Was ist ein Hagendorf ?

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Gründung der Hagendörfer im 13. und 14. Jahrhundert. (Hans Erichson/ Wilfried Steinmüller)

Bei der deutschen Ostkolonisation des 13. Jahrhunderts spielte neben der Gründung der Städte auch die Anlage neuer Dörfer eine wichtige Rolle.
Die eroberten Gebiete der Obotriten und Lutizen waren nur dünn besiedelt. Die Wenden, wie die Slawen auch genannt wurden, siedelten vorwiegend auf leichten Böden und in der Nähe von Gewässern.
Weite Teile des Landes waren vor 700 bis 800 Jahren noch mit undurchdringlichen Wäldern bedeckt.
Die deutschen Siedler übernahmen in der Regel nicht die wendischen Siedlungen, der größte Teil der deutschen Dörfer entstand „aus frischer Wurzel“ durch Waldrodung.
Diese deutschen Rodungsdörfer sind meist an den Endungen „-hagen“ zu erkennen und werden deshalb auch als Hagendörfer bezeichnet.
Solche Hagendörfer finden wir vor allem im Gebiet der fruchtbaren Grundmoränen nördlich der mecklenburgischen Hauptendmoräne.
Gehäuft treten Hagendörfer im Klützer Winkel, im „Hägerort“ zwischen Doberan und Rostock, am Südrand der Rostocker Heide zwischen Rostock und Ribnitz sowie zwischen Damgarten, Barth und Greifswald auf.
Man schätzt die Hagendörfer im heutigen Land Mecklenburg-Vorpommern auf 400. Es gibt Grund zu der Annahme das diese sich von West nach Ost wie eine Perlenkette erstreckenden Regionen auch in auf einander folgenden Besiedlungswellen entstanden sind.
Auffallend ist, dass nach der Schlacht von Bornhoeved 1227 und der damit endenden dänischen Lehnsabhängigkeit die deutsche Siedlungstätigkeit sprunghaft zunahm.
Naheliegend ist auch, dass ab dem 13. Jahrhundert der später als "Danziger Botenweg" bekannt gewordene Handels- und Heerweg als Einfallsstraße für die Siedler mit den jeweiligen Siedlungswellen konform nach Osten ins Land hinein gewachsen ist.
So entstanden rein slawische und deutsche Siedlungskorridore neben einander.
Struktur eines Hagendorfes aus frischer Wurzel (Quelle: Heidearchiv)
In der Urkunde aus dem Jahre 1233 (MUB 421), in der die Rede von dem Zehnten in Ribnitz und im Kirchspiel Ribnitz ist, wird auch der Zehnt von 16 Hufen „in den Hagen, als Blankenhagen, Volkershagen und Wulfardeshagen“ genannt.
Diese Urkunde stellt uns mitten hinein in die Zeit der Kolonisation unserer engeren Heimat.

In den eroberten Gebieten gehörte der Grund und Boden dem Landesherrn.

Er belehnte damit seine Vasallen, die Ritter, die dafür dem Landesfürsten Kriegsdienste zu leisten hatten.
Auch die Kirche und die Klöster sowie die Städte erhielten Grundbesitz vom Fürsten.
Die Felder, Wälder, Wiesen und Moore gehörten also immer einem Grundherrn: dem Fürsten, einem Adligen, der Kirche oder einer Stadt.
Die Grundherrn konnten aber nur Abgaben und andere Einkünfte erzielen, indem sie auf ihrem Land Bauern ansiedelten.
Bei der Gründung eines Dorfes stellte also der Grundherr das Land zur Verfügung und beauftragte meistens einen erfahrenen „Lokator“ - wir würden heute Siedlungsunternehmer sagen - mit dem Siedlungswerk.
Der Lokator warb in Niedersachsen, Westfalen oder Friesland auswanderungswillige junge Bauernsöhne, die in ihrer alten Heimat keinen Hof erhalten konnten, auch Kätner, landlose Knechte und andere Leute und führte sie mit ihren Familien in die neue Heimat.
Auffallend viele angeworbene Neusiedler kamen aus dem Gebiet des Weserberglandes.
Der Lokator stammte oft aus dem Bauernstand, war manchmal auch adliger Herkunft.
Er erhielt in dem neuen Dorf das Schulzenamt und zwei Hufen Land.
Nachdem die Flurgrenzen des neuen Dorfes abgesteckt waren, schlugen die Siedler zuerst eine Schneise in den Wald, die neue Dorfstraße, welche fast immer entlang eines Baches verlief.
An der Dorfstraße wurde jedem Siedler ein etwa 100 bis 150 m breiter Waldstreifen zugeteilt, der auf beiden Seiten der Straße und ca. rechtwinklig zu ihr bis an die Gemarkungsgrenze reichte.
Jeder Bauer errichtete auf seiner Hufe das Gehöft. Dann begann die unsäglich schwere Arbeit der Waldrodung. Allmählich drängte man den Wald Schritt für Schritt bis an die Dorfgrenze zurück.
Eine solche Hagenhufe war in der Regel ein über 1500 m langer Streifen, der von einer Gemarkungsgrenze bis zur anderen reichte. In solchen Waldhufen- oder Hagendörfern lagen die Gehöfte in regelmäßigen Abständen aneinandergereiht entlang der Dorfstraße.
Solche oft über mehrere Kilometer langen Hagendörfer aus dem 13. Jahrhundert können wir verschiedentlich im Bild der heutigen Dörfer erkennen.
Beispiel: Rövershagen, Karte 1743 von der Rostocker Huth
Beispiele dafür sind Rövershagen, Mönchhagen oder Willershagen.
Viele Hagendörfer wurden besonders im 17. und 18. Jahrhundert ganz oder teilweise in Gutsdörfer verwandelt, so dass der bäuerliche Charakter verlorenging.
Die leibeigenen Bauern wurden „gelegt“ und ihr Acker dem Gutshof zugeschlagen.
Das betraf hier zum Beispiel Niederhagen und Oberhagen.
In anderen Dörfern wurden im vorigen Jahrhundert durch die Flurbereinigung die Feldmarken neu eingeteilt, so daß die ursprünglichen Hagenhufen verändert wurden.
Eine Flurkarte des Hagendorfes Mittel-Rövershagen aus dem Jahre 1743 zeigt noch sehr deutlich die Hagenhufen, die von der Purkshäger Scheide bis an die Rostocker Heide reichten.
Der etwas breitere Streifen in der Dorfmitte ist die Prediger-Hufe.
Dagegen sind die beiden Dorfteile Nedderhagen und Oberhagen (Nieder- und Ober-Rövershagen) bereits in Gutshöfe verwandelt.
Verteilung von Hagendörfern auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern (Quelle: Archiv Hans Erichson)
Ein typisches Merkmal der Hagendörfer sind die Ortsnamen, die in der Regel aus einem Personennamen (oft wohl der Name des Lokators) und der Endung -hagen bestehen.
Dafür finden wir in unserer Umgebung zahlreiche Beispiele: Völkshagen, Wulfshagen, Bartelshagen und auch Klockenhagen.
Bei Klockenhagen dürfte der Lokator Klok (hochdeutsch Kluge) geheißen haben. Aus „Klokhaghen“ und „Clochagen“ entstand dann Klockenhagen.
Die hier in den Hagendörfern angesiedelten Bauern hatten günstigere Besitzrechte als die in ihrer alten Heimat.
Zwar gehörte der Grund und Boden immer einem Grundherren, dem Fürsten, einem Adligen, der Kirche oder einer Stadt, aber die Bauern konnten den Hof vererben, ja sogar verkaufen.
Der größere Teil saß zu Erbzinsrecht auf ihren Höfen, nur ein geringer Teil saß auf Zeitpacht. :Die Bauern hatten ihrem Grundherren bestimmte Abgaben zu entrichten und Dienste zu leisten. :Diese Dienste waren aber im Mittelalter nicht so drückend, weil die Eigenwirtschaften der Ritter noch nicht so umfangreich waren.
Im 16. und 17. Jahrhundert verschlechterte sich die rechtliche Lage der Bauern, so dass sie dann überschuldet und zu Leibeigenen herabgedrückt (abgemeiert) wurden.

Die Hagendörfer treten gehäuft im Hägerort zwischen Kühlung und Breitling. am Südrande der Rostocker Heide und zwischen Damgarten und Greifswald auf.