Rostocker Heide (Landschaft)

Aus Ortschroniken
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Wilfried Steinmüller


Kenndaten des Orts
Name (heute)Rostocker Heide (Landschaft)
Regionale Einordnung (heute)
Postleitzahl18146
VerwaltungsamtStadtverwaltung Rostock
LandkreisStadt Rostock
Zahlen
Einwohner..?.. (2015)
KoordinatenBreite: 54.2110761 / Länge: 12.2156959



https://www.openstreetmap.org/#map=12/54.2177/12.2535 Rostocker Heide in Open Streetmap



Vorangestellte Anmerkung zum Aufbau der Chronik der Rostocker Heide

Forstmannsarbeit ist Generationsarbeit
Eine Eigenheit der Waldwirtschaft ist es, daß Forstleute in ihrer Planung nicht, wie etwa Landwirte, in Jahreszyklen denken und handeln, sondern in Kategorien von ein, zwei und sogar drei Jahrhunderten.
Was eine Generation an Forstmännern pflanzt, "ernten" deren Nachkommen teilweise weit mehr als 200 Jahre später.
Daher lebt die Zukunftsplanung der Forstwirtschaft, mehr als jeder andere Wirtschaftszweig, von tiefgründiger, intensiver Aufzeichnung und Kartierung über viele Generationen hinweg.
1796 begann Forstinspektor Becker mit der ersten Eichenaufforstung auf der Hufenkoppel bei Hinrichshagen.
In unseren Tagen nun werden die daraus erwachsenen Starkeichen "geerntet".
Diese Chronistische Arbeit zur Rostocker Heide ist in vielen Teilen auf zwei Informationsebenen aufgebaut. Die erste Ebene soll, dem vorangestellten Inhaltsverzeichnis folgend, das Informationsbedürfnis des "normalen" Nutzers befriedigen. Bei vielen Kapiteln dieser Arbeit, z.B Heidechronik Teil 1 (Becker) Teil 2 (Bencard) Teil 3 (Förster Autorengruppe), soll dann in erster Linie das tiefgründigere Informationsbedürfnis der Forstleute befriedigt werden. Auf dies Ebene gelangt man in der Regel über einen aktiven Kapitel-Link.

Die „Nordöstliche Heide Mecklenburgs“ und ein Dreiviertel-Jahrtausend Forstgeschichte (1252 bis 2022)

Östlich von Rostock liegt der größte Küstenwald Deutschlands und eine eigenständige Kulturlandschaft
(Wilfried Steinmüller)
Waldverteilung in Mecklenburg-Vorpommern Stand 1995, hier ist die Nordöstliche Heide als größter Küstenwald sichtbar (HA)
Für die gesamte deutsche Seeküste, von der holländischen bis hin zur polnischen Grenze ist es einmalig, daß ein so großes Waldgebiet an die See grenzt.
Genau genommen ist die Heide doch nur der klägliche Rest eines der letzten deutschen Urwälder , der sich noch vor 800 Jahren zwischen Lübeck und der Insel Rügen erstreckte.

Das Klima der Rostocker Heide - einzigartig in Deutschland

Gegen Ende des 19. Jahrhunders rückten die Wohlfahrtswirkungen des Waldes stark in den Vordergrund des allgemeinen Interesses.
Beim Erreichen einer bestimmten Größe und Geschlossenheit von Wald-Arealen werden diese zum Klima bestimmenden Faktor.
Das aus den rund 11.000 ha geschlossener Waldfläche und seiner Lage am Meer nur hier dieses besonders heilkräftige Klima entsteht, ist im Jahre 1877 durch Prof. Friedrich Wilhelm Beneke und Dr. Carl von Mettenheimer entdeckt worden.
Seine klimatischen Eigenheiten machen es für Deutschland einzigartig.
In diesem Waldklima weichen Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Sonneneinstrahlung und Wind von Offenlandschaften ab.

Der Wald - als Sauerstoff-Produzent

Funktionsbild der Verarbeitung von Kohlendioxid (CO2) zu Sauerstoff (O2) durch einen Baum
Dazu kommt, das ein einziger ausgewachsener Laubbaum in einer Stunde durchschnittlich vier Millionen Liter Luft atmet und reinigt, mehr als zwei Kilogramm Kohlendioxid bindet und die gleiche Menge Sauerstoff abgibt.
Darüber hinaus sind Bäume Schalldämpfer, spenden Schatten und schlucken Feinstaub.
Die Waldlandschaft, zwischen Warnemünde und dem Fischland in sich, ist das größte geschlossene Küstenwaldgebiet an der gesamtem deutschen Seeküste, mit einem ausgesprochen hohen Sauerstoffanteil in der Luft.

Die Ostsee gibt ihr heilkräftiges Meeresklima dazu

Nur hier mischt sich das Waldklima, Deutschland weit, mit dem heilkräftigen Ostseeklima, das besondes durch seinen hohen Jod-Anteil geprägt ist.
So vereinen sich einzig in unserem Landstrich zwei Klimazonen zu einer naturgegebenen Medizin von herausragender Heilkraft.
Diese Klimabesonderheit ist ein unsichtbares aber auch unschätzbares Kleinod, welches unseres nachdrücklichen Schutzes bedarf.
Nicht zuletzt diese Besonderheit und deren einzigartige Heilkraft, ließ Graal-Müritz im 19. Jahrhundert zum Seeheilbad werden.

Kleine Natur- und Kulturgeschichte der "Nordöstlichen Heide Mecklenburgs

Das Zusammenspiel von Wald und Meer aus der Luft betrachtet (Foto Wilfried Steinmüller)
Die weitläufige Waldlandschaft zeigt sich in ihren einzelnen Bereichen mit unterschiedlichsten Landschaftsbildern.
Im sandigen Nordteil dominieren Bestände mit hohem Anteil an Nadelholzarten, wärend auf der auslaufenden Endmöräne des Südteils, bei Willershagen und Rostocker-Wulfshagen imposante alte Eichen- und Buchenbestände die Natur prägen.
Schier unzählbar ist die Zahl der Bachläufe, die noch immer, ohne das Menschenhand sie in künstliche, begradigte Betten gezwängt hat, ihre Schleifen durch die Landschaft ziehen.
Sie zeichnet eine besondere Gewässerreinheit aus, die eine einzigartige Vielfalt an Kleingetier nach sich zieht.
Geradezu ideale Existenzbedingungen für den Eisvogel, der hier häufig anzutreffen ist.
Als Wintergast ist mit viel Glück auch die Wasseramsel tauchend an einem solchen Bachlauf zu erleben.
Das Moosglöckchen (Linnéa borrealis)
In stillen Winkeln findet sich der Kranich regelmäßig als Brutvogel ein.
Das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), der Braunrote Ständelwurz (Epipactis atrorubens) und die Waldyazinthe (Planthéra chloránta) sind nur einige der unter besonderem Schutz stehenden Orchideenarten die hier Verbreitung gefunden haben. Aus Skandinavien ist das äußerst seltene Moosglöckchen, die Linnéblume *[Linnaea borrealis] hierher gelangt.
Die Kreuzotter mit ihrem Zick-Zack Band auf dem Rücken als bekanntes Erscheinungsbild hat hier durch eine Laune der Natur eine Abart hervorgebracht. Sie ist ungemustert und tiefschwarz. Die Heidebewohner nennen sie von alters her Höllenotter oder Moorotter.
Auch die Glatt- oder Schlingnatter (Coronella austriaca) hat hier eines seiner letzten Vorkommen in ganz Deutschland.
Um die Jahrhundertwende war der Seeadler (Haliaeetus albicilla) in ganz Mecklenburg ausgestorben. Nur in der Rostocker Heide war noch ein Brutpaar nachweisbar, und noch heute ziehen Adlerpaare über der Heide ihre Kreise.
Orchideen, brütende Kraniche und jahrhundertealte Eibenbäume machen die Heide zur schützenswerten Landschaft.
Besonders Besucher aus Niedersachsen stellen häufig die Frage, warum man dieses ausgedehnte Waldgebiet als Heide bezeichnet?
Dem stillen Naturfreund kann das Schwarzwild hier in unmittelbarer Nähe begegnen
Müssen doch häufig klischeehafte Landschaftsbilder der Lüneburger Heide für diesen Begriff herhalten. Heidelandschaften in Mitteleuropa sind vielfältig, denken wir in Deutschland an die Schorfheide in Brandenburg, die Dresdener, oder die Dübener Heide. Heidelandschaften schlechthin sind Pflanzengesellschaften auf armen, meist sandigen Bodenstandorten.
Die Lüneburger Heide hat ihr heutiges Aussehen vor Jahrhunderten durch den Holzraubbau für den Brennstoffbedarf der Lüneburger Salzsiedereien erhalten. Die parallel dazu, bis heute anhaltende Beweidung durch Heidschnuckenherden erhielten dieses Landschaftsbild. Beendete man die Beweidung entstünden in der Lüneburger Heide bald ähnliche Waldbilder wie in unserer Rostocker Heide.
Nach dem Verkauf der westlichen Hälfte dieser Waldlandschaft im Jahre 1252 durch den Fürsten Borwin an die Stadt Rostock hatte man nun in der beginnenden Hansezeit ein schier unerschöpfliches Holzreservoir zum Bau der stolzen Hansekoggen.
Alle anderen Hansestädte mußten ihr Schiffbauholz teuer von Holzhändlern beziehen. Deren Baukosten lagen damit beträchtlich höher.
Lübeck war in jener Zeit die Mutter der Hanse, Rostock dagegen durch den Besitz der Heide der herrausragende Schiffbaustandort innerhalb des Hansebundes.
Der östliche Teil blieb von der Wendenzeit bis hin zum Ende des zweiten Weltkrieges Hofjagdrevier der mecklenburgischen Landesfürsten.
In den Jahren von 1300 bis 1319 hatte der Dänenkönig Erik Menved die Herrschaft Rostock (etwa das Gebiet des einstigen Landkreises Bad Doberan und der Hansestadt Rostock) für einige Jahre dem Königreich Dänemark einverleibt. Zur Sicherung seines neuen Besitzes ließ er einen Ring von Burgen und Befestigungen anlegen, deren Zentrum die „Danskeborg“, der Sitz des königlichen Gouverneurs, unweit von Warnemünde war.
Nur ein kleiner kreisrunder mit Buschwerk bestandener Hügel, von einem Wallgraben umgeben, ist, etwa 800 m östlich des Jagdschlosses Gelbensande gelegen, noch heute Zeugnis dieser dänischen Episode.
Jedes Jahr im Frühling sprießt in dieser Gegend auf großen Flächen eine wilde Zwiebelart, der Bärlauch (Allium ursinum), mitgebracht von jener dänischen Burgbesatzung im Mittelalter ist dies in Mecklenburg der einzige Standort der Pflanze.
Auch seinen zweiten Namen „Störtebekerberg“ trägt der Hügel nicht ganz zu Unrecht, denn im Jahre 1391 entsandte der Stralsunder Rat unter der Führung des Ratsherren Carsten Sarnow einige Schiffe in den Saaler Bodden um die zur Plage gewordenen Seeräuber in ihren Schlupfwinkeln zu bekämpfen. Er machte mehr als hundert Gefangene.
Einige entkommene Seeräuber ruderten mit Booten den Wallbach hinauf um sich auf dem im tiefen Walde gelegene Hügel (das befestigte Burggebäude stand in jener Zeit noch) für einige Zeit zu verbergen.
Der wohl berühmteste Gast in den herzoglichen Waldungen war Peter der Große, jener Zar, der Rußland zur Großmacht entwickelte und den Schweden den Zugang zur Ostsee abtrotzte.
Er verheiratete seine Lieblingsnichte Katharina Iwanowna im Jahre 1718 mit dem mecklenburgischen Herzog Carl Leopold und gewann so am Süd-Ende der Ostsee einen Bündnispartner, in dessen Waldungen er zeitweilig auch seiner Jagdleidenschaft nachging.
RH alte Eiche in der Rostocker Heide (Friedrich Lesenberg 1835)
Die Zeit des Dreißigjährigen Krieges und das darauffolgende Jahrhundert war europaweit die Zeit der großen Holznot.
Der Raubbau am Wald zu Kriegs- und Nachkriegszeit hatten den überwiegenden Teil der Wälder in Europa ruiniert.
Mann besann sich nun des Wertes der Wälder.
Die Erkenntnis, nie mehr Holz aus den Forsten zu entnehmen als auch wieder nachwächst entstand.
Diesen damals neu entstehenden Umgang mit der Recource Wald bezeichnet man heute als „nachhaltige Forstwirtschaft“.
Eine Erkenntnis die zur Kernregel der in jener Zeit ihren Anfang nehmenden geregelten Forstwirtschaft wurde.
Ab 1791 ist die Forstwirtschaft in der Rostocker Heide untrennbar mit der Person Hermann Friedrich Beckers verbunden. I
Im Jahre 1925 schrieb Friedrich Barnewitz in seiner „Geschichte des Hafenortes Warnemünde“:
„Immerhin steht fest, daß sich im Juni 1817 Forstinspektor Becker aus Rövershagen mit seinen Angehörigen, sicher aber auch noch andere Familien, mehrere Wochen lang, wärend des Sommers in Warnemünde aufgehalten haben, um zu baden....“.
Damit erwarb sich Becker den Ruf erster namentlich bekannter Badegast von Warnemünde zu sein.
Aber nicht dieser eher zufällige Umstand macht die Bedeutung dieses Forstmannes aus.
Er begründete, nach der Holznot ,die Rostocker Heidelandschaft als Kulturwald in der Charakteristik die wir heute hier als Wanderer und Naturfreunde erleben, teilte die Waldung in Forstreviere ein, veranlasste die Gründung einer Teerschweelerei als Wirtschaftsunternehmen in der Heide.
Er erfand Meßgeräte und landwirtschaftliche Maschinen, gründete als Privatinitiative die erste Berufsausbildungsstätte für die Landjugend in Mecklenburg, initiierte in Rövershagen die erste öffentliche Leihbibliothek Mecklenburgs auf dem Lande.
In Diensten der Hansestadt stehend konnte er sich mit Streitschriften für mecklenburgische Verhältnisse schon ausgesprochen früh für die Aufhebung der Leibeigenschaft im Lande einsetzen.
Forstleute wie insbesondere die „Garthe-Dynastie“ (allein fünf Forstleute aus der Familie Garthe wirkten verdienstvoll in der Heide) oder Charles Bencard führten sein Vermächtnis in der Pflege und Bewirtschaftung dieser Waldlandschaft fort.
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges breiteten sich über die Heide für die Regierungsjagd und militärische Zwecke reservierte Sperrgebiete aus.
Wanderkarten durften nicht mehr gedruckt werden.
Die Landschaft fiel der Vergessenheit anheim.
Seit 1990 hat sich diese Entwicklung wieder umgekehrt.
Militär und die Jägerschaft der früheren DDR-Führung verließen das weitläufige Waldgebiet.
Reiseführer und Wanderkarten können nun wieder Touristen anwerben.
Der Sauerstoffproduzent der Hansestadt Rostock steht dem Naturfreund offen.
Störtebekers sagenhaftes Versteck verbreitet dem Besucher seine Romantik.

Begriffsbestimmung "Rostocker Heide" und Nordöstliche Heide Mecklenburgs"

Schon die korrekte geographische Bezeichnung dieser Landschaft ist ein schwieriges Kapitel.
Im Volksmund ist es aus Unkenntnis weit verbreitet die Waldlandschaft zwischen Rostock und Ribnitz in seiner gesamten Ausdehnung als „Rostocker Heide“ zu bezeichnen.
Kulturhistorisch ist diese Bezeichnung so undifferenziert als falsch zu bezeichnen.
Die Historiker, Geologen, Forstwirtschaftler prägten hier den Fachbegriff „Nordöstliche Heide Mecklenburgs“, aber wer kann sich das schon merken.
Nur die westliche Hälfte, nämlich jenes Schnäppchen, daß die Hansestadt Rostock am 25. März 1252 von dem damaligen mecklenburgischen Landesfürsten Borwin III. zu einem ausgesprochen günstigen Preis von 450 Mark käuflich erwarb.
Die Mark war in jener Zeit noch keine Währung, sondern eine Gewichtseinheit für Edelmetalle, der genannte Kaufpreis entsprach einer Silbermenge von etwa 105 kg.
Rostock wurde damit eine der an Wald-Eigentum reichsten Städte in Deutschland.
Den östlichen Teil der Landschaft jedoch behielten die Fürsten Mecklenburgs bis zum Ende der Monarchie und sogar darüber hinaus in ihrem Besitz, eben die "Fürstliche Heide".
Fortan trennten sich die kulturgeschichtlichen Wege dieser beiden Landschaftsteile.
Im westlichen, Rostocker Teil der Heide dominierte der Holzerwerb zum Bau von Häusern und Schiffen und die Jagd hatte sich dem unterzuordnen.
In der fürstlichen Osthälfte war es genau umgekehrt.
Nach dem zweiten Weltkrieg in der DDR-Zeit, war das Prädikat "fürstliche" Heide nicht mehr opportun und so erfand man ersatzweise hier den Begriff "Gelbensander Forst".
Am Nordostrande des Waldgebietes findet sich dann noch der Stadtwald der Stadt Ribnitz-Damgarten, die "Ribnitzer Heide".
Für diese drei Waldteile zusammen prägten die Geographen im 20. Jahrhundert den Landschaftsbegriff "Nordöstliche Heide Mecklenburgs".
Dem "Volksmund" ist das meist gleichgültig. Er benutzt heute meist den Begriff "Rostocker Heide" für das gesamte Waldgebiet.
Vor dem ersten Weltkrieg hätte man einem Bewohner des fürstlichen Sommerresidenz-Dorfes Gelbensande nie sagen dürfen, er wohne in der Rostocker Heide. Vehementer Protest wäre die Folge gewesen, schließlich wohne man doch in der fürstlichen Heide.

Die "Nordöstliche Heide Mecklenburgs" setzt sich heute zusammen aus:

(Besteht heute aus: Stiftungswald Deutsche Bundesumweltstiftung (DBU), Privatwald Heigel, Privatwald Tönnies)

Die Rostocker Heide

Die Rostocker Heide im Spiegel von Luftbildern

Zur Vor- und Frühgeschichte der Rostocker Heide

In einschlägiger Literatur wird oft die Annahme vertreten, daß in der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs in ur- und frühgeschichtlichen Zeiten deren Besiedlung gering gewesen sei.
Dabei wird die Gesamtzahl der Funde zum Vergleich mit anderen Regionen einfach neben einander gestellt.
Aus archäologischer Sicht muß dazu Einiges richtig gestellt werden.
Die Dichte der gemachten Bodenfunde in einem Gebiet muß in erster Linie im prozentualen Verhältnis der Bodenaufschlüsse betrachtet werden.
Vergleicht man hier agrarisch bewirtschaftete Flächen, die fast jährlich beackert und damit aufgeschlossen werden, mit forstlich genutzten Flächen, also Waldflächen, so erfolgen Bodenaufschlüsse hier nur punktuell, beim ausheben von Grabensystemen, erschließen und betreiben von Bodenentnahmestellen, oder unter Wurzeltellern bei Windwurf.
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt im Laufe von 100 Jahren auf 80% der Fläche mindestens ein einmaliger Bodenaufschluss. auf einem großen Flächenanteil erfolgt das sogar jährlich. Auf forstlich genutzten Flächen werden in einem Saeculum dagegen nur 8 bis 10% der gesamten Flächen aufgeschlossen.
Linear als Querschnitt durchgehend haben wir darüber hinaus in der Rostocker Heide Bodenaufschlüsse legiglich an der Küste, und dort auch nur an den jeweiligen Küstenrückgangsbereichen des Ostseestrandes.
Diese Funde sind dann oft auch durch ihren Fundplatz in der Meeres-Dünung "gerollt", also abgeschliffen.
Fundorte an der Küste, an denen vor rund 100 Jahren Eugen Geinitz, Robert Beltz, Ludwig Krause oder vor rund 50 Jahren Otto Kolp, Hans Wendt, Hubert Westphal Funde gemacht haben, liegen inzwischen 50 - 100 und noch mehr Meter von der Küste entfernt im Meer. So sind die umfangreichen Holzbauwerke, die etwa einen Kilometer westlich von Markgrafenheide im Meer liegen, keine früheren Molen, sondern sie lagen noch vor fünfhundert Jahren innerhalb der Landfläche der Dünen-Nehrung und verschwanden erst mit dem zunehmenden Küstenrückgang im Meer.
Der wendische Wohnplatz am Stolperort, den Ludwig Krause und Robert Beltz 1925 beschreiben, ist also schon lange vom Meer verschlungen. 1995 im Spülsaum vor dem Rosenort gefundene wendische Schmuckperlen verschwanden als "Urlaubs-Andenken".
Angesichts des immer schneller werdenden Küstenrückganges ist, schon allein, weil hier Badegäste Funde oft als Urlaubs-Souvenir, ohne eine behördliche Meldung, einstecken und mitnehmen, hier ist Kontrolle und Aufklärung von Nöten.
Die Küstenrückgangslinie regelmäßig zu begehen und zu untersuchen wäre also längst angesagt um diesen Effekten entgegen zu wirken.
Es ist bekannt, daß derartige Mitnahmen von "Urlaubs-Andenken" in jedem Jahr geschehen, was einen nicht zu unterschätzenden Schaden für die Erforschung unserer Geschichte ausmacht.


Quellenauszüge zur Vor- und Frühgeschichte der Rostocker Heide

Chronologie der Forst-Geschichte in der Rostocker Heide:

(Bearbeiter: Wilfried Steinmüller)

Die Kürzel am jeweiligen Ereignis weisen auf deren Quellen hin:

BGSR = "Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock"

BGR R = "Beiträge der Geschichte der Stadt Rostock" Registerband

HC = Chronik der Rostocker Waldungen vo H.F.Becker und S.G.Garthe 1839

BK = Kirchspielchronik von Rövershagen von H.F.Becker, begonnen 1839

FCB = Familienchronik von H.F.Becker 1787-1852

FBK = aus der (anonymen) Fortsetzung von Beckers Kirchspielchronik

AHR = Archiv der Hansestadt Rostock (meist mit Signatur folgend)

Extractus Libri Missivarum = Rostocker Ratsbücher im Stadtachiv der Hansestadt

HE = Archiv Hans Erichson Ribnitz

HA = Heidearchiv Wilfried Steinmüller

KFC = Fundchronik von Ludwig Krause im Archiv der Hansestadt Rostock

QvOe = Quirin von der Oelsnitz "Die Rostocker Heide - Untersuchungen zur Forstwirtschaftsgeschichte der nordöstlichen Heide Mecklenburgs" HU Berlin Dissertation 1955

UA = Archiv der Unversität Rostock

UB = Bibliothek der Universität Rostock

UM = Zeitschrift "Unser Mecklenburg"

Die Rostocker Heide im späten Mittelalter (um 1200 bis 1517)

1252, 25.3.
Fürst Heinrich Blorwin III. verkauft der Stadt Rostock die heutige Rostocker Heide
1307
Die Allerheiligenflut (Allerheiligen ist jeweils der erste Sonntag im November) überflutet fast die gesamte Rostocker Heide. Die mehrere Meter hohen Dünen am Weststrand der Rostocker Heide beim "Rostocker Hafen Warnemünde" werden auf mehrere hundert Meter Länge in die Warnow gespült, so daß sie hier danach nicht wieder geöffnet werden kann und nun an anderer Stelle ein Durchstich erfolgt. Das Wasser soll 14 bis 15 Fuß (4,7 bis 5,0 m) über den normalen Wasserstand gestiegen sein.

(Anmerkung WS: Die Höhenangaben könnten realistisch sein, da die damalige Fluthöhe am Rande der Conventer Niederung nördlich von Bad Doberan nachvollziehbar bis kurz unter die 5-Meter-Isohypse reichte. Die Allerheiligenflut verschlang auch die damalige Landbrücke zwischen Mönchgut/Rügen und Peenemünder Haken/Usedom. Auf der Insel Usedom zerstörte die Flut das Kloster Grobe und Teile der Stadt Usedom, das Kloster wurde unmittelbar nach diesem Elementarereignis in Pudagla auf dem Berg neu gegründet.)

1323 11.März
Die Stadt erwirbt von Heinrich II. von Mecklenburg das fürstliche Dorf (villa) Warnemünde mit dem ganzen westlichen Warnowufer (das damals am Taterhörn auf der hohen Düne lag, bis an die Grenze von Diedrichshagen, mit Eigentumsrecht, voller Gerichtsbarkeit, mit Gestattung der Anwendung des Lübischen Rechts, Fischereigerechtigkeit bis in die See hinaus, behält sich aber das Patronatsrecht vor. (KFC)
Das heutige Warnemünde wird damit Rostocker Stadtbesitz. (BGR R)
Erst mit diesem Vertrag erhält die Stadt Rostock auch die Fischereigerechtigkeit vor der Küste der Rostocker Heide.
1358
Die Hansestadt kauft dem Landesfürsten für 2000 Mark Rostocker Pfennige die unbeschränkte Criminal- und Civil-Gerichtsbarkeit auf ihrem ganzen Gebiete ab. In der unmittelbar darauf folgenden Reformation der Stadtgerichtsbarkeit wird auch das Amt des "Waldherrn" ("Domini silvarum") geschaffen. Ihm oblag die Beaufsichtigung der Stadthölzung mit den Kohlenbrennereien, die Einsammlung der Pachtgefälle und Beden von den Stadtdörfern, auch die Erhaltung der Bollwerke in Warnemünde, wie hier im Hafen. (Andree apostoli 1358)

Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)

1533
Wurde ein Sechzigerkollegium zur Beaufsichtigung und Besserung der Land- und Forstwirtschaft in den Rostocker Waldungen und Güter von der Rostocker Bürgerschaft gewählt worden.
1535
Verordnung, das kein grünes, sondern nur allein trockenes Lese-Holz, aus der Heyde soll geholet werden.
1536
Daß nur allein unnütz liegendes Weich-Holz, mit Bewilligung der Gewetts-Herren, aus der Heyde soll geholet werden. (renov. 1538, -39)
1548
Das unter dem Vorwand des Lese-Holzes kein nützliches Holz aus der Heyde geholet werden.
1554
Verordnung "Wider das Jagen zur verbothenen Zeit." (erstmals, dann jährlich erneuert; Quelle: HA)
1555
Das ohne EE Rats Einwilligung kein Holz aus der Heyde soll abgefolgt werden.
1557
Verordnung "Wider das Schiessen und Jagen in der Fürstl. Wild-Bahn" (HA)
1561
Daß kein Holz aus der Heyde zum Schaden soll abgehauen werden.
Verordnung "Die wilden Schwene nicht zu verjagen oder zu schiessen."(HA)
Bekanntmachung gegen das Schießen und Jagen im Stadtgebiete 1562 (HA)
1562
Verordnung "Wider das Schiessen und Jagen in der Stadt Gebiet." (HA)
1565
Ernannte die Bürgerschaft Hans Beckentin zum Voigt über die Heide und Stadt Güter, und mußten die Schulzen ihm Gehorsam schwören.
Man hatte ihm den Studenten Nikolaus Möller als Assistenten beigegeben.
Allein auf Klagen des Halses ward er durch einen kaiserlichen Befehl von seiner Stelle wieder abgesetzt. (BK)
1572, 14. Februar
Daß kein Lese-Holz aus der Heyde geholet werden soll.
Konflikt zwischen der Stadt Rostock und den Moltkes auf Toitendorf "wegen der Fischerei mit Körben in der Petzer-Beck; item auf der Warnow mit Böten und Rusch-mehen; item Holzholen aus der Heide" (Rostocker Extractum Libri Missivarum de anno 1572)
1572, 1. März
Beschwerde an Herzog Johann Albrecht und den Amtshauptmann zu Ribnitz wegen unerlaubtem Holzfällen in der Rostocker Heide im Strombruch. (Rostocker Extractus Libri Missivarum de anno 1572)
1573, 26. Januar
"Vorstellung und Bericht an Herzog Johann Albrecht wegen des streitigen Holzes in der Rostocker Heide, des Strom-Bruchs." (Rostocker Extractum Libri Missivarum de anno 1573)
1573,14. Februar
Verordnung "Wider die unbefugten Jäger in der Stadt-Gebiete". (Rostocker Extractum Libri Missivarum de anno 1573)
1573, 19. Oktober
"Literae an Herzog Ulrich und an den Schwerinschen Kanzler Husanum wegen des streitigen Ortes, Holz in der Rostocker Heide, der Strom-Brook genannt. Item den 14. November" (Rostocker Extractum Libri Missivarum de anno 1573)
1573 bis 1577
Streit mit der Äbtissin des Klarissenklosters Ribnitz weil die Rostocker ihr Vieh von der Rostocker Heide aus in die Ribnitzer Klosterforsten treiben. (AHR 1.4.17. 250)
1628 29ter December Wallensteinsche Verfügung Raubvögel und Raubtiere aus dem Wege zu räumen (UA)
1575, April/Mai
Der berühmte Gelehrte Tilemann Stella fertigt ein Gutachten *"über Tannen-Bestände in der Heide" (AHR 1.4.17. - 251/1). Am 15.April bittet der Rostocker Rat Stella um Hilfe bei der Besorgung der zugesagten 3 Scheffel Tannensamen aus den herzoglichen Waldungen. Am 9.Mai bedankt sich der Rat beim Herzog Johann Albrecht für deren Lieferung. Das Saatgut ist in den Waldungen rund um Fürstenberg gewonnen worden. (Der erste Hinweis auf gezielte Aufforstungen in der Rostocker Heide).
1578
Daß keine Schweine ungemarkt in die Rostocker Heyde und Mast getrieben werden sollen.
1584
Mit Bildung des Hundertmänner-Collegiums als Stadtvertretung wird auch das Heidedepartement gebildet.
1588
8.August Jürgen Brandt wird von den Ratsherren privat als "Jegermeister und Wildschutzen" angestellt. Er wird nicht aus dem Stadtsäckel bezahlt. (HA)
1589
Verordnung "Wider das Jagen in der Rostocker Heide." (HA)
1601, 4. Januar
Verordnung "Daß die Bürger zwey Jahr lang vermöge der mit Ihro Fürstl. Durchlaucht getroffenen Convention, sich des Jagens in der Heide enthalten sollen." (HA)
1662 16ten December Herzogliche Verordnung das den Wölffen fleißig solle nachgestellet werden (UA)
1614
„Anno 1614, den 7.Januar sind 2 Bauern Von Räubershagen (sic.), Vater und Stiefsohn, vor dem Dorfe an einem dort neu errichteten Galgen Dieberey halber gehängt worden, welche eine lange Zeit allhier in der Stadtfrohnerei gefangen gehalten worden, endlich dahin geführet den andern Haid- und Holzdieben zum Schrecken und Spiegel aufs freie Feld gehänget...“ P. XII Rostocker Chronik
1617
Verordnung "Wegen der Jagd und des Schiessens." (HA)
1625 10./11. Febr.
war die bekannte schreckliche Überschwemmung zu Rostock und in der Umgegend, davon in dem *"Etwas von gelehrten Rostockschen Nachrichten" 4.Jahrg. Nr.898 i.J. 1740 eine ausführliche Nachricht abgedruckt sich findet.
In hiesiger Gegend soll ein großer Theil der Waldung unter Wasser gestanden haben, ja es soll das Wasser in Niederungen bis Blankenhagen vorgedrungen seyn. Die Wasserhöhe des Maaßes war 14 Fuß (rund 4,60 m) über den mittlern Stand gestiegen. Die Meierey auf dem Moorhof (vorh. Moor genannt) stand völlig im Wasser, Pferde und Ochsen ertranken, die Bewohner saßen 3 Tage im Dach auf dem Heu. Zu Warnemünde wurden von 150 dortigen Häusern 18 an der Düne gänzlich weggerissen und 74 stark beschädiget ; viele Schiffe zertrümmert. (BK)
1634
8.März - *Ordnung und Instruktion, darnach sich die Verwaltungen der Heyde und Holzung verordnete Herren des Raths und der Bürgerschaft verhalten und richten sollen
1644
1. Dezember- Wegen der Nach-Mast in der Heyde

bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)

1669
-Ward der zu Markgrafenheide wohnende Jäger Brandt von einem Keiler erschlagen. Auf dem Heimwege nach der Kirche, wo er communicieren wollen, trifft er den Keiler und soll die ruchlosen Worte gesagt haben: "Nach meiner Rückkehr soll dich oder mich der Teufel holen." Man fand ihn Abends todt mit aufgeschlitztem Bauch. Es ist ihm an dem Platz ein Kreutz errichtet und bis jetzt erhalten.(BK)
(Die Volksüberlieferung mag das Ereignis in das Jahr 1669 verlegt haben, denn einen Jäger Brandt gab es in der Heide nur ein Jahrhundert zuvor.
W. Steinmüller)
1680, 27. Januar
Verordnung "Wegen der Jagd in der Rostocker Heide" (HA)
1687
Im September weilt Herzog Gustav Adolph mit seinem Schwiegersohn dem Grafen von Stolberg zu einer großen Jagd in der Rostocker und Ribnitzer Heide
1688
7.September - Verordnung wider die Fremden Jäger
1691
13. May - Verordnung und Instruktion, wornach sich die Heyde-Vorweser zu richten haben
Rostocker Heide Reiterkarte von 1696 (Reproduktion aus „Mecklenburg - Zeitschrift des Heimatbundes Mecklenburg“ 22. Jahrgang September 1927 Nr.3)
1696
-Im Archiv der Hansestadt Rostock befindet sich die mit Eichen-Galltinte gezeichnete erste Karte der Rostocker Heide (77cm lang, 50,5 cm breit). Rechts oben in der Ecke in einem gekrönten Lorbeerkranze trägt sie den Titel: * "Grundlicher / Abriß der Stadt /Rostock Heyde / Anno 1696 / Den". Als Zeichner und Autor trägt sie die Signatur: "Gotfriet Lust / Stadtfenderich / 1696 d."
1697
12. Dezember - Daß die Warnemünder ohne Vorweisung eines Zettels kein Brenn-Holz aus der Heyde holen sollen.
1702
22. Juli - Verordnung "Wider die Holz-Dieberey in der Heyde"
Überließ die Stadt dem Herzoge Friedrich Wilhelm die Jagd in der Heide auf Lebenszeit, und nahm sie alsdann wieder an sich. Herzog Carl Leopold wollte sie mit Gewalt an sich reißen und schickte einen Lieutenant mit 20 Dragonern nach Rövershagen um den Rostockern die Ausübung der Jagd zu wehren, ein kaiserl. Mandat vom 28. März 1714 inhibitierte diesen Gewaltstreich. (BK)
1707
wurde ein Reglement für die Heidevögte in Rövershagen herausgegeben, Es enthielt vor allem Vorschriften zur Verhinderung von Wild- und Holzdiebstählen.
1722(?) Verbot über das Eis der Warnow in die Rostocker Heyde zu fahren und daselbst Holz zu laden (UA)
1708
11.April - Verordnung, wie die Holz-Zettel beschaffen seyn solen.
10. May - "Daß die Heyde-Vorweser alle Jahr die Grenzen und Scheiden der Stadt-Scheide in Auenschein nehen sollen".
1715
8. Februar - Verordnung "Wider die Holzdiebereyen"
1716
12. Januar - Verordnung "Wider das Lese-Holz holen".
1717
Herzog Carl Leopold verlangt die Herausgabe der Heide-Kaufurkunde von 1252. Der Herzog läßt in fünf Wochen langer Arbeit 100 Bauern Jagdschneisen durch die Heide hauen.
1718
30. Juni - Daß in der Heyde zum Brenn-Holz keine Buchen und Eichen sollen gehauen werden.
1719
16. August -Verordnung "Daß kein Feuer in der Heyde soll gemacht, auch die Bienen nicht aus den Bäumen gehauen werden."
1722, 3. Juli
nach welchem die Jagd in der Rostocker Heyde Zum Nutzen gemeiner Stadt zu administrieren Und welcher Hinführo, biß zu fürder Ordnung E.E.Rath und Ehrliebenden Bürgerschaft nach zu gehen ist
(UAR Mk-11350 6b))
1723 26. Jul.
starb der Heidevoigt Fried. Gottmann. Stürzte Christoph Melms von einem Baum und lebte nur noch einige Stunden. (BK)
1725
21.Juli - Decret betreffend die Gränze der Gerichtsbarkeit derer Herren des Gewetts und Heyde-Vorwesern.
1726
8.April - Daß die aus der Stadt-Heyde verkaufte Tannen und anderes Holz nicht eher aus der Heyde gelassen werden sollen, bis es bezahlet.
1727
24. Januar - Taxe des Holzes, so aus gemeiner Stadt-Heyde an Fremde und Einheimische verkauft wird.
1728
25. März - Mandat, worin das unzeitige Jagen und Schiessen des Wildes, wie auch das Ausnehmen der Eyer des Gevögels von Maria Verkündigung bis St. Jakobi verbothen ist.
Holzanweisungs-Verordnung an die Heidevögte vom 9.8.1734 (UA)
1734
-4. Juni - Verordnung, Daß die Heyde-Schützen kein Bier und Brandwein schenken, wie auch den Holz-Handel einstellen, ohne Zettel der Bauerschaft kein Holz anweisen, auch nur 2 Pferde halten sollen.
-9. August - Verordnung, wie es mit denen Heyde-Voigten bey Anweisung des Holzes und von denen Baum-Wärtern bey Paßirung des Holzes aus der Stadt-Heyde gehalten werden soll.
1736
11. Juli - daß denen fremden Jägern in der Heyde die Pferde und Hunde, ohne Ansehen der Person, erschossen werden sollen.
1741
21. Juli - Daß keinen Fremden und Vorstädtern Lese-Holz gegeben werden, auch selbige nicht mit Axt und Beil in der Heyde fahren sollen.
1742
4.May - Daß keine Sträuche aus der Heyde verkauft werden sollen.
1743
11.Oktober - Wie hoch einem Bürger das Fahden-Holz aus der Heyde zu verkaufen.
1744
28. Februar - Daß keine kleinere Tannen als drey auf die Fuhr verkauft werden sollen
6. März - Daß bey Anweisung der Holzes aus der Heyde keine Zimmerleute admittirt werden sollen.
1745
31. Januar - Verordnung wegen der Holzdieberey.
1746, 16. August
"Ausführliche Vorstellung in Meliorations-Sachen und Verbeßerung der Gehälter von der Stadt Rostock Höltzung zu Rövershagen" vom Heideverweser Samuel Gustav Oertling (AHR 1.1.3.4.2. 308)
1747
7.April - Forstinspektor Dörksen wird eingesetzt. (AHR 1.1.3.4.2. 308)
20. May - Verordnung daß kein Feuer in der Heyde gemacht und angesteckt werden soll
7. August - Daß die Heyde-Vorweser die Fallbäume gehörig berechnen sollen
13. September - Daß die Heyde-Schützen und Baum-Wärter, ohne Unterschrift des Herrn Präsidis des Gewetts, keine Bäume anschlagen oder Holz abfahren lassen sollen.
13. September - Daß die Heyde-Schützen weiter keinen Acker haben sollen.
1748
Starb der Baumwärter Zimmermann. (BK)
1749
15. Januar - Daß das Hirschhorn sonst nirgends als beim Zucht-Hause gegen billige Bezahlung verkauft werden soll.
1750
Daß die Hunde zu Rövershagen und in denen der Rostocker Heyde angrenzenden Stadt-Dörfer gelähmet werden sollen.
1751
29. November - "Daß die Pächter der Stadt-Güter sich alles Schiessens und Jagens, und überhaupt aller Nachstellung des Wildes und Gevögels enthalten sollen."
1752
* Julius Michael Tarnow zeichnet eine Karte von Studthoff mit angrenzenden Waldungen (BK)
9. Juli - "Verordnung, daß sich ein jeder des Jagens und Schiessens auf den Fürstlichen Feldern, wie auch in der Stadt-Heyde und Stadt-Feldern enthalten solle."
1753
Starb der Jäger Wramp. (BK)
Die Verpfändung der Willershäger Waldungen an das Kloster Ribnitz endet (HA)
1756
Infolge des Siebenjährigen Krieges waren die Kassen der Stadt völlig leer. Die Preußen hatten Mecklenburg tüchtig ausgeplündert. Zu jener Zeit besann sich der Magistrat auf die noch an Holz in der Heide vorhandenen Werte. Man begann sich erste Gedanken über Holzwirtschaft zu machen.
1757
15. Februar - Des Gewetts Verordnung für die Baum-Wärter.
19. Februar - Des Gewetts Verordnung wegen Fällung des Faden- und Bauholzes zu rechter Zeit und gehöriger Anordnung.
1760
Gründung eines Forstkollegiums, dessen Hauptaufgabe die Erarbeitung eines herzoglichen Regulativs für die Rostocker Heide ist. (HA)
1760
Unternahmen die Rostocker Kaufleute Jacob Johann Stypmann und Paul Grube eine große Torf Enterprise und ließen den Pramgraben vom Stinkengraben bis zum Breitling verfertigen. (BK)
27.Oktober - Gewettssecretär J.F. Möller reicht dem Rostocker Rat seine "Unvorgreifliche Gedanken von der Einrichtung eines Land-, Forst- Jagd- und Wirtschaftscollegii und über Verbesserung der Rövershäger Holzung" ein, ein erstes Konzept zur Forsteinrichtung der Rostocker Heide.
1762
Bildete sich das erste Forstkollegium in Rostock, löste sich aber 1768 wieder auf. (BK)
1763
15.Mai - Abschaffung der Pfingstmaibüsche wegen Rückgang des Birkenbestandes in der Rostocker Heide. (BRG 7,122.)
1764
16.März - eine neue "Forst-Taxe" wird durch Forstinspektor Möller eingeführt
6. April - Der Gewettssecretär Möller erhält seine Bestallungsurkunde und wird damit städtischer Forstinspector. (AHR 1.1.3.0. XI/2 S.15-22)
1765
Gewetts-Sekretär Möller reicht einen * Plan über die Einteilung und beßere Bewirtschaftung der Heide beim Rat ein, was jedoch keine Zustimmung findet. (AHR)
Der herzogliche Oberforstinspektor Wulff versucht die erste Regulierung der Heide. Dabei wird der Mangel einer zweckmäßigen Karte zum ersten Male bemerkt.
Möller Forstinsp Liqui 6ten Sept 1767 a.jpg
Forstinspector Möller muß in Folge mißlicher Wirtschaftsverhältnisse Insolvenz anmelden (September 1767) Quelle: Heidearchiv
1767
Die vom Forst-Collegium erarbeitete * Dienst- Bauer- und Wirthschaffts-Ordnung für das der Stadt Rostock gehörige Guth Rövershagen, Rostock, den 10. Mart. 1767 wird eingeführt, die lange normierte. (HA)
Mit deren Inkrafttreten obliegt dem Forstinspektor in Personalunion zusätzlich die Funktion eines Amtshauptmannes für die Heidedörfer.(BK)
August, dem Forstinspektor Möller wird gekündigt, da ihn die Vielzahl seiner Aufgaben überfordert.
6. September der entlassene Forstinspektor Möller meldet Insolvenz an.
1768
Das Heidedepartement tritt an die Stelle des unmittelbar zuvor aufgelösten Forstkollegiums. (BK)
1774
Ein Beschluss über das 2 Jahre lang erarbeitete herzogliche Forstregulativ für die Rostocker Heide und deren praktische Umsetzung wird von der Rostocker Bürgerschaft abgelehnt. Es wird in der Folgezeit jedoch teilweise umgesetzt. (HA)
1776
Brannte ein beträchtlicher Theil der Schwanberger Heide ab. (BK)
1779
Im Mai erschoß sich der Jäger Fiede zu Haus als er mit einem geladenen Gewehr zwischen die sich beißenden Hunde schlug. (BK)
23.6. Jäger Bauer in Torfbrücke ansässig (Erste Erwähnung des Ortes Torfbrücke). (AHR 1.4.17. 250)
1780 15. Oct.
erschoß sich der Forstinspector Möller mit einer Pistole, er wurde 52 Jahre alt und hatte manche Kränkungen und Unfälle erlitten. Er liegt unter der großen Linde des Kirchhofes. (BK)
Im Jul. starb der Baumwärter Schnockel zu Haus. (BK)
1781
Trat der Forstinspector J.Roedler seinen Dienst an. Er diente 10 Jahre und ward pensioniert. (BK)
Auszug Rostocker Heide aus der Karte des Grafen Schmettau 1788 (Quelle: Heidearchiv)
1782
Die vom Forstinspektor Roedler und dem Forstdepartement erarbeitete * Einstweilige Taxe der Tannen-Hölzer für Einheimische und Fremde wird vom Rat beschlossen und verbindlich eingeführt. (HA)
1783
Im Apr. starb der Wildfahrer Claus Borgwarth 49 J. (BK)
1784
10. Juli - "Verordnung wie sich die Fuhrleute bei Abholung des Holzes aus der Heyde zu verhalten haben"
1785
29. Januar - "Verordnung daß die Fuhrleute in der Heyde keine Bäume abhauen sollen, um freie Fahrt zu haben."
1789
Starb der Baumwärter Hans Lindemann 77 J. alt. (BK)
1791
Legte der Forstinspector Rödler seinen Dienst nieder.
1. Juli ward der Forstinspector Herm. Fr. Becker zu Rövershagen eingeführt. Es waren dazu aus Rostock eingetroffen Sen.Dr. Prehn, Sen. Stange,Sen.Schrepp, K.Schroeder, K. Neuendorf, L.Altmann, L.Lober, Secret.Dethlof. (BK)
1793
Warf ein heftiger Orcan die halbe, neu erbauete Scheune zu Niederhagen, sowie die Holzremise und ziemlich Holz in der Waldung um. (BK)
Hermann Friedrich Becker fertigt eine Karte von der Rostocker Heide.
Rostocker Heide Karte von H.F.Becker 1793, nicht eingenordet ! (AHR)
1794
"Verordnung, daß die Fuhrleute das ihnen in der Heyde angewiesene Holz nicht vertauschen sollen."
1796
Die große Eichenzählung (HA)
1801 3. Nov.
war ein heftiger Sturm der die Torfscheune umwarf. (BK)
1804
Der Prahmkanal wird bis an den Moorhof ausgebaut.
Die Baudurchführung der Bauernwiesenschneise scheitert an einer Denunziation des zweiten Quartiers der Bürgerschaft.
1805
Starb der pensionierte Jäger Johann Joachim Schramm in Hinr. 77J. alt d. 12.Januar. (BK)
1806
30. Oct. starb der pensionierte Jäger Bauer 58 J.alt (BK)
1807 22. Mai
nahmen der französische Gouverneur in Meckl. Laval und der Intendant Bremont die Heide in Augenschein um selbst entscheiden zu können wieviel Holz hier als Kontribution eingeschlagen werden kann. (HA)
1808
12./13. Aug und 8. Mai wurde die in der Heide angelegte Schneise durch eine städtische Kommission mit Zuziehung vom Oberforstmeister v. Grävenitz und Forstinsp. Stave (oder Struve?) in Augenschein genommen. (AHR)
Forstinspektor Becker macht den Vorschlag einen Prahmkanal über den Moorhof hinaus bis an die Winkeleiche an die Grenze der herzoglichen Waldungen zu bauen.
-Fand sich ein Wolf im Walde an, der mehrere Mastschweine zerriß. Er ward verfolgt aber entkahm. (BK)
1810
Forstinspector Becker schlägt die Einteilung der Rostocker Heide in 5 Hauptreviere vor und führt sie durch (HA)
(Schnatermann, Markgrafenheide (??), Hinrichshagen, Torfbrücke, Wiethagen und Meyershausstelle).
Anmerkung: Im Rahmen dieser Neueinteilung wurde das Revier Markgrafenheide aufgelöst und dessen Flächen auf die Reviere Schnatermann und Hinrichshagen aufgeteilt.
25.Juli - "Verbot an die Jäger und Holzwärter Bestellungen für Holz anzunehmen und Holzfuhren zu besorgen"
Am 28. November leuchteten bei einer Probeanzündung die Alarmstangen, die an der Spitze kleine Teertonnen trugen, von Fischland bis Markgrafenheide durch die Nacht. Mit diesem System sollte die Überwachung der Kontinentalsperre abgesichert werden.
1811
8. April - Schreiben Forstinspektor Beckers: "...da durch die Besetzung der Seeküste durch französische Douanen der Verkehr nach Markgrafenheide, Grahl und Fischland ein sehr starker ist und Wege dort nicht fertig sind, müssen sie zuende gebaut werden ..."
August - zum Bau von Befestigungsanlagen in Warnemünde sowie des französischen Militärlagers
(für 10 000 Mann) in Rostock-Barnstorf erfolgten in der Rostocker Heide besonders große Holzeinschläge. Außerdem wurden die Waldarbeiter zum Bau der Warnemünder Redoute eingesetzt.
1813
Februar/März - die französischen Truppen verlassen Rostock und Warnemünde. (BGR R)
23. März - die Kontinentalsperre wird aufgehoben. (BGR R)
ab 9.November- Der Landsturm patroulliert unter Forstinspektor Beckers Kommando zwischen Torfbrücke und Markgrafenheide. (BK)

bis zur Reichseinigung (bis 1871)

1815 d. 3. Februar
starb der Holzwärter Albrecht Siegfried Petersen auf der Torfbrück 70 Jahr alt.
Den 25. März starb der Holzwärter Carl Fried. Wramp zu Markgrafenheide 68 J. alt.
Zog eine Wasserhose aus dem Meer bei Grahl vorbei längst der Heide biß Altenheide und Ribnitz, zerbrach eine Menge Bäume, warf andere nieder, und machte in der Gelbensander Forst eine Schneise eine starke halbe Meile lang und 24 Fuß (8 m) breit, in der Willershagner Heide stürzten 9 Bäume um. (BK)
1817 15. April
starb der Jägermeister Joh.Hinrich Schäning 61J. Den 1.Jul. starb der Jäger Johann Jochim Adam Karsten zu Wiethagen 54 J.alt. (BK)
1818 14. Dec.
machten die Fischländer Nachts mit vielen Böthen eine Invasion in die Heide und führten eine Parthie Holz aus dem Sack weg. (BK)
1820
starb der pensionierte Holzwärter Johann Heinrich Kröger auf dem Schnatermann 113 Jahr alt. (BK)
1821 15. Dec.
starb der Baumwärter zu Hinrichshagen Johann Jochen Hinrich Hinz 71 Jahre alt. (BK)
1822
erschoß sich am 29.Dec. der Holzwärter Johann Christian Nicolaus Grälert zu Markgrafenheide 43 J.alt aus Unachtsamkeit als er mit einer geladenen vor sich gehaltenen Büchse die mit einander kämpfenden Hunde trennen wollte. (BK)
Pressemeldung Forstinspector Beckers zum Keding-Unglück 1823 im "Freimüthigen Abendblatt" (HA)
1823
Kam der Einl. Claus Fried.Keding auf unglückliche Art ums Leben, indem die Pferde des Jäg. Köhn die er führte nach einem Schuß davon liefen, er vom Wagen stürzte und die Hirnschale zerschlug.
Den 13. Oct. starb der E.Heinrich Pragst durch einen Sturz vom Balken in der Scheune des Forstinspectors.
Den 3.März starb der Jäger Carl Friedr. Köhn zu Hinr. 68 Jahr alt. (BK)
1825
Hatten wir öfteren hohen Stand und Übertritt des Meeres über die Dühne am 4. Februar entstand beim Sturm aus Nordosten eine wahre Sturmflut, welche 300.000 Quadratruthen (650 ha) der Wiesen und des Waldes überschwemmte. Die Wasserhöhe war zu 6 Fuß 8 Zoll (1,95m) über den mittlern Stand des Meeres gestiegen, die Düne von der Fischerbude zu Markgr. bis an Rosenort 450 Ruthen (2100m) lang stand ganz unter Wasser, davon wurden 370 Ruthen ganz und 80 Ruthen halb planiert. Die Warnemünder fuhren mit Böthen auf die Wiesen.
Es ward ein groß Holzmagazin zu Wiethagen erbauet. (BK)
1828
Errichtete die Stadt eine eigene Deputation zur Bewirtschaftung der Eichen in der Heide. (BK)
1829, 11. Jan
starb der Holzwärter aus dem Schnatermann Claus Kröger 63 J.alt.
Becker Holzhof in Rostock FA 1831 a.jpg
Pressemeldung die von Forstinspektor Becker 1831 bewußt anonym im "Freimüthigen Abendblatt" veröffentlicht wurde (HA)
1831 den 2. März
stirbt der Baumwärter Jacob Hinr. Peters zu Meiershausstelle. (BK)
Anmerkung: Gelegentlich wurde spekuliert, ob Peters ein Opfer der 1831 grassierenden Cholera-Epidemie war? Die Cholera gelangte erst im Mai des Jahres von Rußland aus bis Mecklenburg.
-Forstinspektor Hermann Friedrich Becker regt den Bau einer Chaussee von Rostock nach Rövershagen an, um einen soliden Transportweg für das Heideholz in die Hansestadt zu bekommen. (HA)
1832
Forstinspektor Becker läßt ein neues "Brandt´s Kreuz" aufstellen, nachdem das alte Kreuz bereits verschwunden war und nur noch in der Überlieferung bekannt war. Er recherchiert auch vergeblich über Standort und Herkunft des "Soldatenpfostes" der noch 1788 in der Schmettauschen Karte verzeichnet ist. (AHR 1.4.17. 250)
1833, 17. Juli
Das "Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen" erarbeitet und vorgelegt von Hermann Friedrich Becker und Julius Ludwig Garthe (AHR)
Die Willershäger Forst wird mit der Rostocker Heide vereinigt. (HA/AHR 1.4.17. 250)
Den Juli 27. starb der Jäger Friedrich Johann Dewitz zu Wiethagen 60 J.alt. (BK)
In diesem Jahr lösete sich das Heidedepartement auf und bildete sich das 2.Forstdepartement welches die Viraition (? sic.) der Waldungen übernahm, wogegen das Cämmerey Collegium die Jurisdiktion und das Patronat erhielte. Fing die Regulierung der Stadt Waldungen an, welche dem Oberförster (Julius Ludwig) Garthe zu Remplin und dem Forstinspector Becker hieselbst von E.E.Rath übertragen war. (BK)
1834
Ward der Forstpractikand Georg Garthe dem Forstinspector Becker adjungiert. (BK)
1835 den 4. Sept
zersprang des Jägers Köhn Gewehr auf der Hühnerjagd und zerschmetterte die linke Hand, welche abgenommen werden mußte. (BK)
Der Hof-Steindrucker und Lithograph Johann Gottfried Tiedemann erhält um 1840 den Auftrag eine publizierbare und als generelle Wirtschaftskarte "Reviere der Rostocker Heide" nach der Forsteinrichtung von 1839, verwendbare Karte zu fertigen. Sie dient fortan für fast fünf Jahrzehnte bis zur nächsten aktualisierenden Vermessung um 1890 als Arbeitsgrundlage für die Forst- und Kommunalverwaltung. Über diesen Zeitraum hinweg werden Aktualisierungen und Ergänzungen auf der Grundkarte übergedruckt. Hier zum Beispiel die 1889 eröffnete Bahnlinie Rostock - Ribnitz mit ihren Anlagen, rund ein halbes Jahrhundert nach Erscheinen der Karte. Während die Wald- und Kommunalstruktur darauf noch den Stand von 1840 repräsentiert.(Quelle:Heidearchiv Steinmüller)
1837, 4. Febr.
starb der Jägermeister Daniel Heinrich Christian Clasen. (BK)
-Den 7. u. 8. Apr.
fiel so viel Schnee, daß einige Gebäude bis zum Dach zugeschüttet waren ; den 29. Nov. wüthete ein Orkan. (BK)
1838
Ward eine Theerschwelerey im Wiethäger Revier angelegt. (BK)
- Ward ein Canal vom Moorhof zum Pramgraben gezogen. (BK)
1839 den 12ten März
stürzte der Behnkenhäger Einlieger David Waak von einem hohen Baum beim Zapfenpflücken im Torfbrücker Revier und starb auf der Stelle. (BK)
1841
War die Chaussee von Rostock nach Ribnitz im Bau begriffen, welcher 1842 beendiget ward. Am Johannis feierte der Forstinspector Becker hieselbst sein 50-jähriges Dienst- und Heiratsjubileum, jedoch ganz in der Stille. Er erhielt von Serenissimo das Diplom als Forstmeister und von der Akademie das Diplom als Doctor philosophiae. Seinem Adjunkten dem Forstinspector Garthe (Georg) wurden die Geschäfte überwiesen, jener jedoch behielt sein volles Gehalt. Den 1.-8ten September war die Versammlung Teutscher Land- und Forstleute in Doberan. (BK)
1842, 1. März
Die * "Verordnung betreffend die Untersuchung und Bestrafung der Forstfrevel" wird auf Veranlassung von Forstinspektor Georg Garthe als weiterer Schritt in der Umsetzung des "Regulativ zur Regulierung der Stadt Waldungen" in Kraft gesetzt. (HA)
Zusammenfassende Revierkarte der Rostocker Heide des Ingenieurs Wachenhusen 1848.(Quelle:Heidearchiv Steinmüller)
1858 Auktion nach dem Abriß der alten (Beckerschen) Forstinspektion (HA)
1846
Forstinspectoren waren der Forstmeister Becker, welcher aber schon zwischen Ostern und Johannis nach Rostock zog und der Forstinspector Garthe (BK)
1852 5. Oktober
Der langjährig verdienstvoll für Rövershagen und die Rostocker Heide wirkende Forstinspektor Hermann Friedrich Becker in Rostock verstorben. (HA)
1856
Am Ende des Monats September brannte in Hinrichshagen das Jägerhaus und 2 Katen, worin im ganzen 11 Familien wohnten, ab. Im Juli schlug der Blitz in die Pappel, welche am Steige vor dem Witwenhause stand. (FBK)
1859
Am 11ten Juli feiert der Forstinspektor Garthe hieselbst sein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum, eingedenk danken sämtliche Jäger und Baumwärter mit einem silbernen Pokal und von den Mitgliedern des Forstdepartements wurde ihm ein Patent des Großherzogs überreicht, enthaltend die Ernennung desselben zum Forstmeister. (FBK)
1863
In der Nacht vom 22ten auf den 23ten December war ein solcher Sturm, daß in der Rostocker Heide ungefähr 26 bis 30 000 Bäume umgestürzt sind. (FBK)
1869
Großer Windbruch in der Rostocker Heide (AHR 1.4.17. 250)

Deutsches Reich bis 1918

1872
November Die katastrophalen Folgen der Großen Novemberflut führen zur gänzlichen Überarbeitung der Forsteinrichtung. (AHR 1.4.17. 250)
Übersichtskarte der Reviere als eine der Karten nach der Bühringschen Vermessung 1907 (Quelle:Heidearchiv Steinmüller)
1877, Juni
Beisetzung des am 26. Juni verstorbenen Oberforstmeister Georg Garthe unter der großen Linde vor dem Turm der Kirche (KFC)
Die Rostocker Heide unter Oberforstmeister Julius Garthe im Jahre 1884(HA)
1888-1890
Der größte Teil der Rostocker Heide wird eingegattert. Das Gatter besteht bis 1925 (Endet dann im Zusammenhang mit der Eröffnung der Graal-Müritzer Bäderbahn).
1897, 1. Oktober
Oberforstinspector Julius Garthe stirbt am Tage seiner Pensionierung 81 Jahre alt, findet unter der großen Linde vor dem Turm der Kirche seine letzte Ruhe. Sein Sohn und Amtsnachfolger Max Garthe (jun.) war ihm zuvor bereits adjungiert worden. (KFC)
1.Juli 1912 Beschluß über die Bildung der Gemeinde "Heideortschaften" und Abtrennung von Rövershagen (HA)
1906 bis 1911
Findet Neuvermessung der gesamten Rostocker Heide statt. Besteht aus 7 Karten (1.Revier Hinrichshagen u. Markgrafenheide, 2. Revier Schnatemann, 3. Revier Wiethagen/ wallensteinslager, 4, Revier Meiershausstelle und Lünenburg, 5. Revier Tofbrücke, 6. Revier Willershagen, 7. Revier Cordshagen). Die Karten 1. bis 6. Fanden später Verwendung bei L. Krauses Flurnamenbuch. (AHR 1.4.17 250)
1909
Im Waldhause wohnte seit mehreren Jahren schon bloß noch eine Familie. Am Ostern 1909 ist auch diese fortgezogen. Seitdem steht das Waldhaus leer und soll, weil sehr baufällig, dazu sowieso im Walde gelegen, nicht mehr bewohnt werden, sondern über kurz oder lang abgebrochen werden. Dafür ist vor einigen Jahren bereits ein neuer dritter Forstarbeiterkaten in Torfbrücke gebaut worden, der von 4 Familien bewohnt wird.
Revieraufteilung der städtischen Rostocker Forsten um 1925 (HA)
1910, März
Der Archivar Ludwig Krause veranlaßt über den Verlag Volkmann Rostock den Nachdruck der "Lustschen Reiterkarte" von 1696.
1912
13.3. Die Rostocker Bürgerschaft beschließt die Abtrennung der "Heideortschaften" von Rövershagen
17.4. Einrichtung einer Schulzenstelle für Rövershagen. Damit entfällt fortan die zusätzliche Amtmann-Funktion der Forstinspektoren.

Deutsches Reich bis 1945

1921, 2.10.
Einweihung des Garthe-Steins verbunden mit einer Gedenkfeier im Revier Torfbrücke.
1925 Pfingsten
Die Bahnstrecke Rövershagen - Graal-Müritz wird eingeweiht. An der Strecke sind auch vier Holzverladeplätze eingerichtet worden.
1943 ab November
Das Konzentrationslager Schwarzenpfost/ Steinheide (Heinkel-Arbeitslager) wird in der Rostocker Heide durch Häftlinge aus den KZ´s Sachsenhausen und Ravensbrück errichtet

SBZ und DDR bis 1990

1951, 1. Juli
die Rostocker Heide wird vom Staatsministerium Schwerin übernommen und fortan als volkseigener "Körperschaftswald Rövershagen" geführt.
1952
Gründung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock mit Sitz in Rövershagen. (SC)
1973
Rund 1100 Fichten lieferte der Forstwirtschaftsbetrieb Rövershagen Ende November an den VEB Schiffsversorgung Rostock. Die mit Wurzeln ausgegrabenen Bäume gingen mit Schiffen auf die Reise, die zu Weihnachten auf hoher See oder im Ausland sind. Ferner lieferte der Forstbetrieb Anfang Dezember noch 40 000 Weihnachtsbäume, die in der Rostocker Heide, auf dem Darß sowie in der Nähe von Barth und Marlow geschlagen wurden. (UM 12/1973 Bremen)

Die heutige Zeit ab 1990

Mecklenburger Volkszeitung am 16.3.1990 a
Mecklenburger Volkszeitung am 16.3.1990 b
1990
1. Mai - Das militärische Sperrgebiet in der Rostocker Heide wird aufgehoben.
1992
2.1. Das neu gegründete Stadtforstamt der Hansestadt Rostock nimmt seine Arbeit auf.
Im April ergeht der Zuordnungsbescheid über die ersten Flächen (aus bisherigem StFB-Bestand)
Die Arbeit beginnt mit der Wiedereinrichtung der historischen Revierstruktur von 1810 mit den fünf Revieren Hinrichshagen, Schnatermann, Torfbrücke, Wiethagen und Meyershausstelle.
1994
Zurdnungsbescheid der weiteren Flächen (bisher militärisch genutzte Flächen aus bisherigem MFB-Bestand)
Beginn der Renaturierung ehemals militärisch genutzter Flächen im Rahmen des KONVER 1 und KONVER 2 Programmes.
1999
Die Rostocker Waldbewirtschaftung wird nach den Standards und Kriterien des FSC (Forest Stewardship Council) geprüft.
1999
31.Dezember
Am letzten Tag des alten Jahrtausends fällt der letzte militärische Schuß in der Rostocker Heide.
Damit endet die militärische Nutzung der Rostocker Heide.
2000
August
Mit dem Zertifikat des FSC erhält das Stadtforstamt das Gütesiegel für die sozial erträgliche, ökonomisch tragfähige und ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung seines Waldes.

Wichtige Marksteine in der Geschichte der Rostocker Heide:

Die Kauf-Urkunde der Rostocker Heide vom 25. März 1252

Jägerwirtschaft, Mißwirtschaft und Holznot

Die Jagd und die Schweinemast blieben bis in die frühe Neuzeit die Hauptnutzungen im Forstgebiet. Daneben diente die Heide der Gewinnung von Holz, Weide, Rohr und Torf.
Die Verwaltung des Gebietes lag seit dem Mittelalter in den Händen des Rates.
Seit 1320 waren vom Magistrat der Stadt Rostock jeweils zwei bis drei vereidigte Heideschützen mit der Beaufsichtigung von Jagd und Holzeinschlag beauftragt.
Pläne zu einer geregelten Holznutzung gab es nicht. Die Bewirtschaftung richtete sich nach den jeweiligen Bedürfnissen, Ansichten und Beschlüssen.
Die Heideschützen "waren Jäger und keine Forstleute, sie liebten den Trunk, sie fuhren Holz, schenkten Branntwein aus und standen mit allen, die Holz bedurften, in bester Harmonie" (Forstinspektor H.F.Becker ).
Erste Versuche der Bürgerschaft, Einfluss auf die Nutzung der Rostocker Heide zu erlangen, sind während der innerstädtischen Auseinandersetzungen zwischen 1562 und 1573 zu verzeichnen.
Derartige personelle Missstände und fortwährende Querelen zwischen Rat und Bürgerschaft führten mehrfach zu Änderungen bei den für die Heide zuständigen Verwaltungsstellen:
Im Jahr 1533 wurde ein Sechziger-Kollegium gebildet, das 1566 durch das Heidedepartement abgelöst wurde.
Auch der vom Sechzigerausschuss eingesetzte Vogt für die Rostocker Landgüter und Forsten konnte sich nicht halten.
Erst nach der verfassungsmäßigen Verankerung der bürgerschaftlichen Vertretung der Hundertmänner im Erbvertrag von 1584 kam es zur Errichtung des Heidedepartements, dessen Einsetzung aber nicht mit Sicherheit zu datieren ist.
Im Heidedepartement waren die verantwortlichen Ratsherren - bis Ende des 18. Jahrhunderts die Gewettsherren - und Mitglieder des Hundertmännerkollegiums vertreten.

1565 Hans Beckentin wird Heidevogt

Gegen den Willen des Rostocker Rates wird Hans Beckentin 1565 vom Sechzigerkollegium als Vogt der Rostocker Heide eingesetzt.
Der Student Nikolaus Möller wird ihm als Assistent beigegeben.
Die Zeit war durch ausdauernde Streitigkeiten zwischen Bürgerschaft (Legislative) und Rat (Executive) gekennzeichnet.
Beckentin mußte nach Entscheid des vom Magistrat angerufenen Reichsgerichts in Wien laut Kaiserlichen Mandats wieder abtreten.
Gegen Ende des 16.Jahrhunderts bemühte sich die Stadt durch Vermittlung Tileman Stellas wiederholt um Kiefernsaat aus den herzoglichen Waldungen Südost-Mecklenburgs.
Mit wachsender Nutzung des Holzes machte sich eine fachmännische Bewirtschaftung des Waldes erforderlich.
Die seit dem 16. Jahrhundert erlassenen Jagd- und Forstverordnungen des Rates stellten die Waldbewirtschaftung unterstrenge Reglementierung.
Erst mit der ausgdehnten gewerblichen Verwertung ab 17. Jahrhundert entwickelte sich dieses zum wichtigsten Erzeugnis des Waldes.

Geschichten aus der Rostocker Heide: Wie eine Waldwanderung im Jahre 1579 vor sich ging

Von der Nordfassade des altehrwürdigen Hauptgebäudes der Rostocker Universität herab schaut uns auch Nathan Chytraeus (1543 – 1598) an. Er zählt zu den frühen bedeutenden Gelehrten an der hiesigen Universität. Besonders die Botanik Mecklenburgs verdankt ihm erste bedeutende Arbeiten zum Thema.
In seinem Nachlass findet sich die Schilderung eines botanischen Ausfluges mit einigen seiner Studenten, in die Gegend um Markgrafenheide aus dem Jahre 1579.
Recht kurios liest sich seine Beschreibung der Beschwerlichkeiten des botanisierenden Durchwanderns durch das damals noch recht unwegsame Waldgebiet, welches in jener Zeit nur von drei unbefestigten Handelswegen durchzogen wurde.
Der Professor beginnt seine Schilderung, nachdem die Wandergruppe mit einer Ruderjolle in der Gegend des Schnatermannes angelandet war:
„Doch schon nach wenigen Schritten gerieten wir in Sumpf und Morast, welche die Warnow hier, da sie häufig austritt, gebildet. Einige von uns gingen hindurch mit hohen Stiefeln, die anderen wateten barfuss hinüber, wieder andere setzten auf dem Rücken der Freunde über.
Während man sich danach von Schmutz und Pflanzen reinigte, zeigte sich vor uns zu unserem Schrecken schon wieder ein Sumpfloch. Jeder Schritt entlockte dem Boden stinkende Gase.
Die Wolfsmilch wächst hier sogar rotstenglig, daneben steht das Tausendgüldenkraut, aber nur klein.
Dann gingen wir in den Wald, wo sich die seltene Myrte befindet, sowie die fleischige Fetthenne mit stattlicher Dolde, Mehlkraut, Heidekräuter und eine Pflanze, die man „Wilden Bertram“ genannt hat.
Chytraeus ganz wörtlich: „Nicht Bescheid wuss´t der Führer und falsche Wege stets zeigt´ er. Weithin verliefen wir uns aufs neue, bis endlich nach langem Streifen das Ende des Waldes wir ganz ermüdete erreichten. Ärgerlich waren wir alle ob unserer heutigen Irrfahrt.
Müde und nass von Schweiss und gequält von brennendem Durste. Leibschmerz und Dierrhoe Stranguria peinigt den anderen. Über die Heide dann schleppten wir uns mit Mühe zum Hofe.
Dort am Rande des Waldes, wo wieder die Warnow wir sahen. Unsere Bootsleute dachten wir hier zu finden, doch jene waren,wer weiss wohin, mit ihrer Jolle gerudert, wärend nach Pflanzen wir absuchten Wälder und Heide.“

Die "Schweinevorsteher" - zwischen "Bürgerschweinen" und "fremden Schweinen" ab 1593 bis 1821

Schweinehirt im Wald Holzschnitt von 1556 (HA)

Schweinemast im Wald

Weil der Ertrag der Äcker gerade für die Ernährung der Menschen reichte, mußten sich Schafe, Rinder, Ziegen und vor allem Schweine von Alters her, bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, von Hirten behütet, ihre Nahrung im Wald suchen.
Es wurden Buchen- und Eichenbäume als "Hutebäume" erhalten, da die Bucheckern und Eicheln ein gutes Mastfutter für die Tiere der Höfe darstellten.
"Auf den Eichen wachsen die besten Schinken" sagte man damals.
Die Mast war jedoch nicht in jedem Jahr gleich gut, da Eichen nur etwa alle 5-7 Jahre reichlich tragen.
Die Forstleute sprechen hier von "Voll-", "Halb-" oder "Sprengmast"
Damit die Schweine sich im Herbst genügend Speck anfressen konnten, bat man das Jahr um den Segen Gottes.
Die Mastzeit war genau festgelegt und dauerte vom Michaelistag (29.9.) bis Maria Verkündigung (25.3.).
Die Anzahl der Schweine richtete sich nach dem Umfang der "Mast".
Um möglichst viele Bucheckern und Eicheln zu "ernten", ließ man die Bäume in einem weiten Abstand von einander aufwachsen, damit sich breite Kronen entwickeln konnten.
In diesen Hutewäldern dominierten die großen alten Bäume.
Der Wald konnte sich nicht verjüngen, weil die Früchte und Sämlinge der Bäume vom Vieh gefressen wurden.
Von Nachhaltigkeit der Waldwirtschaft konnte keine Rede sein.

Schweinevorsteher in der Rostocker Heide

Ab 1675 taucht in Rövershäger Akten immer wieder der Begriff "Vorsteher" im Zusammenhang mit der dortigen Schweinehaltung auf.
Vier mit diesem Amt versehene Rövershäger Bauern hatten zu beurteilen, wieviel Schweine zur Eichen- und Buchenmast jährlich in die Heide getrieben werden durften. Der Ertrag an Eicheln und Bucheckern war sehr verschieden.
Man unterschied nach dem Gelde, das der Besitzer an die Stadt Rostock zu zahlen hatte, zwischen Bürgerschweinen und fremden Schweinen.
Den Bürgern von Rostock, deren Weidegeld bedeutend niedriger war, als das der fürstlichen oder ritterschaftlichen Untertanen, waren die Bauern der Stadtdörfer gleichgestellt.
Freischweine, für die kein Mastgeld bezahlt werden brauchte, hatten die Bürgermeister der Stadt Rostock, die Pfarrer an den vier Hauptkirchen, der Schreiber des Gewetts. Das Gewett war die Behörde, der die Rostocker Heide und die Stadtdörfer unterstanden. Freischweine hatten weiter die beiden Heidevögte (je 2), der Schulze von Rövershagen (3), die vier Bauern, denen die Beaufsichtigung der Mast oblag (je 1), vier Hirten (je 2) und der Pastor von Rövershagen (5 Schweine).
Lange Register über die Einnahme an Mastgeld liegen im Rostocker Archiv und zeigen, daß in guten Jahren auch Schweine von jenseits der Warnow in die Mast getrieben wurden. Heute ist unklar, wie man aus diesen hunderten von Schweinen am Ende die eigenen wieder herausfand.
Mit einer einfachen Kerbe im Ohr war es da wohl nicht getan.
Erst im Jahre 1821 wurde die Schweinemast auf betreiben des Forstinspektors Becker in den Waldungen der Rostocker Heide endgültig abgeschafft.
Herzog Carl Leopold

Die Besetzung der Rostocker Heide 1715/1716 durch Herzog Carl Leopold und seine Folgen

Verhaftung der Hundertmänner
Herzog Karl Leopold von Mecklenburg (1678 - 1747) trachtete im Jahre 1717 den Hansestädtern ihren Wald zu nehmen.
Auch wenn die Rostocker ihren schon Jahrhunderte alten Kaufbrief vorzeigen konnten, war es eine Zeit, da Gewalt vor Recht ging.
Die auf das städtische Eigentum pochenden Bürgermeister steckte man kurzerhand ins Loch.
Der Herzog kommandierte 20 fürstliche Dragoner nach Rövershagen und hundert fürstliche Bauern hatten zu „mehrerem Jagdplaisier“ des Fürsten eine Reihe Schneisen in der Heide zu schlagen.
Als nun diese Maßnahme geglückt war, holte Karl Leopold zum großen Schlag aus.
Er ließ sämtliche Ratsherren und die „hundert Männer“, eine Art Bürgervertretung jener Zeit, im Rathaus in die „blaue Stube“ einsperren, daß die Haft anhalten würde, bis alle zum untertänigen Gehorsam ihrem Fürsten gegenüber bereit seien.
Das ereignete sich am 19.Februar 1715. Mancher der Verhafteten wurde ohnmächtig vor Entbehrungen.
Dennoch gab niemand den Forderungen des Herzogs nach.
Trotzdem ließ der Landesfürst öffentlich erklären daß der städtische Landesbesitz nunmehr wieder in fürstliches Eigentum übergehe.
Die inzwischen wieder frei gekommenen Rostocker Stadtoberhäupter verbündeten sich nun mit dem mecklenburgischen Landadel und intervenierten beim Kaiser als oberste weltliche Gerichtsbarkeit gegen den Landesherrn.
Man teilte dem Kaiser mit, „Die Hayde, das größte Kleinod der Stadt sey gäntzlich ruinirt“.
Der sprach ein Machtwort. Am 26.Mai 1716 erging sein Bescheid, „Daß die Transaktion vor Null und nichtig erklähret“ wurde.
Von Seiten der Stadt wurde der Schaden durch den Heidevogt Friedrich Wramp aufgenommen. Danach sollten 307 zu Bauholz taugliche Eichen gefällt worden sein.
Nach der Beilegeung des mit großer Erbitterung ausgefochtenen Streites wurde dem Herzog seitens des Rates der Stadt jährlich eine Wolfsjagd in der Heide gestattet.
Die auf Befehl des Herzogs gehauenen Schneisen haben knapp 60 Jahre später, in den Zeiten des Regulativs von 1774 und des Forstinspektors Becker, keine Erwähnung mehr gefunden. Sie können daher nicht als der Anfang des heutigen Schneisennetzes angesehen werden.

Die Forstverwaltung bis zur Gründung des Forstkollegiums 1760

Im 18. Jahrhundert, hatte der Siebenjährige Krieg (1756-1763) die Kassen der Stadt Rostock völlig geleert.
Der Magistrat besann sich auf den Wert des noch vorhandenen Waldes und machte sich Gedanken über die Holzwirtschaft.
In der gesamten Rostocker Heide gab es keine planmäßig angelegen Wege.
Sie entstanden dort, wo sich den Fuhrwerken die geringsten Hindernisse entgegenstellten. Wenn diese unbefestigten Wege durch Regen oder Schmelzwasser aufgeweicht und nicht mehr passierbar waren, legten die Kutscher der Fuhrwerke seitlich versetzt immer wieder neue Wege an, so dass viele überflüssige und gewundene "Holzwege" entstanden, durch die junger Aufwuchs zerstört wurde. Die Verbindung zwischen zwei Punkten entsprach oft einem mehrfachen der Luftlinie.
Markierungen, Grenzgräben o.ä. der einzelnen Forstreviere gab es nicht, sondern nur einige wenige Orientierungspunkte (z.B. Brandts Kreuz, Winkeleiche, Soldatenpfost, Schwarzenpfost, Jungfernstangen, Spökstein u.a.).
Selbst die Holzwärter und Förster kannten die Grenzen ihrer eigenen Reviere in der Regel nicht, so das es zwischen ihnen permanent zu gravierenden Konflikten kam. So wiesen sie gern den Rostocker Bürgern, auf ihre Holzzettel hin, Holz auch "aus Versehen" ein kleines Stück jenseits ihrer Reviergrenze an.
Es herrschte Unfrieden unter den Forstfuhrleuten, Jägern, Förstern, Holz- und Baumwärtern.
Die Heidevögte gaben ihr Amt vielfach vom Vater auf den Sohn weiter und entwickelten meist ein ihrem Kontract wenig gemäßes korruptes Eigenleben.

Die Gründung und das Wirken des Forstkollegiums 1760-1768

Im Jahr 1764 erfolge eine Reorganisation des Heidedepartements, deren wichtigstes Ergebnis statt der bisherigen Holz- oder Heidevögte, die Einsetzung eines Forstinspektors darstellte.
1762 9. Dec. Bekanntmachung über den Verkauf von Fadenholz vom Mönchort Möller 1 (UA)
1762 9. Dec. Bekanntmachung über den Verkauf von Fadenholz vom Mönchort Möller 2 (UA)

Forstinspektor Möller und das Forstkollegium

Am 25. Februar 1760 reichte der Gewettsekretär Möller zwei Denkschriften zur besseren Bewirtschaftung der Heide ein, unter dem Titel
(AHR Signatur 1.1.3.0-Bürgermeister und Rat: Rostocker Sammelbände XI/96, XIII/10 Abschrift vom 27. Oktober 1760 von Möllers Manuskript im Stadtbuch, das Original-Manuskript ist verschollen)
1781 greift Möllers Amtsnachfolger Forstinspektor Roedler die Forsteinrichtungs-Gedanken ein Jahr nach Möllers Selbstmord wieder in einer neuerlichen Schrift auf:
(AHR Signatur 1.1.3.0 - Bürgermeister und Rat: Rostocker Sammelbände XIII/10, auch hier ist nur die Abschrift der Handschrift im Rostocker Stadtbuch verfügbar und das Original-Manuskript ist verschollen)


Diese Schriften standen am Anfang einer geregelten Forstwirtschaft in der Rostocker Heide.

Sie enthielten drei wichtige Vorschläge:
1) ein besondere Ökonomie- und Forstkollegium einzurichten.
2) die Jägerwirtschaft aufzuheben und einen Forstverwalter anzustellen
3) die Waldung einzuteilen und einzurichten, d.h. eine Waldinventur mit Nutzungsplanung zu erstellen.
Ferner hatte Möller den Rat gegeben, einen geraden Weg von Hinrichshagen nach Torfbrücke und Graal zu bauen, weil zwanzig oder mehr Wege dorthin führten und weil eine Landstraße nach dem Fischlande nicht zu entbehren wäre.
Dieser Plan fand beim Rostocker Rat und den zwei Quartieren der Hundertmänner (Bürgerschaft) Beifall. Der Sekretär Möller wurde durch den Rostocker Rat 1760 zum Forstinspektor und Beamten der Stadt über Forsten und Landgüter ernannt.
Die neue Funktion mißfiel einer Reihe von Bürgerschaftsmitgliedern, insbesondere aus dem zweiten Quartier (Den Vertretern der Handwerks-Zünfte).
Das dem Forstkollegium nur eine kurze Lebensdauer beschieden war (1760-1768), ist letztlich das Resultat der Fehler die man bereits während seiner Gründung beging.
Man versuchte die Mißstände in der Heideverwaltung dadurch zu beheben, indem man einen Mann mit Fachwissen an die Spitze des Kollegiums stellte.
Das Forstkollegium setzte sich zusammen aus:
einem Direktor
5 Assessoren aus der Mitte des Rates
5 Assessoren aus der Mitte der Bürgerschaft
1 Forstsekretär
1 Forstdiener (Für Polizeidienste).
An die Ehrlichkeit dieser Männer wurden anspruchsvolle Anforderugen gestellt. Ganz besonders die Schweigepflicht !!
Das Gehalt der Mitglieder richtete sich nach den eingehenden Strafgeldern, den Schreibgebühren für Holzzettel u.a. .
Der Rostocker Rat hatte es aber verstanden, sich in der neuen Forstverwaltung großen Einfluss zu verschaffen.
Gegen diesen Zustand opponierte wiederum die Bürgerschaft (Die Hundertmänner) auf das schärfste und richtete ihren Widerspruch vor allem gegen die Art der Honorierung.
Des weiteren besaß der forstliche Sachverständige, also Forstinspektor Möller nach seiner bald darauf erfolgenden Wahl, im Kollegium kein Stimmrecht.
Er sollte im Walde, anstatt in Rostock Wohnung nehmen.
Zudem sollten die an ihre permanenten Dienstvergehen gewohnten Holz- und Baumwärter übernommen werden, statt ihnen zu kündigen.
Für den Posten des Forstinspektors meldeten sich drei Bewerber: Faber, Wippert und Möller.
Am 6. April 1764 ernennt der Rat nach langem mit Streit verbundenem Zögern Johann Friedrich Möller zum Forstinspektor.
Der frisch ernannte Forstinspektor Möller stellt am 16.Juni 1764 umgehend einen Antrag, die Jäger Wramp und Schulz, sowie die Baumwärter Lindemann, Schnöckel und Meier zu entlassen um sich freie Hand für Veränderungen zu verschaffen.
Sein Antrag findet jedoch keine Beachtung.
Ab 1760 gibt es auch Vorschläge, einen direkten, also möglichst geraden Weg von Hinrichshagen nach Torfbrücke zu bauen, um dadurch über zwanzig andere Wege zu ersetzen.
Ferner sollte die Rostocker Heide durch Schneisen sinnvoll gegliedert und erschlossen werden.
Nach einer Vermessung erstellte Georg Gottlieb Dost eine Karte, in der auch die geplanten Wege und Schneisen eingetragen waren.
Die Pläne scheiterten aber immer wieder an der mangelnden Einsichtsfähigkeit und dem Widerstand der Stadtvertreter.
Möller forderte in seinen Vorschlägen zur besseren Einteilung der Heide und leichteren Holzabfuhr das Schlagen von Schneisen, die auch bald von Ingenieur Dost abgesteckt wurden.
Die Bürgerschaft (Hundertmänner) erregte sich über solche Eigenmächtigkeit derart, daß man es für richtig hielt "Serenissimus", also den mecklenburgischen Herzog um Hilfe anzurufen, damit eine herzogliche Forstkommission in Rostock ihre Arbeit aufnehmen und "die Wünsche und Beschwerden aller Bürger,Bauern und Einlieger entgegennehmen zu können"
Damit begann ein Kampf zwischen Kommission, Rat und Hundertmännern (Bürgerschaft).
Forstinspektor Möller konnte es unter solchen Rahmenbedingungen nicht gelingen die verschiedensten Meinungen, die auf die Verwaltung der Heide Einfluß nahmen, in Übereinstimmung zu bringen.
Ganze zehn Jahre wechselte man Schriftstück um Schriftstück.

Forstinspektor Möllers tragisches Schicksal ging auch in die Sagenwelt der Rostocker Heide ein:

"Wann aber findet jener Geist seine Ruhe, der noch jetzt in der Gegend der Graaler Schneise (heute Bäderstraße) nächstens umher spukt?
Es soll ein ehemaliger Forstbeamter sein, der im Herbst 1780 seinem Leben selber ein vorschnelles Ziel setzte.
Verärgert und verbittert, weil sein Sohn aus Versehen beim Krähenschießen ein Bauerngehöft anzündete und nun endlose Verhandlungen heraufbeschwor.
Wer dem armen, ruhelosen Geist begegnen sollte, der hab einen frommen Spruch, ein Helfgott oder Dusendgotteslohn bei der Hand. Das sollen die verwunschenen Geister gerne hören und dann die ewige Ruhe finden."
Aus: "Die Heide, das Kleinod der Stadt Rostock" von Adolf und Rudolf Ahrens 1919

Die Herzogliche Forstkommission und das "Herzogliche Regulativ der Verwaltung der Rostocker Heide"

1765-1772 Der großherzogliche Forstmeister Christian Wulff beginnt seine Tätigkeit und entwickelt einen ersten Plan über die Anlage von Schneisen

Die erste Vermessung der Rostocker Heide

Zunächst billigt die Schweriner Regierung am 27. Oktober 1765 die Bereitstellung von 3 Feldmessern.
Die erste Vemessung der Heide erfolgte zwischen Ostern 1765 und Januar 1766. Sie wurde im Rahmen der auf Landesbeschluß zwecks Feststellung der richtigen Hufenbesteuerung angeordneten Vermessng aller Güter und Forsten vorgenommen. Bei der Schaffung einer Heidekarte ging es dem Lande Mecklenburg vor allem um die Feststellung der Viehweide, während das städtische Kollegium zugleich bemüht war, eine für die Neueinrichtung der Waldungen geeignete Karte zu erhalten.
Aus dieser Vermessung sind 1765 vier Karten hervorgegangen
1. * Gut Oberhagen und dessen Holzweide, vermessen von Georg Gottlieb Dost
2. * Dorf Mittelhagen und dessen Holzweide, vermessen von Friedrich Rothermann
3. * Dorf und Hof Niederhagen und dessen Holzweide, vermessen von Friedich Rothermann
4. * Hof Stuthof und dessen Holzweide, vermessen von Friedrich Rothermann
Aus diesen vier Karten hatte * Ingenieur Dost eine verjüngte Karte entworfen, welche die projektierten Richtungen der Hauptschneisen und die Bemerkung der Punkte, wohin man den Verbindungskanal zwischen dem Moorgraben und Stromgraben zu ziehen gedachte, enthielt.
Auf Grund dieser Karte stellte Forstinspektor Wulff die erste Bestandstabelle auf.
Trotz des großen Interesses, welches die Hundertmänner (Bürgerschaft) ihrer Heide immer wieder entgegen brachte, bleibt es doch unverständlch, daß gerade sie sich den wohlgemeinten Ratschlägen vieler Forsleute, ein hinreichendes Schneisen- und Wegenetz einzurichten, widersetzten. Engstirnigkeit ließ sie stets in dem Glauben, durch solche Anlagen könne zu viel Holz verbraucht werden, wo doch gerade ein gutes Waldeinteilungssystem nicht nur die Bestände schützen, sondern gleichzeitig die Transportkosten senken helfen soll.
Bei dem Fehlen fester Wege mußten mit 6 Pferden bespannte und verhältnismäßig breite Wagen dementsprechend hohe Rückeschäden verursachen.
Schon Möllers Antrag vom 3. December 1765 an das Forstdepartement, einen direkten unf kürzeren Weg von Hinrichshagen nach der Torfbrücke und weiter nach Graal zu bauen, blieb erfolglos, zumal der Vermesser Dost die Strecke schon abgesteckt hatte! Mit Ausnahme einer kurzen, allzu schlechten Strecke von der Torfbrücke nach dem Fischgrund, zum Transport der schweren Torfwagen unterblieb die Ausführung aller im herzoglichen Regulativ vorgeschlagenen Wegebauprojekte

1767 Das Forstkollegium erarbeitet die "Dienst-Bauer- und Wirtschaftsordnung für das der Stadt Rostock gehörige Guth Rövershagen" und setzt sie am 10. März 1767 in Kraft

Der jeweils amtierende Forstinspektor ist nun nicht nur Verwaltungsinstanz der Rostocker Kommunalwaldungen, sondern übt in Personalunion für alle Heideortschaften auch die Funktion eines Amtmannes bzw. Vogtes als Exekutivorgan der Stadt Rostock vor Ort aus. Daher erhielt auch die dem Heidedepartement unterstellte Forstinspektion ihen Sitz in Rövershagen. Die Willershäger Waldung hingegen, die bis 1753 verpfändet gewesen war, lag bis auf weiteres in der Hand der Kämmerei.


Das Wirken der herzoglichen Forstkommission

Im August des Jahres 1769 bittet die Rostocker Bürgerschaft den Herzog, die Mitglieder der herzoglichen Forstverwaltung in Schwerin , Oberforstinspektor Christian Wulff, wohnhaft in Steinfeld und Oberförster Jeppe "für einige Tage" nach Rostock zu entsenden, damit sie als anerkannte Forstmänner eine Besichtigung der Heide vornehmen und später ein Reglement ausarbeiten.
Herzog Friedrich (der Fromme) genehmigte den Wunsch nicht, forderte aber Bericht.
Der Rostocker Rat machte nun am 1. Oktober 1769 in seiner Antwort darauf aufmerksam, daß die Heide inzwischen von Ingenieur Dost eingeteilt und vermessen worden sei, trotzdem aber auf einem Urteil einer herzoglichen Forstkommision bestanden werden müsse.
Am 11. November 1769 schließlich teilte die Schweriner Regierung "den Repräsentanten der recurrirenden Ämter" mit, die gewünschte Kommission sei bereit.
Die Stadt wurde aufgefordert um; "ergebendste Einreichung der zur Einteilung der Heide in Haue und Caveln gehörigen Papiere, Abseiten Bürgermeister und Rath der Stadt Rostock, Supplicanten, nebst beygehenden Fasciculo betreffend der Regulierung der Stadt Heide".
In der Folge hielt sich die Kommission nicht nur "einige Tage" in Rostock auf, sondern war von 1769-1774 immer wieder gezwugen zu kommen und neue Einwände zu prüfen und zu berücksichtigen.
OF Wulffs Bestandstabelle 1774 Quelle: O. Kolp Nordöstl. Heide 1957
Schließlich erging vom Herzog an die Kommission der Befehl, die Berichterstattung zu beschleunigen und die schleppenden Verhandlungen zu einem Abschluß zu bringen.
Oberforstinspektor Wulff versuchte zunächst unter Heranziehung der neuen Karten einen Einblick in die Bestockungsverhältnisse der Heide zu gewinnen, keine leichte Aufgabe bei den vorherrschenden Schwierigkeiten, zumal eine reiche Holzartenmischung und intensive Viehweide das forstliche Urteil sehr erschwerten.
Er entwickelt einen ersten Plan über die Anlage von Schneisen und macht den Vorschlag alle Hauptschneisen in einem Punkte zusammenlaufen zu lassen um dort die Wohnung des Forstinspektors zu errichten.
Dieser Punkt sollte bei der Fullery am Knick der Chaussee nach Graal bei km 6,8 gelegen sein.
Es ging dem Forstinspektor darum, die vielen unnützen und krummen Wege an Zahl zu verringern und zu begradigen. Dadurch solle vor allem der junge Aufschlag geschont und der Wald in Haue und Kaveln zerlegt werden. Dieser Vorschlag floß schließlich auch mit in das Regulativ ein.

Das Forstregulativ vom 18. April 1774 in seiner endgültigen Fassung und seine Nicht-Inkraftsetzung

1775 Herzogliche Polizey Ordnung gegen das Raden und Verwüsten der Wildbahne und Holzungen 1 (UA)
1775 Herzogliche Polizey Ordnung gegen das Raden und Verwüsten der Wildbahne und Holzungen 2 (UA)
Im Ergebnis der mehrjährigen Arbeit des Forstkollegiums erschien am 18. April ein landesherrrliches Regulativ zur Verwaltung der Rostocker Heide, im Ergebnis gegen den Willen der Stadt Rostock.
Per Edict verleiht der Herzog dem Regulativ jedoch trotzdem Rechtskraft und läßt es als Druckwerk veröffentlichen.
"So haben wir uns mit Landesväterlichem Bedauren solche anhaltenden Gesinnung des Raths Unserer Stadt Rostock, bemüßiget gefunden, alle Vergleichs-Handlungen zwischen Rath und Bürgerschaft abbrechen zu lassen, folgends Unser gegenwärtiges Landesherrliches Regulativ der Verwaltung der Rostocker Heide, nach mehrmalen erstattetem Erachten Unserer Sachverständigen Commissarien, und sorgfältiger Ermäßigung der noch übrigen, gütlich nicht hingelegt besonderen Erinnerungen, respective des Raths und der Hundertmänner folgender Maaßen abfaßen und publiciren zu laßen.
Friedrich
Herzog von Gottes Gnaden"






Der Rostocker Rat zieht daraufhin vor das Reichskammergericht

Die Haupt-Gegenargumente unter den 39 Klagepunkten der Rostocker Bürgerschaft waren
1. Der Bau einer neuen, zentral in der Heide gelegenen Dienstwohnung würde zu viele Kosten verursachen.
2. Der Forstinspektor sollte als gleichzeitiger Aufsichtsbeamter über die Landgüter Wohnung in Rövershagen behalten.
3. Die geplante Anlage der Schneisen brächte Umwege bei der Abfuhr des Holzes nach der Stadt mit sich.
Für die Praxis entnahm man dem Regulativ wiederum nur die Polizeivorschriften, die Holz- und Wildtaxen sowie die Lohneinstufungen bei forstlichen Arbeiten.
-Die Regulierung des Holzhiebes ließ man auf sich beruhen.
-Es wurde nicht eine gerade Schneise gehauen.
-Der Wald blieb was er war - Urwald.
-Es wurde weiter nach willkürlichem Ermessen gepläntert.
-Das Unwesen der krummen Wege blieb bestehen.
-Das Forstkollegium löste sich auf.

An seine Stelle trat nun das Heide-Departement

So konnte erst viel später mit dem Dienstantritt des inzwischen dritten Forstinspektors Hermann Friedrich Becker ab 1791 eine geregelte Bewirtschaftung der Rostocker Heide einsetzen.


(QvOe 61-79)

Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse

in Vorbereitung

1781 - 1791 Tätigkeit des Forstinspektors Roedler

Am 22.November 1782 erhielt der neue Forstinspektor seitens der Stadt den Auftrag, die Heide an Hand des Regulativs von 1774 in Haue und Kaveln zu legen. Das Vorhaben scheiterte an dem Fehlen einer Karte. Die Karte von Dost war nicht zur Hand

Das Holzschlagregister

in Vorbereitung

QvOe ?

Aufstieg der Rostocker Forstwirtschaft unter Forstinspektor Becker von 1791 bis zur Gründung des Forstdepartementes 1833

"Menschenverstand, mehr ist im Wald nicht nötig" - Hermann Friedrich Beckers Einführung als Forstinspektor

Hermann Friedrich Becker war gerade 25 Jahre alt, als der Rostocker Rat 1791 die freigewordene Stelle des vorangegangenen Forstinspektors Rödler in der Rostocker Heide neu besetzen wollte.
Auch wenn Becker kurz zuvor (als erster in Mecklenburg) ein Büchlein, herausgebracht hatte, das die hier einheimischen Baumarten ausführlich beschrieb, so genügte das den Rostocker Ratsherren als Referenz nicht, einen so jungen Mann auf diesen Posten zu setzen.
Das Pro cedere bis zur Auswahl Beckers liest sich in dessen Aufzeichnungen so:
„Ein lustiges Possenspiel wurde eingeschoben, bevor man mich in Eid und Dienst nahm. Die Väter unserer Stadt sagten sich, dieser junge Mann, Enkel unseres verstorbenen Bürgermeisters Burgmann könnte seiner Herkunft wegen schon würdig sein unsere Heide zu betreuen. Hat ja auch durch sein kürzlich herausgegebenes Büchlein gezeigt, daß er unsere Bäume kennt. Ob er aber etwas von der Forstwirtschaft versteht, darüber müssen wir noch Zeugnis haben.“
Und so bittet man den herzoglichen Oberforstinspektor Wulff zu Schwerin, der 17 Jahre zuvor die Leitung bei der Erarbeitung des Forstregulativs inne hatte und angesichts der Verhinderung dessen Inkrafttretens der Rostocker Stadtvertretung noch immer gram war, den Kandidaten hierzu persönlich zu examinieren.
Wie er schon dessen beide Vorgänger Möller und Rödler geprüft hatte.
Wulff reagierte alsbald mit einem Brief:
„Der junge Mann hat ja über eure Bäume geschrieben, ist das nicht genug ?“
Kummervoll daraufhin die schriftliche Reaktion der ratsherrlichen Rostocker Verwaltung:
„Wir brauchen für unsere Akten ein Zeugnis schwarz auf weiß.“
Als Becker daraufhin die Reise nach Schwerin antritt und schließlich beim Oberforstinspektor angelangt seine förmliche Begrüßung herzusagen ansetzt, unterbricht ihn der freundlich:
„Leiste er mir Gesellschaft und probiere er meinen Rotwein.“
Wulff berichtet dem jungen Becker über seine ursprünglichen Intentionen zur Reformation der Rostocker Heide mittels des Forstregulativs im Jahre 1774 und sein damaliges Scheitern auf Betreiben des Rostocker Rates.
Er legt Becker die Empfehlung ans Herz, bei seiner zukünftigen forstlichen Arbeit, das seinerzeit abgelehnte Forstregulativ trotz allem als Richtschnur für seine Arbeit zu nutzen.
Am darauffolgenden Tage stellt Wulf den jungen Mann noch dem Herzog Friedrich Franz I. vor.
Am Ende des Examensbesuches händigt der alte Forstmann nun seinem jungen Berufskollegen ein Zeugnis aus, das die Eignung für das Rostocker Amt aufs Beste bescheinigt, begleitet von den Worten
„Ich sehe ja, daß er gesunden Menschenverstand hat. Weiter ist im Walde nichts nötig.“
Ein späterhin hochverdienter Forstwissenschaftler nimmt seinen Weg.
(Anmerkung: diese zweite,1804 erschienene Auflage ist in ihrer Überarbeitung wesentlich umfangreicher und tiefgründiger als Beckers erste Auflage von 1791!)

*Mehr über Oberforstinspektor Christian Wulff

1791 Hermann Friedrich Beckers Amtsantritt

Der Forstinspektor Becker lag während seiner mehr als fünfzig Jahre währenden Dienstzeit häufig im Streit mit seinem Dienstherren, der Rostocker Stadtobrigkeit. Gleich nach seinem Amtsantritt entwickelte Becker einen Plan die bislang weitgehend undurchdringlichen Waldungen durch neu anzulegende Schneisen zu erschließen. Den Plan übereichte er dem damaligen Bürgermeister Engelke, der die Unterlagen wohlwollend entgegennahm und Prüfung versprach. Ein Jahr blieb Becker ohne Antwort, was ihn zur Nachfrage bewegte. Auch bat er nun um Rückgabe seiner Arbeit. Die war jedoch nicht auffindbar. Erst vier Jahre darauf entdeckte man sie zufällig über der Tür des Ratszimmers. Sie sei dort abgelegt worden um sie im passenden Moment gleich zur Hand zu haben.

1791 - 1801 Am Intrigen- und Denunziantentum der Baum- und Holzwärter droht die Forsteinrichtung zunächst zu scheitern

Forstinspektor Beckers Bestrebungen, die bisherige Bewirtschaftung des Rostocker Stadtwaldes grundlegend zu reformieren, waren auch untrennbar damit verbunden, bei den Baum- und Holzwärtern,teilweise in Familientraditionen ausgeprägte, kontraktwidrige Gewohnheiten, wie illegales Brauen, Schnapsbrennen, Wildern, Holzverkauf unter der Hand u.v.a. radikal auszumerzen. So waren alle 5 Reviervorsteher dem Forstinspektor feindlich gesinnt und sabotierten seine Reformbemühungen nach Kräften.
1792, 22.Dezember
- Forstinspektor Beckers Vorschlag von Hinrichshagen nach Markgrafenheide einen geraden Weg zu legen wird von den Hundertmännern (der damaligen Rostocker Bürgerschaft) und dem Rat schlichtweg ignoriert. (KFC)
QvOe fortsetzen

(:) Bemühungen zur Aufforstung der Blößen

(nach Kolp)

1796 Die Große Eichenzählung

Besonders galt die Sorge der Stadt den Eichen, da man wußte, zu welch hohem Preis diese Holzart an die Schiffbauindustrie veräußert werden konnte.
Die Angst vor dem Schwinden der Eichenholzvorräte versuchte man durch strenge Verkaufsbestimmungen wettzumachen, um für die Zukunft genügend brauchbare Hölzer zum Verkauf anbieten zu können. Die Verwaltung berücksichtigte dabei aber nicht die natürliche Altersgrenze, nach deren Überschreiten die Eichen langsam abgängig und zusammen mit auftretenden Krankheiten wertlos werden mußten.
Am Beginn des Jahres 1795 fand Forstinspektor Becker so eine große Zahl alter Eichenstämme vor, bei denen aus falscher Sparsamkeit diese Altersgrenze längst überschritten war. Er machte auf die damit verbundene Wertminderung, die der Stadt eher zum Nachteil, als zum Vorteil gereichte, aufmerksam und mahnte schnelle Abhilfe an.
Erst nach langen Verhandlungen bekam Becker die Erlaubnis, die Stückzahl aller Eichen, getrennt nach Altersklassen zu ermitteln und damit einen Überblick über den Eichenvorrat der Rostocker Heide und seinen Wert zu erhalten.
( nach QvOe S. 89).
Im Ergebnis vertrat H.F. Becker die Meinung, man könne sich baumartgerechten Einblick in die Holzvorräte nur durch Einteilung in Haue und Caveln sowie Auszählung der Stämme verschaffen.
Eine solche Zählung, zunächst nur auf die Eichen bezogen, ließ er deshalb von April 1795 bis März 1796 im ersten der fünf Reviere durchführen.

Die Hundertmänner (Bürgerschaft) lassen über Forstinspektor Becker ein Publikationsverbot verhängen

Hermann Friedrich Becker Nach einem Kupferstich von Daniel Chodowiecki 1804
1796-1799
Seit seiner Amtseinführung 1791 findet Beckers publizistische Tätigkeit zu forstlichen Themen der Rostocker Heide immer wieder Anstoß beim Rostocker Rat und der Bürgerschaft. Er muß ständig Kritiken, Rügen und Maßregelungen über sich ergehen lassen.
1796 Hermann Friedrich Becker beendet das Manuskript für sein
"Systematisches Handbuch der Forstwirthschaft zum Gebrauch für junge Forstmänner".
Da er immer mehr den Unmut vieler Hundertmänner-Abgeordneter zu spüren bekommt, scheut er sich dieses Werk unter seinem eigenen Namen herauszugeben.
Er publiziert trotz allem weiter, nun jedoch grundsätzlich anonym, oder unter Pseudonym.
In einigen Fällen gaben Freunde ihre Namen als Herausgeber, im Falle des Handbuches der Malchiner Apotheker Carl Wilhelm Fiedler, so daß es letztendlich als "Fiedlersches Handbuch" in den deutschen Forstkreisen einen hohen Bekannteitsgrad erlangt.:
  • Becker H.F., Hrsg. Carl Wilhelm Fiedler (Malchin)
"Systematisches Handbuch der Forstwirthschaft zum Gebrauch für junge Forstmänner" 1796 zwei Teile in einem Band, 338 S. Verlag Wittekind Eisenach
Datei:Fiedler Handbuch Forstwirtschaft 1796.pdf
Nachfolgende Beiträge in den "Gemeinnützigen Beiträgen für den Stadt- und Landmann", denen Becker von 1791 bis 1799 als Herausgeber und Redakteur vorstand, fanden den Unwillen der Rostocker Bürgerschaft ("Hundertmänner"). Das geschah insbesondere deshalb, weil er derartige Beiträge immer dann veröffentlichte, wenn deren forstliche Inhalte zuvor in entsprechenden Ratsvorlagen die Ablehnung, insbesondere des zweiten Quartiers (im II. Quartier waren die 50 Abgesandten der Handwerkerinnungen vertreten) gefunden hatten:













1799 erhält H.F.Becker schließlich ein Schreibverbot zu Themen die seine dienstlich-forstwirtschaftlichen Belange inhaltlich tangierten.
Zum Jahresende 1799 gibt Forstinspektor Becker die Redaktion der gemeinnützigen Aufsätze..." offiziell ab:


Das Schreibverbot wird am Ende gut zehn Jahre Bestand haben.

1798 Beckers Versuche das Forstregulativ schrittweise umzusetzen

um 1920 macht der Historiker Ludwig Krause eine kleine Handskizze von Beckers 1799 eingereichter Planzeichnung Quelle: AHR 1.1.3.19. 965
1799
Becker reicht eine Planzeichnung für den Bau einer Schneise vom neuen Triftenbaum (Hinrichshagen) nach Markgrafenheide ein
- Insgesamt bewilligt der Rostocker Rat darauf hin die zukünftige Anlegung von vier Hauptschneisen. (KFC)
- Die Vermessung und Trassierung der geraden Schneise von Hinrichshagen nach Markgrafenheide wird begonnen.
( QvOe S.106f)+Strafverfahren noch einfügen
- Das zweite Quartier der Bürgerschaft reagiert auf die von Forstinspektor Becker eingereichte Planung mit einer üblen Denunziationsschrift an den Rostocker Rat.
Auszug:
- "... ein Schreiben der Heideverweser erhellt, daß Forst-Inspector Becker eine üble Verwaltung führt und insbesondere zum Nachteil der Heide eine Schneese vom Triftbaum nach Markgrafenheide einrichtet - 17. Jan. 1800"
1800, 28.Januar
An Becker ergeht das Verbot weitere Bäume auf der Trasse zu fällen.
Weitere Baumaßnahmen zum Schneisenbau unterbleiben. (KFC)

1806-1813 Auswirkungen der französischen Besatzung auf die Rostocker Heide

Mit der Proklamation Von General Michaud am 28.November 1806 begann in Mecklenburg die französische Besatzungszeit
1806, 28. November
Die Zeit der französischen Besatzung beginnt in Mecklenburg

1806 November - Verbergung des Möchhäger Viehes vor den Franzosen im Radelbruch

Im Winter 1806/07
entstand eine Reiberei zwischen der Stadt Rostock und der Dorfschaft Mönchhagen, da die Mönchhäger beim Einrücken der französischen Truppen in Rostock ihr gesamtes Vieh in die Heide trieben, um es vor dem Feinde zu verbergen.
Infolge des hierdurch verursachen Schadens beschwerten sich der Forstinspektor Becker
und die beiden Pächter der Mast in der Heide am
27. Dezember 1806 und im Januar 1807 beim Rostocker Heidedepartement und baten um Abhilfe beziehungsweise Kostenersatz. Das Heidedepartement forderte die Dorfschaft auf sich hierüber zu erklären, worauf diese aber nicht weiter einging.
Infolgedessen ersuchte das Heidedepartement am 31. Januar 1807 das Amtsgericht zu Hirschburg, der Dorfschaft diesen Unfug bei Strafe zu untersagen, was von Amts wegen unter dem 4. Februar geschah, zugleich mit dem Befehl, sich der Kosten wegen mit dem Heidedepartemet zu vergleichen.
Für den Forstinspektor war der Vorfall sogar von Nutzen. Konnte er doch einmal mehr zeigen, welche Schäden Vieh im Heidewald verursachen. Was sein Plädoyer zur Abschaffung der Viehweide zusätzlich unterstützte.

1807 Der Besuch des französischen Gouverneurs Laval und des Intendanten Bremont in der Rostocker Heide

Im Jahre 1807, hatte auch der Forstinspektor Becker selbst so manchen Streit mit den napoleonischen Besatzern zu bestehen.
Der französische Statthalter, Gouverneur Laval in Schwerin hatte den Plan, durch Kahlschläge, das Holz der
alten Eichen- und Buchenwälder in der Rostocker Heide als eine besonders leichte Kriegsbeute zu erwerben.
Er ließ den Rostocker Rat anweisen dafür Sorge zu tragen, das die entsprechenden Kahlschläge begonnen werden. Durch reitende Boten rief der Rat nun Becker nach Rostock.
Der Forstinspektor hatte in seinem Gepäck einen an die französischen Besatzer gerichteten Bericht, in dem er mit aller Ehrerbietung vor den Siegern und Machthabern erklärte, daß die Heide das Privateigentum der Stadt Rostock sei und ihr Holz seit einem halben Jahrtausend dazu bestimmt sei, den großen Holzbedarf der Stadt und ihrer Schiffahrt zu decken, daß aber das Holz schon dafür bei weitem nicht ausreiche.
Man müsse Eichen und Kiefern nutzen, um Hafenbollwerke und Molenköpfe zu befestigen. Selbst für Wasserleitungen und Brennholz sei der jährliche Holzbedarf niemals gedeckt.
Beckers Bericht wurde im Rathause einfach abgeschrieben, vom Bürgermeister unterschrieben und mit dem Ratssiegel versehen.
Eine schriftliche Antwort aus Schwerin war nicht zu vernehmen.
Einige Tage darauf erschienen Gouverneur Laval und Intendant Capitain Bremont aus Schwerin persönlich in Rostock um die Forderungen einzutreiben.
Von den Herren des Rates begleitet nahmen sie bald den Weg nach Rövershagen, dem forstlichen Verwaltungssitz der Stadt Rostock.
Der Forstinspektor nahm die Besucher mit aller Freundlichkeit auf.
Die französischen Gäste verlangten umgehend durch die Rostocker Heide zur Besichtigung geführt zu werden.
Dem Forsthof am nächsten liegend, führte der Weg über Wiethagen, Gelbes Tor und Kirchsteig.
An der Route befand sich im Waldstück der "Hufenkoppel" ausschließlich Jungwuchs der unlängst zuvor erfolgten Neuaufforstung.
In Beckers später an den Rostocker Rat adressierten schriftlichen Bericht liest sich das so:
"Die Herren waren sehr herablaßend. Da sie aber wenig Deutsch sprachen und ich wenig Französisch reden wollte, so war dies ein großes Hinderniß sich gehörig verständlich zu machen, um so mehr, da sie mit der ganzen Organisation unbekannt waren und auch keine Forstwißenschaftlichen Grundsätze bemerklich werden ließen. Ich hatte mich auf eine Fahrt in die Heide gefasst gemacht, allein dass schöne Wetter veranlasste sie, die Tour in der Heide zu Fuß machen zu wollen. Ich ging daher durch die Hufenkoppel mit ihnen nach Hinrichshagen und von dort einen anderen Fußsteig zurück, wobey ich nicht unterließ, sie mit den Fehlern hiesiger Eichen bekannt zu machen. Captain Bremont redete viel von „couper“. („fällen“) Ich bewies dass die Bäume zu jung wären. Es wurden mir die unsinnigsten Fragen vorgelegt, davon die wichtigste war, wie hoch sich der jährliche Ertrag der Heide in Geld belaufe? Ich erwiederte dass der Holzhieb ungleich sey und von mir keine Geldberechnung des Holzes geführt wurde, ich also nicht vermögend wäre hierüber bestimmte Auskunft zu geben. Daß den Bürgern Brennholz und Bauholz überlassen werde wussten sie, allein ihre Ideen waren davon so unbestimmt, dass es mir nicht möglich war sie zu berichtigen. Was sie in der Heide gesehen haben ist zu unbeträchtlich, als dass sie hierauß Schlüsse ziehen könnten. Charten haben sie von mir nicht verlangt. Ich habe also auch keine vorgewiesen."

Anmerkung: Schon in Beckers Aufzeichnungen seiner studentischen Wanderungen 1788/89 wird deutlich, das er hervorragende Kenntnisse der französischen Sprache besaß!


Anschließend lud Inspektor Becker nun seine Gäste zu einer kleinen Bewirtung ein. Zur Umrahmung ließ der Forstmann kräftig Wein aus seinem Vorrat ausschenken.
Schließlich war der Weinvorrat des Forstinspektors aufgebraucht. So erklärte er den hochrangigen Franzosen, daß sie sich nunmehr wohl auf den Heimweg begeben müßten.
Bremont und Laval brachen dann auch umgehend wieder nach Schwerin auf. Vom geplanten Holzeinschlag war vorerst keine Rede mehr.

1809 Das in die Presse lancierte Gutachten des bereits verstorbenen Oberforstinspektors Wulff zum Schneisenbau in der Rostocker Heide

(NHG)

Da eine der Grundvoraussetzungen zur Schaffung einer geregelten Forstwirtschaft in den Rostocker Waldungen die Anlage eines regelmäßigen, gerade trassierten, von Entwässerungsgräben begleitetes, befestigten Schneisennetzes war, machte Forstinspektor Becker immer wieder aufs neue Anläufe die Rostocker Bürgerschaft und den Rat zu einem Einverständnis zu bewegen. Hatte ihm der Versuch zehn Jahre zuvor ein Disziplinarverfahren sowie ein Publikationsverbot, das noch immer galt, seitens seiner Dienstherrn eingebracht, machte er 1809 dazu einen erneuten, und diesmal ungewöhnlichen Versuch. Als Autor anonym bleibend, nutzte er ein 1770 von dem inzwischen längst verstorbenen Oberforstinspector Christian Wulff geschriebenes Pro Memoria:

"Ueber die Anlegung von Schneesen in der Rostocker Heide" in "Rostocksche gemeinnützige Aufsätze für den Stadt- und Landmann" 29. November 1809 Anonym (H.F.Becker)postum Forstinspecktor Christian Wulff

Auch wenn die zukünftigen Wegetrassen,ohne Wissen seines Dienstherrn, bereits abgesteckt waren, hatte er wiederum zunächst keinen Erfolg.

1810/1811 Der Bau der Warnemünder Redoute ermöglichte die Anlage der Heidewege in der Rostocker Heide

(NHG)

Im darauf folgenden Jahr findet das Schneisen-Problem eine unvorhergesehene Lösung.


Mit dem Einzug der französischen Truppen 1807 unter dem General Michaud in Mecklenburg begann auch für Rostock, Warnemünde und die Rostocker Heide eine Zeit des Niederganges und der Stagnation.


Die Rostocker Bürgerschaft, das Hundertmänner-Gremium, bestand zu jener Zeit aus zwei Fraktionen, dem 1.Quartier, das sich im wesentlichen aus Abgeordneten der Kaufleute und Schiffsreeder rekrutierte und dem 2.Quartier. Hier waren die Abgeordneten der Handwerkszünfte versammelt.
Die inzwischen leer gewordene Stadtkasse mußte neu gefüllt werden.
So erhielt, gewissermaßen der Not gehorchend, der bis dahin von der Bürgerschaft nur wenig um seine eigene Meinung befragte Forstinspektor Becker zum ersten Mal am 14.September 1810, seitens des ersten Bürgerquartieres der Hundertmänner, den Auftrag, festzustellen, inwieweit es möglich wäre, mittels einer geordneten Forstwirtschaft die Einnahmen für die kriegsgebeutelte Stadtkasse zu erhöhen.
Dem zweiten Quartier war Becker in Erinnerung an vergangene Konflikte, vorerst weiter suspekt. Auf die, schon in früherer Zeit, aber von anderer Seite so häufig geäußerte Frage, antwortet Becker, der gerade zu diesem Sachverhalt in der Vergangenheit behindert, denunziert und gemaßregelt worden war, unter dem 2.Oktober 1810 klar und deutlich:
Entsprechend der zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Mecklenburg gültigen Kleiderordnung für Forstbedienstete dürfte Forstinspektor Beckers uniformiertes Erscheinungsbild diesem sehr ähnlich gewesen sein
"Wer zwanzig Jahre nur das Beste für die Heide zu erstreiten sucht und letzten Endes immer wieder um dieses Vorhaben gehindert, ja sogar mit schweren Strafen bedroht und belegt wurde, hält es für ratsamer, seine Gedanken über solche Probleme für sich zu behalten."
Ein besonders an das zweite Quartier adressierter Seitenhieb.


Beckers großer Rettungseinsatz für die Rostocker Heide drei Jahre zuvor, beim Besuch des französischen Gouverneurs Laval, auf der Suche nach Kriegsbeute, und seines Intendanten Bremont, hatte dem Forstinspektor zumindest die Hochachtung eines großen Teils der Bürgerschaftsmitglieder eingebracht. Besonders die Mitglieder des ersten Quartiers achteten ihn angesichts seiner Erfahrung und der darauf begründeten fachlichen Kompetenz immer mehr.
Becker spürte, das sich eine ständig größer werdende Zahl der Stadtvertreter (besonders aus dem I. Quartier) seinen, in der Vergangenheit von den Bürgervertretern regelmäßig niedergeschlagenen Planungen, zu öffnen begannen.
Zu guter Letzt erstritt sich Forstinspektor Becker Sitz und Stimme im Heidedepartement, in dem er zuvor nur Gastrecht hatte.
So griff er seine früheren Vorschläge mit Diplomatie und schrittweise wieder auf:


"Das Ziel einer guten Forstwirtschaft ist dahin gerichtet, den höchsten nachhaltigen Ertrag aus dem Walde zu erzielen. Der nachhaltige Ertrag aber ist der sich stets gleichbleibende Holzertrag eines Waldes."


Er warnt also vor Übernutzung und schlägt zunächst zwei seiner drei elementarsten früheren Vorschläge erneut vor:


1. Die Neuvermessung der Rostocker Waldungen (die Karten älterer Vermessungen waren inzwischen völlig unbrauchbar geworden)
2. gleichzeitig mit der Neuvermessung eine arrondierte, mit genauen Grenzen versehene Einteilung in 5 Reviere.


Den dritten, seiner Meinung nach wichtigsten Vorschlag, schon 1766 im Forstregulativ festgeschrieben, die Schaffung eines regelmäßigen Schneisen-Netzes in den Rostocker Waldungen umzusetzen, zögert er vorerst noch hinaus.
Hatte ihm doch der ungenehmigte Baubeginn der Schneise von Hinrichshagen nach Markgrafenheide im Jahre 1799 eine hohe (u.a. auch finanzielle) Disziplinarstrafe eingebracht und ihn fast seine Stellung gekostet.
Hauptargument des zweiten Quartiers in diesem Punkt war immer, das bei der nötigen Trassen-Durchhauung der Wege zu viel wertvolles Holz eingeschlagen werden müsse. Worauf Beckers Gegenargument war, das allein die Holztransporte im unwegsamen Waldgelände mehr Holz vernichten, als beim Schneisenbau eingeschlagen werden muß.
Besonders durch die Billigung des ersten Quartiers erlangt er nun im Hundertmänner-Gremium eine knappe Mehrheit für seine Vorschläge und kann mit deren Umsetzung beginnen. Bedingung ist zunächst aber noch, daß der Schneisenbau unterleibt.
Im Zuge der daraufhin folgenden Neuvermessung läßt Becker dennoch in Vorausschau heimlich auch folgende von ihm geplanten Schneisentrassen mit einmessen und die Trassen abstecken:


1. Von Wiethagen nach Meiershausstelle
2. Von Hinrichshagen nach Torfbrücke
3. Vom Mönkortsbaum nach den Wiesen und Schnatermann (die heutige Bauernwiesenschneise).


Die im Jahre 1800 durch Becker begonnene Schneisentrasse von Hinrichshagen nach Markgrafenheide war, trotz des damals gegen den Forstinspektor durchgeführten Disziplinarverfahrens, zwar unvollendet geblieben, flankierende Gräben und Wegebefestigung fehlten zum Beispiel, aber in ihren Grundzügen war die Schneise noch vorhanden.
Das Becker am Ende auch den wichtigsten, dritten Punkt in Angriff nehmen und schließlich auch beenden kann, dankt er den Ereignissen während der französischen Besetzung in Warnemünde und Rostock.
Im Frühsommer des Jahres 1810 war die Franzosenherrschaft an der Ostseeküste so schwach, daß die Engländer kleinere Landungen wagten.
Am 3.Juni war ein nach Russland bestimmtes, amerikanisches Schiff von einem in Warnemünde stationierten französischen Kaper aufgebracht worden. Als Reaktion landete eine englische Marineeinheit, eroberte Kaperschiff und Beuteschiff. Sie entführten sodann beide aus dem Hafen. Die schwache mecklenburgische Wachmannschaft hatte sofort nach der Landung die Flucht ergriffen.
Dieses Ereignis veranlasste den französischen Marschall Eckmühl dazu, sofort stärkere, ausschließlich französische Truppen in Warnemünde zu stationieren.
Damit einher ging sein Befehl an die Stadt Rostock, umgehend den Bau verschiedener Befestigungsanlagen in Warnemünde, wie auch das Militärbaracken-Lager im Barnsdorfer Wald, abzusichern und zu finanzieren.
Um die Befestigungsanlagen mit einer Redoute als Kern in Warnemünde in kurzer Zeit herzustellen, hatte die Stadt Erdarbeiter, Zimmerleute und andere Handwerker aller Art, sowie sämtliches Bauholz aus der Rostocker Heide zu stellen.
Die Bürgerschaft war zunächst unentschlossen.
Am 7. September gibt das erste Quartier in der Beschluß-Findung dazu folgende Stellungnahme ab. „...ein außerordentlicher Holzhieb scheitert bereits daran, das nichts mehr zu entscheiden ist, außer, wie er praktisch ausgeübt werden kann. Besser ist, noch einmal den Forstinspektor Becker zu befragen und ihn ein Konzept fertigen zu lassen. ...“
Das zweite Quartier hat darauf nur noch zu erwidern, daß man den Holzeinschlag vorrangig in den Rövershäger Waldungen ausführen solle, da aus den damals ebenfalls im Rostocker Besitz befindlichen Willershäger Waldungen die Anfuhrkosten zu hoch seien.
Die Entscheidung war damit gefallen und der Forstinspektor erhielt freie Hand.
Noch in derselben Woche begannen alle seine Waldarbeiter innerhalb der Trassen der abgesteckten zukünftigen Waldschneisen das gesamte für den Warnemünder Redouten-Bau benötigte Holz einzuschlagen und damit es sich auch leicht transportieren ließ, gleich einen guten Untergrund für die Fuhrwege herzurichten.
So entstanden nach einander die Meiershausstellenschneise von Wiethagen nach Meiershausstelle, die Trasse der heutigen Bäderstraße als Forstweg von Hinrichshagen nach Torfbrücke, sowie die Schneise vom Mönkortsbaum nach den Wiesen und Schnatermann (die heutige Bauernwiesenschneise).
Der unfertige Landweg von Hinrichshagen nach Markgrafenheide bekam nun als Haupt-Transportweg zur Warnemünder Baustelle eine besondere Bedeutung und konnte 11 Jahre nach seinem Baubeginn, dem ursprünglichen Plan entsprechend, mit beidsteitig soliden, parallel verlaufenden Grabensystemen zur Wasserregulierung und um künftig das Ausbrechen der Forstfuhrwerke in den Bestand zu verhindern, solide ausgeführt fertiggestellt werden. Er wurde damit auch zum Beumuster bei der Schaffung der folgenden geraden Waldschneisen.
Nach Abschluß der Bauarbeiten war selbst das bislang permanent opponierende zweite Quartier nun von der Sinnhaftigkeit des entstandenen Wegenetzes überzeugt und machte dem Rat und der Forstverwaltung sogar Vorwürfe, warum man damit nicht schon eher begonnen habe.
Der Bau der Warnemünder Redoute zog sich bis Februar 1812 hin. Nur vierzehn Monate später, nach Abzug der französischen Truppen gen Moskau, beschlossen die Hundertmänner am 12. April 1813 dann bereits den Abriß der Redoute.
Da sich die Umsetzung des Abrisses aber laufend verzögerte, landeten schließlich am 26. August rund 100 Engländer, schickten die Bürgerwache der Warnemünder nachhause und „demolierten“ die Redoute. Am folgenden Tage beendeten sie ihr Zerstörungswerk endgültig und sprengten die Anlage.
Zwei Wochen darauf besichtigte die Stadtverwaltung die Trümmerstätte und befand: „..daß die Redoute sich nicht mehr ähnlich war.“
Beckers nun gewonnene Waldschneisen dagegen haben bis in unsere Tage Bestand.

1808 bis 1812 - Die Auswirkungen der Kontinentalsperre in der Rostocker Heide

1808, Anfang
erfolgt eine Postenaufstellung französischer Truppen entlang der Küste.
1808, 7.März ergeht ein Befehl Kaiser Napoleons, daß die fernere Bewachung der mecklenburgischen Küste durch die herzoglichen Truppen zu übernehmen sind.
Dazu tritt am 24. März ein militärisches Regulativ über die Küstenbewachung in Kraft.
Am 4. Juni 1808 fand die Ablösung der französischen Posten auf der ganzen Strecke statt, worauf die Franzosen nach Schwedisch-Pommern abzogen. Obwohl das Vertrauen in die Integrität der mecklenurgischen Tuppen sehr gering war, aber jeder verfügbare französische Soldat wurde für den Feldzug nach schwedisch Pommern gebraucht.
Bei Eintritt des Winters bezogen die Strandwachen, soweit sie nicht feste Hütten hatten, Quartiere im äußersten Haus der besetzten Dörfer. Die Posten wurden bei Tage dann etwas näher an die Küste vorgeschoben, hatten auch fleißig zu patrouillieren. Überdies beritten Husaren, die fast allen Kommandos zugeteilt waren, die Küste.
Bei Eintritt des Winters bezogen die Strandwachen, soweit sie nicht feste Hütten hatten, Quartiere in den besetzten Heide-Dörfern. Die Posten wurden bei Tage dann etwas näher an die Küste vorgeschoben, hatten auch fleißig zu patrouillieren. Überdies beritten Husaren, die fast allen Kommandos zugeteilt waren, die Küste.
1810 überließ man französischerseits bei den schärferen Einfuhrbestimmungen die Bewachung der Küste nicht mehr allein dem mecklenburgischen Militär, zumal dieses sich bei der Abwehr englischer Landungen wenig erfolgreich gezeigt hatte.
Am 28.März wurden die Wachen wieder durch die Franzosen besetzt. Die Oberleitung lag fortan in der Hand des Obersten v. Fallois, desselben Offiziers, der später das mecklenburgische Kontingent nach Rußland in den Tod führte.
Entlang der Heideküste stationierte man ein Detachement französischer Soldaten. In den drei Fischerhütten (Markgrafenheide, Rosenort, Wiedort wurden Posten besetzt. Vor jedem Posten errichtete man eine Alarmstange mit Teertonne, um sie im Alarmierungsfall entzünden zu können.
Die Franzosen stellten ihre Posten an der Küste aus, als wenn die Mecklenburger nicht vorhanden wären; erst als ihnen die starke Inanspruchnahme der Truppen selbst lästig wurde, ward am 22. November auf Vorschlag des Brigadegenerals d'Alton ein gemeinsamer Dienst eingerichtet und die Zahl der Truppen entsprechend verringert,
Eine starke Kette französischer Douanen vervollständigte die Sicherungsanstalten.
Am 28. November leuchteten bei einer Probeanzündung die Alarmstangen, vom Fischland bis Markgrafenheide durch die Nacht.
Als im Oktober 1812 die Nachricht von dem Brande Moskaus nach Mecklenburg kam, ergriff die Truppen der Küstenwachtposten entlang der Küste von Dietrichshagen bis zur Stromgrabenmündung schon eine merkliche Unruhe. Man fürchtete täglich die Landung der Engländer.
Aber die befürchtete Landung blieb aus.

1813 Beckers Organisation des Landsturms

Am 11.November 1813 erhält Forstinspektor Becker vom Rostocker Gewett folgende befehlsförmige Anweisung:
"Dem Forstinspec. Becker wird hierdurch commitieret zur Sicherheit der Seeküsten von der Torf Brücke bis nach Markgrafenheide und von da bis Warnemünde bei nächtlicher Zeit durch den Landsturm aus der Heide Güthern patrollieren zu laßen.
11.Novbr. Gewett ( Unterschrift)"
(AHR 1.1.1. Forstverwaltung Nr. 539)

1821 Die Abschaffung der Viehweide

Die Viehweide

Forstinspektor Becker führt in den von ihm selbst herausgegebenen "Beiträgen zu den Staatswissenschaften" 1792 in seinem Beitrag "Von der Holzweide" folgendes aus:
"Wo Holz wachsen soll, muß kein Vieh kommen und wo Vieh kommen muß, lasse man die Holzkultur nach. Wie kann ein Landmann für die Viehweide sein,"
so führt Becker weiter aus, "würde er entsetzt sein, falls das Vieh in seinen Kornfeldern verheerend wüsten würde. Wir aber glauben richtig zu handeln, wenn wir das Holz vom Vieh fressen, zertreten und verstümmeln lassen. Nicht nur das Holz unmittelbar ruiniert, sondern der Schaden erstreckt sich weiterhin:
1. Verderben der Waldwege
2. Zertreten der Gräben. Wie notwendig es ist die Gräben offen zu halten, um nutbringende Holzzucht betreiben zu können, findet ihr Beispiel in de Landwirtschaft.
3. Die Notwendigkeit der Einzäunung der Kulturen, das heißt erhöhter Mittelverbrauch."
Im Erkennen dieser Nachteile ist das Bemühen Beckers zu suchen, die Rostocker Heide so schnell wie möglich von der Viehweide zu befreien.
Die ganze Heide war seit alters her in Weidedistrikte eingeteilt und die Direktorialvermessung hatte nicht nur die Festsetzung der Hufensteuer zur Folge, sondern gleicheitig die Ermittlung des Holz- und des Holzweidewertes zum Ziele."
Im Jahre 1790 ist dokumentiert, das in der Rostocker Heide über 800 Kühe und Pferde, zahllose Schweineherden und 2800 Schafe weiden.

Von der „Rövershäger Schweineordnung“ 1819 zum Verbot der Waldweide 1821

Die langjährigen Bemühungen des Forstinspektors Becker nach Abschaffung der Waldweide, die im Interesse einer ungehinderten Aufforstung unumgänglich wurde, trafen auf wenig Gegenliebe bei Pächtern, Einliegern der Heidedörfer und Teilen der Rostocker Bürgerschaft.
Die Bewohner der Dörfer hatten stets den Standortvorteil des nahe gelegenen Waldes genutzt. Insbesondere die Schweine zur Eichelmast in die Waldungen zu treiben.
Ein zusätzlicher Konflikt bahnte sich 1819 an, als auf Betreiben des Forstinspektors auf einer Sitzung des städtischen Heidedepartements am 10. April 1819 folgender Beschluß gefaßt wurde:
„Da durch das freie Umherlaufen der Schweine in den Dörfern der Rostocker Heide manche Unordnung entstanden, auch Zäune und Gräben beschädigt worden, so wird zur Abstellung solchen Unfugs für die Zukunft hierdurch verordnet und festgesetzt:


1. Es darf kein Einwohner der Heideortschaften seine Schweine im Ort frei umherlaufen lassen.
2. Für ein jedes dennoch betroffene und eingefangene Schwein hat der Eigenthümer desselben neben dem Ersatz der Futterkosten und des etwa veranlaßten Schadens ein Pfandgeld von 4 Schillingen zu erlegen, dessen eine Hälfte an den zum Pfänder angenommenen Armenvoigt Peters, zur anderen Hälfte an die Rövershäger Armenkasse abgegeben werden soll.“


Dieser von den städtischen Behörden auch als „Schweineordnung“ bezeichnete Beschluß scheint aber zunächst kaum befolgt worden zu sein, denn nach zweieinhalb Jahren sah sich Becker am 15. November 1821 zu folgender erneuter Klage und Aufforderung zu verschärften Maßnahmen veranlaßt
„Da die hiesigen Hausleute ihre Schweine, die während der Herbst- und Winterzeit nicht mehr von der Hufe gehen, frei im Dorf herumlaufen lassen, und dadurch nicht nur die Gräben, welche die Stadt mit beträchtlichen Kosten hat aufziehen lassen, nachgewühlet, die angepflanzten Bäume, Zäune und Befriedungen niedergeworfen und Saaten und Weiden leiden, so kann ich nicht umhin , diesen Unfug anzuzeigen und darum zu bitten, dem Schulzen aufzugeben, diesem Unfug ein Ende zu bereiten und den Hausleuten bei namhafter Strafe anzudeuten, ihre Schweine ohne Hirten nicht von ihren Hofställen zu lassen.“ Die Behörden in Rostock reagierten relativ rasch und bestellten zum 27. November 1821 den Rövershäger Schulzen Hoff nach Rostock. Laut überliefertem Protokoll der vom Rostocker Senator Steinbeck geleiteten Unterredung glaubte Hoff, „Daß dem Übel abgeholfen werden könne, wenn jedem Hausmann soviel Material zu Pfählen und Buschwerk verabreicht werde, als zur Umzäunung eines Schweinehofes nötig sei.“
Dieser Vorschlag wurde jedoch strikt mit dem Hinweis abgelehnt, „daß wenigstens jetzt auf eine vermehrte Holzverabreichung nicht zu rechnen sei, und somit ein jeder schuldig sei, seine Schweine ohne dies in freier Hofwehr zu halten und es jedem selbst überlassen bleiben müsse, Mittel aufzufinden, wie dieses nach den Verhältnissen seines Hofes geschehen könne.“
Der Dorfschulze wurde in die Pflicht genommen, allen Einwohnern in Rövershagen bekannt zu machen , „daß der Besitzer eines jeden außerhalb der Hofwehr gefundenen Schweins eine Strafe von 16 Schillingen genommen werden sollte.“
Im Jahre 1821 errang Becker mit Hilfe einiger Juristen der Universität Rostock einen Sieg, die verbrieften Rechte mit Erfolg anzugreifen und die Waldweideberechtigungen restlos abzulösen.
Nicht zuletzt diesem, am Ende erfolgreichen, Kampf verdanken wir die heute sichtbaren schönen Waldbilder in der Rostocker Heide.

1828 Bildung der Eichendeputation

Als dritte forstwirtschaftliche Behörde wurde 1828 eine spezielle Eichendeputation gebildet.
Nachfolgend zu dessen Entstehung und Arbeitsweise ein Auszug aus der Heidechronik von Hermann Friedrich Becker:
"Die Eichen-Deputation 1828
In neuern Zeiten hatte man sich endlich davor überzeugt, daß es zweckmäßiger sey, die abgängigen Eichen der Stadtwaldungen stärker zu benutzen und die seltenen Stücke ihrem Zwecke gemäß zu verwenden. Um die beiden bestehenden Forst–Collegia aber nicht zu sehr zu belästigen, wurde von E. E. Rath und E. Bürgerschaft eine eigene Deputation ernannt, die diesen Zweig des Forstwesens speciell betreiben solle. Diese Eichen–Deputation ward durch ein Decret vom 30. Juni 1828 gegründet. Sie wählten sich einen eigenen Kunstverständigen in der Persohn des Bauschreibers und ehemaligen Tischlers Seerius, einem Mannes dem Kenntniße in der Zerlegung des Holzes so wenig abgesprochen als eigentliche Forstkenntniße zugesprochen werden konnten, und der durch Gebrauch zweyer Maßstäbe und Einführung einer umständlichen Berechnung das Geschäft nicht wenig erschwerte. Die Eichen – Deputation fand es räthlich das Eichenholz zum Theil nach Rheinländischem Maaß zu meßen und zu berechnen. Sie hatte zu dem Zweck Tabellen berechnen laßen. Es war aber darin das Verhältnis des Rostocker Maaßes zum rheinländischen verfehlt, weil der Berechner mit Kruse und Gerhard angenommen hatte, es verhalte sich das Rheinische zum Rostocker wie 12 : 13.
In einer Eingabe vom 19. Apr. 1829 behauptete der Forstinspector mit Westphal, es verhalte sich wie 11 : 12. Zur Entscheidung dieser Differenz ward ein genaues Rheinländisches Maaß aus Leipzig verschrieben, und hiermit die alte Normal – Eiserne Elle die auf dem Rathause zur Gerichtlichen Entscheidung aufbewahrt wird, genau verglichen. Es fand sich, daß 24 Zoll Rostocker Maaß genau 22 rheinländische machen, mithin 12 Rostocker Maaß genau 11 Rheinländischen gleich sind. Dies Verhältnis ward in der Folge zum Grunde gelegt. Es entstanden jedoch durch Verwechslungen und der Gebrauch zweier Maaße wiederholt Differenzen, bis das Rostocker Maaß wieder seinen Platz einnahm.
Die Eichen-Deputation bestand fünf Jahre und betrieb ihre Bewirtschaftung der Eichen sowohl in der Rostocker Heide als auch im Willershäger Walde."

1831 Forstinspektor Beckers Vorschlag zum Bau einer Chaussee von Rostock nach Ribnitz

RH Köhlerhütte in der Rostocker Heide (Friedrich Lesenberg um 1820)

1833 Die Gründung des Forstdepartementes läutet eine neue Ära in der Rostocker Forstwirtschaft ein

Im Juni 1833 erfolgte mit der Bildung des Forstdepartementes die notwendige administrative Zentralisierung.
Das neu gebildete Forstdepartement, dem weiterhin die Forstinspektion Rövershagen unterstand, setzte sich aus zwei bis drei Ratsherren und mehreren bürgerlichen Deputierten zusammen.
Forstinspektor Becker hatte während seiner Amtszeit häufig auf die Notwendigkeit einer Reorganisation der Forstwirtschaft aufmerksam gemacht. Er ließ nichts unversucht, die Stadtväter von der Güte einer planvollen, nachhaltigen Wirtschaft zu überzeugen und bat selbst Fachleute um ihr Werturteil, nachdem man ihm selbst nicht den rechten Glauben schenken wollte.
Große Verdienste hat sich dabei Oberförster Garthe aus Remplin erworben. Garthe besuchte ab 1833 wiederholt die Rostocker Heide um mit Becker grundlegende Wirtschaftsrichtlinien auszuarbeiten, die vor allem aber den Anstoß zur Bildung einer neuen Forstbehörde, dem "Forstdepartement", an Stelle des 1768 gegründeten Heidedepartements, geben sollten. So war 1833 endlich der Zeitpunkt gekommen, eine straff organisierte Forstwirtschaft einzuführen, die in vielem bis in unsere Zeit Gültigkeit behalten sollte.

Die Gündung des Forstdepartements erfolgte am 20.7.1833. Das überlieferte Sitztungsprotokoll der Ratsversammlung enthält folgendes: "Zur Beratung steht die Einführung einer verbesserten, rationellen Forstwirtrschaft in den Stadtwaldungen nach Vorschlägen von Becker und Garthe. ... Zur Verbessereung der Kulturtätigkeit und Nutzung sind durchzuführen:

1. Genaue Begrenzung und Kartierung der Waldfläche, d.h. der demnächst zu taxiernden Bestände
2. Einrichtung der 5 Reviere, ausser Willershagen
3. Einsetzen der erforderlichen Beamten: Jäger, Holzwärter, Baumwärter.
4. Erweiterung des Schneisennetzes.
5. Bau von weiteren Abzugsgräben, Brücken und Abfuhrplätzen.
6. Räumung der Räumden und Kultur mit standortsgemäßen Holzarten.
7. Abschätzung aller Holzbestände nach Cubikfuß.
8. Aufstellen von jährlichen Hiebsplänen.
9. Maßnahmen zur Förderung des Holzabsatzes.
10. Unabweichliches Festhalten und Durchführung des einmal angeordneten Wirtschaftsplans.
11. Gründung der Rechnungsführung auf Cubikfuß.
12. Ordnung der Nebennutzungen.
13. Abschuß des Wildes

Nach 10 Jahren sollten diese Maßnahmen abgeschlossen sein.

Die Beschlußfassung konzentrierte sich auf folgende Punkte:

a) Garthe soll bei der Neueinrichtung die Oberleitung ausüben.
b) Das Forstdepartement fungiert stets als Inspektions-Instanz. Alle forstlichen Maßnahmen müssen vor der Ausführung von dieser Behörde durch Beschluß genehmigt sein.
c) An den Rat und an die Bürgerschaft müssen alle Anträge gerichtet werden, die große finanzielle Mittel erfordern, oder Vorschläge zur Abänderung der Waldgrenze, Neueinstellung von Forstofficianten, Errichtung neuer Gebäude pp. enthalten.
d) Die zur Regulierung erforderlichen Mittel soll der Wald möglichst allein aufbringen. (!!)
e) Garthe soll einen Kostenanschlag für das erste Wirtschaftsjahr entwerfen.
f) Alle Ausgaben sind zu verbuchen und vierteljährlich an den Rat und die Bürgerschaft einzureichen. (was vorher nicht zu geschehen brauchte. W.S.)

Forstinspektor Becker beschreibt in der Heidechronik die Gründung des Forstdepartementes:

"Die Gründung des Forstdepartementes 1833"
Da wurde die ganze dreyfache Forstdirection aufgehoben, die Willershäger Waldung mit der Heide vereinigt und es bildete sich durch ein Decret vom 27. April 1833 nur ein Collegium, benannt Forstdepartement. Um die löbl. Cämmerei für den Verlust der Willershäger Waldung zu entschädigen wurden die Land – Güter Oberhagen, Mittelhagen, Niederhagen und Stuthof, welche bisher unter dem Heidedepartement gestanden und mit dem Walde stark verwebt sind von dem Forst abgerißen und der 1.Cämmerei untergeordnet. Es dirigirt also seit Johannis 1833 über die Stadt – Forsten nur ein Forstdepartement, unter dem Präsidio des Herrn Doctors und Senators Bencard und den Beisitzern Herrn Senator Janinsky, Herrn J. Brockelmann, Herrn G. Prange, Herrn G. Möller und Herrn J. Hoppe.
Dieses Departement erregt sowohl durch seinen Patrialismus (sic. meint wohl "Patriotismus" ?) als auch durch die Harmonie der ganzen Stadtdirection unter Leitung des Herrn Bürgermeister Dr. J.F.G. Brandenburg, F.H. Hülsenbek und Dr. D.L.E. Karsten, die gerechte Erwartungen daß das so lange ersehnte Ziel, den Stadtwaldungen eine zweckmäßige und den jetzigen Fortschritten der Forstwißenschaft angemeßene Einrichtung zu geben, werde erreicht werden."

Erste abgeschlossene Forsteinrichtung der Rostocker Heide durch Hermann Friedrich Becker, Julius Ludwig Garthe und Georg Garthe 1833 bis 1839

Geschichte/Anekdote am Rande:

Im Februar 1833 beschloß die Rostocker Bürgerschaft die "Regulierung der Rostocker Waldungen", also die Reform der Forstwirtschaft in ihren städtischen Waldungen. Angesichts ständiger Dissonanzen zwischen dem Forstinspector Hermann Friedrich Becker und dem zweiten Quartier der Bürgerschaft, richtete diese Fraktion an Becker die Frage, ob er einen "Förster Görte" kenne. Ziel der Frage dieser Bürgerschaftsfraktion war es, einen unbefangenen, hier bislang unbekannten Fachmann zu der Arbeit heranzuziehen, der vor Allem unbeeinflusst von Forstinspektor Becker wäre. Becker antwortete wahrheitsgemäß das ihm kein Forstmann namens "Görte" bekannt sei. Das er zu Julius Ludwig "Garthe" bereits seit dessen Schulgründung 1822 in Korrespondenz stand, verschwieg er dabei geflissentlich.

Das "Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen" erarbeitet und vorgelegt von Hermann Friedrich Becker und Julius Ludwig Garthe am 17.Juli 1833

Vorbemerkung:
Fast alle einschlägigen Sekundärquellen, Dissertationen und Publikationen der Vergangenheit schreiben die Autorenschaft des "Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen"
Georg Garthe und Hermann Friedrich Becker als Autoren zu.
Jüngste Forschungen und der Fund der originalen Handschriften des Erachtens beweisen jedoch, das neben Hermann Friedrich Becker, Georgs Vater Julius Ludwig Garthe (Remplin) der federführende Autor war.
Georg Garthe wurde dann erst ab Juni 1834, also ein Jahr darauf, als Adjunkt dem Forstinspektor Becker bei der Umsetzung des Regulativs beigeordnet und führte ab 1841, mit Beckers Pensionierung, als dessen Amtsnachfolger, beider Werk fort.

Was bei den beiden Teilen des Erachtens auffällt ist, das J.L. Garthe sich in seinem Teil mit der Bestandserfassung des Ist-Zustandes beschäftigt, während H.F.Becker in seinem zweiten Teil die Zukunftsstrategie der Forstwirtschaft in der Rostocker Heide entwickelt. Dem Inhalt des zuvor gefassten Ratsbeschlußes nach hätte diese Aufgabenteilung genau umgekehrt sein müssen.

(Wilfried Steinmüller)

* "Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen" Teil 1 von Julius Ludwig Garthe/ Remplin

* "Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen" Teil 2 von Hermann Friedrich Becker/Rövershagen

* Hermann Friedrich Becker "Versuche und Bemühungen, in den Stadt-Waldungen eine bessere Forstwirtschaft einzuführen"

* Hermann Friedrich Becker "Wasser-Communikationen in und mit der Rostocker Heide"

* Hermann Friedrich Becker "Torfmööre in der Rostocker Heide"

Die Entwicklung der Rostocker Forstwirtschaft unter dem Forstdepartement von 1833 bis zum ersten Weltkrieg

* CHRONIK von den WALDUNGEN der STADT ROSTOCK 1. Teil von Hermann Friedrich Becker und Julius Ludwig Garthe 1839 geschrieben

* Mehr über Hermann Friedrich Becker und sein Wirken

* Mehr über Julius Ludwig Garthe und sein Wirken

* Mehr über Georg Garthe und sein Wirken

Am Ende der großen Forsteinrichtung existierten ab 1834 folgende Reviere:

Revier Schnatermann; Revier Markgrafenheide; Revier Torfbrücke; Revier Hinrichshagen; Revier Wiethagen; Revier Meiershausstelle; Revier Willershagen
Wobei das Revier Markgrafenheide im Laufe der Forsteinrichtung auf die Reviere Schnatermann und Hinrichshagen aufgeteilt wurde. Wobei die Försterei als Logistick-Zentrum für die vier Holzverladepätze ohne Revier weiter existierte und erst kurz darauf das Revier Meiershausstelle eingerichtet wurde.

Die hier folgenden Karten entstammen der Bühringschen Vermessung aus dem Jahre 1908, die Reviergrenzen und das Schneisennetz darin entsprechen aber noch immer dem Entwicklungsstand von 1839, am Ende der Forsteinrichtung (nur die Bahnstrecke gab es natürlich noch nicht).

Die Forstwirtschaft in der Rostocker Heide nach dem Ausscheiden des Forstinspektors Becker im Jahre 1841

Noch in Bearbeitung

Nachfolger von Hermann Friedrich Becker als Forstinspektor wurde 1841 dessen Schwiegersohn, Georg Garthe (1805-1877). Er hatte zuvor eine komplette Einrichtung (Inventur und Planung) der Heide vorgelegt. Georg ließ Althölzer, insbesondere schlechtwüchsige Mischbestände, verjüngen und auf Blößen Kiefernkulturen anlegen. Die Buche wurde auf Grund der mangelhaften Qualität und ungenügender Verjüngungsfreundlichkeit oft durch Kiefer ersetzt. In eigens angelegten Pflanzgärten erprobte er veschiedene Möglichkeiten der Nachzucht mit Lärche, Weißtanne, Fichte (aus Russland), Buche, Weißerle und Ulme. Georg Garthe leitete den städtischen Waldbesitz umsichtig und effektiv. Im Jahr 1866 wurde er als Großherzoglicher Oberforsrat nach Schwerin berufen.

Julius Garthe (1815-1894)

der jüngere Bruder Georg Garthes, trat an seiner Stelle in das Forstinspektoren-Amt der Rostocker Heide und hatte es dann bis 1897 inne. Er ließ in Wiethagen ein Samenhaus errichten und gewann aus den Zapfen der besten Wertholzkiefern hochwertiges Saatgut.
Seit 1883 waren die gleichen Ratsherren sowohl für die Kämmerei als auch für das Forstdepartement zuständig. Das Forstdepartement ging 1912 in die zusammengefürte Kämmerei., Hospital- und Forstverwaltung ein, deren Zuständigkeiten wiederum das Kommunalwirtschaftsunternehmen im Jahr 1949 übernahm.

Das Gatter

in Bearbeitung
1890 wird die Rostocker Heide eingegattert.

Der Forsthaushalt der Rostocker Heide in der Hansestadt Rostock, Haushaltsjahr 1970/1871

Max Garthe jun. (1894-1915)

der Sohn von Julius Garthe, wurde 1896 sein Nachfolger. Er ließ 1906 eine Neuvermessung der Heide vornehmen. Er fiel 1915 im ersten Weltkrieg.
Übersichtskarte der Reviere als eine der Karten auf der Grundlage der Bühringschen Vermessung 1909, im Jahre 1926 gefertigt (Quelle:Heidearchiv Steinmüller)

Die Vermessung der Rostocker Heide 1909/10 (Bühringsche Vermessung) in der Amtszeit von Max Garthe jun.

Charles Bencard als Forstinspektor ab 1916

Max Garthe jun. als Forstinspektor


Ludwig Krauses Wirken als Historiker und Heideforscher

Die Forstwirtschaft in der Rostocker Heide nach dem ersten Weltkrieg

in Bearbeitung

Die Rostocker Heide in der Zeit des Dritten Reiches

Während der Kriegsjahre wurden in der Rostocker Heide zahlreiche Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter als Arbeitskräfte eingesetzt. Am 2. November 1939 trafen die ersten 30 polnischen Kriegsgefangenen ein, die zu Forstarbeiten herangezogen wurden. Als Gefangenenlager diente zunächst das Samenhaus in Wiethagen. Ab Sommer 1940 wurde zusätzlich der Tanzsaal des Rövershäger Kruges als Gefangenenlager eingerichtet, nachdem sich mit dem Eintreffen von etwa 40 französischen Kriegsgefangenen die Gesamtzahl auf 70 erhöht hatte. Ab 1942 wurden in der Rostocker Heide auch eine größere Anzahl sowjetischer Kriegsgefangener sowie polnischer, ukrainischer und russischer Zwangsarbeiter zu Arbeiten in der Forstwirtschaft eingesetzt. Als ein weiteres Lager, in dem zeitweise mehr als 100 Kriegsgefangene untergebracht wurden, diente das Holzmagazin in Wiethagen.

Aus einer im Jahr 1943 von Forstinspektor Charles Bencard vorgenommenen Aufstellung von vollbeschäftigten Forstarbeitern im Bereich der Rostocker Heide geht hervor, dass deren Zahl aufgrund von Einberufungen zur Wehrmacht zwischen 1939 und 1943 von ursprünglich 58 auf 28 zurückgegangen war.

Das KZ Außenlager Schwarzenpfost in der Rostocker Heide

(NHG) ?

Im Jahr 1943 wurde in direkter Nachbarschaft zum Rövershäger Krug auf einem 97 Hektar großen Waldstück auf der nördlichen Seite der nach Ribnitz führenden Chaussee zwischen Pöstenschneise, Ziegenheidenschneise und Steinheidenschneise ein Rüstungsbetrieb errichtet, der zu den Heinkel-Flugzeugwerken gehörte.
Nach den schweren Bombenangriffen auf Rostock im April 1942 war die Verlagerung der kriegswichtigen Produktion in Verlagerungsstandorte des Rostocker Umlandes in Angriff genommen worden.
Für den Aufbau eines Teilwerkes in der Rostocker Heide zwischen Rövershagen und Gelbensande wurden in erster Linie Häftlinge aus dem Konzentrationslager Barth eingesetzt.
Zu den Gründen für die Standortwahl zählten zum einen die fast perfekte Tarnung gegen Luftangriffe.
Nach Aussagen ehemaliger Häftlinge und Werksangehöriger wurden beim Bau von Fertigungs- und Unterkunftbaracken die Bäume stehen gelassen, so dass die Dächer von den Baumkronen verdeckt waren und zum anderen das zum Holzverladeplatz führenden Anschlußgleis.
Aus einer an die Heinkel-Werke gerichteten Beschwerde von Oberforstmeister Charles Bencard vom 4. Dezember 1944 geht hervor, dass die Holzverladung infolge der vorrangigen Abfertigung der für das Heinkel-Werk bestimmten Waggons „z.Z. fast völlig blockiert“ wurde.
In der Zeit wurden in den Hallen des Verlagerungsbetriebes Teile der HE-162, dem sogenannten „Volksjäger“ gebaut.
In einer noch am 27.April 1945, also nur fünf Tage vor Eintreffen der Roten Armee in Rövershagen angefertigten Statistik der städtischen Forstverwaltung wird berichtet, dass zwischen dem 1. Oktober 1944 und 20. April 1945 671 Waggons für das Heinkel-Werk abgefertigt worden waren, während sich die Zahl der vom städtischen Forstbetrieb beladenen Güterwagen nur auf 64 belief.
Wenngleich die Errichtung des im Wald getarnten Werkes und der Charakter seiner Produktion einer hohen Geheimhaltung unterlag, konnte der massenhafte Einsatz von KZ-Häftlingen in diesem Betrieb den Rövershäger Einwohnern nicht verborgen bleiben.
Im März 1944 wurde der Gutspächter von Oberhagen Ernst Malchin von der Tatsache überrascht, dass mit offenkundiger Genehmigung der Stadt Rostock auf dem von ihm gepachteten Gut mit dem Aufbau von Wohnbaracken zur Unterbringung weiblicher KZ-Häftlinge begonnen worden war.
Das als „KZ-Außenlager Rövershagen“ bekannt gewordene Lager wurde auf zwei Seiten von der Oberhäger Straße und dem nach Volkenshagen führenden Weg begrenzt.
Das Lager war mit elektrisch geladenem Stacheldrahtzaun und Wachtürmen versehen.
Neben einem Verwaltungsgebäude für die SS-Wachmannschaft wurden fünf Wohnbaracken für ca. 300 weibliche KZ-Häftlinge errichtet.
Die gefangenen Frauen stammten vorwiegend aus osteuropäischen Ländern.
Sie waren vor ihrem Arbeitseinsatz in dem bei Rövershagen aufgebauten Teilwerk des Heinkel-Konzerns in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Barth gefangen gehalten worden.
Wie überlebende Frauen des Lagers in Oberhagen berichteten, stand ihnen keine ärztliche Versorgung zur Verfügung. Sie wurden ständig vom Hunger gepeinigt und litten unter den entsetzlichen hygienischen Verhältnissen.
Zur Ableistung ihrer täglichen 12stündigen Zwangsarbeit wurden die gefangenen Frauen früh und abends von ihrem Wohnlager an der Oberhäger Straße in Richtung Rövershäger Krug zu dem im Wald gelegenen Rüstungswerk und zurück getrieben. :Nach Augenzeugenberichten machten die KZ-Aufseherinnen dabei von ihren Peitschen Gebrauch, wenn ihnen das Tempo der Kolonne zu langsam erschien.
Erst unmittelbar vor dem Eintreffen der sowjetischen Armee begann ab 30.April 1945 die Evakuierung des Frauenkonzentrationslagers in Oberhagen.
Die Häftlingskolonne musste in Richtung Hinrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne marschieren.
Die SS-Wachmannschaften hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit Zivilkleidung versorgt und ergriffen während des Marsches die Flucht.

* CHRONIK von den WALDUNGEN der STADT ROSTOCK 2. Teil von Charles Bencard ab 1924 geschrieben (Die Forstwirtschaft in der Rostocker Heide zwischen erstem Weltkrieg und der Verstaatlichung der Rostocker Heide 1952)

* Charles Bencards Fazit vier Tage nach Kriegsende

* Notiz von Charles Bencard am 4.August 1945

* Mehr über Charles Bencard und sein Wirken

* Geschichten in der Geschichte der Rostocker Heide: Charles Bencard '''Nachkriegsepisode'''

Die Forstwirtschaft in der Rostocker Heide und der Küstenschutz

noch in Bearbeitung

* Jochen Bencard und sein Wirken für den Küstenschutz insbesondere an der Rostocker Heide

Die Forstwirtschaft in der verstaatlichten Rostocker Heide zwischen Staatlichem Forstwirtschaftsbetrieb und Militärforstwirtschaftsbetrieb bis zur Rückführung in Kommunaleigentum - dritter Teil der Chronik der Rostocker Heide (1952 - 1992)

Diese Chronik schließt unmittelbar an die Arbeit von Charles Bencard an. Da ab 1952 die Eigentums-, Verwaltungs- und Wirtschaftsräume auf Grund der Verstaatlichung des gesamten Waldgebietes einer vollständigen Veränderung unterlagen umfasst diese Arbeit die gesamte Nordöstliche Heide Mecklenburgs (Rostocker Heide, Gelbensander Forst, Ribnitzer Heide, Alte Heide).

Der "Heidestammtisch" und die Fortsetzung der Heidechronik

Von 1992 bis 2002 trafen sich in wechselnder Besetzung insgesamt 15 meist schon pensionierte Forstmänner die von 1952 bis 1992 die Forstwirtschaft und das Jagdwesen in der Rostocker Heide wesentlich mit geprägt haben.
Dieser "Heidestammtisch" traf sich in der Regel alle 6-8 Wochen um mit verteilter thematischer Zuständigkeit die Forstgeschichte der Rostocker Heide zusammenzutragen, aufzuarbeiten, Erinnerungen zu tauschen und am Ende in gemütlicher Runde den Kontakt mit einander zu pflegen.
Im Ergebnis zehnjähriger Arbeit ist so ein Manuskript zur Forstgeschichte der Heide für den Zeitraum von 1952, also unmittelbar anschließend an die Aufzeichnungen des Forstmeisters Charles Bencard, bis zur Wiedergründung der kommunalen Forsterwaltung 1992 umfasst, entstanden.

* Forstliche Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Jahre 1952 - 1990

von der Autorengruppe des "Heidestammtisches" 2001

Die Forstwirtschaft in der Rostocker Heide in der Interimszeit zwischen der Wende 1990 und der Wiedergründung des Stadtforstamtes 1992

Die Forstwirtschaft in der Rostocker Heide seit der Rückübertragung in kommunalen Besitz der Hansestadt Rostock

Die Zusammensetzung der Baumarten in der Rostocker Heide (Quelle: Stadtforstamt Rostock)

Die zur Rostocker Heide gehörenden Reviere und Ortschaften

Die Reviere der Rostocker Heide

Nach der großen Forsteinrichtung 1834

Die Rostocker Forstverwaltung im Jahre 1914 unter Forstinspektor Max Garthe jun. (Quelle Meckl.Adressbuch)

Die Ortschaften der Rostocker Heide

Militär in der Rostocker Heide

gerade in Bearbeitung !!!

Ein wesentliches Kapitel in der Geschichte der Rostocker Heide nach 1945 nimmt die militärische Nutzung ein. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges ging die Heide den Rostockern zunehmend verloren. Russisches Militär benspruchte erstmals 1946 bis 1948 Waldgebiete in der Heide als Übungsplätze. Die als Reparatinshiebe ausgeführten Kahlschläge erreichten insgesamt eine Größe von fast 700 Hektar und wurden danach kurzfristig als Panzerschießplätze genutzt. Bis 1952 konnte der letzte städtische Oberforstmeister Charles Bencard diese Kahlflächen wieder aufforsten.
Am 1.Mai 1990 endet die militärische Nutzung des westlichen Teils der Rostocker Heide))
Ab Ende der fünfziger Jahre zogen Militäreinheiten der DDR in die Rostocker Heide und es erfolgte im Wald ein bisher nicht gekannter Ausbau militärischer Anlagen. Auf den erneuten Kahlschlägen entstanden Kasernen, Raketenstellungen, Bunker, Depots, Sicherungsanlagen und großflächige Schießplätze, verbunden mit riesigen Sperrzonen.
Im Jahr 1989 waren mehr als 50% des Kommunalwaldes militärisches Sperrgebiet für insgesamt sechs Standorte.
-Marineschießplatz Rosenort
-Luftabwehr-Raketenstellung bei Hinrichshagen
-Schießplatz Hinrichshagen (motorisierte Schützen und Panzer)
-Schießplatz Wiethagen (Artillerie)
-Luftabwehrstütpunkt Hinrichshagen (Kaserne, Dienstgebäude und Bunkeranlage)
-Küstenraketenregiment Schwarzenpfost (Kasernen, Wartungs- und Bunkeranlagen)
1.Juli 1991 Beschluß über die Bildung des Stadtforstamtes der Hansestadt Rostock in Wiethagen (Archiv Forstamt HRO)
Durch die zentrale Lage dieser Sperrgebiete inmitten der Heide und bis an die Küste war der Rostocker Wald seinen eigentlichen Besitzern nur noch in den Außenbereichen zugänglich.
1990
1. Mai - Das militärische Sperrgebiet in der Rostocker Heide wird aufgehoben. Es verbleibt für eine Restzeit nur ein Infanterieschießplatz für Handfeuerwaffen.
1999
31.12. - Am Silvestertag fällt der letzte militärische Schuß auf dem verbliebenen Schießplatz, dessen Betrieb damit endet.
Zur Jahrtausendwende ist die gesamte Rostocker Heide frei von Militär.

Die Rostocker Heide nach der deutschen Wiedervereinigung

in Bearbeitung

1990-1991 - unter Treuhandverwaltung

Auflösung der Forstbetriebe (MFB und StFB)

Nutzungsübernahme der Militärliegenschaften durch die Bundeswehr

Rückübertragungsverfahren in den Rostocker Stadtbesitz

Ab 1992 - Forstwirtschaft in der Rostocker Heide wieder unter kommunalen Besitzverhältnissen

Nun Stadtforstamt statt Forstinspektion

Entmilitarisierung der Waldflächen durch die Programme Konver 1 und 2

Wiedereinrichtung der Reviere orientiert an deren Einteilung um 1900

Von der Neukartierung zum GIS-System

Umsetzung des dreigliedrigen Wegekonzeptes (Wirtschafts-, Rad-/Wander- und Reitwegenetz)

Die drei Hauptnutzungen des Waldes (Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion) und ihre Umsetzung in der Rostocker Heide

Kommunalwald mit Umweltsiegel (FSC-Zertifikat)

Ein Wald zur letzten Ruhe

Bilanz zum 30jährigen Wiederbestehen des Rostocker Kommunlwald-Besitzes und des Stadtforstamtes

Das Stadtforstamt Rostock online

publizierte Chroniken, Schriften, Beiträge und weitere Quellen zur Geschichte der Rostocker Heide

Hans Carl von Carlowitz 1713 "Sylvicultura Oeconomica oder Haußwirtliche Nachricht und Naturmäßige Anweisung zur wilden Baum-Zucht, Nebst Gründlicher Darstellung, Wie zu förderst durch Göttliches Benedeyen dem allenthalben und insgemein einreissenden Großen Holz-Mangel", Vermittelst Sae- Pflantz- und Versetzung vielerhand Bäume zu prospiciren.."

In der Lesart der heutigen Forstwissenschaft war Hans Carl von Carlowitz´s Schrift "das erste ausschließlich der Forstwirtschaft (ohne Jagd) gewidmete Buch".
Man spricht vom ersten rein forstlichen Buch der Welt und bezeichnete von Carlowitz als den bedeutendsten forstlichen Schriftsteller zu Anfang des 18. Jahrhunderts.
Von Carlowitz gab hiermit in der Zeit der großen Holznot den ersten und fundiertesten Anstoß zur Schaffung einer geregelten Forstwirtschaft im gesamten deutschen Kulturraum.
Sein Buch diente auch in Mecklenburg und Pommern in der Entstehungszeit der geregelten Forstwirtschft im 18. Jahrhundert als erstes wirkliches Kompendium zu deren Umsetzung.


Quellenwerke zur Geschichte der Rostocker Heide

https://www.youtube.com/watch?v=KH1sTpNoknA

http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/750543620/75/log_0015/

Archivalische Quellen zur Rostocker Heide

Der Begriff archivalische Quellen setzt sich in der Regel aus den Beständen einschlägiger Archive, besonders aus MV, aber auch großer nationaler und sogar internationaler Provenienz zusammen, deren Bestände oft nur in aufwendiger Vorarbeit einsehbar, oder bestenfalls ausschnitthaft kopierbar sind. So finden sich zum Beispiel nennenswerte Bestände über unsere Region nicht nur im Stadtarchiv Rostock und dem Landesarchiv in Schwerin, sondern auch im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover oder im Reichskriegsarchiv in Stockholm. Wir wollen hier, auch zu allen anderen Orten, dazu anregen, solche archivalischen Bestandseinheiten aufzeigen und zu listen um den Ortschronisten die Arbeit zu erleichtern und doppelte Arbeit zu vermeiden.

Quellenverweise bezogen auf die Rostocker Heide´

"Weitere, (noch) nicht publizierbare Quellenwerke"

Aus rechtlichen Gründen nicht, oder noch nicht, digital zu veröffentlichen.
Otto Kolp Dissertation "Die nordöstl. Heide..." 1953 (OK) (Der wesentliche Teil davon ist in Ausschnitten 1957 als Buch erschienen, sie finden es im hier vorangehenden Abschnitt als Digitalisat)
Quirin von der Oelsnitz "Die Rostocker Heide - Untersuchungen zur Forstwirtschaftsgeschichte der nordöstlichen Heide Mecklenburgs" HU Berlin Dissertation 1955 (QvOe)
Krausesche Fundchronik, verschiedene Orts-Ordner (KFC)

https://www.youtube.com/watch?v=KH1sTpNoknA

http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/750543620/75/log_0015/

https://www.geoport-hro.de/desktop

Flurnamen auf der Feldmark der Rostocker Heide

Chronistenkontakt:

Wilfried Steinmüller

windfluechterMV@gmail.com