Gadebusch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Stadt Gadebusch liegt ....
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==Das Wappen von Gadebusch (nach Teske)==
 
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==Kurztext zum Gadebusch==
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==Kurztext zu Gadebusch==
  
 
Auszug aus "Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe  Ausgabe Gustav Quade" 1894:
 
Auszug aus "Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe  Ausgabe Gustav Quade" 1894:
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=='''Die Gründung der Stadt Gadebusch (Karl Hoffmann 1930)'''==
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In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 94 (1930), S. 28-33
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Die Stadt Gadebusch ist in ganz ähnlicher Weise entstanden, wie Ratzeburg. Die Tatsache, daß sie früher als Ratzeburg Stadtrecht bekam, läßt sich vielleicht daraus erklären, daß Gadebusch eine für Handelsverbindungen günstigere Lage hatte 94 ).
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Die Stadt wurde zu Beginn des 13. Jahrhunderts gegründet. Ihr Gründungsprivileg aus dem Jahre 1225 ist uns in einer Urkunde des Fürsten Borwin von Mecklenburg noch erhalten. 1225 bekamen die "cives" von Gadebusch dieselbe "Freiheit" (libertatem decernimus indulgendum), wie sie Lübeck von Kaiser Friedrich und Mölln von dem Dänenkönig Waldemar verliehen wurde 95 ). Hiermit wurde Gadebusch zur Stadt erhoben.
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Diese von mir soeben geäußerte Meinung steht im Widerspruch zu der jetzt herrschenden Ansicht, nach welcher Gadebusch schon vor 1225 bestanden und durch die Urkunde von 1225 nur noch einige neue Privilegien erhalten habe. In Übereinstimmung mit dieser Ansicht überschreibt das Mecklenburgische Urkundenbuch die Urkunde, welche von der Verleihung eines lübischen Stadtprivilegs an die Bauern von Gadebusch handelt, mit den Worten: "Borwin, Fürst von Mecklenburg, verleiht der Stadt Gadebusch mehrere Freiheiten der Stadt Lübeck." Mindestens seit Beginn der Dänenherrschaft rechnet man mit dem Vorhandensein der Stadt Gadebusch 96 ). Die Urkunde Borwins drückt, so nimmt man an, nichts weiter aus als die Erteilung einiger neuer Privilegien an die schon bestehende Stadt Gadebusch. Diese Ansicht wird damit begründet, daß in der Urkunde selbst bereits von "cives" (Bürgern) und "civitas" (Stadt) geredet werde, also eine Stadt 1225 bestanden haben müsse; ferner glaubt man ein dänisches Zollprivileg in der Urkunde nachweisen zu können, dessen Verleihung 1225 zur Zeit des Kampfes zwischen Mecklenburg und Dänemark nicht mehr habe erfolgen können.
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;Diese Argumente entbehren jedoch aus folgenden Gründen der Beweiskraft:
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:'''1.''' Das Wort "cives" 97 ) in der für Gadebusch verliehenen Urkunde scheint allerdings das Vorhandensein einer Stadt Gadebusch zu beweisen. Aber es vermag wegen seiner doppelten Bedeutung keinen Ausschlag zu geben. In vielen Urkunden wird das Wort "cives einwandfrei im Sinne von "colonus" gebraucht 98 ).
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:'''2.''' Ferner hat man aus der Tatsache, daß den "cives" Zollfreiheit bis an die Elbe gewährt wird, geschlossen, daß ihnen die Vergünstigung in dieser Form nur vor 1225 verliehen sein könne. Man glaubt nämlich wegen der Grenzbezeichnung "bis an die Elbe" zu dem Schluß berechtigt zu sein, daß dies Zollprivileg an die Gadebuscher von den Dänen verliehen sei, da die Elbe vor 1225 die Grenze für das dänische Königtum bildete. Im Jahre 1225, aus welchem uns das Gadebuscher Privileg erhalten ist, war den Dänen aber durch die kühne Tat des Grafen von Schwerin, der den König in seinem Lande gefangen nahm, die Elbgrenze schon verloren gegangen. Ein derartiges Zollprivileg, wie die Gadebuscher es 1225 nach unserer Urkunde erhalten, konnte ihnen damals also von den Dänen nicht mehr ausgestellt werden. Die Gadebuscher müßten es also von den Dänen vor 1225 erhalten haben. Dagegen kann man nun einwenden, daß, wenn die Gadebuscher wirklich vor 1225 ein Zollprivileg von den Dänen bekamen, diese Tatsache allein für das Bestehen einer Stadt Gadebusch vor 1225 noch gar nichts besagt. Mölln, das nach unserer Urkunde schon 1225 von dem Dänenkönig Waldemar dasselbe Privileg erhielt, wird trotzdem im Ratzeburger Zehntenregister aus dem Jahre 1230 als Stadt noch nicht aufgeführt 99 ). Man kann die Verleihung des "dänischen Zollprivilegs" auch noch ohne Bedenken im Jahre 1225 für möglich halten, wenn man mit Bloch annimmt, daß dem Fürsten Borwin eine dänische Königsurkunde für Mölln als Muster bei der Ausstellung der Gadebuscher Urkunde vorgelegen hat. Dann würde sich die dänische Formulierung, als aus dieser Vorlage entlehnt, für die Gadebuscher Urkunde leicht erklären. Danach ist auch dieser Grund, der der Urkunde von 1225 entnommen ist, für ein Vorhandensein der Stadt vor 1225 nicht beweiskräftig. 3. Der Inhalt des Freiheitsbriefes 100 ) aus dem Jahre 1225 läßt vielmehr erkennen, daß städtisches Leben in Gadebusch erst mit dem Jahre 1225 beginnen konnte, weil in dieser Urkunde Rechte verliehen werden, die für die Existenz einer Stadt unbedingt nötig sind. Man kann auch nicht annehmen, daß die Gadebuscher im Jahre 1225 nur neue Privilegien für ihre alten eintauschten 101 ). Der Inhalt der Urkunde bietet hierfür keinen Anhalt. Es spricht danach alles dafür, daß vor 1225 Gadebusch keine Stadt war, sondern diese erst im Jahre 1225 durch das Privileg Borwins gegründet wurde. Schon in der Wendenzeit hatte das Volk der Polaben sich in Gadebusch eine Burg gebaut, die keineswegs unbedeutend, sondern der Mittelpunkt eines Burgbezirks war, der nach dem Namen der Burg Gadebusch genannt wurde 102 ). Die Grenzen dieses Burgbezirks deckten sich wahrscheinlich mit denen des späteren "Landes Gadebusch". Außer der wendischen Burg bestand hier auch eine wendische Ansiedlung, die jedoch allem Anschein nach nicht auf der Stelle der heutigen Stadt lag, sondern daneben. Wenigstens lebten schon im 13. Jahrhundert wendische Fischer außerhalb der Stadt in dem sog. "Kietz" 103 ).  Als die Polabenherrschaft infolge der Errichtung einer deutschen Grafschaft zu Beginn des 12. Jahrhunderts endgültig beseitigt wurde 104 ), verlor die Burg Gadebusch nicht ihre Bedeutung 105 ). Sie bekam eine deutsche Besatzung, und in den Kämpfen Heinrichs des Löwen gegen Barbarossa um 1180 wird uns von ihr zuerst berichtet. Die Burg wurde zu einem Stützpunkt für die deutsche Kolonisation.
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:'''3.''' Unter dem Schutz der Besatzung entstand vor der Burg neben dem Wendendorf wahrscheinlich ein neues Dorf, aus dem die heutige Stadt erwachsen ist. Für die Existenz eines solchen Dorfes spricht schon der Umstand, daß das lübische Recht erst 1271 für die Weiden, Wiesen und Wälder der Gadebuscher Gemeinde Geltung bekam 106 ). Es läßt sich daraus schließen, daß diese 1271 zum Stadtgebiet gehörenden Teile vorher unter Landrecht standen, sich also in einem Rechtszustand befanden, der evtl. früher auch einmal in Gadebusch selbst geherrscht hat. Die Bewohner dieses Dorfes waren wahrscheinlich überwiegend deutscher Herkunft. Das erkennt man schon aus dem deutschen Wort "Bvriencivm" im alten Gadebuscher Stadtsiegel, ferner aus den Bürgernamen der späteren Zeit 107 ) und dem Stil der Gadebuscher Kirche, der die westfälische Herkunft der ersten Kolonisten deutlich bezeugt 108 ).
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:'''4.''' Bei der Gründung der Stadt wurde das deutsche Dorf von den Einwohnern wahrscheinlich nicht verlassen. Es ist nicht einzusehen, was die Bauern, denen 1225 Stadtrecht verliehen wurde, veranlaßt haben sollte, ihre alten Wohnstätten aufzugeben und sich neue Häuser zu bauen. Auch die Betrachtung des Stadtplanes 109 ) macht dies wahrscheinlich. Die Stadt besteht eigentlich nur aus einer einzigen langen Straße, der heutigen Steinstraße. Sie führt an der Kirche und dem Rathaus vorbei am Burgabhang entlang. Diese Hauptstraße war wahrscheinlich in der Dorfzeit die alte Dorfstraße. Der Markt zeigt eine ganz unregelmäßige dreieckige Form. Ein schmaler Häuserblock am Rathaus trennt heute Markt- und Kirchplatz voneinander. Es ist anzunehmen, daß früher diese Trennung nicht bestand, daß vielmehr in der Dorfzeit beide einen zusammenhängenden Platz, den Kirchplatz, bildeten, dessen einer Teil bei der Stadtgründung dann der Marktplatz wurde. Auch aus der Lage und dem hohen Alter der Kirche ergibt sich, daß bei der Stadtgründung die Gadebuscher Bauern ihr altes Dorf nicht verlassen haben. Man nimmt an, daß der romanische Bau der Gadebuscher Kirche nach 1203 entstanden ist 110 ). Da nach unsern vorigen Untersuchungen die Stadt aber erst 1225 gegründet wurde, so hat auch die Kirche, die nach 1203 entstanden sein soll, schon in dem alten Dorf gestanden. Hätte 1225 bei der Stadtgründung schon eine Neuanlage stattgefunden und wäre das Dorf Gadebusch von seinen Bewohnern, die in die neuentstandene Stadt übersiedelten, verlassen worden, so wäre es wahrscheinlich, daß auch die Gadebuscher Dorfkirche außerhalb der Stadt liegen würde oder an den Rand der Stadt gedrängt wäre. Das ist aber nicht der Fall. Die Kirche liegt noch heute mitten in der Stadt an der Hauptstraße neben dem Markt. Nach alledem wurde wahrscheinlich das alte Dorf Gadebusch 1225 bei der Stadtgründung von seinen Bauern nicht verlassen, sondern blieb als Stadt Gadebusch bis heute erhalten.
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:93) Vgl. R. Beltz, Gadebusch (Zeitschrift "Mecklenburg", 20. Jahrgang, 1925, S. 92); Schlie, Denkmäler Bd. II, S. 456 ff.; Bachmann, Die landeskundliche Literatur über die Großherzogtümer Mecklenburgs S. 410.
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:94) Vgl. R. Beltz a. a. O. S. 92.
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:95) M.U.B. I, 315.
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:96) Beltz glaubt, daß der Kern eines bürgerlichen Gemeinwesens bereits in der Grafenzeit (also vor 1201) entstanden ist (a. a. O. S. 36).
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:97) Das Wort "civitas" kommt nur im Privileg selbst und nicht in der "narratio" der Urkunde vor. Das Wort "civitas" ist der Vorlage entlehnt und darf daher nur auf Gadebuscher Zustände nach 1225 und nicht vor 1225 bezogen werden.
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:98) Darüber vgl. M.U.B. II, 1190, 1188, 1235, 1236, 1247, 1358, 1618 usw.
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:99) Vgl. M.U.B. I, 375.
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:100) Den Gadebuschern werden im Jahre 1225 Marktprivilegien, Anteil an den Gerichtsgefällen, Zollbegünstigung, Bestimmungen über den Gerichtsbezirk und ein Holznützungsrecht verliehen.
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:101) Vgl. M.U.B. I, S. 303.
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:102) M.U.B. I, 59 "in tribus prouinciis Raceburg, Wittenburg et Godebuz".
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:103) Vgl. M.U.B. V, 2777 "in Kize prope eandem ciuitatem". Über die Deutung der wendischen Ortsnamen in Mecklenburg vgl. Kühnel, Die slavischen Ortsnamen in Mecklenburg, M.J.B. 46, S. 1 ff.
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:104) Helmold, Chronica Slavorum I, cap. 56: "Heinricus ... acciperet Racesburg et terram Polaborum".
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:105) Jetzt steht auf dem Burgberg an Stelle der deutschen Burg ein Schloß aus dem 16. Jahrhundert. Die wendische Burg hat vermutlich auch an diesem Platz gelegen. Überreste davon sind allerdings nicht mehr nachzuweisen.
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:106) M.U.B. II, 1216.
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:107) M.U.B. II, 1216; XIX, 10952.
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:Vgl. Reifferscheid, Der Kirchenbau in Mecklenburg und Neuvorpommern zur Zeit der deutschen Kolonisation (Pommersche Jahrbücher, Ergänzungsband 2), S. 768.
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:109) Ein älterer Stadtplan ist nicht vorhanden. Für die Untersuchung ist natürlich nur die Altstadt Gadebusch heranzuziehen.
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:108) Reifferscheid a. a. O. S. 77.
  
 
==Bildergalerie==
 
==Bildergalerie==
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==Stadtchronik/en von Gadebusch==
 
==Stadtchronik/en von Gadebusch==
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* [[Bedeutende Personen aus und um Gadebusch]]
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Anmerkung: In der folgenden Liste werden bekannt gewordene chronistische Arbeiten gelistet. In blauer Schrift erscheinen Arbeiten die digital verfügbar sind. In roter Schrift gelistete Titel sind, meist aus urheberrechtlichen Gründen, noch nicht digitalisiert. Aber auch Chroniken die bekannt geworden sind, deren Verbleib aber bislang nicht bekannt ist, sind Bestandteil der Liste.
 
Anmerkung: In der folgenden Liste werden bekannt gewordene chronistische Arbeiten gelistet. In blauer Schrift erscheinen Arbeiten die digital verfügbar sind. In roter Schrift gelistete Titel sind, meist aus urheberrechtlichen Gründen, noch nicht digitalisiert. Aber auch Chroniken die bekannt geworden sind, deren Verbleib aber bislang nicht bekannt ist, sind Bestandteil der Liste.
  
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* [http://gov.genealogy.net/GADSCHJO53NQ Gadebusch in gov.genealogy.net]
 
* [http://gov.genealogy.net/GADSCHJO53NQ Gadebusch in gov.genealogy.net]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gadebusch  Gadebusch bei Wikipedia]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gadebusch  Gadebusch bei Wikipedia]
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* [https://www.schloss-museum-gadebusch.de  Förderverein Renaissanceschloss und Museum  Gadebusch e.V.
 
* [Quellenhinweise zu Gadebusch aus Archiven, Findbüchern und Publikationen]
 
* [Quellenhinweise zu Gadebusch aus Archiven, Findbüchern und Publikationen]
  
 
== Kontakte ==
 
== Kontakte ==

Version vom 15. Oktober 2019, 14:53 Uhr


Kenndaten des Orts
Name (heute)Gadebusch
Regionale Einordnung (heute)
Postleitzahl19205
VerwaltungsamtAmt Gadebusch
LandkreisNordwestmecklenburg
Zahlen
Einwohner5530 (2015)
KoordinatenBreite: 53.6973 / Länge: 11.1237


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Die Stadt Gadebusch liegt ....


Geographische Lage

einführende Information

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Das Wappen von Gadebusch (nach Teske)

Kurztext zu Gadebusch

Auszug aus "Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe Ausgabe Gustav Quade" 1894:

Seite 363-371 und Nachtrag 1448 "Gadebusch ...

Gadebusch im Spiegel von Karten und Luftbildern

Die Gründung der Stadt Gadebusch (Karl Hoffmann 1930)

In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 94 (1930), S. 28-33

Die Stadt Gadebusch ist in ganz ähnlicher Weise entstanden, wie Ratzeburg. Die Tatsache, daß sie früher als Ratzeburg Stadtrecht bekam, läßt sich vielleicht daraus erklären, daß Gadebusch eine für Handelsverbindungen günstigere Lage hatte 94 ).

Die Stadt wurde zu Beginn des 13. Jahrhunderts gegründet. Ihr Gründungsprivileg aus dem Jahre 1225 ist uns in einer Urkunde des Fürsten Borwin von Mecklenburg noch erhalten. 1225 bekamen die "cives" von Gadebusch dieselbe "Freiheit" (libertatem decernimus indulgendum), wie sie Lübeck von Kaiser Friedrich und Mölln von dem Dänenkönig Waldemar verliehen wurde 95 ). Hiermit wurde Gadebusch zur Stadt erhoben. Diese von mir soeben geäußerte Meinung steht im Widerspruch zu der jetzt herrschenden Ansicht, nach welcher Gadebusch schon vor 1225 bestanden und durch die Urkunde von 1225 nur noch einige neue Privilegien erhalten habe. In Übereinstimmung mit dieser Ansicht überschreibt das Mecklenburgische Urkundenbuch die Urkunde, welche von der Verleihung eines lübischen Stadtprivilegs an die Bauern von Gadebusch handelt, mit den Worten: "Borwin, Fürst von Mecklenburg, verleiht der Stadt Gadebusch mehrere Freiheiten der Stadt Lübeck." Mindestens seit Beginn der Dänenherrschaft rechnet man mit dem Vorhandensein der Stadt Gadebusch 96 ). Die Urkunde Borwins drückt, so nimmt man an, nichts weiter aus als die Erteilung einiger neuer Privilegien an die schon bestehende Stadt Gadebusch. Diese Ansicht wird damit begründet, daß in der Urkunde selbst bereits von "cives" (Bürgern) und "civitas" (Stadt) geredet werde, also eine Stadt 1225 bestanden haben müsse; ferner glaubt man ein dänisches Zollprivileg in der Urkunde nachweisen zu können, dessen Verleihung 1225 zur Zeit des Kampfes zwischen Mecklenburg und Dänemark nicht mehr habe erfolgen können.

Diese Argumente entbehren jedoch aus folgenden Gründen der Beweiskraft
1. Das Wort "cives" 97 ) in der für Gadebusch verliehenen Urkunde scheint allerdings das Vorhandensein einer Stadt Gadebusch zu beweisen. Aber es vermag wegen seiner doppelten Bedeutung keinen Ausschlag zu geben. In vielen Urkunden wird das Wort "cives einwandfrei im Sinne von "colonus" gebraucht 98 ).
2. Ferner hat man aus der Tatsache, daß den "cives" Zollfreiheit bis an die Elbe gewährt wird, geschlossen, daß ihnen die Vergünstigung in dieser Form nur vor 1225 verliehen sein könne. Man glaubt nämlich wegen der Grenzbezeichnung "bis an die Elbe" zu dem Schluß berechtigt zu sein, daß dies Zollprivileg an die Gadebuscher von den Dänen verliehen sei, da die Elbe vor 1225 die Grenze für das dänische Königtum bildete. Im Jahre 1225, aus welchem uns das Gadebuscher Privileg erhalten ist, war den Dänen aber durch die kühne Tat des Grafen von Schwerin, der den König in seinem Lande gefangen nahm, die Elbgrenze schon verloren gegangen. Ein derartiges Zollprivileg, wie die Gadebuscher es 1225 nach unserer Urkunde erhalten, konnte ihnen damals also von den Dänen nicht mehr ausgestellt werden. Die Gadebuscher müßten es also von den Dänen vor 1225 erhalten haben. Dagegen kann man nun einwenden, daß, wenn die Gadebuscher wirklich vor 1225 ein Zollprivileg von den Dänen bekamen, diese Tatsache allein für das Bestehen einer Stadt Gadebusch vor 1225 noch gar nichts besagt. Mölln, das nach unserer Urkunde schon 1225 von dem Dänenkönig Waldemar dasselbe Privileg erhielt, wird trotzdem im Ratzeburger Zehntenregister aus dem Jahre 1230 als Stadt noch nicht aufgeführt 99 ). Man kann die Verleihung des "dänischen Zollprivilegs" auch noch ohne Bedenken im Jahre 1225 für möglich halten, wenn man mit Bloch annimmt, daß dem Fürsten Borwin eine dänische Königsurkunde für Mölln als Muster bei der Ausstellung der Gadebuscher Urkunde vorgelegen hat. Dann würde sich die dänische Formulierung, als aus dieser Vorlage entlehnt, für die Gadebuscher Urkunde leicht erklären. Danach ist auch dieser Grund, der der Urkunde von 1225 entnommen ist, für ein Vorhandensein der Stadt vor 1225 nicht beweiskräftig. 3. Der Inhalt des Freiheitsbriefes 100 ) aus dem Jahre 1225 läßt vielmehr erkennen, daß städtisches Leben in Gadebusch erst mit dem Jahre 1225 beginnen konnte, weil in dieser Urkunde Rechte verliehen werden, die für die Existenz einer Stadt unbedingt nötig sind. Man kann auch nicht annehmen, daß die Gadebuscher im Jahre 1225 nur neue Privilegien für ihre alten eintauschten 101 ). Der Inhalt der Urkunde bietet hierfür keinen Anhalt. Es spricht danach alles dafür, daß vor 1225 Gadebusch keine Stadt war, sondern diese erst im Jahre 1225 durch das Privileg Borwins gegründet wurde. Schon in der Wendenzeit hatte das Volk der Polaben sich in Gadebusch eine Burg gebaut, die keineswegs unbedeutend, sondern der Mittelpunkt eines Burgbezirks war, der nach dem Namen der Burg Gadebusch genannt wurde 102 ). Die Grenzen dieses Burgbezirks deckten sich wahrscheinlich mit denen des späteren "Landes Gadebusch". Außer der wendischen Burg bestand hier auch eine wendische Ansiedlung, die jedoch allem Anschein nach nicht auf der Stelle der heutigen Stadt lag, sondern daneben. Wenigstens lebten schon im 13. Jahrhundert wendische Fischer außerhalb der Stadt in dem sog. "Kietz" 103 ). Als die Polabenherrschaft infolge der Errichtung einer deutschen Grafschaft zu Beginn des 12. Jahrhunderts endgültig beseitigt wurde 104 ), verlor die Burg Gadebusch nicht ihre Bedeutung 105 ). Sie bekam eine deutsche Besatzung, und in den Kämpfen Heinrichs des Löwen gegen Barbarossa um 1180 wird uns von ihr zuerst berichtet. Die Burg wurde zu einem Stützpunkt für die deutsche Kolonisation.
3. Unter dem Schutz der Besatzung entstand vor der Burg neben dem Wendendorf wahrscheinlich ein neues Dorf, aus dem die heutige Stadt erwachsen ist. Für die Existenz eines solchen Dorfes spricht schon der Umstand, daß das lübische Recht erst 1271 für die Weiden, Wiesen und Wälder der Gadebuscher Gemeinde Geltung bekam 106 ). Es läßt sich daraus schließen, daß diese 1271 zum Stadtgebiet gehörenden Teile vorher unter Landrecht standen, sich also in einem Rechtszustand befanden, der evtl. früher auch einmal in Gadebusch selbst geherrscht hat. Die Bewohner dieses Dorfes waren wahrscheinlich überwiegend deutscher Herkunft. Das erkennt man schon aus dem deutschen Wort "Bvriencivm" im alten Gadebuscher Stadtsiegel, ferner aus den Bürgernamen der späteren Zeit 107 ) und dem Stil der Gadebuscher Kirche, der die westfälische Herkunft der ersten Kolonisten deutlich bezeugt 108 ).
4. Bei der Gründung der Stadt wurde das deutsche Dorf von den Einwohnern wahrscheinlich nicht verlassen. Es ist nicht einzusehen, was die Bauern, denen 1225 Stadtrecht verliehen wurde, veranlaßt haben sollte, ihre alten Wohnstätten aufzugeben und sich neue Häuser zu bauen. Auch die Betrachtung des Stadtplanes 109 ) macht dies wahrscheinlich. Die Stadt besteht eigentlich nur aus einer einzigen langen Straße, der heutigen Steinstraße. Sie führt an der Kirche und dem Rathaus vorbei am Burgabhang entlang. Diese Hauptstraße war wahrscheinlich in der Dorfzeit die alte Dorfstraße. Der Markt zeigt eine ganz unregelmäßige dreieckige Form. Ein schmaler Häuserblock am Rathaus trennt heute Markt- und Kirchplatz voneinander. Es ist anzunehmen, daß früher diese Trennung nicht bestand, daß vielmehr in der Dorfzeit beide einen zusammenhängenden Platz, den Kirchplatz, bildeten, dessen einer Teil bei der Stadtgründung dann der Marktplatz wurde. Auch aus der Lage und dem hohen Alter der Kirche ergibt sich, daß bei der Stadtgründung die Gadebuscher Bauern ihr altes Dorf nicht verlassen haben. Man nimmt an, daß der romanische Bau der Gadebuscher Kirche nach 1203 entstanden ist 110 ). Da nach unsern vorigen Untersuchungen die Stadt aber erst 1225 gegründet wurde, so hat auch die Kirche, die nach 1203 entstanden sein soll, schon in dem alten Dorf gestanden. Hätte 1225 bei der Stadtgründung schon eine Neuanlage stattgefunden und wäre das Dorf Gadebusch von seinen Bewohnern, die in die neuentstandene Stadt übersiedelten, verlassen worden, so wäre es wahrscheinlich, daß auch die Gadebuscher Dorfkirche außerhalb der Stadt liegen würde oder an den Rand der Stadt gedrängt wäre. Das ist aber nicht der Fall. Die Kirche liegt noch heute mitten in der Stadt an der Hauptstraße neben dem Markt. Nach alledem wurde wahrscheinlich das alte Dorf Gadebusch 1225 bei der Stadtgründung von seinen Bauern nicht verlassen, sondern blieb als Stadt Gadebusch bis heute erhalten.


93) Vgl. R. Beltz, Gadebusch (Zeitschrift "Mecklenburg", 20. Jahrgang, 1925, S. 92); Schlie, Denkmäler Bd. II, S. 456 ff.; Bachmann, Die landeskundliche Literatur über die Großherzogtümer Mecklenburgs S. 410.
94) Vgl. R. Beltz a. a. O. S. 92.
95) M.U.B. I, 315.
96) Beltz glaubt, daß der Kern eines bürgerlichen Gemeinwesens bereits in der Grafenzeit (also vor 1201) entstanden ist (a. a. O. S. 36).
97) Das Wort "civitas" kommt nur im Privileg selbst und nicht in der "narratio" der Urkunde vor. Das Wort "civitas" ist der Vorlage entlehnt und darf daher nur auf Gadebuscher Zustände nach 1225 und nicht vor 1225 bezogen werden.
98) Darüber vgl. M.U.B. II, 1190, 1188, 1235, 1236, 1247, 1358, 1618 usw.
99) Vgl. M.U.B. I, 375.
100) Den Gadebuschern werden im Jahre 1225 Marktprivilegien, Anteil an den Gerichtsgefällen, Zollbegünstigung, Bestimmungen über den Gerichtsbezirk und ein Holznützungsrecht verliehen.
101) Vgl. M.U.B. I, S. 303.
102) M.U.B. I, 59 "in tribus prouinciis Raceburg, Wittenburg et Godebuz".
103) Vgl. M.U.B. V, 2777 "in Kize prope eandem ciuitatem". Über die Deutung der wendischen Ortsnamen in Mecklenburg vgl. Kühnel, Die slavischen Ortsnamen in Mecklenburg, M.J.B. 46, S. 1 ff.
104) Helmold, Chronica Slavorum I, cap. 56: "Heinricus ... acciperet Racesburg et terram Polaborum".
105) Jetzt steht auf dem Burgberg an Stelle der deutschen Burg ein Schloß aus dem 16. Jahrhundert. Die wendische Burg hat vermutlich auch an diesem Platz gelegen. Überreste davon sind allerdings nicht mehr nachzuweisen.
106) M.U.B. II, 1216.
107) M.U.B. II, 1216; XIX, 10952.
Vgl. Reifferscheid, Der Kirchenbau in Mecklenburg und Neuvorpommern zur Zeit der deutschen Kolonisation (Pommersche Jahrbücher, Ergänzungsband 2), S. 768.
109) Ein älterer Stadtplan ist nicht vorhanden. Für die Untersuchung ist natürlich nur die Altstadt Gadebusch heranzuziehen.
108) Reifferscheid a. a. O. S. 77.

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Stadtchronik/en von Gadebusch

Anmerkung: In der folgenden Liste werden bekannt gewordene chronistische Arbeiten gelistet. In blauer Schrift erscheinen Arbeiten die digital verfügbar sind. In roter Schrift gelistete Titel sind, meist aus urheberrechtlichen Gründen, noch nicht digitalisiert. Aber auch Chroniken die bekannt geworden sind, deren Verbleib aber bislang nicht bekannt ist, sind Bestandteil der Liste.

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