Ortschronik Finkenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Finkenberg wird als Feldmark aufgeführt mit 103,9 ha. Mit Klein Kussewitz gehörte es zum Gut Groß Kussewitz. Als Besitzer wird der der Gutsbesitzer Julius Kulenkampff genannt. Dessen Wohnsitz war Klein Kussewitz
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Finkenberg wird als Feldmark aufgeführt mit 103,9 ha. Mit Klein Kussewitz gehörte es zum Gut Groß Kussewitz. Als Besitzer wird der der Gutsbesitzer Julius Kulenkampff genannt. Dessen Wohnsitz war Klein Kussewitz.

Version vom 12. Januar 2020, 15:30 Uhr


Kenndaten der Ortschronik
OrtFinkenberg
Zeitlicher Schwerpunkt1598 bis 1863
Urheberrechtefrei
Erstellungszeitraum2017
Publikationsdatumunveröffentlicht
Inhaltliche KategorisierungGeschichte des Ortes Finkenberg
Status (Ampelsystem)unveröffentlicht


Die Chronik des nicht mehr existierenden Ortes Finkenberg beruht auf den Aufzeichnungen von Pastor Kliefoth aus Volkenshagen von 1873 und den Aufzeichnungen von Ludwig Krause (letztere werden noch ergänzt).

Hinweise können Sie gern an meine E-Mail-Adresse senden:

ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de


Nachrichten über die Kirchengemeinde Volkenshagen 1873

Gesammelt von H. Th. Kliefoth, Pastor loci. Zweiter Theil.

Die eingepfarrten Ortschaften

Allgemeines

Finkenberg findet sich zuerst genannt in dem Verzeichnis des Meßkorns des Küsters zum Visitationsprotocoll von 1598. Eines Hofes zu Finkenberg wird da nicht erwähnt, sondern zweier Bauern: Achim Moller und Hinrich Brandt. Aus dem Umstand, daß zu demselben Visitations-Protocoll in dem Verzeichniß des Meßkorns des Pastors diese beiden Bauern unter den Mönkhäger Bauern aufgeführt werden, [lässt sich vermuten] daß Finkenberg damals zu Mönkhagen gerechnet ward.

Dagegen hat Finkenberg 1649 einen eigenen Besitzer Hermanns Lembcke, und wird dasselbe unter die „eingepfarrten Orte“ gezählt. Seitdem ist Finkenberg ein ritterschaftliches Gut gewesen, und hat seine eigenen Besitzer und Bewohner gehabt, bis es nach des Herrn von Weltzien Tode 1763 in Concurs gerathen, und 1764 an den ehemaligen Besitzer von Klein Kussewitz Dr. Spalding verkauft ist. Von dem an ist es mit Klein Kussewitz verbunden, und von dort aus bewirtschaftet worden.

Der Hof ist sehr bald verfallen; die Gebäude sind theils abgebrochen um in Kl. Kussewitz wieder aufgebaut zu werden, theils sind sie eingestürzt. Schon 1799 stand auf dem Gute nur noch ein Kathen, in welchem drei Familien wohnten. Derselbe war im Grunde zwischen den Wiesen dort gelegen, wo der von hier nach Mönkhagen führende Weg eine Biegung nach Nordwest macht, zur linken Hand etwa 50 Schritte vom Wege. Dieser letzte Kathen ist im Jahre 1863 abgetragen, und die Bewohner sind nach Kl. Kussewitz abgezogen.

Um 1727 haben zu Finkenberg außer der Gutsherrschaft und ihren Dienstboden drei Kathenleute gewohnt, nämlich ein Höker, ein Leineweber und ein Schäfer namens Dannenberg.

Die Finkenberger Schmiede scheint nie eine Pertinenz von Finkenberg gewesen zu sein [d.h., sie hat nie fest zum Gut gehört], sondern immer zu Mönkhagen gehört zu haben. Ebenso verhält es sich mit dem „Finkenberger Kruge“, jetzt der Heidkrug genannt. Beide, die Schmiede und der Krug haben nur deswegen von Finkenberg ihren Namen gehabt, weil sie an dem alten Landwege neben Finkenberg gelegen waren. Dies ist umso wahrscheinlicher, wenn die oben ausgesprochene Vermuthung Richtigkeit hat, daß Finkenberg ursprünglich zu Mönckhagen gehörte. Für die Richtigkeit dieser Vermuthung läßt sich auch das noch erwähnen, daß auf dem alten Theil des hiesigen [d.h. des Volkenshäger] Kirchhofes, auf welchem fast jede eingepfarrte Ortschaft ihre abgegrenzten Begräbnißplätze hat, die Begräbnißplätze für Finkenberg, Mönkhagen und Gelbensande, also für diejenigen Orte, welche ursprünglich dem Landesherren gehören, voneinander ungeschieden sind.

Besitzer des Gutes Finkenberg

Seitdem Finkenberg von Mönkhagen geschieden ist, hat es folgende Besitzer gehabt:


1. Hermanns Lembke (Lembck), in den beiden Visitations-Protocollen von 1649 und 1662 genannt. Er schuldete der Kirche ?? Obligation de anno 1637 50 M nebst Zinsen, und wurde von der Visitation zu deren Zahlung angehalten.

Hermanns Lembke und sein Sohn Christopher Lembke hat am Abend des Himmelfahrtstages 1671 den Volkenshäger Kuhhirten Hinrich Niemann mißhandelt. Letzterer hatte sein Vieh über die Grenze treten lassen. Die beiden Lembke kamen zu Pferde reitend dazu, und forderten, daß Niemann das Vieh nach Finkenberg treibe. Als er sich weigerte, schlug Hermanns Lembke mit seinem Stock über seinen Arm, sein Sohn aber schlug ihn mit bloßen Degen den Kopf wund. Deswegen von dem Kloster verklagt, processieren sie 3 Jahre, und werden durch Urtheil vom 8. Juli 1674 der Vater in 10, der Sohn in 30 Thaler Strafe verurtheilt.


2. General-Major von Bueck, welcher Finkenberg 1714 von dem Herrn Pastor Diestler gekauft hat. Wer dieser Pastor Diestler gewesen, und in welchem Verhältniß er zu Finkenberg gestanden, ist nicht ersichtlich.


3. Um 1727 ist Finkenberg drei Jahre von Herrn Jon. Köppen bewohnt gewesen, welcher den Pastor Giese ??gewählt hat und welcher, wie er sich daselbst ausdrückt, im 4ten Jahr von dem Herrn Cammer-Junker von Ferber abgelöst ist.


4. Christian Friedrich von Krakewitz, welcher Finkenberg in das Jahr 1739 besessen hat. In dem erstgenannten Jahre hat er das Gut an ??? von Vieregge verkauft. Letzterer ist ein Verwandter des Herrn von Weltzien, und hat Finkenberg vermuthlich nicht für sich, sondern für Letzteren gekauft.


5. Herr von Weltzien, von 1739 bis 1762. Er hatte einen Prozess vor dem Consistorio [Kirchenrat] mit dem Pastor Plagemann wegen verweigerter Vierzeiten-Pfennige [Abgabe an die Kirche, die quartalsweise gezahlt wurde] und Schafkäse [Begriff fraglich, aber möglich als Naturalienabgabe]. Das Consistorium beschloß, nachdem es die Parteien vernommen, die Acten an auswärtige Reichsgelehrte zu versenden. Weiter reichen die vorhandenen Acten nicht. Jedoch ist seitdem weder der Vierzeiten-Pfennig, noch sind die Schafkäse [?] von Finkenberg an die Pfarre und an die Küsterei gegeben.

Herr von Weltzien starb 14. Dec. 1762. In dem folgenden Jahre wohnte zwar seine Familie noch auf dem Gute, aber dasselbe war bereits in Concurs, in welcher auch die Kirche, der Pastor und der Küster mit ihren Ansprüchen verwickelt waren.

Herr von Weltzien hat hier in den Jahren 1744 bis 1759 10 Kinder, nämlich 4 Söhne und 6 Töchter taufen, und in den Jahren 1760 und 1763 4 Töchter confirmieren lassen.


6. Die Kl. Kussewitzer Herrschaft, von 1764 bisher. Während des Concurses ward Finkenberg, nachdem es einen Administrator Novisatzky gehabt hatte, im Jahre 1764 auf einem öffentlichen zu Schwerin abgehaltenen Termin von dem Dr. Spalding meistbietend für 10,200 M N2/3 gekauft. Dem Dr. Spalding gehörte auch das Gut Kl. Kussewitz, und er bewirtschaftete nun nicht allein Finkenberg von Kl. Kussewitz aus, sondern nahm auch die Wirtschaftsgebäude in Finkenberg herab.

Doppelter Konkurs

Im Jahre 1766 gerieth der Dr. Spalding auch in Concurs, und das Gut Finkenberg schwebte nun lange Jahre in einem doppelten, dem von Weltzienschen und dem Spaldingschen Concurs. Doch ist es seitdem immer bei Kl. Kussewitz geblieben.

Der Pastor Hoek begann A. 1783 gegen die Finkenberger, also gegen die von Weltzienschen und Spaldingschen, Gläubiger einen Proceß wegen Demolierung des Gutes Finkenberg und daraus entstehender Schädigung der Kirche, Pfarre und Küsterei. Der Proceß führte zunächst zu einem, durch Urtheil der Justizkanzlei zu Rostock vom 29. Nov. 1783 rechtskräftig gewordenen, Vergleich vom 24. Nov. 1783, nach welchem

1. ratione praeteriti für den Pastor und Küster 50 M N2/3 gegeben werden sollten, welche beide verhältnißmäßig unter sich zu theilen hätten; und 2. ratione futuri dem Pastor ein jährliches Quantum von 5 M N 2/3 pro juribus stolae [= Pfarramts-Gebühren]

Weil aber die von Weltzienschen und die Spaldingschen Gläubiger sich untereinander wegen der Zahlungspflicht noch nicht einigen konnten, ward der Prozeß weiter verfolgt, bis in dem Vergleich vom 19. Mai 1784, welcher durch Bescheid von demselben Dato rechtskräftig geworden, auch diese beiden Parteien sich einigten, und jener erste Vergleich allfällig angenommen ward.

Nachdem im Jahre 1863 auch der letzte Kathen zu Finkenberg abgebrochen ist, habe ich [d.h. Pastor Kliefoth] an den h. Oberkirchenrat unter Darlegung der Sache die Bitte gerichtet: die Ansprüche des kirchlichen Instituts zu Volkenshagen an die Herrschaft von Finkenberg einer Prüfung zu unterziehen, und event. wegen Nachrechnung derselben das Nöthige zu verfügen. Daraus ist der Bescheid ertheilt: daß wegen der gänzlichen Aufhebung des Dorfes Finkenberg diesseits keine Ansprüche rechtlich zu begründen seien. (ct. Pfarr-Archiv VII, 6) [Hierbei dürfte es um die unter Punkt 2 genannten Pfarramtsgebühren gehen.]

Schulbesuch

Die Finkenberger Schulkinder haben vordem die Schule in Volkenshagen, zuletzt die Schule in Mönkhagen besucht.

Heutiges („Heute“ aus Kliefothscher Sicht)

Die Herrschaft in Kl. Kussewitz hat noch jetzt als Besitzerin von Finkenberg einen Stand [= Kirchenstuhl] in der Kirche zu Volkenshagen, welchen sie auch zuweilen benutzt.

Zu den Pfarr-Bau-Conferenzen wird die Kl. Kussewitzer Herrschaft geladen, weigert sich aber, zu den Baukosten beizutragen, ausgenommen daß sie ihren Kirchenstand erhält.

Finkenberg im Mecklenburg-Schwerinschen Staatshandbuch

1927 bis 1937

Finkenberg wird als Feldmark aufgeführt mit 103,9 ha. Mit Klein Kussewitz gehörte es zum Gut Groß Kussewitz. Als Besitzer wird der der Gutsbesitzer Julius Kulenkampff genannt. Dessen Wohnsitz war Klein Kussewitz.