentwisch. § 3. Die Revenüen werden von Trint. 1781 bis Trint. 1782 zwischen beiden Theilen getheilt. a) Das Kloster erhält die Pacht Michaelis und Weihnachten, die Stadt Ostern und Johannis. b) Die Lasten, Steuern werden auf ähnliche Art getheilt. c) Im Termin Trint. wird liquidirt. d) Die Stadt bezahlt halbjährige Zinsen vom Kaufgelde a 5 p. c. mit 1 150 Thaler . § 4. Die Bauern wohnen ihren Contract aus, der Pächter zu Bartelsdorf stehet auf jährige Kündigung. § 5 – 8. Das Kloster liefert die Güter schuldenfrey ab, und besorgt die Proclamation, bezahlt auch die Rückstände von Steuern pp. § 9. Die Vorschüße der Pächter bringt die Stadt in Abzug. § 11. Die Stadt bezahlt 46 000 Thaler davon in Term. Trint. 1782 16 000 Term. Ant. 1783 15 000 Term. Trint. 1783 15 000. § 12. Der Förster wird zum fernern Dienst empfohlen. § 13. Die Willershäger Einwohner bleiben noch 6 Jahre Zwangmalgäste nach Ribnitz. § 14. Der Rostocksche Herr Provisor wird in Geschäften von der Stadt nach Ribnitz hin, und vom Kloster zurückgefahren. § 15. Der Vergleich wird gemeinschaftlich dem Kaiserlichen Reichs –Cammergericht und der Justits – Canzley angezeigt. § 16. Sicherheits – Clauseln. Unterschrieben ist diese Acte von Seiten des Klosters von den beiden Landräten von Lehsten und von Mecklenburg von 4 Ritter – Deputierten von Oldenburg v. Flotow v. Gentzkow und dem Deputierten der Stadt Bürgerm. Neucranz Vom Landschafts Dep. B. Löscher, B. Sibeth Dem Kloster Provisorat v. Oldenburg, v. Moltke. Dr. Wiese von Seiten der Stadt Rostock vor den Bürgermeistern Neucranz und Schröder Der Bürgerschaft Bauer und Stein vom 1. Quart. Kägeler und Withohn vom 2. Quart. Der Secretaire Drevitz und Hagenow Untersiegelt ist die Acte mit dem Siegel der Ritter der Landschaft des Klosters Ribnitz der Stadt Rostock den 13 Siegeln benannter Unterschriebenen und den 4 Siegeln der Gewerker in Rostock. Eine Acte die so bündig und mit 20 Siegel bedruckt ist, wird ja wohl so leicht nicht angefochten werden können. Zu wünschen ist jedoch, daß die Stadt Rostock nie wieder veranlaßt werden möge diese Güter zu verpfänden. Willershagen war jetzt 110 Jahre in den Händen des Klosters gewesen. bei dem langwirigen Prozeß gewann niemand als der Wald; es wurde gleich anfangs festgesetzt, daß kein anderes Holz darin geschlagen werden solle als was zur Erhaltung der zu reluirenden Güter notwendig gebraucht wurde. Dazu wurde im Übertretungsfall eine Po..n von 1 000 Thaler erwirkt, diese wurde später bis 1 500 ...Thaler erhöht. Das Holz konnte also in Ruhe und Frieden aufwachsen da die Stadtjäger auf die Übertretung des Verbots rigiliren mußten. Von December 1781 an übernahm die 1. Cämmerey das Directorium über die eingelösten Güter mit der beträchtlichen Willershäger Waldung.
 
 
 
[[Datei:Willershagen Rev Mittagskavel und Grot Wisch am Haubach Übergang des Ribnitzer Landweges.jpg|500px|rechts|Willershagen Rev Mittagskavel und Grot Wisch am Haubach Übergang des Ribnitzer Landweges (Foto: Wilfried Steinmüller 2002]]
 
 
 
 
 
Es entstanden dadurch bey der Stadt zwey Forst – Collegia die Cämmerei und das Heidedepartement. Indeß übergab man die Willershäger Waldung 1782 der Aufsicht des Forstinspectors Rödler und legte seinem Gehalt 50 Thaler zu, die man bei seinem Abgang wieder einzog. Den 23ten Juli 1782 wurde die Grenze von Willershagen von 1. Cämmerei – Collegia mit dem Gelbensander Forst und dem Amte Hirschburg durch Deputirte berichtiget. Das Bestehen zweier Forst – Collegia bei einer Stadt äußerte manche Inconvenienzien. War gleich nur ein Forstaufseher und Wirtschaftter vorhanden, so war er doch bei beiden Collegien subordinirt und mußte nach ihren Beschlüßen handeln, die bei der willkürlichen Wirthschaft nicht immer miteinander in Harmonie standen. Obwohl schon unterm 4.Jan. 1796 vom Forstinspector eine Vorstellung bei E. Rath überreicht ward, die Willershäger Waldung mit der Rostocker Heide zu vereinigen, nur einem Departement zu übergeben und die Stadtforsten nach gleichen Grundsätzen behandeln zu lassen, diese Vorstellung auch unterm 25. März 1798 wiederholet wurde, so verblieb die 1. Cämmerey doch im Besitz des Directorii allein bis 1828. Jetzt trat sie die Eichen an die Eichen – Deputation ab und 1833 den ganzen Wald an das zweite Forstdepartement. Seit Einlösung der Waldung war sie demnach 52 Jahre im Besitz der löbl. Cämmerei als des Forstdirectorii von Willershagen gewesen. Die Waldung ward jetzt mit der Heide vereint und macht das sechste Revier derselben. Das größte Unglück während dieser 52 Jahre traf Willershagen am 29. März 1790. Es entstand bei heftigem Winde im Dorf Feuer und wurde die Hälfte desselben vom Schulenhause excl. an bis nach Gelbensande hin ein Raub der Flammen. Es befanden sich zu Willershagen ohnfern dem Hofhause die Rudera einer alten Burg, auf einem Hügel – Wallberg genannt. Auf Ansuchen, des Pächters ward solcher 1822 planiert, der viereckige Thurm war 25 Fuß lang und breit gewesen von Felssteinen in Kalk gelegt gebauet, die Mauer 2 ½ Fuß dick. Man fand in demselben nichts als Asche und Steine. (42) Man wünschte in den Stadtdörfern einen neuen Schulzen und Dorfordnung einzuführen, denn die alte war bereits 127 Jahre alt geworden; es wurde auch vom Forstinspector 1829 der Entwurf zu dieser Ordnung bey löbl. Cämmerei eingereicht, es ist aber bis jetzt kein Gebrauch davon gemacht worden. Was in forstwirthschaftlicher Rücksicht im Walde vorgefallen, wird in der Folge der Erzählung hinzugefügt werden. ..."
 
 
 
<gallery mode="packed" widths="200px">
 
Datei:Willershagen Rev Mittagskavel und Grot Wisch am Haubach Übergang des Ribnitzer Landweges.jpg|Willershagen Rev Mittagskavel und Grot Wisch am Haubach Übergang des Ribnitzer Landweges (Foto: Wilfried Steinmüller 2002)
 
Datei:Willershagen Rev rechte untere Ecke Haubachübergang des Ribnitzer Landweges.jpg|Willershagen Rev rechte untere Ecke Haubachübergang des Ribnitzer Landweges(Foto: Wilfried Steinmüller 2002)
 
Datei:Willershäger Rev Neue Wiese am Haubach.jpg|Willershäger Rev Neue Wiese am Haubach (Foto: Wilfried Steinmüller 2002)
 
Datei:Willershagen Rev mittelst Wisch am Haubach und Wendfeldsberg.jpg|Willershagen Rev mittelst Wisch am Haubach und Wendfeldsberg (Foto: Wilfried Steinmüller 2002)
 
Datei:Willershaeger Rev Teich im Wendfeldsberg.jpg|Willershaeger Rev Teich im Wendfeldsberg (Foto: Wilfried Steinmüller 2002)
 
</gallery>
 

Version vom 18. Mai 2022, 18:13 Uhr

Manfred Labitzke und Wilfried Steinmüller


Kenndaten des Orts
Name (heute)Willershagen (OT von Gelbensande)
Regionale Einordnung (heute)
Postleitzahl18182
VerwaltungsamtAmt Rostocker Heide
LandkreisRostock
Zahlen
Einwohnernoch einfügen
KoordinatenBreite: 54.1958 / Länge: 12.3239


Willershagen liegt 18 km östlich der Hansestadt Rostock an der Bundesstraße 105 Das Dorf war von seiner Gründung bis zu seiner Eingemeindung nach Gelbensande im Jahre 1945 ein Rostocker Stadtdorf.

Geographische Lage

  • Koordinaten: Lat 54.1958 (54º 11' 44 N), Lng 12.3239 (12º 19' 26 O)

Auszug aus "Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe" 1894:

"Willershagen bei Gelbensande, an der alten Rostock-Ribnitzer Landstraße, Hof und Dorf mit 5 Erbpächtern, 1 Hauswirth, Forstgehöft, Schule. Hof hat 1890 58 Einw. , Dorf 169 Einw., zusammen 227 Einw. (1855 zus. 279 Einw.). Willershagen von ausgedehnter Länge und nahe südlich an der Rostocker und Fürstlichen Heide gelegen, ist zu 3244,6 Scheffeln bonitirt und gehörte früher den von Levetzow, die lange Zeit zwischen Rostock und Ribnitz ansässig waren und noch bis ins 17. Jahrhundert ihr altes Erbbegräbnis in der Kirche zu Bentwisch hatten."

Kurztext zur Ortsgründung

Name, geographische Lage und Gesamtstruktur des Dorfes Willershagen begründen eine hohe Warscheinlichkeit, daß es sich hier um eine typische westphälisch/niedersächsiche Hagen-Dorf-Gründung handelt. Das Straßendorf zweigt (parallel zu einem wasserreichen Bach, dem Wallbach) von der überregionalen Trasse des historischen Botenweges ab. Bis in das 19. Jahrhundert ist die typische Hufengliederung einer solchen deutschen Siedlungsgründung aus "frischer Wurzel" deutlich erkennbar. Sie besteht aus einer größeren Anzahl von Bauernstellen auf Einzelhufen, sowie einer Doppelhufe für den Schulzenhof und einer abseits gelegenen Doppelhufe für den Lokator. Eine weitere Doppelhufe für eine einst vorhandene Kirche mit Pfarrstelle (vieleicht die Hufe des viel später entstandenen Forsthofes oder am Standort der späteren Schule?) steht zu vermuten. Eine Kapelle und ein Pfarrkaten finden im 16. Jahrhundert letztmalig Erwähnung. Das spricht insgesamt für eine Gründung als Waldrodungsdorf in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts oder ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, auch wenn uns aus dieser Zeit bislang keine urkundlichen Belege vorliegen.

Willershagen im Spiegel von Landkarten

Willershagen im Spiegel von Luftbildern

* '''aktuell fortlaufene Chronik von Willershagen'''

Ortschroniken von Willershagen

Weiterfuehrende Information zu Willershagen