Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)

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Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zum Zeitabschnitt bis zur napoleonischen Zeit (1813).

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Die Folgen des 30-jährigen Kriegs in Mecklenburg

Die Auswirkungen des 30-jährigen Krieges in Mecklenburg waren verheerend. Die Einwohnerzahl wurde auf ein Sechstel reduziert (von 300 000 auf ca. 50 000). Weite Teile des Landes wurden verwüstet. Besonders der Bauernstand hatte sehr gelitten und zum größten Teil seine Freiheit verloren. Städte, Ortschaften und Gehöfte waren niedergebrannt oder zur Verwendung als Brennholz und zum Bau von Feldlagern abgebrochen worden. Dann brach auch noch die Pest aus und raffte die Bevölkerung von Städten und Dörfern dahin.

Nach dem Krieg versuchten die Herzöge, die Wirtschaft des Landes (überwiegend Landwirtschaft) wieder aufzubauen. Aber nur etwa ein Viertel der verlassenen und verwüsteten Bauernstellen konnte wieder besetzt werden. 1662 sollten auf Befehl des Herzogs in jedem Amt 10 Bauern angesiedelt werden. Die Gebäude sollten sie auf Kosten der Grundherrschaft bekommen und die ersten Jahre sollten frei von Abgaben sein. Zudem suchte man etwa nach vorhandenen Kindern der früheren Bauernfamilien, um sie auf die Höfe zurückzubringen – entweder durch Überzeugung oder durch Gewalt (letzteres war durch das Recht der Leibeigenschaft „abgesegnet“). Trotz Zuwanderung aus Brandenburg, Holstein und Pommern konnten bei Weitem nicht alle Bauernstellen wieder besetzt werden. Die weiterhin verlassenen Höfe einverleibten die Gutsherren ihrem eigenen Grundbesitz – es kam zum sogenannten Bauernlegen. Damit wurden die Höfe nicht mehr von den Bauern selbst bewirtschaftet, sondern von den Grundherren. Da diese aber Arbeitskräfte brauchten, wurden die noch vorhandenen Bauern zu Diensten herangezogen und gerieten in noch weit stärkere Abhängigkeit als vorher. Der Dienst auf den Gütern der Herrschaft ließ ihnen oftmals nicht mehr genug Zeit für den eigenen Hof, in der Folge konnten sie die Abgaben nicht mehr leisten und liefen Gefahr, ihren Hof an den Grundherrn zu verlieren. 1646 wurde die Mecklenburgische Gesindeordnung erlassen und 1654 erweitert. Damit hatte der Bauernstand zum größten Teil seine Freiheit verloren und es kam zur rechtlichen Verankerung der Leibeigenschaft. Die Bauern gehörten fest zum jeweiligen Gut und durften dieses ohne Erlaubnis nicht verlassen. Auch heiraten durften sie nicht ohne Erlaubnis des Grundherrn.

Die Folgen des dreißigjährigen Krieges für Mönchhagen

Bauerndörfer im Bereich der Volkenshäger Kirche waren 1598 Volkenshagen, Mönchhagen, Finkenberg, Vogtshagen, Bussewitz, Poppendorf und Steinfeld (kam erst Ende 18. Jahrhundert zur Volkenshäger Kirche). Gleichzeitig Gutshöfe hatten Volkenshagen, Bussewitz und Poppendorf. Finkenberg wurde um 1637 Gutshof, Steinfeld erst um 1649.

Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Herzog. Das hatte den Vorteil, dass die Bauern sich durch Geldzahlungen von den Hand- und Spanndiensten freikaufen konnten, was sie in Mönchhagen auch taten.

Bauern waren ansässig:

im Dorf Vor dem Krieg (1598) nach dem Krieg (1649)
Volkenshagen 6 6
Mönchhagen 16 8
Finkenberg 2 0
Vogtshagen 17 14
Bussewitz 3 2
Poppendorf 6 0
Steinfeld 8 2
gesamt 58 32

Im April 1649 ergibt die Kirchenvisitation in Volckenshagen für Mönnekehagen: Vorhin haben daselbst gewonet 17, itzo 8 Bauren. Die 8 Mönchhäger Bauern waren laut:

Visitationsprotokoll 1649

  1. Hans Brand
  2. Chim Haller
  3. Carsten Brand
  4. Claus Winter
  5. Chim Lützow
  6. Claus Heller (evtl. auch Haller)
  7. die Mühle
  8. Hans Heller (evtl. auch Haller)
  9. Peter Wake

Das Verzeichnis Was anietzo Vor Unterthanen an Bawleuten, Cossaten, Einlieger, Müller, Schäfer und Schmiede im Ambte Ribbenitze vorhanden vom 27. August 1635 führt für Mönnekehagen neben den 8 Bauern Dietrich Hennings und Chim Lützow als Cossaten auf, Hinrich Jesse und Chim Witte als Leineweber, Jochim Holst als Radmacher, Hinrich Hennings als Papiermüller, Jochim Lantauw als Schmied sowie zwei Hirten und Carsten Brandt als Altentheiler. (Hallier, nach nicht näher bezeichneten Akten des Domanialamtes Ribnitz)

Man sieht hier wieder das Problem mit unterschiedlichen Quellen: Lützow wird im Visitationsprotokoll als Bauer geführt.

Skizze nach einer Karte von Schmettau von 1788; die Lage der Papiermühle ist als roter Punkt eingezeichnet, die der Windmühle als rotes Quadrat. eigene Arbeit

Kurz vor der Kirchenvisitation des Jahres 1649 wurde die schon seit langem existierende Kornmühle auf Befehl des Landesherrn zu einer Papiermühle – da sie 1635 bereits als Papiermühle aufgeführt wurde, muss dies also vor 1635 passiert sein. Letzter Kornmüller war Claus Witte. Nach diesem kam sie lt. N. Grosser als Papiermühle an Simon Hennings; in Besitz der Familie Hennings befand sie sich noch 1743. Laut Hallier handelte es sich um eine unterschlächtige Wassermühle; leider nennt er keine Quelle dazu. In der Akte 5.12-4/2; 12047 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin) ist dagegen ausdrücklich von einer oberschlächtigen Mühle die Rede. Bei einer unterschlächtigen Wassermühle taucht das Mühlrad an seiner Unterkante in den Bach ein; bei einer oberschlächtigen lässt man das Wasser von oben auf das Mühlrad strömen. Deswegen sind oberschlächtige Mühlen eigentlich eher in bergigen Gegenden üblich.

Dabei handelt es sich nicht um die Mühle, deren Reste in Mühlendamm, Mühlenteich und steinerner Uferbefestigung des Baches sind noch heute zu im Oberdorf zu erkennen sind. Die Lage der Papiermühle kennen wir aus alten Karten, sie lag bachabwärts von dem Mühlenteich, der hinter der heute dort ansässigen Firma Göllnitz liegt, in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses.

Ein oberschlächtiges Mühlrad. Wassermühle im Freilichtmuseum zur Kultur der deutschen Einwanderer in Frutillar in Chile aus dem 19. Jh. Foto: privat

Nach dem Dreißigjährigen Krieg setzte sich in den Gebieten östlich der Elbe allgemein die zweite Leibeigenschaft durch. Die Feudalherren schränkten die Selbständigkeit der Bauern ein und errichteten auf deren Ackerflächen Gutshöfe, auf denen die Bauern den größten Teil des Jahres für den Gutsherrn arbeiten mussten, sodass ihnen für die Bearbeitung ihrer eigenen Restwirtschaft kaum Zeit blieb. Dieser Prozess wurde als Bauernlegen bezeichnet. Auch die Gegend um Mönchhagen blieb nicht vom Bauernlegen verschont, z. B. sind von den 14 Bauern, die es nach dem 30-jährigen Krieg noch in Vogtshagen gab, 1773 nur noch 5 da. In Mönchhagen scheint das nicht der Fall zu sein, was vermutlich der Tatsache geschuldet ist, dass die Mönchhäger als Domanialbesitz sich von den Diensten freikaufen konnten.


Visitationsprotokoll 1662

  1. Claus Koppelow
  2. Hans Wulf
  3. Chim Brandt (wüst)
  4. Daniel Witte (wüst)
  5. Carsten Brandt
  6. Jochim Lantow, der Schmied
  7. Claus Jesse
  8. Claus Winter
  9. Carsten Holler
  10. Hans Holler
  11. Carsten Brandt (wüst)
  12. Hinrich Jesse, der Weber
  13. Claus Witte, der Müller, jetzt aber Simon Hennings, der Papiermacher
  14. Jochim Holtz, der Rademacher
  15. Chim Witte (wüst)
  16. Carsten Brandt
  17. Bartholomäus Jesse (wüst)
  18. Peter Waake (wüst)
  19. Hans Schenke (wüst)

Neben den Bauersleuten führt das Visitationsprotokoll von 1662 einen Weber, einen Schmied, einen Papiermacher und einen Rademacher auf. Die Schmiede dürfte diejenige am Stillen Frieden gewesen sein, die Papiermühle lag auf Höhe des heutigen Feuerwehrgerätehaus am Peezer Bach. Die Papiermühle muss also Mitte des 17. Jh aus einer Kornmühle hier entstanden sein. Außer den Bauersleuten benennt es noch 8 Einlieger und „die Hirten“.

Auffällig ist, dass das Protokoll von 1649 acht Bauer auflistet, das von 1662 aber fünfzehn. Einerseits sind etliche Bauernstellen offenbar neu besetzt worden (ob dafür bereits die Anordnung von 1662 der Grund ist, scheint mir aber zweifelhaft). Andererseits werden sechs Bauernstellen als wüst geführt. Der zunächst naheliegende Schluss, dass die wüsten Stellen im Protokoll von 1649 einfach nicht aufgeführt werden, wird widerlegt durch die Stelle von Peter Wa(a)ke, der 1649 als Bauer genannt wird, 1662 jedoch mit einer wüsten Stelle. Wie das zusammenhängt, ist (noch) nicht klar. Die sechs wüsten Bauernstellen deuten aber darauf hin, dass die Folgen des Dreißigjährigen Krieges in Mönchhagen im Jahr 1662 längst noch nicht überwunden waren. Wüste Stellen wurden von den Nachbarbauern mitbewirtschaftet oder von Cossaten übernommen, bis sich wieder ein Vollhüfner fand.

Bezeichnend für die schlechte Lage der Bauern nach dem Krieg sind auch Bemerkungen in den Visitationsprotokollen 1649 und 1662: Es heißt dort, dass die Leute am Sonntag arbeiten, an den Nachmittagen nicht zur Katechismuslehre gehen und auch ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Am 6. 11. 1662 waren zum Visitationsgottesdienst nur etwa die Hälfte der Hauswirte (Bauern) erschienen. Selbst der Pastor Jeremias Stein musste ermahnt werden, den christlichen Glauben in Zukunft wieder fleißiger zu studieren. Offenbar hatten die Menschen zu viel mit dem nackten Überleben zu tun.

Allerdings ersieht man aus dem Contributionsregister des Ambs-Ribbenitz nach dem Fürstlichen Edikt den 30. 10. 1656 für Mönnekehagen (nach Hallier), dass es wieder aufwärts ging: der Pferdebestand lag auch 5 Jahre nach dem Krieg nur bei 4 bis 5 Tieren pro Hof, 1656 besaß Carsten Brandt aber wieder 12 Pferde, andere hatten immerhin 9 Tiere.

Die Siechenkapelle

Zwischen Heidekrug und dem früheren Landkrug (bei der Schweinemastanlage in Oberhagen) stand seit dem 16. Jahrhundert eine Siechenkapelle. In den 1790er Jahren wurde sie abgerissen.

Sie war zwar dem Heiligen Georg geweiht, gehörte aber zum Hospital zum Heiligen Geist in Rostock (es gab in der Nähe des Steintors auch ein St.-Georgs-Hospital). Die Seuchen, die sich nach dem 30-jährigen Krieg ausbreiteten, wollte man natürlich aus der Stadt heraushalten und brachte die Kranken außerhalb unter.


Einschub: Das Hospital zum Heiligen Geist
Der heutige Heiligengeisthof in Rostock war früher der Wirtschaftshof des Hospitals zum Heiligen Geist. Die Gebäude wurden im 18. und 19. Jh. neu errichtet. Foto: privat

wird erstmalig 1260 erwähnt. Damals lag es in der östlichen Altstadt von Rostock, bis 1264 ein Brand die Gebäude zerstörte. Es wurde dann zwischen Eselföterstraße und Fauler Grube um 1270 neu aufgebaut. Auch dieser Bau brannte 1297 ab. Der dritte Bau des Hospitals entstand an der gleichen Stelle, aber mit deutlich größerer Ausdehnung bis zur Langen Straße und zum Hopfenmarkt. Der heutige Heiligengeisthof war einmal der Wirtschaftshof des Hospitals. Die Gebäude wurden im 18. und 19. Jh. neu errichtet. Die Hospitalkirche, die am Hopfenmarkt/Ecke Faule Grube auf der heutigen Kröpeliner Straße stand, verfiel nach der Reformation und wurde 1818 abgerissen.

Auch hier gab es ein Siechenhaus, das südlich des Heiliggeisthofes lag.

Im Heilig-Geist-Hospital wurden Arme, Kranke, Alte und Waisen versorgt – alle diejenigen, um die sich ohne Angehörige und Sozialversicherungssystem niemand kümmerte. Das konnte auch für kinderlose alte, aber vermögende Menschen gelten. Diese konnten sich das Recht, dort im Alter versorgt zu werden, entweder durch eine finanzielle Zuwendung erwerben oder indem sie ihrerseits dort über einen längeren Zeitraum bei der Pflege der Aufgenommenen mitzuarbeiten.


Lage von Oberhagen und der Schweinemastanlage Kartenbild ©Hansestadt Rostock (CC BY 4.0); Kartendaten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL - und LkKfS-MV; mit eigenen Ergänzungen

Bei der Siechenkapelle wohnte der Sage nach eine Hexe, ein junges Mädchen, das Vorbeifahrende um eine Gabe bat. Als ein Bauer eines Tages von Klockenhagen nach Rostock fuhr, bat sie ihn ebenfalls um einen Schilling. Der arme Bauer hatte jedoch selbst nichts, was er ihr hätte geben können, und fuhr weiter. Er kam bis zum Krug des Schwarzen Pfostes – dort aber standen seine Pferde still und waren weder durch gute Worte noch durch die Peitsche zum Weitergehen zu bewegen. Irgendwann kam ein Händler mit seinem Wagen des Wegs und wollte vorbei, was nicht ging, da der Wagen des Bauern den Weg versperrte. Als der Bauer dem Händler das Problem erklärte, meinte der, es könne ja wohl nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn vier Pferde einen leeren Wagen nicht vom Fleck bekämen. Der Händler zog Leit- und Sattelpferd des Bauern auseinander (also die beiden Vorderpferde) und sah zwischen ihnen hindurch, dass das Mädchen von der Kapelle mit einem Hebel am Rad den Wagen festhielt. Daraufhin zog der Händler seinen buntgestreiften Rock aus, bat den Bauern um eine seiner Wagenrungen und schlug mit der Runge auf seinen Rock ein. Der Rock fing an zu schreien und der Händler fragte den Bauern, ob er sie ganz totschlagen solle. Das ging dem Bauern jedoch zu weit und er sagte: "Nein." Beide stiegen in ihre Wagen und setzten ihre Fahrt fort. Die Hexe saß wimmernd am Straßenrand. Als der Händler sie sah, drohte er ihr, sie solle verschwinden, sonst würde er sie noch ganz anders kriegen. (Wilfried Steinmüller: Heidegeschichten zwischen Rostock und Ribnitz. Redieck & Schade, Rostock, 2001)

Ein Leiterwagen im Freilichtmuseum in Klockenhagen. Die Rungen waren die Hölzer, die die oberen Seiten der beiden Leitern mit den Wagenachsen verbanden; Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen; Foto: privat

In einem Artikel von Ludwig Krause erläutert dieser, was es wirklich mit der Hexe auf sich hatte. Am 22. Oktober 1773 wurde der Abriss der Kapelle beantragt, weil die Kapelle keine Pfarrgemeinde hatte. Lediglich einmal im Jahr hielt der Volkenshäger Pastor hier am 2. Sonntag nach Ostern (genannt Misericordias Domini) Gottesdienst, um anschließend im Landkrug mit dem Küster zu essen (das Essen sowie ein Opfer während des Gottesdienstes waren sein Lohn). Diese Gottesdienste waren zwar gut besucht, sollen den Leuten aber mehr der Unterhaltung und als netter Ausflug gedient haben, denn als geistliche Erbauung. Das Siechenhaus war schon länger nicht mehr als solches in Betrieb, sondern diente einer alten Frau zur Wohnung. Deren Aufgabe war es, von allen Vorbeyreisenden ein Allmosen für Arme zu erbitten. Dafür bekam sie Feuerholz und jährlich 4 Reichsthaler. Die Sammelbüchse brachte Ende des 18. Jh. aber nicht mehr ein. Für das Hospital käme es also günstiger, die Kapelle abzureißen und auf die Sammlung zu verzichten. Die Wohnung der Alten solle als Katen vermietet werden und der Pastor sollte als Ersatz ein Opfer aus Volkenshagen bekommen. Sodass letztlich niemand Schaden hätte. (Von der alten Frau war nicht mehr die Rede.) Wann die Kapelle dann tatsächlich abgerissen wurde, lässt sich lt. Krause nicht mehr nachvollziehen, denn die Diskussion zieht sich noch bis mindestens Juni 1783 hin.

Die Hexe war also in Wirklichkeit eine alte Frau, die nur ihre Aufgabe erfüllt hat – Almosen für die Armen und Kranken im Hospital zu sammeln, im Auftrag des Hospitals.

Im Artikel von Krause findet man auch eine Beschreibung der Kapelle: Sie war 48 Fuß lang, 24 Fuß breit und 18 Fuß hoch. 6 Fuß hoch bestanden die Mauern aus Feldsteinen. Das ergibt sich aus einer Bestandsaufnahme der Materialien, weil man überlegte, das Baumaterial wiederzuverwenden. Auf einer Karte der Rostocker Heide von 1696 ist die Kapelle eingezeichnet als Gebäude ohne Turm, mit einem Dach aus Ziegeln. Am Ostende des Firstes stand ein Kreuz. Zu sehen sind die südliche Längswand mit zwei Paar Rundbogenfenstern, die von der Traufe bis unterhalb der Wandmitte reichen, sowie die westliche Giebelwand mit einem Bogenportal. Der Giebel wird als dreikantig beschrieben mit zwei kleinen, rechteckigen Luftlöchern. Des weiteren gab es noch 11 Pfeiler, die Krause sich als äußere Strebepfeiler denkt.

(L. Krause: Die Siechenkapelle an der Ribnitzer Landstraße und der geschichtliche Kern der Sage von der bettelnden Hexe beim Landkruge. In: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock, Band 6.: Verein für Rostocks Altertümer. Rostock, 1912) [Kategorie: Hexe]

Die Schneisen in der Rostocker Heide

Ein Netz aus Schneisen durchzieht das Waldgebiet der Rostocker Heide. Karte aus openstreetmap.de; in Graustufen eingefärbt, um die Wege besser erkennen zu können. (Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL)

Wie im Info-Kasten auf der Seite Reformation und Nachreformationszeit erwähnt, hatte Herzog Friedrich Wilhelm 1702 das Jagdrecht in der Rostocker Heide von der Stadt Rostock bekommen. Sein Nachfolger Carl Leopold beanspruchte nun ebenfalls dieses Jagdrecht. Darüber gab es einen längeren, heftigen Streit zwischen Herzog und Stadt, in dessen Verlauf der Herzog auch einmal drei Bürgermeister inhaftieren ließ. In einem Vergleich von 1715 erhielt der Herzog schließlich das Jagdrecht, erregte aber aufs Neue den Ärger der Stadt, weil er etliche Schneisen in den Wald schlagen ließ. Zunächst befand die Rostocker Bürgerschaft das größte Kleinod der Stadt als völlig ruinieret, später stellte sich jedoch heraus, dass diese Schneisen durchaus mit Sinn und Verstand angelegt waren und eine Bewirtschaftung des Waldes erleichterten. Sie werden noch heute genutzt.

Bei der Frage, wer diese Schneisen schlagen musste, kommen auch die Mönchhäger ins Spiel. Bei Dolberg heißt es: Vom 15. Juni 1717 während fünf Wochen ließ der Herzog durch 100 fürstliche Bauern, wo von die eine Hälfte die Vor-, die andere die Nachmittage arbeitete, in der Haide Schnesen hauen, „deren eine sogleich durchgeht fünfviertel Meil Weg und 30 Schritte breit, 13 aber, so in die Länge und Quere gemacht, halb so breit“ waren.

Da Mönchhagen ein Domanialdorf war, also dem Herzog gehörte, waren die Mönchhäger fürstliche Bauern und man kann davon ausgehen, dass auch sie beim Schneisenbau mit anpacken mussten.

Verpfändung von Mönchhäger Bauern an Dr. Friedrich Clatte

Bis ins 17. Jahrhundert hinein hatten die Mönchhäger Bauern das Recht gehabt, sich durch Geldzahlungen von den Hand- und Spanndiensten zu befreien, auf die der Grundherr an sich ein Anrecht hatte. Infolge des 30-jährigen Krieges nahmen die Finanznöte der herzoglichen Kammer jedoch derart zu, dass Dörfer im Domanialgebiet verkauft werden mussten. Ein Wechsel des Grundherrn barg natürlich die Gefahr, dass dieser dann die Dienste einfordern würde. Zwar wurde Mönchhagen nicht verkauft, aber einige seiner Bauern verpfändet, für 16 Jahre an den Herzoglichen Rath und Hofgerichts-Assessor Dr. Friedrich Clatte. Am Morgen des 28. Dezember 1665 nahm der Notar Daniel von Bredow auf Weisung der herzoglichen Kammer ein genaues Inventar der Häuser, Katen und sonstigen Gebäude auf von:

  • Claus Winter
  • Claus Jesse
  • Hans Halleyer
  • Hans Wolff
  • Claus Coppelow
  • dem Radmacher Jochim Holste
  • und dem Schmied Jochim Lantow

allesamt im Unterdorf wohnend. Demnach müsste es sich bei dem Schmied um die Schmiede beim Krug „Stiller Frieden“ gehandelt haben. Die Schmiede gegenüber dem heutigen Feuerwehrgerätehaus (ebenfalls im Unterdorf) wurde erst 1869 gebaut.

Unter anderem stellte der Notar fest, dass bei Claus Winter an der einen Seite die abseite ausgewichen undt die Sohlen untüchtig waren; bei Claus Jesse waren zwar die Sohlen ümbher [...] ziemblich, aber das Dach taugte nicht viel. (Inventarium über die im Nieder-Mönckehagen belegenen Bauren vom 28. 12. 1665; Landeshauptarchiv Schwerin; zitiert nach Hallier, 2001)

Diese Bauern und Handwerker sollten sich noch am selben Tag noch auf dem Gut Studthof einfinden. Das Gut gehörte Clatte.


Einschub: Gut Stuthof

Stuthof ist auf der Karte oben gerade nicht mehr zu sehen – es liegt westlich von Jürgenshof, der Abzweig der Straße, der am linken Bildrand endet, führt nach Stuthof. Die Pension „Waldblick“ war früher das Gutshaus, allerdings nicht das, in dem Clatte gewohnt hat; der Waldblick wurde erst um die vorletzte Jahrhundertwende gebaut.


Lage von Stuthof und Mönchhagen Kartenbild ©Hansestadt Rostock (CC BY 4.0) Kartendaten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL - und LkKfS-MV

Amtshauptmann Joachim Friedrich von Moltke (damals gehörte Mönchhagen noch zum Amt Ribnitz) nahm ebenfalls an der Versammlung teil. Von Moltke verkündete den anwesenden Bauern dann, sie seien für 16 Jahre an Dr. Clatte verpfändet und wären daher diesem ab sofort die Hand- und Spanndienste schuldig. Die Bauern hatten jedoch Glück – auch Dr. Clatte verzichtete auf die Dienste und gab sich mit dem Dienstgeld von 125 Talern im Jahr zufrieden. Er hatte der herzoglichen Kammer 2100 Reichstaler geliehen, sodass allein das Dienstgeld schon einen ordentliche Rendite bedeutete, und der Pachtzins kam ja noch dazu.

Dr. Clatte hatte sich im Pfandt-Contract zusichern lassen, dass Verluste der Bauern durch anzündung, Gottesgewitter, feindlichen Überfall, Raub und Plünderung nicht auf seine Rechnung gehen sollten. Das erwies sich als sinnvolle Klausel, denn in den folgenden Jahren zogen mehrfach fremde Truppen durch Mecklenburg wegen mehrerer Kriege zwischen Schweden, Polen, Dänemark, an denen Mecklenburg teilweise zwar gar nicht beteiligt war, dennoch als Durchzugsgebiet herhalten musste. Hallier zitiert aus der Krauseschen Fundchronik (Stadtarchiv Rostock), dass beim Durchzug der Königlich Dänischen Armee von Rostock nach Ribnitz 1675 des Herrn Klatten Leute in Monckehagen einen Schaden von 50 Reichstalern erlitten, beim Rückmarsch der Dänen kamen dann noch einmal 20 Taler dazu. Die Schweden verursachten im ersten Halbjahr 1676 einen Schaden von 55 Reichsthalern für zwei Ochsen, eine Kuh und zwei Pferde des Schulzen sowie noch einmal 40 Reichsthaler für zwei Ochsen und zwei Kühe des Bauern Hans Hollehr. Einige Reichsthaler bekam Clatte noch ersetzt für Hafer, den die Bauern den Regimentern hatten liefern müssen, sowie 2 Reichsthaler für das Brandschatzen von vier Bauern durch brandenburgische Truppen. (Dies scheint unverhältnismäßig wenig zu sein, wenn man bedenkt, dass ein Ochse schon mit 30 Talern zu Buche schlug.)

Wie sehr die Bauern vom Grundherrn abhängig waren, zeigt sich an einer Geschichte, die Hallier erzählt (und leider nicht so belegt, dass eindeutig ist, was Tatsache und was Ausschmückung ist). 1666 war der Bauer Claus Winter aufs Altenteil gezogen und hatte den Hof seinem ältesten Sohn Chim Winter überlassen. Dieser starb jedoch nur ein Jahr später, sodass der Hof einen neuen Besitzer brauchte. Die Familie wollte, dass der nächstältere Sohn Claus Winter den Hof übernähme, Clatte jedoch bestimmte Jochim Allehr zum Hofbesitzer. Vielleicht war ihm Claus Winter als zu jung erschienen, er war erst zwanzig Jahre alt. Chims Witwe war mehr oder weniger gezwungen, Allehr zu heiraten, um den Hof in der Familie zu halten. Denn wenn sie ihn heiratete, blieb er lediglich als Interimswirt auf dem Hof; hätte sie das nicht getan, hätte sie den Hof verlassen müssen und Allehr hätte sich eine andere Frau gesucht. Der als Hofbesitzer abgelehnte Claus Winter hatte das Dorf verlassen und war nach Brandenburg in die Armee gegangen. Aber der jüngste Bruder von Chim, Peter, blieb als Knecht auf dem Hof. Hallier erzählt nun, dass Allehr sich zunehmender Feindschaft im Dorf gegenüber sah und sich bedroht fühlte. Er bat Clatte, ihn wieder aus dem Hof zu entlassen, was der ihm aber verweigerte. Schließlich entschloss er sich 1673 offenbar zur Flucht, denn in den Contributionslisten des Domanialamtes Ribnitz von 1673 heißt es: Jochim Allehr ist weggeloffen. Man übertrug nach Allehrs Verschwinden Peter Winter zunächst die Aufsicht, ein Jahr später wurde er dann Hofbesitzer, sodass der Hof wieder in der Familie Winter war.

Das Clattesche Pfandgut ging später offenbar auf einen neuen Pfandherrn über, den Richter Mevius aus Wismar. Hallier berichtet, dass Carsten Allehr 1716 von diesem wegen des schlechten Zustandes seines Hofes abgesetzt und durch seinen Sohn Clas ersetzt wurde. Carsten Allehr zog aufs Altenteil. Clas gelang es 1722, die Unterstützung des Advokaten des Pfandherrn (mittlerweile die Erben des zwischenzeitlich verstorbenen Mevius) zu bekommen, für einen Antrag auf Bauholz bei der Herzoglichen Kammer, damit er entlich zu einer sichern wohnung gelangen, und außer Lebendsgefahr gesetztet werden möge. (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, Rostock, 2001)

Der Nordische Krieg

Allgemein

Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden die Nordischen Kriege teilweise auf mecklenburgischem Boden ausgetragen, mit den entsprechenden Folgen für die Bevölkerung – vier Kriege zwischen 1655 und 1701, deren längster der Große Nordische Krieg mit 21 Jahren war.

Im Nordischen Krieg von 1674 bis 1679, auch Schwedisch-Brandenburgischer Krieg beziehungsweise Schonischer Krieg genannt, kämpften Brandenburg-Preußen, Dänemark gegen Schweden. Brandenburger, Dänen und ihre Verbündeten eroberten bis 1678 die schwedischen Besitztümer in Norddeutschland, Schwedisch-Pommern und Bremen-Verden. Der Krieg zwischen Brandenburg und Schweden endete am 29. Juni 1679 mit dem Frieden von Saint-Germain. Trotzdem Brandenburg-Preußen gesiegt hatte, bekam es nur einen kleinen Teil seiner Eroberungen zugesprochen.

Der Nordische Krieg in Mönchhagen

In der Krauseschen Fundchronik (Stadtarchiv Rostock) findet sich eine Aufstellung der Kriegsschäden, die durch brandenburgische, dänische und schwedische Truppen 1675/76 im Amt Ribnitz verursacht wurden.

  • Beim Zuge der dänische Armee von Rostock nach Ribbenitz 1675:
    • Monkheger Schultz 27 Rthlr
    • Herrn D. Klatten Leute in Mönckhagen rechnen damahlen ihren Schaden zu 50 Rthlr
  • Für die Zeit, wie die Dänische Armee in Ribnitz gestanden, bringt die Vogtei Roggentin in Rechnung: So die Monnekeheger auf der Hin- & Rückreise der Wagen nach Rostock an Schaden gelitten 70 Rthlr
  • Durch Dänsche Regimenter, wie sie im Sommer 1676 im Ambte gestanden:
    • Die Vogtey Roggentin rechnet wegen ?? Regimenter: 30 Tag und Nacht in Monckhagen gestanden 30 Rthlr
    • Desgleichen rechnet Herr D. Klatt wegen seiner Bauern im selbigen Dorff 30 Rthlr
  • Durch die Dänsche Gernison in Rostock:
    • Vom 27. December 1675 bis 27 Martii 1676 haben die fürstl. Ambts Unterthanen an Herrn Jochim Rickman in Rostock geliefert, ... Darunter Nieder Monckhagen an Habern 32 Pfund, Hexel 56 Pfund
  • Wie die schwedischen ??? auff den Dörfern Damgarten und Triebsees vom 15. December 1675 bis 30. Juni 1676 gestanden und verpflegt wurden:
    • darunter sind auf des Herrn Klatten Dorff Nieder Monkhagen, so unter daß Fürstl. Ambt gehören, genommen und behalten, so von dem besten Viehe gewesen: 11 Ochsen à 15 Rthlr; noch 7 Kühe à 8 Rthlr
    • auf der Roggentinschen Vogtey: Monckhagen:
      • Dem Schulze 2 Ochsen, 1 Kuh, 2 Pferde à 10 Rthlr
      • Walken: 1 Pferd
      • Hans Hollehr 2 Ochsen, 2 Kühe
      • Hans Hollehr 3 Ochsen
  • Beym Rückmarsch der dän. Armee von Ribnitz nach Rostock 1675
    • Herr Klatte rechnet vor seine 6 Leute, welche er in Monckehagen von Ihr Hht. gepfändet hat, darbey 2 Regimenter gestanden, den Schaden und Abganck derselben 200 Rthlr
    • Die Vogtey Roggentin rechnet den Abganck so bey dem Rückmarsch selbigen Unterthanen betroffen im Dorff Monckhagen 125 Rthlr
  • Als Schäden der Mönckhäger durch die brandenburgischen Truppen wird nur erwähnt, daß die brandenburgische Armee 1675 vier Bauern in Monckhagen gebrandschatzt hat.


Aufgrund von Erbfolgestreitigkeiten kam es 1701 zur Dritten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung. Dabei wurden die beiden Teilherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gebildet.

Mönchhäger Schulzen im 17. und 18. Jahrhundert

Drei Mönchhäger Familien lebten von Anfang 1600 bis Ende 1800 kontinuierlich auf einer oder mehreren Mönchhäger Hofstellen: die Winters auf einem Hof in Nieder-Mönckehagen, die Halleers (in unterschiedlichen Schreibweisen) auf 3–5 Hufen sowie die Brandts auf 2 Hufen. Der Schulze kam in der Regel aus den Familien Halleer oder Brandt (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt Verlag, Rostock, 2001; Hallier nennt leider keine Quelle dazu):

Schulzen im 17. Jh.
1621 Chim Holler
1632 Hans Halyer
1635 Carsten Holleer
1649 Hans Haller
ab 1657 Carsten Brandt
1668–1689 Jochim Pagels (als Interimswirt; er hatte Carsten Brandts Witwe geheiratet)
1690 Hans Brandt (Sohn von Carsten Brandt)
bis 1742 Friedrich Brand
ab 1742 Christian Brand

Mönchhagens Einwohner 1743 bis 1758

Die politischen Ereignisse finden sich in den Aufzeichnungen zu Mönchhagen so gut wie nicht wieder – was aber keinesfalls bedeutet, dass diese Zeit im Dorf ereignislos gewesen ist. Es existieren aus dieser Zeit weitere Visitationsprotokolle:

Visitationsprotokoll 1743

  1. Jeß
  2. Hans Haller
  3. Claus Haller
  4. Lantau, der Schmied (Er war Kossate.)
  5. Hans Wulff
  6. Claus Winter
  7. Jochim Hallehr
  8. Franz Hallehr
  9. der Papiermacher Joh. Hinr. Hennings
  10. Jochim Hallehr
  11. Friedrich Brandt, der Schulze
  12. Jesse

Magister Rhön zählt im Visitationsprotokoll in Mönkhagen 1743 auf: 10 Bauern, die Papiermühle, den Schmid, einen Pantoffelmacher, einen Tischler und 14 andere Familien. Pastor Kliefoth (aus dessen Aufzeichnungen diese Information stammt) zweifelt aber, ob diese Aufzählung vollständig ist.

Im Jahre 1758 findet Kliefoth aufgeführt: 10 Bauernstellen, die Papier-Mühle, die Windmühle, die Schmiede- und Cossatenstelle und zwei Krüge.

Das Heilige-Geist-Hospital in Rostock, verantwortlich für Kranken- und Armenpflege, besaß bis etwa 1775 eine Außenstelle, die St. Jürgen-Kapelle, auch als Siechenkapelle bezeichnet. Sie stand neben dem einstigen Landkrug gegenüber der heutigen Schweinemastanlage in Oberhagen und wurde im erwähnten Jahr wegen Baufälligkeit zum Abbruch freigegeben.

Pastoren in Volkenshagen

Der Streit zwischen Pastor Rhon und der Witwe Rosenow

Eine wichtige Rolle spielte im Leben der Bauern natürlich auch der Pastor – im Falle von Mönchhagen war dies der Pastor in Volkenshagen (noch heute ist der Pastor in Volkenshagen der für Mönchhagen zuständige). Die Pastoren mussten sich auf das Amt bewerben und wurden von den Gemeindemitgliedern gewählt. Ihren Unterhalt erhielten sie von den Einwohnern, diese mussten viermal im Jahr das so genannte Viertidengeld abliefern (zu Ostern, Weihnachten, Michaelis (29. 9.) und Johannis (24. 6.)); zusätzlich bekam der Pfarrer zu Ostern Eier, im Herbst Getreide und zu Weihnachten Mettwürste, wie Hallier für die Pfarre Volkenshagen aus einer Akte von 1662/63 zitiert.

Der erste Volkenshäger Pastor war Simon Pauli, der als Schüler Melanchthons bereits vor 1560 in Volkenshagen die Reformation einführte. Sein Nachfolger David Wolter hatte das Amt mit 50 Jahren am längsten inne; sein Name ist auf einer der Glocken verewigt.

Die Kirche in Volkenshagen wurde am 23. Dezember 1297 das erste Mal urkundlich erwähnt; auf Wunsch des Großherzogs Friedrich Franz II wurde sie Ende des 19. Jahrhunderts umgebaut und restauriert (durch Möckel) und 1895 erneut geweiht. Die in unserer Gegend typische Feldsteinkirche hatte bis 1892 einen separaten Holzturm (wie man das in Bentwisch noch heute sieht), im Zuge der Umbauarbeiten bekam sie jedoch einen neuen Turm aus Backstein. Die Kirche hat zwei Glocken, deren größere noch aus dem Jahr 1584 stammt. Foto: privat

Die älteste der vier Volkenshägener Kirchenglocken (sie stammt aus dem Jahre 1584) trägt folgende Inschrift (Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogtums Mecklenburg-Schwerin. 1896):

H DAVID WOLTER BIN ICK GENANT EIN DIENER GADES BIN ICK DAT BIN ICK WOL BEKANT IAKOP DUVEL HANS SAGER KLAUS KALE ANDREAS HALLEER DIT SIN DIE KARCKSWAGERE VERE M: HARRMEN HOGEHUS 1584

(Diese Inschrift steht am oberen Rand der Glocke; der folgende Teil befindet sich am unteren Rand.)

WIR DANCKEN GODT VON HARTEN GRUNDT UND LAVEN EN MIT UNSER MUNT NICHT ALLEIN MIT PREDIGEN UND GESANGE BESUNDERN AUCH MIT LUDEN UND KLOCKEN KLANGE

David Wolter war Pfarrer in Volkenshagen, dem die Karkswagere (sonst sprach man von Karksvarene, d. h. Kirchgeschworenen) zur Seite standen. Hans Sager war der Mönchhäger Bauer Nr. 12, siehe weiter unten. H.-J. Hallier zitiert aus einem Visitationsprotokoll von 1574, wonach Jacob Düvel aus Volkenshagen, Hans Kroge (vermutlich auch aus Volkenshagen) neben Carsten Halleer aus Mönchhagen 1574 die Karksvarene waren. Der Pfarrer war auch 1574 bereits David Wolter. Harmen Hogehus war der Glockengießer.

Der übernächste war Jeremias Stein, dem das Haus im 30-jährigen Krieg angesteckt wurde. Als Nachfolger wurde oft ein Sohn des alten Pastors gewählt oder aber ein zweiter Ehemann der Witwe des verstorbenen Pastors.

1742 übernahm Joachim Gottlieb Rhon das Pastorenamt in Volkenshagen, konnte während der nur vier Jahre, die er es ausübte, aber nicht viel Freude daran gehabt haben. Denn in dieser kurzen Zeit brachte er es immerhin auf drei Gerichtsprozesse. In einem dieser Prozesse unterstellte Rhon der Witwe Rosenow, sie stehle Holz, und beschimpfte sie als „Kirchdiebin“ (und zwar – Hallier zufolge – sonntags von der Kanzel herunter) und „Liederliche Hure“. Sie nannte ihn einen „Schelm“. Es kam 1744 zum Prozess. Der Mann der Witwe Rosenow hatte unter dem vorigen Pastor den Kirchwald gepachtet, daher glaubte die Witwe sich wohl im Recht. Als Ergebnis des Prozesses zahlte die Witwe Rosenow 10 Taler Strafe, Rhon 20 Taler, beide teilten sich die Gerichtskosten.

Im August 1743 brannte dann das Pfarrhaus ab; Rhon verlor sein Hab und Gut. Im Durcheinander während der Löscharbeiten wurde auch noch das Silberzeug aus der Kirche gestohlen. Der für Mönchhagen größte Verlust waren wohl die Kirchenbücher, die ebenfalls ein Opfer der Flammen wurden, sodass diese Informationsquelle über die Einwohner Mönchhagens für die Zeit vor 1743 nicht mehr zur Verfügung steht.

Der nächste Ärger war auch Rhons letzter, er wurde im Zuge der Streitigkeiten mit dem Gutsherrn von Klein Kussewitz Thomas Spalding erschlagen. Davon handelt der nächste Abschnitt.

Die Angaben aus dem vorstehenden Abschnitt sind nach Hallier erzählt, er belegt sie leider (mit Ausnahme der auch hier angeführten Quellen) nicht.

Die Pastoren hielten im Gottesdienst nicht nur die Predigt, sie gaben auch Erlasse der Obrigkeit bekannt und informierten über all das, was wir heute in der Zeitung lesen – Auktionen, verlorene Dinge usw.

Die Kirchenstühle

Am 14. September 1759 beschwerten sich die Mönchhäger beim durchlauchtigsten Herzog, dass man ihnen in der Kirche in Volkenshagen nicht genug Platz ließ [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 2.25-1 5762].

Wann Wir Herzogl. Ribnitz’sche Amts Unterthanen in Mönckhagen in der Herzogl. Patronats-Kriche Volckenshagen so wenige Kirchen Stühle haben, dass wir keinen Raum zu Anhörung Gottes Worts finden, und uns aus einem Stuhl zum anderen drängen laßen müßen, wie noch neulich das Wind Müller Schanckens Frau begegnet ist, die Eingepfarrten auch ohne Herzogl. gnädigsten Consens zum Nachtheil der Eingepfarrten Große Stühle erbauet und dadurch den Raum benommen, so müßen wir Eure Herzogl. Durchlaucht unterthänigst bitten, an den Herrn Pastor die gnädigste Verordnung zu erlaßen, dass er uns Platze anweise, woselsbten wir uns einige Kirchenstühle erbauen können. Die wir in tiefester Erniedrigung ersterben
Eurer Herzogl. Durchlaucht
Unterthänigste Knechte
sämtl. Einwohner in Mönckhagen

Daraufhin schrieb der Herzog (oder vermutlich eher einer seiner Beamten) am 17. September an den hochgelahrten, lieben, andächtige und getreuen Superintendenten Quistorp zu Rostock:

Was die Mönckhäger Einwohner, wegen der in der Volckenshäger Kirche anzuweisenden Kirchen-Stühle, unterthänigst vorgestellt und gebeten, solches communiciren Wir auch hierbey in Abschrift mit gnädigstem Befehl, die Betrachtung ehist vorzunehmen und von der Thunlichkeit unterthänigst zu berichten.

Mehr geht aus der Akte nicht hervor, aber man kann wohl davon ausgehen, dass der gnädigste Befehl des durchlauchtigsten Herzogs Gehör gefunden hat.

Widerstand gegen die Spanndienste bei Spalding

Das Gutshaus in Klein Kussewitz wurde erst 1803 erbaut; im Besitz von Spalding befand das Gut sich damals schon seit 22 Jahren nicht mehr. Heute befindet es sich in Privatbesitz; http://gutshauskleinkussewitz.de; Foto: privat

1681 war der Pfandkontrakt mit dem Hofgerichtsassessor Klatte verlängert worden. Die Erben des inzwischen verstorbenen Klatte hatten ihre Mönckehäger Pfandrechte an die Erben des ehemaligen Vizepräsidenten des Königl. Schwedischen Tribunals David Mevius abgetreten, woraufhin die verpfändeten Bauern am 28. Juli 1685 den Erben von Mevius zu Dienst verpflichtet wurden. Im Oktober 1730 traten die Mevius-Erben ihrerseits die Rechte aus dem Pfandkontrakt ab und zwar an Thomas Spalding, Rathsmann und Kämmerer in Güstrow, der Gutsherr auf Klein Kussewitz war. Am 9. November 1731 erfuhren die verpfändeten Mönchhäger Bauern (die Vollhüfner Hans Winter, Jochim, Claus und Hans Hallehr, Claus Wulff, die Witwe des Hüfners Jochim Brandt und der Schmied Jochim Lantau), dass sie dem neuen Pfandherrn Hand- und Spanndienste zu leisten hätten, denn dieser wollte sich nicht mit einem Dienstgeld zufrieden geben. 16 Jahre lang sollten die als Vollhüfner aufgeführten Bauern wöchentlich vier Spanndienste und einen Handdienst auf dem Hof zu Klein Kussewitz leisten: in den Sommermonaten von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, im Frühjahr von 7 Uhr morgens bis 5 Uhr, im Winter von 8 Uhr bis 4 Uhr, an den kürzesten Tagen um Mittwinter von da an, wenn es richtig hell geworden war, bis 3 Uhr. Hallier zitiert aus einem Protokoll vom 9. November 1731, dass die verpfändeten Bauren und Unterthanen in 30 und mehr Jahren keine würckliche Hofdienste geleistet, sondern von denen vorigen Pfandtsinhabern ihrer convenience nach nur in Dienstgeld gesetzet worden, der gegenwärtige Cessionarius Spalding [...] Fug und Macht haben sollen, selbige Bauern auf 16 Jahre für wieder würckliche und jetzo Amtsübliche Hof-Dienste zu ziehen, [...]


Einschub: Hüfner und Kossaten

Eine Hufe umfasste Ackerfläche mit dazugehöriger Hofstelle in einer Größe, sodass eine Familie davon leben und genügend Steuern und Kirchenzehnte abliefern konnte. Je nach Bodenbeschaffenheit schwankte die Hufengröße daher, bis sie im 18. und 19. Jh. vereinheitlicht wurde. Der Eigentümer einer solchen Hufe hieß Hüfner, die Bezeichnung Vollhüfner betont noch einmal, dass derjenige Besitzer einer ganzen Hufe war.

Daneben gab es auch Leute mit weniger Land, diese konnten sich nur ernähren, wenn sie noch einen weiteren Verdienst hatten als Handwerker (wie Schmied oder Müller). Diese hießen Kossaten oder Kätner (weil sie in einem kleineren Haus, einem Katen, wohnten).

Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts unterschied man zwischen Büdnern und Häuslern. Die Büdner erhielten Land für einen Garten, etwas Acker- und Weideland für eine vorgegebene Anzahl Tiere, mussten aber durch einen zusätzlichen Verdienst als Handwerker oder Lohnarbeiter ihren Lebensunterhalt sichern oder zusätzliches Land dazupachten. Ein Häusler durfte neben Schweinen und Geflügel eine Kuh halten, die jedoch auf einer Gemeinschaftsweide gehalten wurde. Auch eigenes Ackerland hatte ein Häusler nicht, die Häuslergemeinschaft konnte aber Ackerland pachten. Daher musste auch der Häusler wie der Büdner sich einen Zusatzverdienst suchen.

(Die Bauern- und Waldarbeiterdörfer im Naturpark und seinem Umfeld. Schriftenreihe Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern und Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e.V., 2012)


Anhand der Tageszeiten, zu denen die Dienste gefordert wurden, kann man erahnen, was das für die Bauern bedeutet haben musste – für ihre eigenen Höfe wäre ihnen so gut wie keine Zeit mehr geblieben. Zwar gab es noch ein halbes Jahr Gnadenfrist, aber das beruhigte niemanden. Es half auch nicht weiter, dass jeder von ihnen aus einer wüsten Hufe noch zusätzliches Ackerland erhalten sollte, bis alle über dieselbe Fläche verfügten – da sie nur bei gleicher Hufengröße auch zu gleichen Diensten verpflichtet werden konnten.

Die Bauern weigerten sich einfach, die Dienste zu absolvieren und zu Ostern 1732 erschien kein Gespann in Klein Kussewitz. Der Gutsverwalter sandte einen Boten nach Mönchhagen, aber die Bauern waren auf den Feldern. Spalding war verreist und das Ribnitzer Domanialamt wollte ohne Weisung von Herzog oder Gericht nichts unternehmen.

So passierte erst einmal gar nichts, bis im Februar 1737 Thomas Spalding bei Herzog Christian Ludwig beantragte, dieser möge den Nieder-Mönckehagener Bauern „die Exekution“ anbefehlen. Was der auch tat, am 23. Februar erhielten die Bauern eine Verfügung des Mecklenburgischen Landes- und Hofgerichtes.

Daraufhin wandten die betroffenen Bauern sich an den alten Herzog Carl Leopold, der zu Wismar residierte. Der stellte den Bauern tatsächlich am 3. April 1737 eine Verfügung aus, in der er Spalding untersagte, die Dienstpflichten einzufordern, er sollte sich stattdessen mit den Jahrlichen Dienst-Geldern vergnügen lassen.

Was die Bauern nicht wussten, war, dass der Kaiser schon neun Jahre zuvor Carl Leopold abgesetzt und durch dessen Bruder Christian Ludwig ersetzt hatte. Nun stand Ärger ins Haus, mit ihrer Bitte an Carl Leopold hatten die Bauern die Autorität des Kaisers infrage gestellt. Daraufhin wandten sich die Bauern am 15. April 1737 an die Kaiserliche Commissariats-Kasse in Güstrow, schilderten ihr Problem mit Spalding und den verlangten Diensten (zeigeten nomine der gantzen Dorfschaft an, wie sie abermahls von dem Rathsverwandten Spaldingen aus Güstrow als Pfandträger zu lütten Kussenwitz geangstet würden wegen angenichteter würcklicher Dienstleistung), erbaten Schutz vor Spaldings Forderungen (nichts zu geben, dass gedachter Spalding seinen willen erlange und sie zu den würcklichen Diensten bringe, wann solches geschehen sollte, würde ihrer gänztlicher ruin würcklich vor der Thür seyn und entschuldigten sich für ihren Gang nach Wismar, sie hätten nicht gewusst, dass das verboten war. (Hallier, zitiert nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, Nr. 134a, fasc. 2)

Das Papier von Carl Leopold scheint aber doch nicht völlig belanglos gewesen zu sein, denn Spalding wendet sich nun an den Kaiser, er möge das Mandat Carl Leopolds aufheben, und beschwert sich auch bei Christian II Ludwig, dass die Bauern das Exekutionsverfahren inhibiret hätten und sich aus der Tatsache, dass frühere Pfandherren die Dienste nicht eingefordert hätten, nicht das Recht ergäbe, auf alle Zeiten davon befreit zu sein. Die Dienste seien leidlich genug, aber die Bauern wollten offenbar lieber in Rostock Birr kosten als zu Hofe dienen. Im November 1738 fordert er beim Herzog gar militärische Zwangsmittel, um die Bauern zum Dienst zu zwingen. Anderenfalls würde er den Pfandschilling einschließlich Zinsen zurückfordern, seiner Rechnung zufolge hätte sich der Betrag inzwischen fast verdoppelt von 2100 Talern auf 4050 Taler.

Im Herbst 1739 verwarnt der Amtmann aus Ribnitz die Bauern noch einmal aller widersetzlichkeit, aber diese treiben einen Secretarius Niemann auf, der bereit war, den Pfandschilling an Spalding zu bezahlen, damit Mönchhagen als neuer Pfandträger zu übernehmen und als neuer Pfandherr die Mönchhäger von den Hofdiensten zu befreien. Die herzogliche Kammer zeigte sich damit einverstanden, wie der Ribnitzer Amtmann den Mönchhäger Bauern im Juli 1740 mitteilt. Nicht so jedoch Spalding, der zusätzlich zum Pfandschilling noch hohe Zinsen haben wollte und bis zur Einigung weiterhin auf den Diensten bestand. So berichtet Hallier unter Berufung auf Akten aus dem Landeshauptarchiv Schwerin.

Am 31. Mai 1743 verkaufte Thomas Spalding das Gut Klein Kussewitz und das verpfändete Domanialdorf Mönchhagen an seinen Sohn Dr. jur. Johann David Spalding, sodass die Einigung mit Niemann wohl nicht zustandegekommen ist. Im Kaufvertrag heißt es:

2.) Überläßt und adiret auch zugleich Hl. Thomas Spalding für sich und seine Erben alle seine an das Domanial-Dorff Mönkhagen juze antichretia gehabte Pfand Rechte, so wie er sie genoßen und genießen können, an seinen Sohn D. Johann David Spalding und deßen Erben gäntzlich und völlig, nichts davon ausbeschieden, und sollen die dieses Dorff concernierende Briefschaften auf bevorstehenden Trinitatis Ihm gleichfalls ausgeliefert, und die Unterthanen zu seiner Bothmäßigkeit angewiesen werden.

3.) Dahingegen zahlet Käuffer und Cessionarius D. Johann David Spalding sowohl wegen des Guths Lütten Kussewitz und alles deßen, so auf dem Gute befindlich ist als auch wegen des Pfand-Dorffs Mönkhagen überhaupt Dreyzehen Tausen fünffhundert Reichsthaler an guten Brandenb. (?) und Lüneb. (?) 2/3 STE zu voll.

Der Reichstaler war zunächst eine Münze und ab 1750 nur noch eine Recheneinheit, also ein Art Standardwert. Er bestand aus 24 guten Groschen (288 Pfennige); es gab 2/3-Groschenstücke, die dann 16 Groschen entsprachen. Gemeint sind also vermutlich brandenburgische und lüneburgische 2/3-Groschenstücke. Bei allem Vorbehalt wegen des Umrechnens alter Währungen wären Mönchhagen und Klein Kussewitz zusammen dann 600 000 bis 700 000 Euro wert gewesen.

Gerade mal drei Wochen später ist Thomas Spalding dann verstorben. Sein Sohn Johann David, Syndicus und Ratsherr in Rostock, hatte es mit den Mönchhäger Bauern auch nicht leicht. Denn auch weiterhin haben wohl nicht alle Bauern regelmäßig ihren Dienst bei Spalding abgeleistet. Denn als 1744 Jochim Hallehr die Scheune abbrannte, weigerte sich Spalding, ihn bei den Kosten zum Wiederaufbau zu unterstützen – dazu war der Grundherr bzw. in diesem Fall der Pfandherr verpflichtet. Hallehr bat dann den Herzog, ihm die Abgaben zu erlassen, da er die 70 Gulden für die neue Scheune allein hatte aufbringen müssen und noch nicht einmal ein Jahr dienstfrei von Spalding bekommen hätte. Spalding wurde dazu vom Ribnitzer Amtmann befragt und gab an, dass Hallehr ein recht böser Mensch sein, der sich mit den Nachbarn nicht vertragen kann und auch mir selbst macht er allerhand Verdruß. Hallier zufolge, war Spalding verärgert, weil Hallehr offenbar schon längere Zeit seinen Dienstpflichten nicht nachgekommen war. Die Abgabenbefreiung wurde ihm jedoch verweigert, da er weder Korn noch Vieh verloren hatte.


Einschub: Dienste der Bauern

Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden die Bauern verstärkt zu Diensten herangezogen: Arbeitsleistungen mit eigener Hand wie säen, ernten, dreschen (Handdienste); Stellen von Zugvieh und Geschirr (Spanndienste) sowie Transport- und Botendienste. Schon vor dem Krieg waren bis zu drei Tagen Dienst pro Woche üblich gewesen. Durch den Arbeitskräftemangel nach dem 30-jährigen Krieg nahmen die Dienste teilweise kaum noch erträgliche Ausmaße an. Die Bauern waren gezwungen, zusätzliches Gesinde und Zugvieh anzuschaffen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können.

Als Herzog Friedrich Franz I. 1785 den Thron bestieg, gab es einige Verbesserungen für die Bauern. Unter anderem wurden die kostenlos zu leistenden Hand- und Spanndienste auf den domanialen Gutshöfen durch ein Dienstgeld abgelöst, das die Bauern zu zahlen hatten. Beibehalten wurden jedoch die Dienste für die Gemeinde – in Mönchhagen gehörte dazu noch im beginnenden 20. Jh. bspw. das Einbringen von Brennholz für die Bewohner des Armenkatens, das die Erbpächter reihum übernehmen mussten.


Ende des Jahres 1745 wandten sich einige Mönchhäger Bauern an den Pastor Rhon und beklagten sich über Dr. Spalding. Die verpfändeten Bauern wurden von Spalding mit ungewöhnlich harten Hofdiensten belastet. Sie sollten beispielsweise Holz fahren, wobei sie leicht Pferde und Gespanne ruinieren konnten. Rhon war von der Garstigkeit des Gutsherrn überzeugt und setzte drei Bittschriften an die herzogliche Kammer auf, weil Spalding durch die unangemessen hohen Geldforderungen verhinderte, dass ein nachsichtigerer Pfandherr die Bauern übernahm. Die Antwort der Kammer lautete aber lediglich, dass die Bauern nach 1747 von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kussewitzer Gutsherrn wieder entbunden werden sollten – also nach Ablauf der 16 Jahre. (Nachrichten über die Kirchgemeinden Volkenshagen. Gesammelt von H. Th. Kliefoth, Pastor loci. zweiter Theil. Die eingepfarrten Ortschaften. 1873) Während dieser Zeit sprach Rhon nicht mit Dr. Spalding und rechnete auch mit nichts Bösem von dessen Seite. Aber der plante seine Rache am Pastor. Am 11. 6. 1746 wollte Rhon nach Rostock und machte sich zu Fuß auf den Weg. Bei Klein Kussewitz wurde er von Knechten des Gutsbesitzers derart brutal zusammengeschlagen, dass er am 6. 7. 1746 verstarb.

Während Pastor Kliefoth 1873 zu diesem Vorfall schreibt, dass eine Untersuchung auf Anordnung von Herzog Carl Leopold eingestellt worden sei, da sich Rhon noch zu Lebzeiten mit Dr. Spalding verglichen hätte, gibt es laut Grosser noch eine andere, jüngere Feststellung dazu. Nach dieser wurde der Gutsherr zum Tode durch den Strang verurteilt, das Urteil dann jedoch in eine Geldstrafe von 5000 Taler umgewandelt. Er starb 1757.

(Der bislang hier erwähnte Konkurs von Spalding 1766 betraf dessen Sohn und wurde deshalb gelöscht, da kein Zusammenhang mit der Mönchhäger Geschichte besteht.)

Die rechtliche Stellung der Bauern besserte sich in Mecklenburg wenige Jahrzehnte später. 1778 wurden die letzten Domanialbauern von den Hofdiensten befreit und 1819 beschloss der Landtag, die Leibeigenschaft aufzuheben.


Einschub: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

1755 wurde der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) unterzeichnet. Damit erhielt der mecklenburgische Staat eine neue Verfassung, die den Großgrundbesitzern entscheidende Herrschaftsrechte übertrug und bis 1918 bestehen blieb. Die politische Vormachtstellung der mecklenburgischen Ritterschaft wurde gefestigt und bis 1918 quasi festgeschrieben. Daher rührte der Ruf Mecklenburgs, zum Ende der Monarchie das rückständigste Land im ganzen deutschen Kaiserreich zu sein. Beide Landesteile (Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz) waren weiterhin Teile eines gemeinsamen Staates, besaßen im LGGEV eine gemeinsame Verfassung und unterstanden einem gemeinsamen Landtag. Die Regenten garantierten sich gegenseitig, sich nicht in die Angelegenheiten des jeweils anderen Landesteils einzumischen und jeder der beiden Landesteile unterhielt eigene Regierungsbehörden. Grenzkontrollen zwischen beiden Landesteilen gab es jedoch nicht und Zölle wurden auch nicht erhoben.

Auch die Napoleonischen Kriege gingen nicht spurlos an Mecklenburg vorbei, das im November 1806 von französische Truppen besetzt wurde. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz wurden französische Provinz, die von einem Generalgouverneur Napoleons verwaltet wurde. Große Teile der Bevölkerung wurden der französischen Armee unterstellt und mussten in den von Napoleon geführten Kriegen gegen England, Österreich und Russland als Soldaten dienen. Für die meisten von ihnen bedeutete dies den Tod.


Feldwirtschaft

In der Akte 2.22-10/22 Nr. 134e fasc. 24 findet sich in den Special-Bedingungen zur Verpachtung des Obermönckhäger Kruges (vermutlich vom Ende des 18. Jh.) Vorschriften, wie der Krugpächter mit seinem Ackerland umzugehen hatte:

Er musste das Ackerwerk nach der gegenwärtigen Eintheilung in 8 Schläge, wovon 4 besaat, 1 gebracht und 3 geweidet werden, unverrückt laßen und jeden Schlag so wie ihn die Reihe trifft aufnehmen oder zur Ruhe kommen laßen, des Endes eines hinlänglichen (?)Stoppel halten, den Acker jederzeit tüchtig bearbeiten und bedüngen, besonders die vorhandenen und weiter nöthigen Pflug- und Abzugs-Gräben jederzeit tüchtig aufgraben, nicht weniger die Hufe mit einem Korn besaat bey seinem Abzuge wider abliefern, wofür er alsdann die Vergütung der Urbarsaat nebst (?)lohn nach Abgang von 8 Scheffel Gersten und 10 Scheffel Hafer Inventarium Saat landüblich zu gewärtigen hat.

Commune Weide und Waldweide

1765 beschwert sich der Windmüller Otto Schencke bei der Herzoglichen Cammer. Damit hinterlässt er uns zwei interessante Erkenntnisse – zum einen ist dies die erste Erwähnung einer Windmühle, zum anderen erfährt man etwas über die Landnutzung damals. Er bat nämlich in seinem Brief um die Aufteilung der communen Weide. Auf der durften alle Bauern des Dorfes ihr Vieh weiden lassen. Nun waren aber offenbar die anderen Bauern mehr und mehr dazu übergegangen, auch ihren Kätnern (also den Einliegern, die auf den zum Hof gehörenden Katen wohnten) und auch den verheirateten Knechten zu erlauben, ihr Vieh auf dem gemeinschaftlichen Land weiden zu lassen. Selbstverständlich ließen die Bauern sich dieses Recht bezahlen, mit 6–7 Talern im Jahr. Der Müller Schencke hatte infolgedessen eine Überweidung des communen Landes beobachtet, sodass das Vieh nicht mehr satt wurde. Er beantragte daher, das commune Land aufzuteilen. Leider ist nicht bekannt, wie die herzogliche Cammer entschieden hat. (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, Rostock, 2001)

Eins der drei jungen Wildschweine ist ein Nachfahre der vor Jahrhunderten in den Wald getriebenen Hausschweine. Aufnahme von 2013 im Häschenbusch; Foto: privat

Bis der Forstinspektor Becker die Waldweide im Jahre 1790 abschaffte, war es üblich, das Vieh im Wald, also der Rostocker Heide weiden zu lassen. Inwieweit dies auch auf Mönchhagen zutraf, was ja auf Domanialgebiet lag, während der Wald der Stadt gehörte, ist unbekannt. Dolberg schreibt zur Waldweide: Auf diese lang bestandene Sitte ist es zurückzuführen, daß in der Haide sich vielfach heller gefärbte und gefleckte wilde Schweine finden, als Nachkömmlinge aus Kreuzung mit den zahmen. (L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)

An anderer Stelle beschreibt Dolberg die an der Küste üblichen Pferde: Treffliche Dienste leisten ihnen dabei [bei der Bestellung des Ackers] die Pferde von der alten heimischen Race. Leider daß sie mehr und mehr verschwinden. Mit ihren hängenden Bäuchen haben sie wenig Ansehen, aber sind stark und kräftig gebaut, dabei von unverwüstlicher Zähigkeit und Ausdauer, abgehärtet gegen Wind und Wetter. Nach geschehener Arbeit werden sie meistens, so lange nicht Schnee die Erde bedeckt, hinausgeführt und auf der Weide „getüdert“. Weiter hinten heißt es: Kuh und Schwein decken auch hier, wie überall auf dem Lande in Mecklenburg, vor Allem den Tisch. Nebenbei sei bemerkt, daß auch diese Thiere, gleich den Pferden, ja selbst wohl dem Federvieh, auf dem Felde an Pflöcken „getüdert“ werden. Gemeint ist mit dem Tüdern, dass die Tiere an einem Pflock angebunden werden, sodass sie in einem kleinen Kreis grasen, aber nicht weglaufen können. (L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)


Schulze, Domanialamt, Herzogliche Ministerien – die Zuständigkeiten

Mecklenburg­Schwerin gliederte sich nach Besitzstrukturen in

  • Domanium (Grundbesitz der Landesherren)
  • Ritterschaft (Grundbesitz meist adliger Privateigentümer oder Familien)
  • Landschaft (Grundbesitz der Städte)

Alle diese Besitzstrukturen hatten entsprechende eigene Verwaltungsstrukturen. Mönchhagen lag im Domanialamt Toitenwinkel, ab 1928 Amt Rostock, gehörte also zum Grundbesitz des Großher­zogs.

Das Domanium der (Groß­)Herzogtümer stellte das unmittelbare Eigentum des jeweiligen Herzogs dar und umfasste etwa 40 % des ganzen Landes. Es vererbte sich zusammen mit der Landesherr­ schaft. Aus den Einkünften des Domaniums wurden die Kosten des fürstlichen Haushalts gedeckt. Die früheren Dominalbauern besaßen kein Eigentum an Grund und Boden, sondern waren jederzeit kündbare Zeitpächter des von ihnen bewirtschafteten Landes.

Kleinere Streitereien im Dorf schlichtete der Dorfschulze. Bei größeren Anliegen oder wenn der Schulze keine Einigung herbeiführen konnte, wandte man sich an den Herzog, genauer an das zuständige Ministerium. Der Kontakt zum Ministerium lief in der Regel über das Domanialamt. Der Amtmann gab eine Einschätzung ab, auf deren Grundlage das Ministerium entschied. Das Amt wiederum hatte dann die Aufgabe, die Umsetzung der herzoglichen Entscheidung anzuordnen und zu überwachen. Mönchhagen gehörte zunächst zum Domanialamt Ribnitz (wobei das Amt später in Hirschburg war), ab 1856 – nach einer Umstrukturierung – zum Amt Toitenwinkel. Die Diskussion um die Anschaffung einer Feuerspritze zum Ende des 19. Jahrhunderts zeigt diesen Ablauf beispielhaft (siehe bis 1920).

Feuergefahr

Gekocht wurde im 18./19. Jh. noch über offenem Feuer. In einem solchen Schwibbogenherd befand sich die Feuerstelle erhöht auf einem gemauerten Absatz. Der steinerne Bogen schützte das Hausdach vor Funkenflug. Einen Rauchabzug gab es nicht, der Rauch zog durch die Diele ab und wurde zum Räuchern genutzt. Der hier abgebildete Schwibbogenherd steht in einem Katen aus Völkshagen, der um 1750 errichtet wurde. Zu sehen ist er heute im Freilichtmuseum Klockenhagen (Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen). Foto: privat

Die damalige Bauweise – Fachwerk mit Lehm-Stroh-Gemisch und Strohdächern barg eine erhebliche Brandgefahr, zumal im Herd und in Lampen mit offenem Feuer hantiert wurde. Auch Mönchhagen blieb nicht von Bränden verschont, so fielen bspw. 1742 gleich zwei Höfe einem Großbrand zum Opfer und zwar die Hofstellen Hans Halleer und David Brand. Zwar gaben Hans Halleer, seine Frau und ein Knecht an, es hätte ein Gewitter gegeben – aber die Dienstmagd geriet trotzdem in Verdacht, da sie mit einer Kerze in der Hand in ihre Kammer gegangen war. Endgültig geklärt werden konnte die Brandursache jedoch nicht. (H.-J. Hallier, nach Akten des Domanialamtes Ribnitz)

Nach einem solchen Brandunglück, wenn es zum Verlust des Hofes geführt hatte, wurden den Bauern die Abgaben für einige Jahre erlassen. Hallier zitiert einige solche Fälle, darunter den von Hans Allehr, der 1701 abbrannte. 1702 wurde in der Kontributionsliste vermerkt: Hans Allehr ist verwichenes Jahr abgebranndt und kann nichts geben. 1707 genießt Hans Allehr das freyjahr zum letzten mahl.

Da die Bauern ihre Höfe nur bewirtschafteten, aber nicht Eigentümer waren, hatte der Grundherr als Eigentümer auch Verpflichtungen ihnen gegenüber. Nach einem Brand musste er dem Bauern das notwendige Material zum Wiederaufbau zur Verfügung stellen. Nach dem Abbrennen der beiden Höfe 1742 erschien der Amts-Zimmermann und besichtigte den Schaden. Sodann wurde eine Aufstellung des für den Wiederaufbau von Wohnhäusern und Scheunen angefertigt und vom Amt Ribnitz an den Herzog gesandt.(H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001)

1777 brannte das Gut Purkshof vollständig ab – das dürfte auch von Mönchhagen aus nicht unbemerkt geblieben sein.


Schullehrer

Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915). Foto: privat

Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl. Auf die Schule in Mönchhagen wird auf einer extra-Seite Die Schule noch ausführlicher eingegangen.


Die Papiermühle

Die Lage des Mühlenteiches auf der Karte von 1894/1850 und die Lage der Papiermühle nach der Karte von 1788. Im 18. Jh gab es noch bachaufwärts der Mühle einen Verbindungsgraben zwischen dem Nord- und dem Südarm des Baches, in etwa dort, wo heute der Nordarm verläuft. Man beachte die Ausdehnung, die der Teich hatte – er reichte nach der Karte von 1894 bis auf Höhe der heutigen Fa. AET. Foto: privat

Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt. Dabei hat es sich möglicherweise bereits um die Kornmühle gehandelt, die vor der Kirchenvisitation des Jahres 1649 auf Befehl des Landesherrn zu einer Papiermühle wurde.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Betrieb der Papiermühle eingestellt und der Mühlteich abgelassen. Nach 1873 wurden die wasserbaulichen Anlagen von der neu errichteten Feilenhauerei genutzt.

Mehr zur Papiermühle gibt es auf der Seite Mönchhagen: Die Mühlen.

Windmühlen in Mönchhagen

Windmühlen sind in Mönchhagen zwei belegt – eine lag auf dem Land der Hufe XIII, die andere an der Bahnlinie im Oberdorf auf der Häuslerei 11, später Büdnerei 9. Letztere wurde erst 1882 erbaut und brannte Anfang der 1930er Jahre ab. Beide Mühlen werden ausführlich auf der Seite Mönchhagen: Die Mühlen behandelt.

Die Anfänge der Windmühle auf Hufe XIII liegen im 18. Jahrhundert, als der Müller Otto Schaenicke (auch Schenck geschrieben) aus Kösterbeck 1753 einen Bauantrag für eine Windmühle stellte und den Mühlenbetrieb für 24 Jahre bewilligt bekam.

Stillgelegt wurde die Mühle auf Hufe XIII Anfang des 20. Jahrhunderts.

Einwohner 1780

Visitationsprotokoll 1780:

10 Hauswirthe, 1 Krug, 1 Cossate, die Papiermühle und die Windmühle

  1. Brandt
  2. Joach. Brandt
  3. die Krügerwitwe Kädingen
  4. Claus Joachim Halleur
  5. Halleur, der Kossate
  6. Friedrich Halleur
  7. Winter
  8. Franz Halleur
  9. Hennings
  10. Feistel, der Papiermüller
  11. Lemke, der Windmüller
  12. Hinrich Jess
  13. der Schulze Brandt
  14. Joh. Jess

Die Krüge in Mönchhagen

Mönchhagen hatte an den eingangs erwähnten Landstraßen zwei Krüge: am Hansischen Botenweg und an der Fischländer Landstraße. Die unter den Einwohnern von 1780 genannte Witwe Kädingen war Besitzerin des Kruges „Stiller Frieden“ an der Fischländer Landstraße. Aus dem Vergleich der Einwohner, wie Kliefoth sie auflistet und der Volkszählung von 1867 ergibt sich, dass die Hufe 16 die Hufe war, auf der der Krug gelegen hat (s. u.).

Mehr dazu auf der Seite Mönchhagen: Krüge und Gaststätten.

Napoleonischer Krieg

Nordöstlich von Mönchhagen liegt die Rostocker Heide und an ihrem Rand zur Ostsee der Radelsee mit dem umgebenden Moor. Foto:privat

Auch Napoleon ging nicht unbemerkt an Mönchhagen vorbei. Zwar war Mecklenburg neutral, aber als die Preußen 1806 bei Jena und Auerstedt geschlagen wurden, flüchteten sie durch Mecklenburg, verfolgt von den Franzosen.

Die Mönchhäger brachten sich und ihr Vieh in der Rostocker Heide in Sicherheit vor den Truppen, weshalb sich 1806 der Forstinspektor Becker empört über die Dreistigkeit, mit welcher die Mönchhäger Hausleute im vorigen Monath ihr sämtliches Vieh in hiesige Heide und vorzüglich in den Radelbruch getrieben hatten, bei der Stadt Rostock beschwerte. Beim Einrücken des Lavarischen Corps in Rostock bemächtigete sich derselben ein panischer Schrecken, und die Vorstellung, daß alles Vieh genommen werden würde, veranlaßte diese Hausleute, ihre Pferde, Füllen, Ochsen, Kühe und Kälber in das Radelbruch zu treiben. Becker ist selbst zu ihnen ins Holtz gegangen und hat ihnen ernsthafte Vorstellungen und Drohungen gemacht. Zwar trieben die Bauern ihr Vieh zunächst zurück, brachten des Nachts ihre Pferde aber wieder in den Wald, viele pflockten die Tiere an und fütterten sie mit Heu, etliche ließen sie aber auch frei grasen, welches ohne Nachtheil im Gehege nicht abgegangen ist.

Das Heidedepartment der Stadt Rostock wandte sich daraufhin an das Amt in Hirschburg und forderte (um die gute Nachbarschaft zu erhalten), das Amtsgericht in Hirschburg möge die Mönchhäger vorladen, ihnen jene Ungebühr zu verweisen und für die Zukunft bey namhafter Strafe zu untersagen, sie auch auf die verursachten Kosten zu verurtheilen. Auch wenn man gerne glaube, daß die Mönkhäger in der Tat vorzüglich aus übertriebener Furchtsamkeit gehandelt hatten. Am 4. Februar 1807 verfügte das Amtsgericht dann Entsprechendes und die Mönkhäger mussten binnen 14 Tagen sich wegen der Kosten mit dem Heidedepartment abfinden.

Zusätzlich beschwerten sich auch der Niederhäger Röper und der Rostocker Kaufmann Hinrichs beim Amt Hirschburg über die Mönchhäger – denn diese beiden hatten die Mast im Wald der Rostocker Heide gepachtet. Sie wollten Schadensersatz für vier Tage Mast, nämlich vom 8. bis zum 12. November. In dieser Zeit ließen nicht nur die Mönchhäger, sondern auch der Krüger Erdbeer vom Heidekrug das Vieh im Wald weiden. Dafür wollten die Pächter 84 Taler Schadensersatz haben. Die Mönchhäger mussten sich dazu vom Amt befragen lassen und den Pächtern wurde vom Amt mitgeteilt, dass die Sache bereits mit dem Heidedepartment geklärt und hingelegt ist.

(Krausesche Fundchronik)

Eine Geschichte über einen Mönchhäger erzählt Dolberg in seiner Küstenwanderung. 1806 verboten die Franzosen jeglichen Handel mit England, Schiffe konnten nicht mehr auslaufen, der Handel stockte. Als in dieser Zeit der Dierhäger Bürgermeister starb, fand sich im Ort keiner, der unter den schwierigen Bedingungen die Nachfolge antreten wollte. Da aber gedachte man eines Handelsmannes, der schon oftmals in letzter Zeit das Dorf mit seinen Wagen voll Graupen und Grütze und anderen schönen und nützlichen Dingen besucht hatte, dessen Redlichkeit und Einsicht man beim Handel und durch manchen guten Rath erprobt. Ein Landeskind war er, in Mönchhagen geboren; die Fremde hatte er kennen gelernt, denn auf einem großen Hofe in Pommern war er mehrere Jahre Holländer gewesen, und nun heimsete er in Völkshagen. Leider wird der Name nicht genannt. Jedenfalls übernahm dieser Händler das Amt und verschaffte dem Dorf neue Absatzmärkte, indem er anregte, ein großes Räucherhaus zu bauen und den durch Räuchern haltbar gemachten Fisch in den Süden zu bringen, wo die Katholiken ihn während der Fastenzeit gern abnahmen. (L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)

Die weitere Geschichte Mönchhagens

Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.

Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet: